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Bistum Limburg Limburger Domkapitel Bischöflicher Stuhl zu Limburg (Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012) Schulstiftung des Bistums Limburg EINBLICKE Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013

EINBLICKE - Bistum Limburg · sen Weihe im Jahr 1235 inzwischen fast 800 Jahre vergangen sind – ist seit der Gründung des Bistums die Kathedrale des Bischofs von ... Wir hoffen

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Bistum Limburg

Limburger Domkapitel

Bischöflicher Stuhl zu Limburg(Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012)

Schulstiftung des Bistums Limburg

EINBLICKE

Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013

Inhalt

Das Bistum Limburg

Vorwort 8 Einführung 12

Jahresabschlüsse 16

Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 17

Jahresabschluss des Bistums Limburg KdöR 22zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 23 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 32 Verwendung der Kirchensteuer im Jahr 2013 38 Herausforderungen und Vorsorge 48

Jahresabschluss des Limburger Domkapitels KdöR 58zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 59 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 61 Aufgaben und Ausblick 65

Vorläufige Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu Limburg KdöR 66zum 31. Dezember 2012 Aktueller Sachstand 67 Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012 68 Aufgaben und Ausblick 71

Jahresabschluss der Schulstiftung des Bistums Limburg 72zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 73 Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013 75 Aufgaben und Ausblick 77

Kirchliche Statistik 78

Impressum 85

2 | 3

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DaS BIStum LImBurg

Das Bistum Limburg

Mit dem Bistum Limburg verbinden viele zuerst den Dom an der Autobahn Frankfurt-Köln, Ziel hunderttausender Besucher und ein Zeugnis spätromanischer Baukunst von europäischem Rang. Der altehrwürdige Georgsdom – seit des-sen Weihe im Jahr 1235 inzwischen fast 800 Jahre vergangen sind – ist seit der Gründung des Bistums die Kathedrale des Bischofs von Limburg. Der Dom ist damit nicht nur etwa das geographische, sondern auch das geistliche Zentrum des Bistums Limburg.

Kontraste prägen das Leben der Menschen in unserem Bistum: Es ist Großstadtkirche, Kirche in der Diaspora und Kirche im Dorf. Im Süden liegt das Rhein-Main-Gebiet mit der Wirt-schafts- und Bankenmetropole Frankfurt, die über die Stadtgrenzen hinaus das kirchliche Leben im Bistum prägt. Zwischen Frankfurt und der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden erstreckt sich entlang des Mains ein lang gezo-gener Industriegürtel. Vom malerischen Rhein-gau bis zur Lahnmündung bildet der Rhein die Bistumsgrenze. Durch die großen ländlichen Gebiete im Westerwald und Taunus, entlang der Lahn bis nach Wetzlar und dem Gebiet an Dill und Eder wird der Norden des Bistums geprägt.

1 _ Frankfurt

2 _ Hochtaunus

3 _ Lahn-Dill-Eder

4 _ Limburg

5 _ Main-Taunus

6 _ Rheingau

7 _ Rhein-Lahn

8 _ Untertaunus

9 _ Westerwald

10 _ Wetzlar

11 _ Wiesbaden

7

1

4

10

2

5

3

9

8

611

Lahn

Rhein

Main

7

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Gemessen an der 2.000-jährigen Geschichte der Katholischen Kirche und anderen Diözesen, die – auch in Deutschland – weit mehr als tau-send Jahre bestehen, ist das Bistum Limburg mit seinen gut 185 Jahren ein vergleichsweise jun-ges Bistum. Seine Geschichte beginnt mit dem Zusammenbruch der weltlichen und kirchlichen Strukturen in Europa als Folge der Französischen Revolution.

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden Gebiete der alten geistlichen Kurfürstentümer Mainz und Trier den nassau-ischen Herzogtümern zugeordnet. Diese verei-nigten sich 1806 zum Herzogtum Nassau mit Regierungssitz in Wiesbaden. Die Katholische Kirche wurde der Aufsicht der evangelischen

Landesherren unterstellt. Zusammen mit der freien Reichsstadt Frankfurt plante das Herzog-tum Nassau ein eigenes Bistum zu errichten. Am 23. November 1827 erfolgte schließlich die Gründung des Bistums Limburg, und der erste Bischof Jakob Brand nahm seine Amtsgeschäfte auf.

Zum damaligen Zeitpunkt zählte das Bistum Limburg 175.000 Katholiken. Das Territorium der Diözese wurde 1884 um die Grafschaft Hessen-Homburg und den Kreis Biedenkopf sowie im Jahr 1930 um weitere vier Frankfurter Pfarreien erweitert, bis es durch die Zuordnung des Kreises Wetzlar im Jahr 1933 seine heutige Größe erreichte.

Hamburg

Osnabrück

Münster

PaderbornEssen

KölnAachen

Trier Mainz

Fulda

Speyer

Würzburg

Rottenburg - Stuttgart

Freiburg

Augsburg München - Freising

RegensburgEichstätt

Erfurt

Bamberg

Dresden - Meißen

Magdeburg

Berlin

Görlitz

Hildesheim

Passau

Münster

MainzLimburg

Das Bistum Limburg

14 Pfarreien neuen Typs

6.182 Gesamtfläche km2

11 Bezirke

218 Pfarreien in der bisherigen Struktur(Stand: 01. Januar 2014)

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1.626 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums, des Domkapitels und des Bischöflichen Stuhls

644.074 Katholiken

7.196 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Kirchengemeinden/Pfarreien

Das Bistum Limburg in Zahlen und Daten

(Stand: 01. Januar 2014)

alle Werte, sofern nicht anders angegeben, Stand 31. Dezember 2013

Vorwort

wir gehen im Bistum Limburg einen weiteren wichtigen Schritt, um eine größere Transparenz in Finanz- und Vermögensangelegenheiten zu schaffen. Vollständige Transparenz betrachten wir als wesentliche Grundlage für Vertrauen. Dass es letztlich auch die Ereignisse des ver-gangenen Jahres im Bistum Limburg waren, die den Ruf nach größerer Transparenz in unserer Diözese und weit darüber hinaus unüberhör-bar werden ließen, macht uns nachdenklich und betroffen. Dennoch gilt es, den Blick nach vorne zu richten und an Wegen aus der Krise zu arbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Schwestern und Brüder im Bistum Limburg,

v. l. Pfarrer Wolfgang Rösch, Weihbischof Manfred Grothe

8 | 9

Das Bistum befindet sich nach all den Gescheh-nissen nun auf einem intensiven Weg der Auf-arbeitung. Wichtige Entscheidungen haben wir bereits gefällt, und wir gehen diesen Weg konsequent weiter. Die Zeit der Administration möchten wir nicht zuletzt daran messen und bewerten, wie uns dieser Weg hin zu neuen Ufern, der eine gemeinsame Kraftanstrengung vieler sein muss, gelingt. Die Freude am Glauben soll uns wieder beflügeln.

Das Bistum Limburg teilt mit der Deutschen Bischofskonferenz den Wunsch nach mehr

Transparenz und legt deshalb erstmals seine Vermö-genswerte, aber auch die bestehenden finanziellen Verpflichtungen offen. Bezogen auf den Haushalt des Bistums und die Verwendung der Kirchensteuer besteht diese Transparenz bereits durch regelmäßige aktuelle Veröffentlichungen des Dezernates Finanzen, Verwaltung und Bau.

Bei der Beantwortung der Frage „Wie viel Vermö-gen hat die Kirche?“ stößt man sehr schnell auf die Wirklichkeit, dass man es in einer Diözese häufig mit einer großen Anzahl unterschiedlicher, rechtlich selb-ständiger Körperschaften und damit eigenständiger Vermögensträger zu tun hat. So bestehen auch im Bistum Limburg zahlreiche einzelne Rechtsträger, in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts, die jeweils eine eigene Verantwortlichkeit für ihr Vermögen haben. Dazu zählen das Bistum Limburg, der Bischöf-liche Stuhl, das Domkapitel, derzeit 232 Pfarreien, drei Gesamtverbände und weitere Rechtsträger. Darüber hinaus besteht die aus Kirchensteuermitteln gespeiste rechtlich selbständige Schulstiftung des Bistums Lim-burg als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Somit bedarf es bei einer Veröffentlichung aller Vermögen auch der Zustimmung dieser selbständigen Körper-schaften.

Wir haben im Bistum Limburg in synodalen und kurialen Gremien über die Veröffentlichung des Vermö-gens und den damit verbundenen Verpflichtungen im Bistum Limburg ausführlich beraten. Wir gehen diesen Schritt mit ausdrücklicher Zustimmung der diözesanen Gremien.

So legen wir die Fakten zu dem Vermögen und zu den finanziellen Verpflichtungen

• des Bistums Limburg,• des Limburger Domkapitels und• der Schulstiftung des Bistums Limburg

„Wir gehen im

Bistum Limburg

einen weiteren

wichtigen Schritt,

um eine größere

Transparenz in

Finanz- und

Vermögensan-

gelegenheiten zu

schaffen.“

Vorwort

auf Basis der geprüften und festgestellten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 erst-mals der Öffentlichkeit vor.

Mit den vorgelegten Zahlen sind die bilanziellen Vermögens- und Verpflichtungsstrukturen die-ser Körperschaften abschließend und vollstän-dig veröffentlicht. Zur Einordnung und zum Verständnis des Zahlenwerkes machen wir auf die erläuternde Einführung des Finanzdezer-nenten aufmerksam.

Diese Veröffentlichung beinhaltet die Zahlen der vorläufigen Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu Limburg zum 31. Dezember 2012, wie sie bereits im Abschlussbericht der Prüfungskommission über die externe kirchliche Prüfung der Baumaß- nahme auf dem Domberg in Limburg enthal-ten waren. Wir hatten bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Aufarbeitung der Finanz- und Vermögenssituation des Bischöflichen Stuhls und die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 dieser Körperschaft mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Wie an-gekündigt, möchten wir diesen nach externer Prüfung und Anerkennung durch den Vermö-gensverwaltungsrat noch im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 veröffentlichen.

Zur Transparenz gehört es auch, auf Grenzen hinzuweisen, die eine solche Veröffentlichung hat. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Bistum Limburg, das Limburger Domkapi-tel, den Bischöflichen Stuhl zu Limburg und die Schulstiftung des Bistums Limburg. Er enthält keine Angaben zu Vermögen und Verpflich-tungen der Kirchengemeinden im Bistum Lim-burg. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind selbstverständlich auch zur Auf-stellung von Planungsrechnungen und Jahres-abschlüssen verpflichtet. Es ist wichtig, auch

öffentlich auf die Eigenständigkeit dieser Kör-perschaften mit eigenen Entscheidungswegen, Rechten und Pflichten hinzuweisen. Das Bistum Limburg ist nicht berechtigt, ohne ausdrück-liche vorherige Zustimmung Vermögenswerte anderer kirchlicher Körperschaften zu ver- öffentlichen.

Bei vielen Gelegenheiten und im Rahmen regelmäßiger Publikationen zum Haushalt des Bistums lädt der Finanzdezernent zur Kontaktaufnahme und zum Austausch ein. Sollten Sie Rückfragen haben oder Kritik äußern wollen, wenden Sie sich gerne an das Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau im Bischöflichen Ordinariat.

Wir hoffen und wünschen, auch mit der so ge-schaffenen Transparenz im Hinblick auf die Finanz- und Vermögenssituation der vorgestellten Rechtsträger, den angesprochenen neuen Ufern näherzukommen.

In diesem Sinne grüßen wir Sie herzlich

+ Weihbischof Manfred Grothe Apostolischer Administrator

Pfarrer Wolfgang Rösch Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators

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EINfüHruNg

in der Reihe „EINBLICKE“ veröffentlicht das Bistum Limburg erstmals vollständige Jahres-abschlüsse und damit auch die Angaben zu Vermögen und Verpflichtungen. Die Jahresab-schlüsse beinhalten ferner detaillierte Angaben zu den Einnahmen und der Verwendung der Mittel. Zur Interpretation und zum Verständnis dessen, was wir der Öffentlichkeit vorlegen, ist es wichtig, einige Hintergründe näher zu be-leuchten.

Für die Katholische Kirche in Deutschland be-stehen keine allgemeinverbindlichen Rech-nungslegungsnormen. Das Bistum Limburg gehörte zu den ersten Diözesen in der Bundes-republik Deutschland, die ihr Rechnungswesen an die üblichen handelsrechtlichen Bestim-mungen anlehnen.

So heißt es in § 42 der Haushaltsordnung für das Bistum Limburg: „Die Rechnungslegung soll grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung geführt werden und sich an den üblichen han-delsrechtlichen Bestimmungen orientieren“. Bis auf wenige begründete Ausnahmen, in denen das Bistum Limburg mit Blick auf die Beson-

derheiten einer kirchlichen Körperschaft bzw. unter Vorsorgegesichtspunkten von den han-delsrechtlichen Normen abweicht, entspricht das Rechnungswesen der Diözese seit dem 01. Januar 2003 den für Kapitalgesellschaften geltenden Anforderungen an die Rechnungs-legung.

Finanzdezernent Gordon Sobbeck

Liebe Leserin, lieber Leser,

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Dieser hohe Standard wird durch jährliche externe Jahresabschlussprüfungen, in denen das Bistum Limburg seit Umstellung der Rech-nungslegung im Jahr 2003 uneingeschränkte Bescheinigungen erhielt, bestätigt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Bistums Limburg, des Bischöflichen Stuhls sowie der Schulstif-tung wird durch eine externe Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft durchgeführt. Der Jahres-abschluss des Limburger Domkapitels wird durch die Interne Revision des Bischöflichen Ordinariates geprüft. Durch eine solide und sich an allgemein gel-tenden Regelungen orientierende Rechnungs-legung steht die Veröffentlichung des Ver-mögens und der Verpflichtungen des Bistums Limburg auf einem klar definierten Fundament.

