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Unfall was tun? Wichtige Informationen rund um den Schadenfall inklusive Unfallbericht! OPEL Lahr · Geroldsecker Vorstadt 12-26 Tel. 07821/8950 · www.autohaus-schillinger.de KLC Lahr · Karl-Kammer-Str. 3 · Tel. 07821/94290 Automobilholding Wölfle GmbH 24h Unfallhotline 07821-8950 Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ... Sie können die Werkstatt selbst bestimmen! Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Autohaus Schillinger repa- rieren - Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Als Ihr Werkstattpartner garantieren wir Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Ver- kehrssicherheit und den Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Außerdem stellen wir sicher, dass später keine Proble- me bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten. Sie können bei einem unabhängigen Sachverständi- gen ein Gutachten in Auftrag geben! Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständi- gen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtli- cher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Das erstellte Gutachten kann auch als Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahl- ten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl eines kompetenten Sachverständigen behilflich. Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein sogenann- ter Bagatellschaden vor (Schadenhöhe - je nach Ge- richtsbezirk - nicht höher als ca. 500,- bis 700,- Euro), wer- den die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schaden- nachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus (wir prüfen vor Information der Versicherung bzw. vor Beauftragung des Gutachters die ungefähre Schadens- höhe. Damit sparen Sie sich evtl. Gutachter-Kosten). Achtung - wichtig: Wenn Sie selber schuld sind (Kaskoschaden) Da viele „Fallstricke“ und Unwägsamkeiten auftretten können - setzen Sie sich unbe- dingt vor allen anderen (z.B. Versicherung) mit unserem Schadenteam in Verbindung. Für die Beratung entstehen Ihnen keine Kosten. Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten! Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr verkehrs- & be- triebssicher und muss schadenbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, haben Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür erforderli- chen Mietwagenkosten zu ersetzen. Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen! Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauf- tragen, der Ihre Ansprüche ermittelt und durchsetzt. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Sie können die Zahlung vereinfachen! Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die Formulare Ihrer Werkstatt “Reparaturkosten-Über- nahmeerklärung” und/oder “Sicherungsabtretung” verwenden. Die Versicherung kann bei Vorlage dieser Erklärungen die Reparaturkosten in der Regel direkt an das Autohaus Schillinger auszahlen. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen. Windschutzscheiben- Reparatur kostenlos. Kaskoversicherte zahlen in der Regel für die Reparatur keinen Cent und werden nicht in der Versicherungsprämie hochgestuft. Stadtpark Lahr 3 36 415 3 Geroldsecker Autohaus Schillinger 415 Schillinger Karosserie- & Lackzentrum Lahr · Geroldsecker Vorstadt 12-26 Tel. 07821/8950 · www.autohaus-schillinger.de KLC Lahr · Karl-Kammer-Str. 3 · Tel. 07821/94290 Automobilholding Wölfle GmbH Wie verhalte ich mich im Falle eines Unfalls? • Unfallstelle absichern • Erste Hilfe leisten • Rettungsdienst bei Bedarf anrufen (Telefon 112) • Polizei verständigen (Telefon 110) • Kontakt aufnehmen mit Schillinger • Daten der Unfallbeteiligten aufnehmen / aus- tauschen und gegebenenfalls Beweise sichern (Unfallbericht ausfüllen) Direkte Hilfe bei Unfall: Unser Schadenteam berät Sie gerne unter Tel. 07821-94290 Gerne steht Ihnen unser Partner für Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite: Allmendstraße 2a 79336 Herbolzheim Telefon 0 76 43 - 93 68 10 Telefax 0 76 43 - 93 68 25 [email protected] www.schirk-kollegen.de Sebastian Hermesdorf Fachanwalt für Verkehrsrecht Schadensersatz bei Verkehrsunfällen Fahrzeugschaden / Mietwagen Personenschaden / Schmerzensgeld Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Führerscheinrecht Versicherungsrecht

DL Flyer 8-Seiter Unfall - Autohaus Schillinger Autohaus Schillinger 415 Schillinger Karosserie- & Lackzentrum Lahr · Geroldsecker Vorstadt 12-26 Tel. 07821/8950 · KLC Lahr · Karl-Kammer-Str

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Unfallwas tun?Wichtige Informationen rund um den Schadenfallinklusive Unfallbericht!

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Lahr · Geroldsecker Vorstadt 12-26Tel. 07821/8950 · www.autohaus-schillinger.de

KLC Lahr · Karl-Kammer-Str. 3 · Tel. 07821/94290

Automobilholding Wölfle GmbH

24h Unfallhotline

07821-8950

Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ...

