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Dr. Erich Hille Projektleitung Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Kapitalbilanz – wie ist zu melden und ein kurzer Erfahrungsbericht

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Dr. Erich HilleProjektleitung

Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz

Kapitalbilanz – wie ist zu melden und

ein kurzer Erfahrungsbericht

Page 3: Dr. Erich Hille Projektleitung Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Kapitalbilanz – wie ist zu melden und ein kurzer Erfahrungsbericht

• Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss heute gemeldet werden?– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

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• Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss heute gemeldet werden?– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

Page 5: Dr. Erich Hille Projektleitung Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Kapitalbilanz – wie ist zu melden und ein kurzer Erfahrungsbericht

• Realwirtschaft: Leistungsbilanz

• Waren• Dienstleistungen• Einkommen• Transfers

• Vermögenstransfers

• Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz

• Direktinvestitionen• Portfolioinvestitionen• Sonstige Investitionen• Derivate• Währungsreserven

Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

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• Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss heute gemeldet werden?– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

Page 7: Dr. Erich Hille Projektleitung Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Kapitalbilanz – wie ist zu melden und ein kurzer Erfahrungsbericht

Was musste gemeldet werden?

Bisher:

• Angaben bei Auslandszahlungen über € 12 500 Überweisungsbetrag

Ab jetzt:

• Keine statistischen Angaben bei Auslandsüberweisungen

• Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem Ausland

Anstelle der Erfassung über Banken tritt die direkte Meldung durch Unternehmen

Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt gemeldet:

• Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung, Transitmeldung

• Befragung Direktinvestitionen

• Befragung Handelkredite

• Wertpapierstandmeldung

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• Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss heute gemeldet werden?– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

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• Realwirtschaft: Leistungsbilanz

• Waren Außenhandelsstatistik• Dienstleistungen Dienstleistungserhebung• Einkommen Kapitalertragsmeldung • Transfers Meldung zusammen mit Dienstleistungen

• Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertragungen

• Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz

• Direktinvestitionen Transaktionsmeldung und Jahresbefragung

• Portfolioinvestitionen Wertpapierstandmeldung• Sonstige Investitionen Meldung über Sonstige Investitionen• Derivate Derivatmeldung• Währungsreserven OeNB - Bilanz

Was muss gemeldet werden?

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OeNB-Leitlinie:

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Was muss gemeldet werden?

Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen

• I. Direktinvestitionen

• II. Portfolioinvestitionen

• III. Finanzderivate

• IV. Sonstige Investitionen

• V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen

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I. Direktinvestitionen

• Meldung von Umsätzen im Anlassfall – Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen– Gewinnausschüttungen– Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall

• Erfahrungen– Wenige Transaktionen im Jahr– Häufig „Sonderfälle“– Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll– Organisatorische Maßnahmen Ziel führend

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I. Direktinvestitionen

• Jahresbefragung– Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich– Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern – Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland– Zusendung eines Fragebogens durch OeNB– Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher

• Erfahrungen– Wunsch nach Verbesserung der derzeitigen WEB – Formulare– Wird umgesetzt!

• Melden: so einfach wie möglich!– Vorausfüllen von Fragebögen

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II. Portfolioinvestitionen

• Besonderheiten– Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer Kunden

• Gliederung nach Kundengruppen

– Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken erfasst werden kann

– Meldung mit ISIN – Code (wie bisher)• Identifizierung von Einzelwertpapieren

• Umfangreiche Berechnungen durch OeNB– Erträge: „cash“ und „accrual“– Bewertungseffekte: Wechselkurse, Wertpapierkurse– Klassifizierungen

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II. Portfolioinvestitionen

• Meldung von Beständen und Umsätzen …– … für Wertpapiere in Auslandsdepots und in Eigenverwahrung– … für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit

ausländischen Geschäftspartnern– Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende):

• Quartalsmeldung: wenn Bestand größer als 30 Mio. EURO• Jahresmeldung: wenn Bestand größer 5 Mio. EUR