Im deutschen Handelsrecht kommt dem „ver-nünftigen Kaufmann“ und seiner Beurteilung eine tragende Rolle zu. Man kann hier eine Parallele zum Kirchenrecht sehen, welches die Verantwortlichen in Vermögensangele-genheiten auf die Sorgfalt des „guten Haus-vaters“ verpflichtet. Dieser Linie folgen wir in der Anwendung des handelsrechtlichen Vor-sichtsprinzips konsequent. Dies bedeutet, dass für Aktivposten (Vermögensgegenstände) das „Niederstwertprinzip“ gilt und Verpflichtungen nach dem „Höchstwertprinzip“ bemessen werden. Außerdem werden positive Vermögens-veränderungen erst bei tatsächlicher Reali-sierung ausgewiesen, während Risiken und Verluste bereits berücksichtigt werden, wenn sie absehbar sind. Die so entstehenden „Buch-werte“, die Gegenstand dieser Veröffentli-chung sind, fallen deshalb sehr oft niedriger aus als der tatsächliche Marktwert, der bei-spielsweise beim Verkauf einer Immobilie, einer

Beteiligung an einem Unternehmen oder von Fondsanteilen auf dem Markt erzielt werden könnte. Es ergeben sich „stille Reserven“, die jedoch nach dem handlungsleitenden Vorsichts-prinzip keinen Niederschlag im Jahresabschluss finden. Kommt es zu einer Veräußerung, werden stille Reserven selbstverständlich reali-siert und im Jahresabschluss ausgewiesen. Dies ist keine Besonderheit in der Rechnungslegung des Bistums Limburg, sondern eine übliche Erscheinung bei allen Körperschaften, die ihre Rechnungslegung an handelsrechtlichen Stan-dards ausrichten, also auch der größte Teil der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und bilanzierenden Unternehmen.

Hinzu kommt, dass die im Anlagevermögen einer kirchlichen Körperschaft enthaltenen Vermögensgegenstände in aller Regel dazu bestimmt sind, dauerhaft und langfristig im Bestand gehalten zu werden. Mehr als 80 Pro-zent des Gesamtbestandes der Gebäude ste-hen in einer unmittelbar kirchlichen Nutzung. Ein beträchtlicher Teil des Immobilienbestandes ist zudem denkmalgeschützt. Auch deshalb kommt einem aktuellen Marktwert, der zudem Schwankungen ausgesetzt ist, keine substan-zielle Bedeutung zu.

Die wesentlichen Grundlagen der Buchfüh-rung, der Bilanzierung und Bewertung haben wir in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.

Bei der Zuordnung des Immobilienvermögens zu den einzelnen Körperschaften Bistum Lim-burg, Bischöflicher Stuhl zu Limburg und Lim-burger Domkapitel sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass diese oftmals noch auf historischen Grundlagen beruht, die mit der konkreten heutigen Nutzung nicht mehr in

Einführung

Einklang stehen. Diese Zuordnung wird mittel-fristig anhand der gegenwärtigen Verhältnisse überprüft, sodass sich in dieser Hinsicht künf-tig auch noch Veränderungen zwischen den einzelnen Körperschaften ergeben werden.

Im Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau sowie in den zuständigen Gremien für Finanz- und Vermögensfragen haben wir im Blick, dass kirchliche Finanzpolitik nicht an Ergebnissen von Monaten oder Jahren ausgerichtet sein darf – sie muss vielmehr die Bedürfnisse von Gene-rationen berücksichtigen. Kirchliche Finanzen müssen nachhaltig sein: zeitlich, räumlich und sozial. Das bedeutet, Verantwortung zu über-nehmen für das, was uns vorige Generationen hinterlassen haben und es den nachfolgenden Generationen so zu übergeben, dass sie ihre ei-genen Entscheidungen treffen und verantwor-ten können. Der intergenerationellen entspricht eine intragenerationelle Verantwortung.

Wie „reich“ ist nun das Bistum Limburg?

Das Bistum Limburg verfügt über umfangreiche Mittel, die kirchliche Arbeit u.a. in Seelsorge, Karitas, Bildung und Kultur ermöglichen. Diesen Mitteln steht eine entsprechende breit wahrge-nommene Verantwortung in der Gesellschaft gegenüber. Eine isolierte Betrachtung des Ver-mögens ist zudem nicht sinnvoll und kann zu verzerrenden Darstellungen führen. Es bedarf eines ausgewogenen Bildes zwischen dem Ver-mögen und den Einnahmen auf der einen und

bestehenden Aufgaben und Verpflichtungen auf der anderen Seite.

Der zentrale Bezugspunkt ist dabei die Ver-kündigung des Evangeliums Jesu Christi. Wir widmen der Weitergabe des Glaubens unsere Kraft. Dazu bedarf es eines soliden wirtschaftli-chen Fundaments, um kirchliches Leben in den Pfarreien und darüber hinaus zu sichern und spürbare Initiativen zu fördern.

Wirtschaftliches Handeln muss dabei immer den Anforderungen an Transparenz, Wahrhaftig-keit und Nachhaltigkeit gerecht werden.

Dies ist der Anspruch, in dem kirchliche Finanz-verwaltung steht. Diesem Anspruch werden wir uns auch in Zukunft stellen.

Limburg, im Juli 2014

Gordon SobbeckFinanzdezernent

„Es bedarf eines soliden wirtschaftlichen Fundaments, um kirchliches

Leben in den Pfarreien und darüber hinaus zu sichern und spürbare

Initiativen zu fördern.“

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JaHrESaBSCHLüSSE

grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Umfang und Gliederung der JahresabschlüsseEs handelt sich jeweils um das gesamte Ver-mögen, welches den entsprechenden Körper-schaften zuzuordnen ist. Im Jahresabschluss des Bistums Limburg sind folgende weitere recht-lich unselbständige Rechnungslegungseinheiten enthalten:

• Versorgungsfonds des Bistums Limburg• Baustiftung des Bistums Limburg• Hilfsfonds des Bistums Limburg für kirch-

liche Projekte in der Einen Welt („Eine-Welt-Fonds“)

• Acht weitere rechtlich unselbständige Nach-lässe, Stiftungen und Fonds, die rund 2,2 Prozent des Gesamtvermögens des Bistums Limburg repräsentieren

Dem Bischöflichen Stuhl sind die unselbständige Stiftung Crummenauer und weitere unselbstän-dige Rechnungslegungseinheiten zugeordnet.

Die Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH und der Bischöfliches Weingut Rüdesheim GmbH, an denen das Bistum Limburg jeweils zu 100 Prozent beteiligt ist, sind nicht in den Konsolidierungs-kreis einbezogen. Das Bistum hält diese Betei-ligungen nicht unter wirtschaftlichen Gesichts-punkten, sodass die Beteiligungsbuchwerte vollständig wertberichtigt sind.

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Die Gliederung der Jahresabschlüsse orientiert sich an den Schemata der §§ 266 und 275 Absatz 2 HGB unter Berücksichtigung von An-passungen, die im Hinblick auf die Eigenheiten einer kirchlichen Körperschaft vorgenommen wurden.

Beratung und Feststellung der JahresabschlüsseDie Jahresabschlüsse werden durch die zuständi-gen Gremien ausführlich beraten und festgestellt.

Für den Jahresabschluss des Bistums Limburg ist das Verfahren in der Haushaltsordnung ge-regelt, die in § 48 eine geteilte Zuständigkeit vorsieht:

• Der Verwaltungskammer als diözesanem Vermögensverwaltungsrat obliegt die Fest-stellung der Bilanz, die dem Diözesan- kirchensteuerrat mit der Bescheinigung des Abschlussprüfers zur Kenntnis vorzulegen ist.

• Dem Diözesankirchensteuerrat obliegt die Feststellung der Ergebnisrechnung, nachdem diese durch die Verwaltungskammer zustim-mend zur Kenntnis genommen wurde.

Der Jahresabschluss des Limburger Domkapitels KdöR wird im Domkapitel beraten und festge-stellt. Für die Schulstiftung liegt die entspre-chende Zuständigkeit beim Stiftungsvorstand.

Die Anerkennung des Jahresabschlusses der Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Limburg ob-liegt dessen Vermögensverwaltungsrat.

Organisation der BuchführungIn § 238 Absatz 1 Satz 2 HGB ist festgelegt, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie „einem sachverständigen Dritten inner-halb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann“. Dies ist durch entsprechende interne Prozesse sichergestellt und unterliegt der jährlichen Prüfung.

BewertungsgrundsätzeMaßstab für Ansatz, Ausweis und Bewertung sind die handelsrechtlichen Vorschriften, wie sie sich insbesondere aus den §§ 252 ff. HGB ergeben. Darüber hinaus wird in wenigen be-gründeten Einzelfällen im Hinblick auf die Be-sonderheiten einer kirchlichen Körperschaft von diesen Vorschriften abgewichen. Wesentliche Bewertungsmaßstäbe werden nachfolgend dargestellt:

Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Der Diözesankirchensteuerrat ist ein synodales Gremium des Bistums Lim-burg mit weitreichenden Befugnis-sen. Dem Gremium gehören insge-samt 18 Mitglieder an – davon üben 13 Personen ihr Mandat ehrenamt-lich aus.

Darüber hinaus hat der Diözesan- kirchensteuerrat einen Finanzaus-schuss eingerichtet, dem Fachleute aus den Gebieten des Finanz-, Steuer- und Rechtswesens angehören.

!

SachanlagenDie Bewertung erfolgt auf Basis der Anschaf-fungs- und Herstellungskosten abzüglich plan-mäßiger Abschreibungen bezogen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermö-gensgegenstände; Grundstücke werden nicht abgeschrieben (§ 253 Absätze 1 und 3 HGB).

Bei der Bewertung von Immobilien ergibt sich eine Besonderheit. Im Rahmen der Umstellung des Rechnungswesens zum 01. Januar 2003 musste das Immobilienvermögen neu bewer-tet werden, da aus der zuvor kameralistisch geprägten Rechnungslegung keine adäquaten Buchwerte vorlagen. Sofern Anschaffungs- oder Herstellungskosten bekannt waren oder ermittelt werden konnten, wurden die Immobi-lien mit diesen Werten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. In den Fällen, in denen ent-sprechend konkrete Angaben nicht verfügbar waren oder nicht ermittelt werden konnten, er-folgte hilfsweise bei Grundstücken eine Bewer-tung gemäß Bodenrichtwerten und bei Gebäu-den auf Basis des Gebäudeversicherungswertes 1914 unter Berücksichtigung des gleitenden Neuwertfaktors (Baupreisindex).

FinanzanlagenDie Finanzanlagen werden nach dem gemilder-ten Niederstwertprinzip bilanziert, d. h. im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminde-rung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sind sämtliche Finanzanlagen zu vollen Anschaf-fungskosten bilanziert.

Ausnahmen bilden Beteiligungen, die nicht unter auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehalten werden. Diese sind vollständig wert-berichtigt.

Langfristige Forderungen gegenüber Dritten, die un- bzw. niedrig verzinst gewährt wurden, werden zum Abschlussstichtag fristadäquat ab-gezinst.

UmlaufvermögenDie Vermögensgegenstände des Umlaufvermö-gens – insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel – sind zum Nennwert erfasst. Darüber hinaus gilt das strenge Niederstwertprinzip, sodass auch voraussichtlich vorübergehende Börsen- bzw. Marktpreisschwankungen zu einer außerplan-mäßigen Abschreibung führen (§ 255 Absatz 4 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen auf-grund des strengen Niederstwertprinzips sind in den zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Werten nicht enthalten.

RücklagenNach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bistums Limburg sind zur Sicherung der Finanz-wirtschaft Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden (§ 15 Absatz 2 HOBL). Verbindlich gere-gelt sind die Bildung einer Betriebsmittelrückla-ge in Höhe von bis zu 10 Prozent der Gesamt-erträge des zuletzt festgestellten Budgets und einer Ausgleichsrücklage in Höhe von minde-stens 30 Prozent der in der mittelfristigen Pla-nung für die nächsten fünf Jahre angesetzten durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge (§ 15 Absatz 3 HOBL). Diese Rücklagen dienen

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der Risikovorsorge und der Sicherstellung der Liquidität in Fällen nicht vorhersehbarer Ertrags-ausfälle oder Aufwandssteigerungen.

Darüber hinaus werden Rücklagen für Investiti-onen, Rücklagen für Zuschüsse an Dritte, Rück-lagen aus Budgetresten und sonstige Rücklagen gebildet, wobei diese entsprechenden Zwecken zugeordnet werden. Ferner sieht die Satzung des Versorgungsfonds die Bildung einer Rück-lage („satzungsgemäße Rücklage“) vor, die Ergebnisschwankungen aus der Anpassung des versicherungsmathematischen Gutachtens aus-gleichen soll.

Clearing-SchwankungsreserveFür die direkt und indirekt mit dem auf die Kir-chenlohnsteuer bezogenen Clearing-Verfahren in Verbindung stehenden finanziellen Risiken ist in der Bilanz ein angemessener Reserveposten zu bilden (§ 15 Absatz 7 HOBL).

SonderpostenDer Sonderposten umfasst zweckgebundene Zuschüsse, die zur Finanzierung der Anschaf-fungs- und Herstellungskosten von Vermögens-gegenständen des Anlagevermögens gewährt wurden. Der Sonderposten wird entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des ent-sprechenden Vermögensgegenstandes ratier-lich aufgelöst.

RückstellungenDie Bildung von Rückstellungen erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des § 249 HGB. Darüber hinaus wurde im Rahmen der grund-sätzlichen Übernahme der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) von dem Beibehaltungswahlrecht der beste-henden Aufwandsrückstellungen Gebrauch gemacht. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden fristadäquat ab-gezinst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen des Versorgungsfonds (Altersversorgungs- und Bei-hilfeverpflichtungen) geht das Bistum über die handelsrechtlichen Vorschriften (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) hinaus. Bereits im Jahr 1996 wurde ein buchhalterisch eigenständiger, jedoch recht-lich unselbständiger Versorgungsfonds einge-richtet, dessen Verpflichtungen jährlich durch externe versicherungsmathematische Gutachten ermittelt werden. Aus den Erträgen des Versor-gungsfonds werden die jährlichen Leistungen bestritten, sodass diese den laufenden Haushalt des Bistums nicht belasten. Nach den geltenden handelsrechtlichen Maßstäben wäre eine Altersversorgungs- und Beihilferückstellung er-forderlich, die bei einer unterstellten Verzinsung des Vermögens von 4,88 Prozent die zur De-ckung der jährlichen Leistungen notwendigen Mittel erwirtschaftet. Das Bistum Limburg be-misst diese Verpflichtung konservativer und hat das Vermögen des Versorgungsfonds so auf-gebaut, dass bei einer unterstellten Verzinsung von 3 Prozent die jährlichen Leistungen gedeckt werden können.

