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Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) - Resumee und aktuelle Entwicklungen 1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010 BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 123 Fax: 040 / 432 53 125 eMail: [email protected] Internet: www.bag-ub.de

Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) - Resumee und aktuelle Entwicklungen 1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010

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Ein Jahr „Unterstützte Beschäftigung“

(§ 38a SGB IX)- Resumee und aktuelle

Entwicklungen

1. Regionaltreffen UB Norddeutschland

Lüneburg, 27. Oktober 2010

BAG UBSchulterblatt 3620357 Hamburg

Fon: 040 / 432 53 123 Fax: 040 / 432 53 125

eMail: [email protected]: www.bag-ub.de

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Rechtlicher Hintergrund - Leitlinien

1994: Benachteilungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3)

2001: SGB IX - Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe

2009: VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX

Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136) / 277.000 Plätze (2008)inklusive Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Förderbereich

behinderte Personen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können

Integrationprojekte (§ 132) / 7.000 schwerbehinderte Arbeitnehmer (2008) schwerbehinderte Personen, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund Art

und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von IFD auf besondere Schwierigkeiten stößt

Integrationsfachdienste (§ 109) / 96.000 Personen Beratung/ Begleitung (2008) (schwer-) behinderte Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und

berufsbegleitender Betreuung (Vermittlungsquote: 33% / Arbeitsplatzsicherungsquote: 73%)) Arbeitsassistenz (§ 33, 8, Nr.3 und § 102, 4) / 1.900 Personen (2008) regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der

Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Unterstützte Beschäftigung / 3.110 Plätze (Stand: Januar 2010) Maßnahme (§ 38a): behinderte Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erlangen

und Erhalten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Konzept (EUSE): behinderte bzw. benachteiligte Personen, die Unterstützung beim Erlangen

und Erhalten von bezahlter Arbeit auf dem allg. Arbeitsmarkt benötigen

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Von der einrichtungs- zur personenzentrierten Unterstützung Berufliches Orientierungsverfahren im Übergang Schule-Beruf

(vgl. Berufswegekonferenz Baden.-W. / Kultusbehörden einbeziehen) Öffnung der WfbM-Leistungen für andere Anbieter unter

Beibehaltung der fachlichen Anforderungen (z.B. Förderung des Übergangs)

Dauerhafter Minderleistungsausgleich für voll Erwerbsgeminderte(vgl. z.B. Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen)

Förderung des Persönlichen Budgets Sozialraumorientierung

(z.B. Bamberg bewegt; längerfristige Begleitprojekte)

Rechte und Qualität sichern!

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Definition Unterstützte Beschäftigung

Unterstützung

von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Gruppen

beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit

(tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung)

in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes

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Das KonzeptUnterstützte Beschäftigung

Gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten. Zentrale Bausteine sind eine persönliche Zukunftsplanung, die

Arbeitsplatzakquisition und das Job Coaching Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und Teilhabewünschen

steht im Mittelpunkt Vermittlung berufsübergreifender Schlüsselqualifikationen und

Bildungsinhalte (Persönlichkeitsentwicklung) Basiert auf Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes Die Qualitätsstandards gelten für alle Angebote zur Teilhabe am

Arbeitsleben, die auf Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zielen

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Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung

Das Konzept wurde Ende der 1970er Jahre basierend auf dem „Normalisierungsprinzip“ in den USA entwickelt und dort 1984 gesetzlich verankert

Europäischer Dachverband seit 1993 (2009: 19 Mitglieder)

„European Union of Supported Employment - EUSE“ - Handbuch Qualitätsstandards Unterstützte Beschäftigung -

Nationaler Dachverband in DeutschlandDie BAG UB wurde 1994 gegründet

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Unterstützte BeschäftigungDas Originalkonzept und die Maßnahme

Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) wird ein Personenkreis anerkannt, dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt. Die Maßnahme (2-3 Jahre betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf anschließend Berufsbegleitung) zielt auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das Konzept Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.

