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1 EMPFEHLUNGEN zum formalen Aufbau einer Diplomarbeit (Auszüge aus der 4. Auflage der Broschüre „Der formale Aufbau ei- ner Diplomarbeit - Hinweise, Beispiele, Muster, die sich derzeit in der Überarbeitung befindet)

EMPFEHLUNGEN zum formalen Aufbau einer … · 1.2.1 Begriff und Arten von ... 1.2.3 Stiftungen 13 2 Rechtsobjekte 13 2.1 ... Fachliteratur zum wissenschaftlichen Arbeiten stellt verschiedene

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EMPFEHLUNGEN

zum

formalen Aufbau einer Diplomarbeit

(Auszüge aus der 4. Auflage der Broschüre „Der formale Aufbau ei-ner Diplomarbeit - Hinweise, Beispiele, Muster, die sich derzeit in

der Überarbeitung befindet)

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1 Inhalt und formaler Aufbau der Diplomarbeit 1.1 Äußere Form Die formellen Regelungen zur Diplomarbeit finden Sie in § 21 der Satzung der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSV-Satzung) vom 07. Januar 2010. Die eidesstattliche Erklärung am Ende der Arbeit muss die Original-unterschrift des Verfassers tragen. Bei der Wahl der Randbreite auf den Textseiten ist zu beachten, dass bei der Bindung genügend Reserve für den Bundverschnitt vorgesehen ist. Die äußere Form der Diplomarbeit ist die Visitenkarte der Autorin bzw. des Autors!

1.2 Verbindliche Reihenfolge der Diplomarbeitsteile • Titelblatt (nach Muster) • ggf. Vorwort • Gliederung/Inhaltsverzeichnis • Abkürzungsverzeichnis • ggf. Darstellungsverzeichnis (Grafiken) • Text1 • Thesen • ggf. Anlagen/Anhang • Literaturverzeichnis • Eidesstattliche Erklärung

1.3 Seitennummerierung

Die Seiten bis zum Textanfang nummeriert man mit römischen Ziffern. Der ei-gentliche Text erhält – beginnend bei der Zahl „1“ – arabische Ziffern. Dem Text nachfolgende Teile der Arbeit werden mit römischen Seitenzahlen fortgesetzt. Die Titelseite ist die Seite „I", erhält jedoch keine sichtbare Seitenzahl. Leere Seiten (sog. Vakatseiten) werden mitgezählt, tragen aber keine sichtbaren Seitenzahlen.

1 Gemäß § 21 der Satzung sollen ca. 40 Seiten geschrieben werden.

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1.4 Gestaltung des Titelblatts Bestandteile: • Titel • Untertitel • "Diplomarbeit" • "an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen" • Fachbereich Fachbereichsname • vorgelegt von Vorname Name • aus Wohnort • Meißen, Tag, Monat, Jahr

Ränder: • oben ca. 6,5 cm • unten ca. 5,5 cm • links und rechts mindestens 3 cm.

Abstände: • Bei längeren Titeln und/oder Untertiteln sollten die Verhältnisse der Ab-

stände von Titelblattbestandteilen erhalten bleiben.

Formatierung/Schriftgrößen:

• Alle Teile der Titelblattbeschriftung auf die Seitenbreite bezogen zent- rieren. • Titel 16 pt, Untertitel 14 pt, fett setzen. • "Diplomarbeit" 14 pt, fett, gesperrt bzw. mit um 4 pt erweitertem Zei- chenabstand schreiben. • "an der ... " bis zum Datum 12 pt, fett formatieren.

Ein Beispiel ist im Anhang zu finden.

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1.5 Hinweise für die Gliederung Empfohlene formale Gliederung:

1 Erstes Kapitel

1.12 Erster Abschnitt (innerhalb des ersten Kapitels)

1.1.1 Erster Unterabschnitt (innerhalb des ersten Abschnitts des ersten Kapitels)

1.1.2 Zweiter Unterabschnitt (innerhalb des ersten Abschnitts des ersten Kapitels)

1.2 Zweiter Abschnitt (innerhalb des ersten Kapitels)

usw.

Hinweis: In der Diplomarbeit sollte möglichst nur im besonderen Falle eine tie-fere Gliederung vorgenommen werden.

Beispiel: Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtssubjekte 3 1.1 Natürliche Personen 4 1.1.1 Rechtsfähigkeit 6 1.1.2 Handlungsfähigkeit 7 1.2 Juristische Personen 9 1.2.1 Begriff und Arten von juristischen Personen 11 1.2.2 Rechtsfähige Vereine 12 1.2.3 Stiftungen 13 2 Rechtsobjekte 13 2.1 Begriff der Sachen 15 usw.

Technischer Gestaltungshinweis für das Inhaltsverzeichnis: Als hilfreich erweist sich hierbei die Tabellendarstellung eines Textverarbeitungssystems ohne sicht-baren Rahmen oder das Verfahren der automatischen Erstellung eines Inhalts-verzeichnisses im jeweiligen Programm.

