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Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Einreisebestimmungen für Hunde und Katzenoder Dalmatiner) sollten sich möglichst nur im Schatten aufhalten, denn bei ihnen ist die Gefahr des Sonnenbrandes besonders hoch. Wenn Sie

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Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Tipps zur Reiseplanung _____________________________ 4

•ReisemitdemAuto______________________________________ 5

•ReisemitdemFlugzeug________________________________ _______ 7

•ReisemitderBahn________________________________ ___________ __ 9

AllgemeininnerhalbderEUgeltendeBestimmungen___________ ___________ ________ 10

•EUEinzelländer___________________________________________ 11

GelisteteDrittländer

•EUVerordnung998/2003AnhangII,TeilB________________ 17

•EUVerordnung998/2003AnhangII,TeilC________________ 21

NichtgelisteteDrittländer

•EUVerordnung998/2003,Artikel10______________________ 25

ZugelasseneLaborszurTollwut-Titerbestimmung_______________ __ 26

HinweiseaufweiterführendeQuellen__________________________ _ __ 26

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Allgemeine Tipps zur Reiseplanung

SiekönnenmitwenigenVorkehrungensicherstellen,dassIhreReiseundIhrUrlaubsaufenthaltfürSieund IhrHaustierangenehmundplanmässigverlaufen. IndieserFibelgebenwir IhneneinigeHinweiseundTippsvonderReiseplanungbiszurUrlaubsrückkehr.

DasEinfachste:FragenSie IhreTierärztin/ IhrenTierarztnach„Reisekrankheiten“,vordenenSieIhrTierschützensollten.

GemeinsammitIhrerTierärztin/IhremTierarztkönnenSieeineaufIhrHaustierundIhrZiellandabgestimmtekleineReiseapothekezusammenstellen.

EinigeHundeoderKatzenreagiereninsbesonderebeilängerenReisenübernervösoderängst-lich. Sprechen Sie Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt auf mögliche Beruhigungsmittel für IhrenBegleiter an. Ideal ist, dieWirksamkeit des ausgewähltenMittels vor der „grossenReise“ beiIhremTierauszuprobieren.

WennSie eineHündinhaben, lohnt es sich vorderReise auszurechnen, ob siewährenddesUrlaubsläufigwerdenkann.BesprechenSiemitIhrerTierärztin/IhremTierarzt,obesmöglichist,einekurzzeitigehormonelleVerschiebungdurchzuführen.DieskanndenFerienaufenthaltdeutlichangenehmermachen,denninsbesondereinsüdlichenLänderngibteszahlreicheher-renloseRüden,dieIhnenundIhremVierbeinerlästigwerdenodergarKrankheitenübertragenkönnen.DenkenSiedaran,dass fürvieleTiereeineFutterumstellungeinzusätzlicherStress-faktoristundeszuMagen-Darm-Störungenkommenkann.

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EinTipp:NehmenSiewennmöglichausreichendFuttervonzuHausemit;insbesondereTrockenfuttereignetsichdafürideal.MüssenSiedennochamUrlaubsorteineFutterumstellungdurchführen,voll-ziehenSiedasschrittweise, indemSieallmählichgrösserwerdendePortionendesneuenFuttersunterdasGewohntemischen.

Übrigens,beieinemAufenthaltinungewohntwarmemKlimaistderAppetitIhresVierbeinersoftvermindert.DiesistallerdingskeinGrundzurSorge,solangeIhrTierdabeinichtdeutlichanGewichtverliert.StehengelassenesFuttersolltenSienichtnocheinmalanbieten,daesinderHitzeleichtverderbenunddieUrsachevonMagen-Darm-Störungenseinkann.

LassenSieIhrTiermöglichstnichtausNäpfentrinken,dieallgemeinzugänglichsind.EsbestehtdieGefahrderAnsteckungdurchkrankeTiere,dieausdiesemNapfgetrunkenhaben.DamitSiesichnichtunbeliebtmachen:DeckenSiesichmitausreichendKotsäckchenein,umdieNotdurftIhresTieresaufzusammelnundzuentsorgen.

Reise mit dem Auto

Vor der ReiseTieresolltenbeiFahrtenimAutoausreichendgesichertsein.Ambesteneignensichhierzuspezi-elleTransportboxen,die jenachGrössedesTieres imHandeloderbeimTierarzterhältlichsind.NebendemSicherheitsaspektfürHaustierundFahrer,fühlensichTiere,dieanihreBoxgewöhntsind, darin wohl und verhalten sich während der Fahrt ruhig. Beginnen Sie rechtzeitig mit derGewöhnung!

SofernIhrTierwährendderFahrtzuÜbelkeitneigt,sprechenSieIhreTierärztin/IhrenTierarztan,damiterIhremVierbeinereingeeignetesMedikamentdagegenverschreibt.DurchentsprechendeFütterung können Sie ebenfalls mithelfen: Die letzte Mahlzeit sollte zwölf Stunden vor Abreisegegebenwerden.BeikürzerenFahrtenistesratsam,erstamAnkunftsortzufüttern.BeilängeremFahrensolltenSiebeiPausenkleinePortionenzwischendurchfüttern.Wichtig:Wassersolltejeder-zeitzurVerfügungstehen.

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Während der AutoreiseFüralleAutoreisengilt:LegenSieregelmässigPausenein,damitsichIhrHundbewegenundfrischesWassertrinkenkann.NehmenSiehierzueinfacheineThermosflascheTrinkwassersowieeinenNapfmitundschonsindSieungebunden,woSiepausierenmöchten.VersuchenSielängereAutofahrtenindiekühlenMorgen-oderAbendstundenzuverlegen.DasistfürSieund IhrTierangenehmer. Insbesondereältere, jungeundtragendeVierbeinersindgegenhoheTemperaturensehrempfindlich!FallsSieeine längereAutoreisebeiHitzenichtvermeidenkönnen,beobachtenSie IhrTier regel-mässig,umsicherzugehen,dassessichnichtüberhitzt.Insbesondereisteswichtig,regelmässigPausenzumachen,beidenendasTierSchattenaufsuchenkann.Erste Anzeichen für eine Überhitzung sind Abgeschlagenheit, Unruhe oder Taumeln. Zeigt IhrTiereinesolcheVerhaltensweise,bringenSieesaneinenkühlenOrtundbietenSie ihmfrischesTrinkwasseran.ZeigtdasTierschonKrämpfe,AtemnotodergarBewusstlosigkeit,bestehtakuteLebensgefahr!BedeckenSieIhrenHundoderIhreKatzedannmitfeucht-kaltenTüchernundsuchenSieschnellstmöglichdienächsteTierarztpraxisauf.ImSommersolltenSie IhrTiergrundsätzlichnie imgeparktenAutozurücklassen,auchnicht fürkurzeZeit.DennselbstleichtgeöffneteFensterbietenkeineausreichendeLuftzirkulation.MancheHundeliebenes,sichwährendderFahrtdenWindumdieNasewehenzulassen.Augen-entzündungen sind häufig die Folge! Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Vierbeiner keinen Zugbekommt.Vermeiden Sie – wenn irgendwiemöglich – Verkehrsstauungen, die eine Autofahrt unnötig ver-längern.SietunsichundIhremTiereinenGefallen,wennSiedieEmpfehlungenderRadiosenderbeachten.WennwährendderFahrtgrössereHöhenunterschiedebewältigtwerdenmüssen,bietenSieIhremTieretwaszum„Kauen“an.DadurchbautsichderOhrendruckab.FallsSieeineAutofährebenutzen,umanIhrReisezielzugelangen,erkundigenSiesichvorherimReisebürooderbeiderFährgesellschaft,obTiereaufderFähreerlaubtsindundzuwelchenBedin-gungen:JenachDauerderÜberfahrtmüssendieTiereimAutoverbleibenoderwerdeninspeziellenKäfigen/Boxenuntergebracht.