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Gesetz zur Einführung „Unterstützter Beschäftigung“

- Dezember 2008 - Maßnahme UB nach § 38a SGB IX:

individuelle betriebliche Qualifizierung

Berufsbegleitung

Dauerhaft ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze der WfbM

Anstieg Anteil Ausgleichsabgabe zugunsten der Länder um 10% (2009: + 50 Mio €)

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§ 38a SGB IX Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“

Zielgruppe: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf

(Berufsbildungsbereich WfbM ↔ UB ↔ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme)Ziel: Eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu

ermöglichen und zu erhaltenArt der Leistung:1. Individuelle betriebliche Qualifizierung (Vorbereitung, Erprobung + Einarbeitung)

inkl. berufsübergreifende Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen und Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen

Rehabilitationsträger: i.d.R. Bundesagentur für Arbeit; Ausschreibung (sonst: UV, RV, Kriegsopferfürs./-vers.)2. Berufsbegleitung bei Bedarf (Stabilisierung + Krisenintervention) Leistungsträger: i.d.R. Integrationsämter; Pflichtleistung für Schwerbehinderte + Gleichg. (sonst: UV) Rehabilitationsträger beteiligt bei Bedarf frühzeitig Leitungsträger Berufsbegleitung

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§ 38a SGB IX Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“

Dauer: Individuelle betriebliche Qualifizierung: bis zu 2 Jahre und ggf. Verlängerung bis zu weiteren 12 Monaten,

wenn aufgrund Art oder Schwere der Behinderung der gewünschte und nachhaltige Qualifizierungserfolg nicht anders erreicht werden kann

Berufsbegleitung Solange und soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung

des Beschäftigungsverhältnisse erforderlich istAnbieter: Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, die ihre Aufgaben entsprechend der Bedürfnisse der behinderten Menschen erfüllen über Fachkräfte mit geeigneter Berufsqualifikation / Berufserfahrung verfügen Teilnehmenden geeignete betriebliche Qualifizierungsplätze anbieten die berufliche Eingliederung der Teilnehmenden unterstützen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen ein System des Qualitätsmanagements nach § 20/2, Satz 1 SGB IX anwenden BAR: GE UB zu Qualitätsanforderungen, Leistungsinhalten + Zusammenarbeit

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§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit

Orientierungs-/Einstiegsphase: Feststellung des besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise geeigneter Qualifizierungsplätze

(vorhandene Eignungsdiagnostik) Möglichst frühzeitige Erprobung des Teilnehmers im

Betrieb (i.d.R. in 8 Wochen) teilnehmerorientierte Vorbereitung (erprobungsfreie

Zeiten, „häusliche Aufträge“) Anwesenheit des Teilnehmers mind. 15/20 Stunden

wöchentlich (inkl. Projekttag)

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§ 38a SGB IXStandards Bundesagentur für Arbeit

Qualifizierungsphase: i.d.R. mehrere Praktika in unterschiedlichen Betrieben und

Arbeitsfeldern Entsprechend der maßgeblichen täglichen Arbeitszeit im

Betrieb max. 9 Zeitstunden täglich + Pausen ggf. Reduktion auf bis zu 15 Stunden wöchentlich

Ein Projekttag pro Woche (ggf. gebündelt). Inhalte: Reflexion, Persönlichkeitsbildung, Schlüsselqualifikationen, berufsübergreifende Kenntnissen und berufsbezogenes Theoriewissen (siehe Beispiele BA)

Bildungsaspekt beachten

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Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“

Mögliche Praktikumsarten Orientierungspraktika (auch kurze Hospitationen) Qualifizierungs-/Stabilisierungspraktika Parkpraktika Notfallpraktika Praktika für gezielte Qualifikationen

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Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“

Vereinbarungen mit den Betrieben Qualifizierungsplan Allgemeiner Praktikumsvertrag

Status der TeilnehmerIn Arbeitszeiten AnsprechpartnerInnen Versicherungsfragen Allgemeine Rahmenbedingungen

(Urlaub, Krankheit, Unfall, etc.)