2 Bei mehreren Gliederungsziffern trägt die letzte Ziffer nach DIN 5008 keinen Punkt.

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Alternative Möglichkeiten einer inhaltlichen Gliederung

Die Thematik der Diplomarbeit und die inhaltliche Gliederung sind eng mitein-ander verbunden. Die geeignete Gliederung wird sinnvollerweise individuell und nach Absprache mit dem Betreuer für jede Diplomarbeit festgelegt.

Chronologische Gliederung: Die Anordnung der Inhalte erfolgt beispielsweise nach der zeitlichen Abfolge der Ereignisse. Historische Betrachtungen bieten sich an.

Vom Allgemeinen zum Speziellen: Von einem Gesetzes- oder Regelwerk ausge-hend wird die Gliederung bis zu konkreten Fällen entwickelt.

Vom Speziellen zum Allgemeinen: Ausgehend von einem Praxisfall wird z. B. eine neue abstrakt-generelle Norm entwickelt.

Dialektisch: These - Antithese - Synthese: Die Gliederung beginnt mit Ab-schnitten, die ein System von klaren, eindeutig formulierten Aussagen enthalten, die entgegenstehenden Aussagen in weiteren Abschnitten gegenübergestellt werden. In einer Polemik nach streng logischen Regeln der Beweisführung wer-den neue Aussagen erarbeitet.

Systemanalytisch: Ziel - Problem - Mittel - Nebenwirkungen: Nach der Angabe einer Zielstellung erfolgt der Problemaufriss zur Thematik. Die in Betracht kommenden Mittel zur Problemlösung werden benannt und bewertet.

1.6 Abkürzungsverzeichnis Zugelassen sind alle Abkürzungen, die im DUDEN stehen. Sie müssen nicht in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden.3 Alle anderen Abkürzungen müssen in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden (z. B. FHSV). Dort sind alle Abkürzungen und Formelzeichen, die über das Sprach- und Fachübli-che hinausgehen, aufzunehmen. Reine Faulheitsabkürzungen (z. B. BWL) dür-fen nicht verwendet werden.

Es gibt spezielle Abkürzungswörterbücher für bestimmte Fachgebiete, z. B. für Juristen (Kirchner). Auf diese ist gegebenenfalls Bezug zu nehmen. Als Grund-regel gilt: Die Lesbarkeit der Arbeit darf nicht unter einer Flut von Abkürzun-gen leiden. Das Abkürzungsverzeichnis ist dem Inhaltsverzeichnis nachzustel-len. Ein Beispiel für ein Abkürzungsverzeichnis ist im Anhang abgedruckt.

3 Abkürzungsverzeichnisse dürfen nicht mit „Selbstverständlichkeiten" überfrachtet werden!

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2 Der Text 2.1 Mustertext

Nachstehend ist ein vollständiger Mustertext mit Kapitel- und Abschnittsüber-schriften, Fließtext und Fußnoten zu finden. Verbindlich festgelegt sind Seiten-ränder und Seitennummerierung. Die Vorgaben sind im Anschluss an folgenden Mustertext erläutert:4

3 Stil 3.1 Sprachliche Ausarbeitung Der persönliche Stil kennzeichnet unverwechselbar einen Autor und ist zugleich Voraussetzung für dessen Erfolg. Wissenschaftliche Texte dienen jedoch in ers-ter Linie der Darstellung und kritischen Diskussion eines Sachproblems. Auch wenn deshalb diese Arbeiten kein geeignetes Terrain für Stilübungen darstellen, sollte für die sprachliche Ausarbeitung einige Mühe aufgewandt werden, denn es entsteht leicht der Verdacht: Wer unscharf schreibt, hat auch unklar gedacht.5

An dieser Stelle muss auf die zahlreichen sprachkundlichen Werke verwiesen werden;6 eine annähernd vollständige Auflistung auch nur der abschreckendsten Stilfehler in der Fachliteratur soll der Beurteilung durch Spezialisten vorbehal-ten bleiben. 7

3.2 Stilistische Probleme Einige der - häufig a u s Unwissenheit - sehr verbreiteten stilistischen Probleme seien aber dennoch hier kürz erwähnt:

Jede Wissenschaft kennt und liebt ihre eigenen Fachausdrücke und Abkür-zungen. Verwendung und Umfang müssen aber in jedem Einzelfall sorgfältig auf das Ziel und den Leserkreis einer Arbeit abgestimmt werden; themenspezifi-sche Abkürzungen sollten - wenn überhaupt - höchst sparsam angewendet und müssen in einem entsprechenden Abkürzungsverzeichnis erklärt werden.8

Fremdwörter, fremdsprachliche Ausdrücke und Modewörter können - sparsam angewendet und richtig benutzt - zum "Salz in der Suppe" werden. Wie wenig Salz aber eine f e i n ausgewogene Suppe schon ungenießbar macht, zeigt fol-

4 Mustertext vgl. Theisen 1993, S. 84 ff. 5 vgl. Kliemann, 1973, S. 138 f. 6 Statt aller Reiners 1991, S. 22 sowie mit treffenden Beispielen Krämer 1993, S. 86 ff. 7 vgl. die instruktiven Beispiele bei Standop 1990, S. 174 ff. 8 vgl. die Ausführungen zum Abkürzungsverzeichnis.