Am UrlaubsortGrundsätzlichgilt:VermeidenSieunnötigenKontaktmiteinheimischenundinsbesonderemitherren-losenArtgenossen,eskönntendabeiKrankheitenübertragenwerden.

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In der Mittagshitze sollten Sie die Bewegungsaktivität Ihres Tieres einschränken und ihm einenkühlen,schattigenLiegeplatzanbieten.WennSiesichmitIhremHundamStrandaufhalten,denkenSiedaran,ausreichendSüsswasserundseinenNapfmitzunehmen.LassenSie ihnaufkeinenFallSalzwassertrinken.SiekönnenIhremVierbeineretwasGutestun,indemSiefürihneinengrossennassenSandbergaufhäufen.ErwirdsichbestimmtgernebiszumBauchdarineingraben,umsichzukühlen.

VorsichtvorSonnenbrandbeimHund!BesondersgefährdetistderNasenspiegel,vorallem,wennerhelle,unpigmentierteStellenhat.CremenSiedieseStellengutmiteinerwasserfestenSonnencremeein.Hundemitweissem,kurzemFellundwenigUnterwolle(wiez.B.WestHighlandWhiteTerrieroderDalmatiner)solltensichmöglichstnurimSchattenaufhalten,dennbeiihnenistdieGefahrdesSonnenbrandesbesondershoch.WennSiemitIhremHundamStrandwarenundereinausgiebigesBadindenWellengenossenhat,solltensieihnamAbendimmermitSüsswasserabduschen,damitseinFellnichtverklebt.

Wiedereinreise in die SchweizDamitdieEinreiseproblemlosklappt,solltenSiesichimVorfeldnachdenEinreisebestimmungenindieSchweizerkundigen;diesekönnenjenachUrlaubslandunterschiedlichsein.

Reise mit dem Flugzeug

Vor der FlugreiseErkundigenSiesichrechtzeitiginIhremReisebürooderbeiderFluggesellschaftüberMöglichkeiten,BedingungenundKosteneinerTierbeförderung.EinTipp:MeististdieAnzahlderbefördertenTiereproFluglimitiert;buchenSiedeshalbbesondersfrühzeitig.DasMitfliegeninderKabineistnurfürHundeundKatzenbisca.5–8kg(inkl.Transportbehältnis)möglich.DasTransportbehältnismusswasserdichtundluftdurchlässigseinunddarfdieüblichenHandgepäckmasse nicht übersteigen. Die Fluggesellschaft wird Ihnen gerne nähere Einzelheitenmitteilen.

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Allegrösseren/schwererenTierewerdeninspeziellenFlugboxenimGepäck-bzw.Frachtraumbeför-dert. Die Flugboxen können Sie entweder direkt bei den Fluggesellschaften oder im Fachhandelkaufen.AchtenSiebeimKaufdarauf,dassIhrTierdarinbequemliegen,sitzen,stehenundsichumdrehenkann.GebenSieIhremTierausreichendZeit,sichandenUmgangmitderTransportboxzugewöh-nen.DasreduziertdenStresswährendderFlugreisedeutlich.

NocheinigeTippsfürdenEinsatzderTransportbox:•SchreibenSieaussendeutlichund inmehrerenSprachendarauf,dassessichumein lebendesTierhandelt.

•MarkierenSieeindeutig,wobeiderTransportbox„oben“ist.Einekleine„persönlicheNachricht“inderSprachedesZiellandesverstärktdieBeziehungzumPersonal.ZumBeispiel:„MynameisLaci,I’m4yearsoldandalittlescared.Pleasetakegoodcareofme“.

•KlebenSieaussenaufdieTransportboxeineKlarsichthülle,indersichFotokopiendesImpfpassesundetwaigerEinreiseuntersuchungenbefinden.IhrName,IhreAdresseundIhreTelefonnummersolltenebenfallsangegebensein.Esistebenfallsratsam,zusätzlicheineAdresseeinesFreundesimHerkunftslandmitanzugeben.

•FürdenFall,dassIhrTierinIhrerAbwesenheiteinmalausderBoxgeholtwerdenmuss,empfiehltessich,obenaufdieBoxmitKlebebandeineErsatzleinezukleben.

•Ein„Insider-Tipp“:FüllenSiedenWasserbehältervordemAbflugmitEiswürfel,umdasAuslaufenvon Wasser während des Transports der Box zu verhindern. Kurze Zeit später hat Ihr Hundtrotzdemetwaszutrinken.BeachtenSiejedoch,dasssichderHundnurimNotfallinseineBoxentleerenwirdunderdeshalbnichtzuvieldarintrinkensollte.

•Legen Sie die Flugboxmit einer saugstarkenUnterlage aus, damit eventuell Erbrochenes oderauchUrin aufgenommenwerden kann.DieUnterlage befestigen Sie ambestenmit doppelsei-tigemKlebebandamBodenderBox.

Der FlugVersuchenSieimmereinenDirektflugzuIhremReisezielzubuchen.FernersolltenSie,wennmög-lich,aneinemWochentagfliegen.DieseFlügesindoftwenigerausgebuchtunddadurchwenigerstressigfürSieund IhrTier.WährendderheissenMonate istdieGefahrderÜberhitzungfürdasTiernichtzuunterschätzen.LassenSiesichdeshalbliebereinenFlugamfrühenMorgenoderamspätenAbendgeben.

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WiebeiallenlängerenReisen,solltedieletzteMahlzeitzwölfStundenvorAbfluggegebenwerden.FürReisen,dielängerals24Stundendauern,solltenSieetwasTrockenfuttermitnehmen,dasge-gebenenfallsvomFlugpersonalverabreichtwerdenkann.

HolenSie IhrTiersofortnachderLandungpersönlichab. InformierenSiesichambestenvorherbeimAnkunftsflughafen,wiedieAusgabestelleheisstundwosiesichimFlughafengebäudebefin-det.NehmenSiesicherheitshalbereineKopieallerUnterlagenmit,dieamTransportkäfigbefestigtsind. Zusätzlich empfehlenwir, zwei Farbfotosmitzuführen: Eines von IhremTier und einesmitIhnenundIhremTier,damitSieimZweifelsfallebeweisenkönnen,dassdasTierIhnengehört.