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Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“

Job Coaching Ziel Passung von Anforderungen und Fähigkeiten

Unterstützung zur Einarbeitung am Arbeitsplatz zur sozialen Integration im Betrieb orientiert am individuellen Bedarf

Speziell geschulte Fachkräfte unterstützen ArbeitnehmerIn / PraktikantIn beraten ArbeitgeberIn (KollegInnen, Vorgesetzte)unterstützt durch „Paten“ im Betrieb

Finanzierung: neben § 38a SGB IX (seit 2009) auch § 102 Abs. 3 Nr. 1e SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV

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Aus der Praxis erfolgreicher Modelle „Unterstützter Beschäftigung“

Fehlende Kompetenzen werden häufig als Ausdruck von Persönlichkeitsmerkmalen gesehen:

„Entweder man ist flexibel oder man ist es nicht!“- und gelten demnach als nicht erlernbar und vermittelbar

Der Job Coach hingegen initiiert Lernprozesse, leitet an, klärt auf, arbeitet mit und gestaltet die Kommunikation

zwischen ArbeitnehmerIn, KollegInnen und Vorgesetzten

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§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit

Stabilisierungsphase: beginnt, wenn Tätigkeiten am (zugeschnittenen) Arbeitsplatz

beherrscht werden GE UB: Absichtserklärung des Betriebes auf Arbeitsvertrag

zielt auf dauerhafte Integration im betrieblichen Alltag in einem Unternehmen mit Beschäftigungsperspektive

Vorbereitung aller Beteiligten auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Schnittstelle zur Berufsbegleitung Hinweis: Ggf. erneut Praktikumswechsel,

weil Einstellung nicht möglich ist

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§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit

Grundsätzliches: kein Gruppenangebot, sondern an betrieblicher Praxis

ausgerichtete individuelle Qualifizierung in allen Phasen prüfen, ob Potenzial für allgemeinen

Arbeitsmarkt vorliegt gewachsene Vernetzung mit Arbeitgebern und anderen

regionalen Akteuren (Schulen etc.) Paten im Betrieb bestimmen individueller Förder-, Einarbeitungs- und Qualifizierungsplan Trainer erklärt TN Aufgaben, führt diese vor, begleitet die

Ausübung und zeigt Betrieb ggf. alternative Tätigkeiten auf Sozialpädagogische Begleitung (lebenspraktische Hilfen)

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§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit

Mögliche gesonderte Kostenerstattung: Beförderung des Teilnehmers Überbetriebliche Qualifizierungen

(Staplerführerschein, Maschinenschein etc.) Gebärdensprachdolmetscher Ärztliche Untersuchung bei entsprechenden

Tätigkeiten / hygienischen Vorschriften

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§ 38a SGB IX Standards Bundesagentur für Arbeit

Personal: fest angestellt, fachlich qualifiziert und erfahren ständige Weiterqualifizierung Teambesprechungen und (Fall-) Supervision kein Wechsel im Laufe der Unterstützung Personalschlüssel: 1 Qualifizierungstrainer : 5 Teilnehmenden

Aus der Praxis: Ggf. Arbeitsteilung:

- Qualifizierungstrainer/in- Akquisiteur/in- Bildungsfachleute

Mix aus pädagogisch, gewerblich, methodisch-didaktischen Qualifikationen Arbeitsort ist überwiegend im Betrieb (mit Teilnehmenden) Unterstützung des Teilnehmers durch zwei Job Coaches

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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf

Ziele der Gemeinsamen Empfehlung Um ein einheitlich hohes Niveau der Leistungserbringung bei

gleichzeitiger Vergleichbarkeit der Leistungsangebote im Rahmen Unterstützter Beschäftigung zu erreichen, konkretisieren die Vereinbarungspartner die in § 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen und entwickeln sie weiter. Dabei enthält die Gemeinsame Empfehlung auch Ausführungen zu Leistungs-inhalten Unterstützter Beschäftigung und zur Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner.

Ziele der Unterstützten Beschäftigung behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf

unter Berücksichtigung ihres Wunsch- und Wahlrechtes eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.

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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf

Weitere Zielsetzungen: Mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben,

außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten.

Die Unterstützung durch den Leistungserbringer erfolgt individuell und unmittelbar am Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeits-marktes und in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Kolleg/innen (Job-Coaching).

Die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem

Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes wird sichergestellt.

