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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 29. Jahrgang 22. Juni 2018 25 Basketball U20-EM S.2 Basketball-Nachwuchs-National- spieler Lars Lagerpusch im Inter- view zur U20-EM in Chemnitz. Kulturhauptstadt S.3 Zu einem weiteren Rosenhof- Abend zur Chemnitzer Stadtkul- tur wird eingeladen. Fußball-WM S.5 Die neue Chemnitzer Kneipenmeile in der Inneren Klosterstraße lädt zum Public Viewing ein. Stadtrat S.6 - 8 Was der Chemnitzer Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss – hier. Ausschreibung S. 10 In dieser Ausgabe veröffentlicht die Stadt eine öffentliche Aus- schreibung. Ab 28. Juni 2018 lockt wieder das Kulturfestival »Parksommer« in den Stadthallenpark. Es bietet vier Wochen lang ein abwechslungsreiches Pro- gramm. Nach dem großen Anklang im vorigen Jahr mit 13.800 Besuchern wurde insbesondere das Angebot für die Jüngsten ausgebaut. 81 Veranstaltungen an 28 Tagen mit rund 50 Künstlern hat die C³ Chem- nitzer Veranstaltungszentren GmbH vom 28. Juni bis 29. Juli 2018 ins Programm genommen. Den Auftakt machen am 28. Juni zwei Konzerte des Studio W.M. – Werkstatt für Musik und Theater. Bis auf Montag wird es dann an jedem der darauf- folgenden Wochentage ein Angebot geben. So findet am Dienstag die Jazznacht statt. Der Mittwoch ist der Folkmusik vorbehalten – eine neue musikalische Facette im Festivalprogramm. Am Donnerstag ist Klassikabend, am Frei- tag Poetry-Slam. Erstmals wird es hier auch ein »Poeten versus Singer- Songwriter Spezial« geben. Am Sams- tag gehört die Bühne der Singer- Songwriter-Fraktion und zur Women‘s Night am Sonntag dürfen sich die Besucher auf starke Frauen freuen. Für die Jüngsten gibt es an allen Tagen um 16.30 Uhr ein Programm mit Hula-Tanz, Basteln, Malen, Vor- lesen sowie Kinder-Yoga, Qi Gong und Meditation. Ab 18 Uhr gehört der Stadthallenpark den Yogafreun- den, bevor ab 20 Uhr das Abendpro- gramm beginnt. Alle Veranstaltungen sind eintrittsfrei. Ohne Eintrittsgelder und Förderer ist ein solches Projekt jedoch nicht mög- lich. Gemeinsam mit der Volksbank Chemnitz eG haben die Veranstalter deshalb im vergangenen Jahr ein Crowdfunding-Projekt gestartet. Es geht darum, dass jeder Besucher für die Veranstaltungen soviel bezahlt, wie er möchte. Neben der Möglichkeit, die Online- Plattform http://www.vbc.viele-schaf- fen-mehr.de/parksommer2018 zu nut- zen, wird es bei jeder Veranstaltung auf dem Festivalgelände auch einen Stand geben, an dem der freiwillige Obolus entrichtet werden kann. Das Geld komme ausschließlich den Künstlern und der Produktion zu Gute, versichert der Veranstalter. Bis zum 5. August 2018 ist die Plattform für den PARKSOMMER freigeschal- ten. www.parksommer.de In den kommenden Sommernächten finden Konzerte und andere Veranstaltungen der Kulturreihe Parksommer statt. Foto: Kristin Schmidt Einladung zum Parksommer Einsiedel Beim SV Viktoria 03 Einsiedel wird vom 22. bis 24. Juni 2018 gefeiert. Grund dafür ist das Ju- biläum »115 Jahre Fußball im Ort«. Beginnen wird das Fest am Freitag mit einem Turnier im Elf- meterschießen. Danach wird ge- feiert, wie auch am Samstag, wo- bei man beim Public Viewing die WM-Spiele verfolgen kann. Gablenz Zum Johannistag am 24. Juni, 16 Uhr, lädt das Umweltzentrum Chemnitz gemeinsam mit der Friedhofsgärtnerei St.-Andreas- Friedhof zu einem Rundgang zum Thema »Lebensraum Friedhof« – Stationen des Lebens über das rund drei Hektar große, parkähn- liche Gelände ein. www.wirkungsvoll875.de Zentrum Im Rahmen der Ringlesung: »Zeitreise durch die Geschichte der Aktienspinnerei« spricht am 26. Juni, 17 Uhr in der TU Chemnitz, Altes Heizhaus, Str. der Nationen 62, die Direktorin der Stadtbibliothek, Elke Beer zum Thema: »Die Stadtbiblio- thek - 54 Jahre Provisorium im Haus am Schillerplatz« Schloßchemnitz Im Mittelpunkt einer Stadtfüh- rung stehen die »Schillingschen Figuren«. Sie haben mehrmals ihren Standort gewechselt und befinden sich seit Jahren in den Schloßteichanlagen. Geschaffen wurden die vier Figurengruppen vom Bildhauer Johannes Schil- ling. Treffpunkt ist am Theatron & 0176/23402724 Planungen für Bahn- strecke Chemnitz – Leipzig gehen weiter Die Deutsche Bahn AG wird die weiterführende Planung zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Chemnitz - Leipzig aufnehmen. Darüber hat am vergangenen Wochenende Sachsens Verkehrsminister Mar- tin Dulig informiert. Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig: »Endlich ist aus dem »Ja, aber« ein »Wir legen los« geworden! Damit sind die Sig- nale auf grün gestellt – für die Planung und damit für den Aus- bau einer elektrifizierten Strecke nach Leipzig. Von der Notwen- digkeit müssen wir keinen mehr überzeugen! Ich gehe davon aus, dass diesen Worten nun Taten folgen. Ich bedanke mich bei allen Mit- streitern, die über ein Jahrzehnt nicht locker gelassen haben und insbesondere in den letzten Monaten die Weichen richtig gestellt haben.« Nach den vorliegenden Infor- mationen und im Ergebnis der aktuellen Gespräche wird der Bund das Vorhaben vom »Po- tenziellen Bedarf« des Bundes- verkehrswegeplans in den »Vor- dringlichen Bedarf« aufnehmen. Der Freistaat Sachsen ist darü- ber hinaus bereit, wie bereits bei der Erstellung der Vorpla- nung, die anstehenden Pla- nungsleistungen vorzufinanzie- ren. Der Bundesverkehrswegeplan stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturpla- nung des Bundes die verkehrs- politischen Weichen in Deutsch- land für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Weiter auf Seite 4.

Einladung zum Parksommer Planungen für Bahn- strecke ... · Planungen für Bahn-strecke Chemnitz – Leipzig gehen weiter Die Deutsche Bahn AG wird die weiterführende Planung zum

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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 29. Jahrgang 22. Juni 2018 25

Basketball U20-EM S.2Basketball-Nachwuchs-National-spieler Lars Lagerpusch im Inter-view zur U20-EM in Chemnitz.

Kulturhauptstadt S.3Zu einem weiteren Rosenhof-Abend zur Chemnitzer Stadtkul-tur wird eingeladen.

Fußball-WM S.5Die neue Chemnitzer Kneipenmeilein der Inneren Klosterstraße lädtzum Public Viewing ein.

Stadtrat S.6 - 8Was der Chemnitzer Stadtrat inseiner letzten Sitzung vor derSommerpause beschloss – hier.

Ausschreibung S. 10In dieser Ausgabe veröffentlichtdie Stadt eine öffentliche Aus-schreibung.

Ab 28. Juni 2018 lockt wieder dasKulturfestival »Parksommer« in denStadthallenpark. Es bietet vier Wochenlang ein abwechslungsreiches Pro-gramm. Nach dem großen Anklang imvorigen Jahr mit 13.800 Besuchernwurde insbesondere das Angebot fürdie Jüngsten ausgebaut.

81 Veranstaltungen an 28 Tagen mitrund 50 Künstlern hat die C³ Chem-nitzer Veranstaltungszentren GmbHvom 28. Juni bis 29. Juli 2018 insProgramm genommen. Den Auftaktmachen am 28. Juni zwei Konzertedes Studio W.M. – Werkstatt für

Musik und Theater. Bis auf Montagwird es dann an jedem der darauf-folgenden Wochentage ein Angebotgeben.So findet am Dienstag die Jazznachtstatt. Der Mittwoch ist der Folkmusikvorbehalten – eine neue musikalischeFacette im Festivalprogramm. AmDonnerstag ist Klassikabend, am Frei-tag Poetry-Slam. Erstmals wird eshier auch ein »Poeten versus Singer-Songwriter Spezial« geben. Am Sams-tag gehört die Bühne der Singer-Songwriter-Fraktion und zur Women‘sNight am Sonntag dürfen sich dieBesucher auf starke Frauen freuen.

Für die Jüngsten gibt es an allenTagen um 16.30 Uhr ein Programmmit Hula-Tanz, Basteln, Malen, Vor-lesen sowie Kinder-Yoga, Qi Gongund Meditation. Ab 18 Uhr gehörtder Stadthallenpark den Yogafreun-den, bevor ab 20 Uhr das Abendpro-gramm beginnt.Alle Veranstaltungen sind eintrittsfrei.Ohne Eintrittsgelder und Förderer istein solches Projekt jedoch nicht mög-lich. Gemeinsam mit der VolksbankChemnitz eG haben die Veranstalterdeshalb im vergangenen Jahr einCrowdfunding-Projekt gestartet. Esgeht darum, dass jeder Besucher für

die Veranstaltungen soviel bezahlt,wie er möchte. Neben der Möglichkeit, die Online-Plattform http://www.vbc.viele-schaf-fen-mehr.de/parksommer2018 zu nut-zen, wird es bei jeder Veranstaltungauf dem Festivalgelände auch einenStand geben, an dem der freiwilligeObolus entrichtet werden kann. DasGeld komme ausschließlich denKünstlern und der Produktion zuGute, versichert der Veranstalter. Biszum 5. August 2018 ist die Plattformfür den PARKSOMMER freigeschal-ten.

www.parksommer.de

In den kommenden Sommernächten finden Konzerte und andere Veranstaltungen der Kulturreihe Parksommer statt. Foto: Kristin Schmidt

Einladung zum Parksommer

Einsiedel

Beim SV Viktoria 03 Einsiedelwird vom 22. bis 24. Juni 2018gefeiert. Grund dafür ist das Ju-biläum »115 Jahre Fußball imOrt«. Beginnen wird das Fest amFreitag mit einem Turnier im Elf-meterschießen. Danach wird ge-feiert, wie auch am Samstag, wo-bei man beim Public Viewing dieWM-Spiele verfolgen kann.

Gablenz

Zum Johannistag am 24. Juni,16 Uhr, lädt das UmweltzentrumChemnitz gemeinsam mit derFriedhofsgärtnerei St.-Andreas-Friedhof zu einem Rundgang zumThema »Lebensraum Friedhof« –Stationen des Lebens über dasrund drei Hektar große, parkähn-liche Gelände ein.

www.wirkungsvoll875.de

Zentrum

Im Rahmen der Ringlesung:»Zeitreise durch die Geschichteder Aktienspinnerei« spricht am26. Juni, 17 Uhr in der TUChemnitz, Altes Heizhaus, Str.der Nationen 62, die Direktorinder Stadtbibliothek, Elke Beerzum Thema: »Die Stadtbiblio-thek - 54 Jahre Provisorium imHaus am Schillerplatz«

Schloßchemnitz

Im Mittelpunkt einer Stadtfüh-rung stehen die »SchillingschenFiguren«. Sie haben mehrmalsihren Standort gewechselt undbefinden sich seit Jahren in denSchloßteichanlagen. Geschaffenwurden die vier Figurengruppenvom Bildhauer Johannes Schil-ling. Treffpunkt ist am Theatron& 0176/23402724

Planungen für Bahn-strecke Chemnitz –

Leipzig gehen weiter

Die Deutsche Bahn AG wirddie weiterführende Planung zumAusbau und zur Elektrifizierungder Bahnstrecke Chemnitz -Leipzig aufnehmen. Darüber hatam vergangenen WochenendeSachsens Verkehrsminister Mar-tin Dulig informiert.

Oberbürgermeisterin BarbaraLudwig: »Endlich ist aus dem»Ja, aber« ein »Wir legen los«geworden! Damit sind die Sig-nale auf grün gestellt – für diePlanung und damit für den Aus-bau einer elektrifizierten Streckenach Leipzig. Von der Notwen-digkeit müssen wir keinen mehrüberzeugen! Ich gehe davonaus, dass diesen Worten nunTaten folgen.Ich bedanke mich bei allen Mit-streitern, die über ein Jahrzehntnicht locker gelassen habenund insbesondere in den letztenMonaten die Weichen richtiggestellt haben.«Nach den vorliegenden Infor-mationen und im Ergebnis deraktuellen Gespräche wird derBund das Vorhaben vom »Po-tenziellen Bedarf« des Bundes-verkehrswegeplans in den »Vor-dringlichen Bedarf« aufnehmen.

Der Freistaat Sachsen ist darü-ber hinaus bereit, wie bereitsbei der Erstellung der Vorpla-nung, die anstehenden Pla-nungsleistungen vorzufinanzie-ren.

Der Bundesverkehrswegeplanstellt als wichtigstes Instrumentder Verkehrsinfrastrukturpla-nung des Bundes die verkehrs-politischen Weichen in Deutsch-land für die kommenden 10 bis15 Jahre.

