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diebankNEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
26.02.14
www.die-bank.defl nr.3 ó märz 2014
diebanktax compliance FATCA in der Schweiz pricingGewinnpotenziale nachhaltig hebenvertriebAvatare in der Bankberatung
ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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MULTI-CURVE-VERFAHREN IM HEDGE ACCOUNTING
Ihre Strategie für Hedge Accoun t -
ing wurde entwickelt, durch Ihren
Wirtschaftsprüfer abgenommen
und erfolgreich eingesetzt.
Marktveränderungen erfordern, unterschied-
lichen Diskont- und Forwardkurven Rechnung
zu tragen. Ihr Wirtschaftsprüfer fordert die
konsistente Anwendung dieser Multi-Curve-
Verfahren im Hedge Accounting. Wir haben
standardkonforme Ansätze entwickelt, die
der ökonomischen Steuerung folgen und
auf Multi-Curve-Bewertungen zurückgreifen.
Ohne retrospektive Anpassung oder Dis-
kretisierungen zielen wir auf die prospektive
Optimierung der designierten Cash Flow-
Bestandteile ab. Wir berücksichtigen alle
Effekte, die aus der Tenor- / FX-Basis entste-
hen. Wir erreichen auch bei großen Volumina
Effektivitäten nahe bei 100 %.
Unser Verfahren wurde bereits bei mehreren
Mandanten im In- und Ausland erfolgreich
umgesetzt.
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bitcoins
Risiken, Recht und Regulierung
die aktuelle ausgabe
die bank 03-2014» Hier bestellen
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KURZNACHRICHTEN
top-thema
Rechts- und Compliance-Risiken bei BitcoinsDas Interesse an der umstrittenen Digitalwährung Bitcoin steigt weiter an. Beim Börsenportal Ariva.de lag die Währung zuletzt auf Platz zwei (in Euro) und drei (in US-Dollar) unter allen Zugriffen im Bereich Devisen. Nur der Wechselkurs Euro/US-Dollar wurde in diesem Segment häufiger aufgerufen. Doch die Liste der Kriti-ker ist lang: Bundesbank, BaFin, Europäische Bankenaufsicht EBA, die Zentralbanken Chinas, Frankreichs und Russlands, sie alle warnen Verbraucher vor der digitalen Währung Bitcoin. Ob wegen oder trotz der negativen Berichte: Das Interesse der Börsen-affinen Internetnutzer an Bitcoin ist so groß wie nie.
Mit dem Digitalgeld Bitcoin reagierte die Internetgemeinde auf das im Zuge der weltweiten Finanzkrise gesunkene Vertrauen in das bestehende Banken- und Währungssystem. Anders als bei her-kömmlichem Geld, das von Zentralbanken herausgegeben wird, werden die einzelnen Geldeinheiten von Computern in einem Open-Source-Projekt erzeugt. Das Schöpfen des Geldes erfolgt nach einem strengen kryptografischen System. Die maximale An-zahl ist auf 21 Millionen Bitcoins beschränkt. Alle Bitcoin-Trans-aktionen werden in dem dezentralen Netzwerk verwaltet. Bitcoins dienen nicht mehr nur zum Bezahlen von Online-Diensten, son-dern inzwischen auch für einige reale Güter.
Der Kurs von Bitcon ist extrem volatil. Im vergangenen November kletterte der Preis für einen Bitcoin erstmals über die Marke von 1.000 US-$. Neben der fehlenden Legitimität durch eine Zentral-bank und der hohen Volatilität der neuen Währung ist staatlichen Stellen besonders die durch das Internet gegebene Anonymität ein Dorn im Auge. So sehen Kritiker in dem Projekt weitreichende Möglichkeiten zur Geldwäsche. Erst kürzlich hatten US-Behörden knapp 30.000 Bitcoins von Servern des Marktplatzes Silk Road beschlagnahmt. Silk Road gilt als Schwarzmarkt für illegale Wa-ren. Bei der Frage, wie mit dem Zahlungsnetzwerk umzugehen ist, ist man in Finnland offenbar gelassener. Dort gelten Bitcoins als Rohstoff. In Kanada befindet sich die virtuelle Währung MintChip mittlerweile als offizielle Kryptowährung zum Kanadischen Dollar in der Testphase.
