53
EASA Part FCL – Europäische Lizenzen Kendlbacher Christoph

EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

EASA Part FCL – Europäische Lizenzen

Kendlbacher Christoph

Page 2: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Inhalt

© ck 2013

Lizensierung nach den Regeln der EU

LAPL(A)

LAPL(S)

SPL

PPL(A)

Ultra Leicht

Übergang auf eine Part FCL Lizenz

Schulen nach EASA | ATO

Page 3: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Lizensierung nach den Regeln der EU

Page 5: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Lizensierung nach den Regeln der EU

© ck 2013

Allgemeine Einteilung in Subpart´s Subpart A: GENERAL REQUIREMENTS Subpart B: LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE — LAPL LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B) Subpart C: PRIVATE PILOT LICENCE (PPL), SAILPLANE PILOT LICENCE (SPL) BALLOON PILOT LICENCE (BPL) Subpart D: COMMERCIAL PILOT LICENCE — CPL Subpart E: MULTI-CREW PILOT LICENCE — MPL Subpart F: AIRLINE TRANSPORT PILOT LICENCE — ATPL

Subpart G: INSTRUMENT RATING — IR Subpart H: CLASS AND TYPE RATINGS Subpart I: ADDITIONAL RATINGS - Aerobatic rating - Sailplane towing and banner towing - Night rating - Mountain rating - Flight test rating Subpart J: INSTRUCTORS Subpart K: EXAMINERS

Page 6: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Lizensierung nach den Regeln der EU

© ck 2013

Regelwerke der EASA: • COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 of 3 November 2011 • Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-FCL

• Website EASA:

Page 7: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A) – LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENECE Aeroplane

Page 8: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A)

© ck 2013

LAPL(A) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE – Aeroplane Der Inhaber einer LAPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen, SEP(land) oder TMGs mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg oder weniger, wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d.h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeuges befinden, im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu sein.

Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

Referenz: FCL.105.A LAPL(A)

Page 9: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A)

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(A)

EASA Referenz 1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 17 Jahre alt FCL.100 LAPL 2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse LAPL MED.A.030 (b) 3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.115 LAPL 4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL120 LAPL

5

Praktische Ausbildung in einer ATO Der Bewerber um eine LAPL(A) muss mindestens 30 Stunden Flugausbildung auf Flugzeugen oder TMGs nachweisen, davon mindestens:

• 15 Stunden in der Klasse in der die praktische Prüfung abgenommen wird • 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Alleine-

Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurde

FCL.110.A LAPL(A) (a)

Page 10: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A)

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(A)

EASA Referenz 6 Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster erhalten haben, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird. Die Rechte sind nach erfolgreicher Prüfung auf die Klasse oder das Muster beschränkt, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wurde.

FCL.125 LAPL (b)

7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.125 LAPL (a) 8 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens

Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen

FCL.055

Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit einer TMG-Erweiterung sind, müssen Folgendes absolviert haben:

• mindestens 21 Flugstunden auf TMG nach Eintragung der TMG-Erweiterung • den Anforderungen der FCL.135.A (a) erfüllen

FCL.110.A LAPL(A) (b)

Page 11: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A)

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung Bei Bewerbern um einen LAPL(A), die bereits Erfahrungen als PIC habe, kann eine Anrechnung erfolgen. Die Anrechnung wird von der ATO in einem Vorab – Testflug festgelegt. Es dürfen nicht mehr Stunden angerechnet werden, als PIC Stunden (Anrechnungsfähige) vorhanden sind und die Anrechnung darf die Hälfte der geforderten Flugausbildungsstunden mit Fluglehrer (15 Stunden) nicht überschreiten. Die 6 Stunden überwachter Alleinflug müssen unberührt bleiben.

Referenz: FCL.110.A LAPL(A) (c)

Page 12: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A)

© ck 2013

Erweiterung auf Flugzeugklassen Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und –baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die nachfolgenden Anforderungen absolviert hat: • 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfassten:

− 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und − 10 überachte Allein-Starts und – Landungen

• Eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in der

neuen Klasse nachgewiesen wurde. Während der Prüfung sind vom Prüfer die Kenntnisse auf folgenden Gebieten zu überprüfen: − Betriebliche Verfahren, − Flugleistung und Flugplanung, − Allgemeine Flugzeugkunde

Referenz: FCL. 135.A LAPL(A)

Page 13: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(A)

© ck 2013

Erweiterung auf Flugzeugbaureihen Bevor der Inhaber einer LAPL(A) die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen werden und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

Referenz: FCL. 135.A LAPL(A)

Page 14: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S) – LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENECE Sailplane

Page 15: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

LAPL(S) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE – Sailplane

Rechte Voraussetzungen

PIC auf Segelflugzeugen Ausschließlich nur ohne Vergütung Im nichtgewerblichen Betrieb

LAPL(S)

PIC auf TMG

• Gültiger LAPL(S) • 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon ...