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25 22. Juni 20182

»Auf jeden Fall eine große Ehre«Basketball-Nachwuchs-Nationalspieler Lars Lager-pusch im Interview zur U20-EM in Chemnitz

Von Christoph Büker

Er wird vielleicht nicht im allerers-ten Atemzug genannt, wenn es umtalentierte deutsche Nachwuchs-Na-tionalspieler geht, aber von der Ent-wicklung her und aus statistischerSicht ist Lars Lagerpusch mit amweitesten gekommen. Solide zwei-stellige Minuten bekommt der zuver-lässige Arbeiter unter den Körben inder BBL bei Braunschweig. Er zähltzu der Kategorie Spieler, die mangerne im Team hat und die die sowertvolle Arbeit machen, die oft aufStatistikbögen nicht auftaucht.Auch im deutschen U20-Team beider EM in Chemnitz wird Lars Lager-pusch wieder eine wichtige Rollespielen. Wir haben mit ihm gespro-chen.

Lars, wenn Du jetzt, direkt nach demEnde deiner BL-Saison, mal an dieU20-EM in Chemnitz denkst: Wie großist die Vorfreude?Die Vorfreude ist natürlich groß. Klardenkt man sich, eine Pause wäreauch mal schön, aber man freut sichimmer, wenn Nationalmannschafts-zeit ist. Gerade jetzt, wenn die U20-EM im eigenen Land stattfindet.Das ist ja auch etwas Besonderes.Daher überwiegt die Vorfreude ganzeindeutig.

Wie bereitest du dich vor, wie ist deinAblauf bis zur EM?Ich mache jetzt erstmal ein, zweiWochen nur ein bisschen Athletik,fasse mal keinen Basketball an, ummal ein bisschen vom Basketballwegzukommen. Danach werde ich dann anfangen,mich auch basketballspezifisch aufden Sommer vorzubereiten. Allge-mein, Individualtraining, alles Mög-liche.

Eine EM vor eigenem Publikum hatman nicht alle Tage. In Deutschlandfür Deutschland zu spielen, was be-

deutet das für dich?Das ist auf jeden Fall eine großeEhre. Ich weiß nicht, die wievielteJugend-EM es in Deutschland ist,wir hatten ja die U17-WM 2010 in

Hamburg, es kommt auf jeden Fallnicht so häufig vor. Insofern bedeu-tet es mir viel, dass ich da dabeisein darf.

Was erwartest Du für Dich und für dasTeam von der EM?Mit dem Team wollen wir natürlichwieder oben mitspielen. Wir habenim vergangenen Sommer bei derWM bewiesen, dass wir das können.

Da wollen wir natürlich dran an-knüpfen. Für mich persönlich wün-sche ich mir einfach ein gutesTurnier zu spielen und mich nicht zuverletzen. Über die Rollenverteilung

haben wir noch nicht so groß ge-sprochen. Zuletzt habe ich bei derNationalmannschaft auf der Fünfgespielt, habe die Sachen am Korbgemacht, Rebounds geholt.

Du hast den AST-Triumph 2016, EM-Platz vier 2016 und die U19-WM2017 mitgemacht und warst immerwesentlich an den Erfolgen beteiligt.Was zeichnet Euer Team aus?

Dass wir gut zusammen und schnellspielen. Wir sind auch sehr groß aufeinigen Positionen, zum Beispiel,wenn wir mit Louis (Olinde) auf derDrei spielen, dann haben wir daeinen Zwei-Meter-Sieben-Mann, dashaben auch nicht alle Mannschaf-ten. Wir spielen einfach sehr gut alsTeam, das ist der Kern, der uns zudiesen Erfolgen gebracht hat.

Angesichts verschiedener Umstände(Draft, Summer League etc.) ist die ge-naue Zusammensetzung der deut-schen Mannschaft in diesem Sommernoch nicht klar. Wie groß ist derWunsch, wirklich mal mit dem kom-pletten Team antreten zu können?Man wünscht es sich natürlich, weilman mit der besten Mannschaft an-treten will, dann haben wir sehr,sehr gute Chancen. Aber für manche Spieler haben viel-leicht andere Dinge für ihre KarriereVorrang. Da macht niemand einemSpieler, der nicht kommen kann,einen Vorwurf. Für die persönlicheKarriere sind dann andere Dingevielleicht wichtiger.

Habt ihr Spieler untereinander Kontaktund redet schon über die Heim-EM?Ja, ein bisschen. Ich habe ja einigeauch unter der Saison immer malwieder getroffen, dann ist das einThema.

Bist Du generell mit Deiner Entwick-lung zufrieden? Wo siehst Du am ehes-ten noch Verbesserungsmöglich-keiten?Erst einmal bin ich ganz zufriedenmit der Saison, die ich gespielthabe. Ich habe mich in die Bundes-liga-Rotation reingearbeitet. Verbesserungspotenzial ist aberüberall noch da, das merke ich be-sonders bei den Spielen in der BBL. Da sind viele Spieler noch in allenBereichen besser. Aber das sindalles Sachen, woran man arbeitenkann. Hauptsächlich der Wurf,daran muss ich arbeiten, weil meineZielposition letztlich eher auf derVier liegt als auf der Fünf.

Was bedeutet die Nummer 44?Früher hatte ich immer die 4, dannging es irgendwann los mit »die klei-nen Nummern sind die kleinen Tri-kots«.

Da musste ich dann umspringen,dann hatte ich die 13. Dann konn-ten wir uns irgendwann die Num-mern aussuchen und ich dachte mir»Geh´ mal zurück zur 4«, aber diewar oft von den Kleinen besetzt. Dahabe ich dann gesagt »Ok, nehmeich die 44«.

Abschließende Frage: Warum sollendie deutschen Basketballfans zur U20-EM nach Chemnitz kommen?Weil es super Basketball zu sehengibt, hochklassigen Basketball. VieleSpieler, die auch schon in hohenLigen spielen. Ich glaube, das wird sehr interessantanzusehen sein. Und natürlich, weilman die deutsche Mannschaft un-terstützen soll.

Tickets:www.basketball-bund.de/tickets& 01806 - 99 77 24sowie an allen bekannten VVK-Stellen; Kinder bis 12 Jahre frei

Sportliche Herausforderungmit Wurzeltrails

Vom 22. bis 24. Juni ist es wieder so-weit: Eines der größten und härtesten24h-Mountainbike-Rennen Deutsch-lands, die »BIEHLER-Heavy24« findetzum zwölften Mal in Chemnitz / Ober-rabenstein statt. Das 12. »BIEHLER-Heavy24« 2018 war bereits nachkürzester Zeit ausgebucht.

Ziel der Starter ist es, allein oder alsTeam mit zwei, vier oder acht Fah-rern so viele Runden wie möglich inden 24 Rennstunden zu drehen.

In der jeweiligen Kategorie ist dasTeam mit den meisten KilometernGewinner. Die Teams bestimmen ihren Wech-selintervall während des Rennensauf dem Parcour selbst.

Der 9,2 Kilometer lange Wettkampf-

trail im Rabensteiner Wald führt umden Stausee bis hinauf zum Toten-stein. Dabei sind pro Runde 142Höhenmeter zu bewältigen. DieStrecke führt über Feldwege, Wur-zeltrails, Asphalt- und Feldwege.

Die »BIEHLER-Heavy24« – das sindRadprofis, Ausdauerathleten, Hobby-und Freizeitfahrer, Studenten oderSenioren, Freundeskreise, Vereins-teams, Familien und mehr. Sie stel-len sich den härtesten 24 Stunden

von Chemnitz. Und sie alle vereintdie Herausforderung dieses Bike-Rennens.

Den Reiz der »BIEHLER-Heavy24«macht der gelungene Mix aus Fami-lienspaß, Volksfestcharakter und diesportliche Herausforderung auf undneben der Strecke am RabensteinerStausee. Rund 15.000 Besucher fiebernjährlich mit den Bikern um einegute Platzierung.

24-Stunden-Mountainbike-Rennenam Stausee Rabenstein

Lars Lagerpusch wurde im Juni 2018 in die U20-Nationalmannschaft berufen. Foto: DBB

GameDays beimAmerican Football

Die Chemnitz Varlets, das A-Ju-gend-Team der Chemnitz Crus-aders, zeigen nach dem Heim-auftakt im Mai wieder ihr Könnenvor heimischem Publikum. ZumSpiel auf dem Usti-Feld, SportplatzStraße Usti nad Labem 42, in derJugendregionalliga Ost sind am24. Juni, 15 Uhr die SpandauBulldogs zu Gast. Zum Rückspieltreffen die Chemnitz Crusadersam 30. Juni auf die TollenseSharks aus Neubrandenburg. DieChemnitz Crusaders wollen wich-tige Punkte erzielen. Spielbeginnist 15 Uhr auf dem SportplatzStraße Usti nad Labem 42.

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Volkshochschule lädt zumnächsten »Rosenhof-AbendChemnitzer Stadtkultur«

Am 28. Juni, 17 Uhr, sind die Chemnit-zerinnen und Chemnitzer herzlich zueinem weiteren spannenden Abend zurChemnitzer Stadtkultur Open Air auf demRosenhof eingeladen. Die Veranstaltungist Teil der Bewerbung Chemnitz alsKulturhauptstadt 2025.

Was für eine Stadt ist Chemnitz ei-gentlich? Wie und warum hat sie sichso entwickelt? Was macht die Chem-nitzer Stadtkultur aus? Diesen undweiteren Fragen möchten wir in lo-ckerer Atmosphäre, mit musikalischenBeiträgen von Pianist Thomas Kaubaund einem kleinen kulinarischen An-gebot gemeinsam nachgehen.

Wer vorbei kommt, genießt ein StückChemnitzer Stadtkultur bei einem ent-

spannten Abend unter freiem Himmelund kann sich einbringen zu Chemnitzund der Bewerbung als Kulturhaupt-stadt 2025.Dr. Urs Luczak, FachbereichsleiterKunst und Kultur der Volkshochschule,studierter Stadtplaner und Soziologe,wird durch den Abend leiten. Mit il-lustrierten Beiträgen zur Stadt undChemnitz wird er zu einem gemein-samen Austausch zur ChemnitzerStadtkultur anregen. Dabei werdendie herausragenden Entwicklungsepo-chen von Chemnitz und deren Archi-

tektur vorgestellt, so unter anderemIndustriebauten, Beispiele der Grün-derzeit- und Jugendstilarchitektur, desNeuen Bauens und des Städtebausund der Architektur der DDR. Ge-meinsam herausgearbeitet werden sollder Charakter der Stadt, das Prägendeals Anknüpfungspunkt für die Kultur-hauptstadt 2025.

Ausgewählte emblematische Stadt-räume und –plätze werden vorgestellt.Es wird diskutiert, ob diese heutigenBedürfnissen der Bürgerinnen und

Bürger entsprechen und Ideen füreine zukünftige Entwicklung ausge-tauscht. In offener Atmosphäre, inForm einer Werkstatt an Tischen mitPlänen und Bildern, können Anre-gungen eingebracht und Ideen fürChemnitz gesponnen werden.

Musikwissenschaftler und Pianist Tho-mas Kauba, der auch an der Volks-hochschule Chemnitz lehrt, rundetmit musikalischen klassischen Bei-trägen die Veranstaltung ab. Dabeiwerden jeweils Werkzusammenhängeund Hintergründe der Stücke mit be-leuchtet und auch Bezüge zwischenChemnitz, Beethoven und Wagner her-gestellt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei undohne Anmeldung offen für alle.Chemnitz bewirbt sich um den Titelals Kulturhauptstadt 2025. Die Volks-hochschule Chemnitz beteiligt sichmit eigenen Angeboten am Bewer-bungsprozess. Jeder kann dabei seinund sich seine Meinung bilden.

Rosenhof-Abend zur Stadtkultur

25 22. Juni 2018 3STADTGESCHEHEN

Ferienkalender2018 erhältlich

Ab sofort ist der Ferienkalender2018 für Kinder und Jugendlicheim Alter von 6 bis 16 Jahren inden Eingangsbereichen des Rat-hauses, Markt 1, des Bürger- undVerwaltungszentrums Moritzhof,Bahnhofstraße 53, des Techni-schen Rathauses, Friedensplatz1, im Bürgerhaus Am Wall, imCVAG-Mobilitätszentrum, in derStadtbibliothek im TIETZ, der Tou-rist-Information sowie unterwww.chemnitz.de kostenfrei er-hältlich.

Körperspracheder Bäume

Am Dienstag, dem 26. Juni, 17Uhr, lädt der ehrenamtliche Na-turschutzdienst zur letzten Exkur-sion vor der Sommerpause nachEinsiedel ein. Treffpunkt ist aufder Straße Am Einsiedler Bahnhof.Alle Naturschutzhelfer und Inte-ressierte sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. KatrinFischer von der Unteren Natur-schutzbehörde im Umweltamt derStadt Chemnitz erklärt »Die Kör-persprache der Bäume« an ver-schiedenen Baumarten zwischenEinsiedler Rathaus und August-Bebel-Platz.