Leistungen der Unterstützten Beschäftigung dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung die berufliche Integration durch andere Teilhabeleistungen, insbesondere Berufsvorbereitung und Berufsausbildung oder Weiterbildung nicht möglich ist.

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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf

Anlässe der Berufsbegleitung (insbesondere):1.während der Probezeit2.wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist3.wenn Nach- und Weiterqualifizierungen erforderlich sind4.wenn die eigene betriebliche Rolle im Umgang mit KollegInnen noch nicht gefunden ist5.wenn der Mensch mit Behinderung von Konflikten im Betrieb betroffen ist6.wenn das Leistungsvermögen von den betrieblichen Anforderungen abweicht7.wenn sich betriebliche Arbeitsarbläufe ändern oder Ansprechpartner wechseln8.wenn psychische und/oder emotionale Instabilität vorliegt9.wenn die vermittelte Person weiterhin Unterstützung benötigt10.wenn die Verantwortlichen im Betrieb weiterhin Unterstützung benötigen

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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf

Inhalte der Berufsbegleitung (insbesondere):

1.Arbeitsdiagnostik2.Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen3.Regelmäßige Einzelfallberatung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unterschiedlichen Betriebsenenen4.Beratung bei Veränderung der Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen und Begleitung ihrer Umsetzung5.Gewährleistung einer innerbetrieblichen personellen Unterstützung6.Organisation eines Job Coachings

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Gemeinsame Empfehlung UB nach § 38a (6) SGB IX - Entwurf

§ 13 Zusammenarbeit der AkteureLeistungserbringer informiert Leistungsträger über Wechsel zwischen Einstiegs-/ Qualifizierungs-/ StabilisierungsphaseBeginn Stabilisierungsphase: Planungsgespräch zwischen Teilnehmendem/r, Leistungserbringer und –träger zum Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungregelt, wenn der Übergang in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung nicht möglich istregelt, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist

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ErgebnisseUnterstützter Beschäftigung

Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes

passgenauer Arbeitsplatz Der / Die Beschäftigte wird als wertvolle/r Mitarbeiter/in

betrachtet Dem / Der Beschäftigten stehen Möglichkeiten

der beruflichen Weiterqualifizierung offen Klärung der - vorläufigen - beruflichen Perspektive …

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Beispiel: Herr Ole H., Tankstellenhelfer Hamburger Arbeitsassistenz

1993 – 1997Sonderschule für Geistigbehinderte

1997 – 1999Berufsvorbereitungsklasse

1999 – 2001Betrieblicher Berufsbildungsbereich5 Praktika à 3-5 Monate in Friedhofsgärtnerei (4 Monate) 2x Tankstelle (3 Monate) Tennisplatzanlage (5 Monate) und Flughafen (3 Monate)

Seit dem 01. Mai 2001sozialversicherungspflichtiges Arbeits-verhältnis im Qualifizierungsbetrieb (EGZ)

Berufsbegleitung2 Jahre regelmäßige Begleitung (1. Jahr: 200 Std., 2. Jahr: 180 Std.); anschließend 2 Nachqualifizierungen

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Beispiel: Herr David T., ProduktionshelferNIAB Fürstenwalde

Bis 2003Schule, Förderschwerpunkt geistige EntwicklungVom 01.09.2003 bis 15.06.2008 Berufsbildungsbereich

(Holzwerkstatt + Hausmeisterbereich) Arbeitsbereich (z.T. ausgelagerter Arbeitsplatz)Vom 18.04.2007 bis 15.06.2008Teilnahme am Projekt von NIAB Persönliche Zukunftsplanung

(Wünsche, Ziele, biografische Ressourcen) Schnupper- und Erprobungspraktika

(Hausmeister, Tischlerei; je mehrere Wochen) 2x Qualifizierungspraktika in Klinkerherstellung

(Produktion; 3 Monate und 6 Monate)

Seit dem 16. Juni 2008Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisim Qualifizierungsbetrieb (EGZ)

Berufsbegleitung4 x Job Coaching im Betrieb von insgesamt 8 Std. in 4 Monaten und verschiedene Gespräche mit Betrieb und Eltern

