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DPolG-Kreisverband Mannheim DPolG-Kreisverband Mannheim Ausgabe Nr. 07 / 2014 vom 24.02.2014 Ausgabe Nr. 07 / 2014 vom 24.02.2014 Informationsblatt Informationsblatt der der Deutschen Deutschen Polizeigewerkschaft Polizeigewerkschaft in in der der Kurpfalz Kurpfalz Petition für Betragserhöhung zu ungünstigen Zeiten (LOD) Von Walter Krech, DPolG Mannheim Auf der Plattform openPetition wurde von Kolleginnen und Kollegen aus dem Raum Reutlingen eine Petition an den Landtag Baden-Württemberg gestartet, die sich für eine angemessene Erhöhung der Erschwerniszulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten ausspricht. OpenPetition setzt sich nach eigener Darstel- lung "für die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Instrumente der partizi- pativen Demokratie ein." Ihr Ziel beschreibt openPetition dabei unter anderem mit der "Begleitung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern beim Er- stellen, Verbreiten und Einreichen von Online-Petitionen" und verspricht, dabei politisch neutral zu sein. Mit der Online-Petition für eine angemessene Erhöhung der LOD-Sätze wird eine Erwartung zum Ausdruck gebracht, die auch schon seit langem eine For- derung der DPolG-Landeskongresse ist und die DPolG Mitglieder daher unter- stützen sollten. Fortsetzung auf Seite 2 punkt Stand Inhaltsverzeichnis Walter Krech 1 Petition für Betragserhöhung zu ungünstigen Zeiten (LOD) Horst Mayfarth 3 Das Beihilferecht wird erneut zum 1. April 2014 geändert / Teil III Leserbriefe an die 4 Standpunktredaktion Walter Krech 5 Justizminister will mit Mannhei- mer Haus des Jugendrechts prahlen Standpunktredaktion 6 DPolG - In aller Kürze Herbert Adam 6 Infos für Ruheständler und sol- che, die es bald werden Adam, Karl, Raufelder 7 Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Zahlen Daten Fakten 2014 8 Horst Mayfarth 8 LPVG 2014 Zum Glück haben sich die Zeiten geändert: Früher musste man "unterthänigst" um Gehör bitten - heute geht das sogar online im Internet. Und die Petition wird nicht beim Monarch, sondern beim Landtag eingereicht. Eben wie in einer Demokratie üblich. (Wikimedia Com- mons, Gemälde: Carl Ludwig Friedrich Becker, Walters Art Museum, Bild ist public domain)

DPolG-Kreisverband Mannheim Ausgabe Nr. 07 / 2014 …dpolg-mannheim.de/Standpunkt/2014/sp0714.pdf · 20.03.2014, 14.30 Uhr, Bürgerhaus MA-Neckarstadt-West, Lutherstr. 15-17, Versammlung

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DPolG-Kreisverband MannheimDPolG-Kreisverband Mannheim Ausgabe Nr. 07 / 2014 vom 24.02.2014Ausgabe Nr. 07 / 2014 vom 24.02.2014

InformationsblattInformationsblatt derder DeutschenDeutschen PolizeigewerkschaftPolizeigewerkschaft inin derder KurpfalzKurpfalz

Petition für Betragserhöhung zuungünstigen Zeiten (LOD)

Von Walter Krech, DPolG Mannheim

Auf der Plattform openPetition wurde von Kolleginnen und Kollegen aus demRaum Reutlingen eine Petition an den Landtag Baden-Württemberg gestartet,die sich für eine angemessene Erhöhung der Erschwerniszulagen für Dienstezu ungünstigen Zeiten ausspricht. OpenPetition setzt sich nach eigener Darstel-lung "für die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Instrumente der partizi-pativen Demokratie ein." Ihr Ziel beschreibt openPetition dabei unter anderemmit der "Begleitung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern beim Er-stellen, Verbreiten und Einreichen von Online-Petitionen" und verspricht, dabeipolitisch neutral zu sein.Mit der Online-Petition für eine angemessene Erhöhung der LOD-Sätze wirdeine Erwartung zum Ausdruck gebracht, die auch schon seit langem eine For-derung der DPolG-Landeskongresse ist und die DPolG Mitglieder daher unter-stützen sollten.

