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Die Lehre Duale Berufsausbildung in Österreich Moderne Ausbildung mit Zukunft www.bmwfj.gv.at

Duale Berufsausbildung in Österreich · 2018. 8. 31. · Signal für die Qualität in der Lehre gesetzt werden. ... liche Berufe, höhere Lehranstalten für Tourismus) und die Schulen

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Die LehreDuale Berufsausbildung in Österreich

Moderne Ausbildung mit Zukunft

www.bmwfj.gv.at

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IMPRESSUM

Medieninhaber und Herausgeber:Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | Stubenring 1 | 1011 Wien | ÖsterreichE-Mail: [email protected] | Homepage: www.bmwfj.gv.at

Redaktion: ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft | Rainergasse 38 | 1050 Wien | ÖsterreichMag. Dagmar Achleitner | Mag. Josef WallnerE-Mail: [email protected] | Homepage: www.ibw.at

Layout: Claudia Goll (BMWFJ)Druck: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

12. überarbeitete Auflage | Wien, August 2009

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InhaltVorwort ..........................................................................................1

1 Das österreichische Bildungssystem .........................................3

2 Berufsausbildung in der Lehre ..................................................4

3 Lehrberufe ................................................................................5

4 Ausbildung im Betrieb...............................................................7

4.1 Weshalb Betriebe ausbilden ..................................................74.2 Besonderheiten der betrieblichen Ausbildung...........................84.3 Eignung des Lehrbetriebes....................................................94.4 Ausbilder/in ......................................................................104.5 Ausbildungsverbund...........................................................11

5 Ausbildung in der Berufsschule ...............................................12

6 Wege zur Lehrstelle ................................................................13

7 Lehrvertrag .............................................................................14

8 Finanzierung der Lehre ...........................................................15

9 Förderungen ...........................................................................16

10 Kompetenzen ..........................................................................18

11 Anforderungen an moderne Berufsbilder ................................20

12 Neuordnung von Berufen ........................................................21

13 Modularisierung der Lehrlingsausbildung................................23

14 Lehre und Matura ....................................................................25

15 Integrative Berufsausbildung..................................................27

16 Zugang zur Lehrabschlussprüfung ..........................................28

17 Zahlen und Fakten...................................................................29

18 Die beliebtesten Lehrberufe ....................................................33

19 Auszeichnungen für Ausbildungsbetriebe................................35

20 Die Lehre im europäischen Kontext ........................................36

21 Bilaterale Zusammenarbeit .....................................................37

22 Herausforderungen der Zukunft ..............................................38

Anhang .........................................................................................40

1 Auszug aus einer Ausbildungsverordnung: Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik .........................40

2 An der Lehrausbildung beteiligte Institutionen und deren Zuständigkeiten........................................................46

3 Lehrberufsliste: Lehrberufe und Dauer der Lehrzeit ................484 Informationsstellen im Lehrlingswesen .................................55

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Vorwort

Ein modernes Berufsbildungssystem zeichnet sich durch die Verbindung einer praxis-orientierten Ausbildung mit der Vermittlung von fundiertem fachtheoretischen Wissenund maßgeblichen Schlüsselkompetenzen aus. Die Lehre erfüllt genau diese Anforde-rungen, indem sie die Vorteile der beiden Lernorte Betrieb und Schule ideal miteinan-der verbindet. Die praktische Ausbildung erfolgt im Betrieb, also dort wo sie am bestenvermittelt werden kann; die ergänzende fachtheoretische Ausbildung findet in der Be-rufsschule statt.

Dass diese Vorteile der Lehre geschätzt werden, zeigt auch die breite Akzeptanz dieserAusbildung. Rund 40 % der Jugendlichen eines Altersjahrganges entscheiden sich für eineduale Ausbildung. An die 40 000 Betriebe bilden Fachkräfte aus, die zur Sicherung undzum Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit einen entscheidenden Beitrag leisten.

Da ein modernes Berufsausbildungssystem rasch und flexibel auf geänderte Bedin-gungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt reagieren muss, ist es erforderlich, die Lehr-lingsausbildung ständig weiterzuentwickeln. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Fa-milie und Jugend arbeitet deshalb gemeinsam mit anderen an der Lehrlingsaus-bildung beteiligten Institutionen und engagierten Unternehmen laufend an der Moderni-sierung der dualen Ausbildung. Vieles wurde dabei schon erreicht.

Durch die Modularisierung kann die Lehrlingsausbildung noch flexibler gestaltet werdenund gewinnt dadurch weiter an Attraktivität. Mit der qualitätsorientierten Neuordnung derLehrstellenförderung und dem kostenlosen Zugang zur Berufsreifeprüfung (Berufsma-tura) schon während der Lehrzeit wurden im Jahr 2008 wichtige Maßnahmen zur Wei-terentwicklung der Lehrlingsausbildung gesetzt. Der jährlich stattfindende „Tag der Lehre“soll dazu beitragen, das Image der Lehre zu stärken und Jugendliche auf die Vielfalt derLehrberufe aufmerksam zu machen. Mit der jährlichen Verleihung des Staatspreises„Beste Lehrbetriebe – Fit for Future“ sollen die heimischen Lehrbetriebe für ihre heraus-ragende Arbeit auf dem Gebiet der Lehrlingsausbildung ausgezeichnet und ein starkes Signal für die Qualität in der Lehre gesetzt werden.

Die vorliegende Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Lehrlingsausbil-dung in Österreich und die vielen Neuerungen zur Qualitätssicherung.

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Dr. Reinhold MitterlehnerBundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

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1 Das österreichische Bildungssystem

Abkürzungen: AP = AbschlussprüfungG+K = Allgemeine Gesundheits- und KrankenpflegeschuleISCED = Internationale Standardqualifikation im BildungswesenLAP = LehrabschlussprüfungLUC = Lehrgang universitären CharaktersPH = Pädagogische HochschuleQuelle: ibw

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2 Berufsausbildung in der Lehre

Rund 40 % der Jugendlichen in Österreich erlernen nach Beendigung der Pflicht-schule einen gesetzlich anerkannten Lehrberuf. Sie erwerben damit eine vollstän-dige berufliche Qualifikation. Der Zugang zur Lehre ist an keinen bestimmtenSchulabschluss gebunden. Die Ausbildung in einem Lehrberuf steht grund-sätzlich allen Jugendlichen offen, die die neunjährige Schulpflicht abge-schlossen haben.

Neben der Lehre kann die berufliche Erstausbildung auch in Vollzeitschulen er-worben werden. Zu nennen sind die berufsbildenden mittleren Schulen (z. B. tech-nische und gewerbliche Fachschulen, Handelsschulen, Schulen für wirtschaftlicheBerufe), die berufsbildenden höheren Schulen (z. B. höhere technische und ge-werbliche Lehranstalten, Handelsakademien, höhere Lehranstalten für wirtschaft-liche Berufe, höhere Lehranstalten für Tourismus) und die Schulen imGesundheitswesen.

Die duale Ausbildung in der Lehre:

Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule

Die Ausbildung in der Lehre unterscheidet sich wesentlich von der beruflichenAusbildung in Vollzeitschulen:

□ Die Ausbildung findet an den zwei Lernorten Betrieb und Berufsschulestatt.

□ Der Lehrling steht in einem Ausbildungsverhältnis mit seinem Lehrbetriebund ist gleichzeitig Schüler/in einer Berufsschule.

□ Die betriebliche Ausbildung umfasst den größten Teil der Lehrzeit.

□ Die Lehrabschlussprüfung (LAP) wird von Berufsexperten und -expertinnenabgenommen. Das Schwergewicht der LAP liegt auf den praktischen Fertig-keiten und Kenntnissen, die für den Beruf erforderlich sind.

Lehrlingsausbildung = Duale Ausbildung

Ausbildung im Lehrbetrieb

80 % der Lehrzeit

Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten

Unterricht in der Berufsschule

20 % der Lehrzeit

Vermittlung des fachtheoretischenGrundwissens und Erweiterung der All-

gemeinbildung

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3 Lehrberufe

Im österreichischen Lehrlingssystem gibt es zurzeit 242 Lehrberufe (Stand Juli2009). Sie sind als Einzel-, Gruppen-, Schwerpunkt oder Modullehrberuf einge-richtet und bundesgesetzlich geregelt.

Alle gesetzlich anerkannten Lehrberufe sind in der Lehrberufsliste festgelegt. Indieser Liste werden auch die Lehrzeitdauer und die Verwandtschaft zu anderenLehrberufen samt Anrechnung von Lehrzeiten geregelt. Die derzeit eingerichtetenLehrberufe sind im Anhang aufgelistet.

Die rechtlichen Grundlagen für die Lehre sind im Berufsausbildungsgesetz(BAG) festgelegt. Für jeden einzelnen Lehrberuf erlässt der Wirtschaftsministereine Ausbildungsordnung. Sie ist für die Ausbildung in den Lehrbetriebenverbindlich.

In jeder Ausbildungsordnung wird das spezifische Berufsbild des Lehrberufs fest-gelegt. Das Berufsbild ist eine Art „Lehrplan“ für den Lehrbetrieb und enthält ineinem nach Lehrjahren gegliederten Katalog die beruflichen Grundkenntnisse,Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der betrieblichen Ausbildung zu-mindest vermittelt werden müssen. Bei neu geregelten Lehrberufen wird nebendem Berufsbild auch ein Berufsprofil formuliert. Es gibt in einer kurzen Auf-zählung die beruflichen Anforderungen an, die der fertig ausgebildete Lehrling er-füllen kann.

Durch das Berufsprofil und das Berufsbild wird ein enger Zusammenhalt mit dementsprechenden Lehrplan der fachlichen Berufsschule sichergestellt.

In vielen Berufen wird das Berufsbild durch Ausbildungsleitfäden und -materialienergänzt.

Hinweis: Im Anhang finden Sie eine Ausbildungsordnung abgebildet.

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insgesamt 242 Lehrberufe4 Modullehrberufe

10 mit 4 Lehrjahren60 mit 3 ½ Lehrjahren

148 mit 3 Lehrjahren1 mit 2 ½ Lehrjahren

19 mit 2 Lehrjahren

Stand: Juli 2009Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie

und Jugend, Lehrberufsliste

Lehrberufe in Österreich

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Zwei- bis vierjährige Lehrzeiten

Je nach Lehrberuf beträgt die Lehrzeit zwischen zwei und vier Jahren. Wenn bereitsberufsspezifische Ausbildungen in verwandten Lehrberufen oder fachlicheinschlägige schulische Ausbildungen erworben wurden, kann die Lehrzeit umein Jahr verkürzt werden, wenn der Lehrbetrieb damit einverstanden ist.

Im Ausland erworbene facheinschlägige Ausbildungen können ebenfalls angerech-net werden.

□ abgeschlossene allgemeinbildende höhere Schule (AHS)

□ abgeschlossene berufsbildende höhere Schule (BHS)

□ abgeschlossene mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule (BMS)

□ andere, bereits mit Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Lehre

Ausbildungen, die eine verkürzte Lehrzeit ermöglichen

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4 Ausbildung im Betrieb

4.1 Weshalb Betriebe ausbilden

Fast alle Jugendlichen in Österreich absolvieren nach der Pflichtschule eine weiter-führende Ausbildung, an die 40 % entscheiden sich für eine Lehre. Rund 40 000Betriebe stehen diesen Jugendlichen als Ausbildungsstätten zur Verfügung. Diesbeleuchtet den hohen Stellenwert der Berufsausbildung in Österreich und ist gleich-zeitig Beweis, dass sich die Ausbildung für die Betriebe aus wirtschaftlicherSicht lohnt und für die Jugendlichen das Risiko der Arbeitslosigkeit min-dert.