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gendes themenbezogenes Beispiel: "Wie klar man sich ausdrückt, hängt von vie-len Imponderabilien ab."9

3.3 Umfang und Gestaltung des Textes

Es kann 11 pt als Schriftgröße und „Arial“ als Schriftart mit entsprechendem Zeilenabstand gewählt werden. Einzüge in anderer Schriftgröße sollten in der wissenschaftlichen Arbeit unterbleiben. Blocksatz oder Flattersatz (linksbündig) sind erlaubt und jeweils konsequent in der Arbeit beizubehalten. Zum Hervorhe-ben einzelner Wörter sind übliche Zeichenformatierungen wie Fettdruck und/oder Kursivdruck erlaubt. Die Seitenzahlen erscheinen am unteren Seiten-rand, wobei neue Kapitel auf einer neuen Seite beginnen. Abschnittsüberschrif-ten sind durch je eine Leerzeile vom vorhergehenden Text und vom folgenden Text abzusetzen; mehrstufige Abschnittsnummern erhalten am Ende keinen Punkt, vgl. auch Inhaltsverzeichnis des Heftes.

Für grammatikalische und orthografische Fragen gilt der neue DUDEN. Typo-grafische Regeln sind im Internet beispielsweise unter http://www.din5008.de zu finden.

3.4 Quellennachweis und Textergänzung Fremdes Gedankengut muss grundsätzlich ausgewiesen werden, ganz gleich, in welcher Form es vorliegt. Dabei sind wörtliche von sinngemäßen Zitaten zu un-terscheiden. Wörtliche Zitate werden im Text durch Anführungszeichen („…“) gekennzeichnet; der Quellennachweis beginnt unmittelbar mit Nennung der Quelle. Sinngemäße Zitate sind im Text nicht erkennbar; sie werden am Beginn des Quellennachweistextes mit „vgl.“ kenntlich gemacht.

Es besteht ein Wahlrecht, Zitatnachweise in der Fußnote oder im Text in Klam-mern anschließend an das Zitat (sog. Harvard-Methode) zu führen. Allerdings ist der Quellennachweis in der Fußnote in den Rechtswissenschaften üblich. Hat man sich einmal für eine Art der Nachweisführung entschieden, so ist diese Ver-fahrensweise bis zum Ende der Diplomarbeit durchzuhalten. Die einschlägige Fachliteratur zum wissenschaftlichen Arbeiten stellt verschiedene Verfahren vor.10

Alles, was den Fluss des eigentlichen Textes stört, kann in einer Fußnote Platz finden. Die Fußnotenziffer im Fließtext erscheint jeweils nach der Interpunktion.

9 Standop 1990, S. 16; ein noch schlimmeres Beispiel: „Dies bedeutet kein Plädoyer für einen monoton parataktischen, in ein Stakkato kurzer Hauptsätze zerhackten Stil" (Poenikke 1988, S. 116). 10 Einige Standardwerke zum wissenschaftlichen Arbeiten sind im Beispiel-Literaturverzeichnis zu finden.

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Auch Meinungen, die von der im laufenden Text geäußerten abweichen oder entgegengesetzt sind, darf man in einer Fußnote wiedergeben. Dort ist gegebe-nenfalls auch Platz für Hinweise auf weiterführende Literatur, Querverweise auf andere Textstellen der Arbeit, Randbemerkungen, Zusatzinformationen und sta-tistische Angaben. Prinzipiell gilt, dass für die Arbeit wichtige Gedanken und Bemerkungen im Text stehen müssen und deshalb nur in Ausnahmefällen Fuß-noten auf einer Seite länger als der Text sein dürfen.

3.5 Zitierregeln Die Zitierregeln sprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer ab.

Folgende Grundregeln sollten bei der Erfassung bibliographischer Informationen für Literaturverzeichnisse beachtet werden. Jeder Titel ist grundsätzlich mit sei-nen bibliographischen Angaben in das Literaturverzeichnis aufzunehmen. Die Bestandteile der Literaturreferenz sind in der DIN 1505 angegeben und dort auch nachzulesen.11 Die Eintragung muss folgenden Kriterien genügen:

- Richtigkeit (fehlerfreie Angaben), - Vollständigkeit (Wiedergabe aller relevanten Angaben), - Einheitlichkeit (Beibehalten einer bestimmten Systematik), - Übersichtlichkeit (äußere Gestaltung).

Im Zitatnachweis, z. B. in der Fußnote, genügt im allgemeinen der so genannte Kurzbeleg: die Angabe des Verfassers mit seinem Nachnamen, des Erschei-nungsjahres und der betreffenden Seite (bzw. des Seitenbereiches) der genauen Literaturfundstelle. Ist eine Verwechslung mit anderen Publikationen möglich, so kann der Zitatnachweis z. B. um ein Schlagwort des Titels ergänzt werden.