DieTelefonnummerIhrerTierarztpraxiskannebenfallsnützlichsein.

Wiedereinreise in die SchweizHierbeisinddieEinreisebestimmungenindieSchweizzubeachten,diejenachUrlaubslandunter-schiedlichseinkönnen.

Reise mit der Bahn

Neben den allgemein gültigenHinweisen, die bei Flug- und Autoreise vermerktwurden, im Fol-gendennocheinigeInformationen,dieSieauchunterwww.sbb.chfinden.BitteerkundigenSiesichauchhierfrühzeitigüberdieBesonderheiten,wiezumBeispielUmsteigebahnhöfe,Anschlusszeitenetc.dervonIhnengeplantenStrecke.

Hinweise für die Mitnahme von Hunden•Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) in Käfigen, Körben oder anderen geeignetenBehälterndürfenalsHandgepäckunentgeltlichindiePersonenwagenmitgenommenwerden.

•FürHundeüber30cmSchulterhöhe(Risthöhe),dieinPersonen-oderGepäckwagenmitgenom-menwerden,istinallenFällenderhalbePreis2.Klassebzw.derallenfallsvorgeseheneMindest-fahrpreis(Hunde-Tageskarte,Hunde-GA)zubezahlen.

•WeitereInformationenerhaltenSieunterwww.sbb.ch.

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Allgemeine innerhalb der Europäischen Union (EU) geltende Bestimmungen

Seitdem01.10.2004findetdieneueEU-Verordnung(Verordnung998/2003deseuropäischenParla-mentesunddesRatesvom26.05.2003)überdieEin-undAusfuhrvonHeimtieren(Hunde,Katzen,Frettchen)zwischenEU-MitgliedsstaatenundausDrittländern inEU-MitgliedsstaatenAnwendung.HiermitsolleinverbesserterSchutzvorEinschleppungundVerbreitungderTollwutgewährleistetsein.TollwutisttödlichfürTierundMensch!

EU Länder

Belgien,Bulgarien,Dänemark,Deutschland,Estland,Finnland,Frankreich,Griechenland,Grossbritan-nien,Nordirland,Irland,Italien,Lettland,Litauen,Luxemburg,Malta,Niederlande,Österreich,Polen,Portugal,Rumänien,Schweden,SlowakischeRepublik,Slowenien,Spanien,Tschechien,Ungarn,Zypern.

DieVerordnung998/2003giltnichtfürTiere,dieGegenstandeinesVerkaufsodereinerEigentums-übertragungdarstellen.DieVerordnungbesagt,dassHeimtierezureindeutigenIdentifikationelek-tronischgekennzeichnetseinmüssen(ISO-Norm11784oder11785).FallsderChipdiesenNormennichtentspricht,mussvomTierhaltereinentsprechendesLesegerätzurVerfügunggestelltwerden.BiszumJahre2011kanndieKennzeichnungauchineinergutlesbarenTätowierungbestehen.

BeiReisenmussderneueHeimtierausweismitgeführtwerden,dervoneinerTierärztin/einemTierarztausgestelltistundausdemhervorgeht,dassimEinklangmitdenEmpfehlungendesImpfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfallseinegültigeAuffrischungsimpfunggegenTollwut–miteineminaktiviertenImpfstoff(WHO-Norm) vorgenommen wurde. Für Reisenmuss die Erstimpfungmindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen sollen innerhalb der vom Impfstoffhersteller empfohlenenAbständedurchgeführtwerden.Für inderEUgeimpfteTierewird lautEntscheid2005/91/EGeine Impfung 21 Tage nach Abschluss als gültig bezeichnet.

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DieEU-Mitgliedstaaten(exkl.Schweden,Irland,Malta,Grossbritannien/Nordirland)gestattendieEinreiseeinesHeimtieres,dasjüngeralsdreiMonateundnichtgeimpftist,sofernfolgendeBedin-gungenerfülltsind:FürdiesesTiermusseinAusweis(z.B.EUAusweisoderSchweizerHeimtieraus-weis)mitgeführtwerden.DasHeimtiermussgechippt/tätowiertsein.EsmussseitseinerGeburtan seinem Geburtsort gehalten worden sein ohne Kontakt mit wild lebenden Tieren, die einerInfektionmitdemTollwutvirusausgesetztgewesenseinkönnten.DieserUmstand ist tierärztlichzubestätigen.DieEinreiseistauchgestattet,wenndasHeimtierseineMutterbegleitet,vonderesnochabhängigist.DasMuttertiermussdieEinreisebedingungenerfüllen.

FürSchweden,Irland,MaltaundGrossbritannien/Nordirlandgeltenbiszum3.Juli2008weiterhinzusätzlicheAnforderungen.EinigeLänderhabenzudemnationaleSonderregeln,diezubeachtensind.

EU Einzelländer

BelgienEU-BestimmungenEsbestehtallgemeineLeinenpflicht.

BulgarienJedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine anti-parasitäreBehandlung.WeiterhinisteineamtstierärztlichbestätigteBescheinigungüberHerkunftundGesundheitszustandinbulgarischerSprachemitzuführen(längstens10Tagealt).DieseBeschei-nigungmussdenNamendesExportlandes,dieGesamtzahlderTiere,dieTierarten,eineIdentifikati-onmittelsTätowierungoderMikrochip,Rasse,Farbe,Geschlecht,besondereMerkmale,Geburtstag,Geburtsort,Eigentümerbzw.HändlermitNameundAdresse,OrtdesReiseantritts,Transportmittel,ReisezielmitAdressebeinhalten.DieseBescheinigungbestätigtweiterhindurcheineamtstierärzt-licheUntersuchungvorReiseantritt,dasskeineAnzeichenfüreineErkrankungvorliegen.BeiTierenjüngeralsdreiMonatemusssichergestelltsein,dasssieseitderGeburtohneOrtswechselineinemabgesperrtenBereichgehaltenwurden.LeineundMaulkorbsindmitzuführen.DieBescheinigungsollte die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer(Echinococcus spp.)enthalten.FürHundewerdendieeingetragenenundamtstierärztlichbestätigten

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ImpfungengegenTollwutundStaupe,fürKatzengegenTollwutundKatzenseuchegefordert.DieImpfunggegenTollwutmiteineminaktiviertenImpfstoffsollvormindestens21Tagenerfolgtsein.WiederholungsimpfungenerfolgengemässAngabendes Impfstoffherstellers.EineBescheinigungüberdieTollwutfreiheitdesHerkunftslandesindenletzten6Monatenwirdverlangt.

Dänemark (einschliesslich Grönland und Färöer-Inseln) EU-BestimmungenDieEinfuhrvonPit-BullterriernundTosassowiederenKreuzungenistverboten.Leinenpflicht.

