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Sereetzer Sportverein Mitgliederversammlung 03. Juni 2005 Seite 3 Einladung zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG des Sereetzer SV von 2003 e.V. am Freitag, 03. Juni 2005, um 19:30 Uhr im "Herbert-Haase-Saal" Berliner Str. 53, 23611 Sereetz Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Grußworte der Gäste 3. Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 11.06.2004 4. Bericht des Vorstandes 5. Berichte der Abteilungen 6. Kassenbericht 2004 7. Bericht der Kassenprüfer/innen Entlastung des Vorstandes 8. Genehmigung des Haushalts 2005 9. Ehrungen 10. Feststellung der wahlberechtigten Teilnehmer 11. Antrag auf Änderung der Satzung / der Beitragsordnung 12. Wahlen a) 2. Kassenwart b) Kassenprüfer/in (für 2 Jahre), Stellvertreter c) Mitglieder der Schlichtungsstelle 13. Anträge (einzureichen bis zum 11. Mai 2005 auf der Geschäftsstelle) 14. Verschiedenes 15. Schlußworte Unterlagen zur Information und Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung können in der Geschäftsstelle (donnerstags 17.00 - 19.00 Uhr) eingesehen bzw. abgeholt werden. Sereetz, 25. April 2005 Sereetzer SV v. 2003 e.V. Der Vorstand gez. Matthias Dehnert gez. Hans Masurat Vorsitzender 1. stellvertr. Vors.

Einladung zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG des Sereetzer SV von

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Sereetzer Sportverein Mitgliederversammlung 03. Juni 2005

Seite 3

Einladung zurMITGLIEDERVERSAMMLUNG

des Sereetzer SV von 2003 e.V.am Freitag, 03. Juni 2005, um 19:30 Uhr

im "Herbert-Haase-Saal"Berliner Str. 53, 23611 Sereetz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

2. Grußworte der Gäste

3. Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 11.06.2004

4. Bericht des Vorstandes

5. Berichte der Abteilungen

6. Kassenbericht 2004

7. Bericht der Kassenprüfer/innenEntlastung des Vorstandes

8. Genehmigung des Haushalts 2005

9. Ehrungen

10. Feststellung der wahlberechtigten Teilnehmer

11. Antrag auf Änderung der Satzung / der Beitragsordnung

12. Wahlen

a) 2. Kassenwartb) Kassenprüfer/in (für 2 Jahre), Stellvertreterc) Mitglieder der Schlichtungsstelle

13. Anträge (einzureichen bis zum 11. Mai 2005 auf der Geschäftsstelle)

14. Verschiedenes

15. Schlußworte

Unterlagen zur Information und Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung können in derGeschäftsstelle (donnerstags 17.00 - 19.00 Uhr) eingesehen bzw. abgeholt werden.

Sereetz, 25. April 2005

Sereetzer SV v. 2003 e.V.Der Vorstand

gez. Matthias Dehnert gez. Hans MasuratVorsitzender 1. stellvertr. Vors.

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Protokoll der Mitgliederversammlung des Sereetzer SV von 2003 e.V.am 11.06.2004 im ”Herbert-Haase-Saal” des Sereetzer SV

Sereetz, Berliner Straße 53

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung2. Grußworte der Gäste3. Bericht des Vorstandes4. Beschluss über Anträge auf Satzungsänderung5. Beschluss einer Ehrenordnung6. Ehrungen7. Kassenbericht 20038. Bericht der Kassenprüfer/ innen

Entlastung des Vorstandes9. Haushaltsentwicklung ( Ist-Zustand) bis Mai 2004

Genehmigung des Haushaltplanes 2004 ( Liquiditätsplanung)10. Feststellung der wahlberechtigten Teilnehmer

Wahl einer Wahlkommission11. Wahlen

g) Vorsitzende/rh) 1. Stellvertreter7ini) 2. Stellvertreter/inj) 3. Stellvertreter/ink) 1. Kassenwart/inl) 2. Kassenwart(inm) Kassenprüfer/in

12. Anträge ( abzugeben bis 4.Juni 2004 in der Geschäftsstelle)13. Verschiedenes14. Schlusswort

Beginn: 19.35 UhrEnde: 20.40 UhrTeilnehmer: 42 lt. Anwesenheitsliste Mitglieder

5 lt. Anwesenheitsliste Gäste

TOP 1:

Matthias Dehnert begrüßt die Teilnehmer der Mitgliederversammlung. Er stellt fest, dass dieEinladung zur Mitgliederversammlung fristgerecht durch öffentlichen Aushang und Veröffentlichung inder Presse erfolgt ist.

Er stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt 4 von der Tagesordnung gestrichen wird. DieVorschläge zur Satzungsänderung (die als Tischvorlage vorliegen) sind noch nicht genügendausformuliert, damit sie mit JA oder Nein abgestimmt werden könnten.Einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung wird, einschl. oben genannter Änderung, einstimmig angenommen.

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Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11.06.2004

Folgende Gäste werden begrüßt:

Peter Brückel BürgermeisterKlaus Wachsmuth Rektor der GHS SereetzIngo Freitag DorfvorsteherFrau Sperling OKSRüdiger Jürs TSV PansdorfHerr Dittmann TSV PansdorfHerr Meier LN Eutin

TOP 2:

Grußworte der Gäste:

Peter Brückel, Bürgermeister, begrüßt die Anwesenden und überbringt die Grüße der Gemeinde, auchvon der Bürgervorsteherin Susanne Kannenberg. Er hebt die Zusammenarbeit bei der Gründung desVereins mit dem Vorstand heraus.

Die Gemeinde wird weiterhin den Verein im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen undhat ihm das Nutzungsrecht der Gaststätte bis zum 28.02.2007 übertragen. Herr Brückel hebt dasinteressante Angebot an Abteilungen hervor. Er ruft die Mitglieder auf, den Vorstand in seiner Arbeitzu unterstützen. In Zukunft wird nur durch Gemeinschaftsarbeit der Verein zu halten sein.