Die Betriebe bilden freiwillig und auf ihre Kosten aus, weil sie überzeugt sind,dass sie dadurch ihren Bedarf an Fachkräften am besten decken können. DieLehrlingsausbildung ist somit eine wichtige Investition in die Zukunft, denn dieLehrlinge von heute sind die qualifizierten Fachkräfte von morgen.

Mit der Beendigung der Ausbildung und dem Auslaufen der Behaltezeit ist der Be-trieb nicht verpflichtet, die ausgelernte Fachkraft weiter zu beschäftigen. Auch derausgelernte Lehrling ist nicht verpflichtet, im Betrieb zu verbleiben. Die Ausbil-dungsinvestitionen bleiben also insbesondere für den Lehrbetrieb mit dem Risikobehaftet, dass die eben ausgebildeten Fachkräfte zu anderen Betrieben abwandern,auch zu solchen, die selber nicht ausbilden.

Es werden aber auch Fachkräfte angestellt, die in anderen Betrieben ausgebildetwurden. Diese Fluktuation ist ein bedeutendes Merkmal eines freien Ausbil-dungssystems und zeigt, dass die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses nichtnur aus dem Blickwinkel des einzelnen Betriebes sondern umfassender als Inter-esse und Investition aller Wirtschafts- und Berufszweige zu sehen ist.

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4.2 Besonderheiten der betrieblichen Ausbildung

Die Besonderheiten der betrieblichen Ausbildung sind:

□ Die Berufsausbildung findet unter Bedingungen des realen Arbeitslebensstatt. Der Lehrling erwirbt die im Berufsbild für den jeweiligen Lehrberuf fest-geschriebenen notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten an modernsten Ma-schinen und Geräten. Der ausgebildete Lehrling kann anschließend alsFachkraft sofort eine qualifizierte berufliche Tätigkeit übernehmen.

□ Die Ausbildung kann weitgehend im Wege von produktiven Arbeiten durch-geführt werden; das mindert die Kosten und verstärkt die Lernmotivation desLehrlings.

□ Für kleinere Betriebe, die alleine nicht die ganze Breite und Vielfalt der Ausbil-dung in einem Lehrberuf anbieten können, ist es möglich, durch ergänzendepraktische Ausbildung in einem Ausbildungsverbund eine vollwertige Be-rufsausbildung zu gewährleisten. Daneben werden von der Wirtschaft in man-chen Branchen überbetriebliche Ausbildungsstätten (z. B. Lehrbauhöfe)eingerichtet.

□ Lernen in der Praxis für die Praxis

□ Lernen bei produktiver Arbeit unter Einsatz modernster Technologien

□ Lernen im Ausbildungsverbund

□ Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit sofort nach der Lehre

Ausbildung im Betrieb

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4.3 Eignung des Lehrbetriebes

Betriebe, die Lehrlinge ausbilden möchten, müssen vor deren Aufnahme bei derjeweils zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einen Antrag auf Fest-stellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) ein-reichen. Örtlich zuständig ist die Lehrlingsstelle jenes Bundeslandes, in dem sichder Ausbildungsbetrieb befindet. Die Lehrlingsstelle ist gesetzlich verpflichtet, unterMitwirkung der Arbeiterkammer zu prüfen, ob der Betrieb die Voraussetzungen fürdie Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird dem Betrieb ein so genann-ter Feststellungsbescheid ausgestellt. Dieser bescheinigt, dass der Betrieb Lehr-linge aufnehmen kann.

Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung

Rechtliche Eignung

Der Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeitendurchzuführen, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll. Lehrlinge könnenaber nicht nur von Gewerbebetrieben, sondern auch durch Ausübende freier Be-rufe, wie z. B. Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Ziviltechniker etc., sowiedurch Vereine, Verwaltungsstellen und sonstige juristische Personen aus-gebildet werden.

Betriebliche Eignung

Der Betrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrlingalle im Berufsbild enthaltenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden kön-nen. Für jene Betriebe, die diese nicht im vollen Umfang vermitteln können, bestehtdie Möglichkeit der Lehrlingsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes.

Die Betriebsgröße ist für die Lehrlingsausbildung nicht entscheidend. Jeder Un-ternehmer – auch ein Einpersonenunternehmen – kann Lehrlinge ausbilden, so-fern die Lehrlingsbetreuung gewährleistet ist.

Zudem muss im Unternehmen eine ausreichende Zahl von fachlich und pädago-gisch geeigneten Ausbildern und Ausbilderinnen zur Verfügung stehen.

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4.4 Ausbilder/in

Oft ist der/die Lehrberechtigte (z. B. Betriebsinhaber/in) gleichzeitig Ausbilder/inder Lehrlinge. Er/sie kann jedoch auch geeignete Mitarbeiter/innen des Betriebesmit der Ausbildung betrauen. Der Erfolg der betrieblichen Ausbildung wird vor allemdurch das fachliche Können und die pädagogischen Fähigkeiten des Ausbilders be-stimmt.

Die Tätigkeit als Ausbilder/in ist neben bestimmten beruflichen Vorbildungenan den Nachweis berufspädagogischer und rechtlicher Kenntnisse geknüpft.

Diese Kenntnisse werden durch die Ausbilderprüfung, die auch ein Modul derMeisterprüfung im Handwerk ist, festgestellt. Die Absolvierung des vierzigstündi-gen Ausbilderkurses ersetzt die Ausbilderprüfung. Einige Ausbildungen oder Prü-fungen (z. B. Abschluss einer Werkmeisterschule) werden Ausbilderprüfung oderAusbilderkurs gleichgehalten.

Die meisten Ausbilder/innen bilden im Zusammenhang mit ihrer beruflichenHaupttätigkeit aus, bei vielen größeren Betrieben gibt es jedoch auch hauptbe-rufliche Ausbilder/innen und Ausbildungsleiter/innen.

□ fachliches Know-how

□ berufspädagogisches Know-how

□ rechtliches Know-how

Ausbilderqualifikation

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4.5 Ausbildungsverbund

Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können auch jene Betriebe Lehrlingeausbilden, in denen die für den Lehrberuf festgelegten Fertigkeiten und Kenntnissenicht im vollen Umfang vermittelt werden können.

In diesem Fall sieht das Berufsausbildungsgesetz (BAG) einen verpflichtendenAusbildungsverbund vor: Die Ausbildung ist dann zulässig, wenn ergänzendeAusbildungsmaßnahmen in einem anderen hierfür geeigneten Betrieb oder eineranderen hierfür geeigneten Bildungseinrichtung (z. B. WIFI, bfi) erfolgen. Die fürden Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedochüberwiegend im Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden können.

Im Lehrvertrag (bzw. in einem Anhang) werden dabei jene Ausbildungsinhalte, dieaußerhalb des eigentlichen Lehrbetriebes vermittelt werden, sowie die „Verbund-partner“ (geeignete Betriebe oder Einrichtungen) vereinbart.

Ausbildungsverbünde können aber auch freiwillig eingegangen werden, wenn Lehr-betriebe den Lehrlingen besondere Qualifikationen – eventuell über das Berufsbildhinausgehend – vermitteln wollen (z. B. spezielle Computerprogramme, Fremdspra-chenkenntnisse, Soft Skills etc.)

In einigen Bundesländern gibt es institutionalisierte Ausbildungsverbünde(z. B. Firmenausbildungsverbund Oberösterreich – FAV OÖ), diese bieten Betrie-ben Information und Beratung über mögliche Partnerbetriebe und Bildungseinrich-tungen und übernehmen die Koordination verschiedener Ausbildungsverbund-maßnahmen.

Formen von Ausbildungsverbünden

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Verpflichtender Ausbildungsverbund

Freiwilliger Ausbildungsverbund

Wenn ein Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte eines

Lehrberufes vermitteln kann.

Vermittlung zusätzlicher – über das Berufsbild hinausgehender –

Kenntnisse und Fertigkeiten.

□ Wechselseitiger Austausch von Lehrlingen zwischen zwei oder mehreren Be-trieben

□ Einseitige Entsendung von Lehrlingen in einen anderen Betrieb oder mehrere Betriebe bzw. deren Lehrwerkstätte (in der Regel gegen Entgelt)

□ Besuch von Lehrgängen oder Kursen in Ausbildungseinrichtungen gegen Entgelt

Organisatorische Möglichkeiten

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5 Ausbildung in der Berufsschule

Der Schwerpunkt der Ausbildung in der Berufsschule liegt mit zirka 65 % beim be-rufsfachlichen Unterricht, rund 35 % der Schulzeit nimmt der allgemein bil-dende Unterricht ein. Im Rahmen des Fachunterrichts wird auch praktisch inWerkstätten und/oder Laboratorien ausgebildet.

Die Berufsschulen sind für einzelne Lehrberufe eingerichtet. Der Lehrling ist zumBesuch der Berufsschule verpflichtet. Er wird entsprechend dem Standort desLehrbetriebes in dem jeweiligen Bundesland zum Berufsschulbesuch einberufen.Die Klassen werden nach einzelnen Lehrberufen oder in einigen Fällen auch nachGruppen verwandter Lehrberufe zusammengestellt.

Der Unterricht in der Berufsschule kann in folgenden Organisationsformen durch-geführt werden:

□ ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder an zwei halbenSchultagen in der Woche

□ lehrgangsmäßig, d.h. mindestens acht Wochen hindurch

□ saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt

Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaftund Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnenBranchen bzw. Regionen.

Die Fachlehrer/innen an den Berufsschulen verfügen – je nach Unterrichtsfach– über eine (facheinschlägige) Reife- (und Diplom-)prüfung und mindestens dreiJahre Wirtschaftspraxis oder über eine facheinschlägige Meisterprüfung, eine min-destens dreijährige Praxis oder eine gleichwertige einschlägige Befähigung sowiedie allgemeine Universitätsreife. Die allgemeine Universitätsreife (z.B. Reife-prüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) ist für ordentlicheStudierende bis zum Erlangen von 120 ECTS-Credits nachzuweisen. Die pädagogi-sche Ausbildung erwerben sie an Pädagogischen Hochschulen in Form einesdreijährigen Bachelorstudiums, wobei das erste und zweite sowie das fünfte undsechste Semester berufsbegleitend, das dritte und vierte Semester als Voll-studium zu absolvieren sind. Die Ausbildung wird mit dem akademischen Grad „Ba-chelor of Education“ (BEd) abgeschlossen.

□ fachtheoretische Ergänzung der betrieblichen Ausbildung

□ Vertiefung und Vervollständigung der Allgemeinbildung

□ fachbezogene Fremdsprachenausbildung

□ ergänzende fachpraktische Ausbildung

Berufsschule

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6 Wege zur Lehrstelle

Es ist für Jugendliche nicht immer einfach, aus den rund 250 Lehrberufen den pas-senden auszuwählen und die richtige Lehrstelle zu finden. Verschiedene Servicesund Initiativen unterstützen sie dabei:

□ Grundsätzlich ist die Berufsberatung des Arbeitsmarktservice Österreichs(AMS) für die Vermittlung von Ausbildungsplätzen in der Lehre zuständig. Abernicht alle Betriebe melden dem AMS ihre freien Ausbildungsplätze.

