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DRK-BLUTSPENDE DRK-Blutspendedienst l Servicetelefon: 0800 - 11 949 11 l www.blutspende.de Tomek Kaczmarek, 30 Jahre 4 Herz-OP`s überstanden dank 30 Blutkonserven am Leben „KOMM AUCH DU ZUR Blutspende www.blutspende.de/tomeklebt Share Veranstaltungskalender Jeden Samstag Bauernmarkt Fr 26.01. 19:00 Uhr Neujahrsempfang FSV Seelbach Mo 29.01. 15:00 Uhr Blutspende DRK Seelbach Sa 03.02. 10:00 Uhr Narrenbaumstellen + Befreiung Geheimrat Sa 03.02. 20:00 Uhr Zunftabend Eulenzunft Seelbach So 04.02. 14:00 Uhr Großer Narrenumzug Eulenzunft Seelbach Mi 07.02. 14:30 Uhr Bunter Nachmittag Kath. Bildungswerk Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04 Montag, 29.01.2018 15:00 - 20:00 Uhr DRK - Heim, Im Wiesengrund 1 77960 SEELBACH Bitte Personalausweis mitbringen! Dringend Erstspender gesucht! Alle gesunden Menschen von 18 bis 72 Jahren können Blut spenden, Erstspender bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Bitte Personalausweis zum Blutspendetermin mitbringen!

DRK-BLUTSPENDE · Das Feuerwehrfahrzeug GWL2 wurde im Sommer 2017 eingeweiht. Im Oktober fand eine umfangreiche Mitgliederwerbung im Ort statt. Mit Plakaten und verschiedenen Aktionen

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Page 1: DRK-BLUTSPENDE · Das Feuerwehrfahrzeug GWL2 wurde im Sommer 2017 eingeweiht. Im Oktober fand eine umfangreiche Mitgliederwerbung im Ort statt. Mit Plakaten und verschiedenen Aktionen

DRK-BLUTSPENDE

DRK-Blutspendedienst l Servicetelefon: 0800 - 11949 11 l www.blutspende.de

DRK-BLUTSPENDE

Tomek Kaczmarek, 30 Jahre4 Herz-OP`s überstanden

dank 30 Blutkonserven am Leben

„KOMMAUCH DU ZUR

Blutspende

www.blutspende.de/tomeklebt

Share

Veranstaltungskalender

Jeden SamstagBauernmarkt

Fr 26.01. 19:00 UhrNeujahrsempfang

FSV Seelbach

Mo 29.01. 15:00 UhrBlutspende

DRK Seelbach

Sa 03.02. 10:00 UhrNarrenbaumstellen + Befreiung GeheimratSa 03.02. 20:00 Uhr

ZunftabendEulenzunft Seelbach

So 04.02. 14:00 UhrGroßer NarrenumzugEulenzunft Seelbach

Mi 07.02. 14:30 UhrBunter NachmittagKath. Bildungswerk

Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

Montag, 29.01.2018 15:00 - 20:00 Uhr

DRK - Heim, Im Wiesengrund 177960 SEELBACH

Bitte Personalausweis mitbringen!Dringend Erstspender gesucht!

Alle gesunden Menschen von 18 bis 72 Jahren können Blut spenden, Erstspender bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Bitte Personalausweis zum Blutspendetermin mitbringen!

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2 Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

DAS RADAS RATHAUSTHAUSINFORMIERINFORMIERTT

Neuer Mitarbeiter im Seelbacher Bauhof

Die Gemeinde Seel-bach hat zu Jahresbe-ginn Herrn Mario Vetterer als neuen Mitarbeiter im Bauhof eingestellt.Mario Vetterer wohnt mit seiner Familie in Seelbach und ist gelernter Metallbauer mit Fachrichtung Kons-truktionstechnik. In seinem bisherigen Beruf hat er vielerlei Tätigkeiten ausgeübt, vor allem Schlosserar-bei ten sowie

Baublechner- und Sanitärinstallationsarbeiten. Da ihm aber auch das Arbeiten in der Garten- und Landschaftspflege viel Freude bereitet, freut er sich nun auf eine neue abwechs-lungsreiche Tätigkeit im Team des Seelbacher Bauhofs.

Durch den Eintritt in den Ruhestand von dem langjährigen Mitarbeiter Markus Eberle war eine Neubesetzung im Bauhof zum 01.01.2018 erforderlich.

Öffentliche Bekanntmachung der GEMEINDE SEELBACHÖffentliche Festsetzung der GRUNDSTEUER für das Jahr 2018

Die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B haben sich für das Kalenderjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr (2017) nicht geändert.Gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S.965) und der letzten Änderung vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794, 2844) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner öffentlich festgesetzt, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2017 an die Gemeinde Seelbach zu entrichten haben.Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018 wird somit verzichtet.Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2018 zugegangen wäre.Die Grundsteuer 2018 ist an den im letzten Grundsteuerbe-scheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) zu entrichten oder, wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt wurde, am 1. Juli 2018 zu bezahlen. Auch die Grundsteuerbeträge sind dem letzten Grundsteuer-bescheid zu entnehmen.Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfest-setzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden gemäß §§ 68 bis 70 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.3.1991 (BGBl. I S.686) und der letzten Gesetzesänderung vom 08.10.2017 (BGBl. I S. 3546).Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Seelbach, Haupt-straße 7, 77960 Seelbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Wider-spruch rechtzeitig beim Landratsamt Ortenaukreis, 77652 Offenburg, Badstraße 20, eingelegt wird.Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet daher nicht von der fristgerechten Zahlung der Steuer.Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertretern jeweils durch „Grundsteuerbescheid“ mitgeteilt.

Seelbach, den 22. Januar 2018

Gez. SchäferBürgermeister

FundsachenFolgende Fundsachen wurden abgegeben:- Gestrickte Katzen-Mütze für Kinder- schwarzer Mantel- Neongrüne Armbanduhr

Die Fundsachen können im Rathaus, Zimmer 3 abgeholt werden.

Fundsachen auch unter www.seelbach-online.de

Herausgeber:GemeindeverwaltungSeelbachTelefon: 07823/9494 0Telefax: 07823/9494 51E-Mail: [email protected]: www.seelbach-online.deVerantwortlich für den redaktionellen Teil:Bürgermeister Thomas Schäfer

Verlag, Druck und private Anzeigen:ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie GmbH,Marlener Straße 9, 77656 Offenburg,Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69,E-Mail: [email protected]

Ihr Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen und Beilagen:Herr Alexander Erb, Telefon: 0 78 21 / 92 09 90 11, Telefax: 0 78 21 / 92 09 90 19, E-Mail: [email protected]: Dienstag, 16.00 UhrJahresabonnement: mit Zustellung 15,- Euro,

auch online möglichZustellprobleme:Telefon 08 00 / 5 13 13 13, [email protected]: 0800/5131313, [email protected]

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Nummer 04 Freitag, 26. Januar 2018 3

Urlaubszeit – Reisezeit – Ausweiszeit

Vielleicht planen Sie auch schon ihren nächsten Sommerurlaub?Haben Sie schon einmal die Ausweispapiere (Personalaus-weis oder Reisepass) auf die Gültigkeit überprüft?Verlängerungen sind seit Jahren nicht mehr möglich. Die Neuausstellung eines Ausweises/Passes dauert ca. 3-4 Wochen. Außerdem sind Passbilder neuesten Datums erforderlich. Für den Reise-pass und Personalausweis wird ein biometrisches Pass-bild benötigt.

