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Dr. Friedrich Lachmayer - Dr. Harald Hoffmann
22. Februar 2007
Der Beitrag derRechtstheorie
zur Rechtsinformatik
IRIS 2007Universität Salzburg
Technisierungder Rechtspraxis
Rechts-InformatikDie Rechtsinformatik trägt bei zur Technisierung der Rechtspraxis.
Rechts-Theorie
Technisierungder Rechtspraxis
Rechts-InformatikEine Frage ist, welcher Einfluss der Rechtstheorie auf die Rechtsinformatik zukommt.
Rechts-Theorie
Technisierungder Rechtspraxis
Rechts-InformatikDie Rechtsinformatik wie die neue Rechtspraxis haben Rückwirkungen auf die Rechtstheorie.
Rechts-Theorie
Rechts-InformatikInsbesondere geht es um die Wechselwirkung von Rechtstheorie und Rechtsinformatik.
Sieht man die Relationen, so ergibt sich diese Struktur.
Workflow„Fluss“
„Nil“
Ein zentraler Einstieg in die Informatik-Konzeption ist der Begriff des „Workflow“.
Workflow„Fluss“
Der Workflow hat zumindest indirekte Auswirkung auf die Organisation, vgl.: eGov-Workshop auf der DEXA 06 in Krakau
Workflow„Fluss“
Rechtstheorie:Hans KELSEN: Recht im dynamischen Sinne
Niklas LUHMANN: Legitimation durch VerfahrenMonica PALMIRANI: Zeit und Recht
Der Aspekt der Dynamik im Recht ist immer wieder Gegenstand rechtstheoretischer Untersuchungen, von KELSEN über den Rechtssoziologen LUHMANN bis hin zu den bereits sich explizit mit der Rechtsinformatik auseinandersetzenden Arbeiten von PALMIRANI.
Workflow„Schiffe mit Ladung“
Dokumente
Ein weiterer wichtiger Begriff der Rechtsinformatik sind die Dokumente. Sie sind gleichsam die Schiffe mit den Ladungen.
Workflow
Es geht vor allem um die Strukturierung von Dokumenten.Der interoperable Austausch von Dokumenten ist ein Thema des EU-Projektes „R4eGov“.
Ein Praxisthema bei der Dokumenterzeugung ist die Frage, ob diese von den Juristen in MS Word erstellt werden oder bereits mit einem XML-Editor.
Dokumente
Workflow
Dokumente
In diesem Zusammenhang ist auch das EU-Projekt „ESTRELLA“ zu erwähnen.
Workflow
Rechtstheorie:
Dokumente
Hans KELSEN: RechtsakteRechtsnormen, Rechtsaussagen
Robert ALEXY: juristischer Diskurs
Die Rechtsakte (Sprechakte) sind relevante Einheiten (Container) des Rechtes. Die Frage ist, woraus deren Inhalt (Content) besteht, nur aus Rechtsnormen oder auch aus Rechtsaussagen?Auch der argumentative juristische Diskurs kann über das Workflow-Modell interpretiert werden.
Workflow
ex anteMetadaten
ex postMetadaten
ex anteex post
Es macht einen ganz wesentlichen Unterschied, ob Metadaten bereits ex ante in den primären Phasen oder dann erst ex post, etwa bei der dokumentalistischen Berarbeitung, eingefügt werden.
Workflow
ex anteMetadaten
ex postMetadaten
ex anteex post
Die Strukturierung ex ante und/oder ex post war insbesondere ein Thema bei dem Legislative XML – Meeting in Florenz 06. Auch die Klagenfurter Legistik-Gespräche im November 06 haben dieses Thema zur Sprache gebracht.
Workflow
ex anteMetadaten
ex postMetadaten
ex anteex post
Philosophie:UNIVERSALIA ANTE REM
UNIVERSALIA IN REUN IVERSALIA POST REM
Das Universalienthematik des Mittelalters erfährt in der modernen Technik-Realisierungs-Problematik eine neue (unerwartete) Aktualität, so wie auch der Begriff der Ontologie der jahrhundertelangen philosophischen Tradition entstammt.
IT
Workflow
TechnikDokumente
Die Einführung der Computertechnik in Staat und Recht hat die bisherigen Auffassungen des Rechtsvollzuges und der Rechtsanwendung zumindest in Frage gestellt..