Für Banken bieten virtuelle Währungen wie Bitcoins ein vielfälti-ges Feld für unternehmerische Betätigung. Das mittelbare oder unmittelbare Engagement ist jedoch mit einer Vielzahl an Risiken verbunden, die zwar nicht neu, aber in besonderem Maße ausge-prägt sind. Dies gilt insbesondere für das gesamte Spektrum von Markt-, Kredit- und operationellen Risiken, wobei vor allem eine hohe Rechtsunsicherheit negativ wirken kann. Die Kosten des Ma-nagements dieser Risiken sind den Gewinnmöglichkeiten im Um-feld des BTC-Marktes daher kritisch gegenüberzustellen. Zu die-sem Themenkomplex veröffentlicht die Fachzeitschrift „die bank“ in der März-Ausgabe einen großen Themenschwerpunkt
www.die-bank.de
Die Bank-Verlag GmbH ist das zentrale Service-Unternehmen der privaten Banken in Deutschland und gehört in diesem Segment zu den Marktführern. Die Tochtergesellschaft des Bundesverbands deutscher Banken bietet der Kreditwirtschaft hochqualitative und kon-figurierbare Dienstleistungen in den vier Leistungsfeldern Media & Content Solutions, Cards, E-Banking & Trusted Services sowie IT-Service Solutions.
Für die Weiterentwicklung des juristischen Produktportfolios suchen wir für den Ge-schäftsbereich Medien zum nächstmöglichen Termin einen
Produktmanager (m/w)
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Bank-Verlag GmbH I Personalmanagement I Frau Anke HagenWendelinstraße 1 I 50933 Köln I Telefon: 0221-5490-543 I Telefax: [email protected] I www.bank-verlag.de
Was wir Ihnen bieten
Fachliches/Persönliches Profil
Das UnternehmenBank-Verlag GmbH
Entwicklung und fachliches Servicemanagement neuer Dienstleistungsangebote
Zielgruppenadäquate Aufbereitung von Inhalten
Kundenbetreuung bei Projektumsetzungen
Hauptaufgaben/Tätigkeitsschwerpunkte
bankberatung
Avatare und künstliche IntelligenzInformationstechnologien, die versuchen, das menschliche Prob-lemlösungsverhalten nachzubilden, können effizient Verwaltungs-aufgaben im Back Office übernehmen und Unterstützung in der Kundenbetreuung sowie im Wertpapierhandel leisten. Eine starke Künstliche Intelligenz (KI) simuliert nicht nur das menschliche Denken, sondern sie beabsichtigt, Menschen durch selbst denken-de Maschinen zu ersetzen. Doch diese Innovation birgt auch hohe Risiken.
Ein Beitrag in der März-Ausgabe der Zeitschrift „die bank“ zeigt verschiedene Aspekte dieses Trends, denn wirklich rückständig sind die traditionellen Bankhäuser in der Anwendung von KI kei-nesfalls. Zumindest die schwache KI ist schon längst kein Experi-ment mehr, sondern in der Branche vielfach Realität. So erfolgt das Auffüllen von Bankautomaten durch Künstliche Neuronale Netze (KNN), die auf der Grundlage historischer Daten sehr genau arbei-ten können. In den nächsten Jahrzehnten könnte die KI in völlig neue Dimensionen vordringen, sei es in der Vermögensberatung, in der Abschätzung von Risiken bei einer Kreditvergabe oder im institutionellen Wertpapierhandel.
Tausende eingehender E-Mails werden in einigen Häusern täglich durch die KI analysiert, in passende Dokumentenklassen einge-ordnet und anschließend entweder automatisch beantwortet oder an qualifizierte Mitarbeiter weitergeleitet. KI ist gerade im gesät-tigten Retail-Markt wichtig, um Geschäftspotenziale bestmöglich auszuschöpfen. In einem Bestand von Millionen Kunden lassen sich über Softwarelösungen interessante Strukturen und Muster entdecken, auf deren Basis die Wirkung von Mailings, die Kunden-bindung oder die Kundenabwanderung besser steuerbar sind.