Wir bitten Sie, die Ausweispapiere auf ihre Gültigkeitsdauer zu überprüfen. Sie ersparen sich dadurch unnötige Aufregung und evtl. Zusatzgebühren für die Ausstellung von „vorläufigen Ausweispapieren“.Wir weisen darauf hin, dass auch Kinder bei Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument benötigen.

Förderung der Jugendarbeit für Seelbacher Vereine und JugendlicheDie Gemeinde Seelbach gewährt den Vereinen und Orga-nisationen für die Jugendarbeit einen Zuschuss.

Verfahren der Antragsstellung:Die Zuschussanträge für das abgelaufene Jahr 2017 müssen bis spätestens 28.02.2018 bei der Gemeindever-waltung, Frau Bianca Gerber-Chavez eingereicht werden.Antragsberechtigt sind ortsansässige Vereine und Organi-sationen mit mindestens 10 Mitgliedern unter 18 Jahre.

Gefördert werden die allgemeine Jugendarbeit, Jugend-freizeiten (ab 2 Übernachtungen und mindestens 7 jugend-lichen Teilnehmern) und Jugendpartnerschaftsreisen. Die Förderungen werden nach den vom Gemeinderat festge-setzten Pauschalbeiträgen gewährt.

Der Antrag selbst kann formlos gestellt werden.

Für die Zuschussberechnung benötigen wir – eine Liste der jugendlichen Mitglieder, wohnhaft in Seel-

bach mit Namen, Geburtsdatum und Adresse – für eventuelle Rückfragen Telefonnummer des verant-

wortlichen Antragstellers– Bankverbindung des Vereins

Falls Jugendfreizeiten stattgefunden haben, müssen zusätzlich noch die Anzahl der Übernachtungen und der teilgenommen Betreuer sowie deren Namen, Geburts-datum und Adresse aufgeführt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bianca Gerber-Chavez (Tel.: 07823/9494-61, [email protected]) gerne zur Verfügung.

AUSLEIHESamstagvormittag von 10.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwochnachmittag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

VORLESESTUNDEMittwochnachmittag von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

GEMEINDERAGEMEINDERAT/T/ORORTSCHAFTSRATSCHAFTSRATT

BekanntmachungAm Montag, 29.01.2018 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Seelbach eine öffentliche Sitzung des Gemein-derates statt.

Tagesordnung

1. Frageviertelstunde für die Einwohnerinnen und Einwohner

2. Informationsteil 2.1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher

Sitzung 2.2 Informationen der Verwaltung

3. Wünsche und Anträge der Gemeinderäte

4. Haushaltssatzung der Gemeinde 2018 und Wirt-schaftsplan für den Eigenbetrieb Versorgungsbe-trieb Seelbach 2018 - Beschlussfassung –

5. Feststellung der Jahresrechnung für den Gemein-dehaushalt und des Jahresabschlusses für den Versorgungsbetrieb Seelbach für das Jahr 2016

6. Friedhofsangelegenheiten Friedhof Seelbach; Umgestaltung von Feld 4

7. Annahme von Spenden

8. Bauanträge 8.1 Neubau eines Carports sowie Aufbau einer Flach-

dachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. 1295/3, Eisweiherweg 1, Gemarkung Seelbach

8.2 Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohn-haus auf dem Grundstück Flst.Nr. 30, Kinzigtalblick 9, Gemarkung Schönberg

Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.

Die Beratungsunterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind auch im Internet unter www.seelbach-online.de abrufbar.

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4 Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

JUBILAREJUBILAREGeburtstagsgrüße

Herr Rolf Schäfer, Siedlung St. Josef 19, feiert am 31. Januar seinen 75. Geburtstag,

Herr Wilfried Dippe, Birkenweg 3, feiert am 31. Januar seinen 70. Geburtstag.

Frau Maria Himmelsbach, Unterdorfstr. 15, feiert am 1. Februar ihren 90. Geburtstag.

Wir gratulieren unseren Mitbürgern und unserer Mitbürgerin zum Geburtstag und wünschen alles Gute, vor allem Gesund-heit für das neue Lebensjahr.

KULKULTUR- UNDTUR- UNDTOURISTTOURIST-INFO-INFO

Kartenvorverkauf - Kulturtage 2018

Musikverein Seelbach "Jazzik!" Sa. 10.03.18, 20:00 Uhr im Bürgrhaus im Klostergarten 9,00 € Oscar Javelot "Lichterkonzert" So. 11.03.18, 17:00 Uhr in der kath. Kirche St. Nikolaus 18,00 € Alemannisches Theater Kehl "Al dente" Fr. 16.03.18, 20:00 Uhr im Bürgerhaus im Klostergarten 13,00 € Ausbilder Schmidt "WELTFRIEDEN - notfalls mit Gewalt"Sa. 17.03.18, 20:00 Uhr im Bürgerhaus im Klostergarten 14,00 € Freiburger Puppenbühne "Das verzauberte Häschen"So. 18.03.18, 11:00 Uhr im Bürgerhaus im Klostergarten 5,00 € Ute Wehrle, Lesung "Schwarzwald sehen und sterben"Mi. 21.03.18, 20:00 Uhr in der Gemeindebücherei, Rathaus 7,00 € THE MAGIC MAN "Lassen Sie sich verzaubern"Fr. 23.03.2018, 20:00 Uhr, Bürgerhaus im Klostergarten 12,00 € Frl. Knöpfle und ihre Herrenkapelle "Themawechsel" Sa. 24.03.18, 20:00 Uhr, Bürgerhaus im Klostergarten 12,00 €

Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehrwww.feuerwehr-seelbach.de

Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuer-wehr Seelbach am 20.1.2018Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Seelbach mit großer Mehrheit wieder gewähltIn der Jahreshauptversammlung im Bürgerhaus begrüßte Kommandant Bernd Wagner die anwesenden Feuerwehran-gehörigen und Gäste. Schriftführer Herbert Himmelsbach berichtete über die Ereignisse, Proben und Einsätze des vergangenen Jahres. Danach wurden die Jahresberichte der einzelnen Abteilungen vorgetragen. Bürgermeister Schäfer begrüßte die Anwesenden und dankte den ehrenamtlich Tätigen für ihren Einsatz im vergangenen Jahr.

