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Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Juli 2004 Die Säulen des Sozialstaates Unfall- ver- sicherung Kranken- ver- sicherung Pflege- ver- sicherung Arbeits- losen- ver- sicherung Renten- ver- sicherung Sozialversicherungssyst em Unfallversicherung finanziert Arbeitgeber allein! Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgeführt Funktioniert außer bei Krankenversicherung nach dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen gleichen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge

Die Säulen des Sozialstaates

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Die Säulen des Sozialstaates. Sozialversicherungssystem. Pflege- ver- sicherung. Kranken- ver- sicherung. Renten- ver- sicherung. Arbeits- losen- ver- sicherung. Unfall- ver- sicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die Säulen des Sozialstaates

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© Verlag Heinrich Vogel, München – Juli 2004

Die Säulen des Sozialstaates

Unfall-

ver-

sicherung

Kranken-

ver-

sicherung

Pflege-

ver-

sicherung

Arbeits-

losen-

ver-

sicherung

Renten-

ver-

sicherung

Sozialversicherungssystem

Unfallversicherung finanziert Arbeitgeber allein!

Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgeführt

Funktioniert außer bei Krankenversicherung nach dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen gleichen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge

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Krankenversicherung

Aufgaben: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Familienhilfe und Früherkennung von Krankheiten

Träger: allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen,Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen

Krankengeld: Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis max. 90 % des Nettoverdienstes und bis max. 78 Wochen in 3 Jahren

Gilt für jeden bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3450 € monatlich.

Darüber freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

In den ersten 6 Wochen volle Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber!

!!! Versicherungspflicht !!!

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Rentenversicherung

Aufgaben Rentenversicherung

Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer, auch bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrundlage!

Zahlung von Altersrenten

Beratungder Versicherten

Berufliche Fördermaßnahmen

bei Erwerbsminderung

Zahlung Beiträge an Kranken-

versicherung der Rentner

Rente an Berufsunfähige

Zahlung vonKurbehandlungen

Page 4: Die Säulen des Sozialstaates

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Arbeitslosenversicherung

Träger ist die Bundesagentur für Arbeit

Im Falle von Arbeitslosigkeit kann:

1. Arbeitslosengeld

oder

2. Arbeitslosengeld II (bisher Arbeitslosenhilfe)

gewährt werden

Im Rahmen der Hartz-Gesetze wurde das Arbeitslosengeld II an die Sozialhilfe

angeglichen. Arbeitslosengeld II wird nur bei echter Bedürftigkeit gewährt.

Versicherungspflicht für Arbeitnehmer

Anspruch nur, wenn der Betroffene:

1. sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat

2. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht

3. Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II persönlich beantragt

4. Anwartschaftszeit erfüllt hat

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Pflegeversicherung

Die hohen Kosten, die bei der Pflege und Versorgung von Hilfsbedürftigen

anfallen, haben den Gesetzgeber 1995 bewogen,

die Pflegeversicherung einzuführen.

Bundeseinheitlicher Satz beträgt 1,7 % des Gehaltes/Lohns

Mitglieder

Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitgeber führt direkt ab

PrivatkrankenkasseMitglieder müssen

selbst Pflegeversicherung abschließen

Die Pflegekassen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt !

Page 6: Die Säulen des Sozialstaates

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Probleme der SozialversicherungPflege- und Krankenversicherung: Die Kosten für Betreuung und Pflege einerseits,

aber auch die medizinische Versorgung andererseits unterlagen in den vergangen Jahren steigenden Kosten. Gleichzeitig stieg damit der Anteil der zusätzlich zu tragenden Kosten durch die Versicherten (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung). Der Beitragssatz allein reichte zur Finanzierung der Kosten nicht mehr aus.

Arbeitslosenversicherung: Aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen stieg die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld stark an bei gleichzeitig immer weniger Beitragsleistenden.

Rentenversicherung: beruht auf dem Generationenvertrag, demzufolge die inArbeit stehende Generation mit ihren Beiträgen die Rentenzahlungen an die Pensionierten finanziert. Bei immermehr Rentenempfängern (Alterungsprozess der Gesellschaft)sinkt die Zahl der Einzahlenden, so dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt und die Rente in seiner bisherigenForm nicht mehr gewährleistet werden kann. Aufgrund derBevölkerungsentwicklung (demographische Entwicklung) wird sich das Problem weiter verschärfen.

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Die gesetzliche Unfallversicherung

Träger sind die Berufsgenossenschaften

Für das Transport- und Speditionsgewerbe

die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF)

Versichert sind:

Berufliche Unfälle (auch Wegeunfälle, d.h. Weg von und zur Arbeit)

Rente bei vollkommener oder teilweiser

Arbeitsunfähigkeit

Heilungs-kosten

Vorschriften zur Unfallverhütung

Unterstützung bei

Betriebsunfällen

Leistungen BG

Versicherungsbeitrag für das Unternehmen richtet sich nach Gesamtentgelt der im Unternehmen Beschäftigten und dem Gefahrentarif !

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Technischer Arbeitsschutz

Arbeitsschutz wird

- Gewerbeaufsicht

- Berufsgenossenschaft (BGF)

- Technischen Überwachungsvereinen (TÜV)

u. a. geregelt überwacht von

in Gesetzen und Verordnungen

- Arbeitsschutzgesetz

- Arbeitssicherheitsgesetz

- Gerätesicherheitsgesetz

- Chemikaliengesetz

- Gefahrstoffverordnung

- Arbeitsstättenverordnung

in UVV

Unfallverhütungsvorschriften

z.B. durch von BGF erlassene BG-Vorschrift „Fahrzeuge“

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Arbeitsunfall

Bei der zuständigen BG sind Arbeitsunfälle meldepflichtig,

wenn:

Ein Beschäftigter für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist

oder

getötet wird.

Tödliche Unfälle oder Unfälle mit mehr als 2 Verletzten sind unverzüglich zu melden !

Bei tödlichen Unfällen auch Meldung an Ortspolizeibehörde !