− 4 h mit Fluglehrer, − Alleinüberlandflug von mindestens 150 km (80

NM) mit vollständiger Landung auf einem anderen als dem Startflugplatz

− Praktische Prüfung mit Nachweis theoretischer Kenntnisse

Siehe hierzu auch „Erweiterung der Rechte auf TMG"

Beförderung von Fluggästen 10 h Flugzeit oder 200 Starts nach Erteilung der Lizenz auf Segelflugzeugen oder Motorseglern

Page 16: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(S)

EASA Referenz

1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 16 Jahre alt FCL.100

2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse LAPL MED.A.030 (c)

3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.115 LAPL

4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL120 LAPL

5

Praktische Ausbildung in einer ATO Mindestens 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern mit folgendem Inhalt: − 10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, − 2 Stunden überwachter Alleinflug, − 45 Starts und Landungen, − Ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder ein

Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM) Von den geforderten 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer dürfen höchsten 7 Stunden in einem Motorsegler (TMG) absolviert worden werden.

FCL.110.A LAPL(S)

Page 17: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(S)

EASA Referenz

6

Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster erhalten haben, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird. Die Rechte sind nach erfolgreicher Prüfung auf die Klasse oder das Muster beschränkt, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wurde.

FCL.125 LAPL (b)

7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.125 LAPL (a)

8 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen

FCL.055

Page 18: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung Bei Bewerbern um einen LAPL(S), die bereits Erfahrungen als PIC haben, kann eine Anrechnung erfolgen. Die Anrechnung wird von der ATO in einem Vorab – Testflug festgelegt. Es dürfen nicht mehr Stunden angerechnet werden, als anrechnungsfähige PIC Stunden vorhanden sind und die Anrechnung darf die Hälfte der geforderten Flugausbildungsstunden mit Fluglehrer (15 Stunden) nicht überschreiten. Die 2 Stunden überwachter Alleinflug und der Überlandflug sind auf jeden Fall zu absolvieren.

Referenz: FCL.110.A LAPL(S)

Page 19: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

Startarten Die Rechte der LAPL(S) sind auf die Startart beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden wenn der Pilot folgendes absolviert hat: Die Absolvierung der zusätzlichen Trainingsstarts muss in das Flugbuch eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

Referenz: FCL.130.S LAPL(S)

Windenstart und Fahrzeugstart Mindestens 10 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht

Flugzeugschlepps (F-Schlepp) oder Eigenstarts

Mindestens 5 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht Im Falle Eigenstart kann die Flugausbildung mit Fluglehrer in einem TMG absolviert werden

Gummiseil-Starts Mindestens 3 Starts mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht.

Page 20: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

Erweiterung der Rechte auf TMG

Referenz: FCL.135.S LAPL(S)

Flugausbildung

6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon 4 Stunden Flugausbildung mit einem Fluglehrer und ein Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit einer vollständigen Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz.

Praktische Prüfung

Nachweis eines angemessenen Standes praktischer Fähigkeiten in einem TMG. Nachweis eines angemessenen Standes theoretischer Kenntnisse für den TMG auf folgenden Gebieten: Grundlagen des Fliegens Flugleistung und Flugplanung Betriebliche Verfahren Allgemeine Flugzeugkunde Navigation

Page 21: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

LAPL(S)

© ck 2013

Erhalt der Rechte Zur Aufrechterhaltung der Rechte in jeder Startart müssen Piloten mindestens 5 Starts während der letzten 24 Monaten ausgeführt haben, ausgenommen Gummiseil-Starts, in welchem Fall Piloten nur 2 Starts ausgeführt haben müssen. Wenn der Pilot die Anforderungen zur Aufrechterhaltung nicht erfüllt, muss er die zusätzliche Zahl der Starts in einem Flug mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren, um die Rechte zu erneuern.