Grundlagen der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten sind, wie handels-rechtlich geboten (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB), mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

TreuhandvermögenBei dem ausgewiesenen Treuhandvermögen handelt es sich um liquide Mittel Dritter – insbe-sondere von Kirchengemeinden –, die durch die Rentämter verwaltet werden. Dem Treuhand-vermögen stehen in gleicher Höhe Treuhand-verbindlichkeiten gegenüber.

Eventualverbindlichkeiten aus BürgschaftenDas Bistum Limburg hat zugunsten kirchlicher Körperschaften selbstschuldnerische Bürg-schaften gegenüber Dritten abgegeben. Das in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Risiko wird jährlich zum Bilanzstichtag ermittelt und nachrichtlich ausgewiesen.

20 | 21

Bistum LimburgKörperschaft des öffentlichen Rechts

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Hinweise:

• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.

• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von

maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.

AKTIVA T€

A. Anlagevermögen 810.739

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 220

II. Sachanlagen 80.339

III. Finanzanlagen 730.180

B. Umlaufvermögen 95.895

I. Vorräte 40

II. Forderungen und sonst. 32.270 Vermögensgegenstände

III. Kassenbestand, Guthaben 63.585 bei Kreditinstituten

C. aktive Rechnungs- abgrenzungsposten 2.300

Summe Aktiva 908.934

PASSIVA T€

A. Kapital 305.586

B. Rücklagen 266.148

C. Clearing- 53.800 Schwankungsreserve

D. Sonderposten 5.676

E. Rückstellungen 227.865

F. Verbindlichkeiten 49.743

G. passive Rechnungs- 117 abgrenzungsposten

Summe Passiva 908.934

Nachfolgend ist die konsolidierte Gesamtbilanz des Bistums Limburg dargestellt. Sie umfasst alle recht-lich unselbständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds (z. B. Versorgungsfonds, Baustiftung, Eine-Welt-Fonds etc.) und repräsentiert somit das gesamte der Körperschaft zivilrechtlich zuzuordnende buch-mäßige Vermögen.

nachrichtlich: Treuhandvermögen 103.653

nachrichtlich: Treuhandverbindlichkeiten 103.653Eventualverbindlichkeiten 6.439

Bilanz zum 31. Dezember 2013

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Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle VermögensgegenständeIm Posten immaterielle Vermögensgegenstände ist ausschließlich Software in Höhe von T€ 220 abgebil-det. Das Wahlrecht zur Aktivierung der Eigenleistung bei immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht in Anspruch genommen.

SachanlagenHierunter fallen bewegliche Sachanlagen (T€ 3.455), Grundstücke (T€ 6.355) und Gebäude (T€ 70.529). Zu den Gebäuden zählen u. a. Tagungszentren, Verwal-tungsgebäude und sonstige Gebäude. Der Ausweis der Grundstücke und Gebäude in der Bilanz des Bistums Limburg erfolgt im Wesentlichen auf Basis der rechtli-chen Eigentumsverhältnisse sowie grundsätzlich unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246 Absatz 1 HGB). Die Absetzung für Abnutzung wurde in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen

des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen.

FinanzanlagenFür den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlage-vermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Derzeit sind die Finanzanlagen grund-sätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Ausnahmen bilden Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht unter wirtschaftlichen Aspekten gehalten werden (St. Hilde-gard-Schulgesellschaft mbH und Bischöfliches Weingut Rüdesheim GmbH); diese sind bis auf einen Erinne-rungswert wertberichtigt.

Bistum Limburg

Beim Rechtsträger Bistum Limburg sind folgende Gebäude bilanziert:

T€ 4 Tagungszentren und Heime 26.01710 Verwaltungsgebäude 15.27211 Wohngebäude 1.586 3 Gemeindehäuser und 3.988 -zentren23 Sonstige Gebäude / 23.666 Außenanlagen

Summe 70.529

!

Anteile und Ausleihungen an verbundene Körperschaften

Hierunter fallen hauptsächlich Darlehen an den Bischöflichen Stuhl zur Finanzierung eines überwiegend sozialgeförderten Immobilienbestandes.

7.796

Beteiligungen

Der Geschäftsanteil an der Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH (T€ 6.715) bildet den wesentlichen Inhalt dieses Bilanzpostens. Die Gesellschaft wurde 1949 als Wohnungsunternehmen der Bistümer Limburg, Mainz und Fulda sowie deren Caritasverbänden gegründet. Nach der Wiedervereinigung tra-ten das Bistum Erfurt und der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. als weitere Gesellschafter bei. Der Gründungszweck ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung. Diese Zweckbestimmung wirkt bis heute, sodass etwa zwei Drittel des ge-sellschaftseigenen Wohnungsbestands von rund 5.900 Einheiten geförderte Sozialwohnungen sind. Daneben plant und baut das GSW Seniorenpflege-einrichtungen, Sozialstationen, Kindergärten, Gemeindezentren, Demenz-gruppen und Mietwohnungen in gemeinschaftlichen Wohnprojekten.

9.648

Ausleihungen an Kirchengemeinden, Gesamtverbände und sonstige Rechtsträger

Hierunter fallen hauptsächlich langfristige Annuitätendarlehen an Kirchen-gemeinden (T€ 2.846) und langfristige Darlehen an sonstige Rechtsträger (T€ 6.238).

9.084

Wertpapiere des AnlagevermögensBei den ausgewiesenen Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich im Wesentlichen um Anteile an Spezialfonds, die dem deutschen Kapitalan-lagerecht unterliegen. Die Anlagen erfolgen risikobewusst, über verschiedene Anlageklassen hinweg gestreut und berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien. Den Wertpapieren des Anlagevermögens stehen wesentliche laufende und künftige Verpflichtungen gegenüber, auf die unter dem Abschnitt „Heraus-forderungen und Vorsorge“ näher eingegangen wird.

702.793

Sonstige Ausleihungen

In dieser Bilanzposition sind persönliche Darlehen, im Wesentlichen Baudar-lehen (T€ 444) und Kfz-Darlehen (T€ 176), an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums enthalten.

858

Gesamtsumme 730.180

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Der Posten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: T€

tungen in Höhe von T€ 1.650 und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 4.644 berücksichtigt. Zu den Forderungen gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden, die insbesondere aus dem laufenden Verrechnungs-verkehr entstehen, wird auch auf die korrespon-dierenden Verbindlichkeiten hingewiesen.

Kassenbestand, Guthaben bei KreditinstitutenDieser Posten beinhaltet Termingelder und Gut-haben laufender Konten bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt T€ 63.585.

Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten be-inhalten im Wesentlichen die Vorauszahlung von Besoldungen und Versorgungsbezügen für den Monat Januar 2014 im Dezember 2013.

VorräteDie ausgewiesenen Vorräte in Höhe von T€ 40 enthalten hauptsächlich Druckerzeugnisse des Verlags des Bischöflichen Ordinariates, die mit Anschaffungskosten angesetzt werden.

Forderungen und sonstigeVermögensgegenständeIn den Forderungen sind Kirchensteuer- und Clearingansprüche enthalten (T€ 14.308), die dem Jahr 2013 wirtschaftlich zuzurechnen sind, aber erst im Jahr 2014 zahlungswirksam werden. Darüber hinaus sind Forderungen ge-genüber sonstigen Rechtsträgern in Höhe von T€ 1.534, Forderungen gegenüber Körperschaf-ten und Einrichtungen, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht in Höhe von T€ 956, Forderungen gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden in Höhe von T€ 9.179 sowie Forderungen aus Lieferungen und Leis-

Jahresabschluss Bistum Limburg

Kapital des Bistums

Das Kapital ermittelt sich als Saldo aus den Aktiva und übrigen Passiva. Es stellt somit das langfristige Kernvermögen des Bistums dar, welches insbe-sondere unter Berücksichtigung der Fristenkongruenz im Wesentlichen in Immobilien gebunden ist.

119.559

Kapital der Baustiftung des Bistums

Zweck dieser unselbständigen Stiftung ist die Förderung von pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baumaßnahmen im Bistum. Aus künftigen Erträgen dieser Stiftung sollen bauliche Maßnahmen unabhängig von der Kirchensteuer finanziert werden können.

139.087

Kapital des Eine-Welt-Fonds

Zweck dieses Fonds ist die Förderung weltkirchlicher Aufgaben des Bistums Limburg. Über die Verwendung der Erträge des Eine-Welt-Fonds wird jährlich informiert.

27.500

Kapital der weiteren unselbständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds

Der Jahresabschluss enthält weitere rechtlich unselbständige Nachlässe, Stif-tungen und Fonds, für die jeweils eine Kapitalposition ausgewiesen wird. In der Regel werden nicht die Kapitalbestände selbst, sondern die hieraus erzielten Erträge zweckentsprechend verwendet.

19.441

Gesamtsumme 305.586

26 | 27

KapitalDas Kapital der Körperschaft Bistum Limburg ordnet sich der sachlichen Zuordnung nach in folgende Bestandteile:

T€

Betriebsmittelrücklage

Die Betriebsmittelrücklage dient nach der Haushaltsordnung des Bistums dazu, die rechtzeitige Leistung von Aufwendungen im Rahmen des Budgets möglichst ohne Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zu sichern und soll bis zu 10 Prozent der Gesamterträge des zuletzt festgestellten Budgets betragen.

20.542

Ausgleichsrücklage

Nach der Haushaltsordnung des Bistums besteht die Verpflichtung eine Aus-gleichsrücklage anzusammeln, die dazu bestimmt ist, in Fällen nicht vorher-sehbarer Ertrags- oder Einnahmeausfälle, bzw. Aufwands- oder Ausgaben-steigerungen einen Ausgleich der Planungsrechnung zu ermöglichen. Sie soll mindestens 30 Prozent der in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge betragen.

80.538

Satzungsgemäße Rücklage

Diese Rücklage besteht für den Versorgungsfonds des Bistums Limburg und steht für den Ausgleich von Ergebnisschwankungen zur Verfügung, die sich im Rahmen der jährlichen Anpassung der Rückstellungen für Altersversor-gungs- und Beihilfeverpflichtungen auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ergeben.

7.595

Rücklagen für Investitionen

Wesentliche Teilbeträge der Rücklagen (T€ 21.995) entfallen auf nicht spe-zifizierte Baumaßnahmen an bistumseigenen Gebäuden.

24.885

Rücklage aus Budgetresten

Hierin enthalten sind nicht verbrauchte Budgetmittel in abgelaufenen Rech-nungsjahren, die insbesondere zur Finanzierung künftiger Schwerpunkte und Projekte zugeführt wurden.

12.427

Rücklage für Zuschüsse an Dritte

Dieser Rücklagenposten besteht im Wesentlichen aus Mitteln für Bauzu-schüsse an Kirchengemeinden (T€ 51.014) und weiteren rechtlich selbstän-digen Einrichtungen.

60.539

Sonstige Rücklagen

Unter diesem Posten wird hauptsächlich die allgemeine nicht pfarrliche Bau-rücklage (T€ 36.312) geführt.

59.621

Gesamtsumme 266.148

RücklagenDer Bilanzposten Rücklagen gliedert sich wie folgt:

Bistum Limburg

T€

Clearing-SchwankungsreserveDas Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren, auch Clearing-Verfahren genannt, hat das Ziel, jedem Bistum diejenigen Kirchensteuern zu-zuleiten, welche die Mitglieder dieses Bistums gezahlt haben.

Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich nach dem Wohnsitzprinzip, die Abführung der Kirchen-steuer aber nach dem Betriebsstättenprinzip, d. h. dem Ort an dem der Arbeitgeber die Steu-ern abführt. Im Verrechnungsverfahren werden die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebs-stättenprinzip an Finanzämter auf dem Gebiet anderer Bistümer abgeführt wurden und somit der nachträglichen Zuordnung zu dem Wohn-sitzbistum des Kirchenmitglieds bedürfen.

In der Regel dauert es ca. drei bis vier Jahre, bis durch das Clearingverfahren das endgültige Kirchensteueraufkommen ermittelt ist. Hier-durch und durch Anpassungseffekte für nicht angepasste Jahre ergibt sich ein finanzielles Risiko mit einer deutlichen Hebelwirkung. Die-sem Risiko wird durch den Ausweis der Clea-ring-Schwankungsreserve als eigenständigem Bilanzposten Rechnung getragen.

Sonderposten Die Sonderposten beinhalten Investitionszu-schüsse Dritter, mit deren Hilfe Vermögensge-genstände des Anlagevermögens hergestellt oder angeschafft wurden. Die Sonderposten werden unter Berücksichtigung der voraussicht-lichen Nutzungsdauer der entsprechenden Ver-mögensgegenstände ratierlich aufgelöst.

28 | 29

Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen

Im Versorgungsfonds werden die Altersversorgungsrückstellung (T€ 170.392) sowie die Beihilferückstellung (T€ 26.360) ausgewiesen, die jährlich auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt werden.

196.752

Sonstige Personalrückstellungen

Diese gliedern sich insbesondere in Altersteilzeitverpflichtungen (T€ 6.046) sowie weitere Rückstellungen für Urlaubs-, Mehrarbeits- und sonstige An-sprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

9.395

Sonstige Rückstellungen

Der Posten beinhaltet im Wesentlichen zugesagte Bauzuschüsse an Kirchen-gemeinden, die aufgrund des jeweiligen Status der Maßnahme noch nicht ausgezahlt sind (T€ 17.823). Darüber hinaus werden Rückstelllungen für un-gewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet.

21.718

Gesamtsumme 227.865

RückstellungenDieser Posten setzt sich wie folgt zusammen:

Bistum Limburg

T€

VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten bestehen:

aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die aus erhaltenen Lieferungen oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Es handelt sich also in der Regel um kurzfristige Verbindlichkeiten.

