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Mag a . Monika Fiser, Mag a . Marlies Gaerbauer Gender Budgeting – Ein Leitfaden zur Umsetzung der Haus- haltsretsreform Working Paper 2/2010

Ein Leitfaden zur Umsetzung der Haus- - BMF196db8f0-e701-4b32-9c77-3a19abe1b… · Performance Budgeting beschreibtein Verfahren, bei dem politischeZiele mit messbaren Ergebnissen

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    Maga. Monika Fischer, Maga. Marlies Gatterbauer

    Gender Budgeting – Ein Leitfaden zur Umsetzung der Haus-haltsrechtsreform

    Working Paper 2/2010

  • Inhalt

    Inhalt

    1. Einleitung 72. Warum ein Leitfaden? 83. Performance Budgeting als Basis für die wirkungsorientierte Haushaltsführung 9 3.1. Was versteht man unter „Performance Budgeting“? 9 3.2. Wirkungsorientierung als Grundsatz der neuen Haushaltsführung 9 3.3. Das Basismodell staatlicher Intervention 9 3.4. Einige Beispiele aus der Praxis 114. Gender Budgeting 12 4.1. Vorfrage: Was ist Gender Mainstreaming? 12 4.2. Was ist Gender Budgeting? 12 4.3. Ziele von Gender Budgeting 12 4.4. Erkenntnisleitende Fragestellungen im Rahmen von Gender Budgeting 125. Der Weg zum Wirkungsziel – Zielformulierung und Umsetzung 13 5.1. Allgemeines 13 5.2. UmsetzungeinesGleichstellungszielsinvierSchritten 13 5.2.1. Analyse 14 5.2.2. Ziele 15 5.2.3. Umsetzung 16 5.2.4. Evaluierung 166. Darstellung des Gleichstellungsziels in den Budgetunterlagen, die fürdiemittelfristigeundjährlicheHaushaltsplanungzuerstellensind 17 6.1. Strategiebericht 17 6.2. BVAjeUntergliederung 17 6.3. BVAjeGlobalbudget 17 6.4. TeilheftezumBVA 18 6.5. Zusammenfassende Übersicht über die einzelnen Budgetunterlagen 197. Praxisbezogene Beispielsammlung zum Gleichstellungsziel 20 7.1. GleichstellungszielgemäßArtikel13Abs.3B-VGundGenderBudgeting 20 7.2. BundesministeriumfürFinanzen:Gender-AspektevonSteuern 20 7.3. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: GenderaspektdesBudgets-Arbeitsmarktpolitik 21 7.4. Präsidentschaftskanzlei:ErhöhungdesFrauenanteilsbei Akademiker/inne/n 22 7.5. Wien:GenderBudgeting,BeispieleausdemBudget-Voranschlag2009 22 7.6. Klosterneuburg:ErhöhungdesFrauenanteilsimGemeinderat 23 7.7. Sachsen-Anhalt:ÖffentlicherNahverkehr 23 7.8. Berlin:E-LearningimStrafvollzug 24 7.9. Schweiz: Stipendienvergabe 258. Ausblick 279. Begriffsbestimmungen 2810. Literatur-undQuellenverzeichnis 2911. Anhang 31

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    Die vorliegende ressortübergreifende Projektarbeit wurde im Rahmen desManagementlehrgangs Potenzial- entwicklungsprogramm2009derVerwaltungsakademiedesBundeszumaktuellenThema„DieHaushaltsrechts-reformdesBundes“verfasstundsetztsichmitdeminderÖsterreichischenBundesverfassungverankertenZielderGleichstellungvonFrauenundMännernbzw.mitdemThemaGenderBudgetingnäherauseinander.

  • Informationen

    Die Working Papers werden von Mitarbeiter/innen des Bundesministeriums für Finanzen oder von Experten/innen, die mit ihnen kooperieren, verfasst. Ziel ist es, Erkenntnisse aus der laufenden Arbeit des Finanzministeriumseiner informiertenÖffentlichkeitvorzustellen,umdiewirtschaftspolitischeDiskussionanzuregenunddieweitereArbeit zu bereichern.Die Inhalte stellen nicht notwendigerweise die offizielle Meinung des Bundesministeriums für Finanzen dar, sondern fallen in die Verantwortung der jeweiligen Autorinnen und Autoren.

    IhreKommentareundAnfragenrichtenSiebittean:Dr.AlfredKatterl,AbteilungIII/1AllgemeineWirtschaftspolitik,Tel.:+43/1/51433-0e-mail:[email protected]

    Kostenlose Bestellung der Publikation:Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/7ÖffentlichkeitsarbeitundKommunikationHintereZollamtsstraße2b,[email protected]

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    1. Einleitung

    Mit der 2. Etappe der Haushaltsreform wird ab 2013 die wirkungsorientierte Haushaltsführung eingeführt. EinwesentlicherAspektdieserWirkungsorientierungist dabei das „Gender Budgeting“. Ziel der Projekt-arbeit war es, ein Konzept für einen Leitfaden als an-wendungsorientierte Hilfestellung für die praktischeUmsetzung von Gender Budgeting in der Verwaltung zuentwickeln.DieAutorinnenversuchenzuillustrie-ren,wieeinsolcherLeitfadengestaltetwerdenkönnte.Gleichzeitigwurden einige praktische Beispiele zumGleichstellungszielindasKonzeptaufgenommen,umdasoftalszuabstraktbzw.komplexgehandhabteThe-ma„GenderBudgeting“greifbarerzumachen. DasErgebnisdieserArbeit soll einVorschlag füreinen begleitenden Leitfaden bzw. Arbeitsbehelf für die Implementierung von Gender Budgeting sein und einenAusblickaufdieUmsetzungderzweitenEtappederHaushaltsrechtsreformbieten.

    1. Einleitung

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    2. Warum ein Leitfaden?

    ImZugederHaushaltsrechtsreformwurdemit1.1.2009inderÖsterreichischenBundesverfassungdasZieldertatsächlichenGleichstellungvonFrauenundMännernverankert.DieseZielbestimmungwirdab2013mitIn-Kraft-TretenderzweitenEtappederHaushaltsrechts-reform mit der Einführung der wirkungsorientierten Haushaltsführung verstärkt: Es wird eine wirkungs-und leistungsorientierte Budgetierung eingeführt, was bedeutet,dasssichdergesamteBudgetprozess–ange-fangen von der Budgetplanung über den Budgetvoll-zug bis zum Controlling – an den angestrebten Wir-kungen orientiert. Künftig sollen die Auswirkungendes Verwaltungshandelns und der Budgetpolitik ins-besondere auchhinsichtlichderVerteilung undAuf-bringung öffentlicherMittel auf Frauen undMänneranalysiertundgegebenenfallskorrigierendeMaßnah-men ergriffenwerden. Dazu ist es erforderlich, dassdie BudgetmittelmitWirkungs- und Leistungszielenverknüpft und insbesondereGenderaspekte im Bun-desbudgetverstärktberücksichtigtwerden. Da die Integration von Wirkungen und Leistungen insBudgeteinenerheblichenKulturwandel inPolitikund Verwaltung erfordert und für alle Ressorts eine neueHerausforderungdarstellt,könnteeinLeitfaden

    die Ressorts bei der Umsetzung der Wirkungsorien-tierung unterstützen. Dieser soll aufzeigen, wie an das Thema Gender Budgeting herangegangen werden kannundwieWirkungsinformationenzumGleichstel-lungszielindenBudgetunterlagenaufbereitetwerdenkönnen.GleichzeitigsolldenRessortsmitdenimLeit-faden angeführten Beispielen das Thema Gender Bud-getingnähergebrachtwerden.DerLeitfadensolleinesystematische Anleitung enthalten, die den Ressortshilft, ineinzelnenSchritteneinGleichstellungszielzuerarbeiten. DerLeitfadenrichtetsichanalle,die imRahmender Umsetzung der Wirkungsorientierung mit der In-tegrationdesGleichstellungziels befasst sind.DadieWirkungsinformationen über alle Steuerungsebenen abgestimmt sein sollen1, werden sowohlMitarbeiter-innen und Mitarbeiter der Bundesministerien und OberstenOrganealsauchBedienstetenachgeordneterOrganisationseinheiten2 betroffen sein.Der LeitfadenkönntesichaberauchfüralljenePersonenoderOrga-nisationenalsnützlicherweisen,die–abgesehenvomGleichstellungsziel–ganzgenerellGrundlegendeszurWirkungsorientierung und deren Herangehensweise inErfahrungbringenmöchten.

    2. Warum ein Leitfaden?

    1Vgl.BundesministeriumfürFinanzen,HandbuchWirkungsorientierteHaushaltsführung,Februar2010,S.452 Im Sinne des Entwurfs des neuen Bundeshaushaltsgesetzes sind dies Mitarbeiter/innen sog. haushaltsleitender Organe sowie Mitarbeiter/innen sog. haushalts-führender Stellen.

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    3. Performance Budgeting

    3.1. Was versteht man unter „Per-formance Budgeting“?

    Performance Budgeting beschreibt einVerfahren, beidempolitischeZielemitmessbarenErgebnissenver-knüpftwerden.Darunter istdieBindungöffentlicherAusgabenanvonderPolitikdefinierteErgebnissezuverstehen. Performance Budgeting ist somit eine Art Budgetierung, die Budgets in Beziehung zu mess-barenZielenderPolitik setzt.Der (Ausgaben-)ErfolgwirddanninBeziehungzudenerreichtenResultatender Politik dargestellt.UmdieWirtschaftlichkeit desVerwaltungshandelns zu steigern, werden die Effizi-enz,alsodieRelationvonAufwand(Input)undErtrag(Output), unddieWirkung (Outcome) vonMaßnah-menzumMaßstabdesadministrativenHandelns.

    Zentrale Gestaltungselemente dabei sind die:• FormulierungübergeordneterLeitziele• AbleitungkonkreterTeilzielefürdieeinzelnenPoli-tikbereiche

    • Fixierung von Performance Indikatoren zur Mes-sungderZielerreichung

    • MessungderZielerreichungundRückkopplungindenZielsetzungs-undPlanungsprozess3

    „Performance budgeting is a form of budgeting that relates funds allocated to measurable results“(OECD, 2007, „Performance Budgeting in OECD Countries“,S.20)

    DurchdenEinsatzvonPerformanceBudgetingerwar-tetmansich• einegrößereTransparenzstaatlichenHandelns,• eine verbesserte Verantwortlichkeit für staatliches

    Handeln und • eineeffizientereMittelverwendung.

    3.2. Wirkungsorientierung als Grundsatz der neuen Haushalts-führungDie Bundesverfassung sieht die Wirkungsorientierung insbesondereunterBerücksichtigungdesZielsdertat-sächlichen Gleichstellung von Frauen und Männernals Grundsatz der neuen Haushaltsführung ab 1.1.2013 vor(Artikel51Abs.8B-VG).WardieBudgeterstellungbishervoneinerInputorientierunggeprägt,indemdieSteuerungnahezuausschließlichüberdasAusmaßein-gesetzterRessourcenerfolgtist,rücktnundasgeplanteErgebnis des Verwaltungshandelns, die Wirkung, in dasZentrumderBetrachtung. ImneuenSteuerungs-modell bilden die Wirkungsziele den Angelpunkt und Ausrichtungsmaßstab des Verwaltungshandelns. DieErzielungvonWirkungenbrauchtjedochZeit.Siesindnurlangfristigerkennbarundoftschwierigzumessen.DieSteuerungerfolgtdeshalbüberProgramme,Maß-nahmen, Produkte und Leistungen, die geeignet sind, die angestrebten Wirkungsziele zu realisieren4.

