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Die Inquisition Die Gerichtsprozesse der römisch- katholischen Kirche

Die Inquisition Die Gerichtsprozesse der römisch-katholischen Kirche

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• Entstehung der Inquisition Anfang des 13. Jahrhunderts– Instrument der röm.-kath. Kirche– erleichterte Aufspürung, Bekehrung und

Verurteilung von Häretikern

• Häresie, Magie oder Blasphemie– waren die verfolgten Hauptverbrechen

Besonderheiten des Verfahrens:• Einsatz von Folter• Bestrafungen bis zur Todesstrafe• Vorsitzender: Inquisitor

– Bischöfe oder Ordensgeistliche

• Neuzeit: Protestanten wurden durch die Inquisition verfolgt

• Ende im späten 18. Jahrhundert

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ng • Die päpstliche Inquisition

– Papst Gregor IX. – Ab 1227 nach Christus– Päpstliche Sonderbeauftragte– Inquisitoren übernahmen Aufgaben der Bischöfe

• Dominikaner wurden beauftragt– Zumeist Inquisitoren des Papstes– Vertraut mit der Ketzerverfolgung– Bulle „Ille humanui generis“

• Aufträge an Dominikaner Konvente in Deutschland, Österreich und Frankreich

• Bischöfe konnten auch Inquisitoren sein– Eigeninitiative vom Heiligen Stuhl sehr

gewünscht

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ng • Verschärfung der Handhabung gegen

Ketzer– Nach Albingenserkreuzzug– Synode von Toulouse unter Gregor IX.– Toulouser Ketzer sollen aufgespürt werden und

gefangen genommen werden

• Ausweitung der Verfolgung– Mitwisser wurden bedroht das Vermögen oder

das Leben zu verlieren– Menschen waren Verdächtige wenn:

• sie mit Ketzern reden• ihnen Almosen gaben

– Einladung zur Anhörung• Wer kam wurde eingekerkert• Wer nicht kam galt als schuldig

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ng • Einsetzen von Visitationen in Toulouse

– Charakteristisch für die Inquisition– Art der Bestands- oder Normenkontrolle– Apostolische Visitatoren untersuchen Vorfälle, die

sich gegen die Kirche richten

• Festlegung der strafrechtlichen Bestimmungen gegen Ketzer– Papst Gregor IX. im Jahr 1231

• Erlaubnis zur Folterung– Mittel zur Wahrheitsfindung bei Inquisitions-

prozessen

• Formale Einschränkungen der Folter– Keine bleibenden körperliche Schäden sollten

entstehen

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• Die ersten Ketzerprozesse– Ketzerrichter und Inquisitor Konrad von Marburg– Zahlreiche Hinrichtungen

• Inquisitionen in Deutschland– Augsburg und Nürnberg ab 1300 nach Christus

• Entsendung zweier Inquisitoren– Papst Urban V.– 1367 nach Christus zwei Dominikanermönche

• Walter Kerlinger: besonders grausam

• Die Hexenbulle– Inquisitor Heinrich Kramer– Papst Innozenz VIII. bezeichnet Hexenwesen als

real

• Reformation beendete Ketzerinquisition

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ion Ziele:

• Reinerhaltung des katholischen Glaubens– Hauptziel der mittelalterlichen Inquisition– Häretiker waren von ihrem Weg abzubringen

• Ihre Seelen dem eigen Heil zuzuführen

• Anstiftung zur Reue und Buße– Auch physische Vernichtungen

Finanzierung aus dem Vermögen der Verurteilten– Bulle Ad Extirpanda aus dem Jahr 1252 nach

Christus– Vermögen aus Konfiszierungen und Geldstrafen

• Ein Drittel an die Stadtgemeinde

• Ein Drittel an die beteiligten Ortsbischöfe und Amtsträger

• Ein Drittel an die Inquisitionskommission

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ion • Aufträge direkt vom Papst

– Inquisition besaß keine übergeordnete Behörde– Aufträge an Bischöfe, Legaten oder Orden

• Aufträge von Bischöfen oder Orden– Anregung weltlicher Herrscher– Politische Interesse

• Einteilung in Frankreich und Italien– Unterteilung in Inquisitionsbezirke

• Sonderfall Südfrankreich– Eigene Struktur (Häuser, Archive)– Großen Miterbeiterstab

• Deutschland und Österreich– Keine Inquisitionsprovinzen

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• Voraussetzungen für eine Ketzer-inquisition– Nennenswerte Zahl von Ketzern– Aktivwerden einer zuständigen Kirchenstelle– Unterstützung durch den Machthaber– Bereitstellung von Exekutivpersonal und

Gefängnissen

• Entsendung von Mönchen in das Gebiet– Öffentliche Predigten und Ankündigung der

Untersuchung

• Vorladung der Angeklagte– Inquisitor und sein Mitarbeiterstab kommen in

den betroffenen Ort– Angeklagte werden an Zentralort gebracht

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• Heranziehen von Archivdaten– Wenn schon Inquisitionsverfahren stattfanden– Abgleichen und Aufdeckung von Ungereimtheiten

• Einvernahme der Angeklagten– Auch gesamte volljährige Einwohnerschaft

konnte ein-vernommen werden

• Einräumen einer Gnadenfrist– Ab dem 13. Jahrhundert nach Christus– Innerhalb der Gnadenfrist Strafnachlass bzw.

Straffreiheit

• Verhöre in Gruppen üblich– Auch Möglichkeit von Einzelverhören

• Urteile wurden schriftlich niedergelegt und verkündet

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ion • Entscheidung über Härte oblag dem

Inquisitoren– Schwache Verdachtsfälle

• Gütliches Gespräch

• Konfrontation mit Zeugenaussagen

• Rückgriff auf ältere Aktenvermerke

– Schwerwiegende Verdachtsfälle• Gefängnisaufenthalt

• Androhung und Ausführung der Folter

• Die Folter als Verhörmittel– Kirchliche und weltliche Strafverfahren

• Die Folter und die Inquisition– Päpstlicher Erlass Ad Extirpanda erlaubt Folter

• Keine bleibenden, körperliche Schäden

– Inquisitoren gaben untereinander die Absolution

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• Erhalten der Absolution– Abschwören der Häresie vor der Inquisition– Buße und Tragen von gelben oder blauem

Gewand mit Bußkreuzen

• Gefängnis oder Todesstrafe– Bei Rückfälligen oder bei schweren Fällen

• Tod durch Verbrennen

• Todesurteile– Von den Inquisitoren ausgesprochen– Von weltlichen Herrschern umgesetzt

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• Der Protestantismus– Neue Dimension religiösem Widerspruchs– Herkömmliche Häresiebekämpfung reichte nicht

mehr aus

• Agenden der Ketzerverfolgung– übernommen von staatlichen Organen

• Die drei Herrschaftsbereiche der neuen Inquisition– Spanische Inquisition– Portugiesische Inquisition– Römische Inquisition

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• Das Ende der eigentlichen Inquisition:– Umbenennung in Sacra congregatio Romanae et

universalis Inquisitionis seu Sancti Officci oder Sandtum Officum

durch Papst Pius X. im Jahr 1908 nach Christus– Aufsichtsorgan der lokalen Inquisition– Kardinal war Vorsitzender dieser Kongregation

• Die Kongregation für die Glaubenslehre= moderner Name des Sanctum Officium– Präfekt dieser Einrichtung war der

Kurienkardinal– Josef Kardinal Ratzinger hatte diese Funktion

inne

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Manuel H. Sanin, 2009