3.232

gegenüber verbundenen Körperschaften

Der Posten beinhaltet die noch nicht ausgezahlte Zustiftung an die rechtlich selbständige Schulstiftung (T€ 5.000). Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen des Zahlungsverkehrs Verrechnungspositionen mit dem Bischöflichen Stuhl zu Limburg (T€ 4.023) und dem Limburger Domkapitel (T€ 336).

9.359

gegenüber Kirchengemeinden und Gesamtverbänden

Diese Position entsteht aus dem laufenden Zahlungsverkehr, den die Rentämter für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände abwickeln. Diesen Verbind-lichkeiten des Bistums stehen Forderungen im gleichen Zusammenhang in Höhe von T€ 9.179 gegenüber.

27.662

gegenüber sonstigen Rechtsträgern

Hierunter fallen insbesondere zugesagte Zuschüsse für Baumaßnahmen rechtlich selbständiger Einrichtungen (T€ 2.077).

3.316

sonstige Verbindlichkeiten

Als größter Einzelbestandteil sind Lohnsteuer- und Sozialabgabenverbind-lichkeiten (T€ 3.113), die im Januar 2014 beglichen wurden, enthalten. Da-rüber hinaus werden als weiterer größerer Einzelposten Verbindlichkeiten aus zugesagten Zuschüssen aus Mitteln des Eine-Welt-Fonds (T€ 1.089) berücksichtigt, die nach den mit den Projektpartnern vereinbarten Finanz-plänen ausgezahlt werden.

6.174

Gesamtsumme 49.743

30 | 31

T€

ERTRÄGE

Kirchensteuer 180.257

Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. 5.844

Kollekten, Spenden u. Beiträge 697

Erträge aus Fonds, Sondervermögen 1.568und Auflösung von Sonderposten

Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge 17.095

Summe laufende Erträge 205.461

AUFWENDUNGEN

Personalaufwendungen 142.525 • davon laufende Personalaufwendungen 82.192 • davon einmalige Aufwendungen zur Anpassung der 60.333 Rückstellungen für Altersversorgungs- und Beihilfeverpflichtungen

Abschreibungen auf Sachanlagen 3.219und immaterielle Vermögensgegenstände

Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä. 84.529

Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln 419einschließlich Einstellungen in die Sonderposten

VDD (Verbandsumlage / Strukturbeitrag) 7.070

Aufwendungen Kirchensteuer 5.450

Sonstige Aufwendungen 21.113

Summe laufende Aufwendungen 264.325

operatives Ergebnis (I) -58.864

Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013

Bistum Limburg

T€

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Übertrag: operatives Ergebnis (I) -58.864

Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 75.171

Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 21.381

Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten 53.790

operatives Ergebnis (II) -5.074

Erträge aus Finanzvermögen 12.271

Aufwendungen aus Finanzvermögen 351

Finanzergebnis 11.921

Neutrale Erträge 30.007

Neutrale Aufwendungen 21.011

Neutrales Ergebnis 8.996

Gesamtergebnis 15.842

T€

KirchensteuerDas Kirchensteueraufkommen gliedert sich in die Kirchenlohnsteuer (T€ 137.964), die Kirchen-einkommensteuer (T€ 38.956) und Kirchensteu-ern aus der Abgeltungs- und Pauschalsteuer (T€ 3.337). Die laufenden Gesamterträge stammen zu 87,7 Prozent aus der Kirchen-steuer, sodass deren Entwicklung von heraus- ragender Bedeutung für die aktuelle und künf-tige wirtschaftliche Situation des Bistums ist.

Bei der Kirchenlohnsteuer besteht als Beson-derheit das Clearingverfahren, das für eine Zuordnung des Aufkommens zu dem Wohn-sitzbistum des Kirchensteuerpflichtigen sorgt. Dieses Verfahren benötigt Zeit, sodass erst in ca. drei bis vier Jahren sicher feststeht, wie hoch das Kirchenlohnsteueraufkommen des Bistums

Limburg für das Jahr 2013 tatsächlich ist. Des-halb bedarf es einer Schätzung, die sich jeweils an der zuletzt festgestellten endgültigen Clea-ringabrechnung zuzüglich einer Sicherheits-reserve orientiert. Hieraus ergibt sich für das Jahr 2013 eine rechnerische Zuführung zu der Clearing-Schwankungsreserve zu Lasten der Kirchenlohnsteuererträge von T€ 23.974. Da derzeit von einer ausreichenden Dotierung der Clearing-Schwankungsreserve ausgegangen wird, erfolgt eine Auflösung dieses Betrages zugunsten des Neutralen Ergebnisses. Diese Mittel stehen für nachhaltige, investive und substanzstärkende Maßnahmen zur Verfügung. Unter den Erträgen aus der Kirchenlohnsteuer wird der saldierte Wert nach Berücksichtigung von Clearingverpflichtungen ausgewiesen.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

Bistum Limburg

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PersonalaufwendungenUnter die Personalaufwendungen fallen zu-nächst die Besoldungen bzw. Gehälter sowie soziale Abgaben für 1.590 aktive Beschäftigte auf 1.240 Vollzeitstellen (Stand: 31. Dezember 2013) in Höhe von T€ 73.565. Hierzu gehören Pfarrer, Kapläne, Diakone, Pastorale Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter, Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Mitarbeitende in den Ein-richtungen des Bistums sowie Beschäftigte in der Bistumsverwaltung. Darüber hinaus sind lau-fende Versorgungsleistungen und Beihilfen in Höhe von T€ 8.590 enthalten, wobei Verpflich-tungen gegenüber Pensionären vollständig aus den Erträgen des Versorgungsfonds refinanziert werden. Schließlich enthalten die Personalauf-wendungen im Jahr 2013 als Einmaleffekt eine Zuführung zu der Pensions- und Beihilferück-stellung des Versorgungsfonds in Höhe von T€ 60.333 aufgrund eines versicherungsmathe-matischen Gutachtens. Die zu dieser Zuführung erforderlichen Mittel wurden vollständig der satzungsgemäßen Rücklage des Versorgungs-fonds entnommen. Es handelt sich somit um eine reine Umschichtung von Mitteln innerhalb des Versorgungsfonds von den Rücklagen zu den Rückstellungen, wobei der Ausweis aus Gründen der Transparenz über die Ergebnis-rechnung erfolgt. Nach dieser Zuführung ist die Pensions- und Beihilferückstellung so bemes-sen, dass die Erträge aus den gegenüberste-henden Anlagen die laufenden Verpflichtungen bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 Prozent p. a. decken. Schließlich enthält der Posten sonstige Personalaufwendungen in Höhe von T€ 37.

Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a.Die Position enthält die Staatsleistungen der Länder Hessen (T€ 1.735) und Rheinland-Pfalz (T€ 1.624) sowie weitere aufgaben- und pro-jektbezogene Zuschüsse von öffentlichen und kirchlichen Stellen. Ein weiterer Anteil der Staatsleistungen wird dem Limburger Domka-pitel zugeordnet.

Kollekten, Spenden u. BeiträgeEs handelt sich um Kollekten, die streng zweck-gebunden verwendet werden, sowie allgemei-ne und zweckgebundene Spenden und Beiträ-ge an Einrichtungen des Bistums.

Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung SonderpostenHauptbestandteile dieser Position sind die plan-mäßigen Auflösungen von Sonderposten aus Investitionszuschüssen (T€ 881) sowie die auf die Finanzzuweisungen an die Kirchengemein-den anzurechnenden anteiligen Pfarrfondser-träge (T€ 684).

Erstattungen, Gebühren und sonstige ErträgeHierunter fallen Grundstücks-, und Mieterträge (T€ 1.108), Benutzungsentgelte, Teilnehmer-beiträge, Erstattungen von Personal- und Ver-waltungsaufwendungen (T€ 13.715), Erträge der Jugend- und Tagungshäuser (T€ 2.190) und sonstige Erträge (T€ 82).

VDD (Verbandsumlage / Strukturbeitrag) Unter diesem Posten werden die Zahlungsver-pflichtungen des Bistums Limburg auf Basis des Haushaltsplanes des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) ausgewiesen. Diese Zah-lungen betreffen die Verbandsumlage als Bei-trag zur Finanzierung des Haushaltes des Ver-bandes der Diözesen Deutschlands (T€ 4.461) sowie den Strukturbeitrag, der im Wesentlichen den ostdeutschen Diözesen zugute kommt (T€ 2.609).

Aufwendungen KirchensteuerHierunter fallen ausschließlich die Verwaltungs-gebühren der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz für den Einzug von Kirchensteuer. Sie betragen in Hessen 3 Prozent und in Rhein-land-Pfalz 4 Prozent des Aufkommens aus der Kirchenlohn- und -einkommensteuer.

Sonstige AufwendungenIn dieser Position sind Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar einschließ-lich Instandhaltungsmaßnahmen (T€ 10.736) sowie alle weiteren sächlichen Aufwendungen der Einrichtungen des Bistums und in der allge-meinen Verwaltung (T€ 10.377) enthalten.

Veränderungen der Rücklagen aus Budgetresten u.a.Es handelt sich um den Veränderungssaldo der bestehenden Rücklagen, der sich aus den im Jahr 2013 erfolgten zweckentsprechenden Ent-nahmen und Zuführungen ergibt.

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle VermögensgegenständeEnthalten sind ausschließlich planmäßige Ab-schreibungen auf immaterielle Vermögensge-genstände (Software) sowie Sachanlagen (Ge-bäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung) entsprechend der voraussichtlichen Nutzungs-dauer.

Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä.In den Aufwendungen sind Zuschüsse zu Betriebskosten und Sonstige (T€ 47.693), Baumaßnahmen (T€ 20.972) und expliziten Personalaufwendungen (T€ 15.864) enthal-ten. Wesentliche Zuschussempfänger sind die Kirchengemeinden in Form von Schlüssel- und Bedarfszuweisungen sowie Zuschüssen zu Baumaßnahmen und zum Betrieb der Tagesein-richtungen für Kinder (T€ 53.515). Darüber hinaus sind als weiterere wesentliche Einzel- posten institutionelle Förderungen an die Caritas- sowie weitere Sozial- und Erwachsenen-verbände (T€ 13.025) enthalten.

Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln einschließlich Einstellungen in die SonderpostenHier werden im Wesentlichen die Weiterleitung bzw. zweckentsprechende Verwendung von Spenden, Beiträgen und Kollekten ausgewiesen.

Bistum Limburg

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FinanzergebnisDas Finanzergebnis bildet im Wesentlichen die Verzinsung der Liquidität und darüber hinaus Ausschüttungen aus Fondsanteilen und fest-verzinslichen Wertpapieren ab. Diese Ausschüt-tungen betreffen insbesondere den Versor-gungsfonds (T€ 6.858), den Eine-Welt-Fonds (T€ 722) und die Baustiftung (T€ 2.563). Zinsauf-wendungen ergeben sich aus der Verzinsung des internen Verrechnungsverkehrs.

Neutrales ErgebnisDas neutrale Ergebnis umfasst aperiodische und außerordentliche Positionen. Die neu-tralen Erträge betreffen insbesondere die Auf-lösung voraussichtlich nicht benötigter Vor-sorge im Clearingbereich (T€ 23.974). Unter

den neutralen Aufwendungen dominieren die Rückzahlungsverpflichtung im Rahmen der endgültigen Clearingabrechnung 2009 und der gleichzeitig erfolgenden Anpas-sung der Vorauszahlungen für die Jahre 2010 bis 2012 (T€ 12.826) sowie eine Zustiftung zur rechtsfähigen Schulstiftung in Höhe von T€ 5.000.

GesamtergebnisAus dem positiven Gesamtergebnis erfolgen eine Zuführung zum Kapital der Baustiftung (T€ 13.128) sowie Zuführungen zu Investitions- und Sonstigen Rücklagen. Ein verbleibendes Bilanzergebnis von T€ 2.573 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sitzung des Diözesankirchensteuerrates am 27. Juni 2014 im Haus am Dom.

v. l.: Gordon Sobbeck, Weihbischof Manfred Grothe, Dr. Herbert Braun

Verwendung der Kirchensteuer im Jahr 2013

Laufendes Kirchensteueraufkommen 180.257

Auflösung nicht benötigter Vorsorge im Rahmen des Clearings 23.974

Zahlungsverpflichtungen im Rahmender Clearingabrechnung 2009

12.826

Verwendbare Kirchensteuer 191.405

Dieser Abschnitt macht die Verwendung der Kirchensteuer transparent. Insgesamt konnte ein Betrag von T€ 191.405 verwendet werden, der sich wie folgt ergibt:

3

14,9 %

13,3 %

5,8 %

4,3 %

a

3,0 %

13,4 %

2,0 %

0,2 %

ED

B

C

I

g

f

H

J

2

15*

4

7

8

6

56,8%

4,4%

7,3%

11,6%

7,8%

1,7%

3,4%

3,8%

2,8%

0,3%

Bistum Limburg

+

./.

T€

* Die Betriebskostenzuschüsse an die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden betragen T€ 12.366.

Zum teilweisen Ausgleich der Aufwendungen für Verwaltung und Fachberatung erhält das Bistum Umlagen der Kommunen von T€ 4.157.

In der Tabelle ist der saldierte Wert ausgewiesen.

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Zuschussbedarf aus

Kirchensteuern in T€

Anteil

in %

A Seelsorge in den Pfarreien(einschl. Tageseinrichtungen für Kinder)

108.666 56,8

1 Schlüssel-, Bedarfs- und Sonderzuweisungen an Kirchengemeinden (ohne Kitas)

28.490 14,9

2 Personalaufwendungen Geistliche / Pastorale Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden

25.632 13,4

3 Mittel zur nachhaltigen Finanzierung kirchengemeindlicher Baumaßnahmen

25.523 13,3

4 Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden

11.027 5,8

5 Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder*

8.208 4,3

6 Sonstiges (Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden etc.)

5.648 3,0

7 Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache

3.837 2,0

8 Zuweisungen an Gesamtverbände 301 0,2

B Leitung, zentrale Aufgaben (inklusive Immobilien-verwaltung), Verwaltung und Synodale Arbeit

22.247 11,6

C Schule und Bildung 15.002 7,8

D Soziale Aufgaben 13.954 7,3

E Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche 8.399 4,4

F Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (ohne Tageseinrichtungen für Kinder)

7.295 3,8

G Seelsorge in besonderen Situationen / überpfarrliche Seelsorge / Bezirke (Krankenhaus- und Notfallseelsorge, Katholische Bezirksbüros etc.)