DeutschlandEU-BestimmungenAufgrunddes (Bundes-)Gesetzes zur BekämpfunggefährlicherHunde vom12.April 2001dürfenHundederRassenPit-Bullterrier,AmericanStaffordshire-Terrier,Staffordshire-Bullterrier,BullterriersowiederenKreuzungennichtnachDeutschlandeingeführtwerden.BundeslandspezifischeRege-lungensindzubeachten.

EstlandNurEU-Bestimmungen

FinnlandEU-BestimmungenHundeundKatzen,diedreiMonateoderältersind,benötigeneinetierärztlicheBescheinigungübereineBehandlunggegendenFuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis)mit Praziquantel, läng-stens30TagevorderEinreise.DabeimüssenNameundDosierungdesPräparatessowiedieFormderVerabreichung(oraloderparenteral)bescheinigtsein.

Frankreich (einschliesslich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion)EU-BestimmungenMindestalter:3Monate(+21TagefürdieTollwutimpfung)BeiEinreisevonmehrals3TierenundvonTieren,diejüngerals3Monatesind,isteineSonderge-nehmigungdesMinistèredel’Agriculture,Pariserforderlich.FrankreichuntersagtdieEinreisevonsogenanntenKampfhundender1.Kategorie.HierzuzählenPitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden derTosa-Rassenzuzuordnensind.Hundeder2.Kategorie,hierzugehörenalleWach-undSchutzhunde

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(Rassehunde,AmericanStaffordshire-Terrier,Rottweileretc.),dürfennurmitMaulkorbundanderLeinegeführtwerden.DieseHundedürfeneinreisen,sofernbeimZollihrGeburtszeugnisundihrStammbaumvorgelegtunddamitbewiesenwird,dasssieder2.Kategorieangehören.

GriechenlandNurEU-Bestimmungen

Grossbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)FürdieLänderdesVereinigtenKönigreichesgiltdasPetTravelScheme(PETS).ZurEinreisenachGrossbritannienundNordirlandmussdasTier(indieserReihenfolge):1.gechippt,2.gegenTollwutgeimpftund3.aufTollwut-Antikörpergetestetwerden.EswirdeinAbstand von 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine 6-monatigeWartezeiteingehaltenwerden,gerechnetabdemTagderBlutentnahme,dieeinausrei-chendesErgebnisbrachte(0,5IU/ml).BeiEinhaltungdervorgeschriebenenImpfintervalleentspre-chenddenEmpfehlungendesImpfstoffherstellersistfürspätereEinreisenbeivorherigemErreichendesTiters(AntikörperkonzentrationimBlut)keinweitererTesterforderlich.EineBehandlunggegenZeckenundBandwürmermussbeijederEinreisezwischen24und48StundenvorhererfolgenundimHeimtierausweisdokumentiertwerden.EinzelheitenzuPETSunterderPETS-Helpline:www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htmHundeundKatzendürfennurdurchzugelasseneVerkehrsunternehmenaufzugelassenenRoutenindasVereinigteKönigreicheingeführtwerden.InGrossbritannien/NordirlandnichtzugelasseneHundetypen:Pit-Bullterrier,JapaneseTosa,DogoArgentino,FilaBrazilieroHierwirdvon„Typen“–undnichtvonRassen–gesprochen,daallediesenichtzugelassenenHun-detypenindiesenLändernkeineanerkanntenRassensind.BeiUnsicherheitwirdgeraten,denHundNICHTnachGrossbritannien/Nordirlandmitzunehmen.

IrlandEineEinreiseauseuropäischenLändernistunterEinhaltungdesPETSmöglich(sieheGrossbritan-nienundNordirland).Informationenunter:www.agriculture.gov.ieoderbeimIrischenKonsulat.

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ItalienEU-BestimmungenEinMaulkorbundeineLeinesindmitzuführen.Hundedürfennicht inRestaurantsmitgenommenwerden.

Lettland EU-BestimmungenHundemüssengegenTollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, KatzengegenTollwutundPanleukopeniegeimpftsein.

LitauenNurEU-Bestimmungen

LuxemburgNurEU-Bestimmungen

MaltaEU-BestimmungenDie zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen für den Import von Tieren sind aufMalta äusserststreng.VorderEinreisemussbeimLeiterdesVeterinäramteseineImportbewilligungeingeholtwer-den.MittelseinesbehördlichenZertifikatesmussbelegtwerden,dassdasHerkunftslandwährend6MonatenvorderEinreisefreivonTollwutwar;ausserdemmussdasZertifikatdiestrengeKontrollebeiderEinfuhrvonTierenimHerkunftslandbestätigen.KurzvorEinreisenachMaltamusseinamtstierärztlichesGesundheitszeugnisausgestelltwerden,indemeineTollwutimpfungbestätigtwird,dievormindestens21Tagenundhöchstens6Monatenverabreichtwurde.Die Einreise vonHeimtieren ist nur als deklariertes Frachtgut (Cargo) direkt vomUrsprungslandmöglich. Mindestens eine Woche vorher muss den Behörden des Ministry for Food, AgricultureandFisheries’VeterinaryServicedasgenaueAnkunftsdatuminklusiveAngabeüberBegleitungdesTieresbekanntgegebenwerden(Tel.+356-212-39968).Heimtiere,dieausGrossbritannien/NordirlandnachMaltagebrachtwerden,müssennach ihrerAnkunftfür3WocheninQuarantäneverbrachtwerden,fürTiereausanderenLänderndauertderQuarantäneaufenthaltbiszu6Monate.Pit-BullterrierundderenKreuzungendürfennichteingeführtwerden.WeitereInformationenunter:www.malta-information.com/pets.htm

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NiederlandeEU-BestimmungenDieEinreisemitHundenderRassePit-Bullterrieristverboten,mitähnlichaussehendenBullterrier-RassenwieAmerican-Staffordshire-TerrierundBullterrierdagegenerlaubt.BeiletztgenanntenRas-senempfiehltsichdieMitnahmedesStammbuches.IndenNiederlandengiltgenerellLeinenpflicht.Weitere Informationen unter: http://www.holland.com/us/index.html?page=http://www.holland.com/us/geninfo/travelinfo/pets.html

ÖsterreichNurEU-Bestimmungen

PolenNurEU-Bestimmungen

Portugal (einschliesslich Festland, Azoren und Madeira)EU-BestimmungenEsgeltenLeinen-undMaulkorbpflicht.HundedürfennichtinRestaurants,anSträndeundinBussendesöffentlichenNahverkehrsmitgenommenwerden.MitderstaatlichenEisenbahnundaufFährendürfenHundejedochtransportiertwerden.

RumänienEine Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage zurückliegen, Wiederholungsimpfungen erfolgengemässAngabendesImpfstoffherstellers.EinamtstierärztlichesGesundheitszeugnis(nichtälterals10Tage)istebensoerforderlich.

