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Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Nienburg/Weser ___________________________________________
Schlussbericht
über die
Prüfung des Jahresabschlusses
für das
Haushaltsjahr
2014
2
Inhaltsverzeichnis Deckblatt........................................................................................................................... 1 Inhaltsverzeichnis.............................................................................................................. 2 1. Vorbemerkung............................................................................................................... 6 2. Aufgaben der Stadt Nienburg und Prüfungsauftrag...................................................... 8
2.1 Aufgaben der Stadt Nienburg............................................................................... 8 2.2 Rechnungsprüfungsauftrag................................................................................... 8
3. Grundsätzliche Feststellungen...................................................................................... 10 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister................................... 10
I. Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Nienburg........................................... 10 II. Voraussichtliche Entwicklung der Stadt Nienburg............................................. 12
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung.................................................................... 14 4.1 Gegenstand der Prüfung....................................................................................... 14 4.2 Art und Umfang der Prüfung.................................................................................. 14
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung................................. ........... 15 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung................................................................. 15 5.1 Eröffnungsbilanz.................................................................................................... 15 5.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen...................................................... 16 5.3 Jahresabschluss.................................................................................................... 17
6. Entlastung, Veröffentlichung und Vorjahresabschluss.................................................. 18 7. Wesentliche Bewertungsgrundlagen der Bilanz............................................................ 19
AKTIVA........................................................................................................................ 21 1. Immaterielles Vermögen.......................................................................................... 21
1.2 Lizenzen.......................................................................................................... 21 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen................................................................ 21 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand...................................................................... 22 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen................................................................. 23
2. Sachvermögen............................................................................................. ........... 23 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken.................................................................................................. 23 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken – ohne Grundstücke>>>>>>>>>>>>>>>>>> 25 2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken – nur Grundstücke>>>>>>>>>>>>>>>>>>.. 26 2.4 Infrastrukturvermögen>>>>>>>>........................................................ 27 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler.............................................................. 29 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge............................................ 30 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung.............................................................. 31 2.8 Vorräte............................................................................................................ 32 2.9 Anlagen im Bau (ohne geleistete Anzahlungen)............................................. 33
3. Finanzvermögen...................................................................................................... 34 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen........................................................... 34 3.2 Beteiligungen.................................................................................................. 35 3.4 Ausleihungen.................................................................................................. 35 3.5 Wertpapiere......................................................................................... ........... 35
3.5.1 Klitzing – Sozialstiftung........................................................................... 36 3.6 Forderungen.................................................................................................... 43
3.6.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen>>>>>>>>>>>>>>....... 43 3.6.2 Forderungen aus Transferleistungen>>>>>>>>>>>>......... 43 3.6.3 Privatrechtliche Forderungen>>>>>>>>>>>>>>>>>> 43
3.7 Sonstige Vermögensgegenstände.................................................................. 48 4. Liquide Mittel........................................................................................................... 48 5. Aktive Rechnungsabgrenzung..................................................................... ........... 51
3
PASSIVA.......................................................................................................... ........... 51 1. Nettoposition........................................................................................................... 51
1.1 Basis – Reinvermögen.................................................................................... 52 1.2 Rücklagen....................................................................................................... 52 1.3 Jahresergebnis; Fehlbeträge aus Vorjahren................................................... 53 1.4 Sonderposten.................................................................................................. 54
1.4.1 Investitionszuweisungen und -zuschüsse.............................................. 54 1.4.2 Beiträge und ähnliche Entgelte.............................................................. 54 1.4.3 Gebührenausgleich................................................................................. 56 1.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten............................................. 58 1.4.5 Sonstige Sonderposten.......................................................................... 60
2. Schulden.................................................................................................................. 60 2.1 Geldschulden................................................................................................... 60
2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen..................................... 61 2.1.3 Liquiditätskredite..................................................................................... 61
2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen......................................... 61 2.4 Transferverbindlichkeiten................................................................................ 62
2.4.1 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwe-cke................................................................................................................... 62
2.5 Sonstige Verbindlichkeiten.............................................................................. 62 2.5.1 Durchlaufende Posten>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>. 63 2.5.2 Andere Sonstige Verbindlichkeiten......................................................... 64
3. Rückstellungen........................................................................................................ 64 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen................................... 65 3.2 Rückstellungen Altersteilzeit........................................................................... 67 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung............................................. 69
3.3.1 Umsetzung der Sondermaßnahmen...................................................... 73 3.4 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuld- verhältnissen................................................................................................... 75 3.5 Andere Rückstellungen................................................................................... 76
4. Passive Rechnungsabgrenzung>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 77 8. Feststellungen zur Haushaltswirtschaft......................................................................... 77
8.1 Grundlagen der Haushaltswirtschaft..................................................................... 77 8.2 Haushaltsplanverfahren, Haushaltssatzung, Nachtragssatzungen...................... 77 8.3 Vorläufige Haushaltsführung................................................................................. 79 8.4 Haushaltssicherung 2014...................................................................................... 79 8.5 Nachtragshaushalt, Berichtspflicht, Haushaltswirtschaftliche Sperre>>>>>. 82 8.6 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung>>>>>>>>>>>>>>>>. 82 8.7 Kreditwirtschaft..................................................................................................... 80
8.7.1 Liquiditätskredite.......................................................................................... 82 8.7.2 Kommunalkredite (für Investitionen)............................................................ 86 8.7.3 Kreditähnliches Rechtsgeschäft.................................................................. 90
8.7.4 Bürgschaften>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>. 90 8.8 Verpflichtungsermächtigungen............................................................................. 91 8.9 Aktivierte Eigenleistungen..................................................................................... 92 8.10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen...................... 92 8.11 Budgetierung....................................................................................................... 94 8.12 Steuerung und Zielerreichung gem. § 21 GemHKVO........................................ 98 8.13 Stellenplan.......................................................................................................... 99 8.14 Regelungen und Sicherheitsstandards nach GemHKVO................................... 99 8.15 Kassenprüfungen 2014....................................................................................... 99 8.16 Kassenbelegprüfungen 2014............................................................................... 100 8.17 Beteiligungsmanagement.................................................................................... 101 8.18 Finanzpolitische Entscheidungen unter dem Aspekt des demografischen
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Wandels.............................................................................................................. 101 8.19 Regionalstadtmodell............................................................................................ 101 8.20 Vergaberecht....................................................................................................... 102
9. Umsetzung investiver Maßnahmen im Haushaltsjahr 2014.......................................... 103 9.1 Einzahlungen für Investitionstätigkeit.................................................................... 107 9.2 Auszahlungen für Investitionstätigkeit................................................................... 111 9.3 Übertragbarkeit von Ermächtigungen>>>>>>>>>>>>>>>>>>... 125
10. Krippenbaumaßnahmen und Betriebskosten der Kitas und Krippen..........................126 10.1 Allgemeines......................................................................................................... 126 10.2 Investitionen und Fördermittel ..................................................................... 126 10.3 Haushaltswirtschaftliche Analyse der Auswirkungen der Investitionen auf den städtischen Finanz- und Ergebnishaushalt.......................................................... 129 10.4 Jährliche Aufwendungen für die Kitas und Krippen............................................. 131
10.4.1 Kita in Eigenregie der Stadt>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>.131 10.4.2 Kirchliche Träger der Kindertagesstätten>>>>>>>>>>>>>.....131 10.4.3 Freie Träger>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>... 132
10.5 Defizit der Kita Alpheide>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>.133 10.6 Defizit der externen Träger>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>... 135 10.7 Elternbeiträge>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>. 137 10.8 Gesamtkostenanalyse pro Platz>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>.. 140 10.9 Steuerung über Kennzahlen>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>. 141 10.10 Künftige Entwicklung und Konzeption>>>>>>>>>>>>>>>>>.. 142
11. Ergebnis und Analyse des Ordentlichen Ergebnishaushaltes..................................... 143 Erträge......................................................................................................................... 144 Aufwendungen............................................................................................................. 147
12. Ergebnis und Analyse des Außerordentlichen Ergebnishaushaltes............................ 149 13. Prüfung von ausgewählten ordentlichen Erträgen...................................................... 151
13.1 Dividenden........................................................................................................... 151 13.1.1 Elektrizitätsversorgung............................................................................... 152 13.1.2 GBN............................................................................................................ 152 13.1.3 Holding GmbH.................................................................................>....... 153 13.1.4 Stadtwerke GmbH>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>.............. 153
13.2 Konzessionsabgaben>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>.............. 153 13.2.1 Elektrizitätsunternehmen und Stadtwerke>>>>>>>>>................. 153
13.3 Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach dem NFAG...................... 154 13.4 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.......................................................... 155 13.5 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer................................................................. 156 13.6 Gewerbesteuer.................................................................................................... 156 13.7 Friedhofsgebühren.............................................................................................. 161 13.8 Gebühren für Hilfeleistungen............................................................................... 162 13.9 Abwassergebühren.............................................................................................. 163 13.10 Niederschlagswassergebühren>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>. 166 13.11 Straßenreinigungsgebühren.>>.....................................................................167
14. Einzelanalysen zur Haushaltswirtschaft...................................................................... 170 14.1. Leistungsentgelte für tariflich Beschäftigte>>>>>>>>>>>................ 170 14.2 Abschluss von wichtigen Verträgen 2014>>>>>>>>>>>>............... 171 14.3 Schulkostenabrechnung mit dem Landkreis Nienburg/Weser nach § 118 NSchG>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>172 14.4 Auswirkungen der Jahresabschlüsse der städtischen Beteiligungsgesellschaften auf den städtischen Kernhaushalt >......................173 14.5 Fortschreibung der Planung und der Kosten für das Ganzjahresbad Wesavi>.175 14.6 Bauliche Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken>>>>>>>>>..176 14.7 Sanierungsmaßnahme Nienburg – Lehmwandlung “Die Soziale Stadt“>>..>177 14.8 Budgetvereinbarung mit dem Sprotte Begegnungszentrum>>>>>>>>...179
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14.9 Kostendeckung des Produktes Stadt- u. Kreisarchiv.>>>>>>>>>>>.. 181 14.10 Kostendeckung des Produktes Kultur>>>>>>>>>>>>>>>>>.. 182 14.11 Kostendeckung Stadtbibliothek>>>>>>>..>>>>>>. >>>>>>. 183 14.12 Neuausrichtung der Sportförderung>>>>>>>.>>>>>>>>>>> 183 14.13 Erträge aus der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung.................................. 186 14.14 Produkt Straßenbeleuchtung - Rechnungslegung der Infrastrukturgesellschaft Stadt Nienburg/Weser mbH“>>>>>>>>>>.. 189 14.15 Optimierung des Fachbereiches 8>>>>>>>>>>>>>>>.............. 190 14.16 CO² Minderungskonzept und Umsetzung des Umweltberichtes 2011>>>> 190 14.17 Gewerbesteuerumlage>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>.191
15. Schlussbemerkung..................................................................................................... 192 Schlussvermerk.......................................................................................................... 193 Ausblick...................................................................................................................... 193
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1. Vorbemerkung:
1. Mit dem Jahresabschluss 2014 und diesem Prüfungsbericht liegt bereits der siebte dop-
pische Jahresabschluss vor. Das Jahr 2014 war haushaltstechnisch insbesondere gekenn-
zeichnet durch die erzielten Mehrerträge bei den Steuern und Abgaben.
Für den erforderlichen Haushaltsausgleich 2014 wurden vom Rat umfangreiche Steuer - und
Gebührenerhöhungen für das Jahr 2014 beschlossen, die dementsprechend – neben den
konjunkturbedingen Effekten - zu den höheren Erträgen geführt haben.
Es ist jedoch festzustellen, dass diese zusätzlichen Einnahmen zwar im Vergleich zu den
Jahren 2012 und 2013 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 beigetragen ha-
ben, jedoch insbesondere als Ausgleich für diese hohen Steuereinnahmen eine Rückstellung
in Höhe von 1,3 Mio. € bei der Kreisumlage für zukünftig höhere Verbindlichkeiten gebildet
werden musste, die diese Mehrerträge weitgehend wieder aufgezehrt hat.
Der zunächst noch ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von rd. 236.000 € konnte je-
doch nach den Prüfungsfeststellungen in diesem Bericht nicht bestätigt werden, so dass
erneut noch kein positives Jahresergebnis erzielt werden konnte.
Diese Entwicklung des Jahres 2014 erscheint unter dem Blickwinkel der außerordentlich po-
sitiven konjunkturellen Lage in Deutschland erneut - wie bereits in den Jahren 2012 u. 2013
– auf den ersten Blick sehr überraschend.
Jedoch hat auch der Landesrechnungshof (LRH) in seinem Kommunalbericht 2015 für die
Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2014 in Niedersachsen festgestellt, dass sich die Haus-
halts- und Finanzlage aufgrund überproportional gestiegener Ausgaben in allen Aufgabenbe-
reichen verschlechtert hat.
Das Nachlassen der Finanzkraft trotz der günstigen konjunkturellen Entwicklung, den damit
einhergehenden steigenden Steuereinnahmen und einer mit Blick auf die kommunalen Li-
quiditätskredite historisch niedrigen Zinssituation ist nach Fazit des LRH besorgniserregend.
Eine Gesundung der Kommunalfinanzen erwartet der LRH in naher Zukunft nicht, da sich
offensichtlich selbst in ertragreichen Haushaltsjahren nicht genügend finanzielle Spielräume
erwirtschaften lassen, um die Fehlbeträge, bzw. die Höhe der Liquiditätskredite, nachhaltig
abbauen zu können.
Diese Einschätzung des LRH für die Kommunen in Niedersachsen kann nach Beurteilung
durch das städtische RPA auch auf die Haushaltswirtschaft der Stadt projiziert werden, wo-
bei allerdings ausdrücklich festgestellt werden muss, dass sich das Leistungsspektrum der
Stadt für die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu anderen vergleichbaren Städten auf
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einem sehr hohen Niveau bewegt und – wie in diesem Bericht noch festgestellt wird - auch
mit überwiegend sehr moderaten Kostendeckungsgraden der angebotenen Einrichtungen
nur teilweise von den Bürgerinnen und Bürgern refinanziert wird.
Ferner besitzt die Stadt eine im Vergleich zu anderen Kommunen gute Eigenkapitalquote, so
dass die Verschuldung immer auch im Kontext zum städtischen Vermögen, das auch ver-
wertet werde könnte, gesehen werden muss.
Dies vorausgeschickt, hat sich das RPA bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 insbe-
sondere sowohl mit den Möglichkeiten der weiteren Ertragsgenerierung, als auch der Aus-
gabenreduzierung beschäftigt, um einen dahingehenden Beitrag zu leisten, dass auch in
Zukunft das hohe Niveau der städtischen Angebote beibehalten werden kann.
2. Das RPA prüft auch unterjährig die Haushaltswirtschaft der Stadt Nienburg und begleitet
Maßnahmen von besonderer Bedeutung bereits präventiv, bzw. pro aktiv.
Weiterhin werden Feststellungen von untergeordneter Bedeutung in Einzelberichten verfasst,
die unterjährig mit den Fachbereichen, bzw. dem Bürgermeister und ggfs. auch in den ent-
sprechenden Ausschüssen erörtert werden und nicht mehr oder nicht mehr im Detail Gegen-
stand dieses Berichtes sind.
Das RPA nimmt aus v.g. Gründen daher auch in diesem Jahresabschlussbericht Bemerkun-
gen zu Einzelprüfungsfällen nur mit auf, wenn diese aus haushaltswirtschaftlicher Sicht be-
achtenswert sind oder aber nicht nur geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnis des Jah-
resabschlusses haben oder die Beanstandungen nicht ausgeräumt werden konnten.
Die Gesamtprüfung ist im Übrigen auf das Gesamtvolumen des städtischen Ergebnishaus-
haltes in Höhe von rd. 55 Mio. € ausgerichtet, so dass – auch wenn aus Gründen der Be-
richtspflicht in verschiedenen Bereichen in diesem Bericht Feststellungen zu treffen waren -
die Haushaltswirtschaft insgesamt als geordnet zu bezeichnen ist.
Die Konzentration der Prüfungsfeststellungen auf einige Fachbereiche ist darauf zurückzu-
führen, dass wir bei unseren Prüfungen Schwerpunkte setzen, auf die sich
anschließend unsere Feststellungen beziehen, bzw. diese Fachbereiche die haushaltswirt-
schaftlich bedeutsamen Maßnahmen der Stadt umsetzen. Ein Vergleich der Qualität der in
diesen Verwaltungsbereichen geleisteten Arbeit mit der Gesamtverwaltung ist jedoch prü-
fungsseitig weder beabsichtigt, noch möglich.
Mit unseren Prüfungsbemerkungen wollen wir dazu beitragen, das Verwaltungshandeln zu
optimieren, sowie Schwachstellen zu erkennen und diese für die Zukunft zu beseitigen.
Darüber hinaus möchte sich dieser Bericht des RPA auch wieder als Impulsgeber für Rat
und Verwaltung im Hinblick auf die stetige Aufgabe der Haushaltskonsolidierung verstehen.
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2. Aufgaben der Stadt Nienburg und Prüfungsauftrag:
2.1 Aufgaben der Stadt Nienburg:
Die Stadt Nienburg hat gemäß § 110 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgeset-
zes (NKomVG) ihre Haushaltswirtschaft unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit so zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Um dies zu gewährleisten, sind organisatorische und technische Kontrollmechanismen in die
Verwaltungs – und Entscheidungsprozesse der Stadt integriert.
Unabhängig davon prüfen das örtliche Rechnungsprüfungsamt und der Landesrechnungshof
als überörtliche Prüfungsinstanz die Haushaltswirtschaft.
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt einen Jahresabschluss nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen ge-
meindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen.
Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgren-
zungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen – und Auszahlungen zu enthalten und
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.
Hierüber gibt der Bürgermeister mit der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Vollständig-
keitserklärung ab.
2.2 Rechnungsprüfungsauftrag:
Dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) obliegt gem. § 155 Abs.1 NKomVG in Verbindung mit
§ 156 Abs.1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses.
Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgte danach die Prüfung des Jahresabschlusses insbeson-
dere unter folgenden Aspekten:
• Ist der Haushaltsplan eingehalten worden?
• Sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) eingehalten worden?
• Wurde bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlun-
gen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Geset-
zen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren?
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• Enthält der Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszah-
lungen und stellt er die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar?
Der Jahresabschluss wurde in diesem Kontext dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanz-
lage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.
Die Prüfung des Jahresabschlusses beginnt bereits unterjährig vor dessen Fertigstellung, in
dem das Rechnungsprüfungsamt gem. § 155 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG zur Vorbereitung die
Kassenvorgänge und die Belege laufend prüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzu-
fassen (§ 156 Abs. 3 NKomVG).
Von der Ermächtigung des § 155 Abs. 3 NKomVG, die Prüfung nach pflichtgemäßem Er-
messen auf Schwerpunkte zu beschränken, wurde Gebrauch gemacht.
Für die Prüfung wurden der Jahresabschluss mit allen Anlagen, die Bücher, Belege und
sonstigen Unterlagen der Stadtkasse sowie angeforderte Akten und Stellungnahmen der
Fachbereiche herangezogen.
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3. Grundsätzliche Feststellungen:
In dem Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss werden gemäß § 57 Nieders. Gemein-
dehaushalts - und Kassenverordnung (GemHKVO) den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chend der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die finanzwirtschaftliche Lage der Stadt dar-
gestellt. Dabei wird eine Bewertung der Jahresabschlussrechnungen vorgenommen.
Dieser Rechenschaftsbericht unterliegt der prüfungstechnischen Analyse.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister: I. Vermögens - und Schuldenlage der Stadt Nienburg: Der Verlauf des Haushaltsjahres wird, insbesondere auch unter Berücksichtigung der zum
Teil erheblichen Abweichungen zu den Planansätzen, in dem Rechenschaftsbericht
detailliert dargestellt.
Im Jahresabschluss 2014 wird in der ordentlichen Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss
in Höhe von 616.989,00 € festgestellt.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 380.553,03 € auf, so
dass ein kumulierter Jahresüberschuss in Höhe von 236.435,97 € festgestellt wird.
In der nachfolgenden Tabelle wird ein Soll - Ist Abgleich zu den Ausführungen in dem Vorbe-
richt zur Haushaltsplanung 2014 dargestellt, um aus Sicht der Prüfung die wesentlichen
Kernabweichungen zu dem tatsächlich erzielten Jahresergebnis transparent darstellen zu
können.
Wesentliche Kernaussagen der Haushaltswirtschaft im Vergleich Planung - Ergebnis: Ausführungen im Haushaltsvorbericht: Planung Ergebnis Überschuss im ordentlichen Ergebnishaushalt 5.500,00 € 616.989,00 € Überschuss im außerordentlichen Ergebnishaushalt 38.200,00 € -380.553,03 € Geplanter Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.928.400,00 € 4.473.987,92 € zur Deckung der ordentlichen Tilgung v. Krediten ordentliche Tilgung 3.084.500,00 € 3.035.356,97 € Saldo Verrechnung mit Tilgung -1.156.100,00 € 1.755.133,81 € Konnte das Erfordernis von § 17 GemHKVO Nein Ja erfüllt werden? Nettoneuverschuldung 3.056.800,00 € -235.356,97 €
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Unseres Erachtens ist auf 6 folgende Kernaussagen in dem Rechenschaftsbericht zur
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt besonders hinzuweisen:
1. Im Haushaltsjahr 2014 konnte erfreulicherweise wieder ein Anstieg der Gewerbesteuerer-
träge auf knapp 14 Mio. € verzeichnet werden, so dass der veranschlagte Gewerbesteuer-
ansatz 2014 von 12,3 Mio. € um rd. 1,7 Mio. € übertroffen wurde.
2. Die Gesamtergebnisrechnung 2014 weist einen Überschuss in Höhe von 236.435,97 €
aus. Kumuliert mit den vorhandenen Defiziten aus Vorjahren ergibt sich jedoch ein Gesamt-
fehlbetrag von 10.201.293,33 €, der in den kommenden Jahren durch Überschüsse im Er-
gebnishaushalt auszugleichen ist.
Nach der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 sind aber auf keinen Fall so hohe Über-
schüsse zu erwarten.
3. Die hohen Gewerbesteuererträge 2014 wirken sich für die Stadt negativ auf den kommu-
nalen Finanzausgleich 2015 und 2016 aus, so dass eine Rückstellung gem. § 123 Abs.2
NKomVG in Höhe von 1.378.022,75 € gebildet werden musste, wodurch sich der Jahres-
überschuss 2014 entsprechend reduziert hat.
4. Die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit reichten aus, um die Auszahlungen für
laufende Verwaltungstätigkeit sowie die ordentliche Tilgung in Höhe von 3.035.356,97 € zu
decken und noch einen Finanzmittelüberschuss von rd. 1,7 Mio. € zu erzielen.
5. Im Jahr 2014 konnte eine Nettoneuverschuldung vermieden werden und der Schulden-
stand von 31,91 Mio. € auf 31,67 Mio. € gesenkt werden.
Zu diesem Ergebnis wird jedoch angemerkt, dass die Auszahlungsermächtigung für Investi-
tionstätigkeit lediglich zu 34,63 % umgesetzt wurde.
Als Hauptursache wird die eingetretene Verzögerung bei dem Neubau der Südring Verbin-
dung wegen einer Verzögerung der Bewilligung der Fördermittel genannt. Auch bei anderen
größeren Investitionsvorhaben haben sich zeitliche Verzögerungen ergeben.
Somit lag das städtische Investitionsvolumen unter dem Wertverlust, der sich aus den or-
dentlichen Abschreibungen ergeben hat, so dass im zurückliegenden Haushaltsjahr die
Reinvestitionsquote lediglich 85,56 % beträgt und somit die Substanzminderung beim städt.
Vermögen seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf rd. 5,88 Mio. € an-
gestiegen ist.
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6. Aufgrund der Verzögerung der Auszahlungen bei Baumaßnahmen waren Haushaltsaus-
gabereste in Höhe von 3,12 Mio. € auf das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen.
II. Voraussichtliche Entwicklung der Stadt Nienburg: Unseres Erachtens sind folgende 6 Kernaussagen in dem Rechenschaftsbericht her-
vorzuheben:
1. Als Risiko wird die weiter zunehmende Belastung des städtischen Haushalts mit Zins- u.
Tilgungsleistungen für die Investitionskredite und die Liquiditätskredite angeführt.
Der Sockelbetrag für die Liquiditätskredite lag zum Jahresabschluss 2014 bei 7 Mio. €.
Nach der mittelfristigen Finanzplanung wird mit einem Anstieg der Kassenkredite auf 14,4
Mio. € gerechnet.
2. Eine höhere Belastung der städtischen Haushaltswirtschaft stellen die langfristig aufge-
nommenen Investitionskredite und die damit verbundenen Zins- und Tilgungsverpflichtungen
dar. Der Schuldenstand wird sich durch die anstehenden Investitionen bis Ende 2018 vo-
raussichtlich auf rd. 34 Mio. € erhöhen.
3. Aufgrund der guten Gewerbesteuererträge im Jahr 2014 muss für die Jahre 2015 und
2016 mit einem erheblichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen gerechnet werden. Bei
einem sich abzeichnenden Anstieg der Kreisumlage wird der Haushaltsausgleich 2016 nur
mit einschneidenden Konsolidierungsmaßnahmen herzustellen sein.
4. Soweit die Holding Stadt Nienburg/W GmbH das Defizit des neuen Ganzjahresbades, das
von der Bäder Stadt Nienburg/W GmbH betrieben wird und in den Holding Verbund mit inte-
griert ist, dauerhaft tragen kann, wird auch künftig keine Belastung des städtischen Kern-
haushaltes eintreten.
5. Weiterhin werden als finanzwirtschaftliche Risiken der bereits bestehende Instandhal-
tungsstau an öffentlichen Gebäuden, Straßen u. Brücken und die Folgekosten neuer Investi-
tionen sowie die zu erwirtschaftenden Abschreibungen erwähnt.
In diesem Zusammenhang wird hinsichtlich der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2018
insbesondere auf das Projekt Südring verwiesen, mit dem auch die Ansiedlung neuer Ge-
werbebetriebe und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verknüpft wird, um so strukturell über
13
die Gewerbesteuer und den städt. Anteil an der Einkommenssteuer eine Haushaltsentlas-
tung herbeizuführen.
6. Es wird auf die finanzwirtschaftlichen Risiken hingewiesen, die sich aus dem demografi-
schen Wandel ergeben und Anpassungen bei den öffentlichen Einrichtungen zur Folge ha-
ben könnten – insbesondere in dem Bereich der Kitas.
Wir halten die Darstellung und Beurteilung des Bürgermeisters über die Lage der Stadt
Nienburg und die Darstellung der Risiken der zukünftigen Entwicklung, wie sie im Jahresab-
schluss und im Rechenschaftsbericht zum Ausdruck kommen, im Wesentlichen für zutref-
fend.
Zutreffend wurde auf die Risiken aus dem Instandhaltungsstau und der Folgekosten für
künftige Investitionen hingewiesen.
Aus unserer Sicht ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass die für das Jahr 2014 be-
schlossenen und umgesetzten umfangreichen Steuer – u. Gebührenerhöhungen die Fi-
nanzlage der Stadt nicht nachhaltig verbessern konnten und durch die weiterhin geringen
Kostendeckungsgrade bei verschiedenen städtischen Einrichtungen eine nachhaltige Ver-
besserung auch nicht eintreten wird.
Aus Sicht der Prüfung sollte im Hinblick auf eine Risikobewertung der künftigen Haushalts-
wirtschaft insbesondere auch die Entwicklung des Holding Verbundes noch stärker mit be-
trachtet werden. Hier wird in dem Rechenschaftsbericht erneut lediglich das Defizit der Bäder
GmbH thematisiert. Das RPA hat bereits in den vergangenen Schlussberichten darauf hin-
gewiesen, dass im Falle der künftigen Verringerung des Gewinns, bzw. höherem Verlust, der
in diesem Verbund befindlichen städtischen Gesellschaften sich daraus nicht unerhebliche
finanzielle Verpflichtungen der Stadt Nienburg ergeben könnten, die sich auf das Ergebnis
des städtischen Kernhaushaltes auswirken würden. Die teilweise bereits vorliegenden Jah-
resabschlüsse der betreffenden städtischen Gesellschaften für das Jahr 2014 belegen – zu-
mindest temporär – dieses Risiko, wie an anderer Stelle in diesem Bericht noch weiter aus-
geführt wird.
Neben den Risiken sollten jedoch aus Sicht des RPA auch entsprechende Chancen für die
Haushaltswirtschaft weiter mit betrachtet werden. So können kurzfristig durch die
Erschließung neuer Baugebiete (Bunsenstraße u. Segelwiesen) aufgrund der bereits ge-
14
fassten Grundsatzbeschlüsse des Rates durch die Veräußerung städtischer Grundstücke
über dem Bilanzwert nennenswerte außerordentliche Erträge generiert werden, die entweder
bereits den Haushalt 2014 entlasten konnten, aber zumindest Niederschlag in der mittelfristi-
gen Finanzplanung finden und so zu einem tlw. Abbau des Fehlbetrages beitragen können.
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung:
4.1 Gegenstand der Prüfung:
Im Rahmen des § 156 Abs. 1 NKomVG wurden die Buchführung, der Jahresabschluss – be-
stehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen
nebst Anhang – sowie der Rechenschaftsbericht auf die Beachtung der für die Rechnungsle-
gung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der ge-
botenen Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Inventur, das Inventar und die Einhaltung der landes-
rechtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung
einbezogen. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit
Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswir-
kungen auf den Jahresabschluss oder den Rechenschaftsbericht ergeben.
Der Rechenschaftsbericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den
im Rahmen der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht und ob seine sonstigen
Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Stadt Nienburg/Weser erwecken. Dabei wurde auch geprüft, ob die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nienburg zutreffend dargestellt wurden.
4.2 Art und Umfang der Prüfung:
Die vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) im Jahr 2008 entwickelten Prüfungsleitlinien zur
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft (260) und zur Berichterstattung (720) wurden
bei dieser Abschlussprüfung mit einbezogen. Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresab-
schlusses und Rechenschaftsberichtes einer Gebietskörperschaft fanden Berücksichtigung.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbe-
richt frei von wesentlichen Mängeln sind.
15
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde mit der Zielsetzung angelegt, Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung zu erkennen, die sich
auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken.
Auf der Grundlage eines risiko - und systemorientierten Prüfungsansatzes wurde zunächst
eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und
wirtschaftlichen Umfeldes und der Darlegung über die wesentlichen Ziele, Strategien und
Geschäftsrisiken der Stadt Nienburg/Weser. Ergänzend wurden analytische Prüfungshand-
lungen durchgeführt, um eine vorläufige Beurteilung der Lage Nienburgs und des rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems vornehmen zu können. Art und Umfang,
sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Arbeitspapieren doku-
mentiert.
Es wurde weiter geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen
Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalverfassungsrechtlichen
und haushaltsrechtlichen Vorschriften und den Beschlussfassungen des etatberechtigten
Organs geführt worden sind.
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung: Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung: 5.1. Eröffnungsbilanz: Die Eröffnungsbilanz der Stadt Nienburg/Weser zum Stichtag 01.01.2008 wurde gem. Artikel
6 Absatz 8 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Än-
derung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG ND 2005) vom Rat in sei-
ner Sitzung am 24.03.2009 beschlossen und bildet seitdem die Grundlage der Bilanzierung
der Stadt Nienburg/W.
Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz sind gemäß der Regelungen in § 61 Abs.1
GemHKVO durchzuführen. Die Berichtigung der Bilanz konnte bei der Stadt letztmalig für
den Jahresabschluss 2011 vorgenommen werden.
Im Jahresabschluss 2014 wurden prüfungsseitig keine unzulässigen Änderungen der Eröff-
nungsbilanz festgestellt.
16
5.2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen: Organisation der Buchführung:
Die Stadt Nienburg erstellt ihren Jahresabschluss gemäß den Vorschriften des NKomVG und
der GemHKVO sowie in Anlehnung an handelsrechtliche Vorschriften. Das Rechnungswe-
sen ist seit dem Haushaltsjahr 2008 nach dem System der doppischen Buchführung einge-
richtet.
Die Verarbeitung der Buchungsbelege erfolgt über eine elektronische Datenverarbeitungsan-
lage der Firma H+H.
Die Stadt hat gemäß § 35 Abs.7 GemHKVO für die Sicherung des Buchungsverfahrens zu
sorgen. Die erforderlichen Regelungen dazu enthält § 35 Abs.5 Ziff. 1 - 6 GemHKVO.
Das RPA hat im Zuge der Jahresabschlussprüfung 2013 empfohlen, sich von H+H bestäti-
gen zu lassen, dass das Programm mit dem geltenden Recht in Niedersachsen überein-
stimmt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 35 durch die Software gewährleistet
sind. Eine entsprechende Bescheinigung wurde seitens der Firma am 15.09.2014 vorgelegt.
Ferner hat das RPA empfohlen, für die Freigabe der Programme, bzw. Updates, eine Rege-
lung i.S. des § 35 Abs.5 Ziff.1 GemHKVO zu treffen.
Eine entsprechende Regelung dazu steht zum Jahresabschluss 2014 noch aus.
Als Grundlage für die Buchführung wurde am 18.11.2008 gem. der §§ 40, 41 GemHKVO
eine Dienstanweisung zum Anordnungswesen, zur Buchführung und zum Zahlungsverkehr
bei der Stadt Nienburg/Weser erlassen. In ihr sind die für städtische Buchführung grundle-
genden, die gesetzlichen Vorschriften ergänzenden Vorgaben niedergeschrieben.
Die Fortschreibung des städtischen Anlagevermögens erfolgte gem. Ziffer 5.3. der Inventur-
richtlinie für die Ersterfassung und - Bewertung des beweglichen und immateriellen Anlage-
vermögens sowie des Vorratsvermögens bei der Stadt Nienburg/Weser im Haushaltsjahr
2014 in der von der Stadtkämmerei geführten Anlagenbuchhaltung.
Aufgrund einer Prüfungsempfehlung wurde dieses System am 19.04.2010 durch den Erlass
einer Richtlinie für die dezentrale Vermögensverwaltung und die Fortschreibung der Vermö-
genswerte weiter optimiert.
Die weitere Optimierung des bereits tlw. eingerichteten rechnungsbezogenen internen Kont-
rollsystems sollte das nächste städtische Ziel sein (z. B. Neufassung der Geschäftsordnung
aus dem Jahr 1979 und des Orga - Grundkonzeptes aus dem Jahr 1998).
17
5.3. Jahresabschluss: Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus § 128 Abs.1 NKomVG.
Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für die Stadt Nienburg grundsätzlich
aus § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 nebst An-
hang wurde nach geltenden Vorschriften des NKomVG und der GemHKVO aufgestellt.
Die Gliederung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz erfolgte nach dem diffe-
renzierten Schema der §§ 50, 51 und 54 GemHKVO.
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, sowie die jeweiligen Teilrechnungen
sind aus der Buchführung abgeleitet. Ansatz, Ausweis und Bewertungsvorschriften wurden
grundsätzlich beachtet, soweit nicht in diesem Bericht wesentliche Bemerkungen erforderlich
waren.
Der Anhang enthält bis auf die nachfolgende Ausnahme die gemäß den gesetzlichen Vor-
schriften (§§ 55, 56 GemHKVO) erforderlichen Angaben.
Gemäß § 56 Abs.4 GemHKVO werden dem Anhang, soweit das abgabenrechtlich zur Be-
rücksichtigung von Abschreibungserlösen erforderlich ist, Nebenrechnungen zur Ermittlung
und Verwendung der aus speziellen Entgelten für die Inanspruchnahme leitungsgebundener
Einrichtungen gedeckten Abschreibungen beigefügt.
Fallen in einem Teilhaushalt oder in einem Budget wegen der nach abgabenrechtlichen Vor-
schriften zulässigen Kalkulation von Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungs-
zeitwerten höhere Gebühreneinzahlungen an, als das nach der Kalkulation von Abschrei-
bungen nach Anschaffungs- oder Herstellungswerten der Fall wäre, so werden die Unter-
schiedsbeträge in Nebenrechnungen dargestellt und diese dem Anhang beigefügt.
Für den Bereich der Schmutzwasserentsorgung der Stadt treffen die v.g. Voraussetzungen
zu, die entsprechenden Unterlagen sind jedoch dem Anhang zum Jahresabschluss nicht
beigefügt.
Der Jahresabschluss ist insoweit nicht vollständig.
Am 26.05.2015 stellte der Bürgermeister gemäß § 129 Abs.1 NKomVG die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 fest. Ab dem 29.05.2015
lag dem RPA der komplette Jahresabschluss einschließlich aller Unterlagen prüffähig vor.
Der gesetzliche Termin zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.03.2015 konnte für
den Jahresabschluss 2014 nicht ganz eingehalten werden.
18
Die Stadt Nienburg war eine der ersten Kommunen in Niedersachsen, die einen Jahresab-
schluss nach den sehr komplexen Regeln des NKR vorgelegt hat, so dass – auch im Hin-
blick auf die eingesetzte Software H+H – in den vergangenen Jahren ein intensiver Optimie-
rungsbedarf gegeben war und auch weiterhin noch gegeben ist. An dieser Optimierung wird
verwaltungsseitig stetig gearbeitet.
Dieser Prozess wird durch die Prüfung weiterhin zielgerichtet im Sinne einer rechtmäßigen
Umsetzung der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze begleitet.
6. Entlastung, Veröffentlichung und Vorjahresabschluss:
Das Ergebnis der Prüfung ist gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG in diesem Schlussbericht zu-
sammenzufassen. Beachtliche Prüfungsbemerkungen, die bereits im Rahmen der kontinu-
ierlichen Prüfung durch die Fachbereiche ausgeräumt wurden, sind auch in diesem Jahr
nicht mehr in diesem Bericht enthalten.
Prüfungsbemerkungen, denen keine grundlegende Bedeutung beigemessen wurde, sind in
diesem Bericht nicht explizit aufgeführt, sondern werden mit den Fachbereichen im Rahmen
der ganzjährigen Prüfungstätigkeit erörtert und – soweit erforderlich – in Einzelfall bezoge-
nen Prüfungsberichten dokumentiert.
Mängel und Fehler von qualitativ und quantitativ untergeordneter Bedeutung sind nachste-
hend ebenfalls nicht aufgeführt. Derartige Vorgänge werden periodisch wiederkehrend einer
Nachschau unterzogen, um analysieren zu können, ob es sich um Einzelfehler handelt oder
strukturelle Veränderungen erforderlich sind.
Nach § 156 Abs. 4 NKomVG ist der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte
Schlussbericht des RPA frühestens nach seiner Vorlage im Rat an sieben Tagen öffentlich
auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.
Aufgrund des § 129 Abs. 1 NKomVG stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtig-
keit des Jahresabschlusses, der innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjah-
res aufzustellen ist, fest. Er legt diesen unverzüglich mit dem Schlussbericht des Rech-
nungsprüfungsamtes und seiner eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vor.
Nach der Umstellung auf die Doppik ist jetzt neben dem Jahresabschluss für den Kernhaus-
halt auch ein sog. Konsolidierter Gesamtabschluss unter Einbeziehung der städtischen Be-
19
teiligungen gem. § 128 Abs. 4 - 6 NKomVG zu erstellen und ebenfalls vom Rat zu beschlie-
ßen.
Der konsolidierte Gesamtabschluss für das Jahr 2014 war zum Zeitpunkt dieser Berichtser-
stellung noch nicht fertiggestellt.
Der Rat beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss bis spätestens 31. De-
zember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres; zugleich entscheidet er über die Entlas-
tung des Bürgermeisters.
Der Schlussbericht des RPA stellt somit nach der Systematik der NKomVG die Grundlage für
die Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat dar.
Im Jahr 2014 wurde der Jahresabschluss 2013 und der Schlussbericht des Rechnungsprü-
fungsamtes für das Jahr 2013 vom Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014 zur Kenntnis ge-
nommen, der Jahresabschluss beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Die Mitteilung an den Landkreis Nienburg erfolgte ordnungsgemäß am 18.12.2014 und die
öffentliche Bekanntmachung in der Tageszeitung “Die Harke“ am 20.12.2014.