Der Euphorie steht allerdings die ernüchternde Einschätzung von KI-Forschern gegenüber. Sie attestieren den vermeintlichen virtu-ellen Genies allenfalls die Vernunft eines Zweijährigen. Compu-tern sollten deshalb, so schon die Ansicht des deutsch-amerikani-schen Informatikers und Gesellschaftskritikers Joseph Weizen-baum vor 35 Jahren, keine Aufgaben übertragen werden, deren Lösung Klugheit erfordert. Kurzum: KI kann die Effizienz, Reakti-onsgeschwindigkeit und Zuverlässigkeit in vielen Bereichen des Bankgeschäfts erhöhen, aber auch menschliche Fehler dramatisch verstärken sowie Kunden und Marktpartnern große Schäden zu-fügen.
mobile payment
Gesucht wird: ein StandardEine Vielzahl von jungen Start-Ups versucht im Mobile-Payment-Markt Fuß zu fassen. Große Handelsunternehmen, wie etwa die Lebensmittelketten Netto, Edeka oder Rewe, springen ebenfalls auf den Zug auf und bieten neue, alternative Bezahlverfahren an. Ob es endlich zu dem ersehnten Durchbruch bei Mobile Payment kommt, ist fraglich. Zu viele unterschiedliche Technologien und Partikularinteressen erschweren ein einheitliches Vorgehen und behindern die Etablierung eines Marktstandards.
Ein Beitrag in der März-Ausgabe der Zeitschrift „die bank“ analy-siert die aktuelle Situation in Deutschland und identifiziert weit über 30 Anbieter im Mobile-Payment-Markt. Doch nicht nur ver-schiedene Anbieter, sondern auch unterschiedliche Technologien stehen sich aktuell gegenüber. Ein Wettlauf ist darum entbrannt, welche Anbieter es schaffen, das Gros der Nutzer mit ihrer Lösung zu überzeugen und welche Anwendung sich in Zukunft durchset-zen wird. Beim Kunden herrscht ob dieser Vielfalt maximale Ver-wirrung. Aus Kundensicht gibt es kaum einen Grund, mit dem Smartphone per Bezahl-App oder kontaktlos zu zahlen. organ regulierung
Verbraucherschutz und Kredit-ComplianceMit Inkrafttreten der neuen MaRisk ist u.a. durch neue Anforde-rungen an die Compliance-Funktion auch der Verbraucherschutz insbesondere im Zusammenhang mit dem Kreditwesen in den Fo-kus der Aufsicht geraten. Vor diesem Hintergrund kommt der Ein-richtung und Implementierung einer Compliance-Funktion, die sich im Schwerpunkt mit Rechts- und Compliance-Risiken im Kre-ditgeschäft befasst, eine besondere Rolle zu. Ein Beitrag in der März-Ausgabe der Zeitschrift „die bank“ wirft die Frage auf, was genau unter dem Rechtsbereich Verbraucherschutz zu verstehen ist bzw. mit welchen Regelungen und Vorgaben sich eine soge-nannte Kredit-Compliance-Funktion zu befassen hat.
Eine Kredit-Compliance-Funktion, die sich im Schwerpunkt der Einhaltung von Verbraucherschutzvorgaben widmet, könnte sich schon in naher Zukunft als neuer wesentlicher Kernbereich der Compliance-Funktion etablieren.
diebankNEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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26.02.14 diebank NEWSLETTER 3
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Wo ist der Reichtum am größten?Die Anzahl der High Net Worth Individuals (HNWI) hat sich seit 2011 nur geringfügig verändert. Allerdings stieg die Summe des in diesem Sektor aufgelisteten Vermögens im gleichen Zeitraum um 1,7 Prozent auf 42 Bio. US-$ an. Als HNWI bezeichnet man Vermögende, die auf ein jederzeit frei verfügbares Anlagevermö-gen von mindestens einer Million Dollar zugreifen können. Der größte Gesamtanteil des HNWI-Anlagevermögens findet sich nach wie vor in Nordamerika, während im Asiatisch-Pazifischen Raum die Anzahl der einzelnen HNWI zuletzt am stärksten anstieg. Der aktuelle World Wealth Report von Capgemini listet zahlreiche Fak-ten und umfangreiche Background-Infos auf.
www.worldwealthreport.com/sites/default/files/RBC_ Wealth_infographic_EN.pdf
Das Vertrauen der InvestorenSystemische Marktrisiken und politische Unsicherheiten haben im Jahr 2014 – neben den regulatorischen Neuerungen – den größ-ten Einfluss auf das Vertrauen der Investoren in den Markt. Dies ist die zentrale Erkenntnis der neunten Auflage der jährlichen Stu-die „Global Trends In Investor Relations“ von BNY Mellon. Darin werden die Praktiken der Investor Relations-Abteilungen von Un-ternehmen untersucht. Die internationale Ausweitung ihrer Akti-onärsbasis steht für den Großteil der befragten Unternehmen aus 63 Ländern im Mittelpunkt.
