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Ein neues Zuhause AUF AMRUM

Ein neues Zuhause · 2021. 3. 17. · Ein neues Zuhause AUF AMRUM. 3 „Alte Bäume verpflanzt man nicht“: Mit diesem Satz haben Sie als Insel-Gemeinschaft sich in den vergangenen

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Ein neues Zuhause AUF AMRUM

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„Alte Bäume verpflanzt man nicht“: Mit diesem Satz haben Sie als Insel-Gemeinschaft sich in den vergangenen Monaten intensiv auseinanderge-setzt. Ihr Anspruch: Alte Menschen sollen auf Ihrer Insel bleiben können. Alter und ein wachsender Unterstützungsbedarf dürfen keine Gründe sein, den Wohnort aufs Festland verlegen zu müssen.

Wir, die Geschäftsführung der Pflegediakonie Hamburg-West/Südholstein gGmbH, hegen selbst private Verbindungen nach Amrum. Wir kennen das Inselleben und verstehen, wie wichtig eine Unterstützungsstruktur für Insulaner*innen mit Pflegebedarf ist.

Eine dauerhafte und tragfähige Lösung sehen wirin der Errichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft – eine Wohnform, die unserem

LIEBE AMRUMERINNEN UND AMRUMER,

Pflegeverständnis entspricht und uns deshalb besonders am Herzen liegt. Sie ermöglicht Men-schen mit Pflegebedarf ein hohes Maß an Selbst-bestimmung, während sie gleichzeitig alle Unter-stützung erhalten, die sie benötigen.

Wir freuen uns sehr darauf, mit Ihnen diesen Weg zu gehen und stellen Ihnen in dieser Broschüre unser Unternehmen sowie das Konzept der am-bulant betreuten Wohngemeinschaft vor. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.

Herzlich,

Ihr Marten Gereke Ihre Katrin Zehl

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Wir, die Pflegediakonie Hamburg-West/Südhol-stein gGmbH, stehen Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Pflege, Betreuung und Begleitung zur Seite. Unser Angebot umfasst häusliche und stationäre Pflege, Tagespflege, Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz,Pflegeberatung, Palliativpflege, Hauswirtschaft und Familienbegleitung. In der Ausübung unsererAufgaben lassen wir uns von Werten wie der Ach-tung der Würde eines jeden Menschen, Respekt,Vertrauen und Menschlichkeit leiten. Pflege be-deutet für uns nicht allein die Übernahme von

DIE PFLEGEDIAKONIE

Tätigkeiten, die ein Mensch nicht mehr ohne Hilfe ausführen kann. Wir sehen den Menschen alsEinheit von Körper, Seele und Geist. Wir blicken auf seine Ressourcen und Fähigkeiten und finden im Pflegeprozess gemeinsam heraus, wie wir die-se erhalten und fördern können.

Die Wurzeln unseres Unternehmens liegen in den Schleswig-Holsteiner Orten Bönningstedt,Moorrege und Kummerfeld, wo sich vor etwa 25 Jahren drei Diakoniestationen zusammenschlos-sen, um nach der Einführung der Pflegeversiche-

rung den neuen Anforderungen in der Pflege gewachsen zu sein. Nach und nach schlossen sich diesem kleinen Verbund weitere Einrichtungen an. Wir erweiterten unser Angebot und machten den Sprung nach Hamburg. Heute umfasst diegemeinnützige Pflegediakonie Hamburg-West/Südholstein 27 Einrichtungen an 22 Standorten – die südlichste in Hamburg-Wilhelmsburg, die nördlichste in Elsdorf-Westermühlen – und bald:

Auf Amrum.

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Gesellschaft & GEBORGENHEIT

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Eine Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, in der Menschen mit Pflege- und Unterstützungs-bedarf einen großen Anteil ihrer Selbstbe-stimmtheit bewahren. Gleichzeitig erfahren sie Schutz, Begleitung und Unterstützung im Alltag sowie die Einbettung in ein soziales Umfeld. Der Unterschied zum Pflegeheim liegt insbesondere darin, dass in Haus-und Wohngemeinschaften das Prinzip der geteilten Verantwortung gelebt

KONZEPT DER WOHNGEMEINSCHAFT

wird. Im Wesentlichen wirken 4 Beteiligte zusam-men: die Mieterinnen und Mieter, ihre Angehö-rigen und/oder gesetzlichen Betreuer*innen, der*die Vermieter*in sowie der ambulante Pflege- und Betreuungsdienst.