    3.3. Das Basismodell staatlicher Intervention

    InputInput bezieht sich auf die eingesetzten Ressourcen (finanziell,personell,sachlich).Beispiele:• Personalmittel• Budgetmittel• Investitionsmittel• MittelfürbestimmteProgramme

    MaßnahmenHiersindMaßnahmenderPolitikgemeint.Beispiele:• ErrichtenvonSpitälern,Bereitstellungvonmedizi-nischemPersonal

    • ErrichtenvonSchulen,Bildungsmaßnahmen

    3Vgl.Seitz,Helmut,PerformanceInformation(PI),PerformanceManagement(PM)&PerformanceBudgeting(PB)imöffentlichenSektor.Eineumsetzungsori-entierte Darstellung, Vortrag im Rahmen des Workshop „Performance Budgeting and Management“, Juni 2008, S. 2 4 Vgl. Wegweiser Wirkungsorientierung, Bundeskanzleramt, Juni 2009

    3. Performance Budgeting als Basis für die wirkungs- orientierte Haushaltsführung

    Input Maßnahmen Output Wirkung(Outcome)

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    3. Performance Budgeting

    • BereitstellenvonzusätzlichenPolizeikräften• Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten imWirtschaftsstrafrecht

    • Förderprogramme,Informationskampagnen

    OutputUnter Output sind Leistungen bzw. Produkte zu ver-stehen,diederStaatbereitstellt.Outputsbeziehensichauf die Politikinstrumente, die von der Regierung/Verwaltung eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Wir-kungenkönnenOutputsweitgehenddurchdieRegie-rung gesteuert werden.Beispiele für Output:• Arbeitslosenunterstützung• Verstärkte Gesundheitsversorgung durch öffent-licheSpitäler

    • AusbaudesöffentlichenVerkehrs• ErhöhungderPolizeipräsenz• Erhöhung der Anzahl kostenloser Kindergarten-plätze

    • RaschereAbwicklungvonGerichtsverfahren• VerstärkteVerkehrskontrollen• Gratis-Grippeschutzimpfungen

    Wirkung (Outcome)Wirkung meint • dieWirkungdes staatlichenHandelns aufdieGe-sellschaftbzw.aufeineZielgruppe;

    • die Folgen der Leistungen bzw. des Outputs beiAdressaten,Drittenund/oderinderGesellschaft.

    Eine„Wirkung“beziehtsichsomitaufdenbeabsichti-gtenEinflussvonstaatlicher InterventionaufdieGe-sellschaftbzw.eineZielgruppe.Beispiele:• SenkungderArbeitslosigkeit• GrößereMobilität• VereinbarkeitvonFamilieundBeruf• VermeidungeinerPandemie• Aufrechterhaltung eines hohen subjektiven Sicher-

    heitsgefühls• SenkungderVerkehrsunfälle• VerbesserungderWohnqualität

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    3. Performance Budgeting 3.

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    4. Gender Budgeting

    4.1. Vorfrage: Was ist Gender Mainstreaming?

    GenderMainstreamingbedeutet,einegeschlechterbe-zogeneSichtweiseinallePolitikbereicheundEntschei-dungsprozesse einzubringen. Ziel dieser Strategie ist dieGleichstellungvonFrauenundMännern in allenBereichen.

    DefinitiondesEuroparates(Straßburg1998):GenderMainstreamingbestehtinder(Re-)Organi-sation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluie-rung politischer Prozesse,mit demZiel, eine ge-schlechterbezogene Sichtweise in alle politischenKonzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durchalleanpolitischenEntscheidungenbeteilig-ten Akteurinnen und Akteure einzubeziehen.

    4.2. Was ist Gender Budgeting?

    Ausgangspunkt:Das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik bzw. wird oft als das “Regierungsprogramm in Zahlen“bezeichnet. Mit dem Budget wird ausgedrückt, wel-che gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder kultu-rellenBereichederjeweiligenRegierungwichtigsind.Auchwenn Zahlen nicht allein zeigen, welche Zieleangestrebt werden, hat doch die Entscheidung, wo-für die Haushaltsgelder des Staates ausgegeben wer-den,großenEinflussdarauf,wiesicheineGesellschaftentwickelt. Budgets wirken sich auf das Leben vonFrauen und Männern unterschiedlich aus. Die Bud-getgestaltung kann dazu beitragen, dass bestehende geschlechtsspezifischeUnterschiedeverstärktwerdenoder dass bestehende geschlechtsspezifische Unter-schiedeverringertoderabgebautwerden.

    Definition:Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming im Budgetprozess. Es stellt ein Instru-ment für geschlechtersensible Budgetpolitik dar. ZielisteinegerechteVerteilungderfinanziellenMittelzwi-schendenGeschlechtern.

    Definition des Europarates (Gender budgeting.Final report of the Group of specialists on gender budgeting.Straßburg2005):Gender Budgeting ist eine Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es be-inhalteteinegeschlechtsbasierteBestandsaufnahme der Haushalte, die eine Genderperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsprozesses einschließtund die Einnahmen und Ausgaben so umverteilt, umdieGeschlechtergleichstellungzufördern.

    4.3. Ziele von Gender Budgeting5 • Geschlechterperspektive in die Budgetpolitik bzw.

    in den Haushaltsprozess miteinbeziehen• AusgabenundEinnahmenumstrukturieren,umdieGleichstellungvonFrauenundMännernzufördern(FörderungderGleichstellungimWirtschaftsleben)

    • Eigenständige Existenz von Frauen und Männernsichern

    • Bedürfnisse von Frauen/Mädchen ebensowie vonMännern/Bubenberücksichtigen

    • BudgetsundderenErstellungtransparentermachen• Mittelzielgerichtetereinsetzen(Wirkungsorientierung)• Erweiterungder ökonomischenPerspektive: unbe-

    zahlte Arbeit einbeziehen sowie bezahlte und unbe-zahlteArbeitum-bzw.gleichverteilen

    • Gleiche Teilhabemöglichkeiten von Frauen undMännern in allen gesellschaftlichen Bereichen, vorallemangesellschaftlichenEntscheidungsprozessen

    4.4. Erkenntnisleitende Frage-stellungen im Rahmen von Gender Budgeting

    • WieverteilensichöffentlicheEinnahmenundAus-gabenaufFrauenundMänner?

    • Wie wirken öffentliche Einnahmen undAusgabenaufdiegeschlechtsspezifischeRessourcenverteilung?

    • Wiewirken öffentliche Einnahmen undAusgabenauf die geschlechtsspezifischeVerteilung bezahlterund unbezahlter Arbeit?

    • Wie werden Geschlechterrollen von öffentlichenEinnahmenundAusgabenbeeinflusst?

    4. Gender Budgeting

    5Vgl.Klatzer,Elisabeth,GenderBudgeting–GeschlechtergerechteGeldverteilungalsWegzurChancengleichheit?;sowievgl.Faltin,Ulrike,Netzwerkösterrei-chischerFrauen&Mädchenberatungsstellen,GenderBudgeting–Grundlagen,Beispiele;VorträgeimRahmenderam18.3.2009stattgefundenenVeranstaltung„EU-StrategieGenderBudgeting“,UniversitätWien,2009

  • 13

    5. Der Weg zum Wirkungsziel

    • Gleichberechtigte gesellschaftliche, wirtschaftlicheundpolitischeMitgestaltungsmöglichkeiten

    • LebenfreivonjederFormvonGewalt• Gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Dienst-

    leistungen• Soziale Sicherung (insbesondere bei Arbeitslosig-keit,Pflegebedürftigkeit,Krankheit,Alter)

    Die folgendenAusführungenbeziehensichnichtnurauf den engeren Begriff desGender Budgeting, son-dern sollen ganz allgemein Hilfestellung bei der Er-arbeitung eines Gleichstellungsziels im Sinne von Gender Mainstreaming bieten.

    ImWesentlichenkannderProzess zur Formulierung eines Gleichstellungsziels bzw. der Prozess GenderBudgeting in zwei Phasen unterteilt werden:

    5.1. AllgemeinesAusgangspunkt für die Formulierung eines kon-kretenGleichstellungsziels sind internationalund in-nerstaatlich festgelegte allgemeine gleichstellungs-politische Zielsetzungen6 sowie erkenntnisleitende Fragestellungen zu Gender Budgeting7 (siehe Kapitel 4 „GenderBudgeting“).

    Allgemeine gleichstellungspolitische Zielsetzungen:• Ökonomische Unabhängigkeit von Frauen undMännern

    • AutonomieübereigeneZeitverwendung• SelbstbestimmteLebensgestaltung• Gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Ein-kommenschanceninderErwerbsarbeit

    • Gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten in Politik,Kultur,Wirtschaft,VerwaltungundZivilgesellschaft

    6Vgl.BundesministeriumfürGesundheitundFrauen-GenderBudgetingFachtagungam25.April2005„StrategieentwicklungfüreinegeschlechtergerechteBudgetgestaltung“,Tagungsband,S.32;sowievgl.VeranstaltungForumFinanz,BundesministeriumfürFinanzen,28.Februar2008,Präsentationsunterlage–WIFO,GenderBudgeting,Schratzenstaller,S.22 7Vgl.VeranstaltungForumFinanz,BundesministeriumfürFinanzen,28.Februar2008,Präsentationsunterlage–WIFO,GenderBudgeting,Schratzenstaller,S.48FürdiesesPlanungs-undArbeitsschemawurdenfolgendeQuellenherangezogen:Vgl.GeM,ChancengleichheitvonFrauenundMännern,ToolBoxGenderMainsteraming; Vgl.Gender-InstitutSachsen-Anhalt(2007/2008):GleichstellungvonFrauenundMännernmitGenderMainstreamingerfolgreichgestalten; Vgl.Schratzenstaller,Margit,WIFO(2008):Präsentation„GenderBudgeting“imRahmenvonForumFinanz,28.Februar2008,BundesministeriumfürFinan-zen,Wien; Vgl.Buchinger,Birgit/Gschwandtner,Ulrike/Mayrhuber,Christine/Schaffer,Nicole/Woitech,Birgit(2008):GenderBudgetAnalyse.GBA-Leitfadenfürbewirt-schaftendeStellenderLandesverwaltungOberösterreich.Linz; Vgl.AmtderNÖLandesregierung(2007):LeitfadenGeschlechtergerechtesVerwalten–StrategieGenderMainstreaming.St.Pölten. 9BeidemdargestelltenPlanungs-undArbeitsschemahandeltessichnurumeinevonmehrerenMethodenzurUmsetzungvonGenderMainstreamingbzw.GenderBudgeting(zuweiterenMethodenvgl.dasLiteratur-undQuellenverzeichnis).

    5. Der Weg zum Wirkungsziel – Zielformulierung und Umsetzung

    Wie ist der Ist-Zustand?

    Welcher Soll-Zustand soll ange-strebt werden, und wie kommt man zu diesem Soll-Zustand?

    1. Phase:

    2. Phase:

    IdentifizierungbestehendergeschlechtsspezifischerUn- gleichheitenund(budget-)politischerMaßnahmen,dieDisparitätenaufrechterhaltenoderverstärken.

    Formulierungvon(budget-)politischenMaßnahmen,dieUngleichheitenbeseitigen/verringernkönnen.

    WICHTIG: Beide Phasen gehören untrennbar zu-sammen!EineAnalysedesIst-ZustandsohnedieanschließendeFormulierungvonMaßnahmenzurVerbesserungderGleichstellungvonFrauenundMännern istnur„diehalbe Miete“, d. h. ohne einer weiteren Zielsetzung und ohneFormulierungsowieUmsetzungentsprechenderMaßnahmen kann das in der Bundesverfassung ver-ankerteWirkungsziel„TatsächlicheGleichstellungvonFrauenundMännern“nichtrealisiertwerden.

    5.2. Umsetzung eines Gleichstel-lungsziels in vier Schritten

    Das folgende Planungs- und Arbeitsschema8 soll als Handlungsanleitung dienen und den Weg zum Wir-kungsziel bzw. den Prozess aufzeigen9.

  • 14

    5. Der Weg zum Wirkungsziel

    Wie die folgende Grafik10 verdeutlicht, sind die vierSchrittekeinabgeschlossenerProzess.DerEvaluierungfolgtdieneuerlicheAnalysezurkontinuierlichenWei-terentwicklung.

    5.2.1. Analyse

    UmmöglichegeschlechtsspezifischeWirkungeneinerEntscheidung (Maßnahme, Programm, Projekt) ein-schätzenzukönnen, istesnotwendig,dieAusgangs-situation genau zu kennen, weshalb sich zu BeginndiejeweiligenAkteurinnenundAkteuremitdenkon-kreten Ausgangsbedingungen in ihrer Organisation oderimfachlichenKontextauseinandersetzensollten.HierbeigehtesumeineGenderAnalyseimHinblickauf die Organisation selbst, aber auch in Bezug aufderen Handeln nach außen. Bei den fachpolitischenThemen sollten Schwerpunkte gesetzt werden, daesmeistnichtmöglichist,sofortdieganzeBreiteder Aktivitäten zu betrachten. Am Ende des 1. Schrittssollte der Handlungsbedarf in der Organisation kon-kretisiert sein. Dieser Handlungsbedarf muss dabei so-wohlaufdieUmsetzungderGleichstellungvonFrauenundMännern in derOrganisation/Verwaltung selbst (intern)alsauchaufdasHandelnmitAußenwirkung(extern)ermitteltwerden.

