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Die tatsächlichen Forderungen der Sowjetunion

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Page 1: Die tatsächlichen Forderungen der Sowjetunion

Infobrief 08

Die tatsächlichen Forderungen der Sowjetunion:

Interview von Michail Gorbatschow mit Prof. Norman Stone vom 05.07.1994:

Frage an M. Gorbatschow:

Im Unterschied zu den anderen osteuropäischen Ländern wird in Deutschland allen Bürgern, die ihr Eigentum im Zeitraum von 1945 bis 1949 verloren haben, die Rückgabe des Vermögens verweigert, wobei man sich auf Sie beruft. Die uns zugänglichen dokumentarischen Zeugnisse sprechen davon, dass die UDSSR nur auf der Gesetzmäßigkeit ihrer Handlungen in den Nachkriegsjahren bestand, was verständlich ist. Sagen Sie bitte, ist es wahr oder nicht, dass die UDSSR im Verlaufe der Verhandlungen über die Vereinigung Deutschlands das Verbot einer Restitution (einer Rückgabe von Eigentum, das den Bürgern in diesem Zeitraum konfisziert wurde und in keinem Bezug zum Eigentum der Militärverwaltung stand) zur unabänderlichen Bedingung gemacht hat ? Ist es wahr, dass gerade Sie auf dem Verbot derartiger Restitutionen in der Zukunft bestanden?

Antwort:

Nein, das ist nicht so. Auf meiner Ebene als Präsident der UDSSR ist die Frage nicht behandelt worden, und desto weniger konnte auch die Rede von einer Alternative sein: Entweder ein Restitutionsverbot oder der „Große Vertrag“. Es war eine große intellektuelle Arbeit, durchdrungen vom hohem Verantwortungsgefühl, damit der Prozess der Verhandlungen nicht zu einem Eingriff in die Kompetenzen des Deutschen Volkes führte. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage der Gesetzmäßigkeiten der Handlungen der UDSSR in der Nachkriegszeit behandelt.

Spiegel Interview vom 04.09.1994, ausgestrahlt von RTL:

Eduard Schewardnadse:

Bei den Besprechungen zur Frage der Wiedervereinigung ist dieses Thema nicht erörtert worden. Weder im Stab von Gorbatschow noch im Außenministerium ist diese Frage jedenfalls nicht diskutiert worden.

Frage:

Und Sie wissen nicht, ob die UDSSR in diesem Zusammenhang irgendwelche Bedingungen gestellt hat?

Antwort Eduard Schewardnadse:

Ich glaube nicht, dass sich diese Frage gestellt hat. Vorbedingungen in Bezug auf die Wiedervereinigung haben wir nicht gestellt. Es ging in erster Linie um die Finanzierung der Bauarbeiten und die Montage der Wohnungen für Militärangehörige. Derartige Fragen wurden besprochen. ---- Nein !

Interview mit Günter Kraus (damaliger Außenminister der DDR) am 10.01.1999 und am 28.10.1999 i.V.m. der von ihm abgegebenen eidesstattlichen Erklärungen:

Von der Bundesregierung wurde im Verfahren vor dem BverfG betreffend die Verfassungsmäßigkeit des sog. Restitutionsbeschlusses die Behauptung aufgestellt, die sowjetische Verhandlungsseite hätte im Rahmen der Verhandlungen über die Deutsche Wiedervereinigung Bedingungen erhoben, dass die zwischen dem 08.05.1945 und dem 07.10.1949 stattgefundenen Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht rückgängig gemacht werden dürften, es andernfalls keine Zustimmung der Sowjetunion zur Wiedervereinigung beider deutschen Staaten gegeben hätte. Weitergehend wurde die allgemeine Annahme niemals revidiert, dass dieses Verbot der Rückabwicklung von der sowjetischen Seite so zu verstehen sei, dass damit auch die

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Rückführung einzelner Vermögenswerte an die ehemaligen privaten Eigentümer, die sich noch heute im Eigentum öffentlicher Hand befinden, untersagt sei. Auf Grund dieser Behauptung hat das BverfG die Verfassungsbeschwerden mehrerer ehemaliger privater Eigentümer abgewiesen. Dazu erkläre ich:

Von einer solchen Vorbedingung der sowjetischen Verhandlungsseite ist mir nichts bekannt. Und zur Position der DDR ist zu sagen, dass wir als Unterhändler lediglich Wert darauf legten, dass das Heimatrecht der DDR Bürger, z.B. der Siedlerrechte, die aus der Bodenreform stammten, unangetastet bleiben. Für diesen Schutz des Heimatrechtes zu sorgen, waren wir nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet.

Anmerkung:

Die UDSSR ist a 26.12.1991 als Völkerrechtsobjekt untergegangen und damit aus den vereinbarten Verträgen ausgeschieden. Mit dem Nachfolgestaat Rußland gibt es demnach keine Vereinbarungen, die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 aufrecht zu erhalten.

Weitere Aussagen zur angeblichen sowjetischen Bedingung zur Wiedervereinigung von Michail Gorbatschow in seinem Buch: „Wie es war“. (Ausgabe Berlin 1999, Seite 121ff):

„ich möchte jedoch wiederholen, dass diese Frage für mich eine innerdeutsche Frage bleibt und dass die Deutschen sie selbst entscheiden sollten. Diese Frage

wurde n i e m a l s - weder bei den Verhandlungen mit Modrow noch mit Kohl oder Maiziere - als absolute Bedingung mit der Wiedervereinigung verknüpft! Doch nirgends, in keinem Dokument, war auch nur andeutungsweise dies zu finden: Hätte die Regierung der BRD diesen Standpunkt abgelehnt, so hätten wir den ganzen Prozess der Wiedervereinigung vereitelt. Eine solche Feststellung ist einfach nur absurd“.

So ergibt sich, dass das BVerfG im Bodenreformurteil vom 23.04.1991 die im Einigungsvertrag vorgenommene Differenzierung zwischen Restitutions-berechtigten und von einer Restitution ausgeschlossenen Enteigneten allein auf den Umstand gestützt, dass sowohl die Sowjetunion als auch die DDR auf den Restitutionsbeschluss bestanden haben sollen und dass die BRD auf diese Begründung habe eingehen müssen, es lässt sich zeigen, dass weder die Sowjetunion noch die DDR auf einem Restitutionsbeschluss bestanden haben oder, dass es trotz der Forderung keine Bedingung zur Wiedervereinigung war. Dann wäre auch die deutsche Einheit zu erreichen gewesen, ohne dass sich die Regierung der BRD auf die Vereinbarung des Restitutionsbeschlusses hätte einlassen müssen.