Die Anzahl wörtlicher Zitate sollte begrenzt sein; es geht um eine eigene wis-senschaftliche Leistung! „Wörtlich" bedeutet exaktes Kopieren. Der Origi-nalwortlaut ist dann ausschlaggebend, wenn eine Änderung des Wortlauts zu einer anderen Interpretationsmöglichkeit führt. Dies ist vor allem bei Definitio-nen, Auszügen aus Urteilen und Gesetzestexten sowie bei Formeln der Fall. Auslassungen aus Originaltexten werden durch Punkte „..." und Einfügungen in solche werden durch eckige Klammern gekennzeichnet […]. Dabei können die Regeln der Grammatik Veränderungen im Satz zur Folge haben, die wiederum ausgewiesen werden müssen.

Es dürfen nur solche Literaturstellen zitiert werden, die auch tatsächlich einge-sehen und im Text verarbeitet wurden. Aktuelle Publikationen sowie die neueste Auflage sind grundsätzlich älteren Publikationen und Auflagen vorzuziehen, so-

11 vgl. z. B. Bodendorf 2004

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fern die Bearbeitung des Themas nicht die Verarbeitung historischer Quellen erfordert.

Zitierfähig sind alle Quellen und Sekundärmaterialien, die in irgendeiner Form - wenn auch, wie bei Hochschulschriften, in gewissem Maße beschränkt veröf-fentlicht worden sind. Nicht zitierwürdig sind dagegen Publikumszeitschriften ("Die Bäckerblume", "Hör zu", "Brigitte" u. a.) und entsprechende Publikatio-nen. Die Grenze zwischen derartigen Druckerzeugnissen und den zitierfähigen Veröffentlichungen ist allerdings fließend: So können aus aktuellem Anlass auch Berichte aus Publikumsmedien ("Stern", "Der Spiegel", "Die Zeit", "Ma-nager Magazin" etc.) geboten sein, wenngleich diese Zeitschriften überwiegend nicht zitiernotwendiges Allgemeingut enthalten.

Bei sinngemäßen Zitaten ist Vorsicht geboten! Formulierungsleistungen des an-deren Autors dürfen nicht einfach als eigene übernommen werden. Die Absicht und der Sinn der Aussagen des fremden Gedankengutes müssen erhalten blei-ben.

Beispiel für wörtliche Zitate: Text:"... Management umfasst die zielorientierte Gestaltung und Steuerung von Organisationen ...".1

Fußnote: 1 Hentze 1987, S. 171.

Literaturverzeichnis: Hentze, Joachim, Die Steuerung von Organisationen, München 1987

Sinngemäße Zitate werden, wie bereits ausgeführt, im Ziatatnachweis mit dem Zusatz "vgl." kenntlich gemacht.

Beispiele für sinngemäße Zitate: Text 1: Nach Humm ist die Expertenbefragung das Verfahren, das bei der Erhe-bung von Stellenanforderungen am häufigsten praktiziert wird.1

Fußnote: 1 vgl. Humm 1978, S. 26 f.

Literaturverzeichnis: Humm, Sebastian, Die Experten im Betrieb, Aachen 1978

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Beachte: Mit einem Quellenhinweis sind auch solche Angaben zu versehen, die nicht der Literatur entnommen, sondern z.B. durch persönliche Befragun-gen in Erfahrung gebracht worden sind. 12

3.6 Arten zitierbarer Literatur mit Beispielen Grundsätzlich gilt, dass akademische Grade und Titel sowie die Rechtsform von Firmen (die XY-AG) nicht genannt werden.

A Buch Unter einem Buch wird hier jede selbstständige Veröffentlichung verstanden (z.B. Monographien oder Sammelbände, nicht jedoch (unselbstständige) Bei-träge in Sammelbänden).

1) Ein Urheber muss genannt werden, dies kann sein ein: • Verfasser: alle angeben, Nachname vorangestellt • Herausgeber: max. 3 angeben, nachgestellt (Hrsg.) • Körperschaftliche Urheber, z. B. Statistisches Bundesamt (Hrsg.)

2) zwingend Sachtitel 3) optional Zusatz zum Sachtitel/Untertitel 4) optional Bandangabe und Bandsachtitel 5) zwingend Auflage (ab der 2.) 6) zwingend alle Erscheinungsvermerke:

• Erscheinungsort (nur der erste) • Verlag (nur der erste) • Erscheinungsjahr.

Beispiel: Buch Kühl, Kristian: Strafrecht – Allgemeiner Teil, 4. Aufl., München: Verlag Vah-len, 2002.

B Artikel Artikel sind Beiträge in Fachzeitschriften.