    Methoden und Instrumente zur Durchführung von Analysen11 EsgibtnichtDIEMethodezurDurchführungvonge-schlechtsspezifischenAnalysen.DieWahlderMethodebzw.derAnalyseinstrumenteistabhängig:• vomzuanalysierendenBudgetbereich• vomZeithorizont(bestehendeStrukturoderlänger-fristigeEntwicklung)

    10Vgl.AmtderNÖLandesregierung(2007):LeitfadenGeschlechtergerechtesVerwalten–StrategieGenderMainstreaming.St.Pölten.11Vgl.Schratzenstaller,Margit,WIFO(2008):Präsentation„GenderBudgeting“imRahmenvonForumFinanz,28.Februar2008,BundesministeriumfürFinan-zen,Wien; Vgl.Buchinger,Birgit/Gschwandtner,Ulrike/Mayrhuber,Christine/Schaffer,Nicole/Woitech,Birgit(2008):GenderBudgetAnalyse.GBA-Leitfadenfürbewirt-schaftendeStellenderLandesverwaltungOberösterreich.Linz; Vgl.Oberdünhofen,Michael(2004):GrundzügedesGenderBudgetingsowieUmsetzungsmöglichkeitenimöffentlichenBereich.Wien; Vgl.Faltin,Ulrike:GenderBudgeting–Grundlagen,Beispiele,NetzwerkösterreichischerFrauen&Mädchenberatungsstellen;VortragimRahmenderam18.3.2009stattgefundenenVeranstaltung„EU-StrategieGenderBudgeting“,UniversitätWien,2009;

    2.Schritt: Ziele

    3.Schritt: Umsetzung

    4.Schritt: Evaluierung

    Im ersten Schritt geht es darum, geschlechtsspezifische Frage-stellungenundUngleichheitenwahrzunehmenundzuanalysie-rensowieUrsachenaufzuzeigen.

    ImzweitenSchrittwerdendavonausgehendmöglichstkonkreteundüberprüfbareGleichstellungszieleformuliertundfestgelegt,Indikatoren entwickelt sowie entsprechende Strategien/ Maß-nahmen/Programme/Projektegeplant.

    Im dritten Schritt erfolgt dieDurchführung (Entwicklung undUmsetzung)derMaßnahmen/Programme/Projekte.

    ImviertenSchrittwerdenErgebnisseundFortschrittehinsicht-lichdergesetztenGleichstellungszielebetrachtetunddokumen-tiert.EserfolgteineÜberprüfungdesGradsderZielerreichunganhand der vorab festgelegten Indikatoren.

    1.Schritt: Analyse

  • 15

    12EserfolgthierlediglicheineAufzählungderMethodenundAnalyseinstrumente,nähereAusführungenhiezufindensichimAnhang.13Vgl.Müller/Sander,Zielesetzen–einezentraleHerausforderungimGleichstellungs-Controlling,Gleichstellungs-Controlling,200914Vgl.BundesministeriumfürFinanzen,HandbuchWirkungsorientierteHaushaltsführung,Februar2010,S.43

    • vondenzuanalysierendenWirkungen(direkt,indi-rekt)

    • von den zu analysierenden Instrumenten (Ausga-ben,Steuern…)

    • von der Fragestellung (Analyse der bestehendenStruktur oder von Veränderungen, z. B. Einspa-rungen)

    • vonderDatenlage

    Daheristeinbreiter,pragmatischerZugangsowieeinMethoden-undInstrumenten-Mixerforderlich!

    Beispiele für Methoden und Analyseinstrumente: 12• AnalysederEntscheidungsstrukturen• Nutzer/innenabfrageund-analyse• AnalyseöffentlicherAusgaben• AnalyseöffentlicherEinnahmen• AnalysevonBeschäftigungs-undEinkommenswir-

    kungen• Analyse des Einflusses öffentlicher Haushalte auf

    Zeitnutzung/verfügbare Zeit• AnalysepolitischerStrategien

    5.2.2. Ziele

    Ausgehend von der im 1. Schritt vorgenommenenAnalysewerdennunentsprechendeStrategiengeplantsowiekonkreteundüberprüfbareGleichstellungszieleformuliert,diesichaufMaßnahmen,Programme,Pro-jekteoderauchaufdieOrganisationbeziehenkönnen.Eswirdgeklärt,welcheMaßnahmenergriffenwerdensollen. Ein Konzept für die Umsetzung ist auszuarbei-ten.WesentlichsinddabeidieErarbeitunggeschlechts-spezifischerZielkriterienunddieEntwicklungvonIn-dikatoren.

    Arten von Gleichstellungszielen13 Strategische und operative Ziele:EskönnenZieleaufzweiEbenen formuliertwerden:aufstrategischerEbeneundaufoperativerEbene.• StrategischeEbene: DerstrategischePlanungshorizontumfasstinderRe-gelzweibisfünfJahreundgibtdieEntwicklungsrich-tung vor. Diese Ziele sollen Ordnung in die Vielzahl anEntwicklungsmöglichkeiten, die einerOrganisa-tion offen stehen, bringen. Strategische Gleichstel-lungsziele gelten für die gesamte Organisation und werdenvonderoberstenFührungverabschiedet.

    • OperativeEbene: Unter operativer Planung versteht man die Jahres-

    planung. Bei der Formulierung von Jahreszielen soll sichdieFührungskraftfragen,wassieinihremVer-antwortungsbereichdazubeitragenkann,damitdie

    übergeordnetenstrategischenZieleerreichtwerdenkönnen.

    Inhalte von Zielen:• ProduktspezifischeZiele: Sie fokussieren aufdie eigentlicheGeschäfts- bzw.VerwaltungstätigkeiteinerOrganisation.Dieherge-stellten Produkte oder die angebotenen Dienstlei-stungensindgenderkritischunterdieLupezuneh-men und darauf hin zu überprüfen, ob sie Frauen oderMännerungewolltbenachteiligen.

    • PersonalpolitischeZiele: Sie fokussieren auf die Personalprozesse und haben zumZiel,dieOrganisationfürFrauenundMännerattraktivzugestaltenundbestehendeDiskriminie-rungenzureduzieren,z.B.durchdenZugangvonFrauen zu Führungspositionen, den Abbau von Lohndifferenzen,dieErhöhungderGleichstellungs-kompetenzenderFührungskräfteunddurchdieEr-leichterungderVereinbarkeitvonBerufbzw.Karri-ereundPrivatlebenfürbeideGeschlechter.

    • OrganisationsübergreifendeZiele: Sie zielen auf die Veränderung der Struktur, der

    Strategie oder der Kultur einer Organisation ab. Sie könnenTeilvonumfassendenErneuerungsprozes-senseinoderindiekontinuierlichenVerbesserungs-prozesseeinfließen.

    Externe und interne Ziele:Jenachdem,welcheWirkungeneinZielentfaltensoll,können die Ziele auchwie folgt unterschieden wer-den14:• aufexterne,gesellschaftspolitischeWirkungenaus-gerichteteZiele:

    Nutzer/innen bzw. Bezieher/innen öffentlicherLeistungen

    • auf interne, unternehmens- bzw. organisationsspe-zifische Wirkungen ausgerichtete Ziele: Beschäf-tigung, Einkommen, hierarchische Position vonFrauenundMännernineinerOrganisation

    IndikatorenUmGleichstellungszieleüberprüfenzukönnen,isteswichtig, IndikatorenmitentsprechendenMessgrößenzu definieren, die die Zielgrößenmit der erbrachtenLeistung in Bezug setzen. Dabei gilt: So wenig wie möglich und soviel wie nötig!Dasheißt,besserwe-nige und diewirklichwichtigen Indikatoren, die imZusammenhangmitdengewähltenZielenvonBedeu-tung sind, erhebenund regelmäßig aktualisieren, alseine Fülle von trivialen und irrelevanten Kennzahlen zu verwenden, die einen großen Aufwand verursa-chen,umsieaktuellzuhaltenundwenigodernichts

    5. Der Weg zum Wirkungsziel

  • 16

    beitragen. Die Auswahl der Indikatoren sollte über einelängereZeithinkonstantbleiben.DamitwirdeineVergleichbarkeit zwischen Organisationseinheiten,Abteilungen, Prozessen einerseits und eine Beobach-tungübermehrerePeriodenandererseitsmöglich. Zu den Kriterien der Zielformulierung sowie zur Definition von Indikatoren wird auf den Anhang ver-wiesen.15

    5.2.3. Umsetzung

    Im 3. Schritt erfolgt dieDurchführung derMaßnah-men/Programme/Projekte. Die Durchführungsphasefolgtdem jeweiligenUmsetzungskonzept.Budgetpo-litischeMaßnahmenzurRealisierungderangestrebtenZielesindzuformulieren(z.B.Veränderungvonange-botenenLeistungen,EinführungvonQuoten,Budget-umschichtungen, gesetzlicheMaßnahmen, geschlech-terdifferenzierteDatenerhebung…).

    Arten von Maßnahmen16 AufEbenederMaßnahmenkönnendreiverschiedeneArtenunterschiedenwerden:• Maßnahmen, die zu einem gendergerechten Produkt bzw.

    einer gendergerechten Dienstleistung beitragen: DazugehörenMaßnahmen,diesichdirektaufdaseigentliche Kerngeschäft einer Organisation bezie-hen. Alle Produkte oder Dienstleistungen von Or-ganisationenundVerwaltungenkönnenunterdemGenderfokus kritisch betrachtet und darauf hinüberprüftwerden,ob sieFrauenoderMännerun-gewolltbenachteiligen.IstdiesderFall,giltes,gen-derspezifischeZielezudefinierenundMaßnahmeneinzuleiten.

    • Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Personal-prozesse:

    DieMaßnahmenzurUmsetzungvonpersonalpoli-tischenZielsetzungensollengendergerechtePerso-

    nalprozesse unterstützen. Diese beinhalten folgende Teilprozesse:- Personalmarketing,PersonalsucheundPersonal-

    einstellung- PersonalbeurteilungundPotenzialerfassung- PersonalentwicklungundWeiterbildung- Führungs-undKaderentwicklung- AuflösungvonArbeitsverhältnissen

    • Maßnahmen zur Gestaltung einer gendergerechten und genderkompetenten Organisation:

    Organisationsübergreifende Maßnahmen betref-fen die Ordnungsmomente Struktur, Strategie und Kultur.Siewerdenin(kleineren)Optimierungspro-zessenund in (größeren)Erneuerungs-oderReor-ganisationsprozessen umgesetzt. Als inhaltlicheSchwerpunktekannbeispielsweiseaufdieFamilien-freundlichkeiteinerOrganisationseinheitfokussiertwerden, auf die geschlechtergerechte Sprache, aufeineoffeneFührungskultur,u.a.m.

    5.2.4. Evaluierung

    Im4.SchrittwerdenErgebnisseundFortschrittehin-sichtlichdergesetztenGleichstellungszielebetrachtet.InperiodischenAbständenerfolgeneineÜberprüfung des UmsetzungstandesdergleichstellungspolitischenMaßnahme und eine Überprüfung des Grads der ZielerreichunganhandderinSchritt2festgelegtenIn-dikatorenundZielgrößen.DieErgebnisse,FortschritteundErkenntnissewerden(übermehrereJahrehinweg)dokumentiert,dieDatenundIndikatorengeschlechts-spezifischausgewiesen. Da es sich um einen kontinuierlichen Verände-rungsprozesshandelt, startetmannachSchritt4,wiebereitsobenerwähnt,nunwiedermitSchritt1–miteiner neuen Bestimmung des weiteren Handlungsbe-darfs.

    15Vgl.hiezuauchJanik,Silvia/Schatz,Bernhard(2008):ImplementierungvonWirkungsmessungundEvaluierung.EinpraktischerZugangfürdieVerwaltung.Working Paper 2/2008. Wien. 16Vgl.Müller/Sander,MaßnahmenimRahmendesGleichstellungs-Controlling-Prozesses,Gleichstellungs-Controlling,2009

    5. Der Weg zum Wirkungsziel

  • 17

    Die Integration des Gleichstellungsziels ins Budgeterfolgt auf allen Steuerungsebenen: Gesamthaushalt, Untergliederung, Globalbudget, Detailbudget. IndenBudgetdokumenten,welchekünftigsowohlFinanz-alsauchWirkungsinformationenenthalten,istauchdasGleichstellungsziel zu berücksichtigen. Zu den Budgetunterlagen gehören insbesondere: Strate-giebericht,BVAjeUntergliederung,BVAjeGlobalbud-get,TeilheftezumBVA. Die Darstellung in den Budgetunterlagen beruht auf Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen und ist demHandbuch des Bundesministeriums fürFinanzen „Wirkungsorientierte Haushaltsführung“ entnommen,ebensodieangeführtenMuster-Tabellen17.