□ Ergänzende Hilfestellung für das Auffinden von Lehrplätzen, aber auch allge-meine Informationen über die Lehre, geben die Lehrlingsstellen der Wirt-schaftskammern der einzelnen Bundesländer, die auch alsBerufsausbildungsbehörden erster Instanz fungieren. Ihre Adressen sind beiden Anhängen angeführt.

□ Das AMS hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)eine Online-Lehrstellenbörse (www.ams.at/lehrstellen) eingerichtet, die Ju-gendlichen eine effiziente Suche nach potentiellen Ausbildungsbetrieben er-möglicht.

□ Die Bildungs- und Berufsberatungsstellen der Wirtschaftskammern un-terstützen die Jugendlichen mit einem vielfältigen Angebot. Mit dem Berufsin-formationscomputer BIC (www.bic.at) haben die Wirtschaftskammern einmodernes Kommunikationsforum eingerichtet, das Jugendlichen bei der Be-rufswahl wesentliche Entscheidungshilfen und umfassende Informationen bie-tet.

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7 Lehrvertrag

Der Lehrvertrag zwischen dem/der Lehrberechtigten und dem Lehrling bildet dieGrundlage der Berufsausbildung im dualen System. Er muss in schriftlicher Formabgeschlossen werden. Ist der Lehrling noch minderjährig, muss der Lehrvertragauch vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschrieben werden. Standardi-sierte Formulare werden von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern der ein-zelnen Bundesländer ausgegeben.

Lehrvertragsprotokollierung

Der Lehrvertrag ist möglichst schnell, jedenfalls aber binnen drei Wochen nach Be-ginn der Ausbildung, der Lehrlingsstelle zur Protokollierung vorzulegen. Die Lehr-lingsstelle prüft die Daten des Lehrvertrages und die Eignung desLehrbetriebes. Weiters erkennt sie anrechenbare berufsfachliche Ausbildungs-zeiten an. Die Protokollierung des Lehrvertrages ist Voraussetzung zur späterenZulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Folgende Angaben müssen im Lehrvertrag enthalten sein:

□ Bezeichnung des Lehrberufes, in dem die Ausbildung erfolgt

□ Dauer der Lehrzeit

□ Beginn und Ende der Ausbildung

□ Daten der lehrberechtigten Personen und gegebenenfalls des Ausbilders bzw.der Ausbilderin

□ Daten des Lehrlings

□ Hinweis auf die Berufsschulpflicht

□ Allfällige Ausbildungen im Rahmen eines Ausbildungsverbunds mit anderen Be-trieben oder Bildungseinrichtungen

□ Höhe der Lehrlingsentschädigung

□ Tag des Abschlusses des Lehrvertrages

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8 Finanzierung der Lehre

Die Kosten für die betriebliche Ausbildung werden vom jeweiligen Lehrbetrieb, alsoder Wirtschaft, getragen. Die schulische Ausbildung (Berufsschule) wird von deröffentlichen Hand finanziert. Damit entfällt der weitaus größte Teil der Kosten für die Berufsausbildung in der Lehre auf die Betriebe.

Den größten Anteil der Kosten für die Lehrlingsausbildung bildet die Lehrlings-entschädigung. Ihre Höhe ist in den Kollektivverträgen festgelegt. Wenn keinekollektivvertragliche Regelung vorliegt, muss die Lehrlingsentschädigung individu-ell im Lehrvertrag vereinbart werden. Die Lehrlingsentschädigung steigt in jedemLehrjahr an und beträgt im letzten Lehrjahr durchschnittlich etwa 80 % des ent-sprechenden Fachkräftegehalts.

Im Zuge seiner Ausbildung trägt der Lehrling jedoch durch seine produktive Arbeitauch zur wirtschaftlichen Produktivität des Lehrbetriebes bei. Der produktive Ein-satz des Lehrlings steigt mit jedem Lehrjahr an.

Die Kosten der Ausbildung vermindern natürlich den Gewinn des Betriebes unddamit das Steueraufkommen. Insofern trägt auch hier der Staat indirekt einenTeil der betrieblichen Ausbildungskosten mit.

Weiters entfallen für den/die Dienstgeber/in und den Lehrling selbst die Beiträgezur Krankenversicherung in den ersten zwei Lehrjahren. Die Lehrlinge sind den-noch voll versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung entfallen bei auf-rechtem Versicherungsschutz für alle Lehrjahre.

Zudem gibt es für die Lehrlingsausbildung eine Reihe von Förderungen (siehenächste Seite).

Die Kosten der Ausstattung der Berufsschulen mit Maschinen, Geräten undLehrmitteln werden von den Bundesländern getragen, die Kosten für das Lehr-personal jeweils zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Bundesland.

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9 Förderungen

Mit der qualitätsorientierten Neuordnung der Lehrstellenförderung, die im Juni 2008in Kraft getreten ist, steht den Lehrbetrieben eine Reihe von Fördermöglichkei-ten zur Verfügung. Diese werden von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammernabgewickelt.

Basisförderung

Die Basisförderung kann vom Lehrbetrieb jeweils nach Abschluss eines Lehrjahresbeantragt werden und beträgt:

□ Für das 1. Lehrjahr drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen

□ Für das 2. Lehrjahr zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen

□ Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsent-schädigung

□ Für halbe Lehrjahre eine halbe kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädi-gung

□ Bei Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderungaliquot berechnet

Neue Lehrstellen – Blum-Bonus II

Anstelle des ehemaligen Blum-Bonus werden neue Lehrstellen in folgenden Fällenmit einer Prämie von jeweils 2 000 Euro gefördert:

□ Die ersten zehn Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen innerhalb vonfünf Jahren ab Gründungsdatum

□ Die ersten zehn Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden,innerhalb von einem Jahr ab Beginn des ersten Lehrverhältnisses

□ Die ersten zehn Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von min-destens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlingeaufnehmen, innerhalb von einem Jahr ab Beginn des ersten Lehrverhältnisses(nach der Pause)

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Förderungen von Qualität in der Lehrausbildung

□ Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit

□ Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (Ausbildungsver-bundmaßnahmen, berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen)

□ Weiterbildung der Ausbilder/innen

□ Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

□ Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z. B. Nachhilfekurse aufPlichtschulniveau in Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache)

□ Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den ver-schiedenen Lehrberufen (förderbar sind: begleitendes Jobcoaching von Lehr-lingen sowie Projekte, die die Vermittlung von jungen Frauen in Lehrberufenmit einem Frauenanteil von bis zu 30 % zum Inhalt haben)

Förderungen des AMS

Das AMS fördert die Ausbildung von

□ Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil

□ Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind

□ Teilnehmer/innen an einer integrativen Berufsausbildung sowie

□ Erwachsenen (über 19-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund vonQualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann (dazuzählen auch AHS-Maturanten und -Maturantinnen).

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Weitere Informationen zur Lehrstellenförderung finden sich unterwww.lehrefoerdern.at

Weitere Informationen finden sich unter www.ams.at � Service für Unternehmen � Förderungen

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10 Kompetenzen

Erfolg und Weiterentwicklung der Lehre werden durch das partnerschaftliche Zu-sammenwirken vieler Institutionen und Einrichtungen auf unterschiedlichen Ebenengesichert.

Bundesebene

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)Der betriebliche Teil der Lehrlingsausbildung fällt in den Kompetenzbereich des Wirt-schaftsministeriums. Die rechtlichen Grundlagen für die Lehre sind im Berufsaus-bildungsgesetz (BAG) festgelegt. Die Verordnungen für den einzelnenLehrberuf werden vom Wirtschaftsministerium nach einem Gutachten des Bundes-Berufsausbildungsbeirates erlassen.

Bundes-Berufsausbildungsbeirat (BBAB)Die Mitglieder des Bundes-Berufsausbildungsbeirates werden vom Wirtschaftsminis-terium auf Vorschlag der Sozialpartner (Wirtschaftskammer Österreich, Bundesar-beitskammer) eingesetzt. Ihm gehören in beratender Funktion auchBerufsschullehrer/innen an. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat erstattet demWirtschaftsministerium Gutachten, z. B. über die Neuordnung von Lehrberufen.

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)Die Bestimmungen hinsichtlich der Organisation der Berufsschulen und der grund-sätzlichen Lehrplanbestimmungen sind im Schulorganisationsgesetz des Bundesfestgelegt. Das Unterrichtsministerium verordnet für jeden Lehrberuf die Rah-menlehrpläne für die Berufsschulen. Weiters übernimmt es die Kosten für dasLehrpersonal in den Berufsschulen in Höhe von 50 %.

Landesebene

LehrlingsstellenAls Berufsausbildungsbehörde erster Instanz fungieren die Lehrlingsstellen bei denWirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer. Sie prüfen (gemeinsam mitVertretern und Vertreterinnen der Kammern für Arbeiter und Angestellte) die Eig-nung der Lehrbetriebe in sachlicher und personeller Hinsicht und sind für diePrüfung und Protokollierung der Lehrverträge zuständig. Sie haben sich grund-sätzlich um alle Fragen im Interesse des Lehrlings und der Lehrbetriebe zu küm-mern und diesbezüglich umfassende Beratung sicherzustellen. Sie werden hierbeidurch die Lehrlings- und Jugendschutzstellen der Kammern für Arbeiter und An-gestellte unterstützt. Die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen sind vomLehrlingsstellenleiter bzw. von der Lehrlingsstellenleiterin aufgrund eines vom Lan-des-Berufsausbildungsbeirat einzuholenden Vorschlages zu bestellen. Auch dieLehrabschlussprüfungen sowie die Förderungen für Lehrbetriebe werdenvon den Lehrlingsstellen abgewickelt.

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Bundesländer Die Bundesländer sind für die Errichtung und Ausstattung der Berufsschulenzuständig. Weiters übernehmen sie die Kosten für das Lehrpersonal der Berufs-schulen in Höhe von 50 %.

LandeshauptleuteIn den Bundesländern sind die Landeshauptmänner bzw. Landeshauptfrauen unddas sie unterstützende Amt der Landesregierung als Berufsausbildungsbehördezweiter Instanz zuständig. Sie entscheiden über Berufungen in Berufsausbil-dungsangelegenheiten, wie etwa gegen den Entzug der Ausbildungsberechtigungund über die Löschung unrechtmäßig eingetragener Lehrverträge. Die Landeshaupt-leute ernennen die Mitglieder der jeweiligen Landes-Berufsausbildungsbeiräte.

Landes-BerufsausbildungsbeiräteAls Beratungsgremium auf Landesebene sind die Landes-Berufsausbildungs-beiräte eingerichtet, die ebenfalls sozialpartnerschaftlich besetzt sind. Ihnen ob-liegt die Erstattung von Gutachten, Vorschlägen und Anregungen, die dasLehrlingswesen im jeweiligen Bundesland unmittelbar betreffen. Die Vorsitzendenvon Lehrabschlussprüfungskommissionen werden auf ihren Vorschlag hin bestellt.