Fortsetzung auf Seite 2

punktStand

Inhaltsverzeichnis

Walter Krech 1Petition für Betragserhöhung zu ungünstigen Zeiten (LOD)

Horst Mayfarth 3Das Beihilferecht wird erneut zum1. April 2014 geändert / Teil III

Leserbriefe an die 4Standpunktredaktion

Walter Krech 5Justizminister will mit Mannhei-mer Haus des Jugendrechts prahlen

Standpunktredaktion 6DPolG - In aller Kürze

Herbert Adam 6Infos für Ruheständler und sol-che, die es bald werden

Adam, Karl, Raufelder 7Erinnerungen an die MannheimerPolizei

Zahlen Daten Fakten 2014 8

Horst Mayfarth 8LPVG 2014 Zum Glück haben sich die Zeiten geändert: Früher musste man "unterthänigst" um Gehör

bitten - heute geht das sogar online im Internet. Und die Petition wird nicht beim Monarch,sondern beim Landtag eingereicht. Eben wie in einer Demokratie üblich. (Wikimedia Com-mons, Gemälde: Carl Ludwig Friedrich Becker, Walters Art Museum, Bild ist public domain)

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Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 2 -

Fortsetzung von Seite 1

Sie finden im Kasten den Text der Petition, für die Sie auf

https://www.openpetition.de/petition/online/betragserhoehung-zu-unguenstigen-zeiten-lod

online Ihre Unterstützung geben können. Wie für jede Unterstützung einer Petition braucht es dabei natürlich IhrePersonalien und um Missbrauch vorzubeugen, müssen Sie auch ihre E-Mail-Anschrift angeben und Ihr Votum miteinem Bestätigungsklick in der Mail von openPetition verifizieren.

Und wenn Sie Ihr Votum für diese Petition abgegeben haben, dann nutzen Sie doch auch die Möglichkeiten, diePetition über Facebook und Co weiter bekannt zu machen. Schließlich bedarf es für die Petition bis zum August20.000 Unterschriften. Und derzeit sind es erst 2.124 (Stand 18.02.2014, 09.15 Uhr).

Betragserhöhung zu ungünstigen Zeiten (LOD)

Der Betrag der Erschwerniszulage zu ungünstigen Zeiten (LOD) soll angemessen erhöht,also an die Alimentierung in der freien Wirtschaft angeglichen werden.

Begründung:

Der Dienstherr, in diesem Falle das Land Baden-Würt-temberg, ist verpflichtet, die Beamtinnen und Beamtendes öffentlichen Dienstes so zu bezahlen, dass nichtnur der Lebensunterhalt, sondern auch die Lebensqua-lität gesichert ist.

Wir fordern, dass sich der Landtag bzw. das Innenmi-nisterium, aufrichtig und ernsthaft mit diesem Anliegender Beamtinnen und Beamten auseinandersetzt. Diederzeitige Vergütung für Nacht- oder Feiertagsdienst-stunden ist nicht zufriedenstellend (Sonn- u. Feiertags-dienst 2,91 €/Std; anderer Nachtdienst 1,28 €/Std).

Die Aufgaben und die Belastungen der Beamtinnenund Beamten (PVD im Speziellen) gerade zu ungünsti-gen Stunden rechtfertigen eine bessere Bezahlung, zu-mindest angenähert an den Durchschnitt in der freienWirtschaft.

Der Wechselschichtdienst bedeutet auch gesundheitli-che Belastungen, die von den Beamtinnen und Beam-

ten bislang nicht wegen der LOD-Zahlungen eingegan-gen werden. Die Abwanderung im Schichtdienst ist nurverständlich - die Aussicht auf einen angemessenen fi-nanziellen Ausgleich würde die Moral und Motivationder Beamtinnen und Beamten drastisch steigern.

Ein Beispiel: Ein Bosch- oder Daimler-Mitarbeiter ver-dient am Wochenende/feiertags bis zu 200% seinesGrundgehalts mehr. Das sind traumhafte Zahlen undnicht durchsetzbar, denn der öffentliche Dienst ist nichtmit einem Betrieb der freien Wirtschaft vergleichbar. Esist aber ein Anhaltspunkt; und es zeigt, wie unange-messen der aktuelle LOD-Satz ist.

Das Land Baden-Württemberg ist wirtschaftlich gesundund das sollten die Bediensteten auch merken. Leiderist es so, dass die Beamtinnen und Beamten des PVD(Streifendienst, SEK, Kripo, EA, ...) in immer mehr Si-tuationen der Prellbock von allen Seiten und zu allenZeiten ist, daher muss die Vergütung zu ungünstigenZeiten erhöht werden - schließlich werden an Tagenwie Weihnachten oder Silvester nicht Geschäftsverträ-ge und Buchhaltung bearbeitet.