    6.1. StrategieberichtDerStrategieberichterläutertdenFinanzrahmen.DieInhalte des Strategieberichts sind dementsprechendaufeinerhochaggregiertenEbeneangesiedelt.IndenErläuterungen zu denObergrenzen derUntergliede-rungsollenauchMaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dargestellt werden.

    17DasvomBMFerstellteHandbuchWirkungsorientierteHaushaltsführung(Februar2010)istabrufbarunter:https://www.bmf.gv.at/Budget/Haushaltsrechtsreform/2EtappederHaushalts_10081/Handbuch_Wirkungsorientierte_Haushaltsfuehrung.pdf

    6. Darstellung des Gleichstellungsziels

    6. Darstellung des Gleichstellungsziels in den Budget- unterlagen, die für die mittelfristige und jährliche Haushaltsplanung zu erstellen sind

    MaßnahmenzurGleichstellungvonFrauenundMännern•........•........

    Wirkungsziel 2:

    Warum dieses Wirkungsziel:

    Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt:

    Wie sieht Erfolg aus:

    6.2. BVA je UntergliederungZujedemBVAjeUntergliederung(derzeitBFGAnlageI)sindnebeneinemLeitbildaufEbenederUnterglie-derung zumindest ein bis maximal fünf angestrebte Wirkungsziele zu formulieren. InjederUntergliederungsolleines der Wirkungs-ziele direkt aus dem Gleichstellungsziel gemäß Artikel 13 Abs. 3 B-VG abgeleitet werden. Sollte dies nichtmöglichsein,soistdasGleichstellungszielinden

    Wirkungszielen zumindest ausdrücklich mit zu be-rücksichtigen.Jedes Wirkungsziel soll folgende Angaben enthalten:• BeschreibungdesWirkungsziels• WarumdiesesWirkungsziel(kurzeBegründung)• Wiewird diesesWirkungsziel verfolgt (Vorhaben,Tätigkeiten,Maßnahmen)

    • Wie sieht Erfolg aus (Kennzahlen, Daten, Meilen-steine)

  • 18

    6.3. BVA je GlobalbudgetAufEbenedesGlobalbudgetswerdenhochaggregier-te, operative Maßnahmen dargestellt, mit denen die Wirkungsziele auf Untergliederungs-Ebene verfolgtwerden.DabeisindjeGlobalbudgeteinebismaximal

    6.4. Teilhefte zum BVAAuf Detailbudgetebene werden sowohl ZielealsauchMaßnahmen dargestellt.• Ziele:- InderZielformulierungistdasGleichstellungs-

    zielzuberücksichtigen.- Auf Detailbudgetebene sind die angestrebtenZielenichtaufeinWirkungszielbeschränkt,son-derneskönnenauchLeistungs-,Qualitäts-oderProzessziele angeführt werden.

    6. Darstellung des Gleichstellungsziels

    DieMaßnahmensollenwiefolgtdargestelltwerden:

    Maßnahmen

    Beitrag zuWirkungsziel

    Wie werden die Wirkungsziele verfolgt?Maßnahmen:

    Wie sieht Erfolg aus?Meilenstein/Kennzahlenfür 2013

    Wie sieht Erfolg aus?Meilenstein/Kennzahlenfür 2012

    Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n

    WesentlicheMaßnahmenWie sieht Erfolg aus?Meilenstein/Kennzahlenfür 2013

    Wie sieht Erfolg aus?Meilenstein/Kennzahlenfür 2012

    fünfMaßnahmen anzugeben. Davon soll nachMög-lichkeit zumindest eine Maßnahme das Gleichstel-lungsziel betreffen.DadiesnichtinjedemGlobalbud-get möglich sein wird, sollte es in jedem Finanzjahrzumindest eine Maßnahme zur Gleichstellung vonFrauenundMännernjeUntergliederunggeben.

    • Maßnahme:- WieauchaufGlobalbudgetebenesollzumindesteineder dargestelltenMaßnahmendasGleich-stellungszielbetreffen.

    - DieMaßnahmenkönnen sichsowohl auf einenbestimmten Zeitraum beschränkte Vorhaben,Aktivitäten und Projekte beziehen, es könnenauchRoutinetätigkeiten und Leistungen darge-stelltwerden,dieineinerKosten-undLeistungs-rechnungabgebildetsind.

  • 19

    6. Darstellung des Gleichstellungsziels

    6.5. Zusammenfassende Übersicht über die einzelnen Budgetunterlagen

    Budgetgliederung Was soll enthalten sein?Budgetdokument

    Strategiebericht

    BVAjeUntergliederung

    BVAjeGlobalbudget

    TeilheftezumBVA

    Gesamtbudget, Obergrenzen jeUntergliederung

    Untergliederung

    Globalbudget

    Detailbudget

    •Maßnahmen

    •Wirkungsziel/Gleichstellungsziel mittel-undlangfristigeWirkungen im Vordergrund

    •Maßnahmenhochaggregierte, operativeMaßnahme,mitderdas WirkungszielderUG-Ebeneverfolgtwird

    •Wirkungs-/Leistungs-/Qualitäts-/ Prozessziele

    •Maßnahmen

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    7.1. Gleichstellungsziel gemäß Artikel 13 Abs. 3 B-VG und Gender BudgetingAus den Gesprächen mit den mit der Haushalts-rechtsreformbetrautenExpertinnenundExpertenisthervorgegangen, dass im Zuge der Vorbereitungsar-beitenderzweitenEtappederHaushaltsrechtsreformin einem ersten Schritt in den Ressorts der Schwer-punkt auf die Einführung eines allgemein formu-lierten Gleichstellungsziels gelegt werden soll (imVerständnisvonGenderMainstreaming).DerZweckbesteht darin, das Bewusstsein der Akteurinnen und AkteureinBezugaufdasWirkungsziel„TatsächlicheGleichstellungvonFrauenundMännern“zuschulenbzw. zu sensibilisieren, um in weiterer Folge auf die Einführung von Gender Budgeting zu fokussieren. In diesem Sinne sind die in der Folge angeführten Beispiele nicht immer unter dem engen Begriff des GenderBudgeting, dessenKern inderVeränderungder Einnahmen und Ausgaben liegt, zu subsumieren.

    7.2. Bundesministerium für Finanzen: Gender-Aspekte von Steuern18

    Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle desStaates. Die Steuergesetzgebung ist grundsätzlichgeschlechtsneutral formuliert, jedoch gehen von ihr– gewollt oder ungewollt – geschlechtsspezifischeWirkungen aus. Dabei kommt der Einkommensbe-steuerung nicht nur als Einnahmequelle besondereBedeutung zu. Zur Abmilderung der nach wie vorbestehenden Einkommensunterschiede zwischenMännern und Frauen leisten Korrekturen im WegederöffentlichenHaushalteeinesubsidiäreRolle.MitVerteilungsanalysen und Analysen der Verhaltenswir-kungen können genderrelevante Effekte steuerlicherMaßnahmen geprüftwerden,wieAnreize bezüglichdes individuellen Arbeitsangebotes oder der Vertei-lungvonbezahlterundunbezahlterArbeitzwischendenGeschlechtern.

    Geschlechtsspezifische Auswirkungen der Steuerre-form 200919:

    Der neue Einkommensteuertarif entlastet die Steuer-pflichtigen:DieEffektederTarifmaßnahmenergebenbeiweiblichenErwerbstätigen einenEinkommenszu-wachsvonca. 1,9%undbeimännlichenErwerbstäti-genvonca.1,6%. Vergleichtman die Steuerentlastung beiMedian-einkommenvonFrauenundMännernimBereichderArbeiterinnen bzw. Arbeiter und Angestellten, zeigt sichfolgendesBild:

    Medianeinkommen Arbeiterin Arbeiter Angestellte Angestellter

    Monatsbruttoin€ 1.357 2.201 1.909 3.266Steuer2008in€ 1.016 4.211 3.095 8.709Steuer2009in€ 591 3.637 2.573 8.042Entlastung absolut 425 574 522 667Entlastungin%zu Bruttojährlich (14Gehälter) 2,24% 1,86% 1,95% 1,46%

    Steuerpflichtige, die ein Jahreseinkommen unter 10.000 € haben, profitieren von der Tarifentlastungnicht. Von dieser Gruppe sind überwiegend Frauenbetroffen.AllerdingswurdedieseEinkommensgruppebereits in der vorgezogenen ersten Etappe der Steuer-reformdurchdieSenkungderBeiträgezurArbeitslo-senversicherungentlastet,diemit1.Juli2008inKraftgetreten ist. Die Entlastung betrug dort für Einkommen bis1.000€monatlich3%desBruttogehaltes.DieseEin-kommensgruppewurdedamit prozentuell am stärk-sten von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entlastet,wodurcheinweitererBeitragzurSchließungderEinkommensscheregeleistetwurde.Der Kinderfreibetrag vermindert die Steuerbe-messungsgrundlage,wodurchdieEntlastungswirkungumsogrößerausfällt,jehöherderGrenzsteuersatzist.DadurcherfahrenimDurchschnittMännereinegrößere Entlastungswirkung als Frauen. Allerdings bewirkt die Struktur des Kinderfreibetrages einen Anreiz zu einer höheren Frauenerwerbstätigkeit,was einen po-sitivenBeitrag fürdenWeg zumehrChancengleich-heitleistet.VomKinderfreibetragprofitierenaberauch Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, soweit sie über der Besteuerungsgrenze verdienen. Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbe-treuungskosten wird sich positiv auf das Erwerbs-

    18Vgl.VeranstaltungForumFinanz,BundesministeriumfürFinanzen,9.Februar2009,„FrauenSteuernMänner–GenderAspektevonSteuern“.19Vgl.RegierungsvorlagezurSteuerreform2009,Erläuterungen

    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

    7. Praxisbezogene Beispielsammlung zum Gleich-stellungsziel

  • 21

    leben von Frauen auswirken, weil damit die Kosten für den Wiedereinstieg gesenkt werden, von denen überwiegendFrauenbetroffensind.DurchdieflexibleMöglichkeitderInanspruchnahmekönnendieBetreu-ungskostensowohlvoneinemElternteilalsauchvonbeidenElternanteiligsteuerlichgeltendgemachtwer-den.Auch die Zuschüsse desArbeitgebers bzw. derArbeitgeberin werden sich insbesondere für Frauenpositivauswirken,daauchsiedieKostendesWieder-einstiegs senken und ein höheresNettogehalt bewir-ken. DieErhöhungdesKinderabsetzbetrageswirdvorallem Frauen zu Gute kommen, weil sie die überwie-gendeAnzahlderEmpfängerstellen. Die Erhöhung des Unterhaltsabsetzbetrageskommt überwiegend Männern zugute, weil sie dieüberwiegende Anzahl der Unterhaltszahler stellen.

