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Einladung zur 124. Ordentlichen Hauptversammlung der AUDI AG am 16. Mai 2013 um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm

Einladung zur 124. Ordentlichen Hauptversammlung … · Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche (51) Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft,

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Page 1: Einladung zur 124. Ordentlichen Hauptversammlung … · Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche (51) Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft,

Einladung zur 124. OrdentlichenHauptversammlung der AUDI AG

am 16. Mai 2013 um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm

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Am Donnerstag, 16. Mai 2013, findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm, NSU-Straße/Kreuzung Hafenstraße, 74172 Neckarsulm, die 124. Ordentliche Hauptversamm-lung der AUDI AG statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. TAGESORDNUNG

1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 Handelsgesetzbuch

Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.audi.de/hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der AUDI AG, Ettinger Straße, 85057 Ingolstadt, und NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den

vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat.

Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen.

3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen.

4 Neuwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestim-mungsgesetz und nach den §§ 96 und 101 Aktiengesetz aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtszeit der zehn Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 9 Absatz 2 der Satzung der AUDI AG mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb sollen zehn Anteilseignervertreter für eine volle Amtszeit neu gewählt werden. Gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 9 Absatz 2 der Satzung der AUDI AG endet die Amtszeit der in der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

124. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG

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Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen ab Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen: Senator h. c. Helmut Aurenz Inhaber der ASB Unternehmensgruppe, Ludwigsburg Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Prof. Dr. rer. pol. Horst Neumann Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Hon.-Prof. Dr. techn. h. c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAN SE, München Dr. jur. Hans Michel Piëch Rechtsanwalt, Wien, Österreich Ursula Piëch Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Wolfsburg Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Martin Winterkorn Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Listenwahl über die Neuwahl zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Unter Bezugnahme auf Nummer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird folgender Hinweis gegeben: Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Martin Winterkorn als Kandidat für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlus- ses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013 zu bestellen.

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INFORMATIONEN DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKTEN Informationen zu Tagesordnungspunkt 4 Unter Tagesordnungspunkt 4 soll die Neuwahl zum Aufsichtsrat durchgeführt werden. Zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten (Anteilseignervertretern) machen wir nachfolgende Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz (Stand aller Angaben: 9. April 2013). Senator h. c. Helmut Aurenz (75) Inhaber der ASB Unternehmensgruppe, Ludwigsburg

Mandate: Automobili Lamborghini S.p.A., Sant’Agata Bolognese, Italien Scania AB, Södertälje, Schweden

Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz (55)* Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mandate: Hochtief AG, Essen Criteria CaixaHolding S.A., Barcelona, Spanien

Prof. Dr. rer. pol. Horst Neumann (63)* Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mandat: Wolfsburg AG, Wolfsburg

Hon.-Prof. Dr. techn. h. c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch (75) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAN SE, München

Mandate: Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart MAN SE, München (Vorsitzender) Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Volkswagen AG, Wolfsburg (Vorsitzender) Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna, Italien Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich Scania AB, Södertälje, Schweden Scania CV AB, Södertälje, Schweden

Dr. jur. Hans Michel Piëch (70) Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Mandate: Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Volkswagen AG, Wolfsburg Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien Porsche Cars North America Inc., Wilmington, USA Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender) Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich (Vorsitzender) Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich

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Ursula Piëch (56) Kindergärtnerin und Horterzieherin mit zusätzlichem Prüfungsfach Wirtschaft und Recht

Mandat: Volkswagen AG, Wolfsburg

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch (61)* Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Mandat:

Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche (51) Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich

Mandate: Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Volkswagen AG, Wolfsburg PGA S.A., Paris, Frankreich Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen

Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche (69) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart

Mandate: Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitzender) Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitzender) Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitzender) Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien Porsche Cars North America Inc., Wilmington, USA Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (stellvertretender Vorsitzender) Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich (stellvertretender Vorsitzender) Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Martin Winterkorn (65)* Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Mandate: FC Bayern München AG, München Salzgitter AG, Salzgitter

* Das Mitglied des Aufsichtsrats nimmt im Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung innerhalb des Volkswagen Konzerns weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr. Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Vergleichbare Mandate im In- und Ausland

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GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 43.000.000. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2013 in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache unter nachfolgender Adresse angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des 9. Mai 2013 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen sie einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut bei der nachfolgend angegebenen Adresse einreichen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 25. April 2013, zu beziehen. Anmeldeadresse: per Post: AUDI AG

c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main

per Telefax: +49 69 136-26351 per E-Mail: [email protected] BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGES Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teil-nahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre Ak-tien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptver-sammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis er- bracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.