www.adrbnymellon.com/IRSurvey.jspBNY MELLON
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GLOBAL TRENDS IN INVESTOR RELATIONS 2013A SURVEY ANALYSIS OF IR PRACTICES WORLDWIDE
NINTH EDITION
studien
diebankNEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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26.02.14 diebank NEWSLETTER 4
S T U D I E N ó
Mitarbeiter leiden unter zu vielen MeetingsSie unterbrechen die Konzentration und stören damit massiv die Produktivität der Belegschaft, und dennoch nehmen sie im Ar-beitsalltag zu: andauernde Meetings sowie stetig im Postfach auf-laufende E-Mails. Der Informationsgewinn bleibt dabei oft gering. In zahlreichen Unternehmen häufen sich bereits die Beschwerden von Mitarbeitern. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Workplace Survey, für die OfficeTeam 250 HR-Manager in Deutschland und in der Schweiz befragte.
Insbesondere E-Mails werden bei der Arbeit zunehmend als stö-rend empfunden. 31 Prozent der befragten HR-Verantwortlichen in Deutschland waren angesichts der Nachrichtenschwemme be-reits mit Bedenken ihrer Mitarbeiter konfrontiert. Angestellte er-halten zu viele Nachrichten mit unnötigen Informationen, so lautet mit 65 Prozent der Hauptkritikpunkt an der elektronischen Post. Betroffene beklagen zudem, dass sie ständig bei der Arbeit unter-brochen werden und damit ihre Produktivität sinkt.
Unproduktive Meetings
Ein ähnliches Bild von mangelnder Disziplin in der täglichen Kom-munikation offenbart ein Blick auf abteilungsinterne und unter-nehmensübergreifende Meetings: Ein Fünftel der befragten HR-Verantwortlichen (Deutschland 20 Prozent / Schweiz 22 Prozent) glaubt, dass jede zweite bis vierte Besprechung unproduktiv ver-läuft. Rund jeder Dritte (32 Prozent / 34 Prozent) schätzt den An-teil der überflüssigen Zusammenkünfte immerhin noch auf zwi-schen 11 und 25 Prozent.
Unklare Zielsetzung sorgt für ineffiziente Meetings
Damit gehört das Meeting zu den schlimmsten Zeiträubern am Arbeitsplatz. Eine Besprechung ist nach Ansicht der Hälfte der Personalmanager (Deutschland 46 % / Schweiz 50 %) misslungen, wenn aus ihr weder Ergebnisse noch Entscheidungen hervorge-hen. Dies liegt auch daran, dass oft eine klare Agenda und Zielset-zung fehlen, die Teilnehmer schlecht vorbereitet sind oder die Run-de schlicht aus den falschen Teilnehmern besteht. Fehlentwicklun-gen sind damit vorprogrammiert: Wichtige Entscheidungsträger sind nicht anwesend, die Gruppe verliert sich im Gespräch und der Selbstdarstellung, statt nah am Thema zu bleiben – auch des-halb, weil sie kein Ziel vor Augen hat. Die Konsequenz: Verlorene Arbeitszeit für alle Beteiligten.
Tipps für effiziente Meetings
• Je mehr Personen, desto mehr Redebeiträge: Halten Sie den Teilnehmerkreis deshalb klein und laden nur die für die Be-sprechung wirklich wichtigen Personen ein.
• Machen Sie sich klar, welche Erwartungen Sie haben. Keine klare Erwartung, kein Meeting. In diesem Fall ist es besser, auf die Zusammenkunft zu verzichten.
• Bereiten Sie eine Agenda vor und verschicken
• Sie diese rechtzeitig und gemeinsam mit kleinen Aufgaben an die Teilnehmer. Niemand wird mehr unvorbereitet auftauchen.
• Gut für den Rücken und für einen fokussierten Geist: Halten Sie ihr Meeting an einem Stehtisch ab. Die Dauer wird sich au-tomatisch dramatisch verkürzen.