Elemente des Zitats im Literaturverzeichnis:

• alle Verfasser; Nachname vorangestellt; • Titel des Aufsatzes; • vorangestellt „in:“ Name der Zeitschrift;

12 Ein Beispiel für den Quellenhinweis einer eigenen Erhebung wäre: „1 Quelle: Eigene Erhe-bung.

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• Nummer des Jahrgangs, Band des Jahrgangs; • Erscheinungsjahr (in Klammern ); • Zeitschriftennummer; • erste und letzte Seite der Quelle.

Beispiel: Zeitschrift Zimmermann, Ewald. Gebührenkalkulation in den neuen Bundesländern, in: Der Gemeindehaushalt, Jg. 39 (1999), Nr. 5, S.73-79.

Beispiel: Zeitung Gutenberg, Erich, Management, in: Sächsische Zeitung, Jahrgang 29, Nr. 150 vom 27.10.99, Ausgabe Meißen, S. 25.

C Akademische Arbeit Als akademische Arbeiten kommen Studien- und Diplomarbeiten sowie Disser-tationen bzw. Habilitationsschriften in Betracht.

Beispiel: Dissertation Schröder, Rainer: Rechtsfrage und Tatfrage in der normativistischen Institutio-nentheorie Ota Weinbergers. Zur Kritik eines institutionalistischen Rechtspositi-vismus, Dissertation, Berlin: Duncker & Humblot, 2000.

D Forschungsberichte Forschungsberichte sind Veröffentlichungen einer Hochschule oder sonstigen Forschungseinrichtung.

Beispiel: Forschungsbericht Zimmermann, Roland; Butscher, Robert: Agentengestützte Auftragsüberwa-chung in Supply Chains, Universität Nürnberg-Erlangen, Lehrstuhl Wirt-schaftsinformatik II, Forschungspapier 12/01, 2001.

E Sammelwerk, Festschriften Ein Sammelwerk umfasst mehrere Fachbeiträge einzelner Autoren unter einer gemeinsamen Thematik, die von einem oder mehreren Herausgebern zusam-mengestellt wurden. Festschriften erscheinen zu bestimmten Anlässen, z.B. zum Hochschuljubiläum, und tragen die gleichen Kennzeichen wie Sammelwerke.

Elemente des Zitats im Literaturverzeichnis:

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• Verfasser; Nachname vorangestellt; • Titel des Aufsatzes, • vorangestellt „in:“ Name(n) des/der Herausgeber(s) (Hrsg.); • Titel des Sammelwerkes; • Erscheinungsort • Erscheinungsjahr, • Erste und letzte Seite oder Spalte.

Beispiel: Sammelwerk Hüchting, Paul, Bankkredit, in: Büschgen, Hans (Hrsg.): Handwörterbuch der Finanzwirtschaft, Stuttgart: Schäffer-Verlag, 1988, Sp. 109-117.

F Elektronisches Buch Unter einem elektronischen Buch soll in Analogie zum klassischen Buch eine selbständige Veröffentlichung überwiegend als Text dargestellter Inhalte ver-standen werden. Charakteristisch für diese Publikationsform ist, dass der Ver-trieb über Verlage oder verlagsähnlich erfolgt. Typischerweise wird die CD als Datenträger verwendet.

Neben der Art des Datenträgers sollten auch besondere (d.h. nicht offensichtli-che) technische Voraussetzungen, die zum Lesen des Datenträgers erfüllt sein müssen (z.B. Verfügbarkeit bestimmter Software), aus dem Beleg hervorge-hen.

Beispiel: Elektronisches Buch Uhr, Wolfgang; Günther, Thomas (Hrsg.): BWL-Lernsoftware – Controlling, Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 2001.

Sofern mehrere selbstständige Bücher auf einem Datenträger enthalten sind, ist das jeweils verwendete Buch unter Angabe der genauen Bezeichnung des Da-tenträgers zu belegen. Die Angabe des Titels einer CD-ROM ist Pflicht, falls dieser vom Titel des elektronischen Buches abweicht.

G Datenbanken Dokumente aus Volltext-Datenbanken, die auch im Druck erschienen sind, soll-ten normalerweise in der gedruckten Form verarbeitet werden. Sofern dies nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, verfährt man bei der Erfassung wie beim ge-druckten Äquivalent, vermerkt jedoch zusätzlich die verwendete Datenbank und deren Anbieter.

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Faktendatenbanken sind analog zu klassischen Nachschlagewerken grundsätz-lich zitierfähig. Beim Beleg der gewonnenen Informationen ist auf Vollständig-keit und Nachprüfbarkeit zu achten, d.h. die Angaben müssen so ausführlich sein, dass der Leser die verwendete Information ohne weitere Nachforschungen in der Datenbank finden kann. Neben dem Anbieter und der genauen Bezeich-nung der Datenbank ist bei Online-Datenbanken wegen der Veränderlichkeit der Datenbank-Inhalte der Tag der Recherche anzugeben; ansonsten gibt man den Stand der Daten lt. Information auf dem jeweiliger Medium an. Materialien aus bibliographischen Datenbanken (z.B. Abstracts) kommen für die selbständige Verarbeitung nicht in Betracht.

