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DR. SPANG INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR BAUWESEN, GEOLOGIE UND UMWEL TIECHNIK MBH DB ProjektBau GmbH Netz AG Regionalbereich Mitte Nahverkehrsvorhaben Süd (I.BV MI P (5)) (I.NG-MI-N) Hahnstraße 02 49 60528 Frankfurt am Main Projekt-Nr. 28.2288 Datei P2288B120323_Rev1 Diktat CSp/Mö Büro Witten Datum 23.03.2012 30.11.2016 S-Bahn Rhein-Main / Nordmainische S-Bahn Planfeststellungsabschnitt 2 - Maintal Strecke 3660 km 8,660 - km 15,082 - Konzept Grundwassermonitoring - Anlage 12.6.9a geändert Auftrag vom 20.08.2008 Gesellschaft: HRB 8527 Amtsgericht Bochum, USt-IdNr. DE126873490, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christian Spang Zentrale Witten: Westfalenstraße 5 - 9, D-58455 Witten, Tel. (0 23 02) 9 14 02 - 0, Fax 9 14 02 - 20, [email protected] http://www.dr-spang.de Niederlassungen: 73734 Esslingen/Neckar, Weilstr. 29, Tel. (0711) 351 30 49-0, Fax 351 30 49-19, [email protected] 60528 Frankfurt/Main, Rennbahnstraße 72 - 74, Tel. (069) 678 65 08-0, Fax 678 65 08-20, [email protected] 09599 Freiberg/Sachsen, Halsbrücker Str. 34, Tel. (03731) 798 789-0, Fax 798 789-20, [email protected] 06618 Naumburg, H.-von-Stephan-Platz 1, Tel. (03445) 762-0, Fax 762-162, [email protected] 90491 Nürnberg, Erlenstegenstr. 72, Tel. (0911) 964 56 65-0, Fax 964 56 65-5, [email protected] Banken: Deutsche Bank AG, Witten, IBAN: DE42 4307 0024 0813 9511 00, BIC: DEUTDEDB430 Stadtsparkasse Witten, IBAN: DE59 4525 0035 0000 0049 11, BIC: WELADED1WTN

S-Bahn Rhein-Main / Nordmainische S-Bahn ... · lungsabschnitt 2 -Maintal, Strecke 3660, km 8,660 - km 15,082 ein Altlastengutachten [U 4] erstellt. 1.2 Veranlassung Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens

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DR. SPANG

INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR BAUWESEN, GEOLOGIE UND UMWEL TIECHNIK MBH

DB ProjektBau GmbH Netz AG

Regionalbereich Mitte

Nahverkehrsvorhaben Süd (I.BV MI P (5))

(I.NG-MI-N)

Hahnstraße 02 49

60528 Frankfurt am Main

Projekt-Nr.

28.2288

Datei

P2288B120323_Rev1

Diktat

CSp/Mö

Büro

Witten

Datum

23.03.2012 30.11.2016

S-Bahn Rhein-Main / Nordmainische S-Bahn

Planfeststellungsabschnitt 2 - Maintal Strecke 3660 km 8,660 - km 15,082

- Konzept Grundwassermonitoring -

Anlage 12.6.9a geändert

Auftrag vom 20.08.2008

Gesellschaft: HRB 8527 Amtsgericht Bochum, USt-IdNr. DE126873490, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christian Spang Zentrale Witten: Westfalenstraße 5 - 9, D-58455 Witten, Tel. (0 23 02) 9 14 02 - 0, Fax 9 14 02 - 20, [email protected]

http://www.dr-spang.de Niederlassungen: 73734 Esslingen/Neckar, Weilstr. 29, Tel. (0711) 351 30 49-0, Fax 351 30 49-19, [email protected]

60528 Frankfurt/Main, Rennbahnstraße 72 - 74, Tel. (069) 678 65 08-0, Fax 678 65 08-20, [email protected] 09599 Freiberg/Sachsen, Halsbrücker Str. 34, Tel. (03731) 798 789-0, Fax 798 789-20, [email protected] 06618 Naumburg, H.-von-Stephan-Platz 1, Tel. (03445) 762-0, Fax 762-162, [email protected] 90491 Nürnberg, Erlenstegenstr. 72, Tel. (0911) 964 56 65-0, Fax 964 56 65-5, [email protected]