Matthias Dehnert dankt für das Grußwort.

TOP 3:

Herr Dehnert stellt kurz die Gründungsschwierigkeiten da. Es mussten innerhalb kurzer Zeit mehr als500 Aufnahmeanträge bearbeitet werden, die Satzung geschrieben und vom Gericht anerkanntwerden.

TOP 4:

Von der Liste gestrichen

TOP 5:

Herr Dehnert stellt dir Ehrenordnung vor ( liegt als Tischvorlage vor).Einstimmig angenommen.

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Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11.06.2004

TOP 6:

Es werden folgende Mitglieder (laut Ehrenordnung) für langjährige Mitgliedschaft ausgezeichnet:Für 25 Jahre MitgliedschaftKarin Degner ( Gymnastik), Ilse Heick ( Tennis), entschuldigt, Wolfgang Rößler (Tennis) und MarenThiel (Gymnastik/ Tennis) ,entschuldigt, mit einer Urkunde und einer Nadel

Für 50 Jahre Mitgliedschaft Wilfried Muus und Gerhard Berndt mit einer Urkunde und einer Uhr

TOP 7:

Herr Wolff stellt den Kassenbericht vor. Es gibt keine Beanstandungen.

TOP 8:

Herr Strüben hat die Kasse mit Frau Fenker-Fromm überprüft und hat keine Beanstandungen.Er stellt den Antrag, dass der Vorstand entlastet wird.Einstimmig angenommen.

TOP 9:

Herr Wolff erklärt die Tischvorlage zum derzeitigen Kontostand und beantragt die Genehmigung desHaushaltsplanes ( Liquiditätsplan).Einstimmig angenommen.

TOP 10:

Es sind 42 wahlberechtigte Teilnehmer anwesend.Der Vorschlag, dassVolker Münster ( Wahlleiter), Wolfgang Rößler ( Wahlhelfer) und Stefan Ramm ( Wahlhelfer) dieWahlkommission bilden, wird einstimmig angenommen.Herr Münster übernimmt die Leitung für den folgenden Tagesordnungspunkt.

TOP 11:

a) VorsitzenderVorschlag:Matthias Dehnert, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommenb) 1. Stellvertretende/rVorschlag:Hans Masurat, kein GegenkandidatEinstimmig, bei 1 Enthaltung angenommenc) 2. Stellvertretende/rVorschlag:Michael Drenckhahn, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommen

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Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11.06.2004

d) 3. Stellvertretende/rVorschlag:Wolfgang Blankschein, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommene) 1. Kassenwart/inVorschlag:Christopher Wolff, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommenf) 2. Kassenwart/inVorschlag:Hansjörg Strüben, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommeng) Kassenprüfer/inVorschlag:für 2 JahreWolfgang Rößler, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommen1 JahrMaren Möller, kein GegenkandidatEinstimmig bei 1 Enthaltung angenommen

TOP 12:

Es lagen keine Anträge vor.

TOP 13:

Der Leiter der JU- Jutsu Abteilung Holger Linne entschuldigt sich, dass sein Bericht nicht rechtzeitigvorlag. Er stellt seinen Bericht vor.

TOP 14:

Herr Dehnert spricht das Platzwartproblem an und dass die Erhaltung des gesamten Platzes nurdurch Arbeitsdienste und ehrenamtliche Arbeit zu erhalten sei. Der Sportplatz soll wieder eineBegegnungsstätte werden. Er dankt den Anwesenden für das ausgesprochene Vertrauen und diezügige Durchführung der Versammlung. Die Veranstaltung endet um 20:33 Uhr.

Sereetz 12.06.2004

für die Niederschrift für den Vorstand

gez. Renate Harders gez. Matthias Dehnert gez. Hans Masurat

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Basketball

Abteilungsleitung:Hansjörg Strüben, Sereetzer Weg 20a, 23626 Ratekau

Tel:: (04504)-714 260Mobil: (0178)-714 2600

Email: [email protected]

Bericht zur Mitgliederversammlung 2005

Die Saison 2004/2005 begann damit, dass unser neuer Verein der Basketballabteilung 10neue Bälle spendiert hat. Nach über 5 Jahren hatten die alten Bälle auch « ausgespielt « .An dieser Stelle nochmal vielen Dank an den Vorstand !

Vor Beginn der Saison haben wir mit einem Teil der Mannschaft beim Beachbasketball-Turnier in Cuxhaven teilgenommen. Axel, Björn, Frank, Olav und ich haben unsereVereinsfarben bei dem Turnier jedoch nur mit mäßigem Erfolg vertreten. Aufgrund derVerletzung von 2 Spielern mussten wir die letzten Spiele ohne Auswechselspieler bestreiten.Wer am Strand schon mal 10 Minuten Basketball gegen eine zahlenmäßig überlegeneMannschaft gespielt hat, kann gut nachvollziehen, dass wir kein Spiel mehr gewinnenkonnten. Immerhin haben wir trotzdem die Trostrunde gewonnen. Bei genialem Wetter undsuper Stimmung hatten wir insgesamt ein tolles Turnier.

Zu Beginn des Jahres konnten wir gleich 6 neue Mitglieder gewinnen. Tim, Felix, Marco,Henning, Rene und Andreas verstärken und verjüngen unsere Mannschaft ungemein. Aktuellumfaßt unsere Abteilung somit 17 Personen.

Der Start der « regulären » Saison verlief wider Erwarten nicht so gut. Die ersten 3 Spielewurden verloren. Im weiteren Verlauf haben wir uns allerdings gefangen und werden dieSaison mit einem Mittelfeldplatz beenden.