Es kann für das Jahr 2013 festgestellt werden, dass eine fristgerechte Prüfung des
Jahresabschlusses durch das RPA erfolgt ist und der Rat den Jahresabschluss und
die Entlastung des Bürgermeisters fristgerecht i.S. der Vorschriften des NKomVG be-
schließen konnte.
7. Wesentliche Bewertungsgrundlagen der Bilanz:
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Nienburg im vorliegen-
den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 erfolgte gemäß den Vorschriften des
NKomVG und der GemHKVO sowie teilweise nach den analogen Vorgaben des Handelsge-
setzbuches (HGB).
Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Wirkung zum 1. Januar 2008 erstmalig unter Beachtung
der GoB eine Eröffnungsbilanz vorgelegt. Seinerzeit waren gemäß § 96 Abs. 4 NGO – jetzt
§ 124 Abs.4 NKomVG - die Wertansätze auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstel-
lungswerte, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen, vorzunehmen. Die so
für die Eröffnungsbilanz ermittelten Werte für die Vermögensgegenstände sind in den fol-
genden Jahresabschlüssen fortzuführen.
20
Die einzelnen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang zum Jahresab-
schluss angegeben.
Im Folgenden werden Erläuterungen zu einzelnen Positionen gegeben sowie die ausgeübten
Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte dargestellt:
Anlagevermögen, Abschreibungen
Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an der gem. § 47 Abs. 3 Satz 1
GemHKVO vom Niedersächsischen Innenministerium bekanntgegebenen Abschreibungsta-
belle für Kommunen. Lt. § 47 Abs. 1 Satz 3 GemHKVO wird die lineare Abschreibungsme-
thode angewendet.
Für selbständig nutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten den Einzelwert von 150 € ohne Umsatzsteuer übersteigen, aber den Einzelwert von
1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, und die einer Abnutzung unterliegen, wird
gem. § 47 Abs. 2 GemHKVO ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf
Jahren aufgelöst wird.
Bewegliche Gegenstände mit einem Wert von unter 150 € ohne Umsatzsteuer dürfen lt. § 45
Abs. 7 GemHKVO nicht aktiviert werden und werden direkt in den Aufwand gebucht.
Die Abschreibungen stellen den Werteverzehr, bzw. Ressourcenverbrauch des Anlagever-
mögens dar. Durch die ertragswirksame Auflösung von korrespondierenden Sonderposten
bei zuschuss- oder beitragsfinanzierten Investitionsgütern wird dieser Aufwand teilweise
neutralisiert.
Bei der Erstbewertung wurden aus Gründen der Vereinfachung bereichsweise Festwerte für
Vermögenswerte der Betriebs- und Geschäftsausstattung gebildet. Diese werden nun in den
ersten Jahren der Buchung in der Doppik per Sonderabschreibungen aufgelöst. Die entspre-
chenden Abschreibungsaufwendungen finden sich im außerordentlichen Ergebnisbereich
wieder und belasten dementsprechend den städtischen Ergebnishaushalt.
Nachfolgend werden wichtige Bilanzpositionen näher erläutert, soweit keine Behandlung in
anderen Kapiteln des Berichtes erfolgt:
21
AKTIVA:
1. Immaterielles Vermögen:
Wert 01.01.2014: 3.995.689,91 €
Wert 31.12.2014: 4.920.867,62 €
Der Bilanzwert des Immateriellen Vermögens bei der Stadt ist im Jahr 2014 um rd. 925.000 €
gestiegen. Die Veränderungen werden anhand der nachfolgenden Übersichten ersichtlich:
1.2 Lizenzen:
Wert 01.01.2014: 69.106,72 €
Wert 31.12.2014: 67.916,95 €
Bei einer Lizenz handelt es sich um eine Form der Gebrauchsüberlassung. Basis bildet eine
rechtliche Vereinbarung, der zufolge der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen eine
Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an einem gewerblichen Schutzrecht (z.B. Patent oder
Marke) gewährt. Gem. § 45 Abs. 2 GemHKVO sind hier als Anschaffungswerte die Geldbe-
träge oder geldwerten Leistungen, die aufgewendet werden, um eine Lizenz zu erwerben,
aufzunehmen. Die planmäßige Abschreibung des immateriellen Vermögens, soweit dessen
Nutzung zeitlich begrenzt ist, richtet sich nach § 47 Abs. 1 GemHKVO.
Im Jahr 2014 gab es folgende aktivierungsfähige Neuanschaffungen:
- Produkt 11080: AssetDesk Unternehmerlizenz: 9.639,00 €
- Produkt 11080: NetAlarmPro Software: 2.494,24 €
- Produkt 40010: AUGIAS-Lizenz: 1.904,00 €
- Produkt 40030: Implementierung „Onleihe“: 2.618,00 €
Demgegenüber standen die planmäßigen Abschreibungen, sodass sich der Bilanzwert ins-
gesamt im Jahr 2014 nur geringfügig verändert hat.
1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse: Wert 01.01.2014: 3.895.418,70 €
Wert 31.12.2014: 4.712.714,44 €
22
Der Wert dieses Bilanzfeldes ist im Jahr 2014 um rd. 817.000,00 € gestiegen.
Bei den geleisteten Investitionszuweisungen und – zuschüssen handelt es sich um Zuwen-
dungen oder Zuweisungen der Stadt an Dritte für Investitionen ohne Rückzahlungsverpflich-
tung. Pauschale Investitionszuwendungen werden aufgrund der Hinweise der AG Doppik
über eine Nutzungsdauer von 30 Jahren abgeschrieben.
Wesentliche Zugänge waren rd. 675.000 € an Zuweisungen aus dem Programm Soziale
Stadt für Modernisierungsmaßnahmen Dritter. Bei diesen Zuschüssen an Dritte handelt
es sich um die lfd. Modernisierungsvorhaben Neißestr. 1- 5 u. 7-11, Kattriedestraße 5,7,9,
Kopernikusstr. 2,4,6 und Bunsenstraße 31 der GBN. Da die Maßnahmen zu 2/3 aus Förder-
mitteln refinanziert werden, verbleibt für den städtischen Haushalt eine finanzielle Beteiligung
von 1/3 an den Modernisierungskosten.
Die Abschreibung erfolgt über 30 Jahre.
Für die Kostenbeteiligung der Stadt an dem Bau des Kreisels Südring/B 215 durch die Lan-
desbehörde für Straßenbau und Verkehr wurden 2014 weitere 76.000 € aktiviert.
Die Stadt Nienburg zahlte 2014 rd. 185.000,00 € als Beitrag in die Kreisschulbaukasse. Die-
ser Betrag wurde hier ordnungsgemäß aktiviert.
Auf die nicht aktivierungsfähige Buchung eines Betrages in Höhe von 28.894,66 € bei dem
Konto 80200.00400 wurde bereits in den Schlussberichten für die Haushaltsjahre 2012 und
2013 hingewiesen.
Der um die Abschreibung verminderte Betrag beträgt zum 31.12.2014 noch 26.812,00 € und
ist aus der Bilanz auszubuchen.
1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand:
Wert 01.01.2014: 22.792,39 €
Wert 31.12.2014: 20.236,23 €
Es handelt sich um die korrekte planmäßige Abschreibung des für die Umstellung auf die
Doppik im Jahr 2008 entstandenen Aufwands.
23
1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen:
Wert 01.01.2014: 8.372,10 €
Wert 31.12.2014: 120.000,00 €
Bei dieser Bilanzposition wurden die bewilligten 120.000 € Zuschuss für die Umbaumaß-
nahme des Museumsvereins bilanziert. Da die Umbaumaßnahme im Jahr 2014 noch nicht
abgeschlossen war, erfolgte die Bilanzierung zunächst ohne Abschreibung als Anzahlung
auf immaterielle Investitionszuschüsse an Dritte.
Der bisher hier bilanzierte beschlossene Zuschuss zu den Planungskosten der geplanten
Erweiterungsmaßnahme des Naturfreundehauses wurde gegen den Aufwand ausgebucht,
da eine Umsetzung des Bauvorhabens nicht erfolgt ist.
2. Sachvermögen:
Das städtische Sachvermögen gliedert sich in diverse Bilanzpositionen wie folgt auf:
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grund-
stücken:
Wert 01.01.2014: 13.044.469,97 €
Wert 31.12.2014: 12.982.476,68 €
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude oder
Teile der städtischen Infrastruktur befinden.
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt eine Untergliederung der unbebauten
Grundstücke hinsichtlich der Nutzung in:
- Grünflächen
- Ackerland
- Wald, Forsten
- sonstige unbebaute Grundstücke.
Die grundstücksgleichen Rechte betreffen insbesondere Erbbaurechte.
Da unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken in
ihrer Nutzung nicht zeitlich begrenzt sind, werden sie gem. § 47 Abs. 1 GemHKVO auch
nicht abgeschrieben.
Der Wert dieser Bilanzposition ist im Jahr 2014 um rd. 60.000,00 € gesunken.
Die Zu- und Abgänge stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Grund für die Veränderungen auf dem Produktkonto 80200.012000
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Südlich der Bunsenstraße“. Hier sind neue
Wohnbauflächen entstanden, die vorher als Ackerland eingebucht waren. Im Jahr 2014
konnten im neu beplanten Gebiet drei Baugrundstücke verkauft werden, außerdem erfolgten
Neuzuordnungen von Ackerland zu Straßenflächen, Ausgleichsflächen und Grünanlagen.
Im Gewerbegebiet „Schäferhof“ wurden drei Grundstücke mit einem Gesamtbilanzwert von
rd. 52.000,00 € verkauft.
Die erforderlichen Beschlüsse lagen
der Ergebnis- bzw. Finanzrechnung
Durch die erheblich über den Bilanzwerten erzielten Veräußerungserlöse konnten erfreuli
cherweise hohe außerordentliche Erträge für den städtischen Ergebnishaushalt generiert
werden.
Bereits am 17.12.2013 fasste der Rat der Stadt Nienburg
von Grundstücksflächen im Bereich der Bismarckstraße und der Bahnhofstraße
privaten Investor. Eine Kaufpreiszahlung erfolgte jedoch erst im Februar 2015
Der Kaufvertrag zwischen der Stadt Nienburg und dem Investor
wurde im August 2014 geschlossen, der Vertrag über die Auflassung im Januar 2015.
Der o. g. Ratsbeschluss sieht unter Pkt. 1 den Verkauf von Grundstücksflächen mit einer
Gesamtgröße von 2.210 m² zu einem Kaufpreis von insgesamt
Der Verkauf der Flächen unter Pkt. 2
Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche umgesetzt
-63.023,29 €
24
Grund für die Veränderungen auf dem Produktkonto 80200.012000 - Ackerland
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Südlich der Bunsenstraße“. Hier sind neue
auflächen entstanden, die vorher als Ackerland eingebucht waren. Im Jahr 2014
konnten im neu beplanten Gebiet drei Baugrundstücke verkauft werden, außerdem erfolgten
Neuzuordnungen von Ackerland zu Straßenflächen, Ausgleichsflächen und Grünanlagen.
rbegebiet „Schäferhof“ wurden drei Grundstücke mit einem Gesamtbilanzwert von
Die erforderlichen Beschlüsse lagen vor, und auch die korrespondierenden Buchungen
bzw. Finanzrechnung erfolgten bei den Veräußerungen ordnungsgemäß.
Durch die erheblich über den Bilanzwerten erzielten Veräußerungserlöse konnten erfreuli
cherweise hohe außerordentliche Erträge für den städtischen Ergebnishaushalt generiert
Bereits am 17.12.2013 fasste der Rat der Stadt Nienburg einen Beschluss über den Verkauf
von Grundstücksflächen im Bereich der Bismarckstraße und der Bahnhofstraße
privaten Investor. Eine Kaufpreiszahlung erfolgte jedoch erst im Februar 2015.
Der Kaufvertrag zwischen der Stadt Nienburg und dem Investor über die gesamten Flächen
wurde im August 2014 geschlossen, der Vertrag über die Auflassung im Januar 2015.
Der o. g. Ratsbeschluss sieht unter Pkt. 1 den Verkauf von Grundstücksflächen mit einer
Gesamtgröße von 2.210 m² zu einem Kaufpreis von insgesamt xxxx € vor.
Der Verkauf der Flächen unter Pkt. 2 sollte erst nach erfolgtem Entwidmungsverfahren
Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche umgesetzt werden.
Grünflächen
Ackerland
sonstige unbeb.Grundstücke 2.298,80 €
-1.268,80 €
Ackerland – ist die
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Südlich der Bunsenstraße“. Hier sind neue
auflächen entstanden, die vorher als Ackerland eingebucht waren. Im Jahr 2014
konnten im neu beplanten Gebiet drei Baugrundstücke verkauft werden, außerdem erfolgten
Neuzuordnungen von Ackerland zu Straßenflächen, Ausgleichsflächen und Grünanlagen.
rbegebiet „Schäferhof“ wurden drei Grundstücke mit einem Gesamtbilanzwert von
korrespondierenden Buchungen in
ordnungsgemäß.
Durch die erheblich über den Bilanzwerten erzielten Veräußerungserlöse konnten erfreuli-
cherweise hohe außerordentliche Erträge für den städtischen Ergebnishaushalt generiert
einen Beschluss über den Verkauf
von Grundstücksflächen im Bereich der Bismarckstraße und der Bahnhofstraße an einen
über die gesamten Flächen
wurde im August 2014 geschlossen, der Vertrag über die Auflassung im Januar 2015.
Der o. g. Ratsbeschluss sieht unter Pkt. 1 den Verkauf von Grundstücksflächen mit einer
erst nach erfolgtem Entwidmungsverfahren, bzw.
Abgang
Zugang
25
Pkt. 3 regelt planungsrechtliche Voraussetzungen und Pkt. 4 räumt dem Erwerber unter be-
stimmten Bedingungen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ein.
Prüfungsseitig ist festzustellen, dass der Verkauf der Grundstücksflächen unter Pkt. 1 des
Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2013 im Jahr 2014 zeitlich nicht entsprechend der Vorgaben
umgesetzt wurde.
Dadurch sind dem städtischen Haushalt im Haushaltsjahr 2014 erhebliche liquide Mittel noch
nicht zugeflossen.
Gem. § 125 Abs. 1 Satz 2 NKomVG dürfen Kommunen Vermögensgegenstände i. d. R. nur
zu ihrem vollen Wert veräußern. Bei Grundstücken ist nach der Rechtsprechung grundsätz-
lich von dem Verkehrswert auszugehen. Desweiteren ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Der Verkauf der o. g. Grundstücksflächen erfolgte auf Basis des Bodenrichtwertes nach der
Bodenrichtwertkarte. Lt. Vorlage Nr. 8/041/2013 wurden die Flächen ergebnislos wiederholt
auf dem freien Markt angeboten. Eine Ausschreibung ist jedoch nicht erfolgt.
Hierzu ist aus prüfungstechnischer Sicht folgendes festzustellen:
Die Marktpreisermittlung erfolgte nicht nach Maßgabe der EU Richtlinien, da kein Bieterver-
fahren durchgeführt wurde.
Bereits im Jahr 2010 empfahl das RPA, Grundstücke ab einer entsprechenden Wertgrenze
durch öffentliches Gebotsverfahren zu veräußern und die Zuschlagskriterien - sofern nicht
ausschließlich der Gebotspreis entscheidet - vorab festzulegen.
Umgesetzt wurde diese Empfehlung bisher nicht.
Es ist daher festzustellen, dass der Nachweis der wirtschaftlichen Veräußerung dieser
Grundstücksflächen i.S. der v.g. Regelungen nicht erbracht wurde und daher prüfungsseitig
zu beanstanden ist.
Im Dezember 2014 wurde im VA der Verkauf des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses der
Feuerwehr Holtorf beschlossen. Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgte im Jahr 2015.
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken
- ohne Grundstücke:
Wert 01.01.2014: 70.987.236,97 €
Wert 31.12.2014: 70.686.312,51 €
26
Der Bilanzwert verringerte sich im Jahr 2014 um rund 300.000 €. Damit setzt sich die Ent-
wicklung der letzten Jahre hinsichtlich der Verringerung des Bilanzwertes der Gebäude der
Stadt Nienburg/Weser fort. Die jährlichen Abschreibungen konnten durch Neuaktivierungen
nicht kompensiert werden.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Haushaltsjahr 2014 nicht vorgenommen.
Seit der Inbetriebnahme werden die Herstellungskosten wertmäßig direkt den Gebäuden
zugeordnet. Insoweit erfolgte ein Aktivtausch mit der Bilanzposition Anlagen im Bau.
Neu aktiviert wurden insbesondere folgende Maßnahmen: Kto. 50112.023200 - Marion Dönhoff Gymnasium:
Die Maßnahme des 2. Bauabschnittes „Schulhoferneuerung“ ist fertiggestellt und wurde akti-viert. Kto. 50502.022200 – Sonstige Kindertageseinrichtungen:
Dieses Konto fasst die Neubauten der Kindertagesstätten Corvinus, St. Michael und Johan-
nisbär zusammen. Die Bauwerke wurden fertiggestellt und in Betrieb genommen.
Kto. 50703.024200 – Meerbachhalle:
Die Gesamtmaßnahme Meerbachhalle ist fertiggestellt. Der Schwingboden und die Prall-
schutzwand wurden auf dem Konto 50703.071000 (Betriebsvorrichtungen) aktiviert.
Bei einer dauernden Wertminderung eines Gebäudes, z.B. infolge einer unterlassenen In-
standhaltung, ist gemäß § 47 Abs.5 NKomVG eine außerplanmäßige Abschreibung auf den
tatsächlichen Wert vorzunehmen, der ihm am Abschlussstichtag zukommt.
Der zuständige Fachbereich hat im Berichtsjahr 2014 kein Erfordernis einer außerplanmäßi-
gen Abschreibung festgestellt, so dass die in der Bilanz enthaltenen Werte beibehalten wur-
den.
Auf die Ausführungen des RPA hinsichtlich der Bewertung des Vermögens in der Eröff-
nungsbilanz wird an dieser Stelle verwiesen.
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken
– nur Grundstücke:
Wert 01.01.2014: 15.798.429,28 €
Wert 31.12.2014: 15.727.944,83 €
27
Hier wurden lediglich geringfügige Grundstücksveränderungen des Jahres 2014 bilanziert.
2.3 Infrastrukturvermögen - ohne die Grundstücke:
Wert 01.01.2014: 42.607.818,87 €
Wert 31.12.2014: 40.578.333,68 €
Der Wert des Infrastrukturvermögens hat sich im Haushaltsjahr 2014 um rund 2.029.000 €
reduziert. Wie in der folgenden Tabelle dargestellt, stehen im Haushaltsjahr 2014 der linea-
ren Abschreibung in Höhe von rd. 2.457.000 € Anschaffungen, Aktivierungen und Umbu-
chungen mit einem Bilanzwert von gesamt rd. 464.500 € gegenüber. Anhand der Grafik wird
deutlich, dass, wie auch in 2013, die Höhe der planmäßigen Abschreibungen erheblich über
den Investitionen liegt.
Im Einzelnen erfolgten folgende wesentliche Aktivierungen:
Kto. 60901.035000 - Planung und Bau von Gemeindestraßen:
Bei v. g. Konto handelt es sich um ein Sammelkonto von Gemeindestraßen. Hier wurde u.a.
die Neubepflanzung des Rehmenweges mit rd.13.000 € aktiviert sowie Baumsysteme für die
Innenstadt mit rd. 4.300 €. Ferner wurden diverse Bushaltestellen im Stadtgebiet fertigge-
stellt und mit einer Höhe von rd.106.348 € aktiviert. Des Weiteren wurde der „Nordring Ver-
dener Landstraße, Kreisverkehrsplatz“ mit 143.100 € aktiviert.
92.358,72 € 18.193,56 €
-2.484.543,93 €
18.239,48 €
446.207,55 €
-2.457.452,47 €
Umbuchungen
vom Knt. Anlagen
im Bau
Anschaffungen/
Aktivierungen
Abschreibungen Umbuchungen
vom Knt. Anlagen
im Bau
Anschaffungen/
Aktivierungen
Abschreibungen
Haushaltsjahr
2013
Haushaltsjahr
2014
Zuwächse und Reduzierungen des Infrastrukturvermögen -Vergleich der Haushaltsjahre 2013 und 2014
Kto. 70100.034200 - SW und RW
Bei der Maßnahme Sammlung und Transport von Schmutz und Regenwasser wurden rd.
31.000 € aktiviert. Diese Summe beinhaltet die Herstellung einer „Pumpstationhochbebau
ung Nordertorstriftweg“ sowie mehrere Grund
Entwicklung der Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ in den
letzten 6 Jahren:
Bei den Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ ist in den ver
gangenen Jahren ein deutlicher Rückgang bei den Bilanzwerten zu verzeichnen, da die ge
tätigten Investitionen die jährliche Abschreibung nicht mehr ausgleichen. Anhand der nach
folgenden Grafik, in die die Ergebnisse aus den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 e
sind, kann die Entwicklung gut nachvollzogen werden:
Das Bilanzfeld der „bebauten Grundstücke“ verzeichnete im Zeitraum der Haushaltsjahre
2008 bis 2010 noch einen kontinuierlichen Anstieg des städtischen Vermögens von rund 7%.
Im Jahr 2011 verringerte sich der Bilanzwert um rd. 7,3 Mio.
Ausgliederung des städtischen Vermögens in die neu gegründeten städtischen Gesellschaf
ten zurückzuführen war. In den letzten vier Haushaltsjahren ist der Bilanzwert um rd. 2,5
€ gesunken!
2009
Bebaute Grundstück 94.469.533
Infrastruktvermögen 67.958.205
50.000.000,00 €
55.000.000,00 €
60.000.000,00 €
65.000.000,00 €
70.000.000,00 €
75.000.000,00 €
80.000.000,00 €
85.000.000,00 €
90.000.000,00 €
95.000.000,00 €
100.000.000,00 €
Bil
an
zwert
Entwicklung der Bilanzpositionen "Bebaute Grundstücke" und "Infrastrukturvermögen" vom 31.12.2009 bis zum 31.12.2014
28
RW Kanal:
Bei der Maßnahme Sammlung und Transport von Schmutz und Regenwasser wurden rd.
Diese Summe beinhaltet die Herstellung einer „Pumpstationhochbebau
sowie mehrere Grund- und Hausanschlüsse im Stadtgebiet
Entwicklung der Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ in den
Bei den Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ ist in den ver
gangenen Jahren ein deutlicher Rückgang bei den Bilanzwerten zu verzeichnen, da die ge
tätigten Investitionen die jährliche Abschreibung nicht mehr ausgleichen. Anhand der nach
folgenden Grafik, in die die Ergebnisse aus den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 e
sind, kann die Entwicklung gut nachvollzogen werden:
Das Bilanzfeld der „bebauten Grundstücke“ verzeichnete im Zeitraum der Haushaltsjahre
2008 bis 2010 noch einen kontinuierlichen Anstieg des städtischen Vermögens von rund 7%.
verringerte sich der Bilanzwert um rd. 7,3 Mio. €, was im Wesentlichen auf die
Ausgliederung des städtischen Vermögens in die neu gegründeten städtischen Gesellschaf
ten zurückzuführen war. In den letzten vier Haushaltsjahren ist der Bilanzwert um rd. 2,5
2009 2010 2011 2012 2013
94.469.533 96.097.943 88.726.628 88.341.751 86.785.666
67.958.205 65.614.209 64.134.715 62.321.233 59.942.871
Entwicklung der Bilanzpositionen "Bebaute Grundstücke" und "Infrastrukturvermögen" vom 31.12.2009 bis zum 31.12.2014
Bei der Maßnahme Sammlung und Transport von Schmutz und Regenwasser wurden rd.
Diese Summe beinhaltet die Herstellung einer „Pumpstationhochbebau-
und Hausanschlüsse im Stadtgebiet.
Entwicklung der Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ in den
Bei den Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ ist in den ver-
gangenen Jahren ein deutlicher Rückgang bei den Bilanzwerten zu verzeichnen, da die ge-
tätigten Investitionen die jährliche Abschreibung nicht mehr ausgleichen. Anhand der nach-
folgenden Grafik, in die die Ergebnisse aus den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 eingeflossen
Das Bilanzfeld der „bebauten Grundstücke“ verzeichnete im Zeitraum der Haushaltsjahre
2008 bis 2010 noch einen kontinuierlichen Anstieg des städtischen Vermögens von rund 7%.
€, was im Wesentlichen auf die
Ausgliederung des städtischen Vermögens in die neu gegründeten städtischen Gesellschaf-
ten zurückzuführen war. In den letzten vier Haushaltsjahren ist der Bilanzwert um rd. 2,5 Mio.
2014
86.785.666 86.414.258
59.942.871 57.918.338
Entwicklung der Bilanzpositionen "Bebaute Grundstücke" und
29
Bei der Bilanzposition „Infrastrukturvermögen“ ist die Vermögensentwicklung erheblich dras-
tischer.
Seit der Eröffnungsbilanz vom 01.01.2008 hat sich der Bilanzwert um über 10 Mio. €
verringert.
Auch wenn die geplante Herstellung der Ortsumgehung Südring nach ihrer Fertigstellung
den Bilanzwert wieder deutlich erhöhen wird, darf diese Tatsache nicht darüber hinwegtäu-
schen, dass im Bereich der Infrastruktur ein erheblicher Substanzverlust zu verzeichnen ist,
der zu einem späteren Zeitpunkt zwangsläufig ausgeglichen werden muss, da die Stadt
Nienburg auch zukünftig ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Ohne die ent-
sprechenden Reinvestitionen in das städtische Infrastrukturvermögen und die „bebauten
Grundstücke“ wird auf Dauer das städtische Vermögen in diesen Bereichen aufgezehrt sein.
2.3 Infrastrukturvermögen – nur Grundstücke:
Wert 01.01.2014: 17.335.052,57 €
Wert 31.12.2014: 17.340.004,84 €
Die Grundstücksflächen des städtischen Infrastrukturvermögens sind gegenüber dem Jah-
resabschluss 2013 nahezu unverändert bilanziert.
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler:
Wert 01.01.2014: 717.449,26 €
Wert 31.12.2014: 717.449,26 €
Unter dieser Bilanzposition werden Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer
kulturellen und geschichtlichen Bedeutung im Interesse der Stadt Nienburg liegt, erfasst.
Neben Gemälden, Skulpturen, historischen Sammlungen und Antiquitäten werden hier auch
Denkmäler bilanziert. Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
keinem Werteverzehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen keine Ab-
schreibungen vorgesehen sind.
Eine Werteveränderung fand im Jahr 2014 nicht statt.
30
2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge:
Wert 01.01.2014: 2.220.573,97 €
Wert 31.12.2014: 2.203.467,98 €
Bewegliche technische Vermögensgegenstände werden unter der Bilanzposition „Maschinen
und technische Anlagen, Fahrzeuge“ erfasst. Sie beinhaltet alle Maschinen, technischen
Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Betriebsanlagen und Fahrzeuge.
Die größten Anteile der Bilanzposition entfallen auf die technischen Anlagen und Fahrzeuge
der Produkte 30070 (Feuerwehr), 70100 (Sammlung und Transport von Schmutz- und Re-
genwasser), 70400 (Straßenreinigung) und 70700 (Baubetriebshof).
Die Vermögenswerte verringerten sich im Jahr 2014 um rd. 17.000,00 €, weil die Abgänge
und Abschreibungen höher waren als die Zugänge.
Die Anschaffungswerte der Vorjahre wurden im Jahr 2014 sachgerecht fortgeschrieben.
Die Anlagenabgänge ließen sich nachvollziehen.
Wesentliche Neuanschaffungen waren ein Hubsteigerfahrzeug mit einem Wert von rd.
215.000,00 € und ein Spindelmäher für 24.900,00 € für den Baubetriebshof (Produkt 70700).
Die bei der Beschaffung zu berücksichtigenden vergaberechtlichen Vorschriften wurden be-
achtet. Die erforderlichen Beschlüsse lagen vor und das RPA wurde beteiligt.
Veräußert wurden ein Saug- und Spülwagen (Produkt 70100) und ein Walker Mäher (Pro-
dukt 70700) zu Kaufpreisen von 42.100,00 € bzw. 950,00 €. Diese beiden Vermögensge-
genstände waren bis auf 1,00 € abgeschrieben, sodass durch den Verkauf außerordentliche
Erträge in Höhe von 42.099,00 € bzw. 949,00 € erzielt wurden.
Der Verkauf des Saug- und Spülwagens erfolgte im Rahmen eines Gebotsverfahrens. Lt.
Auskunft von Herrn Brede (zuständig für die Überarbeitung/Aktualisierung der Wertgrenzen)
liegt der erzielte Verkaufspreis deutlich über dem Wert, der noch als Geschäft der laufenden
Verwaltung angesehen werden kann. Demzufolge wäre hier ein Beschluss des Verwaltungs-
ausschusses über den Verkauf erforderlich gewesen.
Die korrespondierenden Buchungen in der Ergebnis- bzw. Finanzrechnung erfolgten bei den
Neuanschaffungen und auch bei den Veräußerungen ordnungsgemäß.
31
2.7 Betriebs - und Geschäftsausstattung
Wert 01.01.2014: 3.362.193,17 €
Wert 31.12.2014: 3.123.425,15 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören alle Vermögensgegenstände, die dem all-
gemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Hierzu zählen insbesondere die Sach- und Büroaus-
stattung der Verwaltung und der städtischen Einrichtungen (z. B. Einrichtungsgegenstände
von Büros wie Tische, Stühle, Schränke, EDV-Ausstattung etc.).
Die Erfassung und Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt gemäß den
Vorschriften der GemHKVO (§§ 44 bis 47 GemHKVO). Vermögensgegenstände werden
gem. § 44 Abs. 3 GemHKVO grundsätzlich einzeln bewertet, davon abgewichen werden darf
nur in den Fällen des § 46 GemHKVO.
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz 2008 gem. § 46 Abs. 1 GemHKVO gebildeten Fest-
werte werden über die Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände außerplan-
mäßig über das Konto 513100 abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag für die Festwerte
betrug im Jahr 2014 insgesamt rd. 280.000,00 €.
Dadurch, dass die Festwerte in den kommenden Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - auf-
gelöst werden, erfolgt , bedingt durch den damit verbundenen Wegfall der außerplanmäßi-
gen Abschreibungen, eine Entlastung des Haushalts.
Der voraussichtliche Abschreibungsbetrag für 2015 wird nach. Auskunft des zuständigen
Fachbereiches bereits unter 200.000,00 €.liegen.
Die Einbuchung der Neubeschaffungen erfolgt einzeln in die entsprechenden Sammelposten
für bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Einzelwert von 150,00 € bis 1.000,00 €
ohne USt (Konten 075011 – Büroausstattung d.11 und 075075). Aufgelöst (abgeschrieben)
werden diese Sammelposten über 5 Jahre.
Die korrespondierenden Buchungen in der Ergebnis- bzw. Finanzrechnung erfolgten ord-
nungsgemäß.
Wesentliche Beschaffungen im Jahr 2014 waren
- Produkt 11080: Datenspeichersystem und Hardware: rd. 67.000,00 €
- Produkt 30070: Feuerwehreinsatzkleidung: rd. 54.000,00 €
- Produkt 50103: Hardware und Mobiliar: rd. 16.000,00 €
- Produkt 50110: Hardware und Mobiliar: rd. 21.000,00 €
- Produkt 50502: Mobiliar und Ausstattung rd. 60.000,00 €
(Aktivierung der Kindertageseinrichtungen St. Michael und Corvinus)
32
Da die Abschreibungen aber wieder höher als die Werte der Neubeschaffungen waren, ver-
ringerte sich der Bilanzwert, wie auch schon in den vorangegangenen Jahren, im Jahr 2014
um rd. 238.000,00 €.
Die nachfolgende Grafik zeigt den Vermögensverzehr der vergangenen Jahre in diesem Bi-
lanzbereich anschaulich auf:
Um dieser stetigen Verringerung des städtischen Vermögens entgegen zu steuern,
wäre weiterhin auf die Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für erfor-
derliche Ersatzbeschaffungen zu achten.
2.8 Vorräte
Wert 01.01.2014: 61.366,69 €
Wert 31.12.2014: 52.916,56 €
Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zum Ge- bzw. Verbrauch dienen und sich noch im
Besitz der Stadt befinden. Zu den Vorräten zählen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige
und fertige Erzeugnisse und Waren.
Aufgrund von Verbrauch verringerte sich der Bestand im Vergleich zum Vorjahr insgesamt
um 8.450,13 €.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte ordnungsgemäß nach § 46 GemHKVO.
Gem. § 37 Abs. 1 GemHKVO führt die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
eine Inventur durch. Dies geschieht in der Regel durch eine körperliche Bestandsaufnahme.
1 2 3 4 5
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014
Bilanzwert 4.584.205,83 4.346.616,63 3.827.193,41 3.362.193,17 3.123.425,15
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €Betriebs- und Geschäftsausstattung
33
Auf diese körperliche Bestandsaufnahme kann gem. § 38 Abs. 1 GemHKVO verzichtet wer-
den, wenn anhand vorhandener Verzeichnisse der Bestand an Vermögensgegenständen
und Schulden nach Art, Menge und Wert festgestellt werden kann (Buchinventur) und gesi-
chert ist, dass dadurch das Inventar ebenso zutreffend die tatsächlichen Verhältnisse dar-
stellt. Dies gilt nicht für Vorräte.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden ordnungsgemäß in der Anlagenbuchhaltung
(Kämmerei) verzeichnet und fortgeschrieben. Bei den Vorräten wird jährlich eine körperliche
Bestandsaufnahme durchgeführt.
Grundsätzlich sollte aber in regelmäßigen Abständen von 2 – 3 Jahren mindestens eine
stichprobenartige körperliche Bestandsaufnahme des Sachvermögens durchgeführt werden,
um eine Bestätigung der Ergebnisse aufgrund der Buchinventur zu erhalten.
2.9. Anlagen im Bau (ohne geleistete Anzahlungen):
Wert 01.01.2014: 1.494.146,98 €
Wert 31.12.2014: 1.776.080,39 €
Über dieses Bilanzkonto wurden überwiegend alle Investitionsvorhaben der Stadt abgewi-
ckelt und nach Inbetriebnahme aktiviert. Wie der nachstehenden Grafik zu entnehmen ist,
erhöhte sich der Bilanzwert durch Anschaffungen und Umbuchungen unterjährig um rund
282.000 €. Die Aktivierung von fertiggestellten Bauvorhaben mit rund 1.566.000 € reduzierte
den Bilanzwert erheblich. Der Bilanzwert lag am 31.12.2014 bei rd. 1.776.000 €.
1.4
94.1
46,0
0 €
1.7
76.0
80,4
1 €
1.8
92.4
79,6
1 €
-44.0
48,0
2 €
-1.5
66.4
97,1
8 €
3.3
86.6
25,6
1 €
-2.000.000,00 €
-1.000.000,00 €
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
Bilanzwert 1.1.2014
Anschaffungen 2014
Umbuchungen Bilanzwert inkl.
Anschaffungen
Aktivierung nach
Fertigstellung
Bilanzwert 31.12.2014
Entwicklung der Bilanzwerte aufgrund von Anschaffungen, Umbuchungen und Aktivierungen nach Inbetriebnahme im
Haushaltsjahr 2014
34
Zu einigen Maßnahmen werden folgende Feststellungen, bzw. Erläuterungen getroffen: Kto. 50113.096000 – ASS Brandschutzmaßnahmen; Anlagen im Bau:
Bei den Brandschutzmaßnahmen handelte es sich um die Deckensanierung des Erweite-
rungsbaus, insbesondere Trockenbau- und Elektroarbeiten. Auf detaillierte Ausführungen zur
Maßnahme wird im gesonderten Kapitel abgehoben.
Kto. 60200.096000 - Informelle räumliche Planung / ÖPNV; Anlage im Bau:
Die Planung zur Umgestaltung wurde gem. VA-Beschluss 20.08.2013 zunächst beauftragt.
Aufgrund des Planungsergebnisses und der damit verbundenen Kosten zur Umgestaltung
der Kattriedestraße wurde zugunsten von Wohngebäudemodernisierung auf die Durchfüh-
rung der Maßnahme verzichtet. Der Restbuchwert von rd. 36.000 € wurde ergebniswirksam
aus der Bilanz ausgebucht. Weitere rd. 5.000 € wurden für Zuschüsse an Dritte aktiviert.
Kto. 60901-096000 Planung und Bau von Gemeindestraßen, Anlagen im Bau:
Zu den im Bau befindlichen Anlagen gehören einerseits die „Ortsumgehung Südring/B 215“
mit rd. 354.000 € sowie die „Verdener Landstraße“ im Bereich zwischen Celler Str. und Nord-
ring mit 4.700 € und das Projekt Erschließung „Südlich der Bunsenstr.“ mit rd. 70.000 €.
Kto. 70100.096000- SW und RW Kanal; Anlage im Bau:
Noch im Bau befindet sich der Schmutz- und Regenwasserkanal für das B-Plangebiet 162
„Südl. der Bunsenstr.“ (gesamt rd. 94.000 €) und die Regenwasserkanalbauten im Rahmen
des Knotenpunktes Nordringkreisel (33.800 €).
3. Finanzvermögen: 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen: Wert 01.01.2014: 16.879.162,00 €
Wert 31.12.2014: 16.879.162,00 €
Der Bilanzwert an den verbundenen Unternehmen ist im Jahr 2014 unverändert geblieben-
s. nachfolgende Grafik.
Diese Grafik zeigt die Verteilung der Anteile auf die einzelnen Gesellschaften:
35
In einem gesonderten Kapitel zur Haushaltswirtschaft werden die Auswirkungen der Jahres-
abschlüsse der städtischen Beteiligungsgesellschaft auf den städtischen Kernhaushalt erör-
tert.
3.2 Beteiligungen: Wert 01.01.2014: 172.610,49 €
Wert 31.12.2014: 172.610,49 €
Der Bilanzwert ist in dem Haushaltsjahr 2014 unverändert geblieben.
3.4 Ausleihungen: Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 0,00 €
Im Jahr 2014 waren keine Ausleihungen bilanziert.
3.5 Wertpapiere: Wert 01.01.2014: 1.826.662,78 €
Wert 31.12.2014: 1.872.756,22 €
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
7.000.000,00 €
8.000.000,00 €
Anteile an verbundenen Unternehmen
GBN
Infrastrukturgesellschaft
Holding
Stadtwerke - i Holdingverbund
Wirtschaftsbetriebe - imHoldingverbund
Stadtbus - im Holdingverbund
Bäder - im Holdingverbund
36
Während der Wert der bei der Stadt verbliebenen Aktien der E. ON Avacon AG (41,99 %) im
Haushaltsjahr 2014 unverändert geblieben ist, hat sich der Wert der in dem Sondervermögen
“ Klitzing- Sozialstiftung“ befindlichen Wertpapiere um rd.46.000 € erhöht.
Nähere Ausführungen sind dem nachfolgenden Sonderberichtsteil “Klitzing Stiftung“ zu ent-
nehmen.
3.5.1. Klitzing – Sozialstiftung: 1. Grundsätzliches und Prüfungsauftrag:
Grundlage der Stiftung ist ein mit den Eheleuten Klitzing geschlossener Vertrag vom
23.12.1969 über die Errichtung einer unselbständigen, treuhänderisch zu verwaltenden Stif-
tung.
In diesem Rahmen wurde der Aktienbesitz der Eheleute Klitzing auf die Stadt Nienburg
übertragen.
Nach Maßgabe der Stiftung sind die Erträge aus dem Vermögen der Stiftung von der Stadt
Nienburg/W ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, und
zwar insbesondere für die Kinder-, Jugend-, Ingenieurstudenten- und Altersfürsorge.
Über die Verwendung des Ertrages im Einzelnen bestimmt der Bürgermeister der Stadt
Nienburg/W. Der Verwaltungsausschuss, bzw. die Fachausschüsse werden von der Mittel-
verwendung entsprechend unterrichtet.
Es handelt sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung i.S. des § 135 Abs.2 NKomVG, so
dass für das Stiftungsvermögen gem. § 130 Abs.1 u.2 NKomVG die Vorschriften über die
Haushaltswirtschaft anzuwenden sind. Dementsprechend besteht im Zuge der Prüfung des
Jahresabschlusses der Prüfauftrag für das RPA.