6.530 3,4

H Verwaltungsgebühren für den Kirchensteuereinzug 5.450 2,8

I Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur 3.289 1,7

J Sonstige Bereiche 574 0,3

Summe 191.405 100,0

Schwerpunkte

Seelsorge in den Pfarreien

T€ 108.666 bzw. 56,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Der größte Teil der Kirche lebt und entfaltet sich vor allem vor Ort - dort ist sie den Menschen in allen Phasen ihres Lebens besonders nah. Deshalb ist es richtig, dass der größte Teil der Kirchensteuermittel den Pfarreien zugutekommt. Seelsorge, Glaubensverkündigung, So-ziale Dienste und die Unterstützung von zahlreichen Ehrenamtlichen werden von Priestern, Diakonen und Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getra-gen, die im Dienst des Bistums stehen.

Das Bistum zahlt den Kirchengemeinden nach einem definierten Schlüsselzuweisungssystem Zuschüsse zur Finanzierung der Seelsorge vor Ort und des Pfarrbüros, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im liturgischen und technischen Bereich, zur Bewirtschaftung und zum baulichen Unterhalt von Kirchen, Gemeinderäumen und Pfarrhäusern. Auch größere Bau- und Instandset-zungsmaßnahmen werden nach festen Kriterien be-zuschusst oder weitgehend finanziert. Ein wichtiger Teilbereich sind die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Kirchengemeinden, für die das Bistum den Trägeranteil entrichtet.

Im Bistum Limburg bestehen zahlreiche Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache. Sie machen ein gutes Stück Weltkirche in unserem Bistum erfahrbar und leisten einen wichtigen Beitrag zum kirchlichen Leben in unserem Bistum.

Durch umfassende Unterstützung u. a. durch die Rentämter erbringt das Bistum zahlreiche Verwaltungsleistungen, die den Kirchengemeinden unmittelbar zugutekommen.

„Der größte Teil der

Kirchensteuermittel

kommt den Pfarreien

zugute.“

Bistum Limburg

Leitung, zentrale Aufgaben (inklusive Immobilienverwaltung), Verwaltung und synodale Arbeit

T€ 22.247 bzw. 11,6 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Zahlreiche zentrale Aufgaben sind hier zu-sammengefasst, beispielsweise der gesamte Instandhaltungsaufwand der diözesanen Im-mobilien - vom Verwaltungsgebäude bis zum Tagungshaus. Ebenso sind die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen - vor allem auf die Gebäude des Bistums, auf Büroeinrich-tungen und EDV-Anlagen - berücksichtigt. Wei-tere zentrale Aufgaben betreffen beispielsweise das gesamte Versicherungswesen für die Kir-chengemeinden, sowie eine zentrale Material-beschaffung.

Auch in der Kirche geht es heute nicht ohne Verwaltung. So bedarf es neben der Personal-, Finanz-, Liegenschafts- und Bauverwaltung

des Bistums der Abdeckung wichtiger zen-traler Aufgaben, u. a. in der Rechtsabteilung, im Diözesangericht, in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Internen Revision, im Archiv und in der Bibliothek. Viele dieser Bereiche stellen ihre Fachkompetenz auch den Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung - sei es durch Be-ratung oder im Rahmen von Genehmigungs-pflichten, die den Kirchengemeinden Rechtssi-cherheit in wichtigen Angelegenheiten geben. Das Diözesansynodalamt unterstützt die Arbeit der synodalen Gremien von Pfarrgemeinderat bis Diözesanversammlung und Diözesansynodalrat.

Daneben sind hier die Aufwendungen für die Leitung des Bistums, jeweils der Anteil des Bis-tums Limburg an den Kosten der Vertretungen der Diözesen bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz (Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen und Ka-tholisches Büro Mainz) enthalten.

Schule und Bildung

T€ 15.002 bzw. 7,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Schule und Bildung sind wichtiger denn je. Das Bistum Limburg finanziert zahlreiche Bildungseinrichtungen, unter anderem als Träger der St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, die fünf katholische Schulen unter-hält. Neben den laufenden Zuschüssen werden auch Mittel für eine nachhaltige Finanzierung angespart. Daneben beste-hen zahlreiche weitere Bildungsangebote, von der Katholische Akademie Rabanus Maurus im Frankfurter Haus am Dom über die Katholische Erwachsenenbildung bis zur Unterstützung von Verbänden.

Ein weiterer Bereich betrifft die Aus- und Weiterbildung für Pfarrer, priesterliche Mit-arbeiter, Kapläne, Diakone, Pastorale Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Angestellte. So engagiert sich das Bistum Limburg gemeinsam mit anderen Diöze-sen u. a. in der Finanzierung der Philoso-phisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, der Katholischen Hochschule Mainz und des Theologisch-Pastoralen Instituts. Des Weiteren macht sich das Bistum Limburg in unterschiedlicher Weise für den konfessionellen Religions-unterricht stark.

Bistum Limburg

Soziale Aufgaben

T€ 13.954 bzw. 7,3 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Die Karitas gehört in besonderer Weise zum Wesen der Katholischen Kirche; sie versteht sich als Anwalt Benachteiligter und steht Menschen in besonderen Le-benslagen bei. Deshalb fließt ein wesent-licher Anteil der Kirchensteuer an den Ca-ritasverband für die Diözese Limburg e. V. und die regionalen Caritasverbände, die diese Gelder vornehmlich für zahlreiche Beratungsstellen und Hilfsangebote ein-setzen. Der Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. bietet umfassende Informati-onen über das vielfältige Wirken in Kirche und Gesellschaft an (www.dicv-limburg.de). Daneben beteiligt sich das Bistum Limburg jährlich an der Finanzierung weiterer So-zialverbände, u.a. dem Haus der Volksar-beit e.V. in Frankfurt und dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in Frankfurt und Wiesbaden.

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Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche

T€ 8.399 bzw. 4,4 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Kirchliche Verantwortung über die einzelne Ortskirche hinaus - „Katholisch“ heißt „allge-mein, die Erde umfassend“. So sorgt ein Soli-darsystem für einen Ausgleich zwischen Diöze-sen in Ost und West - das Bistum Limburg zahlt in diesen Finanzausgleich ein. Ebenso können manche Aufgaben nur sinnvoll im Verbund wahrgenommen werden. Deshalb zahlen alle (Erz-) Diözesen in der Bundesrepublik Deutsch-land in den Haushalt des Verbandes der Diöze-sen Deutschlands ein - mehr als die Hälfte des Verbandshaushaltes fließt in die Entwicklungs- und Sozialarbeit in allen Teilen der Erde.

Das Bistum Limburg hat selbst und unabhängig eine lange weltkirchliche Tradition und pflegt intensiven Kontakt zu Diözesen in aller Welt. Aus Mitteln der Diözese, die einen Eine-Welt-Fonds eingerichtet hat, werden Projekte in den Partnerbistümern und anderen kirchlichen Ein-richtungen gefördert. Ziel dieses Engagements ist es, zu einer gerechteren Welt beizutragen, in der Menschen dieselben Lebens- und Entwick-lungschancen haben, unabhängig davon, ob sie in Manila, Kumbo oder Limburg leben.

Bistum Limburg

Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

T€ 7.295 bzw. 3,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Jede Phase des menschlichen Lebens birgt, auch im Glauben, seine eigenen Herausforderungen. Besondere Einrichtungen, Fachstellen und Re-ferate für die verschiedenen Lebensphasen ha-ben dies im Blick und entwickeln Konzepte und Angebote für die verschiedenen Zielgruppen. Angefangen von der Begleitung von Familien in allen Lebensphasen durch die Familienbildung über das Referat Ehe und Familie bis hin zum Referat 3. und 4. Lebensalter.

Die 280 Kindertageseinrichtungen für Kinder im Bistum, mehrheitlich (239) in Trägerschaft der Pfarreien, werden durch das Ordinariat in-haltlich begleitet, finanziell unterstützt und ihre Leistung für Kinder und Familien durch Quali-tätsmanagementsysteme abgesichert.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet das An-gebot für Jugendliche in den Jugendkirchen und Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit sowie in den Jugendverbänden, die im Bund der Katholischen Jugend Deutschland (BDKJ) zusammengeschlossen sind. Die Lebensphase des Heranwachsens und der Orientierung wird auch durch die Fachstelle Freiwilligendienste un-terstützt, über die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein internationaler Freiwilligendienst oder ein Bundesfreiwilligendienst absolviert werden kann.Die Ministrantenarbeit sowie die Frauen- und Mädchenarbeit ergänzen das Angebot in der Begleitung der Lebensphasen.

Die drei Jugend- und Tagungshäuser Karlsheim in Kirchähr, Hildegardishof in Waldernbach und Wilhelm-Kempf-Haus in Naurod sind dabei wichtige Orte der Begegnung und des Dialogs.

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Seelsorge in besonderen Situationen, überpfarrliche Seelsorge, Bezirke

T€ 6.530 bzw. 3,4 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Viele kirchliche Angebote und Aktivitäten sprengen die Grenzen der einzelnen Pfarrei. Die Kirche ist nahe bei den Menschen in ihren ganz besonderen Lebenssi-tuationen - in Krankenhäusern und Altenheimen, am Flughafen und in der Hochschule oder in der Justizvoll-zugsanstalt. Diözesane Wallfahrten machen die Freude am Glauben in großer Gemeinschaft erfahrbar.

Die Lebenswirklichkeit der Menschen ändert sich - da-rauf muss auch die Kirche reagieren. Es bedarf einer Vertiefung des Glaubens und eines Lebens aus Gebet und Gemeinschaft heraus. Deshalb wurde im Bistum Limburg das Bischof-Blum-Kolleg als Schule des Glau-bens, des Gebets und der Gemeinschaft gegründet.

„Die Kirche ist nahe bei den Menschen

in ihren ganz besonderen Lebenssituationen.“

Bistum Limburg

Verwaltungsgebühren für den Kirchensteuereinzug

T€ 5.450 bzw. 2,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Die Kirchensteuer wird durch den Staat ein-gezogen - dafür zahlt das Bistum eine Ver-waltungsgebühr zwischen 3 und 4 Prozent des Aufkommens aus der Kirchenlohn- und -einkommensteuer. Müsste die Kirche eigene Ressourcen zum Einzug der Kirchensteuer un-terhalten, würde dies zu wesentlich höheren Kosten führen.

Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur

T€ 3.289 bzw. 1,7 Prozent des Kirchensteueraufkommens

Die Kirche lebt in besonderer Weise aus der Liturgie; die Kirchenmusik ist dabei ein ganz wesentliches Element. So werden aus Kirchen-steuermitteln unter anderem hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in den Bezirken, das Referat Kirchenmusik sowie die Limburger Domsingknaben, der Domchor und die Mädchenkantorei finanziert.

Auch muss das Bistum seiner Verantwortung in Kunst und Kultur nachkommen. Dies geschieht unter anderem durch die Trägerschaft des Lim-burger Diözesanmuseums und die Mitfinanzie-rung des Frankfurter Dommuseums. Der Erhalt und die Pflege von Kulturgütern aus vergange-nen Tagen bedürfen einer angemessenen Be-rücksichtigung.

Herausforderungen und Vorsorge

Zahlen sind nur dann aussagefähig, wenn sie in größeren Zusammenhängen betrachtet, analy-siert und bewertet werden. Eine absolute Zahl hat an sich keinen Aussagegehalt und mag zu einer voreiligen Schlussfolgerung verleiten.

Deshalb bedarf es eines Ausblicks der zeigt, dass im Bistum Limburg in vorausschauender und verantwortungsvoller Weise in dem mög-lichen Umfang Zukunftssicherung betrieben wurde.

Wir sehen dabei insbesondere drei Bereiche, die bereits aktuell und mehr noch in der Zukunft wesentliche Herausforderungen bilden werden:

1. Demographischer Wandel / Entwicklung des Kirchensteueraufkommens2. Personalbestand3. Immobilienbestand

Diese Herausforderungen und die darauf auf-bauende, vorausschauend getroffene Vorsorge werden im Folgenden vertiefend betrachtet.

1. Demographischer Wandel / Entwicklung des Kirchensteueraufkommens

Das Bistum Limburg ist in seiner wirtschaft-lichen Entwicklung wesentlich von den Kir-chensteuereinnahmen abhängig. Im Jahr 2013 stammen 87,7 Prozent der laufenden Erträge aus dem Beitrag der Gläubigen des Bistums. Unterschiedliche Einflussfaktoren bestimmen die Entwicklung der Kirchensteuer; insbesonde-re sind hier die rückläufigen Katholikenzahlen, gesamtwirtschaftliche Rahmendaten und Ent-wicklungen im Einkommensteuertarif zu nen-nen. Als Annex-Steuer folgt die Entwicklung der Kirchensteuer der staatlichen Lohn- und Einkommensteuer.

Bistum Limburg

Eine Grundlage für die künftigen Planungen bildet eine im Jahr 2013 durch das Forschungs-zentrum Generationenverträge an der Albert-Ludwigs Universität Freiburg erstellte langfri-stige Projektion der Katholikenzahl und des Kirchensteueraufkommens im Bistum Limburg. Damit stehen dem Bistum Limburg für wich-tige Zukunftsentscheidungen wissenschaftlich fundierte Daten zur Verfügung. Ziel des Gut-achtens und wesentliche Erkenntnis hieraus ist nicht die Ableitung einer konkreten Höhe der Katholikenzahl oder des Kirchensteuerauf-kommens in unserem Bistum. Es geht darum, langfristige Trendentwicklungen zu erkennen, darzustellen und für wichtige Zukunftsentschei-dungen nutzbar zu machen.