Hansjörg Strüben

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Gymnastik

Abteilungsleitung:Simone Fencker-Fromm, Dorfstr. 104a, 23611 Sereetz

Tel:: (0451)-394510Mobil: (0172)-4171818

Email: [email protected]

Kinderturnen: Montags von 14:30 - 15:30Turnen für Kinder ab 3 JahrenMontags 15:30 - 16:30Eltern-Kind-Turnen

Dienstags von 14:30 - 15:30Turnen für Kinder ab 7 JahrenDienstags von 15:30 bis 16:30Kindertanzen

Diese Gruppen leitet eigentlich Sandra Harders.Da Sandra Ende Mai ihr Baby erwartet, haben sich zwei Mütterbereit erklärt, die beiden Gruppen zu übernehmen, bis SandraWieder zur Verfügung steht.Die Montagsgruppe wird von Susan und die Dienstagsgruppevon Ramona geleitet.Vielen Dank nochmal an Euch beide, dass ihr dafür sorgt, dasses mit dem Kinderturnen weitergehen kann.Sandra wünsche ich auf diesem Wege alles Gute.

Erwachsenen: Montags von 18:00 - 19:00Step-AerobicMontags von 19:30 - 20:30Aerobic

Beide Gruppen leitet Annedörte Carstens

Dienstags von 19:30 - 21:00Jazz-Aerobic-Dance, geleitet von Martina Mülling

Mittwochs von 09:30 - 10:30Hausfrauengymnastik mit Annedörte Carstens

Donnerstags von 18:00 - 19:00findet unser Seniorenturnen statt, ebenfalls mitAnnedörte Carstens

Simone Fencker-Fromm

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Judo

Abteilungsleitung:Renate Harders, Mühlenstr. 18-20, 23611 Sereetz

Tel:: (0451)-39 60 91Email: [email protected]

Hallo liebe Mitglieder und liebe Gäste des Sereetzer SV,

das Jahr 2004 war gut durchwachsen.

Im März hatten wir unser eigenes Frühlingsturnier für Kämpfer unter 11Jahren. Hier sollen unsere eigenen Judoka erste Erfahrungen sammeln unddamit es interessanter für alle ist, haben wir Gäste aus dem KreisOstholstein und eine Wenige aus Lübeck eingeladen. Insgesamt waren 169 Kämpfermitviel Spaß an der Sache dabei.

Außerdem waren einige unserer Kämpfer auf Lehrgängen, um z. B.denJugendkampfrichter zu machen.

Im Dezember haben Zwei der Judoka die Prüfung zum 2. Kju abgelegt. Seitdiesem Zeitpunkt dürfen Sie nun den Blauen Gurt tragen.

Wir wünschen den Judokas im Jahr 2005 gute Erfolge beim Kämpfen und beikommenden Prüfungen.

Renate Harders

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Ju-Jutsu

Abteilungsleitung:Holger Linne, Lindwurmstr. 9, 23570 Lübeck-Travemünde

Tel:: (04502)-777882

Jahresbericht

Im Herbst 2004 war der Sereetzer SV Austragungsort eines Bundeslehrgangs. DieVeranstaltung, zu der wir den Duo-Fighting-Weltmeister Joachim Thumpfahrtverpflichten konnten, war ein voller Erfolg. Es nahmen an beiden Tagen über 100Sportler an diesem Event teil.

Am 11.06.2005 wird im Sereetzer SV eine Landesprüfung im Kyu und Dan-Bereichstattfinden. Wir hoffen auf eine große Beteiligung und wünschen allen Teilnehmernviel Erfolg bei ihrer Prüfung.

Unsere Selbstverteidigungsgruppe, überwiegend für Frauen, die sich im Ernstfallverteidigen wollen, aber kein spezielles Ju-Jutsu betreiben möchten, findet in der Zeitvon 18:30 bis 20:00 Uhr am Mittwoch statt und wird sehr positiv angenommen.

Die traditionelle Ju-Jutsu-Gruppe hat ihre Trainingszeiten von Montag auf Dienstag inder Zeit von 19:30 bis 21:00 Uhr verlegt.

Im Kinderbereich nehmen wir gerade eine Neuordnung der Gruppe vor, die wir nachden Sommerferien abschließen möchten. Dazu werden wir Euch noch speziellinformieren.

Für Interessierte und Neueinsteiger sind Anschriften und Telefonnummern unsererTrainer im Schaukasten des Flures der Sporthalle ausgehängt oder im Internet unterwww.sereetzer-sv.de einzusehen.

Mit freundlichen GrüßenEuer AbteilungsleiterHolger Linne

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Tischtennis

Abteilungsleitung:Maren Möller, Samlandstr. 48, 23569 Lübeck

Tel:: (0451)-3020428Email: [email protected]

Jahresbericht für die Sparte Tischtennis Saison 2004/2005

Der Tischtennisabteilung ist ein großer Wunsch in Erfüllung gegangen! Der Vorstandkonnte finanzielle Mittel freigeben und für unsere Abteilung 4 neue Tischtennistischemit Netzen erwerben. VIELEN DANK.

Für die abgelaufene Saison sind vier Mannschaften für den Punktspielbetriebgemeldet worden. Bereits nach kurzer Zeit zeigte sich, dass nur 3 Mannschaften dieSaison zu ende spielen werden.

So gab es für die erste Mannschaft, die in der 3. Herrenkreisklasse spielten, einennie gefährdeten, souveränen 1. Platz und somit den Aufstieg in die 2.Herrenkreisklasse. Im Kreispokal, der in der letzten Saison (2003/2004) gewonnenworden ist, ist die Mannschaft noch vertreten.

Die zweite Mannschaft (als reine Damenmannschaft in der 4. Herrenkreisklassespielend) verspielte am letzten Spieltag den 4. Tabellenplatz und schloss somit dieSaison auf Platz 5. ab.

Ähnlich erging es der dritten Mannschaft. Bereits auf einem Aufstiegsplatz in der 5.Herrenkreisklasse stehend, verlor sie das letzte Punktspiel sehr unglücklich undbelegt den 3. Tabellenplatz und verpasste somit den Aufstieg in die nächst höhereStaffel.