Historische Friedhofsführung

Zu einer Entdeckungstour, die»Großen Chemnitzer Industriellen«gilt, sind Interessierte am 24.Juni, 10 Uhr, eingeladen. MandyKreutziger, Mitarbeiterin der Fried-hofsverwaltung, führt im histori-schen Gewand durch die Anlagendes Städtischen Friedhofes underzählt interessante und geheim-nisvolle Geschichten »von Hart-mann bis Ritter von Zimmermann«.Es wird auf den Pfaden des Jahres1890 gewandelt und die »Millio-närsallee« entlang. Klatsch undTratsch aus vergangenen Jahrhun-derten wird zum Besten gegeben.Die Gäste erfahren, welche Be-kanntschaften zur damaligen Zeitgepflegt wurden und lernen unteranderem die Familie Reineckerkennen. Julius Eduard Reineckergehörte zu den Mitbegründern desChemnitzer Maschinenbaus. Treff-punkt ist am Eingangstor an derReichenhainer Straße, stadtaus-wärts links.

Sonnenbergfeiert

Am 23. Juni feiert der Sonnenbergauf dem Lessingplatz von 14 bis18 Uhr sein jährliches Stadtteil-fest. Neben einem palettenreichenKultur-, Spiel- und Kreativangebotgibt es auch Stände mit einembreiten Gourmet-Angebot. VieleAngebote für Kinder sowie ein ab-wechslungsreiches Bühnenpro-gramm versprechen einen gelun-genen Nachmittag.

Flächentarifvertragfür Chemnitzer Theater

Mittel vom Freistaat

Die Städtischen Theater Chemnitz sol-len ab dem kommenden Jahr zum Flä-chentarifvertrag zurückkehren.

Darüber hat OberbürgermeisterinBarbara Ludwig nach eingehenderBeratung im Aufsichtsrat der Städ-tischen Theater den Verwaltungs-und Finanzausschuss des Stadtra-tes informiert. Möglich macht das die Ankündi-gung des Sächsischen Staatsminis-teriums für Wissenschaft undKunst, kommunalen Theatern undOrchestern im Freistaat in den kom-menden Jahren insgesamt 28 Mil-lionen Euro zusätzlich zur Ver-fügung zu stellen.

Diese sollen für eine bessere Bezah-lung der Beschäftigten genutzt wer-den.Oberbürgermeisterin Barbara Lud-wig: »Wir begrüßen die Entschei-dung des Freistaates, die Kul-turräume besser auszustatten. Nachder Beratung im Aufsichtsrat beab-sichtigen wir, mithilfe dieser zusätz-lichen Gelder und finanziellenMitteln der Stadt den Beschäftigtender Städtischen Theatern eineRückkehr in den Flächentarif mitJahresbeginn 2019 zu ermögli-chen.«Um zum Flächentarif zurückzukeh-ren, bedarf es nach der Sommer-pause einer Anpassung vonBeschlüssen des Stadtrates zumTheaterkonzept. Damit wäre der Ab-schluss eines weiteren Haustarifver-trages nicht mehr notwendig.

Auf der Heinersdorfer und der West-straße werden abschnittweise dieFahrbahnen erneuert.

Auf der Heinersdorfer Straße betrifftdies den Abschnitt zwischen Haus-Nr. 37 und der Brücke über die A4.Diese Baumaßnahme wird zwi-schen 2. und 15. Juli 2018 unterVollsperrung zwischen AuerswalderStraße und Am Bahrebach durch-geführt. Während der Vollsperrung werdendie Haltestellen »Damaschkestraße«und »Heinersdorf« der CVAG-Linie23 nicht bedient. Der Durchgangs-verkehr wird über die Chemnitztal-

straße und über die HeinersdorferStraße umgeleitet. Hier wird dieEinbahnstraßenregelung entlangder Heinersdorfer Straße zwischenZufahrt Kläranlage und Heusteigaufgehoben. Mittels Lichtsignalanlage wird derVerkehr wechselseitig durch dieseEngstelle geführt. Zwischen 16.und 20. Juli werden unter halbsei-tiger Sperrung mit Ampelregelungdie Restleistungen erledigt. Für das Vorhaben wendet die Stadtrund 135.000 Euro auf. Mit derAusführung wurde die Firma FaberInfra-Bau GmbH Drebach beauf-tragt.

Die Weststraße erhält im Abschnittzwischen Gustav-Adolf-Straße undHorst-Menzel-Straße eine Fahr-bahnerneuerung. Die Baumaß-nahme wird zwischen 25. Juni und8. Juli 2018 unter Vollsperrung derWeststraße durchgeführt. Der Durchgangsverkehr einschließ-lich Linienbus wird stadtwärts überdie Limbacher Straße – Horst-Men-zel-Straße und landwärts über dieFranz-Mehring-Straße – LimbacherStraße umgeleitet. Es wird ein Ein-bahnstraßenverkehr entlang derHorst-Menzel-Straße in RichtungWeststraße sowie entlang der Franz-Mehring-Straße in Richtung Limba-

cher Straße eingerichtet. Die Zugänge zu den ParkplätzenEDEKA und Kaßberg-Center wer-den gewährleistet. Nur an denTagen, an denen der Belag abge-fräst und der neue Asphalt einge-baut wird, ist mit Einschränkungenzu rechnen. Vom 9. bis 13. Juli 2018 werdenunter halbseitiger Sperrung mit Am-pelregelung die Restleistungen er-ledigt. Die Kosten für die Baumaßnahmebelaufen sich auf rund 150.000Euro. Mit der Ausführung wurde dieHSE-Bau GmbH, Glauchau beauf-tragt.

Straßen werden erneuert

Englische Kompositionen

Ihr hohes künstlerisches Können zei-gen 16 Lehrerinnen und Lehrer für Ge-sangs- und Instrumentalunterrichtinnerhalb der Städtischen Musik-schule Chemnitz in einem der belieb-ten Kaleidoskopkonzerte des Chem-nitzer Musikvereins.

Am 24. Juni, 11 Uhr, erklingen ins-gesamt sieben Werke von eng-lischen Komponisten. Die Veran-staltung im Konzertsaal der Städti-schen Musikschule wird vombekannten Schauspieler, Sängerund ehemaligen Nachrichtenspre-cher Prof. Wolf-Eike Barthels mode-riert.Die musikalischen Stücke reichen

vom 17. Jahrhundert bis in die Ge-genwart: von Henry Purcells Piecesfrom »The Fairy Queen«, in einerBearbeitung für vier Gitarren, überEdward Elgars 3 Pieces für Violineund Klavier op. 4 bis zu einemQuintett für Klarinette und Streich-quartett des 1947 geborenen Ho-ward Skempton.Außerdem stellen die SchulleiterinNancy Gibson (Sopran) sowie Ga-briele Ratzmann (Klavier) vier Teileaus einem Liederzyklus von GeraldFinzi vor, entstanden nach Textenaus Stücken von William Shake-speare.

Der Eintrittspreis beträgt 15 Euro,erm. 10 Euro, Schüler in BegleitungErwachsener frei.

www.musikschule-chemnitz.de

Kaleidoskopkonzert in der Musikschule

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25 22. Juni 20184

Planungen für Bahnstrecke Chemnitz – Leipzig gehen weiter

Weichen für weiterePlanungen gestellt

Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt,dass es für die weiterführende Pla-nung zum Ausbau und zur Elektrifizie-rung der Strecke Chemnitz – Leipziggrünes Licht gibt. Nach den bislangvorliegenden Informationen und imErgebnis der aktuellen Gesprächewird der Bund die Maßnahme vom»Potenziellen Bedarf« des Bundes-verkehrswegeplans in den »Vordring-lichen Bedarf« aufnehmen.

»Im nächsten Schritt werden wirnun schnellstmöglich die notwen-dige Planungsvereinbarung zwi-schen dem Freistaat Sachsen undder DB AG unterzeichnen«, soSachsens Verkehrsminister MartinDulig am vergangenen Wochen-ende.

Mit der abgeschlossenen Vorpla-nung der Strecke Chemnitz-Leipzigwurde bereits der notwendige Aus-baubedarf konkretisiert und es wur-den die Weichen für die weiterenPlanungen gestellt. Dafür hat derFreistaat Sachsen rund 2,4 Millio-nen Euro investiert. Die Planungen zum Vorhaben wer-den nun durch die Deutsche Bahnim Auftrag des Freistaates Sachsenweiterverfolgt.

Der Freistaat ist bereit, wie bereitsbei der Erstellung der Vorplanung,in Vorkasse für die anstehendenPlanungsleistungen zu gehen. DieKosten für den beginnenden »Tech-nischen Vorentwurf« belaufen sichauf rund zehn Millionen Euro.Martin Dulig: »Ich bedanke michbei allen, die uns auf dem langenWeg hin zu dieser Entscheidung un-terstützt haben. Mein besondererDank geht an die Chemnitzer Ober-bürgermeisterin Barbara Ludwig,aber auch den Bundestagsabgeord-neten Detlef Müller. Herzlich be-danken möchte ich mich auch beiEckhart Fricke, dem Konzernbevoll-mächtigten der Deutschen Bahn fürMitteldeutschland. Mit ihm habenwir Türen geöffnet. Er ist ein echterPartner für Sachsen und hat ge-zeigt, dass eine vertrauensvolle Zu-sammenarbeit immer mehr hilft, alsein Recht haben in der Konfronta-tion. Mein Dank geht auch nachBerlin an Bahnvorstand Ronald Po-falla für seine Hilfe.«

Fragen und Antworten zum Streckenausbau

1. Welche Priorität hat die Strecke fürden Freistaat Sachsen?

Die Elektrifizierung der StreckeLeipzig – Chemnitz mit dem Ziel,eine Anbindung der Region Süd-westsachsen an den Schienenper-sonenfernverkehr zu ermöglichen

ist Gegenstand des nach öffentli-cher Anhörung beschlossenen Lan-desentwicklungsplans 2013, desLandesverkehrsplans Sachsen2025 und der Anmeldungen desFreistaats Sachsen zum Bundesver-kehrswegeplan (BVWP) 2015. DieStrecke soll perspektivisch elektri-fiziert und in Abschnitten wiederzweigleisig ausgebaut werden, umdie Voraussetzungen für attraktivereVerkehrsangebote im Schienenper-sonennah- und -fernverkehr zuschaffen.

2. Welche Varianten kommen füreinen solchen Ausbau in Frage?

Grundsätzlich standen für den Stre-ckenausbau zwischen Chemnitzund Leipzig die zwei Varianten überBorna – Citytunnel Leipzig sowieüber Bad Lausick zur Auswahl.Fahrzeitstudien ergaben, dass Fern-verkehrszüge via Borna – Citytunnelrund zwölf Minuten längere Fahr-zeiten hätten als über Bad Lausick.Daher wurde nur die Streckenfüh-rung via Bad Lausick für den weite-ren Ausbau untersucht. Im Detailwurden sechs verschiedene Szena-rien für den Ausbau und die Elek-trifizierung dieser Strecke unter-sucht.

3. Welches ist die Vorzugsvariante?

Als Vorzugsvariante wurde die Stre-ckenführung über Geithain – BadLausick ermittelt. Die Entscheidung»für Bad Lausick« ist keine Ent-scheidung »gegen City-Tunnel undgegen Borna«. Da die Strecke vomCTL über Borna bis Geithain bereitselektrifiziert ist, würde es nach Aus-bau und Elektrifizierung der Stre-cke über Bad Lausick (theoretisch)möglich sein, auf beiden Strecken

Fernverkehr anzubieten. Die kon-krete Entscheidung über bestimmteFernverkehrsangebote treffen zu ge-gebener Zeit ohnehin die Eisen-bahnverkehrsunternehmen. DerFreistaat kann nur die infrastruktu-rellen Voraussetzungen für diesbe-zügliche Angebote schaffen.

4. Welche Aktivitäten erfolgten be-reits durch den Freistaat Sachsen?

Um das Projekt wieder anzuschie-ben, wurden durch den Sächsi-schen Landtag im Doppelhaushalt2013/2014 finanzielle Mittel fürPlanungen zur Verfügung gestellt.Als erster Schritt wurde im April2013 eine Grobstudie der DB AGund des SMWA zur vorlaufendenVariantenauswahl abgeschlossen.Ziel der Studie war es, eine Ent-scheidungsmatrix mit verschiede-nen fernverkehrstauglichen Aus-bauszenarien zwischen den Ober-zentren Leipzig und Chemnitz zuerarbeiten. Die verkehrlichen Varianten wurdenunter fahrplantechnologischen undkostenseitigen Aspekten bewertet.Sowohl eine Streckenführung überBorna als auch über Bad Lausickwurde untersucht. Anschließendhat der Freistaat Sachsen die DBNetz AG im Sommer 2013 mit derErarbeitung der Leistungsphasen 1und 2 beauftragt. Dabei wurden dieplanerischen Randbedingungen desProjektes ermittelt und der voraus-sichtlich notwendige Ausbaubedarffür die Strecke konkretisiert. DieseVorplanung konnte Ende Juli 2014abgeschlossen werden.

5. Welche Kosten sind für das Ge-samtprojekt zu erwarten?

Die Kosten für das Gesamtvorhaben

belaufen sich nach der Vorplanungder DB Netz AG auf ca. 250 Mio.Euro. In diesen Kosten enthaltensind Planungskosten in Höhe voninsgesamt ca. 37 Mio. Euro. Für diesich an die Vorplanung anschlie-ßende Entwurfsplanung werden ca.zehn Mio. Euro veranschlagt.

6. Wie erfolgte die Anmeldung desFreistaates im Rahmen des Bundes-verkehrswegeplanes 2030?

Im Rahmen der Aufstellung desBVWP 2015 (später umbenanntBVWP 2030) hat der FreistaatSachsen die Strecke Leipzig – BadLausick – Geithain – Chemnitz an-gemeldet. Der Freistaat hat zu die-ser Anmeldung alle erforderlichenund durch die Vorplanung über dasübliche Maß hinausgehenden Un-terlagen eingereicht. Im ersten Entwurf des BVWP 2030vom März 2016 wurde das Vorha-ben in der Grobprüfung ausgeschie-den. Nach vielfältigen Protestenwährend der Anhörung wurde dasProjekt im BVWP 2013 vom August2016 zunächst jedoch in den Po-tenziellen Bedarf eingeordnet, abernoch nicht abschließend bewertet.