Quelle: eigene Darstellung (tatsächliche Entwicklung) / Forschungszentrum Generationenverträge, 2013

(prognostizierte Entwicklung)

Die demographische Entwicklung wird das Bis-tum Limburg strukturell und wirtschaftlich in den kommenden Jahren entscheidend prägen. Deshalb widmen wir diesem Bereich eine aus-führlichere Darlegung.

Bereits im Jahr 2012, dem Basisjahr der Projekti-on, war die Katholikenzahl von 955.486 im Jahr 1976 auf 648.570 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 306.916 Katholiken bzw. 32 Prozent in einem Zeitraum von knapp vierzig Jahren. Die vorliegende Projektion nimmt den Zeitraum bis zum Jahr 2050 in den Blick und führt unter den zugrunde gelegten Parametern zu einem eindeutigen Ergebnis:

48 | 49

Entwicklung der Katholikenzahl von 1992 bis 2050

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

700.000

800.000

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

2014

2016

2018

2020

2022

2024

2026

2028

2030

2032

2034

2036

2038

2040

2042

2044

2046

2048

2050

tatsächliche Entwicklung prognostizierte Entwicklung

Bis zum Jahr 2050 – also wieder ein Zeitraum von etwa vierzig Jahren – wird die Katholikenzahl aus heutiger Sicht um 297.591 bzw. 46 Prozent auf 350.979 sinken. Dies zeigt sich auch anhand der Altersstruktur, die eine deutliche Entwicklung aufzeigt.

Bis zum Jahr 2020 wird die Katholikenzahl auf Basis der in der Projektion getroffenen Annah-men auf 579.830 sinken und das Durchschnitts-alter auf 47,9 Jahre ansteigen.

Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge, 2013

Die Projektion endet im Jahr 2050 mit einer prognostizierten Katholikenzahl von 350.979 und einem Durchschnittsalter von 56,7 Jahren. Es liegt damit um mehr als elf Jahre über dem Ausgangswert des Jahres 2012.

Frauen Männer

Frauen Männer

Frauen Männer

Bistum Limburg

Im Basisjahr 2012 liegt das Durchschnittsalter der 648.570 Katholiken bei 45,3 Jahren.

Entwicklung der Altersstruktur der Katholiken im Bistum Limburg 2012 – 2020 – 2050

50 | 51

Zusammenfassend sehen wir einen Trend, bei dem die Katholiken im Bistum Limburg immer älter und weniger werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kirchen-steueraufkommens, für die frühzeitig Vorsorge getroffen werden muss.

Das Kirchensteueraufkommen ist nominal in den Jahren 1989 bis 2012 gestiegen. Aus öko-nomischer Sicht ist eine Betrachtung realer, das heißt, um die Preisentwicklung bereinigter, Grö-ßen von Interesse. Auf diese Weise sind Aussa-gen über die reale Kaufkraftentwicklung mög-lich. Aufgrund der jährlichen Inflationsraten sank die Kaufkraft eines Euros zwischen 1989 und 2012 um rund 37 Prozent. Bei realer Be-trachtungsweise ist das Kirchensteueraufkom-men im Bistum Limburg weitgehend konstant geblieben. Es ist ein leichter Rückgang um rund 4 Prozent zu verzeichnen. Zwischenzeitlich kam es aber zu einem Realwertverlust im Vergleich zu dem Basisjahr 1989 um ca. 13 Prozent. Dies konn-te durch einen starken Anstieg der Steuerein- nahmen wieder kompensiert werden. Trotz des Rückgangs an Gläubigen ist das reale Kirchen-steueraufkommen im betrachteten Zeitraum aufgrund des höchsten Pro-Kopf-Aufkommens im Bistum Limburg damit relativ konstant ge-blieben.

Zu dem als Vergleichswert zugrunde gelegten Kirchensteueraufkommen des Basisjahres 2012 ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuwei-sen, dass es sich hierbei nicht um endgültige Werte handelt. Vielmehr wurde davon ausge-gangen, dass die Ergebnisse der endgültigen Clearingabrechnung 2009 auch für die Jahre 2010 bis 2012 unverändert gelten.

Für den Projektionszeitraum bis zum Jahr 2050 wurde, unter Berücksichtigung der dargestell-ten erwarteten Reduzierung der Katholiken-zahlen, die Höhe des realen Kirchensteuerauf-kommens prognostiziert, wobei in einer Variante von einem realen Wirtschaftswachstum von 0 Prozent p. a. und in der zweiten Variante von 1 Prozent p. a. ausgegangen wird.

Die Projektion führt zu folgenden Ergebnissen:

Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge, 2013

Bistum Limburg

Entwicklung des Kirchensteueraufkommens - Projektion bis 2050

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

2012

2014

2016

2018

2020

2022

2024

2026

2028

2030

2032

2034

2036

2038

2040

2042

2044

2046

2048

2050Pr

ogno

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en in

T€

zukünftige Entwicklung bei einem realen Wachstum von 0 Prozent p. a.

zukünftige Entwicklung bei einem realen Wachstum von 1 Prozent p. a.

Prognostiziertes Kirchensteuer-aufkommen in T€

52 | 53

Die blaue Linie stellt die Entwicklung des realen Kirchensteueraufkommens unter der Annahme einer realen Wachstumsrate in Höhe von 0 Pro-zent dar. Dabei wird deutlich, dass die realen Steuereinnahmen bis zum Jahr 2050 deutlich zurückgehen. Ausgehend von rund T€ 194.930 im Jahr 2012 beträgt das reale Aufkommen im Jahr 2025 noch rund T€ 155.830, was einem Rückgang von 20 Prozent entspricht. Innerhalb der folgenden 25 Jahre verringern sich die realen Kirchensteuereinnahmen auf rund T€ 100.050 – im Vergleich zum Wert des Basisjahres eine Abnahme um 49 Prozent. Mit anderen Worten: Im Jahr 2050 beträgt der reale Wert der Kirchensteuereinnahmen des Bistums Limburg in diesem Szenario rund 51 Prozent von dem des Jahres 2012.

Der künftige Verlauf des Kirchensteueraufkom-mens, wie er in der roten Linie dargestellt wird, basiert auf einer realen jährlichen Wachstums-rate in Höhe von 1 Prozent. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuereinnahmen preisbereinigt mit 1 Prozent pro Jahr wachsen. Unter dieser Voraussetzung würde das reale Steueraufkom-men zunächst ausgehend von rund T€ 194.930 im Jahr 2012 bis 2020 leicht sinken, um da-nach bis zum Jahr 2025 um 9 Prozent auf rund T€ 177.350 zurückzugehen. Im Jahr 2050 würde ein reales Steueraufkommen in Höhe von rund T€ 146.030 erreicht, was gegenüber dem Basisjahr einem Rückgang in Höhe von 25 Prozent entspricht.

2. PersonalbestandKirche lebt von der Verkündigung der frohen Botschaft des Evangeliums Jesu Christi. Deshalb ist ein großer Teil des Bistumshaushaltes durch Personalaufwendungen gebunden. Dabei darf das Bistum aber nicht nur seine eigenen rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Geistli-che, Beamte, Ordensleute, Angestellte – im Blick haben, die in der Pastoral, im Religionsunter-richt, in den Einrichtungen und in der Verwal-tung des Bistums eingesetzt sind.

Die Personalaufwendungen für Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter in den Kirchenge-meinden – z. B. Pfarrsekretärinnen, Küster, Hausmeister, Organisten, Chorleiter – werden wesentlich durch Zuweisungen des Bistums mitfinanziert. Auch Personalaufwendungen für Mitarbeitende in den nicht durch Entgel-te finanzierten Bereichen der Sozialverbände, u. a. in den Beratungsstellen der Karitas, wer-den durch Zuschüsse des Bistums mitfinanziert.

Insgesamt sind gut 65 Prozent der laufenden Aufwendungen (ohne Berücksichtigungen von Sondereffekten aus der Anpassung personal-bezogener Rückstellungen) des Bistums direkt für Personalaufwendungen der eigenen Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter oder indirekt durch besonders für Personalaufwendungen verwen-dete Zuweisungen gebunden.

Hieraus ergibt sich eine wesentliche Verantwor-tung des Bistums für mehrere tausend Men-schen und ihre Familien. Viele Mitarbeitende haben sich in ihrer beruflichen Ausbildung und

Entwicklung auf einen Dienst in der Kirche fo-kussiert. Dies gilt es in besonderer Weise in den Blick zu nehmen.Im Personalbereich ist eine besonders langfri-stige Planung notwendig. Deshalb darf bei der Einrichtung und Besetzung von Stellen weniger die aktuelle Situation gesehen werden, vielmehr muss die langfristige Entwicklung im Zentrum der Betrachtung stehen.

3. ImmobilienbestandEine weitere zentrale Bedeutung kommt dem Immobilienbestand zu. Hier sind nicht nur diö-zesane Gebäude in den Blick zu nehmen, son-dern auch solche, die im Eigentum der Kirchen-gemeinden stehen. Vielfach steht das Bistum in einer wesentlichen Finanzierungsverantwor-tung (in der Regel im Rahmen von Renovie-rungs- und Instandsetzungsmaßnahmen). Der Focus der nachfolgenden Ausführungen liegt auf dem Gebäudebestand; Grundstücke wer-den an dieser Stelle nicht weiter beleuchtet.

Das Bistum Limburg hat es sich für die kommen-den Jahre zur Aufgabe gemacht, den Bestand der derzeit 1.563 Immobilien auf diözesaner Ebene und im Bereich der Kirchengemeinden strukturiert im Hinblick auf Grundlagendaten, aktuelle Gebäudesubstanz und mittel- sowie langfristigen Instandhaltungsbedarf hin zu untersuchen. Dies geschieht mit qualifizierter externer Unterstützung.

Bistum Limburg

Rechtsträger aufdiözesaner Ebene

Kirchengemeinden /Gesamtverbände

Gesamt

Kirchen 6 497 503

Gemeindehäuser 4 313 317

Pfarrhäuser 2 264 266

Wohnhäuser 35 148 183

Kindergärten 1 178 179

Verwaltungsgebäude 15 5 20

Tagungshäuser 4 0 4

Klostergebäude 3 0 3

Schulgebäude 13 0 13

Sporthallen 4 0 4

Sonstige 10 61 71

Gesamt 97 1.466 1.563

54 | 55

Kirchlicher Immobilienbestand

Aktuell gliedert sich der Gebäudebestand wie folgt auf:

Dieser Gebäudebestand stellt für das Bistum und die Kirchengemeinden, die beim Unterhalt jedoch auf Bistumszuschüsse wirtschaftlich an-gewiesen sind, in mehrfacher Hinsicht – pasto-ral wie finanziell – eine erhebliche Herausforde-rung dar. Die Struktur des Immobilienbestandes stammt im Wesentlichen aus einer Zeit, in der im Bistum Limburg deutlich mehr Katholiken lebten. Dies hat sich, wie dargestellt, maßgeb-lich verändert.

Es geht daher um die Erstellung pastoral zu-kunftsfähiger Nutzungskonzepte, die dauerhaft finanzierbar sind. Dabei sind bereits jetzt Zeiten in den Blick zu nehmen, in denen eine deut-lich reduzierte Ertragsbasis durch die absehbar strukturell negative Kirchensteuerentwicklung bestehen wird. Das heißt auch, dass eine Prio-risierung unabdingbar ist; der Gebäudebestand muss deutlich reduziert werden.

Dieser Herausforderung ist das Bistum Limburg u. a. mit der Gründung der Baustiftung begeg-net. Die künftigen Erträge aus dem Stiftungska-pital sollen dazu beitragen, die Instandhaltung wichtigster Gebäude auch in Zukunft unabhän-giger von der Kirchensteuerentwicklung zu si-chern. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Immobilienbestandserfassung eine wichtige und belastbare Grundlage für die anstehenden Beratungen und Entscheidungen bilden.

Gebundenes Vermögen schafft VorsorgeDer Trend der langfristigen Kirchensteuer-entwicklung ist eindeutig und unumkehrbar, gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforde-rungen in vielen Bereichen, gerade im Hinblick auf den Personalbestand und die vorhandenen Immobilien.

Deshalb setzt das Bistum Limburg seit vielen Jahren auf eine konservative Haushaltspolitik und den konsequenten Aufbau von finanziellen Reserven. Ziel war, ist und bleibt es, wichtige Aufgabenbereiche von der Kirchensteuerent-wicklung teilweise oder aber ganz unabhängig zu machen bzw. für anstehende Herausforde-rungen Vorsorge zu treffen:

• Mit der Einrichtung eines Versorgungsfonds wurde bereits in den 1990er Jahren die Grund-lage geschaffen, dass Pensionszahlungen den laufenden Haushalt nicht belasten.

• Durch die Gründung des Eine-Welt-Fonds zur Förderung weltkirchlicher Aufgaben und der Baustiftung zur Förderung von pfarr-lichen und nichtpfarrlichen Baumaßnahmen im Bistum soll erreicht werden, dass das En-gagement in diesen wichtigen Bereichen zu-mindest teilweise von der Kirchensteuerent-wicklung unabhängig gesichert werden kann. Die rechtlich selbständige Schulstiftung leistet ebenfalls einen Beitrag in diesem Sinne.

• Für wichtige Aufgaben des Bistums, insbe-sondere im baulichen Bereich und unter be-sonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kirchengemeinden, wurden zweckge-bundene Rücklagen aufgebaut. Dabei sind die Herausforderungen, die sich auf dem Weg

Bistum Limburg

hin zu Pfarreien neuen Typs ergeben, beson-ders im Blick. Anders als bei den stiftungsge-bundenen Vermögensbestandteilen, die in ihrer Substanz erhalten bleiben und bei de-nen nur die Erträge verwendet werden sollen, werden die Baurücklagen im Rahmen der Ge-samtplanung aller Bau- und Instandhaltungs-maßnahmen eingesetzt.

• Nicht zuletzt wurde auch das allgemeine Ver-mögen des Bistums nachhaltig aufgebaut, um aus der wirtschaftlichen Kernsubstanz heraus eigene Erträge zu erwirtschaften, die rückläufige Kirchensteuern zumindest teilwei-se kompensieren können.

