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Leiharbeitbeschäftigung in der SR Slowenien 20.03.2014

Leiharbeitbeschäftigung in der SR Slowenien 20.03.2014

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Page 1: Leiharbeitbeschäftigung in der SR Slowenien 20.03.2014

Leiharbeitbeschäftigung in der SR

Slowenien 20.03.2014

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Slowakisches Modell der Leiharbeitsbeschäftigung = grundsätzliche Deformation des Arbeitsmarktes

Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter und der klassischen „Stammarbeiter“ sind gesetzwidrig nicht gleich.

Seitens der kompetenten Organen setzt der Kontrollprozess der Arbeitsbedingungen aus

Implementierung der Direktive über die Leiharbeitsbeschäftigung - bezweifelt

Aktuelle Ausgangspunkte der Leiharbeitsbeschäftigung

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1) Umgehung des Institutes der zeitweiligen Überlassung mittels der Wirtschafts- und Bürgerrechtsverträgen (außer arbeitsrechtlicher Regelung)

2) Ein Teil des Lohnes als Reisegeld ausgezahlt (Mindestlohn + Reisegeld)

3) Keine Zeitbegrenzung der zeitweiligen Überlassung (Zeitraum der Beschäftigung des konkreten Leiharbeiters bei einem Entleiher ist in der SR nicht begrenzt)

Grundsätzliche negative Trends im Bereich der Leiharbeitsbeschäftigung

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Einführung der Präsumtion der zeitweiligen Überlassung Die neue Legislative (in Kraft seit 1.5.2013) legt fest, dass man

als eine zeitweilige Überlassung auch solche Tätigkeit bezeichnen kann, die eine Leiharbeitsagentur ausübt, falls

die Tätigkeit der Beschäftigten alle Merkmale der abhängigen Arbeit aufweist,

die Tätigkeit in den Räumen des bei der Agentur die Dienste bestellenden Arbeitgebers ausgeübt wird,

die Tätigkeit dem Objekt der unternehmerischen Tätigkeit des Entleihers entspricht.

(Formal wird aber eine andere Art des Arbeitsverhältnisses deklariert, z.B. ein Handelsvertrag)

Legislativer Rahmen

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Legislativer Rahmen

Zeit- und Zahlbegrenzung der Überlassungen Die Agentur darf den Leiharbeiter maximal 5 mal innerhalb von 24

nacheinander gehenden Monaten überlassen. Bei Verletzung dieser Bedingung entsteht das

Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeiter und dem Entleiher

(Arbeitsverhältnis mit der Agentur / Verleiher endet).

Pflichtiger Nachweis des Finanzvermögens Die Leiharbeitsagentur ist verpflichtet bis zum 31.3. des

nächsten Kalenderjahres folgendes Vermögen nachzuweisen:- als Rechtsperson 30 000,- € - als natürliche Person 15 000,- €

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Arbeitnehmervertreter haben die Möglichkeit den Lizenzentzug der Leiharbeitsagentur vorzuschlagen (festgestellte Verletzung des Arbeitsrechtes)

Verschärfte Bedingungen bei der Gründung der Leiharbeitsagenturen z.B. mindestens Hochschulabschluss des 2. Grades

Legislativer Rahmen

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Abb.: 1Leiharbeitsagenturen (Anzahl der Zulassungen)

Zdroj: ÚPSVaR + vlastné výpočty

31.12.2012 31.8.2013900

950

1000

1050

1100

1150

1200

1250

1004

1043

138

128

13

20

pozastavenézrušenéaktívne

Stillgelegte

AufgelösteAktive

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Abb. : 2Anzahl der Leiharbeiter im 2012

Zdroj: ÚPSVaR + vlastné výpočty

Spolu: 49 675

92%

4%1%

priemyselná výrobaostatné činnostiinformácie a komunikáciaadministratívne a podporné službydoprava a skladovanieveľkoobchod a maloobchodstavebníctvoťažba a dobývaniezdravotníctvo a sociálna pomocpoľnohospodárstvo, lesníctvo, rybolov

Zusammen: 49 675

Industrie

Andere TätigkeitenITC

Administrative

Transport und Lagerung

Groß und Kleinhandel

Bauwesen

Gewinnung

Gesundheitswesen und Sozialhilfe Landwirtschaft, Forstwesen und Fischfang

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Tabelle 1: Preisberechnung vom Personalleasing bei den „ übrigen“ und „fairen“ Leiharbeitsagenturen (500 EUR gegen 338 EUR)