Landesschulinspektoren und -inspektorinnenDen Landesschulinspektoren und -inspektorinnen obliegt die Schulinspektion bzw.die Wahrung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Agenden sowie die Um-setzung der Bundesrahmenlehrpläne in Form der Landeslehrpläne.

Lokale Ebene

AusbildungsbetriebeDer/die Lehrberechtigte ist der/die verantwortliche Träger/in der Lehrlingsaus-bildung. In seinem/ihrem Betrieb wird der Lehrling zu einer qualifizierten Fachkraftausgebildet. Er/Sie wird dabei von den Ausbildern und Ausbilderinnen unter-stützt. In verschiedenen Wirtschaftsbranchen werden Lehrlingsbetreuer/innenzur Beratung der einzelnen Lehrbetriebe bestellt. Ihnen obliegt – auch im Zusam-menwirken mit den Landes-Berufsausbildungsbeiräten – die Beratung des/der Lehr-berechtigten über die zweckmäßige Gestaltung der Ausbildung und vor allem dieFörderung der Beziehungen zu den Berufsschulen.

BerufsschuleDie Berufsschule ist in das Wirtschaftsgeschehen an ihrem Standort eingebun-den. Der direkte Kontakt zu den Lehrbetrieben in der Region ist eine der we-sentlichsten Vorbedingungen für eine optimale Erfüllung des Bildungsauftrages.

Hinweis: Im Anhang findet sich eine überblicksartige Darstellung der an der Lehr-lingsausbildung beteiligten Institutionen, deren Zuständigkeiten und Verantwor-tungsbereiche.

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11 Anforderungen an moderne Berufsbilder

Die Fertigkeiten und Kenntnisse eines Lehrberufs werden in den Ausbildungsord-nungen festgelegt und sind aus den Anforderungen der Berufswelt abgeleitet.Im Vordergrund steht dabei die Berufsfähigkeit: Die Ausbildung in einem Lehr-beruf soll Lehrabsolventen und -absolventinnen befähigen, unmittelbar nach Be-endigung der Lehrlingsausbildung einen Beruf auszuüben. Die Ausbildungs-ordnungen enthalten somit die Mindestanforderungen an Ausbildungsinhalten, dieim Lehrbetrieb vermittelt werden. Gleichzeitig wird damit ein einheitliches Aus-bildungsniveau im jeweiligen Lehrberuf sichergestellt.

Bei der Formulierung der konkreten Ausbildungsinhalte, also der einzelnen Positio-nen des Berufsbildes, ist stets zu berücksichtigen, dass die Qualifikationsanfor-derungen einem ständigen Wandel unterliegen. Deshalb werden die einzelnenBerufsbildpositionen nicht statisch festgelegt. Sie werden vielmehr dynamischformuliert, so dass Anpassungen der Ausbildung an neue Entwicklungen einfachvorgenommen werden können.

In den Ausbildungsordnungen wird der Vermittlung von Schlüsselqualifikatio-nen ein hoher Stellenwert eingeräumt: Selbstständigkeit, Eigenverantwortung,Teamfähigkeit etc. werden durch die Ausbildung im Betrieb wesentlich gefördert.Umweltgerechtes und qualitätsorientiertes Arbeiten sind Bestandteil jeder moder-nen Ausbildungsordnung. Bei der Gestaltung der Ausbildungsordnungen wird auchder europäischen Integration verstärkt Rechnung getragen. Damit soll einer-seits die Bereitschaft zur Mobilität österreichischer Fachkräfte erhöht und anderer-seits die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe gestärkt werden.

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12 Neuordnung von Berufen

Um den Anforderungen an moderne Berufsbilder gerecht zu werden, kommt derlaufenden Modernisierung der Ausbildungsordnungen große Bedeutung zu.

Die Initiative für eine Neuordnung geht im Allgemeinen von den Sozialpartnernaus. Aber auch internationale Entwicklungen und Bildungsprogramme tragenhierzu bei.

In jedem Fall stehen die Anforderungen des Berufslebens und die praktischen Er-fordernisse in einer Branche im Vordergrund. Inhaltlich werden die Ausbildungs-vorschriften vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat und vom Wirtschafts-ministerium vorbereitet. Dabei werden sie vom Institut für Bildungsforschung derWirtschaft (ibw) unterstützt. Die Arbeit beruht auf Umfragen und Forschungs-projekten.

Die Übersicht auf der folgenden Seite zeigt die Entstehung eines neuen Lehrberufes.

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Entstehung eines neuen Lehrberufes

1. Vorbereitung

□ Erforschung des fachlichen Erfordernisses (z. B.durch die Entstehung eines neuen Berufsfeldes oderdie Veränderung von Anforderungen in einem beste-henden Berufsfeld) zur Einrichtung eines neuen oderzur Änderung eines bestehenden Lehrberufs aufgrundvon Initiativen des Wirtschaftsministeriums, der So-zialpartner oder Vertretern und Vertreterinnen vonUnternehmen.

□ Abklärung der Rahmenbedingungen durch das Wirt-schaftsministerium und die Sozialpartner

□ Berücksichtigung der europäischen und internatio-nalen Entwicklungen und der Lösungen in anderenStaaten

2. Erstellung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan

□ Ausarbeitung von Entwürfen für Ausbildungsord-nungen

□ Beratungen der Sachverständigen im Bundes-Berufs-ausbildungsbeirat

□ Gutachten des Bundes-Berufsausbildungsbeirates fürdas Wirtschaftsministerium

□ Einsetzen einer Experten- und Expertinnengruppeaus dem Berufsschulbereich und der Sozialpartner-schaft unter der Leitung des Unterrichtsministeriumszur Entwicklung eines mit der Ausbildungsordnungkorrespondierenden Rahmenlehrplans

□ Vorbereitung der Entwürfe für die österreichweiteBegutachtung

3. Erlassung der Verordnungen

□ Befassung aller beteiligten Kreise in einem Begut-achtungsverfahren

□ Auswertung der Stellungnahmen□ In Kraft setzen der Ausbildungsordnungen für die

Lehrausbildung durch das Wirtschaftsministeriumund der Rahmenlehrpläne für die Berufsschulaus-bildung durch das Unterrichtsministerium

4. Folgemaßnahmen

□ Erstellung von ergänzenden Leitfäden durch die Fach-organisation der Unternehmen teilweise mit Unter-stützung der Arbeitnehmervertretung oder durchBerufsbildungsinstitute zur Unterstützung der Aus-bildungsbetriebe

□ Information der Lehrbetriebe durch die Lehrlings-stellen

□ Schulung der Ausbilder/innen in den Betrieben undder Lehrer/innen in den Berufsschulen

□ Schulung der Prüfer/innen für die Lehrabschluss-prüfungen

□ begleitende Evaluierung

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13 Modularisierung der Lehrlingsausbildung

Mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) im Jänner 2006 wurde dieMöglichkeit der Modularisierung von Lehrberufen geschaffen. Dadurch soll die Lehr-lingsausbildung weiter an Attraktivität gewinnen.

Bei einem Modullehrberuf gliedert sich die Ausbildung in drei Module:

Grundmodul

Im Grundmodul werden jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für dieAusführung grundlegender Tätigkeiten des Modullehrberufes erforderlich sind.Das Grundmodul umfasst mindestens zwei Jahre. In begründeten Ausnahme-fällen kann es auch nur ein Jahr dauern.

Hauptmodul

Das Hauptmodul umfasst jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübungder gewählten Fachrichtung erforderlich sind (z. B. Lüftungstechnik im Modul-lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik). Es erstreckt sich über einen Zeit-raum von mindestens einem Jahr. Zusammen muss die Dauer von Grund- undHauptmodul zumindest drei Jahre betragen. Wenn nun das Grundmodul – wieoben bereits erwähnt – in begründeten Ausnahmefällen nur ein Jahr dauert, mussdas Hauptmodul daher mindestens zwei Jahre umfassen.

Spezialmodul

Das Spezialmodul vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle Dienst-leistungen, Produkte bzw. deren Herstellung. Es umfasst einen Ausbildungszeit-raum von einem halben oder einem ganzen Jahr.

Innerhalb dieses Systems können verschiedene Module miteinander kombiniertwerden: Jeder Lehrling eines Modullehrberufs muss das Grundmodul absolvierenund ein Hauptmodul wählen. Darüber hinaus kann der Lehrling in einem weite-ren Hauptmodul oder einem bzw. mehreren Spezialmodul(en) ausgebildetwerden. Zu beachten ist, dass bei der Ausbildung die Gesamtlehrzeit von maxi-mal vier Jahren nicht überschritten werden darf. Die Modulkombination muss be-reits bei Lehrvertragsabschluss – also am Beginn der Lehrzeit – gewählt werden.Ein Wechsel zwischen den Modulen ist zwar möglich, geht aber mit einer Lehrver-tragsänderung einher.

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Modulstruktur

Vorteile der Modularisierung

Die Möglichkeit, bei einem Modullehrberuf verschiedene Module miteinander kom-binieren zu können hat für Betriebe und Lehrlinge den Vorteil, dass die Ausbil-dung flexibler gestaltet werden kann.

Mehr Flexibilität ist aber nicht nur bei der Gestaltung der Ausbildung gegeben. Auchbei der Einführung neuer Ausbildungsinhalte schafft dieses „Bausteinsystem“einen größeren Handlungsspielraum. Anstatt einen gesamten Lehrberuf zu moder-nisieren bzw. den dringenden Qualifikationserfordernissen der Wirtschaft anzupas-sen, können bei Modullehrberufen auch einzelne Module ausgetauscht bzw.aktualisiert werden. Damit kann rascher auf veränderte Branchenbedürfnisse rea-giert werden.

Die Neueinführung eines ganzen Lehrberufes wird durch die Modularisierung eben-falls nicht mehr unbedingt erforderlich. Vielmehr können neue Ausbildungsinhaltean bestehende „Bausteinsysteme“ in Form von Modulen hinzugefügt werden.Das hat den Vorteil, dass die Anzahl der Einzellehrberufe nicht kontinuierlich steigt,was zu einer besseren Übersichtlichkeit der Lehrberufslandschaft führt.

Aber nicht nur bei Neueinführung bzw. bei Modernisierung von Lehrberufen sollendie Vorteile der Modularisierung genutzt werden. Auch bestehende Einzellehr-berufe können bei inhaltlicher Überschneidung zu einem „Bausteinsystem“ zusam-mengefasst werden. Dies kann zu einer sinnvollen Reduktion der Anzahl anLehrberufen (bei Aufrechterhaltung der Ausbildungsvielfalt) führen, was wie-derum die Transparenz erhöht.

A. Grundmodul (2 Jahre)

B1.Hauptmodul(1 - 2 Jahre)

B2.Hauptmodul(1 - 2 Jahre)

B3.Hauptmodul(1 - 2 Jahre)

C1.Spezialmodul(½ - 1 Jahr)

C2.Spezialmodul(½ - 1 Jahr)

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14 Lehre und Matura

Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung

Mit der Berufsmatura bietet die Lehre auch für den tertiären Bildungsweg ein gutesFundament. Seit Herbst 2008 besteht in Österreich für alle Lehrlinge die Möglich-keit, die Berufsmatura kostenfrei und parallel zur Lehre zu absolvieren.

