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VIELE MÖGLICHKEITEN BIS 2020 Ländliche Entwicklung Das neue Programm der aktuellen Förderperiode bringt viele Möglichkeiten. Wir holen im Schwerpunkt besondere Maßnahmen vor den Vorhang. SEITE 43 DETAILS IN ARBEIT Steuern neu festgelegt ERSTE ERGEBNISSE BEKANNT Neue Subs- tanzsteuern konnten verhindert werden. Öf- fentliche Mittel für die Land- und Forstwirtschaft bleiben unangetastet. Ers- te technische Punkte sind nun klar, weitere Details noch offen. SEITE 8 www.noe.lko.at DIE ZEITUNG DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERÖSTERREICH LEBEN 58 Ostern anno dazumal April 2015 Ausgabe 4 GETREIDE 20 Auf Schädlings- befall achten QUOTENENDE 27 Starkes Milch- marketing gefragt P.b.b. | 11Z039072M | Landwirtschaftskammer NÖ Wiener Straße 64 | 3100 St. Pölten Retouren an Postfach 555, 1008 Wien Adressänderungen bitte an: Landwirtschaftskammer Niederösterreich Wiener Straße 64 | 3100 St. Pölten Tel. 05 0259 29300 | [email protected] Investförderung Der Weg für die vollständige An- tragseinreichung ist frei. Das Auswahlverfahren wird die Bud- getverfügbarkeit bis zum Ende der Förderperiode sicherstellen. Mehr über die Anwendungskrite- rien und den Ablauf lesen Sie ab SEITE 10 MFA Flächen 2015 Ab dem Jahr 2015 kann der Mehrfachantrag (MFA) Flächen – inklusive aller Beilagen – aus- schließlich auf elektronischem Weg über die BBK oder selbsttä- tig gestellt werden. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie ab SEITE 16 Varroa bekämpfen Wie ein Damoklesschwert schwebt heuer die Varrooproble- matik über den Imkern. Mit wel- chen Maßnahmen Profis dagegen ankämpfen und warum die recht- zeitige Drohnenbrutentnahme so wichtig ist, lesen Sie ab SEITE 34 Foto: LK NÖ/Archiv Foto: fotolia.com

Die Landwirtschaft April 2015

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Page 1: Die Landwirtschaft April 2015

Viele Möglichkeiten bis 2020

Ländliche EntwicklungDas neue Programm der aktuellen Förderperiode bringt viele Möglichkeiten. Wir holen im Schwerpunkt besondere Maßnahmen vor den Vorhang. seite 43

DetailS in arbeit

Steuern neu festgelegterste ergebnisse bekannt Neue Subs-tanzsteuern konnten verhindert werden. Öf-fentliche Mittel für die Land- und Forstwirtschaft bleiben unangetastet. Ers-te technische Punkte sind nun klar, weitere Details noch offen. seite 8

www.noe.lko.at

Die Zeitung Der LanDwirtschaftskammer nieDerösterreich

leben 58Ostern anno dazumal

april 2015 ausgabe 4

getreide 20Auf Schädlings-befall achten

Quotenende 27Starkes Milch-marketing gefragt

P.b.b. | 11Z039072M | landwirtschaftskammer nÖ Wiener Straße 64 | 3100 St. Pöltenretouren an Postfach 555, 1008 Wienadressänderungen bitte an:landwirtschaftskammer niederösterreichWiener Straße 64 | 3100 St. Pöltentel. 05 0259 29300 | [email protected]

InvestförderungDer Weg für die vollständige An-tragseinreichung ist frei. Das Auswahlverfahren wird die Bud-getverfügbarkeit bis zum Ende der Förderperiode sicherstellen. Mehr über die Anwendungskrite-rien und den Ablauf lesen Sie ab

seite 10

MFA Flächen 2015Ab dem Jahr 2015 kann der Mehrfachantrag (MFA) Flächen – inklusive aller Beilagen – aus-schließlich auf elektronischem Weg über die BBK oder selbsttä-tig gestellt werden. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie ab seite 16

Varroa bekämpfenWie ein Damoklesschwert schwebt heuer die Varrooproble-matik über den Imkern. Mit wel-chen Maßnahmen Profis dagegen ankämpfen und warum die recht-zeitige Drohnenbrutentnahme so wichtig ist, lesen Sie ab

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Foto: lK nÖ/archiv

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Page 2: Die Landwirtschaft April 2015

| 2 | Die Landwirtschaft

April 2015

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Page 3: Die Landwirtschaft April 2015

Abg.z.NR Ök.-RAt INg. HeRmANN ScHulteS

Invekos und Markt SeIte 13

Produktion SeIte 19

Auf Schädlingsbefall achten 20

Herbizide abstimmen 23

Obstbaumsterben 26

Milch – Marketing nach Quotenende 27

Kälber – Was bringt ad libitum 30

Gesunde Freilandschweine 32

Gegen Varroa – Drohnenbrutentnahme 34

Wald – Freizeitnutzung ohne Grenzen? 36

Green care – ein Trend nimmt Formen an 37

Reportage Gutes vom Bauernhof 40

Lebensmittelhygiene 42

Schwerpunkt SeIte 43

Was steckt hinter Maßnahme 16? 43

Ausgleichszulage neu – So wird sie ermittelt 46

Weideprämie 2015 48

Junglandwirte – Top up zur Flächenprämie 49

Greening – neuer Bestandteil 50

Fließgewässer – Schutz vor Nährstoffeintrag 52

Sojaanbau auf ökologischen Vorrangflächen 54

Leben SeIte 57

Tipps und Tricks für den Garten 57

Gab es immer schon den Osterhasen? 58

Radtag in Mistelbach 58

Neuer Top-Heurigenkalender 2015 59

Der ganz normale Wahnsinn 59

UrGut! Kochseminare mit neuem Highlight 60

Landjugend aktuell 61

Bildungskalender 62

Impressum 67

Inhalt

LK Aktuell SeIte 4

Lamminitiative: Spar setzt auf Fleisch aus NÖ 5

Agrarstrukturerhebung 6

Alm- und Weidewirtschaftsverein hat gewählt 7

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping 9

Investitionsförderung: Der weitere Ablauf 10

Kreditcheck – Jetzt billig finanzieren 11

April 2015 Vorwort

Die Landwirtschaft | 3

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Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser!Lebensfreude ist die Kraft, mit der im Frühjahr die Natur auf die Sonnen-wärme mit Wachstum antwortet. Lebensfreude ist der Antrieb für gute Arbeit am Feld, im Stall, im Weingarten, am Bienenstock und bei der Zubereitung unserer Mahlzeiten. Steht Lebensfreude am Anfang oder ist sie das Ergebnis? Ziel unserer Arbeit ist doch, davon leben zu können, gut leben zu können. Wertschöp-fung ist das Ziel. Unsere Kunden sind für viele von uns schon sehr weit weg. Dazwischen wird gehandelt, viele Verarbeiter sind nötig und dann ist die Gemeinschaftsküche im Betrieb oder der Supermarkt die letzte Schwelle zum Konsumenten. Wertschöpfung ist heute nur mehr in einer zusammenhängenden Kette vom Acker bis zum Teller möglich. Weil einer in die Hand des anderen arbeitet, ist das gegenseitige Vertrauen eine wichtige Grundlage. Gesetze bilden den Rahmen, das Zusammenleben bestimmt die Regeln. Leben und leben lassen ist etwas anderes, als vom Austricksen des anderen seinen Vorteil zu suchen. Wer nur das jeweils Billigste sucht, wird mit Ramsch zufrieden sein müssen. Dem hilft kein Gesetzgeber, das Leben schafft die Fakten. Wir wissen, dass wir nie die Billigsten sein können und schon gar nicht sein wollen. Bleibt als Lebensweg für unsere Lebensmittelwirtschaft nur der Weg der konsequenten Qualitätsproduktion, aufbauend auf Vertrauen und Transparenz. Wir leisten uns in Österreich in vielen Bereichen recht anspruchsvolle Standards. Daher müsste man meinen, dass in einer öffentlichen Ausschreibung zum Lebensmitteleinkauf genau diese Stan-dards als Bietervoraussetzung gefordert werden. Ist aber nicht so. Wir verlangen daher das Bestkaufprinzip dem Billigstkauf vor zu ziehen. Im Supermarkt so zu tun als wären alle Puten im Regal nach dem gleichen teuren Standard produziert, wie das in Österreich verlangt wird, ist ein-fach nur Täuschung. Dagegen wehren wir uns, weil Qualitätsproduktion nicht durch Imitate und Kopien für billigen Profit missbraucht werden darf. Wer Ersatzteilkopien und Originalersatzteile nebeneinander ins Regal legt, wird von der Arbeiterkammer oder vom ÖAMTC blamiert. Bei Puten stört das keinen. Da wird mit der Verwechslung gerechnet. Welche Wertschätzung wird da dem Kunden entgegengebracht? Dauerhaft ist Wertschöpfung ausschließlich in einer Wertschöpfungskette möglich, und die behält ihre Kraft nur, wenn sie auch als Wertschät-zungskette gelebt wird. Jeder trägt seine Verantwortung selber und mit-einander taugt uns dann der Erfolg. Die weltbesten Lebensmittel sind das Ergebnis unserer Qualitätsstrategie. Das halten wir auch durch, wenn wir täglich von den Besten lernen, nicht stehen bleiben und gemeinsam besser werden. Täglich ein kleiner Schritt wird ein guter Weg.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie dabei die Freude am Erfolg verspüren. Herzlichst, Ihr

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Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

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NAtuR AlS fIxeR uNteRRIcHtSbeStANdteIl Das Bundesforschungszent-rum für Wald lud zur Präsentation des Handbuches „Lehrkraft Natur – Natur-erfahrungen als fixer Bestandteil des Schulunterrichts“. Es gibt Einblick in die Praxis der Waldpädagogik und Umweltbildung mit Schwerpunkt auf das unge-wöhnliche Pilotprojekt einer neuen Mittelschule in Wien. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

zu machen“, erklärt Peter Mayer, Leiter des Bundesforschungs-zentrum für Wald.

Das Projekt läuft seit dem Jahr 2012 und Direktorin Vogt kann bereits jetzt einen starken Rück-gang an Problemmeldungen fest-stellen. Ein beachtlicher Prozent-satz der Schulanmeldungen für die 1. Klassen ließe sich laut Vogt auf den Schwerpunkt Waldpäd-agogik zurückführen. Der Wald findet also vor allem bei Kindern großen Anklang und bringt viele positive Entwicklungen mit sich.

| 4 | Die Landwirtschaft

lk Aktuell April 2015

Regelmäßige Waldausgänge wirken positiv auf die Klassenge-meinschaft. Die Kinder können einen eigenständigen Zugang zu Wald und Natur entwickeln. Das machte sich eine Neue Mit-telschule in Wien zu Nutze und führte für verhaltensauffälli-ge Schülerinnen und Schüler einen Wald-Schwerpunkt ein. So wurde der Wald in den Stun-denplan aufgenommen.

Pilotprojekt bringt den Wald in den unterricht

Die 1. Klasse geht nun alle zwei Wochen in den Wald, die 2. Klasse einmal im Monat. „Durch dieses soziale Projekt bekommen die Kinder den Kopf frei, um sich auf den Unterricht zu konzentrieren und die Klas-sengemeinschaft wird gestärkt“, erklärte Direktorin Sylvia Vogt.

Die ersten Jahre der Umsetzung geben der Schulleitung recht. Es änderte sich viel zum Positiven. Die Erfahrungen wurden jetzt im Handbuch „Lehrkraft Natur“ zu-sammengefasst. „Wir möchten mit dem Handbuch einen An-stoß liefern, um die Erholungs-wirkung des Waldes auch für Bil-dungseinrichtungen zugänglich

Zitat des MonatsIn den letzten 20 Jahren hat ein massiver gesellschaftli-cher Wandel stattgefunden. Ernährungsweise und Re-gionalität sind Statussym-bole unserer Zeit gewor-den. Damit haben sie das Auto eindeutig abgelöst.

Alois Huber, SPAR -geschäftsführer,

bei der Präsen-tation der neuen

Lammfleisch- Initiative

HANdbucH GIBT EINBLIcK IN UNGEWÖHLIcHES PILOTPROJEKT

Waldpädagogik macht Schule

Rinderschau mit Kreativwettbewerb

Der Rinderzuchtverein Pielachtal veranstaltet am 26. April eine Ge-bietsrinderschau in Rabenstein. Dafür wurden bereits im Vorfeld die Kinder der Volksschulen und Kindergärten der Region mit einge-bunden. Denn für die Kleinen gab es einen Wettbewerb, in dem sie ihrer Kreativität und Fantasie freien Lauf lassen konnten. So mussten sie ein Modellkalb nach ihren eige-nen Vorstellungen gestalten. Ins-gesamt waren 46 Teams und somit über 850 Kinder am Wettbewerb beteiligt. Die Gruppen wurden in Alterskategorien eingeteilt und am 3. März durch eine Fachjury be-wertet. Im Zuge der Rinderschau werden um 11.30 Uhr alle 46 Kälber ausgestellt und die Sieger präsentiert und prämiert. Die Ver-anstaltung findet am Gelände der Firma Grasmann in Geiseben statt. Gestartet wird um 10 Uhr mit einer heiligen Messe und anschließen-dem Frühschoppen. Die Gebiets-rinderschau beginnt um 13 Uhr.

LK Aktuell

Im Jahr 2014 gab es einige Fälle, wo Farmwild aus dem Gehege entkommen ist. Aufgrund von Irri-tationen bei Tierbesitzern, Behör-den und Jägerschaft, wurde der Schwerpunkt der heurigen Voll-versammlung den diesbezüglich klaren rechtlichen Bestimmun-gen gewidmet. Für tiefere Einbli-cke in die Thematik sorgte Sylvia Scherhaufer, Juristin der LK NÖ. Sie stellte klar, dass entkomme-nes Farmwild 42 Tage lang gemäß

dem ABGB einen Besitzer mit all den damit verbundenen Rechten und Pflichten hat. Weiters wurde über erforderliche Meldungen der Tierbesitzer, ihr Verfolgungsrecht bis hin zu den Voraussetzungen, falls der Besitzer entkommene Tiere töten muss, informiert. Auch die rechtlichen Möglichkeiten, falls ein Tierbesitzer bei der Ver-folgung und Habhaftwerdung sei-nes Eigentums behindert oder ge-hindert wird, wurden dargestellt.

Entkommenes Farmwild – was ist zu tun?

leHRkRAft NAtuRInformationen zum Schwerpunkt Waldpädagogik und zu „Lehr-kraft Natur“ finden Sie unterwww.stefanlirsch.at. Das Hand-buch selbst steht unter bfw.ac.at/rz/bfwcms.web?dok=9971 zum Download bereit.

Buchtipp: „Startkapital Natur – wie Naturerfahrung die kindliche Entwicklung fördert“ von Armin Lude und Andreas Raith.

Wald trifft Schule

Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

beI deR VollVeRSAmmluNg Wild-tierhalterverband-Bundesobmann Jürgen Laban (v.l.), Vizepräsidentin Theresia Meier und NÖ Wildtierhalter-verband-Obmann Engelbert Erhart.

Foto: LK NÖ/Bernhauser

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April 2015 lk Aktuell

Die Landwirtschaft | 5

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Spar setzt auf Fleisch aus NÖ Aus dem Land

Burgenland ehrte Niederösterreicher

Johannes Kyrle, Generalsekre-tär für Auswärtige Angelegen-heiten im Außenministerium, erhielt das Komturkreuz des Bundeslandes Burgenland. Der gebürtige Niederöster-reicher habe als Diplomat, so Landeshauptmann Hans Niessl, das Burgenland bei zahlreichen Anlässen, Staats-besuchen, Auslandsreisen bur-genländischer Delegationen, Botschafterempfängen und -reisen, immer wieder unter-stützt und war stets hilfsberei-ter Gesprächspartner. Er setze sich bis heute maßgeblich für beste Rahmenbedingungen für das Burgenland ein. Im Bild (v.l.): Landeshauptmann Hans Niessl, Johannes Kyrle und Landeshauptmann-Stellvertre-ter Franz Steindl.

Eine neue Studie zeigt, welchen Wert regionale Lebensmittel für die Gesellschaft haben. Auftrag-geber war die Genuss Region Österreich. Dabei konnte belegt werden, dass Konsumenten ein starkes Bewusstsein für Regionali-tät haben und ihre Kaufentschei-dungen auch dementsprechend treffen. Gleichzeitig zeigte sich jedoch, dass mit zunehmender Verarbeitungsstufe und der Grö-ße des Unternehmens der Faktor

der Regionalität in den Hinter-grund tritt. Genau hier gewinnen Klein- und Mittelbetriebe an Be-deutung. Denn sie sind es, die den Faktor Regionalität der Gesell-schaft wieder ins Bewusstsein ru-fen. Damit jene Betriebe auch in Zukunft am Markt wettbewerbs-fähig sein können, braucht es den Herkunftsschutz durch europäi-sche Gütezeichen wie geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe

(g.g.A.) und garantiert traditio-nelle Spezialität (g.t.S.). „Sie sind wichtige Grundlage für die Zu-kunft unserer kleinen Betriebe, die hervorragende Produkte herstel-len und mit ihren Produkten nicht nur für den Reputationsgewinn der gesamten Region beitragen, sondern auch wichtige Eckpfeiler für eine funktionierende hoch-wertige Nahversorgung sind“, so Margareta Reichsthaler, Obfrau der Genuss Region Österreich. QUELLE: A.T. KEARNEy-STUDIE GRAFIK: LK NÖ/MITMASSER

Je älter, desto regionaler Einkaufsverhalten 2014Über 80 Prozent geben an, mehrmals im monsat regionale lebensmittel einzukaufen. Über 60 Prozent tun das sogar wöchentlich. das geschlecht spielt dabei keine Rolle. das Alter hingegen schon: Ab 25 Jahren nimmt der konsum von regionalen Produkten zu.

Regionalität bei Konsumenten hoch im Kurs

Die Handelskette Spar setzt künf-tig bei Lammfleisch ausschließ-lich auf heimische Qualität. So soll in den Märkten Wiens, Nieder-österreichs und dem nördlichen Burgenland nur noch die Marke „Donauland Lamm“ in die Regale kommen. Für Landeshauptmann Erwin Pröll ein klares Plädoyer für die niederösterreichische Land-wirtschaft. NÖ Lammfleisch konn-te sich damit gegen Konkurrenten, beispielsweise aus Neuseeland, durchsetzen. Höhere Qualitäts-standards, kleinere Herden und bessere Produktionsbedingungen sind nur einige der Vorteile, die Eduard Köck, Obmann des NÖ Schaf- und Ziegenzuchtverban-des, ins Feld führen kann. Fak-

toren, die sich die Handelskette für ihre Kunden auch durchaus etwas kosten lässt. Trotz höherer Einkaufspreise sollen sich die Ver-kaufspreise wie jene von neusee-ländischem Lammfleisch gestal-ten. Bei der Werbung wendet sich Geschäftsführer Alois Huber ganz bewusst gegen romantisierende Bilder der Landwirtschaft. Statt-dessen möchte er Landwirtschaft so zeigen wie sie ist. Unterstützt wird er von den Seminarbäuerin-nen, welche in den Sparmärkten die Werbetrommel für das heimi-sche Lammfleisch rühren. Sie ge-ben nicht nur Zubereitungstipps, sondern ermöglichen den Spar-Kunden gleichzeitig auch einen Blick in die bäuerliche Berufswelt.

ÜbeR dIe lAmmINItIAtIVe und die Stärkung der heimischen Landwirtschaft freuen sich Spar-Ge-schäftsführer Alois Huber, Landes-hauptmann Erwin Pröll und Obmann des NÖ Schaf- und Ziegenzuchtver-bandes Eduard Köck.

Foto: SPAR/Höfinger

Spende übergeben Beim Rapsblütenfest im ver-gangenen Jahr organisierten die Rinderzuchtvereine des Bezirkes in Zusammenarbeit mit der Be-zirksbauernkammer Waidhofen an der Thaya einen Joghurt- und Mehlspeisenstand. Der Erlös kommt nun bäuerlichen Fami-lien zu Gute, denen durch die Aktion „BäuerInnen helfen Bäue-rInnen“ geholfen wird. Stellver-tretend nahm Landesbäuerin Irene Neumann-Hartberger die Spende entgegen.

SPeNde fÜR „bäueRINNeN HelfeN bäueRINNeN“ Landesbäuerin Irene Neu-mann-Hartberger (1. Reihe v.l.), Rinderzuchtverein-Obmann Waidhofen an der Thaya Christian Drucker, Kammerobmann Nikolaus Noé-Nordberg, Bundesrat Edu-ard Köck sowie Fachausschuss-Obmann für Vieh- und Milchwirtschaft Roland Rabl, Rinderzuchtverein-Obmann Raabs an der Thaya Franz Zecha, Rinderzuchtverein-Obmann Dobersberg Otto Zimmermann und Kammersekretär Herbert Gutkas.

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| 6 | Die Landwirtschaft

lk Aktuell April 2015

Am Dienstag, 14. April, steht die LFS Edelhof im Zeichen der Rinderhaltung. Vortragende informieren über Weidesysteme und Weidestrategien.

Von 9 bis 17 Uhr erfahren Inte-ressierte Wissenswertes zu den Grundlagen optimaler Weide-nutzung und über die Bedeutung des Pflanzenbestandes. Am Nach-mittag werden im Stationsbetrieb auf einem landwirtschaftlichen Betrieb die Bestimmung von Wei-depflanzen geübt, der sichere Zaunbau erklärt und Hilfen zur Weideplanung und zum Weide-management ausprobiert. Für weitere Hintergründe sorgen die Vortragenden Andreas Steinwid-der und Walter Starz. Nähere Infos unter www.lfi.at.

deR fAcHtAg kann als Weiterbildung für die ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ genutzt werden. Foto: LK NÖ/Eva Posch

bIlduNgStIPP EINSTIEG UND OPTIMIERUNG DER WEIDEHALTUNG

Waldviertler Weidefachtag

40.117 land- und forstwirtschaft-liche Betriebe wurden in Nieder-österreich bei der Agrarstruktur-erhebung 2013 gezählt. Das geht aus den bundesländerbezogenen Ergebnissen zur letzten Stichpro-benerhebung über die Struktur der Land- und Forstwirtschaft, die vor kurzem veröffentlicht wurde, hervor. Damit liegen 24 Prozent der österreichischen Be-triebe in Niederösterreich. Seit der letzten Zählung 2010 hat sich die Zahl der Betriebe um 1.450 weiter verringert. Das ist ein Mi-nus von 3,6 Prozent. Mit einem durchschnittlichen Rückgang von 1,2 Prozent lag der Struk-

turwandel in den letzten Jahren unter dem langjährigen Trend von jährlich zwei Prozent.

Im Schnitt bewirtschafteten Nie-derösterreichs Landwirte 2013 41,6 Hektar land- und forstwirt-schaftliche Fläche. Damit sind heimische Betriebe in den letz-ten drei Jahren im Schnitt um 1,9 Hektar gewachsen. Davon ent-fallen 25,6 Hektar auf landwirt-schaftliche Flächen und 16 Hek-tar auf Forstflächen. Während im Österreichschnitt die mittlere Ausstattung mit landwirtschaft-lichen Flächen seit 2005 konstant bei 18,8 Hektar liegt, haben sich

niederösterreichische Betriebe seither um 3,3 Hektar vergrößert. Rund 20 Prozent aller Höfe be-wirtschaften nur landwirtschaft-liche Flächen, rund 10 Prozent nur forstwirtschaftliche.

Knapp einem Drittel der Betrie-be in Niederösterreich stehen zwischen 20 und 50 Hektar Kul-turfläche zur Verfügung. Etwa 18 Prozent sind kleiner als fünf Hektar. Mit einem Anteil von 19,2 Prozent entfallen auf die größe-ren Einheiten (über 50 Hektar) erstmals mehr Betriebe als auf die sehr kleinen. Eine Zunahme der Betriebsanzahl ist auch nur in

Statistik Austria gibt neue Einblicke in die Land- und Forstwirtschaft. Trotz einer Verringerung der Betriebsanzahl bleibt NÖ Agrarbundesland Nummer Eins.

Aktuelle zAHleN ZUR NÖ LAND- UND FORSTWIRTScHAFT

Agrarstrukturerhebung 2013

Der Frühling erwachtHaben wir nicht gerade Silvester gefeiert? Wo sind die Monate geblieben? Vielleicht fragen Sie sich das auch manchmal. Die Zeit vergeht heutzutage gefühlt immer schneller. Der Frühlings-beginn und das Osterfest sind für mich jährlich wiederkehren-de Wecker, die dazu ermutigen, darüber nachzudenken, wie man seine Stunden verbringt und was man selbst erneuern möchte. Wir Bauern bestel-len jetzt unsere Felder in der Hoffnung auf eine gute Entwick-lung unserer Pflanzen, damit wir eine reiche Ernte einfahren können. Packen wir unsere Vor-haben mit Zuversicht an. Das ist die halbe Miete! Die Gefahr im Hamsterrad zu laufen, ist allerdings groß. Wenn sich Rah-menbedingungen ändern, zahlt es sich besonders aus zu fragen: Was passt? Was läuft nicht so gut? Was könnte ich neu aus-probieren? Damit wir positive Neuerungen umsetzen können, müssen wir uns Zeit für eine ehr-liche Analyse unserer familiären und betrieblichen Situation neh-men. Entweder wir werden in unserem Weg bestätigt oder wir erkennen, wo wir eine Verände-rung durchführen müssen. Dazu möchte ich Sie ermutigen und auffordern. Ich weiß aus eigener Erfahrung: Es zahlt sich aus! Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühlingsbeginn sowie einen wachen und bewussten Blick für Ihre persönlichen Stärken und Neigungen!

Die Welt im Blick

lk NÖ- Vizepräsident otto Auer

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April 2015 lk Aktuell

Die Landwirtschaft | 7

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Bauernhöfen verändert sich auch die Struktur in der Viehhaltung. Durchschnittlich wurden 2013 in Niederösterreich 136 Schweine je Betrieb gehalten gegenüber 125 im Jahr 2010. Die niederöster-reichischen Rinderhalter hielten mit durchschnittlich 37 Rindern um drei mehr als 2010. Die Zahl der Milchkühe je Hof nahm im gleichen Zeitraum von 13,9 auf 15,2 Tiere zu. Die Zahl der Scha-fe je Betriebe erhöhte sich in drei Jahren um fünf Tiere auf 35.

Die tragende Säule der nieder-österreichischen Landwirtschaft sind Familienbetriebe. 94 Prozent der land- und forstwirtschaftli-chen Unternehmen Niederöster-reichs, das sind 37.846, werden als Familienbetrieb im Haupt- und Nebenerwerb geführt. Gut zwei Prozent entfallen dabei auf Personengemeinschaften (904) und über drei Prozent oder 1.367 sind Betriebe juristischer Personen.

DI MarIanne PrIPlata-Hackl

Der Obmannwechsel, der Almwandertag und die Ehrung verdienter Mitglieder standen im Mittelpunkt.

Friedrich Königsberger, Franz Taschl, Christian Fink, Johannes Hölzl, Karl Fugger, Franz Gansch, Florian Gruber, Karl Halbart-schlager und Josef Prenner. Ge-ehrt mit Silber wurde Karl Heindl,

deR Neue VoRStANd mit Obmann Jo-sef Mayerhofer, Altobmann Josef Schre-fel und den Obmannstellvertretern Karl Wagner und Anton Teufel vorne sitzend von links. Nicht im Bild Rudolf Prosini und August Bittermann. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

RÜckblIck VOLLVERSAMMLUNG NÖ ALM- UND WEIDEWIRTScHAFTSVEREIN

Josef Mayerhofer zum neuen Obmann gewählt

den Größenstufen über 50 Hekt-ar zu verzeichnen. 4.611 nieder-österreichische Betriebe bewirt-schafteten 2013 ihren Hof nach den Grundsätzen des biologi-schen Landbaus. Das waren rund elf Prozent. Ihre Zahl blieb in den letzten drei Jahren unverändert, was auch durch den Einstiegs-stopp in die Förderprogramme zum biologischen Landbau be-dingt war. Mit einer landwirt-schaftlichen Fläche von knapp 31 Hektar ist die Flächenausstattung der Biobetriebe durchschnittlich um neun Hektar größer als jene der konventionellen Betriebe. Mit flächenmäßig wachsenden

Aktuelle zAHleN ZUR NÖ LAND- UND FORSTWIRTScHAFT

Agrarstrukturerhebung 2013

NÖ lANd- uNd foRStWIRtScHAft IN zAHleN 2015Aktuelle Daten zu Agrarstruktur, landwirtschaftlichen Arbeitskräften, Bodennutzung, Viehbeständen, pflanzlicher und tierischer sowie forstlicher Produktion, Erzeugerpreisen und Einkommen sowie dem Gesamtwert der land- und forstwirtschaftlichen Produktion in NÖ finden Sie in der soeben erschienen Broschüre „Die niederösterreichische Landwirtschaft in Zahlen 2015“. Neben aktuellen Daten bietet der über-sichtliche Folder auch Vergleichswerte zu früheren Jahren. Die kostenlose Broschüre liegt bei Ihrer BBK auf und kann unter Tel. 05 0259 25120 in der Landwirtschaftskammer Niederösterreich bestellt werden.

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Niederösterreich ÖsterreichQuelle: Statistik Austria

landwirtschaftliche fläche je betrieb

Nach 13 Jahren Obmannschaft hat Josef Schrefel die Verantwor-tung an Josef Mayerhofer überge-ben. Mayerhofer richtet damit ge-meinsam mit Josef Sommerauer den heurigen NÖ Almwandertag auf die Geisenbergalm aus, die südwestlich von Schwarzenbach an der Pielach liegt.

Entwarnung gab es zur IBR/IPV-Situation. Informiert wurde über das neue LE-Programm, die GPS-Erhebung der Außengrenzen der Almen, die aktuelle Fördersitu-ation des ländlichen Güterwe-gebaus und zum Quotenende. Für ihre besonderen Leistungen wurden diesmal geehrt mit Gold

Dank und Anerkennung wurde Anton Scharner ausgesprochen, und die Haltermedaille hat sich Anton Wieland verdient.

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Page 8: Die Landwirtschaft April 2015

| 8 | Die Landwirtschaft

lk Aktuell April 2015

Steuern – Nach Neufestlegung der Regeln gehören Details geklärt

„Das politische Ziel war die spür-bare Entlastung der Erwerbsein-kommen, der Weg dazu sind die neuen Steuerregeln. Erste techni-sche Punkte sind nun klar, weitere Details noch offen. Für Umsatz-steuer, Grunderwerbsteuer und Registrierkassenpflicht gibt es Teillösungen. In den Detailver-handlungen heißt das nun für die bäuerliche Interessenvertretung, unverhältnismäßige Belastungen für die Bäuerinnen und Bauern zu verhindern“ stellt LK-Präsident Hermann Schultes fest.

erste ergebnisse erreicht

Die steuerliche Neufestlegung bringt für alle Bauern, die zur Einkommensteuer veranlagt sind, eine echte Entlastung. Eine

Neue Substanzsteuern konnten verhindert werden. Öffentliche Mittel für Land- und Forstwirtschaft bleiben unangetastet.

positive Reform hat auch das Pa-ket der Familien-Steuern erfah-ren, was kinderreichen Familien im ländlichen Raum besonders zugute kommt. Der auf 13 Pro-zent angehobene Umsatzsteuer-satz im land- und forstwirtschaft-lichen Bereich, von dem Saatgut, Futtermittel, Pflanzen, aber auch lebende Tiere betroffen sind, hät-te negative Folgen für viele Be-triebe gehabt. Dies wird mit der Anhebung des Durchschnitts-steuersatzes der Umsatzsteuer-pauschalierung auf 13 Prozent ausgeglichen.

Praktische lösungen wichtig

Bei der Registrierkassenpflicht geht man davon aus, dass es für Betriebe mit geringen Umsätzen

Aus dem Land

BBK setzt auf ElektrokraftDie Bezirksbauernkammer Waid-hofen an der Thaya hat sich dazu entschlossen einen Großteil ihrer Dienstfahrten im Bezirk elektrisch durchzuführen. Das e-Carsharing, welches seitens der Thayaland Klima- und Energie-Modellregion angeboten wird, macht diese Neuerung möglich. Kammer-obmann Noé-Nordberg ist über-zeugt, dass die Verwendung des ECOmobil, ein wertvoller Beitrag ist, C02 Emission einzusparen.

Tierhalter aus Serbien zu GastDie Arbeitsgemeinschaft öster-reichischer Fleckviehzüchter lud serbische Bauern aus dem Bezirk Jagodina zu einem in-teressanten Programm in die Landwirtschaftliche Fachschule Pyhra. Damit war die Schule für 210 serbische Bauern ein wichtiger Zwischenstopp auf ihrer Reise quer durch Nieder-österreich. Auch andere nieder-österreichische Ziel waren fixer Bestandteil ihrer Tour. So be-suchten sie auch Genostar, NÖ Genetik, die Agrana, die Land-wirtschaftskammer Niederös-terreich und viele andere mehr.

„Österreich ist Soja-Profi. Wir be-wirtschaften zwar nur knapp zwei Prozent der EU-Ackerfläche, sind aber der viertgrößte Sojaprodu-zent der Europäischen Union“, erklärt LK-Präsident Hermann Schultes und ist stolz, dass sich die österreichische Eiweißstrategie bezahlt macht. Weniger Importe, kürzere Transportwege und mehr Wertschöpfung in den Regionen sind nur einige der Vorteile, die heimisches Soja mit sich bringt. Für Schultes steht fest: „Soja aus Österreich ist zur nachhaltigen Er-folgsgeschichte geworden.“ Auch Niederösterreich trägt seit Jahren seinen Teil dazu bei. Für 2015 wird mit einer weiteren Erhöhung der Anbaufläche in Niederösterreich gerechnet. Die Schätzung liegt bei 13.000 Hektar.

HeImIScHeS SoJA

Eine nachhaltige Erfolgsgeschichte

SoJA AlS PRoJekt deR lANdWIRtScHAftSkAmmeRN Seit Jahren arbeiten die Landwirtschaftskammern an der Verbesserung der Sojaproduktion. Während weltweit Soja in erster Linie als Futtermittel angebaut wird, ist heimisches Soja vor allem im Speisebereich begehrt. NÖ Landwirte sind längst Soja-Profis: Für sie ist die Pflanze kein Neuland mehr. Darüber freuen sich (v.l.) LK Pflanzenbau-experte Christian Krumphuber, LK-Präsident Hermann Schultes und Saatzucht Donau-Geschäftsführer Johann Birschitzky. Foto: LKÖ/Anna Schreiner

eine praktikable Lösung geben wird. Die Umstellung der Grund-erwerbsteuer auf den Verkehrs-wert bringt vor allem bei Ver-kehrswerten über 900.000 Euro neue Belastungen. Solche konn-ten jedoch bei der unentgelt-lichen Übergabe von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen innerhalb der Familie verhindert werden. Hier gilt nach wie vor der Einheitswert. Die Kammer setzt sich nun in den parlamentari-schen Verhandlungen dafür ein, dass bäuerliche Hofübergaben ohne Mehrbelastung erfolgen können. Auch die Möglichkeiten für die Entlastung der Niedrig-verdiener bei den Sozialversiche-rungsbeiträgen im bäuerlichen Bereich stehen auf der Agenda.

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: BB

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Foto: Raiffeisen

Page 9: Die Landwirtschaft April 2015

des vorenthaltenen Entgelts wirkt unter bestimmten Umständen strafausschließend, wenn das Verschulden des Dienstgebers oder die Unterschreitung des Mindestentgeltes nur gering ist.

Inanspruchnahme ausländi-scher dienstleistungen

Auch aus dem Ausland überlasse-ne oder entsendete Dienstnehmer sind für die Zeit ihrer Tätigkeit in Österreich nach den österreichi-schen Lohnstandards zu entloh-nen. Maßnahmen, die auch die inländischen Auftraggeber be-treffen, sollen diesen Anspruch si-cherstellen. Hervorzuheben ist die Verpflichtung, die Lohnunterlagen

dieser Dienstnehmer in Österreich in deutscher Sprache bereit zu hal-ten, wofür bei Verstößen Strafen gegen den österreichischen Be-schäftiger-Betrieb ausgesprochen werden können. Darüber hinaus kann ein Zahlungsstopp verhängt und der inländische Auftraggeber angewiesen werden, noch aus-ständigen Werklohn zur Sicher-stellung an die inländische Behör-de zu leisten.Obwohl diese Verschärfungen vor allem auf Druck der Wirtschaft vor-genommen wurden, gelten die Re-gelungen auch für Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.

Die LK NÖ bemüht sich, zumin-dest beim Strafrahmen und den Toleranzgrenzen eine Entschär-fung herbeizuführen. Parallel laufen Verhandlungen mit dem Ziel, den Sozialpartnern in der Landwirtschaft durch gesetzliche Änderungen mehr Spielraum für kollektivvertragliche Gestaltungen einzuräumen.

Mag. Wolfgang DobrItZHofer, ref. für Sozial-/arbeitsrecht tel. 05 0259 27302 [email protected]

April 2015 Recht

Die Landwirtschaft | 9

|

lungszeitraum ausbezahlte Entgelt dem gebührenden Mindestentgelt gegenüber zu stellen, sodass aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag erfolgende Überzahlungen anzurechnen sind.

der Strafrahmen

Der Strafrahmen beträgt bei der Unterentlohnung von bis zu drei Arbeitnehmern 1.000 bis 10.000 Eruo und bei mehr als drei Arbeitnehmern 2.000 bis 20.000 Euro, jeweils pro unterent-lohntem Arbeitnehmer. Weitere Strafen sind für die Behinderung der Kontrolle oder die Nichtüber-mittlung von Lohnunterlagen vorgesehen. Die Nachzahlung

Seit 2011 drohen Arbeitgebern Verwaltungsstrafen, wenn sie ihren Dienstnehmern zu wenig Lohn auszahlen und damit den Tatbestand der Unterentlohnung erfüllen. Maßgeblich ist das durch Gesetz oder Kollektivvertrag zuste-hende Mindestentgelt.War bisher nur das Vorenthalten des Grundlohnes strafbar, so wur-de durch die Novelle der Straftat-bestand erweitert. Strafbar handelt nun bereits, wer Dienstnehmern Sonderzahlungen, Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feier-tagsarbeit und Nachtarbeit sowie Urlaubsentgelte, Urlaubsersatz-leistungen oder fortzuzahlendes Entgelt vorenthält. Es ist das ge-samte im jeweiligen Lohnzah-

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 wurden die gesetzlichen Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping deutlich verschärft. Die strengeren Vorschriften gelten auch für Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.

Der zweite Nationale Gewäs-serbewirtschaftungsplan sowie der erste Nationale Hoch-w a s s e r r i s i k o - Ma na g e m e nt-plan liegen im Entwurfssta-dium vor und können unter http://wisa.bmlfuw.gv.at/ ein-gesehen werden.

Im Wasserrechtsgesetz ist die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung vorgesehen. Im Zuge dessen kann jedermann zu diesen Plänen eine Stellung-nahme abgeben. Der Nationale

Gewässerbewirtschaftungsplan basiert auf der Wasserrahmen-richtlinie, in der sich alle Mit-gliedstaaten dazu verpflichtet haben, ihre Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, zu schützen und zu verbessern. Der Nationa-len Gewässerbewirtschaftungs-plan bewertet den Zustand der Oberflächen- und Grundwässer, zeigt die Belastungen auf und listet die umgesetzten sowie die geplanten Verbesserungs-maßnahmen auf. Der Plan hat Verordnungscharakter. Agrarre-

levant sind die für einzelne Ge-wässer bis 2021 geplanten Maß-nahmen im Bereich Gewässer-qualität und Oberflächenstruk-tur. Jedermann kann bis 21. Juli 2015 schriftlich hiezu Stellung nehmen.

Was ist ein Hochwasserrisiko-managementplan ?

Der Hochwasserrisiko-Ma-nagementplan basiert auf der EU-Hochwasserrichtlinie. Sie schreibt allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflich-

tend die Erstellung von Hochwas-serrisiko-Managementplänen für Gebiete mit potentiellem signifi-kantem Hochwasserrisiko vor.Sowohl der Nationale Gewässer-bewirtschaftungsplan wie auch der Hochwasserrisiko-Manage-mentplan werden in regelmäßi-gen Abständen von sechs Jahren erstellt. Auch zum Hochwas-serrisiko-Managementplan ist zwingend eine Öffentlichkeitsbe-teiligung vorgeschrieben, und es besteht daher für jedermann die Möglichkeit, zu diesem Manage-mentplan eine Stellungnahme abzugeben.