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Beispiel: Frau Kerstin R., Spülhilfe ACCESS Integrationsbegleitung Erlangen

Bis 2004 Schule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Vom 01.09.2004 bis 30.09.2005 „Betriebliches Arbeitstraining“ als BvB3 Qualifizierungspraktika: 3,5 Monate Küche eines Altenheimes 4,0 Monate Bäckereifiliale 4,5 Monate Bäckereifiliale (Übernahmeoption)

Seit dem 01.10.2005 sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnisim Qualifizierungsbetrieb zunächst befristeter Arbeitsvertrag

für 2 Jahre, 100 Monatsstunden Ab 01.10.2007 unbefristeter Arbeitsvertrag,

100 Monatsstunden (EGZ)

Berufsbegleitung: Kontinuierliche Betriebsbesuche zunächst im 2wöchigen Abstand, dann im 3-4wöchigen Abstand

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Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09

47 beantwortete Fragebögen aus 12 Bundesländern

N=522 Plätze (20% der durch die Bundesagentur für Arbeit vergebenen Plätze InbeQ Ende Oktober 2009)

400 Teilnehmende sind in InbeQ gestartet (77%)(385x Sachleistung / 15x Persönliches Budget)

Frühester Beginn der Maßnahme UB: Mai 2009

Aussagen zur Berufsbegleitung noch nicht möglich

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Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09

Art der Behinderung: 71% Lern- bzw. geistige Behinderung

11% psychische Erkrankung

10% Körper- und/oder Sinnesbehinderung

1% Sonstige Behinderung

7% Informationen liegen nicht vor

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Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09

Schwerbehindertenausweis: 44% mit Schwerbehindertenausweis 47% ohne Schwerbehindertenausweis (!) 9% Informationen liegen nicht vor

Geschlecht: 39,5% weiblich 54,5% männlich 6,5% Informationen liegen nicht vor

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BAG UB 34

Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09

Alter: 5,5% unter 18 Jahre 60,3% 18-24 Jahre 26,8% 25-40 Jahre 2,3% über 40 Jahre 5,3% Informationen liegen nicht vor

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BAG UB 35

Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09

Schulbesuch: 65,0% Sonderschule 14,8% Hauptschule 4,3% Realschule 1,5% Gymnasium 1,8% sonstige Schule 12,8% Informationen liegen nicht vor

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BAG UB 36

Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09Letzte Berufs-/Schulstation vor Beginn InbeQ: 44,5% arbeitslos (SGB III oder SGB II Bezug) 22,0% berufsvorbereitende Maßnahme 8,3% Schulbesuch 3,8% Ausbildung 0,8% WfbM 0,5% sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 0,3% Studium 9,8% Sonstiges 10,3% Informationen liegen nicht vor

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BAG UB 37

Umsetzung § 38a SGB IX:Mitgliederumfrage BAG UB vom 29.10.09

Qualitative Fragen: Gelingt es Qualifizierungsplätze innerhalb von 8

Wochen zu akquirieren? Gelingt es passende Qualifizierungsplätze zu

akquirieren? Qualifizierungsbedarf der Teilnehmenden Unterstützung im Betrieb – Job Coaching Gestaltung des Projekttages

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BAG UB 38

Umsetzung § 38a SGB IX:Diskussionen und Herausforderungen

Offene Ausschreibung: Preisdumping + Schnittstellenprobleme Rahmenverträge Neue Erfahrungen sammeln und auswerten, z.B.:

Art und Intensität der Unterstützung bei Menschen mit psychischer Erkrankung

Akquisitions- und Fahrwegeaufwand in ländlichen und strukturschwachen Regionen

Mobilität der Teilnehmenden und regionales ÖPNV-Angebot Qualitätsstandards der GE UB umsetzen und prüfen Einzelne Rückmeldungen zur pauschalen Begrenzung von Laufzeit

und Anzahl bzw. Dauer der Qualifizierungspraktika UB mit persönlichem Budget Intensivierung Fachaustausch UB-Anbieter und Leistungsträger

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Herzlichen Dankfür Ihre

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Weitere Informationen:

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