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Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte. AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin. Inhalt. Allgemeines zur Besteuerung Ermittlung des Zollwerts Fragen bei Aufnahme von Royalties in den Zollwert Gerichtspraxis. - PowerPoint PPT Presentation
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Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte
AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria KhmelevskayaValeria KhmelevskayaJuristin und SteuerberaterinJuristin und Steuerberaterin
Inhalt
Allgemeines zur Besteuerung Ermittlung des Zollwerts Fragen bei Aufnahme von Royalties in
den Zollwert Gerichtspraxis
Besteuerung (1)
Deutscher Lieferant Die Erträge aus direkten Lieferverträgen mit
russischen Käufern nicht steuerbar, Voraussetzung – Lieferung vom Ausland
Zusätzliche Leistungen im Rahmen des Liefervertrags Betriebstätte? Die Vergütung für zusätzliche Leistungen als
Einzelbetrag ausweisen
Besteuerung (2)
Russischer Käufer
Deklarant bei Zollabfertigung Bezahlung der Einfuhrmehrwertsteuer und
Zölle Zusätzliche Leistungen im Rahmen des
Liefervertrags MwSt-Steueragent (reverse-charge), falls keine
Betriebstätte des Lieferanten gibt
Besteuerung (3)
Russischer Käufer
Kosten bei Gewinnsteuerermittlung Allgemeine Forderungen des Art. 252 SteuerGB Transfer Pricing Vorsicht bei Lizenzierungsfragen
Zollwertermittlung (1)
6 Methoden der Zollwertermittlung (Anwendung der Reihe nach)
anhand des Vertragswerts der Einfuhrwaren (1. Methode) anhand des Geschäftspreises identischer Waren anhand des Geschäftspreises einartiger Waren Methode der Wertsubtraktion Wertadditionsmethode Reservemethode (6. Methode)
Art. 19 Abs. 1 des Föderales Gesetzes Über den Zolltarif Nr.5003-1 vom 21. Mai 1993 – 1.Methode
Der Zollwert der Einfuhrwaren ist der Transaktionspreis (Vertragswert) beim Export nach Russland plus Zuschlag nach Art. 19.1 ZollTarifG
Zollwertermittlung (2)
Zuschlag nach Art. 19.1 ZolltarifG bei der 1.Methode schließt u.a. ein:
Kosten für die Warenlieferung bis zur russischen Grenze (Beförderungs- und Ladekosten, Versicherungsbetrag);
Royalties und Lizenzgebühren unter bestimmten Voraussetzungen;
Nicht in Preis aufgenommenen Kosten des Käufers (Provision an Vermittler, Behälter- und Verpackungspreis);
Zahlungen an Verkäufer, die als Voraussetzung des Geschäfts/Vertrags gelten
Zollwertermittlung (3)
Voraussetzungen für die Aufnahme von Royalties in den Zollwert Royalties beziehen sich auf die Bewertung
unterworfenen Waren der Käufer muss diese zahlen (unmittelbar oder
indirekt) - Voraussetzung des Warenvertriebs solange die Royalties in den tatsächlich bezahlten
oder zu bezahlenden Vertragspreis nicht aufgenommen
solange sich Royalties nur auf die Einfuhrwaren beziehen
Zollwertermittlung (4)
Vorgang der Zollbehörden zur Ermittlung des Zollwerts bei Aufnahme von Royalties
1. Methode1. Methode 6. Methode6. Methode Die Lizenzgebühren sind in Warenwert aufgenommen
Lizenzgebühren als % Satz von künftigen Einkommen/ Umsätzen
Lizenzgebühren als Pauschalbetrag
Lizenzgebühren als % Satz vom Wert der Einfuhrwaren
Zollwertermittlung (5)
Bestehende Schwierigkeiten Lizenzgebühren können zum Zeitpunkt der
Zollabfertigung nicht bestimmt werden Vorläufige Kalkulation auf Basis von internen
Preislisten, bzw. Verrechnungspreismodellen der Unternehmensgruppe, auf Basis von geplanten Nettoumsätzen (als % Anteil davon) mit nachfolgender Korrektur des Zollwerts
Zulassung der Waren zum Verkehr ist möglich (unter Voraussetzung einer Sicherheitsleistung)
Zollwertermittlung (6)
Bestehende Schwierigkeiten
Lizenzgebühren werden nicht an Verkäufer der Waren gezahlt
Eine universale Lösung gibt es nicht, im Einzelfall u.a. abhängig von vertraglichen Bestimmungen zu entscheiden
Zollwertermittlung (7)
Bestehende Schwierigkeiten
Lizenzgebühren beziehen sich nicht nur auf die Einfuhrwaren
Frühzeitige Strukturierung der Lizenzgebühren – zwei Lizenzverträge
Zollwertermittlung (8)
Bestehende Schwierigkeiten
Doppelte MwSt-Besteuerung der Lizenzgebühren
bei der Einfuhr als Teil des Zollwerts und im Rahmen des Lizenzvertrags
Frage von Cash Flow
Zollwert – Gerichtspraxis (1)
Fall Beiersdorf (Entscheidung des Föderalen Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 29. April 2009 Nr. КА-А40/2909-09)
Sachlage: Liefervertrag zws. Nivea Polska S.A. und Beiersdorf OOO / Lieferung von kosmetischen Mitteln unter Warenmarke Nivea, Lizenzvertrag mit Beiersdorf AG
Tenor: Aufnahme von Lizenzgebühren in den Zollwert, da diese die Voraussetzung zum Vertrieb sind
Zollwert – Gerichtspraxis (2)
Fall Procter&Gamble (Entscheidung des Arbitragegerichts des Moskauer Gebiets vom 28. September 2009 Nr. А41-20325/09)
Sachlage: Liefervertrag zws. Procter&Gamble International Operations S.A. und Procter&Gamble OOO / Lieferung von kosmetischen Waschmitteln Camay und Shamtu (1. Methode), der nach der Lieferung abgeschlossene Lizenzvertrag mit Firma Procter&Gamble International Operations S.A.
Tenor: Aufnahme von Lizenzgebühren in den Zollwert (6. Methode)
Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte
AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria KhmelevskayaValeria KhmelevskayaJuristin und SteuerberaterinJuristin und Steuerberaterin