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Folie 1 Einladung zum Mandanten-Info- Abend „Brennpunkte rundum die Lohn- und Gehaltsabrechnung“ Tempel & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Tempel & Partner Steuerberatungsgesellschaft. „Brennpunkte rundum die Lohn- und Gehaltsabrechnung“. Einladung zum Mandanten-Info-Abend. Themenübersicht.  Reisekosten. ELENA - Elektronischer Entgeltnachweis Arbeitnehmer-Darlehen - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

Folie 1

Einladung zum Mandanten-Info-Abend

„Brennpunkte rundum die Lohn- und

Gehaltsabrechnung“

Tempel & Partner Steuerberatungsgesellschaft

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Themenübersicht

ELENA - Elektronischer Entgeltnachweis

Arbeitnehmer-Darlehen

Minijobs – betriebliche Altersversorgung und rückwirkende Beitragspflicht

Sonstige Neuerungen

Reisekosten

Page 3: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Verpflegungsmehraufwendungen

Fahrtkosten

Der Sammelbegriff "Reisekosten" umfasst

Übernachtungskosten

Reisenebenkosten

Reisekosten

Page 4: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Einsatzwechseltätigkeit

Dienstreise

Nach bisheriger Rechtslage (nach LStR 2005) sind diese Reisekosten durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzbar, wenn der Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne eine

Fahrtätigkeit

ausübt.

oder

oder

Reisekosten

Page 5: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Mit den LStR 2008 entfällt die Unterscheidung zwischen den bisherigen drei Reisekostenarten (Dienstreise, Fahr- bzw. Einsatzwechseltätigkeit)

beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit oder kurze AuswärtstätigkeitEs gibt nun einen einheitlichen Begriff:

Weiterhin abzugsfähig sind:

Verpflegungsmehraufwendungen

Fahrtkosten

Übernachtungskosten Reisenebenkosten

Reisekosten

Page 6: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Definition beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird

wenn ein Arbeitnehmer bei seiner individuellen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

auf einem Fahrzeug tätig wird

oder

oder

Reisekosten

Page 7: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

Folie 7

Wann gilt eine Auswärtstätigkeit als vorübergehend ?

Die Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden.

Laut Lohnsteuerrichtlinien 2008 liegt eine Auswärtstätigkeit dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer vorübergehend auswärts aufhält.

Die Finanzverwaltung geht von den Gesamtumständen des Einzelfalles aus.

Grundsätzlich ist eine zeitlich befristete Abordnung bis zu 4 Jahren als vorübergehend anzusehen (FV folgt BFH).

Reisekosten

Page 8: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Definition regelmäßige Arbeitsstätte Ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegte Tätigkeit

des Arbeitnehmers

Betriebliche Einrichtung, die der Arbeitnehmer nachhaltig aufsucht

• Art, zeitlicher Umfang oder Inhalt der Tätigkeit ohne Bedeutung

• ein Tag pro Woche beim Arbeitgeber reicht zur Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus.

(= 46 Tage im Jahr (52 Kalenderwochen – 6 Wochen (Urlaub) ggf. auch zusammenhängend)

Hinweis:Die Dauer (ganztägiger Verbleib im Betrieb) ist keine Voraussetzung mehr, um dort seine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

Reisekosten

Page 9: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

Folie 9

Beispiel Außendienstmitarbeiter:

Außendienstmitarbeiter musste sich durchschnittlich im Kalenderjahr einen Arbeitstag in der Woche im Betrieb des Arbeitgeber aufhalten

= Regelmäßige Arbeitsstätte

Außendienstmitarbeiter sucht Arbeitgeber einmal in der Woche kurz auf, um dort Aufträge oder Waren im Empfang zu nehmen

= Regelmäßige Arbeitsstätte

Bisherige Rechtslage

Neue Rechtslage

Reisekosten

Page 10: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Definition regelmäßige Arbeitsstätte auch außerbetriebliche Einrichtungen können regelmäßige

Arbeitsstätten sein, wenn der Einsatz bis auf weiteres erfolgt und der Arbeitnehmer nicht damit rechnen muss, an einem anderen Ort eingesetzt zu werden.

Beispiel Zeitarbeitsfirmen:

Merke: Wie bisher sind auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten denkbar.

Reisekosten

Eine Sekretärin wird dauerhaft von einer Zeitarbeitsfirma an ein Unternehmen entliehen. Die Zeitarbeitsfirma wird nur 1x pro Monat aufgesucht, um die Arbeitsnachweise abzugeben.