Sie können die Werkstatt selbst bestimmen!

Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Autohaus Schillinger repa-rieren - Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.

Als Ihr Werkstattpartner garantieren wir Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Ver-kehrssicherheit und den Werterhalt Ihres Fahrzeuges.

Außerdem stellen wir sicher, dass später keine Proble-me bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten.

Sie können bei einem unabhängigen Sachverständi-gen ein Gutachten in Auftrag geben!

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständi-gen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtli-cher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

Das erstellte Gutachten kann auch als Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahl-ten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl eines kompetenten Sachverständigen behilflich.

Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein sogenann-ter Bagatellschaden vor (Schadenhöhe - je nach Ge-richtsbezirk - nicht höher als ca. 500,- bis 700,- Euro), wer-den die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schaden-nachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus (wir prüfen vor Information der Versicherung bzw. vor Beauftragung des Gutachters die ungefähre Schadens-höhe. Damit sparen Sie sich evtl. Gutachter-Kosten).

Achtung - wichtig:Wenn Sie selber schuld sind (Kaskoschaden)Da viele „Fallstricke“ und Unwägsamkeiten auftretten können - setzen Sie sich unbe-dingt vor allen anderen (z.B. Versicherung) mit unserem Schadenteam in Verbindung. Für die Beratung entstehen Ihnen keine Kosten.

Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten!

Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr verkehrs- & be-triebssicher und muss schadenbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, haben Sie für diesenZeitraum grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmenihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür erforderli-chen Mietwagenkosten zu ersetzen.

Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen!

Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauf-tragen, der Ihre Ansprüche ermittelt und durchsetzt. DieKosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

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Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die Formulare Ihrer Werkstatt “Reparaturkosten-Über-nahmeerklärung” und/oder “Sicherungsabtretung” verwenden. Die Versicherung kann bei Vorlage dieser Erklärungen die Reparaturkosten in der Regel direkt andas Autohaus Schillinger auszahlen. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.

Windschutzscheiben-Reparatur kostenlos.Kaskoversicherte zahlen in der Regel für die Reparatur keinen Cent und werden nicht in der Versicherungsprämie hochgestuft.

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Wie verhalte ichmich im Falleeines Unfalls?• Unfallstelle absichern• Erste Hilfe leisten• Rettungsdienst bei Bedarf anrufen (Telefon 112)• Polizei verständigen (Telefon 110)• Kontakt aufnehmen mit Schillinger• Daten der Unfallbeteiligten aufnehmen / aus- tauschen und gegebenenfalls Beweise sichern (Unfallbericht ausfüllen)

Direkte Hilfe bei Unfall: Unser Schadenteam berät Sie gerne unter Tel. 07821-94290

Gerne steht Ihnen unser Partner für Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite:

Allmendstraße 2a79336 HerbolzheimTelefon 0 76 43 - 93 68 10Telefax 0 76 43 - 93 68 [email protected]

Sebastian HermesdorfFachanwalt für Verkehrsrecht

● Schadensersatz bei Verkehrsunfällen● Fahrzeugschaden / Mietwagen● Personenschaden / Schmerzensgeld● Verkehrsstraf- und

Ordnungswidrigkeitenrecht● Führerscheinrecht● Versicherungsrecht

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Page 2: DL Flyer 8-Seiter Unfall - Autohaus Schillinger Autohaus Schillinger 415 Schillinger Karosserie- & Lackzentrum Lahr · Geroldsecker Vorstadt 12-26 Tel. 07821/8950 · KLC Lahr · Karl-Kammer-Str

... eine kleine Unachtsamkeit und es kommt zum Unfall. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu be-halten und die richtigen Schritte einzuleiten. Damit die Schadenabwicklung von Anfang an reibungslos verläuft, haben wir wichtige Tipps zusammengestellt, die Sie über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten im Scha-denfall informieren.

Eine nicht Fachgerechte Instandsetzung kann gefähr-liche Folgen haben. Abgesehen vom möglichen Verlust der Herstellergarantie kann ein hohes Sicherheitsrisiko bestehen.Freie Werkstätten verfügen ebenso wenig über Ausstat-tung, spezifische Hersteller Informationen bzgl. der ver-wendeten Stahlsorten und Schweißverfahren, wie über das fein abgestimmte Zusammenspiel der Elektroniksys-teme mit dem spezifischen Crashverhalten.

Wir verfügen über alle wichtigen Anforderungen von Reparaturverfahren bis zu Original Ersatzteilen, auch im Bereich Schadensmanagment.

KLC Lahr ihre Karosserie- und Lackexperten

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