• Erfahrungen– Wo notwendig, „maßgeschneiderte“ Lösungen

• Melden: so einfach wie möglich!– Drastische Erhöhung der Wertgrenzen– Verwendung der ISIN

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III. Finanzderivate

• Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern …– Umsätze im Monat

Meldegrenze: 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein- und Ausgänge im Monat

– Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach IAS)Meldegrenze: Summe aus Forderungen oder Verpflichtungen größer als 1 Mio

€-Gegenwert

• Erfahrungen– Datenbasis in Unternehmen vorhanden

• Melden: so einfach wie möglich!– Festlegung von Meldegrenzen folgt Buchhaltungsvorschriften

(IAS) und nicht statistischen Kriterien

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IV. Sonstige Investitionen

• Meldung von… - Beständen und getrennt betrachtet, Handelskrediten

- gegenüber ausländischen Geschäftspartnern - gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland

- Erträgen (Zinseinkünfte und –Aufwendungen) – Meldeperiode: Monat– Meldegrenze: Wenn Forderungen oder Verpflichtungen am

Monatsultimo größer als 3 Mio. EUR

• Erfahrungen– Wesentliche Entlastung durch Wegfall der

Auslandskontenmeldung– Wann endetet die Meldepflicht?

• Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des Schwellenwertes, letzte Nullmeldung erforderlich

– Ist zu melden, wenn keine Veränderung stattgefunden hat? - JA

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IV. Sonstige Investitionen

Melden so einfach wie möglich! Vergleich Österreich und Niederlande

Art der Forderung

Land des ausländi-

schen Schuldners

Währung, auf die die Forderung

lautet

Forderungen

Stand am Beginn der

Periode

Veränderungen während des Monats

Stand am Ende der Periode

Transaktionen Bewertungen

sonstige Ände-rungen

 

Erhöhung der

Forderun-gen

Verminderung der

Forderun-gen

Wechsel-kurs Preis

                   

Art der Forderung

Land des ausländi-

schen Schuldners

Währung, auf die die Forderung

lautet

Erträge

Stand am Beginn der

Periode

Veränderungen während des Monats

Stand am Ende der Periode

TransaktionenBewertun-gen und andere

Änderun-gen

In der Periode

angefallen Erträge

erhaltene Zahlungen

               

Meldung in Österreich

und NiederlandeMeldung in Österreich

Meldung in den

Niederlanden

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IV. Sonstige Investitionen

Melden: so einfach wie möglich! Österreich

Forderungen

Land des Schuldners

Währung, auf die dieForderung

lautetArt der

Forderung

Forderung-verzichte,

Abschreibungen

Bestand am Ende der

Meldeperiode

         

Zinsertrag: fällige Zinsen

Land des Schuldners

Währung auf die

Forderung lautet

Gegenüber ausländischen

Banken

Gegenüber ausländischen Nichtbanken  

     

• Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt Notwendige

• Durchführung von umfangreichen Berechnungen in der OeNB

• Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen

• Meldung ín Österreich ist einfacher als in anderen europäischen Ländern

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V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen

• Meldung im Anlassfall von- Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von Liegenschaften- Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen

• Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall

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• Worüber Informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss heute gemeldet werden?– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

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Wie kann gemeldet werden?

• Meldewege– Eigenes Online-Erfassungsprogramm– Down- und Upload von elektronischen Formularen– Datenübermittlung (XML-Files) via

• File Transfer („Connect Direct“)• Secure E-Mails • CD-ROM/Datenträger

– Papier (Vordrucke für Meldungen)

• Melden: so einfach wie möglich!– Großes Angebot an technischen Schnittstellen– Unterschiedliches Service– Unterschiedliche Sicherheiten

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I. DirektinvestitionenI. Direktinvestitionen

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Informationen

• Website www.zahlungsbilanz.oenb.at

• Telefon-Hotline OeNB: 01 40420 4444

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