Besondere Ereignisse im vergangenen Jahr:Zwei Gruppen konnten das Leistungsabzeichen in Gold erwerben. Die Teilnehmer wurden beim Neujahrsempfang geehrt.Für die Aktiven wurden neue Uniformen angeschafft.Das Feuerwehrfahrzeug GWL2 wurde im Sommer 2017 eingeweiht.Im Oktober fand eine umfangreiche Mitgliederwerbung im Ort statt. Mit Plakaten und verschiedenen Aktionen wurde auf die Feuerwehr aufmerksam gemacht.Für die Idee „Heiße Rolle“ (Werbeflyer um den gelben Sack gewickelt) erhielt die Feuerwehr Seelbach bei der Verbands-versammlung den Innovationspreis „Zündfunke 2017“. Nach den Grußworten der Gäste, Kommandant Achim Zehnle FFW Schuttertal, Ulrich Oschwald vom DRK Ortsverein Seel-bach und Feuerwehrkommandant Thomas Happersberger Feuerwehr Lahr und gleichzeitig Stellv. Kreisbrandmeister, fanden die Ehrungen statt.

Das Feuerwehrehrenzeichen in Gold für 40 Jahre aktiven Dienst erhielt Schriftführer Herbert Himmelsbach, der in dieser Jahreshauptversammlung nach fast 30 Jahren zum letzten Mal als Schriftführer der Gesamtwehr fungierte.

Sichtlich überrascht war der ehemalige Abteilungskomman-dant der Abteilung Wittelbach, Hermann Griesbaum, als er vom Bürgermeister Thomas Schäfer zum „Ehrenabteilungs-kommandanten der Abteilung Wittelbach“ ernannt wurde.

Eine Ehrenurkunde für treuen Dienst in der Feuerwehr erhielten für 50 JahreOberfeuerwehrmann Josef Himmelsbach, Abt. SchönbergOberfeuerwehrmann Konrad Räpple, Abt. SchönbergHauptfeuerwehrmann Herbert Himmelsbach, Abt. Schönberg

Aus gesundheitlichen Gründen konnten die nachfolgenden Jubilare nicht anwesend sein:60 JahreOberfeuerwehrmann Karl Schmidt, Abt. Wittelbach70 JahreOberbrandmeister Rudolf Eisenmann, Abt. SeelbachOberfeuerwehrmann Richard Faißt, Abt. SeelbachOberfeuerwehrmann Herbert Krämer, Abt. Seelbach

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Nummer 04 Freitag, 26. Januar 2018 5

Beförderungen:Anwärter Sven Hinrichsen, Julian Mellert und Marius Wagner wurden zum „Feuerwehrmann“ befördert und Feuerwehrfrau Christine Vetter zur „Oberfeuerwehrfrau“.Simon Glatz, Markus Griesbaum und Tobias Wagner wurden nach erfolgreicher Teilnahme am Gruppenführerlehrgang in Bruchsal zum „Löschmeister“ befördert.

Weitere Zahlen und Fakten:Mannschaftsstärke: 158 Mitglieder (95 in den Abteilungen, 32 Alterskameraden, 24 Jugendfeuer-wehr und 7 in der Musikabteilung)Neuaufnahmen: 5Einsätze 2017: 49

Wahlen:

Wahlergebnis Kommando (fast einstimmig)Kommandant der Gesamtwehr – Bernd Wagner Stellvertretender Kommandant – Christian Vögele

FeuerwehrausschussAbt. Seelbach Manuel Eberle, Andreas Heuberger, Achim Schwarz, Tobias Schwarz, Tobias Wagner Abt. Schönberg Daniel Ritter und Abt. Wittelbach Stefan Eble

Zum Abschluss wurde ein imposanter Film der Herbstübung 2017 in Wittelbach gezeigt.

Der Spielmannszug der Feuerwehr Seelbach/Lahr umrahmte die Jahreshauptversammlung musikalisch.

Von links:Hermann Griesbaum; Herbert Himmelsbach, Schönberg; Konrad Räpple; Bernd Wagner; Josef Himmelsbach; Thomas Schäfer; Herbert Himmelsbach, Seelbach

JUGENDJUGEND

Jugendfeuerwehr Seelbach

Hallo Lagerhasen,wie jedes Jahr veranstaltet die Feuerwehr Seelbach auch 2018 für alle Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren ein

Zeltlager voller Spiele, Spaß und Abenteuer. Das Lager findet in der ersten Woche der Sommerferien vom 28.07. bis 05.08.2018 statt. Die Anmeldung und weitere Infos dazu findet Ihr auf unserer Homepage unter www.ffw-zeltlager.de

Wir freuen uns auf Euch!Euer Zeltlagerteam

MÜLLMÜLLTERMINETERMINE

4. Ortenauer Kreisputzete am dritten Samstag im März Am Samstag, 17. März 2018, führt der Eigenbetrieb Abfallwirt-schaft Ortenaukreis zusammen mit den Städten und Gemeinden die vierte Ortenauer Kreisputzete durch. Alle Ortenauerinnen und Ortenauer sind aufgerufen, sich an dieser groß angelegten Reinigungsaktion öffentlicher Flächen zu beteiligen.Kindergärten und Schulen können die Aktion bereits in der Woche davor, vom 12. bis 16. März, durchführen.Interessierte Ortenauer können sich im Internet unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de über die 4. Ortenauer Kreisputzete informieren. Von der Startseite aus wird man über das Stichwort „4. Ortenauer Kreisputzete“ auf die Seite weitergeleitet.

Wer mitmachen will, muss sich - wie bei den vorangegan-genen Kreisputzeten auch - direkt bei den Städten und Gemeinden anmelden. Diese weisen den Teilnehmern die zu reinigenden Flächen zu. Alle Teilnehmer erhalten vor der Putzete eine Warnweste und ein Paar Handschuhe sowie danach einen Zuschuss von vier Euro.

Am Samstag, 17. März, dem Tag der Kreisputzete, gibt es einen „Langen Samstag bis 15 Uhr“ auf den Deponien und Wertstoffhöfen im Kreis. Die Einwohner des Ortenaukreises können diesen Tag nutzen und länger als gewöhnlich Sperr-müll, Altreifen, Grünabfälle, Metallschrott, Elektroschrott, Altholz usw. zu den üblichen Anlieferungsbedingungen entsorgen.