In der nächsten Zeit ist eine Vereinsmeisterschaft sowie die alljährlich stattfindendeRadtour und ein Mannschaftsabschlussessen geplant.

Maren Möller

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Mitgliederstatistik

Der Verein hat zum jetzigen Zeitpunkt 649 Mitglieder, die z.T. in mehrerenAbteilungen Sport treiben.

Abteilung Anzahl Abteilung AnzahlBadminton 34 Judo 18Basketball 17 Ju-Jutsu 33Fußball Junioren 119 Tennis 67Fußball Senioren 113 Tischtennis 24Gymnastik 150 Volleyball 25

72 Mitglieder sind als Passive Mitglieder oder ohne direkte Zuordnung zu einerAbteilung dem Verein zugehörig.

Basketball3%

Tennis 10%

Volleyball 4%

Gymnastik21%

Fußball Sen. 17%

Tischtennis 3%

Badminton5%

Fußball Jun.17%

ohne Abteilung11%

Judo3%

Ju-Jutsu5%

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SATZUNG des Sereetzer Sportvereins

von 2003 e. V.

Alte Fassung (Stand: 10.09.2003) Neue Fassung§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen Sereetzer Sportvereinvon 2003 e. V. und hat seinen Sitz in Sereetz.

2. Der Verein soll eingetragen werden in dasVereinsregister des Amtsgerichts in Bad Schwartau.

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbargemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster

Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins

dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den

Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben,

die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Aufgaben

Zu den vorrangigen Aufgaben des Vereins gehöreninsbesondere:

- die Durchführung von Sportwettkämpfen, dieAusbildung von Mitgliedern zur Teilnahme hieran,dies in Zusammenarbeit mit dem Landessportbundund dessen Sportverbänden und Organisationen;

- Pflege und Ausbau des Jugend-, Senioren- undBreitensports;

- Durchführung von geeigneten Veranstaltungen fürMitglieder und Interessenten zur Förderung desLeistungs- und Breitensports;

- Erhaltung und Pflege von Sportanlagen undSportgeräten.

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen Sereetzer Sportverein von 2003 e. V. und hat seinen Sitz in Sereetz.

2. Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts in Bad Schwartau.

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbargemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster

Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins

dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den

Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben,

die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Aufgaben

Zu den vorrangigen Aufgaben des Vereins gehöreninsbesondere:

- Pflege und Ausbau des Jugend-, Senioren- undBreitensports;

- Durchführung von geeigneten Veranstaltungen fürMitglieder und Interessenten zur Förderung desLeistungs- und Breitensports;

- die Durchführung von Sportwettkämpfen, dieAusbildung von Mitgliedern zur Teilnahme hieran,dies in Zusammenarbeit mit dem Landessportbundund dessen Sportverbänden und Organisationen;

- Erhaltung und Pflege von Sportanlagen undSportgeräten.

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§ 4 Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche volljährige Personenwerden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen derZustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzunganzuerkennen, die Zwecke des Vereins zu fördern und zuunterstützen, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge undUmlagen rechtzeitig zu entrichten, Gemeinschaftsdienst zuverrichten, die Anordnungen des Vorstands und dieBeschlüsse der Mitgliederversammlung zu respektierensowie die weiteren sportrechtlichen Vorgaben nach denjeweils geltenden Verbandsrichtlinien bei sportlichenAktivitäten zu beachten.

Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds,durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein.

a) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftlicheErklärung. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungs-frist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals zulässig. DieMitgliedschaft ist nicht übertragbar.

b) Der Ausschluss aus dem Verein und der Streichungvon der Mitgliederliste erfolgt- wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die

zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mitseiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist.

- bei grobem Verstoß gegen die Satzung oderVerbandsrichtlinien,

- wegen massivem unsportlichen oderunkameradschaftlichen Verhaltens,

- wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oderaußerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch dieInteressen und das Ansehen des Vereins in derÖffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegendbeeinträchtigt wird,

- wenn die Ableistung von Gemeinschaftsdienstverweigert wird.

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein wirddurch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheitbeschlossen und dem betreffenden Mitglied schriftlichmitgeteilt.

§ 4 Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können nur natürliche Personenwerden. Geschäftsunfähige und beschränktgeschäftsfähige Personen bedürfen zur Mitgliedschaftder Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzunganzuerkennen, die Zwecke des Vereins zu fördern und zuunterstützen, die festgesetzten Mitgliedsbeiträge undUmlagen rechtzeitig zu entrichten, Gemeinschaftsdienst zuverrichten, die Anordnungen des Vorstands und dieBeschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen sowiedie weiteren sportrechtlichen Vorgaben nach den jeweilsgeltenden Verbandsrichtlinien bei sportlichen Aktivitätenzu beachten.

Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds,durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus demVerein.

a) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftlicheErklärung. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungs-frist von einem Monat zum Ende eines Quartals zulässig.Wird das Sportangebot einer Abteilung, zu der einMitglied gehört, reduziert, so kann der Vorstand imEinzelfall eine geringere Kündigungsfrist beschließen.Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

b) Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt

- Nach Abschluss des außergerichtlichenMahnverfahrens wegen fälliger Beitragszahlung,

- bei wiederholtem Zahlungsverzug- bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder

Verbandsrichtlinien,- wegen massivem unsportlichen oder

unkameradschaftlichen Verhaltens,- wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder

außerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch dieInteressen und das Ansehen des Vereins in derÖffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegendbeeinträchtigt wird,

- wenn die Ableistung von Gemeinschaftsdienstverweigert wird.

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein wirddurch den Vorstand beschlossen und dem Mitgliedschriftlich mitgeteilt.