• Verbannen Sie Smartphones und Tablets, die nicht für eine Präsentation benötigt werden, und sorgen Sie so für weniger Ablenkung.
Tipps zum besseren Bewältigen des E-Mail-Aufkommens
• Ermutigen Sie Mitarbeiter, Kollegen häufiger persönlich auf-zusuchen. Offene Fragen können so besser geklärt, Missver-ständnisse vermieden werden.
• Definieren Sie verbindliche Richtlinien für firmeninterne Ver-teilerlisten. Welche Kollegen benötigen welche Informationen, wo überlasten sie nur das Postfach?
• Reservieren Sie feste Zeiträume für die Bearbeitung von E-Mails und legen Fristen für Antworten fest. Passen Sie das Ab-rufintervall des Mail-Programms entsprechend an.
• Üben Sie sich und Ihre Mitarbeiter in Präzision: Eine aussage-kräftige Betreffzeile, ein fokussierter Nachrichtentext ohne Abschweifungen und die Angabe, ob Sie eine Antwort oder Feedback erwarten, sparen Zeit und Arbeit.
• Sparen Sie sich die beigefügten Dokumente ohne Komprimie-rung – denn sie bringen jedes Postfach schnell an seine Kapa-zitätsgrenze. Noch besser ist es, einen Link zu setzen.
studie zum kommunikationsmanagement in unternehmen
diebankNEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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Modelle der maschinellen Intelligenz Der Ruf nach einer frühzeitigen Erkennung von Ausfallrisiken wird in der Finanzwelt nicht zuletzt auch durch die Verluste ver-stärkt, die in der Folge der Finanzkrise erlitten wurden. Es stellt sich daher die Frage, welche Methoden zum einen die Erkennungs-raten signifikant verbessern und welche zum anderen dem zeitli-chen Aspekt der frühzeitigen Erkennung besser Rechnung tragen. Im Rahmen einer Benchmark-Analyse werden mögliche Methoden und deren Ergebnisse diskutiert. Eine Übersicht über mögliche zum Einsatz stehende Methoden wird dargestellt und das Optimie-rungspotenzial einer gängigen stochastischen Methode versus ei-ner Neuentwicklung aus dem Bereich der maschinellen Intelligenz quantifiziert.
Nachwehen der Finanzmarktkrise sind immer noch in den aktu-ellen Konkurs-Statistiken zu spüren. Die Anzahl der neueröffneten Insolvenzverfahren sind zwischen 2004 und 2012 von 95.035 auf 137.653 Verfahren in die Höhe geschnellt [Vgl. Statistisches Bun-desamt 2013]. Diese Entwicklung schlägt sich in den Erfolgsrech-nungen der Banken nieder und gefährdet deren Rentabilität. So mussten die Neubildungen für Wertberichtigungen und Rückstel-lungen von Ausfallrisiken in vielen Instituten erhöht werden und tragen dem ebenfalls angestiegenen Volumen der Non Performing Loans Rechnung. Dieser Trend hat verständlicherweise auch die Bankenaufsicht mobilisiert und wird als ein Hauptanliegen der neuesten Ausgestaltung der Mindestanforderungen an das Risiko-management (MaRisk) bzw. der von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) veröffentlichten „Principles for effective risk data aggregation and risk reporting“ hinsichtlich des Manage-ments von Krediten und deren Früherkennung adressiert. Aller-dings soll nicht der Eindruck erweckt werden, es handle sich bei diesen alarmierenden Signalen lediglich um die Vorboten eines Compliance-Problems. Das eigentliche Hauptaugenmerk der Ban-ken muss auf der frühzeitigen Erkennung und Verringerung der Kreditausfallrisiken liegen, damit die tatsächlich ausgefallenen Darlehen reduziert und damit das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung der Banken entlastet werden können. Das wirksamste Mittel gegen den Ausfall von Krediten ist die frühzei-tige Identifikation von Problemkrediten.