Page 22: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL – SAILPLANE PILOT LICENECE

Page 23: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

SPL SAILPLANE PILOT LICENCE

Rechte Voraussetzungen

PIC auf Segelflugzeugen ohne Vergütung im nichtgewerblichen Betrieb

SPL

PIC auf TMG

1. SPL(A) und zusätzlich (analog FCL.135.S LAPL(S)): 2. 6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon ... - 4 h mit Fluglehrer, - Alleinüberlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit

vollständiger Landung auf einem anderen als dem Startflugplatz

3. Praktische Prüfung mit Nachweis theoretischer Kenntnisse

Beförderung von Fluggästen 10 h Flugzeit oder 200 Starts nach Erteilung der Lizenz

PIC im gewerblichen Betrieb

1. Das 18. Lebensjahr erreicht, 2. 75 Flugstunden oder 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen

oder Motorseglern nach Erteilung der Lizenz, 3. Befähigungsüberprüfung mit Prüfer mit gesondertem

Inhalt.

Page 24: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine SPL

EASA Referenz

1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 16 Jahre alt FCL.100

2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse 2 MED.A.030 (c)

3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.210

4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL.215

5

Praktische Ausbildung in einer ATO Der Bewerber um eine SPL muss mindestens 15 Stunden Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern mit folgendem Inhalt absolviert haben: − 10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrern, − 2 Stunden überwachter Alleinflug, − 45 Starts und Landungen, − Ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder einen

Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM) Von den geforderten 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer dürfen höchsten 7 Stunden in einem Motorsegler (TMG) absolviert worden sein.

FCL.210.S SPL FCL.110.S LAPL(S)

Page 25: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine LAPL(S)

EASA Referenz

6 Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster erhalten haben, die bzw. das für die praktische Prüfung verwendet wird.

FCL.235

7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.235

8 Gültiges Funksprechzeugnis ZLPV §117

Page 26: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung

Referenz: FCL.210.S; FCL.110.S

Inhaber einer LAPL(S) Vollständige Anrechnung auf die Anforderung für die Erteilung einer SPL

Inhaber einer LAPL(S) im Zeitraum von 2 Jahren vor der Antragstellung

Vollständige Anrechnung auf die Anforderungen bezüglich der theoretischen Kenntnisse und der Flugausbildung

Pilotenlizenz für andere Luftfahrzeugkategorien mit Ausnahme von Ballonen

Anrechnung von 10 % der gesamten Flugzeit als PIC auf der Kategorie bis zu einer Höchstgrenze von 7 Stunden. Die Anrechnung schließt auf keinem Fall die 2 Stunden überwachte Alleinflüge, die 45 Starts und Landungen und den Allein- Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) oder einen Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km (55 NM) ein

Page 27: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

Beschränkung auf Startarten - Aufhebung/Erweiterung

Referenz: FCL.220.S SPL; FCL.130.S LAPL(S)

Die Rechte der SPL sind auf die Startart beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Eine Erweiterung auf weitere Startarten kann erfolgen, wenn folgende die Bedingungen erfüllt werden

Neu zu erwerbende Startart Bedingung für Erweiterung

Windenstart oder Fahrzeugstart 10 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht

Flugzeugschlepps (F-Schlepp) Oder Eigenstart

Mindestens 5 Starts mit Fluglehrer und 5 Alleinstarts unter Aufsicht. Im Falle eines Eigenstarts kann die Flugausbildung mit Fluglehrer in einem TMG absolviert werden

Gummiseil-Start Mindestens 3 Starts mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht

Die Absolvierung der zusätzlichen Trainingsstarts muss in das Flugbuch eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden

Page 28: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

Erweiterung der Rechte auf TMG

Referenz: FCL.205.S SPL (a); FCL.135.S LAPL(S)

Flugausbildung

6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon 4 Stunden Flugausbildung mit einem Fluglehrer und ein Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit einer vollständigen Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz.