2. Entwicklung des Bilanzwertes:
Die Stadt Nienburg ist nach einem Zusatz vom 13.08.1970 zu dem Stiftungsvertrag berech-
tigt, einzelne Wertpapiere zu veräußern, wenn dieses zweckmäßig erscheint. Der Erlös ist
entweder zum Erwerb neuer Wertpapiere oder als Ertrag aus dem Stiftungsvermögen un-
mittelbar für die in dem Vertrag genannten Zwecke zu verwenden.
Das Wertpapiervermögen der Klitzing – Sozialstiftung ist bei der Bilanzposition 3.5 Wertpa-
piere unter 90016.145040 nachgewiesen.
Es ergibt sich zum Jahresabschluss 2014 folgender Stand:
Wert 01.01.2014: 1.110.425,23 €
37
Wert 31.12.2014: 1.156.518,67 € .
Die Wertpapiere sind nach den Vorschriften der GemHKVO zum ursprünglichen Anschaf-
fungswert zu bilanzieren.
Während die tlw. in dem Bestand befindlichen ursprünglichen Wertpapiere noch mit ihrem re-
lativ geringen historischen Anschaffungswert bilanziert waren, werden die seit dem Jahr
2008 neu erworbenen Wertpapiere zu dem jeweils aktuellen Anschaffungswert in die Bilanz
eingebucht, was insgesamt zu einem Wertzuwachs geführt hat und – bedingt durch das ak-
tive Depotmanagement mit einem steten An – u. Verkauf von Wertpapieren – bereits ein rea-
listisches Abbild der städtischen Vermögenswerte in diesem Segment darstellt.
Mittlerweile sind auch nur noch geringe Altbestände aus der Zeit vor dem Jahr 2008 in dem
Depot vorhanden, so dass bereits im Jahr 2013 die Erzielung von hohen außerordentlichen
Erträgen, wie sie in den vergangenen Jahren von 2008 -2012 realisiert wurden, nicht mehr
erreicht werden konnten. Diese hohen Abweichungen zwischen Planung und dem Ist -Er-
gebnis haben sich auch im Jahr 2014 weiter fortgesetzt - s. nachfolgende Diagramme in die-
sem Bericht.
Für das Jahr 2015 wurde, den Empfehlungen des RPA entsprechend, der Haushaltsansatz
jetzt erheblich reduziert.
Die nachfolgende Grafik zeigt zunächst die Entwicklung dieser Bilanzposition seit der Einfüh-
rung der Doppik im Jahr 2008 im Kontext mit den Depotwerten jeweils zum Stichtag 31.12.
eines Jahres auf:
0,00 €
200.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
1.000.000,00 €
1.200.000,00 €
1.400.000,00 €
1.600.000,00 €
01.01.2008 01.01.2009 01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015
Entwicklung des Depotwertes und des Bilanzwertes 2008 - 2014
Bilanzwert Depotwert
3. Entwicklung des Vermögens:
Während sich also der Bilanzwert aus v.g. Gründen innerhalb weniger Jahre den tatsächli-
chen Vermögenswerten in der Stiftung angenähert hat, ist der jeweils zum 31.12. zu ermit-
38
telnde Depotwert in den vergangenen zwei Jahren nach einer vorausgegangenen Konsoli-
dierungsphase wieder kontinuierlich gestiegen. Auch im Jahr 2014 konnte aufgrund der
weiterhin sehr positiven Entwicklung an den Aktienmärkten von dieser Entwicklung entspre-
chend partizipiert werden.
Angesichts der nach wie vor weiter andauernden Niedrigzinssituation, die den Haushalt der
Stadt im Bereich der Kommunalkredite sowie der Liquiditätskredite derzeit positiv beeinflusst,
ist jedoch im Bereich der Vermögensanlage auch weiterhin die Erzielung von höheren Erträ-
gen mit vertretbarem Risiko kaum zu realisieren.
Um hier entsprechende Sicherheiten zu schaffen, hatte das RPA empfohlen, eine entspre-
chende Anlagerichtlinie zu erlassen. Eine entsprechende Richtlinie wurde vom Bürgermeis-
ter am 08.03.2013 unterzeichnet.
Darin enthalten sind sehr klar definierte Anlagerichtlinien, sowie eine jährliche Abstimmung
und Berichtspflicht hinsichtlich der Steuerung des Portfolios. Die aktuelle Fassung dieser
Richtlinie vom 25.06.2014 gilt rückwirkend ab dem 01.04.2013.
Änderungen waren im Jahr 2014 nicht zu verzeichnen.
Der Jahresbericht für das Jahr 2014 wurde dem Bürgermeister am 23.03.2015 zugeleitet.
Während für Vermögensverfügungen grundsätzlich der Rat zuständig ist, wurde aufgrund
der Besonderheit der Verfügungsermächtigung der Klitzing-Sozialstiftung verwaltungsseitig
der Bürgermeister als zuständiges Organ für den Erlass der Anlagerichtlinien benannt.
Die nachfolgende Grafik zeigt das sehr ausgewogene Verhältnis zwischen dem Aktienbe-
stand und den verzinslichen Anlagen incl. der Rentenfonds zum 31.12.2014.
Die Liquidität der Stiftung beträgt zum Jahresende 2014 noch rd. 47.000 €. Diese Summe
wurde vorübergehend als inneres Darlehen im Haushalt der Stadt “geparkt“.
Bei den Aktien sind aktuell ausschließlich Werte des DAX, MDAX u. TecDAX im Depot.
39
790.000,00 €;
56%
515.000,00 €;
37%
101.000,00 €;
7%
Zusammensetzung des Depotbestandes der Klitzing - Stiftung
Aktien u.Aktienfonds
Renten u.Rentenfonds
Immobilienfonds
4. Finanzielle Transaktionen im Berichtsjahr 2014:
Im Jahr 2014 verzeichnete die Klitzing Stiftung Einzahlungen in Höhe von 234.604,48 € aus
dem Verkauf von Wertpapieren, bzw. aus der Rückzahlung bei Fälligkeit von Anlagen.
Für Neuanlagen wurden insgesamt 312.641,11 € ausgezahlt, so dass die Stiftung aus dem
Liquiditätsüberhang aus dem Jahr 2013 zum 31.12.2014 noch über liquide Mittel in Höhe von
47.641,77 € verfügte, die noch für eine Anlage zur Verfügung stehen.
5. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 2014:
Außerordentliche Erträge werden grundsätzlich bei einem Verkauf von Wertpapieren ober-
halb des Anschaffungswertes realisiert. Dies gilt umgekehrt bei Verkauf von Wertpapieren
unterhalb der Anschaffungskosten entsprechend.
Diesbezüglich sind dann außerordentliche Aufwendungen zu verbuchen.
Im Haushaltsjahr 2014 konnte insgesamt ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von
15.978,58 € realisiert werden. Hier ist allerdings aufgrund der Feststellungen in dem
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 festzustellen, dass in diesem
Ergebnis eine Korrekturbuchung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 4.182,67 € enthalten ist, so
dass der auf das Jahr 2014 bezogene Ertrag 11.795,91 € beträgt.
Bei dem Konto 90016.532400 – Aufwendungen aus der Veräußerung – wird im Jahresab-
schluss ein Minusbetrag in Hohe von 12.200,37 € ausgewiesen. Buchungstechnisch handelt
es sich somit im Ergebnis also auch um einen Ertrag.
Diese atypische Buchung hängt ebenfalls mit einer erforderlichen Korrekturbuchung in Höhe
von 12.575,37 € aufgrund der Feststellungen des RPA im Jahr 2013 zusammen, in dem zu
40
hohe Aufwendungen ausgewiesen waren.
Kumuliert errechnet sich somit ein außerordentlicher Gesamtertrag in Höhe von 28.178,95 €.
Die nachfolgende Grafik zeigt die erzielten außerordentlichen Erträge seit 2008 anschaulich
auf:
0,00 €
50.000,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
200.000,00 €
250.000,00 €
300.000,00 €
350.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kumulierte außerordentliche Erträge/Aufwendungen 2008 - 2014:
Die hohe Ausweisung von außerordentlichen Erträgen in den Jahren 2010 – 2012 resultierte
vorrangig aus der Veräußerung von Wertpapieren aus dem sog. “Depotaltbestand“.
Bei diesem Depotaltbestand handelt es sich um die zu Beginn der Doppik am 01.01.2008 im
Depot befindlichen Werte, die mit einem geringen Anschaffungswert von rd. 160.000 € in die
Eröffnungsbilanz einzustellen waren, bei einer Veräußerung jedoch zu einem erheblich hö-
heren Erlös geführt haben. Wie bereits ausgeführt wurde, werden seit 2008 die neu erwor-
benen Wertpapiere zu dem Anschaffungswert in die Bilanz eingestellt.
Da der Depotaltbestand bereits zum Jahresabschluss 2012 bis auf wenige Aktienwerte ver-
äußert wurde, hat die Prüfung erstmalig im Schlussbericht für den Jahresabschluss 2012
darauf hingewiesen, dass sich dieser positive Effekt der jährlich hohen außerordentlichen
Erträge für die künftigen Ergebnisrechnungen in dieser Form nicht mehr dauerhaft fortsetzen
wird.
Für das Haushaltsjahr 2014 sind erneut 200.000 € als außerordentlicher Ertrag aus der Ver-
äußerung von Finanzvermögen veranschlagt worden. Somit ist auch für den Jahresab-
schluss 2014 das Ist Ergebnis um rd. 184.000 € gegenüber dem Plan zurückgeblieben und
hat erneut maßgeblich zu dem Defizit im außerordentlichen Ergebnishaushalt mit beigetra-
gen
Für das Jahr 2015 wurde die Prüfungsempfehlung des RPA aus den Jahren 2012 - 2014
umgesetzt und der Ansatz auf jetzt 45.000 € reduziert.
41
Neben der Ausweisung von realisierten außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen ist
auch der § 47 Abs. 6 S.1 GemHKVO zu beachten:
Gem. § 47 Abs. 6 S.1 GemHKVO werden bei Vermögensgegenständen, die nicht unter Ab-
satz 1 S. 1 fallen, Abschreibungen bis auf den Wert eines Börsen- oder Marktpreises am Ab-
schlussstichtag vorgenommen, sog. “strenges Niederstwertprinzip“.
Außerplanmäßige Abschreibungen in diesem Sinne werden unabhängig davon vorgenom-
men, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd, bzw. langfristig ist oder der Aktienkurs
kurzfristig bereits wieder angestiegen ist.
Ein Abgleich der Anschaffungswerte der Klitzing Stiftung mit den zu dem Stichtag
31.12.2014 festgestellten aktuellen Börsenwerten führt dazu, dass neben den mit Gewinn
veräußerten Wertpapieren, die zu dem v.g. außerordentlichen Ertrag geführt haben, auch
Kurse bei Wertpapieren festzustellen waren, die unter den Anschaffungswerten lagen.
Entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen wurden vorgenommen.
Bei verschiedenen Wertpapieren war nach Maßgabe der Regelungen des § 47 Abs. 6 i.V.m.
mit Abs. 5 S. 4 GemHKVO eine Zuschreibung vorzunehmen, da sich der Wert im Vergleich
zum Vorjahr wieder erhöht hat.
Unter Berücksichtigung von erforderlichen Korrekturbuchungen aus dem Jahresabschluss
2013 waren im Jahr 2014 außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzvermögen in Höhe
von 32.068,84 € erforderlich. Die Zuschreibung aus der Werterhöhung beträgt -28.053,30 €,
so dass das außerordentliche Ergebnis im Jahr 2014 um rd. 60.000 € belastet wurde.
6. Entwicklung der Rücklage der Stiftung 2014:
Die mit den v.g. Wertpapieren erzielten jährlichen Erträge - vor allem Zinsen und Dividenden
– werden ergebniswirksam im Haushalt gebucht und von dort der Rücklage der Klitzing – So-
zialstiftung zugeführt.
Aus dieser Rücklage heraus werden die vom Bürgermeister gewährten Zuwendungen für die
Stiftungszwecke gezahlt.
Die nachfolgenden Übersichten zeigen den Verlauf der letzten Jahre:
42
0,00 €
30.000,00 €
60.000,00 €
90.000,00 €
120.000,00 €
150.000,00 €
180.000,00 €
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung der Rücklage der Klitzing - Sozialstiftung 2007- 2014
An dieser Stelle wird prüfungsseitig erneut die Empfehlung gegeben, in dem Be-
schluss über die Feststellung des Jahresabschlusses die Zuführung an die Rücklage
entsprechend mit zu beschließen.
7. Gewährung von Zuwendungen:
Der durchschnittliche jährliche Ertrag der Jahre 2007 - 2014 betrug rd. 44.000 €.
Im Jahr 2014 konnten der Rücklage aus Zinsen und Gewinnanteilen insgesamt rd. 42.000 €
zugeführt werden. An Zuwendungen wurden im Jahr 2014 53.200 € ausgezahlt, so dass sich
der Bestand der Rücklage entsprechend verringert hat.
In den Jahren 2007 - 2014 wurden folgende Zuwendungen gewährt:
0,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Zahlung von Zuwendungen aus der Klitzing - Sozialstiftung 2007 - 2014
Im Jahr 2014 wurden diverse kleinere Zuschussbeträge an verschiedene Institutionen ge-
zahlt. Der Höchstbetrag einer Förderung betrug dabei max. 12.000 €.
Die erforderlichen Beschlüsse, bzw. Informationen des VA lagen für alle Bewilligungsfälle
vor.
43
In den Bewilligungsbescheiden der Stadt wurde darauf hingewiesen, dass die Mittelverwen-
dung - entweder zum Jahresende oder nach Abschluss des jeweiligen Projektes - nachzu-
weisen ist.
Die Prüfung hat ergeben, dass diese Verwendungsnachweise noch nicht vollständig vorlie-
gen. Die zweckentsprechende Verwendung wäre danach im Einzelfall von den Zuschus-
sempfängern gegenüber den für die Bewilligung zuständigen FB noch nachzuweisen.
Forderungen:
Forderungen insgesamt:
Wert 01.01.2014: 1.968.051,16 €
Wert 31.12.2014: 1.720.830,44 €
3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen:
Wert 01.01.2014: 1.562.028,52 €
Wert 31.12.2014: 1.060.238,70 €
3.7 Forderungen aus Transferleistungen:
Wert 01.01.2014: 4.647,47 €
Wert 31.12.2014: 178.052,53 €
3.8 Privatrechtliche Forderungen:
Wert 01.01.2014: 401.375,17 €
Wert 31.12.2014: 482.539,21 €
Der Bilanzwert der Forderungen ist im Jahr 2014 insgesamt um rund 247.000,00 € gesun-
ken.
Die strukturelle Zusammensetzung der Forderungen 2014 ist aus der nachstehenden Grafik
ersichtlich:
Die Entwicklung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie der For
derungen aus Transferleistungen stellt sich seit 2010 wie folgt dar:
Grund für die erhebliche Senkung der öffentlich
1. Abruf Kreisschulbaukasse für das Ganzjahresbad „Wesavi“ in Höhe von 680.000,00
im Dezember 2013 eingebucht wurde, die Zahlung erfolgte Anfang 2014.
Der Anstieg der privatrechtlichen Forderungen ist u. a. auf die Erstattung der Personalaus
gaben der Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg/Weser GmbH (rd. 100.000,00
der Stadt Nienburg/Weser GmbH (rd. 200.000,00
In die Forderungen aus Transferleistungen wurden Ende 2014 u. a. die Zuweisung des Lan
des „Beitragsfreies letztes Kita-Jahr“ (rd. 150.000,00
für den Kindergarten Alpheide (rd. 20.000,00
privatrechtliche Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen
0,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2.000.000,00 €
2010 2011
44
rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie der For
derungen aus Transferleistungen stellt sich seit 2010 wie folgt dar:
Grund für die erhebliche Senkung der öffentlich-rechtlichen Forderungen in 2014 war der
1. Abruf Kreisschulbaukasse für das Ganzjahresbad „Wesavi“ in Höhe von 680.000,00
im Dezember 2013 eingebucht wurde, die Zahlung erfolgte Anfang 2014.
Der Anstieg der privatrechtlichen Forderungen ist u. a. auf die Erstattung der Personalaus
der Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg/Weser GmbH (rd. 100.000,00 €) und der Bä
der Stadt Nienburg/Weser GmbH (rd. 200.000,00 €) zurückzuführen.
In die Forderungen aus Transferleistungen wurden Ende 2014 u. a. die Zuweisung des Lan
Jahr“ (rd. 150.000,00 €) und die Zuweisung des Landkreises
für den Kindergarten Alpheide (rd. 20.000,00 €) eingebucht.
öffentlich-rechtliche
Forderungen
privatrechtliche Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen
Forderungen 2014
2011 2012 2013 2014
Forderungen
rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie der For-
in 2014 war der
1. Abruf Kreisschulbaukasse für das Ganzjahresbad „Wesavi“ in Höhe von 680.000,00 €, der
Der Anstieg der privatrechtlichen Forderungen ist u. a. auf die Erstattung der Personalaus-
€) und der Bä-
In die Forderungen aus Transferleistungen wurden Ende 2014 u. a. die Zuweisung des Lan-
€) und die Zuweisung des Landkreises
Im Wesentlichen handelt es sich bei den in der Bilanz enthaltenen werthaltigen Forderungen
um Forderungen, die zum Ende des Ja
neuen Jahres durch Zahlung ausgeglichen wurden.
Die folgenden Diagramme zeigen, wie sich die werthaltigen Forderungen der Bilanz darstel
len:
Grundsteuern
Vergnügungssteuer/
Spielgeräte
öffentlich
Theater/Gastspiel
betrieb
Sammlung und
Transport von
Schmutzwasser
Grundstücksver
käufe
Sonstige
Forderungen
privat-rechtliche Forderungen
45
Wesentlichen handelt es sich bei den in der Bilanz enthaltenen werthaltigen Forderungen
um Forderungen, die zum Ende des Jahres entstanden sind und dann zumeist Anfang des
neuen Jahres durch Zahlung ausgeglichen wurden.
ie folgenden Diagramme zeigen, wie sich die werthaltigen Forderungen der Bilanz darstel
Gewerbesteuern
sonstige
Forderungen
öffentlich-rechtliche Forderungen
Wirtschaftsbetriebe
Stadt
Nienburg/Weser
Bäder Stadt
Nienburg/Weser
GmbH
Forderungen
rechtliche Forderungen
Wesentlichen handelt es sich bei den in der Bilanz enthaltenen werthaltigen Forderungen
hres entstanden sind und dann zumeist Anfang des
ie folgenden Diagramme zeigen, wie sich die werthaltigen Forderungen der Bilanz darstel-
Im Zusammenhang mit den Forderungen werden, wie auch sc
Wertberichtigungen analysiert. Eine Prüfung durch d
die Forderungen noch werthaltig sind, d. h. noch Einzahlungen zu erwarten sind.
Im Jahr 2014 erfolgte die Auflösung der Einzelwertberi
170.842,02
1.598,41
172.440,43
12.051,55
1.285,33
13.336,88
2.883,74
0,00 € 50.000,00 €
öffentlich-
rechtl.
Forderungen
privatrechtl.
Forderungen
Forderungen
insgesamt
Einzelwertberichtigungen 2014
Die Fachbereiche bewerteten ihre Forderungen als Entscheidungsgrundlage für die vorzu
nehmenden Einzelwertberichtigungen. Ausgenommen von diesem Verfahren sind bestimmte
Forderungsarten, bei denen aufgrund
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen werden. Den Vorschriften über die Bewertung
nach § 44 GemHKVO wird insofern Rechnung getragen.
Zuweisung
Landkreis Kiga
Alpheide
Forderungen aus Transferleistungen
46
Im Zusammenhang mit den Forderungen werden, wie auch schon in den letzten Jahren, die
Wertberichtigungen analysiert. Eine Prüfung durch die Fachbereiche erfolgt dahingehend, ob
die Forderungen noch werthaltig sind, d. h. noch Einzahlungen zu erwarten sind.
Im Jahr 2014 erfolgte die Auflösung der Einzelwertberichtigungen wie folgt:
170.842,02
172.440,43
182.893,57
185.777,31
€ 100.000,00 € 150.000,00 € 200.000,00 €
Einzelwertberichtigungen 2014
aufgelöste
Einzelwertberichtigung
endurch Zahlungseingang
durch Absetzung
Die Fachbereiche bewerteten ihre Forderungen als Entscheidungsgrundlage für die vorzu
nehmenden Einzelwertberichtigungen. Ausgenommen von diesem Verfahren sind bestimmte
Forderungsarten, bei denen aufgrund der Vielzahl gleichartiger Fälle und geringer Beträge
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen werden. Den Vorschriften über die Bewertung
nach § 44 GemHKVO wird insofern Rechnung getragen.
Zuweisung des
Landes
"Beitragsfreies
letztes Kita-Jahr"
Personalkostenerst
attung BA für
Arbeit
Forderungen aus Transferleistungen
hon in den letzten Jahren, die
erfolgt dahingehend, ob
die Forderungen noch werthaltig sind, d. h. noch Einzahlungen zu erwarten sind.
Einzelwertberichtigung
durch Zahlungseingang
durch Absetzung
Die Fachbereiche bewerteten ihre Forderungen als Entscheidungsgrundlage für die vorzu-
nehmenden Einzelwertberichtigungen. Ausgenommen von diesem Verfahren sind bestimmte
der Vielzahl gleichartiger Fälle und geringer Beträge
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen werden. Den Vorschriften über die Bewertung
47
Im Jahr 2014 wurde eine Gewerbesteuerforderung zzgl. Zinsen in Höhe von rd. 108.000,00 €
ertragswirksam ausgebucht, obwohl kein Zahlungseingang zu verbuchen war. Die Abset-
zung der Forderung erfolgte aufgrund eines vom zuständigen Finanzamt geänderten Gewer-
besteuerbescheides, der den Wegfall der städtischen Forderung zur Folge hatte. Lt. Aus-
kunft des Fachbereichs Finanzen gibt es in dem vorhandenen Buchungssystem für Gewer-
besteuerforderungen keine andere Möglichkeit der Absetzungsbuchung. Eine Lösung wird
mit dem neuen Update des Programmes angestrebt.
Die Wertberichtigungsbuchungen haben aufgrund ihrer erheblichen Schwankungen zwi-
schen Plan und Ergebnis jedes Jahr nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Jahresab-
schluss.
Die folgende Grafik zeigt das Ergebnis für 2014. Danach übersteigen dieses Jahr die Erträge
die Aufwendungen nicht unerheblich.
Durch die v.g. Buchungssystematik werden sukzessive höhere Erträge gebucht, als Wertbe-
richtigungen insgesamt noch vorhanden sind. Auf diese Problematik wurde von Seiten der
Prüfung bereits im Schlussbericht des letzten Jahres hingewiesen. Hier wäre eine grund-
sätzliche Neustrukturierung der Buchungssystematik „Wertberichtigungen“ dringend erfor-
derlich.
Eine Veröffentlichung des Leitfadens: „Weiterentwicklung der Konzepte für die Einrichtung
eines kommunalen Forderungsmanagements und Forderungsüberwachung durch die Stadt-
kasse Nienburg“ erfolgte auch im Jahr 2014 noch nicht.
0,00 € 40.000,00 € 80.000,00 € 120.000,00 €
Erträge aus der Wertberichtigung von
Forderungen
Abschreibungen auf Forderungen
Erträge und Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen
Ergebnis
Ansatz
48
Im November 2014 wurde von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine
Teilzuwendung der Fördermittel für die Baumaßnahme „Kreisel Nordring“ in Höhe von
80.000,00 € per Bescheid bewilligt. Eine Anforderung dieser Zuwendung erfolgte mit Schrei-
ben vom 12.12.2014 durch den Fachbereich 6. Eine Buchung als Forderung erfolgte jedoch
nicht.
Prüfungsseitig ist deshalb festzustellen, dass eine erhebliche Forderung in Höhe von
80.000,00 € nicht eingebucht wurde.
Da auch in anderen Bereichen ähnliche Feststellungen zu treffen waren, ist aus Sicht der
Prüfung eine Optimierung der gesamten Forderungsbuchungssystematik dringend erfor-
derlich.
Das gilt entsprechend für die Buchungen der Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bi-
lanz.
3.9 Sonstige Vermögensgegenstände: Wert 01.01.2014: 257.104,01 €
Wert 31.12.2014: 287.316,37 €
Im Haushaltsjahr 2014 wurden stadtseitig die Zuführungen an die Versorgungsrücklage für
Aktive Beamtinnen u. Beamte und Versorgungsempfänger an die Nieders. Versorgungs-
kasse geleistet.
Der Bestand der Rücklage ist bei dieser Bilanzposition entsprechend zu buchen.
4. Liquide Mittel: Wert 01.01.2014: 715.838,50 €
Wert 31.12.2014: 1.521.197,13 €
Unter dieser Bilanzposition sind die Bestände der städtischen Bankkonten sowie der Barkas-
sen bilanziert. Sie ist in einem engen Zusammenhang mit den aufgenommenen Liquiditäts-
krediten zu sehen, die auf der Passivseite der Bilanz unter Position 2.1.3 ausgewiesen sind.
Im Haushaltsjahr 2014 sind erfreulicherweise die liquiden Mittel der Stadt um rd. 805.000 €
gestiegen. Gleichzeitig konnten die nach wie vor erforderlichen Liquiditätskredite mit Bilanz-
stichtag 31.12.2014 um 1. Mio. € von 8 Mio. € zum Jahresende 2013 auf 7 Mio. € zum Jah-
49
resende 2014 verringert werden.
Insgesamt war somit im Berichtsjahr eine Zahlungsmittelverbesserung von rd. 1,8 Mio. € zu
verzeichnen, was vorrangig aus den erhöhten Zahlungen aus der Gewerbesteuer resultierte.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der letzten 5 Rechnungsjahre visuell auf:
- €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
7.000.000,00 €
8.000.000,00 €
20102011
20122013
2014
Liquiditätskredite vs. Liquide Mittel
liquide Mittel
Liquiditätskredite
Während das negative Ergebnis 2010 noch durch die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise
2009 geprägt war, konnten die guten Jahresergebnisse 2010 und vor allem 2011 dazu ge-
nutzt werden, zwar die liquiden Mittel abzubauen, aber auch die Liquiditätskredite erheblich
zu senken. Diese positive Entwicklung konnte in den Jahren 2012 und 2013 - wie ersichtlich
– zunächst nicht fortgesetzt werden und zeigte eine zunehmende Verschlechterung der Li-
quiditätslage der Stadt Nienburg auf, die noch in einem gesonderten Kapitel näher analysiert
wird. 2014 konnte die negative Tendenz gestoppt werden. Ob es sich um eine Trendwende
gehandelt hat, bleibt für die nächsten Jahresabschlüsse abzuwarten.
Zusätzlich ist aus Sicht des RPA noch darauf hinzuweisen, dass sich in der v.g. Summe der
liquiden Mittel auch noch rd. 48.000 € der Klitzing Stiftung befinden.
Das Stiftungsvermögen ist gemäß § 130 Abs.2 S. 2 NKomVG gesondert im Haushalt der
Stadt nachzuweisen.
Wie bereits in dem Berichtsteil zur Klitzing Stiftung ausgeführt wurde, waren diese liquiden
Mittel zunächst im Haushalt “geparkt “ worden, bis eine wirtschaftliche Neuanlage – z.B. Er-
werb neuer Wertpapiere o.ä. – erfolgt.
Insoweit wurden diese Sondermittel kurzfristig dem städt. Haushalt als inneres Darlehen zur
Verfügung gestellt. Mit der Kämmerei wurde aus Sicht des RPA im Jahr 2012 abgestimmt,
50
künftig einen entsprechenden Hinweis in den Jahresabschluss aufzunehmen, sofern liquide
Mittel der Stiftung im städtischen Haushaltskreislauf zwischengeparkt werden, um dem
Grundsatz der Sonderrechnung der Stiftung zu genügen. Der v.g. Betrag wurde auch im Jah-
resabschluss 2014 unter der Bilanz als “Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre“ entspre-
chend korrekt ausgewiesen.
Da dieses Sondermögen jedoch für die weitere Liquidität des allgemeinen städtischen Haus-
halts nicht zur Verfügung steht, haben danach die liquiden Mittel der Stadt zum 31.12.2014
rechnerisch nur rd. 1,474 Mio. € betragen.
Trotz der erfreulichen Entwicklung des Jahres 2014 bleibt insgesamt festzuhalten, dass sich
der Zahlungsmittelbestand zum Jahresende 2014 mit rd. -5,4 Mio. € nach wie vor in einem
sehr kritischen Bereich bewegt und im v.g. 5 Jahresvergleich den zweitschlechtesten Wert
bedeutet, wie sich anhand der nachfolgenden Grafik ablesen lässt:
-8.000.000,00 €
-7.000.000,00 €
-6.000.000,00 €
-5.000.000,00 €
-4.000.000,00 €
-3.000.000,00 €
-2.000.000,00 €
-1.000.000,00 €
- €
2010 2011 2012 2013 2014
Zahlungsmittelbestand 2010 - 2014:
Das RPA beurteilt daher die Liquiditätssituation der Stadt auch im Jahr 2014 als kri-
tisch im Hinblick auf eine mittel - bis langfristige Erhöhung der Zinsen.
Aktuell profitiert die Stadt noch von dem äußerst niedrigen Zinsniveau – s. dazu Aus-
führungen in einem gesonderten Berichtsteil.
Auf die Bestimmungen des § 25 Abs.1 GemHKVO wird in diesem Jahresabschlussbericht
erneut explizit verwiesen.
In den Schlussberichten der vergangenen Jahre hat das RPA diesbezüglich mehrfach Opti-
mierungspotenziale aufgezeigt. Auch in verschiedenen Kapiteln dieses Berichts wird auf
diese Thematik erneut eingegangen.
51
5. Aktive Rechnungsabgrenzung
Wert 01.01.2014: 786.866,90 €
Wert 31.12.2014: 853.479,86 €
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 49 Abs. 1 GemHKVO auf der Aktivseite vor
dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlungen auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung geht es demnach um bereits vor dem Bilanzstichtag
bezahlte Aufwendungen, die jedoch wirtschaftlich einer Zeit nach dem Stichtag und damit
einer anderen Periode zuzuordnen sind.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stiegen im Jahr 2014 von 786.866,90 € auf
853.479,86 €.
Die größten Beträge in dieser Bilanzposition entfallen auf flgd. Produkte:
- Produktkonto: 11210.180100: rd. 247.000,00 €
(Nds. Versorgungskasse)
- Produktkonto: 50502.180200: rd. 310.000,00 €
(Zuschüsse Miete und Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen)
- Produktkonto: 50303.180200: rd. 27.000,00 €
(Miet- und Lastenzuschuss)
- Produktkonto: 40022.180200: rd. 18.000,00 €
(Theater / Gastspielbetrieb)
PASSIVA: 1. Nettoposition: Wert 01.01.2014: 129.757.037,93 €
Wert 31.12.2014: 128.906.406,66 €
Die Nettoposition stellt das städtische Eigenkapital dar und gibt darüber Auskunft, mit wel-
chem Eigenkapitalanteil die Stadt ihr auf der Aktivseite der Bilanz dargestelltes Vermögen
finanziert hat.
Das städtische Eigenkapital hat sich im Jahr 2014 erneut verringert und zwar um rd.
850.000 €. Damit setzt sich der Trend des Eigenkapitalverzehrs der vergangenen Jahre
52
weiter fort.
Ursächlich für diese Verringerung ist der städtische Vermögensverzehr auf der Aktivseite der
Bilanz, der durch die Verringerung der Schulden auf der Passivseite nicht adäquat kompen-
siert werden konnte. Hier gilt es, künftig wieder gegenzusteuern, um das städt. Eigenkapital
zu erhalten.
Die Verringerung des Wertes der städtischen Bilanz kann anhand der nachfolgenden Über-
sicht aufgezeigt werden.
188.000.000,00 €
190.000.000,00 €
192.000.000,00 €
194.000.000,00 €
196.000.000,00 €
198.000.000,00 €
200.000.000,00 €
202.000.000,00 €
204.000.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung des Bilanzwertes der Stadt Nienburg/W 2008 - 2014
1.1 Basis –Reinvermögen: Wert 01.01.2014: 88.084.993,18 €
Wert 31.12.2014: 88.076.873,87 €
Das städtische Reinvermögen ist im Haushaltsjahr 2014 nahezu unverändert geblieben.
Einer Zubuchung in Höhe von rd.15.000 € stand eine Verringerung auf den Konten der The-
aterkasse und des Treuhandkontos Soziale Stadt Lehmwandlung zum Bilanzstichtag
31.12.2014 entgegen.
Diese Konten weisen zum 31.12.2014 einen Saldo in Höhe von 59.422,05 € aus.
1.2 Rücklagen: Wert 01.01.2014: 104.444,77 €
Wert 31.12.2014: 203.304,48 €
Unter dieser Bilanzposition wird die Sonderrücklage der Klitzing – Stiftung ausgewiesen.
53
Die Verringerung der Rücklage im Jahr 2014 resultiert aus den erhöhten Zuweisungen, die
von der Klitzing – Stiftung an Dritte ausgezahlt wurden.
An dieser Stelle wird auf den ausführlichen Berichtsteil der Klitzing – Stiftung in diesem Be-
richt verwiesen.
Neu ausgewiesen wurde eine Investitionsrücklage in Höhe von 110.000 € für das Theater.
Diese Rücklage wurde aus dem Überschuss des BgA Theater in die städtische Bilanz einge-
bucht. Prüfungsseitig ist jedoch diesbezüglich festzustellen, dass die Voraussetzungen des
§ 123 NKomVG in Verbindung mit Ziff. 42 der GemHKVO für die Bildung einer Rücklage
nicht vorliegen.
Nach der Begriffsdefinition der Ziff. 42 GemHKVO muss es sich um separierte Überschüsse
aus der Ergebnisrechnung handeln. Die Zuführung zur Rücklage erfolgte als periodenfrem-
der Aufwand aus dem außerordentlichen Haushalt.
Das außerordentliche Ergebnis wies im Haushaltsjahr 2014 jedoch einen Fehlbetrag auf, so
dass kein Überschuss zu verzeichnen war.
Auch die Finanzierung einer späteren Investition aus dieser Rücklage wäre nicht möglich, da
Investitionen nicht über die Ergebnisrechnung bebucht werden.
Es wäre jedoch alternativ die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in
Betracht gekommen, da die Summe für die Erneuerung des Theaterbodens verwendet wer-
den soll.
1.3 Jahresergebnis; Fehlbeträge aus Vorjahren:
Wert 01.01.2014: - 10.437.729,30 €
Wert 31.12.2014: - 10.201.293.33 €
Unter dieser Bilanzposition ist nachzuweisen, inwieweit noch Fehlbeträge aus Vorjahren be-
stehen, die nicht durch Überschussrücklagen ausgeglichen werden konnten.
Zu Beginn des Jahres 2014 betrug der Fehlbetrag rd. 10,4 Mio. €.
Bedingt durch das leicht positive Jahresergebnis 2014 verringert sich dieses Defizit um rd.
236.000 € auf jetzt rd. 10,201 Mio. €!
Da jedoch weder im ordentlichen, noch im außerordentlichen Ergebnishaushalt Über-
schussrücklagen bestehen, die zum Ausgleich herangezogen werden können, ist ge-
mäß § 24 Abs.2 GemHKVO die Abdeckung des verbleibenden Fehlbetrages in der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vorzusehen. Sofern das nicht ausreicht, ist
der Fehlbetrag im Haushaltssicherungskonzept abzudecken - s. entsprechendes Son-
derkapitel.
54
1.4 Sonderposten: Wert 01.01.2014: 52.005.329,28 €
Wert 31.12.2014: 50.827.521,64 €
Der Bilanzwert der städtischen Sonderposten ist im Jahr 2014 um rd. 1,17 Mio. € gesunken,
da die neu aktivierten Zuschüsse die ertragswirksamen Auflösungen nicht kompensieren
konnten. Die Sonderposten werden in folgende Bilanzposten unterteilt:
1.4.1 Investitionszuweisungen und –zuschüsse:
Wert 01.01.2014: 32.637.174,10 €
Wert 31.12.2014: 31.944.757,34 €
Gem. § 42 Abs. 5 GemHKVO werden empfangene Investitionszuweisungen und -zuschüsse
für abnutzbare Vermögensgegenstände als Sonderposten ausgewiesen und entsprechend
der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes aufgelöst. Maßgeblich ist die Nutzungs-
dauer des Fördergegenstandes.
Der Bestand der Investitionszuweisungen und – zuschüsse hat sich im Jahr 2014 um rd.
700.000,00 € verringert.
Aktiviert wurden u. a. folgende Zuweisungen und Zuschüsse:
- Soziale Stadt: Zuschüsse an Dritte für Gebäudemaßnahmen: rd. 50.000,00 €
- Marion-Dönhoff-Gymnasium: Schulhof – Pflasterung: rd. 24.000,00 €
- Marion-Dönhoff-Gymnasium: Schulhof – Blitzschutzanlage: rd. 1.500,00 €
- Sonstige Jugendarbeit; Projekt „IKUS“: Bauwagen: rd. 1.300,00 €
insgesamt: rd. 76.800,00 €
1.4.2 Beiträge und ähnliche Entgelte:
Wert 01.01.2014: 14.676.501,93 €
Wert 31.12.2014: 14.219.180,67 €
Der Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte bezieht sich auf Beiträge nach dem
NKAG zur Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen / Anla-
gen, nach dem Baugesetzbuch (BauGB), für die erstmalige Herstellung, und auf die
Schmutzwasserbeiträge für die Refinanzierung von beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen.
55
Im Laufe des Jahres verringerte sich der Bestand um rd. 455.000,00 €, weil die Auflösung
der in den Vorjahren angesammelten Beiträge parallel zu den planmäßigen Abschreibungen
höher war, als die im Jahr 2014 den Anlagen als Sonderposten zugeordneten Beiträgen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die für das Jahr 2014 geplanten Beitragseinnahmen und das
Rechnungsergebnis:
278.000,00 €
45.000,00 €
124.100,00 €
137.391,49 € 52.868,66 € 58.719,30 €- €
50.000,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
200.000,00 €
250.000,00 €
300.000,00 €
60901.212010,
Erschließungsbeiträge
60904.212014,
Straßenausbaubeitr.
70100.212018,
Kanalbaubeitr.
geplant
realisiert
Die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen lagen um rd. 8.000,00 € über dem Ansatz, da
für das Jahr 2013 geplante Straßenausbaubeitragsabrechnungen erst im Jahr 2014 durch-
geführt wurden.
Der Ansatz bei den Erschließungsbeiträgen in Höhe von 278.000,00 € bezieht sich allein auf
die geplanten Einnahmen aus Beiträgen für die erstmalige Herstellung des „Agnes-von
Bentheim-Weges“ (Bebauungsplan Nr. 162). Insgesamt sind dort 15 Baugrundstücke ent-
standen, die zu einem Kaufpreis von 80,00 €/m² einschließlich der öffentlichen Beiträge ver-
kauft werden sollen (VA Beschluss vom 15.09.2014). Verkauft wurden im Jahr 2014 drei
Grundstücke, sodass Erschließungsbeitragseinnahmen in Höhe von insgesamt 61.473,00 €
erzielt werden konnten. Diese Beiträge wurden auf das Konto 215000 (Erhaltene Anzahlun-
gen auf Sonderposten) umgebucht, da im Jahr 2014 zunächst nur eine Baustraße fertig ge-
stellt wurde.
Die weiteren Beitragseinnahmen in Höhe von insgesamt 75.918,49 € beziehen sich auf die
öffentlichen Beitragsanteile in den geschlossenen Grundstücksveräußerungsverträgen am
„Domänenweg“ und „Am Gewerbepark“.
An Kanalbaubeiträgen wurden für den „Agnes-von-Bentheim-Weg“ insgesamt 10.715,00 €
eingebucht. Auch dieser Betrag korrespondiert nicht mit den geplanten Einzahlungen aus
Beiträgen für das Haushaltsjahr 2014.
56
Prüfungsseitig wäre sicherzustellen, dass bei der Ermittlung der Haushaltsansätze noch in-
tensiver abzuwägen ist, ob die geplanten Einnahmen im entsprechenden Haushaltsjahr auch
wirklich realisierbar sind.
Die endgültige Refinanzierung durch Beitragseinnahmen der Straßen- und Kanalbaumaß-
nahme „Große Drakenburger Straße / Wilhelmshöhe“ ist im Jahr 2014 noch nicht erfolgt.