Banken: Deutsche Bank AG, Witten, IBAN: DE42 4307 0024 0813 9511 00, BIC: DEUTDEDB430 Stadtsparkasse Witten, IBAN: DE59 4525 0035 0000 0049 11, BIC: WELADED1WTN

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DR. SPANG

Projekt: 28.2288 Seite 2 23.03.2012 30.11.2016

INHALT SEITE

1. ALLGEMEINES 3

1.1 Projekt 3

1.2 Veranlassung 3

1.3 Unterlagen 4

2. UNTERSUCHUNGSKONZEPT 6

2.1 Grundwassermonitoring 6

2.1.1 Messmethode 6

2.1.2 Messstellennetz 7

2.1.3 Messfrequenz 9

2.1.4 Messzeitraum 9

2.2 Hydrochemische Grundwasseruntersuchungen 10

2.2.1 Messmethode 10

2.2.2 Vorhandene Altlastenverdachtsflächen und Wasserschutzzonen 10

2.2.3 Messstellennetz 11

2.2.4 Messfrequenz und Analysenumfang 12

2.2.5 Zwischen berichte 13

2.2.6 Messzeitraum 13

3. ZUSAMMENFASSUNG 14

4. SONSTIGES 14

4. 5. ANLAGEN

Anlage 12.6.9.1 a: Übersichtsplan Grundwassermonitoring - geändert (1)

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DR. SPANG

Projekt: 28.2288 Seite 3 23.03.2012 30.11.2016

1. ALLGEMEINES

1.1 Projekt

Die DB Netz AG, vertreten duroh die DB ProjektBau GmbH, plant den Neubau der „Nordmainischen

S-Bahn". Die Nordmainische S-Bahn soll an das Bestandsnetz der Frankfurter S-Bahn in der Nähe

der Station Konstablerwache anschließen und über den Bahnhof Frankfurt/Main - Ost zum HBF

Hanau führen. Dabei soll die Streckenführung auf der nördlichen Mainseite von der Frankfurter In­

nenstadt aus zunächst unterirdisch erfolgen und später in Richtung Osten in ein Trogbauwerk über­

gehen.

Ab dem Ende des Tragbauwerks soll die Strecke 3660 bis ca. km 20,700 (südwestlich des HBF

Hanau) oberirdisch zunächst in nordöstlicher Richtung geführt werden. Südwestlich der Ortschaft

Bischofsheim schwenkt die Trasse nach Osten. Südlich von Wilhelmsbad ändert sich die Trassen­

führung erneut und führt nach Südosten auf den HBF Hanau zu. Im Bereich der oberirdischen Stre­

cke im Planfeststellungsabschnitt 2 - Maintal, Strecke 3660, km 8,660 - km 15,082, werden nach

jetzigem Planungsstand zwei Grundwasserabsenkungen im Bereich der Station HP Maintal Ost so­

wie ein Bodenverbesserungsmaßnahme erforderlich.

Neben dem Tunnelabschnitt wurde von der Dr. Spang GmbH auch für die freie Strecke ein hydro­

geologisches Gutachten [U 2] mit Ergänzung [U 3] erstellt. Zusätzlich wurde für den Planfeststel­

lungsabschnitt 2 - Maintal, Strecke 3660, km 8,660 - km 15,082 ein Altlastengutachten [U 4] erstellt.

1.2 Veranlassung

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens soll ein Konzept zur hydrogeologischen Beweissicherung

erstellt werden, um den Einfluss der für die Erstellung der Strecke erforderlichen Grundwasserhal­

tungen auf die Grundwasserstände und die Grundwasserchemie beobachten zu können.