    7.3. Bundesministerium für Ar-beit, Soziales und Konsumenten-schutz: Genderaspekt des Budgets - Arbeitsmarktpolitik20 Der Frauenförderungsplan des BundesministeriumsfürArbeit,SozialesundKonsumentenschutz(BMASK)unterstreicht die Ziele der Gleichbehandlung, derChancengleichheit sowie der gleichberechtigten Be-teiligungderFrauenanEntscheidungsstrukturenundin Funktionen. Damit ist das Gender Mainstreaming –dieGleichstellung von FrauenundMännern in al-len politischen und gesellschaftlichen Belangen – alsdurchgängigesPrinzipinallenTätigkeitsbereichendesBMASK verankert. Die Gebarung Arbeitsmarktpolitik setzt dies un-ter dem spezifischenAuftragdesArbeitsmarktförde-rungsgesetzes(AMFG)um.Zielist,zurErreichungundAufrechterhaltungderVollbeschäftigungundzurop-timalenFunktionsfähigkeitdesArbeitsmarktesbeizu-tragen.Maßgeblich ist auchdasArbeitsmarktservice-gesetz (AMSG), das u.a. der geschlechtsspezifischenTeilung des Arbeitsmarktes sowie der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken soll.Der fürArbeitsmarktpolitik zuständige Bundes-ministerhatdemArbeitsmarktservice(AMS)inseinenZielvorgabenvorgegeben,50%desArbeitsmarktförde-rungsbudgets für Frauen zu verwenden. Die aktuellen arbeitsmarktpolitischenZielvorgaben fordernexpliziteinen Beitrag der Arbeitsmarktpolitik zur weiteren An-hebungderFrauenbeschäftigungsquote.DieAusgabenfür aktive Arbeitsmarktpolitik sollen überproportional arbeitslosen Frauen zugute kommen. Gender Main-

    streamingistinallenBereichendesAMSanzuwenden. DieErreichungdiesesZiels stellteinegroßeHer-ausforderung dar, da Frauen einen wesentlich nied-rigenAnteilandenArbeitslosenausmachen(rund44%im Jahr 2008).Die angesprochene 50%-Markewurdenach den vorläufigen Daten für 2008 mit 49,4% nurknappverfehlt.EinwesentlicherGrunddürfte inderForcierungvergleichsweisekostenintensiverundstär-ker männerdominierter QualifizierungsprogrammewiederfürMetallfachkräfteimJahr2008liegen.Auch2008 wurde der weitaus überwiegende Teil (69%)der Arbeitsmarktförderung für Qualifizierungsmaß-nahmenund-beihilfenvonFrauenverwendet.Diebe-schäftigungsförderndenMaßnahmen folgenmit 23%,aufsonstigeUnterstützungsmaßnahmenentfielen8%derAufwendungen.DasBudgetfürArbeitsmarktför-derungdesAMSbeträgt2009rund1Mrd.€,die50%Zielvorgabe des Ausgabeneinsatzes für Frauen gilt auchfür2009. Das AMS hat alle Ausgaben für aktive Arbeits-marktpolitikgeschlechtsspezifischzuzuordnen.NurinwenigenAusnahmefällenistdiesnichtmöglich(2008bei rund 2%-Punkte der Förderausgaben des AMS).Diese nicht zuordenbaren Ausgaben beziehen sich u. a. auf die Förderung von Beratungsleistungen fürUnternehmen (wie Qualifizierungsberatungen) oderinvestiveFörderungenbeiSchulungsträgern. InUmsetzungdieserVorgabendurchdiejährlichenarbeitsmarktpolitischen Ziele des AMS wird in Ver-folgungdesZielesderChancengleichheitvonFrauenundMännern u. a. vereinbart, dass durch „early in-tervention Strategien“ die Arbeitslosigkeit bei Frauen sokurzalsnurmöglichgehaltenwird.Ferner sollenWiedereinsteigerinnen sowie Wiedereinsteiger umfas-sendunterstütztundspezifischeQualifizierungsmaß-nahmen für Frauen gesetzt werden. Generellgilt,dassfürallearbeitsmarktpolitischenJahresziele desAMSdie Planwerte nachFrauenundMännerngetrennt festgelegtwerdenunddamitauchdieZielerreichungnachGeschlechtdifferenziert aus-gewertet wird. DasAMSsetztdamitkonsequentdenAnsatzdergenderrelevanten Bewertung des arbeitsmarktpoli-tischenMitteleinsatzesdurchEinbringungeinerGen-der Perspektive in alle Stadien der Budgeterstellung um.AufallenEbenendesMitteleinsatzeswerdenIn-terventionsformenund-niveausnachdemGeschlechtderMaßnahmenteilnehmerinnenund-teilnehmeraus-gewiesen.DieProzesseundErgebnissederMittelver-teilungzwischendenGeschlechternwerdendadurchsichtbar gemacht und gegebenenfalls in RichtungGleichstellungverändert.

    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

    20Vgl.GenderaspektederRessortsausdemArbeitsbehelfBundesfinanzgesetz2009,ErläuterungenzumBundesvoranschlag,S.173f.

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    7.4. Präsidentschaftskanzlei: Erhöhung des Frauenanteils bei Akademiker/inne/n21 Im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz2009bis2013wirdfolgendesGender-PilotprojektderPräsidentschaftskanzleidargestellt:

    Ziel:Anhebung des Frauenanteils bei den Akademiker- innen und Akademiker auf das durch das Bundes-gleichbehandlungsgesetzgeforderteAusmaßvon40%.

    21Vgl.StrategieberichtzumBundesfinanzrahmen2009–201322Vgl.StadtWien(2009):Budget,Voranschlag2009.AnhangGenderBudgeting.Wien

    Hintergrund:DerFrauenanteilinderPräsidentschaftskanzleibeträgt52,7%. Während der Frauenanteil bei den Maturan-tinnenundMaturantenbereits76%undimFachdienst50%ergibt,beläuftsichderFrauenanteilbeidenAka-demikerinnenbzw.Akademikernauf25%.DiePräsi-dentschaftskanzlei strebt daher an, den Frauenanteilbei den Akademikerinnen und Akademikern auf das durchdasBundesgleichbehandlungsgesetzgeforderteAusmaßvon40%anzuheben.

    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

    7.5. Wien: Gender Budgeting, Beispiele aus dem Budget-Voranschlag 200922

    Geplante/-s Angebot, Maßnahme, Projekt

    Erfolgsindikator, ErgebnisGenderspezifisches Ziel

    Stärkung von Gründerinnen undJungunternehmerinnen auf dem Weg ineineerfolgreicheSelbständigkeit

    Erhöhung des Frauenanteils unterden Gründer/inne/n bei gleichzei-tiger Berücksichtigung des nachhal-tigen Erfolges der GründungErhöhung des Frauenanteils in derbetrieblichen Forschung und Ent-wicklung, verstärkte BedachtnahmeaufGenderaspektebeiderEntwick-lung von Innovationen

    Höherer Schüleranteil an der Bil-dungsanstalt für Kindergartenpäda-gogik

    Verbesserung der Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und FamilieErhöhungdesweiblichenAnteilsbeiderBesetzunghöherwertigerDienstposten

    Arbeitsumfeld mit Familienarbeit vereinbarmachen

    GendergerechteErrichtungvonSpiel- plätzenundJugendtreffpunkten

    FrauenspezifischesBeratungs- angebotimRahmendesFrauen-service

    NeueFörderrichtliniesei1.1.2008:Maßnahmen:Forschungs- und Entwicklungspro-jekte,dievonFrauengeleitetwerden,erhaltenzusätzlicheinenBonusvon10.000€

    Öffentlichkeitsarbeit,verstärkteWer-bung

    Ausbau der Tagesbetreuung in öffentlichenPflichtschulen

    Zentrale Ausschreibungstexte undAnforderungen, Nachbesetzung hö-herwertiger Dienstposten, Aufruf explizitanFrauen,sichzubewerbenArbeitszeitmodelle anbieten und Te-leworking ermöglichen, Teilzeitbe-schäftigungflexibelnutzbarmachenErhöhung der Angebote an Spiel-geräten (die u. a. für Mädchen ge-eigneter sind–z.B.Waldbühne)anbereitsvorhandenenwieauchanneuzu errichtenden Spielplätzen und Jugendtreffpunkten

    Erhöhung des Frauenanteils unterdenGründer/inne/nbeigleichzeitigerBerücksichtigung des nachhaltigenErfolges der Gründung

    Anzahl der von Frauen geleiteten Forschungsprojekten

    Erhöhung des Schüleranteils durchdie neuen Ausbildungsschienen (>7%)

    Steigende Anzahl von betreuten Schüler/inne/nanganztägigenSchul-formenBesetztehöherwertigeDienstpostenan der Gesamtzahl

    Individuelle Angebote in Eigenkom-petenz der Dienststelle

    AngebotsannahmevonMädchenan-handdurchgeführterBefragungen

  • 23

    7.6. Klosterneuburg: Erhöhung des Frauenanteils im Gemeinderat23

    Analyse:Bei derAnalyse der (formellen) Entscheidungsstruk-turenwurde festgestellt, dass 21,95%derGemeinde-ratsämtervonFrauenbesetztsind.FührungspositionenwieBürgermeister,Vizebürgermeister, sechsOrtsvor-stehersindausschließlichmännlichbesetzt.Nureinervon14AusschüssenwirdvoneinerFrau–dereinzigenStadträtin–geleitet,nämlichderfürFamilien,Frauen,Schulen und Kindergärten zuständigeAusschuss. IndreiAusschüssen sitzt keine einzigeFrau (u. a. auchimFinanzausschuss). DieBeteiligungvonFrauenundMännernanpo-litischenEntscheidungenistsomitnichtausgewogen.Daher sind Initiativen für mehr Frauen in die (Gemein-de-)Politikzusetzen.

    Maßnahmen:• Beispiele von politisch aktiven Frauen an Frauenverbreiten,Mentoring-Programme

    • AnwerbungvonMädchenundFrauendurchSemi-nare„WiewerdeichGemeinderätin“

    • BeschickungderAusschüssethematisieren,Dienst-postenplannachGeschlechtaufschlüsseln

    • Konkretemittel-undlangfristigeZielvorgabenset-zen und kontrollieren

    • weibliche Führungskräfte fördern (Personalent-wicklung) und bei gleicher Qualifikation Frauenbevorzugen,bisFührungspositionenparitätischvonMännernundFraueneingenommenwerden

    7.7. Sachsen-Anhalt: Öffentlicher Nahverkehr24 Analyse:Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede in der Mobilität. Männer zwischen 30 und 60 Jahren erle-benMobilität ganz überwiegend aus der Sicht ihres Autos im Berufsverkehr. Nur 23,7% der Fahrzeug-halter/innen inSachsen-Anhalt sindweiblich.Frauennutzen überwiegend öffentliche Verkehrsmittel.Frauen unternehmen eher Fahrten mit mehreren Zie-lenundreisenhäufigermitKindern.VondahersindesauchmeistFrauen,dieihreSicherheitbeiderNut-zung öffentlicher Verkehrsmittel gefährdet sehen,aberzugleichauchbeiderNutzungderallgemeinenVerkehrswege. Sie gehen nämlich auch häufiger alsMännerzuFußodernutzendasRad.Deshalbsindsie

    auf eine Verkehrsplanung angewiesen, die „autofreie“ Mobilitätberücksichtigt(z.B.Radwegekonzepte,mehrMittelinselnundKreuzungsstellenfürdenFußverkehretc.), währendMänner insoweit gegenteilige Interes-sen haben. Andererseits würde eine Verminderung desAutoverkehrs jedenfalls statistischdirekt zur Er-höhungderLebenserwartungvonMännernbeitragen:InSachsen-AnhaltsterbendreimalsovieleMännerbeiVerkehrsunfällenwieFrauen.

    Maßnahme:Mit der Novelle des “Gesetzes zur Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)“ hat Sachsen-Anhaltgesetzlichverankert,dassdieBedürf-nissebestimmteraufdenÖPNVbesondersangewie-senerZielgruppenunddieTatsache,dassderÖPNVüberwiegenddurchFrauengenutztwird,beiderPla-nung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des konkreten Angebots (Routen, Fahr-pläneetc.)zuberücksichtigensind.

    Umsetzung:FürdieUmsetzungdiesesGesetzesdurchKommunenoder Verkehrsgesellschaften des ÖPNV, also bei derkonkreten Planung und Gestaltung der Verkehrsin-frastruktur, der Fahrzeuge und des Angebots beginnt der Gender-Mainstreaming-Check nun von Neuemauf konkreterer Ebene mit zielgruppenspezifischerDatenerhebung und -auswertung (z. B. Siedlungs-undBewohner/innenstruktur,LagevonErwerbs-undVersorgungseinrichtungen, Schulen und Kindergär-ten, soziale Infrastruktur, öffentliche und sonstigeNahverkehrsangebote(Haltestellennetz,Sammeltaxis,Zubringernetze zu Fuß oder per Rad), Erstellung ei-nerMängelliste und Erarbeitung einesMaßnahmen-katalogs).Esgiltalshilfreich,dieZielgruppenindenPlanungsprozess einzubeziehen. Städtische oder re-gionaleVerkehrsplanung ist jedoch schon imAnsatzverzerrt, wenn sie nur aus der Perspektive und unter ausschließlicher Beteiligung von überwiegend AutofahrendenMännernbetriebenwird.

    23Vgl.FaltinUlrike,Netzwerkösterr.Frauen-undMädchenberatungsstellen,VortragGenderBudgeting–Grundlagen,Beispiele24Vgl.Nelles,WestfälischeWilhelms-UniversitätMünster,GenderMainstreaming,2001,S.17ff.