Demzufolge kann eine abschließende Analyse erst im Berichtsjahr 2015 erfolgen.
Auch die endgültige Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Marienstraße konnte
aufgrund eines noch anhängigen Gerichtsverfahrens im Jahr 2014 noch nicht erfolgen.
Das RPA weist noch auf folgende Thematik hin:
Die Fa. Comuna erstellte im Jahr 2006 eine „Beitragskalkulation für die selbständige öffentli-
che Einrichtung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung mit Kanalisationsanlagen inkl.
Pumpwerken“ für die Rechnungsperiode des Zeitraums vom 01.01.1995 bis zum
31.12.2014. Eine neue Kalkulation wurde nicht erstellt, so dass ab 2015 keine rechtmäßige
Beitragserhebung von Schmutzwasserbeiträgen mehr möglich ist.
1.4.3 Gebührenausgleich:
Wert 01.01.2014: 1.252.032,10 €
Wert 31.12.2014: 1.252.032,10 €
Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen sind gemäß § 5 NKAG innerhalb einer
Frist von drei Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz
werden diese Gebührenüberschüsse (Verpflichtungen) als Sonderposten „Gebührenaus-
gleich“ dargestellt.
2013 2014
1.252.032,10 € 1.252.032,10 €
Produktkonto 2013 2014
70100.213000
SoPo für den
Gebührenausgleich 260.704,93 € 260.704,93 €
70101.213000
SoPo für den
Gebührenausgleich 379,32 € 379,32 €
70200.213000
SoPo für den
Gebührenausgleich 990.947,85 € 990.947,85 €
57
Die Zubuchung der Überschüsse erfolgt über das Aufwandskonto 461100 (Abführung Ge-
bührenüberschuss an Sonderposten Gebührenausgleich). Die Rückgabe der Überschüsse
an die Gebührenschuldner erfolgt über eine Gebührensenkung (Berücksichtigung der Über-
schüsse in der Kalkulation), bei der zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes die Entnahme
aus dem Sonderposten als Ertrag bei Konto 338100 (Erträge aus der Auflösung von Sonder-
posten Gebührenausgleich) gebucht wird.
In den vergangenen Jahren wurden auf den o. g. Produktkonten die einzelnen Betriebser-
gebnisse ergebniswirksam gebucht. Eine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten im
Zuge der Einbeziehung der vorhandenen Kostenüberdeckungen in die Gebührenkalkulatio-
nen erfolgte nicht.
Im Jahr 2014 erfolgte keine Bebuchung, da die Betriebsergebnisse 2013 noch nicht vorla-
gen.
In der Gebührenvorauskalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Fa. Co-
muna für das Jahr 2014 wurden für die o. g. Produkte insgesamt rd. 500.000,00 € an Kos-
tenüberdeckungen auf Basis der Gebührennachberechnung des Jahres 2011 gebührenmin-
dernd einbezogen:
- Produkt 70100: 156.622,00 €
- Produkt 70200: 346.941,00 €
- Produkt 70101: 379,32 €
Insgesamt: 503.942,32 €
Diese Überdeckungen waren gem. den gesetzlichen Vorgaben bis zum 31.12.2014 an die
Gebührenzahler zurückzugeben. Aufgrund der Vorauskalkulation wurden die Abwasserge-
bühren zum 01.01.2014 auf 1,10 € / cbm gesenkt.
Die Einbuchung der gebührenmindernden Gebührenüberdeckungen in den Sonderposten
erfolgte ergebniswirksam über das Aufwandskonto 461100. Dementsprechend hätten die in
der o. g. Vorauskalkulation berücksichtigten Beträge zum Ausgleich des Gebührenhaushal-
tes 2014 ergebniswirksam vom Konto „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ (213000)
an das Konto „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich“
(338100) gebucht werden müssen. Durch diese Teilauflösung des Sonderpostens wären die
Gebührensenkungen im Haushaltsjahr 2014 kompensiert worden.
Prüfungsseitig ist hier zu beanstanden, dass der Sonderposten für den Gebührenaus-
gleich in 2014 nicht um die in der Vorauskalkulation 2014 berücksichtigten Beträge in
58
Höhe von rd. 500.00,00 € ergebniswirksam aufgelöst wurde. Der Jahresabschluss 2014
ist um diese Summe zu korrigieren.
Zwischenzeitlich liegen die von der Fa. Comuna erstellten vorläufigen Betriebsabrechnungen
für das Jahr 2013 vor, mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich auch 2013 erhebliche Kosten-
überdeckungen entstanden sind, die dem Sonderposten zuzuführen sind.
Diese Zubuchung auf den Sonderposten erfolgt lt. Auskunft des Fachbereichs Finanzen pe-
riodenfremd in 2015. Außerdem werden in 2015 auch die o. g. in der Vorauskalkulation 2014
berücksichtigten Überdeckungen periodenfremd gebucht. Durch diese Verfahrensweise er-
geben sich erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Jahresergebnisse.
1.4.5 erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten:
Wert 01.01.2014: 888.320,42 €
Wert 31.12.2014: 912.475,03 €
Eingenommene zweckgebundene Zuweisungen für Investitionsmaßnahmen werden,
bevor die entsprechenden Vermögensgegenstände aktiviert werden, als Anzahlungen
auf Sonderposten gebucht.
Mit Beginn der Abschreibung für den Vermögensgegenstand erfolgt eine Umbuchung in den
entsprechenden Sonderposten aus Investitionszuwendungen.
42.800,00 €
1.060,00 €
- €
- €
10.267,39 €
545.483,99 €
71.137,45 €
137.171,59 €
- €
80.400,00 €
42.800,00 €
1.060,00 €
1.582,70 €
30.146,70 €
- €
374.103,59 €
106.837,45 €
258.644,59 €
16.900,00 €
80.400,00 €
17100
50110
50112
50113
50502
60200
60700
60901
70100
80200
17100 50110 50112 50113 50502 60200 60700 60901 70100 80200
2014 42.800,00 1.060,00 € 1.582,70 € 30.146,70 - € 374.103,59 106.837,45 258.644,59 16.900,00 80.400,00
2013 42.800,00 1.060,00 € - € - € 10.267,39 545.483,99 71.137,45 137.171,59 - € 80.400,00
59
In den Sonderposten eingebucht wurden
- für das Produkt 50112: - die Zuweisung des Landkreises gem. 118 NSchG (rd.
27.000,00 €)
- für das Produkt 50113: - die Zuweisung des Landkreises gem. 118 NSchG (rd.
30.000,00 €)
- für das Produkt 60700: - die Ablösung von 7 Einstellplätzen (35.700,00 €)
- für das Produkt 60901: - Vorausleistungen für den „Agnes-von-Bentheim-Weg“ (rd.
61.500,00 €) und Zuweisungen vom Land für die Flurbereinigung „Südring“, 1. Abruf
(60.000,00 €).
Um/-ausgebucht wurden im Jahr 2014
- für das Produkt 50112 – Marion-Dönhoff-Gymnasium: - Pflasterung Schulhof und
Blitzschutzanlage (rd. 25.800,00 €)
- für das Produkt 50502: - Restbaumaßnahmen Kita Corvinus (rd. 10.300,00 €)
- für das Produkt 60200: - Soziale Stadt: Zuschüsse an Dritte für Gebäudemaßnahmen
(rd. 147.000,00 €), außerdem wurden rd. 24.000,00 € ertragswirksam aufgelöst, da
die Baumaßnahme „Neugestaltung der Kattriedestraße“ nicht durchgeführt wird.
Im Produkt 70100 wurden 16.900,00 € (RW-Kanal Kreisel Nordring) vom Konto 096000
(Anlagen im Bau) an das Konto 211025 (Sonderposten aus Zuweisungen oder Erstattungen
des Landes) gebucht. Danach erfolgte eine Umbuchung vom Konto 211025 auf das Konto
215000 mit der Begründung, dass die Anlage noch nicht fertiggestellt worden ist.
Hierzu ist aus Sicht der Prüfung folgendes festzustellen:
Bei dem Betrag von 16.900,00 € handelt es sich um den Kostenanteil der Stadt am Regen-
wasserkanal Kreisel Nordring. Dieser Betrag wurde von der Nds. Landesbehörde für Stra-
ßenbau und Verkehr zusammen mit dem städtischen Anteil für den Straßenbau (insgesamt
160.000,00 €) angefordert. Es handelt sich demnach nicht um eine Zuweisung / Kostenbetei-
ligung, sondern um eine Forderung der Nds. Landesbehörde. Die andererseits von der Lan-
desbehörde bewilligten Fördermittel in Höhe von 80.000,00 € sind bislang bei der Stadt nicht
eingegangen (s. a. Kapitel „Forderungen“).
Somit ist die Zubuchung von 16.900,00 € auf dem Konto „Erhaltene Anzahlungen auf Son-
derposten“ prüfungsseitig zu beanstanden, weil es sich hier um eine Verbindlichkeit der
Stadt gegenüber der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr handelt und nicht um
eine Zuweisung der Landesbehörde.
60
1.4.6 Sonstige Sonderposten:
Wert 01.01.2014: 2.551.300,73 €
Wert 31.12.2014: 2.499.076,50 €
Bei den sonstigen Sonderposten handelt es sich um Spenden (Konto 219100) und um das
Produktkonto 60200.219300 – Sonderposten für Ausgleichsbeträge der Stadtsanierung, u. a.
Soziale Stadt / Lehmwandlung.
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten hat sich im Jahr 2014 um rd. 52.000,00 € verrin-
gert.
Einerseits gab es Zubuchungen in den Produkten 50113 (Albert-Schweitzer-Schule), 50501
(Kindergarten Alpheide), 50502 (sonstige Kindertageseinrichtungen) und 60901 (Planung
und Bau von Gemeindestraßen) und dem Produktkonto 60200.219300, bedingt durch Sach-
spenden und Ausgleichsbeträge. Andererseits gab es Auflösungen parallel zu den planmä-
ßigen Abschreibungen.
2. Schulden: Wert 01.01.2014: 45.226.766,69 €
Wert 31.12.2014: 43.562.008,79 €
Die städtischen Schulden haben sich im Haushaltsjahr 2014 um insgesamt rd.1,66 Mio. €
verringert, so dass die Nettoneuverschuldung, d.h. die Finanzierung von Investitionen aus
Kommunalkrediten, erheblich gesunken ist. Dies hängt jedoch lediglich vorrangig mit der
zeitlich verzögerten Umsetzung der Maßnahme Südring zusammen.
Die Schulden setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
2.1 Geldschulden:
Wert 01.01.2014: 39.911.689,95 €
Wert 31.12.2014: 38.676.332,98 €
Die Geldschulden sind im Jahr 2014 um 1,23 Mio. € gesunken.
Die Geldschulden setzen sich aus den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und
den Liquiditätskrediten zusammen:
61
2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen: Wert 01.01.2014: 31.911.689,95 €
Wert 31.12.2014: 31.676.332,98 €
Die städtischen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen konnten im Jahr 2014 ge-
ringfügig um rd. 235.000 € zurückgeführt werden.
Die ordentliche Tilgung von Krediten war somit also höher als die Neuaufnahme. Dies stellt
jedoch leider nur eine Momentbetrachtung dar, weil die nach Maßgabe der Haushaltssat-
zung vorgesehenen Kreditaufnahmen aufgrund der verzögerten Realisierung verschiedener
Investitionsmaßnahmen nicht obsolet geworden sind, sondern sich nur auf das Jahr 2015
und folgende verlagern werden und zu einem erheblichen Anstieg der städtischen Schulden
führen werden, wie es auch die mittelfristige Finanzplanung ausweist.
2.1.3 Liquiditätskredite: Wert 01.01.2014: 8.000.000,00 €
Wert 31.12.2014: 7.000.000,00 €
Wie bereits unter der Aktivposition Nr. 4 “Liquide Mittel“ ausgeführt wurde, konnten aufgrund
der leicht verbesserten Liquiditätslage der Stadt die Liquiditätskredite zum 31.12.2014 redu-
ziert werden. Zum Bilanzstichtag betrugen diese 7 Mio. €.
2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
Wert 01.01.2014: 405.856,03 €
Wert 31.12.2014: 429.688,97 €
Der Bestand der Verbindlichkeiten ist im Vergleich zum Vorjahreswert nahezu konstant ge-
blieben.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stehen am Abschlussstichtag, also jeweils
am 31.12. eines jeden Jahres, fest, und sind damit ein Teilbereich der Schulden. Dem Haus-
haltsjahr 2014 noch zuzuordnende Rechnungen für diverse Lieferungen und Leistungen
wurden auf den entsprechenden Bestands - oder Aufwandskonten auch noch für das Haus-
haltsjahr 2014 gebucht. Die Gegenbuchungen wurden dann auf den jeweils dazu gehören-
62
den Verbindlichkeitskonten vorgenommen. Die tatsächlichen Auszahlungen über die Finanz-
rechnung erfolgten dann jedoch erst Anfang 2015 zu den jeweils in den Rechnungen fest-
gelegten Fälligkeiten. Zum Bilanzstichtag am 31.12.2014 wurden somit die zu dem Zeitpunkt
noch ausstehenden Auszahlungen als Verbindlichkeiten festgestellt.
Es ist festzustellen, - s. auch Ausführungen zu der Bilanzposition Forderungen – dass bisher
noch nicht sämtliche wesentliche Verbindlichkeiten in der Bilanzposition ausgewiesen wer-
den und hier noch Optimierungsbedarf besteht.
2.4 Transferverbindlichkeiten:
Wert 01.01.2014: 5.115,00 €
Wert 31.12.2014: 345.945,00 €
Zu den Transferverbindlichkeiten gehören die:
2.4.2 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke
Wert 01.01.2014: 5.115,00 €
Wert 31.12.2014: 345.945,00 €
Der Wert am Ende des Jahres 2014 ist identisch mit dem Wert der gesamten Transferver-
bindlichkeiten. Das resultiert daraus, dass die ebenfalls auch noch zu den Transferverbind-
lichkeiten zählenden Steuerverbindlichkeiten in der Bilanz 2014 mit 0,00 € ausgewiesen sind.
Im Wesentlichen handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 186.900 € für die noch aus-
stehende außerplanmäßige Zahlung der Verbandsumlage an die Landesbühne Hannover
und rd. 153.000 € im Bereich der Kitas.
2.5 Sonstige Verbindlichkeiten:
Wert 01.01.2014: 4.904.105,71 €
Wert 31.12.2014: 4.110.041,84 €
Dieser Bilanzposten ist ein Auffangposten für die Schulden der Stadt, die nicht unter einem
anderen Verbindlichkeitsposten gesondert anzusetzen sind.
Er gliedert sich in folgende wesentliche Unterposten auf:
63
2.5.1 Durchlaufende Posten:
Wert 01.01.2014: 1.256.936,15 €
Wert 31.12.2014: 544.257,34 €
Die durchlaufenden Posten gehören zu den sonstigen Verbindlichkeiten und werden auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Gemäß § 14 GemHKVO gehören zu den haushaltsun-
wirksamen Einzahlungen und Auszahlungen nach Nr. 1 auch die durchlaufenden Zahlungen.
§ 59 Nr. 14 GemHKVO definiert durchlaufende Zahlungen als Beträge, die für einen Dritten
lediglich angenommen oder ausgezahlt werden.
In der Bilanz 2014 auf der Passivseite ausgewiesen, stellt ein Großteil der sonstigen durch-
laufenden Posten die Verwahrgelder der budgetierten Schulen dar. Mit der Alpheideschule,
Friedrich-Ebert-Schule, Leintorschule, Nordertorschule, Realschule Nienburg, Realschule
Langendamm, Marion-Dönhoff-Gymnasium und Albert-Schweitzer-Schule wurden am
01.12.2009 Budgetierungsvereinbarungen geschlossen – s. hierzu auch die Ausführungen in
dem entsprechenden Kapitel Budgetierung.
Die ersparten Gelder werden zum Jahresende an die Stadt Nienburg zurück überwiesen und
dann der angesparte Rücklagenbetrag als sonstige durchlaufende Posten in der Bilanz aus-
gewiesen.
Diese „Ersparnisse“ stehen den Schulen auch in den Folgejahren zur Verfügung, werden
allerdings nicht wieder an die Schulen ausgezahlt, so dass in der Bilanz rd. 285.000,00 € als
sog. städt. Schulden ausgewiesen werden, obwohl es sich systemisch nicht um städt. Ver-
bindlichkeiten gegenüber Externen handelt.
Prüfungstechnisch wurde in der Vergangenheit empfohlen, das Buchungsverfahren für die
Budgetierung der Schulen entsprechend zu verändern. Bisher ist noch keine Umstellung er-
folgt.
Die Verminderung dieses Bilanzwertes resultiert aus der Weiterleitung der 1. Zuwendung für
das Ganzjahresbad WESAVI im Haushaltsjahr 2014 von Seiten des Landkreises Nienburg/W
an die Bäder Stadt Nienburg GmbH.
Die Weiterleitung an die Bäder GmbH über die Holding GmbH erfolgte Anfang 2014, sodass
dieses Konto zu dem Zeitpunkt damit ausgeglichen wurde.
64
2.5.4 Andere Sonstige Verbindlichkeiten: Wert 01.01.2014: 3.647.169,56 €
Wert 31.12.2014: 3.565.784,50 €
Die im Vergleich zum Vorjahr um rd. 81.000 € gesunkenen anderen sonstigen Verbindlich-
keiten resultieren im Wesentlichen aus dem Verrechnungskonto mit der Holding Stadt Nien-
burg/Weser GmbH.
Hier war aufgrund der Feststellungen des RPA in dem Schlussbericht zum Jahresabschluss
2012 eine entsprechende Korrekturbuchung im Jahresabschluss 2013 erforderlich. Bei den
Verbindlichkeiten war ein Betrag in Höhe von 136.475,14 € zuzubuchen.
Dieser Betrag war auf der Aktivseite der Bilanz jetzt als Forderung der Stadt gegenüber der
Bäder GmbH eingebucht worden.
Im Jahr 2014 wurde die Forderung gegenüber der Bäder Stadt Nienburg/W GmbH an die
Holding Stadt Nienburg/W GmbH abgetreten, so dass sich sowohl die Bilanzposition Forde-
rungen, als auch die Verbindlichkeit entsprechend um diesen Betrag korrekt verringert hat.
Hinsichtlich der Vereinbarung über den Abbau und die Verzinsung der bestehenden Ver-
bindlichkeit ist auf die Ausführungen in dem Schlussbericht zum Haushaltsjahr 2011 hinzu-
weisen, die weiterhin Gültigkeit besitzen.
Diese Verbindlichkeiten sollen in den kommenden Jahren durch Gewinnausschüttungen der
Holding GmbH sukzessive ausgeglichen werden.
3. Rückstellungen: Wert 01.01.2014: 18.948.084,88 €
Wert 31.12.2014: 20.555.845,52 €
Die Höhe der städtischen Rückstellungen hat sich im Haushaltsjahr 2014 um rd. 1,607 Mio. €
erhöht.
Da Rückstellungen städtische Leistungsverpflichtungen darstellen, die dem Grunde nach
feststehen, deren genaue Höhe u. Fälligkeit aber nicht bekannt ist, ist die Zusammensetzung
der Rückstellungen prüfungstechnisch zu analysieren. Da sich der v.g. Gesamtbetrag der
Rückstellungen aus verschiedenen Teilsegmenten zusammensetzt, werden prüfungsseitig
nachfolgend die wesentlichen Positionen erörtert:
65
3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen: Wert 01.01.2014: 16.150.951,00 €
Wert 31.12.2014: 16.416.693,00 €
In Fortführung der bereits im letzten Jahresabschluss aufgezeigten Thematik der perioden-
gerechten Buchung der Rückstellungen hat das zuständige Ministerium für Inneres und
Sport auf die Feststellungen der Rechnungsprüfungsämter reagiert und mit Schreiben vom
17.11.2014 mitgeteilt, dass künftig beim Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen
auf den gesetzlichen Anpassungszeitpunkt einer Besoldungserhöhung abzustellen ist, inso-
weit also der Grundsatz der Periodengerechtigkeit entsprechend durch die Niedersächsische
Versorgungskasse (NVK) zu berücksichtigen ist.
Für das Jahr 2014 wurde durch das MI klargestellt, dass es von dort nicht beanstandet wird,
wenn die Pensionsrückstellungen nach der bisherigen Verfahrensweise gebildet werden.
Die NVK hat daher der Stadt mit Schreiben vom 09.02.2015 für den Bilanzstichtag
31.12.2014 die beiden zulässigen Berechnungsvarianten - mit Berücksichtigung der Besol-
dungserhöhungen 2015 u. 2016, bzw. ohne Besoldungserhöhungen – mitgeteilt.
Für die Stadt Nienburg wurde für die Buchungen des Jahresabschlusses 2014 eine von den
v.g. zulässigen Regelungen abweichende Regelung gewählt, indem die Besoldungsanpas-
sung für die aktiven Beamtinnen u. Beamten mitberücksichtigt wurden, bei den Versor-
gungsempfängern etc. jedoch noch nicht.
Diese Verfahrensweise führte dazu, dass sich das Jahresergebnis gegenüber der Planung
um rd. 57.000 € im Saldo verschlechtert hat.
Bei der vollen Berücksichtigung der Erhöhungen, bzw. ohne Berücksichtigung der Erhöhun-
gen, wären die Jahresergebnisse entsprechend besser oder schlechter ausgefallen – s.
nachfolgende Ausführungen in diesem Kapitel.
Aufgrund dieser erheblichen Auswirkungen der unterschiedlichen Buchungsvarianten auf
das Jahresergebnis kann das RPA daher nur die Anwendung der vom MI vorgegebenen 2
Varianten akzeptieren, wobei nach dem Grundsatz der periodengerechten Buchung nur die
Buchung ohne Berücksichtigung von späteren Besoldungserhöhungen sachgerecht wäre.
Der Jahresabschluss ist insoweit entsprechend zu beanstanden.
Ferner ist die Pensionsrückstellung für einen zum 01.12.2014 von der Stadt Nienburg/W von
einem anderen Dienstherren übernommenen Beamten nicht in der Berechnung der NVK mit
66
enthalten, so dass die Auswirkungen auf den Jahresabschluss nicht konkret bezifferbar sind.
Nach Maßgabe des § 43 GemHKVO sind Rückstellungen für alle Pensionsverpflichtungen
zu bilden, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Die nachträgliche Bildung der
Rückstellung wird daher den außerordentlichen Ergebnishaushalt 2015 entsprechend zu-
sätzlich belasten.
Buchungstechnisch stellt sich das Plan – Ist Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 wie folgt
dar:
0,00 €
50.000,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
200.000,00 €
250.000,00 €
300.000,00 €
350.000,00 €
400.000,00 €
Ansatz 2014 Ergebnis 2014
Auswirkungen der Pensionsrückstellungen auf das Jahresergebnis 2014:
Ertrag aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen
Zuführung zu Pensionsrückstellungen
Ertrag aus der Auflösung von Beihilferückstellungen
Zuführung zu Beihilferückstellungen
Die Haushaltsansätze für das Jahr 2014 sahen ein zwischen Erträgen und Zuführungen ku-
muliertes Jahresdefizit in Höhe von 208.500 € vor. Die vorgenommenen Buchungen führten
zu einem Jahresdefizit von rd. 265.000 €, somit zu der v.g. Ergebnisverschlechterung von rd.
57.000 €.
Bei einer systemgerechten Berechnung ohne die erst für die Jahre 2015 und 2016 wirksam
werdenden Besoldungserhöhungen hätte das Jahresergebnis zu einem Ertrag von rd.
41.000 € geführt und somit eine Gesamtergebnisverbesserung von rd. 250.000 € bewirkt.
Wären auch die Besoldungserhöhungen für die Versorgungsempfänger bereits mit einge-
rechnet worden, hätte sich das Ergebnis um rd. 390.000 € verschlechtert.
Diese unterschiedlichen Berechnungen zeigen anschaulich auf, in welcher Weise das Jah-
resergebnis des Kernhaushaltes von den Berechnungen der NVK abhängig ist, bzw. aktuell
noch beeinflusst werden kann.
Für die Jahre ab 2015 ist haushaltswirtschaftlich zu berücksichtigen, dass durch die Einstel-
lung, bzw. Übernahme von mehreren Beamtinnen u. Beamten, erhöhte Rückstellungen er-
forderlich werden, die in den bisherigen Berechnungen der NVK noch nicht enthalten sind.
67
Die künftigen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt sollten daher für die weiteren
Haushaltsplanungen frühzeitig berücksichtigt werden.
3.2. Rückstellungen Altersteilzeit:
Wert 01.01.2014: 1.609.934,09 €
Wert 31.12.2014: 1.186.574,42 €
Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit hat sich der Bilanzwert um ca. 423.000,00 € verrin-
gert. Der Grund für die Verringerung der Rückstellungen in Sachen Altersteilzeit liegt darin,
dass die Anzahl der Personen, die sich bereits in der Freizeitphase ihrer Altersteilzeit befin-
den, größer ist, als die Anzahl der Personen, sie sich noch in der Arbeitsphase ihrer Alters-
teilzeit befinden, sodass der Rücklage weniger zugeführt werden muss. Der Bilanzwert wird
sich auch in den kommenden Jahren weiter nach unten entwickeln, da keine neuen Verträge
mit Beschäftigten hinsichtlich Altersteilzeitregelungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung
der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mehr abgeschlossen werden. Nach dem derzeitigen Stand
ist, wie aus dem nachfolgenden Diagramm ersichtlich, mit Ende des Jahres 2019 bei den
Rückstellungen für Altersteilzeit mit einer 0 als Bilanzwert zu rechnen:
Zukünftig werden somit auch die jährlichen zu erwartenden Auflösungen der Altersteilzeit-
rückstellung wesentlich höher sein, als die voraussichtlichen Zuführungen. Im Jahr 2011 war
zum ersten Mal die Auflösung der Rückstellungen Altersteilzeit höher als die Zuführung. Die
voraussichtliche Entwicklung für die folgenden Jahre stellt sich wie folgt dar:
0,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2.000.000,00 €
2.500.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Bilanzwert Altersteilzeit
68
Da ab dem Jahre 2011 jährlich die Erträge höher als die Aufwendungen waren, wirkte sich
die Differenz (Auflösung abzüglich Zuführung) ebenfalls natürlich ab 2011 positiv auf den
Ergebnishaushalt aus! Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren so fortsetzen:
Wie aus dem oben dargestellten Diagramm ersichtlich, liegt im jetzt vorliegenden Jahresab-
schluss 2014 die höchste Ertragssituation für den städtischen Ergebnishaushalt vor, die sich
in ähnlicher Höhe noch in den Jahren 2015 u. 2016 fortsetzen wird.
Der Überschuss im Ergebnishaushalt beträgt im Jahr 2014 in diesem Segment rd.
423.000,00 €.
Für die mittelfristige Haushaltsplanung ist daher für die Jahre ab 2018 zu beachten,
dass durch Wegfall der ergebniswirksamen Erträge aus der Auflösung der Rückstel-
lungen für Altersteilzeit ein Delta im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Jahr 2014 in
Höhe von rd. 420.000 € zu kompensieren sein wird.
-50%
0%
50%
100%
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Entwicklung der Altersteilzeitrückstellungen2011 bis 2019
Differenz
Auflösung (Ertrag)
Zuführung (Aufwand)
0,00 €
100.000,00 €
200.000,00 €
300.000,00 €
400.000,00 €
500.000,00 €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
AltersteilzeitErträge bereinigt um Aufwendungen
69
3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung:
Wert 01.01.2014: 468.583,63 €
Wert 31.12.2014: 784.483,28 €
Im Haushaltsjahr 2014 hat sich der Wert dieser Bilanzposition gegenüber dem Vorjahr we-
sentlich erhöht. Alle Maßnahmen, die in 2014 veranschlagt waren und nicht durchgeführt
werden konnten, müssen nunmehr bis 2017 nachgeholt werden. Wie der nachfolgenden
Grafik zu entnehmen ist, wurde im vergangenen Haushaltsjahr der Bilanzwert durch die er-
tragswirksame Auflösung und den Verbrauch von gebildeten Rückstellungen der vorherigen
Haushaltsjahre um rd. 249.000 € reduziert. Dem gegenüber stehen jedoch neu gebildete
Rückstellungen in Höhe von rd. 564.500 €.
Die Anzahl der Rückstellungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 32 auf 25 Vorgänge
reduziert.
Es war gemäß dem § 43 GemHKVO zu überprüfen, ob u.a. Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung in den folgenden drei Haushaltsjahren nachgeholt wurden oder diese er-
tragswirksam aufgelöst wurden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist.
Im Einzelnen wurden für folgende städtische Objekte Rückstellungen für unterlassene In-
standhaltung gebildet:
468.583,63 €
-102.735,22 € -145.857,31 €
564.492,18 €
784.483,28 €
-200.000,00 €
0,00 €
200.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
1.000.000,00 €
Bilanzwert zum 01.01.2014 Summe der verbrauchten
Rückstellungen
Bilanzwert zum 31.12.2014
Entwicklung des Bilanzwertes aufgrund der ertragswirksamen Auflösungen und der Summe verbrauchter sowie neuer
Rückstellungen
Zu folgenden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung werden Einzelfeststellungen
getroffen, bzw. Erläuterungen gegeben
Kto. 30070.283100 – Feuerwehr
Wert 01.01.2014: 24.011,54 €
Wert 31.12.2014: 44.311,54 €
Der Anfangsbestand von rd. 24.000
jahr 2013 gebildet wurde. Für den Austausch der Fenster im Gerätehaus der FFW Erichsha
gen-Wölpe wurde im Jahr 2013 eine Rüc
voller Höhe in das Jahr 2014 übertragen. Im Jahr 2014 wurde im Wesentlichen eine Rück
stellung für die Dachziegeleindeckung für das Seitendach der FFW Nienburg/Weser in Höhe
von 17.800 € gebildet.
Kto. 50105.283100 – Grundschule Am Bach
Wert 01.01.2014: 101.180,09 €
Wert 31.12.2014: 47.400,00 €
KiGa´s; 50.764,94
Sportanlage Muß
riede; 65.000,00
Gebäudewirtschaft
193.986,09
70
Zu folgenden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung werden Einzelfeststellungen
, bzw. Erläuterungen gegeben:
00 € resultierte aus einer Rückstellung, die im Haushalts
gebildet wurde. Für den Austausch der Fenster im Gerätehaus der FFW Erichsha
eine Rückstellung in Höhe von rd. 24.000 € gebildet
voller Höhe in das Jahr 2014 übertragen. Im Jahr 2014 wurde im Wesentlichen eine Rück
stellung für die Dachziegeleindeckung für das Seitendach der FFW Nienburg/Weser in Höhe
Grundschule Am Bach
Feuerwehr;
44.311,54GS am Bach;
47.400,00
GS+HS
Leintorschule;
22900,00
GS+HS
Nordertorschule;
17.700,00RS Langendamm;
11.292,89
MDG; 39.000,00
ASS; 280.427,82
Gebäudewirtschaft
193.986,09
WC Gebäude
Neumarkt;
11.700,00
Zu folgenden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung werden Einzelfeststellungen
Rückstellung, die im Haushalts-
gebildet wurde. Für den Austausch der Fenster im Gerätehaus der FFW Erichsha-
€ gebildet und in
voller Höhe in das Jahr 2014 übertragen. Im Jahr 2014 wurde im Wesentlichen eine Rück-
stellung für die Dachziegeleindeckung für das Seitendach der FFW Nienburg/Weser in Höhe
GS am Bach;
47.400,00
GS+HS
Leintorschule;
22900,00
GS+HS
Nordertorschule;
17.700,00RS Langendamm;
11.292,89
71
Die im Jahr 2011 gebildete Rückstellung für die Sanierung der Flurdecken des Erweite-
rungsbaus in Höhe von 40.400 € wurde zum Teil verbraucht. Der Rest in Höhe von rd.
22.600 € wurde ertragswirksam aufgelöst.
Die ebenfalls im Jahr 2011 gebildete Rückstellung für die Dachsanierung der Fahrradständer
in Höhe von 18.000 € wurde teilweise verbraucht. Der Rest in Höhe von rd. 7.500 € wurde
ertragswirksam aufgelöst.
Die im Haushaltsjahr 2012 gebildete Rückstellung für die Sanierung der Flurdecken des
Westtraktes in Höhe von 38.800 € kann noch bis in das Haushaltsjahr 2015 übernommen
werden.
Kto. 50106.283100 – Leintorschule (GS) u. Kto. 50107.283100 – Leintorschule (HS)
Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 22.900,00 €
Für die Grund- und Hauptschule wurden jeweils zwei Rückstellungen im Jahr 2014 für die
Überarbeitung von Brandschutztüren gesamt in Höhe von 16.900,00 € und für Planungs-
kosten für das EDV-System (Brandmeldeanlage) gesamt in Höhe von 6.000,00 € gebildet.
Kto. 50108.283100 – Nordertorschule (GS) u. Kto. 50109.283100 – Nordertorschule (HS)
Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 17.700,00 €
Für die Reparatur des Flachdaches bei der Grund- und Hauptschule wurde im Haushaltsjahr
2014 eine Rückstellung mit gesamt 17.700 € gebildet.
Kto. 50111.283100 Realschule Langendamm
Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 11.292,89 €
Für die Instandsetzung des Gebäudes wurde im Jahr 2014 eine Rückstellung in Höhe von
rd. 11.300 € gebildet.
Kto. 50112.283100 – Marion-Dönhoff-Gymnasium
Wert 01.01.2014: 36.700,00 €
Wert 31.12.2014: 39.000,00 €
72
Für die Instandsetzung, im Rahmen eines Anstrichs der Fenster, wurde 2013 eine Rückstel-
lung in Höhe von 36.700 € gebildet. Die Rückstellung ist für die Maßnahme komplett ver-
braucht worden. Zudem wurde ein Mehraufwand von rd. 1.500 € benötigt. Im Jahr 2014 ist
für den Fensteranstrich (Teil 2) eine Rückstellung in Höhe von 5.000 € neu gebildet worden.
Ferner ist im Jahr 2014 eine Rückstellung für die Dacherneuerung des Erweiterungsbaus in
Höhe von 34.000,00 € gebildet worden.
Kto. 50113.283100 – Albert Schweitzer Schule
Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 280.427,82 €
Im Jahr 2012 wurde für die Sanierung der Fenster an der Wallseite des Erweiterungsbaus
eine Rückstellung in Höhe von 30.500 € gebildet von der aktuell rd.1.230 Euro verbraucht
wurden.
Im Jahr 2014 wurden 4 Rückstellungen neu gebildet. Dabei handelt es sich im Einzelnen um
Sanierungsarbeiten an der Westfassade mit einer Rückstellung von 158.000 € sowie den
Fassadenanstrich der Fassade des Erweiterungsbaus im Bereich Giebel und Wallseite in
Höhe von 46.500 €. Ferner handelt es sich um die Sanierung des Nordgiebels in Höhe von
32.500 € und den Einbau von Fluchttüren im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen in Höhe
von 14.158 €.
Kto. 50502.283100 - Kindergärten
Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 50.764,94 €
Für den Kindergarten wurde im Jahr 2014 eine Rückstellung in Höhe von 5.700 € für die Er-
neuerung von Einbauschränken gebildet. Zudem wurde im Jahr 2014 eine Rückstellung für
die Einrichtung eines Kleingruppenraumes in Höhe von 17.913 € gebildet.
Für kleinere Maßnahmen bei verschiedenen Kita´s sind im Jahr 2014 Rückstellungen in ei-
ner Gesamthöhe von rd. 27.000 € gebildet worden.
50710.283100 - Sportanlage Mußriede
Wert 01.01.2014: 0,00 €
Wert 31.12.2014: 65.000,00 €
73
Im Jahr 2014 wurde für die Erneuerung der Heizungsanlage eine Rückstellung in Höhe von
65.000 € gebildet.
Kto. 80100.283100 – Gebäudewirtschaft
Wert 01.01.2014: 142.520,66 €
Wert 31.12.2014: 193.986,09 €
Der Bilanzwert für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen im Bereich Gebäu-
dewirtschaft hat sich um rd. 50.000 € erhöht. Dabei wurde die Rückstellung in Höhe von rd.
29.000 € für den Umbau der Büroräume im Rathaus zum Großteil verbraucht. Der Rest der
Rückstellung in Höhe von rd. 4.600 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Im Jahr 2014 wurden
neue Rückstellungen für das Historische Rathaus, Malerarbeiten an der Fassade mit 25.000
€, die Sanierung der Wohnung Celler Str. 165 mit einer Rückstellung in Höhe von rd. 28.100
€ sowie die Rückstellung für die Erstellung verschiedener Energieausweise für diverse städ-
tische Gebäude mit 20.000 € gebildet.
80.101.283100 – WC Gebäude Neumarkt
Wert 01.01.2014: 11.700,00 €
Wert 31.12.2014: 11.700,00 €
Die im Jahr 2013 gebildete Rückstellung in Höhe von 11.700 € für den Abriss des Toiletten-
gebäudes wurde in voller Höhe nach 2015 übertragen.
Die Übertragung der Rückstellungen führt in den Folgejahren zu der Bindung von per-
sonellen Ressourcen für die Durchführung der zunächst zurückgestellten Maßnah-
men. Dies sollte bei der Haushaltsplanung der Folgejahre mit berücksichtigt werden.
Falls gebildete Rückstellungen nicht umgesetzt werden, sind infolgedessen grund-
sätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei den Gebäuden erforderlich.
3.3.1 Umsetzung der Sondermaßnahmen:
Im direkten Zusammenhang mit der Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instand-
haltungen steht auch die Umsetzung der sogenannten Sondermaßnahmen. Die Sonder-
maßnahmen gehören zu den ordentlichen Aufwendungen der Ergebnisrechnung und fließen
74
über die Nettoposition in die Bilanz ein. Der Umsetzungsstand wird nachfolgend tabellarisch
und grafisch dargestellt:
Objekt Bezeichnung der Instandsetzung Ansatz 2014 Stand 31.12.2014
Rückstellung 2014
FFW Nienburg/Weser Dachziegeleindeckung Seitendach 17.800,00 0,00 17.800,00
FFW Erichshagen-Wölpe Sanierung Dachrinne mit Laubschutzgitter 2.500,00 0,00 2.500,00
GS am Bach Renovierung Kopierraum 8.600,00 0,00 8,600,00
Leintorschule (GS) Überarbeitung Brandschutztüren 6.800,00 0,00 6.800,00
Leintorschule (GS) Planungskosten EDV-System Brandmeldeanlage 2.400,00 0,00 2.400,00
Leintorschule (HS) Überarbeitung Brandschutztüren 10.100,00 0,00 10.100,00
Leintorschule (GS) Planungskosten EDV-System Brandmeldeanlage 3.600,00 0,00 3.600,00
Nordertorschule (GS) Reparatur Flachdach 8.800,00 0,00 8.800,00
Nordertorschule (HS) Reparatur Flachdach 8.900,00 0,00 8.900,00
RS Langendamm Instandsetzung des Gebäudes 12.000,00 707,11 11.292,89
Marion Dönhoff Gymnasium Instandsetzung Anstrich der Fenster (Teil 2) 36.700,00 31.700,00 5.000,00
Marion Dönhoff Gymnasium Dacherneuerung Erweiterungsbau 34.000,00 0,00 34.000,00
Albert Schweitzer Schule Sanierungsarbeiten an der Westfassade 158.000,00 0,00 158.000,00
Albert Schweitzer Schule Streichen Fassade Ew.bau, Giebel und Wallseite 46.500,00 0,00 46.500,00
Albert Schweitzer Schule Sanierung Nordgiebel 32.500,00 0,00 32.500,00
Albert Schweitzer Schule Brandschutz Fluchttüren 14.200,00 41,93 14.158,07
KiGa Corvinus Instandsetzung der Einrichtung 16.500,00 398,00 16.102,00
Kita St. Martin Sanierung Metalldachrand 8.100,00 0,00 8.100,00
KiGa St. Michael Familiengruppenhaus: Parkett- und Bodenarbeiten 12.100,00 9.150,85 2.949,15
KiGa Johannesbär Lgd Einrichtung eines Kleingruppenraumes 18.400,00 486,21 17.913,79
Sportanlage Mußriede Erneuerung der Heizungsanlage 65.000,00 0,00 65.000,00
Historisches Rathaus Schädlingsprophylaxe Dachstuhl Rathausturm 9.800,00 0,00 9.800,00
Historisches Rathaus Malerarbeiten Fassade 25.500,00 0,00 25.500,00
Celler Str. 165 Sanierung der Wohnung Celler Str. 165 42.300,00 14.123,72 28.176,28
versch. Städtische Gebäude Erstellung Energieausweis 20.000,00 0,00 20.000,00
Von dem ursprünglichen Haushaltsansatz in Höhe von
56.607,82 € verbaut und abgerechnet. Dieses entspricht einer Quote von rund 9,
Verfügung stehenden Mittel. Es erfolgte keine Deckung
Haushaltsmittel in Höhe von 564.492,18
haltungen gebildet.