Praktische Prüfung

Nachweis eines angemessenen Standes praktischer Fähigkeiten in einem TMG. Nachweis eines angemessenen Standes theoretischer Kenntnisse für den TMG auf folgenden Gebieten: Grundlagen des Fliegens Flugleistung und Flugplanung Betriebliche Verfahren Allgemeine Flugzeugkunde Navigation

Page 29: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

SPL

© ck 2013

Erhalt der Rechte Zur Aufrechterhaltung der Rechte in jeder Startart müssen Piloten mindestens 5 Starts während der letzten 24 Monaten ausgeführt haben, ausgenommen Gummiseil-Starts, in welchem Fall Piloten nur 2 Starts ausgeführt haben müssen. Wenn der Pilot die Anforderungen zur Aufrechterhaltung nicht erfüllt, muss er die zusätzliche Zahl der Starts in einem Flug mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren, um die Rechte zu erneuern.

Page 30: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A) – PRIVAT PILOT LICENECE Aeroplane

Page 31: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A)

© ck 2013

PPL(A) PRIVATE PILOT LICENCE - Aeroplane Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs ohne Vergütung im nichtgewerblichen Luftverkehr tätig zu sein.

Page 32: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A)

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine PPL(A)

EASA Referenz

1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 17 Jahre alt FCL.200

2 Flugmedizinische Tauglichkeit mindestens Klasse 2 MED.A.030 (c)

3 Theoretische Ausbildung in einer ATO FCL.210, AMC1 FCL.210

4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung FCL.215, AMC1 FCL.215

5

Praktische Ausbildung in einer ATO Mindestens 45 Stunden Flugausbildung auf Flugzeugen, davon können 5 Flugstunden in einem FSTD absolviert werden In den 45 Flugstunden müssen enthalten sein: − 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer − 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon

mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM) mit zwei vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz

FCL.210 FCL.210.A, AMC1 FCL.210.A

Page 33: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A)

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine PPL(A)

EASA Referenz

6 Bewerber müssen die Anforderungen für die Klassen / Musterberechtigung für das bei der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug gemäß Teil FCL, Abschnitt H erfüllen

FCL.725

7 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung FCL.235, AMC1 FCL.235

8 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen

FCL.055

Page 34: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A)

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden.

Die Anrechnung schließt in keinem Fall die 10 Stunden Alleinflug bei der PPL Ausbildung ein.

Referenz: FCL.210.A Inhaber einer Lizenz in einer anderen Luftfahrzeugkategorie für die Erteilung einer LAPL, PPL, BPL oder SPL müssen theoretischen Unterricht erhalten und Prüfungen der theoretischen Kenntnisse auf dem entsprechenden Niveau in den folgenden Sachgebieten ablegen: − Grundlagen des Fliegens, − betriebliche Verfahren, − Flugleistung und Flugplanung, − allgemeine Luftfahrzeugkunde, − Navigation.

Referenz: Teil-FCL, Anlage 1 / A / 1 (VO EU 1178/2011)

Page 35: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A)

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung für LAPL Inhaber Für die Erteilung einer PPL, BPL oder SPL werden dem Inhaber einer LAPL in derselben Luftfahrzeugkategorie die Unterweisungen im theoretischen Unterricht und die Prüfungsanforderungen in vollem Umfang angerechnet.

Referenz: Teil-FCL, Anlage 1 / A / 1 (VO EU 1178/2011) Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(A) sind, müssen nach der Erteilung der LAPL(A) mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert haben, wovon mindestens 10 Stunden Flugausbildung sind, die in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert wurden. Dieser Ausbildungslehrgang muss mindestens 4 Stunden überwachten Alleinflug umfassen, davon mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden

Referenz: FCL.210.A

Page 36: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

PPL(A)

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung für LAPL Inhaber Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit einer TMG-Erweiterung sind, müssen Folgendes absolviert haben: − mindestens 24 Flugstunden auf TMG nach Eintragung der TMG-Erweiterung − 15 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen in einem Ausbildungslehrgang bei einer ATO; dies

schließt zumindest 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM) mit zwei vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz

Referenz: FCL.210.A

Page 37: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

Page 38: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

© ck 2013

Rechte Der Ultraleichtschein berechtigt zur Führung von Ultraleichtluftfahrzeugen mit der Ausnahme von Hubschraubern gemäß Anhang II lit. e der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 im Rahmen der entsprechenden Klassenberechtigung nach Sichtflugregeln.

1. Klassenberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/A),

2. Klassenberechtigung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/G),

3. Klassenberechtigung für einsitzige und mehrsitzige Tragschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von nicht mehr als 560 kg gemäß Anhang II lit. f der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (UL/T),

4. 4.Klassenberechtigung für Motorgleitschirme gemäß Anhang II lit. e der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 mit einer höchstzulässigen Leermasse (Masse einschließlich Gurtzeug und Rettungssystem) von mehr als 120 kg (UL/M).

Page 39: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine Ultra Light Berechtigung

Referenz

1 Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz mindestens 17 Jahre alt ZLPV 2012 § 3

2 Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 ZLPV 2012 § 5

3 Theoretische Ausbildung in einer Zivilluftfahrerschule ZLPV 2012 § 24b

4 Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung ZLPV 2012 § 24c

Page 40: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine Ultra Light Berechtigung

5

Klassenberechtigung UL/A Gesamtflugzeit mindestens 30 Stunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug.

ZLPV 2012 § 24d (2)

Klassenberechtigung UL/G Gesamtflugzeit mindestens 30 Stunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug

ZLPV 2012 § 24d (3)

Klassenberechtigung UL/T Gesamtflugzeit mindestens 35 Flugstunden und mindestens 150 Landungen mit Tragschraubern

ZLPV 2012 § 24d (4)

Klassenberechtigung UL/M 1. Grundberechtigung für Hänge- und Paragleiter gemäß ZLPV § 79 2. Praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, von der zuständigen Behörde

als schulungstauglich genehmigten Motorgleitschirmen, 3. Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorgleitschirmschirmen

(Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 4. Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke.

ZLPV 2012 § 24d (5)

Page 41: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

© ck 2013

Anforderungen bei Bewerbung um eine Ultra Light Berechtigung

Alleinüberlandflüge dürfen erst nach entsprechend durchgeführter theoretischer Ausbildung absolviert werden. Die praktische Prüfung ist innerhalb von 24 Monaten ab Abschluss der theoretischen Prüfung abzuschließen. Für Alleinüberlandflüge ist vom Lehrberechtigten unter Beachtung der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt ein schriftlicher Flugauftrag zu erteilen.

ZLPV 2012 § 24d (6)

6 Erfolgreiche Ablegung der praktischen Prüfung ZLPV 2012 § 24d (8)

7 Ablegung des language proficiency checks in englischer Sprache, mindestens Level 4, wenn der Bewerber in anderen als deutschsprachigen Staaten fliegen will, denn diese Berechtigung wird in die Lizenz eingetragen

EASA Part FCL.055

Page 42: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung

Bewerbung für ... Voraussetzungen für Anrechnung Anrechnung von Flugzeiten oder Starts/Landungen als PIC

UL(A)

UL(T) oder Segelfliegerlizenz oder gleichwertige ausländische Berechtigung

Statuscheck erforderlich

Segelfliegerlizenz ausgenommen TMG

Mindestens 15 Stunden einschließlich 5 h Alleinflugzeit auf UL(A) erforderlich

Hubschrauberpilotenlizenz oder Inhaber einer Klassenberechtigung UL(T)

5 Stunden

Page 43: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Nationale Lizenzen – Ultra Light

© ck 2013

Anrechenbare Ausbildung

Bewerbung für ... Voraussetzungen für Anrechnung Anrechnung von Flugzeiten oder Starts/Landungen als PIC

UL(T)

Berechtigung UL(A) oder Segelfliegerschein mit Startberechtigung HM oder EASA Part.FCL oder JAR-FCL Lizenz für Flächenflugzeuge oder Hubschrauber

15 Stunden + 15 Starts In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 h mit Fluglehrer, 5 h im Alleinflug und 20 Alleinlandungen enthalten sein. In solchen Fällen ist die Reduzierung der Überlandflugausbildung auf mindestens 50 km und 3 LDG auf weiteren Plätzen mit Fluglehrer möglich.

UL(G) 5 Stunden

UL(G) Hubschrauberlizenz oder, UL(T) oder Hänge bzw. Paragleiter

10 Stunden

UL(M) Motorisierte Hänge- bzw. Paragleiter 30 Starts und LDG können durch eine Unterschiedsschulung mit FL ersetzt werden

Page 44: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Übergang auf Part-FCL Lizenzen

Page 45: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Übergang auf eine Part FCL Lizenz

© ck 2013

Grundsätzlich werden JAR FCL Lizenzen als Part FCL Lizenzen anerkannt und umgeschrieben.