    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

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    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

    7.8. Berlin: E-Learning im Straf-vollzug25

    Handlungsbedarf: Männlich orientierter Strafvoll-zug benachteiligt Frauen

    Analyse:InBerlinlebenzurzeitetwa5.100MenscheninJustiz-vollzugsanstalten. Lediglich ca. 220 von ihnen sindFrauen. Der Anteil weiblicher Häftlinge liegt euro-paweitbei einemDurchschnittvon4,5%bis 5%.Ob-wohl sichHaftgründe,HaftdauerundVerhalten vonstraffällig gewordenen Frauen während des Gefäng-nisaufenthaltszumTeilerheblichvondenenderMän-ner unterscheiden, werden die Angebote vor allemimBildungs- undBerufsbildungsbereichdemBedarfdieser„Minderheit“oftmalsnichtgerecht.WährendinMännergefängnissenderEinsatzvonComputernundIT-Trainingsschonlängerüblichist,istdasBildungsan-gebot für Frauen im Strafvollzug in Bezug auf Umfang undBildungsinhaltestarkeingeschränkt.TraditionelleBerufsbilder oder wenig zeitgemäße Qualifikationenwie Köchin, Textilreinigerin, Schneiderin, Gärtnerinoder Friseurin sind bundesweit im Bildungsbereichvon Frauenhaftanstalten vorzufinden, haben aber re-lativ wenig Nutzen für eine (Re-)Integration in dasBerufsleben nach der Haftentlassung. Effektive (be-rufliche)BildungwährendderHaftzeitistabererfah-rungsgemäßentscheidenddafür,obundwieHaftent-lassene einenWeg zurück in dieGesellschaftfinden.Frauen sindbei einer Inhaftierung invielfacherHin-sichtbenachteiligt.ImBildungsbereichsowohlinhalt-lichalsauchstrukturell.

    Ziel:InhaftierteFrauendurchmultimedialesLernen,Medi-enkompetenzvermittlungundErhöhungderBeschäf-tigungsfähigkeit auf veränderte Anforderungen desArbeitsmarktesundderInformationsgesellschaftvor-zubereiten.

    Maßnahmen:Im Projekt „E-Learning im Strafvollzug“ wurde einBündel innovativer Maßnahmen entwickelt, welchesdie besonderen Bedingungen weiblicher GefangenerberücksichtigtundnachhaltigeVeränderungeninArtund Organisation (beruflicher) Bildungsangebote fürFrauen in den Justizvollzugsanstalten zu etablieren versucht. DasTrainingskonzeptbeinhaltetdieDurchführungvon drei dreimonatigen, aufeinander folgenden Modu-lenproJahrmitunterschiedlichenInhaltenundLern-anforderungsniveaus. Zunächst geht es um die An-

    eignungvonIT-Grundlagenkenntnissen,danachfolgteinSchwerpunktGestaltungundPräsentationundimdrittenModul stehtdieVorbereitungundDurchfüh-rungderPrüfungzumErwerbdesEuropäischenCom-puterführerscheins(ECDL)imMittelpunkt. DermodulareAufbauderBildungsangebotewur-degewählt,umauchFrauenmitkurzenHaftzeitenzuermöglichen, an denMaßnahmen teilzunehmen. DieInhaltewerdenandreiTagenproWoche inVor-Ort-Trainingsvermittelt.DieteilnehmendenFrauenkom-menausverschiedenenGefängnisstandortenderBer-liner Frauenhaftanstalt nachLichtenberg und kehrennachdemUnterrichtin„ihre“Unterbringungsbereichezurück.HierarbeitensieandenzweiübrigenSelbst-lerntagen an Übungsaufgaben oder erarbeiten auf der Grundlage von Lern-CDs selbstorganisiert neue In-halte. Erfahrungen und Fazit:Die meisten der bislang 45 Teilnehmerinnen verfügen weder über eine abgeschlossene BerufsausbildungnochüberPC-Vorkenntnisse.OftmalsmangeltesdenFrauenschonandenerforderlichenGrundvorausset-zungenundSchlüsselkompetenzen,umsichMedien-kompetenzen und berufsrelevante technische Kennt-nisse anzueignen. Bislangerhielten45straffälligeFrauenindemPro-jektdieChance,mitHilfeneuerTechnologienpositiveLernerfahrungenzumachen,Medienkompetenzenzuerwerben und den Computer als Instrument der Wis-sensaneignung für die eigene Fortbildung zu nutzen. In demProjekt sollen inhaftierte Frauen angemessenaufAlltags-undArbeitsanforderungen füreinLebennach der Haft in der Wissensgesellschaft vorberei-tetwerden.GleichzeitiggehtesauchumstrukturelleVeränderungen der Organisation als solche; modell-haftwerden Strategien entwickelt, umDefiziten undBenachteiligungenvonInhaftiertenbeidenBildungs-angeboten im bundesdeutschen Frauenstrafvollzugnachhaltig entgegenzuwirken. Das Projekt wird vonallenBeteiligtenalsgroßerErfolggewertet.„DasLer-nenstärktdasSelbstbewusstsein“,istdasFazitderTeil-nehmerinnen,undmitdemSelbstbewusstseinwächstdieMotivation, nach der Haftentlassung einen PlatzinderArbeitsweltzufinden.Einigevonihnenhabendann sogardenEuropäischenComputerführerscheinalshandfestenQualifizierungsnachweisinderTasche.

    25Vgl.e-LiS–E-LearningimStrafvollzug,FCZB,FrauenComputerZentrumBerlin,DuschaRosen(Öffentlichkeitsarbeit),ArtikelfürdenPunkt-MagazinfürdenEU-ArbeitsmarktunddieFörderungdurchdesESF,Nr.67

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    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

    7.9. Schweiz: Stipendienvergabe26 Ausgangslage:DerBundvergibtjährlichStipendienfürAuslandsauf-enthalte an junge Kunstschaffende. Die Auslandsti-pendien sollen Künstlerinnen und Künstlern in ihrer künstlerischenEntwicklungfördernundihreEinkom-menschancenverbessern.ZuständigfürdieKoordina-tionundUmsetzungderMaßnahmen istdieDienst-stelle Stipendien im Bundesamt A. Die Dienststelle betreutdieStipendienkommission,diedie jeweiligenFörderungsgesuchealsJurybeurteilt.

    Feststellung:Die Dienststelle hat in den letzten Jahren Auslandsti-pendienmehrheitlichanMännervergeben,obwohlbeidenkünstlerischenAusbildungenFraueninderMehr-zahl sind. Allgemeine Situationsanalyse:Frauenunterbrechen ihreErwerbstätigkeit oftwegenFamilienpflichten.Darumsind ihreLaufbahnenhäu-figwenigergeradlinigalsdiederMänner.FrauenmitPartnernbzw.FamiliesindwenigermobilalsMännerinder gleichenSituation.AndenhöherenFachschu-len und Fachhochschulen für Kunst und GestaltungstellenFrauendieMehrheit (zwischen54%und59%,jenachSchule).AuchsindFrauenundMännerindenverschiedenenKunstspartenunterschiedlichvertreten.In den vergangenen Jahren hat jedoch eine gewisseAngleichung stattgefunden.FürdieStipendienverga-be besteht ein Alterslimit von 30 Jahren, was Frauen indirektbenachteiligt,weilihreLaufbahnenoftUnter-brechungenaufweisen.

    Projektbezogene Situationsanalyse:1.DerFrauenanteilandenhöherenFachschulenundan den Fachhochschulen liegt bei knapp 60%, beidenAntragstellendenbeträgterbloß43%.

    Mögliche Ursachen:• AntragstellersindbesserüberdasAngebotinfor-

    miert als Antragstellerinnen. • Frauenhaben–imZeitpunkt,indemeinStipen-diumaktuellwird–dasAlterslimitoftbereitser-reicht.

    • Frauen in Partnerschaften beziehungsweise inFamilien haben größere Schwierigkeiten, einenAuslandsaufenthaltzuplanen,alsMännerinder-selben Situation.

    2. Der Frauenanteil bei den bisherigen Bezieher/innen von Stipendien liegt nochmals tiefer, nämlich bei35%.

    Mögliche Ursachen:• Die Qualifikationen der Frauen werden anders

    beziehungsweise strenger beurteilt. • DieAnforderungenandieAntragstellendensind

    von Frauen auf Grund ihrer Lebenssituation schwerer zu erfüllen (Leistungsausweis,Mobili-tät).

    • In den von Frauen bevorzugten Kunstspartenwerden weniger Auslandstipendien vergeben (zur Überprüfung müssen spartenspezifischeZahleneingeholtwerden).

    Ziele:• Der Frauen- und Männeranteil bei den Antrag-stellendenistetwagleichgroßwiebeidenAusbil-dungsabschlüssen.

    • Für Vertreter/innen aller Kunstsparten bestehengleichguteMöglichkeiten,einStipendiumzuerhal-ten.

    • DerFrauen-undMänneranteilbeidenStipendien-vergabenentsprichtderGeschlechterverteilungbeidenAnträgen.

    Maßnahmen:• Die Information über das Angebot wird differen-zierteraufFrauenundMännerausgerichtet.

    • DieAnforderungen anBezieher/innen von Stipen-dienwerdenaufmöglicheDiskriminierungenana-lysiert.

    • DieAusgestaltungderStipendienunddieRahmen-bedingungen wie Alterslimit, Dauer, Höhe usw.werden überprüft und besser auf die BedürfnissebeiderGeschlechterangepasst.

    • DieGesamtzahlderjährlichvergebenenStipendienwirdentsprechendderSpartengrößeverteilt.

    Indikatoren:Leistung:AnfangeinesJahreswirdderAuftragfüreineAnalyse vergeben, die die Anforderungen und Rah-menbedingungenuntersucht.DiemitderAnalyseBe-auftragtenweisenGender-Fachkompetenz aus.NachsechsMonaten liegt dieAnalyse einschließlich Emp-fehlungenfürReglementsänderungenvor.Resultat:• BisinzweiJahrensinddieStipendiennachSpartengerechtverteilt.

    • DieAnträge von Frauen steigen bis in vier Jahrenvon43%auf50%.

    • Bis in vier Jahren werden 50% der Stipendien anFrauen vergeben.

    Evaluierung:DieFortschritteunddieErreichungderZielewerden

    26Vgl.Eidg.BürofürdieGleichstellungvonFrauundMann(2004):GenderMainstreaminginderBundesverwaltung.LeitfadenfürdenEinbezugderGleich-stellungvonFrauundMannindietäglicheArbeitderBundesangestellten.Bern.S.13-27

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    7. Praxisbezogene Beispielsammlung

    jährlichgeprüft.ImerstenJahrwurdederAuftragzurÜberprüfung der Rahmenbedingungen wie vorge-sehen vergeben, die Ergebnisse lagen jedoch erst imzweiten Jahr vor. Die Stipendienkommission lehnte eine Quotierung nach Sparten ab und brauchte fürdie Diskussion der Analyse mehr Zeit als vorgese-hen, so dass das revidierte Reglement erst auf Anfang desviertenJahresinKraftgesetztwerdenkonnte.Imvierten Jahr wurde der angestrebte Frauenanteil von 50%beidenAnträgenmit48%knapperreicht,beidenStipendienvergabenlagerjedocherstbei44%.Durchdie Anwendung des neuen Reglements rechnet dieDienststelle in den kommenden Jahren mit einer Stei-gerung des Frauenanteils.

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    8. Ausblick

    8. Ausblick

    ImZugederRecherchearbeitenstelltendieAutorinnenfest, dass eine Unmenge an Informationen sowie wis-senschaftlicheExpertisenzumThemaGenderBudge-ting zur Verfügung steht. Die Fülle von Unterlagen erschwert es, sicheinen schnellenÜberblicküberdieMateriezuverschaffen.DadasThemaoftmalszutheo-retischundohnePraxisbezugabgehandeltwird,erge-bensichvieleoffeneFragestellungen.WeitershatsichbeiderBearbeitungdesvorliegendenProjektsgezeigt,dass – wie auch von vielen Genderexpertinnen und-expertenfestgestellt–derGenderprozessindenmei-stenFällenmitder1.Phase(=Analyse)endet. Für ein Gelingen von Gender Budgeting ist der Pro-zess der Bewusstseinsbildung und der Sensibilisierung aufdasThemasowieeineentsprechendeAufbereitungderDatenvongroßerBedeutung.DieSensibilisierungundBewusstseinsschaffungkanndurchDiskussionen,

    InformationsaustauschsowiedurchdasHeranzieheninternationaler Erfahrungswerte unterstützt werden. Esstehtjedenfallsfest,dassmiteinererfolgreichenUmsetzungdesGleichstellungszielseinlangerundin-tensiver Prozess verbunden ist. Mit vorliegender Projektarbeit wurde versucht,diewesentlichenElementezurUmsetzungdesGleich-stellungsziels strukturiert darzustellen und durchAufzeigen von Beispielen einen praktischen ZugangzumThemaGleichstellungundGenderBudgetingzuinitiieren. Das ausgearbeitete Konzept für einen Leit-faden könnte somit ein Beitrag für die erfolgreicheImplementierungdesGleichstellungszielsimRahmender2.EtappederHaushaltsrechtsreformsein.DieWir-kungsorientierung inkl. Gender Budgeting wird in den nächstenJahrenjedenfallseinewesentlicheHerausfor-derung für Politik und Verwaltung sein.