Laut Gesetz wird die Berufsmatura als Berufsreifeprüfung (BRP) bezeichnet. Sievermittelt den allgemeinen Hochschulzugang und berechtigt damit in Österreichzum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kol-legs sowie anderen Ausbildungen auf Postsekundarebene, die eine Reifeprüfungvoraussetzen.

Im Rahmen der Berufsreifeprüfung müssen vier Teilprüfungen absolviert werden:

□ Deutsch

□ Mathematik

□ Lebende Fremdsprache

□ Fachbereich (entsprechend dem Berufsfeld des Lehrlings)

Drei Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache) können bereitswährend der Lehre absolviert werden. Zur letzten Teilprüfung darf man erstnach der Lehrabschlussprüfung und nach Vollendung des 19. Lebens-jahres antreten. Nur bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über denFachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung gemacht werden.

Um die Berufsmatura kostenlos absolvieren zu können, muss zumindest eine Teil-prüfung während der Lehre abgelegt werden, die übrigen bis spätestens fünfJahre nach dem Lehrabschluss.

In jedem Bundesland gibt es eine Koordinierungsstelle, die für die Anmeldung undOrganisation der Vorbereitungskurse zuständig ist. Der Einstieg in die Vorberei-tungskurse ist in allen Lehrberufen ab dem ersten Lehrjahr möglich. Die Vor-bereitungskurse können außerhalb der Arbeitszeit besucht werden. MitEinverständnis des Lehrbetriebs können die Kurse aber auch während der Ar-beitszeit absolviert werden. Im Einvernehmen mit dem Lehrling kann dafür dieLehrzeit um maximal 18 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung der Lehrzeitist jedoch nicht zwingend.

Hinweis: Die Berufsmatura kann weiterhin auch nach der Lehrlingsausbildung be-gonnen werden. In diesem Fall ist die Berufsmatura jedoch mit Kosten verbunden.Es können aber diverse Förderungen in Anspruch genommen werden.

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Maturanten und Maturantinnen in der Lehre

Die Lehrlingsausbildung ist auch für Maturanten und Maturantinnen einer allge-meinbildenden höheren Schule eine interessante Option. Mit Einverständnis desLehrbetriebs kann bei Maturanten und Maturantinnen die Lehrzeit um ein Jahr ver-kürzt werden. Das erleichtert vor allem AHS-Absolventen und -Absolventinnenden Berufseinstieg.

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15 Integrative Berufsausbildung

Mit der integrativen Berufsausbildung (IBA) hat der Gesetzgeber auf Basis um-fangreicher Vorarbeiten der Sozialpartner ein flexibles Modell für am Arbeits-markt benachteiligte Personen geschaffen. Ziel ist es, diesen Personen dasErlangen einer Berufsausbildung sowie die Integration in das Berufsleben zu er-möglichen.

Die IBA steht folgenden Personen offen:

□ Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarfhatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unter-richtet wurden

□ Personen ohne bzw. mit negativem Hauptschulabschluss

□ Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligenLandesbehindertengesetzes

□ Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oderaufgrund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis angenom-men werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenenGründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten einer integrativen Berufsausbildung: Bei der verlän-gerten Lehrzeit wird die gesetzliche Lehrzeitdauer im Normalfall um ein Jahr, inAusnahmefällen um bis zu zwei Jahre verlängert. Beim Erwerb einer Teilquali-fizierung wird nur ein Teil eines bzw. mehrerer Lehrberuf(e) erlernt.

Die IBA wird durch die Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt.

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Verlängerte Lehrzeit Erwerb einer Teilqualifikation

AusbildungVermittlung des vollständigen Berufsbildeseines Lehrberufs

Vermittlung einiger Berufsbild-positionen aus einem (oder meh-reren) Lehrberuf(en), die imAusbildungsvertrag vereinbartwerden

DauerDie reguläre Lehrzeit wirdum ein, in Ausnahmefällenum zwei Jahre verlängert

Zwischen einem und drei Jahren

Berufsschulbesuch Berufsschulpflicht

Nach Maßgabe der festgelegtenAusbildungsziele besteht dasRecht bzw. die Pflicht zum Be-such der Berufsschule

Abschlussprüfung Reguläre Lehrabschluss-prüfung

Individuelle Abschlussprüfungmöglich

Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung

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16 Zugang zur Lehrabschlussprüfung

Zweck der Lehrabschlussprüfung (LAP) ist es festzustellen, ob sich der/die Kan-didat/in die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisseangeeignet hat und in der Lage ist, die für diesen Beruf notwendigen Tätigkeitenselbst fachgerecht ausführen zu können.

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretischePrüfung. Die theoretische Prüfung entfällt ua., wenn der/die Prüfungskandidat/indie Berufsschule positiv abgeschlossen hat.

Zur Lehrabschlussprüfung können zugelassen werden:

□ Lehrlinge (im erlernten bzw. verwandten Lehrberuf)

□ Personen, welche die festgesetzte Lehrzeit unter Anrechnung einer schulmäßi-gen Ausbildung beendet haben oder aufgrund einer solchen keine Lehrzeit zu-rücklegen müssen.

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) eröffnet aber auch Personen, die keine for-male Ausbildung (Lehre oder Schule) durchlaufen haben, den Zugang zur Lehr-abschlussprüfung und somit die Möglichkeit des Erwerbes einer formalenberuflichen Qualifikation. Im Konkreten müssen dafür folgende Voraussetzun-gen vorliegen:

□ Vollendung des 18. Lebensjahres und

□ Erbringung des Nachweises, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kennt-nisse des betreffenden Lehrberufes, z. B. durch eine entsprechend lange undeinschlägige Anlerntätigkeit oder sonstige praktische Tätigkeit oder durch denBesuch einer entsprechenden Kursveranstaltung, erworben wurden.

□ Als Nachweis gilt auch die Zurücklegung von mindestens der halben für denentsprechenden Lehrberuf festgesetzten Zeit, wenn keine Möglichkeit besteht,für die restliche Lehrzeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

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17 Zahlen und Fakten

Die Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) weist für Ende 2008eine Gesamtzahl von 131 880 Lehrlingen aus, damit ist die Gesamt-lehrlingszahl gegenüber 2007 um 1,6 % gestiegen.

Die Zahl der Lehranfänger (unabhängig vom Lehrjahr) betrug Ende 2008 40 517und hat damit gegenüber dem Vorjahr um 1,6 % abgenommen (41 180). Die Zahlder Lehrlinge im ersten Lehrjahr beträgt 40 265 und hat gegenüber dem Vorjahrum 2,2 % abgenommen (41 176). Damit kündigt sich die erwartete Trendwende beiden Lehrlingszahlen auf Grund der ab nun sinkenden Zahl der Jugendlichen an.

Die meisten Lehrlinge werden im Gewerbe und Handwerk ausgebildet. Die zweit-stärkste Ausbildungssparte ist der Handel, gefolgt von der Industrie sowie derSparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. In allen Branchen sorgen neue und mo-dernisierte Berufsbilder dafür, die Attraktivität der Lehre für die Jugendlichen zusteigern und die Bereitschaft der Betriebe zur Ausbildung des Fachkräfte-nachwuchses zu erhalten.

Lehrlinge in Österreich

Stand: 31. Dezember 2008Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Lehrlingsstatistik, ibw

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Lehrbetriebe und Lehrlinge in Österreich

Stand: 31. Dezember 2008Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Lehrlingsstatistik 2008* In Anstalten nach dem Jugendgerichtsgesetz und in Fürsorgeerziehungsheimen nach dem Ju-

gendwohlfahrtsgesetz sowie in selbstständigen Ausbildungseinrichtungen zurückgelegte Zeiten.

Formale Qualifikationsstruktur der Erwerbspersonen

Die Lehre wird als berufliche Ausbildung sehr geschätzt: 40 % aller Erwerbs-tätigen in Österreich verfügen laut Mikrozensus 2007 über einen Lehrabschlussals höchste abgeschlossene Ausbildung. Bei den Männern sind es 49 %, bei denFrauen 29 %.

Berufliche Stellung

Die berufliche Stellung der Lehrabsolventen und -absolventinnen zeigt, dass siedas Fachkräftepotenzial der österreichischen Wirtschaft sind. Am höchsten istder Anteil an Lehrabsolventen und -absolventinnen in der Berufsgruppe derHandwerks- und verwandten Berufe (ca. 74 %). Bei den Führungskräftenverfügen rund 40 % über einen Lehrabschluss. Die Berufsgruppe der Techniker/innen und gleichrangiger nichttechnischer Berufe weist einen Lehrabsolvent/inn/en-anteil von annähernd einem Drittel auf.

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Anteil der Lehrabsolvent/innen nach Berufsgruppen

Quelle: Statistik Austria, Arbeitskräfteerhebung, Ergebnisse des MZ

Bewährung am Arbeitsmarkt

Die Arbeitslosenquote der Lehrabsolventen und -absolventinnen lag 2007 mit 3,4 %deutlich unter dem Durchschnitt von 4,4 %, aber auch unter der Arbeitslosenquoteder Absolventen und Absolventinnen allgemeinbildender höherer Schulen und be-rufsbildender mittlerer Schulen.

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Arbeitslosigkeit nach formaler Bildung (in %)

Quelle: Statistik Austria, Arbeitskräfteerhebung 2007, Ergebnisse des MZ

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18 Die beliebtesten Lehrberufe

In Österreich gibt es ein breites Spektrum an Lehrberufen, dieses reicht von tradi-tionsreichen Lehrberufen bis hin zu modernen High-Tech-Berufen. Bei der Berufs-wahl der Jugendlichen ist jedoch festzustellen, dass die vielfältigen Möglichkeitennur begrenzt genutzt werden. Wie die Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer(WKÖ) zeigt, werden mehr als zwei Drittel der weiblichen Lehrlinge und fastdie Hälfte der männlichen Lehrlinge in jeweils zehn Lehrberufen ausgebil-det.

Um das Berufswahlspektrum der Jugendlichen zu erweitern, wurden daher ver-schiedene Initiativen und Aktionen ins Leben gerufen (z. B. Girls´ Day, Boys´ Day,mut! – Mädchen und Technik etc.). Besonders bei weiblichen Lehrlingen ist man seitLangem bemüht, auch andere weniger bekannte Lehrberufe oder solche in Berei-chen, in denen traditionell wenige Mädchen ausgebildet werden, zu fördern.

Die Maßnahmen der Berufsorientierung in der siebten, achten und neunten Schul-stufe sind dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Um Änderungen in der Berufswahlder Jugendlichen zu bewirken, ist es jedoch erforderlich, bereits in früherem Altergeeignete Maßnahmen zu setzen.

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Die zehn häufigsten Lehrberufe bei Mädchen

Die zehn häufigsten Lehrberufe bei Burschen

1) beinhaltet Lehrlinge im Einzelhandel in verschiedenen Schwerpunkten und Einzelhandelskaufmann(frühere Bezeichnung)

2) beinhaltet Köchin und RestaurantfachfrauStand: 31. Dezember 2008Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Lehrlingsstatistik

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19 Auszeichnungen für Ausbildungsbetriebe

Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb

Der Wirtschaftsminister zeichnet Lehrbetriebe, die besondere Leistungen in derLehrausbildung erbringen, gemäß § 30a BAG als „Staatlich ausgezeichneterAusbildungsbetrieb" aus.