Beispiel: Datenbank DOKUMENT 49, DOKNR 56729 ab Zeile 0001 von 0030

H Unveröffentlichte Dokumente, sog. graue Literatur Unveröffentlichte Dokumente dürfen nur verarbeitet werden, wenn die interes-sierende Information nicht in einer für den Leser leichter zugänglichen Form, d.h. als Veröffentlichung, verfügbar ist.

Beispiele: Unveröffentlichte Dokumente Wahlster, Werner: Parsing-Algorithmen für natürliche Sprachen, Skript zur gleichnamigen Vorlesung an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, 1999.

Vorträge, zu denen ein Manuskript des Vortragenden vorliegt, sind wie ein un-veröffentlichtes Dokument im Literaturverzeichnis zu erfassen. Sofern aus-nahmsweise auf Vorträge, die nicht schriftlich niedergelegt wurden, oder auf sonstige mündliche Äußerungen Bezug genommen werden muss, erfolgt die Quellenangabe als Anmerkung. Bei Vorträgen sind anzugeben: Vortragender, Thema, Datum sowie Ort des Vortrags. Bei mündlichen Äußerungen enthält die Quellenangabe: Gesprächspartner, Datum sowie Anlass des Gesprächs.

I Dokumente im World Wide Web

Zur so genannten „grauen“ Literatur gehören auch Veröffentlichungen im Inter-net, da diese nur zeitweilig verfügbar sein können. Deshalb müssen die entspre-chenden Dateien gespeichert werden, um diese bei Bedarf auszudrucken oder auf CD-ROM gespeichert zu übergeben. Es gelten folgende Regeln:

1. Angabe des Namens von Autor/-en oder Herausgebers:

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• Ist das Web-Dokument nicht namentlich gekennzeichnet, wird der Dateiti-tel, der in der Titelzeile des Browsers zu lesen ist, angegeben.

• Dateititel und Titel des Werkes, wie es im Dokumentfenster dargestellt wird, können identisch sein, müssen es aber nicht.

2. Angabe des Titel des Werkes:

Enthalt das Werk im Text einen klaren Titel, so wird dies als der Titel des Werkes angesehen, unabhängig davon, ob der Dateititel anders ausfällt.

3. Angabe der vollständigen URL (Webadresse) und des Download-Datums:

• Die Angabe der URL muss vollständig sein. Es genügt also nicht, nur die Domain (z. B. www.google.de) anzugeben.

• Werden bestimmte Webseiten in einem Frameset dargestellt, ändert sich meistens die URL in der Adressleiste des Browsers nicht, wenn neue Sei-ten in die Rahmenstruktur geladen werden. In diesem Fall sollte die Ad-resse der in den Rahmen geladenen Seite ermittelt werden.

4. Seitenangaben lassen sich für normale Webdokumente nicht machen, da im WWW der Seitenumbruch im Allgemeinen nicht festzulegen ist. Eine Ausnahme bilden PDF-Dokumente, die einen stabilen Seitenumbruch und häufig auch Seitenzahlen aufweisen. Bei diesen muss also die Seitenzahl im Kurzbeleg angegeben werden.

Beispiel: Internet Bodendorf, Freimut: Zitierrichtlinie nach DIN 1505. http://www.wi2.uni-erlangen.de/lecture/wi2_zitierrichtlinie_nach_din_1505.pdf, gef. am 15.03.2005.

J Gesetze und Urteile Bei der Bezugnahme auf Gesetze und (Gerichts-)Urteile sind die in den Rechts-wissenschaften üblichen Regeln zu beachten. Zitiert werden darf demzufolge nur aus Veröffentlichungen des Bundes oder der Länder bzw. unter Angabe des Aktenzeichens und Datums bei Urteilen und Entscheidungen. Bei Kommenta-ren, die sich auf Urteile beziehen, ist es häufig notwendig, neben den Äußerun-gen des Kommentators auch den Wortlaut des Urteils heranzuziehen und zu zi-tieren!

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K Audiovisuelle Informationsquellen

Audiovisuelle Informationsquellen wie Videokassetten, Tonbänder, Rundfunk und Fernsehsendungen sind selbständige Quellen. die nach dem allgemeinen Schema Urheber (Jahr) - Titel - Medium - Ort - Verlag Vertrieb zu belegen sind.

3.7 Literaturverzeichnis

In das Literaturverzeichnis13 sind alle Quellen aufzunehmen, und zwar in alpha-betischer Reihenfolge, ohne auf den Charakter der Quelle (Monografie, Zeit-schrift usw.) Rücksicht zu nehmen. Ausnahme: Gesetze, Verordnungen usw. ge-hören in ein gesondertes Verzeichnis in alphabetischer Reihenfolge und inner-halb des Alphabets in Reihenfolge des Erscheinungsdatums.

Im Literaturverzeichnis wird der Autorenname kursiv gesetzt und durch Dop-pelpunkt vom Titel abgetrennt. Die zweite Zeile wird eingezogen. Am Ende der Literaturangabe steht ein Punkt!