3.6. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen:
Wert 01.01.2014: 218.325,64
Wert 31.12.2014: 1.603.064,17
Der Bilanzwert ist im Vergleich zum Vorjahr
Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2014 entfaltet.
Ursächlich für die erforderliche Bildung der Rückstellung war das gute Ergebnis der Gewer
besteuereinnahmen im Jahr 2014, das zu einer
und folgende führen wird.
Der Umlagebetrag wird nach dem Steueraufkommen und den Schlüsselzuweisungen der
Gemeinden der Vorjahre erhoben.
621.100,00
0,00
100.000,00
200.000,00
300.000,00
400.000,00
500.000,00
600.000,00
700.000,00
Haushaltsansatz
2014
davon im HH
2014 angeordnet
75
Von dem ursprünglichen Haushaltsansatz in Höhe von 621.100 € wurden im Jahr 201
€ verbaut und abgerechnet. Dieses entspricht einer Quote von rund 9,
Es erfolgte keine Deckung außerplanmäßiger Ausgabe
564.492,18 € wurden Rückstellungen für unterlassene In
3.6. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhält
€
1.603.064,17 €
Der Bilanzwert ist im Vergleich zum Vorjahr erheblich angestiegen und hat somit erhebliche
Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2014 entfaltet.
Ursächlich für die erforderliche Bildung der Rückstellung war das gute Ergebnis der Gewer
besteuereinnahmen im Jahr 2014, das zu einer erhöhten Kreisumlagenzahlung im Jahr 2015
Der Umlagebetrag wird nach dem Steueraufkommen und den Schlüsselzuweisungen der
Gemeinden der Vorjahre erhoben.
56.607,82
0,00
564.492,18
davon im HH-Jahr
2014 angeordnet
davon im HH-Jahr
2014 als Deckung der außerplanmäßigen
Ausgabe in Anspruch genommen
davon gebildete
Rückstellungen für die unterlassene
Instandhaltungen
in Ansatz gebrachte,
aber nicht in Anspruch
genommene HH
€ wurden im Jahr 2014
€ verbaut und abgerechnet. Dieses entspricht einer Quote von rund 9,1 % der zur
Ausgaben. Für
gen für unterlassene Instand-
3.6. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhält-
erheblich angestiegen und hat somit erhebliche
Ursächlich für die erforderliche Bildung der Rückstellung war das gute Ergebnis der Gewer-
erhöhten Kreisumlagenzahlung im Jahr 2015
Der Umlagebetrag wird nach dem Steueraufkommen und den Schlüsselzuweisungen der
0,00
in Ansatz gebrachte,
aber nicht in Anspruch
genommene HH-mittel
76
Diese zukünftigen höheren Umlagezahlungen sind wirtschaftlich im laufenden Haushaltsjahr
verursacht und verlangen entsprechend dem Ressourcenverbrauchskonzept gemäß § 43
Abs.1 Ziff. 6 GemHKVO die Bildung einer Rückstellung.
Als Grundlage für die Bemessung der Höhe der Rückstellungen sind nach den Empfehlun-
gen der AG Doppik des Nieders. Innenministeriums die über die durchschnittlichen Gewer-
besteuereinzahlungen der letzten beiden Haushaltsjahre hinausgehenden Beträge abzüglich
einer einmaligen Spitze in der Gewerbesteuerumlage und unter Berücksichtigung eventueller
geringerer Einzahlungen aus Finanzausgleichsleistungen zugrunde zu legen.
Die v.g. Rückstellung wurde i.S. der Vorgaben der AG Doppik gebildet. Von der Berücksich-
tigung eventueller geringerer Einzahlungen aus Finanzausgleichsleistungen wurde abgese-
hen.
Die im Jahr 2012 gebildete Rückstellung in Höhe für den BgA Theater wurde um das Er-
gebnis des Jahresabschlusses 2014 ergänzt.
3.8. Andere Rückstellungen: Wert 01.01.2014: 180.993,95 €
Wert 31.12.2014: 208.234,91 €
Die Rückstellungen in diesem Bilanzbereich konnten gegenüber dem Vorjahr nahezu kon-
stant gehalten werden. Prüfungstechnisch ist jedoch zu der bei dem Produkt 50502 –Sons-
tige Kindertageseinrichtungen – gebildeten Rückstellung in Höhe von 112.400 € für noch
ausstehende Betriebskostenabrechnungen darauf hinzuweisen, dass gemäß § 43 Abs.2
GemHKVO Rückstellungen in Höhe des Betrages angesetzt werden, der nach vernünftiger
Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist.
Von dem v.g. Rückstellungsbetrag wurden rd. 78.000 € nicht benötigt und im Jahr 2015 er-
tragswirksam aufgelöst, so dass das Jahresergebnis 2014 um diesen Betrag entsprechend
schlechter ausgefallen ist.
Das RPA empfiehlt daher, künftig die Rückstellungen nach den Grundsätzen des § 43 Abs. 2
GemHKVO zu bilden, um die Auswirkungen auf die Jahresergebnisse zu minimieren.
77
4. Passive Rechnungsabgrenzung
Wert 01.01.2014: 300.660,83 €
Wert 31.12.2014: 501.982,65 €
Bei diesem Bilanzposten handelt es sich gemäß § 49 Abs. 3 GemHKVO um einen Korrek-
turposten, der der periodengerechten Abgrenzung von Erträgen dient, um eine haushaltsbe-
zogene Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Hierzu werden Einnahmen, die vor dem Ab-
schlusstag eingegangen sind, jedoch Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag dar-
stellen, als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Daneben sind nach § 49
Abs. 4 GemHKVO als passive Rechnungsabgrenzungsposten nicht im Haushaltsjahr ver-
wendete zweckgebundene Erträge auszuweisen, soweit sie Ertrag erst für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Desweiteren werden die Rückzahlungen zu viel eingegangener Erträge und Einzahlungen
gemäß § 27 GemHKVO bei den entsprechenden Buchungsstellen abgesetzt, auch wenn es
sich dabei um Erträge und Einzahlungen aus den Vorjahren handelt, z. B. die endgültig fest-
gesetzte Gewerbesteuer. Das gleiche gilt für zu viel ausgezahlte Aufwendungen und Aus-
zahlungen, ebenso wie für Rückzahlungen für Investitionszuwendungen.
Die Bilanzposition erhöhte sich im Jahr 2014 um rd. 200.000,00 €. Grund war die endgültig
festgesetzte Gewerbesteuer für ein in Nienburg ansässiges Unternehmen.
8. Feststellungen zur Haushaltswirtschaft:
8.1 Grundlagen der Haushaltswirtschaft: Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist die Einhaltung der in dem NKomVG und der
GemHKVO kodifizierten Grundsätze der Haushaltswirtschaft geprüft worden.
8.2 Haushaltsplanverfahren, Haushaltssatzung, Nachtragssatzungen:
8.2.1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wurde vom Rat aufgrund der §§ 58 und 112
ff. NKomVG in seiner Sitzung am 25.03.2014 beschlossen. Weiterhin hat der Rat in gleicher
78
Sitzung die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung im Sinne des § 118 NKomVG be-
schlossen.
8.2.2 Gemäß § 114 Abs. 1 NKomVG ist die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ih-
ren Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen
Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Die Haushaltssatzung wurde dem Landkreis
Nienburg als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.03.2014 vorgelegt.
Die vorgeschriebene Frist zur Vorlage konnte daher nicht eingehalten werden.
Mit Verfügung vom 05.06.2014 hat der Landkreis Nienburg als Kommunalaufsichtsbehörde
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 hinsichtlich
1. des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 6.141.300 €,
2. des in § 3 festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 12.395.900 € und
3. des in § 4 festgesetzten Höchstbetrages, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen
werden dürfen, in Höhe von 18.000.000 €
ohne Vorbehalte genehmigt.
Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit aufgrund des
hohen Fehlbetrages, der in der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausgeglichen werden
kann, kritisch zu sehen ist.
Ferner wurde angemerkt, dass der Entschuldung der Stadt Nienburg/Weser in Zukunft ver-
stärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.
8.2.3 Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 erfolgte in
der Tageszeitung “Die Harke“ am 12.06.2014. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen hat im
Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen während der Dienststunden öffentlich
ausgelegen.
In Kraft trat die Haushaltssatzung mit dem Tag nach dem Ende der öffentlichen Auslegung,
also am 20.06.2014.
Ein Nachtragshaushalt wurde für das Jahr 2014 nicht aufgestellt.
79
Es ist vom RPA festzustellen, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 rechtsgül-
tig beschlossen wurde und somit die wirksame Rechtsgrundlage für die Haushalts-
wirtschaft bildete.
Das RPA weist in diesem Zusammenhang jedoch erneut darauf hin, dass gemäß § 1 Abs.2
Ziff. 9 der GemHKVO als Anlage zum Haushaltsplan auch die zuletzt aufgestellten Wirt-
schaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen mit
eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt
ist, gehören.
Diese Anlagen waren auch dem Haushaltsplan 2014 nicht beigefügt.
8.3 Vorläufige Haushaltsführung: Die Haushaltssatzung der Stadt Nienburg ist erst am 20.06.2014 in Kraft getreten.
Daher galten bis einschließlich 19.06.2014 die Regelungen des § 116 NKomVG über die
vorläufige Haushaltsführung. Der Gesetzgeber hat den Kommunen mit dieser Bestimmung
enge Grenzen, insbesondere für die Leistung von Ausgaben gesetzt. Danach dürfen die
Kommunen nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie
rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger Ausgaben unaufschieb-
bar sind und in diesem Rahmen insbesondere Investitionen, für die im Haushaltsplan des
Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.
Durch die ständige Belegprüfung war durch das RPA sichergestellt, dass die Grundsätze der
vorläufigen Haushaltsführung eingehalten wurden.
8.4 Haushaltssicherung 2014: Im Jahre 2009 erwirtschaftete die Stadt Nienburg, bedingt durch den Einbruch des Gewerbe-
steueraufkommens, einen Fehlbetrag von rund 9,5 Mio. €. Dieser konnte nicht durch das
positive Jahresergebnis 2010 ausgeglichen werden. Auch die mittelfristige Finanz- und Er-
gebnisplanung der Stadt ließ nicht erwarten, dass der Ausgleich des entstandenen Fehlbe-
trages in den folgenden Jahren erfolgen könnte.
Gem. § 110 Abs. 4 Satz 1 NKomVG soll der Haushalt jedes Jahr in Planung und Rechnung
ausgeglichen sein. Diese Verpflichtung gilt nach § 110 Abs. 5 NKomVG als erfüllt, wenn die
vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem (verursachenden) Haushaltsjahr fol-
80
genden Jahr ausgeglichen werden können. Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht wer-
den, ist nach § 110 Abs. 6 NKomVG ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Es bestand im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2011 zunächst bei allen städtischen
Beteiligten Einvernehmen darüber, dass dieser Vorgabe nachzukommen sei, da die Tatbe-
standsmerkmale des NKomVG für einen Haushaltsausgleich nicht erfüllt werden konnten.
Anderer Ansicht war in diesem Fall der Landkreis Nienburg als Kommunalaufsicht. Er ver-
langte für die Genehmigung der Haushalte 2011 - 2013 und auch für die Genehmigung des
Haushaltes 2014 kein Haushaltssicherungskonzept, da die städtische Planung für die Jahre
2011 - 2014 ausgeglichen sei. Für die in den Jahresabschlüssen 2009, 2012 u.2013 ausge-
wiesenen Fehlbeträge sei kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich. Auch mit der Ge-
nehmigung des Haushaltes für das Jahr 2014 wurde kein Haushaltssicherungskonzept ge-
fordert.
Das RPA hatte zu dieser Thematik in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2010 fol-
gendes ausgeführt:
“Es ist in diesem Zusammenhang für die weitere Haushaltswirtschaft auch darauf hinzuwei-
sen, dass der erhebliche Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2009 gemäß § 23 Ziff.2 in Verbin-
dung mit § 24 Abs.2 GemHKVO in der mittelfristigen Ergebnis -und Finanzplanung ausgegli-
chen werden muss. Sollte das nicht ausreichen, wäre künftig ebenfalls ein Haushaltssiche-
rungskonzept erforderlich.“
Bedingt durch die positiven Jahresergebnisse 2010 und 2011 konnte der v.g. Fehlbetrag
zunächst auf rd. 7,2 Mio. € abgeschmolzen werden, ein Ausgleich in der mittelfristigen Fi-
nanzplanung gem. § 110 Abs. 5 NKomVG war jedoch nicht vorgesehen. Mit den in den Jah-
ren 2012 und 2013 erwirtschafteten Fehlbeträgen erhöhte sich der Gesamtbetrag zum Jah-
resabschluss 2013 auf rd. 10,4 Mio. €.
Da die Kommunalaufsicht als zuständiges Organ für die Genehmigung des städtischen
Haushaltes jedoch auch für das Haushaltsjahr 2014 kein Haushaltssicherungskonzept für
erforderlich gehalten hat, nimmt das städtische RPA diese Rechtsauffassung auch für den
Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis.
Mit dem im Jahresabschluss 2014 erwirtschafteten Jahresüberschuss verringert sich der auf
das Jahr 2015 vorzutragende Fehlbetrag auf rd. 10,2 Mio. €.
81
In diesem Zusammenhang wird aus Sicht der Prüfung auf ein Eckpunkteschreiben des Nie-
ders. Ministeriums für Inneres und Sport vom 08.01.2013 hingewiesen, wonach die Kommu-
nalaufsichtsbehörden angewiesen werden, bei künftigen Haushaltsgenehmigungen auf die
Bewertung eines Haushaltssicherungskonzeptes besonderen Wert zu legen.
Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten. Zwecks Ausgleichs des Ergebnishaushaltes 2014 wurden vom Rat unabhängig von der Er-
forderlichkeit eines förmlichen Haushaltssicherungskonzeptes umfangreiche Haushaltskon-
solidierungsmaßnahmen beschlossen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Jahresabschluss vom RPA geprüft und analy-
siert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand der Umsetzung an:
Ansatz 2014 Ergebnis 2014 Prüfungsergebnis
Erhöhung Gewerbesteuer um 10 % Punkte 315.500,00 € 315.500,00 € Erhöhung umgesetzt
Erhöhung Grundsteuer A+B um jew. 10 % Punkte 140.000,00 € 140.000,00 € Erhöhung umgesetzt
Einführung von Niederschlagswassergebühren 75.000,00 € 0,00 € Noch nicht umgesetzt
Entgeltordnung Nutzung öffentlicher Gebäude u. Sportanlagen 3.000,00 € 0,00 € Noch nicht umgesetzt
Reduzierung der Zuschüsse für den Sport- Erbbauzins 3.000,00 € 0,00 € Noch nicht umgesetzt
Neukalkulation Feuerwehrgebührensatzung 4.000,00 € 0,00 € Noch nicht umgesetzt
Parkgebührenerhöhung von 25 auf 35 Cent 60.000,00 € 30.000,00 € Umgesetzt durch Ratsbeschluss vom 25.07.14
Neue gebührenpflichtige Parkflächen 25.000,00 € 12.500,00 € Umgesetzt durch Ratsbeschluss vom 25.07.14
625.500,00 € 498.000,00 € Danach ist ersichtlich, dass die wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2014 um-
gesetzt wurden und zu dem guten Jahresergebnis mit beigetragen haben. Die Erhöhung der
Parkgebühren konnte im Jahr 2014 ertragsmäßig zu rd. 50 % verbucht werden, da der Rats-
beschluss zur Änderung der Parkgebührenordnung erst im Juli 2014 gefasst wurde und da-
nach erst noch neue Parkscheinautomaten angeschafft werden mussten. Hier wird sich erst
im Jahr 2015 vollständig das optimierte Gebührenvolumen auswirken.
Die Thematik Niederschlagswassergebühren wird in einem anderen Kapitel dieses Berichts
näher erörtert.
82
8.5 Nachtragshaushalt, Berichtspflicht, Haushaltswirtschaftliche Sperre: Aufgrund des Verlaufes der Haushaltswirtschaft des Jahres 2014 wurden diesbezüglich ver-
waltungsseitig keine Maßnahmen erforderlich. Dies kann aus Sicht der Prüfung bestätigt
werden.
8.6 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung:
Gem. § 118 NKomVG hat die Stadt eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf
Jahre aufzustellen und diese dem Rat mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
Als Grundlage dieser Planung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Das Investitionsprogramm ist vom Rat gem. § 58 Abs.1 Ziff. 9 NKomVG zu beschließen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2014 das Investitionsprogramm beschlossen
und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis genommen. Formell
lagen somit die erforderlichen Beschlüsse vor.
Der bereits thematisierte städtische Fehlbetrag in Höhe von rd. 10,4 Mio. € soll gem. § 24
Abs.2 GemHKVO in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abgedeckt werden, dies
konnte nicht erreicht werden. Auf die weiteren Empfehlungen des RPA in dem Schlussbe-
richt für den Jahresabschluss 2012 wird an dieser Stelle noch einmal hingewiesen.
8.7 Kreditwirtschaft: 8.7.1 Liquiditätskredite: Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag in Höhe von 18 Mio. € ist gem.
§ 122 Abs.2 NKomVG von der Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen, wenn er ein
Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit übersteigt.
Im Finanzhaushalt für das Jahr 2014 waren als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit 50.139.700 € veranschlagt, so dass eine Genehmigung des v.g. Höchstbetrages er-
forderlich war.
Diese Genehmigung wurde im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes mit Schreiben der
Kommunalaufsichtsbehörde vom 05.06.2014 uneingeschränkt erteilt.
83
Mit dem Ratsbeschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wurde der bisher gül-
tige Höchstbetrag von 15 Mio. € auf jetzt 18 Mio. € als Ermächtigungsgrundlage für die Ver-
waltung erhöht, da erste Vorauskalkulationen das Szenario einer eventuell erforderlich wer-
denden Überschreitung des bisherigen Höchstbetrages zur Sicherstellung der Liquidität der
Stadtkasse zeichneten.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die stetig negative Entwicklung seit dem Jahr 2000 auf:
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
16.000.000,00 €
18.000.000,00 €
20.000.000,00 €
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung des zulässigen Höchstbetrages der Liquiditätskredite2000 - 2014
Der zulässige Höchstbetrag in Höhe von 18 Mio. € musste jedoch aufgrund der positiven
Steuerentwicklung im Jahr 2014 nicht in Anspruch genommen werden. In der Spitze betrug
der Höchststand im Mai 2014 rd. 14,87 Mio. € und bewegte sich somit in dem zulässigen
Rahmen.
Wie bereits seit dem 01.03.2010 praktiziert, wurden auch im Jahr 2014 die Liquiditätskredite
zweistufig aufgenommen:
Es bestand ein (zinsgünstigerer) dauerhafter Festkredit von zunächst 8 Mio. €, der innerhalb
des Jahres jedoch aufgrund der angespannten Liquiditätslage der Stadt auf 10 Mio. € erhöht
wurde. Die jeweils verbleibende Differenz zum Kreditrahmen von 18 Mio. € stand der Stadt
als Dispositionskredit zur Verfügung. Trotz der Erhöhung des Sockelbetrages für den Fest-
kredit auf 10 Mio. € war im Jahr 2014 überwiegend auch eine Inanspruchnahme des erwei-
terten Kreditrahmens erforderlich. Im Dezember 2014 konnte der Sockelbetrag erfreulicher-
weise aufgrund der positiven Steuerentwicklung auf 7 Mio. € abgesenkt werden.
Der als Sockelbetrag aufgenommene Kreditbetrag entwickelte sich in 2014 wie folgt:
84
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
01.01. 01.03. 01.12.
Entwicklung des Festkredites 2014
Für den Festkredit war im Jahr 2014 folgende weiterhin sehr positive Liquiditätskreditzins-
entwicklung zu verzeichnen:
0,48 0,48 0,48 0,48
0,520,51
0,35 0,35
0,32
0,26 0,260,27
0,2
0,25
0,3
0,35
0,4
0,45
0,5
0,55
01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 01.09. 01.10. 01.11. 01.12.
Liquiditätskreditzinsen 2014 - in Prozent
Hier zeigt sich die auch im Jahr 2014 fortgesetzte Tendenz der Vorjahre, dass die Zinsen für
Liquiditätskredite sich nach einer leichten Erhöhung zu Beginn des Jahres in der zweiten
Jahreshälfte wieder der 0 % Linie annäherten.
Die nachfolgende Grafik zeigt diese Entwicklung für die Jahre 2008 – 2014 anschaulich auf:
4,56%
1,13%0,83%
1,28%
0,64% 0,37% 0,39%
0,00%
0,50%
1,00%
1,50%
2,00%
2,50%
3,00%
3,50%
4,00%
4,50%
5,00%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Enwicklung der durchschnittlichen jährlichen Liquiditätskreditzinsen ab 2008
85
Für den bis zu dem Gesamtvolumen von 18 Mio. € zur Verfügung stehenden Dispositions-
kredit entwickelten sich die Zinssätze ähnlich positiv und lagen nur geringfügig über den
Margen des Festkredits.
Das RPA hatte im Jahr 2013 aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einen ständigen Abgleich
zwischen Festkredit und Dispokredit empfohlen und einen Vergleich mit anderen Kreditinsti-
tuten empfohlen.
Dieser Anregung ist die Stadtkasse im Jahr 2014 gefolgt und hat einen Rahmenvertrag mit
einer zweiten Bank abgeschlossen, der eine zinsgünstige Aufnahme kurzfristiger Gelder –ca.
für 1 - 3 Monate – ermöglicht.
Diese Verfahrensweise wird aus Sicht der Prüfung begrüßt.
Entsprechend der aufgezeigten, weiterhin noch positiven, Entwicklung bei den Liquiditäts-
kreditzinssätzen, haben sich auch die von der Stadt zu zahlenden Zinsen im Haushaltsjahr
2014 weiter verringert.
Im Zeitablauf der Jahre 2003 bis 2014 wird deutlich, dass durch die geänderte Finanzie-
rungsform seit 2010, einhergehend mit dem rapide sinkenden Zinsniveau, ab dem Jahr 2008
eine erhebliche Entlastung des städtischen Ergebnishaushaltes eingetreten ist.
Da im Jahr 2014 der Festkredit zwischenzeitlich um 2 Mio. € erhöht werden musste, sind die
Zinszahlungen gegenüber dem Vorjahr geringfügig um rd. 6.500,00 € gestiegen.
88.601,89 €
118.255,32 €
171.420,92 €
243.475,50 €
347.404,14 €
317.510,27 €
155.968,15 €
87.804,68 € 64.753,93 €
45.978,04 €
37.304,26 €
43.868,97 €- €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
350.000 €
400.000 €
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Zahlungen für Liquiditätskreditzinsen 2003 - 2014
Aufgrund der im Jahr 2014 bereits leicht gestiegenen Zinszahlungen für die Liquidi-
tätskredite empfiehlt das RPA auch in diesem Jahr, die Haushaltspolitik so auszurich-
ten, dass bei einem Ansteigen der Zinsstruktur die Belastung des städtischen Haus-
haltes durch die Verringerung der Liquiditätskredite konstant gehalten, bzw. noch wei-
ter verringert werden kann, um somit auch der Forderung der Kommunalaufsichtsbe-
86
hörde im Rahmen der Haushaltsgenehmigung nachzukommen, die im Sinne der dau-
ernden Leistungsfähigkeit der Stadt eine stärkere Entschuldung gefordert hat.
8.7.2 Kommunalkredite (für Investitionen): Im Haushaltsjahr 2014 stand eine Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten in
Höhe von 6.141.300 € zzgl. einer aus 2013 übertragenen Restermächtigung von 3,0 Mio. €
zur Verfügung.
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
7.000.000,00 €
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kreditermäch-tigung
tatsächliche Inanspruch-nahme
Ausschöpfung der Kreditermächtigungen 2005 - 2014
Insgesamt wurden von dieser Gesamtermächtigung von über 9,1 Mio. € lediglich 2,8 Mio. €
im Rahmen einer Kreditaufnahme in Anspruch genommen. Die Aufnahme erfolgte zulässig
nach Maßgabe der städtischen Kreditrichtlinie, der Rat wurde in seiner Sitzung am
16.12.2014 entsprechend unterrichtet.
Es konnte ein für die Stadt wirtschaftlich günstiger Zinssatz in Höhe von 1,55 % für 20
Jahre Gesamtlaufzeit am Markt erzielt werden.
Die Finanzrechnung 2014 wies für Investitionstätigkeit einen Saldo von -2.483.115,74 € aus,
so dass für das Jahr 2014 die Kreditaufnahme von 2,8 Mio. € zunächst zu hoch erscheint.
Da jedoch über den Jahreswechsel 2014 noch Auszahlungen von investiven Baumaßnah-
men zu leisten waren, kann prüfungsseitig festgestellt werden, dass die formelle Aufnahme
des Kredites grundsätzlich zur Finanzierung von Investitionen zulässig war.
87
In diesem Zusammenhang ist jedoch noch einmal ausdrücklich auf die Grundsätze der Fi-
nanzmittelbeschaffung gemäß § 111 NKomVG hinzuweisen!
Gemäß § 111 Abs. 6 NKomVG dürfen Kommunen Kredite nur dann aufnehmen, wenn
eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Prüfungsseitig wird in diesem Zusammenhang empfohlen, vor der Kreditaufnahme zu prüfen,
ob alle Finanzierungsmöglichkeiten gemäß der Haushaltsplanung- Fördermittel, Beiträge,
Veräußerungserlöse etc., zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bereits realisiert waren.
Für das Jahr 2014 wurde im Rahmen der Prüfung diesbezüglich noch Optimierungspotenzial
festgestellt. Im Detail wird darauf in nachfolgenden Kapiteln dieses Berichtes noch näher
eingegangen.
Eine detaillierte Analyse, aus welchen Gründen auch im Jahr 2014 der in der Haushaltssat-
zung festgesetzte Kreditbedarf nur zu einem geringem Umfang auch tatsächlich benötigt
wurde, findet sich in dem Kapitel hinsichtlich der Umsetzung der geplanten investiven Maß-
nahmen.
Nach Abzug der Tilgungsleistungen für Kredite im Jahr 2014 in Höhe von 3.035.356,97 €
verbleibt für das Jahr 2014 die grundsätzlich erfreuliche Feststellung, dass nicht nur keine
Nettoneuverschuldung eingetreten ist, sondern die städt. Verbindlichkeiten für Kommunal-
kredite um rd. 235.000 € gesenkt werden konnten!
Auf den Zusammenhang mit der geringen Reinvestitionsquote für die städtischen Vermö-
genswerte wird in einem entsprechenden Kapitel in diesem Bericht hingewiesen.
2.800.000
3.035.356,97
2.650.000
2.700.000
2.750.000
2.800.000
2.850.000
2.900.000
2.950.000
3.000.000
3.050.000
3.100.000
Kreditaufnahme Tilgung v. Krediten
Differenz zwischen Kreditaufnahmen und Kredittilgungen 2014: - rd. 235.000 €
Kreditaufnahme
Tilgung v. Krediten
88
Zum 31.12. 2014 betrugen die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen insgesamt
31.676.332,98 €.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten für Investitionen verdeutlicht die nachstehende Grafik:
10,00 €
5.000.010,00 €
10.000.010,00 €
15.000.010,00 €
20.000.010,00 €
25.000.010,00 €
30.000.010,00 €
35.000.010,00 €
40.000.010,00 €
45.000.010,00 €
Verbindlichkeiten für Kredite 1996 - 2014
Hier ist beachtlich, dass der rasante Anstieg der Verschuldung, der 1997 einsetzte, seit dem
Jahr 2003 zwar gebremst werden konnte, jedoch trotz der ersten Erfolge der Haushaltskon-
solidierung ein weiteres stetiges Ansteigen der Verbindlichkeiten für Investitionen zu ver-
zeichnen ist.
Daher ist aus Sicht der Prüfung positiv zu vermerken, dass mit dem v.g. Abschmelzen der
Neuverschuldung ab dem Jahr 2010 eine leichte Korrektur gelungen ist, die jedoch aufgrund
der anstehenden Investitionen für die nächsten Jahre wieder obsolet werden dürfte.
Die positive Entwicklung der Nettoneuverschuldung in den vergangenen Jahren veranschau-
licht transparent die folgende Grafik:
-3.000.000,00 €
-2.000.000,00 €
-1.000.000,00 €
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
Entwicklung der Nettoneuverschuldung seit 1997
89
Gegenstand der Prüfung ist unter Aspekten des Risikomanagements auch die städtische
Zinsstruktur.
Die nachfolgende Grafik zeigt transparent die Zinsstruktur der städtischen Kommunalkredite
auf:
1.638.302,96 €
6.582.194 €
17.733.801,85 €
5.722.034,17 €
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
16.000.000,00 €
18.000.000,00 €
20.000.000,00 €
Kredite ohne Zinsen Kredite bis 3 % Zinsen
Kredite über 3 % bis 5 %
Kredite über 5 %
Zinsstruktur städtischer Kredite
Danach ist ersichtlich, dass die Stadt aufgrund zinsloser Darlehen seitens des LK Nienburg –
u.a. auch aus der Kreisschulbaukasse – für rd. 1,6 Mio. € keine Zinsen zu zahlen braucht.
Das Gros der städtischen Kredite bewegt sich in einem langfristig gesehen sehr moderaten
Zinsrahmen bis zu 5 %. Lediglich die um das Jahr 2000 aufgenommenen Kredite bewegen
sich aufgrund der seinerzeitigen Zinsphase oberhalb der 5 % Grenze, wobei der höchste
Zinssatz 5,545 % beträgt.
Kredit ohne Zinsen
Kredit bis 3 % Zinsen
Kredit über 3 % bis 5 % Zinsen
Kredit über 5 % Zinsen
Ablaufdaten der Kredite mit dem Stichtag 31.12.2014
90
In den Jahren 2019 - 2022 werden die Kredite mit den Zinssätzen über 5 % komplett getilgt
sein, so dass – bei einem weiter anhaltenden niedrigen Zinsniveau – mittelfristig die Belas-
tung der Stadt für Zinszahlungen von Kommunalkrediten nennenswert sinken könnte und so
zu einer Haushaltskonsolidierung beitragen könnte.
8.7.3 Kreditähnliches Rechtsgeschäft:
Gem. § 54 Abs.5 GemHKVO werden unter der Bilanz die Vorbelastungen künftiger Haus-
haltsjahre u.a. aus der Verpflichtung aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften dargestellt, so-
fern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind.
Die Stadt hat unter der Bilanz ein mit der 100 % Tochter GBN Wohnungsunternehmen
GmbH für die Errichtung des Feuerwehrhauses Holtorf abgeschlossenes kreditähnliches
Rechtsgeschäft in Höhe eines Barwertes von 895.329,59 € vermerkt.
Die Stadt hat eine jährliche Miete an die GBN zu zahlen, die entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben jährlich im Ergebnishaushalt der Stadt als Aufwand ausgewiesen wird. Nach Ab-
lauf der 20 jährigen Mietdauer wird das Gebäude zum vertraglich festgelegten Wert auf die
Stadt übertragen.
8.7.4 Bürgschaften:
Gem. § 54 Abs.5 GemHKVO werden unter der Bilanz die Vorbelastungen künftiger Haus-
haltsjahre auch im Hinblick auf erteilte Bürgschaften ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag am 31.12.2014 bestanden städtische Bürgschaften zugunsten der GBN
Wohnungsunternehmen Nienburg/W GmbH in Höhe von 303.788,95 €, zugunsten der Wirt-
schaftsbetriebe Stadt Nienburg/W GmbH in Höhe von 1.738.196 € sowie zugunsten der Bä-
der Stadt Nienburg/W GmbH in Höhe von 11.456.888,27 €.
Bei den Bürgschaften handelt es sich EU – rechtlich um Beihilfen. Seit dem 01.01.2014 gel-
ten neue EU – rechtliche Regelungen, die auch veränderte Schwellwerte für Bürgschaften
vorsehen. Das RPA empfiehlt daher eine rechtliche Prüfung der Übereinstimmung der Bürg-
schaften mit den neuen Regelungen.
Die Bäder GmbH zahlt eine Bürgschaftsprovision an die Stadt. Dies könnte ggfs. auch für die
beiden anderen Bürgschaften in Frage kommen, um den städtischen Haushalt entsprechend
zu entlasten.
91
8.8 Verpflichtungsermächtigungen:
Verpflichtungsermächtigungen sind nach der gesetzlichen Definition des § 119 NKomVG
durch den Haushaltsplan zu erteilende Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaß-
nahmen belasten. Das RPA hat bereits in den vergangenen Schlussberichten darauf hinge-
wiesen, dass in der Haushaltssatzung jeweils hohe Verpflichtungsermächtigungen veran-
schlagt wurden, die dann jedoch nur zu einem geringen Prozentsatz ausgeschöpft wurden,
was als Indikator für eine nicht optimale haushaltstechnische Planung von Investitionen gilt.
Die Ergebnisanalyse für 2014 zeigt folgendes:
0,00 €
5.000.000,00 €
10.000.000,00 €
15.000.000,00 €
Ansatz Haushalt 2014 Inanspruchnahme 2014
Übersicht über die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014
Mit dem Haushalt 2014 wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
12.395.500 € festgesetzt. Beansprucht wurden 0 €.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die veranschlagten Verpflichtungser-
mächtigungen:
Planungskosten Heizungsanlage Feuerwehr 10.000,00 € Soziale Stadt Nordertor 26.000,00 € Erneuerung der Brücken Leinstr u.Wesertor 1.283.000,00 € Neubau Südring Verbindung 8.912.900,00 € Neugestaltung Verdener Landstr. 1.312.000,00 € Erwerb eines Kleintransporter z. Sinkkasten Reini-gung 52.000,00 € Maschinelle Neuausstattung Faulturm 300.000,00 € Austausch v. BHKW Klärwerk 500.000,00 €
Im Haushaltsjahr 2014 war erneut keine Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigun-
gen zu verzeichnen, so dass der haushaltswirtschaftliche Vorteil dieses Instrumentes nicht
92
genutzt werden konnte. Ursächlich hierfür war u.a. die noch nicht vorliegende Planreife der
Projekte nach Maßgabe des § 12 GemHKVO.
Das RPA verweist hinsichtlich der Veranschlagungsregeln auf die Ausführungen in vorheri-
gen Schlussberichten.
8.9 Aktivierte Eigenleistungen:
Gemäß § 15 Abs. 4 GemHKVO werden aktivierungsfähige Eigenleistungen haushaltsmäßig
veranschlagt.
Hierunter fallen hauptsächlich die Planungsleistungen der städtischen Ingenieure bei der
Herstellung, Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung von Gebäuden oder Infrastruktur-
einrichtungen. Diese Leistungen werden auf dem entsprechenden Bestandskonto aktiviert
und in der Ergebnisrechnung als entsprechender Ertrag ausgewiesen.
Im Jahr 2014 waren hierfür 251.000 € veranschlagt. Aufgrund der geringen Investitionstätig-
keit konnten als Ertrag im Ergebnishaushalt lediglich rd. 93.000 € verbucht werden. In Teilbe-
reichen wurde festgestellt, dass eine Aktivierung nicht oder noch nicht erfolgt ist.
Hier wird aus Sicht der Prüfung künftig eine umfassende Ertragsbuchung empfohlen, so
dass der städtische Ergebnishaushalt entsprechend entlastet werden kann.
8.10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen:
Im Haushaltsjahr 2014 gab es im Ergebnishaushalt zwei überplanmäßige Aufwendungen
und zwei außerplanmäßige Aufwendungen. Ferner waren im Finanzhaushalt vier außer-
planmäßige Auszahlungen erforderlich.
Gemäß des § 6 der Haushaltssatzung gelten Fälle bis zu 25.000 € als unerheblich, bis zu
diesem Wert liegt die Entscheidung beim Bürgermeister, über 25.000 € ist gemäß § 58 Abs.1
Nr. 9 NKomVG der Rat zuständig. Die Fachbereichsleiter dürfen laut Haushaltsvermerk bis
zu einem Wert von 10.000 € entscheiden.
Die Prüfung gemäß § 117 NKomVG sowie § 119 Abs. 5 NKomVG und § 29 GemHKVO i. V.
m. § 59 Ziffer 6 GemHKVO ergab, dass alle Bewilligungsfälle sowohl formell, als auch mate-
riell ordnungsgemäß sind. Die Deckung war gewährleistet.
Die Unterrichtung des Rates erfolgt spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses, so-
weit nicht bereits für einzelne Fälle entsprechende Beschlüsse des Rates vorliegen.
Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Fälle:
93
A) Ergebnishaushalt: 1. Zur Absicherung eines im Rahmen der Mitgliedschaft im Zweckverband Landesbühne
Hannover an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover einmalig in dieser Höhe zu
entrichtenden Ausgleichsbetrages für ehemalige Bedienstete der Landesbühne Hannover
wurde im Haushaltsjahr 2014 vom Rat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
186.900 € zugestimmt.
2. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses über die Weiterführung des Stadtteilbüros Alpheide
im Modellprojekt „ FamilienhORT“ waren die im Haushalt 2014 zunächst versehentlich zu
gering angemeldeten Mittel um 21.000 € überplanmäßig aufzustocken.
Diese Mehraufwendungen konnten aus dem Überschuss des Budgets des FB 5 gedeckt
werden. Prüfungstechnisch ein Indikator für eine zu hohe Bildung des Fachbereichsbudgets.
Insgesamt ist auch im Jahr 2014 festzustellen, dass – s. auch das nachfolgende Kapitel
Budgetierung – Mehraufwendungen in einzelnen Fachbereichsbudgets innerhalb der gebil-
deten Deckungskreise ohne ein förmliches Überplanmäßiges Verfahren gedeckt werden
konnten. Dies ist grundsätzlich Sinn und Zweck der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung.
Aus Sicht der Prüfung zeigt dieses Ergebnis jedoch auch, dass die Fachbereichsbudgets
auskömmlich kalkuliert wurden, so dass tlw. nicht unerhebliche Mehraufwendungen mit ab-
gedeckt werden konnten.
Das RPA hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass im Rahmen
der Haushaltsplanung die Ergebnisse der Budgets aus dem Vorjahr stärker reflektiert werden
sollten, um für die weitere Haushaltsplanung Einsparpotenzial bzw. Umschichtungspotenzial
für andere Budgets generieren zu können
Dies erscheint gerade in Zeiten nicht ausgeglichener Ergebnishaushalte von besonderer Be-
deutung, wenn z.B. für den Ausgleich des Haushaltes Steuererhöhungen oder Gebührener-
höhungen beschlossen werden müssen, für die ggfs. anderweitige Deckungsmöglichkeiten
im Rahmen einer optimierten Haushaltsveranschlagung gem. § 10 GemHKVO bestanden
hätten.
Auch wird regelmäßig bei den anstehenden Haushaltsberatungen von den FB die Aus-
kömmlichkeit der Budgets thematisiert.
Für die zukünftige Bildung von Budgets bietet sich insbesondere ein Zeitreihenvergleich der
wesentlichen Positionen über das Controlling und das Berichtswesen an.
94
8.11 Budgetierung:
Gemäß § 4 Abs.3 GemHKVO können Teilhaushalte, Produktbereiche, Produktgruppen oder
Produkte, die einen funktional begrenzten Aufgabenbereich darstellen, durch Haushaltsver-
merk zu einer Bewirtschaftungseinheit (= Budgets) erklärt werden.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden durch Haushaltsvermerk die im Haushaltsplan abgebildeten
Teilhaushalte auf Fachbereichsebene zu Bewirtschaftungseinheiten (Fachbereichsbudgets)
erklärt und die Verantwortung auf die zuständigen Fachbereichsleitungen übertragen. Ferner
wurde in den weiteren Haushaltsvermerken die Bewirtschaftung der Budgets im Rahmen der
Deckungsfähigkeit nach §§ 18 ff. GemHKVO geregelt und vom Rat beschlossen.
