24
Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftlich es Arbeiten

Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Prof. Dr. jur. Renate Schüller

Wissenschaftliches Arbeiten

Page 2: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Wissenschaftliches Arbeiten

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 2

Sorgfältige, systematische Darstellung eines Sachproblems,

die auf einer gründlichen Befassung mitdem Streitstand in Literatur und Rspr. aufbaut und

die eigene Auffassung überzeugend begründet.

Begriff

Page 3: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Wissenschaftliches Arbeiten

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 3

Zu einem Thema gibt es nie nur eine Informationsquelle, sondern immer mehrere.

Grundsätze

Kein „Diebstahl geistigen Eigentums“

Eine nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte (Verletzung Urheberrechte).

Plagiat

Page 4: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 4

…in drei Schritten:

… der wissenschaftlichen Abschlussarbeit …

Erstellung

Page 5: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 5

Erster Schritt Thema

Grobgliederung

Quellen suchen und …

…exzerpieren

grob…feiner…feiner..

geeignete Quellen?

Page 6: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 6

Geeignete Quellen:

Primärliteratur

Sekundärliteratur

Fachliteratur, die sich mit anderen Quellen (Primärlit.) wiss. auseinandersetzt

Vorrangig heranziehen

Page 7: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 7

Geeignete, zitierbare Quellen?

Palandt

Spiegel

NZA

Nürnberger Nachrichten

Tagesthemen

Lehrbuch

Vorlesungsskript

Zitierbar: wissenschaftliche Literatur

Nicht zitierbar: Zeitungen, Boulevard-

zeitschriften, Brockhaus, Vorlesungsskripte

?

Page 8: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 8

Wissenschaftliche Literatur

Anforderungen,

Indizien

Veröffentlichung

Identifizierbarkeit

Kontrollierbarkeit

Fachverlag (in der Regel)

Korrekte Zitierweise

Wissenschaftliche Argumentation

Quelle für jedermann zugänglich

Autor, Titel des Aufsatzes,...

Page 9: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 9

Geeignete, zitierbare Quellen?

Palandt

Spiegel

…..

…….

Internet

Page 10: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 10

Internet:

Problem: unkontrollierte Information

Vorteil: schnelle Recherche

Fachzeitschriften, Lehrbücher, Kommentare: Qualitätskontrolle (Redaktion)

Internet: Keine Qualitätskontrolle

Page 11: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 11

..nicht zitierfähig ist.

..zitierfähig ist.

Unterscheide

: Internet Fundstelle, die…

Nichtwissenschaftliche Quellen (z.B. Handwerkskammer, RA)

oder Verfasser nicht genannt

Wissenschaftliche Quellen

Page 12: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 12

..die AUCH im Internet verfügbar ist.

..die NUR im Internet verfügbar ist.

Zitierfähige Internet Fundstelle,…

Aufsätze (Fachzeitschriften), Kommentare,

Gerichtsentscheidungen…

Extrem selten !!!

Zitiert wird Papierausgabe:

ErfK/Preis (Auflage/Jahr), § 611 BGB, Rn. 271. Huber, NZA 2014, S. 2087-2093 (2091).

Zitiert wird Quelle im Internet:

Oberkamp, Die Reform des Kündigungsrechts, www.oberkamp.de (Tag des Ausdrucks). Achtung: Papierausdruck als Anlage beilegen.

Page 13: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 13

Erster Schritt Thema

Grobgliederung

Quellen suchen und …

…exzerpieren Text lesen mit bestimmter Frage im Kopf,

Text: „Zahnausfall“Fragestellung: Ursachen des Zahnausfalls

Text: „Betriebsbedingte Kündigung“Fragestellung: Sozialauswahl bei der …..

Page 14: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 14

Zweiter Schritt

Quellen vergleichen

Eigene Meinung entwickeln

Aufdecken Unstimmigkeiten, Bündeln Ansichten, Abwägen Meinungen

Schritt für Schritt

Page 15: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 15

Dritter Schritt Schreiben der Arbeit

Darstellung Lit./Rspr.