Zur Beobachtung der Grundwasserstände im Vorfeld und während der Baumaßnahme sollen die

Grundwasserstände regelmäßig gemessen, in Ganglinien dargestellt und in Zwischenberichten aus­

gewertet werden.

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DR. SPANG

Projekt: 28.2288 Seite 4 23.03.2012 30.11.2016

Mit Email vom 24.02.2012 wurde die Dr. Spang GmbH aufgefordert, ein Konzept zur Durchführung

eines Grundwassermonitorings und von Beprobungen der Grundwassermessstellen bezüglich

Schadstoffanalysen vorzulegen.

Die hydrogeologische Beweissicherung konzentriert sich einerseits auf den Streckenabschnitt von

ca. km 12,2 bis ca. km 12,5, in dem zur Herstellung des HP Maintal Ost eine Grundwasserabsen­

kung erforderlich wird, sowie den Streckenabschnitt von ca. km 14,870 bis ca. km 15,082, in dem

zur Herstellung eines Bodenaustausches für das Streckenbauwerk ebenfalls eine Grundwasserab

senkung erforderlich wird das Grundwasser temporär offengelegt wird und eine Unterwasserschüt­

tung eingebracht wird.

Weiterhin ist auf dem Streckenabschnitt von ca. km 10,295 bis ca. km 10,765 eine Bodenverbesse­

rung durch zementverfestigte Rüttelsäulen vorgesehen, für die eine Veränderung der Grundwasser­

fließrichtung durch Aufstau sowie eine Verunreinigung des Grundwassers nicht ausgeschlossen

werden können.

1.3 Unterlagen

Es wurden die nachfolgend aufgeführten, vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen verwendet:

[U 1] Vollständigkeitsprüfung der Planfeststellungsunterlagen für die S-Bahn Rhein-Main,

Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Maintal, von Bahn-km 8,660 -

Bahn-km 15,082 der Eisenbahnstrecke 3660; Regierungspräsidium Darmstadt, 30. Januar

2012.

Des Weiteren wurden folgende Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens herangezogen:

[U 2] Hydrogeologisches Gutachten, S-Bahn Rhein-Main / Nordmainische S-Bahn, Strecke

km 54,31 O - 71,900; Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelt­

technik mbH, Witten, 08.04.2010.

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Projekt: 28.2288 Seite 5 23.03.2012 30.11.2016

[U 3] Hydrogeologisches Gutachten, S-Bahn Rhein-Main / Nordmainische S-Bahn, Strecke

km 54,310 - 71,900, 2. Ergänzung zum Hydrogeologischen Gutachten - zementverfes­

tigte Bodensäulen -; Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelt­

technik mbH, Witten, 30.03.2010.

[U 4] Altlastengutachten und-Historische Erkundung und orientierende Streckenerkun­

dung, S-Bahn Rhein-Main / Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2 -

Maintal, Strecke 3660 km 8,660 - km 15,082; Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwe­

sen, Geologie und Umwelttechnik mbH, Witten, 08.04.2010.

[U 5] Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen; Hessisches Landes­

amt für Umwelt und Geologie (HLUG), Wiesbaden, (http://gruschu.hessen.de/viewer.htm),

Stand: 23.03.2012.

[U 6] Erste Verordnung zur Änderung der Trinkv..•asserverordnung vom 3. Mai 2011; Bundes

gesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, 11.05.2011. Dritte Verordnung zur Änderung der

Trinkwasserverordnung vom 18.11.2015; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 46,

25.11.2015.

[U 7] Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser, Länderarbeits­

gemeinschaft Wasser (LAWA), Düsseldorf, Dezember 2004.

[U 8] Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserver­

unreinigungen; Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,

Wiesbaden, 28.09.2016.

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Projekt: 28.2288 Seite 6 23.03.2012 30.11.2016

2. UNTERSUCHUNGSKONZEPT

2.1 Grundwassermonitoring

2.1.1 Messmethode

Aufgrund der Anzahl von Messstellen und der Dauer des geplanten Monitorings (bis Bauende), ist

die automatische Messung der Grundwasserstände zielführend. Die Messung sollte daher über Da­

tenlogger erfolgen. Dies sind Messgeräte, die ohne zusätzlichen Aufwand in Grundwassermessstel­

len ab 2" Durchmesser eingebaut werden können und somit für alle Grundwassermessstellen im

Projekt geeignet sind.