Mag. MIcHael MaScHl, ll.M. ref. Steuer tel. 05 0259 27103 [email protected]

eNtWuRf IM INTERNET EINSEHBAR MIT MÖGLIcHKEIT ZUR STELLUNGNAHME

Hochwasserrisiko-Management- und Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan

bedeuteNde VeRScHäRfuNgeN fÜR ARbeItgebeR

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Page 10: Die Landwirtschaft April 2015

| 10 | Die Landwirtschaft

förderung April 2015

Alle bis zu einem fixen Stichtag vollständig eingereichten An-träge werden hinsichtlich der Fördervoraussetzungen beurteilt und nach den vorgegebenen Kriterien bewertet. Sobald alle bis zum Stichtag vollständig ein-gelangten Anträge auch auf die Einhaltung der Mindestpunkte überprüft sind, wird die Aus-wahl auf Basis des vorhandenen Budgets für den Auswahlblock durchgeführt.Vorhaben, welche die Mindest-punkte (5) und sonstige Förder-voraussetzungen erreichen, je-doch aus budgetären Gründen nicht berücksichtigt werden kön-nen, kommen automatisch ins nächste Auswahlverfahren. Kön-nen diese Vorhaben dort wiede-rum nicht bewilligt werden, sind diese abzulehnen.

31. mai erster Stichtag

Der erste Stichtag für vollständige Anträge wird voraussichtlich der 31. Mai 2015 sein. Im Jahr 2015 wird es noch zwei bis drei weitere Stichtage und somit Auswahlver-fahren geben.

bewertungskriterien

Investitionen in Biomasseheiz-anlagen, Almen, Bienen, Maschi-nen der Außenwirtschaft und im Bereich des Fördergegenstandes Umweltwirkung gelten als fix aus-gewählt und werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.Die Kriterien Qualifikation, be-triebswirtschaftliche Betrachtung und Wirtschaftsweise gelten für

INVeStItIoNSfÖRdeRuNg 2014 BIS 2020

Das Auswahlverfahren und der weitere AblaufDa nun alle rechtlichen Voraussetzungen für die Abwicklung vorliegen und die notwendigen administrativen Vor-bereitungen bald beendet sind, steht dem Beginn der vollständigen Antragseinreichung nichts mehr im Wege. Das Auswahlverfahren wird die Budgetverfügbarkeit bis zum Ende der Förderperiode sicherstellen. Welche Kriterien angewendet werden und wie der Ablauf sich genau darstellt, lesen Sie hier.

AuswahlkriterienPunkte

Nachweismöglich erreicht

Qualifikation

Höhere berufliche Qualifikation in Form der Facharbeiterausbildung oder 2Zeugnis

Höhere berufliche Qualifikation in Form der Meisterausbildung oder höher 4

betriebswirtschaftliche betrachtung

Betriebskonzept mit mind. zwei Szenarien oder Varianten 3 Projektunterlagen

Qualität und Produktion

Selbstversorgungsgrad österreichweit nicht erreicht 3 Grüner Bericht

Nutzung regionaler Marktchancen 1Projektunterlagen Betriebskonzept

Mitgliedschaft bei einem Qualitätsprogramm oder definierten Verbänden 2 Mitgliedschaft

Innovationspotential

Hoher Innovationsgehalt 2 Projektunterlagen

tierschutz und tiergesundheit

Besonders tierfreundliche Haltung 2 Projektunterlagen

Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst 2 Nachweis

Wirtschaftsweise

Biologische Wirtschaftsweise 1 Vertrag

Teilnahme an mind. einer Agrarumweltmaßnahme (inkl. Nützlingseinsatz) oderTierschutzmaßnahme Weide

1Mehrfachantrag

Rechnung

emissionsverminderung

Umrüsten bestehender offener Güllegruben zu solchen mit fest verbundener baulicher Abdeckung

3 Projektunterlagen

Investition in Düngersammelanlagen für wirtschaftseigenen Dünger mit einer Lagerkapazität von über acht Monaten

1 Projektunterlagen

bewässerung/beregnung

Investition in Bewässerungsmaßnahmen bzw. Niederschlagswassernutzung 2 Projektunterlagen

Schutzmaßnahmen/Schutz der kulturen

Schutzmaßnahmen (Wind, Hagel, Frost, Vogelfraß,...) 2 Projektunterlagen

Ressourcen- und umweltschonung

Investitionen zum Ressourcenschutz, zur Verminderung von Umweltbelastungen und zur Energieeinsparung

3 Projektunterlagen

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen

Investitionen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion 1 Projektunterlagen

Investitionen zu Verbesserung des Produktionsprozesses oder der Hygiene 1 Projektunterlagen

Investitionen zur Lagerung von Produkten der landwirtschaftlichen Erzeugung oder deren Vermarktung

1 Projektunterlagen

gesamtpunkte:

mindestpunkte: 5

4.1.1 Investitionen in die landwirtschaftliche erzeugung

Page 11: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 förderung

Die Landwirtschaft | 11 |

Vorerst keine Schreiben an vorläufige Antragsteller

Mit der Aufforderung zur Nach-reichung der Unterlagen wird bei den vorläufigen Anträgen voraus-sichtlich erst in einigen Monaten begonnen. Es werden derzeit also keine Schreiben an alle „vorläufi-gen“ Antragsteller verschickt.

Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen BW-Berater der Bezirksbauernkammern so-wie die Informationen unter www.noe.lko.at unter Förderun-gen/Investitionsförderung zur Verfügung.

alle Fördergegenstände und sind somit betriebs- oder bewirtschaf-terbezogen. Alle anderen Krite-rien werden abhängig vom För-dergegenstand bewertet.Die für eine Förderbarkeit erfor-derlichen Punkte ergeben sich aufgrund der budgetären Do-tierung des Auswahlblocks und der tatsächlichen Punkte der vollständigen Anträge bis zum Stichtag.

Wer soll wann den vollstän-digen Antrag stellen?

Rund 2.500 „vorläufige“ Anträge liegen im Bereich der Investi-tionsförderung vor. Aufgrund der hohen Antragszahlen ist mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.Alle Antragsteller, deren Anträge seit Veröffentlichung der Son-derrichtlinie ab 21. Februar 2015

Sie haben unterschiedliche Kre-dite laufen? Sie benötigen eine Zwischenfinanzierung? Sie wol-len investieren? Wir überprüfen Kreditkonditionen, Zinssätze, Sicherheiten, Spesen und der-gleichen bei bestehenden Kre-diten, Zwischenfinanzierungen, Kontokorrentkrediten oder bei Neukrediten.

Die Praxis hat uns gezeigt, dass bereits bei der Ausverhandlung der Bankspesen der Beratungs-aufwand oftmals mehrfach her-eingespielt werden konnte. Nüt-zen daher auch Sie die Chance und profitieren auch Sie vom bil-ligen Zinsniveau.Eine telefonische Erstauskunft ist kostenfrei, für Individualberatung verrechnen wir 120 Euro pro Stun-de inklusive Umsatzsteuer. Rei-

sekosten werden bei Bedarf zu-sätzlich verrechnet. Die Beratung erfolgt auf Ihren Wunsch telefo-nisch, persönlich in der LK NÖ, in der BBK oder vor Ort am Hof.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Martin KarnerTel. 05 0259 [email protected]

Bei vorhandenen, vorläufigen Anträgen, die ausschließlich Fördergegenstände beinhal-ten, die fix ausgewählt sind.

Bei allen AnträgenVorhaben, die nicht bald be-

gonnen werden. Vorhaben, bei denen die

Voraussetzungen für einen Umsetzungsbeginn noch nicht vorliegen, zum Bei-spiel wenn die Baubewilli-gung noch fehlt.

Es liegen noch nicht alle notwendigen Antragsunter-lagen vor, wie zum Beispiel Gesellschafts- oder Ge-meinschaftsverträge, frei-williges oder über 100.000 Euro verpflichtendes Be-triebskonzept und andere verpflichtende Unterlagen.

entgegengenommen wurden, werden schriftlich aufgefordert, die notwendigen Unterlagen nachzureichen.Dies bedeutet für alle Förder-werber, die mit der Antragstel-lung auf die Grundlagen gewartet haben und gegebenenfalls ihr Projekt nur mit der fixen Zusage der Fördermittel umsetzen, dass diese in absehbarer Zeit eine Ent-scheidung über ihren vollständi-gen Antrag erwarten dürfen.

Nachreichung von unterlagen

Um die Wartezeit nicht unnötig zusätzlich zu verlängern, wer-den vor allem jene Förderwer-ber ersucht, mit der vollstän-digen Antragstellung oder bei „vorläufigen“ Anträgen mit der Nachreichung der Unterlagen zu warten:

Mit unserem Beratungsprodukt „Kredit-Check“ konnten wir bereits vielen Landwirten helfen, Geld zu sparen. Wie die Beratung abläuft, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Unser Angebot für Sie: Allgemeine Auskunft über Marktzinsniveau

Individualberatung: Individuelle Bonitätsbeurteilung, Ermittlung des Zinseinsparungspotentiales, Erhebung von Spesen-reduktionsmöglichkeiten, Absicherung gegen steigende Zinsen, Überprüfung von Kreditverträgen, Übernahme der Verhandlungen mit Kreditgebern.

Kostenbeitrag: Grundberatung ist kostenfreiFür die zusätzlichen Angebote: 120 Euro pro Stun-de (inkl. USt). Reisekosten werden bei Bedarf zusätzlich verrechnet.

Beratungsort: telefonisch, Landwirtschafts-kammer NÖ, auf Wunsch in der BBK oder vor Ort am Hof

Ihr Ansprechpartner: Dr. Martin KarnerTel. 05 0259 21000, [email protected]

10202

IHR ANSPRecHPARtNeR ist Martin Karner. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

DI gerHarD SalZMann ref. förderung tel. 05 0259 25201, [email protected]

Page 12: Die Landwirtschaft April 2015

| 12 | Die Landwirtschaft

lk Aktuell April 2015

Heizen mit Holz – egal ob Pellets oder Hackschnitzel – liegt voll im Trend und bietet daher den Waldbauern wieder attraktive Einnahmemöglichkeiten mit dem erneuerbaren, umweltfreundlichen Energieträger aus heimischen Wäl-dern, und in diesen Tagen beginnt wieder die Waldarbeit.

Etwa die Hälfte der Wälder Öster-reichs wird kleinbetrieblich, also bäuerlich bewirtschaftet. Da gilt es neben der laufenden Pflege und Bewirtschaftung des Waldes auch z.B. an eine Betriebshaftpflicht-Versi-cherung für Waldbesitzer zu denken. Aber welche Schäden sind dabei

versichert? Inwieweit sind Schäden an Spaziergängern durch z. B. herab fallende Äste versichert?

Jeder und somit auch ein Wald-besitzer haftet lt. ABGB (§ 1295 ABGB) für jene Vorfälle, an welchen ihn ein Verschulden trifft. Daher empfehlen wir den Abschluss einer landwirtschaftlichen Betriebshaft-pflichtversicherung. Diese hat die Aufgabe (im Rahmen des verein-barten Deckungsumfanges), das Ver-mögen und damit die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers zu schützen. Das geschieht auf zwei-fache Weise: Entweder sie bezahlt gerechtfertigte Schadenersatz-

ansprüche (Befreiungsfunktion), oder sie wehrt ungerechtfertigte, bloß behauptete Schadenersatzan-sprüche ab (Abwehrfunktion). Die Haftpflichtversicherung deckt jedoch

nicht das unternehmerische Risiko (z.B. Gewährleistung) selbst ab. Eine landwirtschaftliche Betriebshaft-pflichtversicherung beinhaltet neben dem Bestandsrisiko (Haus- und Grundbesitz) und dem Betriebsrisiko (landwirtschaftliche Tätigkeit) auch das Produkthaftpflichtrisiko (Folge-schaden aufgrund mangelhaften Produktes).Sämtliche gekennzeichneten Wan-der-, Rad- und Reitsportwege sind übrigens vom Land NÖ in einem Pauschalvertrag versichert. Ihr NV-Versicherungsberater informiert Sie gerne über den für Ihren Betrieb passenden Schutz. www.noevers.at Anzeige

NIedeRÖSteRReIcHIScHe VeRSIcHeRuNg

Holz – voll im Trend!

VersicherungstippsGeneraldirektor Hubert Schultes, Niederösterreiche Versicherung AG

Die Samwer Brüder sind knallhar-te Geschäftsmänner aus Deutsch-land. Sie sind mit Rocket Internet und ihren Startup-Unternehmen weltberühmt geworden. Zalando ist ihr bis dato größter Erfolg. Das mit dem Online-Schuhladen ver-diente Geld pumpen die Brüder jetzt in andere Geschäfte, die eine potentielle Rendite versprechen. Unter anderem sind die Samwers jetzt auch im „Food Business“ an-gekommen. Und der Auftritt im Internet sieht praktisch gesehen – sehr appetitlich – aus. Auf jeden Fall ist www.bonativo.de der erste deutsschprachige Versuch Ven-ture-Capital in den digitalen Ab Hof-Laden zu bringen. In Berlin gibt es Bonativo bereits und es ist heute schon millionenschwer. Es scheint nun „hip“ zu sein einen bio Cox Orange online zu bestel-len. An sich ist das Ganze sehr nett und auch eine Plattform für viele Produzenten, um ihre Ware

„regional“ oder zumindest über-regional zu verkaufen. Für viele ist ja die Suche nach neuen Märkten und Kundenschichten die gro-ße Frage. Aber ist das tatsächlich der neue Weg? Die Samwers sind nicht allein mit ihrem Vorstoß. In den USA ist Amazon fresh schon an den Start gegangen. fresh.ama-zon.com filtert nach Postleitzahl. Ein weiterer Global Player macht auf online Hofladen und Liefer-kiste. Interessant ist wie es beide Plattformen schaffen die Ware le-bendig, frisch und appetitlich zu präsentieren. Man kann von sol-chen Vorstößen halten was man will. Eine dicke Scheibe Marketing und Präsentationstechnik kann man sich von der Online-Wurst abschneiden. Für die zündende Idee benötigt man bei uns weni-ger Kapital als Samwers und Co.

gregor HoffMann,

lk-projekt nö/Wien gmbH

Ab Hof-VeRkAuf IM INTERNET

Großes Kapital in der Obst- und Gemüsekiste

Maschinenring eröffnet neues Kompetenzzentrum in St. PöltenMit über 1300 Mitgliedern zählt der Maschinenring St. Pölten zu den mitglie-derstärksten Maschinenringen österreichweit. Kürzlich fand die Eröffnungs-feier des neuen Kompetenzzentrums in St. Pölten-Ratzersdorf statt. Der Hausherr und Obmann des Maschinenrings St. Pölten Josef Kerndler konnte neben dem Bürgermeister der Stadt Matthias Stadler auch Landesrat Stephan Pernkopf und viele weitere Ehrengäste begrüßen. Insgesamt nahmen mehr als 800 Besucher bei der Feier im neuen Heim teil. Für die süße Verpfle-gung sorgten die Bäuerinnen. Mit dabei (v.l.): Landtagsabgeordnete Doris Schmidl, Gabriele Vorlaufer, Helga Kraushofer, Maria Ramel, Theresia Zuser, Sylvia Serlath, Maschinenring St. Pölten-Geschäftsführer Bernhard Fleisch-hacker, Obmann Josef Kerndler, Johanna Felbinger, Maria Bandionund Landesrat Stephan Pernkopf. Foto: NLK/Filzwieser

Page 13: Die Landwirtschaft April 2015

MarktApril 2015 Markt

Die Landwirtschaft

| 13 |

Herbert HoferLKR und Bioschweinehalter

Vorjahr herankommen, wo sie im EU-Schnitt bei 35,7 dt/ha lagen. Das langjährige Mittel werden sie aus aktueller Sicht aber erneut übertreffen können. Erste Ertrags-erwartungen für die EU-Raps-ernte 2015 gehen von 32,4 dt/ha bzw. 21,2 Mio. t Gesamtproduk-tion aus. Die geringere Ertragser-wartung wird auch mit dem Ver-bot von Beizmitteln besonders in Deutschland und Großbritannien begründet.

In Deutschland könnte die Pro-duktion um rund 20 Prozent zu-rückgehen, damit würde Frank-reich das EU-Rapsproduktions-land Nr. 1 werden. Abgepuffert wird das geringere EU-Angebot aus der neuen Ernte aber durch

ErstE ErwArtungEn zur Eu-rApsErntE 2015 LiEgEn vor

EU-Rapsernte 2015 kleinerIn gutem Zustand präsentieren sich die EU-Rapsbestände nach dem milden Winter. So sind die Ernteerwartungen überdurchschnittlich aber unter dem Rekord des Vorjahres.

Bei stabiler Flächenentwicklung konnte 2014 in der EU-28 eine Rekordrapsernte von gut 24 Mio. Tonnen eingebracht werden. Für die kommende Ernte dürfte der Rapsanbau in der EU in Folge niedriger Erzeugerpreise wieder etwas eingeschränkt werden. Mit 6,5 Mio. Hektar (-3,6 Prozent) rechnet ein europäisches Ana-lyseunternehmen. Ein stärkerer Rückgang wird aber mit minus 12 Prozent bei der Gesamtproduk-tion erwartet, da der Ernterekord 2014 das Ergebnis von überdurch-schnittlichen Erträgen in sehr vie-len Anbaugebieten war. Auch für die diesjährige Ernte sind die Er-tragserwartungen nach dem mil-den Winter momentan gut. Zwar werden die Erträge nicht an das

Kreditzinsenim Jänner 2015 betrugen die durchschnittlichen zinsen für be-

stehende EURO-Kredite von (nicht-finanziellen) Unternehmen mit

Laufzeit bis zu 1 Jahr 2,06 %

1 bis 5 Jahre 2,51 %

über 5 Jahre 2,27 %

neue Kredite bis 1 Mio. Euro 2,14 %

Bezugszinsätze 2/2015 3 Monats-EURIBOR 0,05 %

Sekundärmarktrendite 0,45 %

AIK-Zinssatz 1.1.-30.6.2015Der Bruttozinssatz für die Agrarinvestionskredite beträgt 1,375 %.

Daraus ergibt sich zB ein Nettozinssatz für den Kreditnehmer von

0,880 % (36%iger Zinsenzuschuss)

0,687 % (50%iger Zinsenzuschuss)

0,344 % (75%iger Zinsenzuschuss)

Durch den genannten Bruttozinssatz sind Spesen (auch Entgelte

für die Kontoführung) durch den angeführten Zinssatz bereits

abgedeckt.

GetreIde

Die globalen Rekordernten der letzten beiden Jahre sind bei den Akteuren an den internationalen Getreidebörsen mittlerweile abgehakt und ihr Blick richtet sich nun auf die neue Ernte. Der Internationale Getreiderat erwartet für die Weltgetreideernte 2015/16 einen Ernterückgang von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Vor allem bei Mais dürfte der Verlust mit über vier Prozent deutlich ausfallen. Begründet wird dies mit geringeren Durch-schnittserträgen als im Rekordjahr 2014/15. An der Euronext in Paris setzte sich der positive Kursverlauf fort. Meldungen über witterungsbedingte Probleme in den USA sowie in Russland und der Ukraine sorgten für steigende Notierungen. Die europäischen Getreideexpor-teure profitieren weiterhin vom schwachen Euro-Kurs. An der Euronext in Paris sprang der Weizenkontrakt der neuen Ernte über die 190 Euromarke und lag zu Redak-tionsschluss bei 193,- € je Tonne.

Bioschweine wieder gesuchtDer Biomarkt ist ein kleiner aber stetig wachsender Bereich innerhalb der Schweinehal-tung. Nach ca. zwei Jahren, welche durch ein Überangebot gekennzeichnet waren, können wir momentan sogar von einer Unterversorgung sprechen. Das heißt, auch in der Bioschwei-neproduktion gibt es so etwas wie einen Schweinezyklus. Die Angebotsspitzen in diesem Zyklus wurden allerdings nicht nur durch Rücknahme der Produktion abgeflacht. Es konnte vielmehr durch gezielte Einlagerungen und durch neue Vermarktungspartner aus dem Überangebot ein Marktwachs-tum geschaffen werden.Interessant erscheint mir, dass die Bioschweineproduktion für alle Betriebsgrößen und für alle Betriebsformen geeignet ist. Der beste Beweis dafür ist die Tat-sache, dass es auch für Partien von 5 Stück Mastschweinen Ab-nehmer gibt. Durch geringere Belegdichten und den verpflich-tenden Einsatz von Einstreu und Raufutter ist mit einem höheren Arbeitseinsatz zu rech-nen, allerdings können durch die extensiveren Haltungsfor-men oft auch günstige Altge-bäude sinnvoll genutzt werden. Alles in allem denke ich, stellt die Bioschweinehaltung eine interessante Alternative dar.

die seit fünf Jahren höchs-ten Lagerbestände zu Saisonende 2015. Für Österreich wer-den eine Rücknahme der Fläche um 15 bis 20 Prozent und eben-falls keine Wiederholung der Rekorderträge des Vorjahres erwartet. Mit prognostizierten 33,1 dt/ha läge das Ergebnis um rd. 10 Prozent unter dem Vor-jahr aber immer noch leicht über dem Schnitt der letzten fünf Jahre. Unter den großen Rapsexpor-teuren wird in Kanada eine um 400.000 Tonnen größere und in der Ukraine eine um 300.000 Tonnen kleinere Gesamternte vorhergesagt.

Fotos:LK NÖ

Page 14: Die Landwirtschaft April 2015

Monatspreise in Euro pro kg SG, netto Monatspreise in Euro pro Stück, nettoMonatspreise in Euro pro kg SG, netto

| 14 | Die Landwirtschaft

Markt April 2015

SortenSpeZIfIScH grossE untErschiEDE bEi AbsAtzmögLichkEitEn

Differenziertes Bild bei Apfelvermarktung Trotz großer Ernte und Russlandembargo lief die Vermarktungssaison für die Sorten Braeburn, Gala und Elstar in Österreich und Europa gut.

ferKeL

Der positive Preistrend am NÖ Ferkelmarkt setzte sich im März trotz der leichten Preisschwäche am Mastschweinesektor fort. Das saisonal knappe Angebot wurde bei den heimischen Mästern gut nachgefragt. Damit die inländische Versorgung si-chergestellt werden konnte, wurde in den letzten beiden Monaten keine Exporte mehr getätigt. Im Monatsvergleich konnte die NÖ Ferkelnotierung um weitere zehn Cent verbessern und lag zu Monatsende bei 2,30 € je kg. Im April dürfte sich das Ferkelangebot saisonal zwar wieder etwas vergrößern. Aufgrund der guten Nachfrage von der Mästerseite sollten die verfügbaren Stück-zahlen aber ohne größere Probleme vermarktet werden können. Bei den Ferkelpreisen erwartet man für im April kaum eine Änderung. Bei einer Belebung des Mastschweinmarktes ist aber ein weiterer Preisanstieg realistisch.

ferkelpreise30 kg Ferkel

StierpreiseJungstiere R3, frei Schlachtstätte

SchweinepreiseBasis 84-103 kg SG, 57 % MFA

ScHweIne

Der europäische Schweinemarkt hat sich im letzten Monat nicht ganz so stabil entwickelt wie zuletzt gehofft. Ausgehend von einem schlep-penden Absatzgeschäft in Deutschland standen die Preise europaweit unter Druck. Auch die von der EU-Kommission eingeführte Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch brachte bislang nicht die gewünschte Stabilisierung. Am österreichischen Markt sorgten zudem verstärkte Lebendimporte aus Kroatien und Tschechien für zusätzliche Angebotsmengen. Der NÖ Basis-preis gab im letzten Monat um sieben Cent nach und lag zu Monatsende bei 1,32 € je kg. In den nächsten Wochen dürfte das Angebot saisonal bedingt zwar weiter ansteigen. Mit den wärmeren Temperaturen sollte aber auch mehr Schweine-fleisch konsumiert werden. Man erwartet daher zumindest stabile bis steigende Preise.

rInder

Im März stand der heimische Schlachtstiermarkt unter dem Eindruck von aus Deutschland über-tragenem Preisdruck. Infolge eines die ruhige Nachfrage überschreitenden Angebots wurden die Auszahlungspreise bei deutschen Schlacht-stieren binnen eines Monats um insgesamt 17 Cent korrigiert. Das hinterließ auch hierzulande Spuren. Trotz eines in NÖ eher unterdurchschnitt-lichen Angebots zeigte die Preiskurve nach unten, obgleich die Abschläge mit 5 Cent deutlich mo-derater ausfielen. Vor Ostern wurde die Marktlage zusätzlich durch nachlassende Inlandsnachfrage belastet. Saisonüblich ist in den nächsten Wochen mit ruhigem Marktverlauf zu rechnen. Wichtige Parameter für die weitere Marktentwicklung werden Verkaufsaktivitäten von Seiten des LEH, aber auch die preisliche Konkurrenzfähigkeit der heimischen Ware auf den Exportmärkten sein.

Wurde im August mit Einführung des russischen Importstopps noch ein Kollaps des europäischen aber auch des heimischen Apfelmark-tes befürchtet, stellt sich die Situ-ation ein gutes halbes Jahr später differenzierter dar. Zwar lagen An-fang März in der EU mit 2,8 Mio. Tonnen immer noch um 250.000 t mehr Äpfel auf Lager als in den Jahren 2012 und 2014, zwischen den Apfelsorten bestehen aber sehr große Unterschiede im Ver-

30354045505560657075

Bayern

Niederösterreich

2112111098765432

Bayern

Niederösterreich

1,2

1,3

1,4

1,5

1,6

Niederlande

Dänemarkt

Deutschland

Österreich

2112111098765432

Niederlande

Österreich

Deutschland

Dänemark

1,7

1,8

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0Italien

Tschechien

Bayern

Österreich

2112111098765432

Italien Österreich

Bayern

Tschechien

marktungserfolg. Nach Angaben deutscher Marktanalysten ließ sich in den letzten Monaten besonders Gala aus Italien und Frankreich in den arabischen Raum exportie-ren, was den innereuropäischen Absatz deutscher und österrei-chischer Ware stärkte. Von dieser Entwicklung wurde auch die Sorte Braeburn mitgezogen, bei der sich eine Lagerräumung bis Ende Ap-ril abzeichnet. Ebenfalls etwas entspannt hat sich die Situation

für Elstar, der von den mittel-europäischen Konsumenten sehr geschätzt wird und dessen Ver-marktung im Mai abgeschlossen sein sollte. Fortgesetzt ange-spannt bleibt in ganz Europa die Lage für die Sorten Golden Deli-cious und Idared. Diese flossen in der Vergangenheit besonders aus den osteuropäischen Ländern stark nach Russland. Heuer lie-gen sie noch in großem Umfang auf Lager und ausreichende Ab-Foto: LK NÖ/Archiv

Page 15: Die Landwirtschaft April 2015

Monatspreise in Euro pro kg SG, netto Jahrespreise in Euro/FMO, nettoMonatspreise in Cent/kg, netto

April 2015 Markt

Die Landwirtschaft | 15 |

MilchpreiseMit 1. März bezahlten die in NÖ tätigen

molkereigenossenschaften ihren

Lieferanten folgende Milcherzeuger-

preise in cent pro kilogramm:

Konventionelle Milch

Berglandmilch, netto 33,00

Milchgenossenschaft NÖ, netto 32,70

Gmundner Milch, netto 31,80

Biomilch

Berglandmilch, netto 40,40

Milchgenossenschaft NÖ, netto 39,20

Änderungen beim Milcherzeuger-

preis werden jedem milchlieferanten

aufgrund des milchvertrages im

milchgeldanlageblatt mitgeteilt.

Qualitätsergebnisse

Im Jänner 2015 entsprachen 99,41%

der in nö angelieferten milch der

1. Güteklasse. Für 90,81 % der

angelieferten milch wurde auch der

S-Zuschlag von bis zu 1,45 Cent/kg

ausbezahlt.

DI MarIanne PrIPlata-Hackl DI MartIn ScHIlDböck

HolzpreiseFi/Ta Blochholz B, Stärkeklasse 2b

erdäpfelpreisevorwiegend festkochende Sorten, lose in Kisten

KüheSchlachtkühe O3, frei Schlachtstätte

KüHe

Vom niedrigsten Niveau in vier Jahren startend konnten sich die Preise für Schlachtkühe in den letzten zwei Monaten deutlich verbessern. So legte der durchschnittliche Preis frei Rampe Schlachthof seit Ende Jänner um über 30 Cent je kg zu und lag Mitte März über der Marke von 2,80 Euro. Damit wird das Vorjahrespreisniveau um rund 15 Cent je kg übertroffen. Geringes Angebot, Bedarf an Verarbeitungsfleisch und eine entspre-chend rege Nachfrage in ganz Europa machten diese Entwicklung bei uns und anderen wichtigen Produktionsländern möglich. Gebremst bzw. gestoppt wurde die Aufwärtsbewegung vor allem im März durch die angespannte Preissituation am Stiermarkt. Auch in den nächsten Wochen wird mit Marktverhältnissen zugunsten der Verkäufer gerechnet, die Möglichkeiten für Preisaufschläge werden aber begrenzt bleiben.

HoLZ

Trotz der gesamtwirtschaftlichen Situation ist die Nachfrage nach Nadelsägerundholz rege. Bei unterschiedlicher Bevorratung sind die Betriebe aufnahmefähig. Die Holzernte läuft auf normalem Niveau. Waldlager sind kaum vorhanden. Gegen Ende der Einschlagssaison ist die Eiche bei stabi-len Preisen gefragt. Der Markt für Rotbuche bleibt unbelebt. Die Papier-, Platten- und Zellstoffindus-trie ist sehr gut bevorratet. Nachfrage ist dennoch vorhanden. Die Preise sind stabil. Der Energie-holzmarkt verläuft sehr ruhig. Aufgrund der mil-den Temperaturen und der guten Bevorratung ist die Nachfrage bei stabilen Preisen gering. In den kommenden Wochen ist verstärktes Augenmerk auf Waldhygiene zu legen. Aufgrund des bevor-stehenden Käferflugs wird empfohlen, Schadholz aufzuarbeiten und brutfähiges Material rasch aus dem Wald zu entfernen.

erdäpfeL

Am NÖ Erdäpfelmarkt setzte sich im März das ruhige aber stetige Bedarfsgeschäft fort. Die Händler können weiterhin auf ein gut ausreichen-des Angebot zurückgreifen. Vermarktungsdruck kommt aber keiner auf. Heuer wurde kaum Ware spekulativ zurückgehalten und die meisten Land-wirte dürften beim Abbau ihrer Läger gut im Plan liegen. Auch der Qualitätsabbau der Lagerware scheint bislang langsamer vonstatten zu gehen, als bei der Haupternte befürchtet. Die Absatz-situation bleibt zweigeteilt. Die Inlandsnach-frage läuft auf zufrieden stellendem Niveau. Am Exportmarkt bleibt es schwierig. Preislich gibt es gegenüber dem Vormonat keine Änderung. Die Erzeugerpreise für mittelfallende Ware bewegen sich zwischen 8,- und 10,- € je 100 kg. Für klein-packungsfähige Premiumware mit AMA-Gütesie-gel werden 12,- € je 100 kg bezahlt.

PLH Schweinefleisch von vier Ländern dominiertSeit 9. März kann die Unterstützung der privaten Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch beantragt werden. Bis 26. März sind EU-weit Anträge über 39.850 Tonnen eingegangen. Drei Viertel der eingelagerten Fleischmengen, in Summe 29.200 Tonnen stammen aus nur vier EU-Ländern: Spanien, Dänemark, Polen und Deutschland. Die Anträge aus Österreich beliefen sich Ende März auf 255 Tonnen. Über 60 Prozent der unterstützten Mengen ent-fallen auf die Kategorie Fleischteile ohne Knochen (ausgenommen Bäuche). Für 70 Prozent der Mengen wurde der Zuschuss zu den Lagerkosten für drei Monate, für gute 20 Prozent für fünf Monate beantragt. Quelle: EK

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Österreich

satzkanäle für diese Ware fehlen weiterhin. Auch in Österreich war der Apfellagerstand Anfang März noch um ca. elf Prozent höher als 2013, wobei die Ernte 2014 aber um ein Drittel größer war als im Vorjahr. Verstärkte Marketingmaß-nahmen, die Solidarität der Konsu-menten aber auch günstigere Prei-se ließen nach Angaben der Roll-AMA im 4. Quartal den Apfelabsatz im LEH gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel ansteigen. Die noch eingelagerten Äpfel konzentrieren sich vor allem in der Steiermark auf die Sorten Golden und Idared, die hier mehr als die Hälfte der Lager-bestände ausmachen. Die Lager-mengen an Golden Delicious sind gegenüber dem Vorjahr um mehr als 50 Prozent erhöht. Aufgrund einer günstigeren Sortenstruktur in der Apfelproduktion ist NÖ von dieser Situation deutlich weniger stark betroffen.

Page 16: Die Landwirtschaft April 2015

InVeKoS| 16 | Die Landwirtschaft

Invekos April 2015

Onlinebeantragung im Wege der BBKAb dem Jahr 2015 kann der Mehrfachantrag (MFA) Flächen – inklusive aller Beilagen – ausschließlich auf elektronischem Weg gestellt werden.

Betriebe mit Greening-Verpflichtung, aber auch Betriebe mit Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Be-wirtschaftung – UBB“ haben bestimmte Grenzen einzuhalten. Um eine einfache Überprüfung bzw. Kontrolle relevanter Grenzwerte durchführen zu können, stellt die LK NÖ im Agrarnet unter Down-loads (noe.lko.at) zwei Hilfssummenblätter zur Ver-fügung. Diese sind in Papierform auch über die BBK erhältlich. Es wird dringend empfohlen, diese Hilfe-stellung zu verwenden. Die „Online-Version“ (über Downloads als excel-Format erhältlich) führt nach Eingabe einiger Daten automatisch Berechnungen

durch. Das Greening-Hilfssummenblatt dient für „Greening-Betriebe“ (ohne UBB-Teilnahme, nicht Bio) zur Berechnung förderungsrelevanter Grenzen für den Erhalt von Direktzahlungen (Zahlungsan-sprüche). Dabei werden die Grenzen der Anbau-diversifizierung (max. 75 % einer Hauptkultur bzw. wenn relevant, zwei Kulturen max. 95 %) überprüft und die Verpflichtung zu ökolog. Vorrangflächen (mind. 5 % der Ackerfläche) berechnet. Selbstver-ständlich sind die Anrechnungsfaktoren bei Eiweiß-pflanzen, Begrünungen bzw. Energieholz integriert. Das UBB-Hilfssummenblatt ist zur Berechnung förderungsrelevanter Grenzen bei Teilnahme an

der ÖPUL 2015-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“. Auch in diesem Hilfssummenblatt werden wichtige Grenzen zur Fruchtfolgeauflage (max. 75 % Getrei-de-Maisanteil, max. 66 % einer Kultur) berechnet. Wesentlich ist auch die Biodiversitätsauflage bei UBB – Berechnung inklusive im Hilfssummenblatt.

Es ist wichtig, förderungsrelevante Grenzen zu ken-nen, zu berechnen und einzuhalten. Die Hilfssum-menblätter können dabei helfen. Denn Selbstkon-trolle sichert Ausgleichszahlungen, bringt Klarheit und entspricht selbstverantwortlichem Handeln.

Hilfssummenblätter für Ubb bzw. Greening – Überprüfung von Grenzen

Hiezu gibt es zwei Möglichkei-ten, nämlich es als Antragsteller selbsttätig zu tun oder die Be-zirksbauernkammer als Dienst-leister damit zu beauftragen (sie-he hiezu auch den Artikel „Zwei Klicks zum Online-Antrag“ im beiliegenden BauernJournal ab Seite XIII). Um die Beantragung im Wege der BBK machen zu kön-nen, sind exakte Vorbereitungen (auf Papier) nötig, nur der sorg-fältige, wohlvorbereitete Landwirt wird die Beantragung in der vorge-sehenen sehr knappen Zeitspanne entgeltfrei und fristgerecht erledi-gen können.

Welche Voraussetzungen sind für eine Online-Beantragung im Wege der BBK notwendig? vollständig ausgefüllte von der

AMA übermittelte MFA-Unter-lagen („Papieranträge“)

in die Hofkarte lagegenau ein-gezeichnete neue bzw. geän-derte Feldstücks- bzw. Schlag-grenzen mit Maßangaben (in Meter)

persönliche Anwesenheit bei

Antragstellung (oder Vollmacht mitbringen)

Sorgfältiges Ausfüllen der Feld-stücksliste, was ist zu tun?1. Feldstücke (FS) auf Vollstän-

digkeit und korrekte Größe prüfen

nicht mehr bewirtschaftete streichen

angedruckte Fläche ist zu groß oder zu klein: Fläche streichen, „DIGI“ anführen, auf Hofkarte aktuelle FS-Grenze einzeichnen

fehlende, neue FS: Nr., Name, Größe, Betriebsnummer und FS-Nummer des Vorbewirt-schafters oder KG-Nummer und Grundstücksnummer + „DIGI“ anführen

2. Schlagnutzungen eintragen Bezeichnung: siehe AMA-

Merkblatt mit Ausfüllanlei-tung Seite 33 – 36.

mehr als 1 Schlag am FS => „DIGI“ anführen und Schlagtei-lung in Hofkarte einzeichnen

3. Sorte angeben: nur bei Hanf oder Teilnahme an SLK erforderlich

4. Code eintragen: Code können aus unterschied-

lichsten Gründen notwendig sein – wegen Teilnahme an be-stimmten ÖPUL-Maßnahmen (WF, SLK, DIV,…) oder wegen Erfüllung von Greening-Vorga-ben (OVF,…). Liste möglicher Codes siehe AMA-Merkblatt mit Ausfüllanleitung Seite 37. Beschreibung der ÖPUL-Maß-nahmen siehe ÖPUL2015-Merkblatt, Infos zu Direktzah-lungen/Greening siehe Merk-blatt „Direktzahlungen 2015“.

Codierte Fläche ist nicht gan-zes FS => „DIGI“ anführen und Schlagteilung in Hofkarte einzeichnen

Einzeichnen in Hofkarte: weißer Stift am besten lesbar wenn Grenzlinien nicht an

eindeutig erkennbarer Stelle eingezeichnet werden kön-nen, sind Maße anzuführen (Entfernungsangaben zu fixen Punkten)

Schlag mit Code: Code in Schlag schreiben

Tipp: Feldstück nicht in Schläge teilen erspart Einzeichnen in Hofkarte kein Risiko bei Vor-Ort-Kontrol-

le wegen LageungenauigkeitNeben der sorgfältigen Vorberei-tung auf die Antragstellung sind die exakte Termineinhaltung (seitens BBK schriftlich vorgege-ben) und die persönliche Anwe-senheit bei der Antragstellung oberste Gebote. Im Zuge der An-tragstellung ist die Verpflichtungs-erklärung persönlich (oder von einer bevollmächtigten Person, ak-tuelle Vollmacht erforderlich und mitzubringen) zu unterschreiben.

Hinweis: Verlängerung der An-tragsfrist bis 15.6.2015Seitens der EU-Kommission wurde angekündigt, dass die Antragsfrist für 2015 (= Umstellungsjahr auf GAP 2020) bis 15.6.2015 verlängert wird. Die Vorgangsweise ist in Ös-terreich noch festzulegen, sodass der vorgesehene Umsetzungszeit-plan für die Antragstellung (Ter-mineinteilung seitens der BBK) vollinhaltlich aufrecht bleibt und die Fristverlängerung zur Quali-tätsverbesserung der eingebrach-ten Anträge (Plausibilitätsfehler-bearbeitung, Richtigstellungen, Korrekturen,…) Verwendung fin-den wird.

Page 17: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 Invekos

Die Landwirtschaft | 17 |

Auszahlung der Mutter- und Milchkuhprämien für 2014 erfolgtMit 26. März 2015 hat die AMA die Rinderprämien für 2014, dh Mut-terkuhprämie, Mutterkuhprämie für Kalbinnen und Milchkuhprämie ausbezahlt. Österreichweit wurden rund 84 Millionen Euro davon fast 17 Millionen für Betriebe in Niederösterreich ausbezahlt. Die Prämienhöhen für die einzelnen Kategorien betragen 230 Euro für Mutterkühe und Produktionskalbinnen, 80,50 Euro für Zuchtkalbin-nen, 32,85 Euro für die ersten 10 Milchkühe, 21,35 für die elfte bis zur 20. Milchkuh und 15,77 Euro für die 21. bis zur 30. Milchkuh.