7. Welche Kosten sind bisher für diePlanungen für den Freistaat Sachsenentstanden?

Der Freistaat Sachsen hat die Vor-planung mit rund 2,4 Mio. Euro fi-nanziert. Dies erfolgte vor demHintergrund der Bundesverkehrs-wegeplanung 2015 und der damiteinhergehenden Bewertung derProjektanmeldungen. Mit der Vorplanung wurde der not-wendige Ausbaubedarf konkreti-siert, und es ist eine ersteKostenschätzung für das Gesamt-

vorhaben erfolgt.

8. Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem jetzt gegebenen Signalkönnen die Planungen für den Aus-bau der Strecke endlich fortgesetztwerden. Es ist davon auszugehen,dass der Bund die Maßnahme Endedieses Jahres damit auch in den»Vordringlichen Bedarf« des BVWP2030 aufnimmt. Der Freistaat Sachsen wird imnächsten Schritt erneut eine Ver-einbarung mit der DB AG zur Fort-führung der vorliegenden Planungbis zur Genehmigungsplanung ab-schließen.

Dies beinhaltet die Leistungsphase3 (technischer Vorentwurf) undLeistungsphase 4 (Genehmigungs-planung). Die DB AG wird die Pla-nungen im Auftrag des FreistaatesSachsen vornehmen. Die Gesprä-che zum Abschluss der Vereinba-rung haben bereits begonnen.

9. Welche Kosten entstehen für dieweitere Planung?

Die Planungskosten für die Leis-tungsphase 3 (technischer Vorent-wurf) werden auf ca. zehn Mio.Euro geschätzt. Die Planungskostenfür die Leistungsphase 4 (Genehmi-gungsplanung) werden auf ca. fünfMio. Euro geschätzt.

10. Welcher zeitliche Rahmen ergibtsich bei einer jetzt fortzusetzendenPlanung?

In Summe werden für das Vorhabenvom Beginn der Entwurfsplanungbis zur Inbetriebnahme acht Jahreund zur Gesamtfertigstellung elfJahre angesetzt.

Der Chemnitzer Hauptbahnhof: Die dringend notwendige Elektrifizierung der 81 Kilometer langen Strecke Chemnitz – Leipzig wird in den vordringlichenBedarf gehoben, verkündete der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig. Foto: Kristin Schmidt

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Zum Tierparkfest am 23.und 24. Juni wird gesungen

Unter dem Motto »Affe, Tiger, Frosch &Star und die Jubiläumsschar« feiert derTierpark Chemnitz am 23. und 24. Junisein diesjähriges Tierparkfest und singtChemnitz ein Ständchen.

Kein Geburtstag ohne Geburtstagslied.Deshalb startet zum Tierparkfest 2018die große »Ein Song für Chemnitz-Aktion« zum Stadtjubiläum – 875Jahre Chemnitz. Pünktlich 15 Uhram Sonntag sind alle kleinen und

großen Besucher des Tierparkfestesaufgerufen, an der Radio Chemnitz-Bühne dabei zu sein und der Stadtein Ständchen zu singen – wie ihnender Schnabel gewachsen ist.

Der Songtext: »Alle Tiere sind schonda, alle Tiere alle. Affe, Tiger, Froschund Star und die ganze Jubelschar,Chemnitz, dein Geburtstagslied, singenwir heut alle.«

Nicht nur bei der großen Song-Aktion,auch sonst gibt es beim Tierparkfestim Jubiläumsjahr der Stadt Chemnitzviel zu erleben. Die Kinder könnenauf Entdeckungsreise gehen, die Tierehautnah erleben und bei Bastel-,Sport- und Spielaktionen mitmachenund dabei viele Extrapreise gewinnen.Außerdem können sich alle Tierpark-Gäste auf ein buntes Bühnen-Pro-gramm für die ganze Familie freuen. Mehr dazu unter www.tierpark-chem-nitz.de.Affe, Tiger, Frosch & Star unddie Jubiläumsschar beim Tierparkfestam 23. und 24. Juni, täglich von 10bis 18 Uhr im Tierpark Chemnitz.

Foto: Gabriele Neumeier/Pixelio

25 22. Juni 2018 5STADTGESCHEHEN

Tierparkfest: »Ein Song für Chemnitz«

Public Viewing in der neuenChemnitzer Kneipenmeile

Seit in Russland der Ball rollt, regiertin den kommenden Wochen wiederKönig Fußball. Fußball gucken ist ge-meinsam am schönsten. Und so ist diegrößte Fan-Arena in Chemnitz vomNeumarkt in die neue Kneipenmeileauf der Inneren Klosterstraße / Jakobi-kirchplatz an den Rathaus Passagenumgezogen.

Am 23. Juni, ab 20 Uhr, dürfen sichdie Fans wieder auf eine offene Fan-meile mit zehn verschiedenen Gas-tro-Konzepten sowie Grill- undBierständen und vielen chilligenSitzgelegenheiten freuen.

Hier gibt es gleich zwei riesengroßeLED-Wände, die zum gemeinsamenMitfiebern einladen. Eine steht di-rekt an der Jakobikirche – die an-dere zwischen Henrics und Brazil.

Weiterhin gibt es, verteilt über dieInnere Klosterstraße, zehn Flat-

Screens mit einer Bildschirm-Diago-nale von 1,60 Meter. Natürlich istbei solch einer Fangemeinde dieStimmung in der City grandios.

Beim Fußball liegen pure Freudeund grenzenlose Enttäuschung nahbeieinander. Spannung gemeinsam mit Freunden

und Familie für die deutsche Natio-nal-Elf zum FIFA World Cup Russia2018 ist beim Public Viewing garan-tiert.

Kneipenmeile wird zur Fanmeile

Bei der Fußball-WM vor vier Jahren in Brasilien fieberten zahlreiche Fans auf dem Chemnitzer Neumarkt mit derdeutschen Elf. Dieses Jahr lädt die neue Kneipenmeile mit Komfort zum Jubeln ein. Archivfoto: Andreas Seidel

Spieltermine derdeutschen National-Elf

Vorrundenspiele

Deutschland – SchwedenSa. | 23.06. | 20 UhrDeutschland – SüdkoreaMi. | 27.06. | 16 Uhr

Weitere mögliche Spieltermine derdeutschen National-Mannschaft:

AchtelfinaleMo. | 02.07. | 16 UhroderDi. | 03.07. | 16 Uhr

ViertelfinaleFr. | 06.07. | 20 UhroderSa. | 07.07. | 16 Uhr

HalbfinaleDi. | 10.07. | 20 UhroderMi. | 11.07. | 20 Uhr

Spiel um Platz 3Sa. | 14.07. | 16 Uhr

FinaleSo. | 15.07. | 17 Uhr

Flotte Käferdame lud zum Konzert

Antonia – die flotte Käferdame verbrachte mit den Jüngsten zum Käferkonzert einen Tag im Wald. Mit Musik zumZuhören und Mitmachen erlebten die Jüngsten Konzertathmosphäre in der Chemnitzer Musikschule. Mit Begeis-terung dabei waren auch Thimothy (Horn), Puppenspielerin Frieda Friedemann mit Käferdame Antonia, Felicitas(Querflöte) und Mathilda (Cello) – v. links – dabei. Foto: Kristin Schmidt

Von 1091 bis 2018 –Klöster in Sachsen

Das Sächsische Museum für Archäo-logie, Stefan-Heym-Platz 1, lädt am27. Juni, 18 Uhr zu einem Vortrag zuKlöstern in Sachsen ein. Es referiertDr. Thomas Westphalen vom Landes-amt für Archäologie Dresden.

Mit der Gründung des Benediktiner-klosters Pegau beginnt die Ge-schichte der mittelalterlichenKlöster im heutigen Sachsen. Sieendet mit der Reformation und derdamit einhergehenden Auflösungder Klöster nach 1529. Der Besitzwurde verteilt, die Gebäude, soweitmöglich, einer neuen Nutzung zu-geführt bzw. bis weit in das 20.Jahrhundert hinein zerstört. Systematische archäologische Un-tersuchungen in ehemaligen Klös-tern begannen bereits in den

1930er Jahren, nach dem 2. Welt-krieg und nach 1993, als im Zugedes Stadtumbaus die Standorte ver-loren gegangener Stadtklöster neuerNutzung zugeführt und die nachhal-tige Sicherung baufälliger Ruinender Landklöster begann. Die Flutendieses Jahrtausends und das Refor-mationsjubiläum boten der Archäo-logie weiteren Anlass, sich mit denKlöstern Sachsens zu befassen.

www.smac.sachsen.de

Aus dem Rahmengefallen

Die Fotoausstellung »Aus demRahmen fallen« des Projektes»Ost-West« Chemnitz und Wür-selen ist bis 15. Juli in der Volks-hochschule zu sehen. DieAusstellung mit Arbeiten von Fo-tozirkeln aus Chemnitz und Wür-selen unter Leitung desprofessionellen Fotografen Vladi-mir Shvemmer ist in der Galerieder Volkshochschule in der 4.Etage im TIETZ zu den üblichenÖffnungszeiten zu sehen. Siesetzt sich mit »Grenzerfahrun-gen« auseinander. Der Eintrittzur Ausstellung ist kostenfrei.

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25 22. Juni 20186 STADTRAT

Das hat der Stadtrat beschlossenDer Chemnitzer Stadtrat hat in seinerjüngsten und letzten Sitzung vor derSommerpause folgende Beschlüssegefasst:

Änderung der Kommunal-wahlkreise beschlossen

Der Stadtrat hat eine Änderung derKommunalwahlkreise für die Stadt-ratswahl am 26. Mai 2019 be-schlossen. Die seit dem Jahr 2009geltende Einteilung des Stadtgebie-tes in acht Wahlkreise bleibt be-stehen. Da sich aufgrund der Bevöl-kerungsentwicklung seit 2009 je-doch deutliche Abweichungen beiden Einwohnerzahl in den Einzel-wahlkreisen gegenüber dem Durch-schnitt aller Wahlkreise ergebenhaben (– 17,28 Prozent im KWK 6und + 20,62 Prozent im KWK 4),wurde der Wahlkreiszuschnitt ange-passt: Die Stadtteile Reichenhain und Er-fenschlag (bisher KWK 4) werdenkünftig dem Kommunalwahlkreis 5zugeordnet. Der Stadtteil Kapellen-berg (bisher KWK 5) gehört künftigzum Kommunalwahlkreis 6. Die Abweichungen in den Einwoh-nerzahlen liegen nach dem Neuzu-schnitt der Wahlkreise nur nochzwischen - 9,31 Prozent (KWK 7)und + 8,83 Prozent (KWK 4). DerZuschnitt der Wahlkreise aus denvergangenen beiden Kommunal-wahlen kann trotz der Änderungweitgehend erhalten bleiben. Hintergrund: Die Einteilung in Kommunalwahl-kreise erfolgt auf der Grundlage des§ 2 Absätze 1 und 2 und des § 65KomWG. Die Einwohnerzahl eineseinzelnen Wahlkreises soll von derdurchschnittlichen Einwohnerzahlaller Wahlkreise um nicht mehr als25 % abweichen. Die durchschnitt-liche Einwohnerzahl aller Wahl-kreise zum Stichtag 31.12.2017betrug 30.928 Einwohner.

Aufhebung einer Maßnahmedes Entwicklungs- und Konsoli-

dierungskonzeptes 2015

Der Stadtrat hat die teilweise Auf-hebung des Entwicklungs- undKonsolidierungskonzept (EKKO)2015 der Stadt Chemnitz aufgrundvon Unwirtschaftlichkeit aufgeho-ben. Im genaueren betrifft es dieMaßnahme 17/01 »Vergabe der Außenrevier- und Sportplatzpflegesowie der Anliegerpflichten anSchulen«. Die EKKO-Maßnahme 17/01, diedie Komplettvergabe aller Grünpfle-gearbeiten inklusive Anliegerpflich-ten (z.B. Winterdienstleistungen)bei kommunalen Schulen an Drittebeinhaltet, wird wegen Unwirt-schaftlichkeit nicht mehr fortge-führt. Mit dem Beschluss reagierteder Stadtrat 2015 auf die aktuelleHaushaltlage und wollte mithilfeder Maßnahme circa 36 Hausmeis-terstellen und Kosten in Höhe voncirca 457.600 Euro im Jahr einspa-ren. Die Vergabe von Pflegeleistun-gen an Dritte ist nicht wirtschaftlichdurchzuführen, da es aufgrund derguten Konjunkturlage allgemeinePreissteigerungen am Markt gibt,der Einsatz von Spezialmaschinen

bei zu geringer Bewirtschaftungsflä-che ineffizient ist und der Verwal-tungsaufwand bei der Vorbereitungund Durchführung der Leistungs-vergabe zunimmt. Daher konnte der Durchschnitts-preis von 5.500 Euro/Schulobjektund Jahr, der bei der Konzeptionder EKKo-Maßnahme kalkuliertwurde, nicht gehalten werden undliegt aktuell pro Schulobjekt imDurchschnitt bei 14.060 Euro imJahr. Die bisher an 59 Schulobjek-ten an Dritte vergebenen Grünpfle-geleistungen werden im Rahmender bestehenden Verträge und da-rüber hinaus fortgeführt, wennkeine höheren Kosten als durch Ei-genbewirtschaftung anfallen. DieEKKo-Maßnahme wird nicht auf dienoch offenen 35 Schulobjekte aus-geweitet. Die dazugehörigen KW-Vermerke werden aufgehoben.