Auskünfte gibt es bei der Abfallberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter Tel. 0781 805-9600 oder per E-Mail: [email protected] im Seelbacher Rathaus: Herr Wolfgang Singler, Tel.: 9494-31

Abfuhrtermine Seelbach und SchönbergGelber Sack Donnerstag, 01. Februar 2018Graue Tonne Freitag, 02. Februar 2018

WittelbachGraue Tonne und Grüne Tonne Mittwoch, 31. Januar 2018Gelber Sack Donnerstag, 01. Februar 2018

WeilerGelber Sack Donnerstag, 01. Februar 2018Sackmüll im Außenbereich Donnerstag, 01. Februar 2018

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6 Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

Strauch- und Heckenschnitt kann auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage (Am Bahndamm 3) in Seelbach abge-geben werden. Die Annahmestelle ist in der Regel am 1. und 3. Samstag im Monat geöffnet.

Nächster Annahmetermin ist am: Samstag, 03. Februar 2018, von 10.00 - 12.00 Uhr.

Erdaushubdeponie RebioAuch bei der Erdaushubdeponie auf dem Schönberg besteht die Möglichkeit, Grünabfälle abzugeben.

Außerdem kann das ganze Jahr über kostenlos Sperrmüll angeliefert werden.

Die Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr u. 13.00 – 16.45 Uhr und jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr.Telefonisch ist die Deponie erreichbar unter 07823/97761.

BEHÖRDENMITTEILUNGENBEHÖRDENMITTEILUNGEN

MitteilungenLandratsamt OrtenaukreisMERKBLATT zum JugendschutzJugendschutz ist wichtig und geht alle an. Die wichtigsten Gesetze im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Im Folgenden verzichten wir bewusst auf den genauen Geset-zeswortlaut. Vielmehr sollen die wichtigsten Inhalte verständ-lich ausgedrückt werden.

1. Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlich-keit (JuSchG) a) Wichtige Begriffe: - Kinder und Jugendliche (im Sinne dieses Gesetzes) Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist. - Erziehungsbeauftragte Person Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt Erziehungsauf-gaben nach Absprache mit den Eltern wahr. Dies kann jede Person über 18 Jahre sein, die in der Lage ist, Erziehungsauf-gaben zu erfüllen – im Verein beispielsweise die Gruppenlei-terin. - Öffentlichkeit Dazu gehören Orte und Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind und dort gilt das Jugendschutzgesetz.

b) Einzelne Regelungen: § 10 JuSchG: Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabak-waren Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen und ihnen dürfen auch keine Tabakwaren, E-Ziga-retten und E-Shishas (auch nikotinfrei) verkauft oder ange-boten werden.

Wichtig: Auch dann nicht, wenn es die Eltern erlauben! Als Veranstalter sollten Sie darauf achten. § 9 JuSchG: Alkoholische Getränke Sogenannte harte Alkoholika, darunter fallen beispielsweise Schnäpse, Liköre, Rum, Wodka, Whisky, Cognac oder andere branntweinhaltige Getränke, dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden, sondern nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Grundsätzlich gilt, dass Getränke, die Branntwein enthalten, weder an Kinder noch an Jugendliche abgegeben werden dürfen. Dies gilt unabhängig davon, wie groß die darin enthal-tene Menge an Branntwein ist.Bier, Wein, Schaumwein, Mischungen mit Bier, Wein darf an 16-jährige Jugendliche abgegeben werden. Falls der Theken-dienst unsicher ist, wie alt der junge Mensch ist, ist es sinn-voll, sich den Personalausweis zeigen zu lassen. Sind die Eltern dabei, ist eine Abgabe (Bier, Wein) auch an 14-jährige Jugendlichen erlaubt. Wichtig: Die Vereine bzw. Veranstalter müssen bedenken, dass die Beschränkung bzw. das Verbot nicht nur für die Abgabe sondern auch für den Konsum von Alkohol gilt. D.h., es sollte darauf geachtet werden, dass ein unerlaubter Konsum von Alkohol (gemäß den hier genannten Altersstufen) unterbunden wird. Klassisches Beispiel: Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken. Die Vereine sollen zwar die Gemeinschaft fördern, aber wenn Kinder und Jugendliche dabei sind, darf das nicht über den Ausschank von Alkohol geschehen. Die Erwachsenen im Verein sollten im Interesse der Jugendli-chen überlegen, wie sie dieses Verbot unterstützen können. § 5 JuSchG: Anwesenheit bei öffentlichen Tanzver-anstaltungen a) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine öffent-liche Tanzveranstaltung nicht ohne Begleitung einer erzie-hungsbeauftragten Person besuchen. Ausnahmen: • Wenn der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugend-

hilfe ist (z.B. Jugendzentrum, Jugendverband, Verein mit Anerkennung, usw.) und es sich um eine Jugendveranstal-tung handelt.

• Wenn die Tanzveranstaltung im Rahmen der Brauchtums-pflege stattfindet oder künstlerischer Betätigung (Zunft-abend) dient.

In diesen Fällen darf die Anwesenheit von Kindern bis 22:00 Uhr und von Jugendlichen unter 16 Jahren bis längstens 24:00 Uhr gestattet werden. Werden die Kinder oder Jugendlichen von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, entfallen die Alters- und Zeitgrenzen, wobei wichtig ist, dass die Minder-jährigen auch tatsächlich beaufsichtigt werden müssen. b) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen längstens bis 24:00 Uhr anwesend sein. - Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht soll Kinder und Jugendliche vor Gefähr-dungen schützen. Sie müssen vor möglichen Gefahren gewarnt und auf die Folgen eines falschen Verhaltens hingewiesen werden. Falls es erforderlich ist, muss ein Verbot verhängt werden. Die Aufsichtsperson muss während der Veranstaltung in der Lage sein, den Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen tatsächlich zu gewährleisten.

2. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Mithilfe bei Veranstaltungen Helfer sind manchmal schwer zu bekommen. Könnte da nicht der Nachwuchs hinter der Theke Getränke oder Würstchen verkaufen?

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Nummer 04 Freitag, 26. Januar 2018 7

§ 5 JArbSchG: Verbot der Beschäftigung von Kindern Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. § 2 JArbSchG: Kind, Jugendlicher (im Sinne dieses Gesetzes) Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Wenn sie über 16 Jahre alt sind, dürfen sie auf Grund von Sonderregelungen im Gaststät-tengewerbe längstens bis 22:00 Uhr arbeiten. Außerdem ist darauf zu achten, dass Jugendliche täglich nicht mehr als 8 Stunden beschäftigt werden dürfen. Unser Tipp: Wenn Jugendliche bei Veranstaltungen mithelfen, sollte dies nicht unbedingt an der Theke sein (zumindest nicht beim Alkoholausschank!), sondern vielleicht beim Richten von belegten Brötchen. § 6 JArbSchG: Behördliche Ausnahmen für Veran-staltungen (bei bezahlten Auftritten) Bezahlte Auftritte außerhalb der Brauchtumspflege werden laut Jugendarbeitsschutzgesetz als Beschäftigung von Kindern gesehen und sind genehmigungspflichtig. Hier ist es möglich eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbe-hörde - das ist in unserem Landkreis das Gewerbeaufsicht-samt (Landratsamt Ortenaukreis) - einzuholen.