Page 14: Einladung zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG des Sereetzer SV von

Sereetzer Sportverein Mitgliederversammlung 03. Juni 2005

Seite 21

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alleAnsprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadetdes Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge und Gemeinschaftsarbeit

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, derenHöhe von der Mitgliederversammlung mit einfacherStimmenmehrheit beschlossen wird.Die Vereinsbeiträge werden vierteljährlich im voraus amersten Tag des Quartals fällig. Sie können auch jährlichoder halbjährlich im voraus gezahlt werden.Der Vereinsbeitrag ist grundsätzlich imLastschrifteinzugsverfahren zu entrichten.Sofern ein Mitglied mit mehr als 28 Tagen nachBeitragsfälligkeit im Rückstand ist, wird eine Mahngebührerhoben. Analog dazu wird für Rücklastschriften eineBearbeitungsgebühr erhoben. Abteilungen können mitZustimmung des Vorstandes Zusatzbeiträge für dieAbteilungsarbeit erheben. Der Abteilungsleiter regelt dieHöhe, die Fälligkeit und das Mahnverfahren.

Der Vorstand kann Gemeinschaftsdienst anordnen.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alleAnsprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadetdes Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.

§ 4 a Die Schlichtungsstelle

(1) Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe,Streitigkeiten unter den Mitgliedern und zwischendiesen und den Vereinsorganen sowie Streitfälle, diesich aus der Auslegung dieser Satzung ergeben, zuschlichten.(2) Mitglieder, die aus dem Verein, außer wegenfälliger Beitragszahlung oder wiederholtemZahlungsverzugs ausgeschlossen wurden, könnengegen ihren Ausschluss bei der Schlichtungsstelleschriftlich Widerspruch einlegen. Die Entscheidungüber den Widerspruch bindet den Vorstand.(2) Die Schlichtungsstelle besteht aus drei Mitgliedern,die auf der Mitgliederversammlung für jeweils vierJahre gewählt werden. Die Mitglieder dürfen nichtMitglied des Vorstandes und derAbteilungsleiterversammlung sowie Geldempfängerdurch den Verein sein.(3) Die Schlichtungsstellenmitglieder wählen unter sicheinen Sprecher und regeln die Vertretung. DieSchlichtungsstelle ist beschlussfähig, wenn mindestens2 Mitglieder anwesend sind.

§ 5 Mitgliedsbeiträge und Gemeinschaftsarbeit

(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. DieHöhe der Beiträge und Gebühren sowie die Art desEinzugs und das Mahnverfahren regelt eineBeitragsordnung, die von der Mitgliederversammlungbeschlossen wird.

(2) Die Mitgliederversammlung kann über dieErhebung von Abteilungsbeiträgen beschließen.

(3) Abteilungen können Zusatzbeiträge für dieAbteilungsarbeit erheben. Einzelheiten regelt diejeweilige Abteilungsordnung.

(4) Der Vorstand und die Abteilungsleiter könnenjeweils Gemeinschaftsdienst anordnen.

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Sereetzer Sportverein Mitgliederversammlung 03. Juni 2005

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§ 6 Rechte der Mitglieder

Alle volljährigen Mitglieder haben das aktive Stimmrechtin der Mitgliederversammlung. Eine Übertragung desStimmrechts ist ausgeschlossen.Die stimmberechtigten Mitglieder haben das Recht, demVorstand und zur Mitgliederversammlung Anträge zuunterbreiten.

Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungendes Vereins teilzunehmen und dieÜbungsstätten unter Beachtung der Platz-, Hallen- bzw.Hausordnung sowie sonstiger Ordnungen zu benützen.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlungund der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ desVereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder undOrgane bindend. Die Mitgliederversammlung hat dasRecht, gefasste Beschlüsse wieder aufzuheben.Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal im Jahrin der ersten Jahreshälfte vom Vorstand einzuberufen. Allestimmberechtigten Mitglieder sind unter Bekanntgabe derTagesordnung und unter Einhaltung einer Frist vonmindestens zwei Wochen einzuladen.

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentlicheMitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist erverpflichtet, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigtenMitglieder schriftlich unter Angabe von Gründenbeantragt. In diesem Fall sind alle stimmberechtigtenMitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unterEinhaltung einer Frist von mindestens einer Wocheeinzuladen.

Die Einladung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durchAushang.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens eineWoche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzendenschriftlich einzureichen.Die Berücksichtigung verspäteter schriftlicher Anträge zuMitgliederversammlungen ist nur möglich, wenn jeder

§ 6 Rechte der Mitglieder

Soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt, habenalle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dasaktive Wahlrecht (stimmberechtigte Mitglieder) undgeschäftsfähige Mitglieder das aktive und passiveWahlrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts istausgeschlossen.

Die Mitglieder mit aktivem Wahlrecht haben dasRecht, dem Vorstand und zur MitgliederversammlungAnträge zu stellen.

Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungendes Vereins teilzunehmen und die Übungsstätten unterBeachtung der Platz-, Hallen- bzw. Hausordnung sowiesonstiger Ordnungen zu benützen.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sinddie Mitgliederversammlung,der Vorstand unddie Abteilungsleiterversammlung .

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organdes Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitgliederund Organe bindend. Die Mitgliederversammlung hatdas Recht, gefasste Beschlüsse wieder aufzuheben. Allestimmberechtigten Mitglieder sind unter Bekanntgabeder Tagesordnung und unter Einhaltung einer Fristvon mindestens zwei Wochen zuMitgliederversammlungen einzuladen. Die Einladungzu Mitgliederversammlungen erfolgt durch Aushang.

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung(Jahreshauptversammlung) ist einmal im Jahr in derersten Jahreshälfte vom Vorstand einzuberufen.Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung sindspätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahresschriftlich beim Vorstand einzureichen.

(3) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentlicheMitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist erinnerhalb eines Monats verpflichtet, wenn dies einViertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlichunter Angabe von Gründen beantragt.