Ehemaliger »Eschestift« wird neue Kita

Der Stadtrat beschloss in seiner Sit-zung den Neubau einer Kinderta-geseinrichtung im StadtteilHilbersdorf durch die FASA GmbH.Durch den Träger der freien Jugend-hilfe Kinder-, Jugend-, und Famili-enhilfe e. V. Chemnitz (KJFChemnitz) wird die neue Einrich-tung betrieben werden. Ab Herbst 2019 werden dann 100Plätze für Krippen- und Kindergar-tenkinder zur Verfügung stehen.Diese können auf 130 Plätze erwei-tert werden. Die Gebäude des ehe-maligen »Eschestiftes«, Forststraße24 bis 30, werden durch die FASAGmbH denkmalgerecht und nachrechtlichen Maßgaben für Kinderta-geseinrichtungen saniert. Gleichzeitig werden die Gebäudeenergetisch ertüchtigt. Das Grund-stück liegt in ruhiger Lage unmittel-bar am Rande des Zeisigwaldes undbietet ideale Voraussetzungen füreine inklusive und waldpädagogi-sche Frühpädagogik. Die Vergabe zur Schaffung und Be-treibung an die FASA GmbH undden KJF Chemnitz erfolgte nach

einem Interessenbekundungsver-fahren. Der Unterausschuss Ju-gendhilfeplanung wurde über dieAuswertung aller Interessenbekun-dungen im März 2018 informiert.Der KJF Chemnitz ist seit über 25Jahren als anerkannter Träger derfreien Jungendhilfe in Chemnitztätig.

Gebäudeinstandsetzung derbisherigen Grundschule Borna

Der Stadtrat hat die überplanmä-ßige Mittelbereitstellung in Höhevon insgesamt 650.000 Euro be-schlossen. Mit den zusätzlichenMitteln soll das bisher genutztePlattenbaugebäude der Grund-schule Borna nach deren Umzug indas Gebäude der ehemaligen Kör-perbehindertenschule an der Witt-gensdorfer Straße 121ainstandgesetzt werden, um zukünf-tig als Auslagerungsobjekt für zusanierende Schulen zur Verfügungzu stehen. Mit dem zusätzlichen Budget von650.000 Euro werden unter ande-rem Fachunterrichtsräume einge-richtet, Sanitär-, Heizungs- undLüftungsanlagen repariert, dasDach ausgebessert und Schäden inder Außenanlage beseitigt. Die überplanmäßigen Mittel werdenaus Mehrerträgen bei den allgemei-nen Schlüsselzuweisungen bereit-gestellt. Die Instandsetzungbeginnt voraussichtlich im Herbst2018 und soll etwa sechs Monatedauern.

Jahresabschluss 2016 durchStadtrat bestätigt

Der Stadtrat hat in seiner heutigenSitzung den Jahresabschluss 2016mit einem positiven Gesamtergeb-nis in Höhe von 76,9 MillionenEuro festgestellt. Die Haushaltssat-zung für das Jahr 2016 wurde am2. März 2016 durch den Stadtratbeschlossen und beinhaltete einnegatives Ergebnis von 11,8 Millio-nen Euro. Zahlungswirksame Verbesserungen

resultieren beispielsweise ausMehrerträgen bei der GrundsteuerB mit 1,0 Millionen Euro, dem Ge-meindeanteil an der Einkommen-steuer mit 1,4 Millionen Euro undbei investiven Schlüsselzuweisun-gen mit 2,1 Millionen Euro bzw.aus verringerten Aufwendungen fürstädtisches Personal mit 6,4 Millio-nen Euro, die Grundstücksunterhal-tung mit 8,5 Millionen Euro und fürSozialleistungen mit 23,3 Millio-nen. Die hohen Minderaufwendun-gen bei Soziallleistungen wurdeninsbesondere durch die im Jahr2016 gegenüber 2015 zurückge-gangene Anzahl Asylsuchender ver-ursacht. Außerdem kam es zu verschiede-nen nicht zahlungswirksamen Ver-besserungen, unter anderem aufGrund der guten wirtschaftlichenEntwicklung von städtischen Toch-tergesellschaften. Der Schuldenstand konnte im Jahr2016 im Wesentlichen stabil gehal-ten werden. »Ich freue mich, dass wir das Jahr2016 mit einem deutlichen Plusabgeschlossen haben. Das ver-schafft uns Spielraum für die Kita-und Schulneubauten und andereInvestitionen in die städtische In-frastruktur, die in den nächstenJahren dringend benötigt werden.«so Stadtkämmerer Sven Schulze.

Polizeiverordnung der StadtChemnitz geändert

Der Stadtrat hat eine Aktualisierungder Polizeiverordnung der Stadt zurAufrechterhaltung der öffentlichenSicherheit und Ordnung in Chem-nitz beschlossen. Die aktuelle Poli-zeiverordnung hat mit 16Paragrafen zwei weniger als die bis-herige Verordnung. Die Änderung umfasst u.a. der Pa-ragraph 3, der »Störendes Verhaltenin der Öffentlichkeit« thematisiert.U.a. werden jegliche Verunreini-gung öffentlicher Straßen, Grün-und Erholungsanlagen sowie sons-tiger öffentlich zugänglicher Flä-chen noch einmal ausdrücklich

untersagt. Ebenfalls ist es unter-sagt, auf öffentlichen Straßen sowiein öffentlichen Grün- und Erho-lungsanlagen aggressiv zu betteln.Dieser Paragraph wurde komplettneu verfasst. Gestrichen wurde u.a. der Para-graph 4, Absatz 6, der alten Fas-sung »Halten von Raubtieren, Gift-oder Riesenschlangen sowie ande-rer Tiere, die ebenso wie diesedurch Körperkraft, Gift oder Verhal-ten Personen gefährden können,hat der Stadt Chemnitz diesenSachverhalt unverzüglich anzuzei-gen«. Verstöße gegen die Haltungdieser Tiere nach Paragraph 121Ordnungswidrigkeitengesetz in Ver-bindung mit Paragraph 3 Sächsi-sches Polizeigesetz geahndetwerden. Ebenfalls ersatzlos gestri-chen wurde Paragraph 7 „Verhaltenauf Spiel- und Bolzplätzen“. Dieserwurde in die Grünflächensatzungaufgenommen. In Zusammenhang mit Fußballspie-len im Stadion an der Gellertstraßewurde das Alkoholverbot im Umfelddes Stadions aufgehoben. Die Lan-desdirektion Sachsen wies draufhin, dass Paragraph 4 Absatz. 5 derPolizeiverordnungder Stadt Chem-nitz zur Aufrechterhaltung von Si-cherheit und Ordnung im Zu-sammenhang mit Fußballspielengegen Paragraph 9 a SächsischesPolizeigesetz verstößt und aufzuhe-ben ist. Einhergehend mit der aktualisiertenPolizeiverordnung beschließt derStadtrat eine Änderung der Grün-anlagensatzung. Unter anderemwurde Paragraf 3a »Verhalten aufSpiel- und Bolzplätzen« aufgenom-men, der vorher in der Polizeiver-ordnung verankert war. Außerdemwird die Liste der Grünanlagen fort-geschrieben und aktualisiert.

Regelmäßige Berichterstattungzum Unterbringungs- und Be-treuungskonzept von Asylbe-

werbern

Die Stadt Chemnitz berichtet wei-terhin regelmäßig über die Unter-bringung und Betreuung vonAsylbewerbern in der Stadt Chem-nitz. Zahlen, Daten, Fakten zu die-sem Thema werden wie bisher aufchemnitz.de bereitgestellt. Die In-formationen zur Zahl der in Chem-nitz lebenden Personen mitasylbezogenem Hintergrund ein-schließlich der in Erstaufnahmeein-richtungen des Freistaatesuntergebrachten Personen werdenkünftig monatlich aktualisiert. Die Berichterstattung umfasst auchdie Statistik über die Unterbringun-gen innerhalb der Erstaufnahme-einrichtungen des Freistaates in derStadt. Darüber hinaus wird regel-mäßig, mindestens halbjährlich, inden öffentlichen Sitzungen derFachausschüsse, insbesondere imJugendhilfeausschuss, im Sozial-ausschuss und im Schul- undSportausschuss, sowie im Migrati-onsbeirat durch die Oberbürger-meisterin bzw. Mitarbeiter derStadtverwaltung über wichtige Ent-wicklungen zum Thema Asyl undIntegration informiert.

weiter auf Seite 7

Foto: Kristin Schmidt

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25 22. Juni 2018 7

Weitere Beschlüsse desChemnitzer Stadtrates

Weitere Beschlüsse des ChemnitzerStadtrates aus der Sitzung am 20.Juni:

Neuer Pachtvertrag zu Stadion an der Gellertstraße

Der Stadtrat hat die geplanten Än-derungen in der Verpachtung desStadions an der Gellertstraße aufden Weg gebracht. Der bestehendePachtvertrag vom 18. Juni 2016zwischen der Stadt Chemnitz undder CFC Marketing- und Stadionbe-triebs GmbH/dem CFC soll dem-nach zum 30. Juni 2018 beendetwerden.

Gleichzeitig wurde die Verwaltungbeauftragt, einen Pachtvertrag mitder Grundstücks- und Gebäudewirt-schafts-Gesellschaft mbH zum 1.Juli 2018 zu schließen. Die GGGwird ihrerseits dem CFC anbieten,einen Vertrag über die spieltagweiseNutzung abzuschließen. Im Falleeines Wiederaufstiegs des CFC indie dritte Liga soll durch ein Son-derkündigungsrecht gewährleistetwerden, dass der Verein wiederselbst in den Stadionbetrieb ein-steigen kann.

Mit der Einbindung der GGG sollendie bisherigen positiven Erfahrun-gen aus dem Betrieb des Stadionsund die auf diesem Weg erzieltenKosteneinsparungen bei der Bewirt-schaftung weiterhin genutzt wer-den, ohne dass es infolge einesabrupten Betreiberwechsels kurz-fristig zu Problemen beim Betriebder Sportstätte kommt. Darüber hinaus können die weiter-hin anfallenden Fixkosten, diedurch die Stadt auch bei Einstel-lung des Spielbetriebs zu tragenwären, durch die spieltagweise Nut-zung reduziert werden.

Das Stadion an der Gellertstraße istseit über 80 Jahren ein Fußballsta-dion. Es wurde unter der Prämisseneu gebaut, um für den ChemnitzerFußball eine moderne Spielstättezu schaffen. Das Stadion entsprichtden aktuellen Ansprüchen und sollauch weiterhin vorrangig für denFußball genutzt werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor,insbesondere dem CFC e. V., aberauch anderen interessierten Chem-nitzer Vereinen, das Stadion zu glei-chen Konditionen an denSpieltagen zur Verfügung zu stellen.Die ständige Nutzung des Stadionsdurch den CFC würde damit been-det, der CFC-Spielbetrieb bliebeaber sichergestellt. Zudem sollenaus Vermarktungsaktivitäten der C³Veranstaltungsstätten GmbH außer-halb des Fußballs zusätzliche Ein-nahmen erzielt werden. Dies betrifftbeispielsweise Veranstaltungen/Tur-niere von Fußballvereinen, Fußball-Feriencamps, Veranstaltungensonstiger Sportvereine mit Rasen-und/oder Tribünennutzung, aber

auch Tagungen, Kongresse, Feier-lichkeiten und Galaveranstaltun-gen. Möglich sind zudem kulturelle Ver-anstaltungen, Stadionführungen,Hochzeiten, Firmenevents oder dieNutzung der Parkflächen für Stadt-teilfeste. Evaluierung geplant.

Die Verwaltung wurde darüber hi-naus beauftragt, unter Berücksich-tigung der Erfahrungen aus demStadionbetrieb in der Spielzeit2018/2019 ergebnisoffen zu prü-fen, ob die Verpachtung des Stadi-ons an eine neu zu gründendekommunale Stadionbetriebsgesell-schaft oder die Betreibung durchstädtische Ämter im Vergleich zurVerpachtung an die GGG wirtschaft-lich und fachlich-organisatorischeffizienter wäre.

Das Prüfungsergebnis und die da-raus abgeleiteten Beschlussvor-schläge sollen dem Stadtrat im 2.Halbjahr 2019 vorgelegt werden,sodass eine ggf. erforderliche Neu-ordnung der Pachtverhältnisse biszum Spielzeitbeginn 2020/2021möglich wird.

OSTRALE: Stadtrat beauftragtVerwaltung mit Verhandlungen

Der Stadtrat hat die Verwaltung be-auftragt, die vertraglichen, räumli-chen und finanziellen Erfordernissefür die OSTRALE - Biennale fürzeitgenössische Kunst - in Chem-nitz unter Einbeziehung der Chem-

nitzer Kulturschaffenden zu klärenund die dafür erforderlichen Ver-handlungen zu führen. Wenn dabeiEinigung über die Konditionen er-zielt wird, dann sollen die wesentli-chen Eckpunkte des angestrebtenVertrages dem Stadtrat im Herbst2018 vorgelegt werden.