Wenn Sie Fragen zum Jugendschutz haben, können Sie sich an die Beauftragten für Jugend(sozial)arbeit/ Jugendschutz beim Jugendamt wenden Christina Cabrini, Tel. 0781 805 9765, [email protected] oderMarion Stumm, Tel. 0781 805 6323, [email protected]

Kindern ein Zuhause auf Zeit bietenJugendamt sucht BereitschaftspflegefamilienDas Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis sucht Fach-kräfte, die bereit sind, Kinder – vom Säugling bis zum Jugend-lichen – für einige Tage bis zu mehreren Wochen in ihrer Familie aufzunehmen. Insbesondere im Hanauerland, im Achertal, im Renchtal sowie im vorderen und oberen Kinzigtal werden noch Bereitschaftspflegefamilien gesucht. Das Jugendamt bietet fachliche Vorbereitung, Begleitung, Grup-pensupervision und Fortbildung sowie ein angemessenes Pflegegeld als Vergütung.

Voraussetzung für die Bereitschaftspflege ist, dass einer der Eltern Erzieher/in ist oder eine andere pädagogische Ausbil-dung, evtl. auch im Bereich der Kinderkrankenpflege, vorweisen kann und nicht oder nur geringfügig berufstätig ist. Zudem sollten folgende Rahmenbedingungen und Eigen-schaften der Pflegeeltern gegeben sein:- Offenheit, Belastbarkeit, Flexibilität,- Freude am Umgang mit Kindern und praktische Erzie-

hungserfahrung,- Bereitstellung eines eigenen Zimmer für das Pflegekind,- Bereitschaft der gesamten Familie, ein Kind aufzunehmen,- Ggf. Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie sowie- Unterstützung des Kommunalen Sozialen Dienst in der

Perspektivklärung.

Die Pflegestellenkoordinatorin im Jugendamt des Land-ratsamts Ortenaukreis, Frau Bruder, freut sich auch Ihre Kontaktaufnahme unter Telefon 0781 805 9761, Fax 0781 805 9777 oder via E-Mail unter [email protected].

Ernährungszentrum Südlicher Oberrhein bietet Crash-Kurs „Fit im Haushalt“ anGrundlagen für eine erfolgreiche Haushaltsführung können Männer und Frauen aller Altersstufen bei einem Wochenend-Crash-Kurs „Fit im Haushalt“ des Ernährungszentrums Südli-cher Oberrhein erlangen. Wer seine Hausarbeit effizienter erledigen will, erhält anhand praktischer Beispiele viele Tipps rund um die Organisation des Haushalts und den Umgang mit dem Haushaltsgeld. Das Seminar findet am Freitag, 2. März 2018, von 14 bis 20:30 Uhr und am Samstag, 3. März 2018, von 10 bis 17 Uhr in den Räumlichkeiten des Ernährungszentrums Südlicher Oberrhein im Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2 in 77654 Offenburg statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 85 Euro pro Person. Schüler und Studenten bezahlen 65 Euro. In dem Betrag sind Verpflegung und Informationsmaterial enthalten.Anmeldungen werden bis spätestens Freitag, 23. Februar 2018 unter Telefon 0781 805 7117 oder E-Mail unter [email protected] entgegen genommen. Die Teilneh-merzahl ist begrenzt.

Die Agentur für Arbeit Offenburg informiert:Fragen zum beruflichen Wiedereinstieg? Telefonsprechstunde am 30. Januar zwischen 9 und 12 UhrAm Dienstag, 30. Januar haben Frauen und Männer Gelegen-heit, sich telefonisch zum Wiedereinstieg in den Beruf zu informieren. Interessierte aus der Ortenau erreichen Esther Wehrle, Wiedereinstiegsberaterin der Agentur für Arbeit Offen-burg, unter der Rufnummer 0781 – 93 93 106. Fragen zur Rückkehr ins Berufsleben, zur Beschäftigung in Teilzeit, zum Arbeitsmarkt in der Ortenau, zu aktuellen Bewerbungsunter-lagen und zu Unterstützungsangeboten der Agentur für Arbeit werden beantwortet.Anrufe sind unverbindlich, Diskretion selbstverständlich.Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die nach der Pflegezeit von Angehörigen oder nach der Elternzeit den Weg zurück in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen und bislang noch keinen Kontakt zur Arbeitsagentur hatten.

SCHULE UND BILDUNGSCHULE UND BILDUNG

Vorlesewettbewerb der 6. Klassen Realschule SeelbachBereits im Oktober 2017 startete der 59. Vorlesewettbewerb des deutschen Buchhandels, der jährlich von der Stiftung des Deutschen Buchhandels in Zusammenarbeit mit Buchhand-lungen, Bibliotheken, Schulen und anderen kulturellen Einrich-tungen durchgeführt wird. Rund 600.000 Kinder der 6. Klassen aller Schularten beteiligen sich jedes Jahr an rund 7000 Schulen.

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8 Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

Auch die Realschule Seelbach nahm wieder teil. Zunächst wurde klassenintern ein Sieger ermittelt. Alle freiwilligen und lesebegeisterten Kinder einer sechsten Klasse stellten ihr Können an einem von ihnen selbst ausgewählten Text unter Beweis. Hierbei standen die Lesetechnik, die Textinterpreta-tion und die Textauswahl im Bewertungsfokus. Daran anschlie-ßend mussten sich die Kinder einem Fremdtext stellen. Auch hier wurde bei der Bewertung besonders auf eine sichere und flüssige Leseweise, eine deutliche Aussprache, ein angemes-senes Tempo und ein sinngemäßes Betonen Wert gelegt.

Mia Streif (6a) und Svea-Kristin Bolze (6b) konnten sich hier gegen ihre Klassenkameraden durchsetzen und gewannen die Klassenentscheide. Um eine Schulsiegerin zu ermitteln traten die beiden Mädchen daraufhin gegeneinander an. Die Jury, die aus den Klassenkameraden der beiden Siege-rinnen sowie den beiden Deutschlehrerinnen Caroline Duffner und Carolin Faißt bestand, entschied, dass Mia Streif die Realschule Seelbach beim Stadt-/Kreisentscheid vertreten solle, der Ende Februar erfolgt.