ImpressumDer Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerk-schaft in der KurpfalzHerausgeber: DPolG-Kreisverband Mannheim

V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 Mannheim, Telefon: (0621) 174-1053E-Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-mannheim.de

Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Egon Manz, Michael Schö-fer, Günter Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, DPolG Mann-heim. Graphische Unterstützung: Armin Süss.

Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen undLeserbriefe. Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragenlassen: [email protected]

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Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 3 -

Das Beihilferecht wird erneut zum 1. April 2014 geändert / Teil IIIVon Horst Mayfarth, DPolG Mannheim

Auslandsaufwendungen

Der § 13 der BeihilfeverordnungBaden-Württemberg beinhaltetdie Regelungen für beihilfefähi-ge Aufwendungen, die außer-halb der BundesrepublikDeutschland entstanden sind.

Der Absatz 1 wird neu formu-liert:

"Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstande-ne Aufwendungen sind nur beihilfefähig, insoweit undbis zu der Höhe, wie sie in der Bundesrepublik Deutsch-land am Sitz der Beihilfestelle oder deren nächster Um-gebung entstanden und beihilfefähig gewesen wären;nicht beihilfefähig sind außerhalb der Europäischen Uni-on, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Eu-ropäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz entstan-dene Aufwendungen nach § 6a Absatz 1 Nummer 3, § 7Absatz 1 Nummer 3 und 4, §§ 8, 10a und 15 Absatz 4. In einem Vertragsstaat des Abkommens über den euro-päischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz entstande-ne Aufwendungen sind nur beihilfefähig insoweit und biszu der Höhe, wie sie in der Bundesrepublik Deutschlandentstanden und beihilfefähig gewesen wären.Bei innerhalb der Europäischen Union entstandenenAufwendungen für ambulante Behandlungen und fürstationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern istregelmäßig ein Kostenvergleich nicht erforderlich, es seidenn, dass gebietsfremden Personen regelmäßig höhe-re Preise als ansässigen Personen berechnet werden;die beihilferechtlichen Ausschlüsse und Höchstbeträgesind zu beachten.Soweit ein Beleg inhaltlich nicht den im Inland geltendenAnforderungen voll entspricht oder der Beihilfeberech-tigte die für den Vergleich notwendigen Angaben nichtbeibringt, hat die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit imRahmen der Sätze 1 und 2 nach billigem Ermessenganz oder teilweise anzuerkennen, wenn der Beihilfebe-rechtigte mindestens eine Beschreibung des Krank-heitsbildes und der ungefähr erbrachten Leistungen, aufAnforderung auch eine Übersetzung der Belege vor-legt."

Die Bestimmung wurde an die Rechtsprechung ange-

passt. Grundsätzlich ist also bei außerhalb der Bundes-republik Deutschland entstandenen Aufwendungen einKostenvergleich mit den Inlandskosten vorzunehmen.Muss jedoch auf Grund einer Notfallversorgung dienächstgelegene Behandlungsmöglichkeit im Auslandaufgesucht werden, sind die Aufwendungen ohne dieBeschränkung auf die Kosten in der BundesrepublikDeutschland beihilfefähig. In beiden Fällen gelten je-doch die beihilferechtlichen Ausschlüsse und Höchstbe-träge. Daher wäre beispielsweise ein zur Asthma- oderKeuchhustenbehandlung in Zusammenhang mit einerNotfallbehandlung generell ausgeschlossener Höhen-flug auch im Ausland nicht beihilfefähig.

Es fehlt allerdings immer noch die Aufnahme und Be-nennung der Vertragsstaaten in der Verwaltungsvor-schrift zur Beihilfeverordnung, die ein Abkommen überden Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossen ha-ben. Welche Länder das sind, muss im Abkommen deseuropäischen Wirtschaftsraumes nachgeschaut werden.Derzeit sind es alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Is-land, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen.

Wir können als DPolG-Kreisverband Mannheim unserenMitgliedern nur empfehlen, bei einem geplanten Aus-landsurlaub unbedingt eine Auslandskrankenversiche-rung abzuschließen. Dies gilt sowohl für aktive Kollegin-nen und Kollegen als auch für die Versorgungsempfän-ger. (wird fortgesetzt)

Auch im Ausland wird zuweilen ein Arzt benötigt. Und wie siehtes dann mit der Beihilfe aus? (Quelle: Wikimedia Commons, CCBY-SA 2.0-Lizenz, Urheber: Edgar Jiménez)

Polizeipensionäre Mannheim19.03.2014, 15.30 Uhr, Treffen im PSV – Clubhaus.

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg27.02.2014, 15.00 Uhr, Versammlung in Leimen, Gasthaus "Zum Bären", Rathausstraße 14, mit dem Referenten Wolfgang Speck zudem Thema "Beihilfeänderungen".