IT
Workflow
Dokumente
Technische Themen sind etwa: XML, Editoren, Portale, Links …
Technik
IT
Workflow
Dokumente
Rechtstheorie:Theodor GEIGER: GewohnheitsrechtThomas M. SEIBERT: RechtssemiotikColette BRUNSCHWIG: Bild im Recht
Die rechtstheoretische Literatur bildet eher in ihrer Peripherie neue Ansätze aus, doch gerade diese sind weiterführend als die konventionellen und daher höchst interessant.
IT
Workflow
Meta-ebene
Dokumente
Regelungen, Standards
Ohne an die neue Situation angepasste Regelungen lässt sich die innovative Änderung auf der Objektebene nicht stabilisieren. Dazu gehören auch neue Standards.
Im Kontext von CEN ist hier das METALEX Standardisierungsprojekt zu erwähnen(bisherige Meetings in Brüssel und Amsterdam 06, in Bolgona 07)
IT
Workflow
Dokumente
Regelungen, Standards
Meta-ebene
Rechtstheorie:Peter NOLL, Heinz SCHÄFFER,Theo ÖHLINGER:
GesetzgebungslehreHerbert FIEDLER, Fritjoft HAFT: Expertensysteme
IT
Workflow
Regelungen, Standards
DokumenteMeta-ebene
In der Rechtstheorie sind es vor allem die Ansätze der Gesetzgebungslehre, die sich mit der Neugestaltung von Metaebenen beschäftigen. Aber auch die Entwicklung von Expertensystemen im Recht kommt ohne die Einführung von Metaebenen nicht aus.
IT
Workflow
Regelungen, Standards
Dokumente
eGovNicht zu vergessen ist die Begegnungsebene mit den Bürgerinnen und Bürgern, die mit eGovernment ein neues Antlitz erhält.
IT
Workflow
Regelungen, Standards
Dokumente
eGovHier ist es vor allem das EU Projekt „eGov 2020“ (Univ. Koblenz ua), welches sich der Analyse der Trends widmet.
Rechtstheorie:Staats-Theorie, Demokratie-Theorie
NPM, Governance, Theorie poststataler Entitäten,Verwaltungsinformatik: Roland TRAUNMÜLLER
IT
Workflow
Regelungen, Standards
Dokumente
eGovAus der Sicht der Rechtstheorie ist interessant, dass sich im globalen Kontext neue Entitäten gebildet haben und alte vergehen, wie etwa das Souveränitätskonzept.
Dokumente
kommunikativer Stellenwertder Rechtsdokumente
Die Rechtsdokumente sind nicht isoliert zu sehen, sondern kommen als Produkte aus einem Herkunftsbereich und beziehen sich referentiell auf die Gesellschaft.
Dokumente
EUBundLand
GemeindenUnternehmen
Herkunftsbereichder Rechtsdokumente
Der Herkunftsbereich wird vor allem aus der EU, dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gebildet. Aber auch die Vertragskultur der Bürgerinnen und Bürger ist ebenso zu erwähnen wie die Rechtsfortbildung durch die Unternehmen und ihre Vertragswerke.
Lebens-Situationen
Dokumente
EUBundLand
GemeindenUnternehmen
Zielgruppe sind dieMenschenin ihren SituationenDie Lebenssituationen der Menschen sind der finale Referenzbereich des Rechts.
Lebens-Situationen
Dokumente
EUBundLand
GemeindenUnternehmen
Rechtstheorie:Grundnorm
Die Grundnorm selbst ist nicht Teil des Rechtes und kann daher auch keine Rechtsgeltung verleihen. Sie ist vielmehr eine wissenschaftliche Annahme zur Umgrenzung des Gegenstandes der Wissenschaft, also eine wissenschaftsökonomische Arbeitshypothese, keinesfall aber ein Surrogat des Naturrechtes.
Lebens-Situationen
Dokumente
EUBundLand
GemeindenUnternehmen
Rechtstheorie:Rene MARCIC: Naturrechtslehre
Ilmar TAMMELO: Philosophie des Überlebens
Als bedeutende Salzburger Rechtsphilosophen und Rechtstheoretiker des 20. Jahrhunderts sind MARCIC und TAMMELO zu erwähnen. Letzterer hat mit seinen Arbeiten zur Normenlogik und mit seinen Symposien wesentlich zur Entwicklung der Rechtsinformatik in Österreich beigetragen.
Lebens-Situationen
Dokumente
EUBundLand
GemeindenUnternehmen
Rechtstheorie:MARCIC: Naturrechtslehre
TAMMELO: Philosophie des Überlebens
Harald.Hoffmann @ metadat.com Friedrich.Lachmayer @ metadat.com
Danke für die Aufmerksamkeit!