Schweden DasTiermuss1. eine Identitätserkennunghaben (mitMicrochipoderdeutlich lesbarer Tätowie-rung),2.miteinervonSchwedenzugelassenenVakzinegegenTollwutgeimpftsein,MindestalterfürHundedreiMonate,fürKatzen14Monateund3.aufTollwut-Antikörpergetestetwerden.DieBlut-probenentnahmedarffrühestens120Tageundspätestens365TagenachderTollwutimpfungerfol-genunddieUntersuchungmussbeieinemzugelassenenLaborerfolgen.DerTitermussmindestens0,5IU/mlbetragen. InseltenenFällenkannesvorkommen,dassbeiHeimtierendieerforderlicheTiterhöhenichterreichtwird.Eine2-maligeGrundimmunisierung(zweiImpfungen)imAbstandvon7Tagenistdaherempfehlenswert.BeiNachimpfunggemässAngabendesImpfstoffherstellersmuss

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dieTiterbestimmungnichtwiederholtwerden.WeitermüssenHundegegenStaupe(längstenszweiJahreundspätestenseinenMonatvorEinreise)undLeptospirose(längstenseinJahrundspätestenseinenMonatvorEinreise)geimpftsein.EineEntwurmunggegenBandwürmer(Echinococcus spp.)mussdurcheineTierärztin/einenTier-arzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise ausgeführt und im Heimtierpassdokumentiertwerden. Esbesteht Leinenpflicht.Welpenund Jungkatzenunter3Monatendürfennichteingeführtwerden.Informationenunter:SchwedischesZentralamtfürLandwirtschaft.Tel.:+46-36-155000www.sjv.se

Slowakische RepublikNurEU-Bestimmungen

Slowenien EU-BestimmungenLeinenpflichtfürHundebestehtaufallenöffentlichenFlächen,Maulkorbpflichtjedochnurinöffent-lichenVerkehrsmitteln.DieMitnahmevonHundenindiemeistenöffentlichenGebäude,GeschäfteundRestaurantsistnichtgestattet.AusnahmesindjedochFührhundefürInvalide,denenderEintrittin alleGebäudeundVerkehrsmittelgestattet ist.Maulkorbpflicht inöffentlichenVerkehrsmittelnbestehtfürdieseHundenicht.

Spanien (einschliesslich Festland, Baleraren, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla) EU-BestimmungenRegionaleRegelungenhinsichtlichLeinenpflicht,MaulkorbundgefährlichenRassen.

Tschechische RepublikEU-BestimmungenLeinen-/MaulkorbpflichtwerdenvonGemeindenbzw.StädteninOrtsverordnungengeregelt.

UngarnEU-BestimmungenDie Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben. Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Lei-nenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. Sog. Kampfhunde (Bullterrier,AmericanStaffordshire-Terrier,Staffordshire-Bullterrier,Bullmastiff,TosaInu,ArgentinischeDogge,Bordeaux-Dogge,FilaBrasilieroundBandog)dürfennichteingeführtwerden.

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ZypernEU-BestimmungenDie Tollwutimpfungmussmindestens 21 Tage vor Einreise erfolgen.Das Tiermuss vor EinreisegegenEchinococcosis /Hydatidosisbehandeltwerdenundesmussbelegtwerden,dassdie Be-handlung erfolgreich war. Das Tiermuss vor Einreisemit einem Insektizid gegen Ektoparasitenbehandeltwerden.

Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil B, Abschnitt 2)

DieVerordnung998/2003deseuropäischenParlamentesunddesRatesvom26.05.2003enthältin Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 folgendeLänder:

Andorra Monaco SanMarinoIsland Norwegen VatikanstadtLiechtenstein Schweiz

HierentsprichtderTollwutstatusdemderEU.BeiderEinreiseausdiesenStaatenindieEUgeltendaher die EU Regeln (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung, alternativ eine Veterinärbe-scheinigungsowieländerspezifischeVorschriften).BeiEinreiseindiegelistetenDrittländergeltenebenfallsländerspezifischeBedingungen,dieausgewähltangeführtwerden:

IslandDiegesetzlichenBestimmungenhinsichtlichdesImportsvonTierensindinIslandäusserststreng.Importgenehmigungen werden nur auf Empfehlung des Leiters des Veterinäramtes und unterbestimmtenVoraussetzungenerteilt.EinederVoraussetzungenist,dassdasTiernachAnkunftinIslandfüreineDauervonbiszuvierMonateninvölligerIsolationvonanderenTieren(Quarantäne)gehaltenwerdenmuss.Aus diesem Grund wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island auf halten, grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.WeitereInformationen:LandbúnaðarráðuneytiðSölvhólsgötu7,150Reykjavík,Iceland.Tel.:+354-5459750,Fax:+354-5521160.E-Mail:[email protected]:www.stjr.is/lan

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NorwegenFolgendeDokumentationmussbeiderEinfuhrbeimZollvorgelegtwerden:

1. Tierärztliche Bescheinigunga)DieGesundheitsbescheinigungimblauenEU-Passresp.imSchweizerHeimtierpassistmaximal 10TagezurEinreisegültigundmussvoneinerTierärztin/einemTierarztunterschriebensein.DieBescheinigungdient alsNachweis,dassdasTier keineansteckendenKrankheitenhatunddasseineBehandlunggegenBandwürmer(Echinococcus spp.)durchgeführtwurde.ImLaufederersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegenmuss das Tier nochmals von einemTierarzt gegenBandwürmerbehandeltwerden.

b)Impfbescheinigung DieImpfbescheinigungwirdaufGrundlagederoriginalenImpf-undBlutprobendokumenteaus-geschriebenundsollvoneinerTierärztin/einemTierarztvollständigausgefülltundunterschrie-bensein.DieImpfbescheinigungistgenausolangegültigwiedieImpfungenbzw.Blutproben.

2. ImpfungenFolgendeImpfungenwerdenverlangt:a) Tollwut: DieImpfungmussinnerhalbderletzten365TagevorderEinreisenachNorwegenvor-genommenwordensein.HundemüssenbeidererstenImpfungmindestensdreiMonate,Katzenmindestens12Monatealtsein. Esmussmindestens einmal eine Blutprobe zur FeststellungdesAntikörpertiters durchgeführtwerden.DieBlutprobezurKontrollederTollwut-Antikörpertiterkann frühestens120Tageundspätestens365TagenachderzuletztdurchgeführtenTollwutimpfungvorgenommenwerden.DieBlutentnahmemussdurcheineTierärztin/einenTierarzterfolgenundvoneinemanerkanntenLabor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IE/mlzeigen.FallsdasTierdiesenAntikörpertiternichterreicht,mussdieTollwutimpfungnochmalsdurchgeführtwerden.EinezweiteBlutprobekanndannallerdingserstnachfrühestens120Tagenerfolgen.InseltenenFällenkannesvorkommen,dassbeiHeimtierendieerforderlicheTiterhöhenichterreichtwird.Eine2-maligeGrundimmunisierung(zweiImpfungen)imAbstandvon7Tagenistdaherempfehlenswert.