Die dazugehörigen Bescheide sowie Mutterkuhquotenbescheide wurden ebenfalls mit dem 26. März 2015 versandt. Kein Bescheid zur Mutterkuhquote wurde versandt, wenn sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderung in der zugeteilten Mutterkuhquote erge-ben hat, dh auch dann nicht, wenn keine Quotenzuteilung aus der nationalen Reserve möglich war. Eine Zuteilung aus der nationalen Reserve konnte nur dann erfolgen, wenn der Betrieb 2014 mindes-tens zwei Stück mehr prämienfähige Mutterkühe hatte und mit dem Stichtag 1. April keine A-Quote besaß.

Gegen die Bescheide kann binnen vier Wochen ab Erhalt Beschwer-de eingebracht werden. Es wird daher seitens der Landwirtschafts-kammer Niederösterreich empfohlen, den Bescheid eingehend zu überprüfen. Der Bescheid beinhaltet alle Rinderprämien. Bescheid-beschwerden müssen jedenfalls konkrete Begründungen beinhalten. Sofern sich eine Beschwerde auf ein konkretes Tier bezieht, ist hier unbedingt auch die dazugehörige Ohrmarke anzugeben.

rinderprämien

SAcHVerHALtSerHeBunG der AMA BeAcHtenMit 26. März 2015 hat die AMA in bestimmten Fällen sogenannte Sach-verhaltserhebungen versendet. Zuvor wurde geprüft, ob die im MFA 2013 beantragten Flächen auch im MFA 2014 vorhanden waren. Diese Prüfung wurde durchgeführt, wenn 2014 an grundstücksbezogenen ÖPUL 2007-Maß-nahmen teilgenommen wurde – z.B. Bio, Ökopunkte, UBAG, IP Wein,… Bei grundstücksbezogenen ÖPUL2007-Maßnahmen durfte die Maßnahmenfläche von einem zum anderen Teilnahmejahr rückzahlungsfrei um maximal 10 % verringert werden. Wobei jedenfalls ein halbes Hektar toleriert wurde und die absolute Obergrenze der Toleranz bei 5 Hektar lag. Wenn 2014 die Abgangsto-leranz überschritten wurde und die Flächen bei keinem anderen Bewirtschafter mit gleicher oder strengerer Maßnahme gefunden wurden, erfolgte mit Ende März 2015 der Versand einer Sachverhaltserhebung. Ein häufiger Grund für den Flächenabgang zu Beginn des Jahres 2014 waren mit Ende 2013 aus-laufende Pachtverhältnisse. Unter folgenden Voraussetzungen führen diese zu keinen Rückforderungen: bis 31.12.2013 befristet abgeschlossene Pachtverträge unbefristete Pachtverträge, die frühestens mit 1.1.2014 schriftlich gekün-

digt wurden. Pachtverträge, die zumindest bis 31.12.2013 geschlossen waren, wurden

nicht mehr verlängert und diese Tatsache wird schriftlich bestätigt (gültig für mündliche wie schriftliche Verträge). In der BBK liegen diesbezügliche Formulare auf.

Keinesfalls helfen Verträge, aus denen hervorgeht, dass das Pachtverhältnis vor dem 31.12.2013 geendet hat (z.B. im Oktober 2013)! In der Sachverhalts-erhebung ist für vorzeitige Pachtauflösungen ein eigener Punkt vorgesehen – dieser ist anzukreuzen und Kopien der schriftlichen Verträge/Kündigungen sind beizulegen. Ohne Retournierung der ausgefüllten Sachverhaltserhebung und der Beilage entsprechender Unterlagen, werden Rückforderungen folgen.

ÖPUL 2007 Pachtflächenverluste zu Beginn 2014

GAP-Zahlungen werden öffentlich

Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern verfolgt die Europäische Union das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Zahlungen im Agrarbereich verwendet werden. Im Zuge der GAP-Reform 2014–2020 wurden die ursprünglichen Bestim-mungen zur Veröffentlichung abgeändert. Gemäß den neuen gesetz-lichen Grundlagen müssen ab 2015 auch wieder natürliche Personen unter den Zahlungsempfängern veröffentlicht werden. Ausgenommen von der namentlichen Veröffentlichungspflicht sind lediglich jene natürli-chen und juristischen Personen, deren jährliche Gesamtzahlungen 1.250 Euro nicht übersteigen. Alle Zahlungsempfänger werden bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für das vorangegangene EU-Haushaltsjahr veröffentlicht. Das EU-Haushalts-jahr beginnt am 16. Oktober eines Jahres und endet am 15. Oktober des Folgejahres. Demnach werden Daten der Zahlungsempfänger (natürliche und juristische Personen), die im Haushaltsjahr 2014 Zahlungen erhalten haben, bis 31. Mai 2015 auf www.transparenzdatenbank.at veröffent-licht: Name, Gemeinde samt Postleitzahl, Betrag der Zahlungen aus dem EGFL, Betrag der Zahlungen aus dem ELER einschließlich der nationalen Anteile sowie Bezeichnung und Beschreibung der geförderten Maßnah-men unter Angabe des jeweiligen EU-Fonds.

bewirtschafterwechselScHneLLeS HAndeLn ISt GefrAGtEine Änderung in der Betriebsführung (Bewirtschafterwechsel) ist der AMA mitzuteilen. Es steht dafür eine eigene Meldeschiene über die BBK mittels Bewirtschafterwechsel (BWW) zur Verfügung.

Ab 2015 ist ein Bewirtschafterwechsel rechtzeitig vor Antragstel-lung anzuzeigen. Die AMA ersucht, bereits bekannte bzw. geplante Veränderungen bis spätestens 15. April 2015 anzumelden. Dies ist erforderlich, um die Änderungen einarbeiten zu können. Erst nach Aktualisierung des Bewirtschafters ist ein Online-Antrag möglich. Der BWW-Antrag kann jedoch nicht selbständig online gestellt werden.

Wer daher jetzt rechtzeitig handelt und einen BWW umgehend über die zuständige BBK meldet, trägt dazu bei, dass der MFA 2015 auch zum gewünschten Zeitpunkt online gestellt werden kann. Denken Sie daran!

Page 18: Die Landwirtschaft April 2015

| 18 | Die Landwirtschaft

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Page 19: Die Landwirtschaft April 2015

Produktion

Forschungsprojekt Bodenfruchtbarkeit

Unter der Leitung des For-schungsinstitutes für bio-logischen Landbau (FiBL) ist die Arbeit im europäischen Forschungsprojekt „Aufbau von Bodenfruchtbarkeit in bio-logischen Ackerkulturen“ (Fer-tilCrop) aufgenommen worden. Die reduzierte Bodenbearbei-tung ist noch wenig verbreitet im Biolandbau, da viele Land-wirte eine massive Ausbreitung von Unkräutern befürchten. Vor allem die hartnäckigen Wurzel-unkräuter wie Disteln, Quecken oder Blacken/Ampfer können sich ohne regelmäßiges Pflügen stark vermehren. Diese sind im biologischen Landbau schwierig zu bekämpfen. Der Ackerbau mit reduzierter Bodenbearbeitung bedarf des-halb weiterer Forschungstätig-keit. Diese Entwicklungsarbeit möchte das FiBL im Projekt FertilCrop mit anderen europäi-schen Forschern und Beratern vorantreiben.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage unter www.fertilcrop.net zu finden.

Getreide

Auf Schädlings-befall achten Seite 20

KartoFFeln

Herbizide abstimmen Seite 23

PFlanzenSchutzmittel

Restmengen und Gerätereinigung Seite 25

Obstbaumsterben Seite 26

Marketing nach Quotenende Seite 27

Fleischleistungsprüfung Seite 28

Was bringt ad libitum? Seite 30

Melkanlagenüberprüfung Seite 30

D-Ouote melden Seite 31

Gesunde Freilandschweine Seite 32

Süßwasserfische liegen vorne Seite 33

Varroabekämpfung Seite 34

Wald Freizeitnutzung Seite 36

Green care passt für manche Seite 37

Ein Trend nimmt Formen an Seite 38

Gutes vom Bauernhof Seite 40

Lebensmittelhygiene Seite 42

aufgang kann man nur kurze Zeit nach dem Anbau seriös feststel-len. Daher muss man Reklama-tionen innerhalb von 14 Tagen ab dem geplanten Aufgang, ma-ximal drei Wochen nach dem An-bau, beim Saatgutverkäufer mel-den, damit eine Beurteilung und Behandlung der Reklamation möglich wird. Der Lieferschein oder die Rechnung sowie ein amtliches Saatgutetikett müssen vorhanden sein.

Die Beurteilung erfolgt durch Fachleute der Saatgutunterneh-men. In Bedarfsfall kann auch ein Experte der LK NÖ angefordert werden.

Dr. Anton BrAnDStetter Ref. Ackerbau und Grünland Tel. 05 0259 22121 [email protected]

Der Samen des Ölkübisses ist schalenlos und besitzt daher kei-nen mechanischen Schutz. Aus diesem Grund ist zertifiziertes Ölkürbissaatgut mit einem lang wirksamen synthetischen Pro-dukt oder mit einem Kupferpro-dukt gebeizt. Kupfer, das für Saat-gut im biologischen Landbau zu-gelassen ist, wird im Boden in-nerhalb von wenigen Tagen ab-gewaschen oder soweit verdünnt, dass kein ausreichender Schutz vorhanden ist. Daher muss sol-ches Saatgut innerhalb von fünf bis sieben Tagen keimen. Das ist nur bei ausreichender Boden-temperatur möglich.

Aufgrund der amtlichen Saatgut-zertifizierung und Kontrolle ist eine unzureichende Saatgutqua-lität nur selten Ursache für Be-anstandungen. Es gibt aber eine

Vielzahl an Gründen für schlech-ten Feldaufgang, wie zum Bei-spiel Sätiefe, Witterung, Saaten-fliege und Drahtwurm.Den Grund für schlechten Feld-

Die Gründe für einen schlechten Feldaufgang bei Ölkürbis sind vielfältig. Vermu-ten Sie Saatgutmängel, erklärt LK-Mitarbeiter Anton Brandstetter im folgenden Bei-trag, wie Sie bei einer Reklamation vorgehen sollten.

SaatGutreKlamation Bei ÖLkürBis

Richtige Vorgangsweise

meiSt Stimmt die Saatgutqualität. Foto: LK NÖ/Archiv

Reportage „Ich entnehme bis 20. Juli laufend Drohnenbrut“ Seite 35

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Page 20: Die Landwirtschaft April 2015

| 20 | Die Landwirtschaft

Pflanzenschutz April 2015

Der Newsletter „Pflanzenbau Aktuell“ und SMS Warnungen unterstützen den Landwirt bei gezielten Feld-kontrollen und Behandlungen. Auf welche Getreideschädlinge im heurigen Frühjahr besonders zu achten ist, erklärt LK-Experte Johannes Schmiedl.

Schossbeginn beginnend am Feldrand in der Hauptwindrich-tung. Meist reicht eine Rand- oder Teilflächenbehandlung aus.

Getreidehähnchen

Das Getreidehähnchen ist ein vier Millimeter großer Käfer, vollkom-men stahlblau oder stahlblau mit orange rotem Halsschild. Er legt die Eier während des Schossens ab. Die Larven sind bis zu sechs Millimeter groß, gelblich-weiß und mit einer schleimigen braun-schwarzen Kotschicht bedeckt. Kennzeichnend ist der streifen-förmige Fensterfraß an den Blät-tern. Bei Wintergetreide beginnt die Schadschwelle bei einer Lar-ve pro Fahnenblatt oder zehn Prozent Blattflächenverlust. Bei Sommergetreide zählt eine Lar-ve pro zwei Halmen. Speziell bei

beugende Maßnahmen, wie das Vermeiden von Frühsaaten bei Wintergetreide und das Beseiti-gen von Ausfallgetreide.

Getreidewickler

Der Getreidewickler ist ein 1,1 bis 1,3 Zentimeter großer, hell-grauer und schwach gebänder-ter Schmetterling. Er legt die Eier im Sommer an Gehölzen ab, von wo der Wind gelbliche Jungrau-pen im Frühjahr in Getreidefel-der verweht. Es bilden sich Blatt-minen mit bis zu 1,5 Zentimeter großen Raupen, die an Halm und Ähre fressen. Der Getreidewick-ler tritt vorwiegend auf Feldern in der Nähe von Auwäldern und Windschutzgürteln auf.Die Schadschwelle liegt bei 40 Blattminen mit Larven pro Qua-dratmeter. Kontrolliert wird ab

Ähren. Sie schädigen das Ge-treide im Jugendstadium durch Übertragung des Gelbverzwer-gungsvirus und an den Ähren durch Saugtätigkeit.Im Jugendstadium beginnt die Bekämpfung bei einer Schad-schwelle ab zehn Prozent be-fallener Pflanzen. Bei Befall der Ähren bekämpft man ab drei bis fünf Blattläusen pro Ähre bei stei-gendem Befall innerhalb weniger Tage und bei Befall von 70 Pro-zent der Pflanzen. Die Bekämp-fung ist meist nur bis zur Blüte rentabel.

Zwergzikaden

Die Zikadenart Psammotettix alienus ist etwa vier Millimeter groß, gelblich-weiß mit bräun-lich gemusterten Flügeldecken, sehr mobil und schwer zu be-obachten. Die Zikade schädigt das Getreide im Jugendstadium durch Übertragung des Weizen-verzwergungsvirus. Das Schad-bild ist ähnlich dem des Gelbver-zwergungsvirus.Es ist keine Schadschwelle be-kannt. Ein Schadensrisiko be-steht bei längeren warm-trocke-nen Witterungsperioden zwi-schen Herbst und zeitigem Früh-jahr. Die Bekämpfung ist schwie-rig, da Zikaden sehr mobil sind und Insektizide meist zu kurz wir-ken. Die Blattlausbekämpfung er-fasst sie oft mit. Wichtig sind vor-

Getreidelaufkäfer

Der Getreidelaufkäfer ist 1,5 Zen-timeter groß und schwarz. Er er-scheint ab Juni auf Getreidefel-dern und legt Eier vom Sommer bis zum Herbst in den Boden. Ab Spätsommer schlüpfen dunkel-braun-weiß gefärbte bis 2,5 Zenti-meter große Larven, die im Boden überwintern. Junge Getreideblät-ter werden von Larven kräuselig zerfranst. Schläge mit Vorfrucht Wintergetreide und hohem Anteil an Wintergetreide in der Frucht-folge sind stärker gefährdet, mit oft großflächigen Schäden. Schlä-ge neben Feldern mit hohem Wintergetreideanteil oder neben Grünlandflächen mit Gräseranteil sind meist im Randbereich zu die-sen Nachbarflächen geschädigt.Die Schadschwelle liegt im Herbst bei ein bis zwei Larven oder vier bis fünf frischgeschädigten Pflanzen pro Quadratmeter; im Frühjahr bei drei bis fünf Larven oder acht bis zehn frischgeschädigten Pflanzen pro Quadratmeter bei Winterge-treide und bei ein bis zwei Larven oder vier bis fünf frischgeschädig-ten Pflanzen pro Quadratmeter bei Sommergetreide.

Getreideblattläuse

Getreideblattläuse sind etwa zwei bis drei Millimeter große grüne, rötlichbraune und gelbliche un-geflügelte und geflügelte Blatt-läuse auf Blättern, Halmen und

VermehrteS auFtreten auch in Feuchteren reGionen

In Getreide auf Schädlingsbefall achten

auSGewachSene larVe des Getreidelaufkäfers im Frühjahr. Foto: LK NÖ/Weigl

SPitzlinGe Auch der Spitzling gehört zu den schädigenden Getreidewanzen. Foto: LK NÖ/Schmiedl

Page 21: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 Pflanzenschutz

Die Landwirtschaft | 21 |

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warm-trockener Witterung sollte man ab dem Fahnenblattstadium und bei Sommergetreide bereits in der Schoßphase intensiv kon-trollieren.

Getreidethripse

Getreidethripse sind 1,6 Millime-ter groß. Erwachsene Tiere sind schwarz mit Fransenflügeln. Wei-zenthripslarven sind rot, Hafer-thripslarven blaßgelb. Ab dem Frühjahr schmarotzen sie in

Blattscheiden und Kornanlagen. Durch Saugtätigkeit bekommt das Getreide silbrig glänzende Flecken, fleckige Spelzen und die Ährenspitzen vergilben.Die Schadschwelle liegt bei zehn Thripsen pro Ähre. Die Bekämp-fung ist schwierig, da Thripse be-reits an den noch nicht gescho-benen Ähren saugen und daher schwer durch Insektizide zu er-fassen sind. Kontrollen bei lang anhaltender warm-trockener Witterung ab dem Fahnenblatt-stadium sind notwendig. Dazu zerlegt man einige Pflanzen am oberen Ende. Man beginnt mit der Kontrolle am Feldrand in der Hauptwindrichtung und in der Nähe von Hecken, Windschütz-gürteln und Waldrändern.

Getreidewanzen

Hauptsächlich schädigend sind Breitbauchwanze und Spitz-ling. Sie besiedeln die Felder im Frühjahr von Waldrändern und Hecken ausgehend. Sie legen

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In Getreide auf Schädlingsbefall achten

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Page 22: Die Landwirtschaft April 2015

| 22 | Die Landwirtschaft

Pflanzenschutz April 2015

kann man mit einer Behandlung zwischen Fahnenblattstadium und Blüte meist eine ausreichen-de Ertragssicherung erreichen. Regelmäßige Bestandeskontrol-len und Warndiensthinweise sind dabei eine wertvolle Hilfe. Die Insektizidmaßnahmen orien-

die BreitBauchwanze schädigt durch Saugen an milchreifen Körnern. Foto: LK NÖ/Schmiedl

Frühes Schädlingsauftreten nicht übersehen

Oft kann man bei einer Insek-tizidbehandlung verschiedene Schädlinge gleichzeitig erfassen. Falls von Vegetationsbeginn bis in die Schossphase kein frühzei-tiger starker Befall vorhanden ist,

die Eier meist ab Ende Mai über mehrere Wochen an Halmen und Blättern des Getreides sowie an Unkräutern ab. Bei sehr warmer Witterung im Frühjahr gibt es die ersten Eigelege schon Anfang bis Mitte Mai. Frisch geschlüpfte Jungwanzen sind wenige Milli-meter groß und halbkugelförmig. Die Wanzen saugen an Blättern und Halmen. Mit beginnender Milchreife werden auch die Äh-ren befallen. Die Wanze sticht die milchreifen Körner an und gibt dabei ein Sekret ab, das das Ei-weiß im Korn zerstört. Mit dieser Zerstörung verliert der Weizen seine Backfähigkeit.Die Schadschwelle bei Qualitäts- und Mahlweizensorten liegt bei ein bis zwei Wanzen pro Qua-dratmeter. In Praxisversuchen der LK NÖ waren Behandlungen während der Milchreife unwirt-schaftlich. Bei Insektizidspritzun-gen gegen das Getreidehähnchen werden die Wanzen während der Eiablage teilweise miterfasst.

tieren sich meist am Getreide-hähnchen, das als häufigster Schädling auftritt. Eine Behand-lung kann bei stärkerem Be-fall durch Getreidewickler und Thripse schon vor dem Ähren-schieben notwendig werden. Oft wird dabei das Getreidehähn-chen gut miterfasst. Nach einer frühzeitigen Insekti-zidmaßnahme sollte man die Be-stände weiter kontrollieren, da-mit ein nachfolgender bekämp-fungswürdiger Schädlingsbefall bis zur Blüte rechtzeitig erkannt wird. Der LK-Feldbauratgeber enthält eine Übersicht der Insek-tizide gegen Getreideschädlinge. Der LK-Newsletter „Pflanzenbau Aktuell“ informiert mit Empfeh-lungen für Feldkontrollen und den Einsatz der Insektizide.

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Page 23: Die Landwirtschaft April 2015

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Die Landwirtschaft | 23 |

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Bei auFtreten von Schwarzem Nachtschatten müssen die richtigen Herbizide gewählt werden. Foto: LK NÖ/Schmiedl

alt Bewährte wirKStoFFe in neuer FormuLierung

Herbizide im Kartoffelbau auf Unkräuter abstimmenDie Palette der zugelassenen Kartoffelherbizide ist überschaubar. Neue Wirkstoffe sind derzeit nicht in Sicht. Die neuen Herbizide enthalten bewährte Wirkstoffe in neuer Formulierung. Entscheidend ist deshalb das Wissen über die Verunkrautung auf den Standorten und die Ansprüche der Produkte.

eine gute Wirkung gegen breite Mischverunkrautung und die ers-ten Ungräserwellen. Gegen spä-ter auflaufenden Flughafer sowie Hirsen und Quecke muss mit Ti-tus oder Gräserherbiziden nach-

Tankmischungen von drei Litern Bandur, vier Litern Boxer, 0,25 Li-tern Centium CS, 1,5 Litern Lingo oder 2,5 Litern Stallion Sync TEC mit 0,5 Kilogramm Mistral oder 0,6 Litern Sencor Liquid haben

tankmischungen im Vor-auflauf oft breiter wirksam

Die Vorauflaufherbizide bringt man nach dem letzten Häufeln aus. Daher müssen die Däm-me gut abgesetzt und nicht zu steil sein, damit der Herbizidfilm nicht durch Verrieseln, Windver-frachtung oder Niederschläge ab-getragen wird.Die Produkte Arcade, Artist, Ban-dur, Boxer, Centium CS, Lingo, Racer CS und Stallion Sync TEC benötigen in den Wochen nach der Anwendung für eine optima-le Wirkung Bodenfeuchtigkeit. Zum Anwendungszeitpunkt be-reits aufgelaufene kleine Unkräu-ter werden über die Blattwirkung erfasst. Dies gilt auch für die Vo-rauflaufanwendung von Mistral und Sencor Liquid.

behandelt werden. Bandur, Cen-tium CS, Sencor WG und Mist-ral besitzen keine ausreichende Wirkung gegen den Schwarzen Nachtschatten. In diesem Fall müssen Artist, Boxer, Lingo, Ra-cer CS oder Stallion Sync TEC in die Herbizidstrategie eingebaut werden.

auf Verträglichkeit der Herbizide achten

Für eine ausreichende Verträg-lichkeit darf Bandur nicht zu knapp vor dem Durchstoßen der Kartoffeln eingesetzt werden. Außerdem sollte Bandur auf Bö-den, die zu Staunässe neigen, mit verringerter Aufwandmen-ge in Tankmischung mit anderen Herbiziden ausgebracht werden. Dies erhöht die Verträglichkeit, wenn nach der Spritzung inten-sivere Niederschläge fallen. Auch der Einsatz von Centium CS darf nicht zu knapp vor dem Durch-stoßen der Kartoffeln erfolgen. Die Anwendung wird unmittel-bar nach dem Legen bis unmittel-bar nach dem letzten Anhäufeln empfohlen.

Aus Verträglichkeitsgründen soll-ten Artist und Racer CS auf Böden mit weniger als ein Prozent Hu-musgehalt nicht eingesetzt wer-den. Bei der Anwendung von Me-tribuzin-hältigen Herbiziden wie Arcade, Artist, Mistral und Sen-cor Liquid müssen die Hinwei-se zur Sortenverträglichkeit am Etikett des Pflanzenschutzmit-tels beachtet werden. In Sorten mit Metribuzinunverträglichkeit

Page 24: Die Landwirtschaft April 2015

| 24 | Die Landwirtschaft

Pflanzenschutz April 2015

dung leichte Aufhellungen der Kartoffelblätter auftreten. Da-durch können Symptome von Vi-ruserkrankungen verdeckt wer-den. Diese Aufhellungen wirken sich aber auf Ertrag und Qualität nicht aus.

Gräserherbizide benötigen wüchsiges wetter

Die Gräsermittel wie Agil-S, Fo-cus Ultra, Fusilade Max, Pana-rex oder Select 240 EC sollten bei wüchsigem Wetter ausgebracht werden und wirken über die Blät-ter. Wenn sich die Ungräser bei der Anwendung zwischen Drei-Blatt-Stadium und Bestockungs-beginn befinden, wird die beste Wirkung erzielt. Die Quecke wird mit den höheren Aufwandmen-gen am besten bei 15 bis 20 Zen-timetern Wuchshöhe erfasst und muss ausreichend vitale Blatt-masse besitzen.

Eine gute Benetzung der Ungrä-ser ist für eine sichere Wirkung besonders wichtig. Der Feldbau-ratgeber der Landwirtschafts-kammern enthält eine Übersicht der Kartoffelherbizide mit Wir-kungsspektrum gegen die wich-tigsten Unkräuter.

können Tankmischungen von 1,5 Litern Lingo mit zwei Litern Ban-dur oder 2,5 Litern Stallion Sync TEC mit 2,5 Litern Boxer einge-setzt werden.

Im Nachauflauf nur wenige Herbizide verfügbar

Im frühen Nachauflauf bis fünf Zentimeter Wuchshöhe der Kar-toffel sind Sencor Liquid sowie Mistral einsetzbar. Auch Arcade darf man laut Zulassung bis fünf Zentimeter Wuchshöhe der Kar-toffeln einsetzen. Unter trocke-nen Bedingungen kann man da-her etwas zuwarten. Aufgelaufe-ne kleine Unkräuter werden dann über die Blattwirkung erfasst.

Für den Nachauflauf steht auch Titus zur Verfügung, das bei zehn bis 20 Zentimetern Wuchshöhe der Kartoffeln gegen bereits auf-gelaufene Unkräuter eingesetzt wird und über die Blätter wirkt. Für eine Absicherung der Wir-kung muss man Titus mit Netz-mittel ausbringen. Das Produkt besitzt keine Wirkung gegen den Schwarzen Nachtschatten, er-fasst aber Ungräser wie Flugha-fer, Hirse und Quecke. Um gegen eine breite Mischverunkrautung vorzugehen, sollte man Mistral oder Sencor Liquid vorlegen.Titus darf nicht in Saatkartoffeln eingesetzt werden, da in man-chen Fällen nach der Anwen-

GeGen acKerdiStel stehen im Kartoffelbau keine gut wirksamen Herbizide zur Verfügung. Foto: LK NÖ/Schmiedl

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Page 25: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 Pflanzenschutz

Die Landwirtschaft | 25 |

ßend bringt man die Spülflüssig-keit auf der behandelten Fläche aus. Hinweise dazu finden sich auch in der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels.

Auf Gewässerschutz achten

Aufgrund immer genauerer Ana-lysen können auch Spuren von Pflanzenschutzmitteln im Grund-wasser und Oberflächengewäs-sern nachgewiesen werden. Zwar sind diese Verunreinigungen nicht gesundheitsschädlich, sie können aber zu einer Überschreitung des gesetzlichen Vorsorgewertes füh-ren. Diese Belastungen sind in den meisten Fällen auf Punkteinträ-ge zurückzuführen und entstehen durch eine nicht sachgerechte Ge-rätereinigung oder Entsorgung der Restbrühe. Weder die Innenrei-nigung noch die Außenreinigung der Pflanzenschutzgeräte darf in der Nähe von Gewässern und Brunnen und auch nicht auf be-festigten Flächen am Hof erfolgen.

lem kann durch längere Standzei-ten auftreten und betrifft vor allem das Spritzfass, Pumpe, Schläuche, Filter und Düsen. Die Lösungsmit-tel in den Pflanzenschutzmitteln der folgenden Tankmischungen können diese Beläge wieder auflö-sen. Das kann zu Schäden und un-erwünschten Wirkstoffeinträgen führen, oder auch zu erheblichen Sanktionen im Fall von Blattanaly-sen nach Vor Ort Kontrollen

innenreinigung regelmäßig durchführen

Eine regelmäßige Innenreini-gung des Behälters beseitigt An-lagerungen im Spritzbehälter. Vor allem nach dem Einsatz von Sulfonylharnstoff-Herbiziden muss sofort nach Beendigung der Spritzarbeiten eine gründliche Innenreinigung mit speziellen Reinigungsmitteln erfolgen. So werden Anlagerungen beseitigt und Schäden in empfindlichen Kulturen vermieden. Anschlie-

Eine genaue Berechnung der be-nötigten Brühemenge und eine korrekte Dosierung minimiert Restmengen. Die Restmenge eines Pflanzenschutzmittels darf man nicht in einer Kultur ausbringen, in der das Produkt nicht zugelassen ist. Die korrekte Handhabung von Restmengen, Sorgfalt beim Befül-len und eine sachgerechte Reini-gung des Pflanzenschutzgerätes sind auch für den Gewässerschutz unbedingt notwendig.

technische restmenge sachgerecht ausbringen

Trotz sorgfältiger Vorbereitung befinden sich Brühreste im Be-hälter, in der Pumpe, im Filter, in Schlauchleitungen und Armatu-ren, auch wenn keine Spritzflüssig-keit mehr aus den Düsen austritt. Das muss man vor allem dann be-denken, wenn man die Spritzarbei-ten in anderen Kulturen fortsetzt. Um eine Verunreinigung der Kul-tur mit nicht erlaubten Pflanzen-schutzmitteln zu vermeiden, muss man die technische Restmenge zu-vor sachgerecht ausbringen.Dazu verdünnt man unmittelbar nach Beenden der Spritzarbeiten die Restmenge mit sauberem Was-ser im Verhältnis 1:10 und bringt sie auf der zuvor behandelten Flä-che aus. Diesen Vorgang sollte man mindestens zwei Mal durchführen, um alle Wirkstoffreste zu entfer-nen. Beginnende Mittelanlagerun-gen lösen sich durch zehnminüti-ges Umpumpen des eingefüllten Frischwassers auf. Die unmittelba-re Reinigung des Pflanzenschutz-gerätes beugt einer Belagsbildung und einer Verkrustung durch Spritzmittelreste vor. Dieses Prob-

Wie Sie Restmengen bei Pflanzenschutzmitteln vermeiden, technische Restmen-gen sachgerecht handhaben und die Geräte umsichtig reinigen, erklärt LK-Expertin Vera Pachtrog.

PFlanzenSchutzmittel

Restmengen vermeiden und Geräte richtig reinigen

Auf diese Weise können Pflanzen-schutzmittelreste direkt oder über Kanalisation, Kläranlagen und Vorfluter in Oberflächengewäs-ser und Grundwasser gelangen. Gleiches gilt für die direkte Einlei-tung von Restmengen in die Ka-nalisation. Ungereinigte Pflanzen-schutzgeräte sind unter Dach ab-zustellen, damit Pflanzenschutz-mittelreste vom Niederschlag nicht abgewaschen werden.Diese Maßnahmen halten das Wasser frei von Verunreinigungen und erhalten den hohen Standard bei Gewässergüte und Trinkwas-serqualität. Das ordnungsgemäße Ausbringen von Pflanzenschutz-mitteln ist auch Bestandteil der Cross-Compliance-Bestimmun-gen und wird kontrolliert.

Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Anwendungsbestimmungen einsetzen.Pflanzenschutzmittel nur durch sachkundige Personen ausbringen.Spritzbrühe nicht in unmittelbarer Nähe zu Oberflächengewässern und Brunnen sowie nicht auf versiegelten

Flächen ansetzen, die in die Kanalisation abfließen.Brühemengen für Pflanzenschutzmittel genau auf die zu behandelnde Fläche abstimmen.Pflanzenschutzmittelkanister unmittelbar nach der Entleerung reinigen und das Waschwasser in die Spritzbrü-

he geben. Gereinigte Behältnisse über das Altstoffsammelzentrum entsorgen.Für den Fall des Verschüttens von Pflanzenschutzmitteln oder des Überlaufens des Tanks leere Plastiksäcke,

Schaufel und Bindemittel, wie Chemikalienbinder, Sägemehl oder Kleintierstreu, bereithalten. Technische Restmengen 1:10 verdünnen und auf behandelter Fläche ausbringen.Regelmäßige Innen- und Außenreinigung des Pflanzenschutzgerätes auf bewachsenem Boden, am besten auf

der Behandlungsfläche.Ungereinigte Pflanzenschutzgeräte unter Dach abstellen, damit bei Regen keine Pflanzenschutzmittelreste ab-

gewaschen werden.

10 Grundsätze für den sachgerechten Pflanzenschutzmitteleinsatz

VERA PAchTROG, BAkk.techn. Ref. Pflanzenschutz Tel. 05 0259 22607 [email protected]

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Page 26: Die Landwirtschaft April 2015

| 26 | Die Landwirtschaft

obstbau April 2015

bäumen oft Nährstoffmängel feststellen, denn das Restgrün-land wird oft nur um der Pflege willen genutzt. Um den Grün-landaufwuchs zu reduzieren, verzichtet man in der Regel aufs Düngen. Nach einigen Jahrzehn-ten stellen sich auch bei den Streuobstgärten Nährstoffmängel ein. Oft glaubt man, Baumreihen entlang von Feldern würden oh-nehin genügend Nährstoffe von den Feldern beziehen. Gerade alte Bäume haben ihr feines Wur-zelwerk nahe an der Bodenober-fläche. Hier werden die Wurzeln durch die Bodenbearbeitung im-mer wieder reduziert, weshalb die Nährstoffquelle Acker für die Hochstämme rasch versiegt.

Grünland und Streuobst passen zusammen

Manchmal hört man, dass Viel-schnittwiesen mit intensiver Gül-ledüngung den Hochstämmen schaden. In den Schweizer Kan-tonen Thurgau und St. Gallen wird zum Beispiel sehr intensive Grünlandwirtschaft betrieben. Dort werden die Streuobstwiesen dank guter Vermarktungsmög-lichkeiten für Streuobstproduk-te in großem Ausmaß erhalten. Die Bäume nehmen keinen Scha-den. Aufzupassen gilt es beim Benetzen der Stämme und Äste mit Gülle. Dies fördert den Obst-baumkrebs. Daher sollte man Gülle und Jauche in Streuobst-wiesen so bodennah wie möglich ausbringen. Oft wird ein Uni-Ver-teiler verwendet, eventuell unter teilweisem Ausschalten der Zapf-welle.

Bodenuntersuchung bringt’s

Über genaue Nährstoffvorräte im Boden kann nur die periodische Bodenuntersuchung Auskunft geben. Diese sollte alle sechs Jah-re einmal durchgeführt werden, auch im Obstgarten.

der auf und mosaikartige Flecken deuten auf Virosen hin. Zudem treten oft Nährstoffmängel mit ähnliche Erscheinungen auf dem Blatt auf, wie pilzliche oder bakte-rielle Erreger verursachen.

Kali- und Phoshphor-mangel

Kalimangel zeigt sich durch brau-ne Blattränder, die sich einzurol-len beginnen, besonders in Jah-ren mit reichem Fruchtertrag. Ursache ist, dass der Baum zuerst die Früchte mit Kalium versorgt und dann erst die Triebe mit den Blättern.Phosphormangel zeigt sich durch rotbraune bis bronzeartige Ver-färbung der Blätter im Spätsom-mer bis in den Herbst. Die Blätter zeigen ein sehr ähnliches Ausse-hen wie bei Phytoplasmen-Befall.

nährstoffmängel oft in ackerbaugebieten

Gerade in Ackerbaugebieten kann man bei Hochstammobst-

Krankhafte Veränderungen an Blättern und Trieben der Obstbäume machen vielen Bauern Sorgen. Die Ursachen sind vielfältig. An Nährstoffmangel wird oft am wenigsten gedacht.

ger und Blattläuse übertragen, die man im Hochstammobstbau nicht bekämpft. Solcherart ge-schädigte Birnbäume kann man durch regelmäßigen Schnitt und regelmäßige Düngung stärken. Zirka 15 Kubikmeter an Stall-mist, Kompost oder Jauche pro Hektar decken in der Regel den Nährstoffbedarf der Obstbäume. Organische Düngung nutzt ein großkroniger Obstbaum besser als Mineraldünger.

nicht immer sind es Phytoplasmen

Bei vielen Proben von Bäumen mit den beschriebenen Sympto-men konnte kein bakterieller Er-reger nachgewiesen werden. Oft sind die Symptome verschiedener Ursachen am Baum gemeinsam festzustellen. Ein niederschlags-reicher Sommer wie im Vorjahr bringt viel Blattschorf mit braun-schwarzen Flecken. Mancher Alt-befall mit Feuerbrand lodert wie-

In den letzten Jahren kann man besonders bei Hochstamm-Birn-bäumen häufig kleinere und schüttere Belaubung feststellen. Das Laub der oberen Astpartien verfärbt sich bereits im Spätsom-mer weinrot bis bronzefarben. Nach mehreren Jahren sterben diese Äste, beginnend vom obe-ren Kronenbereich, nach und nach ab. Ursache sind oft Phyto-plasmen, pflanzenschädigende Bakterien. Sie verstopfen die Lei-tungsbahnen und behindern so den Transport von Wasser und Nährstoffen. Im Herbst ziehen sie sich in den Wurzelstock zu-rück, um im Frühjahr wieder in die oberirdischen Pflanzenteile zu strömen.Besonders anfällig sind Hoch-stämme auf Sämling, da diese Unterlage die Bakterien ungehin-dert in die Wurzel hinunterlässt, während Quittenunterlagen den Erreger blockieren. Phytoplas-men werden durch Birnblattsau-

hochStamm-BirnBäume BesonDers BetroFFen

Obstbaumsterben basiert oft auf Nährstoffmangel

DiPl.-hlFl-inG. heimo StreBl ref. obstbau, Weinbau, kompost Tel. 050 6902-1408 [email protected]

KalimanGel zeigt sich durch braune Blattränder, die sich einzurollen beginnen, besonders in Jahren mit reichem Fruchtertrag. Foto: LK OÖ/Strebl

Page 27: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 milchwirtschaft

Die Landwirtschaft | 27 |

Starke Partner in der Molkerei-wirtschaft veredeln und vermark-ten die „rot-weiß-rote“ Milch. Die Exportquote beträgt mittlerwei-le über 47,8 Prozent. Die heimi-sche Milchanlieferung wird auch in den nächsten Jahren steigen. Mehr Milchanlieferung bedeutet mehr Milchbe- und -verarbeitung sowie mehr Kapazitäten von der Milchsammlung bis zum Export-container.Die österreichischen Molkereien haben sich gut vorbereitet und in-vestieren laufend, um weitere Ka-pazitäten zu schaffen. Darum ist es wichtig, dass Milchlieferanten die eingerichteten Meldesysteme an ihre Molkereigenossenschaft und Erstankäufer wahrnehmen. So hel-fen sie mit, rasch die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

Öffentlichkeitsarbeit intensivieren

Der Anstieg an veredelten Milch-produkten verlangt verstärktes Marketing und intensivere Öf-fentlichkeitsarbeit. Viele Spieler am Markt nutzen Medien und ihr Marketing, um das hervorragen-de Image von Milch und Milch-produkten auch für ihre Produkte zu nutzen. Mehr Marketing kann mit mehr Geld oder mit mehr personellem Einsatz bewältigt werden. Das Marketing hat sich

die Milchbranche selbst zu orga-nisieren und durchzuführen.

Viele Fragen für 150.000 milchexperten

Zur Milchbranche zählen zum Beispiel 30.000 Milcherzeuger mit durchschnittlich vier Personen je Haushalt, Molkereien, milchwirt-schaftliche Organisationen, Bera-ter, Milchexperten und Zuchtor-ganisationen. In Summe sind es in Österreich rund 150.000 Perso-nen. Dieses Humankapital steht der Milchbranche also zur Verfü-gung. Wird es auch genützt?Ist eine entsprechende Fachkom-petenz für Milchprodukte und de-ren Präsentation vorhanden? Er-zählen wir die Milchgeschichten so sympathisch wie unsere Berufs-kollegen bei Most und Wein? Was tun wir, wenn Mitbewerber unse-re geschützten Begriffe wie Milch, Joghurt, Butter, Käse, Topfen, Ke-fir aufgrund des hervorragenden Images illegal verwenden?