Weitergehende Budgetierungsrichtlinien gab es für den städtischen Kernhaushalt im Jahr
2014 nicht.
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen des RPA in den vergangenen
Schlussberichten verwiesen.
Die Auswertung der Deckungskreise (einschl. der zentral bewirtschafteten Deckungskreise)
für den Ergebnishaushalt 2014 zeigt auf, dass ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe
von 43.593.400 € entsprechend zugeordnet wurde und ein Gesamtjahressaldo von
42.314.906 € zu verzeichnen ist.
Am Jahresende 2014 war in diesen Deckungskreisen noch ein Betrag in Höhe von
1.278.493 € verfügbar – rd. 2,9 % des Gesamtvolumens, der zu dem erzielten Überschuss
für das Haushaltsjahr 2014 beitragen konnte.
Bezogen auf die gebildeten Fachbereichsbudgets und die entsprechenden Deckungskreise
errechnet sich ein zum Jahresende verfügbarer Betrag in Höhe von rd. 475.000 €.
Im Hinblick auf das Budgetvolumen der Fachbereichsbudgets ein Prozentsatz von rd. 4,1 %.
Die Fachbereichsbudgets waren somit – bis auf 2 Budgets, bei denen Überschreitungen
vorlagen – auch 2014 auskömmlich und führten zu einer Ergebnisverbesserung des Haus-
haltes 2014. Diese Tendenz war auch bereits in den Vorjahren zu verzeichnen und stellt –
haushaltstechnisch isoliert betrachtet - ein positives Ergebnis dar.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Ergebnisse der Fachbereichsdeckungskreise sowie
der allgemeinen Deckungskreise zum 31.12.2014 auf:
95
-40.000,00 €
-20.000,00 €
0,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
120.000,00 €
140.000,00 €
160.000,00 €
180.000,00 €
200.000,00 €
FB 2 FB 3 FB 4 FB 5 FB 6 FB 7 FB 8 FB 11 FB 12 FB 13 FB 14 FB 15 FB 17
Verfügbare Mittel der Fachbereichsdeckungskreise
zum 31.12.2014
0,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
120.000,00 €
140.000,00 €
160.000,00 €
180.000,00 €
200.000,00 €
Allg. Finanzwirtschaft
Zentrale Bewirtschaftung FB
8
Zentrale Bewirtschaftung FB
11
Personalkosten Abschreibungen
Verfügbare Mittel Allgemeiner Deckungskreise zum 31.12.2014
Der Grundsatz der sachlichen Bindung nach § 113 Abs.3 Satz 1 und 2 NKomVG und § 26
Abs.1 GemHKVO, nach dem der Haushaltsplan für die Haushaltswirtschaft, d.h. für die Be-
wirtschaftung der veranschlagten Haushaltsmittel, die verbindliche Grundlage ist, setzt den
Planungsgrundsatz der Einzelveranschlagung fort und findet bei der Ausführung des Haus-
haltsplans Anwendung.
So ist sicherzustellen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen in der Planausführung
unter Zuordnung zu der entsprechenden Buchungsstelle in qualitativer Ausprägung des
Grundsatzes nur für die vom Rat festgelegten Zwecke verwendet werden dürfen.
Die Inanspruchnahme der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen ist nach § 26 Abs.3
GemHKVO zu überwachen.
Werden Ansätze eines Kontos nicht ausgeschöpft, so dürfen die Haushaltsmittel grundsätz-
lich nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
Insoweit stellen die veranschlagten Mittel für das jeweilige Konto eine Obergrenze dar, die
96
nur im Rahmen der Zweckbindung, der Deckungsfähigkeit oder mit Hilfe einer zu beantra-
genden über- oder außerplanmäßigen Verstärkung im formalen Verfahren nach § 117
NKomVG überschritten werden darf.
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass durch die v.g. Instrumente der Budgetierung
und der Deckungsfähigkeit die Haushaltswirtschaft flexibler gestaltet werden soll, jedoch die
v.g. Grundsätze des Haushaltsrechts auch weiterhin gelten.
Die Vielzahl der Kontenabweichungen entsprach zwar formell den Budgetierungsregelungen,
es ist jedoch erneut darauf hinzuweisen, dass in vielen Budgets gebildete Ansätze gar nicht
in Anspruch genommen werden, somit die korrekte haushaltsmäßige Veranschlagung nach
den Grundsätzen des § 10 GemHKVO in Frage zu stellen ist.
Durch diese Nichtinanspruchnahme von Haushaltsansätzen und die damit einhergehende
“ Ersparnis“ konnten Mittel für die Deckungsfähigkeit umgeschichtet werden, bzw. es führte
zu dem Ergebnis der Budgeteinsparung zum Jahresende.
Dieses Verfahren führt dazu, dass aufgrund der Haushaltslage ggfs. nicht gewollte Haus-
haltsüberschreitungen bei einzelnen Positionen im Rahmen der Budgets mit abgedeckt wer-
den/können.
Auch für die Auszahlungen wurden im Finanzhaushalt entsprechende Deckungsvermerke
innerhalb der Fachbereichsbudgets festgelegt und Deckungskreise eingerichtet.
Überschreitungen wurden hier prüfungsseitig nicht festgestellt.
Eine Sonderform der Budgetierung gibt es jedoch aufgrund der mit verschiedenen Schulen
am 01.12.2009 abgeschlossenen Budgetierungsvereinbarungen nach Maßgabe der vom VA
in seiner Sitzung am 30.11.2009 beschlossenen Neufassung der Schulbudgetierungen.
Danach sind die zum jeweiligen Jahresabschluss von den Schulen ggfs. erzielten Einspa-
rungen zwar an die Stadt zurückzuzahlen, so dass sich die städtische Liquidität zum Jahres-
ende entsprechend erhöht, die Einsparungen sollen den Schulen jedoch als sog. Rücklage
weiterhin zur Verfügung stehen. Damit wurde ein Anreizsystem zur Mittelbewirtschaftung
geschaffen, das in der übrigen Kernverwaltung noch nicht implementiert wurde.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Rücklagen in den vergangenen Jahren
auf:
97
150.000,00 €
170.000,00 €
190.000,00 €
210.000,00 €
230.000,00 €
250.000,00 €
270.000,00 €
290.000,00 €
310.000,00 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung der Rücklagen der budgetierten Schulen 2009 - 2014
Zum Jahresabschluss 2014 ist damit festzustellen, dass den Schulen rd. 284.000,00 € zur
Verfügung zu stellen sind, sofern diese Mittel von den Schulen abgefordert werden sollten.
Sollten die Schulen diese Mittel komplett in einem Jahr abrufen, wäre die entsprechende
Liquidität von der Stadt zusätzlich zu dem städtischen Haushaltsvolumen zur Verfügung zu
stellen.
Gegenüber dem Jahr 2013 ist die Höhe der gebildeten Rücklagen nahezu unverändert ge-
blieben, so dass die Auskömmlichkeit der Mittelansätze gegeben war. Inwieweit in Zeiten
erheblicher Haushaltsdefizite in einzelnen Teilbereichen über die Budgetierung noch die
Möglichkeit eröffnet werden soll, Rücklagen anzusparen, wäre politisch noch zu diskutieren
und zu entscheiden.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung bei den einzelnen Schulen seit 2011:
Marion -Dönhoff -
Gymnasium
Realschule Langendamm
Nordertorschule
Alpheideschule
Leintorschule
Realschule Nienburg
Albert - Schweitzer -Schule
Friedrich- Ebert -Schule
0,00 €
10.000,00 €
20.000,00 €
30.000,00 €
40.000,00 €
50.000,00 €
60.000,00 €
70.000,00 €
2011 2012 2013
98
In der Bilanz wurden diese „Rücklagen“ der budgetierten Schulen wie bereits im Vorjahr als
sonstige durchlaufende Posten bei den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt.
8.12 Steuerung und Zielerreichung gem. § 21 GemHKVO:
Gemäß § 21 Abs.1 GemHKVO setzt die Stadt zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung
und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfül-
lung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen Bedürfnissen insbe-
sondere die Kosten- und Leistungsrechnung und das Controlling mit einem unterjähri-
gen Berichtswesen ein.
Gem. § 21 Abs. 2 GemHKVO sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage von Planung,
Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.
Dabei sollen die operativen Ziele von den strategischen Zielen abgeleitet werden und in sich
ein geschlossenes System darstellen.
Bereits in den vergangenen Schlussberichten hat das RPA diese Thematik aufgegriffen und
entsprechende Optimierungen angeregt. An dieser Stelle wird auf die Schlussberichte der
vergangenen Jahre verwiesen.
Am 15.03.2011 befasste sich der Ausschuss für Finanzen und Zentrale Dienste mit der ge-
planten Neuordnung des Berichtswesens.
Zu dieser Sitzung wurde folgendes protokolliert: „In der sich anschließenden Diskussion
wurde deutlich, dass Rat und Verwaltung in einem gemeinsamen Prozess an der Weiterent-
wicklung von aussagekräftigen, im Idealfall steuerungsrelevanten Kennzahlen und sinnvollen
Zielen weiterarbeiten müssten. Diese seien letztlich in Einklang zu bringen, um bei künftigen
politischen Entscheidungen Orientierungshilfe sein zu können.“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.02.2013 festgelegt, dass die Produkte Personalsteue-
rung, Schulen, Kindertagesbetreuung, Planung und Bau von Verkehrsflächen, Straßenunter-
haltung, Gebäudewirtschaft und Allgemeine Finanzwirtschaft, zukünftig als wesentliche Pro-
dukte im Sinne des § 4 Abs.7 GemHKVO für Zwecke des Controllings und zum Aufbau eines
unterjährigen Berichtswesens herangezogen werden sollen.
Im Jahr 2014 konnten die ersten unterjährigen Berichte für die v.g. Produkte, sowie die ent-
sprechenden Jahresberichte erstellt werden und für die politische Steuerung herangezogen
werden.
Das RPA empfiehlt jetzt als nächsten Schritt, die Kennzahlen und Ziele dieser Pro-
99
dukte an den steuerungsrelevanten Bedarf anzupassen und die Berichte im Sinne ei-
nes stringenten Verfahrens auf die wesentlichen Daten zu begrenzen.
Die Kosten - und Leistungsrechnung ist bei der Stadt zwar bereits in Grundzügen imple-
mentiert, jedoch wird in verschiedenen Kapiteln dieses Berichtes erneut thematisiert, dass
zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit die Gesamtkosten eines Produktes bekannt sein müs-
sen, um – insbesondere auch gegenüber Externen – Erträge nach dem Vollkostenprinzip zu
generieren und so zu einer Verringerung des Haushaltsdefizits beitragen können.
Die Haushaltswirtschaft kann nach den Grundsätzen des NKR nur effektiv gesteuert werden,
wenn die v.g. Bausteine insgesamt in diesen Prozess integriert sind. Derzeit ist eine voll-
ständige Umsetzung bei der Stadt noch nicht erfolgt. Durch die beabsichtigte Neustrukturie-
rung wird eine Optimierung angestrebt, die aus Sicht des RPA auch dringend erforderlich ist.
8.13 Stellenplan:
Gem. § 107 Abs.3 NKomVG stellen die Kommunen einen Stellenplan auf. Darin sind die
vorhandenen Stellen nach Art und Wertigkeit gegliedert auszuweisen.
Das weitere Verfahren ist in § 5 GemHKVO geregelt.
Der Stellenplan ist gem. § 1 GemHKVO ein Bestandteil des Haushaltsplanes, der gem.
§ 112 NKomVG mit der jährlichen Haushaltsatzung vom Rat zu beschließen ist.
Der Stellenplan war im Jahr 2014 Bestandteil des Haushaltsplanes und wurde somit rechts-
gültig vom Rat der Stadt beschlossen. Überschreitungen wurden prüfungsseitig nicht festge-
stellt.
8.14 Regelungen und Sicherheitsstandards nach GemHKVO: Die nach § 41 GemHKVO erforderlichen Dienstanweisungen zum Kassenwesen sind bei der
Stadt vorhanden und auf dem aktuellen Stand.
Auf die Erfordernisse der Regelungen der Freigabe der Haushaltssoftware H+H gemäß § 35
Abs.5 Ziff.1 GemHKVO wird prüfungsseitig verwiesen.
8.15 Kassenprüfungen:
Die Dienstanweisung über die Verwaltung von Handvorschüssen und Geldannahmestellen
100
wurde unter Beteiligung des RPA novelliert und trat am 01.03.2011 in Kraft. Seitdem sind die
Fachbereichsleitungen im Rahmen ihrer Fachaufsicht dahingehend verpflichtet, die ord-
nungsgemäße Kassenführung der Handvorschüsse und Geldannahmestellen zu überwa-
chen und mindestens einmal im Jahr eine unvermutete Kassenprüfung vorzunehmen.
Diese Kassenprüfungen wurden in 2014, bis auf eine Ausnahme, von den Fachbereichslei-
tungen durchgeführt.
Darüber hinaus wurde die Stadtkasse vom RPA unvermutet geprüft. Im Zuge dieser Prüfung
wird festgestellt, ob die Buchbestände mit den tatsächlichen Geld- und Bankbeständen
übereinstimmen, außerdem werden auch die internen Abläufe überprüft.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch die umfangreichen, klaren Regelungen
und Prüfungen durch die Fachaufsicht, Kassenaufsicht und zusätzlich durch das RPA die
grundsätzlich die Gewähr für einen kassensicheren Umgang mit Zahlungsmitteln geboten ist.
Auch der Landesrechnungshof hat in seiner 2015 bei der Stadt durchgeführten überörtlichen
Prüfung festgestellt, dass die Dienstanweisung der Stadt über das Kassenwesen vorbildlich
ist und als sog. “Best Practice “ Beispiel für andere Städte in den Prüfungsbericht mit aufge-
nommen werden soll.
8.16 Kassenbelegprüfungen:
Gemäß § 155 Abs.1 Ziff.3 NKomVG obliegt dem Rechnungsprüfungsamt die laufende Prü-
fung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses.
Die städtischen Auszahlungen werden, unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlich-
keit, ab einer Wertgrenze von 2.000,00 € geprüft.
Kleinere Beanstandungen, die ausgeräumt werden konnten, gab es in 2014 in rd. 24 % der
Fälle. Bei den Beanstandungen handelte es sich größtenteils um reine Fehlbuchungen, die
zu keinen Vermögensschäden für die Stadt Nienburg führten. Des Weiteren wurden die ver-
frühte Auszahlung von Beträgen vor Fälligkeit oder aber vernachlässigte Skontoabzüge be-
anstandet, so dass durch die Prüfungstätigkeit das wirtschaftliche Ergebnis für die Stadt
stetig verbessert werden konnte.
101
8.17 Beteiligungsmanagement: Durch die im Jahr 2011 neu gegründeten städtischen Gesellschaften besitzt die Stadt jetzt
ein umfangreiches Beteiligungsportfolio. Die Schnittstellen zwischen den Gesellschaften und
zu dem städt. Kernhaushalt haben aus prüfungstechnischer Sicht erheblich zugenommen.
Umso wichtiger ist eine entsprechende Steuerung dieser Gesellschaften gem. §§ 150 ff.
NKomVG.
Das Beteiligungsmanagement der Stadt ist im FB 2 (SG 23) angesiedelt und befindet sich
derzeit noch im Aufbau. Für die Mandatsträger fand im November 2014 eine Inhouse Schu-
lung über Möglichkeiten der Beteiligungssteuerung statt.
Aktuell soll eine Beteiligungsrichtlinie für die weitere Steuerung der Gesellschaften erstellt
werden.
Das RPA empfiehlt, sämtliche Rechtsbeziehungen zu den städtischen Gesellschaften fe-
derführend von dem städtischen Beteiligungsmanagement aus zu steuern und verweist auf
die Ausführungen vergangener Schlussberichte.
Wichtige Erkenntnisse zur weiteren Optimierung werden auch aus der zu diesem Themen-
komplex durchgeführten Prüfung des LRH im Jahr 2015 zu erwarten sein.
8.18. Finanzpolitische Entscheidungen unter dem Aspekt des demografischen Wan-
dels:
Gem. § 6 GemHKVO ist in dem Haushaltsvorbericht der Anpassungsbedarf bei den Einrich-
tungen der Stadt aufgrund der auch aus der Bevölkerungsstatistik zu schließenden zukünfti-
gen Gemeindeentwicklung darzustellen.
Aktuell beschäftigt sich die Stadt vor allem in dem Bereich der Kitaplätze und der Neuord-
nung der Schulentwicklung mit diesem Themenkomplex. Dies wird aus Sicht des RPA
grundsätzlich begrüßt.
8.19 Regionalstadtmodell:
Unter dem Blickwinkel des demografischen Wandels und der sich bei allen Kommunen stetig
verknappenden finanziellen u. personellen Ressourcen hat der Bürgermeister bereits im Jahr
2009 Ideen für ein sog. Regionalstadtmodell entwickelt und verschiedene Optionen einer
möglichen besseren Finanzausstattung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei einer
Regionalstadt z.B. mit einer Größenordnung von rd. 55.000 Einwohnern aufgezeigt.
102
Aus Sicht des RPA stellen diese Überlegungen im Spannungsfeld von zukünftig möglichen
gesetzlich verordneten "Zwangsfusionen" in vielfältiger Weise einen ausgezeichneten Ansatz
nicht nur für den mittelfristigen Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhaltung
der Infrastruktur im ländlichen Raum dar, sondern beinhalten auch Optionen für effiziente
und neue Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit.
Erste Erfolge im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit zeichneten sich bereits seit
den Jahren 2011/2012 ab und sollen weiter intensiviert werden.
Prüfungsseitig wird dieser Prozess weiter begleitet werden. In diesem Bericht sind in dieser
Hinsicht bereits Hinweise zu der Entwicklung der Einkommensteueranteile enthalten.
8.20 Vergaberecht:
Wie in den vergangenen Jahren, gab es auch im Jahr 2014 in diesem Bereich – auch be-
dingt durch die stetige Verkomplizierung dieses Rechtsgebietes durch EU-Recht – erhebli-
chen Prüfungsbedarf. Durch die Prüfungstätigkeit konnten in verschiedenen Bereichen Ein-
sparungen für den städtischen Haushalt generiert werden und zusätzlich zu einer Optimie-
rung der Vergaberechtssicherheit beitragen.
Aufgrund EU –rechtlicher Vorgaben sind bis zu Jahr 2016 von der Bundesregierung erneut
umfangreiche Novellierungen des Vergaberechtssystems vorzunehmen.
Dies wird insbesondere für die Kommunen mit einem erheblichen personellen Aufwand ver-
bunden sein.
103
9. Umsetzung investiver Maßnahmen im Haushaltsjahr 2014:
Von besonderem Interesse sind bei der Prüfung des Jahresabschlusses in jedem Jahr die
Umsetzung und die Finanzierung der im Haushaltsplan festgesetzten investiven Maßnah-
men. Zunächst ein Blick auf die beschlossenen Planansätze des Haushaltes 2014:
12.166.400,00 €
6.025.100,00 € 6.141.300,00 €
4.212.620,19 €
1.729.504,45 €
2.800.000,00 €
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
Auszahlung f. Investitionstätigkeit Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
Kreditbedarf
Planansätze für Investitionstätigkeit 2014
Ansatz
Ergebnis
Insgesamt waren im Haushaltsjahr 2014 Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von
12.166.400 € im Haushalt veranschlagt.
Zu veranschlagen sind gemäß § 10 Abs.2 der GemHKVO Auszahlungen in Höhe der im
Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge.
In diesem Zusammenhang ist beachtlich, dass der Haushalt für das Jahr 2014 erst in der
Ratssitzung am 25.03.2014 beschlossen wurde und am 05.06.2014 vom Landkreis Nien-
burg/W genehmigt wurde. Für die Umsetzung der festgesetzten investiven Maßnahmen blieb
daher faktisch nur ein gutes halbes Haushaltsjahr übrig. Diese zeitliche Thematik hätte bei
der Beschlussfassung der Maßnahmen berücksichtigt werden müssen und die Ansätze be-
reits bei der sich abzeichnenden Verzögerung der Haushaltsbeschlussfassung korrigiert
werden müssen.
Ein entsprechender Abgleich zu den ursprünglichen Haushaltsveranschlagungen wurde je-
doch insoweit nicht mehr vorgenommen.
Der v.g. Betrag sollte mit 6.025.100 € = rd. 49 % aus Einzahlungen für Investitionen
(Beiträge, Veräußerung von Sachvermögen, Zuwendungen Dritter etc.) und mit der verblei-
benden Finanzierungslücke von 6.141.300 € = rd. 51 % aus Krediten finanziert werden.
104
Der Blick auf die Ergebnisspalte des obigen Diagramms zeigt die erneut erheblichen Plan-
abweichungen im Haushaltsjahr 2014.
Danach wäre – als ausschließliche Betrachtung des Soll– Ist Vergleiches der Haushaltsver-
anschlagung 2014 – eine rd. 34 % ige Umsetzung der vorgesehenen investiven Auszahlun-
gen erfolgt.
Diese ausschließlich auf die Veranschlagungssätze für 2014 fokussierte Betrachtung besitzt
jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft, da insbesondere aufgrund der Ermächtigungsüber-
tragungen gemäß § 20 der GemHKVO erhebliche Überhänge von Investitionsmaßnahmen
aus dem Vorjahr in Höhe von rd.2,38 Mio. € zu verzeichnen waren.
Diese Übertragungen wurden vorrangig für die Ansätze für die Straßenbaumaßnahmen, die
Erneuerung des Faulturms, sowie die jahresübergreifenden Baumaßnahmen der Kinderkrip-
pen vorgenommen.
Die entsprechenden Mittelübertragungen aus dem Jahr 2013 wurden im Rechnungsjahr
2014 teilweise zahlungswirksam und belasteten entsprechend den Finanzhaushalt des Jah-
res 2014.
Die nachfolgende Übersicht zeigt das Verhältnis der Umsetzung der investiven Maßnahmen
unter Einbeziehung der erheblichen Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013:
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
Ansatz 2014 Ist Ergebnis Mittelübertrag aus
2013
Zahlungen auf
Restmaßnahmen
Umsetzung der
Maßnahmen
bezogen auf 2014
12.166.400,00 €
4.212.620,19 €
2.378.002,70 €
1.529.020,33 €
2.683.599,86 €
Investive Auszahlungen einschl. der Mittelübertragungen aus dem Jahr 2013
Insgesamt sollten im Jahr 2014 mit den aus dem Jahr 2013 übertragenen Ermächtigungen
rd. 14,54 Mio. € zur Auszahlung gelangen. Die v.g. Umsetzungsquote von rd. 34 % hat sich
unter zusätzlicher Betrachtung der Reste aus dem Vorjahr auf nur noch rd. 29 % verringert.
105
Auf Maßnahmen des Haushaltsjahres 2014 entfielen danach Auszahlungen in Höhe von rd.
2,683 Mio. €.
Dies bedeutet lediglich eine Quote von rd.18 %, bezogen auf den Gesamthaushaltsansatz!
Im Verhältnis zum dem Jahresergebnis 2014 von rd. 4,221 Mio. € bedeutet dies zumindest
eine Zahlungsquote von rd. 64 %, die verbleibenden rd. 36 % waren den Auszahlungen für
übertragene Mittel aus dem Jahr 2013 zuzuordnen.
Von den rd. 2,38 Mio. € der Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013 wurden da-
nach rd. 1,529 Mio. € im Jahr 2014 zahlungswirksam.
Teilweise wurden die Ermächtigungen auf das Haushaltsjahr 2015 zulässig weiter vorgetra-
gen.
Interessant ist bei der Umsetzung des Investitionen auch der Vergleich der “Plan“ und der
“Ist “ Deckungsquote der Investitionsfinanzierung:
49,5%41,1%
50,5%58,9%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Ansatz Ergebnis
Deckungsquote: Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen 2014
Kreditbedarf
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
Aufgrund der geringen quotalen Umsetzung der Investitonsmaßnahmen hat sich auch der in
der Haushaltssatzung veranschlagte Deckungsansatz auch im Jahr 2014 wieder erheblich
im Rechnungsergebnis verschoben.
Die tatsächlichen Einzahlungen aus Krediten und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit be-
trugen im Jahr 2014 rd. 4,5 Mio. €.
Im Verhältnis zu dem Rechnungsergebnis von rd. 4,2 Mio. € für die Auszahlungen stellt dies
eine Überdeckung von rd. 316.000 € oder rd. 7 % dar. Dies hängt ursächlich mit der späten
Kreditaufnahme im Jahr 2014 zusammen, die auch für investive Zahlungsverpflichtungen
über den Jahreswechsel 2014/2015 erfolgte. Eine entsprechende Berechnung der Kämmerei
lag dem RPA vor.
Somit kann prüfungsseitig festgestellt werden, dass die Kreditaufnahme für die zweckent-
106
sprechende Finanzierung von Krediten im Sinne des § 120 Abs.1 NKomVG vorgenommen
wurde und somit keine zu hohe Kreditaufnahme erfolgt ist.
Auf die Thematik der Kreditfinanzierung wurde bereits in dem entsprechenden Berichtsteil
zur Haushaltswirtschaft explizit eingegangen.
Festgestellt werden kann aus Sicht der Prüfung für das Jahr 2014 auch, dass Liquidi-
tätskredite i.S. des § 122 NKomVG nicht dauerhaft für die Finanzierung von Investitio-
nen verwendet wurden.
Bei der Betrachtung der aufgenommenen Kredite ist natürlich auch auf das nur geringe
Zahlungsvolumen bei den investiven Maßnahmen zu verweisen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und dem
Jahresergebnis - komprimiert für die Jahre 2009 - 2014 auf:
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
7.000.000,00 €
8.000.000,00 €
9.000.000,00 €
10.000.000,00 €
11.000.000,00 €
12.000.000,00 €
13.000.000,00 €
14.000.000,00 €
15.000.000,00 €
16.000.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Plan - Ist Vergleich der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2009 -2014
Ansatz
Ergebnis
Die Grafik zeigt sehr deutlich auf, dass bis auf das Jahr 2010 die Planansätze für die Investi-
tionsauszahlungen jeweils erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen und da-
mit die Festsetzungen der Haushaltssatzung insbesondere hinsichtlich der benötigten Kre-
ditaufnahmen nicht realistisch waren. Aufgrund der bereits mehrfach thematisierten Veran-
schlagung der Straßenbaumaßnahme “ Südring“ klafft die Schere seit 2011 haushaltswirt-
schaftlich bedenklich auseinander.
Das RPA hat bereits in den vergangenen Schlussberichten auf diese Thematik hingewiesen
und verweist daher an dieser Stelle im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Haushaltswirt-
schaft an diese Ausführungen in den vergangenen Jahren.
107
Nachfolgend wird die haushaltswirtschaftliche Umsetzung der investiven Maßnahmen des
Jahres 2014 im Detail aufgezeigt:
9.1 Einzahlungen für Investitionstätigkeit:
Als Haushaltsansatz waren 6.025.100 € veranschlagt. Das Finanzrechnungsergebnis
schließt mit einer Summe von 1.729.504,45 € ab. Es wurden somit rd. 4,3 Mio. € an investi-
ven Mindereinzahlungen verbucht, als haushaltsmäßig geplant.
Dies hängt vor allem mit der Maßnahme Südring zusammen, für die im Jahr 2014 3 Mio. €
Fördermitteleinzahlungen eingeplant waren. Der Förderantrag konnte aufgrund der Verzöge-
rung bei der Planung der Baumaßnahme jedoch erst im Jahr 2013 gestellt werden. Ein Zu-
wendungsbescheid wurde seitens der Bewilligungsstelle auch im Jahr 2014 nicht erteilt, so
dass auch mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden konnte- s. entsprechendes Son-
derkapitel.
Bei den Einzahlungen der Fördermittel des Förderprogrammes “ Soziale Stadt“ haben sich
im Jahr 2014 erneut ebenfalls erhebliche Verschiebungen zwischen Planansatz – 775.000
Mio. € - und den tatsächlichen Einzahlungen ergeben. Dies hängt mit der zeitlichen Ver-
schiebung der entsprechenden Auszahlungen durch den städt. Sanierungstreuhänder zu-
sammen. Auf das entsprechende Kapitel wird an dieser Stelle verwiesen.
Die tatsächlichen Einzahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 1.73 Mio. € setz-
ten sich wie folgt zusammen:
Zuwendungen für Investitionen
48%
Beiträge u.ä. Entgelte
Veräußerung von Sachvermögen
Finanzvermögensanlagen18%
Sonstige Investtätigkeit
Gesamtübersicht Investive Einzahlungen 2014:
108
Dabei ist prüfungstechnisch darauf hinzuweisen, dass auch die investiven Einzahlungen i.S.
des § 10 Abs.1 GemHKVO zu veranschlagen sind, da diese insbesondere Auswirkungen auf
die Höhe der aufzunehmenden Kredite besitzen.
Von den rd. 828.000 € erzielten Einzahlungen des Jahres 2014 entfielen rd. 329.000 € auf
Beträge, für die kein Haushaltsansatz gebildet worden war, eine Quote von rd. 40 %!
Auch wenn nicht in jedem Fall die voraussichtlichen Einzahlungen im Rahmen der Haus-
haltsplanungen festgelegt werden können, erscheint hier aufgrund der Prüfungsfeststellun-
gen eine Optimierung durchaus möglich.
Die Zuwendungen – die Haupteinzahlungsquelle für die Investitionstätigkeit der Stadt der
letzten Jahre - setzten sich wie folgt zusammen:
0 € 75.000 € 150.000 € 225.000 € 300.000 € 375.000 €
Zuweisung an den Sanierungstreuhänder Soziale Stadt
Zuweisung LK nach § 118 NSchG
Zuweisungen für Krippenausbau
Fördermittel Südring
Sonstiges
Zusammensetzung der Wesentlichen Zuwendungen 2014: rd. 828.000 €
Den Haupatanteil an den investiven Zuwendungen stellten auch 2014 die Zahlungen aus
dem Städtebauförderungsprogramm “ Soziale Stadt“ dar, die entsprechend der Systematik
an den städtischen Sanierungstreuhänder weitergeleitet wurden.
Auf die entsprechende Detailanalyse in dem nachfolgenden Kapitel wird verwiesen.
Der Anteil des Landkreises Nienburg/W an den Maßnahmen gem. § 118 NSchG betrug im
Jahr 2014 rd. 210.000 €.
Für die Krippenbaumaßnahmen Johannisbär, Arche Noah u. Corvinus erhielt die Stadt im
Jahr 2014 Fördermittel aus den entsprechenden Förderprogrammen.
Beiträge und Entgelte für die Refinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen konnten im Jahr
2014 in einer Höhe von rd. 320.000 € realisiert werden.
109
Beiträge Schäferhof u. Sonstige
Beiträge Baugebiet Bunsenstraße
Straßenausbaubei-träge f.
Straßenbeleuchtung
Ablösung von Einstellplätzen
Ausgleichsbeträge Soziale Stadt
Lehmwandlung
Beiträge u. Entgelte 2014
Diese Quelle wurde u.a. durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 des Bau-
gesetzbuches für die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwertes der Grundstücke in
dem Sanierungsgebiet “ Soziale Stadt Lehmwandlung“ gespeist.
Hier wurden rd. 35.000 € an Einzahlungen verzeichnet.
Durch den Verkauf von ersten Grundstücken des von der Stadt Nienburg/W in Eigenregie
realisierten Baugebietes “ Bunsenstraße“ konnten Kaufpreisanteile, die auf die Herstellung
der Erschließungsanlagen – Straße u. Kanalisation – entfielen, entsprechend verbucht wer-
den. Da im Jahr 2014 zunächst weniger Grundstücke vermarktet werden konnten, als ur-
sprünglich beabsichtigt, blieben die Einzahlungen hinter den Ansätzen zurück.
Auch im Jahr 2014 wurden Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuch-
tungsanlagen nach Maßgabe der städt. Straßenausbaubeitragssatzung festgesetzt.
Für die Ablösung von Stellplätzen nach Maßgabe der Satzung der Stadt Nienburg/W über
den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung)
wurden ebenfalls Einzahlungen verbucht. Hier ist jedoch festzustellen, dass nach wie vor
keine vollständige Ausschöpfung des Einzahlungspotenzials erreicht wurde, da sich Einzel-
fälle noch immer in der Bearbeitung befanden.
Im Jahr 2014 konnten im Bereich Schäferhof auch wieder Gewerbegrundstücke vermarktet
werden, so dass für die in diesem Gebiet bereits seit Jahren von der Stadt vorgehaltene Inf-
rastruktur eine weitere anteilige Refinanzierung erfol
Die Verkaufserlöse aus Sachvermögen
2014, neben der Veräußerung von Altfahrzeugen des Baubetriebshofes
Verkauf von Grundstücken.
Die veranschlagten Einzahlungen in Höhe vo
tem nicht realisiert werden. Bei einem Fall hätten die Einzahlungen aufgrund der Beschluss
lage bereits im Jahr 2014 erzielt werden können, hierzu wird in einem gesonderten Kapitel
noch Stellung genommen.
Im Wesentlichen handelte es sich dabei um die Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken
sowie um Grundstücke im Baugebiet Bunsenstraße und Gewerbegebiet Schäferhof.
Kongruent zu den positiven Effekten des Liquiditätszuflusses für den städtischen Haushalt ist
darauf hinzuweisen, dass durch die Veräußerung von Sachvermögen die Vermögenswerte
der Stadt verringert werden.
Bei den Einzahlungen in dem Bereich
Höhe von rd. 234.000 € handelt es sich um
Klitzing-Sozialstiftung, die – s. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von Wertpapieren verwendet wurden und als Sondervermögen separat im städtischen
Haushalt verbucht werden.
Für die Gesamtzusammenhänge wird auf das Kapitel “ Klitzing
Insbesondere aufgrund der erneut verzögerten Baumaßnahme Südring ergaben sich im Jah
resabschluss erhebliche Abweichungen zwischen Planansatz und tatsäch
gen. Von den veranschlagten Einzahlungen konnten 2014 rd. 29 % realisiert werden. Abzüg
lich der außerplanmäßig verbuchten Einzahlungen betrug die Quote lediglich noch rd. 23%.
Sonstige Veräußerungen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
110
rastruktur eine weitere anteilige Refinanzierung erfolgen konnte.
Verkaufserlöse aus Sachvermögen in Höhe von rd. 340.000 € speisen sich
neben der Veräußerung von Altfahrzeugen des Baubetriebshofes, vorrangig aus dem
Die veranschlagten Einzahlungen in Höhe von 1. Mio. € konnten mit rd. 300.000 € bei wei
tem nicht realisiert werden. Bei einem Fall hätten die Einzahlungen aufgrund der Beschluss
lage bereits im Jahr 2014 erzielt werden können, hierzu wird in einem gesonderten Kapitel
m Wesentlichen handelte es sich dabei um die Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken
sowie um Grundstücke im Baugebiet Bunsenstraße und Gewerbegebiet Schäferhof.
Kongruent zu den positiven Effekten des Liquiditätszuflusses für den städtischen Haushalt ist
darauf hinzuweisen, dass durch die Veräußerung von Sachvermögen die Vermögenswerte
n Einzahlungen in dem Bereich Finanzvermögen und sonstiger Investitonstätigkeit
handelt es sich um Verkaufserlöse von Wertpapieren im Bereich der
s. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit – für den Neuerwerb
von Wertpapieren verwendet wurden und als Sondervermögen separat im städtischen
Für die Gesamtzusammenhänge wird auf das Kapitel “ Klitzing - Sozialstiftung“ verwiesen.
Insbesondere aufgrund der erneut verzögerten Baumaßnahme Südring ergaben sich im Jah
resabschluss erhebliche Abweichungen zwischen Planansatz und tatsächlichen Einzahlun
gen. Von den veranschlagten Einzahlungen konnten 2014 rd. 29 % realisiert werden. Abzüg
lich der außerplanmäßig verbuchten Einzahlungen betrug die Quote lediglich noch rd. 23%.
Grundstücks-veräußerungen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
€ speisen sich auch im Jahr
vorrangig aus dem
€ konnten mit rd. 300.000 € bei wei-
tem nicht realisiert werden. Bei einem Fall hätten die Einzahlungen aufgrund der Beschluss-
lage bereits im Jahr 2014 erzielt werden können, hierzu wird in einem gesonderten Kapitel
m Wesentlichen handelte es sich dabei um die Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken
sowie um Grundstücke im Baugebiet Bunsenstraße und Gewerbegebiet Schäferhof.
Kongruent zu den positiven Effekten des Liquiditätszuflusses für den städtischen Haushalt ist
darauf hinzuweisen, dass durch die Veräußerung von Sachvermögen die Vermögenswerte
und sonstiger Investitonstätigkeit in
m Bereich der
für den Neuerwerb
von Wertpapieren verwendet wurden und als Sondervermögen separat im städtischen
Sozialstiftung“ verwiesen.
Insbesondere aufgrund der erneut verzögerten Baumaßnahme Südring ergaben sich im Jah-
lichen Einzahlun-
gen. Von den veranschlagten Einzahlungen konnten 2014 rd. 29 % realisiert werden. Abzüg-
lich der außerplanmäßig verbuchten Einzahlungen betrug die Quote lediglich noch rd. 23%.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
111
Da Rücklagen für die Finanzierung von Investitionen nach wie vor nicht zur Verfügung ste-
hen, ist die Stadt auch zukünftig insbesondere auf Zuweisungen externer Fördermittelgeber
angewiesen, um Investitionen nicht nahezu vollständig über Kredite finanzieren zu müssen.
Angesichts der Haushaltssituation regt das RPA erneut an, bei jeder Investitionsentschei-
dung zu beachten, dass die Finanzierung überwiegend aus Kreditaufnahmen erfolgen muss
und somit mittelbare Auswirkungen auf den Ausgleich des Ergebnishaushalts besitzt.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die künftige Genehmigungsfähigkeit des städtischen
Haushaltes zu achten. Der LK als Genehmigungsbehörde hat zwar den Haushalt 2014 hin-
sichtlich der Kreditaufnahmen aufgrund der geringen Neuverschuldung genehmigt, jedoch
gibt es insbesondere von Seiten des Ministeriums mit aktuellen Richtlinien zur Haushalts-
wirtschaft eine klare Tendenz zur künftig stringenteren Genehmigung von Haushalten.
Wesentlicher Maßstab für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten ist danach die dauernde
Leistungsfähigkeit der Kommune (§ 120 Abs.2 NKomVG i.V.m. § 23 GemHKVO).
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt wird vom Landkreis Nienburg/W auch im Hinblick
auf die mittelfristige Planung kritisch gesehen.
Ein günstiges Zinsniveau allein rechtfertigt danach keine Investition. Weiter soll noch stärker
auf den Grundsatz geachtet werden, dass eine Kreditfinanzierung gem. § 111 Abs.6
NKomVG nachrangig zu sein hat.
Ferner soll bei der Haushaltsgenehmigung noch stärker auf die Wirtschaftlichkeitsvergleiche
nach § 12 Abs.1 GemHKVO geachtet werden.
Diesen Empfehlungen schließt sich das RPA der Stadt an.
Die v.g. investiven Einzahlungen wurden gemeinsam mit den aufgenommenen Krediten -
siehe gesondertes Kapitel - für folgende investive Maßnahmen verwendet:
9.2 Auszahlungen für Investitionstätigkeit:
Als Haushaltsansatz waren 12.166.400 € veranschlagt. Das Finanzrechnungsergebnis
schließt mit einer Summe von 4.212.620,27 € ab. Es wurden somit rd. 7,95 Mio. € an investi-
ven Minderauszahlungen verbucht, als haushaltsmäßig geplant. Jedoch stand mit den aus
dem Jahr 2013 übertragenen investiven Haushaltsermächtigungen in Höhe von rd. 2,38 Mio.
€ sogar ein Gesamtauszahlungsvolumen von rd. 14,55 Mio. € zur Verfügung.
Die nachfolgende Grafik zeigt dies transparent auf:
112
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
16.000.000,00 €
Ansatz Ansatz incl.