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Sereetzer Sportverein Mitgliederversammlung 03. Juni 2005

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einzelne Antrag von mindestens der Hälfte deranwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder durchBeschluss nach Abstimmung zugelassen wird und derAntrag keine qualifizierte Mehrheit verlangt.

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgendeAngelegenheiten zuständig:- die Wahl des Vorstands;- die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts

des Vorstands;- den Bericht der Kassenprüfer;- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;

- die Wahl von zwei Kassenprüfern;- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und

- alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreitetenAnträge;

- weitere Aufgaben, soweit sich dies aus der Satzungoder nach Gesetz ergibt.

§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn siesatzungsgemäß einberufen wurde.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf dieAnzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse miteinfacher Mehrheit, soweit sich aus der Satzung oder demGesetz nichts anderes ergibt.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereinsbedürfen einer Mehrheit der Stimmen von drei Vierteln deranwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder.

Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung,auf Antrag von einem Viertel der anwesenden Mitgliedererfolgt sie in geheimer Abstimmung.Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. BeiStimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgendeAngelegenheiten zuständig:- die Wahl des Vorstands;- Genehmigung des Haushaltsplanes;- die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts

des Vorstands;- die Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer;- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;- die Wahl von Kassenprüfern und deren Vertretern;- Wahl der Schlichtungsstellenmitglieder- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und

alle sonstigen Anträge;- die Genehmigung des Protokolls der vorherigen

Sitzung- weitere Aufgaben, soweit sich dies aus der Satzung

oder nach Gesetz ergibt.

§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn siesatzungsgemäß einberufen wurde.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf dieAnzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse miteinfacher Mehrheit, soweit sich aus der Satzung oder demGesetz nichts anderes ergibt.

Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung,auf Antrag von einem Viertel der anwesenden Mitgliedererfolgt sie in geheimer Abstimmung.Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. BeiStimmengleichheit gilt der gestellte Antrag alsabgelehnt.

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Kommt es bei der Wahl der Vorstandsmitglieder oder beider Wahl der Kassenprüfer zu Stimmengleichheit, sofindet eine Stichwahl statt. Bringt auch diese keineMehrheit für einen Kandidaten, so wird durch Losentschieden.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt derVorsitzende, bei dessen Verhinderung ein anderesVorstandsmitglied.

§ 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

1. dem Vorsitzenden2. dem 1. Stellvertreter3. dem 2. Stellvertreter4. dem 3. Stellvertreter5. dem 1. Kassenwart6. dem 2. Kassenwart

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens dieHälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesendsind.

Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein imRahmen der vom Vorstand gefassten Beschlüsse im Sinnedes § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich undzeichnen als gesetzliche Vertreter.

Der Vorstand hat intern eine Aufgaben- undZuständigkeitsregelung festzulegen.

§ 12 Wahl des Vorstands

Die Amtszeit der auf der Gründungsversammlunggewählten Vorstandsmitglieder endet ein Jahr nach derWahl. Ab dann werden die Vorstandsmitglieder von derMitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahrengewählt. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuenVorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder können nurMitglieder des Vereins werden.

Scheidet ein einzelnes Vorstandsmitglied aus, so kann derVorstand durch Zuwahl ein neues Vorstandsmitgliedbestimmen. Die Amtszeit ist bis zur folgendenMitgliederversammlung begrenzt.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auchdas Amt im Vorstand.

Kommt es bei einer Wahl von Personen zurStimmengleichheit, so findet eine Stichwahl statt.Bringt auch diese keine Mehrheit, so wird durch Losentschieden.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt derVorsitzende, bei dessen Verhinderung ein anderesVorstandsmitglied.

§ 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

1. dem Vorsitzenden2. dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden3. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden4. dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden5. dem 1. Kassenwart6. dem 2. Kassenwart

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens dieHälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesendsind. Bei Stimmengleichheit sind Anträge abgelehnt.

Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein imRahmen der vom Vorstand gefassten Beschlüsse im Sinnedes § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich undzeichnen als gesetzliche Vertreter.

Der Vorstand hat intern eine Aufgaben- undZuständigkeitsregelung festzulegen.

§ 12 Wahl des Vorstands

Vorstandsmitglieder werden von derMitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahrengewählt. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuenVorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder müssenMitglieder des Vereins sein.

Scheidet ein einzelnes Vorstandsmitglied aus, so kann derVorstand durch Zuwahl ein neues Vorstandsmitgliedbestimmen. Die Amtszeit ist bis zur folgendenMitgliederversammlung begrenzt.

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§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands

Dem Vorstand sind alle Aufgaben des Vereins übertragen,die nicht satzungsgemäß in die Zuständigkeit andererVereinsorgane fallen. Dem Vorstand obliegt insbesondereder Umgang mit Behörden und Sportverbänden, dieEntscheidung über alle Vertragsabschlüsse, derenÄnderung und Kündigung sowie alle weiterenrechtsgeschäftlichen Verpflichtungen.Zur Zuständigkeit des Vorstands gehören:1. Durchführung der Beschlüsse der

Mitgliederversammlung;2. Delegation von Aufgaben und Einsetzung von

Ausschüssen;3. Überwachung und Förderung des Sportbetriebs;4. Repräsentation des Vereins;5. Vorprüfung der Gewinn- und Verlustrechnung,

Haushaltsansätze, Finanzplanung;6. Schlichtung aller Streitigkeiten innerhalb des Vereins

und Entscheidung über alle erhobenenWidersprüche;

7. Zusammenarbeit mit den Abteilungen;8. Information der Abteilungsleiter mindestens 3x

jährlich.

Durch den einstimmigen Beschluss des Vorstandes könnenAufgaben befristet stimmberechtigten Vereinsmitgliedernübertragen werden. Der genaue Umfang dieser Aufgabenmuss schriftlich definiert werden.

