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DIE REVOLUTION IM BRIEFMARKT EINSICHT IN DIE KRANKENAKTE - EIN ALLTAGSBERICHT

Einsicht in die Krankenakte – ein Alltagsbericht. Wie die E-Zustellung die ärztliche Schweigepflicht unterstützen kann

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Jeder Patient hat das Recht auf Einsichtnahme und Ausfertigung einer Kopie seiner Krankenakte. Auch wenn Krankenhäuser und Ärzte ihre Befunde bereits jetzt zumeist elektronisch speichern - ein Versand via E-Mail ist aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und des damit zusammenhängenden Datenschutzes nicht möglich. Daher werden die Unterlagen, welche schnell einen kleinen Stapel Papier umfassen, nach wie vor ausgedruckt, mit der Post versandt, und vom behandelnden Arzt, Krankenhaus oder Ombudsmann wieder eingescannt. Sie denken jetzt an ELGA, den elektronischen Gesundheitsakt? Ältere medizinische Daten werden nicht in den elektronischen Gesundheitsakt nachgetragen. Somit ist ein vollständiger Verzicht auf den postalischen Versand der medizinischen Unterlagen auch in den nächsten Jahren nicht umsetzbar. Einziger Ausweg, um sich den hohen administrativen Aufwand zu sparen, bietet die E-Zustellung, da sie wie ein Einschreiben sowohl den Vorgaben der ärztlichen Schweigepflicht wie die des Datenschutzes entspricht.

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DIE REVOLUTION IM BRIEFMARKT

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Inhaltsverzeichnis Einsicht in die Krankenakte – ein Alltagsbericht. Wie die E-Zustellung die ärztliche Schweigepflicht unterstützen kann. ......................................................................................................... 3

Die Elektronische Gesundheitsakte – was kann sie wirklich? ......................................................... 3

Der Patient als Eigentümer seiner Krankenakte ................................................................................ 4

Umfassende Einsicht in die Krankenakte nur in Papierform? .......................................................... 5

Medizinische Kommunikationsplattformen........................................................................................ 5

Mittels E-Zustellung binnen Minuten die Krankenakte erhalten ................................................... 6

Links ........................................................................................................................................................... 7

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Einsicht in die Krankenakte – ein Alltagsbericht. Wie die E-Zustellung die ärztliche Schweigepflicht unterstützen kann. Unlängst meldete sich eine liebe Freundin mit der Bitte um Auskunft. Das Postserver-Team müsste doch Bescheid wissen, wie man unkompliziert und schnell eine Abschrift der Krankenakte einer Verwandten bekommt.

Krankenhäuser speichern ihre Befunde bereits jetzt zumeist elektronisch. Ein Versand via E-Mail ist allerdings aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und des damit zusammenhängenden Datenschutzes nicht möglich. Daher werden die Unterlagen, welche schnell einen kleinen Stapel Papier umfassen, nach wie vor ausgedruckt, mit der Post versandt, und vom behandelnden Arzt, Krankenhaus oder Ombudsmann wieder eingescannt.

Die Elektronische Gesundheitsakte – was kann sie wirklich?

Unser erster Gedanke war an die elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA. In wie weit ist es aktuell möglich, dass ein behandlungs-übernehmender Arzt elektronisch Einsicht in die Gesundheitsakte erhält?

Auch wenn ELGA bereits in vielen Köpfen herumspukt, in Wirklichkeit befindet sich diese noch im Umsetzungsprozess und wird erst in einigen Jahren Realität sein.

2014 Das ELGA-Portal und die ELGA-Widerspruchsstelle sind seit Anfang 2014 in Betrieb.

2015 Ab Ende 2015 folgen die Spitäler der Bundesländer Kärnten, Steiermark, Oberösterreich Tirol und Wien sowie die Unfallkrankenhäuser der AUVA schrittweise mit ELGA in Echtbetrieb. Das bedeutet aber nur, dass diese öffentlichen Spitäler die Entlassungsbriefe und ausgewählte Labor- und Radiologiebefunde ihrer Patientinnen und Patienten im Wege von ELGA verfügbar machen.

2016 Bis Mitte 2016 werden alle öffentlichen Spitäler sowie die AUVA-Unfallkrankenhäuser in Österreich ELGA verwenden. Im ELGA-Gesetz ist zudem festgelegt, dass ab Mitte 2016 Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag, Gruppenpraxen, selbstständige Ambulatorien sowie Apotheken ELGA und e-Medikation nutzen.

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2017 Ab Jahresbeginn 2017 sollen dann auch die privaten Krankenanstalten folgen. Ebenfalls ab 2017 sollen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie medizinische Register einbezogen werden.

2022 Die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenvertrag sollen ab 2022 mit ELGA arbeiten.

Festzuhalten ist allerdings, dass rückwirkend keine ELGA-Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt werden.

Der Patient als Eigentümer seiner Krankenakte

Ziel der klinischen Dokumentation ist die vollständige, korrekte und zeitnahe Aufzeichnung aller klinisch relevanten Patientendaten (z.B. Vitalparameter, Anforderungen, Befunde, Entscheidungen, Termine).

Grundsätzlich ist der Patient Eigentümer seiner Krankenakte und kann anderen Personen den Zugriff erlauben oder verweigern und hat auf Grund des Behandlungsvertrages das Recht in seine eigene Krankengeschichte Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist auch ausdrücklich in einigen Gesetzen und in der Patientencharta beschrieben. Einsichtsberechtigt sind neben dem Patienten, dessen gesetzlicher Vertreter, eine Vertrauensperson, die der Patient zur Einsicht ermächtigt und Patientenanwälte bei untergebrachten Patienten. Zusätzlich können Gerichte, Behörden, Sozialversicherungsträger, weiterbehandelnde Ärzte oder Krankenhäuser ein Einsichtsrecht bzw. ein Übermittlungsrecht beanspruchen.