Die Messintervalle werden vor Ort beim Kalibrieren der Datenlogger einprogrammiert. Die Speicher

der Datenlogger sind in der Regel so groß, dass selbst bei kurzen Messintervallen (z.B. alle 6 Stun­

den) der Betrieb ohne Löschen der Datensätze über Monate erfolgen kann. Nachdem die Datenlog­

ger in die Grundwassermesstellen eingebaut, kalibriert und programmiert wurden, können diese in

regelmäßigen Abständen vor Ort ausgelesen werden. Bei der Auslesung hat jeweils eine Überprü­

fung der Messungen mittels Lichtlotmessung zu erfolgen. Da die Datenlogger in der Regel mittels

Druckmessungen den Wasserstand messen, muss eine Erweiterung der Datenlogger mit baryme­

thrischem Ausgleich erfolgen. Nach Auslesen der Daten können diese im Büro auf den PC übertra­

gen werden, in Grundwasserganglinien dargestellt und ausgewertet werden.

Alternativ ist eine händische Messung möglich. Aufgrund der Dauer des geplanten Grundwasser­

monitorings und der Fehleranfälligkeit der händischen Messung wird diese nicht empfohlen. Der

Aufwand bei einer ähnlich hohen Messdichte wie bei den Datenloggern (z.B. 1x täglich) ist zudem

immens.

Bei den Datenloggern ist neben der dreimonatigen Auslesung vor Ort auch eine automatische Da­

tenfernübertragung möglich (Mobilfunk). Der Zusatzaufwand ist aber aus unserer Erfahrung sehr

groß und zudem technisch anfällig. Die Datenverfügbarkeit in Echtzeit ist zudem nicht erforderlich.

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2.1.2 Messstellennetz

Es sind 1 O bereits vorhandene Grundwassermesstellen des Hessischen Landesamts für Natur­

schutz, Umwelt und Geologie [U 5] bzw. der Stadt Maintal , siehe Tabelle 2.1.2-1 sowie 7 im Zuge

der Erkundung zum hydrogeologischen Gutachten der Dr. Spang GmbH [U 2] erstellte bzw. beprob­

ten Grundwassermessstellen gemäß Anlage 12.6.9.1 a zu verwenden. Acht der o.g. Messstellen der

Stadt Maintal von denen 5 für das Grundwassermonitoring relevant sind werden jedoch im Zuge des

Streckenbaus überbaut. Für diese Grundwassermessstellen sind auf gleicher Höhe bzw. annähernd

am gleichen Streckenkilometer am Rand der Strecke 3685 Ersatzmessstellen geplant. Die detaillier­

ten Positionen der Ersatzmessstellen sind den Lageplänen in Anlage 3.16a und 3.17a zu entneh­

men.

Da es sich bei der Messstelle 10141 des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie um

einen Brunnen handelt, ist eine Einwilligung des Brunnenbetreibers für die Messungen einzuholen.

Grundwassermessstelle ca. km (Strecke 2660)

9990 -wird überbaut; ~ 10,306

Ersatzmessstelle (GWMS) geplant

9997 10,41

9991 -wird überbaut; 4-0,48 10,400

Ersatzmessstelle (GWMS) geplant

9992 - wird überbaut; ~ 10,604

Ersatzmessstelle (GWMS) geplant

9998 10,67

9993 - wird überbaut; 40,7e 10,790

Ersatzmessstelle (GWMS) geplant

9995 - wird überbaut; .:t-:1--,04-11,053

Ersatzmessstelle (GWMS) geplant

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Grundwassermessstelle ca. km (Strecke 2660)

14699

10150

10141

10137

Tabelle 2.1.2-1:

11,78

12,26

15,33

15,35

Grundwassermessstellen des HLNUG bzw. der Stadt Maintal mit geplanter

bauzeitiger Nutzung

In den Grundwassermessstellen der Tabelle 2.1.2-2 werden bereits heute regelmäßig (wöchentlich)

die Wasserstände gemessen. Diese Messstellen werden auch während der Bauzeit in das Mess­

konzept einbezogen.

