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BB FoodControl Gesel l schaf t f ür Lebensm ittelsicherheit b. R Berat ung, Pl anung, Anal yse, HACCP, I SO 9001, I FS Dr. Basikow Sachverständigenbüro® Abwasser Fetthaltiges Abwasser, das pflanzliche und tierische Fette und Öle enthält, darf deshalb nicht unbehandelt in öffentliche Abwasserkanäle eingeleitet werden. Welche Betriebe benötigen eine Fettabscheideranlage? Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette verarbeiten (z.B. Gaststätten, Hotels, Großküchen, Grill-, Brat- und Frittierküchen, Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien usw.) müssen? ihr Abwasser über eine Fettabscheideranlage in die öffentliche Kanalisation einleiten. Die Berliner Wasserbetriebe geben Auskunft, ob im Einzelfall auf einen Fettabscheider verzichtet werden kann:

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Abwasser

Fetthaltiges Abwasser, das pflanzliche und tierische Fette und Öle enthält, darf deshalb nicht unbehandelt in öffentliche Abwasserkanäle eingeleitet werden.Welche Betriebe benötigen eine Fettabscheideranlage?Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette verarbeiten (z.B. Gaststätten, Hotels, Großküchen, Grill-, Brat- und Frittierküchen, Bäckereien, Konditoreien und

Fleischereien usw.) müssen? ihr Abwasser über eine Fettabscheideranlage in die öffentliche Kanalisation einleiten.Die Berliner Wasserbetriebe geben Auskunft, ob im Einzelfall auf einen Fettabscheider verzichtet werden kann:

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Die Fettabscheideranlage ist beim zuständigen Umweltamt anzuzeigenFür die Inbetriebnahme/Weiterbetrieb von Fettabscheideranlagen ist nach dem BerlinerWassergesetz bei bauartzugelassenen Anlagen eine Anzeige nach § 38 Abs. 3 erforderlich.Für alle anderen Fettabscheideranlagen ist nach § 38 Abs. 1 Berliner Wassergesetz eine Genehmigung erforderlich. Zuständige Behörde ist das örtlich zuständige Bezirksamt, Fachbereich Umwelt.

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Neuer Grenzwert wirkt gegen Gestank und Korrosion und stellt Verantwortung Die Berliner Wasserbetriebe bekämpfen den Kanalisationsgeruch jetzt nicht mehr nur mit technischen Mitteln, sie gehen nun auch mit einer Neuregelung der Einleitbedingungen von Abwasser in die öffentliche Kanalisation in Berlin gegen die Ursachen vor. Besonders relevant ist dies für Gastronomen: Abwasser, das Fette in einer Konzentration von mehr als 300 mg/l enthält, darf nicht mehr eingeleitet, sondern muss gesondert aufgefangen und/oder vor dem Einleiten in Abscheideranlagen aufbereitet werden, die regelmäßigen Wartungs- und Entsorgungsintervallen unterliegen. Die Berliner Wasserbetriebe haben jetzt ihre Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung (ABE) in Berlin entsprechend geändert und die maximalen Konzentrationswerte für Abwassereinleitungen um den Parameter SLS (schwerflüchtige lipophile Stoffe) ergänzt.

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Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass die Verantwortlichkeit für den Einbau und Betrieb eines den technischen Anforderungen entsprechenden Abscheiders beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegt, der im Regelfall zugleich der Vertragspartner der Wasserbetriebe ist. Der Grenzwert von 300 mg/l SLS (schwerflüchtige lipophile Stoffe) wird von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) empfohlen und gilt auch in anderen Städten. Lipophil heißt Fett liebend und bezeichnet Stoffe, die sich in Fetten und Ölen gut lösen. Lipophile Substanzen sind in der Regel Wasser abweisend.

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