Der Patient hat ebenso auch das Recht auf Anfertigung von Abschriften und Kopien der Dokumentation über seine Krankengeschichte. Demnach ist der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus verpflichtet, dem Patienten gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.

Anträge für eine Einsichtnahme, wie eine Vertretungs-Erlaubnis müssen schriftlich erfolgen. Sie können aber getrost auf den postalischen Weg verzichten. Der Gesetzgeber hat mit dem Signaturgesetz die qualifizierte digitale Signatur der handschriftlichen gleichgesetzt. Wie bereits vom Online-Banking bekannt, wird hier ein TAN auf das Mobiltelefon geschickt.

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Umfassende Einsicht in die Krankenakte nur in Papierform?

Allein schon aufgrund der Tatsache, dass ältere Daten nicht in den elektronischen Gesundheitsakt nachgetragen werden, ist ein vollständiger Verzicht auf den postalischen Versand der medizinischen Unterlagen offenbar nicht umsetzbar. Einziger Ausweg, um sich diesen hohen administrativen Aufwand zu sparen, bietet die E-Zustellung, da sie wie ein eingeschriebener, eigenhändig zugestellter und mit Rückschein versehener Brief sowohl den Vorgaben der ärztlichen Schweigepflicht wie die dem Datenschutz entspricht.

Schlüssel für Ärzte wie Patienten bleibt und ist hier die eindeutige Authentifizierung von Sender und Empfänger.

In Österreich wurde Mitte des Jahres 2005 der Krankenschein von der e-card vollständig abgelöst. Die Karte dient dabei selbst nicht als Träger von Anwendungsdaten, sondern enthält lediglich administrative Daten des Karteninhabers, wie der Name und die Versicherungsnummer. Die e-card ist für den Patienten zudem der Schlüssel zum Gesundheitssystem und ermöglicht durch die Bürgerkartenfunktion auch den Zugang zu Services des E-Government.

Da jedoch nicht jeder zu Hause ein entsprechendes Bürgerkarten-Lesegerät besitzt, bietet auch hier die Handysignatur einen praktischen Ausweg. Einmalig aktiviert kann sie nicht nur als digitaler Unterschrift-Ersatz, sondern quasi als Personalausweis im Internet verwendet werden.

Medizinische Kommunikationsplattformen

Elektronische Befundübertragungssysteme wie Medicalnet und DaMe stehen Ärztinnen und Ärzten bereits seit Längerem zur Verfügung. Es handelt sich bei den Systemen um eine "gerichtete Befundübertragung". Das bedeutet, Befunde werden ausschließlich an den Arzt übermittelt, der den Auftrag dazu erteilt hat. Außerdem erfolgt die Übermittlung automatisch. Gleichzeitig wird der auftraggebende Arzt darüber informiert, dass ein Befund vorliegt. Ärztinnen und Ärzte können auf diesem Weg Befunde auch dann einsehen, wenn der betroffene Patient gerade nicht vor Ort ist. Die Übertragung der Befunde erfolgt über gesicherte geschlossene Datennetze, zu denen nur Mediziner Zugang erlangen können.

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DaMe – Datennetz der Medizin DaMe garantiert allen Ärzten durch die Anbindung an das Gesundheits Informations Netzwerk (GIN) entsprechende Datensicherheit rund um die Patientendaten. Ein Firewall-geschützter Internet-Zugang sichert die Datenverbindung. Die elektronische Unterschrift wird zur Authentifizierung der Nutzer eingesetzt. Verbunden ist die Nutzung von DaMe mit monatlichen Gebühren sowie einmaligen Kosten, die je nach Produktausprägung die Installation bzw. Freischaltung und Bereitstellung der Hardware inkludieren.

Medical net - Plattform für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen Medical net bietet in frei kombinierbaren Modulen eine direkt am PC zu installierende Software, die der sicheren Versendung von Patientendaten dient. Es handelt sich hierbei um ein geschlossenes medizinisches Kommunikationsnetz im Internet, an das Ärzte, Kliniken und Labors angeschlossen sind. Empfangsbestätigungen geben dem Versender die Sicherheit, dass die Informationen korrekt empfangen und weiterverarbeitet wurden.

Mittels E-Zustellung binnen Minuten die Krankenakte erhalten

Gleich vorweg – für die E-Zustellung mit Postserver benötigen Sie weder Hardware, die angekauft werden muss, noch Software, die sie installieren. Sie zahlen keine monatlichen Gebühren, werden von keinen Freischaltkosten überrascht und der Empfang ist selbstverständlich kostenfrei. Eine Versendung kostet inklusive Mehrwertsteuer 50 Cent und kann bis zu 50 MB an Daten enthalten. Die Nutzung der E-Zustellung steht sowohl Medizinern, wie auch Privatpersonen, Firmen, Juristen und Behörden offen und ist somit keine einseitige Lösung für eine begrenzte Nutzer-Gruppe. Als Mediziner ersparen Sie sich den administrativen Aufwand und die hohen Brief-Portokosten. Als Patient können Sie ohne großem Hin und Her von Ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.

Unsere Freundin hat die Nutzung der E-Zustellung die Betreuung ihrer Verwandten erleichtert und wir danken den Medizinern für ihr rasches Handeln – im Sinne der Patienten!