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Banken gründen Verein gegen Cyber-KriminalitätDrei Bankkonzerne – Commerzbank, ING-DiBa und UniCredit – haben nun einen Verein zur Bekämpfung von Cyberkriminalität gegründet, das „German Competence Centre against Cybercrime (G4C)“. Die Vereinsvorstände Roland Wolf (Commerzbank), Heiko Wolf (ING-DiBa) und Alexander Klotz (HypoVereinsbank) haben gemeinsam mit BKA-Vizepräsident Jürgen Stock im Bundeskrimi-nalamt Wiesbaden eine Vereinbarung über die Kooperation im Bereich der Cyberkriminalität unterzeichnet. Die Beteiligten wol-len Erfahrungen mit Cyberkriminalität im Bankensektor austau-schen, sich über aktuelle Angriffsversuche und -methoden infor-mieren und gemeinsam mit Mitarbeitern des BKA Daten und In-formationen sammeln und zusammenstellen, die eine bessere Strafverfolgung ermöglichen sollen. Dafür wird der Verein im di-rekten täglichen Austausch mit dem BKA stehen. Im Vordergrund steht dabei zunächst das Thema Betrug im Online-Banking. Der in Wiesbaden angesiedelte, gemeinnützige Verein wird seine Tätig-keit in den nächsten Monaten aufnehmen. Nach Informationen des HR sollen drei Beamte des BKA eigene Arbeitsplätze in den Räu-men des Vereins bekommen.
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InhaltDie Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) verlangen in AT 4.4.2 die Einrichtung einer neuen ComplianceFunktion, die Verfahren und Kontrollen zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu überwachen und zu bewerten hat und sich mit den Risiken von Nichteinhaltung solcher Bestimmungen befassen muss. Weder durch den Gesetzgeber noch durch die Aufsicht wurde eine wirkliche Eingrenzung von compliancerelevanten Rechtsbereichen vorgenommen. Die Institute stehen vor der großen Herausforderung der Konzeption und Implementierung einer angemessenen, wirksamen „MaRiskComplianceFunktion“.
Das Buch informiert zunächst über wichtige gesetzliche Grundlagen im ComplianceKontext und dient darüber hinaus als Praxisleitfaden für die Einrichtung und Ausgestaltung einer ComplianceFunk
tion nach den neuen MaRisk. Methoden zur Ri sikoanalyse werden vorgestellt und Vorschläge für eine organisatorische Eingliederung unterbreitet sowie ausgewählte organisationsinterne Spannungsfelder aufgezeigt. Es richtet sich an alle Organisationseinheiten die sich mit Rechts und Com plianceRisiken befassen.
Die AutorenTimo Boldt, Diplom-Kaufmann, Certified Compliance Professional (CCP), leitet die Compliance Abteilung bei einer deutschen Privatbank.
Karsten Büll, DiplomWirtschaftsjurist, Certified Compliance Professional (CCP), ist Leiter Compliance & Fraud bei einer deutschen Privatbank.
Michael Voss, Rechtsanwalt, Certified Compliance Professional (CCP), ist für ein großes Beratungsunternehmen tätig.
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Die neue MaRisk- Compliance-Funktion
Timo Boldt | Karsten Büll | Michael Voss
Art.Nr. 22.5001300ISBN 9783865564054
Bank-Verlag GmbH Wendelinstraße 1 | 50933 Köln Postfach 45 02 09 | 50877 Köln
Ein Leitfaden für die Bankpraxis
Timo Boldt | Karsten Büll | Michael Voss
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diebankNEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
26.02.14
26.02.14 diebank NEWSLETTER 6
Kreditrecht – Verzinslichkeit und Höhe der Verzinsung – Beweislast Der Kreditgeber trägt die Beweislast für die Verzinslichkeit eines Kredites.
(OLG Oldenburg, Urt. v. 9.7.2013, Az. 13 U 136/12, ZIP 2013,S. 1760 f.)
Zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits war streitig, ob – und wenn ja – in welcher Höhe der Kläger als Darlehensgeber einen Zinszahlungsanspruch gegen die Beklagten aus einem ausgereich-ten Darlehen geltend machen kann. Da keine der beiden Prozess-parteien den Beweis für die Verzinslichkeit bzw. Nichtverzinslich-keit des ausgereichten Darlehens erbringen konnte, musste der Rechtsstreit nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung ent-schieden werden.