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VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und 135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können hierzu das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt an folgende Anschrift zu senden: per Post: AUDI AG

I/FF-3 Finanzkommunikation/Finanzanalytik „Hauptversammlung 2013“ 85045 Ingolstadt

per Telefax: +49 841 89-30900 per E-Mail: [email protected] Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 14. Mai 2013 dort zugegangen sein. Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen unter www.audi.de/hauptversammlung auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung des internetbasierten Systems sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internet-basierten System ist die Erteilung von Vollmachten bzw. deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis zum Ende der General-debatte in der Hauptversammlung möglich. Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungs-weg als dem internetbasierten System erteilt wurden, können über das internetbasierte System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die Aktionäre auf der oben genannten Internetseite. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz).

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ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Alle Aktionäre der AUDI AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Redebeiträge des Vorstands im Internet unter www.audi.de/hauptversammlung verfolgen. Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über das internet-basierte System verfolgen. Für die Nutzung sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. RECHTE DER AKTIONÄRE Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgen-den Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der Internetadresse www.audi.de/hauptversammlung. ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 122 ABSATZ 2 AKTIENGESETZ Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 15. April 2013, schriftlich zugehen. Wir bitten um Über-sendung an folgende Adresse: per Post: AUDI AG

I/FF-3 Finanzkommunikation/Finanzanalytik „Hauptversammlung 2013“ 85045 Ingolstadt

GEGENANTRÄGE GEMÄSS § 126 ABSATZ 1 BZW. WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS § 127 AKTIENGESETZ Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absätze 2 und 3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.audi.de/hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 1. Mai 2013, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. Gemäß § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den in § 127 Aktien-gesetz enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen Wahlvorschlag eines Aktionärs.

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AUSKUNFTSRECHT GEMÄSS § 131 ABSATZ 1 AKTIENGESETZ Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Ange-legenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzern-abschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurtei-lung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die nachfolgend genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. ADRESSE FÜR GEGENANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE UND VORAB GESTELLTE FRAGEN IM RAHMEN DES AUSKUNFTSRECHTS Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktien-gesetz sowie vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz bitten wir an folgende Anschrift zu senden: per Post: AUDI AG

I/FF-3 Finanzkommunikation/Finanzanalytik „Hauptversammlung 2013“ 85045 Ingolstadt

per Telefax: +49 841 89-30900 per E-Mail: [email protected] INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.audi.de/hauptversammlung zugänglich:

– der Inhalt dieser Einberufung – eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst

werden soll – die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen – die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung – nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Wir freuen uns, Sie in Neckarsulm begrüßen zu dürfen. AUDI AG Der Vorstand Ingolstadt, im April 2013

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ANREISE MIT DEM PKW Fahren Sie auf der Autobahn A6 bis zur Abfahrt Heilbronn/Untereisesheim (Ausfahrt Nr. 36) in Richtung Bad Wimpfen. Folgen Sie immer den Hinweisschildern zum Audi Forum. Die Zieladresse für Ihr Navigationssystem ist: NSU-Straße/Kreuzung Hafenstraße, 74172 Neckarsulm ANREISE MIT DER BAHN Für den Transfer vom Bahnhof Neckarsulm zum Audi Forum stehen Shuttle-Fahrzeuge bereit.

Wir wollen, dass Sie uns gut finden.

KochendorferStraß

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AusfahrtHeilbronn/Untereisesheim

AusfahrtNeckarsulm/HeilbronnBad Friedrichshall/Mosbach

RichtungMannheim

Richtung Würzburg/Nürnberg/Stuttgart

RichtungBad Wimpfen

Zweirad-Museum

Richtung Mosbach/Bad Friedrichshall

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Friedrichstraße

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RichtungHeilbronn

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Nr. 37

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Audi Forum

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AUDI AG85045 IngolstadtDeutschlandTelefon +49 841 89-0Telefax +49 841 89-32524E-Mail [email protected]

Finanzkommunikation/FinanzanalytikI/FF-3Telefon +49 841 89-40300Telefax +49 841 89-30900E-Mail [email protected]/investor-relations

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