Elternsprechtage am Geroldsecker Bildungszentrum SeelbachDas Geroldsecker Bildungszentrum lädt zum Elternsprechtag im Zeitraum von 15:00 – 19:00 Uhr herzlich ein:- Montag, 05. Februar 2018 für die Eltern der Realschule- Dienstag, 06. Februar 2018 für die Eltern der Grund- und

Werkrealschule der Klassen 3 und 5 bis 10

Für die Eltern der Klassen 1, 2 und 4 werden von den Klas-senlehrern Extra-Termine für ausführlichere Beratungsge-spräche angeboten.

Die Anmeldung erfolgt online ab Freitag, 26.01.2018 über die Homepage der Schule.

In der Aula werden die Fundsachen ausliegen und eine Klasse wird Bewirtung anbieten.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Humor im Ehrenamt - Das kann ja heiter werden!Eine wertschätzende und humorvolle Grundhaltung kann in schwierigen Situationen zu verblüffenden Lösungen führen und für Entspannung und Erleichterung sorgen. Denn Humor verbindet Menschen auf direkte und heitere Art. Er unterstützt dabei, verfahrenen Situationen einen Sinn abzugewinnen und Kommunikation in konstruktive Bahnen zu lenken. Durch Experimentieren mit Spielformen aus dem Clowntheater lernen Sie im Seminar, Ihren Sinn für Humor zu entwickeln und daraus Ihr Handlungsrepertoire im Umgang mit sich selbst

und anderen zu erweitern. Spielerisch erproben Sie an konkreten Beispielen aus dem Ehrenamt verschiedene Ansätze, wie Sie Situationen mit Humor meistern können.Das Seminar „Humor im Ehrenamt – Das kann ja heiter werden!“ findet statt am 24.02.2018 von 9.30 - 17.00 Uhr im AWO Bildungszentrum in 77960 Seelbach. Der Teilnehmerbei-trag beträgt 25,00 Euro für Mitglieder im LandFrauenverein. Für Teilnehmerinnen, die nicht Mitglied im LandFrauenver-band sind, fällt zusätzlich ein Beitrag von 15,40 Euro an. Bei Interesse und Rückfragen melden Sie sich bitte beim Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Südbaden e. V., Tel. 0761-27133-500 oder per Mail: [email protected].

KIRCHLICHE NACHRICHTENKIRCHLICHE NACHRICHTEN

Gottesdienste in Seelbach, Wittelbach und Reichenbach

Sa, 27.01. 17:45 St. Stephan Rosenkranz Lahr-Reichenbach18:30 St. Stephan Hl. Messe Gisela und Paul Vetter und Ange-

hörige (Jahrtag) Lahr-Reichenbach

So, 28.01. 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS10:00 St. Nikolaus Hl. Messe (mitgestaltet von der Frauenschola) Familie Albert Bohnert; Gertrud

Helbig (1. Opfer); Rosa Ketterer und verstorbene Angehörige; Siegfried Linnenberg (Jahrtag)

Seelbach11:15 St. Nikolaus Tauffeier von Ben Schäfer Seelbach

Mi, 31.01. Hl. Johannes Bosco, Priester, Ordens-gründer (1888) - Gedenktag18:30 St. Peter Hl. Messe und Paul Seelbach-Wittelbach

Do, 01.02. Gebetstag um geistliche Berufungen14:00 St. Nikolaus Gebetsstunde um geistliche und kirchliche Berufe Seelbach17:30 St. Stephan Eucharistische Anbetung für die Priester und geistlichen

Berufe Lahr-Reichenbach18:30 St. Stephan Hl. Messe mit Blasiussegen Lahr-Reichenbach

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Nummer 04 Freitag, 26. Januar 2018 9

Fr, 02.02. DARSTELLUNG DES HERRN. - Fest07:00 St. Nikolaus Laudes Seelbach18:30 St. Nikolaus Hl. Messe zum Mitarbeiterdank der Seel-

sorgeeinheit Seelbach

Sa, 03.02. 15:00 St. Peter Tauffeier und Paul von Lynn Alea Siefert Seelbach-Wittelbach17:45 St. Stephan Rosenkranz Lahr-Reichenbach18:30 St. Nikolaus Hl. Messe mit Blasiussegen Anna und Josef Rottinger; Richard

Müllerleile (verstorben in Freiburg) und Franz Christ (verstorben in Kollnau), bestellt von den Schulka-meraden des Jahrgangs 1936/37; Robert Himmelsbach und verstor-bene Angehörige

Seelbach

So, 04.02. 5. SONNTAG IM JAHRESKREIS08:30 St. Peter Hl. Messe und Paul Seelbach-Wittelbach08:30 St. Stephan Hl. Messe mit Kerzenweihe (Mitgestaltung vom Kirchenchor) Lahr-Reichenbach

Beleuchtung der KirchentreppeDas Gemeindeteam hat sich in seiner Sitzung im Januar mit der Beleuchtung der Kirchentreppe (St. Nikolaus) befasst. Hierzu haben wir gerade in der Dunklen Jahreszeit immer wieder Beschwerden erhalten. Wir bitten alle Kirchenbesucher, die hier Probleme haben, den hinteren breiten Zugang zu benutzen und danken für Ihr Verständnis, dass hier keine einfache, schnelle Lösung erfolgen kann.Mit freundlichen GrüßenIhr Gemeindeteam

Seelsorgeeinheit „An der Schutter“07821/92089-0

[email protected]

Öffnungszeiten der Sekretariate:Caritas und Pastoral LahrBismarckstr. 8277933 Lahr

Täglich von8.30 - 12.00 Uhr13.30 - 17.30 Uhr(Fr nur bis 17.00 Uhr)

St. Nikolaus SeelbachKirchstr. 3

Mi 15.30 – 17.30UhrDo 9.30 – 11.30 Uhr

St. Stephan ReichenbachGereutertalstr. 32

Do 15.30 -18.30 Uhr

Redaktionsschluss für Messbestellungen:Drei Wochen vor Termin

FrauenscholaDie Frauenschola trifft sich am Sonntag, 28.01. um 9.00 Uhr zur Probe vor dem Gottesdienst.