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    9. Begriffsbestimmungen

    9. Begriffsbestimmungen

    Gender:ImUnterschiedzumbiologischenGeschlechtbezeich-netderBegriffGenderdas„soziale“oder„psycholo-gische“Geschlecht einer Person, also die Summe al-ler geschlechtsspezifischen Zuschreibungen, Rollen,SelbstbilderundpersonalenwiesozialenIdentitäten.

    Gender Mainstreaming:GenderMainstreamingbestehtinder(Re-)Organisati-on,Verbesserung,EntwicklungundEvaluierungpoli-tischerProzesse,mitdemZiel,einegeschlechterbezo-geneSichtweiseinallepolitischenKonzepteaufallenEbenenundinallenPhasendurchalleanpolitischenEntscheidungenbeteiligtenAkteurinnenundAkteureeinzubeziehen. (DefinitiondesEuroparates,Straßburg1998)

    Gender Budgeting:Gender Budgeting ist eine Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es beinhaltet einegeschlechtsbasierteBestandsaufnahmederHaus-

    halte, die eine Genderperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsprozesses einschließt und die Einnahmenund Ausgaben so umverteilt, um die Geschlechter-gleichstellungzufördern.(DefinitiondesEuroparates,Straßburg2005)

    Gleichbehandlung:Gleichbehandlungdefiniert,dassFrauenundMänneraufGrundihresGeschlechteswedermittelbarnochun-mittelbardiskriminiertwerdendürfen.

    Gleichstellung:DieEuropäischeKommissiondefiniertdenBegriffderGleichstellungwiefolgt:„AlleMenschenkönnenihrepersönlichenFähigkeitenfreientwickelnundfreieEnt-scheidungen treffen, ohne durch strikte geschlechts-spezifische Rollen eingeschränkt zu werden. Die ge-schlechtsspezifischen Verhaltensweisen, Ziele undBedürfnissevonFrauenundMännernwerdeninglei-cherWeiseberücksichtigt,anerkanntundgefördert.“

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    10. Literatur- und Quellenverzeichnis

    Literatur und Unterlagen aus dem Internet:

    Amt der Kärntner Landesregierung: Gender Main-streaming – was ist das?

    http:/ /www.imag-gendermainstreaming.at/ c m s / i m a g / a t t a c h m e n t s / 0 / 8 / 9 / C H 0 1 3 7 /CMS1058952863845/wasistdas.pdf

    Amt der NÖ Landesregierung (2007): Leitfaden Ge-schlechtergerechtes Verwalten – Strategie GenderMainstreaming.St.Pölten.

    http://www.noe.gv.at/bilder/d21/leitfaden_GM07_091007screen.pdf

    Appiano-Kugler, Iris/Kogoj, Traude (2008): Going Gender and Diversity. Facultas WUV. Wien.

    Bergmann, Nadja/Gubitzer, Luise/Klatzer, Elisabeth/Klawatsch-Treitl, Eva/Neumayr, Michaela (2004):Gender Budgeting.Handbuch zurUmsetzung ge-schlechtergerechterBudgetgestaltung.Wien.

    Bergmann, Nadja/Pimminger, Irene (2004): Praxis-Handbuch Gender Mainstreaming. Konzept, Um-setzung Erfahrung. Wien.

    Buchinger, Birgit/Gschwandtner, Ulrike/Mayrhuber,Christine/Schaffer, Nicole/Woitech, Birgit (2008):Gender Budget Analyse. GBA-Leitfaden für be-wirtschaftendeStellenderLandesverwaltungOber- österreich.Linz.

    Buchinger,Birgit,Solution(2008):Präsentation„Inputzu GBA Prozessen“ im Rahmen von Forum Finanz, 28. Februar 2008, Bundesministerium für Finanzen, Wien.

    https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Gender-Mainstreaming/GenderBudgeting/ff-buchinger.pdf

    Bundeskanzleramt (2004):Leistungsberichtder öster-reichischenBundesverwaltung.Wien.

    Bundeskanzleramt (2007): Arbeitshilfe für GenderBudgeting in der Verwaltung. Wien.

    BundesministeriumfürGesundheitundFrauen(2005):Gender Budgeting Fachtagung am 25.April 2005.Strategieentwicklung für eine geschlechtergerechteBudgetgestaltung. Wien.

    Bundesministerium für Soziales und Konsumenten-schutz, Bierbaumer (2007): GenderMainstreamingimRahmenderAus-undWeiterbildung.

    http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/6/2/3/CH0114/CMS1224161144288/skriptumletzt-fassung%5B1%5D.pdf

    Eidg.BürofürdieGleichstellungvonFrauundMann(2004): GenderMainstreaming in der Bundesver-waltung.LeitfadenfürdenEinbezugderGleichstel-lungvonFrauundMannindietäglicheArbeitderBundesangestellten. Bern.

    ht tp : / /www.ebg.admin.ch/dokumentat ion/

    00012/00199/index.html?lang=deEU-Leitfaden zurBewertunggeschlechterspezifischer

    Auswirkungen http://www.g-i-s-a.de/res.php?id=139GeM, Chancengleichheit von Frauen und Männern,

    ToolBox Gender Mainstreaming. http://www.g-i-s-a.de/res.php?id=144Gender-Institut Sachsen-Anhalt (2007/2008): Gleich-stellung von Frauen und Männern mit GenderMainstreamingerfolgreichgestalten.

    http://www.g-i-s-a.de/res.php?id=716Faltin Ulrike, Netzwerk österr. Frauen- und Mäd-chenberatungsstellen,VortragGenderBudgeting –Grundlagen, Beispiele.

    http://www.frauenberatung.eu/genderbudgeting/dokumente/GENDER%20Budgeting_Grundla-gen%20Beispiele.pdf

    FaltinUlrike,Netzwerkösterr.Frauen-undMädchen-beratungsstellen, Vortrag Gender Budgeting – Um-setzunginÖsterreich.

    http://www.frauenberatung.eu/genderbudge-ting/dokumente/GENDER%20Budgeting_Umset-zung%20Österreich.pdf

    GenderKompetenzZentrum an der Humboldt Univer-sitätzuBerlin

    http://www.genderkompetenz.info/gendermain-streaming/

    Gubitzer, Luise/Klatzer, Elisabeth/NeumayrMichaela(2008):GenderBudgeting–AnleitungundBeispielezurUmsetzunginöffentlichenInstitutionen.Wien.

    Janik,Silvia/Schatz,Bernhard(2008):Implementierungvon Wirkungsmessung und Evaluierung. Ein prak-tischerZugangfürdieVerwaltung.WorkingPaper2/2008. Wien.

    Klatzer, Elisabeth (2009): Gender Budgeting – Ge-schlechtergerechte Geldverteilung als Weg zurChancengleichheit.SeminarUniversitätWien.

    http://www.frauenberatung.eu/genderbudgeting/dokumente/klatzer_gb_uni_wien_03_2009.pdf

    Oberdünhofen,Michael (2004): Grundzüge des Gen-derBudgetingsowieUmsetzungsmöglichkeitenimöffentlichenBereich.Wien.

    OECD(2007):PerformanceBudgetinginOECDCoun-tries. Paris.

    Schratzenstaller, Margit, WIFO (2008): Präsentation„Gender Budgeting“ im Rahmen von Forum Finanz, 28. Februar 2008, Bundesministerium für Finanzen, Wien.

    https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Gender-Mainstreaming/GenderBudgeting/ff-schratzentsalle.pdf

    10. Literatur- und Quellenverzeichnis

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    10. Literatur- und Quellenverzeichnis

    StadtWien(2009):Budget,Voranschlag2009.AnhangGender Budgeting. Wien.

    http://www.wien.gv.at/finanzen/budget/va09/pdf/ 32.pdf

    Literatur zur Haushaltsrechtsreform:Bundesministerium für Finanzen, Handbuch Wir-

    kungsorientierte Haushaltsführung, Februar 2010BundesministeriumfürFinanzen,StrategieberichtzumBundesfinanzrahmengesetz2009-2013

    Steger,Gerhard/Pichler,Alfred(2008):DasneueHaus-haltsrechtsdesBundes,VerlagÖsterreich,Wien.

    Bundesministeriums für Finanzen, Haushaltsrechts-reform

    https://www.bmf.gv.at/Budget/Haushaltsrechtsre-form/_start.htm

    Bundeskanzleramt, Wegweiser Wirkungsorientierung, Juni 2009

    Links:Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstrea-ming/Budgeting(IMAGGMB),Österreich

    http://www.imag-gmb.at/cms/imag/Bundesministerium für Finanzen, Gender Mainstrea-

    ming und Gender Budgeting https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Gender-

    Mainstreaming/_start.htm

    https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Gender-Mainstreaming/GenderBudgeting/_start.htm

    Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsu-mentenschutz,GenderMainstreaming

    h t t p : / / w w w. b m a s k . g v. a t / c m s / s i t e / l i s t e .html?channel=CH0114

    ArbeitsmarktserviceÖsterreich(AMS) http://www.ams.at/HeinrichBöllStiftung,FitfürGenderMainstreaming http://www.gendertoolbox.org/GenderBudgeting-Initiativenfüreinegeschlechterge-rechteHaushaltsführung,Berlin

    http://www.gender.de/budgets/Deutsches Bundesministerium für Familie, Senioren,

    Frauen und Jugend, Gender Mainstreaming http://www.gender-mainstreaming.net/Ministerium für Gesundheit und Soziales, Sachsen-Anhalt,GenderMainstreaminginSachsen-Anhalt

    http://www.sachsen-anhalt .de/LPSA/index.php?id=1655

    G/I/S/A,Gender-InstitutSachsen-AnhaltGbR http://www.g-i-s-a.de/content/rubrik/146.htmlVereinGleichstellungs-Controlling,St.Gallen http://www.gleichstellungs-controlling.org/de/ praxis/fachpersonen.php

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    11. Anhang

    11. Anhang

    Fragenkatalog zum Planungs- undArbeitsschema27

    Analyse• SindFrauenundMännerbetroffen?• SindFrauenundMännerunterschiedlichbetroffen?• WelchegeschlechtsspezifischenUngleichheitengibtesimThemenbereich?

    • Gibt es geschlechtsspezifisch unterschiedliche Be-dürfnisseundProblemlagen?Welche?

    • WelcheZieleverfolgenderThemenbereichbzw.dieangebotene Leistung?

    • WelcheZielgruppen sollenmit derMaßnahme er-reichtwerden?

    • WelcheLeistungennehmenFrauenundMännerinwelchemAusmaßinAnspruch?

    • Sind die Leistungsempfänger/innen bzw.Nutznie-ßer/innennachGeschlechtidentifizierbar?

    • Entstehen direkte oder indirekte Wirkungen desVorhabensaufFrauenundMänner?

    • Gibt es geschlechtsspezifischeTeilnahmebarrieren?Welche?

    • WassindUrsachenundmöglicheEinflussfaktoren?• WelchesBudget steht zurVerfügungundwie viel

    wird wofür ausgegeben?• WielässtsichdiekünftigeEntwicklungeinschätzen?• HabenFrauenundMännerinderZielgruppeande-

    re Ausgangslagen und Probleme?• Ist es fürMädchen aus anderen Gründen schwie-

    riger als für Buben, einen Ausbildungsplatz zu be-kommen?WassindmöglicheGründe?

    • Haben Frauen undMänner unterschiedlicheAus-bildungs- undQualifikationsabschlüssemit unter-schiedlicherVerwertbarkeit?

    Ziele• Wasbedeutet„GleichstellungderGeschlechter“imbetreffendenThemen-/Entscheidungsbereich?

    • Welcheder inderAnalyseaufgezeigtengeschlech-terdifferenzierten Bedürfnisse, Problemlagen, Un-gleichheiten,Benachteiligungensollen/müssenver-folgt,beachtet,beseitigtwerden?

    • Welchen Beitrag leistet die Maßnahme/das Pro-gramm/dasProjektzurVeränderungderAusgangs-situation?