13 Hinweise zum Literaturverzeichnis sind aus Gründen der inhaltlichen Verbindung zu Zi-taten und Quellen bereits hier ausgeführt. In der Reihenfolge der Diplomarbeitsteile steht es nach den Thesen bzw. den ggf. vorhandenen Anlagen, wenn letztere nicht wegen ihres Um-fanges in einem gesonderten Band zusammengefasst werden.

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Beispiel:

Literaturverzeichnis Bänsch, Axel: Wissenschaftliches Arbeiten. Seminar- und Diplomarbeiten,

8.Aufl., München: Oldenbourg 2003.

Bodendorf, Freimut: Zitierrichtlinie nach DIN 1505. http://www.wi2.uni-erlangen.de/lecture/wi2_zitierrichtlinie_nach_din_1505.pdf, gef. am 15.03.2005.

Dils, Thomas/Frohme, Andreas/Renger, Norman: Juristische Hausarbeiten mit Word für Windows 2000. Methodik, Formalien und praktische Hil-fen für die Erstellung von juristischen Referaten, Übungs- und Examenshausarbeiten mit Dokumentvorlagen, Makros und Text-beispielen auf Diskette, Fuldabrück: LexiCom 1999.

Eco, Umberto: Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt, 9. Aufl., Heidelberg: UTB, 2002.

Seewald-Renner, Ingo: Wie finde ich juristische Literatur?, 3. Aufl., Berlin: Spitz, 1997.

Tettinger, Peter J: Einführung in die juristische Arbeitstechnik. 3.Aufl., München: C.H. Beck, 2003.

Theisen, Manuel Rene: Wissenschaftliches Arbeiten, 9. Aufl., München: Vah-len, 2003.

Wiedemayr, Andrea: Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Bayern, Ei-ne Untersuchung anhand der Institutionalisierungsgeschichte, in: Bay VBI. 1994, S. 114 – 117.

Beispiel für ein Gesetzesverzeichnis:

Gesetz über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 17. Juli 1992 SächsGVBI. S. 339

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 11. Januar 1993, BGBI. I S.1126

Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) vom 15. April 1992, Sächs. GVBl. 1992, S.164

Es ist die genaue Fassung des Gesetzes, die der Arbeit zugrunde liegt, anzuge-ben!. Es dürfen im Nachweis nur die amtlichen Abkürzungen verwendet wer-den!

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4 Abschluss der Arbeit und Abgabe 4.1 Thesen Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der wesentlichen Er-gebnisse in Thesen. Diese Kurzform der Darstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse. Darüber hinaus kann es hier angebracht sein, wei-terführende Zusammenhänge anzusprechen. Der Umfang der Thesen sollte auf eine Seite beschränkt bleiben. Zur leichteren Orientierung ist es sinnvoll, die Thesen zu nummerieren.

Beispiel:

1. Die Einführung des neuen Verfahrens zur Vereinfachung von Baugenehmi-gungen für private Eigenheime hat unter den o.g. Bedingungen folgende Kon-sequenzen: ...

2. Die Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat nicht die erhoffte Libe-ralisierung der Jugendarbeit zur Folge gehabt. Das äußert sich in ...

Hinweis: Der Leser geht davon aus. dass die Thesen unmittelbaren Bezug zu der Diplomarbeit haben. Daher ist es nicht notwendig, in der Formulierung auf den Fließtext Bezug zu nehmen.

4.2 Anlagen

In Betracht kommen: Fragebögen aus empirischen Untersuchungen, Dokumen-tationen zu Datenverarbeitungsprogrammen, kopierte Dokumente, Tafeln, Ta-bellen, Karten, grafische Darstellungen, fotografisches Material o. ä.

Zum Inhalt der Anlagen bzw. des Anhangs zählt alles, was den Lesefluss im Text stören würde, aber zum besseren Verständnis der Arbeit notwendig ist. Al-lerdings: Der Anhang ist keine stille Reserve für übrig gebliebenen Text. Hier darf nur dokumentiert werden.

Der Anhang muss in sich geordnet und nummeriert sein. Ihm geht eine Über-sicht voraus. Jede Anlage beginnt auf einem neuen Blatt. Sie ist mit „Anlage ..." zu kennzeichnen.

Beispiel: Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Fragebogen zur empirischen Erhebung Anlage 2: Grafische Auswertung der Untersuchungsergebnisse aus 3. 1

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Anlage 3: Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 39 „Oberes Albtal" der Ge- meinde Oberflockenbach

4.3 Eidesstattliche Erklärung

Eine der nachfolgenden eidesstattlichen Erklärungen ist zwingender Bestandteil der Diplomarbeit. Je nach Art der Arbeit als Einzel- oder Gruppenarbeit muss der entsprechende Text nach einem der folgenden Muster erscheinen:

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe, die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die gedruckte und digitalisierte Version der Diplom-arbeit sind identisch.

Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prü-fungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.