St. Mauritius Prinzbach Gottesdienstordnung vom 27. Januar – 04. Februar 2018

Sonntag, 28. Januar4. Sonntag im Jahreskreis, L1: Dtn 18,15-20, L2: 1 Kor 7,32-35, Ev: Mk 1,21-28St. Blasius, Biberach10:00 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium mit Blasius-

segen - Blasius-Kollekte mitgestaltet durch den Kirchenchor Gebetsgedenken für Thomas Griesbaum-

Baumann (Jahrtag); Theresia u. Ludwig Vogt, Emilie Buchholz

18:30 Uhr Rosenkranz

Montag, 29. JanuarSt. Mauritius, Prinzbach18:30 Uhr Eucharistiefeier

Donnerstag, 1. FebruarSt. Blasius, Biberach18:00 Uhr Rosenkranz18:30 Uhr Eucharistiefeier 1. Gedächtnis für Brunhilde und Günther Eyerdam Gebetsgedenken für Heinz Weißer

Freitag, 2. Februar, Darstellung des Herrn - Licht-messHerz-Jesu-FreitagSt. Blasius, Biberach10:00 Uhr Wortgottesdienst mit Blasiussegen des Kindergar-

tens St. Blasius

Sonntag, 4. Februar5. Sonntag im Jahreskreis, L1: Ijob 7,1-4.6-7, L2: 1 Kor 9,16-19.22-23, Ev: Mk 1,29-39St. Blasius, Biberach10:00 Uhr Eucharistiefeier zur Fasend als Familiengottes-

dienst mitgestaltet durch die Narrenzunft und den Litur-

giekreis Gebetsgedenken für einen lieben verst. Angehö-

rigen18:30 Uhr RosenkranzKapelle Maria Königin, Schönberg17:30 Uhr Eine Stunde mit Jesus Lobpreisgottesdienst für junge Erwachsene

Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindeteams Prinzbach

am Montag, 29. Januar um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Prinzbachmit öffentlicher Frageviertelstunde. Für das GemeindeteamChristian Schäfer

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10 Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

NACHRICHTEN der Evangelischen Kirchengemeinde

Sonntag, 28.01.2018 - Septuagesimae (70 Tage vor Ostern)Wochenspruch„Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit.“ Daniel, 9,18KollekteLahrer TafelGottesdienst 09.30 Uhr Gottesdienst Seelbach, Pfr.in Doleschal11.15 Uhr Gottesdienst Reichenbach, Pfr.in Doleschal

Mittwoch, 31.01.201810.30 Uhr Andacht im Seniorenheim St. Hildegard, Pfr.in

Doleschal16.30 Uhr Konfirmandenunterricht

Freitag, 02.02.2018 15.00 Uhr Theaterworkshop der Konfirmanden bis

Samstag, 12.00 Uhr.

Sonntag, 04.02.2018 - Sexagesimae (60 Tage vor Ostern)Gottesdienst09.30 Uhr Gottesdienst Seelbach, Pfr.in Doleschal11.00 Uhr Gottesdienst Kuhbach, Pfr.in Doleschal

Fahrdiensthilfe für unseren Seniorennachmittag gesucht!Am letzten Donnerstag im Monat treffen sich unsere Senioren im Evang. Gemeindehaus zum Seniorennachmittag. Manchen ist es nicht möglich zu kommen, da eine Mitfahrgelegenheit fehlt. Wer könnte das Amt des Chauffeurs/der Chauffeurin innerhalb Seelbach übernehmen? Bitte melden unter Tel.: 07823-96550

Am Montag, 29.01. ist das Pfarrbüro geschlossen, sonst erreichen Sie uns: Montag und Mittwoch von 15.00-18.00 Uhr (Mittwoch, 31.01. von 15.00-16.30 Uhr), Freitag von 9.00-12.00 Uhr. Tel: 07823-96550, Fax: 07823-96552 oder E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.ekise.de.

ERF-Nachrichten – Der Sender für ein ganzes Lebenwww.erf.de, Christliche Radio- und Fernsehsen-dungen, 35573 Wetzlar

FERNSEHEN (über Bibel-TV):So., 28.1., 11.30: Gottesdienst

RADIO (über DAB+): Mo. - Fr., 11.00 + 21.00: Durch die Bibel; Mo. - Sa., 11.45 + 19.00: Bibel heute; LZ = 15.00; 19.30; 21.30

Fr., 26.1., 20.00: Unterwegs mit Abraham (2/4). „Allein den Betern kann es noch gelingen“ Der Untergang von Sodom und Gomorra und die Fürbitte Abrahams. Rolf Hille Sa., 27.1., LZ: Daniel, mein jüdischer Bruder. 20.00: Warum erkennt Israel seinen Messias nicht? J. Gerloff So., 28.1., 10.00 + 14.00: Gottesdienst; 20.00: OaseMo., 29.1. (bis Do., 1.2.), LZ: Einfach Gebet (1/4) Johannes Hartl erzählt und erklärt, wie Beten Leben vertieft, erneuert, an Gott bindet. Mi., 31.1., 20.00: Das Eigene und das Fremde. Über die Entwicklung personaler Identität und ihre Störungen. Thomas Fuchs

Sendungen über den Fernsehsender Bibel-TV; Radio-Sendungen über DAB+, beides über Mediathek bei erf.de

VEREINSMITTEILUNGENVEREINSMITTEILUNGEN

2. Bezirksranglistenturnier in KonstanzAm vergangenen Wochenende, 20. und 21.01.18 fand nunmehr das 2. Bez.-RLT in Konstanz statt.Der BCS ist mit 5 Spielerinnen und Spielern in den Disziplinen Einzel und Doppel angetreten.

Maximilian Wilk (JU U11) konnte sich mit Rang 8 im Vergleich zum letzten Turnier um 2 Plätze verbessern.Auch Lea Schwörer verbesserte sich im Einzel (ME U13) mit Rang 11 um 2 Plätze. Im Doppel (ME U13) unterlagen Lea und Teamkollegin Luisa Spitz denkbar knapp im 3. Satz, im Kampf um Platz 3.

Beim Einzel (ME U13) entschied Luisa dann den Kampf um Bronze souverän für sich.

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Nummer 04 Freitag, 26. Januar 2018 11

Vera Noé (ME U17) erreichte im Einzel Platz 6 und auch sie verbesserte sich damit in der Gesamtrangliste.Dorothee Berg konnte sich gleich zweimal über einen Podest-platz freuen. So erreichte sie im Doppel mit Jule Brandscheid vom SV Fischingen den 3. und im Einzel sogar den 2. Platz.

Das 3. Bez.-RLT findet am 03. und 04.02.18 in Offenburg in den Disziplinen Einzel und Mixed statt.

Samstag, 27. Januar 2018- Schlachtfest auf dem Markt –Frisch geschlachtete Schweine, zubereitet von unserem Metzger am Markt.Ab 10:00 Uhr Kesselfleisch mit Bauernbrot und Most (auch zum Mitnehmen).

FSV Seelbach e.V. 1929

Mehr Infos auf www.fsv-seelbach.de

Neujahrsempfang des FSV SeelbachZu dieser Feier laden wir alle Mitglieder, Freunde und Gönneram 26. Januar 2018 um 20.00 Uhr ins Sportheim ein.