Zdroj: vlastné výpočty

Subjekt / Posten faire Agenturen übrige Agenturen Unterschied

ARBEITNEHMER

Belohnung 500 338 -162Abgaben 67 45 -22Steuerpflichtiger Lohn 433 293 -140

Steuerfreier Lohnanteil 311 311 -

Steuerbemessungsgrundlage 122 0 -122Einkommenssteuer 23 0 -23Nettolohn 410 293 -117Reisekostenkompensation 0 117 117Nettolohn insgesamt 410 410 0

ARBEITGEBER

Lohnkosten 500 338 -162Personalkosten 176 119 -57Arbeitskosten 676 457 -219Reserven - - -Essenkarten 36 36 0Reisekostenkompensation 0 117 117Kosten pro Arbeitskraft 712 610 -102

AGENTUR

NPS-Marge in % 10,0% 28,4% 18,4Marge in EUR 71 173 102Preis „der Dienstleistung„ für den Entleiher (Klient) 783 783 0

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Abb.: 3Gewinnmarge vom Personalleasing der „ übrigen“ und „fairen“ Leiharbeitsagenturen (500 EUR gegen 338 EUR)

Zdroj: vlastné výpočty

14%

17%

69%

úspora mzdaúspora odvodyfair /un-fair marža

LohneinsparungSteueinsparungFaire/ unfaire Marge

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Hauptfeststellungen

Ersparte Lohnkosten des Beschäftigten (erhöht um „netto“ Reisekosten) gehen zum Gunsten der Gewinnmarge

Ersparte Abgabenkosten des Arbeitgebers (Leiharbeitsagentur) gehen zum Gunsten der Gewinnmarge

Höherer Nettolohnanteil geht zur Last der Sicherungsfonds, Steuern und der gesamten Sozialversicherung des Beschäftigten

Marge der „übrigen“ Agenturen höher: um 61,4 % oder um 35,8 % oder 4,6 mal

Anteil faire Agenture

n

übrige Agenture

n

Unterschied

Bruttolohnanteil vom Preis der Arbeit 74% 74% 0%

Bruttolohnanteil der Arbeitskosten 70% 74% 4% Bruttolohnanteil vom Preis „der Dienstleistung“ für den Klienten 64% 43% -21%

Nettolohnanteil vom Preis der Arbeit 61% 90% 29%

Nettolohnanteil der Arbeitskosten 58% 90% 32% Nettolohnanteil vom Preis „der Dienstleistung“ für den Klienten 52% 52% 0%

Reisekostenanteil vom Bruttolohn 0% 35% 35%

Reisekostenanteil vom Nettolohn 0% 29% 29%

Zdroj: vlastné výpočty

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Abb.:04

Strukturentwicklung von der Gewinnmarge „übrige “ Agentur bei den Löhnen der „fairen“ Agentur

Zdroj: vlastné výpočty

338

500

600

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

100%

41% 35%

26% 37%

33%28%

fair maržaúspora odvodyúspora mzda

Faire Marge

Lohneinsparung

Abgabeneinsparung

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Standardlose Formen der Beschäftigung

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Standardlose Formen der Beschäftigung

Als standardlose Formen der Beschäftigung bezeichnen wir: Befristetes Arbeitsverhältnis Geteilte Arbeitsstelle (das Jobsharing) Werkverträge neben dem Arbeitsverhältnis Verschiedene Arten der Arbeitszeitorganisation

Flexible Arbeitszeit Arbeitszeitkonto Arbeitsverhältnis mit der Teilarbeitszeit

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Befristetes Arbeitsverhältnis

Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses: - muss in schriftlichen Form sein – mit klarer Zeitdauerangabe

- darf maximal 2 Jahre dauern (bis 31. 12. 2012 - 3 Jahre).

In dieser Zeitspanne darf man dieses befristeten Arbeitsverhältnis

verlängern oder wiederholen, aber maximal 2 mal (bis 31. 12. 2012 - 3 mal).