Meißen, den Unterschrift

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich meinen Beitrag zur vorliegenden Gruppenarbeit (Kapitel ...) selbständig und ohne Benutzung anderer als der an-gegebenen Hilfsmittel angefertigt habe, das gleiche gilt für die von den auf dem Titelblatt der Arbeit genannten Autoren gemeinsam verfassten Teile (Kapitel ...). Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die gedruckte und digitalisierte Version der Dip-lomarbeit sind identisch.

Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prü-fungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.

Meißen, den Unterschrift

Gestaltungshinweis: Anordnung des Textes im oberen Drittel auf einem geson-derten Blatt, fest mit der Arbeit verbunden, Originalunterschrift auf dem Prü-fungsexemplar.

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4.4 Abgabe der Diplomarbeit in gedruckter und digitaler Form

Nach § 21 Abs. 1 der FHSV-Satzung vom 07. Januar 2010 ist die Diplomarbeit jeweils einmal in gedruckter gebundener und digitalisierter Form abzugeben. Die digitalisierte Form der Diplomarbeit wird in der Bibliothek zehn Jahre ar-chiviert. Sie ist auf einer CD-ROM und in einem bestimmten Datenformat vor-zulegen. Dazu werden nachfolgende Festlegungen getroffen:

Die Diplomarbeit ist in der Regel als eine Datei bereitzustellen, die ohne wei-tere Hilfsmittel mit einem der nachfolgend genannten Softwareprodukte zu be-trachten und auszudrucken ist:

• Microsoft Word für Windows (alle Versionen), • Adobe Acrobat oder Acrobat Reader, • OpenOffice (Textdokument), • StarOffice (Textdokument), • Microsoft Works (Textdokument), • im Ausnahmefall sind auch das allgemeine Datenaustauschformat Rich

Text Format (.rtf) und die Seitenbeschreibungssprache PostScript (.ps/.eps) zulässig.

Bei Bedarf kann der Anlagenteil durch Dateien folgender Formate ergänzt werden:

• Microsoft Excel, • Microsoft Access, • Microsoft PowerPoint, • StarOffice (Tabellenkalkulation, Präsentation, Datenbanken), • OpenOffice (Tabellenkalkulation, Präsentation), • HTML/XML.

Zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Nutzbarkeit sind weiterhin fol-gende Vorgaben zu beachten:

• Als Grafikformate sind zu verwenden : jpg, bmp, gif, tif, wmf/emf, png, ps/eps.

• Es sind eigenständig ausführbare Anwendungen zugelassen. • Dateien mit zugehörigen Betrachtungsprogrammen (Viewer) sind ge-

stattet. Es sind geeignete Formate, vor allem für Grafikdateien, zu wählen, so dass die Speicherkapazitäten der verwendeten Datenträger für die Ablage der Datenbe-stände ausreichen, unter Umständen sind auch Datenbestände zu komprimie-ren.

Weitere Hinweise:

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• Der Autor der Diplomarbeit hat sicherzustellen, dass durch diese Form der elektronischen Publikation auf einem Datenträger keine Urheber-rechte verletzt werden. Gegebenenfalls ist beim Rechteinhaber eine Genehmigung für die elektronische Speicherung einzuholen und dem Datenträger beizufügen.

• Der Autor der Diplomarbeit hat die digitalisierte Form seiner Arbeit auf CD-ROM in einer CD-Box abzugeben. Die CD-Box ist mit dem Na-men, Vornamen und dem vollständigen Titel der Diplomarbeit sowie die CD-ROM mit dem Namen, Vornamen und den ersten fünf Wörtern des Titels der Diplomarbeit zu beschriften.

III

Anlagen

Anlage 1: Muster des Deckblatts einer Diplomarbeit

Anlage 2: Beispiel für ein Abkürzungsverzeichnis

IV

Anlage 1: Muster des Deckblatts einer Diplomarbeit

Buchstaben der Gesetze – Gesetze der Buchstaben

Zur Beziehung von Literatur und Recht

D i p l o m a r b e i t

an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen

Fachbereich Allgemeine Verwaltung

vorgelegt von

Erika Musterfrau

aus Riesa

Meißen, 28.02.2005

V

Anlage 2: Beispiel für ein Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BSHG Bundessozialhilfegesetz EB Erziehungsberatungsstelle EheG Ehegesetz e. V. eingetragener Verein FGG Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit GBO Grundbuchordnung GG Grundgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HbL Hilfe in besonderen Lebenslagen HE Hilfeempfänger HGB Handelsgesetzbuch HLU Hilfe zum Lebensunterhalt HzE Hilfe zur Erziehung JA Jugendamt JVA Justizvollzugsanstalt KG Kommanditgesellschaft KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz MHG Gesetz zur Regelung der Miethöhe nrV nicht rechtsfähiger Verein OHG Offene Handelsgesellschaft SH Sozialhilfe SMTP Simple Mail Transport Protocol SptH sozialpädagogische Familienhilfe TCP/IP Transmission Control Protocol / Internet Protocol URL Universal Resource Locator VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen ZPO Zivilprozessordnung