Grundwassermessstelle ca. km (Strecke 2660)

BK 08/41 GWM 8,99

BK 08/46 GWM 10,09

BK 22 (G) 10,89

BK 08/62 GWM 13,04

BK 08/68 GWM 14,30

BK 26 (G) 14,62

BK 08/72 GWM 15, 12

Tabelle 2.1.2-2: Grundwassermessstellen mit wöchentlicher Wasserstandsmessung

Weiterhin sind zur Abschätzung der Auswirkungen der Grundwasserabsenkung zwei zusätzliche

Grundwassermessstellen im Bereich der zementverfestigten Schottersäulen, zwei zusätzliche

Grundwassermessstellen im Bereich des HP Maintal Ost sowie zwei zusätzliche Messstellen im

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Bereich des geplanten Bodenaustausches vorzusehen. Die neu zu errichtenden Messstellen sind

nahe (ca. 20 m) der geplanten Grundwasserabsenkungen einzubauen, um direkt den Betrag der

Absenkung des Grundwasserspiegels festzustellen. Weiterhin wird die Anordnung der Messstellen

aus den hydrochemischen und hydrobiologischen Anforderungen bestimmt, die im Abschnitt 2.2.3

behandelt werden. Die detaillierten Positionen der zusätzlichen 6 Messstellen (GWMS) sind den

Lageplänen in Anlage 3.16a, 3.17a, 3.18a und 3.21a zu entnehmen.

2.1.3 Messfrequenz

Vor dem Hintergrund der Überprüfung des Einflusses der Baumaßnahme auf das Grundwasser

sollte eine ausreichend genaue Datenerfassung erfolgen. Es wird daher eine wöchentliche Messung

vorgesehen.

Durch die daraus gewonnen Daten lassen sich Hochwasser-/Niederschlagsereignisse zielsicher ge­

genüber Einflüssen aus der Baumaßnahme abgrenzen. Gleichzeitig ist die Datenmenge noch hän­

delbar und kann einfach für alle Betroffenen zugänglich gemacht werden.

2.1.4 Messzeitraum

Es wird vorgeschlagen, die bereits in das Messkonzept aufgenommenen Grundwassermessstellen

weiterhin wöchentlich zu erfassen. Die Grundwassermessstellen sind mindestens 1 Monat vor Bau­

beginn in das Messprogramm zu integrieren. Ebenso müssen die Ersatzmessstellen und die sechs

zusätzlichen Messstellen spätestens 3 Monate, besser ein Jahr vor Baubeginn fertiggestellt sein und

in das Messprogramm eingefügt werden.

Während der Bauzeit ist eine wöchentliche Messung auszuführen. Nach Abschluss der Baumaß­

nahme sind die Wasserstände in den Grundwassermessstellen monatlich bis zu 1 Jahr nach der

Baumaßnahme zu erfassen.

Vor der Baumaßnahme ist eine Auswertung der Messdaten im Quartal ausreichend. Während dem

Betrieb der Grundwasserabsenkungen ist eine wöchentliche Auswertung erforderlich. Während der

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Projekt: 28.2288 Seite 10 23.03.2012 30.11.2016

restlichen Bauzeit wird eine monatliche Auswertung der Messdaten als ausreichend angesehen. Es

ist jeweils ein Zwischenbericht vorzulegen.

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Abschlussbericht zu erstellen in dem alle Messwerte zusam­

mengestellt und bewertet werden.

2.2 Hydrochemische Grundwasseruntersuchungen

2.2.1 Messmethode

Die Beprobung erfolgt nach der efSteR dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

vom 3. Mai 2011 [U 6) unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grund­

wasser der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vom Dezember 2004 [U 7), sowie der Ver­

waltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen

(GWS VWV) [U 8).