Kriterien für die Verleihung der Staatlichen Auszeichnung sind unter anderem dieErfolge bei Lehrabschlussprüfungen sowie Landes- und Bundeswettbewerben, En-gagement im Bereich der Berufsinformation, Kooperationen des Lehrbetriebs sowiedas inner- und außerbetriebliche Weiterbildungsangebot für Lehrlinge und Ausbil-der/innen.

Der Antrag für diese Auszeichnung ist beim Landes-Berufsausbildungsbeirat, derbei der Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes eingerichtet ist, zu stellen.

Staatspreis „Beste Lehrbetriebe – Fit for Future“

Einmal jährlich verleiht das Wirtschaftsministerium in den Kategorien Klein-, Mit-tel- und Großbetrieb den Staatspreis „Beste Lehrbetriebe – Fit for Future“.

Ziel des Staatspreises ist die Stärkung von Qualität, Innovation und Nachhaltigkeitin der Lehrlingsausbildung. Im Besonderen soll der Staatspreis

□ ein starkes Signal für die Qualität in der Lehre setzen,

□ die österreichische Wirtschaft für ihre herausragende Arbeit auf dem Gebietder Jugendausbildung auszeichnen,

□ dazu beitragen, neue Betriebe für die Lehrlingsausbildung zu gewinnen,

□ Eltern und Jugendliche auf die gute Ausbildung in Österreichs Betrieben unddas breite Spektrum von Lehrberufen aufmerksam machen.

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Eine Auflistung aller staatlich ausgezeichneten Ausbildungsbetriebe finden sichunter www.ausbilder.at/staatlichausgezeichneterlehrbetriebwww.bmwfj.gv.at/BMWA/Schwerpunkte/Unternehmen/BerufLehrling/AuszAus-bildBetrieb/default.htm

Weitere Informationen zum Staatspreis finden sich unter www.ibw.at/fitforfuturewww.bmwfj.gv.at/BMWA/Service/Staatspreise/default.htm

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20 Die Lehre im europäischen Kontext Um im internationalen Wirtschaftsgeschehen konkurrenzfähig zu bleiben, bedarfes bestens ausgebildeter Fachkräfte. In der Europäischen Union (EU) wurde er-kannt, dass die Lehre dabei einen wesentlichen Beitrag leistet. Die Lehrlingsaus-bildung wird heute als bedeutendes Instrument betrachtet, um jungen Menscheneine gute Startposition für ihr Berufsleben zu geben.

Die Politik des Wirtschaftsministeriums richtet sich in diesem Zusammenhang aufdie

□ Sicherstellung des Wertes der Lehrlingsausbildung

□ Gewährleistung der Mobilität sowie der Transparenz und Anerkennung derBerufsqualifikationen von Österreichern und Österreicherinnen im Ausland.Dazu soll insbesondere eine adäquate Einstufung der Lehrabschlüsse im Na-tionalen Qualifikationsrahmen (NQR) bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen(EQR) beitragen.

□ Teilnahme an europäischen Austauschprogrammen für Lehrlinge, Fach-kräfte und Ausbilder/innen

□ Weitere Förderung der Mobilität durch die Umsetzung der EU-Empfehlung zueinem Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)

□ Intensivierung der Berufsbildungsforschung, vor allem in Richtung derSchaffung geeigneter und zukunftsweisender Berufsbilder

□ Enge Zusammenarbeit der einzelnen Regionen in Europa, mit dem Ziel, aus-reichende Ausbildungsplätze und Ausbildungsinfrastruktur sicherzustel-len

□ Einbeziehung der europäischen Dimension in die Berufsausbildung, um dieKommunikationsfähigkeit zu stärken und das Verständnis für andere Lebens-arten zu fördern

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21 Bilaterale Zusammenarbeit

Zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschlandbesteht ein Abkommen über die Zusammenarbeit in der Be-rufsbildung und über die gegenseitige Anerkennung vonberuflichen Prüfungszeugnissen. Bisher konnten bereitsrund 270 österreichische berufliche Bildungsabschlüsse (Lehr-abschlussprüfungen sowie schulische Ausbildungen) mit rund350 deutschen Abschluss- oder Gesellenprüfungen gleichge-stellt werden. 26 österreichische Meister/innen/prüfungen konn-ten ebenso vielen deutschen Abschlüssen gleichgestellt werden.

Mit Ungarn wurde ein Abkommen über die Zusammenarbeitin der Berufsbildung und über die gegenseitige Anerkennungvon beruflichen Prüfungszeugnissen abgeschlossen. Auf Basisdieses Abkommens konnten bereits 23 österreichische Lehr-abschlussprüfungen mit 23 ungarischen Facharbeiter/innen/prüfungen gleichgestellt werden. Aufgrund der Neuordnung desungarischen Berufsausbildungssystems im Jahr 2006 wurdeeine Einigung über die Gleichhaltung weiterer 33 Berufe aufösterreichischer und ungarischer Seite abgeschlossen. Das füreine offizielle und rechtsverbindliche Gleichhaltung erforder-liche Verfahren zwischen Österreich und Ungarn ist jedoch nochim Laufen (Stand Juli 2009).

Zwischen der autonomen Provinz Bozen und Österreich wur-de eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung vonLehrabschlussprüfungen in Kraft gesetzt. Bisher konnten 77österreichischen Lehrabschlussprüfungen 77 Prüfungen derProvinz Bozen gleichgestellt werden.

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22 Herausforderungen der Zukunft

Die Lehre als attraktiven Weg der beruflichen Ausbildung zu erhalten und laufendweiterzuentwickeln ist das gemeinsame Ziel aller an der Lehrausbildung beteiligtenInstitutionen.

In den letzten Jahren wurde dabei viel erreicht:

□ Seit 1997 wurden mehr als zwei Drittel aller Lehrberufe modernisiert oderneu geschaffen (darunter die Lehrberufe mit den höchsten Lehrlingszahlen).

□ Mit der integrativen Berufsausbildung (IBA) wurde ein modernes und flexibles Modell zur Ausbildung von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnisseneingerichtet. Die steigenden Lehrlingszahlen im Bereich der IBA belegen denErfolg dieses Ausbildungsmodells. Die Zahl der integrativen Lehrlinge hat von1 940 im Jahr 2005 auf 3 920 im Jahr 2008 zugenommen. Eine Evaluierung derIBA hat ergeben, dass drei Viertel der IBA-Betriebe mit diesem Modell sehrbzw. eher zufrieden sind.

□ Mit der Modularisierung wurde das Ausbildungssystem der Lehre um ein flexibles und bedarfsgerechtes Modell erweitert, das den internationalen bil-dungspolitischen Entwicklungen entspricht.

□ Der kostenlose Zugang zur Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) ist einwichtiger bildungspolitischer Meilenstein zur Steigerung der Attraktivität derLehre und Erhöhung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem.Die Ausbildungskombination „Lehre und Matura“ eröffnet sowohl für Jugend-liche als auch für die Wirtschaft neue Perspektiven.

□ Die Neuordnung der Lehrstellenförderung bringt den Unternehmen einespürbare Kostenentlastung und ist ein deutliches Signal der Wertschätzung fürdie ausbildenden Betriebe.

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Wichtige Herausforderungen gilt es noch zu meistern:

□ Weiterentwicklung der Lehre

Durch den Wandel der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Strukturen istdie ständige Weiterentwicklung und Modernisierung der Lehrlingsausbildungein wichtiges bildungspolitisches Ziel. In Zukunft könnte die Lehre auch fürneue Berufsfelder – z. B. im Sozialbereich – zu einer interessanten Option wer-den. Dafür kann es notwendig sein, das System Lehre den geänderten Ausbil-dungserfordernissen anzupassen bzw. die Ausbildungspartner Betrieb undSchule noch besser zu vernetzen.

□ Die Erstellung eines Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)

Auf Basis einer EU-Empfehlung soll in Österreich bis 2010 ein nationaler Qua-lifikationsrahmen erstellt werden. Möglichst alle Bildungsabschlüsse sollen ins-gesamt acht Niveaustufen zugeordnet werden. Durch die Verbindung desösterreichischen NQR mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wirdder Stellenwert von österreichischen Bildungsabschlüssen international besserverständlich. Dies ist insbesondere für die österreichische Lehrlingsausbildungeine große Chance, da diese Art der Ausbildung in vielen Ländern nicht prakti-ziert wird. Auch wird dadurch eine Gleichwertigkeit der Lehrlingsausbildung zuschulischen Ausbildungen signalisiert.

□ Verstärkte Berufsinformation und Berufsorientierung

Österreichs Jugendlichen steht ein breites Spektrum beruflicher Erstaus-bildungen zur Verfügung. Oft ist das Wissen um diese Möglichkeiten aber sehrgering. Es gilt daher, die Berufsorientierung in der siebenten, achten und neun-ten Schulstufe zu verstärken und auch schon in früheren Schulstufen geeigneteMaßnahmen zu setzen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Vermittlungwirtschaftlichen Grundwissens große Bedeutung zu.

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Anhang

1 Auszug aus einer Ausbildungsordnung: Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik*

§ 1. (1) Der Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik ist als Modullehrberufeingerichtet.

(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul Installations- und Ge-bäudetechnik muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:

1. Gas- und Sanitärtechnik (H1)2. Heizungstechnik (H2)3. Lüftungstechnik (H3)

(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann unter Berücksichtigungvon § 1 Abs. 4 ein weiteres Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodulegewählt werden:

1. Badgestaltung (S1)2. Ökoenergietechnik (S2)3. Steuer- und Regeltechnik (S3)4. Haustechnikplanung (S4)

(4) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:

(5) In den ersten zwei Lehrjahren ist das Grundmodul Installations- und Gebäude-technik zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Haupt-modul dauert drei Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodulabsolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Die Ausbildung im Modullehrberuf In-stallations- und Gebäudetechnik dauert höchstens vier Jahre.

(6) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männlicheund weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrab-schlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings ent-sprechenden Form (Installations- und Gebäudetechniker bzw. Installations- undGebäudetechnikerin) zu bezeichnen.

* 63. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik (Installations- und Gebäudetechnik-Ausbildungsordnung), ausgegeben am 19. Februar 2008.

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(7) Alle auszubildenden bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sindim Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durcheinen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermer-ken.