In der Literatur ist umstritten, ob der Darlehensgeber nach § 488 Abs. 1 S. 2 BGB den geschuldeten Darlehenszins als Anspruchs-voraussetzung zu beweisen hat oder, ob nicht vielmehr der Darle-hensnehmer für die Unverzinslichkeit eines Darlehens beweisbe-lastet ist. Die Vorinstanz war der Auffassung, dass es dem Darle-hensnehmer unter Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung obliegt, den Beweis für die Unverzinslich-keit des Darlehens zu erbringen. Zur Begründung führte die Vor-instanz aus, dass der Darlehensnehmer gem. § 488 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet sei, einen „geschuldeten Zins“ zu zahlen. Dieser For-mulierung sei zu entnehmen, dass die Entgeltlichkeit des Darle-hens den Regelfall darstelle, weswegen man hinsichtlich der Zins-zahlungspflicht von einer gesetzlichen Vermutung ausgehen kön-ne, die der Darlehensnehmer zu widerlegen habe.
Das OLG Oldenburg verwarf den vorgenannten Begründungsan-satz. Denn auch die Formulierung des § 488 Abs. 1 S. 2 BGB än-dere nichts daran, dass die Zinszahlungspflicht des Darlehensneh-mers nur unter der Voraussetzung bestehe, dass ein Zins auch tatsächlich geschuldet sei. Diese Anspruchsvoraussetzung ist nach den allgemeinen Grundsätzen vom Darlehensgeber zu beweisen. Der Gegenauffassung ist insbesondere deshalb nicht zu folgen, weil sie nicht zufriedenstellend erklären kann, warum hinsichtlich des (Nicht-)Bestehens der Zinszahlungsverpflichtung der Darle-hensnehmer beweispflichtig sein soll, der Darlehensgeber dann jedoch den vollen Beweis für die Höhe des vereinbarten Darlehens-zinses zu erbringen. Eine derartige Aufspaltung der Beweislast, so
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das OLG Oldenburg, lasse sich weder dem Gesetzestext noch der Gesetzesbegründung entnehmen.
Die Zinsforderungen unter einem Darlehensvertrag sind daher nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung so-mit sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vom Darlehens-geber zu beweisen. Das OLG Oldenburg betont jedoch, dass ange-sichts der Realitäten im Geschäftsverkehr an die Annahme einer konkludenten Verzinsung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Sollte dem Darlehensgeber der Beweis der Verzins-lichkeit gleichwohl einmal nicht gelingen, so kann er nicht auf den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4% (§ 246 BGB) rekurrieren. Dr. Christian Wulfers, UniCredit Bank AG
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Optimierung des Passivgeschäfts (Einlagengeschäfts) in Banken
09.04 & 10.04.2014 in Frankfurt
Ziel der Konferenz: Die Banken stehen im Einlagengeschäft, einer ihrer wichtigsten Funding-Quellen und wichtigster Hebel in der Refinanzierung, vor Strukturverände-rungen. Um künftig erfolgreich zu sein, sind sie gefordert, in ihren Strategien die Balance zwischen der Einlagenstabilität, der Profitabilität und einer möglichst hohen Kundenbindung zu halten. Anhand praxisorientierter Vorträge namhafter Banken werden Themen wie Einlagenmodellierung, Pricing, Funds Transfer Pricing, Refinan-zierung, Produktsteuerung, Einlagensteuerung unter CRR und Bilanzoptimierung diskutiert.