Mittelübertragungen
Ergebnis
Auszahlungsermächtigung 2014 für Investitionen incl. der Mittelübertragungen aus dem Jahr 2013
Für die Jahre 2008 - 2014 wird noch die Investitionsauszahlungsübersicht dargestellt, um für
künftige Haushaltsveranschlagungen einen Richtwert für das durchschnittliche Umsetzungs-
volumen eines Jahres zu erhalten:
0 ,0 0 €
2 .0 00 .0 00 ,0 0 €
4 .0 00 .0 00 ,0 0 €
6 .0 00 .0 00 ,0 0 €
8 .0 00 .0 00 ,0 0 €
10 .0 00 .0 00 ,0 0 €
12 .0 00 .0 00 ,0 0 €
14 .0 00 .0 00 ,0 0 €
16 .0 00 .0 00 ,0 0 €
20 08 2 00 9 2 01 0 20 11 20 12 2 01 3 2 01 4
Umsetzung des veranschlagten Investitionsvolumens in den Jahren 2008 - 2014
A nsatz
Erge bnis
Das durchschnittliche Auszahlungsvolumen der Jahre 2008 - 2014 betrug danach rd. 5 Mio.
€.
Das RPA hatte bereits in den vergangenen Schlussberichten angeregt, die haushaltswirt-
schaftliche Planung der Investitionen neu zu strukturieren.
113
Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die im Jahr 2014 ausgezahlten rd. 4,21 Mio. € zu-
sammensetzen und wie die politischen Vorgaben umgesetzt wurden:
Baumaßnahmen
Erwerb v. bewegl.Sachvermögen
Aktivierbare Zuwendungen
FinanzvermögensanlagenGrundstücke u.Gebäude
Investive Auszahlungen 2014
Grundstückserwerb fand auch m Jahr 2014 - wie in den Vorjahren - nur im marginalen Be-
reich statt. Geplant war ein Auszahlungsansatz in Höhe von 150.000 €, u.a. für den Erwerb
öffentlicher Flächen in dem Bebauungsplangebiet Nr. 150. Von diesem Betrag wurden
55.000 € als Auszahlungsermächtigung auf das Jahr 2015 für noch erforderlichen Grunder-
werb in dem Bebauungsplangebiet Nr. 150 übertragen.
In einem nennenswerten Umfang wurde auch im Jahr 2014 Sachvermögen erworben.
Die Summe von rd. 760.000 € setzt sich insbesondere aus Fahrzeugbeschaffungen für die
Feuerwehr (TLF 3000) und den FB 7 (Saug-u. Spülwagen und weitere Fahrzeuge für den
Baubetriebshof) zusammen.
Ferner waren wie in jedem Jahr hohe investive Auszahlungen für die städtischen Schulen
und den EDV Bereich erforderlich.
Der ursprünglich geplante Auszahlungsansatz in Höhe von 1,67 Mio. € wurde somit lediglich
in Höhe von rd. 45 % in Anspruch genommen.
Bei den aktivierbaren Zuwendungen handelt es sich vorrangig um die investiven Beiträge der
Stadt an die Kreisschulbaukasse und Investitionszuschüsse an Dritte, insbesondere an den
Sanierungstreuhänder Soziale Stadt Lehmwandlung.
Ferner werden die aus der Klitzing- Sozialstiftung gezahlten Zuwendungen aktiviert.
An die städtische Beteiligung, die Infrastrukturgesellschaft mbH, wurden Zuwendungen für
die investive Umsetzung von Straßenbeleuchtungsmaßnahmen gezahlt.
114
Der Museumsverein erhielt im Jahr 2014 den vom Rat beschlossenen Zuschuss für die Um-
baumaßnahme Fresenhof in Höhe von 120.000 €.
An die Landesbehörde für Straßenbau war der Restbetrag in Höhe von rd. 77.000 € als
städtische Kostenbeteiligung an dem Bau des Südring Kreisels zu zahlen und zu aktivieren.
Hier wird jedoch noch eine Umbuchung auf das Straßenvermögen erforderlich werden.
0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 € 700.000 € 800.000 €
Soziale Stadt Zuweisung an den Sanierungstreuhänder
Beiträge an die Kreisschulbaukasse
Zuschuss für die Baumaßnahme Museumsverein
Beteiligung an den Kosten Kreisel Südring
Investzuschüsse Beleuchtung an Infrastruktur GmbH
Zuweisungen aus der Klitzing Rücklage
Übersicht der Aktivierbaren Zuwendungen im Jahr 2014:
Im Vergleich zum Haushaltsansatz in Höhe von 1.425.100 € wurden lediglich rd. 1,18 Mio. €
kassenwirksam. Dies hängt insbesondere mit den erheblichen Abweichungen bei den
Zuweisungen an den Sanierungstreuhänder im Bereich des Förderprogrammes “ Soziale
Stadt“ zusammen, die in dem entsprechenden Sonderkapitel noch näher analysiert werden.
Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen im Jahr 2014 setzten sich vor allem
aus dem Erwerb von diversen Wertpapieren der Klitzing - Stiftung zusammen (s. auch ent-
sprechende Ausführungen unter 9.1. investive Einzahlungen). Weiterhin wurden die Zufüh-
rungen an die Versorgungsrücklage gebucht.
Der überwiegende Teil der investiven Maßnahmen (rd. 1,9 Mio. € oder rd. 45 %) entfiel je-
doch auch im Jahr 2014 auf die städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die erhebliche, und haushaltswirtschaftlich aus Sicht der Prü-
fung äußerst bedenkliche finanzielle Umsetzung in diesem Segment auf:
115
0 ,0 0 €
1 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
2 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
3 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
4 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
6 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
7 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
8 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
9 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
A n satz Re ste au s 2 0 1 3 G e sam tv e rfü gb ar G e sam tist R e st au f 2 0 1 5
U m setzu n g d er T iefb au m a ßn a h m en 2014
Bei einem geplanten Auszahlungsvolumen von rd. 7,79 Mio. € wurde lediglich ein Betrag in
Höhe von rd. 802.000 € zahlungswirksam. Eine Quote von rd. 9,7 %!
Diese erhebliche Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der bereits in den Vorjahren
beanstandeten Veranschlagung des Maßnahmekomplexes Südring.
Hier wurden 2014 lediglich Auszahlungen für Planungsleistungen an das beauftragte Ing.-
Büro und Zahlungen für den Erwerb von Flächen im Rahmen der Flurbereinigung geleistet,
wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht:
Südring
Flurbereinigung Südring
Bushaltestellen
Bunsenstraße
Rehmenweg
Pumpstation Nordertorstriftweg
Nordring Kreisel
Parkscheinautomaten
Sonstiges
Auszahlungen für Investive Tiefbaumaßnahmen 2014 - rd. 800.000€
116
Weitere Zahlungen erfolgten im Wesentlichen für die Erschließung des Baugebietes Bun-
senstraße, die Herstellung von Bushaltestellen für den Stadtbusverkehr sowie die städtische
Kostenbeteiligung an dem Kreisel Nordring.
Bei den Hochbaumaßnahmen zeigt sich folgende Übersicht:
0,00 €
200.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
1.000.000,00 €
1.200.000,00 €
1.400.000,00 €
Ansatz 2014 Reste aus 2013 Ist 2014 Neue Reste für
2015
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 2014
Im Jahr 2014 standen für Investitionen im Hochbau Haushaltsmittel in Höhe von rd. 998.000
€ zur Verfügung. Wie oben in der Grafik dargestellt, setzen sich diese aus den Haushaltsan-
satz 2014 und Haushaltsresten aus dem Vorjahr zusammen.
Von den bereit gestellten Mitteln wurden im vergangenen Jahr rd. 50 % für Investitionsaus-
zahlungen benötigt. Die übrigen rd. 50 % wurden in das folgende Haushaltsjahr 2015 über-
tragen.
Im Einzelnen wurden für Baumaßnahmen folgende Ausgaben getätigt:
Sportboden Meerbachhalle
Kita St. Michael, Corvinus u.
Johannisbär
Schulhof-umgestaltung
MDG
Brandschutzmaßnahmen ASSSonstige
Maßnahmen
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 2014
117
Somit ist erneut ein deutlicher Umsetzungsstau bei den Investitionen erkennbar. Aus Sicht
der Prüfung gilt es zu klären, wie die Umsetzungsquote erhöht werden kann, um die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend der Planung umzusetzen.
Im Einzelnen haben sich folgende Veränderungen ergeben:
Leintorschule - Neuanlegung der Außenbereiche:
Mittelübertragung aus 2012: 67.616,08 €
Ansatz 2013: 0,00 €
Mittelübertragung nach 2014: 67.616,08 €
Bei der Neuanlegung der Außenanlagen für die Leintorschule handelt es sich um eine ge-
plante Investitionsmaßnahme aus dem Haushaltsjahr 2011. Für die notwendigen Planungs-
leistungen wurden im Haushaltsjahr 2011 8.500 € in den Haushalt eingestellt. Im Jahr 2012
wurden für die Umsetzung 78.000 € als Investition im Haushalt veranschlagt. 2013 erfolgten
keine Leistungen zur Umsetzung der Maßnahme. Nach Aussage des Fachbereiches hat sich
die Umsetzung aufgrund der Schulstandortdiskussion verzögert. Die interne Planung und
Umsetzung der Maßnahme sollte 2014 erfolgen. Eine Veranschlagungsreife nach § 12
GemHKVO lag daher noch nicht vor.
Da eine weitere Übertragung der Mittel auf das Jahr 2015 nicht mehr zulässig ist, wäre eine
Neuveranschlagung vorzunehmen.
MDG – Neuanlage der Schulhof - bzw. Außenflächen:
Mittelübertragung aus 2013: 165.523,80 €
Ansatz 2014: 0,00 €
Mittelübertragung nach 2015: 18.008,16 €
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die Neugestaltung der Freiflächen gemäß Pla-
nungsvariante 3 des beauftragten Büros mit einem Gesamtvolumen von 360.484 € be-
schlossen. Zunächst sollte die Umsetzung der BA. 1 und 2 mit einem Gesamtvolumen von
236.660 € erfolgen.
Der 3. BA soll nach Maßgabe des Ratsbeschlusses im gleichbleibenden Kostenrahmen =
123.824 € zuzüglich der Plasterflächenzufahrt zum Jazzclub im Jahr 2014 oder später erfol-
gen.
Im Haushaltsjahr 2013 erfolgte die Fertigstellung und Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes.
Der 2. BA wurde im Haushaltsjahr 2014 im Wesentlichen fertiggestellt, so dass die v.g. Er-
118
mächtigungsübertragungen für die Fertigstellung erforderlich waren. Der im Jahr 2014 gebil-
dete Rest wurde für die restliche Abwicklung der Rechnungslegung im Jahr 2015 vorge-
nommen.
Die Zufahrt zum Jazzclub wurde ebenfalls bereits hergestellt. Der 3. BA ist nach der aktuel-
len mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2016 vorgesehen, allerdings mit einem Betrag
in Höhe von 286.500 €, der den v.g. beschlossenen Betrag erheblich übersteigt.
Das RPA weist zum jetzigen Zeitpunkt bereits darauf hin, dass der Maßnahmebe-
schluss des Rates entsprechend neu zu fassen wäre.
Zum Jahresabschluss 2014 ergibt sich ein Zahlungsstand der Maßnahme, der über den ur-
sprünglich veranschlagten Kosten liegt. Die Mehrkosten von rd. 60.000 € ergeben sich im
Wesentlichen aus erhöhten Aushubmengen und Entsorgung des belasteten Bodens sowie
des dickeren Schichtaufbaus aufgrund der schlechten Tragfähigkeit des Bodens. Der Bau-
ausschuss wurde bereits Anfang 2014 von dem beauftragten Büro über diese Mehrkosten-
thematik informiert. Erforderliche Nachtragsaufträge erfolgten jedoch nicht.
Prüfungsseitig ist festzustellen, dass die Baumaßnahme zwar im Wesentlichen nach Maß-
gabe der vom Rat beschlossenen Planungsvariante hergestellt wurde, jedoch im Hinblick auf
die ursprüngliche Kostenberechnung die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung und
die Schlussrechnungen der Unternehmen erheblich voneinander abwichen.
ASS – Brandschutzmaßnahmen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 das Brandschutzkonzept für die Albert –
Schweitzer –Schule sowie dessen Umsetzung vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittel-
bereitstellung in einer voraussichtlichen Höhe von 1.030.000 € bis 2017 grundsätzlich be-
schlossen.
Dem Beschluss war weder das Brandschutzkonzept, noch die Kostenberechnung für das
finanzielle Volumen beigefügt worden, so dass prüfungsseitig festzustellen war, dass es an
der Veranschlagungsreife gem. § 12 GemHKVO fehlte und der Maßnahmebeschluss nicht
nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 18.01.2011 gefasst wurde.
Im Jahr 2014 wurde mit der Vergabe einzelner Aufträge für die Erneuerung von Decken incl.
Beleuchtung in einzelnen Klassenräumen begonnen. Diese Maßnahmen stellen grundsätz-
lich Unterhaltungsaufwendungen dar.
119
Es wurde nach dem Gesamtkonzept bisher noch nicht der Nachweis erbracht, dass es sich
um eine aktivierungsfähige Maßnahme i.S. des § 47 Abs.3 S.3 GemHKVO handelt, die aus
Mitteln des Finanzhaushaltes zu refinanzieren ist.
Die bisherige - haushaltswirtschaftlich zu beanstandende - Veranschlagung dieser Maß-
nahme wird anhand der nachfolgenden Grafik deutlich:
0 ,0 0 €
5 0 .0 0 0 ,0 0 €
1 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
1 5 0 .0 0 0 ,0 0 €
2 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
2 5 0 .0 0 0 ,0 0 €
3 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
3 5 0 .0 0 0 ,0 0 €
4 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
4 5 0 .0 0 0 ,0 0 €
5 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5
U m s e tz u n g d e r v e ran s ch lag ten B ran d sch u tz m aßn ah m e n A S S in d e n Jah re n 2 0 1 2 -2 0 1 4 m it A u s b lick au f d as Jah r 2 0 1 5
H au sh altsan satz
R e ste ü b e r tr agu n g au s Vo r jah r
G e sam tm itte lb e r e itste llu n g
Ist
Durch die jährliche Bereitstellung von Mitteln für eine nicht durchgeplante Maßnahme wer-
den automatisch Mittel für andere Maßnahmen anderer Fachbereiche blockiert.
Das RPA empfiehlt hier, ein konkretes Sanierungskonzept zu beschließen und umzusetzen.
Das RPA hat in den vergangenen Jahren jeweils darauf hingewiesen, die Veranschlagung
der Investitionen unter dem Blickwinkel der Erfordernisse des § 12 GemHKVO kritisch zu
würdigen. Die v.g. Ergebnisse des Haushaltsjahres führen diese haushaltswirtschaftlich be-
denkliche Entwicklung fort und sind seitens des RPA zu beanstanden.
Durch eine Neustrukturierung der Haushaltswirtschaft sollte künftig wieder eine Einhaltung
der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze angestrebt werden.
Einige Maßnahmen befinden sich über den Jahreswechsel hinaus allerdings auch in der
Realisierungsphase, so dass bereits Aufträge vergeben wurden, jedoch noch keine/ oder
geringe Zahlungsströme zu verzeichnen waren.
Einen Überblick geben in dieser Hinsicht die Übertragungen der Auszahlungsermächtigun-
gen gem. § 20 GemHKVO, die dezidiert in dem nachfolgenden Kapitel dargestellt werden.
120
Diese Verfahrensweise ist haushaltsrechtlich zulässig und daher prüfungstechnisch unbe-
denklich.
Bei einigen Maßnahmen sind jedoch aus Sicht der Prüfung noch Bemerkungen erforderlich.
Kostenbeteiligung am Kreisverkehrsplatz im Bereich Mindener Landstraße / (B215) /
Südring:
Wie bereits im Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres
2012 berichtet, handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme des Bundes, die
von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr umgesetzt wurde.
Da das Bundesfernstraßengesetz für die Änderung eines höhengleichen Knotenpunkts eine
Kostenbeteiligung von Kommunen vorsieht, hatte sich die Stadt zu 27,92 % an den Kosten
für die Herstellung des Kreisels zu beteiligen.
Die Schlussabrechnung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde der Stadt am
03.07.2014 vorgelegt und schloss mit einer Gesamtsumme für die Stadt in Höhe von
176.540,30 €.
Mit den von der Stadt selbst zu tragenden Kostenanteilen für Straßenbeleuchtung und Be-
pflanzung konnte der Haushaltsansatz auf der Ausgabenseite zwar eingehalten werden, da
jedoch keine Fördermittel gezahlt wurden, verbleibt ein erheblich höherer Eigenanteil bei der
Stadt als haushaltswirtschaftlich beschlossen wurde.
Dazu ist prüfungsseitig folgendes festzustellen:
Nach Aussage der Vorlage Nr.6/032/2011 vom 21.04.2011 wurde stadtseitig ein Förderan-
trag gestellt. In diesem Zusammenhang wurde von der Förderstelle eine Förderung von ca.
75 % der Baukosten in Aussicht gestellt. Vom Fachbereich wurden daher Einzahlungen in
Höhe von 140.000 € in den Haushalt 2012 eingestellt.
Mit Schreiben vom 03.04.2014 hat die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
der Stadt in dieser Sache abschließend mitgeteilt, dass die Maßnahme zwar in das Jahres-
bauprogramm 2011 eingestellt wurde, jedoch kein Antrag auf Bewilligung einer Landeszu-
weisung nach dem EntflechtG gemäß Nr. 7.2. R – GVFG gestellt wurde und somit keine
Haushaltsansatz 2012: 222.800,00 € Haushaltsansatz 2012: 140.000,00 €Kostenfeststellung zum 31.12.2014: 176.540,30 €
Zahlungseingang zum 31.12.2014: 0,00 €
Differenz: 46.259,70 € Differenz: 140.000,00 €
Auszahlungen Einzahlungen
121
Förderung mehr gewährt wurde. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurden keine ein-
gelegt.
Es ist prüfungsseitig festzustellen, dass die Stadt keine Fördermittel erhalten hat und die
entstandene Finanzierungslücke von rd. 100.000 € bei dieser Maßnahme durch zusätzliche
Kreditaufnahmen sichergesellt werden musste.
Umwandlung einer Regelgruppe in eine Krippengruppe in der Kita Corvinus in
Erichshagen:
Die Umwandlung einer Regelgruppe in eine Krippengruppe in der Kindertagesstätte Corvi-
nus wurde am 10.09.2012 vom VA beschlossen. Entsprechend der Beschlussvorlage wur-
den die notwendigen Investitionskosten mit 120.234 € angegeben.
Die Baumaßnahme konnte im Jahr 2014 weitgehend abgeschlossen werden, so dass mit der
Kostenfeststellung zum 31.12.2014 bereits prüfungsseitig bestätigt werden kann, dass die
Maßnahme innerhalb des Maßnahmebeschlusses umgesetzt werden konnte.
Bei den Einzahlungen aus Fördermitteln ergibt sich zum Stichtag 31.12.2014 noch ein er-
hebliches Delta, hier sind jedoch die Fördermittel nach Vorlage des Verwendungsnachwei-
ses bei der Landesschulbehörde Anfang 2015 bereits gezahlt worden.
Der Einzahlungsstand beträgt aktuell 97.400 €, so dass diese Maßnahme zu rd. 80 %
über Fördermittel refinanziert werden konnte. Aus Sicht der Prüfung ein sehr erfreuli-
ches Ergebnis.
Neubau von 2 Krippengruppen in der Kindertagesstätte Johannisbär:
Maßnahmebeschluss 120.300,00 € Haushaltsansatz 2013: 91.200,00 €
Kostenstand zum 31.12.2014 117.743,63 €
Zahlungseingang zum 31.12.2014: 5.000,00 €
übertragene
Haushaltsreste: 2.020,08 €
Differenz: 536,29 € Differenz: 86.200,00 €
Auszahlungen Einzahlungen
122
Für die Errichtung von 2 Kindergruppen in der Kindertagesstätte Johannisbär in Langen-
damm wurden vom Fachbereich 8 im Haushaltsplan 2013 Mittel in Höhe von 274.600 € ein-
gestellt.
Die Baumaßnahme konnte im Jahr 2014 fertiggestellt werden. Der Verwendungsnachweis
wurde am 10.07.2014 erstellt und schloss mit einer Gesamtsumme in Höhe von 266.083,97
€ ab.
Auch bei dieser Maßnahme konnte der Kostenrahmen nach dem Maßnahmebeschluss
eingehalten werden.
Bei den Fördermitteln konnte sogar ein höherer Betrag als veranschlagt erzielt werden, so
dass eine Refinanzierung durch Fördermittel in Höhe von rd. 27 % erreicht wurde.
Neubau des Kindergartens St. Michael
Am 07.05.2013 wurde vom Rat der Stadt Nienburg der Neubau des Kindergarten St. Michael
auf Grundlage der Planung des Architektenbüros Wojahn beschlossen.
Die Herstellungskosten wurden mit 1.100.750,00 € berechnet.
Die im Haushaltsjahr 2013 begonnene Baumaßnahme konnte im Haushaltsjahr 2014 weit-
gehend abgeschlossen werden. Restarbeiten und Zahlungen erfolgten im Jahr 2015.
Der Zahlungsstand zum Stichtag 31.12.2014 betrug rd. 874.000 €.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung ergibt sich ein Abrechnungsstand von rd. 928.000 €
und noch ausstehende Zahlungsverpflichtungen in Höhe von rd. 125.000 €.
Maßnahmebeschluss274.600,00 €
Haushaltsansatz 2013: 65.500,00 €
Kostenfeststellung zum 31.12.2014: 266.083,97 €
Zahlungseingang zum 31.12.2014: 74.439,87 €
Differenz: 8.516,03 € Differenz: -8.939,87 €
Auszahlungen Einzahlungen
Maßnahmebeschluss 1.100.750,00 € Haushaltsansatz 2013: 0,00 €
Kostenfeststellung zum 31.12.2014: 874.872,58 €
Zahlungseingang zum 31.12.2014: 0,00 €
übertragene Haushaltsreste: 354.719,54 €
Differenz: -128.842,12 € Differenz: 0,00 €
Auszahlungen Einzahlungen
123
Der Neubau des Kindergartens St. Michael konnte unterhalb der beschlossenen Kos-
tenberechnung des Büros realisiert werden.
Baumaßnahmenkomplex Südring:
Auch im Jahr 2014 lagen – s. vergangene Schlussberichte des RPA – die Voraussetzungen
des § 12 Abs.2 GemHKVO nicht vor. Da noch kein Förderbescheid mit dem Umfang der för-
derungsfähigen Kosten seitens der Bewilligungsstelle vorlag, konnte mit dem Bau noch nicht
begonnen werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 6,82 Mio. € wurden nicht
in Anspruch genommen und führten haushaltswirtschaftlich zu den erheblichen Verschie-
bungen bei der Umsetzung der in der Haushaltssatzung vorgesehenen Festsetzungen.
Im Rahmen des für den Baukomplex Südring erforderlichen Flurbereinigungsverfahrens hat
die Stadt im Jahr 2014 weitere 100.000 € an das Amt für regionale Landesentwicklung als
Vorschuss zum Ausführungskostenanteil für Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz
gezahlt und mit dem vorläufigen Förderbescheid der Landesbehörde für Straßenbau 60.000
€ an Fördermitteln erhalten, die in der Bilanz der Stadt entsprechend verbucht wurden.
Maschinelle Neuausstattung des Faulturms:
Die Maßnahme wurde auch im Haushaltsjahr 2014 nicht begonnen. Der Rat hat in seiner
Sitzung am 24.01.2012 den Beschluss gefasst, die Maßnahme nach Maßgabe der Kosten-
berechnung vom 20.07.2011 in Höhe von 950.000 € umzusetzen.
Umbau des Knotenpunktes Nordring/B214/B215/Verdener Landstr. - einschl. RW Kanal
im Bereich Verdener Landstr.
Maßnahmebeschluss 281.500,00 € Haushaltsansatz 2014: 161.500,00 €Kostenstand zum
31.12.2014 160.000,00 €
Zahlungseingang zum
31.12.2014: 0,00 €übertragene Haushaltsreste: 121.500,00 €
Differenz: 0,00 € Differenz: 161.500,00 €
Auszahlungen Einzahlungen
124
Die Stadt hat sich entsprechend der Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes und ande-
rer Richtlinien an den Kosten dieser Umbaumaßnahme der Nieders. Landesbehörde für
Straßenbau u. Verkehr zu beteiligen.
Nach ursprünglichen Berechnungen sollte der städtische Anteil lediglich 120.000 € betragen.
Bedingt durch Anpassungen der Kostenberechnungen, bzw. aufgrund des Ausschreibungs-
ergebnisses, ist der von der Landesbehörde berechnete Betrag auf jetzt 281.500 € gestie-
gen!
Die Stadt hat auf die Steuerung dieser Baumaßnahme keinen Einfluss, so dass auch für das
städtische RPA keine Prüfungsansätze hinsichtlich der Kostensteigerungen gegeben sind.
Die endgültige Abrechnung im Jahr 2015 bleibt abzuwarten.
Im Jahr 2014 wurde stadtseitig ein Abschlag in Höhe von 160.000 € gezahlt.
Da diese Maßnahme nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
förderfähig ist, hat die Stadt am 14.11.2014 von der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau
u. Verkehr einen vorläufigen Förderbescheid in Höhe von 80.000 € erhalten.
Bis zum Tag der Erstellung dieses Berichtes hat die Stadt weder einen endgültigen Bescheid
erhalten, noch die Ende 2014 beantragte Auszahlung der 80.000 €.
Aus Sicht des RPA ist diese Verfahrensweise für die Haushaltswirtschaft der Stadt in kein-
ster Weise akzeptabel.
Erschließung des Baugebietes Nr. 162 “ Bunsenstraße“:
Die Stadt hat sich nach vorherigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen entschlossen, die in
ihrem Eigentum befindlichen Flächen in diesem Bebauungsplangebiet selbst als Wohnbau-
flächen zu erschließen und zu vermarkten. Aufgrund der großen Nachfrage an Baugrundstü-
cken in diesem Bereich – insbesondere auch seitens einer Firma aus dem angrenzenden
Gewerbegebiet Schäferhof für ihre Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter – hat der Rat in seiner Sit-
zung am 27.05.2014 den Grundsatzbeschluss über die Herstellung der Erschließungsstraße
sowie des RW u. SW Kanals gefasst.
Im Jahr 2014 sollte neben der Kanalisation für 165.800 € zunächst eine Baustraße für
167.000 € hergestellt werden. Im Haushalt 2014 waren jedoch insgesamt 540.800 € veran-
schlagt!
Aufgrund des günstigen Ausschreibungsergebnisses konnte der Gesamtauftrag für die Er-
schließung für rd. 154.000 € vergeben werden.
Dies hat neben der erfreulichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch den Zu-
125
satzeffekt, dass durch die Vermarktung der Grundstücke höhere außerordentliche Erträge für
die Stadt erzielt werden können, die den Haushalt entsprechend entlasten werden.
Zur Refinanzierung dieser Maßnahme durch Beitragseinnahmen wird in dem entsprechen-
den Kapitel ausgeführt.
9.3 Übertragbarkeit von Ermächtigungen: Gem. § 20 Abs.5 GemHKVO dürfen die Ermächtigungen für Aufwendungen u. Auszahlungen
nur in der erforderlichen Höhe übertragen werden. Die Gründe für die Übertragung sind im
Rechenschaftsbericht darzulegen, die für die Haushaltswirtschaft der Stadt unwesentlichen
Beträge können zusammengefasst dargestellt und begründet werden.
Nach Prüfung der Unterlagen kann bei den nachfolgenden 4 Maßnahmen die Erforderlichkeit
der Übertragung nicht bestätigt werden.
Es handelt sich um folgende Fälle:
1. Installation einer Abgas - Absauganlage:
Hier wird der komplette Ansatz von 50.005,20 € übertragen, obwohl der Auftrag in Höhe von
41.802,20 € bereits erteilt wurde.
2. Neubau/Erweiterung St.Michael:
Es wurden insgesamt 354.719,54 € übertragen, nach dem vorhandenen Bestand der Auf-
tragsbuchungen sind jedoch lediglich noch maximal rd. 180.000 € für den Abschluss der
Maßnahme erforderlich.
3. Herstellung von Krippenplätzen Kita Johannisbär:
Die Maßnahme wurde mit Verwendungsnachweis bereits im Jahr 2014 abgerechnet. Die
Erforderlichkeit der Bildung eines Restes in Höhe von 23.100,42 € kann daher prüfungsseitig
nicht nachvollzogen werden.
4. Einbau eines Sportbodens in der Meerbachhalle:
Die Maßnahme ist bis auf die Schlussrechnung der ausführenden Firma bereits abgeschlos-
126
sen, so dass auch hier die Erforderlichkeit der über die Rechnungssumme hinausgehenden
Mittelübertragung nicht begründet ist.
10. Krippenbaumaßnahmen und Betriebskosten der Kitas und Krippen:
10.1 Allgemeines:
Gemäß § 24 SGB VIII haben ein – und zweijährige Kinder ab dem 01.08.2013 einen unein-
geschränkten Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
oder in der Kindertagespflege.
Um diesen Rechtsanspruch ab dem 1. August 2013 auch erfüllen zu können, hat die Stadt
Nienburg in den vergangenen 5 Jahren erhebliche Investitionen in den Ausbau der erforder-
lichen Infrastrukturmaßnahmen für die Bereitstellung von Krippenplätzen getätigt.
Trotz Förderung durch Bund und Land sowie Landkreis Nienburg war die Umsetzung dieser
politischen Ziele mit einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Stadt verbunden. Das
RPA hat bereits in den vergangenen Jahresabschlussprüfberichten diese besondere finanzi-
elle Aufgabe der Stadt thematisiert und fortgeschrieben. Da auch im Haushaltsjahr 2014 in
diesem Segment wiederum erhebliche investive Einzahlungen und Auszahlungen zu ver-
zeichnen waren, erfolgt eine fortgeschriebene Analyse durch das RPA:
10.2 Investitionen und Fördermittel:
Mit Wirkung vom 01.01.2008 hat der Bund mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung
“Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“ abgeschlossen. Grund-
lage dieses Investitionsprogramms ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Tagespflege), ausgerichtet
an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf von 35.v.H. der unter dreijährigen Kinder bis
2013 auszubauen, so dass dann insgesamt 750.000 Plätze bereit stehen.
Auf dieser Grundlage hat das Land Niedersachsen in dem Gem. RdErl. d. MK u. d. MS vom
17.04.2008 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investi-
tionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kin-
derbetreuung –“RIK“) erlassen.
Danach werden für den Neubau oder den Erwerb von
dem Umbau 13.000 € je Platz gefördert. Für die Beschaffung von Ausstattungsgegenstän
den beträgt die Förderung 1.500 € je Platz.
Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie festlegt, dass zur Ermittlung de
maximalen Fördervolumens im gesamten Programmzeitraum 2008
bildet werden. Für die Stadt Nienburg wurde nach dem für den Landkreis Nienburg insge
samt zur Verfügung stehenden Volumen von 2.546.797,00
nächst 745.017,38 € berechnet. Die nachstehende Grafik zeigt auf, wie dieses anhand der
erteilten Fördermittelbescheide zunächst verteilt wurde:
Durch nicht beantragte, bzw. nicht ausgeschöpfte Kontingente
pflege- konnten den Kommunen weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
So konnten der Stadt Nienburg im Jahr 2012 auf Antrag für die Kita St. Michael Mittel in
Höhe von 174.000,00 € und für die Kita Langendamm/Johannisbär 62.439,87 € durch Zu
wendungsbescheide bewilligt und das erweiterte Förderkontingent ausgeschöpft werden,
sodass sich das abschließende Fördervolumen aus diesem Programm für die Stadt Nien
burg/Weser jetzt in Höhe von 981.457,25
127
Danach werden für den Neubau oder den Erwerb von Gebäuden einschließlich nachfolgen
€ je Platz gefördert. Für die Beschaffung von Ausstattungsgegenstän
€ je Platz.
Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie festlegt, dass zur Ermittlung de
maximalen Fördervolumens im gesamten Programmzeitraum 2008 - 2013 Kontingente ge
bildet werden. Für die Stadt Nienburg wurde nach dem für den Landkreis Nienburg insge
samt zur Verfügung stehenden Volumen von 2.546.797,00 € ein max. Kontingent von zu
€ berechnet. Die nachstehende Grafik zeigt auf, wie dieses anhand der
erteilten Fördermittelbescheide zunächst verteilt wurde:
Durch nicht beantragte, bzw. nicht ausgeschöpfte Kontingente - insbesondere bei der Tages
Kommunen weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
So konnten der Stadt Nienburg im Jahr 2012 auf Antrag für die Kita St. Michael Mittel in
€ und für die Kita Langendamm/Johannisbär 62.439,87 € durch Zu
ligt und das erweiterte Förderkontingent ausgeschöpft werden,
sodass sich das abschließende Fördervolumen aus diesem Programm für die Stadt Nien
981.457,25 € wie folgt dargestellt:
Gebäuden einschließlich nachfolgen-
€ je Platz gefördert. Für die Beschaffung von Ausstattungsgegenstän-
Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie festlegt, dass zur Ermittlung des
2013 Kontingente ge-
bildet werden. Für die Stadt Nienburg wurde nach dem für den Landkreis Nienburg insge-
€ ein max. Kontingent von zu-
€ berechnet. Die nachstehende Grafik zeigt auf, wie dieses anhand der
insbesondere bei der Tages-
Kommunen weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
So konnten der Stadt Nienburg im Jahr 2012 auf Antrag für die Kita St. Michael Mittel in
€ und für die Kita Langendamm/Johannisbär 62.439,87 € durch Zu-
ligt und das erweiterte Förderkontingent ausgeschöpft werden,
sodass sich das abschließende Fördervolumen aus diesem Programm für die Stadt Nien-
128
Zwecks weiterer Förderung von Krippenbaumaßnahmen hat das Land Niedersachsen im
Jahr 2012 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tages-
betreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) erlassen.
Mit Bewilligungsbescheid der Landesschulbehörde vom 28.01.2013 konnte die Stadt aus
diesem Programm für die Schaffung von 12 zusätzlichen Krippenplätzen in der Ev.-luth. Cor-
vinus Kindertagesstätte Erichshagen 92.400 € an Fördermitteln erhalten, so dass sich das
Gesamtfördervolumen aus dem RIK und RAT Programm auf 1.073.857,25 € erhöht hat.
Obwohl nach einer Mitteilung des Nieders. Kultusministeriums vom 23.05.2013 noch erhebli-
che Mittel aus dem RAT Förderprogramm zur Verfügung standen, für die weitere Förderan-
träge bis zum 30.11.2013 gestellt werden konnten, um eine Umverteilung auf andere Bun-
desländer zu vermeiden, hat die Stadt keine weiteren Fördermittel aus diesem Programm
mehr erhalten, da nur zusätzliche Maßnahmen gefördert wurden und nicht bereits fertigge-
stellte Maßnahmen, für die aufgrund der v.g. Kontingente nur ein Bruchteil der entstandenen
Investitionskosten gefördert wurde!
Zusätzlich zu den Mittelzuwendungen aus dem RIK Förderprogramm beteiligt sich auch der
Landkreis an den förderungsfähigen Kosten.
Die Stadt Nienburg hat bereits mit Vereinbarung vom 01.01.2007 mit dem Landkreis Nien-
burg die Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe – Tageseinrichtungen für Kinder – über-
nommen. Insoweit handelt es sich um eine freiwillige Aufgabenübernahme der Stadt.
Nach Ziffer 1.4. dieser Vereinbarung beteiligt sich der Landkreis an der Investitionsförderung
für Tageseinrichtungen (Bau- und Gebäudekosten, Erstausstattung mit Mobiliar) mit 20 %
der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch mit 71.580 €/ Gruppenraum.
Einer Empfehlung des RPA folgend versuchte der Fachbereich 5 auf Grund einer Anfrage
des FZD vom 04.10.2011 eine höhere Bezuschussung durch den Landkreis Nienburg im
Verhandlungswege zu erreichen. Das Ergebnis einer Erörterung im Sommer 2012 mit dem
Landkreis Nienburg ergab, dass wie bisher für alle kreisangehörigen Gemeinden die glei-
chen Förderregeln gelten und zwar nach Lesart des Landkreises 20 % der förderungsfähigen
Kosten, allerdings nach vorherigem Abzug der RIK-Förderung, obwohl es zum Zeitpunkt des
Abschlusses dieser Vereinbarung die RIK Förderung noch gar nicht gab!
Eine Änderung dieser Verfahrensweise ist somit nicht erfolgt und führt im Ergebnis zu einer
erheblich geringeren Zuweisungsquote seitens des Landkreises, als dies nach einer anderen
Auslegung der vertraglichen Grundlage möglich wäre.
Diese Vertragsauslegung seitens des LK Nienburg wird vom RPA nach wie vor kritisch be-
trachtet.
129
Mit Wirkung vom 01.01.2014 ist zwischen dem Landkreis Nienburg/W und der Stadt Nien-
burg/Weser eine neue Vereinbarung abgeschlossen worden. Auch diese neue Vereinbarung
sieht eine Förderung pauschal mit 20 % der erforderlichen Investitionssumme, max. 71.580 €
je Gruppenraum vor. Eine Klarstellung im v.g. Sinne ist nicht erfolgt, so dass das RPA an
seiner Auffassung festhält, dass der Landkreis die vertraglichen Zuweisungen auf Basis ei-
ner zu niedrigen Ausgangssumme berechnet.
Aus Sicht der Prüfung ist diese v.g. Gesamtsystematik der Förderung durch Bund, Land und
Landkreis als bedenklich anzusehen. Die zur Schaffung von Krippenplätzen verpflichteten
Kommunen werden hinsichtlich der Refinanzierung der Investitionen nur mit einem geringen
Fördermittelkontingent unterstützt und haben sich für die Erfüllung des Rechtsanspruches
erheblich weiter verschulden müssen.
Diese grundsätzliche Förderthematik vorausgeschickt, ergeben sich zum Jahresabschluss
2014 folgende Einzahlungen für die schon mit Verwendungsnachweisen abrechneten Krip-
penbaumaßnahmen Alpheide, Düsseldorfer Straße und Dobben, St.Michael, Corvinus Kita
Erichshagen u. Kita Johannisbär Langendamm.
10.3 Haushaltswirtschaftliche Analyse der Auswirkungen der Investitionen auf den
städtischen Finanz - und Ergebnishaushalt:
0,00 €
100.000,00 €
200.000,00 €
300.000,00 €
400.000,00 €
500.000,00 €
600.000,00 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Einzahlungen für Krippenbaumaßnahmen 2009 - 2014 mit Ausblick
auf 2015
Zum Jahresende 2014 sind bisher von dem v.g. Fördervolumen insgesamt rd.1.31 Mio. € in
den städtischen Haushalt geflossen. Die nachträglich von der NBank aus dem Programm
130
Soziale Stadt Lehmwandlung nicht geförderte Krippenmaßnahme Arche Noah wurde seitens
des Landkreises Nienburg mit einem Betrag von rd. 48.000 € bezuschusst. Weiterhin erhielt
die Stadt Fördermittel für die Kita Johannisbär in Höhe von rd. 62.000 € aus dem RIK För-
derprogramm.
Weitere Zahlungen erfolgen nach Erstellung der Verwendungsnachweise und Prüfung durch
die Niedersächsische Landesschulbehörde.
Die endgültigen Abrechnungen mit dem Landkreis Nienburg können darauf aufbauend des-
halb auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Baumaßnahme Waldorfkindergarten wurde vom Verein zur Förderung der Waldorfpäda-
gogik in Nienburg/Weser e.V. selbst durchgeführt und abgerechnet.
Hier beteiligt sich die Stadt Nienburg über die Dauer von 22 Jahren mit einem jährlichen In-
vestitionskostenzuschuss in Höhe von 54,20 € pro Nienburger Kind. Für die Jahre 2010 -
2014 wurden hier jährliche Zahlungen von jeweils rd. 20.000 € geleistet.
