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Die Oberschule

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Bildung, Oberschulen

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Page 1: Die Oberschule

Schaubild des künftigen brandenburgischen Schulsystems:

(12-jähriges Gymnasium voraussichtlich ab Schuljahr 2006/2007)

Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger,

ausgezeichnete Schulen, leistungsorien-tierte Wissensvermittlung und eine solide Wertebasis sind Ausgangspunkt für den Erfolg im späteren Berufsleben. Neben den Inhalten muss auch die Schulstruktur angepasst werden. Das ist wegen des dramatischen Schülerrück-ganges notwendig. Die Schülerzahlen werden in der Sekundarstufe I (SEK I) von 140.000 (2002/2003) auf ca. 75.000 (2010/2011) absinken. Im berlinfernen

Raum wird die Schülerzahl langfristig auf 40 % des Standes der 90er Jahre fallen. Mit dem neuen Oberschulgesetz tragen wir den veränderten Schülerzahlen Rechnung und verhindern den einseitigen Zwang zur Massenschule. Denn nichts ist ungerechter, als Schüler mit unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten mit einheitlichen Methoden zu unterrichten. Deshalb ist die neue Oberschule ein Gewinn für Schüler, Eltern und Lehrer. Uns geht es um Bil-dungsgerechtigkeit. Der Klassenverband sichert und fördert die individuellen Begabungen der Schüler. Im Gegensatz dazu steht das Zwangskorsett der ungerechten Massenschule. Denn dort werden die Starken vernachlässigt und die Schwachen vergessen. Mit der chancengerechten Oberschule können Schüler, Eltern und Lehrer jetzt vor Ort entscheiden, welche Unterrichtsorganisation sie wollen. Neben der Oberschule gibt es ab dem kommenden Schuljahr nur noch zwei weiterführende Schulformen nach der Grundschule: Das Gymnasium und die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Mit diesem Informationspapier möchte ich für die neue Oberschule werben und Sie zum Mitmachen in den Schulgremien auffordern. In Sachsen und Thüringen wird das Oberschulmodell bereits seit Anfang der 90er Jahre erfolgreich angewendet. Das zeigen die guten PISA-Ergebnisse in beiden Ländern. Ihr

Ingo Senftleben Bildungspolitischer Sprecher

Die Oberschule wird zum Schuljahr 2005/2006 eingeführt und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb des

- Erweiterten Hauptschulabschlusses/Erweiterte Berufs-bildungsreife (EBR) und zum - Erwerb des Realschulabschlusses/Fachoberschulreife (FOR).

Die Durchlässigkeit ist gewährleistet . Jedes Halbjahr kann ein Schüler bei entsprechenden Leistungen zwischen den Bildungs-gängen der Oberschule und nach jedem Schuljahr – entsprechen-de Leistungen vorausgesetzt – auf das Gymnasium wechseln. Bei erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 ist der Besuch des Gymnasiums ebenfalls möglich. Die Unterrichtsorganisation kann in drei Formen erfolgen: 1. im bildungsgangbezogenen Klassenverband (kooperativ) 2. in bildungsgangübergreifenden Kurssystem (integrativ) und 3. im Mischmodell (Klassen 7/8 im Kurssystem; Klassen 9/10 im

Klassenverband)

Die Entscheidung über die Unterrichtsorganisation trifft die Schulkonferenz (Eltern, Schüler, Lehrer) mit Zustimmung der Mehrheit der Lehrer und im Benehmen mit dem Schulträger. Die Unterrichtsorganisation kann von der Schulkonferenz jedes Jahr neu festgelegt werden. Dadurch wird Entscheidungskompetenz vor Ort gestärkt und die Schule kann flexibel auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Einmal gewählte Organisationsformen bleiben für die jeweilige Jahrgangsstufe in der gesamten Zeit der Sekundarstufe I erhalten. Das Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 7 der Oberschule wird wie folgt geregelt: 1. Alle Schüler verfügen über die Eignung für die Aufnahme an

einer Oberschule. Der Antrag auf Aufnahme darf nur bei Übernachfrage abgelehnt werden.

2. Wird eine Oberschule übernachgefragt, erfolgt die Auswahl nach einer 50:50-Regelung. Das heißt, 50 % der Schüler können die Schule aufgrund ihrer Wohnortnähe besuchen, weitere 50 % aus „besonderen Gründen“ (z. B. innere Unterrichtsorganisation, besondere Angebote der Schule, Geschwisterkind).

Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe (GOST) bleiben bestehen. Sie werden dann zu Oberschulen umgewandelt, wenn keine elften Klassen mehr gebildet werden können.

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Häufig gestellte Fragen: 1. In der Übergangszeit 2005/2006: Wenn mein Kind bisher an eine Realschule oder Gesamtschule ging, in welchem Bildungsgang wird es in der Oberschule unterrichtet? Die Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2005/2006 in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 befinden, werden ihren Bildungsgang nach bisherigem Recht beenden. 2. In welchen Bildungsgang kommen die Schüler nach der Grundschulzeit in Klasse 7? Im ersten Halbjahr Jahrgangsstufe 7 erfolgt die Unterrichtung im Klassenverband, über die Zusammensetzung der Klassen entscheidet der Schulleiter. Ab dem 2. Halbjahr erfolgt die Unterrichtung in Klassen oder Kursen. Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, wird das Kind im von den Eltern gewünschten Bildungsgang unterrichtet. Am Ende der Jahrgangsstufe 7 entscheidet die Klassenkonferenz über den Bildungsgang des Schülers. 3. Besteht für das Gymnasium nicht die Gefahr, mit Bewerbungen überlaufen zu werden, weil viele Eltern und Schüler der neuen Schulform noch nicht trauen und versuchen, ihr Kind auf das Gymnasium zu schicken? Um in Zukunft eine bessere Bildungsgangempfehlung zu gewähr-leisten, wird das Bildungsministerium voraussichtlich ab dem Schul-jahr 2006/2007 neben dem Elternwillen drei Kriterien einführen, die maßgeblich für den Schulbesuch nach der Grundschule werden: a) das Grundschulgutachten, b) die Zensuren am Ende der Grundschule, c) ein zentral ausgerichteter Test für alle Schüler. 4. Wie kann mein Kind nach dem Abschluss der 10. Klasse von der Oberschule auf das Gymnasium wechseln? Nach erfolgreichem Abschluss der Oberschule wird das Kind in die 10. Klasse des Gymnasiums versetzt und besucht dort die dreijährige Oberstufe. 5. Kann mein Kind auch nach dem Besuch des Hauptschul-bildungsganges der Oberschule auf das Gymnasium wechseln? Bis in die Jahrgangsstufe 9 wird es halbjährlich möglich sein, in den Realschulbildungsgang der Oberschule zu wechseln und dort die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erwerben bzw. vom Realschulbildungsgang der Oberschule vorzeitig auf das Gymnasium zu wechseln. Das gilt immer dann, wenn die Leistungen des Schülers einen erfolgreichen Besuch erwarten lassen.

Impressum: Herausgeber: CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg Am Havelblick 8 14473 Potsdam Tel.: 0331 966-1450 Fax: 0331 966-1407 e-mail: [email protected] Internet:www.cdu-fraktion-brandenburg.de V.i.S.d.P.: Saskia Funck, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin Die Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der CDU-Landtagsfraktion. Ihre Verwendung zu Wahl- werbungszwecken ist nicht zulässig. Potsdam, Dezember 2004

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