Die OSTRALE gilt als ein herausra-gendes Projekt zur Förderung kom-plexer Ausdrucksformen zeit-genössischer Kunst. Es werden For-mate als Nährboden für Kunstpro-duktionen, Präsentationen undInteraktion im internationalen Kon-text angeboten. In den rund zehnJahren ihres Bestehens hat dieOSTRALE eine Projektionsflächeentwickelt, die die Relevanz zeitge-nössischer Kunst, jetzt, hier undanderswo, thematisiert, begründetund nachhaltig untermauert.

Aufgrund der Kündigung des beste-henden Mietvertrages in Dresdensind die Macher der OSTRALE aufder Suche nach einem neuenStandort in Sachsen. Dass Chem-nitz Raum für Kreativität und Ent-faltung bietet und ein geeigneterOrt für die OSTRALE sein könnte,wurde auch von deren Machernwahrgenommen und signalisiert.

Als geeignete Veranstaltungsflächekommen mehrere Orte in der StadtChemnitz in Betracht, z. B. Indus-triebrachen entlang der Altchemnit-zer Straße und der ZwickauerStraße. Diese müssen aber noch im

Laufe der nächsten Monate geprüftwerden müssen. Die Stadt Chemnitz hat ebenso eingroßes Interesse, die OSTRALE miteinem Standort Chemnitz in Sach-sen zu halten. Daher gab es erstegemeinsame Gespräche und eswurde eineAbsichtserklärung erarbeitet. Siesieht einen Grundlagenvertrag mitmindestens zehnjähriger Laufzeit,die Einbindung der OSTRALE indas Stadtmarketing und in die Kul-turstrategie der Stadt vor. DieseKonditionen sind Teil des Grundla-genvertrages, den der Stadtrat imHerbst nach erfolgreichen Verhand-lungen beschließen muss.

Zudem wurde eine mögliche Ge-währung von veranstaltungsunab-hängigen fixen Verwaltungskostenin Höhe bis max. 250.000 EURjährlich avisiert. Formate wie dieOSTRALE sind mögliche Treiberund Katalysatoren des kulturellenLebens im Bereich zeitgenössischerKunst, Partizipation und kulturellerBildung einer Stadt. Sie können Akzente setzen unddabei helfen, Stadtteile neu zu de-finieren.

Das breitgefächerte Engagementdes Formates bietet die Möglichkeitfür Akteure des städtischen, regio-nalen und europäischen Kulturle-bens ihre unterschiedlichenWirkungsweisen zu verstärken bzw.weiter zu entwickeln. Vernetzungund Kommunikation auf europäi-

scher Ebene und mit der Welt, Ein-bindung der städtischen Akteureund Stärkung der Zusammenarbeitsind nur einige der Angebote diedie Veranstaltungsformate wie dieOSTRALE für eine Kommune be-reitstellen.

Stadtrat beschließt neue Vergnügungsteuersatzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzungdie neue Vergnügungssteuersatzungbeschlossen.

Um das kulturelle Leben im Stadt-gebiet zu unterstützen, werdenTanzveranstaltungen nicht mehr be-steuert. Die neue Satzung wirdnach öffentlicher Bekanntmachungam 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Die Stadt Chemnitz erhebt seit demJahr 1995 Vergnügungssteuer u. a.für Veranstaltungen in Nachtloka-len, Bars, auf Spielgeräte und bis-lang auf Tanzveranstaltungen.Insgesamt werden jährlich ca. 1,2Mio. Euro als Vergnügungssteuereingenommen, davon waren ca.35.000 Euro aus Tanzveranstaltun-gen.

Die Vergnügungssteuer für Tanzver-anstaltungen wurde nach der Veran-staltungsfläche in der Regel miteinem Steuersatz in Höhe von 1,50Euro je angefangene 10 Quadrat-meter Veranstaltungsfläche festge-setzt.

weiter auf Seite 8

Der Stadtrat beschloss eine Änderung des Pachtvertrages für das Stadion an der Gellertstraße. Archivfoto: Kristin Schmidt

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25 22. Juni 20188

RatsberichterstattungDie letzte Stadtratssitzung vor derSommerpause hat am 20. Juni statt-gefunden. Folgende Straßenbaumaß-nahmen wurden beschlossen:

Promenadenstraßen zwischenMüller- und Seumestraße

In dem oben genannten Abschnittwird die Promenadenstraße aufeiner Länge von rund 280 Meter er-neuert. Die koordinierte Baumaßnahme,mit dem Entsorgungsbetrieb derStadt und der inetz GmbH, beinhal-tet komplexe Leitungsarbeiten anGas- und Wasserleitungen sowie amMischwasserkanal. Die Leitungsar-beiten betreffen nicht den komplet-ten Bereich der Straße. Zwischen der Seumestraße und derBrücke über den Pleißenbach wirdneben der grundhaften Erneuerungder Straße auf der östlichen Seiteauch der Gehweg erneuert. Auf die-sem Gehwegabschnitt werden au-ßerdem zehn Fahrradbügel ange-bracht. Auf dem Abschnitt zwi-schen der Brücke und der Müller-straße werden keine Leitungs-arbeiten ausgeführt. Hier sind dieErneuerungen der Fahrbahndeckeund des östlichen Gehweges vorge-

sehen. Außerdem wird der Gehwegauf der westliche Seite (Seite desSchloßteiches) mit einer neuenAsphaltschicht versehen. Die Bauarbeiten erfolgen haupt-sächlich unter halbseitiger Sper-

rung mit Einbahnstraßenregelungin Richtung Hartmannstraße. Fürdie Gegenrichtung wird eine Umlei-tung über die Georgstraße undNordstraße eingerichtet. Lediglichfür den Einbau der Deckschicht er-

folgt eine Vollsperrung. Die Bau-maßnahme soll Ende September2018 beginnen und Ende Mai2019 abgeschlossen sein. Die Kosten betragen rund 600.000Euro.

Ausbau Thüringer Weg und Am Wartburghof

Die Maßnahme betrifft den Ausbaudes Thüringer Weges und Am Wart-burghof zwischen der Reichenhai-ner Straße und der Wartburgstraße.Es ist eine koordinierte Maßnahmemit der inetz GmbH und dem ESCauf einer Länge von 338 Meter.

Im Nachgang der Leitungsverlegun-gen durch beiden Versorger wird eingrundhafter Ausbau der FahrbahnThüringer Weg und der beidseitigenGehwege erfolgen. Die beiden Gehwege werden grund-haft mit Betonpflaster ausgebaut.

Die Bauzeit beträgt zehn Monate.Beginn ist im Oktober 2018, Bau-ende im August 2019 vorgesehen.Um die Behinderungen so geringwie möglich zu halten, erfolgen dieBauarbeiten straßenweise, begin-nend mit Am Wartburghof. Während der Bauausführung wer-den die Bauabschnitte jeweils vollgesperrt. Eine Umleitung wird überdie Reichenhainer Straße und Wart-burgstraße eingerichtet. Die Kosten betragen 455.000Euro.

Archivfoto: Sven Gleisberg

Stadtratsbeschlüsse vom 20. Juni 2018

Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat inseiner Sitzung vom 20.06.2018 fol-gende Beschlüsse gefasst:

Beschlussvorlagen

Vorschlagsliste für die Wahl derSchöffen der Strafgerichtsbarkeit(Erwachsenenstrafrecht)Vorlage: B-156/2018

Wahlausschuss beim AmtsgerichtChemnitz für die Wahl der Schöffen2019 bis 2023Vorlage: B-158/2018

Wahlkreiseinteilung für die Stadt-ratswahl 2019Vorlage: B-160/2018

Polizeiverordnung der Stadt Chem-nitz zur Aufrechterhaltung der öf-fentlichen Sicherheit und Ordnungin ChemnitzVorlage: B-103/2018

2. Änderung zur Grünanlagensat-zung 2018Vorlage: B-060/2018

Satzung über die Erhebung von Ver-gnügungsteuer der Stadt Chemnitz(Vergnügungsteuersatzung)Vorlage: B-147/2018

Errichtung einer Kindertagesein-richtung im Stadtteil Hilbersdorfdurch die FASA GmbH und derenBetreibung durch den Träger derfreien Jugendhilfe Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e. V. ChemnitzVorlage: B-161/2018

Änderung der Beschlüsse B-

055/2016 »Asylkonzept der StadtChemnitz als 1. Fortschreibung desUnterbringungs- und Betreuungs-konzeptes« und B-046/2015 »Un-terbringung und Betreuung vonAsylbewerbern in der Stadt Chem-nitz«

Vorlage: B-091/2018Fortschreibung der Unterkunfts-und Heizungskostenrichtlinie derStadt Chemnitz nach den Sozialge-setzbüchern II und XIIVorlage: B-100/2018

Änderung der vertraglichen Bezie-hungen zur Verpachtung des Stadi-ons an der GellertstraßeVorlage: B-141/2018

Teilweise Aufhebung des Beschlus-ses B-005/2011 Entwicklungs- undKonsolidierungskonzept 2015 derStadt Chemnitz, Teil 2: Maßnahme17/01 "Vergabe der Außenrevier-und Sportplatzpflege sowie der An-liegerpflichten an Schulen"Vorlage: B-118/2018

Außerplanmäßige Mittelbereitstel-lung für die einfache Sanierung (In-standsetzung) des Plattenbaus derbisherigen Grundschule Borna(Wittgensdorfer Str. 121) zur Vorbe-reitung als künftiges Auslagerungs-objekt von Schulen.Vorlage: B-136/2018

OSTRALE - Zentrum für zeitgenös-sische Kunst in ChemnitzVorlage: B-177/2018

5. Baubeschluss nach DA 6001 fürdie Straßen-und Tiefbaumaßnah-

men, Wasserbaumaßnahmen undverkehrstechnischen Maßnahmenmit Beginn im Jahr 2018Vorlage: B-120/2018

Abwägungs- und Satzungsbe-schluss über die Aufhebung des Be-bauungsplans Nr. 11/15Oberfrohnaer StraßeVorlage: B-137/2018

Abwägungs- und Satzungsbe-schluss zur 2. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 94/40»Stadtteilzentrum Süd«Vorlage: B-148/2018

Satzung zur 2. Änderung der Sat-zung der Stadt Chemnitz über An-forderungen an Werbeanlagen undWarenautomatenVorlage: B-140/2018

Feststellung des Jahresabschlusses2016 der Stadt ChemnitzVorlage: B-139/2018

Neufassung der Verbandssatzungdes Zweckverbandes SächsischesIndustriemuseumVorlage: B-165/2018

Beschlussanträge

Evaluierung des Flächennutzungs-plans der Stadt ChemnitzVorlage: BA-025/2018

StraßensanierungVorlage: BA-026/2018

Erstellung eines Gewerbeflächen-konzeptsVorlage: BA-027/2018

TU Chemnitz:Multiprofessionelle Teams

werden zum StandardBerufsfeld im Wandel: Neues berufs-begleitendes Bachelor-Studienange-bot Präventionsmanagement geht inChemnitz zum Wintersemester2018/19 an den Start.

Praxisnähe ist das A und O

Das Studium schließt mit dem Ba-chelor of Arts ab. »In allen Berei-chen gesellschaftlicher undkommunaler Prävention – sei esbeispielsweise in der sozialen Arbeitin Städten und Gemeinden, im öf-fentlichen Dienst, in der Wohlfahrtoder in der Diakonie – werden heuteimmer mehr Kompetenzen undSchlüsselqualifikationen gefordert,zumal sich das Berufsfeld aktuellverändert und multiprofessionelleTeams zum Standard werden«, sagtStudiengangsleiter Prof. Dr. UdoRudolph. Deshalb wird im berufsbegleitendenBachelorstudiengang ein breitesfachbezogenes und anwendungsori-entiertes Grundlagen-, Methoden-und Vertiefungswissen aus allen Be-reichen der Prävention vermittelt.

Mehrtägige Präsenzphasen –und dann die Bachelorarbeit

Zugangsvoraussetzung ist die allge-meine oder fachgebundene Hoch-schulreife. Den Kern bilden zehnModule in jeweils mehrtägigen Prä-senzphasen, die sich etwa einmalim Monat auf Freitage und Sams-tage konzentrieren. Das letzte Semester ist der Bache-

lorarbeit vorbehalten. Absolventin-nen und Absolventen des Studien-ganges können in den Bereichender öffentlichen Verwaltung, derKommunen, der Wohlfahrtsorgani-sationen und ihrer Dachverbändesowie der zahlreichen freien undkirchlichen Träger zum Einsatzkommen. Weiterhin ist eine Fortsetzung desStudiums im künftigen Master Prä-ventionsmanagement möglich; die-ser startet im Wintersemester2019/20.

Große Resonanz des Studienan-gebotes beim Präventionstag

Unterstützt werden die Bemühun-gen der TU Chemnitz zur Einfüh-rung des neuen Studienangebotesvom Sächsischen Staatsministe-rium des Innern und dem Sächsi-schen Landespräventionsrat. Beimdiesjährigen 23. Deutschen Präven-tionstag im Juni 2018 in Dresdenfand die erste offizielle Präsentationdes Studiengangs vor einem großenPublikum aus etwa 2.000 Prakti-kern im Bereich der Präventionsar-beit statt. Auch Sachsen MinisterpräsidentMichael Kretschmer hob die Ein-richtung des Studienganges dorthervor.