Die in der Haus- und Wohngemeinschaft leben-den Menschen, bzw. deren Angehörige und/oder rechtliche Betreuer*innen mieten den eigenen

Wohnraum mit Bad sowie einen Anteil der Ge-meinschaftsflächen. Somit üben die Mieter*in-nen das Hausrecht aus, haben einen eigenen Wohnungsschlüssel und ein eigenes Namens-schild am Briefkasten. Die Mietergemeinschaft, bestehend aus den Mieter*innen oder ggf. ihren Angehörige/gesetzlichen Betreuer*innen, trifft Entscheidungen, die das Zusammenleben der Wohngemeinschaft regeln.

Mitarbeitende des Betreuungsdienstes unter-stützen im Alltag. Sie strukturieren den Tag, orga-nisieren Freizeitbeschäftigungen, übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und binden die Mieter*innen nach Wunsch und Fähigkeiten in die Abläufe ein. Die pflegerische Versorgung, das Er-bringen notwendiger medizinischer Maßnahmen und die 24-stündige Erreichbarkeit werden über den ambulanten Pflegedienst abgesichert.

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Alltag & SELBSTBESTIMMUNG

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Um alle Bereiche und Bedarfe des täglichen Lebens abzudecken, schließen die Mieter*innen für das Leben in der Wohngemeinschaft ver-schiedene Verträge ab. Aus der Gesamtsumme dieser Verträge, abzüglich der von der Kran-

VERTRAGSGESTALTUNG & LEBENSHALTUNGSKOSTEN

ken- und Pflegekasse refinanzierten Leistungen, ergeben sich die Kosten für das Leben in der Wohngemeinschaft. Diese setzen sich im We-sentlichen aus vier Komponenten zusammen:

Individueller Pflege- und Betreuungsbedarf

(Vertrag mit ambulantem Pflegedienst)

individuelle Bedarfe (z.B. Friseur,

Kleidung)

Gemeinschaftlicher Betreuungs- und

Ausstattungsbedarf der Wohngemeinschaft

(Vertrag mit dem Betreiber der WG)

Miete(Vertrag mit

Eigentümer*in)

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Dieser Vertrag beinhaltet die Begleitung durch den Tag, die Nachtpräsenz, die Hauswirtschaft, das Haushaltsgeld und Investitionsrücklagen. 1900 Euro (Eigenleistung)

Mieter*innen und Eigentümer schließen einen Mietvertrag über den eigenen Wohnraum sowie anteilig die Gemeinschaftsräume ab.(Eigenleistung)

Auch Bedarfe wie Kleidung, Friseur und Fußpflege gehören zu den Lebenshaltungskosten. Diese sind individuell und werden von den Bewoh-ner*innen der WG selbst getragen.(Eigenleistung)

Diese Leistungen werden vom ambulanten Pfle-gedienst erbracht und (anteilig) durch die Kran-ken- und Pflegekasse refinanziert.

· Zur Finanzierung der pflegerischen Maßnahmen stellt die Pflegekasse monatlich folgende Beträge zur Verfügung: Pflegegrad 2: 689 Euro Pflegegrad 3: 1.298 Euro Pflegegrad 4: 1.612 Euro Pflegegrad 5: 1.995 Euro

INDIVIDUELLER PFLEGE- UND BETREUUNGSBEDARF

· Monatliche Leistung für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen (§45b), einsetzbar für individuelle Bedürfnisse in der Betreuung (z.B. Begleitung zum Friedhof oder Arzt, Spaziergänge, Vorlesen, uvm.). Alle Pflegegrade: 125 Euro

· Die durch den Arzt verordnete medizinische Behandlungspflege (z.B. Spritzen geben, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Wundversorgung) wird, bis auf einen kleinen Eigenanteil, refinanziert durch die Krankenkassen.

· Der Wohngruppenzuschlag (§38a SGB XI) wird zweckgebunden für die Organisation und Koordination der Abläufe in der Wohngemein- schaft eingesetzt.

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2 BETREUUNGSVERTRAG

3 MIETE

4 INDIVIDUELLE BEDARFE

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PflegediakonieMarten Gereke & Katrin Zehl Klopstockplatz 2 22765 Hamburg-OttensenTelefon: 040 398 25 100Fax: 040 39 82 52 13E-Mail: [email protected]