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen20.03.2014, 14.30 Uhr, Bürgerhaus MA-Neckarstadt-West, Lutherstr. 15-17, Versammlung mit Vortrag von Herrn Dipl.Ing./StD R.Dimpfel zu dem Thema: Quo Vadis in der Energiepolitik."

Seniorenkreisverband im öffentlichen Dienst Eberbach19.03.2014, 15.00 Uhr, Gaststätte Schützenhaus, Schützenhausstraße 31, in 69151 Neckargemünd, Versammlung mit RechtsanwaltBühler aus Wiesenbach und Frau Beatrix Raab, Compass Private Pflegeversicherung zu dem Thema: "Vorsorgevollmacht, Patienten-verfügung" sowie Private Pflegeberatung.

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Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 4 -

Leserbriefe an dieStandpunktredaktion

zu "Wie gefährlich ist der Digitalfunk?" (StandpunktNr. 06 / 2014 vom 17.02.2014, Seite 1):

Werte Standpunktredaktion,

nach 40-jähriger Zugehörigkeit im vollzugspolizeilichenEinsatzdienst und damit auch täglich mit der Funktech-nik im 2- und 4-Meter Bereich und zeitweise zudem mitder Kurzwelle befasst, muss ich persönlich folgendesberichten: Unter den mir bekannten Kollegen ist mirkein Fall bekannt, wo es seitens der Funkstrahlung zukörperlichem Unbehagen oder gar zu Krankheitsfällengekommen ist. Da ich auch kurze Jahre in der Funk-zentrale mit der Polizeihauptfunkstelle in Bonn kommu-niziert hatte, wo die Strahlungsleistung (Anodenverlust-leistung) bei weit über 100 Watt lag, kann ich mit Be-stimmtheit sagen, dass ich keine körperliche Beein-trächtigung hatte.

Ich will nicht ausschließen, dass bei ständigem Ohrkon-takt mit dem Handy eine Strahlungsleistung auf Dauernegative Folgen nach sich ziehen kann, besonders beiPatienten mit Herzschrittmachern, aber letztendlich wis-senschaftlich fundiert scheint das meines Wissensnoch nicht zu sein. Ich meine, dass neuerdings auchvieles übertrieben wird. Früher hat das niemand inter-essiert.

Wichtiger ist aber die Folge des Digitalfunks gegenüberden analog betriebenen Geräten. Ein ganz großes Plusist m.E. die Abhörsicherheit und die Möglichkeit mehrDaten übertragen zu können. Auch kann ich mit Statio-nen im gesamten Bundesgebiet Verbindung aufneh-men. Aber wann brauche ich das mal im täglichenDienst?

Die Qualität des Digitalfunks ist beeinträchtigt durch

Sprechbehinderung bis zu einer Sekunde nach demDrücken der Sprechtaste. Dies kann im Einsatzfall Pro-bleme bereiten. Wenn das erste Wort verloren gehenkann z.B. bei "nein" oder "ja". Die Übertragungsmodali-täten sind dem des "Handy" gleichzusetzen. Also wennich mich weiter vom Mikro entferne, wird der Empfangbei der Gegenstelle schlechter oder leiser. Auch bauli-che Gegebenheiten mindern die Übertragung.

Alles in allem würde ich persönlich den Analogfunk be-vorzugen. Um etwa den gleichen Qualitätsmodus zu er-zeugen, müssten auf jeden Fall bedeutend mehr Funk-zellen installiert werden. Dies scheitert an den Finan-zen. Die nichtpolizeilichen BOS setzen daher weiterhinauf den Analogfunk, nur im Einzelfall werden Digital-handys beschafft.

Aus Einsatzberichten der Polizei München weiß ich,dass man vermehrt wieder auf den Analogfunk zurück-gestiegen ist, da in den U-Bahn-Bereichen der Digifunknicht funktioniert hat. Auch die Polizei Landau betreibtnebenher noch den Analogfunk, da nicht alle Bereicheim Pfälzer Wald über Digi erreichbar sind. Die Bedie-nung der Digigeräte ist komplizierter und ohne umfas-sende Einweisung nicht benutzbar.