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Beispiel Filialleiter:

Der Filialleiter einer Supermarktkette sucht vereinbarungsgemäß täglich zwei Filialen auf.

Der Filialleiter hat zwei regelmäßige Arbeitsstätten = Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte.

Die Fahrten für Wege zwischen den einzelnen Filialen sind allerdings Reisekosten.

Ergebnis:

Reisekosten

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Tätigkeit an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder verbundenen Unternehmens keine regelmäßige Arbeitsstätte, soweit diese nur vorübergehend erfolgt, z. B. bei Abordnung oder Entsendung von Arbeitnehmern.

Grundsätzlich ist eine zeitlich befristete Abordnung bis zu 4 Jahren als vorübergehend anzusehen (FV folgt BFH).

Wichtig:

Auswärtstätigkeit muss nach den Gesamtumständen vorübergehend sein.

Besonderheit in der Praxis: Abordnung und Entsendung von Arbeitnehmern

Empfehlung aus Nachweisgründen:

Zeitliche Befristung der Auswärtstätigkeit vor Beginn in schriftlicher Form festhalten.

Reisekosten

Page 13: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

Folie 13

Beispiel Abordnung:

Ein Arbeitnehmer wird für 5 Monate vom Sitz der Geschäftsleitung an eine Niederlassung abgeordnet.

Fahrstrecke hin und zurück 1.000 km

Der Arbeitgeber kann für den gesamten Zeitraum von 5 Monaten Fahrtkosten in Höhe von 300 € (1.000 km x 0,30 €) steuerfrei erstatten.

Reisekosten

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Auswirkungen auf die Erstattung der steuerfreien Fahrtkosten als Reisekosten Soweit beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vorliegt, ist eine steuerfreie Erstattung von 0,30 €/km möglich

• dabei keine Drei-Monats-Frist mehr• keine 30 km-Grenze mehr bei ständig wechselnden Einsatzstellen zu beachten

Kein Ansatz eines geldwerten Vorteils bei Kfz-Gestellung und keine Pauschalversteuerung mit 15% für Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte.

Arbeitnehmer mit Firmenwagen:

Fahrtkosten als ReisekostenReisekosten

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Beispiel Bauarbeiter:

Ein Bauarbeiter, der keine regelmäßige Arbeitsstätte an einer betrieblichen Einrichtung hat, wird ausschließlich an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt.

Ergebnis:

Im Jahr 2007: Kein steuerfreier Ersatz der Fahrtkosten für die Fahrten zu den Baustellen bis zu einer Entfernung bis zu 30 km möglich.

Ab 2008: Bei den Fahrten zu den ständig wechselnden Tätigkeits-stätten des Arbeitgebers handelt es sich um steuerfreien Reisekosten-ersatz des Arbeitgebers.

Reisekosten

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Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten

Das bedeutet: Auch 2008 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Mehraufwendungen für Verpflegung lediglich mit Pauschbeträgen für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen von seiner Wohnung abwesend ist, steuerfrei ersetzen.

Richtlinien 2005 wurden nahezu deckungsgleich in Richtlinien 2008 übernommen.

Dauer der Abwesenheit: Pauschbeträge:

24 Stunden 24 Euro

Weniger als 24 Stundenaber mind. 14 Stunden 12 Euro

Weniger als 14 Stundenaber mind. 8 Stunden

6 Euro

Reisekosten

Page 17: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Bei derselben Auswärtstätigkeit ist ein steuerfreier Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug der Pauschbeträge für Verpflegungsmehr-aufwendungen nur für die ersten drei Monate zulässig.

Wichtige Änderung dagegen im Hinblick auf die Anwendung der Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen.

Dieselbe Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte an mehr als (ein bis) zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird.

Auswärtige Tätigkeitsstätte wird an zwei Tagen pro Woche vom Arbeitnehmer aufgesucht = Anwendung der Dreimonatsfrist.

Auswärtige Tätigkeitsstätte wird an ein bis zwei Tagen pro Woche vom Arbeitnehmer aufgesucht = keine Anwendung der Dreimonatsfrist.

Reisekosten

Page 18: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wird für einen Zeitraum von sieben Monaten jeweils mittwochs zu einem verbundenen Unternehmen abgeordnet.

Es handelt sich um eine vorübergehende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.

Fahrtkosten und Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen können für den gesamten Zeitraum von sieben Monaten nach Reisekostengrundsätzen steuerfrei ersetzt werden.

Die Drei-Monatsfrist würde greifen, sobald der Arbeitnehmer zusätzlich zu mittwochs auch freitags abgeordnet würde.