§ 13 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands

Dem Vorstand sind alle Aufgaben des Vereins übertragen,die nicht satzungsgemäß in die Zuständigkeit andererVereinsorgane fallen. Dem Vorstand obliegt insbesondereder Umgang mit Behörden und Sportverbänden, dieEntscheidung über alle Vertragsabschlüsse, derenÄnderung und Kündigung sowie alle weiterenrechtsgeschäftlichen Verpflichtungen.Zur Zuständigkeit des Vorstands gehören:1. Durchführung der Beschlüsse derMitgliederversammlung;2. Delegation von Aufgaben und Einsetzung vonAusschüssen;3. Überwachung und Förderung des Sportbetriebs;4. Repräsentation des Vereins;5. Erstellung des Jahres- und Kassenberichtes sowiedes Haushaltsplanentwurfes;6. Schlichtung aller Streitigkeiten innerhalb des Vereinsund Entscheidung über alle erhobenen Widersprüche,soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt7. Zusammenarbeit mit den Abteilungen undInformation der Abteilungsleiterversammlung.

Durch den einstimmigen Beschluss des Vorstandes könnenAufgaben befristet stimmberechtigten Vereinsmitgliedernübertragen werden. Der genaue Umfang dieser Aufgabenmuss schriftlich definiert werden.

§ 13 a Abteilungsleiterversammlung

(1) Die Abteilungsversammlung besteht aus denVorstandsmitgliedern und den Abteilungsleitern oderihren Vertretern. Den Vorsitz führt einVorstandsmitglied.(2) Zu den Aufgaben der Abteilungsversammlunggehören:1. Billigung des Haushaltsentwurfes,2. Nachwahl für ein ausgeschiedenesSchlichtungsstellenmitglied bis zur nächstenMitgliederversammlung,3. Billigung von Antragsentwürfen des Vorstandes4. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung.5. Billigung des Hallenbelegungsplanes.(3) Die Abteilungsleiterversammlung wird mindestensdreimal jährlich mit einer Frist von einer Woche unterBekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstandeinberufen. Die Abteilungsleiterversammlung istunabhängig von der Anzahl der erschienenenMitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden offendurch Handzeichen gefasst, bei Stimmengleichheit giltder Antrag als abgelehnt.

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§ 14 Abteilungen des Vereins

Innerhalb des Vereins werden für die unterschiedlichenAktivitäten gesonderte Abteilungen eingerichtet. Aus derMitgliedschaft in einer Abteilung ergeben sich keine überdiese Satzung hinausgehenden Rechte und Pflichten, wennnicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist. Mitgliedeiner Abteilung kann nur werden, wer zugleich Mitglieddes Vereins ist.

Der Vorstand entscheidet über die Gründung undAuflösung von Abteilungen. Die Entscheidung ergeht miteinfacher Mehrheit.

Die Leitung der Abteilung obliegt dem jeweiligenAbteilungsleiter, der durch die Mitglieder der Abteilung ineiner einzuberufenden Abteilungsversammlung gewähltwird. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Er bleibt bis zurNeu- bzw. Wiederwahl des nachfolgendenAbteilungsleiters im Amt. Scheidet ein Abteilungsleitervorzeitig aus oder findet sich kein geeigneter Kandidat fürdie Position, so nimmt ein Mitglied des Vorstands dieGeschäfte des Abteilungsleiters zunächst kommissarischwahr.

Die Abteilungsleiter haben dem Vorstand über Aktivitätenund Vorkommnisse in den Abteilungen zu unterrichten.Die Abteilungsleiter sind Bindeglied zwischen Abteilungund Vorstand. Abteilungsleiter können nurstimmberechtigte Mitglieder werden.

Ein Vereinsmitglied kann Mitglied mehrerer Abteilungensein. Es hat das Recht jederzeit zwischen den Abteilungenzu wechseln, soweit nicht bestehende Kapazitätsgrenzendem entgegenstehen.

§ 15 Kassenprüfer

Auf der Gründungsversammlung werden ein Kassenprüferfür zwei Jahre und ein weiterer Kassenprüfer fürein Jahr gewählt. Auf der Mitgliederversammlung imnächsten Jahr scheidet der für ein Jahr gewählteKassenprüfer aus dem Amt. Ab jetzt wird jeweils einKassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. DieKassenprüfer müssen stimmberechtigt und dürfen nichtMitglieder des Vorstands sein. Sie haben das Recht, dieVereinskasse und die Buchführung jederzeit zuüberprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- undKassenführung haben sie der MitgliederversammlungBericht zu erstatten. Das Prüfungsrecht erstreckt sich nurauf die buchhalterische Richtigkeit, nicht auf dieZweckmäßigkeit der Vorgänge. Sie können nur einmalwiedergewählt werden.

§ 14 Abteilungen des Vereins

Innerhalb des Vereins werden für die unterschiedlichenAktivitäten gesonderte Abteilungen eingerichtet. Aus derZugehörigkeit zu einer Abteilung ergeben sich keine überdiese Satzung hinausgehenden Rechte und Pflichten, wennnicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.

Der Vorstand entscheidet über die Gründung undAuflösung von Abteilungen.

Die Leitung der Abteilung obliegt dem jeweiligenAbteilungsleiter, der durch die Mitglieder der Abteilung ineiner einzuberufenden Abteilungsversammlung gewähltwird. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Er bleibt bis zurNeu- bzw. Wiederwahl des nachfolgendenAbteilungsleiters im Amt. Scheidet ein Abteilungsleitervorzeitig aus und findet sich kein Kandidat für diePosition, so nimmt ein Mitglied des Vorstands dieGeschäfte des Abteilungsleiters zunächst kommissarischwahr.

Die Abteilungsleiter haben dem Vorstand über Aktivitätenund Vorkommnisse in den Abteilungen zu unterrichten.Die Abteilungsleiter sind Bindeglied zwischen Abteilungund Vorstand.