Für den Digitalfunk spricht die Abhörsicherheit. Bisherist aber nicht messbar, wie viele "Externe" den Polizei-funk im 4-m-Band abhörten. Man geht bisweilen vonSchätzungen aus, die aber nicht belegt werden können.Wenn ich mir allerdings die Meinungen und Anfragenbei Google über das Abhören von Polizeifunksendun-gen anschaue, komme ich zu dem Entschluss, dass esnicht wenige sein dürften. In den 80er Jahren diskutier-ten wir dieses Thema in Dienstversammlungen beimPRev MA-Rheinau und führten auch fiktive Einsätzedurch, mit dem Hintergrund, dass am "Tatort" einige"Externe" erscheinen, die die polizeilichen Maßnahmengenauestens verfolgen. Dies führte jedoch zu keinemErfolg. Unser damaliger Revierführer EPHK a.D. Sche-rer beschaffte zudem ein CB-Handfunkgerät, um abund zu über den dort stattgefundenen Funkverkehr Hin-weise auf polizeiliches Tätigwerden zu erlangen. Auchdas verlief negativ. Ich wollte damit nur sagen, dassm.E. beim abhörbaren Analogfunkverkehr bisher keineoder zumindest wenige Einflüsse auf polizeiliche Er-folgsaussichten zu verzeichnen sind.

Viele liebe Grüße von Klaus Raufelder

Polizeireform z.N. Streifendienst

Seit der Polizeireform haben viele Kollegen aus demStreifendienst das Gefühl, dass die einzelnen Organi-sationseinheiten ihre Arbeit auf den Schichtdienst "ab-drücken". Ein Beispiel: einfach gelagerte Verkehrsun-fallfluchten werden seit dem 01.01.2014 vom Streifen-dienst und nicht mehr von VUA bearbeitet. Wobei unshierbei noch keiner sagen konnte, was nun einfach ge-lagerte Verkehrsunfallfluchten sind. Das ist keine Kritikan VUA, sondern einfach eine Feststellung. Denn auchein paar Kollegen von VUA gefällt es nicht, dass manihnen ihre Arbeit wegnimmt.

Weiter geht es damit, dass bei der DASTA oftmals nureine Person sitzt. Da diese ja über 4 Kanäle erreichbarsein muss, dauert eine POLAS-Abfrage jetzt deutlichlänger. Deshalb greifen die Kollegen öfters auf ihre Wa-che zurück und lassen von dort aus die Person, Sacheo.ä. abfragen. Der arme Wachhabende, der auf Grundder Personalstärke auch öfters mal alleine im Reviersitzt, hat dadurch eine höhere Arbeitsbelastung.

Auch die durch die Reform verstärkte KT scheint ihrenAufgabenbereich verkleinern zu wollen.

Fortsetzung auf Seite 5

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Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 5 -

Justizminister will mit Mannheimer Haus des Jugendrechts prahlenVon Walter Krech, DPolG Mannheim

Der baden-württembergische Justiz-minister Rainer Stickelberger (SPD)stellte sich auf Einladung der Mann-heimer Landtagsabgeordneten He-len Heberer (SPD) schon in einemfrühen Stadium der Errichtung einesHaus des Jugendrechts in Mann-heim den Fragen und Sorgen derMannheimer Bevölkerung. Ersprach am 19.02. imRahmen der Veran-staltungen "Talk amFluss" die Erwartungaus, schon in einemJahr eine solche Ein-richtung im dann lau-fenden Betrieb besu-chen und einweihenzu können. Eine Ein-richtung, die zwar be-reits die dritte dieserArt in Baden-Württem-berg wäre, zugleichaber auch eine einzig-artige lokale Ausge-staltung hätte undnach Einzugsgebietund Zuständigkeitdann das bislang bun-desweit größte Hausdes Jugendrechtswäre. Auf eine kritische Rückfragehin bewertete der Justizminister dieEröffnung einer solchen Einrichtungbereits zu Beginn des Jahres 2015als "sehr schnell" und verwies aufBau- und Sicherungsmaßnahmen ineinem Gebäude, das für die Anfor-derungen der Polizei bislang nicht

ausgestattet sei. Und immerhin wer-den dort ja nach den derzeitigenPlanungen 14 bis 18 Polizeibeamteund die zu Ihrer Unterstützung erfor-derlichen Tarifbeschäftigten derPolizei ihren festen Arbeitsplatz be-kommen. Auf eine feste Zahl willsich der Leiter der Kriminaldirektionbeim PP Mannheim, Kriminaldirek-

tor Siegfried Kollmar, jedenfalls erstfestlegen, wenn die Zahlen zur Kri-minalstatistik 2013 vorliegen undausgewertet sind. Trotz in den letz-ten Jahren sinkenden Zahlen beider Jugendkriminalität wird am Er-fordernis eines Hauses des Jugend-rechts nicht gezweifelt. Die Polizei