Eigene Meinung

Diktion

Systematisch gliedern, Ansichten bündeln, Quellen offen legen

…entwickeln auf Grundlage der Quellen (Lit./Rspr.)

Page 16: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Ausdrucksweise:

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 16

Diktion:

ableitendend

argumentierend

…statt behauptend

..also beide Seiten beleuchtend

Page 17: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

..statt direkte Zitate

Vorgehensweise

Fremdmeinung:

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 17

Diktion:

Paraphrasen

Indirekte Rede

Quellenangaben

Konjunktiv-Präsenz

Zitierregeln!

A sagte, er habe gegessen.

B behauptete, er sei im Kino..

?

= sinngemäße Wiedergabe

mit eigenen Worten

Page 18: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 18

Allgemeinen Regeln für juristische Arbeiten

Besonderheiten

Zitierregeln

Fußnoten am Ende jeder Seite. Fußnote endet mit einem Punkt. Beginn „Vgl.“ bei indirekten Zitaten.

Quelle / Autor einwandfrei erkennbar.

Page 19: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 19

Zitierregeln

Konkrete Beispiele

c) Aufsätze in Sammelwerken:

Verfasser (s.o.); Titel (s.o.); Herausgeber und Titel des Sammelwerkes (bei

Festschriften genügt der Name der Schrift, z.B. "FS Larenz I"); Erscheinungsjahr;

Seitenzahlen (s.o.).

d) Dissertationen:

Verfasser (s.o.); Titel der Dissertation; Diss. jur.; Dissertationsort; Jahr.

Dissertationen, die in einem Verlag erschienen sind, werden als Monographien

aufgeführt.

e) Internet-Fundstellen:

Internet-Quellen sind in wissenschaftlichen Arbeiten häufig NICHT zitierfähig.

Vgl. dazu die Ausführungen im übernächsten nächsten Abschnitt (X. Besonderheiten

bei Internetquellen).

f) Beiträge in Kommentaren sind nicht im Literaturverzeichnis aufzuführen. Es ist nur

der Kommentar zu nennen. Sammelwerke, die Aufsätze enthalten, sind nicht als

solche anzugeben. Nachzuweisen ist nur der Aufsatz.

g) Gerichtsentscheidungen, Gesetze und sonstige Rechtsnormen,

Parlamentsdrucksachen u.ä. gehören nicht in das Verzeichnis.

h) Grundsätzlich sind sämtliche Verfasser eines Werkes zu nennen. Sind diese zu

zahlreich, so ist, je nach Üblichkeit, der alphabetisch oder historisch erste Verfasser

mit dem Zusatz u.a. anzugeben.

VIII. Fußnoten

Auch hinsichtlich der Zitierweise gelten die gängigen Regeln für juristische Arbeiten:

1. Zitiert wird in Fußnoten. Diese sollten durchnummeriert werden.

2. Die Fußnotenziffer sollte im Text und in der Fußnote hervorgehoben werden.

Möglichkeiten sind das Hochstellen oder das Einklammern der Ziffer.

3. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben; eine Ausnahme bilden

kleinzuschreibende Namensbestandteile.

4. Jede Fußnote schließt mit einem Punkt.

5. Wörtliche Zitate sind als solche zu kennzeichnen.

6. Bei indirekten Zitaten beginnt die Fußnote immer mit „Vgl.“

(Ausnahme: Gerichtsentscheidungen).

7. Die Angaben in den Fußnoten beziehen sich auf das Literaturverzeichnis. Anzugeben ist

dabei so viel, wie für eine zweifelsfreie Identifizierung des Nachweises erforderlich ist.

Beispiele:

a) Lehrbücher und Monographien:

Der Verfasser wird kursiv geschrieben und auch in der Fußnote ist das

Erscheinungsjahr (im Klammern) aufzunehmen. Beispiel für zwei Autoren:

Koch/Rubel, Allgemeines Verwaltungsrecht (2013) S. 14.