Die vorhandenen Vermögenswerte sind daher zum allergrößten Teil nicht allgemein disponi-bel, sondern ihnen stehen konkrete Verpflich-tungen oder Zweckbindungen gegenüber. Die nebenstehende Grafik soll dies exemplarisch verdeutlichen, indem sie große Einzelblöcke darstellt, in denen das Bistum langfristige Vor-sorge betreibt. Die Darstellung folgt sachlichen Zweckbindungen und nicht dem konkreten bi-lanziellen Ausweis, der sich aus handels- und haushaltsrechtlichen Vorgaben ergibt.

56 | 57

Versorgungsfonds

T€ 53.800

Clearing-Schwankungsreserve

T€ 101.080

haushaltsrechtliche Rücklagen für unvorhersehbare Ereignisse

T€ 139.087Baustiftung

T€ 68.838

Mittel für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden

T€ 67.038

Mittel für Baumaßnahmen des Bistums und nichtpfarr-licher Rechtsträger

T€ 27.500Eine-Welt-Fonds

T€ 204.366

Limburger DomkapitelKörperschaft des öffentlichen Rechts

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Hinweise:

• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.

• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von

maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.

AKTIVA T€

A. Anlagevermögen 3.994

I. Sachanlagen 1.493

II. Finanzanlagen 2.501

B. Umlaufvermögen 356

I. Forderungen und sonst. 342 Vermögensgegenstände

II. Kassenbestand, Guthaben 13 bei Kreditinstituten

C. aktive Rechnungs- 0 abgrenzungsposten

Summe Aktiva 4.350

PASSIVA T€

A. Kapital 3.055

B. Rücklagen 389

C. Sonderposten 603

D. Rückstellungen 275

E. Verbindlichkeiten 27

F. passive Rechnungs- 0 abgrenzungsposten

Summe Passiva 4.350

Bilanz zum 31. Dezember 2013

58 | 59

Erläuterungen zur Bilanz

SachanlagenDie Sachanlagen sind im Wesentlichen die im Eigentum des Domkapitels stehenden Grundstücke und Gebäude, insbesondere das Dompfarrhaus, die Michaelskapelle und der Domherrenfriedhof. Darüber hinaus sind hier bewegliche Sachanlagen erfasst. Die Sach-anlagen werden – mit Ausnahme von Grund-stücken – planmäßig entsprechend der voraus-sichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

FinanzanlagenBei den Finanzanlagen handelt es sich vorwie-gend um Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risikobewusst und berück-sichtigt Nachhaltigkeitskriterien.

Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen beinhalten insbesondere An-sprüche des Domkapitels gegenüber dem Bis-tum Limburg aus dem laufenden Verrechnungs-verkehr. Darüber hinaus sind in dieser Position Periodenabgrenzungen, d. h. Forderungen aus „Lieferungen und Leistungen“ enthalten.

Kassenbestand, Guthaben bei KreditinstitutenNeben einem Girokonto bestehen zur Abwick-lung des Barverkehrs Kassen, deren Bestände unter dieser Position erfasst sind.

KapitalDas Kapital entspricht der langfristig ange-legten wirtschaftlichen Substanz des Domkapi-tels. Das Kapital ist neben Immobilien vor allem in Finanzanlagen gebunden, deren Erträge zur Finanzierung der Aufgaben des Domkapitels in den Haushalt einfließen.

RücklagenRücklagen werden in der Regel zweckgebun-den gebildet. Der ausgewiesene Rücklagen-bestand betrifft insbesondere Mittel für anste-hende bauliche Maßnahmen an den Gebäuden des Domkapitels, Projektrücklagen der Limbur-ger Domsingknaben und des Limburger Dom-chores, sowie Spenden und Nachlässe ohne fes-te Zweckbindung. Letztgenannte Mittel werden auch dann separat ausgewiesen, wenn keine konkrete Zweckbindung verfügt ist; diese Mittel sollen bewusst für besondere Zwecke verwen-det werden und nicht in die laufende Finanzie-rung des Haushaltes einfließen.

SonderpostenDer Sonderposten enthält zweckgebunden ge-währte Investitionszuschüsse und betrifft u.a. die Bänke im Limburger Dom, die durch das Land Hessen, welches die Baulast für den Dom trägt, und das Bistum Limburg finanziert wur-den. Gemeinsam mit der Abschreibung auf die mit Hilfe der gewährten Zuschüsse hergestell-ten oder erworbenen Vermögensgegenstände erfolgt eine jährliche anteilige Auflösung.

RückstellungenRückstellungen bestehen ausschließlich für Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Domkapitels. Die Höhe der Verpflichtungen wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten er-mittelt.

VerbindlichkeitenAls Verbindlichkeiten werden insbesondere sol-che aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Jahresabgrenzung ausgewiesen.

Limburger Domkapitel

Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013

ERTRÄGE

Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. 1.851

Kollekten, Spenden u. Beiträge 29

Erträge aus Fonds, Sondervermögen 45und Auflösung Sonderposten

Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge 274

Summe laufende Erträge 2.199

AUFWENDUNGEN

Personalaufwendungen 1.091

Abschreibungen auf Sachanlagen 81und immaterielle Vermögensgegenstände

Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.ä. 16

Aufwendungen aus zweckgebundenen Mitteln 0einschließlich Einstellungen in die Sonderposten

Sonstige Aufwendungen 629

Summe laufende Aufwendungen 1.817

operatives Ergebnis (I) 382

Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 35

Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 33

Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten 2

operatives Ergebnis (II) 384

Erträge aus Finanzvermögen 46

Aufwendungen aus Finanzvermögen 0

Finanzergebnis 46

Neutrale Erträge 6

Neutrale Aufwendungen 6

Neutrales Ergebnis -1

Gesamtergebnis 429

60 | 61

T€

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u. ä.Diese Position stellt die wesentliche Finanzie-rungsquelle des Limburger Domkapitels dar und enthält sowohl regelmäßige Mittelzuflüsse (Anteil an den Staatsleistungen der Länder Hes-sen und Rheinland-Pfalz) sowie Zuweisungen des Bistums für laufende Aufwendungen, als auch projektbezogene einmalige Zuschüsse des Bistums oder sonstiger Dritter.

Kollekten, Spenden und BeiträgeEs handelt sich um allgemeine und zweckge-bundene Spenden, die entweder unmittelbar verwendet oder in entsprechende Rücklagen eingestellt werden.

Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Sonderposten Unter dieser Position wird die planmäßige Auf-lösung der aus Investitionszuschüssen Dritter – insbesondere des Bistums Limburg und des Landes Hessen – gebildeten Sonderposten aus-gewiesen.

Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge Entsprechende Erträge ergeben sich insbeson-dere aus Konzerterlösen, Teilnehmerbeiträgen und sonstigen Erstattungen.

PersonalaufwendungenDie Personalaufwendungen betreffen insge-samt 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst des Limburger Domkapitels auf rund 19 Vollzeitstellen (u.a. Domküster, Domschwe-stern, Dommusik, Musisches Internat der Dom-singknaben etc.).

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle VermögensgegenständeDer Posten besteht ausschließlich aus plan- mäßigen Abschreibungen auf das Sachanlage-vermögen. Bei Vermögensgegenständen, die aus Drittmitteln finanziert sind, steht der Ab-schreibung eine entsprechende Auflösung aus den Sonderposten gegenüber.

Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u. ä.Diese Position beinhaltet Zuschüsse die das Domkapitel in Einzelfällen insbesondere anderen kirchlichen Rechtsträgern gewährt.

Limburger Domkapitel

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Sonstige AufwendungenDiese Position deckt alle weiteren benötigten sächlichen Mittel, u. a. in der laufenden Be-wirtschaftung des Hohen Domes und sonstiger Immobilien, ab. Darüber hinaus sind die für die Arbeit der Chöre erforderlichen Sachmittel sowie Verwaltungsaufwendungen enthalten.

Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten u. a.Es handelt sich um den Veränderungssaldo der bestehenden Rücklagen, der sich aus den im Jahr 2013 erfolgten zweckentsprechenden Ent-nahmen und Zuführungen ergibt.

Limburger Domkapitel

FinanzergebnisInnerhalb des Finanzergebnisses werden insbe-sondere die Erträge (Ausschüttungen) aus den Finanzanlagen ausgewiesen.

Neutrales ErgebnisDas Neutrale Ergebnis beinhaltet ausschließlich periodenfremde Erträge und Aufwendungen.

GesamtergebnisUnter Berücksichtigung aller Einzelposten er-gibt sich ein positives Gesamtergebnis von T€ 429, das zur nachhaltigen Stärkung der wirt-schaftlichen Substanz des Domkapitels dem Kapital der Körperschaft zugeführt wird.

Aufgaben und Ausblick

Dem Domkapitel obliegt es, die feierlichen Got-tesdienste in der Kathedralkirche zu halten und die Aufgaben zu erfüllen, die ihm von Rechts wegen oder vom Diözesanbischof übertragen werden. Darüber hinaus nimmt das Domkapitel eigene Rechte wahr und übernimmt die Sorge für die Erhaltung und Restaurierung der Kathe-dralkirche, des Hohen Domes zu Limburg.Aus dem vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist ersichtlich, dass das Limburger Domkapitel bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wirtschaftlich wesentlich auf Drittmittel angewiesen ist. Aus der eigenen Vermögenssubstanz heraus wäre nur ein sehr kleiner Teil der derzeitigen Aufgaben finanzier-bar. Dies liegt daran, dass das Domkapitel erst ab dem Jahr 2003, als mit der Einführung der kaufmännischen Rechnungslegung auch eine konsequente Trennung der einzelnen Rechts-träger in wirtschaftlicher Hinsicht einherging, eigene finanzielle Vorsorge zu treffen begann.

Die derzeitige Finanzierungsstruktur des Dom-kapitels führt zu strukturellen Überschüssen. Diese werden konsequent zum Kapitalaufbau und damit zur nachhaltigen Stärkung der wirt-schaftlichen Substanz der Körperschaft verwen-det. Damit betreibt das Domkapitel eine wichtige und unverzichtbare Vorsorge für künftige Zeiten, in denen derzeit noch fließende Drittmittel wo-möglich geringer ausfallen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Reserven aufzubauen, aus deren Erträgen zu-mindest ein Teil der wichtigsten Aufgaben des Domkapitels – die Feier der Liturgie im Hohen Dom zu Limburg und die Bewirtschaftung, den Erhalt und die Restaurierung der Kathedral-kirche – unabhängig von Drittmitteln finanziert werden kann.

Auf diesem Weg ist das Domkapitel erste wich-tige Schritte gegangen. Es bedarf jedoch wei-terer Anstrengungen durch sparsame Haus-haltsführung zum konsequenten und gezielten Kapitalaufbau im Sinne der Zukunftssicherung.

64 | 65

Bischöflicher Stuhl zu LimburgKörperschaft des öffentlichen Rechts

Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012

Hinweise:

• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.

• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von

maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.

Aktueller Sachstand

Im Oktober 2013 wurde eine Rückführung der gesamten Verwaltung des Bischöflichen Stuhls zu Limburg in die Linienfunktionen des Bischöf-lichen Ordinariats initiiert. Gleichzeitig hat eine gründliche Analyse und Bestandsaufnahme der Vermögenssituation dieser Körperschaft begonnen. Im Zuge dessen wird kurzfristig die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezem-ber 2012 abgeschlossen werden können. Die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 werden sich direkt an-schließen. Bereits im Abschlussbericht über die externe kirchliche Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg, der am 26. März 2014 vollständig veröffentlicht wurde, ist eine vor-

läufige Bilanz des Bischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2012 enthalten. Damit ist das Vermögen des Bischöflichen Stuhls in seinen Dimensionen grundsätzlich bereits bekannt ge-macht worden. Diese Zahlen werden hier noch-mals wiedergegeben. Mit der Ankündigung der vollständigen Ver-öffentlichung von Vermögen und finanziellen Verpflichtungen im März 2014 wurde mitge-teilt, dass der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2013 unmittelbar nach dessen externer Prüfung und Anerken-nung durch den Vermögensverwaltungsrat im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 offengelegt wird.

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AKTIVA T€

A. Anlagevermögen 82.657

I. Immaterielle 3 Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 49.304 III. Finanzanlagen 33.351

B. Umlaufvermögen 9.619

I. Forderungen und sonst. 4.832 Vermögensgegenstände

II. Kassenbestand, Guthaben 4.787 bei Kreditinstituten

C. aktive Rechnungs- 60 abgrenzungsposten

Summe Aktiva 92.336

PASSIVA T€

A. Kapital 60.484

B. Rücklagen 2.373

C. Sonderposten 2.736

D. Rückstellungen 212

E. Verbindlichkeiten 26.532

F. passive Rechnungs- 0 abgrenzungsposten

Summe Passiva 92.336

Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012

nachrichtlich: Treuhandvermögen 527

nachrichtlich: Treuhandverbindlichkeiten 527

Bischöflicher Stuhl zu Limburg

Hinweis:

Die Zahlen entsprechen der in dem Abschlussbericht der Prüfungskommission über die externe kirchliche Prüfung der Bau-

maßnahme auf dem Domberg in Limburg vom 14. Februar 2014 enthaltenen vorläufigen Bilanz zum 31. Dezember 2012. Die

Gliederung wurde an die ansonsten in dieser Broschüre verwendete Darstellung angepasst.

Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle VermögensgegenständeIm Posten immaterielle Vermögensgegenstände ist ausschließlich Software in Höhe von T€ 3 abgebildet.

SachanlagenDie Sachanlagen sind im Wesentlichen die im Eigen-tum des Bischöflichen Stuhls stehenden Grundstücke und Gebäude. Einen wesentlichen Einzelposten stel-len die „Anlagen im Bau“ in Höhe von insgesamt T€ 21.945 dar, von denen T€ 21.850 auf die baulichen Maßnahmen auf dem Limburger Domberg entfallen. Darüber hinaus sind hier mehrere vermietete Wohnim-mobilien sowie bewegliche Sachanlagen erfasst. Die Sachanlagen werden – mit Ausnahme von Grundstü-cken – planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

FinanzanlagenBei den Finanzanlagen handelt es sich vorwiegend um Anteile an einem Spezialfonds, der dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage erfolgt risiko-bewusst und berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien.