Die Ausbildungsordnung enthält für alle Haupt- und Spezialmodule das Berufspro-fil und Berufsbild. Im Folgenden werden als Beispiel das Berufsprofil und Berufsbildfür je ein Hauptmodul und ein Spezialmodul angeführt:

Berufsprofil

§ 2. (1) Im Grundmodul Installations- und Gebäudetechnik und im Hauptmodul Gas-und Sanitärtechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufsausbildung im Lehr-betrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:

1. Herstellen von Rohrleitungen und Rohrverbindungen aus verschiedenen Werk-stoffen inklusive Rohrschutz und Rohrisolierung,

2. Durchführen von Funktionsüberprüfungen, Druck- und Dichtheitsprüfungensowie Messen von Medien und Drücken,

3. Zusammenbauen, Montieren und Prüfen von Gasgeräten, Abwasseranlagen,Wasserversorgungseinrichtungen, Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,

4. Instand halten und Warten von Gasgeräten, Abwasseranlagen, Wasserversor-gungseinrichtungen, Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,

5. Suchen und Beheben von Fehlern an Gasgeräten, Abwasseranlagen, Wasser-versorgungseinrichtungen, Warmwasseranlagen und sanitären Anlagen,

6. Beraten von Kunden in grundlegenden technischen Fragen.

(4) Im Spezialmodul Badgestaltung ausgebildete Lehrlinge sind nach der Berufs-ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätig-keiten auszuführen:

1. Anfertigen von Entwürfen für die Badgestaltung und Zeichnen mit Hilfe voncomputergestützten Zeichenprogrammen,

2. Beraten von Kunden bei der Gestaltung von Bädern unter Berücksichtigung vonFarbe, Proportionen, Kontrasten und gesundheitlichen Aspekten,

3. Planen, Kalkulieren, Ausführen, Dokumentieren und Abrechnen von Badge-staltungsprojekten.

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Berufsbild

§ 3. (1) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrlingbis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszu-bilden:

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(2) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling biszum Ende des gewählten Hauptmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeitenauszubilden:

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(3) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling biszum Ende des gewählten Spezialmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeitenauszubilden:

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2 An der Lehrausbildung beteiligte Institutionen und deren Zuständigkeiten

Bundesebene

Landesebene

Bundesministerium für Wirt-schaft, Familie und Jugend

□ Berufsausbildungsgesetz (BAG)□ Lehrberufsliste□ Ausbildungs- und Prüfungsord-

nungen für die Lehrberufe□ Oberste Aufsichtsbehörde der

betrieblichen Lehrlingsausbildung

Bundesministerium für Unterricht,Kunst und Kultur

□ diverse Schulgesetze□ Rahmenlehrpläne für Berufs-

schulen□ Kostenübernahme für das Lehr-

personal der Berufsschulen in derHöhe von 50 %

Bundes-Berufsausbildungsbeirat

□ sozialpartnerschaftlich besetzt□ Gutachten für das Wirtschaftsmi-

nisterium (z. B. über die Neuord-nung eines Lehrberufes sowie zu verschiedensten Fragen der Be-rufsausbildung)

Lehrlingsstellen

□ eingerichtet bei den Wirtschafts-kammern in den Bundesländern

□ Berufsausbildungsbehörde ersterInstanz

□ prüfen die Eignung der Lehrbe-triebe (Einrichtung, Personen)

□ prüfen und protokollieren die an-gemeldeten Lehrverträge

□ beraten Lehrbetriebe□ beraten Lehrlinge □ ernennen die Vorsitzenden der

Lehrabschlussprüfungskommission□ wickeln die Lehrabschlussprüfun-

gen und Förderungen ab

Landesschulinspektoren und -in-spektorinnen

□ Rahmenlehrpläne des Bundesumsetzen

□ pädagogische und fachliche Auf-sicht

□ Führung, Planung und Koordina-tion

□ Organisations- und Personalent-wicklung, Qualitätssicherung, Be-ratung sowie Konfliktmanagementunter Mitwirkung der Berufsschul-inspektoren und inspektorinnen ineinigen Bundesländern

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Lokale Ebene

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Bundesländer

□ Errichtung, Ausstattung und Er-haltung der Berufsschulen

□ Kostenübernahme für das Lehr-personal der Berufsschulen inHöhe von 50 %

Landeshauptleute

□ Berufsausbildungsbehörde zweiter Instanz entscheiden überBerufungen in Berufsausbildungs-angelegenheiten und über Lö-schung unrechtmäßig eingetragener Lehrverträge

Landes-Berufsausbildungsbeirat

□ sozialpartnerschaftlich besetzt□ Beratungsgremium für die Berufs-

ausbildung auf Landesebene

Ausbildungsbetriebe

□ vermitteln den Jugendlichen einevollwertige Berufsausbildung

□ gestalten ihre Ausbildung aufBasis der Ausbildungsordnung

Berufsschulen

□ vermitteln allgemeinbildende,fachtheoretische und ergänzendefachpraktische Ausbildung

Ausbilder/innen

□ sorgen für die umfassende fachliche und persönlichkeitsbezo-gene Ausbildung der Jugendlichen

Lehrlinge

□ sind der Fachkräftenachwuchs fürdie österreichische Wirtschaft

□ sichern ihre Stellung im Wirt-schaftsleben und in der Gesell-schaft durch den Erwerb einervollwertigen Berufsausbildung

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3 Lehrberufsliste: Lehrberufe und Dauer der Lehrzeit (Stand: Juli 2009)

Lehrberuf LehrjahreAnlagenelektrik .......................................................................................4Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in .......................................3Augenoptik .........................................................................................3 ½Bäcker/-in ..............................................................................................3Bankkaufmann/-frau ................................................................................3Baumaschinentechnik ...........................................................................3 ½Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin ......................................3Bekleidungsfertiger/-in .............................................................................2Berufskraftfahrer/-in – Schwerpunkt Güterbeförderung .................................3Berufskraftfahrer/-in – Schwerpunkt Personenbeförderung ............................3Betonfertigungstechnik .............................................................................3Betriebsdienstleistung ..............................................................................3Bildhauerei .............................................................................................3Binnenschifffahrt .....................................................................................3Blechblasinstrumentenerzeugung ...............................................................3Blumenbinder/-in und -händler/-in (Florist/-in) ............................................3Bodenleger/-in ........................................................................................3Bonbon- und Konfektmacher/-in ................................................................2Bootbauer/-in ..........................................................................................3Brau- und Getränketechnik .......................................................................3Brunnen- und Grundbau ...........................................................................3Buchbinder/-in ........................................................................................3Buchhaltung ...........................................................................................3Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel ............................3Buch- und Medienwirtschaft – Buch und Pressegroßhandel ............................3Buch- und Medienwirtschaft – Verlag ..........................................................3Büchsenmacher/-in ..................................................................................3Bürokaufmann/-frau ................................................................................3Chemielabortechnik ..............................................................................3 ½Chemieverfahrenstechnik ......................................................................3 ½Chirurgieinstrumentenerzeuger/-in .........................................................3 ½Dachdecker/-in ........................................................................................3Damenkleidermacher/-in ..........................................................................3Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger/-in .........................................2 ½Dessinateur/-in für Stoffdruck ...................................................................3Destillateur/-in ........................................................................................3Drechsler/-in ...........................................................................................3Dreher/-in ..............................................................................................3Drogist/-in ..............................................................................................3Drucktechnik – Schwerpunkt Digitaldruck ................................................3 ½

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Lehrberuf LehrjahreDrucktechnik – Schwerpunkt Bogenflachdruck .........................................3 ½Drucktechnik – Schwerpunkt Rollenrotationsdruck ....................................3 ½Drucktechnik – Schwerpunkt Siebdruck ...................................................3 ½Druckvorstufentechnik ..........................................................................3 ½Edelsteinschleifer/-in ................................................................................3EDV-Kaufmann/-frau ................................................................................3EDV-Systemtechnik ..............................................................................3 ½Einkäufer/-in ...........................................................................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Allgemeiner EH ................................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Baustoffhandel ................................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Einrichtungsberatung .......................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren .......................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Elektro- Elektronikberatung ...............................3Einzelhandel – Schwerpunkt Fleischfachhandel ............................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile ...........................3Einzelhandel – Schwerpunkt Lebensmittelhandel ..........................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Parfümerie ......................................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Schuhe ...........................................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Sportfachhandel ..............................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Telekommunikation ..........................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Textilhandel ....................................................3Einzelhandel – Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung .............................3Elektroanlagentechnik ..........................................................................3 ½Elektrobetriebstechnik ..........................................................................3 ½Elektrobetriebstechnik mit Schwerpunkt Prozessleittechnik ............................4Elektroenergietechnik ...........................................................................3 ½Elektroinstallationstechnik .....................................................................3 ½Elektroinstallationstechnik mit Schwerpunkt Prozessleit- u. Bustechnik ............4Elektromaschinentechnik .......................................................................3 ½Elektronik – Schwerpunkt Angewandte Elektronik .....................................3 ½Elektronik – Schwerpunkt Mikrotechnik ...................................................3 ½Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau – Abfall .....................................3Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau – Abwasser ................................3Fahrzeugtapezierer/-in (Fahrzeugsattler/-in) ...............................................3Fassbinder/-in .........................................................................................3Feinoptik .............................................................................................3 ½Fertigteilhausbau .....................................................................................3Finanzdienstleistungskaufmann/-frau .........................................................3Fitnessbetreuung .....................................................................................3Fleischverarbeitung ..................................................................................3Fleischverkauf .........................................................................................3Former/-in und Gießer/-in (Metall und Eisen) ...............................................3Fotograf/-in .........................................................................................3 ½Foto- und Multimediakaufmann/-frau ..........................................................3

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Lehrberuf LehrjahreFriedhofs- und Ziergärtner/-in ...................................................................3Friseur/-in und Perückenmacher/-in (Stylist/-in) ..........................................3Fußpfleger/-in .........................................................................................2Garten- und Grünflächengestaltung – Schwerpunkt Greenkeeping ..................3Garten- und Grünflächengestaltung – Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei ........3Gartencenterkaufmann/-frau .....................................................................3Gastronomiefachmann/-frau ......................................................................4Gerberei .................................................................................................3Gießereimechaniker/-in ............................................................................3Glasbläser/-in und Glasinstrumentenerzeuger/-in .........................................3Glaser/-in ...............................................................................................3Glasmacherei ..........................................................................................3Gold-, Silber- und Perlensticker/-in ............................................................3Gold- und Silberschmied/-in und Juwelier/-in ...........................................3 ½Großhandelskaufmann/-frau ......................................................................3Großmaschinsticker/-in .............................................................................2Hafner/-in ..............................................................................................3Handschuhmacher/-in ..............................................................................3Harmonikamacher/-in ..............................................................................3Herrenkleidermacher/-in ...........................................................................3Hohlglasveredler/-in – Glasmalerei .............................................................3Hohlglasveredler/-in – Gravur ....................................................................3Hohlglasveredler/-in – Kugeln ....................................................................3Holz- und Sägetechnik1 ............................................................................3Holzblasinstrumentenerzeugung ................................................................3Holztechnik (Modullehrberuf) ...................................................3, 3 ½ bzw. 4Hörgeräteakustiker/-in .............................................................................3Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in ..........................................................3Hutmacher/-in .........................................................................................2Hüttenwerkschlosser/-in ...........................................................................3Immobilienkaufmann/-frau .......................................................................3Industriekaufmann/-frau ...........................................................................3Informationstechnologie – Informatik .....................................................3 ½Informationstechnologie – Technik .........................................................3 ½Isoliermonteur/-in ...................................................................................3Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf) ...........................3 bzw. 4 Kälteanlagentechnik .............................................................................3 ½Kappenmacher/-in ...................................................................................2Karosseriebautechnik ...........................................................................3 ½Kartograph/-in ........................................................................................3Kartonagewarenerzeuger/-in .....................................................................3Keramiker/-in – Schwerpunkt Baukeramik ...................................................3

1 Die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Holz- und Sägetechnik treten mit Ablauf des 1. September 2013außer Kraft.