Beispiele zu Fußnoten aus meinen „Hinweisen zur Erstellung der Abschlussarbeit“, ebenfalls auf diesem Laufwerk.

Page 20: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Eigene Meinung:

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 20

Diktion:

Sachlicher Stil ..statt „Ich-Aussage“

Beispiele:

• Für die Auffassung von A und B spricht, dass…

• Der Ansicht von C ist der Vorzug zu geben, denn…

• Der Meinung von D ist nicht zu folgen, denn…

Page 21: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Grundsatz:

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 21

Diktion:

Klare, prägnante Aussagen

..statt Wiederholungen, oberflächliche

Allgemeinaussagen

Entschuldige die Länge meines Briefes.

Ich hatte keine Zeit mich kurz zu fassen.

Goethe an Schiller:

Page 22: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Vorgehensweise

Textbeispiel:

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 22

Diktion:

V. Textbeispiel Ein Textausschnitt als Beispiel für das Bündeln und Abwägen von Fremdansichten,

Verwendung des Konjunktiv und der korrekten Fußnotentechnik: Anmerkung: Paragraphen ohne Angabe des Gesetzbuchs sind solche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Textausschnitt aus: Eckert, Jörn, Schuldrecht–Besonderer Teil, 2. Aufl., S. 83-84:

Hat der Verkäufer entgegen seiner Verpflichtung aus § 433 I 2 eine mangelhafte Sache geliefert und wird der Mangel später behoben, kann dem Käufer allein durch die Verzögerung der mangelfreien Lieferung und die dadurch notwendig werdende Nacherfüllung oder durch die Verzögerung der Nacherfüllung ein Schaden erwachsen. Strittig ist, ob auch ein solcher aus einem Mangel entstehender Nutzungsausfallschaden als Verzögerungsschaden nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Schuldnerverzugs gemäß § 286 zu ersetzen ist.

Darstellung des Problems

Beispiel: K kauft bei V eine Maschine für seine Fabrik. Die Maschine kann wegen eines Mangels nicht wie vorgesehen in Betrieb genommen werden. K fordert V sofort zur Nachbesserung auf. V kann die Maschine aber erst eine Woche später reparieren. Durch den einwöchigen Ausfall der Maschine entsteht K ein Schaden in Höhe von 15.000 €. Diesen verlangt er von V ersetzt.

Beispiel

Nach einer Auffassung liegt kein Verzögerungsschaden, sondern ein Mangelfolgeschaden vor, wenn der Verkäufer entgegen seiner Pflicht aus § 433 I 2 eine mangelhafte Sache lieferte, so dass sich deren Inbetriebnahme verzögerte. Für diesen Betriebsausfallschaden bilde § 280 I und nicht § 280 II die Anspruchsgrundlage.1

1.Fremdmeinung

Nach der Gegenansicht ist auch der Nutzungsausfallschaden ein Verzögerungsschaden, der nur unter den Voraussetzungen der §§ 280 I, II, 286 ersatzfähig sei. Dafür spreche, dass die nicht termingerechte mangelfreie Lieferung den Vermögensschaden des Käufers auslöse. Dann müssten aber schon nach dem Wortlaut des § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des § 286 vorliegen.2

2.Fremdmeinung (Gegenansicht)

Textbeispiel aus meinen „Hinweisen zur Erstellung der Abschlussarbeit“, ebenfalls auf diesem Laufwerk.

Page 23: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 23

Konkrete Hinweise …finden Sie hier

Page 24: Prof. Dr. jur. Renate Schüller Wissenschaftliches Arbeiten

Prof. Dr. Renate Schüller Seite 24

Prof. Dr. Renate Schüller

Hinweise zur Erstellung

der

Bachelorarbeit

Konkrete Hinweise

Hinweise zur Erstellung

der

Masterarbeit

Prof. Dr. Renate Schüller

Ebenfalls auf diesem Laufwerk.

…finden Sie hier:

…finden Sie hier