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Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen beinhalten insbesondere An-sprüche des Bischöflichen Stuhls gegenüber dem Bistum Limburg aus dem laufenden Ver-rechnungsverkehr. Darüber hinaus sind in die-ser Position Periodenabgrenzungen, d. h. For-derungen aus „Lieferungen und Leistungen“ enthalten.

Kassenbestand, Guthaben bei KreditinstitutenUnter dieser Position werden die Bestände der Bankkonten ausgewiesen.

KapitalDas Kapital entspricht der langfristig angelegten wirtschaftlichen Substanz des Bischöflichen Stuhls. Das Kapital ist vor allem in Immobilien gebunden, deren Erträge zur Finanzierung der Aufgaben der Körperschaft in den Haushalt einfließen.

RücklagenRücklagen werden in der Regel zweckgebun-den gebildet. Der ausgewiesene Rücklagenbe-stand betrifft insbesondere Mittel für Instand-haltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den im Eigentum des Bischöflichen Stuhls ste-henden Gebäude.

SonderpostenDer Sonderposten enthält im Wesentlichen In-vestitionszuweisungen des Bistums für bauliche Maßnahmen an Immobilien der Körperschaft, wobei der wesentliche Anteil von T€ 2.268 auf den Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bistums zur Realisierung des Bauvorhabens auf dem Lim-burger Domberg entfällt. Gemeinsam mit der Abschreibung auf die mit Hilfe der gewährten Zuschüsse hergestellten oder erworbenen Ver-mögensgegenstände erfolgt eine jährliche an-teilige Auflösung.

RückstellungenRückstellungen wurden ausschließlich für un-gewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der han-delsrechtlichen Vorschriften gebildet.

VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten betreffen zu einem An-teil von T€ 10.500 die bis zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Darlehenstranchen zur Zwischenfinanzierung der baulichen Maß-nahmen auf dem Limburger Domberg. Da-rüber hinaus bestehen u. a. Verbindlichkeiten gegenüber dem Bistum Limburg (T€ 8.030) aus Darlehen im Zusammenhang mit der Finan-zierung vermieteter Wohnimmobilien, wobei hierin auch an das Bistum veräußerte Forde-rungen des ehemaligen St. Georgswerks ent-halten sind.

Bischöflicher Stuhl zu Limburg

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Der Bischöfliche Stuhl bildet als rechtsfähige Gesamtheit von Sachen sowie Rechten den ver-mögensrechtlichen Anhang eines Amtes in der Kirche – hier: des Bischofs von Limburg – und ist auf die Dauer dieses Amtes nach den Bestim-mungen des Statuts vornehmlich folgenden Zwecken gewidmet:

• Förderung kirchlicher Aufgaben unter be-sonderer Berücksichtigung der dem Bischof anvertrauten Sorge für die geordnete Durch-führung des Gottesdienstes und die Aus-übung der Werke des Apostolats und der Karitas

• Gewährung von Wohnung und Arbeitsräu-men für den Bischof von Limburg

• Beherbergung von Personen, die die Haus-haltsführung im Haus der Bischöfe von Lim-burg übernommen haben, zur unmittelbaren Mitarbeiterschaft des Bischofs gehören oder Gäste des Bischofs sind

• Instandhaltung des Hauses der Bischöfe von Limburg, das auch diözesan für Begegnungen und repräsentative Zwecke genutzt wird

Aufgaben und Ausblick

Darüber hinaus kann der Bischöfliche Stuhl unter bestimmten Voraussetzungen anderen Körperschaften finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese juristischen Personen mit diesen Mitteln Aufgaben oder Maßnahmen im Sinne der genannten Zweck- setzung der Körperschaft fördern.

Derzeit werden die finanziellen Angelegenheiten der Körperschaft unter Berücksichtigung ih-rer Zielsetzung eingehend analysiert. Perspek-tivisch ist insoweit davon auszugehen, dass sich die Vermögensstruktur des Bischöflichen Stuhls grundlegend ändern wird. In diesem Zu-sammenhang wird insbesondere eine klare und transparente Trennung von diözesan genutztem Vermögen und dem Bischof von Limburg für die Ausübung seines Amtes zugewiesenen Ver-mögen („Mensalvermögen“) angestrebt. Dieser Prozess berührt komplexe finanzielle, kirchen- und zivilrechtliche sowie strukturelle Fragestel-lungen und wird voraussichtlich einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen.

Schulstiftung des Bistums Limburg Rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Hinweise:

• In den folgenden Tabellen, Darstellungen und Texten wird durchgängig die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.

• Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen in Höhe von

maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.

AKTIVA T€

A. Anlagevermögen 24.962

I. Finanzanlagen 24.962

B. Umlaufvermögen 6.024

I. Forderungen und sonst. 5.000 Vermögensgegenstände

II. Kassenbestand, Guthaben 1.024 bei Kreditinstituten

Summe Aktiva 30.986

PASSIVA T€

A. Kapital 30.089

B. Rücklagen 589

C. Verbindlichkeiten 308

Summe Passiva 30.986

Bilanz zum 31. Dezember 2013

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Erläuterung zur Bilanz

FinanzanlagenBei den Finanzanlagen handelt es sich um An-teile an einem Spezialfonds, der dem deutschen Kapitalanlagerecht unterliegt. Die Anlage er-folgt risikobewusst und berücksichtigt Nach-haltigkeitskriterien.

Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderung betrifft die beabsichtigte Zustif-tung des Bistums Limburg.

Kassenbestand, Guthaben bei KreditinstitutenEs handelt sich um den Bestand des Girokontos der Stiftung.

KapitalDas Kapital entspricht der langfristig angelegten wirtschaftlichen Substanz der Schulstiftung.

RücklagenRücklagen werden im Rahmen der steuerrecht-lichen Vorgaben aus den Erträgen der Stiftung gebildet.

VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten betreffen noch nicht aus-gezahlte Stiftungsleistungen aus den Erträgen des Jahres 2012.

Schulstiftung des Bistums Limburg

Ergebnisrechnung für das Rechnungsjahr 2013

ERTRÄGE

Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen u.a. 0

Summe laufende Erträge 0

AUFWENDUNGEN

Vergabe von Stiftungsleistungen 0

Summe laufende Aufwendungen 0

operatives Ergebnis (I) 0

Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 0

Zuführung zu den Rücklagen aus Budgetresten u.a. 0

Saldo Veränderung der Rücklagen aus Budgetresten 0

operatives Ergebnis (II) 0

Erträge aus Finanzvermögen 524

Aufwendungen aus Finanzvermögen 0

Finanzergebnis 524

Neutrale Erträge 0

Neutrale Aufwendungen 0

Neutrales Ergebnis 0

Gesamtergebnis 524

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T€

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

Erträge aus FinanzvermögenDiese Position stellt die wesentliche Finanzierungsquel-le der Schulstiftung dar und enthält Zinsen und Aus-schüttungen aus den Fondsanteilen und festverzins-lichen Wertpapieren.

Das Gesamtergebnis entspricht den im Jahr 2013 er-zielten Erträgen, die im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten anteilig in Höhe von T€ 175 den Rückla-gen zugeführt wurden.

Schulstiftung des Bistums Limburg

Das verbleibende Bilanzergebnis von T€ 349 wird nach der Beschlussfassung im Vorstand der Schulstiftung an die nach dem Stiftungs-zweck begünstigten Schulen ausgeschüttet.

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Aufgaben und Ausblick

Die katholischen Schulen haben im Bistum Lim-burg eine hohe Bedeutung. Daher wurde zum 01. Januar 2007 die rechtsfähige Schulstiftung des Bistums Limburg mit dem Ziel gegründet, das finanzielle Engagement in diesem wich-tigen Bereich von der Kirchensteuerentwick-lung unabhängiger zu machen und dauerhaft zu sichern.

Zweck der Stiftung ist die ideelle und materi-elle Förderung und Unterstützung katholischer Schulen im Bistum Limburg. Die Stiftung un-terstützt die Schulen bei der Erfüllung ihres bildungspolitischen Auftrags, die ihnen anver-trauten Schüler zu Menschen zu bilden, die sich auch im späteren Leben ihrer Verantwortung als Christen bewusst und die bereit sind, aus diesem Bewusstsein heraus zu handeln.

Der Stiftungszweck wird nach den satzungsge-mäßen Bestimmungen insbesondere durch fol-gende Leistungen der Stiftungen erfüllt:

• Zuwendungen an die St. Hildegard-Schulge-sellschaft mbH als Trägerin der Bischof-Neu-mann-Schule in Königstein, der Marienschule in Limburg, der St. Angela-Schule in König-stein, der St. Ursula-Schule in Geisenheim so-wie des Johannesgymnasiums in Lahnstein.

• Zuwendungen an die Stiftung Maria-Ward-Schule in Bad Homburg, das Gymnasium der Zisterzienser in Marienstatt, die Elisabethen-schule in Hofheim und die Ketteler-La-Roche-Schule in Oberursel.

• Übernahme der treuhänderischen Verwal-tung von unselbständigen Stiftungen, die die Tätigkeit einer der genannten Schulen fördern.

Das Bistum Limburg sieht sich verpflichtet auch durch die Katholischen Schulen in die Gesell-schaft hinein zu wirken. Um dies leisten zu kön-nen, erbringt die Schulstiftung einen wertvollen Beitrag.

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KIrCHLICHE StatIStIK

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Kirchliche Statistik

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Bevölkerung 2.392.038 2.385.677 2.361.699 2.364.184 2.363.031 2.364.516 2.368.000 2.379.073 2.386.925 *

Mitglieder 688.029 685.435 682.114 677.961 669.258 662.667 655.564 652.042 648.570 644.074

in % der Bevölkerung 28,8 28,7 28,9 28,7 28,3 28,0 27,7 27,4 27,2 *

Kath. anderer Muttersprache 84.447 85.960 85.397 84.650 83.962 83.578 83.890 85.771 88.754 93.133

in % der Mitglieder 12,3 12,5 12,5 12,5 12,5 12,6 12,8 13,2 13,7 14,5

Gottesdienstteilnehmer 92.042 90.016 91.610 86.796 84.083 79.728 76.054 74.395 71.739 67.198

in % der Mitglieder 13,4 13,1 13,4 12,8 12,6 12,0 11,6 11,4 11,1 10,4

Taufen 4.835 4.860 4.849 4.681 4.808 4.549 4.237 4.284 4.062 4.033

Erstkommunion 5.968 6.281 6.494 6.127 6.054 5.656 5.185 5.299 5.015 4.924

Firmungen 4.286 4.500 4.775 4.462 4.378 3.961 4.502 3.770 4.174 4.294

Trauungen 1.235 1.274 1.303 1.201 1.211 1.299 1.220 1.164 1.156 1.057

Bestattungen 7.147 6.993 6.813 6.808 6.968 6.811 6.762 6.463 6.645 6.825

Übertritte 129 178 210 157 176 137 125 129 115 111

Wiederaufnahmen 378 409 475 429 409 358 242 312 285 285

Austritte 3.600 2.934 2.962 3.416 4.786 4.576 6.291 4.595 4.453 7.980

* Die Bevölkerungsdaten liegen noch nicht vor.

Kirchliche Statistik

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Bevölkerung 2.392.038 2.385.677 2.361.699 2.364.184 2.363.031 2.364.516 2.368.000 2.379.073 2.386.925 *

Mitglieder 688.029 685.435 682.114 677.961 669.258 662.667 655.564 652.042 648.570 644.074

in % der Bevölkerung 28,8 28,7 28,9 28,7 28,3 28,0 27,7 27,4 27,2 *

Kath. anderer Muttersprache 84.447 85.960 85.397 84.650 83.962 83.578 83.890 85.771 88.754 93.133

in % der Mitglieder 12,3 12,5 12,5 12,5 12,5 12,6 12,8 13,2 13,7 14,5

Gottesdienstteilnehmer 92.042 90.016 91.610 86.796 84.083 79.728 76.054 74.395 71.739 67.198

in % der Mitglieder 13,4 13,1 13,4 12,8 12,6 12,0 11,6 11,4 11,1 10,4

Taufen 4.835 4.860 4.849 4.681 4.808 4.549 4.237 4.284 4.062 4.033

Erstkommunion 5.968 6.281 6.494 6.127 6.054 5.656 5.185 5.299 5.015 4.924

Firmungen 4.286 4.500 4.775 4.462 4.378 3.961 4.502 3.770 4.174 4.294

Trauungen 1.235 1.274 1.303 1.201 1.211 1.299 1.220 1.164 1.156 1.057

Bestattungen 7.147 6.993 6.813 6.808 6.968 6.811 6.762 6.463 6.645 6.825

Übertritte 129 178 210 157 176 137 125 129 115 111

Wiederaufnahmen 378 409 475 429 409 358 242 312 285 285

Austritte 3.600 2.934 2.962 3.416 4.786 4.576 6.291 4.595 4.453 7.980

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Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg und Katholikenzahl 2004 - 2013

3.000.000

2.500.000

2.000.000

1.500.000

1.000.000

500.000

0

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Bevölkerung

2.392.038

28,8%

688.029

Katholiken Anteil Katholiken

Kirchliche Statistik

35,0% 34,0%

33,0%

32,0%

31,0%

30,0%

29,0%

28,0%

27,0%

26,0%

25,0%

„Ein bislang unge-

brochener Trend, der

dem Bistum Limburg

und im Allgemeinen

der Katholischen Kirche

Sorgen bereitet, ist die

seit Jahren anhaltende

rückläufige Entwick-

lung der Katholiken-

zahlen.“

Zitat aus der Haushaltsrede des Finanzdezernenten vor dem Diözesankirchen-steuerrat am 30. November 2013

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

82 | 83

2.386.925

648.570 644.074

27,2%

Kontakt

Bischöfliches OrdinariatDezernat Finanzen, Verwaltung und BauRoßmarkt 465549 Limburg

Telefon: 06431 / 295 163Fax: 06431 / 295 305E-Mail: [email protected]

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