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Lehrberuf LehrjahreKeramiker/-in – Schwerpunkt Gebrauchskeramik .........................................3Keramiker/-in – Schwerpunkt Industriekeramik ............................................3Kerammaler/-in .......................................................................................2Kerammodelleur/-in .................................................................................3Klavierbau ..........................................................................................3 ½Koch/Köchin ............................................................................................3Kommunikationstechniker/-in – Audio- und Videoelektronik .......................3 ½Kommunikationstechniker/-in – Elektronische Datenverarbeitung

und Telekommunikation .....................................................................3 ½Kommunikationstechniker/-in – Nachrichtenelektronik ..............................3 ½Konditor/-in (Zuckerbäcker/-in) .................................................................3Konstrukteur/-in – Schwerpunkt Elektroinstallationstechnik ...........................4Konstrukteur/-in – Schwerpunkt Insatallations- und Gebäudetechnik ..............4Konstrukteur/-in – Schwerpunkt Maschinenbautechnik ..................................4Konstrukteur/-in – Schwerpunkt Metallbautechnik ........................................4Konstrukteur/-in – Schwerpunkt Stahlbautechnik .........................................4Konstrukteur/-in – Schwerpunkt Werkzeugbautechnik ...................................4Kosmetiker/-in ........................................................................................2Kraftfahrzeugelektriker/-in2 .......................................................................3Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf) ..........................................3 ½ bzw. 4Kraftfahrzeugtechnik3 ...........................................................................3 ½Kristallschleiftechnik ................................................................................3Kunststoffformgebung ..............................................................................3Kunststofftechnik .....................................................................................4Kupferschmied/-in ...................................................................................3Kürschner/-in ..........................................................................................3Lackierer/-in ...........................................................................................3Lagerlogistik ...........................................................................................3Landmaschinentechniker/-in ..................................................................3 ½Lebensmitteltechnik .............................................................................3 ½Lebzelter/-in und Wachszieher/-in ..............................................................2Ledergalanteriewarenerzeuger/-in und Taschner/-in .....................................3Leichtflugzeugbauer/-in ............................................................................3Luftfahrzeugtechnik – Schwerpunkt Flugzeuge mit Kolbentriebwerken .........3 ½Luftfahrzeugtechnik – Schwerpunkt Flugzeuge mit Turbinentriebwerken ......3 ½Luftfahrzeugtechnik – Schwerpunkt Hubschrauber ....................................3 ½Maler/-in und Anstreicher/-in ....................................................................3Maschinenbautechnik ...........................................................................3 ½Maschinenfertigungstechnik ...................................................................3 ½Maschinenmechanik .................................................................................4Maschinsticker/-in ....................................................................................2

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2 Die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker/-in treten mit Ablauf des 1. September 2013 außer Kraft.

3 Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik treten mit Ablauf des 1. September 2014 außer Kraft.

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Lehrberuf LehrjahreMasseur/-in ............................................................................................2Maurer/-in ..............................................................................................3Mechatronik ........................................................................................3 ½Medienfachmann/-frau – Marktkommunikation und Werbung .....................3 ½Medienfachmann/-frau – Mediendesign ...................................................3 ½Medienfachmann/-frau – Medientechnik ..................................................3 ½Messerschmied/-in ...................................................................................3Metallbearbeitung ....................................................................................3Metalldesign – Schwerpunkt Gravur ...........................................................3Metalldesign – Schwerpunkt Gürtlerei .........................................................3Metalldesign – Schwerpunkt Metalldrückerei ................................................3Metalltechnik – Blechtechnik ..................................................................3 ½Metalltechnik – Fahrzeugbautechnik .......................................................3 ½Metalltechnik – Metallbautechnik ............................................................3 ½Metalltechnik – Metallbearbeitungstechnik ...............................................3 ½Metalltechnik – Schmiedetechnik ............................................................3 ½Metalltechnik – Stahlbautechnik .............................................................3 ½Miedererzeuger/-in ..................................................................................3Mobilitätsservice ......................................................................................3Modellbauer/-in .......................................................................................3Modist/-in ...............................................................................................2Molkereifachmann/-frau ............................................................................3Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik ......................................3 ½Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung .................................3 ½Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik ............................................3 ½Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik ...........3 ½Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung .............................3 ½Oberteilherrichter/-in ...............................................................................2Obst- und Gemüsekonservierer/-in .............................................................2Orgelbau ............................................................................................3 ½Orthopädieschuhmacher/-in ..................................................................3 ½Orthopädietechnik – Schwerpunkt Orthesentechnik ..................................3 ½Orthopädietechnik – Schwerpunkt Prothesentechnik .................................3 ½Orthopädietechnik – Schwerpunkt Rehabilitationstechnik ...........................3 ½Papiertechniker/-in ...............................................................................3 ½Personaldienstleistung ..............................................................................3Pflasterer/-in ...........................................................................................3Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz ...................................................3Physiklaborant/-in ................................................................................3 ½Platten- und Fliesenleger/-in .....................................................................3Polsterer/Polsterin ...................................................................................3Porzellanformer/-in ..................................................................................3Porzellanmaler/-in ...................................................................................3Posamentierer/-in ....................................................................................3

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Lehrberuf LehrjahrePräparator/-in .........................................................................................3Präzisionswerkzeugschleiftechnik ...............................................................3Produktionstechniker/-in .......................................................................3 ½Prozessleittechniker/-in .........................................................................3 ½Rauchfangkehrer/-in ................................................................................3Rauhwarenzurichter/-in ............................................................................2Rechtskanzleiassistent/-in .........................................................................3Reisebüroassistent/-in ..............................................................................3Reprografie .............................................................................................3Restaurantfachmann/-frau ........................................................................3Rohrleitungsmonteur/-in ...........................................................................3Säckler/-in (Lederbekleidungserzeuger/-in) .................................................3Sanitär- und Klimatechniker/-in – Gas- und Wasserinstallation4 ......................3Sanitär- und Klimatechniker/-in – Heizungsinstallation4 .................................3Sanitär- und Klimatechniker/-in – Lüftungsinstallation4 .................................3Sanitär- und Klimatechniker/-in – Ökoenergieinstallation4 ..............................3Sattler/-in und Riemer/-in .........................................................................3Schädlingsbekämpfer/-in ..........................................................................3Schalungsbauer/-in ..................................................................................3Schiffbauer/-in ........................................................................................3Schilderherstellung ..................................................................................3Schuhfertigung ........................................................................................3Schuhmacher/-in .....................................................................................3Seilbahnfachmann/-frau ...........................................................................3Skierzeuger/-in .......................................................................................3Sonnenschutztechnik ...............................................................................3Speditionskaufmann/-frau .........................................................................3Speditionslogistik .....................................................................................3Spengler/-in ...........................................................................................3Sportadministration .................................................................................3Steinmetz/-in ..........................................................................................3Stempelerzeuger/-in und Flexograf/-in .......................................................2Stickereizeichner/-in ................................................................................2Stoffdrucker/-in .......................................................................................3Straßenerhaltungsfachmann/-frau ..............................................................3Streich- und Saiteninstrumentenbau – Schwerpunkt Bogen ...........................3Streich- und Saiteninstrumentenbau – Schwerpunkt Streichinstrumente ..........3Streich- und Saiteninstrumentenbau – Schwerpunkt Zupfinstrumente .............3Strickwarenerzeuger/-in ...........................................................................3Stukkateur/-in und Trockenausbauer/-in .....................................................3Systemgastronomiefachmann/-frau ............................................................3Tapezierer/-in und Dekorateur/-in ..............................................................3

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4 Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Sanitär- und Klimatechniker/-in treten mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

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Lehrberuf LehrjahreTechnischer Zeichner/Technische Zeichnerin ............................................3 ½Textilchemie ........................................................................................3 ½Textilmechanik ....................................................................................3 ½Textilmusterzeichner/-in ...........................................................................2Textilreiniger/-in ......................................................................................3Textiltechnik – Maschentechnik ..............................................................3 ½Textiltechnik – Webtechnik ....................................................................3 ½Tiefbauer/-in ...........................................................................................3Tierpfleger/-in .........................................................................................3Tischlerei ................................................................................................3Tischlereitechnik – Schwerpunkt Planung ....................................................4Tischlereitechnik – Schwerpunkt Produktion ................................................4Transportbetontechnik ..............................................................................3Uhrmacher/-in .....................................................................................3 ½Universalschweißer/-in .............................................................................3Veranstaltungstechnik ..........................................................................3 ½Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Schwerpunkt

Backmittelherstellung ............................................................................3Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Schwerpunkt

Futtermittelherstellung ..........................................................................3Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft – Schwerpunkt Getreidemüller ....3Vergolder/-in und Staffierer/-in .................................................................3Vermessungstechniker/-in .....................................................................3 ½Verpackungstechnik .............................................................................3 ½Versicherungskaufmann/-frau ....................................................................3Verwaltungsassistent/-in ...........................................................................3Vulkanisierung ........................................................................................3Waagenhersteller/-in ................................................................................3Waffen- und Munitionshändler/-in ..............................................................3Waffenmechaniker/-in ..............................................................................3Wagner/-in .............................................................................................3Wärmebehandlungstechnik ....................................................................3 ½Wäschewarenerzeuger/-in .........................................................................3Weber/-in ...............................................................................................3Werkstoffprüfer/-in ..................................................................................3Werkstofftechnik (Modullehrberuf) ................................................3 bzw.3 ½Werkzeugbautechnik ............................................................................3 ½Werkzeugmaschineur/-in ..........................................................................3Werkzeugmechanik ..................................................................................4Zahnärztliche Fachassistenz ......................................................................3Zahntechniker/-in ....................................................................................4Zerspanungstechnik .............................................................................3 ½Zimmerei ................................................................................................3Zinngießer/-in .........................................................................................2

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4 Informationsstellen im Lehrlingswesen

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und JugendStubenring 11010 WienT: 01 711 00-5321 oder -2213E: [email protected]: www.bmwfj.gv.at

Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:

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BurgenlandRobert-Graf-Platz 17000 EisenstadtT: 05 90 907-5410 E: [email protected]: wko.at/bgld/lehrlinge

NiederösterreichLandsbergerstraße 13100 St. PöltenT: 02742 851-17501E: [email protected]: wko.at/noe/bildung

Salzburg Faberstraße 18 5027 SalzburgT: 0662 88 88-318E: [email protected]: wko.at/sbg/lehrlingsstelle

TirolEgger-Lienz-Straße 1166020 InnsbruckT: 05 90 905-7302E: [email protected]: www.titol-lehrling.at

KärntenKoschutastraße 39020 KlagenfurtT: 05 90 904-850E: [email protected]: wko.at/ktn/lehrlingsstelle

OberösterreichWiener Straße 1504024 LinzT: 05 90 909-4010E: [email protected]: www.lehrvertrag.at

SteiermarkKörblergasse 111-1138021 GrazT: 0316 601-545E: [email protected]: wko.at/stmk/lehrlingsstelle

VorarlbergWIFI Campus, Trakt BBahnhofstraße 246850 DornbirnT: 05522 305-261 bis 266E: [email protected]: wko.at/vlbg/ba

WienRudolf-Sallinger-Platz 1 1030 WienT: 01 514 50-2010E: [email protected] W: wko.at/wien/lehrling