Zielgruppe: Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung, Direktoren, Leiter und leitende Mitarbeiter der Abteilungen:• Einlagengeschäft• Treasury• Asset Liability Management• Controlling• Retail Banking• Liquiditätsmanagement / Liquiditätsrisikomanagement• Produktmanagement• Pricing• Aktiv- / Passivsteuerung• Gesamtbankstuerung• Vertrieb / MarketingAus Banken, Versicherungen, KAGen
Gebühr: 2999 Euro (zzgl. MwSt.) / Teilnehmer
Weitere Informationen und Anmeldung unter: Heide Guhl-Behrendt, Tel. 030-89061-283www.marcusevans-conferences-german.com
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26.02.14
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26.02.14 diebank NEWSLETTER 7
titel termin ort
Die Auswirkung der neuen Rechtsgrundlagen Basel III, CRR1 und CRD IV auf die Meldungen im Solvabilitäts- und Liquiditätsregime
11.03.2014 Köln
Die Auswirkung der neuen Rechtsgrundlagen Basel III, CRR I und CRD IV auf die Meldungen nach der GroMiKV
12.03.2014 Köln
MaRisk-Compliance-Branchenforum 12.03.2014 Köln
Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtlicher Meldungen 13-14.03.2014 Köln
Solvabilitätsregime – Kreditrisikostandardansatz 29.-30.04.2014 Köln
Gesetzliche Grundlagen der Groß- und Millionenkreditverordnung 07.-08.05.2014 Köln
OpRisk-Forum (mit Kooperationspartner IOR) 15.05.2014 Köln
Zahlungsverkehr der Zukunft - Konferenz 21.05.2014 offen
Grundlagen derivativer Geschäfte und Behandlung innerhalb des Solvabilitätsregimes
02.-03.06.2014 Frankfurt
Überblick über die Meldung nach der Liquiditätsverordnung 04.06.2014 Frankfurt
Solvabilitätsregime – Marktpreisrisiken 17.06.2014 Frankfurt
Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtlicher Meldungen (=Meldewesenüberblick)
18.-19.06.2014 Frankfurt
LCR und NSFR 23.06.2014 Köln
Grundlagen der aufsichtsrechtlich relevanten Bilanzierung 24.06.2014 Köln
Überblick über die Bankenstatistischen Meldungen 25.06.2014 Köln
Leverage Ratio und Asset Encumbrance 30.06.2014 Köln
Solvabilitätsregime - Kreditrisikostandardansatz 25.-26.08.2014 Frankfurt
Gesetzliche Grundlagen der Groß- und Millionenkreditverordnung 27.-28.08.2014 Frankfurt
Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtlicher Meldungen (=Meldewesenüberblick)
17.-18.09.2014 Köln
T E R M I N E ó
unsere veranstaltungen auf einen blick
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26.02.14
26.02.14 diebank NEWSLETTER 8
T E R M I N E ó
titel termin ort
Bankaufsichtsrechtliche Zusammenfassung von Kreditnehmern als Gruppe verbundener Kunden sowie als Kreditnehmereinheit
22.09.2014 Köln
RISIKO MANAGER Fachtagung 24.-25.09.2014 Köln
Verbriefungsinstrumente als Mittel zur Kreditrisikosteuerung und deren aussichtsrechtliche Behandlung
26.09.2014 Köln
LCR und NSFR 30.09.2014 Köln
Grundlagen der aufsichtsrechtlich relevanten Bilanzierung 11.11.2014 Frankfurt
Solvabilitätsregime - Kreditrisikostandardansatz 12.-13.11.2014 Köln
Überblick über die Bankenstatistischen Meldungen 13.11.2014 Frankfurt
Gesetzliche Grundlagen der Groß- und Millionenkreditverordnung 19.-20.11.2014 Köln
Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtlicher Meldungen (=Meldewesenüberblick)
03.-04.12.2014 Frankfurt
Leverage Ratio und Asset Encumbrance 15.12.2014 Frankfurt
Stefan LödorfTelefon: 0221/5490-133
E-Mail: [email protected]
weitere informationen und anmeldung
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26.02.14
Verlag und Redaktion: Bank-Verlag GmbH Postfach 450209, 50877 Köln Wendelinstraße 1, 50933 Köln
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Redaktion: Anja Kraus Tel. 0221/54 90-542 E-Mail: anja.kraus@ bank-verlag.de
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Impressum
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Ein Kongress von Coface
/ Keynotes und Panels zu wichtigen Themen des internationalen Geschäfts
/ Vorstellung aktueller Länderbewertungen von Coface und des ausführlichen Handbuchs Länderrisiken 2014 (Bestandteil der Teilnehmerunterlagen)
/ Workshops zu ausgewählten Märkten und außenwirt schaftlichen Trends unter Beteiligung kompetenter Medien und Programmpartner
/ Forum für den Austausch mit Fachkollegen, Referenten und Beratern
/ Ausstellung führender Dienstleister für die Außenwirtschaft im sportlichen und außergewöhnlichen Ambiente des VIPLoungeBereichs der Coface Arena in Mainz
KongrEss LändErrisiKEn 2014PeRsPeKTIVen FüR DIe DeuTsCHe AussenWIRTsCHAFT
/
in Zusammenarbeit mit Programm, Infos & Anmeldung unter:
www.laenderrisiken.de
8. Mai 2014 / CoFACe ARenA, MAInZ
Keynotesprechergünter Verheugenehemaliger Vizepräsident der europäischen Kommission
KongressLaenderrisiken-2014_Anzeige_210x297_4c.indd 1 16.01.2014 12:05:26