2.2.2 Vorhandene Altlastenverdachtsflächen und Wasserschutzzonen

Im Bereich der Grundwasserabsenkung für den HP Maintal Ost (ca. km 12,24 - 12,45) liegt

nördlich die Altlastenverdachtsfläche VF-08 (435.019.020-001.328) Munitionssammelstelle Dörnig­

heim. Es kommen als mögliche Kontaminationsquellen bei den militärisch genutzten Liegenschaften

diverse Mineralölprodukte, mineralische Abfälle (Bauschutt, Schlacke, Aschen etc.), Siedlungsab­

fälle sowie diverse Chemikalien vor. Nordöstlich liegt die Altlastenverdachtsfläche VF-09

(435.019.020-001.477) Ultratex Maschinenbau, bei der mit erhöhten Schwermetall-, LHKW, KW­

Gehalten im Grundwasser bzw. Boden zu rechnen ist. Da die altlastenverdächtigen Flächen direkt

im Zustrom der Baumaßnahme liegen, ist deren Einfluss auf die Schadstoffausbreitung als ungüns­

tig zu bezeichnen.

Westlich der Grundwasserabsenkung für den Bodenaustausch (km 14,870 - 15,082) befinden

sich die beiden Altlastenverdachtsflächen VF-11 Buchenheege links der Bahn und VF-12 Alte

Kühruh rechts der Bahn. Die Altlastenverdachtsfläche VF-12 Alte Kühruh befindet sich nur etwa

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30 m westlich der Grundwasserabsenkung, die Altlastenverdachtsfläche VF-11 Buchenheege be­

ginnt etwa 190 m weiter westlich. Bei beiden Altlastenverdachtsflächen handelt es sich um ehema­

lige Ablagerungsstellen mit unbekannten Einlagerungen. Bekannt sind Verfüllungen mit Bauschutt

(nicht Baustellenabfälle) und Bodenaushub. Ablagerungen aus dem Bereich Garten- und Parkab­

fälle werden ebenfalls vermutet. Sowohl die Grundwasserabsenkung als auch die Altlastenver­

dachtsfläche VF-12 Alte Kühruh befinden sich in Wasserschutzzone IIIA. Diese Altlastenverdachts­

fläche liegt gegenüber den Grundwasserabsenkungen seitlich zur Grundwasserfließrichtung, wes­

halb der Einfluss auf die Schadstoffausbreitung vergleichsweise günstig ist.

Über die gesamte Länge der geplanten Bodenverbesserung durch zementverfestigte / vermör­

telte Rüttelsäulen (km 10,295 -10,765) liegt rechts der Bahn die Altlastenanfangsverdachtsfläche

VF - 02 Flughafenwäldchen, welche bis Ende der 60er Jahre zum Kiesabbau genutzt und später

wahrscheinlich mit Bauschutt, Bodenaushub sowie Haus- und Sperrmüll bzw. mit „nicht unbedenk­

lichen Materialien" verfüllt wurde. Links der Bahnstrecke liegt fast über die gesamte Länge der Bo­

denverbesserung die Altlastenanfangsverdachtsfläche VF - 07 Deponiegelände Flur 15 und 16. Ne­

ben einer Belastung durch Erdaushub, Bauschutt, Sperrmüll, Gartenabfälle und hausmüllähnlicher

Gewerbeabfall wurden in Gutachten Öle, ölige Betriebsmittel, Gießereischutt, Kokerei-Abfälle, Farb­

reste, Naphtol, Schwefel, Kampfer-Rückstände und Cyanide nachgewiesen. Da die altlastenver­

dächtigen Flächen direkt im Zu- und Abstrom der Baumaßnahme liegen, ist deren Einfluss auf die

Schadstoffausbreitung als ungünstig zu bezeichnen.

2.2.3 Messstellennetz

Die gemäß Abschnitt 2.1.2 erforderlichen zusätzlichen Messstellen für die Grundwasserabsenkun­

gen sind im Bereich der vorhandenen Altlastenverdachtsflächen anzuordnen, um den Einfluss der

Absenkung Baumaßnahme auf die Schadstoffkonzentrationen in der Umgebung zu bestimmen.