sieht hier trotz rückläufiger Fallzah-len neue Gefahren und Aufgaben-bereiche bei Kriminalität über neueMedien, die Staatsanwaltschaft dieMöglichkeit, dass die Erziehung imVordergrund stehen kann und dassbesser individuell abgestimmte Re-aktionen möglich werden. Der Rich-ter Dr. Seiser erwartet vor allem

mehr Qualität in denAnklageerhebungenund mehr Tempo inden Verfahren undJustizminister Stickel-berger stellt das Hausgleich in einen volks-wirtschaftlichen Ver-gleich mit ca. 110 €Steuerbedarf pro Haft-tag, die Lösungen, beidenen Jugendhaftvermieden werdenkann, auch fiskalischsinnvoll machen.Neben den Podiums-teilnehmer konntenauch viele Gäste derVeranstaltung von Ih-ren Erfahrungen inder Jugendhilfe, Ju-gendgerichtshilfe,

Präventions- und Jugendarbeit be-richten. Besondere Impulse setztedarunter Kollege Emil Ohliger vomLudwigshafener Haus des Jugend-rechts (JuReLu), der über die dorti-gen 10-jährigen Erfahrungen dochetliche hilfreiche Antworten auf Fra-gen geben konnte.

Fortsetzung von Seite 4

Nach langem hin und her wurde am 10.02.2014 offiziellmitgeteilt, dass die KT nur noch zu ihren PräsenzzeitenSpurensicherung vornimmt und auch nur in den Fällen,in welchen die Zuständigkeit bei der Kriminalpolizeiliegt. Ein Bereitschaftsdienst wäre wohl weiterhin vor-handen.

Nun frage ich mich, was ich machen soll, wenn amSamstag fünf Gartenhausbesitzer feststellen, dass beiihnen eingebrochen wurde. Als motivierter Schutzmannwürde ich natürlich an jedem Tatort Spurensicherungvornehmen. Das wäre dann so ungefähr der kompletteFrühdienst. Die zweite Streife muss dann in dieser Zeitnatürlich unsere Aufträge abarbeiten. Wenn diese aller-dings dann auch länger gebunden sind (z.B. Todesfalloder größerer VU). Müsste eine dritte Streife die Aufträ-ge übernehmen.

Wenn die Kollegen dann endlich vor dem Rechner sit-zen, kommt das nächste Problem. Was muss man jetztmachen? Man bekommt in fast jeder Frühbesprechungandere Anweisungen, wie man was vorzulegen hat,welche Dokumente jetzt nicht mehr benötigt werdenoder wo man was hinzuschicken hat.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von dem, was demStreifendienst zur Zeit Kopfzerbrechen bereitet.

Im Endeffekt haben die Stellen, welche durch die Re-form zusammengelegt und dadurch personell größergeworden sind, ein Teil ihre Aufgaben abgegeben undder Streifendienst, welcher personell noch gleichstarkbzw. -schwach ist, Aufgaben dazu bekommen.

Anmerkung der Standpunktredaktion:Der Verfasser der Leserzuschrift ist der Redaktion be-kannt, möchte aber anonym bleiben

Die Podiumsgäste v.l.: Richter am AG Dr. Klaus-Jürgen Seiser, Kriminaldi-rektor Siegfried Kollmar, SPD-Stadtrat und sicherheitspolitischer Sprecherder Gemeinderatsfraktion Dr. Boris Weirauch, Landtagsabgeordnete HelenHeberer (SPD), Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und OStA bei derStA Mannheim Andreas Herrgen

Page 6: DPolG-Kreisverband Mannheim Ausgabe Nr. 07 / 2014 …dpolg-mannheim.de/Standpunkt/2014/sp0714.pdf · 20.03.2014, 14.30 Uhr, Bürgerhaus MA-Neckarstadt-West, Lutherstr. 15-17, Versammlung

Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 6 -

Wohl keine Übertragung der abschlagsfreien Renteauf die BeamtenversorgungSie soll kommen, die abschlagsfreie Rente mit 63 Jah-ren nach 45 Berufsjahren. Obwohl seitens des Beam-tenbundes die Forderung erhoben wird, eine wirkungs-gleiche Übertragung auf die Beamtenversorgung zuschaffen, ist das wohl kaum machbar. Die Höhe der Be-amtenversorgung unterliegt einer völlig anderen Syste-matik. Sie hängt von der Anzahl der Dienstjahre und derletzten Gehaltsgruppe ab. Auch wenn es machbar wäre,kaum eine Beamtin bzw. ein Beamter kommt auf die er-forderlichen 45 Dienstjahre. Bekanntermaßen zählen jadie Ausbildungszeiten nur noch sehr eingeschränktdazu.Wer ein Studium absolviert hat, kommt eigentlich so gutwie nicht auf die erforderlichen Dienstjahre. Für die we-nigen, für die eine Regelung vielleicht in Betracht kom-men könnte, gibt es kaum Hoffnung. Die Beamtenver-sorgung ist seit der Föderalismusreform Ländersache.Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen habenschon signalisiert, dass sie eine abschlagsfreie Pension

mit 63 und 45 Dienstjahren nicht einführen werden. (HA)