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Befristetes Arbeitsverhältnis

Arbeitsgesetzbuch lässt die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses für mehr als 3 Jahre oder den mehr als 3 mal wiederholten Arbeitsverhältnisabschluss in folgenden Fällen zu:

Vertretung während des Mutterschafts- oder Familienurlaubes, langfristige Arbeitsunfähigkeit, langfristige Befreiung wegen der Ausübung einer Funktion, erhöhtes Bedarf an Arbeitskraft für weniger als 8 Monate, nicht länger als 8 Monate dauerte Saisonarbeit, Ausübung der im Tarifvertrag vereinbarten Arbeit, Arbeit an den Hochschulen, Wissenschaftsinstitutionen, usw.

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Jobsharing

Neue Merkmale des Arbeitsgesetzbuches in der Novelle (seit 1. September 2011):

1 geteilte Arbeitsstelle: 2 oder mehrere Arbeitnehmer

Mit dem Arbeitgeber wird ein gemeinsames Arbeitsverhältnis abgeschlossen, das seinen Forderungen entspricht.

Die Beschäftigten teilen die Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit untereinander selbst; bei der Nichtübereinstimmung entscheidet der Arbeitgeber.

Schriftlicher Vertragabschluss über die Einteilung der Arbeitsstelle;

Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten mit den Arbeitsbedingungen vertraut zu machen.

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Werkverträge neben dem Arbeitsverhältnis

Spezifische Form der Arbeit – nur in der Slowakischen und Tschechischen Rep. benutzt.

Arbeitnehmer mit dem Werkvertrag hat keinen Anspruch an:

Erteilung der Arbeitszeit im Sinne der geltenden Begrenzung

Urlaub

Verpflegung

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Werkverträge neben dem Arbeitsverhältnis

Unser Recht unterscheidet 3 Arten von Verträgen:

Werkvertrag - maximal 350 Stunden pro Jahr - Anrechnung aller Werkverträgen eines

Beschäftigten bei verschiedenen Arbeitgebern Vertrag für den Arbeitseinsatz der Studenten - nur Studenten - durchschnittliche Arbeitszeit kürzer als die Hälfte der normalen Wochenarbeitzeit

Vertrag über die Arbeitstätigkeit - maximal 10 Stunden pro Woche

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Entwicklung der Anzahl der Werkverträge

janu

ár 1

1

mar

ec 1

1

máj

11

júl 1

1

sept

embe

r 11

nove

mbe

r 11

janu

ár 1

2

mar

ec 1

2

máj

12

júl 1

2

sept

embe

r 12

nove

mbe

r 12

janu

ár 1

3

mar

ec 1

3

máj

13

júl 1

3

sept

embe

r 13

0

100,000

200,000

300,000

400,000

500,000

600,000

700,000

800,000

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Flexible Arbeitszeit

Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit unterscheidet man 3 Arten:

- Grundarbeitszeit – der Beschäftigte muss auf dem Arbeitsplatzt präsent sein- Flexible Arbeitszeit – der Beschäftigte muss auf dem Arbeitsplatzt präsent sein- Im bewilligten Ausmaß ist die Produktionszeit innerhalb einer Zeitperiode abzuarbeiten.

Produktionszeit – in einer Zeitperiode abzuarbeitende Arbeitszeit

Zugelassene Angabe der flexiblen Arbeitszeit:- in Arbeitstagen- in Wochen oder anders.

Typische Nutzung der flexiblen Arbeitszeit: - Administrative - Dienstleistungen - Regierung und Verwaltung - Wissenschaft und Entwicklung

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Arbeitszeitkonto

Arbeitszeitkonto = eine Art der unregelmäßigen Organisation der Arbeitszeit

Einführung der Arbeitszeitkonten:- nur mit Zustimmung von Arbeitnehmervertretern

Ausgleichsperiode = 30 Monate

Arbeitgeber muss folgende Unterlagen führen: Arbeitszeitkonto Konto des ausgezahlten Lohnes Differenzkonto

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Arbeitsverhältnis mit der Teilarbeitszeit

Einteilung der Arbeitszeit: - nicht unbedingt an alle Arbeitstage der Woche - Lohn entspricht der vereinbarten Zeit

Bei diesem Modell ergibt sich ein starker Unterschied zwischen Mann und Frau nicht nur bei uns, sondern in der ganzen EU.

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Arbeitsverhältnis mit der Teilarbeitszeit

1994

1995

1996

1997

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1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

-3q

0.0

20.0

40.0

60.0

80.0

100.0

120.0

tis.