Feld nicht den mitbewerbern überlassen

Wenn die Milchbranche die Fach-kompetenz am Produktsektor und die Präsentationskompetenz er-höht, die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und die Milchwirtschaft von der Wiese über die Fütterung, Melkung, Joghurterzeugung sym-

pathisch den Kindern, Jugend-lichen und der gesamten Gesell-schaft erzählt, wird auch mittel-fristig das Image der Milchpro-dukte, die Leistungen der Züchter und die Vielfalt der Milchprodukte ausgezeichnet sein. Wenn wir den anderen das Feld überlassen, wird sich einiges ändern und die Ver-marktung schwieriger werden.Nun geht die Einladung an alle in der Milch- und Molkereibran-che: steigern wir unser Produkt-wissen, lernen wir präsentieren, machen wir mehr Öffentlichkeits-arbeit, schauen wir auf das Image unseres weißen Goldes, erklären wir realistisch und sympathisch, wie wir Rinder halten und warum Milchprodukte gesund sind.

zur mitarbeit eingeladen

Die LK, Molkereien, Käserei-en und Zuchtvereine werden Sie gerne bei derartigen Seminaren, Workshops, Kursen, Präsentatio-nen unterstützen. Es gibt viele Möglichkeiten im Milchbereich und viele Angebote, die genützt werden können.Vorschläge für Seminare und Behelfsmittel können gerne im Milchreferat der NÖ LK unter Tel. 05 0259 23300 oder per E-Mail unter [email protected] an-gefordert werden.

Die Richtmengenregelung wurde eingeführt, damit Milchüberschuss und Verwertungskosten in einem begrenzten Markt nicht ausufern. Mittlerweile stehen der EU- und der Weltmarkt der heimischen Molkerei- und Käsereiwirtschaft offen. Worauf es deshalb in Zukunft ankommt, erklärt LK-Experte Josef Weber.

inG. DiPl. PäD. JoSeF WeBer Ref. Milchwirtschaft Tel. 05 0259 23301 [email protected]

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Marketingfürs weiße Gold verstärken

euterGeSundheit und milchqualitätDie Gewinnung qualitativ hochwertiger Milch hängt von der Eutergesundheit und von milchhygienischen und melktech-nischen Bedingungen ab. Dieses Buch behandelt alle dies-bezüglichen Fragen bei Kuh, Ziege und Schaf. Es beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen: Bau und Funktion der Milchdrüse; Einflussfaktoren auf die Euterge-sundheit; Milchqualität; Erkennen und Behandeln von Euterkrankheiten; Zit-zenverletzungen; Vorbeugemaßnahmen zur Eutergesundheit; Trockenstellen; Euterhygiene, Melktechnik; Besonderheiten der Eutergesundheit bei Schaf und Ziege; Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten. Erschienen im Stocker Verlag unter ISBN 978-3-7020-0987-8 um 19,90 Euro

Buchtipp

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hiv

Page 28: Die Landwirtschaft April 2015

Fanta, die GS Worldwide Mutter ist eine hoch dekorierte Schaukuh und verhilft ihrem Sohn zu einer hohen Popularität unter den Züchtern. Ihren größten Erfolg erzielte FANTA 2013 bei der We-chellandrinderschau als Champion der mittleren Klasse. Foto: NÖ Genetik

GS WORLDWIDE – Der Allrounder unter den Wille SöhnenDer Sohn von WILLE und FANTA wurde vom Fleckviehzuchtbetrieb Arzberger aus Vorau in der Steiermark gezüchtet. Mutter FANTA ist eine typstarke Erscheinung mit exzellentem Euter und beeindruckender Leistungsstärke. Ihr Traumeuter ist in Kombination mit WILLE ein wichtiges Argument für diesen genomischen

Jungvererber. Die Kuhfamilie von GS WORLD-WIDE zeichnet sich durch hohe Lebensleistung und Vitalität aus. Die Mutter steht trocken zum fünften Kalb, die Großmutter ist in der siebten Laktation und die weiteren Vorfahren erreichten bis zu neun Laktationen.

GS WORLDWIDE präsentiert sich mit einem sehr ausgeglichenen Zuchtwertprofil. Er zeigt genügend Doppelnutzungscharakter mit Milch-wert 126 und Fleischwert 111. Im Fitnessbereich überzeugt er mit positiven Zuchtwerten in den Merkmalen Nutzungsdauer, Persistenz, Zellzahl und Melkbarkeit.Im Exterieur lässt GS WORLDWIDE gut rahmige Jungkühe mit einem stabilen Fundament und gut aufgehängten Eutern erwarten.GS WORLDWIDE ist frei von allen derzeit bekann-ten Erbfehlern und genetischen Besonderheiten.ernSt GrABner

stier des Monats

fallen, der Stier ist nicht körfähig und bekommt keine Herdebuch-einstufung. Auch für weibliche Tiere ist für eine ordnungsge-mäße Herdebucheinstufung das 200 Tage-Gewicht erforderlich. In diesem besonderen Fall muss

lematisch könnte es für ein Rind werden, wenn es bei der Früh-jahrswiegung gerade noch kei-ne 90 Tage erreicht und bei der Herbstwiegung bereits 280 Le-benstage überschritten hat. Es würde kein 200 Tage-Gewicht an-

die 200 taGe-Gewichte für die Nachkommen eines Tieres sind am besten am LKV Zuchtbuchauszug ersichtlich. Foto: LKV Niederösterreich

Warum unter drei gezielt ermittelten Gewichten gerade das 200 Tage-Gewicht bei der Fleischleistungsprü-fung eine so große Rolle spielt, erklärt LKV-Mitarbeiter Martin Gehringer.

Das Geburtsgewicht erfasst der Züchter bis 48 Stunden nach der Geburt. Im Lebensalter von 90 bis 280 Tagen wird das 200 Ta-ge-Gewicht ermittelt und zuletzt das 365 Tage-Gewicht mit einem Wiegefenster von 281 bis 500 Ta-gen. Das 200 Tage-Gewicht lässt auf-grund des Wiegefensters mehre-re Rückschlüsse zu. Die Milch-leistung der Mutter wirkt sich auf die Zunahmen aus und das Ju-gendwachstumsvermögen eines Tieres zeigt sich in diesem Alters-abschnitt schon deutlich.Da das Gewicht im Zeitraum von 90 bis 280 Tage erhoben werden kann, wird es zur bes-seren Vergleichbarkeit standar-disiert, unter Berücksichtigung von Rasse, Geburtsgewicht und Geschlecht. Sollten mehrere Ge-wichte in diesem Wiegefenster erfasst sein, wird das an 200 Ta-gen am nächsten liegende Ge-wicht verwendet.Es ist für die Körung eines Stie-res unbedingt erforderlich. Prob-

der Züchter selbst rechtzeitig mit dem zuständigen Kontrollassis-tenten einen Wiegetermin ver-einbaren. Die 200 Tage-Gewich-te für die Nachkommen eines Tieres sind am besten am LKV Zuchtbuchauszug oder auch im RDV4M ersichtlich. Am Zucht-buchblatt sind übersichtlich die Eigenleistung des Tieres, die Leis-tungen aller Nachkommen und auch die Leistungen der Eltern-tiere abgebildet. Der Landwirt hat somit auf einem Blick alle In-formationen über den züchteri-schen Wert des Rindes.Ein ordentlich geführtes Zucht-buch bietet dem Züchter in einer einzigen Mappe alle notwendi-gen Informationen, die er für sei-ne Zuchtarbeit benötigt. Falls ein Zuchtbuch nicht mehr dem er-wünschten optischen Zustand entsprechen sollte, melden Sie es Ihrem zuständigen Kontrollassis-tenten.

InG. MARTIn GEhRInGER lkV niederösterreich

lKV Kennzahl FLeischLeistungsprüFung

Das 200 Tage-Gewicht

| 28 | Die Landwirtschaft

tierhaltung April 2015

Page 29: Die Landwirtschaft April 2015

Bereits 172 Milchviehbetriebe entwickeln sich mit Arbeitskreisarbeit zukunftsorientiert weiter und profitie-ren vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Den Beweis liefern die anonymisierten Arbeitskreisdaten, die LK-Experte Marco Horn hier präsentiert, gemeinsam mit den Vorteilen der Auswertung für den Einzelnen.

ment abhängt. Das stärkere Vier-tel der Betriebe produziert 1.682 Kilogramm mehr Milch pro Kuh und setzt aber gleichzeitig nicht mehr Kraftfutter ein. Diese Be-triebe verfügen über höherwerti-ges Grundfutter und ein besseres Fütterungsmanagement. Außer-dem erreicht das bessere Viertel eine höhere Lebensleistung der Abgangskühe, kürzere Zwischen-kalbezeiten und niedrigere Zell- und Keimzahlen.

detaillierte betriebswirt-schaftliche auswertung

Auf Basis der in der Betriebs-zweigauswertung erfassten Daten erfolgt eine detaillierte be-triebswirtschaftliche Auswertung für den Betriebszweig Milchpro-duktion. Arbeitskreismitglieder erhalten durch diese Auswertung einen tiefen Einblick in die Er-lös- und Kostenstrukturen ihrer Betriebe. Dadurch kann jeder Be-trieb seine Stärken und Potentia-le erkennen, die Erreichung von selbst gesteckten Zielen kontrol-lieren und Schlüsse für die Wei-terentwicklung ziehen.Aufbauend auf die Teilkostenaus-wertung wird für Arbeitskreismit-

Genau 7.639 Kilogramm Milch pro Kuh produzierte im Vor-jahr ein niederösterreichischer Arbeitskreisbetrieb im Durch-schnitt. Davon hat er 94 Prozent verkauft und die restlichen 498 Kilogramm an Kälber verfüttert oder er konnte sie als Verlust-milch nicht verwerten.

Große Unterschiede zwischen den Betrieben

Allerdings bestehen zwischen den Betrieben große Unterschie-de. Während das stärkere Viertel 7.957 Kilogramm Milch vermark-ten konnte, lag dieser Wert beim schwächeren Viertel der Betriebe bei 6.382 Kilogramm Milch. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Milchmenge pro Kuh um 154 Ki-logramm. Mit 86 Prozent trägt die Milch den Großteil zu den Ge-samterlösen bei. Die verbleiben-den 14 Prozent der Erlöse entfal-len auf Kälber und Kuhverkauf.

Bei den Kosten ansetzen

Wer betriebswirtschaftlich er-folgreich sein will, muss speziell bei den Kosten ansetzen. Die de-taillierte Auswertung zeigt, dass Kraftfutter und Bestandeser-gänzung mit 37 und 32 Prozent die mit Abstand größten Direkt-kostenblöcke auf Milchviehbe-trieben bilden. Dahinter folgen Grundfutter, Tiergesundheit, Be-samung, Einstreu und sonstige Direktkosten.

Vergleich der direktkosten zeigt Stärken und Schwächen

Ein Vergleich der Direktkosten zwischen dem stärkeren und schwächeren Viertel der Betriebe zeigt, wie stark der betriebliche Erfolg vom optimalen Manage-

April 2015 milchwirtschaft

Die Landwirtschaft | 29 |

arBeitSKreiS milchProduKtion erFoLg Durch richtige entscheiDungen

Warum auch Sie einsteigen sollten

DR. MARcO hORn Ref. Milchwirtschaft Tel. 05 0259 23304 [email protected]

waS Bietet der arBeitSKreiS?BetriebszweigauswertungAufspüren von Stärken und

PotentialenBegleitung über mehrere Jahreoffener Erfahrungsaustauschbedarfsgerechte Weiterbil-

dung

VorauSSetzunGen Für die teilnahmeLKV MitgliedschaftErfassen der Daten für die Be-

triebszweigauswertungRespekt, Offenheit und Bereit-

schaft zum intensiven Erfah-rungsaustausch

glieder eine Vollkostenauswer-tung angeboten, anhand derer man den Betriebszweig noch ge-nauer analysieren kann. Wich-tige Fragen wie „Was verdiene ich eigentlich pro Stunde?“ oder „Kann ich mir die monatliche Rate einer Investition leisten?“ kann man dadurch beantworten.

anonym nach außen

Die im Arbeitskreis ermittelten Ergebnisse sind anonym und stehen ausschließlich den teil-

nehmenden Betrieben zur Verfü-gung. Zusätzlich zu den betriebs-wirtschaftlichen Kennzahlen zum Betriebszweig Milchproduk-tion schätzen Arbeitskreismit-glieder den offenen Austausch zwischen Berufskollegen und profitieren von Weiterbildungs-angeboten, die auf ihre Bedürf-nisse abgestimmt sind, wie zum Beispiel Fachvorträgen über Eu-tergesundheit und Stallklima, aber auch von zahlreichen Betriebsbe-sichtigungen und Exkursionen.

Jederzeit einsteigen

Ein Einstieg in den Arbeitskreis Milchproduktion ist jederzeit möglich. Für Fragen zur Arbeits-kreisarbeit und zum Einstieg in Ihrer Nähe stehen Ihnen die Be-rater der Bezirksbauernkammern und das Referat Milchwirtschaft gerne zur Verfügung.

32%Bestandesergänzung

37%Kraftfutter

17%Grundfutter

5%Tiergesundheit

2%Besamung

1%Einstreu

6%Sonstige

Kosten Bza

Page 30: Die Landwirtschaft April 2015

melKanlaGenüBerPrüFunG im rAhmen Des nÖ tgD vom LAnD nÖ geFÖrDert

Melkanlagen überprüfen und Unterstützung erhalten

Welche Vorteile eine Tränke zur freien Aufnahme bringt und wie man sie den Kälbern richtig anbietet, erklärt LK-Experte Christoph Grassmann.

Ziele oft nicht erreichen. Speziell bei Außenklimahaltung in den Wintermonaten oder bei Erkran-kungen steigt der Energiebedarf von Kälbern stark an. Erhaltung der Körpertemperatur, Immunab-wehr und Gewichtszunahme lei-den bei unzureichender Energie-versorgung.

Höhere Zunahmen durch ad libitum tränke

Ziele in der Kälberaufzucht sind Tageszunahmen von über 700 Gramm oder eine Verdoppe-lung des Geburtsgewichtes in-nerhalb von zwei Monaten. Mit einem herkömmlichen, restrikti-ven Tränkeplan kann man diese

Zwei Mahlzeiten pro Tag mit be-grenzter Milchmenge lassen Kälber hastig saufen, oft gefolgt von Durch-fall. Sauertränke kann hier Abhilfe schaffen. Wer sie zur freien Aufnah-me fachgerecht anbietet, also ad li-bitum, fördert das Verdauungssys-tem und kann höhere Zunahmen in kürzerer Zeit erreichen.

| 30 | Die Landwirtschaft

tierhaltung/milchwirtschaft April 2015

anlagenüberprüfung nach ÖNORM nicht fehlen.

Auch fehlende Weiterbil-dungsstunden des TGD-Teil-nehmers (Milchbetrieb) oder fehlende Betriebserhebungen durch Betreuungstierärzte verzögern die Auszahlung.

Eine regelmäßig überprüfte und instandgesetzte Melkanlage ist Voraussetzung für die Erhaltung der Eutergesundheit.

FRAnz GROIssMAyER Ref. Milchwirtschaft Tel. 05 0259 23302 [email protected]

oder per Fax unter 02782/81035 oder E-Mail: [email protected] zu übermitteln.Die Unterschrift des Milch-erzeugers und des Betreuungs-tierarztes sowie das Datum sind am Leistungsnachweis erfor-derlich.Damit sich die Auszahlung nicht verzögert, gibt es hier ei-nige Tipps:Melkanlagenprüfungsproto-

koll gemäß ÖNORM DIN/ISO 6690 oder ÖNORM DIN/ISO 5262 beilegen.

Auf der Rechnung der Service-firma darf der Vermerk Melk-

unter Tel. 05 0259 23300 in Papierform angefordert werden.Die Teilnahmeerklärung ist in der TGD-Mappe mit Datum, LFBIS-Nummer und Unter-schrift des Betriebsführers zur jederzeitigen Einsichtnahme am eigenen Betrieb aufzube-wahren. Der Leistungsnachweis mit der Kopie des Melkanlagen-prüfberichtes und der Rech-nung der Servicefirma über die durchgeführte Überprüfung sind vom Landwirt von 1. Ok-tober bis 1. Dezember 2015 an den NÖ TGD, Schillerring 13, 3130 Herzogenburg zu senden

Im Zuge des Programmes sind Vorgaben bezüglich Hygiene, Melkvorgang, Melkmanage-ment, Melktechnik und Tro-ckenstellen sowie Kontrolle der Eutergesundheit durchzufüh-ren. Für die Melkanlagenüber-prüfung gemäß ÖNORM ist eine Unterstützung von 100 Euro vorgesehen.

Die Programmunterlagen kön-nen unter www.noe-tgd.at oder auf der Website der NÖ LK unter www.noe.lko.at/Tiere/Milch-wirtschaft heruntergeladen so-wie im Referat Milchwirtschaft

Die Anforderungen, die das Förderprogramm zur „Erhaltung der Eutergesundheit und Qualitätssicherung in der Milcherzeugung“ an den Betrieb stellt, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Neue Studien und Praxisversuche zeigen, dass Kälber höhere Milch-mengen saufen und vertragen, wenn sie Milch öfters in kleinen Portionen aufnehmen, weil der Labmagen Milch auf diesem Weg ausreichend schnell fermentiert.

Pansenentwicklung wird nicht gestört

Stark begrenzte Milchgaben wur-den damit gerechtfertigt, dass die Kälber rascher Festfutter aufneh-men und die Entwicklung zum Wiederkäuer schneller gelingt. Neue Fütterungsversuche bele-gen, dass sich in den ersten drei Lebenswochen die Festfutterauf-nahme von restriktiv und ad li-bitum gefütterten Kälbern nicht unterscheidet. Beide Gruppen nehmen in den ersten Lebenswo-chen sehr wenig Festfutter auf.Wurden die ad libitum getränk-ten Kälber nach drei Wochen auf zweimalige Tränke mit geringe-ren Milchmengen umgestellt, dann fraßen sie im Versuch sogar deutlich mehr als die Kälbergrup-pe ohne ad libitum Tränke.

tränKe zur Freien auFnahme mit hÖheren ZunAhmen

Was bringt ad libitum?

Foto: LK NÖ/Archiv

Page 31: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 tierhaltung/milchwirtschaft

Die Landwirtschaft | 31 |

So wird zum Beispiel zur Um-rechnung der Produktkilo-gramm in Milchkilogramm im Sinne höherer Nutzerfreund-lichkeit automatisch ein Stan-dardfaktor vorgeschlagen, den der Benutzer bei betriebsspezi-fischen Abweichungen wieder abändern kann.

Die Meldung kann jederzeit be-quem online unter dem Menü-punkt „Archiv Online Meldung“ eingesehen oder ausgedruckt werden.

Unter „Direktverkauf“ ist laut AMA die unentgeltliche Über-lassung oder der Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeug-nissen an den Verbraucher ohne Einschaltung eines behandeln-den oder verarbeitenden Unter-nehmens zu verstehen.

Alle Inhaber einer Quote für Direktverkäufe (D-Quote) er-halten von der AMA ein perso-nalisiertes Meldeformular und eine Ausfüllanleitung zuge-sandt. Um den Aufwand für die Landwirte so gering wie mög-lich zu halten, bietet die AMA eine Online-Meldung unter www.eama.at an.

Nachdem bereits viele Meldun-gen auf elektronischem Weg erfolgen, wurde dieses System weiter ausgebaut.

Bis 14. Mai müssen die im Zwölfmonatszeitraum 2014/15 direkt vermarkteten Mengen an Milch und Milchprodukten an die AMA gemeldet werden.

zeitraum Fixiert stichtAg 14. mAi

D-Quote melden

wochen milch l/tag wasser heu Kraftfutter kg/tag Silage

1 – 3 Freie Aufnahme Freie Aufnahme Freie Aufnahme Von Beginn an

4 – 8 (10)Laufende Reduzierung

Nach dem Absetzen

Tränkeplan für ad libitum Tränke

InG. chRIsTOPh GRAssMAnn Ref. nutztierhaltung und Fütterung Tel. 05 0259 23206

Robuste, gesunde Kälber mit hohen Zunahmen,

höhere Energieversorgung des Kalbes, um gegen Krankheitserreger wider-standsfähiger zu sein,

krankmachende Keime kön-nen sich in der angesäuerten Milch schlecht vermehren,

Tränketemperatur von 38° C muss nicht eingehalten wer-den,

Arbeit rund um die Kälber wird einfacher,

in Summe wird in der Auf-zucht nicht mehr Milch als mit herkömmlichen Tränke-verfahren benötigt. Die Ent-wicklung zum Wiederkäuer gelingt schneller.

Vorteile ad libitum TränkeDiese Versuche zeigen, dass mit ab libitum Tränke die Entwick-lung zum Wiederkäuer rascher und sanfter gelingt. Langjährige Untersuchungen belegen, dass ad libitum getränkte Kälber mehr Euterdrüsengewebe bilden und als Milchkuh höhere Futterauf-nahmen erzielen.

milch muss angesäuert werden

Für große Milchmengen, die man im Kübel den ganzen Tag über anbietet, muss man die Milch an-säuern. Im Gegensatz zur zwei-maligen Sauertränke je Tag wird die ad libitum Tränke schwä-cher angesäuert. Dies ist notwen-dig, da man eine höhere Trän-keaufnahme erreichen will und durch die langsame Aufnahme keine Verdauungsstörungen zu

befürchten sind. Ziel ist ein pH-Wert von 5,5. Dazu wird empfoh-len, zugelassene Säuremischun-gen von Futtermittelfirmen zu verwenden. Eine detaillierte Be-schreibung zur Ansäuerung von Milch finden Sie in der März-Aus-gabe auf Seite 33 sowie auf den Begleittexten der Anbieter.

ad libitum tränke – praktische Umsetzung

Nach der Geburt wird das Kalb mit ungesäuerter Biestmilch ver-sorgt. Sobald das Kalb steht und den Nuckel am Eimer selber fin-det, muss man ununterbrochen angesäuerte Milch anbieten.

Der Nuckeleimer bleibt in der Kälberbox hängen. Dadurch lernen die Kälber, dass immer Milch zur Verfügung steht. Sie

nehmen die Milch langsam und über den Tag verteilt auf. Mor-gens und abends reinigt man den Nuckeleimer und füllt ihn mit frischer, angesäuerter Milch auf. Die Milch muss keine Min-desttemperatur aufweisen. Beim Anbieten frisch angesäuerter Milch wird eine Temperatur von 15-25 °C empfohlen.

Die Erfahrungen zeigen, dass Kälber bereits in den ersten Le-benstagen zehn Liter und mehr aufnehmen können. Nach drei Wochen ist die ad libitum Tränke abgeschlossen. Die Kälber wer-den auf zweimalige portionierte Sauertränke umgestellt und her-kömmlich entwöhnt.Die Umsetzung der ad libitum Tränke gelingt am besten in Ein-zelhaltung.

Strafen bei verspäteter meldungsübermittlung

Bei verspäteter oder unterlas-sener Meldung wird eine Strafe von mindestens 100 Euro vorge-schrieben.Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat Milchwirtschaft der NÖ LK.

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tierhaltung April 2015

landschweinehaltung“ bietet Inte-ressenten an der Freilandschwei-nehaltung umfassende Informa-tionen.

FreilandSchweinehaltunGen müssen künftig von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden. Foto: LK NÖ/Deix

SeminarrücKBlicK Bio-security unD gesunDheitsmAnAgement

Gesunde Freilandschweine haltenUnter dem Schwerpunktthema „BIO-Security und Gesundheitsmanagement in der Freilandschweinehal-tung“ fand das diesjährige Seminar für Freilandschweinehalter und jene, die es noch werden wollen, statt. Einen Rückblick bringt LK-Mitarbeiterin Elisabeth Deix.

Geeignete Gehegeeinrichtun-gen und Tipps für ein optimales Management und die Entschei-dung der Rassenwahl stellte Sonja Wlcek, Beraterin für Schweinehal-tung der BIO Austria, den Teilneh-mern vor.Über die Fakten und Auswirkun-gen der derzeit rege diskutier-ten Schweinegesundheitsverord-nung auf die Freilandhaltung von Schweinen sowie über die Unter-bindung der Verbreitung von Er-krankungen in Freilandschweine-beständen referierte Andrea Höf-lechner-Pöltl vom Bundesministe-rium für Gesundheit. Künftig gilt es

für Schweinehalter, grundsätzlich einige Bestimmungen in Verbin-dung mit Hygienemaßnahmen, Gehegemanagement und tierärzt-licher Betreuung einzuhalten.Mit einer akzeptablen Übergangs-frist müssen Freilandhaltungen von Schweinen künftig von der zu-ständigen Bezirksverwaltungsbe-hörde genehmigt werden. In die-sem Zusammenhang wird eine Kontaktaufnahme mit der zustän-digen Bezirksverwaltungsbehörde unumgänglich sein, um gesetzes-konform zu bleiben.Grundlegende Maßnahmen be-züglich Gesundheit quer durch alle

Entwicklungsstufen bei Schweinen sowie die Bedeutung der Parasi-tenbekämpfung behandelte Bar-bara Leeb vom Oberösterreichi-schen Tiergesundheitsdienst.Abschließend wurde die Turo-polje-Freilandhaltung der Fami-lie Neuwirth in Fronsburg be-sucht. Das großzügige Gehege mit drei Zuchtschweinen und rund 30 Mastschweinen ist ein gelunge-nes Praxisbeispiel für die Freiland-haltung. Die fertig ausgemästeten Schweine werden über die BIO-Fleischhauerei Schober in Gars am Kamp vermarktet. Das LK-Bera-tungsprodukt ,,Einstieg in die Frei-

Eber des Monats

chad stammt aus Deutsch-land und wurde im Vor-jahr von der Besamungssta-tion Hohenwarth angekauft. Foto: Besamungsstation Hohenwarth

chad 5904 nnChad hat in Deutschland enorm positive Blupwerte in allen Teilzuchtwer-ten. Die Blutlinie „C“ ist bei uns bekannt – mit dem Eber Chaos hat Chad seinen Ursprung in Niederösterreich. Die ersten Nachkommenschafts-prüfungen werden in den nächsten Wochen abgeschlossen werden, und wir hoffen, dass diese ebenfalls gute Leistungen bringen. Aufgrund des Imports lassen sich die Blupdaten nicht vergleichen. Deshalb startet der Jungeber mit dem Blupmittel in Österreich.

chad 5904 in der Blupzuchtwertschätzung: mS 91

Weitere Infos unter www.besamung-hohenwarth.at oder www.gutstreitdorf.at

eliSABeth Deix Beratungsteam schweinehaltung Tel. 05 0259 23212 [email protected]

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

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Schweinemast erfolgreich umsetzen

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Unser Angebot für Sie: Wir analysieren mit Ihnen den gesamten Produktionsablauf vom Ferke-leinstallen bis zum Mastschweineverkauf. Neben Futterrationsberechnung, Schlachtdatenanalyse und Mastauswertung erarbeiten wir mit Ihnen einen betriebsspezifischen Verbesserungsplan.

Ihr Nutzen: Sie erhalten Ideen und Inputs zur Verbesserung der Mast- und Schlachtleistungen, eine Schlachtdatenanalyse, Futterberechnung oder Mastauswertung.

Kostenbeitrag: 120 Euro, 30 Euro HofpauschaleBeratungsort: am HofIhr Ansprechpartner: Ing. Johann Schmutzer, Tel. 05 0259 23215, [email protected]

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Aquakulturproduktion

Fischfang

Beitrag der Aquakulturin % zum Weltertrag

weltweiter BlicK auF die aquaKulturProduKtion

Süßwasserfische liegen um Flossenlängen vorne

Die Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) hat in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht die globale Situation der Fischzucht und des Fischfanges vorgestellt. Die aktuellsten Produktionszahlen liegen aus dem Jahr 2012 vor, interpretiert von LK-Fachmann Leo Kirchmaier.

rischem Eiweiß einem Großteil der Weltbevölkerung eine gesun-de Ernährung. 69 Prozent des tie-rischen Eiweißes stammen von Warmblütern.Das führende Land in der Aqua-kulturproduktion ist – weit ab-gehoben in der Statistik – Chi-na, mit einem Anteil von zirka 62 Prozent an der Welterzeugung. Danach folgen mit 6,3 Prozent Indien sowie mit jeweils 4,6 Pro-zent Vietnam und Indonesien. In Europa ist Norwegen der füh-rende Aquakulturproduzent mit einem Anteil von zwei Prozent an der Weltproduktion. Diese Pro-

Da der globale Fischfang in den Weltmeeren seit Jahren stagniert, ist es nur über die Weiterentwick-lung des Aquakultursektors mög-lich geworden, mehr Fische für die Weltbevölkerung zu produ-zieren. Der Anteil der Aquakul-tur mit Produktion von Fischen, Krebsen, Mollusken aber ohne Algen an der Weltfischerei betrug 2012 zirka 42 Prozent, im Jahr 1990 waren es lediglich dreizehn Prozent.Betrachtet man die globale Aqua-kulturproduktion, so kann zwi-schen jener im Binnenland (In-land aquaculture) und jener im Meer (Mariculture) unterschie-den werden. Die Produktion im Süßwasser/Inland hat die größ-te Bedeutung. So wurden welt-weit im Jahr 2012 66,6 Millionen Tonnen Fisch in Aquakulturen produziert, davon 41,9 Millionen Tonnen im Binnenland und 24,7 Millionen Tonnen im Meer. Im Jahr 2007 waren es lediglich rund 50 Millionen Tonnen Fisch.

heimischer Fischkonsum weit abgeschlagen

Der weltweite Pro-Kopf Ver-brauch an Fisch liegt bei zirka 19,2 Kilogramm für 2012. Die Ös-terreicher liegen hier mit lediglich rund acht Kilogramm Fisch pro Jahr weit abgeschlagen zurück. Global gesehen sichert Fisch mit einem Anteil von 31 Prozent an der Gesamtversorgung mit tie-

leo kirchmAier, BAkk. TEchn. Ref. Tierzucht Tel. 05 0259 23102 [email protected]

erträge der Weltfischerei und Weltaquakultur in den Jahren 1990 bis 2012

duktionsverteilung zu Gunsten Asiens muss künftig auch bei der Entwicklung nachhaltiger Futter-mittel für die Aquakultur berück-sichtigt werden.

QuellenStatistik Austria vom 16.12.2014,„The State of World Fisheries and Aquaculture. Opportunities and chal-langes“, FAO 2014

tagungsrück-blick karpfen-züchterDie Österreichische Karpfenzüch-tertagung, heuer veranstaltet vom NÖ Teichwirteverband, behandelte neben der aktuellen Fördersitua-tion und der Fischgesundheit auch die Zusatzfunktionen, die Karp-fenteiche für die Allgemeinheit erfüllen. Als prägende Elemente des Landschaftsbildes sind Teiche für den Waldviertler Tourismus unverzichtbar. Sie bieten einen wertvollen Wasserrückhalt in der Landschaft, wirken regulierend auf das regionale Kleinklima, können Hochwasserwellen abdämpfen, bieten Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und ver-bessern die Wasserqualität durch ihre Funktion als Nährstofffallen. Eine ökonomische Bewertung dieser Funktionen übersteigt bei weitem die Wertschöpfung der Teichwirte durch die Fischproduk-tion. Ein weiteres Tagungsthema befasste sich mit der Vermarktung von heimischem Fisch anhand von Produktentwicklung und einer Trendforschung. Es gibt wenig ver-gleichbare, nachhaltige Fischpro-dukte mit Top-Qualität am Markt.

Die ÖKL-Richtwerte für die Ma-schinenselbstkosten für das Jahr 2015 sind zum Preis von 15 Euro im ÖKL unter [email protected] oder Tel. 01/5051891 erhältlich. Mehr Informationen unter http://oekl.at/oekl-richtwerte/

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tierhaltung April 2015

Jungfernwachs durch Einschmelzen

Ein weiterer positiver Neben-effekt der Drohnenbrutentnah-me ist, dass man durch das Ein-schmelzen der Waben im Dampf- oder Sonnenwachsschmelzer rückstandsfreies Jungfernwachs gewinnen kann. Allerdings muss man die Waben schnellstmöglich verarbeiten, da die Drohnenbrut schnell und geruchsintensiv ver-west.

Nicht erlaubt und nach dem NÖ Bienenzuchtgesetz verboten ist auch das Aufhängen der Waben im Freien zum Füttern der Vögel, da so neben der Weiterverbrei-tung der Varroa auch sonstige Bienen-Gesundheitsbeeinträch-tigen erfolgen können.

hEIDRun sInGER WWW.cARnIcA-sInGER.AT

um die Zeit der Kirschblüte, er-hält jedes Bienenvolk mit der ers-ten Magazingabe ein Leer- oder Baurähmchen. Mit Vorliebe be-ziehen die Bienen diesen Leer-rahmen ins Bau- und Brutge-schäft mit ein. Dem erwachen-den Geschlechtstrieb folgend, wird gerade dieses „Drohnen-rähmchen“ bevorzugt von der Königin bestiftet.Die Milben wiederum bevorzu-gen die Drohnenbrut aufgrund der etwa drei Tage länger dau-ernden Verdeckelung. Diese drei Tage verschaffen ihnen die Chan-ce, eine größere reproduzierfähi-ge Nachkommenschaft hervor-zubringen. Diese „Win Win“ Si-tuation ausnützend, können wir durch die Entnahme der verde-ckelten Drohnenbrut die Varroa merklich reduzieren. Diese bio-technische Maßnahme zur Var-roareduktion sollte längst selbst-verständlicher Standard in der Frühsommerbearbeitung sein.

Drohnenbrut rechtzeitig entnehmen

Über den Erfolg entscheidet die rechtzeitige Drohnenbrutentnah-me vor dem Schlupf der Drohnen. Ansonsten bewirkt die Maßnah-me das Gegenteil und die Varroa-milben vermehren sich. Die ver-deckelte Drohnenwabe ist spätes-tens nach drei Wochen (21 Tagen), jedenfalls vor dem Schlupf der Drohnen, zu entnehmen.

Die vergangenen beiden Jah-re mit all den Wetterkapriolen und vor allem der lange warme Herbst, der die Bruttätigkeit der Bienen bis in den Dezember be-günstigt hat, haben den Varroa-druck auf unsere Bienenvölker erhöht. Auch die Auswinterungs-stärke steht in direktem Zusam-menhang mit der Milbenbelas-tung.

Schwache Kolonien schaffen Volkaufbau nicht

Für zwar ausgewinterte, aber schwache Bienenkolonien ist die Zeit der Umstellung von den Winterbienen auf die Sommer-generation oft nicht zu bewälti-gen. Im April sind die wenigen noch vorhandenen Bienen nicht in der Lage, bei Wetterrückschlä-gen mit kalten Temperaturen die Stocktemperatur für die Brutpfle-ge und die damit verbundenen überlebenswichtigen Arbeitsab-läufe im Bienenstock zu halten.

Doch trotz dieser varroaverur-sachten Katastrophenszenarien gibt es auch Lichtblicke. So unter-schiedlich wir Menschen auf Be-drohungen unserer Gesundheit reagieren, so sehr variiert auch die Anfälligkeit unserer Bienen. Nun gilt es, durch beste imker-liche Betreuung und bienenge-rechte Begleitung diese winter-festen vitalen Bienenvölker zu unterstützen. Das geschieht, in-dem wir die Varroabelastung stets kontrollieren und niedrig halten. Wichtig ist das Zählen des na-türlichen Varroaabfalls. So kann man den ungefähren „Varroabe-fall“ des Bienenvolkes ermitteln und mit dem Wissen, dass sich die Zahl der Milben pro Monat verdoppelt, rechtzeitig reagieren.

Früh-Varroabehandlung

Erste Wahl der „Früh-Varroabe-handlung“ ist die sogenannte Drohnenbrutentnahme. Sobald es die Volksstärke erlaubt, meist

anreiSSer Bildtext Foto: Autor

VarroareduKtion durch drohnenBrutentnahme

Drohnenwaben rechtzeitig entfernen

Wie ein Damoklesschwert schwebt heuer die Varroaproblematik über den Imkern. Imkermeisterin Heidrun Singer gibt dazu einen kurzen Rückblick und wertvolle praktische Tipps zur Varroabekämpfung.

Die Varroabedrohung birgt auch die Gefahr, dass geschäftstüch-tige „Wunderheiler und Varroa-bekämpfer“ die Not der Imker als potentielles Geschäftsfeld erkennen und so ist jede Be-kämpfungsstrategie und Emp-fehlung stets zu hinterfragen und zu reflektieren.

Immer hinterfragen

Aufwärts im AprilIm April lassen Pollen, Nektar und Sonnenwärme die Völker stetig und unaufhaltsam stark werden. Start dafür ist nach Hasel und Salweide die Kirschblüte als erster wirklicher Nektarspender. Nun ist der Bien nicht mehr zu stoppen und es liegt an den Imkern, die Entwicklung der Bienen optimal zu unterstützen indem sie bereit sind, den Vorgaben des Bienenvolkes zu folgen. Der Bien, die Gesamtheit des Bienenvolkes mit Königin, Arbeiterinnen, Drohnen, Waben und Vorräten, also der Superorganismus Bienenvolk, zeigt uns den Weg und wir müssen die-sem unter Beachtung der Biologie der Biene folgen.

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April 2015 tierhaltung

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handlung mit Ameisensäure folgt. Dazu hängt Niklas einen Liebig-Verdunster in eine Leerzarge über den Rähmchen und füllt ihn mit 150 Millilitern Ameisensäure. Sie verdunstet innerhalb von 14 Tagen. Dann folgt der zweite Futterstoß mit zehn Litern Bio-Futtersirup je Volk, den die Bienen innerhalb von drei Tagen aufnehmen.Sofort danach behandelt Niklas mit ApiLife Var, einem Thymol-präparat. „Sollte ein Mittel nicht greifen, dann wirkt zumindest das andere“, erklärt Niklas seine Strate-gie. Zum Beispiel bot der Behand-lungsmonat August im Vorjahr mit feuchtkühler Witterung keine op-timalen Bedingungen für das Ver-dampfen von Ameisensäure. „Die zweite Behandlung mit ApiLife Var hat vermutlich eine Varroareinfek-tion meiner Bienen durch zusam-menbrechende Völker verhindert“, so der Imkermeister.Er betont, dass die auf Abstand-halter platzierten Thymolstreifen möglichst in alle Richtungen ver-dunsten können müssen. „Das geht nicht, wenn die Streifen auf den Rähmchen aufliegen und auch noch eine Folie darüber ab-schließt“, weist Niklas auf Anwen-dungsfehler hin. „Ich belasse die Streifen drei bis vier Wochen im Stock. Sie nehmen den Infektions-druck weg.“ Danach folgt im Jän-ner, in der normalerweise brut-freien Zeit, die Winterbehandlung mit Bienenwohl oder dem Wirk-stoff Oxalsäure. Josef Niklas und seine Völker sind mit dieser Me-thode bisher gut gefahren, und er kann sie nur weiter empfehlen.