Mütterrente auch für BeamtinnenUmstritten ist sie zwar noch, aber sie wird kommen: dieMütterrente. Auch Beamtinnen sollen davon profitieren.Mütter, die ihre vor 1992 geborenen Kinder während ei-nes bestehenden Beamtenverhältnisses erzogen ha-ben, erhalten bislang als Kindererziehungszeit ein halb-es Jahr pro Kind auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeitangerechnet. In Planung ist, dass diese Zeit für die be-troffenen Mütter (auch wenn schon im Ruhestand) aufein volles Jahr erhöht wird. Damit stiege der Ruhege-haltssatz um ungefähr 0,9 Punkte. Nichts davon hat al-lerdings diejenige Beamtin, die ihre 40 Dienstjahre er-reicht hat. Sie hat den höchstmöglichen Ruhegehalts-satz von 71,75 Prozent erreicht. Mehr geht nicht. Fürdiejenigen, die bereits in Pension sind und die 71,75Prozent Ruhegehalt noch nicht erreicht haben, empfiehltes sich, die Entwicklung auf diesem Gebiet sehr genauzu verfolgen. Wir werden jedenfalls im Standpunkt dar-über informieren. (HA)

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werdenVon Herbert Adam, DPolG Mannheim

Beihilferecht V

Die Reduzierung der beihilferecht-lich maßgebenden Einkommens-grenze für Ehegatten/eingetrageneLebenspartner Die Änderung zum1.1.2013 bedeutete für die Kolle-ginnen und Kollegen ein erhebli-cher Einschnitt. Aber der Reihenach:

Während Beamte und Ruhestands-beamte uneingeschränkt beihilfeberichtigt waren undauch blieben, gab es Einschränkungen bei den Ehegat-ten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartner-schaftsgesetz. Nach der Formulierung des § 3 der Bei-hilfeverordnung Baden-Württemberg bleibt der Genann-te grundsätzlich berücksichtigungsfähig.

Das bedeutete in Vergangenheit und auch noch heute,dass bestimmte Leistungen nach dem Beihilferechtselbst dann erbracht werden müssen, wenn der Ehegat-te oder der Lebenspartner in einer gesetzlichen Kran-kenkasse oder als freiwillig Versicherter in einer gesetz-lichen Krankenkasse versichert ist. Nämlich dann, wenndiese Versicherungen für bestimmte Leistungen nichtaufkommen, diese aber beihilfefähig nach dem Bestim-mungen der Beihilfeverordnung sind. Allerdings sind dieHürden hier sehr hoch und ein Antrag lohnt sich selten.

Die höchste Hürde ist allerdings der § 5 Abs. 4 Nr. 4 derBeihilfeverordnung, der die Grundsätzlichkeit des Beihil-feanspruchs bei berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartnern einschränkt.

Bis zum 31.12.2012 galt, dass Beihilfe für den obenge-nannten Personenkreis nicht bezahlte wurde, wenn dasEinkommen des Ehegatten/Lebenspartner 18.000 Euroüberschritt. Damals wie heute ist hier eine der entschei-denden Fragen, was Einkommen ist. Seit dem 01. 01.2013 gilt:

Nicht beihilfefähig sind

4. die in §§ 6 bis 10 genannten Aufwendungen, auch inVerbindung mit § 13 Abs. 1 bis 3, die für den Ehegattendes Beihilfeberechtigten oder dessen Lebenspartnernach dem Lebenspartnerschaftsgesetz entstanden sind,wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 desEinkommensteuergesetzes) des Ehegatten oder desLebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzin den beiden Kalenderjahren vor der Stellung des Bei-hilfeantrags jeweils 10 000 EUR übersteigt.

Oft wird angenommen, dass das im Einkommenssteuer-bescheid stehende zu versteuernde Einkommen iden-tisch ist, mit dem im Beihilferecht stehenden Begriff"Gesamtbetrag der Einkünfte"

Fortsetzung auf Seite 7

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Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 7 -

Fortsetzung von Seite 6

Das ist nicht richtig und kann nur ein Anhaltspunkt sein.