Weitere Informationen zum Studi-engang „BA Präventionsmanage-ment – Kompetenzen für sozialeInterventionen“:https://www.tuced.de/ba-pvm/

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HERAUSGEBER

Stadt Chemnitz

Die Oberbürgermeisterin

SITZ

Markt 1, 09111 Chemnitz

Impressum

AMTLICHER UND REDAKTIONELLER TEIL

DES AMTSBLATTES

Chefredakteur

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Redaktion

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Fax 0371 488-1595

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Zur Zeit gilt die Anzeigenpreis-

liste Nr. 11 vom 17.02.2017

Die Vergaben von Leistungen im nationalenBereich werden veröffentlicht unter: http://www.chemnitz.dehttp://www.eVergabe.de und http://www.bund.de sowie im AmtsblattChemnitz. Die Leistungen für EU-Vergabenstehen für einen uneingeschränkten undvollständig direkten Zugang gebührenfrei un-ter http://www.eVergabe.de/unterlagen unterAngabe der Vergabenummer zur Verfügung,sowie unter http://www.simap.ted.europa.eu.Den Pressetext finden Sie zusätzlich auf der Webseite der Stadt Chemnitz unter:http://www.chemnitz.de/ausschreibung ver-

öffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dieSubmissionsstelle VOL:

Frau BeckTel.: 0371/ 488 1067Fax: 0371/ 488 1090E-Mail: vol.submissionsstelle@

stadt-chemnitz.de

Öffnungszeiten:Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und13.00 - 15.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhr

Allgemeine Hinweise zu Vergaben nach VOL und VgV

Diese Vergaben werden veröffentlicht unter:http://www.chemnitz.dehttps://www.evergabe.de undhttp://www.bund.desowie im Oberschwellenbereich unter:http://simap.ted.europa.eu/.Ansprechpartner bei Fragen zu Vergaben vonBauleistungen nach VOB sowie Architekten-& Ingenieurdienstleistungen nach VgV Abschnitt 6 in der Submissionsstelle:Steffi Reichel, Tel.: 0371 488 3077

Brit Henke, Tel.: 0371 488 3078 Fax: 0371 488 3096 E-Mail: [email protected] Anschrift: Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz,Haus A 5. OG Raum A 520Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und13.30 – 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 –12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.30 Uhr,Freitag 8.30 – 12.00

Allgemeine Hinweise zu Vergaben von Bauleistungennach VOB sowie Architekten- & Ingenieur-

dienstleistungen nach VgV Abschnitt 6

24 15. Juni 201810 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sitzung des Ortschaftsrates Klaffenbach – öffentlich –Dienstag, den 26.06.2018, 19:30 Uhr, Beratungsraum, Rathaus Klaffenbach,

Klaffenbacher Hauptstraße 73, 09123 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung desOrtschaftsrates Klaffen-bach – öffentlich – vom22.05.2018

4. Stellungnahmen zuvorliegenden Bauanträgen

5. Änderung des Verwendungs-zwecks zu OR-022/2018

6. Vorlagen an denStadtrat/Ausschuss

6.1. Vorlagen zur Einbeziehung6.1.1. Aktualisierung der

Entwicklungskonzeption füröffentliche Spiel- und Freizeitanlagen der StadtChemnitz (Spielplatz-konzeption)Vorlage: B-045/2018Einreicher: Dezernat 6/Amt 67

6.2. Vorlagen zur Anhörung nach§ 67 Abs. 4 SächsGemO

6.2.1. Umgliederung von Flur-stücken aus der Stadt Chem-nitz (Gemarkung Klaffen-bach) in die Gemeinde

BurkhardtsdorfVorlage: B-170/2018Einreicher: Dezernat 6/Amt 61

7. Informationen desOrtsvorstehers

8. Anfragen der Ortschaftsrats-mitglieder

9. Einwohnerfragestunde10. Benennung von zwei

Ortschaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung desOrtschaftsrates Klaffen-bach – öffentlich –

Andreas Stoppke //Ortsvorsteher

Rahmenvertrag zur Lieferung vonSportgeräten für kommunale Schulenund Einrichtungen der Stadt Chem-nitz.Los 1: KleinsportgeräteLos 2: mobile Großsportgeräte

Vergabenummer: 10/40/18/017Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliche Ver-gabe nach VOL Ausführungsort: Chemnitz

Aktuelle Vergaben VOL und VgV der Stadt Chemnitz

Sprechzeiten der Stadträte Juli 2018Die LINKE Rathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1320, Zi. 111:09.07. von 16 – 17 Uhr, 18.07.von 15 – 16 Uhr, 30.07. von 14 –15 Uhr, Bürgerzentrum LeipzigerStraße 39: 24.07. ab 16 Uhr undnach Vereinbarung unter Telefon488-1320

Fraktionsgemeinschaft CDU / FDPRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1311, Zi. 107a montags von 16 – 17 Uhr undnach Vereinbarung

SPD Rathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1305, Zi. 112a montags 16 – 17 Uhr und nachVereinbarung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1325, Zi. 109 montags 16 – 17 Uhr und nachVereinbarung

AfDRathaus, Markt 1, 09111 Chem-

nitz, Telefon 488 1317, Zi. 113amontags 17 – 19 Uhr und nachVereinbarung

PRO CHEMNITZ Rathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1335 Zi. 105:06.07. von 13 bis 16 Uhr undnach Vereinbarung

VOSI / PIRATENRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1350, Zi. 113montags 16 – 17 Uhr und nachVereinbarung

Sprechzeiten gewählter Interessenvertretungen Juli 2018Etelka Kobuß, MigrationsbeauftragteSozialamt, Bahnhofstraße 54 A,Zi. 3.031, 09111 Chemnitz, don-nerstags von 13 – 16 Uhr, sowienach telefonischer Vereinbarungunter Ruf 0371/488 5047 oder E-Mail [email protected]

Petra Liebetrau, Behindertenbeauftragte BVZ Moritzhof, Bahnhofstraße 53,

Zi. 105, Chemnitzdienstags von 14 – 16 Uhr sowienach telefonischer Vereinbarungunter Ruf 0371/488 5581 oder E-Mail [email protected]

Pia Hamann, Gleichstellungsbeauftragte Rathaus, Markt 1, Zi. 234, 09111Chemnitz dienstags von 14 – 16.30 Uhr,

sowie nach telefonischer Vereinba-rung unter Ruf 0371/488 1380oder E-Mail [email protected]

Ute Spindler, Kinderbeauftragte Bahnhofstraße 53, Raum 244,09111 Chemnitzdienstags von 13.00 - 16 Uhr undnach Vereinbarung unter Ruf0371/488 5105 oder E-Mail [email protected]

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25 22. Juni 2018 11AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16/07 Kindertageseinrichtung Hohensteiner Straße, Reichenbrand

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat am 23.05.2018 den vorha-benbezogenen Bebauungsplan Nr.16/07 Kindertageseinrichtung Ho-hensteiner Straße, Reichenbrandals Satzung beschlossen. Der vor-habenbezogene Bebauungsplanwurde im beschleunigten Verfah-ren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Satzungsbeschluss wird hier-mit bekannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung tritt o. g. vorhabenbezogene Bebau-ungsplan in Kraft.Jedermann kann den vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan mit derBegründung imStadtplanungsamt, Sachgebiet Bera-tung, im Neuen Technischen Rat-haus, Friedensplatz 1, während derZeiten Montag bis Freitag von 08.30bis 12.00 Uhr und zusätzlich Don-nerstag von 14.00 bis 18.00 Uhrkostenlos einsehen und über denInhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung:Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1BauGB werden1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1

Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichne-ten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigungdes § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vor-

schriften über das Verhältnisdes Bebauungsplans und desFlächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2BauGB beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs

und gemäß § 215 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 BauGB werden nach§ 214 Abs. 2a BauGB beachtlicheFehlerunbeachtlich, wenn sie nicht in-nerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlichgegenüber der Gemeinde unterDarlegung des die Verletzung be-gründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind.Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemOzu Stande gekommen sind, einJahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zu Standegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffent-

lichkeit der Sitzungen, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungverletzt worden sind,

3. die Oberbürgermeisterin demBeschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwid-

rigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4

Satz 1 SächsGemO genanntenFrist a) die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften ge-genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhal-tes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Zif-fern 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablaufder im § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.Ein Entschädigungsberechtigterkann Entschädigung verlangen,wenn durch diesen Bebauungsplaneiner der in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten ist. Es han-delt sich dabei um Entschädigungfür Aufwendungen im berechtigtenVertrauen auf den Bestand einesrechtsverbindlichen Bebauungs-plans in Vorbereitung auf die Ver-wirklichung von Nutzungsmöglich-keiten aus diesem Plan gemäß § 39, um Entschädigung in Geldoder durch Übernahme für Vermö-gensnachteile durch bestimmteFestsetzungen gemäß § 40, um

Entschädigung bei der Begrün-dung von Geh-, Fahr- und Lei-tungsrechten und bei der Fest-setzung von Pflanzbindungen ge-mäß § 41 und Entschädigung beider Änderung oder Aufhebungeiner bisher zulässigen Nutzunggemäß § 42 BauGB. Die Fälligkeiteines solchen Anspruchs kanndurch schriftlichen Antrag bei derGemeinde herbeigeführt werden.

Ein Entschädigungsanspruch er-lischt, wenn nicht innerhalb vondrei Jahren nach Ablauf des Kalen-derjahrs, in dem die Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fäl-ligkeit des Anspruchs herbeige-führt wird.

Chemnitz, den 07.06.2018

gez. Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

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25 22. Juni 201812 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1 Kindertageseinrichtungen1.1 Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 hin € in € in €

erforderlichePersonalkosten 753,55 365,69 197,47erforderlicheSachkosten 111,56 193,05 162,31erforderliche Personal- und Sachkosten 865,11 458,74 259,78Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 hin € in € in €

Landeszuschuss 177,78 177,78 118,52Elternbeitrag (ungekürzt) 171,42 116,75 165,92Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger, Ergänzungs-pauschale Bund*) 515,91 164,21 175,34

1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

Aufwendungenin €

Abschreibungen 303.326,71Zinsen 115.636,07Miete 186.965,76Gesamt 495.928,54

1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 hin € in € in €

Gesamtaufwendungen je Platz und Monat 43,93 36,48 26,25

2 Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG2.1 laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kindertagespflege 9 hin €

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) 604,21durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 111,46durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 125,28durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 124,64= laufende Geldleistung 655,59freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertagespflege(z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung) 110,69= Kosten Kindertagespflege insgesamt 656,28

2.2 Deckung der laufenden Geldleistung – bzw. – sofern relevant der Kosten Kindertagespflegeinsgesamt – je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kindertagespflege 9 hin €

Landeszuschuss 177,78Elternbeitrag (ungekürzt) 171,42Gemeinde (inkl. Ergänzungspauschale Bund*) 307,08

* Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Investi-tionskraft vom 16. Dezember 2015 im Umfang von 2,70 Euro monatlich je 9 h-Kind und1,80 Euro je 6 h-Kind.

1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten in EUR(bei den Betreuungsangeboten bezogen auf eine sechsstündige Betreuung)

Betriebskosten je Platz§ 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2Heim Betreuungsangebot (6 h)

erforderliche Personalkosten 0 324,21erforderliche Sachkosten 0 127,84erforderliche Betriebskosten 0 352,05

2 Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat in EUR(bei den Betreuungsangeboten bezogen auf eine sechsstündige Betreuung)

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2Heim Betreuungsangebot (6 h)

Landeszuschuss 0 134,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 0 165,92öffentlicher Schulträger (inkl. Eigenanteil freier Träger) 0 152,13

3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlagen3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen nach SächsFöSchulBetrVO je Monat in EUR

AufwendungenAbschreibungen 2.714,88Zinsen 1.110,00Miete 1.818,81Gesamt 4.533,70

3.2 Aufwendungen je Platz und Monat in EUR§ 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2Heim Betreuungsangebot (6 h)

Gesamt 0 15,16

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaGder kreisfreien Stadt Chemnitz fur das Jahr 2017

Meldung der Einrichtung an den öffentlichen SchulträgerErmittlung der Betriebskosten fur Heime und Einrichtungen der Ganztagesbetreuung

an Förderschulen nach SächsFöSchulBetrVO für die Stadt Chemnitz 2017

Bekanntmachung des Städtischen Vermessungsamtes Chemnitz

Das Widerspruchsverfahren zumFortführungsnachweis Nr. 01162der Gemarkung Einsiedel ist been-det. Damit werden die mit Schrei-ben vom 14. und 18.12.2017bekanntgegebenen Änderungendes Liegenschaftskatasters be-standskräftig und mit heutigemDatum an das Grundbuchamtübermittelt.

Betroffen sind die Flurstücke

274/3, 345/8, 345/9, 345/10,346/2, 348/1, 348/2, 348/3,348/4, 348/6, 348b, 349/2,349/3, 349/4, 349/6, 350/1,350/2, 351a, 353, 354/4, 377,378, 379, 383/2, 383/3, 383c,383d, 383e, 383f, 383g, 384/1,384/4, 384/6, 384c, 384d, 384,385/13, 416 und 503/7.

Telefonische Anfragen können anFrau Fischer, Tel. 0371/488 6230

gerichtet werden.

Diese Bekanntmachung wird auchim Internet unter www.chemnitz.de/amtsblatt veröffentlicht.