Nachimpfung:EineBlutprobezurKontrollederAntikörpertiteristnichterforderlich,wenndasTiernachderGrundimpfungschonkontrolliertundspäter,innerhalbvon365Tagen,nachgeimpftwordenist.WurdeeinmaleinausreichenderAntikörpertiternachgewiesen,istkeineneueBlutprobenuntersu-

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chungnötig.DiestrifftabernuraufTierezu,dienachderGrundimmunisierungjährlichgeimpftwurden. Bitte beachten Sie daher: Wenn die Zeitspanne zwischen den Tollwutimpfungen mehr als365Tagebeträgt,kanndieBlutprobezurKontrollederAntikörperfrühestens120nachderletz-tenImpfungvorgenommenwerden.

b) Leptospirose (giltnurfürHunde) Hundemüssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirosegeimpftwordensein.DieImpfungmussmiteinemanerkanntenWirkstofferfolgen.Indenmei-stenFällenhandelt es sichumKombinationsimpfstoffe,diegleichmehrereKrankheitenabde-cken.Anstatteiner ImpfungkannderHundserologisch (miteinerBlutprobe)aufLeptospirosedurch einenmikroskopischen Agglutinationstest (MAT) untersuchtwerden; das empfiehlt sichabernicht,daderHundwahrscheinlichohnehindurch ImpfunggegenLeptospirosegeschütztist (siehe Anmerkung über Impfstoffe). Die bei dieser Untersuchung getestete Blutprobe darffrühestens21TagevorderEinfuhrvorgenommenwerden.DasErgebnisderBlutprobesollnichtmehrals50%Agglutinationzeigen;beieinemnichtgeimpftenHundwirdmiteinerVerdünnung1:30,beieinemgeimpftenHundmiteinerVerdünnung1:300gerechnet.

c)Staupe (giltnurfürHunde) Hundemüsseninnerhalbvon730TagenvorderEinfuhrnachNorwegengegenStaupegeimpftwordensein.DieImpfungmussmiteinemanerkanntenWirkstofferfolgen.

Zu Punkt b) und c):DerHundkannfrühestens30TagenachderGrundimmunisierung(Basisimpfung)odernacheinerzuspätvorgenommenenAuffrischungsimpfungnachNorwegeneingeführtwerden.FallsderHundbeiderGrundimmunisierungzweiImpfungenerhaltenhat,wirdabdererstenImpfunggerechnet.Diese30-Tage-Sperregilt nicht fürHunde,die innerhalb von365TagengegenLeptospiroseundinnerhalbvon730TagengegenStaupeeineAuffrischungsimpfungerhaltenhaben.

3. IdentifikationDasTiermussdurcheinelesbareTätowierungoderdurcheinenimplantiertenMikrochipidentifi-zierbarsein.DieIdentitätsnummermussinsämtlichenImpfbescheinigungenundindemBlutpro-benergebnisdesuntersuchendenLaborsangegebensein.

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FallsdasTier einenMikrochiphat, ist eswichtig, vorderReise festzustellen,obander Einfuhr-grenzeeinAbleservorhandenist.DiemeistennorwegischenZollstationenhabenMikrochipableserfür FECAVA-oder ISO-Standard.HatdasTiereinenanderenMikrochip-Typ,mussderTierbesitzerselbsteinAblesegerätmitbringen.

4. GrenzkontrolleBeiderEinreisenachNorwegensinddasTierunddietierärztlicheBescheinigungunaufgefordertamZollvorzuzeigen.

5. HerkunftEineEigenerklärung,dassdasTiersichfürdieDauerderletzten6MonateinEU-bzw.EFTA-Ländernaufgehaltenhat.AktuelleInformationenerhaltenSieunter:www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm

Nicht erlaubte HunderassenPit-Bullterrier,Tosa Inu,DogoArgentino,FilaBrasilierooderKreuzungenmitdiesendürfennichtnachNorwegeneingeführtwerden.Hunderassen,diemitdenangeführtenverwechseltwerdenkön-nen(z.B.AmericanStaffordshire-Terrier),müssenmitStammtafelnachweisenkönnen,dasssienichtvoneinerdieserRassenabstammen.DieEinfuhrvonBengalkatzenistebenfallsverboten.

SchweizJe nach Tollwut-Status der Herkunftsländer unterscheidet die Schweiz Einfuhrbedingungen fürHundeundKatzenausLändernmitoderohneurbanerTollwut.DeraktuelleStatusdereinzelnenLänderkannbeimBundesamtfürVeterinärwesen(BVET)inErfahrunggebrachtwerden(LänderlisteTollwut).

FürdieEinreiseausLändern ohne urbane TollwutmüssenHundeundKatzenvorschriftsgemässgegenTollwutgeimpftsein,wasineinemgültigenImpfpass(z.B.SchweizerHeimtierpass,EU-Pass)eingetragenseinmuss.DieImpfungmussmindestens21TagevordemGrenzübertritterfolgtsein.ErfolgteineNachimpfunginnerhalbderGültigkeitsdauerderErstimpfung,entfälltdieseWartefrist.Seit1. Juli2007erfolgenNachimpfungen inAbständengemässAngabender Impfstoffhersteller.DasAblaufdatumdesImpfstoffesmussvoneinemTierarzt/einerTierärztin imHeimtierausweiseingetragenwerden. Für Jungtiere unter 3Monatenwird ein gültiges tierärztlichesGesundheits-zeugnisverlangt.EinfuhrverbotbestehtfürHundemitkupiertenOhrenund/oderRuten(Ausnahme:maximal3-monatigerFerienaufenthaltoderUmzugindieSchweiz).Seit2007müssenalleHundein

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derSchweizeindeutigundfälschungssichermarkiertundinderDatenbankANISregistriertsein.FürReisenindieEuropäischeUnion(EU)müssenHunde,KatzenundFrettchenmittelsMikrochipoderTätowierunggekennzeichnetsein.Letztereistnurnochbis2011gültig.WelpenmüssenschonseitAnfang2006voneinerTierärztin/einemTierarztmiteinemChipversehenundinANISregistriertwerden.HundeundKatzenaus Ländern mit urbaner Tollwut(StatusA)könnennurmiteinerBewilligungdesBVETeingeführtwerden.BittebeachtenSiezwingenddieEinfuhrbedingungen(Tollwutimpfung,LabortestinanerkanntemLaborfrühestens30TagenachderTollwutimpfungundanschliessend3MonateWartefrist,Mikrochip/Tätowierung,grenztierärztlicheUntersuchung).

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential:ZumZeitpunktderPublikationdieserBroschüresindGesetzesänderungenbetreffendHundenmiterhöhtemGefährdungspotentialinVorbereitung.AktuelleInformationenbetreffendHaltungs-undEinreisevorschrifteneinzelnerRassenerhaltenSieunterwww.bvet.admin.ch

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Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil C)

In Anhang II, Teil C werden Drittländer gelistet, die einen EU-Mitgliedsländern vergleichbarenStatushinsichtlichderTollwutsituationzeigen.DieseLändermüsseneinenNachweisüber ihrenTollwutstatuserbringenundAnforderungenerfüllen,die inArtikel10derVerordnung998/2003beschriebensind.DieLänderlistewirdständigaktualisiert.