PAulA PÖchlAuer-kozel

Ende der letzten Schleuderung. Er kontrolliert den Varroabefall durch Öffnen der Drohnenwaben und den Milbenabfall in der Windel. „Im Mai sind mehr als drei, im Juni mehr als fünf und im Juli mehr als zehn Milben täglich der kritische Grenzwert“, weiß der Imkermeis-ter. „Bei extremem Befall nehme ich das Volk aus der Lebensmittel-produktion, behandle es und set-ze es für Ableger oder die Königin-nenzucht ein.“ Parallel zur Droh-nenbrutentnahme arbeitet er wie gewohnt weiter. Er setzt ab Mitte April den ersten Honigraum auf, wenn die Bienen im Boden mas-siv durchhängen und schon zum Schwärmen neigen könnten. Da-bei erneuert er durch laufenden Austausch mit Mittelwänden im Laufe des Bienenjahres rund ein Drittel der Waben.

ameisensäure nach der ernte

Nach der letzten Honigernte um den 20. Juli herum füttert Niklas je-des Volk mit sieben Litern Bio-Fut-tersirup. Nach ein bis zwei Tagen haben die Bienen das Futter aufge-nommen und die erste Dauerbe-

Bereit Für die FrühJahrSreViSion Imkermeister Josef Niklas und LK NÖ-Bienenreferent Leo Kirchmaier. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

jahr ein, die er kühl aufbewahrt hat.Im März startet Niklas mit der Reiz-fütterung. Dazu legt er Futterteig oben auf die Rähmchen. Um Josefi herum (19. März) korrigiert er den Sitz der Bienen, indem er die Brut-waben mittig platziert und dunkle Waben entfernt. Bei zweiräumig überwinterten Völkern tauscht er die Zargen, damit das Volk wieder von unten zu wachsen beginnt und reinigt zugleich die Bodenbretter.

im april erste Baurähmchen für drohnenbrut

Je nach Witterung hängt Niklas ab April ein leeres Rähmchen für die Drohnenbrut gleich als zwei-tes von außen ein. Nach vierzehn Tagen entnimmt er dann das bis dahin fast vollständig verdeckel-te Bruträhmchen. Nach dem Aus-schneiden hängt er das Baurähm-chen wieder am alten Platz ein. Zusätzlich hängt er jetzt auf der gegenüberliegenden Zargenseite ebenfalls ein leeres Rähmchen an zweiter Stelle von außen ein. Nach vierzehn Tagen beginnt der Rhyth-mus von vorne. Diesen zieht Nik-las bis 20. Juli durch, also bis zum

„80 Völker habe ich eingewintert, bis jetzt leben noch 60 – eine Ver-lustrate von knapp über 20 Prozent. Ich bin damit zufrieden, wenn man bedenkt, wie schwierig das vorige Jahr für Imker war“, berichtet Josef Niklas, der seine Stöcke im Raum Wieselburg und Bergland, in Gieß-hübl bei Amstetten und Schaffen-feld bewirtschaftet. In den letzten zwei Wintern legten die Völker auf-grund der milden Temperaturen kaum Brutpausen ein. „Man merkt das am feuchten Flugloch, da sich dort im Winter bei einer Bruttem-peratur von 35 bis 36° C Kondens-wasser absetzt“, erklärt der Imker-meister. „Und während der Brut-phase ist eine Behandlung im Win-ter nicht zielführend.“

Fluglöcher auch im Winter kontrollieren

Auch im Winter kontrolliert er die Fluglöcher der Beuten, wenn zu dieser Jahreszeit die Sonne und ungewöhnlich warme Tempera-turen die Bienen für einen Reini-gungsflug aus dem Stock locken könnten. „Die Fluglöcher müssen frei von Totenfall und Schneever-wehungen sein“, erklärt Niklas. „Ich horche an den Beuten, ob ein Summen zu hören ist und kontrol-liere, ob nicht Spitzmäuse einge-drungen sind.“Im Februar steht die erste Futter-kontrolle am Plan. Dazu hebt er mit der Hand die Beute vorsich-tig an. Er spürt sofort am Gewicht, ob der Futtervorrat bis zur ersten Massentracht reicht. Einige Beuten hat er auf eine Stockwaage gestellt, wo er das Gewicht genau ablesen kann. Reicht der Futtervorrat nicht, hängt er Futterwaben aus dem Vor-

Josef Niklas hat mittlerweile mit dem Bienenschmarotzer Nummer 1, der Varroamilbe, leben gelernt. Uns hat er zwischen den ersten Frühlingsbienen verraten, wie er den Schädling erfolgreich in Schach hält.

imKermeiSter JoSeF niKlaS Geht KonSequent GeGen VarroamilBen Vor

„Entnehme Drohnenwaben laufend bis zum 20. Juli“

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Schwarze SchaFe Nicht alle Rad-fahrer halten sich an die Fahrverbote. Im Wald ist Radfahren und Reiten nur mit dem Einverständnis des Grundbe-sitzers erlaubt. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

die reFerenten (v.l.) Thomas Handsteiner, Stift Seitenstetten, Friedrich Hinter-leitner, BH Amstetten, LK-Juristin Sylvia Scherhaufer, Forstsekretär Leo Schwaig-hofer, LK-Forstdirektor Werner Löffler Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Stiftsförster Thomas Handsteiner trifft fast täglich auf Menschen, die Freizeit ganz unterschiedlich im Wald verbringen. Seine Erfahrungen mit Mountainbikern gab er kürzlich bei einem Fachtag weiter.

„Geschätzte 95 Prozent der Mountainbiker halten sich an Fair Play im Wald“, betont Stifts-förster Thomas Handsteiner und stellt ihnen ein gutes Zeugnis aus. „Doch die fünf Prozent, die sich nicht an Gesetze und vertragliche Vereinbarungen halten, gefähr-den nicht nur Wanderer und Er-holungssuchende, sondern auch ihre eigene und unsere Sicherheit beim Arbeiten im Wald.“

wann sind downhillfahrer illegal unterwegs?

Bedenklich stimmt den Förster, dass zum Beispiel einige Mitglie-der von naturverbundenen Ver-einen in seinem Verantwortungs-gebiet illegal im Wald mit dem Mountainbike fahren, denn Rad-fahren im Wald ist von Gesetzes wegen an die Zustimmung des Grundeigentümers gebunden. „Manche Firmen, die Mountain-bikes verkaufen, bringen Down-hillfahrer auf den Berg, wenn es bereits dämmert. Damit können sie bei der Abfahrt mitten durch den Wald die neuesten Model-

le testen, ohne auf viele Wande-rer zu treffen“, weiß Handsteiner. „Das, von Gesetzes wegen nötige Einverständnis der Grundbesit-zer wurde nicht eingeholt.“

testfahrten auf Kosten der Waldbesitzer

Besonders ärgert den Förster, dass Radfirmen von Testfahrten im Wald profitieren, bei der Er-richtung und Erhaltung der Forst-straßen nicht mitzahlen, aber die Holzbringung als Störung emp-finden, obwohl die Straßen dafür gebaut werden.„Wenn Radfahrer Absperrungen aufgrund von Holzschlägerun-gen missachten, drängen sie die Forstarbeiter in die kriminelle Ecke, sollte einem Radfahrer im Schlägerungsbereich etwas pas-sieren“, gibt Handsteiner zu be-denken. Des öfteren fahren Frei-zeitsportler ihre Räder bis zur be-schrankten Forststraße, parken dort und blockieren mit ihren Autos die LKW`s bei der Holz-abfuhr. Manche Mountainbiker sind mit so hohen Geschwindig-

keiten unterwegs, dass sie auf den geschotterten Forststraßen nicht rechtzeitig bremsen kön-nen. Deshalb haben sich schon Wanderer bei Handsteiner be-schwert.

Schieben oder anzeigen

Trifft Handsteiner einen Radfah-rer an, der eine Forststraße un-erlaubt benutzt, fordert er ihn auf, das Rad zu schieben. „Zuerst suche ich immer das Gespräch und appelliere an die Vernunft der Freizeitsportler“, berichtet er aus der Praxis. „Doch manchen Leuten, die nach der nächsten Wegbiegung wieder aufs Rad stei-gen, kann man nicht vertrauen, da hilft nur eine Anzeige.“ Laut Handsteiner wären Nummern-tafeln an den Rädern die Lö-sung vieler Probleme. Aus heuti-ger Sicht würde der Eigentümer die Forststraßen nicht mehr für Mountainbiker freigeben - Grund dafür sind die fünf Prozent, die sich nicht an die Gesetze und vertraglichen Vereinbarungen halten.

Vorsicht vor eigenmächtigen markierungen

Unstimmigkeiten verursachen Wanderer und Bergsteiger, die nicht auf Wanderwegen bleiben und unerlaubt Wege und Stei-ge markieren. Auch das Aufstel-len von sogenannten „Steinman-deln“, übereinandergestapelten Steinen, gehört dazu. „Hier müs-sen Grundbesitzer auf der Hut sein, weil sie haftbar gemacht werden können, sobald ein Weg erkennbar ist, dem viele folgen können“, erklärt Handsteiner. „Gegen diese schleichende Ent-eignung müssen sich Grundbe-sitzer mit aller Kraft wehren.“

Diese Themen betreffen jeden Waldeigentümer. Grundbesitzer haben Rechte und müssen ihr Eigentum schützen. Sie überneh-men mit dem Grundeigentum aber auch die Haftung für Schä-den. „Das ist vielen Grundbesit-zern nicht bewusst oder sie ver-harmlosen diese Tatsache“, weiß Handsteiner aus der Praxis.In der nächsten Ausgabe erklärt LK-Juristin Sylvia Scherhaufer, wann und in welchem Ausmaß Waldbesitzer haften müssen.

PAulA PÖchlAuer-kozel

| 36 | Die Landwirtschaft

Forstwirtschaft April 2015

waS radFahrer & co im wald dürFen

Freizeitnutzung ohne Grenzen?

Page 37: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 Betriebswirtschaft

Die Landwirtschaft | 37 |

Das Ländliche Fortbildungsin-stitut und das Österreichische Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung bieten Aus- und Weiterbildungsmög-lichkeiten an.

Finanzieller Erfolg: Romantik fehl am Platz

„Green Care – Wo Menschen auf-blühen“-Angebote sind nichts für Sozialromantiker und die erbrach-ten Leistungen sind durch einen entsprechenden Nutzen auszu-gleichen. So kann ein Wertaus-gleich monetär zum Beispiel durch Nutzungs- oder Dienstleistungs-entgelt ebenso erfolgen wie eine Lösung die auf einer kooperativen Erhöhung von Wertschöpfung be-ruht. Das trifft vor allem Koope-rationen im Bereich der Be- und Verarbeitung hofeigener Produkte, kann aber auch eine Kombination beider Möglichkeiten sein. Die Varianten sind vielfältig und je nach eigener Ausbildung, per-sönlicher Einstellung, räumlicher Gegebenheiten und Möglichkei-ten des Kooperationspartners in-dividuell abzuwägen. Langfristige vorausschauende Planung ent-scheidet über den Erfolg des Pro-jektes. Dabei ist zu beachten, dass zwei Interessen unter einen Hut zu bringen sind: Jene der bäuerli-chen Familie und die des sozialen Kooperationspartners. So müssen nicht nur Investitionen refinan-ziert und Leistungen vergütet wer-den. Aus Sicht des Sozialträgers

die sich einer steigernden Beliebt-heit erfreuen. Doch darf man einen Betrieb so einfach als „Green Care“ bezeichnen? Eine Green Care Zer-tifizierung ist aktuell in Vorberei-tung, so dass zukünftig nach einem entsprechenden Zertifizierungs-verfahren die Bezeichnung „Green Care – Wo Menschen aufblühen“ vergeben wird. Das zeichnet dann jene Betriebe aus, die bundesweit aufeinander abgestimmte Krite-rien erfüllen. Damit werden Quali-tätsstandards garantiert.

ausbildung am Puls der zeit

Schulen und Hochschulen bie-ten „Green Care“ in ihrem Ausbil-dungsangebot an:LFS Gaming: Der Ausbildungs-

schwerpunkt „Green Care“ ist im Herbst 2014 gestartet

HLFS Sitzenberg: Erste ÖKL-zertifzierte HLFS mit Tierpäda-gogik in Österreich

LFS Mistelbach: Erste ÖKL zer-tifzierte landwirtschaftliche Fachschule mit tiergestützter Intervention in Österreich

Agrarhochschule in Wien-Ober-St. Veit: Der „Masterlehr-gang Green Care – Pädagogi-sche, beraterische und thera-peutische Interventionen mit Tieren und Pflanzen“ richtet sich an Personen, die im päda-gogischen, beraterischen, the-rapeutischen oder „grünen“ Umfeld tätig sind. In diesem berufsbegleitenden Studium werden Experten ausgebildet.

Als Teil einer multifunktionalen Landwirtschaft bieten land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu-nehmend auch Dienstleistungen im sozialen und pädagogischen Bereich an. Für die Idee eines so-zialen Angebots auf Bauernhöfen hat sich der internationale Begriff „Green Care“ etabliert.

Green Care: Daten und Fakten

Das Projekt „Green Care – Wo Menschen aufblühen“ – umfasst Angebote in vier Bereichen:Pädagogik (Bildungsort Bau-

ernhof)Therapie (Gesundheitsort Bau-

ernhof)Pflege & Betreuung (Lebensort

Bauernhof)soziale Arbeit (Arbeitsort Bau-

ernhof)Die Umsetzung erfolgt in Koope-ration mit Sozialträgern oder so-zialen Einrichtungen. Allesamt bedienen sie sich der Natur als Arbeitsinstrument und versu-chen im Einklang mit dieser so-wie durch Nutzung natürlicher Ressourcen das soziale, physische und psychische Wohlbefinden von Menschen zu fördern. Was in Österreich noch ein weit-gehend ungenutztes Feld ist, stellt in anderen Ländern bereits eine weitverbreitete und höchst gefrag-te Praxis dar. Doch gemäß langjäh-riger Studien von Georg Wiesinger, Bundesanstalt für Bergbauernfra-gen, gibt es auch in Österreich seit langem entsprechende Angebote,

Green care ALternAtive Für BetrieBe

„Für mancheeine Möglichkeit“„Green care“ ist keineswegs neu. Vor allem in früheren zeiten war es gelebte Notwendigkeit auf den Höfen. Neu ist aber die zugrunde liegende Struktur und die österreichweite begleitende Umsetzungsberatung.

Persönliches Interesse: Das Um und Auf ist die persönliche Nei-gung, am besten ausgedrückt durch eine fertige Ausbildung im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich. Praktische Erfahrung vertieft das Ver-ständnis und schafft realisti-sche Erwartungshaltungen.

Raumordnung: Von der Fülle an rechtlichen Vorgaben, die zu beachten sind, steht die Raumordnung an vorderer Stelle. Erkundigen Sie sich über bestehende und geplante Flächenwidmungen bezüglich des angedachten Vorhabens in Ihrer Gemeinde. Green Care ist grundsätzlich keine landwirt-schaftliche Tätigkeit und somit im Grünland nicht möglich.

Betriebskonzept – nicht nur um finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung eines Green Care Vorhabens zu erhalten: Ein Betriebskonzept sollte bei jeder Investition erstellt werden, zum Einen um das Vorhaben „auf Herz und Nieren“ zu prüfen und auch um negative finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Kooperation mit Sozialträger: Eine Green Care-Umsetzung erfolgt am Besten in Koope-ration mit einem etablierten Sozialträger – idealerweise gibt es bestehende Kontakte.

Die Voraussetzungen

geht es auch darum, Angebot und Klientel zu erweitern. Vor jeder Umsetzung empfiehlt es sich, eine Kostenkalkulation durchzuführen. Bei baulichen Veränderungen sind baurechtliche Vorgaben, vor allem das besondere Klientel betreffend, zu beachten. Raumordnungsge-setze, beispielsweise bei Fragen der baulichen Widmung, müssen berücksichtigt werden. Weiters sind steuerliche und sozialrechtli-che Konsequenzen im Blick zu be-halten. Hierbei steht die LK NÖ In-teressierten mit einem umfangrei-chen Beratungsangebot zur Seite.

DI DR. JOsEF hAInFEllnER

Page 38: Die Landwirtschaft April 2015

| 38 | Die Landwirtschaft

Betriebswirtschaft April 2015

Ein Bergbauernhof, die idyllische Landschaft Lunz am Sees aber der Hofübernehmer während der gan-zen Woche anderwertig beruflich unterwegs – so stellte sich die Lage für Familie Hager noch vor einigen Jahren dar. Ihr Sohn hatte einen Be-ruf erlernt und unterstützte seine Eltern nur am Wochenende. Dies änderte sich allerdings als Herbert Hager Unternehmensberaterin Reingard Winter kennenlernte. Die Wahlwienerin und gebürtige Stei-rerin eroberte sein Herz im Sturm, zog auf den Bauernhof und brachte schließlich ihre eigenen Ideen ein. Doch erst als sie mit Green Care in Berührung kam, wusste sie genau, wohin die Reise gehen soll.

angebot für arbeit und Geist

Ein glücklicher Zufall wie Winter-Hager zu berichten weiß: „Ich lern-te Ursula Barth kennen. Erst über sie entdeckte ich Green Care.“ Be-reits vor dieser Begegnung war für die 45-Jährige klar, dass sie Alpa-kas im Personalcoaching einsetzen wollte. Danach nahm diese Vision allerdings immer konkretere For-men an. Ursula Barth, Allgemein-medizinerin und Psychotherapeu-tin, wurde nicht nur zu einer guten Freundin, sondern auch zu einer wichtigen Projektpartnerin. Ge-meinsam entwickelten sie Konzep-te für tiergestützte Seminare. We-sentliches Element dabei ist eine

bald zwölfköpfige Alpaka-Her-de. Während Barth den Fokus auf Stress- oder Burnout-Prävention legt, setzt Winter-Hager Schwer-punkte bei Führungskräfte- und Teambildungs-Trainings. Gemein-sam mit den Tieren gehen die Se-minarteilnehmer dabei auf Wan-derschaft, wo sie ihre eigene Per-sönlichkeit besser kennenlernen.

wo mensch mit tier zusammentrifft

Doch nicht nur die beiden Frei-geister Winter-Hager und Barth haben in Green Care eine passen-de Initiative gefunden. Auch Mari-anne Edelbacher blüht auf ihrem Hof in Alland regelrecht auf. Mit tiergestüzter Intervention wendet sich die 33-jährige Kinderkranken-schwester nicht nur an Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Als integrative Voltigier- und Reitpä-dagogin arbeitet sie auch mit ver-haltensauffälligen Kindern und Ju-gendlichen, ermöglicht chronisch erkrankten Kindern spezielle Er-lebnisse oder kümmert sich um alte Menschen. „Ich hatte den Bau-ernhof, liebe Tiere und habe noch dazu die passenden Ausbildun-gen gemacht. Green Care war ein-fach perfekt für mich“, erinnert sich Edelbacher an die Anfangszeit. Im Jahr 2013 begann sie mit Kindern auf ihrem Hof zu arbeiten. Dabei stand eines immer ganz eindeutig

im Vordergrund: „Mir ging es da-rum, auf die Bedürfnisse meiner Klienten einzugehen. Stärken zu fördern und nicht nur Probleme zu sehen. Die Ressourcen, die wir ha-ben, müssen wir so orientiert wie möglich einsetzen.“ Damit hat die gebürtige Allanderin ihren ganz persönlichen Weg gefunden und möchte Green Care auch zu ihrem Hauptberuf machen. Zwar be-streitet Edelbacher heute noch ihr Haupteinkommen als mobile Kin-derkrankenschwester, so soll sich das, wenn es nach ihr geht, schon bald ändern. Und das obwohl sie als Jugendliche den Hof eigentlich verkaufen und in die Stadt ziehen wollte. Ähnlich wie Edelbacher stellte die Hofübernahme auch Fa-milie Jandrasits aus dem Irenental vor eine Entscheidung. So wurde aus dem ehemaligen Bio-Milch-kuhbetrieb eine regelrechte Her-zensangelegenheit. „Wir sind mit Menschen mit Behinderung direkt in der Familie aufgewachsen und wollten genau für diese Zielgruppe etwas Besonderes bieten“, sind sich Joachim und Birgit Jandrasits einig. So übernahm der Innenarchitekt die Planung der Umbauarbeiten am Hof und begab sich auf die Su-che nach einem geeigneten Sozial-partner. Diesen fand das Ehepaar im Verein „wert:volles:schaffen“. Ein holpriger Weg, so der 41-Jäh-rige: „Für Caritas und Co. sind wir

Viele Varianten Für Den BAuernhoF

Green Care-Trend nimmt Formen an

green care: kurz gefragtSind für Investitionen Unter-stützungen möglich?Das neue österreichische Pro-gramm Ländliche Entwicklung sieht für die aktuelle Förderperio-de bis 2020 unter der Maßnahme „Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten“ auch Unterstützung für bauliche und technische Investitionen für Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie und Soziale Arbeit – also für Green Care Aktivitäten – vor. Eine Förderungsbeantra-gung hat jedenfalls vor jeglicher Umsetzung zu erfolgen.

wo kann ich mich näher über Green care erkundigen?Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich bietet Bera-tung und weiterführende Infos für den Bereich Green Care. Ansprechpartner dafür ist Josef Hainfellner. Erste Auskünfte werden unter Tel. 05 0259 42301 oder E-Mail: [email protected] gerne erteilt. Zu-sätzlich bietet das umfangreiche LK-Beratungsangebot Einblicke in weiterführende Fragestellungen zum Thema Green Care.

Unter dem Motto „Was du erlebst, bleibt für immer in Erinnerung“ bieten vier Green Care-Betriebe ein vielfältiges Programm für unterschiedliche Zielgruppen.

Familie Winter-Hager: www.soulsteps.atFamilie Hieret: dreierhof-tier-mensch-natur.weebly.comFamilie Edelbacher: www.hof-schwechatbach.atFamilie Passet-Jandrasits und Verein wert:volles:schaffen: www.wertvollesschaffen.at

Betriebe im Web

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April 2015 Betriebswirtschaft

Die Landwirtschaft | 39 |

waS Kann ich SchaFFen, waS meinen tieren zumuten Tiergestützte Intervention, integrative Voltegier- und Reitpädagogik, besondere Geburtstags-feste oder eine Krafttankstelle: Marianne Edelbacher hat Green Care für sich ent-deckt und setzt es kreativ auf ihrem Hof um. Fotos: LK NÖ/Eva Posch

taGeSStätte Für menSchen mit BehinderunG Gemeinsam mit einem So-zialpartner verwirklichen Birgit und Joachim Jandrasits ihren Traum. Josef Passet, Birgit Jandrasits Vater, unterstützt sie dabei ihren Weg zu gehen, auch wenn er sich der landwirtschaftlichen Urproduktion verschrieben hat.

erÖFFnunG am 7. mai Gemeinsam mit Jugend am Werk schuf Eva Hieret auf dem 3-er Hof eine Tageswerkstätte für Menschen mit Behinderung und Lern-schwierigkeiten. Die Familie betreibt weiterhin den landwirtschaftlichen Voll-erwerbsbetrieb und gibt den angehenden Bäckern Einblick in die Landwirtschaft.

Gemeinsam mit der Niederösterreichischen Versiche-rung haben Landwirtschaftskammern Wien und NÖ die erste Haftpflichtversicherung für diese soziale bäuerli-che Betriebsschiene konzipiert. Entwickelt wurden zwei Versicherungsmodelle, die die möglichen Green Care-Angebotsformen abdecken. Mit „Green Care-Standard“ als auch mit „Green Care-Plus“ sind zum Beispiel die Angebotsformen der klassischen Neben-tätigkeit, Schule oder Gartenpädagogik am Bauernhof, tiergestützte Inter-vention, Waldpädagogik etc. (mit entsprechender Ausbildung des Anbieters) sowie Angebote der (Tages-)Betreuung, Pflege und Wohnmodelle für unterschiedliche Zielgruppen (mit notwendiger Schulung in den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Soziales) flexibel versicherbar. Beide Varianten orientieren sich am Jahresumsatz und der Lohnsumme. Das Modell „Stan-dard“ ist für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten bis maximal 75.000 Euro Umsatz und 15.000 Euro Jahreslohnsumme, das Modell „Plus“ für höchs-tens 150.000 Euro Umsatz und 30.000 Euro Jahreslohnsumme geeignet. Voraussetzungen bei beiden Varianten sind ein aufrechter Versicherungsver-trag beziehungsweise der Abschluss der Agrar Optimalplus (AHVB 2003 und EHVB 2003) sowie die Anmeldung für die Green Care-Zertifizierung.

haftpflichtversicherung für Green care-Anbieter

mit 14 Betreuungsplätzen zu klein. Unser Partnerverein eröffnet bei uns seine erste Tagesstätte.“ Im August soll die Tagesstätte offiziell ihre Tore öffnen. Als Medizinerin sorgt künftig Birgit Jandrasits für die fachmännische Betreuung direkt vor Ort. Ihr Ehe-mann bringt den Tagesstätten-Be-wohnern die landwirtschaftliche Seite näher: „Ich werde mitarbei-ten und ihnen die Arbeiten am Hof schmackhaft machen. Der Beruf

soll für sie ein Erlebnis sein, damit sie die Tätigkeiten gerne machen.“ Eine Philosophie, die auch Eva Hieret aus Maria Anzbach teilt. Sie rüttelte ihre hofeigene Backstube aus dem Dornröschenschlaf, ging eine Kooperation mit „Jugend am Werk“ ein und schuf damit eine Tageswerkstätte der besonderen Art. Das Ziel: Acht Menschen mit Behinderung und Lernschwierig-keiten sollen der Backstube neu-es Leben einhauchen und Spaß

haben. „Der Fokus liegt auf tradi-tionellen Brotsorten. Es ist auch geplant, dass sie einen eigenen Verkaufsstand haben, wo sie ihre Sachen direkt an die Kunden ver-kaufen“, erklärt Hieret. Zusätzlich sollen ihnen eigene Outdoor-Ta-ge mehr Einblick in die Landwirt-schaft vermitteln: „Zum Beispiel soll gezeigt werden, wie der An-bau von Getreide aussieht oder die Ernte.“ Nach der Eröffnung am 7. Mai sollen die Öfen erstmals nach

sieben Jahren wieder ihren Betrieb aufnehmen. So vielfältig diese Projekte und die Personen, die da-hinter stehen auch sein mögen, in einem sind sich alle einig: „Green Care ist für landwirtschaftliche Be-triebe eine Möglichkeit. Allerdings muss es zu einem passen. Wenn man nicht der Typ dafür ist, wird man damit ganz bestimmt nicht glücklich.“

EVA POsch

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| 40 | Die Landwirtschaft

Direktvermarktung April 2015

und nach umzuorientieren. Sie be-suchte den Zertifikatslehrgang für Direktvermarktung und fand da-mit ihr neues Standbein. 2013 ent-schied sie sich zu einem weiteren wichtigen Schritt für den Fami-lienbetrieb. Der Biobauernhof „In der Mühle“ wurde zu einem Gutes vom Bauernhof-Betrieb. Die Grün-de dafür sind für die Direktver-markterin leicht erklärt: „Wir stel-len alles, was nur irgendwie mög-lich ist, selbst her. Wir haben keine großen Mengen aber ein breites Sortiment. Gutes vom Bauernhof bietet mir die Chance, auch mit kleinen Mengen zu einer Auszeich-

nung und Anerken-nung meiner Produk-te zu kommen.“ Ihre Entscheidung bei Gutes vom Bauern-hof dabei zu sein hat Dachauer nie bereut. Besonders die Wer-bung, die das Quali-

tätsprogramm bringt, ist laut Da-chauer unbezahlbar. Ein Eintrag des Betriebes auf der Internetseite, eine Gutes vom Bauernhof-Bro-schüre und das zusätzliche Ver-trauen ihrer Kunden sind für sie nur einige der Vorteile der Initia-tive. „Man glaubt gar nicht, von woher die Leute zu uns kommen“, meint Dachauer und nennt vor al-lem das Qualitätssiegel als einen der Gründe, dass Kunden längere Wege in Kauf nehmen. Bioläden und andere Märkte haben bereits Interesse an den qualitativ hoch-wertigen Produkten angemeldet. Diese musste die Direktvermark-

ment an Selbstgemachtem aus. Die 46-Jährige hatte die Landwirt-schaft gemeinsam mit der hofeige-nen Mühle schätzen und lieben ge-lernt.

ab hof-Verkauf in der mühle – wie alles begann

„Meine Schwiegereltern hatten einen Betrieb in einer schwierigen Lage. Er lag direkt in einer Kurve. Das erschwerte den Kunden und Heurigengästen das Stehenblei-ben“, erinnert sich Dachauer. Eine Lösung wurde gesucht und mit der renovierungsbedürftigen Mühle auch gefunden. „Mein Schwieger-vater hat sich mit dem Kauf der Mühle einen Traum erfüllt, den die gan-ze Familie mit ihm gemeinsam lebt“, erklärt Da-chauer stolz. Seit dem Jahr 1986 ist die Mühle nun im Familienbesitz. Zehn Jahre lang hieß es dann für die Familie reno-vieren, was das Zeug her gab. Be-sonders die Herstellung und Erhal-tung des Originalzustandes vom ehemaligen Muehlentrakt war der Familie wichtig. Die Mühle ist seit-dem ein Museum und kann auch besichtigt werden. Nach der Ge-burt ihres ersten Sohnes Josef VI. sind drei Generationen der Fami-lie in den fertig renovierten Wohn-bereich eingezogen. Stellte damals noch ein Heurigen einen wesent-lichen Faktor im Betriebskonzept dar, so begann sich Dachauer nach

den Körnern bis zum Öl bietet die Tattendorferin in ihrem Ab Hof-Laden eine breite Produktpalette aus Eigenproduktion. Und das, ob-wohl sie als Kind nie Bäuerin wer-den wollte. „Ich bin zwar selbst auf einer Landwirtschaft aufgewach-sen, habe aber immer gesagt, dass ich keinen Bauern heirate.“ Doch erstens kommt es immer anders und zweitens als man denkt: Denn sie heiratete in eine Landwirtschaft ein und als ihr erstes Kind zur Welt kam, begann die dreifache Mut-ter am Betrieb mitzuarbeiten. Sie gab ihren Bürojob auf und dachte sich mit der Zeit ein breites Sorti-

Elfriede und Josef Dachauer setzten in ihrer Biolandwirtschaft auf das Gütesiegel Gutes vom Bauernhof. Besonders die Mög-lichkeit, Auszeichnungen für ihre selbst gemachten Produkte zu erlangen, weiß das Ehepaar zu schätzen.

Weingärten wohin das Auge reicht und Heurigenlokale, die sich idyl-lisch in die Landschaft fügen – Tat-tendorf im Bezirk Baden ist ein Weinort, wie er im Buche steht. Dennoch war es nicht der Wein allein, der das Herz von Elfriede Dachauer im Sturm eroberte. Es war eine Mühle und die Verarbei-tung unterschiedlichster Getrei-desorten. Durch die Umstellung des Betriebes auf Bio-Landwirt-schaft im Jahr 2008 steigerte sich die Artenvielfalt der Feldfrüchte. So wird seitdem auch Dinkel, Ko-rasanweizen, Ölkürbis, Hanf und Leindotter am Hof angebaut. Von

GuteS Vom BauernhoF QuALitätsprogrAmm mit ZusAtZnutZen

Qualität, wo man dahinter steht

alleS waS ich wiSSen muSS„Gutes vom Bauernhof“ ist die österreichweite Auszeichnung für besonders qualitätsvolle, bäuerliche Direktvermarktungsbetriebe. Man verfolgt das Ziel, eine bäuerliche Direktvermarktung mit Garantie zu schaffen. Grundvorausset-zung ist die Einhaltung der gesetzlichen Hygiene- und Produktionsstandards. Anhand von sechs Kriterien wird mit einem Punkteschema bewertet, wobei der Betrieb sowohl bei jedem Einzelkriterium, als auch gesamt eine Mindest-punkteanzahl erreichen muss. Konkret handelt es sich um folgende Kriterien: eigener Rohstoff, Qualifizierung und Ausbildung, Marketing und Verkauf, Qualität der Herstellung, eigene Be- und Verarbeitung, Produktqualität. Nähere Infos unter Tel. 05 0259 26503 oder unter [email protected].

Gutes vom Bauernhof

„gutes vom Bauern-hof und schule am Bauernhof sind die beste Werbung“

Page 41: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 Direktvermarktung

Die Landwirtschaft | 41 |

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terin allerdings enttäuschen. Denn sie macht es nur in dem Rahmen, in dem sie es alleine noch bewäl-tigen kann. Nur so kann sie ihrer Meinung nach ganz und gar hinter den Produkten stehen. Kombiniert wird der Ab Hof-Laden mit Schule am Bauernhof. Eine Kombination, die der Landwirtin bereits viele neue Kunden beschert hat. Alles in allem ist es aber besonders eines, was Dachauer an ihrem Beruf so liebt: „Ich freue mich, wenn ich Kinder und Erwachsene mit mei-ner Arbeit und meinen Produk-ten begeistern kann.“

„mein schwiegervater hat sich mit der mühle einen traum erfüllt“

KreatiVität, qualität und enGaGement sind für die Landwirte Elfriede und Josef Dachauer enorm wichtig. Mit ihrem Betrieb in der Mühle Tattendorf und dem Hofladen setzen sie immer wieder auf neue Einfälle. Unterstützt wer-den sie von ihren Kindern Josef, Theresa und Markus sowie den Eltern Josef und Anna. Die renovierte Mühle ist heute ein Museum, das besichtigt werden kann.

Betriebsspiegelweingut und Biobauernhof „in der mühle“ Zehn Hektar Weingärten40 Hektar AckerbauWald, WiesenZwölf Hochlandrinder – Galloways45 HühnerAb Hof-Sortiment aus Bio-Land-wirtschaft: Wein, Traubensaft, Schnaps, Likör, Getreide (Korn und Mehl),Nudeln, Öle, Mar-meladen, Eier, zweimal im Jahr Rindfleisch, im Herbst Kürbisse und Erdäpfel.

Foto

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Page 42: Die Landwirtschaft April 2015

| 42 | Die Landwirtschaft

Direktvermarktung April 2015

Hand aus betätigt werdenWasser: muss Trinkwasserqua-

lität haben, bei eigener Was-serversorgung ist der Nachweis der Trinkwasserqualität einmal jährlich zu erbringen.

In jeder Kühleinrichtung (Kühlraum, Kühlschrank, Transportbehälter, …) muss die ordnungsgemäße Kühlung mittels Thermometer über-prüft werden.

Abfälle müssen hygienisch ge-lagert und beseitigt werden, Abfallbehälter müssen regel-mäßig gereinigt und desinfi-ziert werden.

Lebensmittelbehälter nicht di-rekt am Boden abstellen

Persönliche Hygiene:Alle Personen, die Lebensmit-tel verarbeiten, halten sich und ihre Arbeitskleidung sauber und achten auf eine gute persönliche Hygiene. Hier dürfen auch Haa-re und Fingernägel nicht verges-sen werden. Die Hände sind mit Flüssigseife zu reinigen, allenfalls zu desinfizieren und mit Einmal-handtüchern zu trocknen: vor Arbeitsbeginn nach jeder Pause nach jedem WC-Besuch bei Bedarf Betriebsinhaber sollten alle drei Jahre eine Auffrischungsschulung Lebensmittelhygiene besuchen und Betriebsmitarbeiter selbst jährlich schulen. Die LK NÖ bietet laufend Hygieneschulungen an.

Räume und Ausstattung: Lager- und Verarbeitungsräu-

me sauber und in Stand haltenkeine Pflanzen und Tiere in

diesen RäumenFußböden und Wände – hell,

glatt und leicht zu reinigen Abflüsse: abgedeckt, geruchs-

sicher, keine Pfützenbildung am Boden

Decken: sauber, kein Abblät-tern, keine Schimmelbildung

Fenster: leicht zu reinigen, sauber, Insektengitter

Türen, Fenster und Fenster-stöcke können aus Holz sein; Oberfläche: glatt (lackiert) und sauber

Arbeitsflächen: glatt, leicht zu reinigen, abrieb- und korro-sionsfest – Nirosta oder Kunst-stoff-Arbeitsflächen

Geräte und Geschirr: in Stand halten, keine Sprünge, kein Ab-blättern, leicht zu reinigen

Handwaschbecken: in der Nähe des Arbeitsplatzes, hand-warmes, fließendes Wasser, flüssiges Handwaschmittel, Einweghandtücher, Behälter für die gebrauchten Handtü-cher. Armatur darf nicht von

Erwünschte bzw. nützliche Mikroorganismen: Milchsäure-, Propionsäure-,

Essigsäure-, Rotschmierebak-terien (Sauerkraut, Sauerteig, Joghurt, Käse, Essig etc.)

Hefen (Brot- und Backhefe, Bierhefe etc.)

Schimmelpilze für die Reifung von Wurst und Käse (Salami, Camembert)

Unerwünschte Mikroorganis-men (Schadkeime) verderben Lebensmittel. Sie bewirken Ge-schmacksfehler und den Verderb der Produkte durch Fett- und Ei-weißzersetzung, Gärung oder Gas-bildung usw. und vermindern die Qualität und Haltbarkeit. (Fäulnis, Schimmelbildung, Farbverände-rung etc.) Krankheitserreger (pathogene Keime wie Salmonellen, Liste-rien, Campylobacter, E.Coli etc.) führen zu: Gesundheitsschädigungen LebensmittelvergiftungenDie Vermehrung von Mikroorga-nismen kann durch Kühlung, Säuerung, Trocknung und Reini-gung verhindert werden.

hyGiene iSt Bei Jedem einzelnen GeFraGt In Bereichen, in denen Lebens-mittel gelagert oder verarbeitet werden, darf nicht gegessen, getrunken und ge-raucht werden. Das gilt auch beim Büffet oder am Marktstand. Foto: LK NÖ/Posch

daten und FaKten Für eine gute verArBeitung unD Den verkAuF von LeBensmitteLn

Lebensmittelhygiene als Basis für sichere LebensmittelDas österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gilt seit 2006. Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die Erreichung einer größtmöglichen Lebensmittelsicherheit.

Aufgrund der gesetzlichen Re-gelungen ist jeder Lebensmittel-unternehmer für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich – und jeder Landwirt ist Lebensmit-telunternehmer.

Eine entsprechende Lebensmittelhygiene schafft: Sicherung der Lebensmittel-

qualität (produktspezifischer Geschmack, Geruch)

Schutz vor Krankheiten, die durch Lebensmittel übertra-gen werden können

Schutz vor Lebensmittelvergif-tung

bessere Haltbarkeit der Pro-dukte

keine Verluste durch verdorbe-ne Produkte

mehr Vertrauen der Konsu-menten, weniger Reklamatio-nen

keinen Ärger mit der Lebens-mittelaufsicht

Zur Lebensmittelhygiene gehören: Erfüllung und Instandhaltung

räumlicher und technischer Voraussetzungen

Grundkenntnisse der Mikro-biologie

sachgerechte Reinigung, Des-infektion und Schädlingsbe-kämpfung

Personalhygiene Eigenkontrollsystem und Auf-

zeichnungen

Mikroorganismen (Keime) sind Kleinstlebewesen, die nur im Mi-kroskop erkennbar sind. Mikro-organismen kommen überall vor, das heißt auch auf Lebensmitteln.

DI ADElhEID GERl ref.Direktvermarktung Tel. 05 0259 26502 [email protected]

Page 43: Die Landwirtschaft April 2015

Officia poreium quiatus aut fuga. Nimagnam volupta-tem sum. Seite xx

GreeninGNeuer Bestandteil der Flächenprämie ab 2015 – aber nicht jeder ist davon

betroffen Seite 50

Gefährdete flieSSGewäSSerSchutz von Nährstoffeintrag Seite 52

dünGunG/PflanzenSchutzMindeststandards einhalten Seite 53

ÖkoloGiSche VorranGflächeSoja mit guten Aussichten Seite 54

Soja-anbauDrill- versus Einzelkornsaat Seite 55

auSGleichSzulaGe neu

So wird sie ermittelt Seite 46

weidePrämie 2015

Herbstantrag 2014 ist Voraussetzung Seite 48

junGlandwirte

Top-up zurFlächenprämie Seite 49

Spezielles aus le 2014 bis 2020

Das neue LE-Programm räumt der Zusammenarbeit einen besonderen Stellenwert ein. Deshalb wurde die „Maßnahme 16 Zusammenarbeit“ neu eingeführt. Wie sie funktioniert und wo man Förderanträge stellen kann, erklären Christian Rosenwirth und Monika Pinter vom Ministerium für ein lebenswertes Österreich.

unterStützunG der zuSammenarbeit im neuen Le-Programm – antragsteLLung

Was steckt hinter Maßnahme 16?

Für die Zusammenarbeit gilt, dass zumindest zwei Koopera-tionspartner, als Einrichtungen oder Akteure, miteinander tä-tig sein müssen. Bei einigen so-genannten Vorhabensarten der Maßnahme 16 ist auch eine hö-here Anzahl an Partnern erfor-derlich.

neue form der zusammen-arbeit ist bedingung

Bei dieser Kooperation muss es sich um eine neue Form der Zu-sammenarbeit handeln. Aber auch eine bereits bestehende Kooperation kann gefördert wer-den, wenn diese eine Tätigkeit oder Projekte aufnimmt, die neu für diese ist. Die Beantragung er-folgt erfolgt je nach Vorhabens-art entweder nach Aufruf oder zu einem geblockten Stichtag. Die

auch eine bereitS beStehende kooPeration kann gefördert werden, wenn diese eine Tätigkeit oder Projekte aufnimmt, die neu für sie sind. Foto: LK NÖ/Archiv - Symbolbild

Die „Maßnahme 16 Zusam-menarbeit“ verfolgt das Ziel, durch verschiedene Arten der Zusammenarbeit mit einer breiten Palette von Koopera-tionspartnern die wirtschaftli-chen, ökologischen und sonsti-gen Nachteile der Fragmentie-rung zu überwinden. Sie reicht von der Unterstützung der Zusammenarbeit kleiner Wirt-schaftsbeteiligter bei der Or-ganisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen über das inter-aktive Zusammenwirken zwi-schen Praxis und Wissenschaft im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft bis hin zur Unterstützung von Branchenverbänden.