Chemnitz, 15.06.2018

gez. Tibor Stemmler //Amtsleiter

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25 22. Juni 201814 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Berichtigung der Bekanntmachung

über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Hochwasserschutz an der Würschnitz in Chemnitz Harthau und Klaffenbach,

Bereich Birkencenter bis Wasserschloss Klaffenbach M4“ vom 8. Juni 2018Für das oben genannte Vorhabenführt die Landesdirektion Sachsenals Anhörungs- und Planfeststel-lungsbehörde auf Antrag der Lan-destalsperrenverwaltung des Frei-staates Sachsen, Betrieb FreibergerMulde/Zschopau, Rauenstein 6A,09514 Pockau-Lengefeld vom 8. Februar 2017 unter dem Ge-schäftszeichen C46-0522/309 einPlanfeststellungsverfahren nach§ 68 Absatz 1 und § 70 des Was-serhaushaltsgesetzes (WHG) in Ver-bindung mit §§ 72 ff. des Verwal-tungsverfahrensgesetzes (VwVfG)durch. Darüber hinaus wird für dasVorhaben eine Umweltverträglich-keitsprüfung nach dem Gesetz überdie Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) durchgeführt, weil festge-stellt wurde, dass für das Vorhabeneine Pflicht zur Durchführung einerUmweltverträglichkeitsprüfung be-steht.

I.Gegenstand des Planfeststellungs-verfahrens ist die Umsetzung vonHochwasserschutzmaßnahmen inHarthau und Klaffenbach am Fließ-gewässer Würschnitz und am Hut-holzbach. Vorgesehen sind im We-sentlichen die Errichtung vonHochwasserschutzdämmen, vonHochwasserschutzmauern und einelinksseitige Gewässeraufweitungder Würschnitz. Zudem wird rechts-seitig der Würschnitz das beste-hende Hochufer auf die Uferlinieverzogen. Die Planung umfasstauch die Rückstausicherung amHutholzbach von der Mündung indie Würschnitz bis zur Flurstücks-grenze der Baufeld-Mineralölraffi-nerie GmbH).Die Planung erstreckt sich links-und rechtsufrig innerhalb der Orts-lage Harthau und Klaffenbach ander Würschnitz zwischen Fluss-km3+620 und Fluss-km 5+257.Für das Bauvorhaben und die land-schaftspflegerischen sowie natur-schutzfachlichen Kompensations-

maßnahmen werden Flurstücke inder Gemarkung Jahnsdorf bean-sprucht.

II.Die Planunterlagen (Zeichnungenund Erläuterungen) liegen in derZeit vomMittwoch, den 20. Juni 2018 bis ein-schließlich Donnerstag, den 19. Juli2018, in der Stadtverwaltung Chem-nitz, Stadtplanungsamt, Friedens-platz 1, 09111 Chemnitz, Zimmer B527 während der Dienststunden:Montag: 08:30 – 12:00 UhrDienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:00 UhrMittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 UhrDonnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 18:00 Uhr zur allgemeinenEinsichtnahme aus.Zusätzlich liegen die genanntenUnterlagen in den nachfolgend ge-nannten Gemeinden öffentlich aus.Die Auslegung dort wird ebenfallsortsüblich bekannt gemacht:- im Rathaus Jahnsdorf,

OT Leukersdorf, Poststraße 1,09387 Jahnsdorf/Erzgebirge,Zimmer-Nr. 11 und

- Gemeindeverwaltung Neukirchen,Hauptstraße 77, 09221 Neukir-chen, Zimmer-Nr. 13.

Die Planunterlagen, die ausgelegtwerden, beinhalten die technischePlanung (Zeichnungen und Erläu-terungen), einen als Umweltver-träglichkeitsstudie bezeichnetenUVP-Bericht sowie weitere das Vor-haben betreffende entscheidungs-erhebliche Berichte und Empfeh-lungen. Zu letzteren gehören insbe-sondere1. eine Umweltverträglichkeitsstu-

die mit Untersuchungen zu denSchutzgütern gemäß § 2 Absatz1 Satz 1 des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung,

2. ein spezieller artenschutzrecht-licher Fachbeitrag,

3. ein landschaftspflegerischenBegleitplan und

4. ein Fachbeitrag zur Wasserrah-menrichtlinie.

III.1. Die betroffene Öffentlichkeit

kann sich einen Monat nachAblauf der Auslegungsfrist, dasheißt

bis einschließlich Montag, den 20. August 2018bei der Landesdirektion Sach-sen, Altchemnitzer Straße 41,09120 Chemnitz oder bei denvorstehend genannten Kommu-nen, in denen die Planunterla-gen ausliegen, schriftlich (miteigenhändiger Unterschrift) oderzur Niederschrift zu dem Vorha-ben äußern.Betroffene Öffentlichkeit ist je-de Person, deren Belange durchdas Vorhaben berührt werdenund jede Vereinigung, derensatzungsmäßiger Aufgabenbe-reich durch das Vorhaben be-rührt wird.

2. Die Einwendungen bzw. Äuße-rungen müssen den Namen unddie volle Anschrift des Einwen-ders enthalten. Sie sollen dengeltend gemachten Belang unddas Maß der Beeinträchtigungerkennen lassen. Bei Eigentums-beeinträchtigungen wird umBezeichnung der betroffenenGrundstücke mit Flurstücknum-mern und Gemarkungen gebe-ten.

3. Sofern die Erhebung der Ein-wendung bei der Landesdirek-tion Sachsen erfolgt, kann dieSchriftform durch die elektroni-sche Form ersetzt werden. Indiesem Fall ist das elektroni-sche Dokument mit einer quali-fizierten elektronischen Signa-tur zu versehen. Der Zugang fürelektronische Dokumente istauf die Dateiformate .doc, .docxund .pdf beschränkt. Informa-tionen zum Zugang für ver-schlüsselte / signierte E-Mails /elektronische Dokumente sowie

elektronische Zugangswege fin-den Sie unter www.lds.sach-sen.de/kontakt.

4. Bei Einwendungen, die vonmehr als 50 Personen auf Un-terschriftslisten unterzeichnetoder in Form vervielfältigtergleichlautender Texte einge-reicht werden (gleichförmigeEingaben), ist auf jeder miteiner Unterschrift versehenenSeite ein Unterzeichner mitNamen, Beruf und Anschrift alsVertreter der übrigen Unter-zeichner zu benennen. Ande-renfalls können diese Einwen-dungen unberücksichtigt blei-ben. Es können ferner gleichför-mige Eingaben insoweit unbe-rücksichtigt bleiben, als Unter-zeichner ihren Namen oder ihreAnschrift nicht oder unleserlichangegeben haben.

5. Mit Ablauf der oben genanntenEinwendungs- bzw. Äußerungs-frist sind für das Planfeststel-lungsverfahren alle Einwendun-gen bzw. Äußerungen ausge-schlossen, die nicht auf beson-deren privatrechtlichen Titelnberuhen.Einwendungen wegen nachteili-ger Wirkungen des Vorhabenskönnen später nur nach § 14Absatz 6 WHG geltend gemachtwerden.

IV.Die für die Durchführung des Plan-feststellungsverfahrens einschließ-lich des Umweltverträglichkeitsprü-fungsverfahrens sowie für die Zu-lassungsentscheidung zuständigeBehörde ist die LandesdirektionSachsen. Bei dieser sind weitererelevante Informationen erhältlich.Bei der Landesdirektion Sachsenkönnen auch innerhalb der obenunter Pkt. III.1 genannten FristFragen eingereicht werden.

V.1. Die rechtzeitig erhobenen Ein-

wendungen und Stellungnah-

men zu dem Plan sind grund-sätzlich in einem Termin zuerörtern. Der Erörterungsterminwird vorher bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungenerhoben oder Stellungnahmenabgegeben haben, werden vondem Erörterungstermin geson-dert benachrichtigt. Sind mehrals 50 Benachrichtigungen vor-zunehmen, können diese durchöffentliche Bekanntmachungersetzt werden.Bei Ausbleiben eines Beteilig-ten in dem Erörterungsterminkann auch ohne ihn verhandeltwerden.

2. Kosten, die durch Einsicht-nahme in die Planunterlagen,für die Erhebung von Einwen-dungen und die Teilnahme amErörterungstermin oder Vertre-terbestellung entstehen, werdennicht erstattet.

3. Die Entscheidung über die Zu-lassung oder die Ablehnung desVorhabens ergeht nach Durch-führung des Planfeststellungs-verfahrens mit einem Planfest-stellungsbeschluss. Im Plan-feststellungsbeschluss wird überdie Einwendungen entschieden.

4. Die Zustellung der Entschei-dung über die Einwendungenkann durch öffentliche Be-kanntmachung ersetzt werden,wenn mehr als 50 Zustellungenvorzunehmen sind.

VI.Diese Bekanntmachung ist ein-schließlich der auszulegenden Plan-unterlagen auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntma-chung unter der Rubrik Hochwas-serschutz sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar.Maßgeblich ist jedoch der Inhaltder zur Einsicht ausgelegten Plan-unterlagen.

Chemnitz, den 22. Juni 2018

gez. Stötzer // Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung Nr. 17/01 Hofer Straße 25-33, MittelbachDer Stadtrat der Stadt Chemnitzhat am 23.05.2018 die Ergän-zungssatzung Nr. 17/01 HoferStraße 25-33, Mittelbach als Sat-zung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hier-mit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt o. g. Ergänzungssatzung in Kraft.Jedermann kann die Ergänzungs-satzung mit der Begründung imStadtplanungsamt, Sachgebiet Bera-tung, im Neuen Technischen Rat-haus, Friedensplatz 1, während derZeiten Montag bis Freitag von 08.30bis 12.00 Uhr und zusätzlich Don-nerstag von 14.00 bis 18.00 Uhrkostenlos einsehen und über denInhalt Auskunft verlangen.Bekanntmachungsanordnung:Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1BauGB werden1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1

Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichne-ten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigungdes § 214 Abs. 2 BauGB be-achtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnisder Satzung und des Flächen-nutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2

BauGB beachtliche Mängel desAbwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht in-nerhalb eines Jahres seit Bekannt-machung des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlichgegenüber der Gemeinde unterDarlegung des die Verletzung be-gründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind.Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemOzu Stande gekommen sind, einJahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zu Standegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffent-

lichkeit der Sitzungen, die Ge-nehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletztworden sind,

3. die Oberbürgermeisterin demBeschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hat

oderb) die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften ge-genüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhal-tes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Zif-fern 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablaufder im § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.Ein Entschädigungsberechtigterkann Entschädigung verlangen,wenn durch diese Satzung einerder in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteileeingetreten ist. Es handelt sichdabei um Entschädigung für Auf-wendungen im berechtigten Ver-trauen auf den Bestand einerrechtsverbindlichen Satzung inVorbereitung auf die Verwirkli-chung von Nutzungsmöglichkeitenaus diesem Plan gemäß § 39, umEntschädigung in Geld oder durchÜbernahme für Vermögensnach-teile durch bestimmte Festsetzun-gen gemäß § 40, um Entschädi-gung bei der Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten undbei der Festsetzung von Pflanzbin-

dungen gemäß § 41 und Entschä-digung bei der Änderung oder Auf-hebung einer bisher zulässigenNutzung gemäß § 42 BauGB. DieFälligkeit eines solchen Anspruchskann durch schriftlichen Antragbei der Gemeinde herbeigeführtwerden. Ein Entschädigungsan-spruch erlischt, wenn nicht inner-

halb von drei Jahren nach Ablaufdes Kalenderjahrs, in dem die Ver-mögensnachteile eingetreten sind,die Fälligkeit des Anspruchs her-beigeführt wird.

Chemnitz, den 07.06.2018

gez. Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

Page 13: Einladung zum Parksommer Planungen für Bahn- strecke ... · Planungen für Bahn-strecke Chemnitz – Leipzig gehen weiter Die Deutsche Bahn AG wird die weiterführende Planung zum

25 22. Juni 201818 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 49. Änderungdes Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

im Bereich Philippstraße/Zietenstraße/Kleingartenanlage (KGA) Heidelberg

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Bauge-setzbuch wird bekannt gemacht, dass derPlanungs-, Bau- und Umweltausschuss inseiner Sitzung am 05.06.2018 die Einlei-tung des Verfahrens zur 49. Änderung desFlächennutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Philippstraße/Zieten-straße/Kleingartenanlage (KGA) Heidelbergbeschlossen hat.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffent-lichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sollim Rahmen einer zweiwöchigen öffentli-chen Auslegung erfolgen.

Die Planungskonzepte und deren Begrün-dung liegen im Zeitraum

vom 02.07.2018 bis 16.07.2018

im Stadtplanungsamt, im Neuen Techni-schen Rathaus, Friedensplatz 1, währendder nachfolgend genannten Zeiten zur Ein-sicht aus:

montags bis mittwochsvon 8.30 - 12.00 und13.00 - 15.00 Uhrdonnerstags von 8.30 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhrfreitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist wird derÖffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerungund Erörterung im Stadtplanungsamt Zim-mer B 525 gegeben. Anregungen könnenauch schriftlich im Stadtplanungsamt ein-gereicht werden.

Ergänzend sind die Planunterlagen imoben genannten Zeitraum im Internetunter www.chemnitz.de/fruehzeitige_beteiligungsowie im Landesportal Sachsen unterwww.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Wie bereits bekannt gemacht, kann jeder-mann den seit dem 24.10.2001 wirksa-men Flächennutzungsplan der StadtChemnitz, einschließlich der wirksamenErgänzungen, Änderungen und Anpassun-gen, im Stadtplanungsamt, Abt. Stadtent-wicklungsplanung einsehen und überderen Inhalt Auskunft verlangen.

Chemnitz, den 12.06.2018

gez. Börries Butenop //Amtsleiter Stadtplanungsamt