Reisekosten

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Übernachtungskosten als Reisekosten

Die tatsächlichen Kosten für Übernachtung (ohne Frühstück) können zeitlich unbegrenzt in nachgewiesener Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Weist eine Rechnung für Übernachtung mit Frühstück nur einen Gesamtpreis aus, ohne dass der Preis des Frühstücks festgestellt werden kann, ist der Rechnungsbetrag zur Ermittlung der Übernachtungskosten von 20% des für den Unterkunftsort maßgebend Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen mit einer Abwesenheitszeit von 24 Stunden zu kürzen.

Inland: Für Frühstück bisher 4,50 € - künftig 4,80 € (20% von 24 €)

Inland: Für Mittag- und Abendessen jeweils um 40% von 24 Euro.

Reisekosten

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Übernachtungskosten ohne Einzelnachweis:

Als eine der wichtigsten Änderungen sah der Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 zunächst die Streichung der Übernachtungspauschale vor. Die Erstattung von Übernachtungskosten ohne Einzelnachweis bis zu der Höchstpauschale von 20 Euro je Übernachtung , wäre ab dem Jahr 2008 damit nicht mehr möglich gewesen.

Die Bundesregierung hat dieses wieder rückgängig gemacht.

Damit ist auch weiterhin eine Erstattung von Übernachtungs-pauschalen ohne Einzelnachweis durch den Arbeitgeber möglich.

Reisekosten

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Fazit:

Einige Fragen sind noch ungeklärt!

Die Einzelfälle sollten in der Praxis geprüft werden.

ggf. eine Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden.

Reisekosten

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Das Elena-Verfahren

Einführung des elektronischen Entgeltnachweises

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ELENA

Vorher: (Entgelt)Bescheinigungen auf Papier durch den Arbeitgeber bzw. den Steuerberater

Neu: Ablösung Papier durch elektronische Daten

Ziel: Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den Ämtern u. Behörden

Vorteile: Behörden können Anträge schneller prüfen und Leistungen schneller gewähren (theoretisch).

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ELENA

In erster Stufe:

Arbeitsbescheinigungen,

Nebeneinkommensbescheinigungen,

Auskunft über Beschäftigungen,

Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag und

Einkommensnachweis zum Elterngeld.

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ELENA

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ELENAPflichten des Arbeitgebers

monatlich

an die zentrale Speicherstelle (Würzburg)

Datenübermittlung:

Welche Daten?

Versicherungsnummer oder Verfahrensnummer,

Familienname, Vorname,

Tag der Geburt,

Anschrift des Beschäftigten,

das erfasste Einkommen,

Beginn und Ende des Zeitraums, in dem das erfasste Einkommen erzielt wurde,

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ELENAArt des Einkommens,

Beitragsgruppe,

lfd. Nummer der Meldung sowie

Name und Anschrift des Arbeitgebers und die Betriebsnummer des Betriebs.

Ausweis von Gesamtsummen:

lfd. Zahlungen und Einmalzahlungen,

Gesamt-Brutto, gesetzliches Netto, Netto-Zulagen,

ausgezahltes Entgelt,

Steuer-Brutto und SV-Brutto.

Hinweis: Die Übermittlung an die zentrale Speicherstelle ist zu protokollieren!

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ELENAweitere Daten, die für eine Verdienstbescheinigung zu übermitteln sind:

durchschn. vereinbarte Wochenarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte,

vereinbartes Entgelt und gesondert vereinbarte Zulagen,

laufende Zahlungen wie Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen, VL, Fahrkostenerstattungen etc.,

Einmalzahlungen unterschieden nach Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen etc.,

Sachbezüge,

Entgeltumwandlungen,

Zuschüsse des AG zur SV,

Aufstockungsbeiträge nach dem Altersteilzeitgesetz,

Kurzarbeitergeld,

Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli sowie

einbehaltene Pfändungsbeträge.

Ausgenommen: geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten!

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ELENAWie hat der Arbeitnehmer nun seine Leistung zu beantragen?

Zunächst muss er sich zum ELENA-Verfahren anmelden.

Anmeldung erfolgt bei der Anmeldestelle mittels Versicherungsnummer und qualif. elekt. Signatur.

Es wird eine Signaturkarte benötigt (elektr. Gesundheitskarte, neuer Personalausweis, geeignete Bankkarten).

auf der Signaturkarte keine Speicherung von p-Daten, nur anonymisierte Zertifikatsidentitätsnummer

Kosten für qualifiziertes Zertifikat ca. 10 Euro, bei Nutzungsdauer von 3 Jahren

Auf Antrag ist Kostenerstattung möglich.