Nationale Lizenzen müssen angepasst werden HM-Berechtigung - MiM-Berechtigung:

Variante A HiM-Berechtigungen können über eine Übergangsbestimmung auf eine MiM-Berechtigung aufgestockt werden. • Wer zum Stichtag 31.7.2012 über eine Hilfsmotorstartberechtigung und die Klasse 2 verfügte, • 50 Flugstunden als PIC auf Touring Motorseglern hat,

kann eine erleichterte Möglichkeit (grandfathering) zur Aufstockung auf eine MiM-Berechtigung nutzen, die dann später in eine EU-Lizenz umgewandelt werden wird.

Dazu notwendig

• Selbsterklärung • Prüfungsflug

Grandfathering – Übergangsbestimmung mit Stichtag

Page 46: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Übergang auf eine Part FCL Lizenz

© ck 2013

HM-Berechtigung - MiM-Berechtigung: Variante B

Eine MiM-Ausbildung nach den noch bis maximal 7.4.2015 gültigen Lehrplänen, innerhalb einer Segelflugschule.

Dazu sind erforderlich:

Theorieausbildung 30h Lehrssal / 30 h Selbststudium

1. Luftrecht (insbesondere LVR inkl. Luftraumklassifizierung und Sprechfunk 2. Flugleistung und Flugplanung, 3. Betriebliche Verfahren, 4. Luftfahrzeugkunde und 5. Navigation.

Praxisausbildung 10 h / An- & Abflüge auf kontrollierten Plätzen / 20 Solostarts / 2 NAV-Δ-Flüge über je 270 km

Theroetische und praktische Prüfung

Nur möglich wenn Flugschule noch nicht als ATO zugelassen ist

Page 47: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Übergang auf eine Part FCL Lizenz

© ck 2013

HM-Berechtigung - MiM-Berechtigung: Variante C

Ab 8.4.2014 eine Ausbildung innerhalb einer ATO-Segelflug, für die Klassenerweiterung TMG.

GPL (Segelflugschein) wird als SPL anerkannt

TMG Erweiterung notwendig (siehe auch SPL)

6 Stunden Flugausbildung auf TMG, davon ... − 4 h mit Fluglehrer, − Alleinüberlandflug von mindestens 150 km (80 NM) mit vollständiger Landung auf

einem anderen als dem Startflugplatz Praktische Prüfung mit Nachweis theoretischer Kenntnisse aus

1. Grundlagen des Fliegens 2. betriebliche Verfahren 3. Flugleistung und –planung 4. allgem. Flugzeugkunde 5. Navigation

Nur möglich wenn Flugschule als ATO zugelassen ist

Page 48: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Übergang auf eine Part FCL Lizenz

© ck 2013

• Newsletter Österreichischer Aero Club • Information Übergang HM – MIM – Part FCL

• Part FCL – Entwurf (Deutsch)

Page 49: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Schulen nach EASA – ATO Approved Training Organisation

Page 50: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Schulen nach EASA | ATO

© ck 2013

Unterteilung in Complex und Non- Complex Organisation Unterschied definiert sich in der Management Struktur des Ausbildungsbetriebes.

Auf alle Fälle Non-Complex werden Flugschulen sein, die nur Lizenz für

• LAPL • SPL • PPL und • BPL

ausbilden. Referenz: AMC1 ORA.GEN 200 (b) Flugschulen für CPL und ATPL müssen eine dementsprechende Management Struktur entwickeln und können keine Personalunionen eingehen wie bei Flugschulen für LAPL, SPL, PPL und BPL. Zivilluftpersonal-Hinweis Austro Control:

Page 51: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Schulen nach EASA | ATO

© ck 2013

Personalstruktur einer ATO: • Accountable Manager –ACM • Compliance Monitoring Manager – CMM • Safety Manager – SM • Safety Review Board • Head of Training – HT • Chief Flying Instructor – CFI • Chief Theoretical Knowledge Instructor – CTKI

Alle Positionen sind zwingend zu besetzen, dabei sind Personalunionen möglich.

Page 52: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

© ck 2013

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Page 53: EASA Part FCL – Europäische Lizenzenflugplatz-zellamsee.at/de/pdf/EASA_Vortrag.pdf · EASA Referenz. 6 : Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben

Diskussionsrunde

© ck 2013