WerindieseLänderreist,solltedieEinreisebestimmungenbeiAnreiseberücksichtigen(einigeLän-dersinduntenaufgeführt,ansonstengebenauchhierBotschaften/KonsulateAuskunft).Weraus diesenLändernTiereindieSchweizeinführt/zurückbringt,musssichvorhernachdenaktuellenEinfuhrbestimmungen (Tollwutstatus des entsprechenden Landes) erkundigen. Wer aus diesenLändern Tiere in die EU einführt / zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemässEntscheidung2004/824/EG,ansonstengeltendieRegelnanalogEU.

AustralienStrengeBestimmungen:1.Mindestalter 6Monate, 2. gechippt, 3. Tollwut-Impfung,4. Blutprobeund5.Titerbestimmung.Einreisegenehmigungbeantragenundmindestens30TageQuarantänebeiEinreiseausEU-LändernundausderSchweizundLiechtenstein.DogoArgentino,FilaBrazileiro,

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Tosa, Pit-Bullterrier oder American Pitbull dürfen nicht einreisen. Zusätzlichmüssen Katzen undHundegegenEndo-undEktoparasitenbehandeltwerden.HundemüssenausserdemaufBrucella,Ehrlichia und Leptospiren getestet werden. Für den Aufenthalt in Quarantäne benötigen KatzeneineImpfunggegenKatzenseucheundKatzenschnupfen,HundeeineImpfunggegenStaupe,HCC,ParvoviroseundZwingerhusten.NichteinreisendürfenTierediesäugenodermehrals3Wochentragendsind,sowieHundederRassenDogoArgentino,FilaBrazileiro,Tosa,PitbullTerrier,Ameri-canPitbullundPresaArgentino.Detailsunter:www.affa.gov.auoderwww.aqis.gov.au

KanadaFürHundeundKatzenwirdeinGesundheits-undTollwutimpfzeugnisbenötigt.ImpfungenimAltervonwenigerals3Monatensindungültig.BeiderGrenzkontrollewirdaufeineeindeutigeIdentifi-kationundentsprechendeAufzeichnungenindenZeugnissenspeziellgeachtet. WeitereInformationen:CanadianFoodInspectionAgency,59CamelotDrive,Nepean,OntarioK1A0Y9,ph001613225-2342, fax001613228-6636,[email protected],http://www.inspection.gc.ca/english/anima/heasan/import/petse.shtml

KroatienHunde,die inBegleitung ihrerBesitzerüberdasGebietderRepublikKroatien reisenbzw.derenBesitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten,müssen bei der Einreise in dasLandmiteinemMikrochipodereinerdeutlichlesbarentätowiertenNummergekennzeichnetsein,dieauchimAusweiseingetragenseinmuss.VoneinerTierärztin/einemTierarzt isteineBestätigungerforderlich,dassdasTiergesund ist,dasskeinVerdachtaufansteckende,meldepflichtigeKrankheitenbestehtunddassdasTiernichtauseinemLandstammt, indemansteckendeKrankheitengrassieren,dieaufdieseTierartüber-tragenwerdenkönnen.DieTollwutimpfungdarfnicht längeralsein Jahrzurückliegenundmussmindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungenmüssen im internationalenImpfpasseingetragensein.EsbestehtkeingenerellesVerbotzur Einreise fürbestimmteHunderassen, es seidenn, sie sindaufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhal-tensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Für folgende Rassen gilt Maulkorb- undLeinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler,Dogge,DeutscherundBelgischerSchäferhund,JapanischeKampfhunde,grosserJapanischerSpitz,Mastinos,BernhardinerundallderenKreuzungen.FüralleRassenbestehtgesetzlicheLeinenpflicht.

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NeuseelandStrengeBestimmungen:HundeundKatzenmüssensich6MonatevorderEineiseimAusfuhrlandaufgehaltenhaben.DiefolgendenBestimmungensindzubeachten:1.MindestalterfürdieEinreisebeträgt9Monate,2.Mikrochip,3.Tollwutimpfung(BeiErstimpfung:Mindestalter3Monate;Zeit-raumzwischen ImpfungundEinreisemindestens6Monateund3Wochen,höchstens1 Jahr.BeiWiederholungsimpfung: Zeitraumzwischen Impfung und Einreise höchstens 1 Jahr) 4. BlutprobeundTiterbestimmung,frühestens3WochennachderImpfung,5.Einfuhrfrühestens6MonatenachBlutentnahme,6.Inden30TagenvorderEinreisemusseinezweiteTiterbestimmungdurchgeführtwerden.InNeuseelanderfolgteineQuarantänevonmindestens30Tagen,KatzenbenötigenhierfüreineImpfunggegenKatzenseucheundKatzenschnupfen,HundeeineImpfunggegenStaupe,HCC,Parvovirose undZwingerhusten. ZusätzlichmüssenHunde in den letztenTagen vor der EinreiseaufDirofliariaimmitis,Brucellacanis,Leptospirose,EhrlichiacanisundBabesiagibsoniuntersuchtwerden.AusserdemmüssenbeiHundenundKatzeneineparasitologischeKotuntersuchungsowieeineEndo-undEktoparasitenbehandlungdurchgeführtwerden.NichteinreisendürfenHundederRassenAmericanPitbull,DogoArgentino,TosaundFilaBrazileiro. WeitereInformationen:http://www.maf.govt.nz/biosecurity/imports/animals/standards/index.htmImportManagementSection,AnimalBiosecurityGroup,MinistryofAgricultureandForestry,POBox2526,Wellington,NEWZEALAND,Phone:+6444989625-Fax:+6444744132

RusslandAmtstierärztlichesGesundheitszeugnis,nichtälterals10Tage.HundeundKatzenbenötigenaus-serdemeineimImpfpasseingetragenegültigeTollwutimpfung.

SüdafrikaEinfuhrbewilligungdurchNationalDepartment ofAgriculture,Directorate ofVeterinary Services,ImportExportControl,PrivateBagX138,Pretoria0001,ph0027123196500/03,fax0027123233465.Die Tollwutimpfungmussmindestens30Tage zurückliegenunddarf nicht älter als 1 Jahr sein.DieSchweizgiltalsfreivonTrypanosomaevansiundBabesiagibsoni,sodassaufdieseUntersu-chungenverzichtetwerdenkann.FolgendeUntersuchungensindjedochfürdieEinreisemitHundeninSüdafrikadurchzuführen:Brucellacanis,DirofilariaimmitisundLeishmania. AufgrunddersehrstriktenGrenzkontrolleinSüdafrikaistzuempfehlen,einVorzeugnisandieobenaufgeführteStellezufaxen.ZusätzlicheInformationen:http://www.southafrica-newyork.net/consu-late/animals.htm