    • WelchegleichstellungspolitischenZielesollendurchdieMaßnahme/dasProgramm/dasProjekt erreichtwerden?

    • Welche konkreten Gleichstellungszielewerden ge-setzt?

    • IstesZiel,dassFrauenundMännergleichermaßenprofitierenundwiesolldiesggf.überprüftwerden?

    • Wurde eine geschlechterdifferenzierte Formulie-rung verwendet?

    • SinddieGleichstellungszielekonkretundüberprüf-bar formuliert?

    • Mitwelchen Indikatoren (quantitativbzw.qualita-tiv)lässtsichderGradZielerreichungmessen?

    Umsetzung• Womit und wodurch sollen geschlechtsspezifische

    Wirkungen erzielt werden?• Wiemuss dieMaßnahme/das Programm/das Pro-jektgestaltetsein,umdieErreichungderdefiniertenZielesicherzustellen?

    • WelchegeschlechtsspezifischenWirkungenkönntendiegeplantenMaßnahmenhaben?

    • WelcheMaßnahmen sind notwendig odermüssenangepasst werden, um das Gleichstellungsziel zuerreichen?

    • Tragen die geplantenMaßnahmen zu den Gleich-stellungszielen bei?

    • Wie wird sichergestellt, dass Frauen undMännergleichermaßen von der Entscheidung profitieren?(wenndiesbeabsichtigtist)

    • Wie wird vermieden, dass geschlechtsspezifischeUngleichheitenreproduziertwerden?

    • WerdendurchdasVorhabengeschlechtsspezifischeStrukturen fortgesetzt oder abgebaut?

    • WelcheMaßnahmenwerdenindasProgrammauf-genommen,damitdieGleichstellungsziele erreichtwerdenkönnen?

    • WieleistetdasProjekteinenBeitragzumAbbauvonUngleichheiten?

    • Welche Kriterien sollen die Entscheidung bei derAuswahlvonkonkretenProjektenleiten?

    • Wersteuertwie?• WiewirdderProzessverlaufkommuniziert?• WersinddieAkteur/inn/e/nundüberwelcheKom-

    petenzen sollten sie verfügen?• Wersollbeteiligtwerden?

    27Vgl.Buchinger,Birgit/Gschwandtner,Ulrike/Mayrhuber,Christine/Schaffer,Nicole/Woitech,Birgit(2008):GenderBudgetAnalyse.GBA-Leitfadenfürbewirt-schaftendeStellenderLandesverwaltungOberösterreich.Linz; Vgl.Gender-InstitutSachsen-Anhalt(2007/2008):GleichstellungvonFrauenundMännernmitGenderMainstreamingerfolgreichgestalten; Vgl.Gender-InstitutSachsen-Anhalt,LeitfadenzurÜberprüfunggeschlechtsspezifischerWirkungenvonEntscheidungen; Vgl.Gubitzer,Luise/Klatzer,Elisabeth/NeumayrMichaela(2008):GenderBudgeting–AnleitungundBeispielezurUmsetzunginöffentlichenInstitutionen.Wien; Vgl.GeM,ChancengleichheitvonFrauenundMännern,ToolBoxGenderMainstreaming;

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    • WelcheRessourcen(Personal,Zeit,Geld…)werdenbenötigt?

    • WelchebudgetpolitischenMaßnahmensindzurEr-reichungderGleichstellungszielenotwendig?

    • Wer ist fürdieUmsetzungdieserMaßnahmenzu-ständig?

    • In welchen Bereichen bedarf es welcher (internenoder externen) Unterstützung, um zu gewährlei-sten,dassdiedefiniertenZieleauchtatsächlicher-reichtwerdenkönnen?

    Evaluierung• WerdenalleDatenundErgebnissegeschlechtsspezi-fischerhobenunddokumentiert?

    • Wie wird die Erreichung der GleichstellungszieledesProjektsüberprüft?

    • Welche der vorgeschlagenenMaßnahmenwurdenumgesetzt,welchenicht?Warumnicht?

    • Wurden die gleichstellungspolitischen Ziele er-reicht?Wie?Wennnicht,warumnicht?

    • InwelchemAusmaßkonntengeschlechtsspezifischeUnterschiedeausgeglichenwerden?

    • Weristgegebenenfallsfürdiegelungene/mangelndeUmsetzung zuständig bzw. verantwortlich (inner-halbundaußerhalbderöffentlichenInstitutionen)?

    • WiefindendieEvaluierungsergebnisseEingang indieOrganisationsstrukturen,indieweiterefachpo-litischeArbeit,indieweitereUmsetzung?

    • Werden(neue)Zielsetzungenabgeleitet?

    Methoden und Analyse- instrumente28 Analyse der EntscheidungsstrukturenHierwirdvorallemuntersucht,werEntscheidungentrifftundwieLeitungsfunktionennachGeschlechtbe-setzt sind. Schlüsselfragen:• WertrifftEntscheidungen?• Wie sieht die Geschlechterverteilung in gesetzge-bendenKörperschaften,inderVerwaltung,inAuf-sichtsgremienaus?

    • WievieleFrauensindinFührungspositionen?• InwieweitsindFrauenindiebudgetpolitischenEnt-scheidungsprozesseeingebunden?

    Nutzer/innenabfrage und –analyseFrauen undMänner können auf Grund der zumeist

    unterschiedlichen Interessenslagen durchaus einenunterschiedlichenNutzenausöffentlichenLeistungenziehen. Mit Hilfe von Umfragen und Erhebungen soll ermittelt werden, in welchem Ausmaß Frauen undMänner staatliche Leistungen/Mittel in Anspruchnehmen,welchePrioritätenunterschiedlicheBevölke-rungsgruppen bezüglich öffentlicher Leistungen ha-ben und wie zufrieden sie mit den aktuell angebotenen Leistungen sind.Weiterswird der Frage nachgegan-gen, ob die Inanspruchnahmemit dem tatsächlichenBedarf der Zielgruppe übereinstimmt. Gefragt wird auchnachdenGründen,warumLeistungennichtbzw.vonbestimmtenGruppennicht inAnspruchgenom-menwerden. Die Ergebnissemüssen dabei nach be-völkerungsstrukturellenMerkmalengeschlechtsspezi-fischaufbereitetwerden.Schlüsselfragen:• WernutztöffentlicheEinrichtungen?• WelcheöffentlichenLeistungennehmenFrauenundMännerinwelchemAusmaßinAnspruch?

    • Entsprechen die Leistungen den (möglichen) un-terschiedlichen Bedürfnissen und Interessen vonFrauenundMännern?

    • NehmenFrauenundMännerbestimmteLeistungenunterschiedlichinAnspruch?

    • WassinddieUrsachendafür,dassFrauenundMän-ner bestimmte Leistungen unterschiedlich in An-spruchnehmen?

    • WerdengeschlechtsspezifischeLeistungenangeboten?• Welche Bevölkerungsgruppe wäre von Einspa-rungenbesondersbetroffen?

    • Welche Bevölkerungsgruppe würde von poten-ziellenstaatlichenAusgaben/EinnahmeninwelcherWeiseNutzenziehen?

    Analyse öffentlicher AusgabenHier wird untersucht, welcherAnteil der staatlichenAusgaben Frauen und Männern zugute kommt. ZudiesemZweckemüssen genaueDatenüberdieNut-zung von öffentlichen Mitteln durch Haushalte undIndividuen sowie über dieMittelverwendung vorlie-gen.InderPraxisempfiehltsich,inzweiSchrittenvor-zugehen:ZunächstwerdendieKostenproEinheitfüreinen bestimmten staatlichen Service berechnet odergeschätzt. In weiterer Folge werden die ermitteltenKostenmitderAnzahlderpotenziellenNutzerinnenbzw. Nutzern hochgerechnet. Aus den gewonnenenErgebnissen lässt sich ableiten, wie viel von den öf-fentlichenAusgaben den unterschiedlichen Gruppenzugute kommt.

    11. Anhang

    28Vgl.Schratzenstaller,Margit,WIFO(2008):Präsentation„GenderBudgeting“imRahmenvonForumFinanz,28.Februar2008,BundesministeriumfürFinanzen,Wien; Vgl.Buchinger,Birgit/Gschwandtner,Ulrike/Mayrhuber,Christine/Schaffer,Nicole/Woitech,Birgit(2008):GenderBudgetAnalyse.GBA-Leitfadenfürbewirt-schaftendeStellenderLandesverwaltungOberösterreich.Linz; Vgl.Oberdünhofen,Michael(2004):GrundzügedesGenderBudgetingsowieUmsetzungsmöglichkeitenimöffentlichenBereich.Wien; Vgl.Faltin,Ulrike:GenderBudgeting–Grundlagen,Beispiele,NetzwerkösterreichischerFrauen&Mädchenberatungsstellen;VortragimRahmenderam18.3.2009stattgefundenenVeranstaltung„EU-StrategieGenderBudgeting“,UniversitätWien,2009;

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    11. Anhang

    Schlüsselfragen:• WelcheMittelgibtdieöffentlicheHandfürwelche

    Gruppen aus?• WieverteilensichdieAusgabenfürdieLeistungenaufFrauenundMänner?

    • WemfließendieöffentlichenGelderkonkretzu?• In welchem Ausmaß kommen Ausgaben FrauenundMännernzugute?

    • InwieweitwerdenSubventionenundFörderungengeschlechtergerechteingesetzt?

    • Welche Bevölkerungsgruppe wäre von Einspa-rungenbesondersbetroffen?

    Analyse öffentlicher EinnahmenGegenstand der Analyse ist die Belastung der unter-schiedlichenBevölkerungsgruppendurchdirekteundindirekte Steuern, Abgaben und Gebühren. Da Frauen imSchnittwenigerverdienenalsMänner,zahlensieinder Regel zwar weniger direkte Einkommenssteuer als Männer;beidenindirektenSteuerleistungenkannsichdieseRelationjedochleichtumkehren.IndirekteSteu-ern–wiez.B.dieUmsatzsteuer–belastenarmeBevöl-kerungsgruppenrelativgesehenstärkeralsreiche,dasieeinenhöherenAnteilihresEinkommensfürdenle-bensnotwendigenKonsumaufwenden.Ähnlichesgiltim Falle einer Einführung von Abgaben bzw. Gebüh-renfürbislangunentgeltlicheöffentlicheLeistungen.Schlüsselfragen:• WeristinwelchemAusmaßvondirektenoderindi-

    rekten Steuern, von Abgaben und Gebühren betrof-fen?

    • WiewirkensichsteuerpolitischeVeränderungenaufdieGeschlechterundihrVerhältniszueinanderaus?

    Analyse von Beschäftigungs- und Einkommenswir-kungenImMittelpunktderAnalysestehtdieFrage,inwieferndie geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse dazubeitragen, gegebene Strukturen (z. B. geschlechtlicheAufteilung des Arbeitsmarktes nach Berufsgruppen,geringere Einkommen für Frauen, geringere Aufstiegs-chancen fürFrauen)aufrechtzuerhalten, zuverstär-kenoderzudurchbrechen.Schlüsselfragen:• WiesiehtdieBeschäftigungs-undEinkommenssitu-ationvonFrauenu.Männernaus,dieinöffentlichenInstitutionen, in geförderten Betrieben usw. tätigsind?

    • Welche Beschäftigungsverhältnisse werden durchdie Leistungen (Pflichtleistungen, Förderungen,Subventionen)geschaffen?

    • Welche geschlechterspezifischen Einkommens- effektesinddamitverbunden?

    Analyse des Einflusses öffentlicher Haushalte auf Zeitnutzung/verfügbare ZeitHierwirduntersucht,wiesichdiejeweiligeöffentlicheEinnahmen-undAusgabenpolitik aufdasZeitbudgetvonFrauenundMännernauswirkt.EssollenWechsel-wirkungenzwischenderAusgabentätigkeitderöffent-lichenHandundderunbezahlten,überwiegendinner-familiärenArbeitsichtbargemachtwerden.Vorallemsoll dabei berechnet werden, bis zu welchem Gradöffentliche Haushalte auf unbezahlte Arbeit zurück-greifen. Es ist davon auszugehen, dass die unbezahlte Pflege-undBetreuungsarbeitvorwiegendvonFrauenerbrachtwird.SolangedieseAufgabenalsunbezahlte Arbeit verrichtetwerden, bleiben sieunsichtbar,d.h. siescheinenimBudgetnichtauf.DieseArbeitbetrifftdasBudget erstdann,wenndieöffentlicheHanddieentsprechendenDienstleistungenbereitstelltoderBud-getver