Um Errechnen zu können, was die Summe der Einkünf-te ist, muss man wissen, was die verschiedenen Ein-kunftsarten sind. Das Einkommenssteuergesetz defi-niert sieben Einkunftsarten:

▪ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft▪ Einkünfte aus Gewerbebetrieb▪ Einkünfte aus selbständiger Arbeit▪ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit▪ Einkünfte aus Kapitalvermögen▪ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ▪ Sonstige Einkünfte (hierunter fallen auch Renten)

Die Zusammenfassung der Einkünfte aus den einzelnenEinkunftsarten ergibt die Summe der Einkünfte. § 5 Abs.4 Nr. 4 der Beihilfeverordnung spricht aber vom Ge-samtbetrag der Einkünfte. Der ist aber anders als dieSumme der Einkünfte.

Sie können von der Summe der Einkünfte folgende Be-träge abziehen:

Summe der Einkünfte./. Altersfreibetrag./. Belastungsbetrag für Alleinerziehende./. Freibetrag für Land- und Forstwirte

Sie haben dann den Gesamtbetrag der Einkünfte. (wirdfortgesetzt)

Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer PolizeiZusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder

Das heutige Dokument hatteGerhard Karl in seinerSammlung. Es belegt, dassdie derzeitige Polizeireformdurchaus keine Erfindungvon Innenminister Gall ist.

Schon vor fast 20 Jahren gabes solche Gedankengänge.Und auch schon damals wares die DPolG, vertreten vonDieter Berberich, der derarti-ge monströse Reformen mitguten Argumenten ablehnte.

Unseres Erachtens haben dieArgumente immer noch ingroßen Teilen ihre Berechti-gung. Aber die Reform istdurch. Ob sie gut war, wirddie Zukunft zeigen.

Die schlechte Qualität desDokumentes bitten wir zuentschuldigen. Fotokopiererwaren damals nur halb so gutwie heute.

Dieter Berberich(Bild: BRH-BW)

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Standpunkt Nr. 07 / 2014 - Seite 8 -

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Zahlen Daten Fakten 2014:Konzentriertes Wissen auf 80 Seite

Wie auch in den Jahren zuvor hat der dbb erneut seine BroschüreZahlen Daten Fakten neu aufgelegt. Im Editorial begründet das derdbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt so:″Wer sich objektiv mit dem öffentlichen Dienst in Deutschland be-schäftigen will, braucht eine belastbare Datengrundlage. Die Informa-tionsbroschüre 'Zahlen Daten Fakten' erlaubt eine vorurteilsfreie Ori-entierung über die wichtigsten Eckdaten des öffentlichen Dienstes.Aufbauend auf den jeweils neuesten Zahlen des statistischen Bun-desamtes und der statistischen Landesämter, auf Informationen derBundesministerien und auf eigenen Berechnungen liefert 'Zahlen Da-ten Fakten' fundiertes Basiswissen und eignet sich als schnellesNachschlagewerk, das bewusst auf eine Kommentierung verzichtet.″

Diesen Fragen zum öffentlichen Dienst geht ″Zahlen Daten Fakten2014″ in den drei großen Abschnitten ″Personal und Entwicklung″,″Beamtinnen und Beamte″ und ″Tarifbeschäftigte″ nach.

Hinweis der Standpunktredaktion: Als Service für unsere Leser ist dieBroschüre außer beim dbb auch im Intranet und im Internet auf derWebsite der DPolG Mannheim auf unserem ″blauen Brett″ eingestellt

LPVG 2014Die Rechte Eurer Personalvertretung

§ 71 Absatz 3 Nr. 7 und 8 LPVG:Der Personalrat hat, soweit eine gesetzlicheoder tarifliche Regelung nicht besteht, mit-zubestimmen über Erlass von Richtlinienüber Ausnahmen von der Ausschreibungvon Dienstposten für Beamte und Aufstel-lung von allgemeinen Grundsätzen über dieDurchführung von Stellenausschreibungenfür Arbeitnehmer einschließlich Inhalt, Ortund Dauer und über Absehen von der Aus-schreibung eines Dienstpostens für Beamte,der nach gesetzlichen Vorschriften, einer Richtlinie nach Nummer 7oder einer Dienstvereinbarung auszuschreiben wäre.

Horst Mayfarth vom Autobahnpolizeirevier bestimmt hierüber mit Eurem Mandat mit.

Im Herbst 2014 dürft Ihr Eure Vertreter wieder neu wählen und auf diese Weise selbstmitbestimmen!