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USAHundeundKatzenbenötigeneinGesundheitszeugnismitEintrag,dasssiefreivonaufdenMen-schenübertragbarenKrankheitensind.Hundemüssenmindestens30TagevorderEinreisegegenTollwutgeimpftsein,esseidenn,siesind jüngerals3Monateoderhaltensichseitmindestens6MonatenineinemvonderU.S.PublicHealthServiceBehördefürtollwutfreierklärtenBezirkauf.Die ImpfungdarfbeiderEinreisenicht längerals12Monatezurückliegen. Istdie ImpfungnichtvollständigoderdasZertifikatnichtgültig,wirddasTieraneinenOrtnachWunschdesBesitzersverbracht,woesinnerhalbvon4Tagenundspätestens10TagennachGrenzübertrittgeimpftwirdundandemes30Tageeingesperrtverbleibenmuss.LiegtdieImpfungwenigerals30 TagevorderEinreisezurück,mussdasTieraneinemOrtnachWunschdesBesitzersunterVerschlusssolangeverbleiben,bis30TagenachderImpfungvergangensind.WelpenimAlterunter12Wochenkönnenohne Impfung indieVereinigten Staaten einreisen.DieTollwutimpfungmuss indenVereinigtenStaatenerfolgen,dieTieremüssendannmindestens30TagenacherfolgterImpfunganeinemOrtnachWunschdesBesitzersunterVerschlussverbleiben.

Nicht gelistete Drittländer

FüralleLänder,dienichtindenAnhängenzurEU-Verordnung998/2003aufgeführtwerden,geltenbesondereAnforderungen.EineEinreisemitdemTierineinesdieserLänderistdabeimeistnichtaufwändig,dieWiedereinreise invieleEU-Staaten istabererschwert (Chip/Tätowierung,gültigeTollwutimpfung, EU-Pass oder Veterinärbescheinigung, Blutentnahme für Tollwut-Antikörpertiter,Wartezeitvon3MonatennachBlutentnahme).Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Mexiko, Thailand, Tunesien und viele andere gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen! Die3-Monats-FristvorderEinreisegiltnichtfürdieWiedereinfuhrvonHeimtierenauseinemnichtgelistetenDrittlandindieEU,wennbeidiesenTierenvorderAusreiseausderEUeineBlutuntersu-chungmitpositivemErgebnisdurchgeführtwurdeunddiesimHeimtierausweisdokumentiertist.

BeiderWiedereinreise eines Heimtieres in die SchweizgeltendieEinfuhrbedingungengemässderListeüberzugelasseneLänderundRegionenfürdieEinfuhrvonHundenundKatzen(Länder-liste) des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), welche ständig aktualisiert wird. Darin wirdunterschiedenzwischen:

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•StatusA:LandmiturbanerTollwut(urbaneTollwutnachgewiesenodervermutet)•StatusB:LandohneurbaneTollwut•StatusC:LandfürdasdieselbenEinfuhrbedinungengeltenwiefüreinLandohneurbaneToll- wut

WeitereInformationen:S.21oderunterwww.bvet.admin.ch

Auszugsweise nicht gelistete Länder: (gemäss Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003)

Bosnien-HerzegowinaEinamtstierärztlichesGesundheitszeugnisisterforderlich.EinvoneinerTierärztin/einemTierarztausgestellter Impfpass, indemdieerforderlichenSchutzimpfungen (Tollwut, Staupe)bescheinigtsind,istvorzulegen.DieImpfungmussmindestens15TagevorderEinreiseerfolgtseinunddarfbezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungenmüssen iminternationalenImpfpasseingetragensein.

Serbien / MontenegroTierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens15 TagevorderEinreiseerfolgtseinunddarfbezüglichderTollwutimpfungnichtälterals6Monatesein.BeideBescheinigungenmüssenimInternationalenImpfpasseingetragensein.

TürkeiVoreinervorübergehendenEinreisezusammenmitdemTierhaltersindHunde,dieälteralsdreiMonatesind,mindestens15TagevorderEinreisegegenParvovirose,Staupe,Hepatitis,Leptospi-rosesowieTollwutundKatzengegenTollwutzuimpfen.DieseImpfungenmüssenindenImpfpassdes Tieres eingetragen sein.DieGültigkeit zuvor gemachter Impfungendarf nicht überschrittensein.FürdieTieremussbis2TagevorderEinreiseeintierärztlichesGesundheits-undImpfzeugnisausgestelltundbeiderEinreiseindieTürkeidenAmtstierärztInnenamZollvorgelegtwerden.

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Zugelassene Labors für Tollwut – Titerbestimmung:

•SchweizerischeTollwutzentrale Länggassstrasse122 Postfach CH-3012Bern Tel.+41316312378/Fax+41316312534 www.cx.unibe.ch/ivv/Swiss_Rabies_Center/swiss_rabies_center.html

AnerkannteLaboratorieninderEUundinDrittländernsieheunter:www.europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_de.htm

Hinweise auf weiterführende Quellen:

ZeckenundMückensindÜberträgerfürgefährlicheKrankheitenwieLeishmaniose,Babesiose,Ehr-lichiose,FSME,BorrelioseoderDirofilariose(Herzwurmerkrankung).

FragenSievorderReise in IhrerTierarztpraxisnachwirksamerVorbeugunggegendieseErkran-kungen.IndieseninderTierarztpraxiserhältlichenBroschürenfindenSieausführlicheInformationzuinfektiösenKrankheiten.

•LeishmaniosedesHundes–InformationenfürHundebesitzerinnenundHundebesitzer •DieZeckenfibel–InformationfürHundebesitzerinnenundHundebesitzer •DieDirofilariosebeimHund-InformationfürHundebesitzerinnenundHundebesitzer •Impfenneudefiniert

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InformationenauchimInternet:www.veterinaria.chwww.scalibor.chwww.intervet.de/halterinformationen/veröffentlichungen-hunde.asp www.intervet.de/halterinformationen/veröffentlichungen-katzen.asp www.bvet.admin.ch -gibtAuskunftüberReisenmitHeimtieren,EinfuhrundAusfuhrsowievieleweitereInformationenfürHeimtierbesitzer.

Informieren Sie sich vor der Reise in der Tierarztpraxis über die individuellen Bedürfnisse Ihres Tieres. Sie erhalten wertvolle Informationen zu Impfungen, zur Vorbeugung von Krank-heiten, die von Parasiten übertragen werden oder zum Schutz vor Parasitenbefall.Wie wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Urlaub!

StandderInformation:März2008

Die Angaben in diesem Heft wurden direkt anhand der Angaben des Schweizerischen Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), von Botschaften / Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es em-pfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat / der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.

©:DieCopyrightsdieserBroschüreunddesOnlineAuftrittsunterliegenIntervetDeutschlandGmbHundderVeterinariaAG.EineVeröffentlichung–auchauszugsweise–istuntersagt.BeikompletterÜbernahme /Downloadund Publikationdarf dies nur in der vorliegenden FormgeschehenundimmerunterNennungderQuelle.

Immer aktualisiert unter:• www.veterinaria.ch• www.scalibor.ch• www.petsontour.de• www.intervet.de

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Ihre Tierarztpraxis:

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