Ein Vereinsmitglied kann mehreren Abteilungenzugehören, soweit nicht bestehende Kapazitätsgrenzendem entgegenstehen.

Die Abteilungen können sich eigeneAbteilungsordnungen geben, die vom Vorstandgenehmigt werden müssen und dieser Satzung nichtwidersprechen dürfen.

§ 15 Kassenprüfer

Kassenprüfer werden für die Dauer von maximal zweiJahren gewählt. Es sollen zwei Kassenprüfergleichzeitig amtieren. Ihre Wahlzeit soll sich um einJahr überlagern. Jeder Kassenprüfer hat einenVertreter. Die Kassenprüfer und deren Vertreterdürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Sie habendas Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeitzu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- undKassenführung haben sie der MitgliederversammlungBericht zu erstatten. Das Prüfungsrecht erstreckt sich nurauf die buchhalterische Richtigkeit, nicht auf dieZweckmäßigkeit der Vorgänge. Nach einem JahrUnterbrechung können die Kassenprüferwiedergewählt werden.

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§ 16 Protokollierung

Der Verlauf der Mitgliederversammlung sowie Sitzungenvom Vorstand sind zu protokollieren. Das Protokoll derMitgliederversammlung und die Protokolle derVorstandssitzungen sind vom jeweiligen Versammlungs-/Sitzungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zuunterzeichnen. Die Protokolle hat der Vorstandaufzubewahren.

§ 17 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins beschließt eine zu diesemZweck besonders einberufene Mitgliederversammlung miteiner Mehrheit von drei Vierteln der anwesendenstimmberechtigten Mitglieder, vorausgesetzt mindestensein Viertel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder istanwesend. Ist diese Zahl nicht erreicht, muss innerhalb vonzwei Wochen eine neue Mitgliederversammlungeinberufen werden, die alsdann mit einer Mehrheit vondrei Vierteln der anwesenden stimmberechtigtenVereinsmitglieder die Auflösung beschließt.

Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung derGeschäfte Liquidatoren.Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereinsan die Gemeinde Ratekau, die es unmittelbar undausschließlich nur für gemeinnützige sportliche Zwecke zuverwenden hat.

Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderungder Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einemanderen gleichartigen und als steuerbegünstigt im Sinneder Abgabenordnung anerkannten Vereins angestrebt,wobei die unmittelbare ausschließliche Verfolgung desbisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträgerweiterhin gewährleistet wird, geht das Vermögen auf denneuen Rechtsträger über.Vor Durchführung der Auflösung und Weitergabe desnoch vorhandenen Vereinsvermögens ist zunächst dasFinanzamt zu hören

§ 16 Protokollierung

Beschlüsse der Vereinsorgane sind zu protokollieren.Die Protokolle sind vom Sitzungsleiter und einemweiteren Sitzungsmitglied zu unterzeichnen. DieProtokolle hat der Vorstand aufzubewahren.

§ 17 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins beschließt eine zudiesem Zweck besonders einberufeneMitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung derGeschäfte Liquidatoren.Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereinsan die Gemeinde Ratekau, die es unmittelbar undausschließlich nur für gemeinnützige sportliche Zwecke zuverwenden hat.

Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderungder Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einemanderen gleichartigen und als steuerbegünstigt im Sinneder Abgabenordnung anerkannten Vereins angestrebt,wobei die unmittelbare ausschließliche Verfolgung desbisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträgerweiterhin gewährleistet wird, geht das Vermögen auf denneuen Rechtsträger über.Vor Durchführung der Auflösung und Weitergabe desnoch vorhandenen Vereinsvermögens ist zunächst dasFinanzamt zu hören

Die Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 03. Juni 2005 in Kraft und ersetzt diebestehende Satzung vom 10.09.2003.

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Sereetzer Sportverein von 2003 e.V.

Beitragsordnung: Stand 03. Juni 2005

1. Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge beträgt für:

1.1. Mitglieder ab dem vollendeten 21. Lebensjahr: 11,00 EURO,

1.2. Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 8,00 EURO,

1.3. Passive Mitglieder: 5,00 EURO,

1.4. Familien (Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Ihren Erziehungsberechtigten): 24,00 EURO,

1.5. Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5,00 EURO.

1.6. Mitglieder, die als Schiedsrichter für den Verein tätig sind, darüber hinaus aber keinen Sport im Verein ausüben, sind beitragsfrei.

Beitragsanpassungen erfolgen jeweils mit Beginn des dem Ereignis folgenden Quartals.

2. Folgende Gebühren werden erhoben:

2.1. Aufnahmegebühr: 5,00 EURO,2.2. Mahnung: 5,00 EURO.

3. Auslagen

Ist ein Mitglied im Zahlungsverzug, so werden diesem die Auslagen, z.B. die Kosten für die Zustellungvon Sendungen und die Gebühr für Rücklastschriften, in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsweise

4.1. Die Beiträge werden grundsätzlich vierteljährlich im Voraus per Lastschrift erhoben.4.2. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, überweisen ihre Mitgliedsbeiträge unaufgefordert vierteljährlich im Voraus auf das Vereinskonto.

5. Zahlungsverzug und Mahnverfahren

5.1. Mitglieder, deren Beiträge nicht fristgerecht dem Vereinskonto gutgeschrieben werden, befinden sich im Zahlungsverzug.5.2. Mitglieder, die sich länger als 14 Tage im Zahlungsverzug befinden, erhalten ein Mahnschreiben mit einer angemessenen Fristsetzung zur Zahlung der ausstehenden Forderungen.5.3. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist das außergerichtliche Mahnverfahren abgeschlossen.

6. Gerichtliches Mahnverfahren und Ausnahmen

6.1. Der Vorstand prüft die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Mahnverfahrens und beschließt das weitere Vorgehen.6.2. Der Vorstand kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.

Diese Beitragsordnung tritt mit Beginn des 3. Quartals 2005 in Kraft.