Ziel der maßnahme 16

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Page 44: Die Landwirtschaft April 2015

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Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

gen im Rahmen eines zweistu-figen Auswahlverfahrens. Die Frist für die erste Einreichung endet voraussichtlich Ende Mai 2015. Einreichungen können nur an das BMLFUW als bewilligen-de Stelle erfolgen. Nähere Infor-mationen über die EIP AGRI er-halten Sie aus den Unterlagen, die unter http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/europinnovationspartnerschaft/ abzurufen sind.

cluster und netzwerke ab mitte april einreichen

Cluster und Netzwerke findet man in der Tabelle unter den Vorhabensarten 16.10.1 und 16.10.2.Als Cluster gelten Gruppierun-gen aus eigenständigen Unter-nehmen, Institutionen sowie Beratungsstellen und/oder For-schungseinrichtungen, die ihre Wirtschafts- und Innovations-tätigkeiten anregen sollen. Eine intensive wechselseitige Bezie-hung, die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen, der Aus-tausch von Wissen und Kennt-nissen und auch einen wirksa-mer Beitrag zum Wissenstrans-fer, zur Vernetzung und zur In-

innovationspartnerschaft ab anfang april einreichen

Eine der Zusammenarbeitsmaß-nahmen ist die Europäischen Innovationspartnerschaft land-wirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit, kurz EIP AGRI. Zu ihr zählen die Vorhabensarten 16.1.1 und 16.2.1 in der Tabelle.

Die Innovationspartnerschaft setzt auf interdisziplinäre Zusam-menarbeit. Land- und Fortwirte, Berater, Schulen, Unternehmen und Wissenschaftler können sich zusammenschließen, um für Themen, die land- oder forstwirt-schaftlichen Betrieben in der Pra-xis Probleme bereiten, gemein-sam Lösungsansätze zu erarbei-ten und diese auch zu kommuni-zieren, damit auch andere Betrof-fene davon profitieren.Die Zusammenarbeit der Part-ner erfolgt in sogenannten „ope-rationellen Gruppen“. Die lau-fenden Kosten dieser Zusam-menarbeit und auch die Umset-zung der eingereichten Projekte kann gefördert werden.Voraussichtlich Mitte April 2015 erfolgt der erste Aufruf zur Ein-reichung von Projektvorschlä-

Auswahlverfahren und kann für maximal weitere drei Jahre ge-nehmigt werden.Bei der Verlängerung sind keine neue Form der Zusammenarbeit und auch keine neuen Projekte notwendig. Es können die bishe-rigen fortgesetzt werden.

aufruf im internet veröffentlicht

Die eingereichten Projekte wer-den nach den Auswahlkrite-rien für die betreffenden Vor-habensart bewertet und unter http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/auswahlkri-terien.html veröffentlicht. Die Ter-mine für den Aufruf zur Antrag-stellung werden rechtzeitig unter dem Link http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/umsetz_projektmassnahmen.html veröffentlicht werden.

Unter der Zusammenarbeits-maßnahme gibt es eine große Anzahl von verschiedenen Vor-habensarten, die in der Tabelle aufgelistet sind, um einen Über-blick zu geben. Einige Vorha-bensarten der Maßnahme Zu-sammenarbeit werden hier nä-her beschrieben.

eingereichten Anträge durch-laufen sodann ein Auswahlver-fahren. Ein Gremium wählt för-derungswürdige Projekte nach vorher festgelegten Kriterien aus. Das Besondere ist, dass bei der Zusammenarbeitsmaßnah-me die laufenden Kosten der Zu-sammenarbeit gefördert werden können, zum Beispiel Kosten des Koordinators.

ziele und Projekte zu beginn klar darstellen

Die Partner müssen konkrete Ziele und Projekte ihrer Zusam-menarbeit bereits bei der An-tragsstellung darstellen. Ein rei-ner „Plauderklub“ ohne konkre-tes Ziel und Projekt ist nicht för-derfähig.

Die Zusammenarbeit muss zu-mindest auf die Dauer der geför-derten Projektlaufzeit ausgelegt sein. Eine mehrjährige Zusam-menarbeit wird maximal für drei Jahre genehmigt. Es kann jedoch nach Ablauf dieses Zeitraums und nach einer Evaluierung der Erreichung der Ziele der Zusam-menarbeit nochmals ein Verlän-gerungsantrag gestellt werden. Dieser durchläuft wieder ein

die Partner müssen konkrete Ziele und Projekte ihrer Zusammenarbeit bereits bei der Antragsstellung darstellen. Ein reiner „Plauderklub“ ohne konkretes Ziel und Projekt ist nicht förderbar. Foto: LK NÖ/Archiv

die VorhabenSart „Kurze Versorgungsketten und lokale Märkte“ unterstützt Vermarktungswege für Lebensmittel, die nicht über den klassischen Lebensmit-telhandel laufen. Foto: LK NÖ/Archiv

Page 45: Die Landwirtschaft April 2015

april 2015 Spezielles aus le 2014 bis 2020

Die Landwirtschaft | 45 |

Übersicht über die Vorhabensarten derM 16 Zusammenarbeit

gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen

Zusammenarbeit von Akteu-ren im Bereich des ländlichen Tourismus sowie Entwicklung und Vermarktung von Touris-musdienstleistungen mit Be-zug zum ländlichen Touris-mus

Entwicklung und Vermark-tung von Tourismusdienst-leistungen, insbesondere ku-linarische Initiativen, mit Be-zug zum ländlichen Touris-mus.

Anträge zur Förderung können erst nach einem Aufruf für be-stimmte Bereiche durch die be-willigende Stelle eingereicht werden. Für diese Vorhabens-art sind nur Projektanträge mit einem regionalen Bezug auf Ebene des Bundeslandes vorge-sehen.Die Anträgen werden an den je-weils zuständigen bewilligen-den Stellen der Bundesländer, das sind die Landesregierungen, eingereicht. Diese legen sepa-rat Ausschreibungstermine fest. Für das Jahr 2015 ist derzeit nur ein Aufruf im Bereich ländlicher Tourismus vorgesehen. Bundes-länderübergreifende Projektan-träge, die sich auf diese Vorha-bensart beziehen, kann man im Wege von Clustern einreichen.

kurze Versorgungsketten und lokale märke

Kurze Versorgungsketten und lokale Märke und dazugehörige Absatzförderungsmaßnahmen findet man in der Tabelle unter der Vorhabensart 16.4.1.Bei dieser Vorhabensart geht es um die Unterstützung von Ver-marktungswegen für Lebensmit-tel, die nicht über den klassischen Lebensmittelhandel laufen. Eine sogenannte kurze Versorgungs-kette liegt dann vor, wenn ma-ximal eine Zwischenstufe, zum Beispiel der Fleischhauer bei der Vermarktung zwischen Landwirt und Konsument liegt.Ein sogenannter lokaler Markt versteht sich laut österreichi-

formationsverbreitung unter den beteiligten Unternehmen werden hier als Ziel gesehen.Eigenständige Unternehmen können auch Neugründungen sowie kleine, mittlere und große Unternehmen umfassen. Cluster sind, im Unterschied zu Netz-werken, strategisch und operativ tätig und haben einen überre-gionalen Wirkungsbereich.Netzwerke können noch eine viel breitere Zusammensetzung als Cluster aufweisen und sind vorwiegend strategisch ausge-richtet. Der Wirkungsbereich umfasst zumindest zwei Bun-desländer, sollte aber österreich-weit ausgerichtet sein.

Anträge zur Förderung von Clus-tern oder Netzwerken kann man erst nach einem Aufruf zur Ein-reichung von Förderansuchen ausschließlich im BMLFUW als bewilligende Stelle stellen. Der erste Aufruf für bestimmte Be-reiche wird voraussichtlich Mitte April 2015 erfolgen und bis Ende Mai 2015 möglich sein. Die ge-planten Projekte müssen kon-kreten, im Aufruf genannten, Be-reichen zugeordnet werden.

zusammenarbeit von kleinstunternehmen

Die Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen findet man in der Tabelle unter der Vorha-bensart 16.3.1.Voraussetzung ist, dass sich min-destens fünf Akteure, die Kleinst-unternehmen sind, an der Ko-operation beteiligen. Als Kleinst-unternehmen gelten Unterneh-men, die weniger als zehn Mit-arbeiter haben und unter zwei Millionen Euro Umsatz oder Bi-lanzsumme aufweisen.

Folgende Fördergegenstände sind in der Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums förderfähig: Aufbau und Entwicklung

der Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer bei der Organisation von gemeinsa-men Arbeitsabläufen und der

schen LE-Programm 2014-2020 bei einer maximalen Luftlinien-Distanz von 75 Kilometer zwi-schen Bauernhof und Konsu-ment oder wenn andere spezifi-sche Voraussetzungen vorliegen. Es sind mindestens fünf Koopera-tionspartner erforderlich, wobei mindestens drei davon landwirt-schaftliche Betriebe sein müssen.

Unterstützt wird die Erstellung von Organisations- und Ver-marktungskonzepten, die Siche-rung einer einheitlichen Quali-tät, Schulungen bis hin zu ge-meinsamen Absatzförderungs-maßnahmen für diesen Zweck.Die zuständigen Behörden für die Entgegennahme der Anträge sind für bundesländerübergrei-fende Projekte die bewilligende

Stelle des BMLFUW, für die an-deren Projekte die bewilligen-den Stellen der Bundesländer.Die Anträge können bereits lau-fend gestellt werden. Zu gewis-sen Terminen werden vollstän-dig vorliegende Anträge einer Auswahl unterzogen. Diese Ter-mine sind unter dem oben ange-führten Link einsehbar.

DI ChrIStIAN roSENwIrth Ministerium für ein lebenswertes Österreich tel. 01 71100 2351 christian.rosenwirth@ bmlfuw.gv.at

DI Dr MoNIkA PINtEr Ministerium für ein lebenswertes Österreich tel. 01 71100 2356 [email protected]

code Vorhabensart

16.01.1operationeller gruppen der eiP „Lw. Produktivität und nachhaltigkeit“

16.02.1Pilotprojekte und entwicklung neuer erzeugnisse, Verfah-ren, Prozesse und technologien

16.02.2 a) Pilotprojekte tourismus BmWFW

16.02.2 b) Pilotprojekte tourismus Länder

16.03.1 a)Zusammenarbeit/entwicklung/Vermarktung von touris-musdienstleistungen – BmLFuW

16.03.1 b)Zusammenarbeit/entwicklung/Vermarktung von touris-musdienstleistungen - BmWFW

16.03.1 c)Zusammenarbeit/entwicklung/Vermarktung von touris-musdienstleistungen - Länder

16.03.2 Zusammenarbeit und Vernetzung Kmu (BmWFW)

16.04.1Horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen akteuren der Versorgungskette/kurze Versorgungsketten, lokale märkte und entspr. absatzförderungsmaßnahmen

16.05.1 Forst/Wasser/schutz vor naturgefahren

16.05.2 a) erhaltung des ländlichen erbes – naturschutz

16.05.2 b) erhaltung des ländlichen erbes - umweltschutz

16.08.1ausarbeitung von Waldbewirtschaftungspläne oder gleich-wertigen instrumenten

16.09.1

Diversifizierung von lw. Tätigkeiten durch Tätigkeiten in den Bereichen gesundheitsversorgung, soziale integration, gemeinschaftsunterstützte Landwirtschaft sowie Bildung in Bezug auf umwelt und ernährung

16.10.1 einrichtung und Betrieb von Clustern

16.10.2 einrichtung und Betrieb von netzwerken

16.10.3Zusammenarbeit erzeugergemeinschaften/-organisationen, genossenschaften und Branchenverbände

Page 46: Die Landwirtschaft April 2015

| 46 | Die Landwirtschaft

Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

den als Nicht-Tierhalter berech-net. Sollte dieser Mindestbesatz von 0,3 RGVE je Hektar land-wirtschaftlicher Nutzfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zu einem späteren Zeit-punkt unterschritten werden, so ist am MFA bei „keine ganzjäh-rige Tierhaltung“ ein Kreuz zu setzen oder später eine Korrek-tur durchzuführen.

erschwernispunkte

Die Punkte zur Hangneigung, zu den Trennstücken, des Klima-wertes, der Seehöhe und der Bo-denklimazahl ermittelt die AMA größtenteils automatisch. Die-sen Kriterien kommt in Zukunft eine größere Bedeutung zu. Sie wurden deshalb bei der Punkte-vergabe auch aufgewertet.

Erschwernisse aufgrund von vorübergehender Nichterreich-barkeit oder mangelnder Hof-zufahrt sowie einer eigenstän-digen Wegerhaltung kann man weiterhin im MFA 2015 bean-tragen. Die Teilkriterien zur äu-ßeren Verkehrslage, wie Ent-

falls vorhanden sein. Die Aus-gleichszulage (AZ) wird weiter-hin auf Basis der drei Säulen Be-triebstyp-Erschwernispunkte-Fläche berechnet.

betriebstyp

Das Halten von Raufutter ver-zehrenden Tieren (RGVE), be-sonders auf Grünlandflächen, ist ein zusätzliches Erschwernis. Die Raufutterfresser tragen aber nachhaltig zur Bewirtschaftung dieser Flächen und zum Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft bei und müssen deshalb ent-sprechend berücksichtig wer-den. Nach großem Bemühen wurde erreicht, dass diese For-derung wieder erfüllt und auch ausgebaut wird. Um auch zu-künftig als Tierhalter in der AZ berücksichtigt zu werden, ist zumindest ein Raufutter-Groß-viehbesatz (RGVE) von 0,3 je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche erforderlich. Eine ganzjährige Haltung ist weiter-hin notwendig. Alle Betriebe, die diesen Min-destbesatz nicht erreichen, wer-

Besonders extreme Berg-bauernbetriebe werden von der Neuausrichtung der Ausgleichs-zulage profitieren, da die zu-sätzlichen Kosten durch die er-schwerte Bewirtschaftung auf-grund von Hangneigung und Trennstücken zukünftig noch besser abgegolten werden kön-nen. Ebenso werden Einkom-mensverluste durch schlechte Bodenbonität und klimatische Benachteiligung stärker als bis-her berücksichtigt. Ab dem MFA 2015 wird für alle Betriebe im

benachteiligten Gebiet das Aus-maß der natürlichen Benachtei-ligung ermittelt. Voraussetzung zum Erhalt der Ausgleichzula-ge ist die Bewirtschaftung von mindestens zwei Hektar land-wirtschaftlich genutzter Fläche im benachteiligten Gebiet. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung zu Cross Com-pliance sind wie bisher einzu-halten. Eine für die Bewirtschaftung er-forderliche Gebäude- und Ma-schinenausstattung muss eben-

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete hat sich als Instrument zum Ausgleich von natürlicher Be-nachteiligung bewährt. Wie sie sich künftig zusammensetzt, erklärt LK-Fachmann Robert Höllerer.

auSGleichSzulaGe ab 2015 BergHöFeKataster Zu ersCHWernisKataLog WeiterentWiCKeLt

So wird die neue AZ ermittelt

fläche tierhalter Prämie/ha

nicht-tierhalter Prämie/ha

heimbetrieb mit eP:

0 bis 10 ha 2,10 €* eP + 65 € 0,70 €* eP + 40 €

> 10 bis 30 ha 0,38 €* eP + 50 € 0,30 €* eP + 35 €

> 30 bis 40 ha 0,30 €* eP + 35 € 0,25 €* eP + 25 €

> 40 bis 50 ha 0,24 €* eP + 25 € 0,20 €* eP + 20 €

> 50 bis 60 ha 0,20 €* eP + 20 € 0,16 €* eP + 15 €

> 60 bis 70 ha 0,16 €* eP + 16 € 0,12 €* eP + 10 €

> 70 ha 0 0

im schnitt jedoch mindestens 25 €/ha in Bezug auf 70 ha

Heimbetrieb ohne eP: € 25,-/ha bis maximal 70 ha.

Formeln - Berechnung aZ

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april 2015 Spezielles aus le 2014 bis 2020

Die Landwirtschaft | 47 |

fernung zur Bushaltestelle, zur Bahnhaltestelle, zur Bezirks-hauptmannschaft und jene zur regionalen Lage können nicht mehr berücksichtigt werden. Betriebe mit sehr geringen Er-schwernissen unter fünf Punk-ten und/oder einer Bodenkli-mazahl von größer 45 werden mit 25 Euro je Hektar berech-net. Bei allen anderen Betrie-ben wird die Ausgleichszulage mit dem ermittelten Punktewert berechnet. Die Information über die An-zahl der Erschwernispunkte er-folgt wieder gemeinsam mit der

Mitteilung zur AZ im November. Ab 2015 werden auch Hutwei-den in die Punkteberechnung einbezogen. Dazu wird bei der Hangneigung und bei der Bo-denklimazahl die halbe Fläche herangezogen.

az für alle kulturen

Ab 2015 wird für alle bewirt-schafteten Kulturen innerhalb des benachteiligten Gebietes eine AZ gewährt. Aufgrund der vorgeschriebenen Degressions-regel reduziert sich die AZ in Abhängigkeit vom Ausmaß der bewirtschafteten Fläche. Ab

einer Fläche von 70 Hektar wird keine AZ mehr gewährt.

berechnung der ausgleichszulage

Die ermittelten Erschwernis-punkte und das bewirtschaftete Flächenausmaß im benachtei-ligten Gebiet werden in die Be-rechnungsformeln, unter Be-achtung des Betriebstyps, ein-gesetzt. Die ersten zehn Hektar werden mit der Formel in der ersten Zeile berechnet. Über zehn Hektar bis zum 30. Hektar wird die zweite Formel verwen-det. Welche Formeln in Zehn-

Hektar-Schritten angewendet werden, zeigt der Kasten „For-mel – Berechnung AZ“.

ausgleichszulage für almen und Gemeinschaftsweiden

Die Ausgleichszulage für Almen und Gemeinschaftsweiden wird zukünftig als eigenständige AZ berechnet. Die Ermittlung der einzelbetrieblichen anrechen-baren Fläche erfolgt weiterhin über die Auftriebsliste sowie die Alm-Weidemeldung Rinder. Das System der Antragstellung bleibt unverändert. Je aufgetrie-bener RGVE wird zukünftig ma-ximal 0,75 Hektar Fläche ange-rechnet. Bei einem Besatz der Alm oder Gemeinschaftsweide ab 1,33 RGVE je Hektar erfolgt eine anteilige Kürzung.Es kann damit auch weiterhin nicht mehr als die gesamte Re-ferenzfläche der Alm oder Ge-meinschaftsweide auf die Auf-treiber verteilt werden. Zur Berechnung der Alm-AZ wer-den die Erschwernispunkte des Heimbetriebes verwendet. Es kann maximal die doppelte Heimbetriebsfläche durch den Auftrieb berücksichtigt werden. Die Berechnungsformel zeigt der Kasten „Formel – Berech-nung AZ für Almen und Ge-meinschaftsweiden.“

Die Ausgleichzulage für den Heimbetrieb und jene für die Almen und Gemeinschaftswei-den ergeben die einzelbetrieb-liche Ausgleichszulage.

INg. roBErt hÖllErEr ref. Betriebswirtschaft tel. 05 0259 25122 [email protected]

az zum auSGleich natürli-cher nachteile Die Neuaus-richtung der Ausgleichszulage berücksichtigt die erschwerte Bewirt-schaftung aufgrund von Hangneigung und Trennstücken künftig noch besser. Fotos: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

fläche Prämie/ha

Weideflächen auf Almen (inkl. gemeinschaftsweiden)

0,75 ha Futterfläche je aufgetriebene rgVe

bis 10 ha 0,65 €* eP + 100 €

> 10 bis 30 ha 0,48 €* eP + 84 €

> 30 bis 40 ha 0,38 €* eP + 66 €

> 40 bis 50 ha 0,30 €* eP + 52 €

> 50 bis 60 ha 0,24 €* eP + 40 €

> 60 bis 70 ha 0,18 €* eP + 30 €

> 70 ha 0

Formeln - Berechnung aZ für almen und gemeinschaftsweiden

tierhalter mit 143 erschwernispunkte und einer

bewirtschafteten fläche von 32 ha

fläche ln in ha Prämie/ha ausgleichszulage

0 bis 10 ha 10 2,10 €* 143 + 65 = 3.653 €

> 10 bis 30 ha 20 0,38 €* 143 + 50 = 2.086 €

> 30 bis 40 ha 2 0,30 €* 143 + 35 = 156 €

Summe 32 5.895 €

Beispiel

Page 48: Die Landwirtschaft April 2015

„Dauerweide“ und auf Acker-land auf allen Ackerfutterschlä-gen vergeben werden. Hut- und Dauerweiden werden auch ohne Codierung als Weideflä-che berücksichtigt.

Schafe, ziegen und männliche rinderWerden die Kategorien mit Schafen und/oder Ziegen be-antragt, ist im Mehrfachantrag die Anzahl der prämienfähigen Schafe und Ziegen sowie die da-von gealpten Tiere einzutragen. Bei Teilnahme mit männlichen Rindern an der Maßnahme ist die Anzahl der am Betrieb ge-haltenen Zuchtstiere einzutra-gen. Die prämienfähigen Rinder werden aus der Rinderdaten-bank entnommen.

Die Prämienhöhe beträgt 55 Euro beziehungsweise 27,5 Euro je RGVE. Die geringere Prämie erhalten RGVE, die gleichzeitig für die Maßnahme Alpung und Behirtung angerechnet werden.

Für die Berechnung der Rinder-GVE werden die Daten aus der Rinderdatenbank entnommen. Die Anzahl der Schafe und Zie-gen muss in der Tierliste des MFA 2015 beantragt werden.

teilnahmevoraussetzungen

Teilnahme mit mindestens 2,00 RGVE je Betrieb

Verfügbarkeit von Ställen im Winter

Weidehaltung an mindestens 120 Tagen im Jahr zwischen 01.04. und 15.11. von jeweils allen Tieren einer oder meh-rerer Kategorien

Zugangsmöglichkeit der Tie-re zu Tränke und Unterstell-möglichkeit oder die rasche Verbringung in den Stall, wenn notwendig

Dokumentation der Weide-haltung, insbesondere Zeit-räume, Hinderungsgründe, Unterbrechungsgründe

Meldepflicht, wenn die Ge-samtdauer von 120 Tagen

Eine Anmeldung zur Maßnah-me oder einer zusätzlichen Ka-tegorie ist im MFA 2015 nicht mehr möglich. Diese Möglich-keit besteht erst wieder mit dem Herbstantrag 2015 für das Teil-nahmejahr 2016. Der Verpflich-tungszeitraum beträgt grund-sätzlich ein Kalenderjahr. Ein Einstieg in die Maßnahme ist letztmalig mit dem Herbstan-trag 2018 für das Teilnahmejahr 2019 möglich.

beantragt werden können folgende tierkategorien

weibliche Rinder ab zwei Jah-re, Kühe und Kalbinnen

weibliche Rinder ab einem halben Jahr bis unter zwei Jahre

männliche Rinder ab einem halben Jahr, ausgenommen Zuchtstiere

weibliche Schafe ab einem Jahr und

weibliche Ziegen ab einem Jahr

Die Weideprämie wird ab 2015 bundesweit angeboten, somit auch in Nieder-österreich. Betriebe, die an dieser Maßnahme im Antragsjahr 2015 teilnehmen wollen, mussten dies mit den geplanten Tierkategorien bereits im Herbstantrag 2014 bekanntgeben.

erStmalS in niederÖSterreich

Weideprämie 2015

| 48 | Die Landwirtschaft

Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

Mindestweidedauer für ein-zelne oder mehrere Tiere oder die gesamte Tierkategorie nicht einhaltbar ist. Die Mel-dung hat innerhalb von zehn Arbeitstagen an die AMA zu erfolgen. In diesem Fall wer-den für die betroffenen Tiere keine Prämien gewährt.

maximal vier rGVe je hektar

Maximal vier RGVE je Hektar Weidefläche sind förderfähig. Heimweiden, Fremdweiden und Almen können als Weide-flächen angerechnet werden. Fremdweiden und Almen wer-den anteilsmäßig auf Basis der Alm/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste und bei Rindern zusätzlich der Alm- und Weide-meldung Rinder angerechnet.

In der Feldstücksliste müssen bei Teilnahme an dieser Maß-nahme die beweideten Schläge mit dem Code „FW“ Futterflä-che Weide gekennzeichnet wer-den. Dieser kann auf Grünland für die Nutzungen „Mähwiese/-weide zwei Nutzungen“, „Mäh-wiese/-weide drei und mehr Nutzungen“, „Hutweide“ und

DI AuguSt BIttErMANN ref. Nutztierhaltung tel. 05 0259 23201 [email protected]

Fotos: LK NÖ/Archiv

Page 49: Die Landwirtschaft April 2015

april 2015 Spezielles aus le 2014 bis 2020

Die Landwirtschaft | 49 |

brachter Ausbildungsabschluss führt zu Rückforderungen erhal-tener Beihilfen.

beteiligung nachweisen

Wird der Betrieb als juristische Person oder Personengemein-schaft geführt, muss der Jung-landwirt maßgeblich an der Be-wirtschaftung und der Betriebs-führung beteiligt sein. Dies setzt zumindest ein gleichwertiges Be-teiligungsverhältnis mit den ande-ren Personen in der Gemeinschaft voraus, zum Beispiel bei zwei Per-sonen die Hälfte und bei drei Per-sonen ein Drittel. Die Beteiligung ist durch geeignete Unterlagen, zum Beispiel durch Gesellschafts-vertrag, Vereinbarungen oder Fir-menbuchauszug nachzuweisen.

beantragung jährlich im mfo

Die Beantragung des Top-ups hat jährlich im MFO zu erfolgen. Auf Seite 2 des Antrages ist ein Ankreuzfeld dafür vorgesehen. Für maximal fünf Jahre nach Be-triebsgründung wird die Zahlung gewährt.

Für 2015 gilt das Geburtsjahr 1975 oder jünger. Dann kann die Zah-lung bis zu fünf Jahren gewährt werden, auch nach dem 41. Ge-burtstag.

Ausbildung ist Pflicht

Zumindest ist der Facharbei-ter einer anerkannten landwirt-schaftlichen Ausbildung erfor-derlich (zulässige Fachrichtun-gen – siehe Kasten). Sollte er die Ausbildung noch nicht abge-schlossen haben, kann er sie in-nerhalb von zwei Jahren nachrei-chen. Spätestens 2017 muss die-se vorliegen, wenn ein Antrag auf Top-up im MFA 2015 beantragt wird. Ein nicht zeitgerecht einge-

Voraussetzungen an junglandwirte

Junglandwirte sind Betriebsin-haber, die erstmalig die Führung eines landwirtschaftlichen Betrie-bes auf eigenen Namen und Rech-nung beginnen. Der Betriebsstart darf längstens fünf Jahre zurück-liegen oder muss 2010 begonnen worden sein, damit heuer noch einmal ein Top-up gewährt wer-den kann. Das Top-up wird auch für Pachtbetriebe gewährt. Es ist kein Eigentumsübergang oder Be-triebsübernahme durch den Jung-landwirt erforderlich. Der Junglandwirt darf bei erst-maliger Beantragung des Top-ups nicht älter als 40 Jahre sein.

Das Junglandwirte Top-up ist eine völlig neue zusätzliche Unterstützung. Sie kann bis zu 2.800 Euro pro Jahr ausmachen, ein nicht unwesentlicher Beitrag für den Start in eine erfolgreiche Betriebsführung.Über Details informiert LK-Experte Andreas Schlager.

Das Junglandwirte Top-up ist ein Aufschlag oder Zuschlag zu den Zahlungsansprüchen. Die Höhe beträgt 25 Prozent des nationa-len Durchschnittswertes der Flä-chenprämie. Diese wird rund 284 Euro betragen. Davon wird mit rund 71 Euro ein Viertel für jeden jungen Landwirten als Top-up gewährt, maximal für 40 Hektar beziehungsweise Zahlungsan-sprüche. Es steht österreichweit ein Ge-samtfördervolumen zur Verfü-gung. Wird dieses überschritten, muss entsprechend bei der zu berücksichtigenden Fläche be-ziehungsweise bei der Anzahl der Zahlungsansprüche gekürzt wer-den.

maximal für fünf jahre

Die Top-up-Zahlung wird für maximal fünf Jahre ab Betriebs-beginn gewährt. Erfolgte der Start der Betriebsführung in den letzten Jahren, so verkürzt sich der Fünf-Jahres-Zeitraum ent-sprechend. Beispielweise kann bei Betriebsgründung 2013 und Top-up-Beantragung 2015 eine Zahlung für 2015 bis 2018 erfol-gen. Das Gründungsjahr wird nicht eingerechnet.

erStmalS für junGlandwirte zuSätzlich zur flächenPrämie

Abgeltung über Top-up in Säule I

DI ANDrEAS SChlAgEr ref. Ackerbau und grünland tel. 05 0259 22132 [email protected]

art des nachweises landwirtschaftliche fachrichtungen

Facharbeiterbrief

meisterbrief

maturazeugnis

studienabschlusszeugnis

ackerbaugartenbaugemüsebauHauswirtschaftGeflügelwirtschaftobstbau/-verwertungFischereiwirtschaftBienenwirtschaftForstwirtschaftlw. Lagerhaltung

PferdewirtschaftVieh-/WeidewirtschaftWeinbaumilchwirtschaftForstgarten-/Forstpflegewirt-schaftBiomasseproduktion und lw. und fw. Bioenergie-gewinnung

ausbildungsnachweis

Quelle: ama-merkblatt „Direktzahlungen 2015“

Page 50: Die Landwirtschaft April 2015

auch eiweiSSPflanzen, wie zum Beispiel Soja, sind als ökologische Vorrangfläche anrechenbar und werden mit dem Faktor 0,7 berücksichtigt. Das heißt, ein Hektar Sojafläche bringt 0,7 Hektar Vorrangfläche. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

| 50 | Die Landwirtschaft

Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

UBB oder fällt in eine der Aus-nahmeregelungen.

Anbaudiversifizierung – eine Greeningauflage

Die Anbaudiversifizierung be-deutet, dass man je nach Acker-flächenausmaß mehrere ver-schiedene Kulturen anbauen muss. Zwischen zehn und 30 Hektar Acker müssen mindes-tens zwei Kulturen angebaut wer-den. Die Hauptkultur darf 75 Pro-zent nicht überschreiten. Größe-re Ackerbaubetriebe mit mehr als 30 Hektar brauchen drei Kultu-ren, wobei die Hauptkultur ma-ximal 75 Prozent und die beiden wichtigsten Kulturen maximal 95 Prozent betragen dürfen.

Die Definition der Kulturen ist sehr praxisfreundlich definiert,

Auch diese Betriebe erhalten trotz Ausnahme die Greening-Prämie.

ubb ist äquivalenzmaßnahme

Teilnehmer an der ÖPUL-Maß-nahme „umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirt-schaftung“, kurz UBB, erfüllen durch die ÖPUL-Teilnahme das Greening automatisch. Es sind die Auflagen gemäß UBB zu er-füllen. An UBB teilnehmende Be-triebe brauchen nicht mehr an die einzelnen Greening-Auflagen denken – UBB erfüllt sie. Alle anderen konventionellen Betriebe sind zur Einhaltung des Greening verpflichtet. Niederös-terreichweit sind dies nur mehr rund 15 Prozent der Betriebe, na-türlich regional unterschiedlich. Der Rest erfüllt das Greening mit

Greening erfüllen, weil Ausnah-men festgelegt sind.Ausgenommen vom Greening sind:BiobetriebeBetriebe mit weniger als zehn

Hektar AckerflächeBetriebe mit mehr als 75 Pro-

zent Grünland oder Ackerfut-terfläche an der beihilfefähi-gen Fläche und die verblei-bende Ackerfläche mit Acker-kulturen beträgt maximal 30 Hektar

Ackerbaubetriebe mit mehr als 75 Prozent Ackerfutter-fläche oder Brache oder Le-guminosen für die Anlage-verpflichtung Ökologischer Vorrangflächen und die Rest-ackerfläche mit herkömmli-chen Ackerkulturen beträgt maximal 30 Hektar

Es sind drei Greening-Auflagen festgelegt, die europaweit gel-ten. Die Grünlanderhaltung ist grundsätzlich österreichweit um-zusetzen. Eine einzelbetriebliche Einschränkung besteht nur bei sensiblen Dauergrünlandflächen in Natura 2000 Gebieten.Es sind 15 spezielle Grünland-Lebensraumtypen festgelegt, die nicht umgebrochen werden dür-fen. Zwei weitere Auflagen, die Anbaudiversifizierung und die Verpflichtung zur Anlage von ökologischen Vorrangflächen, sind reine Ackerauflagen.

braucht jeder betrieb Greening?

Jeder Betrieb mit Zahlungsan-sprüchen unterliegt grundsätz-lich dem Greening. Aber nicht je-der Betrieb muss tatsächlich das

Heuer wird das neue Flächenmodell umgesetzt. Mit der neuen Flächenprämie kommt Greening als Voraus-setzung zum Erhalt der Direktzahlungen hinzu. Nur ein relativ kleiner Teil der niederösterreichischen Betrie-be ist von der Erfüllung des Greening tatsächlich betroffen. Mehr über die Greening-Anforderungen verrät LK-Experte Andreas Schlager

nicht jeder iSt betroffen

Greening ist neuer Bestandteil der Flächenprämie ab 2015

Page 51: Die Landwirtschaft April 2015

MFO erfolgt unter „Kultur“, zum Beispiel Sojabohnen, + Code „OVF“.

zwischenfrüchte/begrünung

Mit ÖPUL-Zwischenfruchtbegrü-nungen (Variante 1 – 5) kann die ÖVF-Verpflichtung ebenso erfüllt werden. Die Beantragung muss im MFO 2015 erfolgen und damit sind die begrünten Flächen vom Sommer/Herbst 2015 gemeint. Anrechnungsfaktor ist 0,3, das heißt, fünf Prozent Ökologische Vorrangflächen sind mindestens 16,7 Prozent Begrünung. Grund-sätzlich ist die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Zwischen-fruchtbegrünung nicht notwen-dig, in den meisten Fällen aber sinnvoll. Begrünungsflächen zum Greening erhalten keine ÖPUL-Begrünungsprämie – dar-über hinausgehende Begrünun-gen werden natürlich im ÖPUL bei Teilnahme an der Begrünung bezahlt. Die Beantragung im MFO erfolgt durch Angabe der Begrünungs-variante + „Greening“, zum Bei-spiel Variante 3 – Greening. Dies kann man nur auf Flächen im MFO 2015 beantragen, bei denen eine zeitgerecht zu erntende Kul-tur steht, wie zum Beispiel Win-tergetreide. Danach ist die Begrü-nung auf der Fläche anzubauen.

GlÖz und cc-landschaftselemente

Gäben/Uferrandstreifen, Natur-denkmäler, Tümpel und Stein-riegel/Steinhage zählen zu den GLÖZ-Landschaftselementen. Solche Elemente auf oder neben einer Ackerfläche sind Teil die-ser landwirtschaftlichen Fläche – sie sind also Ackerfläche. Diese GLÖZ-LSE können dann auch als Ökologische Vorrangfläche be-antragt werden, zum Beispiel als „GLÖZ Graben/Uferrandstreifen + Code „OVF“). Sie werden voll angerechnet.

kurzumtrieb

Bestimmte heimische Gehölzar-ten können als Energieholz zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung beantragt werden. Anerkannt werden: Weiden, Pappeln, Grau-/Schwarzerlen, Eschen und Bir-ken. Die Robinie zählt nicht! Energieholzflächen werden mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt. Düngung ist nicht erlaubt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln ist bei Neuanlage oder bei Neuaustrieb nach einer Nutzung zulässig

sodass die geforderter Anzahl an Kulturen in der Fruchtfolge von mindestens zwei oder drei ohne große Herausforderung erfüll-bar ist. Jede Gattung einer Kultur, teilweise Arten innerhalb von Fa-milien oder jede Sommer- oder Winterkultur und Brachen gelten als eigene Kultur, zum Beispiel Winterweizen ist eine andere Kultur als Sommerweizen.

Ökologische Vorrangflächen – was geht?

Betriebe mit mehr als 15 Hektar Acker müssen mindestens fünf Prozent ihrer Ackerfläche als öko-logische Vorrangfläche (ÖVF) be-antragen. Hier gibt es einen Maß-nahmenkatalog, aus dem jährlich ausgewählt werden kann.

brachen

Bracheflächen werden im Mehr-fachantrag online als „Grünbra-che“ + Code „OVF“ beantragt. Die Bracheflächen sind über die Vegetationsperiode zu begrü-nen und zu pflegen. Die Neu-anlage hat bis 15. Mai zu erfol-gen, spezielle Brachemischun-gen müssen nicht angebaut wer-den. Auch Altbrachen können als ÖVF gemeldet werden. Eine Bestandsänderung ist nicht not-wendig. Eine Pflegemaßnahme, wie zum Beispiel Häckseln, kann

april 2015 Spezielles aus le 2014 bis 2020

Die Landwirtschaft | 51 |

jederzeit erfolgen. Der Umbruch ist grundsätzlich ab 1. Septem-ber möglich. Für den Anbau einer Winterung kann auch vor-her umgebrochen werden, so-dass pflanzenbauliche Vorarbei-ten für den Anbau der Winterung erfolgen können.

Stickstoffbindende kulturen

Eine wichtige Forderung Öster-reichs konnte in den Verhand-lungen durchgebracht werden, nämlich dass auch Eiweißpflan-zen gemeldet werden können. Die Flächen werden mit dem Fak-tor 0,7 berücksichtigt, das heißt ein Hektar Leguminosenfläche bringt 0,7 Hektar Ökovorrangflä-che. Der Einsatz von Pflanzen-schutz ist möglich. Die Flächen sind ganz normal zu bewirtschaf-ten und zu nutzen, zum Beispiel durch Kornernte und Ganzpflan-zennutzung.

Als zulässige stickstoffbindende Kulturen gelten klein- und groß-körnige Leguminosen: Kleearten, Luzerne, Erbsen, Ackerbohnen, Sojabohnen, Winter-/Sommer-wicken, Linsen, Süß-/Bitterlupi-nen, Kichererbsen. Mischungen mit anderen Kulturen, wie zum Beispiel Kleegras, Erbsen-Getrei-degemenge sind jedoch nicht an-rechenbar. Die Beantragung im

Kurz gefasstZusammenfassend kann fest-gehalten werden, dass Betrie-be mit Greeningpflicht (ohne UBB-Teilnahme) aus diesem Maßnahmenkatalog jährlich neu entscheiden können, wie die Ökovorrangflächen erfüllt werden. Selbstverständlich sind auch verschiedene Mög-lichkeiten „kombinierbar“. Die Auflagen sind erfüllbar und sichern vor allem einen beträchtlichen Anteil der Flä-chenprämie (Greening = 30 Prozent).

beStimmte heimiSche GehÖlzarten, wie die Pappel, können als Energie-holz zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung beantragt werden Foto: LK NÖ/Archiv

DI ANDrEAS SChlAgEr ref. Ackerbau und grünland tel. 05 0259 22132 [email protected]

Page 52: Die Landwirtschaft April 2015

Die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Oberflächengewässerschutz“ soll verhindern, dass Bodenmaterial ab-geschwemmt und damit Stickstoff und Phosphor in angrenzende Fließgewässer gelangen und deren öko-logisches Gleichgewicht mit der Anreicherung von Nährstoffen gefährden. Welche Gegenmaßnahmen unter welchen Bedingungen förderbar sind, erklärt LK-Expertin Elisabeth Schübl.

| 52 | Die Landwirtschaft

Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

ÖPul 2015 VorBeugenDer oBerFLäCHengeWässersCHutZ Für geFäHrDete FLiessgeWässer

Fließgewässer vor Eintrag von Stickstoff und Phosphor schützen

Die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeu-gender Oberflächengewässer-schutz“ fördert die Anlage von Gewässerrandstreifen und zusätz-lichen Schutzstreifen auf Acker-flächen entlang von gefährdeten Oberflächengewässern. Versuche zeigen deutlich, dass Gewässer-randstreifen Boden- und Nähr-stoffeinträge verringern.Angeboten wird die Maßnahme in Katastralgemeinden mit über-durchschnittlich hohem Boden-abtragsrisiko und mit Nährstoff belasteten Fließgewässern. Die NÖ-Karte zeigt in blauer Farbe

jene Regionen, welche das Bun-desamt für das Wasserwirtschaft für den Oberflächengewässer-schutz ausgewiesen hat.

mindestens zwei hektar im ersten teilnahmejahr

Im ersten Teilnahmejahr müssen mindestens zwei Hektar Ackerflä-chen in der Gebietskulisse bewirt-schaftet werden.In den ausgewiesenen Gebieten sollen ständig wasserführende Fließgewässer mittels Gewässer-randstreifen auf angrenzenden Ackerflächen vor Nährstoff-Ein-

trägen geschützt werden. Als an-grenzend gelten Ackerflächen, die maximal 50 Meter vom Gewässer entfernt liegen.

bedingungen für Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen haben fol-gende Bedingungen zu erfüllen:Lage auf der ans Gewässer an-

grenzenden Seite des AckersDurchschnittlich mindestens

zwölf Meter breit – es kann auch der gesamte Acker be-grünt werden

Anlage einer dauerhaften, win-

terharten Begrünung bis spä-testens 15. Mai des ersten Teil-nahmejahres oder Belassen einer bestehenden. Legumi-nosen dürfen im Bestand nur untergeordnet vorkommen.