Signaturkarte ist leistungserbringender Stelle zur Verfügung zu stellen (ggf. auch über das Internet).

Arbeitgeber ist in diesen Prozess nicht mehr eingebunden.

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ELENAWichtige Hinweise:

Trotz Erstellung der elektronischen Meldung bis voraussichtlich

01.01.2012 alle Meldungen zusätzlich in Papierform!

Verpflichtung des Arbeitgebers den Arbeitnehmer auf die

Datenübermittlung an die zentrale Speicherstelle hinzuweisen

(zumindest Hinweis auf Lohn-/Gehaltsabrechnung)

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Altes Recht Neues Recht

Nichtaufgriffsgrenze bis 2.600 EURO weggefallen

Effektivzinssatz Maßstabszinssatz 5% marktüblicher Zinssatz (abzüglich 4% Abschlag)

44-EURO-Grenze anwendbar anwendbar

marktüblicher Zinssatz: bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichter Effektivszinssatz http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen_tabellen.php

Arbeitnehmer-Darlehen

Page 32: Einladung zum Mandanten-Info-Abend

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Beispiel 1:

Der Arbeitnehmer erhält ein AG-Darlehen von € 10.000 zu einem Effektivzinssatz von2,5%. Der von der Deutschen Bundesbank für Konsumentenkredite veröffentliche Effektivzinssatz soll 5,95% betragen.

Marktüblicher Zinssatz 5,95%

Abschlag von 4% (=5,95 x 4%) 0,24%Maßstabszinssatz 5,71%vom AN zu zahlender Effektivzinssatz 2,50%Zinsverbilligung 3,21%

monatlicher Zinsvorteil 26,75 € = Lohnsteuer- und beitragsfrei(= 10.000 x 3,21% x 1/12) nach Anwendung der

44-EURO-Grenze

Arbeitnehmer-Darlehen

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Beispiel 2:

Der Arbeitnehmer erhält ein unverzinsliches AG-Darlehen von € 15.000.Der von der Deutschen Bundesbank für Konsumentenkredite veröffentliche Effektivzinssatz soll 5,88% betragen.

Marktüblicher Zinssatz 5,88%

Abschlag von 4% (= 5,88 x 4%) 0,24%Maßstabszinssatz 5,64%Zinsverbilligung 5,64%

monatlicher Zinsvorteil 70,50 € = Lohnsteuer- und beitragspflichtig,(= 15.000 x 5,64% x 1/12) da 44-EURO-Grenze überschritten

Arbeitnehmer-Darlehen

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Problem: Minijobber generieren grundsätzlich keine Ansprüche aus der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Altersversorgung gegen Gehaltsverzicht, z.B. durch das Ableisten zusätzlicher Stunden ohne Entgelt.

Arbeitgeber zahlt weiterhin nur pauschale Abgaben an die Bundesknappschaft.

Wesentlich bessere Alternative als die Aufstockung des Beitrags in die gesetzliche RV

Insbesondere für Ehegattenarbeitsverhältnisse interessant (da KV über die Familie)

Betriebliche AltersversorgungMinijobs

Neu: Arbeitgeber kann für Minijobber eine betriebliche Altersversorgung abschließen, ohne dass die Vorteile des Minijobs verloren gehen.

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Rückwirkende Versicherungspflicht erstmals gesetzlich festgeschrieben (SGB IV)

Voraussetzung: Arbeitgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt, den Sachverhalt für die versicherungsrechtl. Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären.

Rückwirkende VersicherungspflichtMinijobs

Bisher: Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Bekannt-gabe der Feststellung durch die Einzugsstelle bzw. den Träger der RV im Rahmen einer Prüfung.Neu: Rückwirkender Eintritt der Versicherungspflicht – Möglichkeit der Beitragsnachforderungen

mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Hinweis: Personalfragebogen!!!

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Geschenkgutscheine sind Barlohn, nicht Sachbezug, daher keine 44 €-Grenze

Verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen: Berücksichtigung der Beiträge zur KV und PV, soweit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen KV und PV erreicht wird. Das gilt auch für Ehepartner und mitversicherte Kinder.

Reform des Kontopfändungsschutzes: „P-Konto“ bietet Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrags (985,15 Euro). Es besteht Anspruch auf Einrichtung eines P-Kontos bei der Bank. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen.

Beiträge zur Verbesserung des allg. Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung als steuerfreier Arbeitslohn bis zu 500 € pro Arbeitnehmer im Jahr

Sonstige Neuerungen

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