Diese Grundwassermessstellen sollten jeweils im Zustrom und im Abstrom der Baugruben angeord­

net werden, um damit eine mögliche Erhöhung der Kontamination durch die Baumaßnahme festzu­

stellen. Da im Bereich der Bodenverbesserungsmaßnahme bereits Messstellen im Zustrom in aus­

reichender Anzahl vorhanden sind, sind die zwei zusätzlichen Messstellen im Abstrom gegenüber

der bereits vorhandenen Messstellen anzuordnen. Zusätzlich ist das Grundwasser an den Grund­

wassermessstellen GWM 14699, 10150 und BK 08/62 auf sprengstofftypische Verbindungen im

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Rahmen des Monitoringprogramms zu analysieren. Die Messstellen sind in Anlage 12.6.9.1 a dar­

gestellt.

2.2.4 Messfrequenz und Analysenumfang

Insgesamt sollten alle genannten Grundwassermessstellen vor Baubeginn (Nullmessung) beprobt

werden. Das hydrochemische Messprogramm sollte für die ausgewählten Grundwassermessstellen

im Bereich der Grundwassermessungen für die anorganischen, organischen, mikrobiellen und sons­

tigen Schadstoffe während der laufenden Grundwasserabsenkung wöchentlich und nach Abschluss

der Baumaßnahme 4 x jährlich durchgeführt werden bis zu 1 Jahr nach Abschluss der Maßnahme.

In Tabelle 2.2.4-1 sind der Untersuchungsparameter zusammengestellt.

Schadstoffe Parameter

Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Blei, Bor, Cadmium, Chrom,

anorganisch Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Molybdän, Natrium, Nickel, Queck-silber, Selen, Thallium, Tritium, Vanadium, Zink, Chlorid, Cyanid,

Fluorid, Sulfat r PAK, Anthracen, Benzo[a]pyren, Dibenz(a,h)anthracen,

Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]- fluoranthen, Benzo[ghi])perylen, Flu-oranthen, lndeno( 123-cd)pyren, r Naphthalin u. Methylnaphthaline,

organisch r LHKW, r Tri- und Tetrachlorethen, 1,2 Dichlorethan, Chlorethen (Vinylchlorid), r PCS, Kohlenwasserstoffe, r Alkylierte Benzole,

Benzol, MTBE, Phenol, Nonylphenol, r Chlorphenole, Hexachlor-benzol, r Chlorbenzole, Epichlorhydrin

r PSMBP, PSMBP Einzelstoff, Aldrin, Azinphos-methyl, Dichlorvos, Dieldrin, Endosulfan, Etrimfos, Fenitrothion, Fenthion, Parathion-

Pflanzenbehandlungsmit- ethyl, Chlordan, Disulfoton, Diuron, Hexazinon, Malathion, Para-tel thionmethyl, Mevinphos, Pentachlorphenol, Phoxim, Triazophos,

Trifluralin, Heptachlor, Heptachlorepoxid, Tributylzinn, Trichlorphon, Triphenylzinnverbindungen, Dibutylzinn-Verbindungen

mikrobiell Clostridium perfringens, Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22 °C,

Koloniezahl bei 36 °C

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Schadstoffe Parameter

2-Nitrotoluol, 3-Nitrotoluol, 4-Nitrotoluol, Oktogen, Hexogen, 1,3-Di-sprengstofftypische Ver- nitrobenzol, 2,6-Dinitrotoluol, 2,4-Dinitrotoluol, 1,3,5-Trinitrotoluol,

bindungen 2,4,6-Trinotrotoluol, 4-Amino-2,6-dinitrotoluol, 2-Amino-4,6-dinitrotoluol

Ammonium, Calcitlösekapazität, Färbung, Geruch, Gesamtrichtdo-sonstige sis, Geschmack, Elektrische Leitfähigkeit, Nitrat, pH - Wert, Sauer-

stoffgehalt

Tabelle 2.2.4 - 1: Untersuchungsprogramm Grundwasser gemäß [U 6] unter Berücksichtigung

von [U 7] und [U 8]