Keine Düngung und kein Pflanzenschutz vom 1. Jänner des ersten Teilnahmejahres bis 31. Dezember 2020.

Kein Umbruch der Begrünung im Verpflichtungszeitraum bis 31.12.2020.

Jährliche Pflege der Fläche durch Häckseln oder Mähen – das Mähgut darf abtranspor-tiert und genutzt werden. Es gibt diesbezüglich keine Ter-minvorgaben und keine Be-schränkung der Anzahl jähr-lich durchgeführter Pflege-maßnahmen.

450 € pro hektar

Der Fördersatz im ÖPUL beträgt 450 Euro pro Hektar und wird für maximal 20 Prozent der betriebli-chen Ackerfläche gewährt. Abge-golten werden die Einkommens-verluste, die durch den Verzicht auf die Einbeziehung der Fläche in die betriebliche Fruchtfolge entstehen und die Kosten für die Anlage einer Begrünung. Zah-lungsansprüche aus der Direkt-zahlung kommen noch hinzu.

zusätzliche Schutzstreifen

Zusätzlich zur Anlage eines Ge-wässerrandstreifens besteht die Möglichkeit, an anderer Stelle des Ackerfeldstücks einen Schutz-

anzeiGe oberflächenGewäSSerSchutzGebiet und StändiG waSSerfürhende GewäSSer im GSc Oberflä-chengewässerschutzgebiet ist blasslila eingefärbt. Im ersten Teilnahmejahr müssen mindestens zwei Hektar Ackerfläche in diesem Gebiet bewirtschaftet werden. Die hellblauen Streifen zeigen ständig wasserführende Gewässer. Die Breite dieser Streifen umfasst 50 Meter rechts und links neben dem Gewässer. Daher kann jeder Acker, der in die hellblauen Streifen hineinreicht, an der Maßnahme teilnehmen. Foto: GSC

Page 53: Die Landwirtschaft April 2015

april 2015 Spezielles aus le 2014 bis 2020

Die Landwirtschaft | 53 |

Phosphor-mindeststandard

Der Phosphor-Mindeststan-dard sieht vor, dass der Nährstoff Phosphat mengenmäßig bedarfs-gerecht, also entzugsorientiert eingesetzt wird. Liegen aktuelle Bodenuntersuchungsergebnis-se vor, sind diese zu berücksich-tigen. Bei niedrigen Bodenvorrä-ten werden höhere P-Mengen zur Düngung empfohlen, bei hohen Bodenvorräten werden keine P-Mineraldünger empfohlen. Der

P-Mindeststandard ist eine be-triebsbezogene Begrenzung der Phosphatdüngung. Die innerbe-triebliche Aufteilung obliegt dem Betriebsführer. Eine schriftliche P-Bilanz muss nicht vorliegen.Den P-Mindeststandard setzt man wie folgt um: Solange man keine P-Mineraldünger am Be-trieb verwendet, gilt der P-Min-deststandard als eingehalten. Bringt man zusätzlich zu Wirt-schaftsdüngern P-Mineraldünger

aus, darf die gesamte P-Menge den Bedarf nach SGD nicht über-steigen. P-Mengen über 100 Ki-logramm P2O5 je Hektar im Be-triebsdurchschnitt sind mit Bo-denuntersuchungen zu begrün-den.

aktionsprogramm nitrat

Das Aktionsprogramm Nitrat ist Bestandteil von Cross Complian-ce und stellt nun auch einen Min-deststandard im Bereich der Dün-

treffende Bezeichnung. Die Co-dierung mit „OG“ bzw. „ZOG“ ist in jedem Fall erforderlich.

herbstantrag 2015 letzte möglichkeit

Wer 2015 noch nicht teilnimmt und Interesse an dieser Maß-nahme hat, kann letztmalig mit Herbstantrag 2015 die Maßnah-me beantragen (Antragsfrist ist der 15. Dezember).

streifen anzulegen. Es gelten für den Schutzstreifen die gleichen Bedingungen wie für den Gewäs-serrandstreifen – nur die Lage am Ackerfeldstück ist nicht vor-geschrieben. Ein Schutzstreifen kann dann Sinn machen, wenn es sich um einen Acker mit entspre-chender Hangneigung handelt und daher bei Starkregenereig-nissen immer wieder an gleicher Stelle Erde abgeschwemmt wird. Der Schutzstreifen macht in die-sem Fall an jener Stelle Sinn, wo immer wieder Erosion stattfindet – um genau das zu verhindern. Verlust von Boden ist Verlust von Kapital.

ackerstatus bleibt erhalten

Sowohl Gewässerrandstreifen als auch zusätzliche Schutzstreifen sind von der Grünlandwerdung ausgenommen. Sie haben nach 2020 nach wie vor den Ackersta-tus.

technische hilfsmittel zur ermittlung der teilnahmemöglichkeit

Für beide Lagekriterien (Katas-tralgemeinde und Lage angren-

zend an ständig wasserführende Gewässer) stehen Karten unter www.eama.at zur Verfügung. Im Register „Flächen“, Bereich „Flächenerfassung“, grüner But-ton „Invekos-GIS ab 2015 aufru-fen“ gelangt man ins neue GIS. Für den Einstieg in eama sind die Betriebsnummer und ein PIN-Code erforderlich. Das neue In-vekos-GIS ab 2015 nennt sich GSC (Geomedia Smart Client). In der Legende des GSC können im Kapitel „Gebietsabgrenzungen“ im Unterkapitel „Oberflächenge-wässerschutz“ sowohl das „Ober-flächengewässerschutzgebiet“ als auch die ständig wasserfüh-renden Gewässer (Titel „Gewäs-serrandstreifen“) angezeigt wer-den – siehe Abbildung 1.

bezeichnung im mehrfachantrag

Die korrekte Bezeichnung im Mehrfachantrag 2015 lautet:„Grünbrache“ + Code „OG“ (Ge-wässerrandstreifen) oder „ZOG“ (zusätzlicher Schutzstreifen).Im Falle des Abtransportes des gemähten Aufwuchses ist „Wech-selwiese“, „Futtergräser“,… die zu-

Die Maßnahme will zwei wesent-liche Grundlagen der Landwirt-schaft und der Ökologie schützen – Boden und Wasser. Ein guter Grund, um teilzunehmen.

anzeiGe Oberflächengewässerschutzgebiet und ständig wasserführende Ge-wässer im GSC Foto: aus Anhang zur Sonderrichtlinie

dünGunG und PflanzenSchutz

Mindeststandards sind einzuhaltenNeben den vereinbarten ÖPUL-Maßnahmen muss man auch die gesetzlichen Mindeststandards in den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz einhalten. Über Details dazu informieren die LK-Experten Josef Springer und Vera Pachtrog.

DI ElISABEth SChüBl ref. Ackerbau und grünland tel. 05 0259 22111 [email protected]

daS aktionSProGramm nitrat ist Bestandteil von Cross Complian-ce und schreibt eine Mindestlager-kapazität für den in sechs Monaten anfallenden Wirtschaftsdünger vor. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Page 54: Die Landwirtschaft April 2015

ÖkoloGiSche VorranGflächen Für Den anBau Von eiWeissPFLanZen

Gute Aussichten für Soja

| 54 | Die Landwirtschaft

Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

Die Neugestaltung der GAP sieht vor, dass im Rahmen der Greening-Verpflichtung Betriebe mit mehr als 15 Hektar Acker ökologische Vorrangflächen anlegen müssen. Mehr dazu von LK-Experten Josef Wasner.

Der Anbau von Eiweißpflanzen bietet eine interessante Mög-lichkeit, wobei für viele Bauern die Sojabohne interessant sein dürfte.

Die Grafik zeigt, dass Soja in den letzten Jahren deutlich an Bedeu-tung zugelegt hat. Eine positive Entwicklung ist ebenso beim Er-trag festzustellen. Im langjäh-rigen Mittel wurden in Nieder-österreich zirka 2,5 Tonnen je Hektar geerntet, wobei die Ten-denz steigend ist. Entscheiden-de Punkte beim Sojaanbau sind Saatbettbereitung und Anbau so-wie ein unkrautfreier Bestand bis zur Ernte.

Integrierter Pflanzenschutz

Seit 01.01.2014 sind die Grund-sätze des integrierten Pflanzen-schutzes verpflichtend einzuhal-ten. Beispiele dafür sind vorbeu-gende Maßnahmen wie Frucht-folge, Sortenwahl und ausgewo-gene Düngung, Überwachung von Schadorganismen, zum Bei-spiel mittels Warndienst und das Beachten von Schadschwellen.

Der Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln ist auf das unbe-dingt notwendige Maß zu be-grenzen und biologische, phy-sikalische und andere nichtche-mischen Methoden sollen be-vorzugt werden.

Auflagen bei der Zwischenla-gerung von Festmist auf unbe-festigten Flächen

maximal 170 Kilogramm Stick-stoff in lagerfallender Wirkung je Hektar und Jahr im Betriebs-durchschnitt aus der landwirt-schaftlichen Nutztierhaltung

Einhaltung der N-Obergrenzen nach Cross Compliance samt jährlicher N-Bilanz.

Tipp: Als Werkzeug zur einfachen Erstellung einer N-Bilanz steht der LK-Düngerrechner zur Verfü-gung, ein kostenfreies Excel-Pro-gramm zum Download von unse-rer Homepage. Damit lassen sich auch die Anforderungen aus dem P-Mindeststandard mitberechnen.

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel müssen über eine nationale Zulassung Verfügen. Seit 01.01.2015 dürfen keine deutschen oder nieder-ländischen Präparate verwendet werden. Sollten entsprechende Produkte noch im Lager sein, so muss man diese umgehend sach-gerecht entsorgen. Die Lagerung ist ein Bestandteil der Verwen-dung. Pflanzenschutzmittel dür-fen nur bestimmungs- und sach-gemäß zum Einsatz kommen. Das bedeutet, dass sämtliche Zulassungsauflagen einzuhalten sind (http://pmg.ages.at). Besonders hervorzuheben sind Auflagen zum Bienenschutz, Ab-

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Ertr

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]

Fläche

Ertrag

Ertragstrend

gung dar. Im Aktionsprogramm Nitrat sind wesentliche Begren-zungen und Vorgaben bezüglich der Stickstoffdüngung enthalten, wie zum Beispiel N-Verbotszeiträume im Win-

ter und auf schneebedeckten, durchgefrorenen Böden

Hanglagendüngung mit N-Ga-benteilung sowie erosions-hemmende Maßnahmen bei Rübe, Erdäpfel und Mais bei Hangneigungen über zehn Prozent

düngefreie Streifen entlang von Oberflächengewässern

Mindestlagerkapazität für den in sechs Monaten anfallenden Wirtschaftsdünger

Positive Entwicklung bei Anbaufläche und Ertrag bei Sojabohne in NÖ

Foto

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Page 55: Die Landwirtschaft April 2015

Vorsicht bei der Saatbettbereitung

Die Sojabohne hat einen hohen Wasserbedarf und bildet ein gro-ßes, sich schnell entwickelndes Wurzelsystem. Die Knöllchen-bakterien benötigen einen gut durchlüfteten, feuchten Boden, damit sich rasch Knöllchen bil-den können.Alle Maßnahmen der Bodenbe-arbeitung haben auf Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit Rücksicht zu nehmen, wie zum Beispiel eine wasserschonende Früh-jahrsbearbeitung. Sie soll einen tief gelockerten Boden in guter Struktur gewährleisten. Wichtig ist eine möglichst ebene Oberflä-che des Ackers, um beim Drusch den Mähbalken so tief wie mög-lich stellen zu können. Auf eine zu feuchte Bearbeitung im Früh-jahr reagiert die Pflanze empfind-lich.

Saat in warmen boden

Die Bodentemperatur in fünf Zentimetern Tiefe soll 10° C be-tragen, um ein rasches Auflau-fen zu ermöglichen. Je nach Lage und Witterung ist die günstigs-te Saatzeit von etwa Mitte April bis Anfang Mai. Bei Sojabohne wird eine Bestandesdichte von 40 bis 60 Pflanzen je Quadratme-

ter angestrebt. Bei späteren Sor-ten (00-Sorten) beträgt die Aus-saatstärke etwa 60 bis 65 Körner je Quadratmeter, da diese bes-ser verzweigen. Sorten der Rei-fegruppe 000 sollen mit zirka 70 Körnern je Quadratmeter dichter angebaut werden. In Abhängig-keit von der stark variierenden Korngröße ergibt sich eine Saat-menge von 70 bis 140 Kilogramm je Hektar.

drill- oder einzelkornsaat

Die meisten Sorten werden im Handel in Packungseinheiten von zumeist 150.000 Korn angeboten. Daraus ergibt sich ein Saatgutbe-darf von vier bis fünf Packungen je Hektar. Die übliche Reihenwei-te liegt zwischen 12,5 und 50 Zen-timetern, je nachdem ob gehackt werden soll oder nicht.Die Aussaat erfolgt mit einer Drill- oder mit der Einzelkornsä-maschine. Einen Erfahrungsbe-richt dazu lesen Sie auf Seite 56. Durch die größere Reihenweite ist bei Einzelkornsaat auch eine Maschinenhacke möglich, die sich aufgrund der Durchlüftung des Bodens günstig auf die Ent-wicklung der Wurzelknöllchen auswirkt.Bei der Aussaat sollte man eine Fahrgeschwindigkeit von sechs

april 2015 Spezielles aus le 2014 bis 2020

Die Landwirtschaft | 55 |

Kilometern pro Stunde nicht überschreiten, da sonst die Ab-lagegenauigkeit nicht gegeben ist. Die Saattiefe soll drei bis vier Zentimeter betragen. Auf leichte-ren, schnell austrocknenden Bö-den kann der Samen bis auf fünf bis sechs Zentimeter abgelegt werden.Größere Saattiefen sind zu ver-meiden, da sich die Keimblät-ter erst über der Erdoberfläche entfalten. Die abgelegten Samen müssen einen guten Anschluss an die feuchten Bodenschichten haben. Nur bei sehr grobschol-ligem Boden ist ein Anwalzen empfehlenswert. Auf leichten, schluffigen Böden besteht die Gefahr von Verkrustung.

unkrautfreie bestände wichtig

Die Unkrautkonkurrenz im Ju-gendstadium beeinträchtigt die Entwicklung der Sojabohne. Ab dem Vier-Blattstadium bis zu einer Sojabohnenhöhe von zir-ka zehn Zentimetern kann man den Hackstriegel einsetzen. Eine gute Wirkung ist nur bei trocke-nem Boden und im frühen Sta-dium der Unkrautentwicklung zu erwarten. Bei größeren Rei-henweiten ist eine Maschinenha-cke zweckmäßig. Die Hackarbeit

Dr. JoSEF wASNEr ref. Ackerbau u. grünland tel. 05 0259 22134 [email protected]

vernichtet aufgelaufenes Unkraut und begünstigt die Entwicklung der Knöllchenbakterien.Die Kombination mit einer Sprit-zung eines Nachauflaufherbizides wird notwendig sein, um die Ver-unkrautung in den Reihen aus-zuschalten. Nur in Ausnahmefäl-len kann auf den Herbizideinsatz verzichtet werden. Neben der Vo-rauflaufbekämpfung hat sich die Unkrautbekämpfung im Nach-auflauf im Splittingverfahren be-währt, wobei die erste Maßnahme bis zum Vier-Blattstadium der Un-kräuter und die zweite Maßnah-me ein bis zwei Wochen danach erfolgen soll. Die Bekämpfung des Schwarzen Nachtschattens ist schon früher im Keimblatt bis ers-tem Blatt erforderlich.Die Hirsebekämpfung mit einem Gräserherbizid kann je nach ver-wendetem Mittel mit der zwei-ten Unkrautbekämpfungsmaß-nahme kombiniert werden oder muss in einem separaten Arbeits-gang ein bis zwei Tage nach der letzten Unkrautbekämpfung er-folgen.

DI JoSEF SPrINgEr ref. Bodenwirtschaft und Pflanzenernährung tel. 05 0259 22501 [email protected]

VErA PAChtrog, BAkk.tEChN. Ref. Pflanzenschutz tel. 05 0259 22607 [email protected]

standsauflagen zu Oberflächen-gewässern, Abstandsauflagen zu Gewässern bei abtragsgefährde-ten Flächen, beides ist auch im Feldbauratgeber zu finden, und das Einsatzverbot von Terbuthy-lazin und Metazachlor in Was-serschutz- und Schongebieten. Den Einsatz von Pflanzenschutz-mitteln muss man mit Datum der Anwendung, der behandelten Kultur, dem Feldstück und der Schlagbezeichnung, dem Pflan-zenschutzmittel und der Auf-wandmenge aufzeichnen.

Sachkundigkeit

Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln müssen

schon zum jetzigen Zeitpunkt sachkundig sein. Ab 26.11.2015 ist für den Kauf und die Ver-wendung dieser Präparate der Pflanzenschutz-Sachkundeaus-weis notwendig.

weitere bestimmungen

Weiters sind die Bestimmungen für eine sachgerechte Lagerung (siehe Märzausgabe) einzuhal-ten.

In Gebrauch befindliche Pflan-zenschutzgeräte sind der wie-derkehrenden Überprüfung zu unterziehen (siehe Märzausga-be). „Der Einsatz von Herbiziden

zur Abreife beziehungsweise Ern-tevorbereitung (Sikkation) ist untersagt, falls das Erntegut für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet wird, wie zum Beispiel bei Raps und Getreide.

PflanzenSchutzGeräte sind regelmäßig zu überprüfen. Foto: Bildungswerkstatt Mold

Page 56: Die Landwirtschaft April 2015

zeigen, dass die Sorten der frü-hen Reifegruppe die höheren Er-träge ausnahmslos nach Anwen-dung der Drillsaat brachten.Die Unterschiede zwischen den Saatverfahren sind teilweise be-trächtlich. Bei den meisten Sor-ten der mittleren Reifegrup-pe brachte ebenfalls die Drill-methode die höheren Erträge. Die Unterschiede zwischen den Verfahren sind aber nicht so eklatant. Die Sorte ES Mentor brachte im Mittel von drei Ver-

suchsjahren die höheren Erträ-ge nach Einzelkornsaat.

kornfeuchte zur ernte

Bei beiden Reifegruppen fällt auf, dass die Kornfeuchte zur Ernte bei gedrillten Sojabohnen höher als bei Soja in Einzel-kornsaat war. Dies deutet darauf hin, dass die Pflanzen auf grund des engeren Pflanzabstandes in der Reihe, einem höheren Kon-kurrenzdruck ausgesetzt waren.

Seit Jahren testet die landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn Sojabohnensorten auf die Anbaueignung für die klimatischen Voraussetzungen des Trockengebietes. Von 2010 bis 2013 untersuchte sie auch den Einfluss unterschiedlicher Saatverfahren. Über die Ergebnisse informiert Harald Summerer, LFS Hollabrunn.

Vier Jahre lang wurde der Ein-fluss von Drill- und Einzel-kornsaat auf die Ertrags- und Qualitätsparameter von Sorten der frühen (000) und mittleren (00) Reifegruppe getestet. Die Standraumverteilung und die Saatstärke spielen im Sojaan-bau eine wichtige Rolle bei der Ertragsbildung. Auch im Hin-blick auf die Unkrautkontrolle und den Hülsenansatz können sich dadurch erhebliche Unter-schiede ergeben.

Standraumverteilung

Drillsaaten sind im Hinblick auf die Standraumverteilung der Sojapflanzen etwas günstiger einzustufen. Verglichen mit der Einzelkornsaat befinden sich weniger Pflanzen in den Reihen. Die Konkurrenz in der Reihe müsste demnach geringer sein. Sorten der frühen Reifegruppe (000) besitzen generell ein ge-ringeres Verzweigungspoten-zial und können demnach den freien Zwischenreihenbereich bei großen Reihenweiten nicht zur Gänze erschließen.

Saatstärke

In den Versuchen in Hollabrunn wurden die Sojabohnen mit einer Saatstärke von 60 Körnern je Quadratmeter gesät. Im Falle der Drillsaat lag die Reihenwei-te bei 12,5 Zentimetern und bei Einzelkornsaat bei 50 Zentime-tern. Die Ergebnisse in der Grafik

SojaSaatVerfahren im VerGleich an der lfS hollabrunn

Drillsaat oder Einzelkornsaat?

| 56 | Die Landwirtschaft

Spezielles aus le 2014 bis 2020 april 2015

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Gallec Aligator Petrina Lissabon Lotus Cordoba*) ESDominator

Naya Suedina SliviaPZO*)

ESMentor*)

Ertrag in % vom Versuchs Ø mehrj. Drillsaat Ertrag in % vom Versuchs Ø mehrj. EinzelkornsaatFeuchtigkeit in % bei Drillsaat Feuchtigkeit in % bei EinzelkornsaatProtein in % bei Drillsaat Protein in % bei EinzelkornsaatÖlgehalt in % bei Drillsaat Ölgehalt in % bei Einzelkornsaat

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Ertragsmittel bei Sorten der "000" -Reifegruppe = 101,7 %Ertragsmittel bei Sorten der "00" -Reifegruppe = 106,7 %Die mit einem *) gekennzeichnet Sorten standen 3 Jahre in Testung, alle anderen Sorten 4 Jahre.

00 - Reifegruppe

Die Pflanzen waren demnach mehr veranlasst, in die Höhe zu wachsen und verbrauchten da-für mehr an Energie und Nähr-stoffen. In der Folge fehlte diese Energie bei der Kornausbildung und die Pflanzen reiften früh-zeitig ab.

DI hArAlD SuMMErEr lFS hollabrunn. tel. 02952/2133 [email protected]

Vergleich von drill- und einzelkornsaat (Sojabohnen unterschiedlicher reifegruppen)

LFS Hollabrunn 2010 - 2013Fo

to: L

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Page 57: Die Landwirtschaft April 2015

Leben

Brauchtum

Wer die Ostereier früher brachte Seite 58

top-heurigenkalender

Schmankerlsuche so einfach wie nie Seite 59

urgut! kochSeminare

Spargel & Erdbeer als neue Highlights Seite 60

Schmankerl für die kircheOsterkorb-Übergabe Seite 58

aktionStag in miStelBachMit dem Rad zum Bauernhof Seite 58

auS dem leBenDer ganz normale Wahnsinn Seite 59

rezepttippSpargel und Erdbeer Seite 60

tag der landjugendDas Event des Jahres Seite 61

genuSSolympiadeDie Profis sind gekürt Seite 61

ze gefunden werden. Er kann auch als Kübelpflanze verwen-det werden und blüht im Innen-raum dementsprechend früher. Die Blüten erscheinen vor dem Laubaustrieb zwischen März und April. Im Mai bis Juni reifen Früchte an den Sträuchern. Die Triebe sind leicht durchgebo-gen, wodurch sich besonders im Frühling ein tolles Bild ergibt. Im Herbst zeichnet sich die Pflan-

Blütenpracht an kalten frühlingStagen Der Chinesische Perlschweif (Stachyurus chinensis) erfreut von März bis April den Gartenbesitzer mit gelbgrünen hängenden Blütenähren, die rund fünf Zentimeter lang werden. Foto: LK NÖ/Eva Posch

Der Chinesische Perlschweif kommt, wie sein Name schon sagt, aus China. Er liebt einen sonnigen bis halbschattigen Standort. Wenn er in der prallen Sonne steht, muss jedoch die Wasserversorgung optimal sein. Daher ist ein frischer humoser Boden von Vorteil. Außerdem sollte ein geschützter und be-sonders windgeschützter Platz für diese attraktive Gartenpflan-

Im Frühling blühende Sträucher sind bei Gartenbesitzern beliebt. Der Chinesische Perlschweif, bietet genau das, ist aber dennoch ein selten gesehener Vertreter.

chineSiScher perlSchweif Die Pflanze Des Monats

Der Exot für den Gartender garten im april

Wenn das Wetter schön ist, wollen wir mit allen Pflanzen raus ins Freie. Egal ob Kübelpflanzen, Sommerblumen oder Gemüse, am liebsten würde man Terrasse und Hochbeet jetzt schon füllen. Aber Vorsicht vor der Frostgefahr. Kübelpflanzen sind jetzt empfind-licher als im Herbst, wo sie sich langsam an die Kälte gewöhnen. Im Frühling haben Oleander und Co. meist ausgetrieben und sind sehr frostempfindlich. Bitte den-ken Sie nicht einmal daran, Para-deiser, Paprika oder Gurken raus zu setzen. Ohne Schutz kommt das erst ab Mitte Mai in Frage. Aber es gibt ohnedies genug zu tun. Nach dem Mähen können Sie den Rasen vertikutieren und düngen. Wenn Sie jetzt auf Obst-baumstämmen einen Leimring anbringen, können Ameisen nicht so einfach auf und ab laufen. Sie sind es nämlich, die für Blattlaus-befall mitverantwortlich sind.

tipp von Johannes Käfer, Obmann der Gärtnervereini-gung NÖ.

Foto

: zVg

ze durch eine lang anhaltende Herbstfärbung aus. Die Pflanze verdient eine Einzelstellung im Garten. Sie erreicht eine Höhe von 2 bis 3 Metern und eine Brei-te von bis zu 2 Metern. Auch der Japanische Perlschweif kann als seltener Vertreter in den Garten einziehen und bringt den gewis-sen Hauch Exotik mit.

DI ChRIStIan KORnhERR

Die LJ-Sieger des Projektmarathons stehen fest. Seite 61

Page 58: Die Landwirtschaft April 2015

| 58 | Die landwirtschaft

Brauchtum april 2015

Im Kalender

Ein Radtag der besonderen Art

mit dem rad zum Bauernhof Auf ambitionierte Radler wartet die länge-re Radroute mit rund 32 km. Familien mit Kindern bzw. Genussradler kön-nen die kürzere Route mit etwa 18 km in Angriff nehmen. Foto: BBK Mistelbach

Betrieben können die Besucher einmal hautnah hinter die land-wirtschaftlichen Kulissen schau-en. Neben einer Betriebsvorstellung bzw. Führung durch den Betrieb können die Besucher auch die hofeigenen Schmankerl der Be-triebe verkosten. „Ziel war und ist es, den Kontakt sowie das Ver-ständnis zwischen Konsument und Bauern zu vertiefen“, erklärt Kammerobmann Hermann Stich.

Vier Betriebe – eine Kellergasse – zwei Routen – ein sportliches Ge-nusserlebnis heißt es auch heuer wieder im Bezirk Mistelbach. Denn zum bereits sechsten Mal geht am Sonntag, 3. Mai, der tra-ditionelle Aktionstag der Bezirks-bauernkammer über die Bühne. Unter dem Motto „Konsument trifft Produzent“ wird auch die-ses Mal ein vielfältiges Programm geboten. Dabei dreht sich heuer alles um das Thema Bio. Bei vier

Regionaler Genuss für das osterfestEr hat schon Tradition, der österli-che Besuch des NÖ Landesverban-des für bäuerliche Direktvermark-ter bei Kardinal Schönborn in der Erzdiözese Wien sowie bei Bischof Küng und Weihbischof Leichtried im Bischofssitz St. Pölten. Zum 10. Mal empfingen heuer die zustän-digen Diözesanbischöfe die bäuer-lichen Vertreter. Dabei bekräftigten sie einmal mehr die enge Verbin-dung zur bäuerlichen Bevölkerung. So bekennt sich die Kirche zu einem bewussten Umgang mit den natürlichen Grundlagen und zu einer Landwirtschaft, die auf die-ser Basis wertvolle Lebensmittel erzeugt. Wer ebenfalls Lust auf ös-terliche Leckerbissen bekommen hat, findet Direktvermarkter ganz in seiner Nähe unter www.gutesvombauernhof.at.

Ein Hase, der Eier bemalt und sie dann in den Hausgärten versteckt – schon früh lernen Kinder die un-zähligen Sagen kennen, die sich um den legendären Osterhasen ranken. Ist Meister Lampe zwar mittlerweile ein fixer Bestand-teil des Osterbrauches, so war das nicht immer der Fall. Denn noch im vorigen Jahrhundert war der eierlegende Osterhase beispiels-weise in einigen Teilen Deutsch-lands noch gänzlich unbekannt. Auch in Österreich war es nicht im-mer der Hase, der am Ostersonn-tag für strahlende Kinderaugen sorgte. In Tirol legte lange Zeit die Osterhenne die Eier und in einigen Regionen Deutschlands kam der Fuchs. In der Schweiz sorgte der Kuckuck für den Eierüberschuss zu Ostern und in einigen Teilen Öster-reichs der Storch. Warum es heu-te tatsächlich der Hase ist, der die Nester versteckt, darüber streiten sich die Geister. Doch eine Legen-de besagt, dass einst das Backen eines Osterlammes missglückte und statt der Lammfigur ein Hase aus dem Backrohr kam. Der heute so beliebte Osterhase war geboren.

Brauchtum WeR Die osteReieR fRüheR bRachte

Ostern anno dazumalapril 2015SO, 5. OSTERSONNTAGMO, 6. OSTERMONTAGDI, 7. WELTGESUNDHEITSTAGSO, 19. SCHWENDTAGSA, 25. TAG DES BAUMES, TAG DER OFFENEN GäRTNEREISO, 26. TAG DES MOSTESDO, 30. WALPURGISNACHT

oSterfeSt Der Hase tauchte bereits in früheren Kulturen als Symbol der Frucht-barkeit und als Frühlingsbote auf. In Byzanz soll er einst sogar ein Zeichen für Christus gewesen sein. Als österlicher „Eierbringer“ tauchte Meister Lampe erst-mals im 17. Jahrhundert auf. Fotos: LK NÖ/Eva Posch

Der Hase gehört zu Ostern wie das Amen zum Gebet. Doch war es immer Meister Lampe, der die bunten Eier brachte und Kinder mit bunten Osternestern erfreute?

einen oSterkorB mit regionalen Leckerbissen gab es für Weihbischof Anton Leichtfried und Bischof Klaus Küng. Überreicht wurde er von Ob-mann der Direktvermarkter NÖ Johann Höfinger und Obmann-Stell-vertreterin Christine Zimmermann.

Page 59: Die Landwirtschaft April 2015

Der ganz normale Wahnsinn

Wie ein roter Faden zog sich dieses Thema in den letzten Wo-chen durch mein Umfeld: Männer und Frauen, über die ihre Mitmenschen sagen würden, dass sie erfolgreich sind, laufen wie der sprichwörtliche Hamster im Rad und sind Burn-out-gefähr-det. Menschen, die im Leben eigentlich nichts mehr beweisen müssten, weil das Erreichte gut ist so wie es ist, sind getrieben nach noch mehr… noch größer, noch effizienter, noch erfolg-reicher. Letztlich ist es eine Suche nach noch mehr Anerkennung von außen, die den Mangel an Selbstwert wettmachen soll. Eine Rechnung, die so allerdings nicht beglichen werden kann.

Gleichzeitig steigen durch die wirtschaftliche Situation die An-forderungen an Landwirte ebenso wie außerlandwirtschaftlich Tätige. Für den gleichen Output muss immer noch ein Schäuferl nachgelegt und noch an einem Schräubchen gedreht werden. Viele sehen im stetigen Wachstum die einzige Chance, um zu überleben. Noch mehr Leistung, noch mehr Flächen, noch größe-re Stallungen und Maschinen… bei noch mehr Schulden, noch mehr Arbeit, noch mehr psychische und körperliche Belastung.

So kann es leicht passieren, dass die Menschen, deren Persön-lichkeit und Miteinander den Familienbetrieb ausmachen, sich provokant gesagt, selbst zu Sklaven ihres irdischen Imperiums machen. Auf der Strecke bleiben Gesundheit, Partnerschaft, Fa-milie und nicht zuletzt auch die Freude am Leben. Ist der Körper erst mal krank gerackert oder haben sich die liebsten Menschen nach vielen verzweifelten Versuchen resigniert abgewendet, so bleibt oft nur Leere zurück und die Frage, ob das alles auch wirklich den Preis wert war, der nun dafür zu zahlen ist. Der schönste Erfolg schmeckt schal, wenn ihn niemand mit uns teilt. Der größte Betrieb zerbricht wieder, wenn ihn, ob der enormen Belastung, niemand mehr weiter führen mag oder kann.

Wann ist genug genug? Der ganz normale Wahnsinn – es stellt sich die Frage, ob der Wahn tatsächlich Sinn macht? Oder ob am Ende des Tages nicht doch weniger mehr wäre, wenn dabei auch noch Lebensqualität und Freude am Sein Platz hätten.

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april 2015 leben

Die landwirtschaft | 59 |

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Die besten adressen

Page 60: Die Landwirtschaft April 2015

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Grün-weiß-rot beginnt die Erntesaison 2015

| 60 | Die landwirtschaft

leben april 2015

Grüner oder weißer Spargel, saf-tige Erdbeeren: Der Frühling er-öffnet das Erntejahr urGut mit zwei Höhepunkten. Denn die Se-minarbäuerinnen zeigen heuer, was Spargel jenseits von „Sauce Hollandaise“ noch alles zu bie-ten hat. Kombiniert wird dies mit fruchtig frischen Erdbeeren. Da-mit greifen die UrGut! Kochsemi-nare ein Motto auf, das es in sich hat und versprechen einige tren-dige Rezeptideen rund um Spar-gel und Erdbeeren. Von unwiderstehlichen Suppen, über Füllungen in herzhaften Stru-deln bis hin zu gschmackigen Blät-terteigtascherl ist alles mit dabei. Knackig, frisch und köstlich mit einer Portion Humor bringen die Seminarbäuerinnen das leckere Obst und Gemüse auf den Tisch.

Auf den Geschmack gekommen? Nähere Informationen zum Pro-gramm, zu den Terminen und den Kursorten finden Sie auf www.urgutkochen.at oder unter Tel. 05 0259 26200. Anmelde-schluss ist jeweils zwei Wochen vor Kursbeginn.

hohenlehen öffnet seine tore

Am Samstag, 11. April öffnet die Landwirtschaftliche Fachschule Hohenlehen wieder ihre Türen. Interessierte können dabei nicht nur die Räumlichkeiten der Schule besichtigen. Sie bekommen auch einen Eindruck von den Fach-kompetenzen der Bergbauern-schule. Gestartet wird um 8.30 Uhr. Um 9.30 Uhr können sich die Gäste über Hohenlehen-Fleisch informieren und die Produkte ver-kosten.

Auch die Werkstätten können an diesem Tag unter die Lupe genommen werden. Ein umfang-reicher Rundgang mit Schloss-Be-sichtigung ist für 10 Uhr geplant. Für die musikalische Umrahmung sorgt an diesem Tag der Musikver-ein. Weitere Informationen erhal-ten Sie unter www.hohenlehen.at.

Spargelsuppe mit Curry und Erdbeer-ZwiebelkompottErdbeeren waschen, putzen und in Scheiben schneiden. Die Scha-lotten schälen, in Streifen schnei-den und mit Essig, Salz und Pfef-fer aufkochen. Nach zwei Minu-ten den Gelierzucker und die Erd-beerscheiben dazugeben, aufko-chen und ein paar Minuten ziehen lassen. Spargel waschen, schälen und in kurze Stücke schneiden. Die Spargelschalen waschen, 15 Minuten im Wasser kochen und abseihen. Den Sud mit Salz, Zu-cker, Zitronensaft würzen, Weiß-

wein dazugeben und die Spar-gelstücke darin kochen, rausneh-men und beiseite stellen. Butter in einem Topf zerlassen, Curry und Mehl darin leicht anschwit-zen, mit dem Spargelsud und dem Schlagobers aufgießen unter stän-digem Rühren aufkochen und ab-schmecken. Die Dotter in die Sup-pe rühren und nicht mehr kochen lassen. Die Spargelstücke in die Suppe geben. Suppe in Tellern an-richten und in die Mitte etwas Erd-beer-Zwiebel Kompott setzen.

zutatenKompott: 200 g Erdbeeren

2 Stk. Schalotten

20 ml Balsamicoessig

10 ml Rotweinessig

30 g Gelierzucker 2:1

Salz, Pfeffer

500 g Spargel, weiß, 50 ml Weißwein

1 EL Butter, 2 TL Curry, 1 EL Mehl

1 Becher Schlagobers, 2 Dotter

1 TL Zucker, Zitronensaft,

Muskatnuss

genuSStipp Spargel und Erdbeeren sorgen gemeinsam für den gewissen Pfiff in der Küche. Foto: LK NÖ/Heidegger

termine

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ort Spargel & erdbeer Saftige kirschen

amstetten 12.06.2015, 1330– 1730 26.06.2015, 1330– 1730

baden 21.05.2015; 28.05.2015, 1700– 2100 25.06.2015, 1700– 2100

bruck/leitha 19.05.2015; 29.05.2015, 1700– 2100 23.06.2015, 1700– 2100

Gänserndorf 20.05.2015, 1800– 2200 24.06.2015, 1800– 2200

Gmünd 10.06.2015, 1900– 2300 30.06.2015, 1900– 2300

hollabrunn 27.05.2015, 1800– 2200 17.06.2015, 1800– 2200

horn (Mold) 17.06.2015, 1900– 2300 02.07.2015, 1900– 2300

Korneuburg 10.06.2015, 11.06.2015, 1800– 2200 22.06.2015, 1800– 2200

23.06.2015, 1800– 2200

Krems 12.06.2015, 1700– 2100 ---

Melk 03.06.2015, 10.06.2015, 1800– 2200 08.07.2015, 1800– 2200

Mistelbach 18.05.2015, 1800– 2200 22.06.2015, 1800– 2200

scheibbs 22.05.2015, 02.06.2015, 1800– 2200 02.07.2015, 1800– 2200

st. Pölten 21.05.2015, 1700– 2100 19.06.2015, 1700– 2100

tulln 22.05.2015, 1700– 2100 26.06.2015, 1700– 2100

Waidhofen/thaya 18.06.2015, 1900– 2300 03.07.2015, 1900– 2300

Waidhofen/Ybbs 11.06.2015, 18.06.2015, 1800– 2200 24.06.2015, 1800– 2200

25.06.2015, 1800– 2200

Wr. neustadt 05.06.2015, 1700– 2100 ---

zwettl 11.06.2015, 1900– 2300 01.07.2015, 1900– 2300

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april 2015 landjugend

Die landwirtschaft | 61 |

Landjugend-Landesleiterin Ve-rena Hainzl und Landesobmann Harald Hochedlinger konnten einen beeindruckenden Bericht über die Aktivitäten des letzten Jahres ablegen. In allen sechs Schwerpunkt-bereichen wurde großartig ge-arbeitet. Insgesamt wurden im abgelaufenen Jahr 646 Veran-staltungen mit 17.921 Teilneh-mern durch die Landjugend Niederösterreich betreut. Die Landesleitung dankte dem Lan-desbeirat, dem Büro, der Land-wirtschaftskammer sowie den

Sponsoren für ihre Unterstüt-zung. Anschließend präsentier-te Bundesobmann Michael Hell die neu gewählten Funktionä-re der Landjugend. An der Spit-ze der Landjugend Niederös-terreich wird im nächsten Jahr neben Landesobmann Harald Hochedlinger die Landesleiterin Sandra Zehetbauer aus Schönau an der Donau stehen. Zu den Stellvertretern wurden Karin Winkler aus dem Bezirk Gföhl und Michael Raser aus dem Be-zirk Bruck/Leitha gewählt. Kam-merpräsident Hermann Schultes

lobte die Landjugendmitglieder als junge Menschen, die immer frei nach dem diesjährigen Mot-to des Tags der Landjugend, in Bewegung sind und großartiges leisten.Landesrat Stefan Pernkopf be-stätigte, die Landjugend sind diejenigen, die anpacken und dadurch einen Beitrag für die Gemeinden, den ländlichen Raum und das Land Niederös-terreich leisten. Alle Ehrengäste dankten der scheidenden Lan-desleiterin Verena Hainzl für ihr Engagement.