FSV SeelbachVorstandschaft

EINLADUNGZu der am Dienstag, 30. Januar 2018 stattfindenden Jahres-hauptversammlung laden wir hiermit alle Mitglieder recht herzlich ein. Die Veranstaltung findet im „Schwarzwälder Hof“, Seelbach, statt.Beginn: 19.00 Uhr

Tagesordnung:1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Frau B. Baumann.2. Totenehrung3. Bericht des Patientensprechers4. Bericht des Kassenwartes5. Bericht der Kassenprüfer6. Entlastung des Kassenwartes7. Grußworte der Gemeinde8. Entlastung des Vorstandes9. Ehrungen10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge.Wünsche und Anträge können bis 28.1.2018 bei der 1. Vors. Frau Barbara Baumann schriftlich eingereicht werden

Hildegard-Freundeskreis GeroldseckerlandEinladung zu einem Vortrag und Besprechung über 15 froh-machende Lebensmittel (Pro-Bio) am Mittwoch, den 31.01.2018 im Hildegard-Laden Seelbach um 19:30 Uhr.Eintritt frei, Spende erbeten.

Musikverein Wittelbach

JahreshauptversammlungDie Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 27. Januar 2018 um 19:00 Uhr im Musikheim statt.Alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Musikvereins sind recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung1. Begrüßung2. Totenehrung3. Jahresberichte4. Kassenbericht5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung und Wahl der

nächstjährigen Prüfer6. Berichte der Dirigenten7. Ehrungen8. Satzungsänderung9. Wünsche und Anträge Wünsche und Anträge können schriftlich mit Begründung bis Sonntag, den 21. Januar 2018 beim Vorsitzenden Andreas Kuhn, Unteres Feld 1 in 77960 Seelbach eingereicht werden.Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Wittelbach e. V.

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12 Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04

SchwarzwaldvereinSeelbach e.V.

Winterwanderung im MichelbrunnIn der heimischen Umgebung ist die Wandergruppe des Schwarzwaldvereines mit Wanderwartin Sabine Petzendorfer, Tel. 07823/2667, am Sonntag, den 28. Januar unterwegs.Die 3-Stunden-Tour führt in dem zu Schuttertal gehörenden Michelbrunn und hat eine Streckenlänge von 11 Kilometern mit insgesamt 350 Höhenmetern. Treffpunkt ist um 11.00 Uhr am Parkplatz Im Wiesengrund.Eine Einkehr ist während der Wanderung eingeplant.

Die Jugendversammlung des Sportschützenvereins Hubertus Seelbach findet am Dienstag, den 06.02.2018 um 18:30 Uhr im Schützenhaus statt.

TTC Seelbach-Schuttertal sucht den neuen Timo BollNicht selten werden aus „mini“-Meistern im Tischtennis später Nationalspieler. Einen Spieler wie Rekord-Europa-meister Timo Boll zu finden, ist aber nicht die Hauptsache. Es geht vor allem um den Spaß am Spiel. Und dabei sind die Kleinsten in Seelbach und Schuttertal zumindest einen Tag lang die Größten. Am Samstag, den 27. Januar um 10 Uhr (Hallenöffnung 9.00 Uhr, Anmeldeschluss 9.45 Uhr) wird unter der Regie des TTC Seelbach-Schuttertal in der Schulturnhalle in Seelbach der Ortsentscheid der mini-Meisterschaften 2017/2018 im Tischtennis ausgespielt. Der Name mag „klein“ klingen, ist aber in Wirklichkeit groß, denn die mini-Meister-schaften sind die erfolgreichste Nachwuchswerbeaktion im deutschen Sport. Seit 1983 haben knapp 1,4 Millionen Kinder in Deutschland daran teilgenommen.1993 hat sich ein Mädchen aus Schuttertal bis ins Bundesfi-nale in Berlin gekämpft.

Mitmachen bei den mini-Meisterschaften dürfen alle sport- und tischtennisbegeisterten Kinder im Alter bis zwölf Jahre, mit einer Einschränkung: Die Mädchen und Jungen dürfen keine Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes des DTTB besitzen, besessen oder beantragt haben. Im Klartext: Auch wer bislang noch nie einen Schläger in der Hand hatte, aber gerne einmal erste Erfahrungen mit dem schnellsten Ballsport der Welt sammeln möchte, ist herzlich eingeladen mitzu-spielen. Den Schläger stellt der TTC Seelbach-Schuttertal gerne zur Verfügung.

Am Wochenende kommt es zu folgenden Begeg-nungen:

Heimspiele in der Schulturnhalle SeelbachFreitag, 26.01.2018: 20.00 Uhr Herren II – TTC Langenwinkel II

Samstag, 27.01.2018: 14.30 Uhr Jungen I – DJK Offenburg II14.30 Uhr Schüler – TTC Gengenbach18.00 Uhr Herren III – TTF Schwanau / Meißenheim18.00 Uhr Damen – TTC Altdorf II

AuswärtsspieleFreitag, 26.01.2018 19.00 Uhr DJK Offenburg II – Herren I (Pokalspiel)Samstag, 27.01.2018 19.00 Uhr TTV Gamshurst – Herren I

Zuschauer sind herzlich willkommen.

Weitere Infos unter: www.ttc-seelbach-schuttertal.de

TV Seelbach

Abteilung HandballSamstag, 27.01.2018, Otto-Kempf-Sporthalle18.00 Uhr HC Hedos Elgersweier 2 – HSG Ortenau S 2 Bezirksklasse Herren

AUSAUS DENDENNACHBARGEMEINDENNACHBARGEMEINDEN

MGV Schutterbund Schuttertal e. V.Abschluss - Skitagesfahrt: Silvretta NovaDer MGV Schuttertal fährt am 17.02.2018 nach Sankt Gallen-kirchen (Montafon).Es sind noch Plätze frei.Wer dieses abwechslungsreiche Skigebiet, mit stimmungs-vollem Apres - Ski erleben möchte: anmelden unter: 07823/1724Abfahrt:Schuttertal Schule 4:00 UhrWittelbach Rathaus 4:05 UhrSeelbach Rathaus 4:15 Uhr

Rückfahrt gegen 19:00 UhrFahrtkosten inkl. Skipass Erw.: 70 Euro, Kinder: Jahrg. 1999 oder jünger - 50 Euro

Ende des redaktionellen Teils

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Kollnau, im Januar 2018Nazihof

Franz Christ* 13.5.1937 † 29.12.2017

Wir danken vonHerzen für die überaus große,mitfühlende und innige Anteilnahme, dieuns in den schweren Stunden und Tagen in vielfältiger Weise durch Wort und Schrift,Blumen und Geldspenden entgegengebracht wurde.

Ganz besonders danken wir:– Herrn Diakon Bernd Reinbold für die tröstenden Worte– der Sozialstation St. Elisabeth für die liebevolle Betreuung und Pflege– seinem Patenkind, Regina Christ, für den außergewöhnlichen,schönen Blumenschmuck

– allen, die in so großer Zahl mit uns Abschied genommen haben.

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