2.2.5 Zwischenberichte

Es ist nach Abschluss der Grundwasserabsenkung und danach jährlich bis zum Abschluss des

Messprogramms eine Auswertung der Analysenergebnisse unter Berücksichtigung der ersten Ver­

ordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung [U 6] unter Berücksichtigung der Geringfügig­

keitsschwellenwerte für das Grundwasser der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) [U 7] und

GWS VwV [U 8] in Form eines Zwischenberichtes durchzuführen.

2.2.6 Messzeitraum

Dieses Messprogramm ist vor Beginn der Baumaßnahmen zu starten (Nullmessung). Das Messpro­

gramm kann nach Abschluss der Grundwasserhaltungen sobald sich keine Änderungen mehr im

Chemismus nachweisen lassen beendet werden. Es wird eingeschätzt, dass die Messungen spä­

testens 1 Jahr nach der Baumaßnahme beendet werden können.

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3. ZUSAMMENFASSUNG

Das Konzept der hydrogeologischen Beweissicherung orientiert sich zum einen an den Bereichen

der geplanten Grundwasserabsenkungen und zum anderen an dem Bereich mit der Erstellung von

zementverfestigten Rüttelstopfsäulen, weshalb eine hydrogeologische Beweissicherung erforderlich

wird.

Zur Überwachung der Grundwasserstände und der hydrochemischen und hydrobiologischen Schad­

stoffkonzentrationen werden die bereits vorhandenen Grundwassermessstellen bzw. Ersatzgrund­

wassermessstellen für durch den Streckenbau überbaute Messstellen eingesetzt. Zusätzlich sind 6

weitere Messstellen in unmittelbarer Nähe der Grundwasserabsenkungen bzw. der Rüttelstopfsäu­

len zu erstellen, um Grundwasserstände im Bereich der Baugruben zu beobachten und den Einfluss

der Grundwasserabsenkung auf den Schadstoffeintrag zu überwachen.

Zur Messung der Grundwasserstände werden Datenlogger empfohlen, mit denen die Ergebnisse

mindestens vierteljährlich ausgewertet werden. Zur Überwachung der Schadstoffkonzentrationen

sollten vor Baubeginn Auswertungen erfolgen. Messintervalle sind gegebenenfalls während der

Bauzeit zu verringern.

4. SONSTIGES

Es ist eine schutzgutübergreifende Baubegleitung zu beauftragen. Die ökologische Baubegleitung

sollte zu dieser schutzgutübergreifenden Baubegleitung erweitert werden. Der / die schutzgutüber­

greifende Baubegleitung ist:

• unabhängig gegenüber Baufirmen und Bauoberleitung und erhält die erforderlichen Wei­

sungsbefugnisse;

• befugt, sich jederzeit auf der Baustelle aufzuhalten. Kontrollen und Begehungen sind je­

doch im Regelfall bei der Bauoberleitung anzuzeigen, um ggf. eine gemeinsame Begutach­

tung zu ermöglichen;

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• die schutzgutübergreifende Baubegleitung hält Kontakt zu allen relevanten Umweltbehör­

den und nimmt teil an Abstimmungen mit den für das jeweilige Schutzgut zuständigen Be­

hörden.

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

(gezeichnet)

Dipl.-Ing. Christian Spang

( Geschäftsführer)

Dr.-lng. Gerd Festag

(Projektleiter)

Verteiler: - DB ProjektBau GmbH, Frau Özelt, Frankfurt am Main, 3 x, davon 1 x vorab per Email

<[email protected]>

- DB ProjektBau GmbH, Herr Stüting, Frankfurt am Main, 1 x per Email

<[email protected]>

- DB ProjektBau GmbH, Herr Balogh, Frankfurt am Main, 1 x per Email

<[email protected]>

- DB Netz AG; Frankfurt am Main, 3 x

- Dr. Spang GmbH, Witten, 1 x

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