SpezialwiSSen Brachte Sieg Die besten drei Teams der Ge-nussolympiade vertreten von 7. bis 9. August 2015 Niederöster-reich beim Bundesentscheid im stei-rischen Ort Bruck an der Mur.

Genussprofis stehen festDie Genussolympiade, früher be-kannt als Milchwirtschaftswettbe-werb, findet seit 2010 im Rahmen der Ab Hof Messe in Wieselburg statt. Mit 87 Teams, zu je zwei Per-sonen, wurde auch heuer wieder der Landesentscheid gestartet. Ins-gesamt sieben Stationen standen zu den Themen Gesunde Ernäh-rung und dem Spezialthema Scho-kolade auf dem Programm. Beim Finale auf der Ab Hof Bühne hieß

es für die vier besten Teams des Ta-ges kämpfen was das Zeug hergibt.

Die Platzierungen:1. Platz: Leopold Hofbauer und Ludwig Gruber (Bezirk Gföhl)2. Platz: Michael Zehetbauer und Melanie Weiss (Bezirk Marchfeld)3. Platz: Reinhard Gutsjahr und Valentin Schrayvogel (Bezirk Melk)4. Platz: Angelika und Birigt Winkler (Bezirk Gföhl).

die landeSBeiräte Beim tag der landjugend in wieSelBurg Martin Stocker (2.Reihe v.l.), Michael Raser, Martin Mölzer, Andreas Rieder, Michael Schalk, Gerald Wagner, Marcus Falb, Matthias Veitl sowie Cornelia Spanblöchl (1. Reihe v.l.), Julia Unger, Bettina Pabisch, Karin Winkler, Landesleiter Harald Hochedlinger und Sandra Zehetbauer, Verena Fehrin-ger, Sabine Handl, Christine Kurz und Daniela Neumayer. Fotos: LJ NÖ

tag der landjugend Das event Des JahRes

„Landjugend in Bewegung“

Projektmarathon: Die landessiegerIm Sommer 2014 arbeiteten 57 Landjugendgruppen an einem Projekt. Diese geheime Aufga-be wurde zuvor mit Vertretern der Gemeinden vereinbart und am Freitagabend den Gruppen übergeben. Ein Wochenende hatten die Jugendlichen Zeit, um ihre Ideen umzusetzen. Verschiedenste Arbeiten wur-den erledigt, vom Brückenbau über Rabatte Gestalten bis hin zu Wanderweggestaltungen war den Landjugendlichen nie langweilig. Die teilnehmende Gruppe musste nicht nur das Projekt bewältigen, sondern auch im Internet und in Print-medien darüber berichten. Zusätzlich war eine zur Auf-gabe passende Projektmappe einzureichen und das Projekt musste vor einer hochkaräti-gen Jury in der LK NÖ präsen-tiert werden. Beim Tag der Landjugend, wurden die besten Projekte des Projektmarathons 2014 prämiert. Von den 57 Projekten wurden 20 mit Gold, 19 mit Silber und 14 mit Bronze ausge-zeichnet. Mit großer Spannung wurde die Verkündung des Siegerteams durch LK-Präsident Herman Schultes erwartet. Der Sieg ging an die Landjugend Bezirk Tulln mit ihrem Projekt: „Lebens Traum- a Platzerl fia di & mi!“. Die Gemeinde und Pfarre entschieden sich für die Gestaltung des neuen Pfarr-gartens. Obwohl er von Unkraut überwachsen war entstand daraus in nur 42,195 Stunden ein komplett neuer Pfarrgarten in Langenrohr.

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Bildungskalender April 2015

Persönlichkeit und Kreativität

Ein Werkstück für den Garten selbst gebaut 27.04.15; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 70,- pro Person, EUR 50,- LandwirtInnen, EUR 25,-MaterialbeitragAnmeldung: 05 0259 295

Einen kunstvoll gestalteten Feuerkorb schweißen 08.05.15-09.05.15; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 150,- pro Person, EUR 110,- Kursbeitrag für LandwirtIn-nen, EUR 40,00 Materialbeitrag, EUR 50,-Nächtigung, Vollpension,Anmeldung: 05 0259 29500

NLP-Aufbauschulung 2015: Die Welt der Sinne (16 UE) 18.04.15; 09:00-17:00Ort: LFS KremsKosten: EUR 110,- Anmeldung: 02272/61157

Schwemmholz - Basteleien 07.05.15; 18:00-21:00Ort: LFS UnterleitenKosten: EUR 20,- Anmeldung: 07445/204

Wiesenblumensträusse 04.05.15; 14:00-16:30Ort: LFS UnterleitenKosten: EUR 18,- Anmeldung: 07445/204

Gesundheit und Ernährung

1-2-3 Kochen macht Spaß, sei dabei 24.04.15; 19:00-23:00

Ort: LFS Gießhübl, Kosten: EUR 22,- Anmeldung: 07472/62722

junge.küche.mold: Fleisch aus der Pfanne 25.04.15; 10:00-14:00Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 25,- Anmeldung: 05 0259 29500

Komm & koch mit den Bäuerin-nen – Spargel- & Erdbeerzeit18.05.15; 18:00-22:00Ort: BBK Mistelbach19.05.15; 17:00-21:0029.05.15; 17:00-21:00Ort: BBK Bruck/Leitha20.05.15; 18:00-22:00Ort: BBK Gänserndorf21.05.15; 17:00-21:0028.05.15; 17:00-21:00Ort: BBK Baden und Mödling21.05.15; 17:00-21:00Ort: LK NÖ, St. Pölten22.05.15; 17:00-21:00Ort: BBK Tulln22.05.15; 18:00-22:00Ort: BBK Scheibbs27.05.15; 18:00-22:00Ort: BBK HollabrunnKosten: EUR 49,- inkl. Rezept-broschüre Anmeldung: 05 0259 26200

Lehrgang Einführung in die TCM (traditionelle chinesische Medi-zin)-Modul 7 25.04.15; 08:30-14:00Ort: LFS TullnKosten: EUR 30,- Anmeldung: 02272/62515

Lehrgang Einführung in die TCM (traditionelle chinesische Medi-zin)-Modul 8 09.05.15; 08:30-14:00Ort: LFS TullnKosten: EUR 30,- Anmeldung: 02272/62515Mit Schwung und Elan unter-wegs - SMOVEY 08.05.15; 19:00-20:30Ort: LFS GießhüblKosten: EUR 10,- Anmeldung: 07472/62722

Vegetarische Küche 16.04.15; 19:00-23:00Ort: LFS GießhüblKosten: EUR 22,- Anmeldung: 07472/62722

EDV

Workshop Naturfotografie 08.05.15-09.05.15; 12:30-17:00Ort: LK NÖ, St. PöltenKosten: EUR 135,- Anmeldung: 05 0259 26105

Bauen, Energie und Landtechnik

Ausbildung zum/zur Staplerfahrer/in 15.04.15-17.04.15; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 230,-, EUR 92,5 Nächti-gung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29500

Energie für JEDERMANN - Strom, Wärme, Kälte, Treibstoff 15.04.15; 08:30-16:3013.05.15; 08:30-16:30Ort: LFS TullnKosten: EUR 20,- Anmeldung: 02272/62515

Ergänzungskurs für die Landwirt-schaft „Code 96“ - Außenkurs der Fahrschule Horn 05.05.15-07.05.15; 13:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 395,- pro Person (inkl. Lehrunterlagen), EUR 92,5 Nächti-gung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29500

Ergänzungskurs für die Land-wirtschaft - Klasse BE mit Theorieprüfung - Außenkurs der Fahrschule Horn 05.05.15-07.05.15; 13:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 460,- KB inkl. Lehr-unterlagen, EUR 92,5 Nächtigung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29510

Ergänzungskurs für die Landwirt-schaft - Kombination der Klassen BEF - Außenkurs der Fahrschule Horn 04.05.15-08.05.15; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 820,- pro Person inkl. Lehrunterlagen, EUR 177,5 Nächti-gung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29510

Ergänzungskurse für die Land-wirtschaft - Klasse BE nur praktische Prüfung - Außenkurs der Fahrschule Horn 11.05.15-12.05.15; 08:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 240,- KB inkl. Lehr-unterlagen Anmeldung: 05 0259 295 0

Erneuerbare Energieanlagen-schau für die Wärme-, Strom-, Kälte-, Treibstofferzeugung 15.04.15; 18:00-22:00Ort: LFS Tulln,Kosten: EUR 10,- Anmeldung: 02272/62515

Erneuerbare Energieanlagen-schau für die Wärme-, Strom-, Kälte-, Treibstofferzeugung 13.05.15; 18:00-22:00Ort: LFS TullnKosten: EUR 10,- Anmeldung: 02272/62515

Errichtung von Trockensteinmau-ern (24 UE) 16.04.15; 08:30-17:30Ort: LFS Krems; Kursort: Oberarns-dorf/Wachau30.04.15; 08:30-17:30Ort: LFS Krems; Kursort: Weinviertel07.05.15; 08:30-17:30Ort: LFS Krems; Kursort: GarsKosten: EUR 160,- Anmeldung: 02732/87516

Herstellung von Biotreibstoff aus Pflanzenölen 17.04.15; 08:15-12:2008.05.15; 08:15-12:20Ort: LFS Tulln, Kosten: EUR 23,- Anmeldung: 02272/62515

Kraftfahrzeug-Elektrikkurs, 2-tägiger Praxiskurs 08.05.15-09.05.15; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 140,- pro Person, EUR 100,- für LandwirtInnen, EUR 50,- Nächtigung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29500

Schweinestallbau - Baustellen-besichtigung TGD-Anerkennung: 1 Std.08.05.15; 09:00-12:00Ort: noch offenKosten: EUR 5,- pro Betrieb Anmeldung: 05 0259 25400

Traktorführerschein - Klasse F - Kurzkurs für Führerscheinbe-sitzerInnen B - Außenkurs der Fahrschule Horn 04.05.15-08.05.15; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 460,- KB inkl. Lehr-unterlagen, EUR 177,5 Nächtigung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29510

Dienstleistungen und Einkommenskombination

Auffrischungsschulung Lebensmittelhygiene 07.05.15; 09:00-12:00

Ort: LK NÖ, St. PöltenKosten: EUR 10,- pro Person, EUR 5,- jede weitere Person vom BetriebAnmeldung: 05 0259 26500

Verkaufstraining - aktiv und erfolgreich verkaufen 14.04.15; 09:00-17:00Ort: LK NÖ, St. PöltenKosten: EUR 45,- Anmeldung: 05 0259 26100

Pflanzenproduktion

Beetgeschichten - Gemüseanbau für Unerfahrene 15.04.15; 15:00-19:00Ort: LFS KremsKosten: EUR 25,- Anmeldung: 02272/61157

Cocktails aus heimischen Edel-bränden & Likören 17.04.15; 13:00-17:00Ort: LK NÖ, St. PöltenKosten: EUR 60,- Anmeldung: 05 0259 26100

Der Garten rund ums Haus 24.04.15; 13:00-17:00Ort: LFS WarthKosten: EUR 25,- Anmeldung: 02629/2222-0

Ernährung und Düngung im Weinbau 17.04.15; 08:00-12:00Ort: LFS KremsKosten: EUR 30,- Anmeldung: 02732/87516

Tierhaltung

Bienen: Die Königinnenzucht in der Praxis 08.05.15; 09:00-17:00Ort: LFS WarthKosten: EUR 50,- Anmeldung: 02629/2222-0

Bienen: Grundschulung für Im-kerneueinsteiger - LFS Krems 25.04.15; 09:00-17:0002.05.15; 09:00-17:00Ort: LFS KremsKosten: EUR 50,- Anmeldung: 02629/2222-21

Bienen: Hygieneschulung für Imker 16.04.15; 18:00-22:00Ort: LFS EdelhofKosten: EUR 30,- Anmeldung: 02822/52402

Bienen: Praxis 0 - Einführungs-praxis in die Imkerei - LFS Krems 03.05.15; 09:00-13:0003.05.15; 14:00-18:0010.05.15; 09:00-13:0010.05.15; 14:00-18:00Ort: LFS Krems24.04.15; 14:00-18:00Ort: LFS MistelbachKosten: EUR 25,- Anmeldung: 02629/2222-21

NEU-QUEREINSTIEG IN DIE LANDWIRTSCHAFT - WORAUF IST zU ACHTEN? 13. APRIL 2015; 09-13 UHR ORT: LK NÖ, ST. PÖLTENKOSTEN: EUR 25,- PRO BETRIEBANMELDUNG: 05 0259 25120

WEIDEFACHTAG FüR SCHAF- UND zIEGEN-HALTERINNEN TGD-ANERKENNUNG: 1 STD, BIO WEITERBILDUNG: 4 STD.

08. MAI 2015; 08-16 UHR ORT: GH KERSCHBAUMER, WAIDHOFEN/YBBSKOSTEN: EUR 25,- PRO PERSON, EUR 15,- PRO WEITERER PERSON DES GLEICHEN BETRIEBESANMELDUNG: 05 0259 46900

Geplante Bildungsförderungen durch EU, Bund und Land sind bei den Teilnehmerbeiträgen bereits berücksichtigt.

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April 2015 Bildungskalender

Die Landwirtschaft | 63 |

Bienen: Praxis 0 + 1 - Einfüh-rungspraxis in die Imkerei + Frühjahrsrevision - 18.04.15; 09:00-17:0025.04.15; 09:00-17:00 Ort: LFS Edelhof18.04.15; 09:00-17:00Ort: LFS Obersiebenbrunn19.04.15; 09:00-17:00Ort: LFS Tulln10.05.15; 09:00-17:00Ort: LFS MistelbachKosten: EUR 50,- Anmeldung: 02629/2222-21

Bienen: Praxis 1 - Frühjahrs-revision 18.04.15; 09:00-13:0018.04.15; 14:00-18:0025.04.15; 09:00-13:00Ort: LFS Gaming18.04.15; 09:00-13:0024.04.15; 14:00-18:00Ort: LFS Gießhübl21.04.15; 13:00-17:00Ort: LFS Edelhof24.04.15; 08:00-12:0024.04.15; 13:00-17:00Ort: LFS Warth08.05.15; 14:00-18:00Ort: LFS MistelbachKosten: EUR 25,- Anmeldung: 02629/2222-21

Bienen: Praxis 2 - Schwarmver-hinderung und Ableger 09.05.15; 09:00-13:0009.05.15; 13:00-17:00Ort: LFS Edelhof09.05.15; 09:00-13:00Ort: LFS GießhüblKosten: EUR 25,- Anmeldung: 02629/2222-21

Bienen: Praxis 2 - Schwarmver-hinderung und Ableger - LFS Edelhof -Anmeldung zum Praxis-kurs erst nach Absolvierung der Grundschulung möglich 05.05.15; 13:00-17:00Ort: LFS Edelhof ,Kosten: EUR 25,-Anmeldung: 02629/2222-21

Doppellonge für Reit- und Fahrpferde 15.04.15; 09:00-17:00Ort: Reitclub St. Pölten-Hart, Fam. KripplKosten: EUR 45,- Anmeldung: 05 0259 26100

Erste Hilfe und Stallapotheke für das Pferd 25.04.15; 09:00-17:00Ort: Reitverein Gut Leithen, Am-stettenKosten: EUR 60,- Anmeldung: 05 0259 26100

Exkursion für Schaf- und ziegenhalterInnen TGD-Anerkennung: 1h25.04.15; 06:00-22:00Ort: Betrieb Donner, PellendorfKosten: EUR 45,- Anmeldung: 05 0259 46900

Fischvermehrung in der Karpfteichwirtschaft TGD-Anerkennung: 1h13.05.15; 08:30-12:30Ort: Stift ZwettlKosten: EUR 25,-Anmeldung: 05 0259 26100

Freispringen - Abwechslung im Pferdetraining 17.04.15; 09:00-17:00Ort: Reitclub St. Pölten-Hart, Fam. KripplKosten: EUR 45,- Anmeldung: 05 0259 26100

Traditionelles Almhandwerk - Sensenmähkurs 25.04.15; 08:00-17:00Ort: Betrieb Lueger, OpponitzKosten: EUR 45,- pro Person, EUR 25,- für VerpflegungAnmeldung: 05 0259 46700

Traditionelles Almhandwerk - zaunbau - Der „Ondrahog“ 11.05.15; 08:00-17:00Ort: LFS Hohenlehen

Kosten: EUR 70,- Anmeldung: 05 0259 46700

Umwelt und Biolandbau

Blumenwiesen - Wiesenwissen 11.05.15; 09:00-13:00Ort: Betrieb Glatzl, PittenKosten: EUR 15,- Anmeldung: 05 0259 26100

Färben mit Pflanzenfarben - Blaufärben 15.04.15-16.04.15; 09:00-17:00Ort: Weinbaubetrieb, Weißenkir-chen in der WachauKosten: EUR 140,- Anmeldung: 05 0259 26100

Grundlagen der biologischen Grünlandbewirtschaftung 20.04.15-21.04.15; 09:00-17:30Ort: noch offen22.04.15-23.04.15; 09:00-17:30Ort: noch offenKosten: EUR 60,- pro Betrieb, EUR 40,- für Bio Austria MitgliederAnmeldung: 02742/90833-15

Grüne Kosmetik-Pädagogik-Lehrgang 17.04.15-15.07.15; 09:00-17:00Ort: Landwirtschaftskammer WienKosten: EUR 450,- Anmeldung: 05 0259 26100

Herstellen Hydrolaten und Äthe-rischen Ölen 05.05.15; 09:00-17:00Ort: BBK MelkKosten: EUR 85,- Anmeldung: 05 0259 26100

Nahrhafte Landschaft 18.04.15; 09:00-17:00Ort: Betrieb Aichberger, Wartmann-stetten02.05.15; 09:00-17:00Ort: Hotel Molzbachhof, Kirchberg am WechselKosten: EUR 75,- Anmeldung: 05 0259 26100

Parasitenerkrankungen bei Schaf und ziege TGD-Anerkennung: 2 Std., Bio Weiterbildung: 5 Std.16.04.15; 09:00-17:00Ort: GH Lagler, Rosenau am SonntagbergKosten: EUR 35,- Anmeldung: 05 0259 23200

Pflanzenfamilien - Die Dolden-blütler 28.04.15; 09:00-17:00Ort: GöttweigKosten: EUR 55,- Anmeldung: 05 0259 26100

Stimmtraining für Naturvermitt-lerInnen - im Freien! 18.04.15; 09:00-17:00Ort: GH Schmid, Sitzenberg-ReidlingKosten: EUR 45,- Anmeldung: 05 0259 26100

Storytelling - Wie werden aus Fakten „Gschichtln“ für Natur-vermittlerInnen? 21.04.15; 09:00-17:00Ort: Mantlerhof, GedersdorfKosten: EUR 75,- Anmeldung: 05 0259 26100

Weidefachtag Waldviertel TGD-Anerkennung: 1 Std. , Bio Weiterbildung: 5 Std.14.04.15; 09:00-17:00Ort: LFS EdelhofKosten: EUR 30,- Keine Anmeldung erforderlich

Wilde Pflanzen im Visier - Der Diptam 12.05.15; 09:00-17:00Ort: LK NÖ, St. PöltenKosten: EUR 85,- Anmeldung: 05 0259 26100

Unternehmensführung

Ideen erFAHREN - Erfolg mit Weide 15.04.15; 09:00-17:00Ort: BBK Scheibbs

Kosten: EUR 50,- pro Person für alle 3 Termine Anmeldung: 05 0259 41902

Seminar Mein Betriebskonzept 15.04.15; 09:00-17:00Ort: BBK MistelbachKosten: EUR 25,- pro Person, EUR 10,- für jede weitere Person eines BetriebesAnmeldung: 05 0259 41200

Forst- und Holzwirtschaft

Forstfachliche Prüfung für Waldpädagogen 21.04.15; 09:00-15:00Ort: LFS PyhraKosten: EUR 50,- Anmeldung: 05 0259 24106

Holzrückung mit dem Pferd 17.04.15-18.04.15; 13:00-15:00Ort: LFS EdelhofKosten: EUR 100,- Anmeldung: 02822/52402

Waldpädagogik Modul B 07.05.15-08.05.15; 08:00-17:00Ort: GH Geppl, FahrafeldKosten: EUR 170,- Anmeldung: 0676/9180942

Veranstaltung

Schulinfotag 16.04.15; 09:00-12:00Ort: LFS TullnerbachAuskunft: 02233/52436Schulinfotag-Gartenbauschule 08.05.15; 14:00Ort: LFS LangenloisAuskunft: 02734/2106

Tag der offenen TürGenusskronentag; Wahl der Mostprinzessin 19.04.15; 10:00Ort: LFS PyhraAuskunft: 02745/2393

Ausflugstipps

TIPPS UND TRENDS VOM GÄRTNERAm Samstag, 25. April, ist Tag der offenen Gärtnerei. Rechtzeitig zur Blu-menhochsaison öffnen die Gärtner wieder ihre Tore. Dabei können Interessierte die neu-esten Trends für einen schönen Garten, eine tolle Terrasse oder einen wunderbaren Balkon entdecken und sich auch so manchen Tipp vom Profi mit nach Hause nehmen.

HOFJAUSE 2015Die Erfolgsgeschichte der Hofjause geht am Freitag, 1. Mai, in die bereits vierte Auflage. Einmal mehr sollen die Konsumentinnen und Konsumenten auf die großartige Qualität heimischer Lebensmittel aufmerksam gemacht und die Leistungen der NÖ Bäuerinnen und Bauern vor den Vorhang geholt werden. Teilneh-mende Betriebe und nähere Informationen unter www.hofjause.at.

MOSTSTRASSE FEIERT Der Tag des Mostes am Sonntag, 26. April, gilt als wichtigster Festtag im Most-frühling und wird mit Wanderungen, Oldtimer-Ausfahrten, Mostverkostungen und köstlichen Schman-kerln gefeiert. Wirte, Heurige, Mostbarone und die Ausflugsziele entlang der 200 Kilometer langen Moststraße laden an diesem Tag zu einem besonders bunten Veranstaltungsreigen ein.

Foto: LK NÖ/PoschFoto: LK NÖ/PoschFoto: NÖ Bauernbund

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| 64 | Die Landwirtschaft

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Das flexible Kartoffelherbizid mit breiter Wirkung!Anwendung von Arcade: Arcade® wird in Speise-, Futter- und Saatkartoffeln mit einer Dosierung von 4,0 - 5,0 l/ha angewendet. Die einmalige Spritzung kann flexibel vom Vorauflauf bis in den frühen Nachauflauf der Kartof-feln erfolgen, wobei die unterschiedlichen Sortenempfindlichkeiten berücksichtigt werden müssen. Kein Einsatz in Metribuzin-empfindlichen Sorten!

Einfache Handhabung: Bei Arcade handelt es sich um ein Fertigprodukt und somit ist kein Zumischen eines weiteren Herbizides notwendig, um ein umfassendes Wirkungsspektrum zu erreichen. Zudem ist das Produkt als flüssiges Emul-sionskonzentrat formuliert, was das Dosieren einfach macht.

Breites Wirkungsspektrum: Der Wirkstoff Prosulfocarb wird vom Spross und den Wurzeln der Unkräuter aufgenom-men, der zweite Wirkstoff Metribuzin wirkt zusätzlich auch über die Blätter der jungen Unkräuter. Arcade erfasst alle wichtigen Unkräuter und Gräser im Kartoffelanbau wie Amarant, Franzosenkraut, Hohlzahn, Kamillen, Klebern, Knöte-richarten, Schwarzer Nachtschatten, Hirsenarten und auch Rispengräser.

Produkt: Arcade® (Zul. Nr.: 3326)Wirkstoff: Prosulfocarb, MetribuzinFormulierung: ECWirkungsspektrum: Einjährige Unkräuter und GräserAufwandmenge: 4,0 – 5,0 l/haAnwendungszeitraum: Im Vorauflauf nach dem Anhäufeln der Dämme und im Nachauflauf bis 5 cm Wuchshöhe der KartoffelAbstandsauflagen: 10/5/5/1Verkaufsgebinde: 20 l

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Besondere VorteileFertigprodukt – benötigt keine Mischpartner mehrFlexibel im VA und frühen NA einsetzbarGute KulturverträglichkeitUnkrautfreie Kartoffelentwicklung von Anfang an

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Husar PLUS gegen Windhalm, Flughafer und UnkräuterDie breite Komplettlösung:Husar PLUS ist eine Fertigformulierung aus HusarOD mit AtlantisOD und zeichnet sich durch eine stärkere Wirkung gegen Wind-halm, Flughafer und Unkräuter aus. Die OD-Formulierung sichert die Wirkung auch bei trockener Witterung, sodass auf zu-sätzliche Netzmittel im Regelfall verzichtet werden kann.Husar PLUS ist in Winterweizen, Roggen und Triticale mit 200 ml/ha und in Sommer-gerste, -durum und –weizen mit 150 ml/ha zugelassen.Entscheidende Vorteile: Die Safener-Technologie bietet eine hohe Kulturverträglichkeit, die im

Durumweizen oder in Mischung - z.B. mit Pronto Plus gegen Mehltau, Gelbrost oder Blattdüngern - sichtbar wird.

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Eine kurze Bodenwirkung bekämpft auch keimende Unkräuter und reduziert das Risiko einer Spätverunkrautung. Trotzdem können alle Kulturen nachgebaut werden.

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Page 66: Die Landwirtschaft April 2015

| 66 | Die Landwirtschaft

Anzeigen April 2015

Zahlreiche Neuheiten bei Lindner-WerksausstellungPremiere feierten unter anderem der Lintrac in der Schmalspurausführung und der innovative Ballen-picker für den Unitrac.

Von 19.3. bis 23.3. drehte sich beim Lindner-Innovations-zentrum wieder alles um die neuesten Produkte des Tiroler Familienunter-nehmens. So zeigte Lindner bei der Werksausstellung, zu der mehr als 6.000 Besucher kamen, erstmals den Lintrac in der Schmalspurausführung für die Kulturlandwirtschaft. „Mit dem Lintrac für die Berg- und Grünlandwirtschaft und dem Kommunal-Lintrac ist das Trio komplett“, erklärt Geschäftsführer Hermann Lindner. Der Lintrac ist der erste stufenlose Standardtraktor mit mitlenkender Hinterachse, in der Version für die Kulturlandwirtschaft beträgt die Außenbreite 1,70 Meter. „Wir haben sowohl von Wein- als auch von Hopfenbauern wertvolle Rückmeldungen bekommen, die wir in die weitere Entwicklung einfließen lassen.“ Die finale Version wird auf der Wieselburger Messe gezeigt.Innovativer BallenpickerEin weiteres Highlight war der neue Ballenpicker für die Unitrac-Transporter, der für noch mehr Effizienz und Sicherheit bei professionellen Heuarbeiten sorgt. Entwickelt wurde der Ballenpicker von Blasius Gerg, dem Geschäfts-führer der niederbayerischen Gerg GmbH. Das Unternehmen ist auf Modell- und Formenbau spezialisiert. Der passionierte Nebenerwerbslandwirt Gerg stellte sich die Frage, wie man Heuballen am Hang ohne einen zusätzlichen Traktor aufnehmen und sicher transportieren kann. Der Ballenpicker besteht aus zwei hydraulisch aufklappbaren Zylindern, die abwechselnd abgesenkt werden können und Ballen aufnehmen. In jeden Zylinder passen drei Heubal-len. Im aufgeklappten Zustand sind die Zylinder leicht versetzt und sichern so die Ladung ohne zusätzliche Hilfsmittel. Der Ballenpicker funktioniert mit der Fahrzeughydraulik aller Unitrac-Modelle und ist als Wechselaufbau einfach zu installieren.Feuerwehr-UnitracEin Unitrac in der Feuerwehrausführung, der extra für die Bekämpfung von Waldbränden ausgestattet wurde, war rund um das Kommunalforum Alpen-raum zu sehen. Bei der grenzüberschreitenden Veranstaltung diskutierten Experten, wie die Gemeinden ihre Schutzaufgaben auch in Zukunft erfüllen können. Lindner im Internet: www.lindner-traktoren.at Infos zum Kommunalforum: www.kommunalforum-alpenraum.eu Anzeige

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Page 67: Die Landwirtschaft April 2015

April 2015 Termine

Die Landwirtschaft | 67 |

Die LandwirtschaftDie monatliche Zeitschrift der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

Herausgeber: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten Medieninhaber und Verleger:NÖ Landes-LandwirtschaftskammerWiener Straße 64, 3100 St. PöltenTel. 05 0259 29300

Herstellung: Herold Druck und Verlag AGFaradaygasse 6, 1030 Wien

Herstellungsort: WienVerlagsort: 3100 St. PöltenZulassungsnummer: 11Z039072M

Redaktion: DI Bernadette Laister, DI Paula Pöchlauer-Kozel, Mag. Eva PoschSatz, Layout: Marlene Mitmasser, Eva KailFotoredaktion: LK NÖ

Redaktionssekretariat: Sonja GimplE-Mail: [email protected], Tel. 05 0259 29300Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Anzeigen: Manuela Schilcher, Tel. 05 0259 29303, [email protected]

Die Landwirtschaft erscheint monatlich; Jahres-bezugspreise einschl. Postgebühr im Inland € 28, im Ausland € 40. Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Ge-nehmigung des Verlages, veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über. Es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden.

Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulie-rungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.

Satz- und Druckfehler vorbehalten. Für unver-langt eingesandte Manuskripte und Unterlagen besteht keine Gewähr auf Veröffentlichung und Rücksendung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffent-lichung von Inseraten, welcher Art auch immer, besteht nicht.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer(Körperschaft öffentlichen Rechts) Wiener Straße 64, 3100 St. PöltenKammerdirektor: DI Franz RaabGrundlegende Richtung: Förderung der Gesamtinteressen der Land- und Forstwirtschaft.

Sprechtage der SVB

AMSTETTEN01.04., 08.04., 15.04., 22.04., 29.04., 8.30-12 und 13-15 Uhr

BADEN

13.04., 27.04., 8-12 und 13-15 Uhr

BRUCK/LEITHA20.04., 16.03., 30.03., 8.30-12 und 13-15 Uhr

GÄNSERNDORF09.04., 16.04., 23.04., 30.04. 8-12 und 13-15 Uhr

GMüND09.04., 16.04., 23.04., 30.04. 8.30-12 und 13-15 Uhr

HOLLABRUNN13.04., 20.04., 27.04. 8-12 und 13-15 Uhr

HORN01.04., 08.04., 15.04., 22.04., 29.04., 8-12 und 13-15 Uhr

KORNEUBURG14.04., 8-12 und 13-15 Uhr

KREMS07.04., 14.04., 21.04., 28.04., 8-12 und 13-15 Uhr

LILIENFELD01.04., 22.04., 8.30-12 und 13-15 Uhr

MELK09.04., 16.04., 23.04., 30.04. 8.30-12 und 13-15 Uhr

MISTELBACH01.04., 08.04., 15.04., 22.04., 29.04.,8-12 und 13-15 Uhr

NEUNKIRCHEN07.04., 14.04., 21.04., 28.04., 8-12 und 13-15 Uhr

SCHEIBBS13.04., 20.04., 27.04. 8.30-12 und 13-15 Uhr

ST. PÖLTENjeden Mittwoch undDonnerstag, 8-12 und 13-15 Uhrjeden Freitag 8-12h, ausgenommen 03.04. (Karfreitag)

TULLNERFELD07.04., 21.04., 28.04., 8-12 und 13-15 Uhr

WAIDHOFEN/THAYA13.04., 20.04., 27.04. 8.30-12 und 13-15 Uhr

WAIDHOFEN/YBBS08.04., 15.04., 29.04.9-12 und 13-15 Uhr

WR. NEUSTADT09.04., 16.04., 23.04., 30.04.,8-12 und 13-15 Uhr

zWETTL07.04., 14.04., 21.04., 28.04.,8.30-12 und 13-15 Uhr

Rechtsberatung

Nachstehend finden Sie die nächs-ten Rechtssprechtage in den BBK und in der LK NÖ in St. Pölten jeden Dienstagvormittag. Für komplizierte Angelegenheiten ist es zweckmäßig in St. Pölten vorzusprechen und einen gesonderten Termin in der Rechtsabteilung unter der Tel. 05 0259 27000 zu vereinbaren.

AMSTETTEN03.04., 9-12 und 13-14 Uhr

BADEN/MÖDLING20.04., 13-15 Uhr

BRUCK/LEITHA20.04., 9-11 Uhr

GÄNSERNDORF02.04., 07.05., 9-12 und 13-14 Uhr

GMüND 09.04., 13-15 UHR

HOLLABRUNN17.04., 9-12 und 13-14 Uhr

HORN01.04., 06.05., 9-12 und 13-15 Uhr

KORNEUBURG20.04., 8-12 Uhr

KREMS30.04., 9-12 und 13-15 Uhr

LILIENFELD22.04., 9-12 und 13-15 Uhr

MELK09.04. 07.05., 9-12 Uhr

MISTELBACH23.04., 9-12 und 13-15 Uhr

NEUNKIRCHEN27.04., 9-12 und 13-15 Uhr

SCHEIBBS, 22.04., 9-11 Uhr

TULLNERFELD09.04., 07.05., 14-16 Uhr

WAIDHOFEN/THAYA09.04., 9-11 Uhr

WR. NEUSTADT13.04., 04.05., 9-12 und 13-15 Uhr

zWETTL16.04., 9-12 und 13-15 Uhr

Steuersprechtage

AMSTETTEN: 10.04., 9-12 Uhr

HOLLABRUNN: 03.04. 9-12 Uhr

KORNEUBURG: 20.04., 9-12 Uhr

WR. NEUSTADT: 17.04., 9-12 Uhr

zWETTL: 24.04., 9-12 Uhr

Steuertermine

15. Umsatzsteuer für den Vor-anmeldungszeitraum Februar – Finanzamt

Lohnsteuer für den Monat März – Finanzamt

4,5 %iger Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichs-fonds für den Monat März – Finanzamt

Kommunalsteuer für den Monat März - Gemeinde(n)

30. Abgabetermin für die Steuer-erklärung 2014 in Papierform

(gilt auch für einkommen-steuerpflichtige Lohn- und Pensionsbezieher)

zUCHTRINDERVERSTEIGERUNGENBERGLAND 15.04.

zWETTL 06.05.

KÄLBERVERSTEIGERUNGENBERGLAND 09.04., 23.04., 07.05.

WARTH 07.04., 27.04.

zWETTL 14.04., 05.05.

Märkte in Niederösterreich

Bildungswerkstatt Mold Seminar- und Gästehaus der Landwirtschaftskammer NÖ

Ein idealer Ort fürSchulungen & KurseFachvorträge & ExkursionenVereinsausflüge & KlausurenEntspannung & ErholungFeste & Feiern

Bildungswerkstatt MoldMold 72, 3580 Horn T 05 0259 29500E [email protected] I www.bildungswerkstatt-mold.at

Da fahr‘

ich hin!

Page 68: Die Landwirtschaft April 2015

Leben| 68 | Die Landwirtschaft

Bäuerinnen April 2015

Gesundheitstipp des MonatsEin gesundes Maß ist die beste Arznei

Seit 01. Juni 2011 gibt es in Österreich die Helmpflicht für Radfahrer unter 12 Jahren. Beim „richtigen Radhelm“ sollte neben gutem Schutz auch auf den Tragekomfort geach-tet werden. Tipps worauf Sie beim Kauf eines Radhelmes besonders achten sollten:Prüfnormen/Prüfzeichen (DIN, SNELL, ANSI, CEN, TÜV), entsprechende Fixierung am Kopf, geringes Gewicht, empfehlenswert ist eine Kombination aus Hartschaumschicht (gute Absorptionseigenschaften) und Kunststoffschicht als Außenhülle, ausreichend Lüftungsschlitze, die mit einem Insektengitter abgedeckt sind, gabelförmi-ger, an drei oder vier Punkten befestigter Kinnriemen, ein Verschluss, der mit einer Hand zu öffnen ist. Auch Sie sollten zu ihrer eigenen Sicherheit entsprechende Helme tragen. Sie erfüllen außerdem eine wichtige Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. Gerhard Karoly, SVA der Bauern, Regionalbüro Burgenland

zUTATEN13 dag Zucker, Vanillezucker

2 dag Salz, Zitronenschale unbehandelt

400 ml Milch (ca. 3/8)

4 dag Germ

2 Dotter, 5 dag Butter (kalt)

1 kg Weizenmehl (Typ 480)

Zum Bestreichen: 1 Ei, Zucker

Zum Bestreuen: Hagelzucker

REzEPT DES MONATS

Osterkranz: Leckerei mit TraditionZucker, Vanillezucker, Salz und Zit-ronenschale in die Schüssel geben. 2/3 der Milch dazuleeren, Germ und Dotter mit dem Schneebesen darin auflösen. Die in Stücke ge-schnittene kalte Butter und das Mehl dazugeben. In der Küchen-maschine zehn Minuten zu einem glatten Teig verrühren und die rest-liche Milch nach Bedarf dazuge-ben. Den Teig mit Folie abdecken und 15 Minuten rasten lassen. Den Teig in 6 dag schwere Stücke teilen. Diese per Hand zu Kugeln schlei-

fen, einschlagen, vorlängen und kurz ruhen lassen. Die Teigstränge nochmals vorlängen. Die Endlän-ge soll 40 cm betragen. Bemehlen, Nesterl formen und auf ein Back-blech setzen. Mit Wasser besprü-hen und mit verquirltem Ei samt einer Prise Zucker bestreichen. Als Platzhalter für das Osterei eine Folienkartoffel mitbacken. Mit verquirltem Ei bestreichen und mit Hagelzucker bestreuen. Bei 190 °C in das Backrohr geben und ca. 15 Minuten backen.

3. Erdäpfelfachtag des Vereins „Die Bäuerinnen NÖ“Bereits zum dritten Mal informierten sich über 60 Bäuerinnen beim Erdäpfelfachtag des Vereins „Die Bäuerinnen Niederösterreich“ und der Interessensgemeinschaft Erdäpfelbau über die tolle Knolle in der Bezirksbauernkammer Hol-labrunn. Unter dem Motto „Landwirtschaft im Fokus der Bäuerinnen“ reichte das Programm von der aktuellen Rechts-grundlage bei Saisonarbeitskräften über das AMA Werbeprogramm für Erdäpfel bis hin zur aktuell sehr breit diskutier-ten Drahtwurmproblematik. Die Präsidentin der Bäuerinnen, Irene Neumann-Hartberger, hob hervor, dass der Dialog mit den Konsumentinnen und Konsumenten zukünftig eine noch zentralere Rolle spielen wird. Dass das Interesse am Thema Erdäpfel auch bei den Schulen und Kindergärten sehr groß ist, zeigt die Aktion „Erdäpfelpyramide“. Bei dieser wurden innerhalb von kurzer Zeit 2.000 Startersets bestellt. Foto: LK NÖ/Pfabigan

Grünland nutzen, Mehrwert schaffen

In erster Linie ist Grünland die Basis für die Milch- und Fleischerzeugung. Durch den anfallenden Dünger ergibt sich ein Kreislauf und eine Mahd oder Beweidung ist für viele Pflanzen im Grünland Grund-lage für den Weiterbestand. Viele Menschen schätzen die offenen, landschaftsprägenden Grün-landflächen, da sie den Blick über das Land ermöglichen und Abwechslung schaffen. Es ist an uns, so darüber zu informieren, dass unser Beitrag zur Bewah-rung der Kulturlandschaft auch geschätzt und respektiert wird. Das Offenhalten, von Flächen wo keine maschinelle Mahd möglich ist, fällt nicht immer leicht. Schafe, Ziegen oder andere Tierarten, wie Lamas, haben sich hier bestens bewährt. Will man keine Weidetiere halten, bietet es sich an, diese Flächen für „Ni-schenprodukte“ zu verwenden, beispielsweise kräuterreiches Wiesenheu als Heubad oder für Kräuterkissen. Heimische Wie-senkräuter werden in Zeiten re-gionalen Denkens gerne auch im Tourismus beworben. In Form gebracht kann das Heu auch als Bastelheu oder Futter für Pferde und Kleintiere vermarktet werden. Grünlandflächen sind in vielerlei Hinsicht wertvolle Flächen, die wir Landwirte pfle-gen und wirtschaftlich nutzen wollen. Dabei ist oftmals auch Mut und Kreativität gefragt.

Karoline OfenböckBezirksbäuerin Neunkirchen

Foto

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