Den Einzahlungen gegenüber stehen die Auszahlungen für die entsprechenden Krippen-
baumaßnahmen. Nach Maßgabe der teilweise bereits vorliegenden Verwendungsnachweise
sowie der Zahlungsübersichten sind für diese Krippen zum Jahresende 2014 Auszahlungen
in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. € getätigt worden, die sich auf die einzelnen Maßnahmen
wie folgt verteilen:
0,00 €
100.000,00 €
200.000,00 €
300.000,00 €
400.000,00 €
500.000,00 €
600.000,00 €
700.000,00 €
800.000,00 €
Auszahlungen für Krippenbaumaßnahmen 2009 - 2014
Es ergibt sich zum Stichtag 31.12.2014 eine Refinanzierungsquote in Höhe von ledig-
lich rd. 47 %.
131
Auch wenn sich diese Quote aufgrund ausstehender Abrechnungen der Fördermaßnahmen
noch erhöhen könnte, kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden, dass die
Stadt Nienburg einen Wesentlichen Anteil der Krippenbaumaßnahmen der vergangenen
Jahre aus Eigenmitteln – bzw. aus der Aufnahme von Krediten - finanzieren muss.
Über den Ergebnishaushalt sind jährlich anfallende Abschreibungen und Zinsen zusätzlich
zu erwirtschaften.
10.4 Jährliche Aufwendungen für die Kitas und Krippen:
Neben der Betrachtung der Investitionskosten ist vor allem für die Analyse des Jahresab-
schlusses 2014 auch ein Blick auf die laufenden jährlichen Kosten der Kitas und Krippen
notwendig.
Dafür ist zunächst ein Blick auf die Struktur der Kindertagesstätten erforderlich. Diese glie-
dert sich derzeit in Nienburg vor allem in 3 Bereiche auf:
10.4.1 Kita in Eigenregie der Stadt:
Die Stadt betreibt eine eigene Kindertagesstätte – Alpheide – mit eigenem Personal. Die
entsprechenden Kosten werden in dem Produkt 50501 abgebildet.
10.4.2 Kirchliche Träger der Kindertagesstätten:
Überwiegend hat die Stadt die kirchlichen Träger mit dem Betrieb der Kindertagesstätten
vertraglich beauftragt. Die Stadt stellt dabei ihre Gebäude zur Verfügung – z.B. Dobben,
Düsseldorfer Str. etc.
Nach der Vertragslage werden sämtliche Kosten für Baumaßnahmen und die bauliche Un-
terhaltung der Gebäude einschl. Schönheitsreparaturen und der Außenanlagen von der
Stadt getragen.
Weiterhin leistet die Stadt in Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den
Einwohnerinnen und Einwohnern und ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu den Betriebs-
kosten der Kindertagesstätten einen jährlichen Zuschuss in Höhe der durch Elternbei-
träge, Mittel der Kirche und Landesmittel nicht finanzierten Betriebskosten.
Insoweit besteht eine automatische Zahlungsverpflichtung der Stadt für die nicht anderweitig
gedeckten Betriebskosten. Eine Steuerungsmöglichkeit der Kosten gibt es für die Stadt aktu-
ell nur sehr eingeschränkt. Es ist aufgrund der Prüfungsfeststellungen der vergangenen
132
Jahre beabsichtigt, eine Änderung dieser sog. Defizitverträge herbeizuführen. Dies ist jedoch
im Berichtsjahr 2014 noch nicht erfolgt.
10.4.3 Freie Träger:
Aufgrund eines VA Beschlusses vom 29.04.1996 werden die im Stadtgebiet befindlichen
Kindergärten in freier Trägerschaft – zum Zeitpunkt 1996: “ Villa Kunterbunt Nienburger Kin-
dergarten e.V. und Waldorfkindergarten “Fingerhut“- beginnend mit dem Kindergartenjahr
1996/1997 in der Weise bezuschusst, dass ihnen der rechnerisch ermittelte durchschnittliche
Betreuungsstundensatz (Kosten pro Kind/Stunde/Monat), den die Kindergärten in kirchlicher
Trägerschaft als Zuschuss erhalten, gewährt wird.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden in dieser Form neben den beiden v.g. Einrichtungen auch die
Krippe des CJD Nienburg (Beschluss des VA vom 15.11.2010) gefördert.
Ebenfalls bezuschusst wurden im Jahr 2014 verschiedene Gruppen der Lebenshilfe Nien-
burg mit einem Gesamtvolumen von rd. 398.000 €.
Dabei wurden jedoch – differenziert nach den verschiedenen Gruppen – unterschiedliche
Betreuungssätze vertraglich festgelegt.
Insoweit gibt es hier aufgrund der gefassten Beschlüsse eine differenzierte Förderpraxis. In
diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Lebenshilfe keine weiteren
Zuschüsse für die von ihr für die Betreuung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erhält.
Nach § 7 Abs.3 des Vertrages legt die Lebenshilfe der Stadt jährlich, spätestens zum 31.07.
des Folgejahres, die Betriebsabrechnung für die Krippen vor. Mit dieser Feststellung wird die
ordnungsgemäße Verwendung des Betriebskostenzuschusses der Stadt sichergestellt.
Seitens des RPA wurde bereits zu den Jahresabschlüssen 2012 u.2013 festgestellt,
dass diese Abrechnungen zeitlich nicht entsprechend der Vertragslage vorgelegt wer-
den. Auch für den Jahresabschluss 2014 lag keine entsprechende Abrechnung vor.
Für das Jahr 2015 ist verwaltungsseitig eine Änderung der Verträge vorgesehen.
Der Waldorfkindergarten Fingerhut erhält nach der geltenden Beschlusslage einen Investiti-
onskostenzuschuss in Höhe von 54,20 € pro Nienburger Kind für 22 Jahre. Hierfür wurden in
den Jahren 2010 - 2014 jährlich durchschnittlich rd. 20.000 € aufgewendet.
Für die Villa Kunterbunt werden monatliche Mietkostenzuschüsse in Höhe von 26,92 € pro
133
Nienburger Kind gezahlt. Diesbezüglich wurden in den Jahren 2010 - 2014 durchschnittlich
3.700 € von der Stadt geleistet.
Diese grundsätzliche Finanzierung der Kindertagesstätten und Krippen in Nienburg voraus-
geschickt, wird nachfolgend die Gesamtbelastung des städtischen Haushalts im Jahr 2014
deutlich.
Danach ergab sich im Ergebnishaushalt –ohne außerordentliche Erträge/Aufwendungen -
ein Defizit in Höhe von insgesamt rd. 4,388 Mio. €, so dass sich im Vergleich zum Vorjahr
trotz der erstmalig gewährten Zuweisung des Landkreises in Höhe von rd. 418.000 €
eine weitere Erhöhung des Defizits in diesem Produktbereich ergeben hat.
In dieser Summe sind allerdings nicht die bereits erwähnten Zinsen enthalten, die im Ergeb-
nishaushalt für die Finanzierung der Krippenbaumaßnahmen im Rahmen der Gesamtzah-
lungen der städt. Kredite enthalten sind.
Die Verteilung der Kosten ist aus dem folgenden Diagramm ersichtlich:
Kirchliche Träger70%
Defizit Produkt
Alpheide
13%
Lebenshilfe
9%Fingerhut/Waldorf
5%
Villa Kunterbunt
2%CJD
1%
Gesamtaufwendungen für die Kitas nach den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2014
10.5 Defizit der Kita Alpheide:
Für die in Eigenregie der Stadt betriebene Kita Alpheide stellt sich das Jahresergebnis 2014
wie folgt dar:
134
Zuweisung LK; 43%
Zuweisung Land; 31%
Elternbeiträge; 18%
Zuweisung Beitragsfreies
letztes Kita Jahr
Erstattung Personalkosten
Auflösung von Sonderposten
Kostenerstattung Bund
Erst. Betriebskosten gebietsfremder Kinder
Ordentliche Erträge 2014Kita Alpheide
Die ordentlichen Erträge speisen sich überwiegend aus den Zuweisungen von Landkreis u.
Land. Die Elternbeiträge tragen zu rd. 18 % zu den Erträgen bei. Hier ist allerdings
anzumerken, dass die erstmalig im Jahr 2014 vom Landkreis gezahlten
Betriebskostenzuschüssen noch nicht in dem Produkt Alpheide gebucht wurden, sondern
insgesamt auf das Produkt sonstige Kindertageseinrichtungen. Hier ist für die Folgejahre
noch eine produktgenaue Erfassung erforderlich.
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Aktives Personal85%
Sach- u.
Dienstleistungen
4%
Abschreibungen3%
Nebenkosten FB 8
6%
Leistungen des Bauhofs
1%
Sonstige Aufwendungen
1%
Aufwendungen 2014 Kita Alpheide
Die Aufwendungen setzen sich zu 85 % aus Personalkosten zusammen.
135
Bei ordentlichen Aufwendungen einschl. interner Leistungsverrechnungen in Höhe von rd.
1,26 Mio. € und Erträgen in Höhe von rd. 682.000 € ergibt sich ein Gesamtdeckungsgrad
dieser Kita in Höhe von rd. 54 %.
Der Anteil der Elternbeiträge an der Kostendeckung der öffentlichen Einrichtung Kita
Alpheide beträgt im Jahr 2014 danach rd. 10 %.
Hier wird durch die im Jahr 2015 vom Rat beschlossene Gebührenerhöhung in Zukunft
ein höherer Deckungsgrad angestrebt.
10.6 Defizit der externen Träger:
Nachfolgend wird zunächst die Struktur der Aufwendungen und der Erträge der kirchlichen
Träger für das Jahr 2014 visuell dargestellt:
Personalkosten
90% Bewirtschaftungskosten
10 %
Kostenstruktur der Kitas der kirchlichen Träger 2014
Diese Aufwendungen werden wie folgt refinanziert:
136
Zuschüsse Stadt
55%
Zuschüsse vom Land21%
Elternbeiträge
11%
Zuschüsse für das beitragsfreie Kita-Jahr
7%
Kirchliche Mittel5%
Erstattungen, Zinsen
u.Ä.m.
1%
Zuschüsse vom Bund0%
Zusammensetzung der Erträge der Kitas u. Krippen der kirchl. Träger in den Jahren 2012 - 2014
Danach ist ersichtlich, dass mittlerweile 55 % der Aufwendungen der kirchlichen Träger von
der Stadt zu tragen sind ( Vorjahr: 53 %) und die Aufwendungen sich zu 90 % aus
Personalkosten zusammensetzen, die somit als mittelbare, für die Stadt nicht steuerbare
Personalkosten einzustufen sind. Diese Thematik sollte bei der weiteren Diskussion über die
Personalkostenbudgetierung, bzw. Personalkosteneinsparung entsprechend mit
berücksichtigt werden.
Die anderen externen Träger werden – mit Ausnahme der Lebenshilfe - auf Basis der
Zuschusssätze für die kirchlichen Träger bezuschusst.
Die Gesamtaufwendungen in den vergangenen Jahren werden aus der nachfolgenden
Grafik ersichtlich:
0,00 €
300.000,00 €
600.000,00 €
900.000,00 €
1.200.000,00 €
1.500.000,00 €
1.800.000,00 €
2.100.000,00 €
2.400.000,00 €
2.700.000,00 €
3.000.000,00 €
3.300.000,00 €
3.600.000,00 €
3.900.000,00 €
4.200.000,00 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahresergebnisse der Betriebskostenzuschüsse für die externen Träger in den Jahren 2009 - 2014
137
Seit 2009 sind danach bis zum Jahresende 2014 die jährlichen Zuschüsse der Stadt um
rd.1,2 Mio. € gestiegen.
Hier ist beachtlich, dass der errechnete Stundensatz für die Kindertagesstätten im Jahr 2012
bei 41,45 € lag. Dieser Satz ist im Jahr 2013 auf 46,13 € gestiegen. Für das Jahr 2014 ist der
Satz auf jetzt 53,83 € angestiegen, da bei steigenden Kosten die Betreuungsleistungen
rückläufig sind. Gegenüber dem Stundensatz aus dem Jahr 2012 beträgt die Steigerung rd.
30 %!
Bei den Krippen ist der Satz von 57,78 € im Jahr 2012 auf 63,66 € im Jahr 2013 gestiegen.
Bedingt durch die erhebliche Zunahme von Betreuungsleistungen im Krippenbereich – z.B.
neue Plätze in der Krippe Corvinus – konnte der Stundensatz 2014 auf 49,66 € gesenkt
werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass im Jahr 2014 in dem Produkt Kindertagesstätten ein
Defizit im ordentlichen Ergebnis einschl. des Defizits aus internen
Leistungsbeziehungen in Höhe von rd. 4,388 Mio. € zu verzeichen ist. Im Vorjahr
betrug das Defizit rd. 4,3 Mio. €.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Landkreis Nienburg/W aufgrund der steigenden
Kosten in diesem Segment erstmalig im Jahr 2014 einen erhöhten Zuschuss zur
Betrieb- u. Folgekostenförderung in der Kindertagesbetreuung gewährt hat.
Auf die Stadt Nienburg entfiel danach ein Betrag in Höhe von rd. 418.000 €. Ohne
diesen Zuschuss wäre das Defizit im Jahr 2014 entsprechend noch höher ausgefallen.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Betreuungsstunden nach der
Berechnung des Fachbereiches 5 ingesamt gestiegen sind, obwohl nach dem Jahresbericht
2014 von den vorhandenen 786 Kindergartenplätzen lediglich 763 belegt waren.
10.7 Elternbeiträge:
Als Gegenfinanzierung für die Aufwendungen gibt es die sog. Elternbeiträge.
Diese werden auf Grundlage des § 20 des Nieders. Gesetzes über Tageseinrichtungen für
Kinder ( KiTaG) erhoben.
Danach sind die Gebühren und Entgelte für den Besuch von Kindertagesstätten, Kleinen
Kindertagesstätten und solchen Kinderspielkreisen, in denen die Kinder wöchentlich
mindestens 15 Stunden am Vormittag betreut werden, so zu bemessen, dass die
wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist.
138
Die Sätze der Gebühren und Entgelte sollen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl der Kinder richten und gestaffelt
werden.
Als “Faustregel“ galt nach Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres – s. diesbezügl.
die Erklärung der Nieders. Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände Niedersachsens über die Umsetzung der Vereinbarungen des
Krippengipfels am 02.April 2007 – dass 25 % der Gesamtkosten über Elternbeiträge gedeckt
werden.
Die Stadt Nienburg hat für die in Eigenregie betriebene Kindertagesstätte Alpheide am
01.09.1995 eine Gebührensatzung erlassen. Die letzte Änderung datiert vom 01.08.2005.
Die in § 1 genannten Benutzungsgebühren hatten im Jahr 2014 unverändert seit 2005 Gül-
tigkeit.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die jährlichen diesbezüglichen Erträge ersichtlich:
0,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
120.000,00 €
140.000,00 €
160.000,00 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Ertragsentwicklung der Elternbeiträge Kita Alpheide 2009 -2014
Das Gebührenaufkommen ist jährlich relativ konstant im Bereich um 120.000 € angesiedelt.
Elternbeiträge nach Maßgabe dieser Gebührensatzung werden mittelbar über die
vertraglichen Vereinbarungen auch von den kirchlichen und freien Trägern der
Kindertagesstätten erhoben.
Es ist ersichtlich, dass im Gegensatz zu den kontinuierlich steigenden Zuschüssen eine
Steigerung der Elternbeiträge nicht erfolgt ist.
Im Hinblick auf das jährliche Defizit der Kita Alpheide in Höhe der v.g. rd. 577.000 € im Jahr
2014 und mittelbar auch im Hinblick auf das Gesamtdefizit hatte das RPA aus
haushaltswirtschaftlicher Sicht eine Gebührenanpassung angeregt.
139
Auch im Hinblick auf in Zukunft weiter steigende Kosten, z.B. durch die erforderliche
Neueinstellung von Vertretungskräften im Jahr 2015, hat der Rat in seiner Sitzung am
16.06.2015 die Änderung der Gebührensatzung beschlossen.
Es bleibt daher für den Jahresabschluss 2015 abzuwarten, inwieweit sich der aktuelle
Kostendeckungsgrad von rd. 10 % erhöhen wird.
Wie bereits ausgeführt wurde, beträgt der Anteil der Elternbeiträge zur Deckung der
Aufwendungen der Kitas der kirchlichen Träger für die Jahre 2012 - 2014 im Durchschnitt rd.
11%. Bei dieser prozentualen Betrachtung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die bei der
Stadt verbleibenden Kosten für die bauliche Unterhaltung der Gebäude nicht enthalten sind,
so dass sich der Prozentsatz auf unter 10 % verringert. Ferner werden die Gebühren bisher
nicht betriebswirtschaftlich nach dem Vollkostenprinzip kalkuliert, so dass noch nicht alle
gebührenfähigen Kosten in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.
Die freien Träger werden nach Maßgabe der Regelungen für die kirchlichen Träger
bezuschusst, so dass hier von ähnlichen Werten ausgegangen werden kann.
Es ist daher festzustzellen, dass die Kostendeckungsquote in Nienburg durch die Erzielung
von Elternbeiträgen in einem Bereich von rd. 10 % liegt und damit mittlerweile sehr weit von
dem v.g. Wert von 25% - früher galt einmal der Wert von 33% - entfernt liegt.
Der Kommunalbericht 2014 des Präsidenten des Landesrechnungshofes weist ein
Prüfungsergebnis der Ertragslage der Kitas von 12 Städten zwischen 10.000 und 20.000
Einwohnern aus, wonach die Aufwandsdeckungsgrade durch Elternbeiträge rd. 16 %
ausmachten und dieses Ergebnis als zu niedrig kritisiert wurde.
Nach § 5 Abs.2 NKAG sind die Kita Gebühren grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen zu kalkulieren.
Der LRH empfiehlt zudem, den Gebührenbedarf wegen der unterschiedlichen
Kostenstrukturen u.a. für die verschiedenen Betreuungsformen gesondert zu ermitteln.
Eine Differenzierung erfolgt in Nienburg bisher nicht. Die unterschiedlichen Kosten für die
Kitas und die Krippen werden in der Gebührensatzung nicht berücksichtigt.
Der FB 5 hatte bereits mit der Vorlage Nr. 5/038/2012 vom 02.10.2012 für das Haushaltsjahr
2013 vorgeschlagen, wie bei anderen Städten üblich, eine unterschiedliche
Gebührenerhebung für den Besuch einer Krippengruppe und einer Kindergartengruppe mit
140
Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 einzuführen, diesbezüglich jedoch keine
entsprechende Gebührenkalkulation vorgelegt.
Die Krippengruppen verursachen grundsätzlich höhere Kosten als eine Kindergartengruppe,
so dass in Nienburg eine vorteilsgerechte Verteilung auf die Nutzerinnen und Nutzer der
öffentlichen Einrichtung bisher noch nicht umgesetzt wurde.
Nach einer aktuellen Aufstellung haben sämtliche Gemeinden des Landkreises Nienburg/W
unterschiedliche Gebührensätze für Kitaplätze, Krippenplätze und Hortplätze kalkuliert.
Das RPA empfiehlt daher erneut, die Gebühren nach den Erfordernissen des § 5 Abs.2
NKAG zu kalkulieren und nach Kenntnis der Kostenstrukturen eine öffentliche
Interessenquote festzusetzen.
10.8 Gesamtkostenanalyse pro Platz:
Nach dem Ergebnis des Produktes zum Jahresabschluss 2014 gibt es in Nienburg zu
bezuschussende 786 Kindergartenplätze und 215 Krippenplätze. Im Vergleich zum Vorjahr
sind 10 Kindergartenplätze durch die Schließung einer Nachmittagsgruppe in der Kita St.
Martin weggefallen.
Bei einer Grobetrachtung beträgt danach das städtische Defizit pro Platz rd. 4.390 €
pro Jahr.
Hier empfiehlt das RPA erneut, über das Controlling einen detaillierten Vergleich
vorzunehmen, ob die Kosten sich bei den 3 verschiedenen Trägern der Kitas
signifikant unterscheiden.
Der v.g. Bericht des LRH weist einen Zuschussbedarf in den geprüften Kommunen in Höhe
von rd. 2.600 € pro Jahr aus. Der Wert für Nienburg liegt erheblich darüber.
Werden die zum Jahresende 2014 tatsächlich belegten Plätze betrachtet, gibt es 213 belegte
Krippenplätze und 763 belegte Kindergartenplätze. Das Defizit pro belegtem Platz steigt
danach auf rd. 4.495 € pro Jahr an.
Zur besseren Einordnung und Steuerung dieses Wertes wäre aus Sicht der Prüfung auch
zunächst ein Vergleich mit anderen vergleichbaren Kommunen sinnvoll, um adäquate
Vergleichskennzahlen zu erhalten.
Weitere Steuerungsmöglichkeiten des Defizits bestehen für die Stadt aufgrund der v.g.
Vertragsgestaltungen nach wie vor kaum.
141
Ohne eine Neustrukturierung der Förderrichtlinien besteht überwiegend weiterhin die
Zuschusspflicht zu den nicht gedeckten Kosten der jeweiligen Einrichtung.
10.9 Steuerung über Kennzahlen:
Gem § 21 GemHKVO soll die Haushaltswirtschaft über Ziele und Kennzahlen gesteuert
werden. In diesem haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Produkt der Stadt gibt es bisher nur
wenig steuerungsrelevante Finanzkennzahlen und noch keine Kennzahlen, um z.B. den
Standard für Spielbereiche etc. definieren könnten.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.02.2013 beschlossen, u.a. das Produkt 5050
Kindertagesbetreuung als eines von 7 Schwerpunktprodukten auszuwählen, für das über das
Controlling ein entsprechendes steuerungsrelevantes Berichtswesen aufgebaut werden soll.
Mit den v.g. Ausführungen möchte das RPA aus Sicht der Prüfung Anregungen für den
weiteren Prozess geben.
Für das Jahr 2014 ist festzustellen, dass für dieses Produkt ein unterjähriges Berichtswesen
implementiert wurde. Zur Steuerung wären jedoch als nächster Schritt geeignete Kennzahlen
zu definieren.
Mögliche Kennzahlen zur Steuerung könnten z.B. sein:
� Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge
� Kostendeckungsgrad insgesamt
� Kosten Betriebsstunde je Kind
� Reinigungskosten je qm Nutzfläche
� Verwaltungskosten je Kind
� Nutzfläche je Kind in qm
� Außenspielfläche je Kind
Weitere Steuerungsmöglichkeiten:
142
Der Bundesfinanzhof –BFH - hat am 12.07.2012 entschieden, dass von der Kommune
betriebene Kindergärten keine Hoheitsbetriebe darstellen, sondern Betriebe gewerblicher
Art.
Somit ist festzustellen, dass für die Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe der
Daseinsfürsorge neben der Stadt auch die kirchlichen und die freigemeinnützigen
Leistungsträger, aber auch privat-gewerbliche Anbieter zur Verfügung stehen.
Der BFH hat weiter ausgeführt, dass die Leistungen der Unterbringung von Kindern in
Kindergärten und Kindertagesstätten dem wirtschaftlichen Wettbewerb unterliegen, für den
es einen einschlägigen wettbewerbsrelevanten Anbieter- wie Nachfragemarkt gibt.
Die Vertragssituation der Stadt sollte daher unter dem Blickwinkel des Wettbewerbs
analysiert und ggfs. das Erfordernis der Ausschreibung von Leistungen in den Focus gerückt
werden, um neben dem Ziel eines hohen qualitativen Standards auch ein optimales
finanzielles Ergebnis zu erzielen.
10.10 Künftige Entwicklung und Konzeption:
1. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.08.2013 das Konzept zur Kindertagesstättenarbeit in
der Stadt Nienburg “ Kinder sind Nienburg mehr wird“. beschlossen. Dieses Konzept soll bei
Bedarf, mindestens aber alle 2 Jahre fortgeschrieben werden.
Das Konzept befasst sich vor allem mit der Festlegung bzw. Weiterentwicklung von
Standards für die Betreuung – Personelle Standards, Bildungsstandards, Raumstandards.
Kosten werden in diesem Konzept nicht konkret benannt. Es sollten daher bei der
Umsetzung von Bausteinen dieses Konzeptes die hierfür entstehenden Kosten mit erfasst
werden.
Ferner befasst sich das Konzept mit der Sicherstellung des Angebotes von Krippen – und
Kindergartenplätzen in Nienburg.
Für die Krippenplätze gibt es danach einen aktuellen Überhang für das Jahr 2013/2014 von
51 Plätzen. Hier wird davon ausgegangen, dass der vorhandene Bedarf auch mittelfristig
durch die geschaffenen Plätze ausreichend gedeckt werden kann.
Bei den Kindergartenplätzen wird bereits ein kurzfristiger Leerstand erwartet.
143
Hierzu ist auszuführen, dass gemäß § 13 Abs.1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für
Kinder ( KitaG) die örtlichen Träger das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen,
Kindergärten, Horten sowie in kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an
Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre feststellen.
Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben. Die Stadt wirkt gemäß § 13 Abs.3 bei der
Feststellungen der Bearfszahlen mit. Insoweit ist hier der LK als örtlicher Träger
federführend.
Eine Bedarfsplanung für die nächsten sechs Jahre gibt es aktuell nicht.
Nach der aktuellen Vereinbarung mit dem LK erstellt dieser für jedes Jahr eine
Gesamtplanung für den regionalen Bedarf und stellt der Stadt diese Gesamtplanung bis zum
01.06. jeden Jahres zur Verfügung. Eine entsprechende Planung lag weder im Jahr 2014,
noch zum Zeitpunkt der Prüfung im Juli 2015 vor.
Das RPA empfiehlt daher, für die weitere strategische Planung des Bedarfs,
im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Kostenentwicklung, eine sechsjährige
Planung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu erstellen.
11. Ergebnis und Analyse des Ordentlichen Ergebnishaushaltes:
Im Folgenden werden die tatsächlichen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2014 dargestellt
und analysiert. Dabei werden die einzelnen Posten der ordentlichen Erträge ins Verhältnis
gesetzt, um ihren prozentualen Anteil an den Erträgen aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Stadt Nienburg darzustellen.
Gemäß der Ergebnisrechnung schließt das Haushaltsjahr 2014 mit einem Betrag von
236.435,97 € ab.
Das Ergebnis errechnet sich wie folgt:
Ordentliche Erträge 57.284.557,75 €
Ordentliche Aufwendungen 56.667.568,75 €
Ordentliches Jahresergebnis 616.989,00 €
Außerordentliche Erträge 256.355,55 €
Außerordentliche Aufwendungen 636.908,58 €
Außerordentliches Ergebnis - 380.553,03 €
Jahresergebnis 236.435,97 €
144
In der nachfolgenden Aufstellung sind die einzelnen ordentlichen Aufwands - und Ertrags-
posten erläutert:
Ordentliche Erträge:
Steuern und ähnliche Abgaben 31.225.665,30 € 54,51 %
Zuwendungen und allg. Umlagen 12.113.781,21 € 21,15 %
Auflösungserträge aus Sonderposten 1.485.862,81 € 2,59 %
Sonstige Transfererträge 30.025,80 € 0,05 %
Öffentlich-Rechtliche Entgelte 5.719.512,40 € 9,98 %
Privatrechtliche Entgelte 1.189.394,17 € 2,08 %
Kostenerstattungen und -umlagen 1.315.623,66 € 2,30 %
Zinsen und ähnliche Finanzerträge 1.590.565,81 € 2,78 %
Aktivierte Eigenleistungen 93.795,80 € 0,16 %
Sonstige ordentliche Erträge 2.520.330,79 € 4,40 %
57.284.557,75 € 100,00 %
Die ordentlichen Erträge fielen in 2014 erheblich höher aus als im Vorjahr. Größere Abwei-
chungen gab es bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+1 Mio. €) und vor allem
bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (+4,7 Mio. €). Abgänge wurden bei den öffentlich-
rechtlichen Entgelten (-607.000 €) verbucht. Insgesamt wurden 6.118.196,92 € mehr erwirt-
schaftet als in 2013, was einem Ertragswachstum von 11,96 % entspricht!
Ordentliche Aufwendungen:
Aufwend. für aktives Personal 16.854.132,43 € 29,74 %
Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 7.228.672,33 € 12,76 %
Abschreibungen 4.995.613,15 € 8,82 %
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.265.860,88 € 2,23 %
Transferaufwendungen 24.494.033,04 € 43,22 %
Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.829.256,92 € 3,23 %
56.667.568,75 € 100,00 %
Bezogen auf die ordentlichen Aufwendungen (100 %) wurden ordentliche Erträge in Höhe
von 101,09 % (Vorjahr 96,04 %) getätigt.
145
In Bezug auf das Vorjahr ergaben sich größere Veränderungen bei den Transfer-Aufwen-
dungen (+2,8 Mio. €), bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(+685.000 €) und für aktives Personal (-279.000 €).
Insgesamt stiegen die ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zu 2013 um rd. 3,4 Mio. €.
Erträge:
Die Steuern und ähnlichen Abgaben sind nach wie vor die wichtigste Ertragsquelle und setz-
ten sich wie folgt zusammen (in Klammern Beträge des Jahres 2013):
Realsteuern:
Gewerbesteuer 13.979.016,44 € 44,77 %
(10.188.018,44 €) (38,39 %)
Grundsteuer A 43.949,61 € 0,14 %
(45.507,15 €) (0,17 %)
Grundsteuer B 5.424.531,94 € 17,37 %
(5.262.138,22 €) (19,83 %)
19.447.497,99 € 62,28 %
(15.495.663,81 €) (58,39 %)
Gemeinschaftssteuern:
Gemeindeanteil Einkommensteuer 9.807.666,00 € 31,41 %
(9.129.754,00 €) (34,40 %)
Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.464.193,00 € 4,69 %
(1.424.299,00 €) (5,37 %)
11.271.859,00 € 36,10 %
(10.554.053,00 €) (39,77 %)
Steuerähnliche Entgelte:
Vergnügungssteuer 401.533,21 € 1,28 %
(374.606,28 €) (1,41 %)
Hundesteuer 114.775,10 € 0,37 %
(115.077,65 €) (0,44 %)
516.308,31 € 1,65 %
(489.683,93 €) (1,85 %)
31.225.665,30 € 100,00 %
(26.539.400,74 €) (100,00 %)
Zur besseren Transparenz wird in der nachstehenden Grafik erneut die Entwicklung
TOP 4 Ertragsarten – ohne Gebühren für die Kostenrechnenden Einrichtungen
geben:
Die Gewerbesteuererträge stiegen im Vergleich zum Vorja
damit um rd. 1,66 Mio. € oberhalb des Planansatzes für das Haushaltsjahr 2014.
Der Mittelwert des Gewerbesteueraufkommens der letzten
12,16 Mio. €.
Deutliche Mehrerträge waren bei den Schlüssel
zum Vorjahr mit 7,27 Mio. € zu verzeichnen.
Aufgrund der sehr guten konjunkturellen Lage in Deutschland ist der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer mit 9,8 Mio. € gegenüber dem schon guten Vorjahresergebnis v
Mio. € noch um rd. 680.000 € gestiegen und lag um rd. 300.000 € höher als der Haushalts
planansatz.
Durch diesen Mehrertrag konnten die Mindereinnahmen bei den öf
gelten (-606.569,86 € im Vergleich zum Vorjahr) kompensiert w
Die vier Hauptertragsarten stellen mit einem Volumen von
eine Quote von über 65,09 % (Vorjahr 62,36 %)
- €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
16.000.000,00 €
18.000.000,00 €
2005 2006 2007
Entwicklung der Top 4 Erträge
146
in der nachstehenden Grafik erneut die Entwicklung
hne Gebühren für die Kostenrechnenden Einrichtungen
stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,79 Mio.
€ oberhalb des Planansatzes für das Haushaltsjahr 2014.
Der Mittelwert des Gewerbesteueraufkommens der letzten 10 Jahre lag somit bei rd.
Deutliche Mehrerträge waren bei den Schlüsselzuweisungen mit 8.029.896,00 € im Vergleich
€ zu verzeichnen.
Aufgrund der sehr guten konjunkturellen Lage in Deutschland ist der Gemeindeanteil an der
€ gegenüber dem schon guten Vorjahresergebnis v
€ noch um rd. 680.000 € gestiegen und lag um rd. 300.000 € höher als der Haushalts
Durch diesen Mehrertrag konnten die Mindereinnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Ent
€ im Vergleich zum Vorjahr) kompensiert werden.
arten stellen mit einem Volumen von knapp 37 Mio. € im Jahr 20
(Vorjahr 62,36 %) an den Gesamterträgen des Ergebnishaus
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung der Top 4 Erträge
Gewerbesteuer
Anteil Eink
Grundsteuer A + B
Schlüsselzuweisungen
in der nachstehenden Grafik erneut die Entwicklung über die
hne Gebühren für die Kostenrechnenden Einrichtungen – wiederge-
hr um rund 3,79 Mio. € und lagen
€ oberhalb des Planansatzes für das Haushaltsjahr 2014.
Jahre lag somit bei rd.
€ im Vergleich
Aufgrund der sehr guten konjunkturellen Lage in Deutschland ist der Gemeindeanteil an der
€ gegenüber dem schon guten Vorjahresergebnis von 9,13
€ noch um rd. 680.000 € gestiegen und lag um rd. 300.000 € höher als der Haushalts-
rechtlichen Ent-
€ im Jahr 2014
an den Gesamterträgen des Ergebnishaus-
Gewerbesteuer
Anteil Eink-St.
Grundsteuer A + B
Schlüsselzuweisungen
147
haltes dar. Diese Quote zeigt sehr deutlich, dass sich die wesentlichen ordentlichen Erträge
der Stadt aus Ertragsarten zusammensetzten, die von der Stadt nicht unmittelbar beeinflusst
werden können. Zu dieser Thematik wird in einem gesonderten Kapitel prüfungstechnisch
noch weiter ausgeführt.
Aufwendungen:
Bei den Aufwandspositionen nehmen die Transferaufwendungen mit rd. 40,7% wiederum
den größten Anteil ein. Transferaufwendungen sind der Abfluss von Ressourcen an Dritte
ohne direkte Gegenleistungsverpflichtung.
Die Zusammenstellung der städtischen Transferaufwendungen von über 24,4 Mio. € sieht
wie folgt aus:
Kreisumlage
Zuschüsse undFinanzhilfen Kitas
Gewerbe-steuerumlage
Sonstige sozialeLeistungen
Zuschuss an die LebenshilfeUmlage an die Landesbühne
Hannover
Zuschuss für die Gemeinwesenarbeit
Lehmwandlung
Zuschuss an dasKulturwerk
Zuschuss an den Museumsverein
ZuschussFreibadverein
Dobben
Zuschuss anVereine u.
Verbände zuMietkosten
AllgemeineUmlage
an das Land
Zuschuss zurUnterhaltung städt.
EinrichtungenWeitere
Wesentliche Transferaufwendungen 2014 ab 50.000 € Einzelvolumen
Neben einer Vielzahl von freiwilligen städtischen Zuschüssen und Zuwendungen gibt es
auch die Pflichttransferleistungen.
Die Kreisumlage machte einen Anteil von 65,52 % an den Transferaufwendungen aus. Die
Zuschüsse und die Weiterleitung von Finanzhilfen an Kitas belief sich auf knapp 3,1 Mio. €.
Seit dem Jahr 2011 werden aufgrund einer Vorgabe des LK Nienburg auch Aufwendungen
für Wohngeld und Lastenausgleich als Transferaufwendungen verbucht.
148
Die nachfolgende Tabelle zeigt alle Transferaufwendungen im Jahr 2014 ab einem Wert von
15.000 €:
Aufwand Betrag
Umlage an die Landesbühne Hannover 251.316,65 €
Anteilige Betriebskosten der Mittelweser Touristik GmbH 18.556,00 €
Anteilige Betriebskosten der WIFÖ-GmbH 23.422,75 €
Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 16.176,69 €
Zuschüsse an übrige Bereiche 32.272,72 €
Zuschüsse an übrige Bereiche 15.631,62 €
Zuschuss an den Museumsverein 132.100,00 €
Zuschuss an den Museumsverein (Mietkosten) 50.705,88 €
Zuschuss an die Musikschule 44.700,00 €
Zuschuss an die Musikschule (Mietkosten) 21.969,12 €
Zuschuss an das Nienburger Kulturwerk 196.000,00 €
Zuschuss an das Nienburger Kulturwerk (Mietkosten) 32.395,45 €
Zuschuss an den Verein "Frauen lernen gemeinsam" 20.400,00 €
Zuschuss für die Gemeinwesen-/Quartiersarbeit in der Lehmwandlung 224.936,80 €
Zuschüsse an die kirchlichen Träger von Kindertagesstätten 3.096.291,11 €
Zuschuss an die Lebenshilfe 398.983,00 €
Zuschuss zu den Betriebskosten des KG Villa Kunterbunt 69.573,87 €
Zuschuss zu den Mietkosten des Waldorfkindergartens 20.163,00 €
Zuschuss zu den Betriebskosten des Waldorfkindergartens 195.530,86 €
Zuschüsse an Vereine und Verbände zu Mietkosten 70.312,76 €
Zuschüsse an Sportvereine mit eigenen Einrichtungen 23.600,00 €
Zuschuss an die SVE (Erbbauzins) 17.896,57 €
Zuschuss zur Unterhaltung städtischer Einrichtungen 59.683,13 €
Zuschuss an den Förderverein Freibad Dobben 80.000,00 €
Zuschuss an den Trägerverein Vogelers Haus 15.750,00 €
Weiterleitung der Finanzhilfe "Beitragsfreies KiGa-Jahr" an die
sonstigen Träger346.360,00 €
Sonstige soziale Leistungen 65.920,00 €
Sonstige soziale Leistungen 359.400,00 €
Gewerbesteuerumlage 2.310.850,00 €
Allgemeine Umlage an das Land 62.456,00 €
Kreisumlage 16.110.814,75 €
Summe: 24.384.168,73 €
Gesamtbetrag 2014: 24.494.033,04 €
Aufwendungen unter 15.000 €: 109.864,31 €
149
12. Ergebnis und Analyse des Außerordentlichen Ergebnishaushaltes:
In den außerordentlichen Haushalt werden ungewöhnliche und selten vorkommende perio-
denfremde Aufwendungen und Erträge, insbesondere aus Vermögensveräußerungen, einge-
stellt. Durch den außerordentlichen Ergebnishaushalt sollen Finanzvorfälle erfasst werden,
die von der normalen Geschäftstätigkeit der Stadt abweichen und einmalige Sondereffekte
für die städtische Haushaltswirtschaft bedeuten.
Im außerordentlichen Ergebnisbereich wurde 2014 ein erheblicher Fehlbetrag in Höhe von
380.553,03 € erwirtschaftet, der zu einer Reduzierung des im ordentlichen Ergebnishaushalt
erwirtschafteten Überschusses geführt hat.
Nachfolgend werden daher die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen unter dem
Aspekt der Entwicklung des Fehlbetrages analysiert und prüfungstechnisch bewertet:
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der außerordentli-
chen Erträge von rd. 256.000 €.
Erträge aus der Veräußerung von
Sachvermögen
Erträge aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Erträge aus Zuweisungen
Sonstige außerordentliche
Erträge
Zusammensetzung der Außerordentlichen Erträge 2014
Den größten Teil der außerordentlichen Erträge stellten im Jahr 2014 Veräußerungen von
Sachvermögen dar.
In diesem Segment konnte der ursprüngliche Haushaltsansatz von 100.000 € erheblich
überschritten werden. Dies hängt vorrangig mit der Veräußerung von Grundstücken in dem
neuen städtischen Baugebiet “Bunsenstraße“ zusammen.
Hier konnten für die als Ackerfläche in der Bilanz bewerteten Grundstücke durch die Um-
wandlung in Bauland erhebliche Erlöse oberhalb des Bilanzbuchwertes generiert werden.
150
Ein nennenswerter außerordentlichen Ertrag von rd. 42.000 € konnte auch durch die Veräu-
ßerung des alten Saug. – und Spülwagens erzielt werden, der in der Bilanz bereits abge-
schrieben war.
Weiterhin wurden zwar erneut Erträge aus der Veräußerung von Finanzvermögen erzielt.
Hierbei handelt es sich um die Buchgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren der
Klitzing-Stiftung über dem Bilanzwert. Wie in dem Berichtsteil zur Klitzing – Stiftung bereits
ausgeführt wurde, konnte der Haushaltsansatz von 200.000 € bei Weitem nicht erzielt wer-
den, was erheblich zu dem negativen außerordentlichen Ergebnis beigetragen hat.
Der Haushaltsansatz war jedoch nicht nach Maßgabe des § 10 GemHKVO gebildet worden
und insoweit vom RPA zu beanstanden - s. entsprechendes Kapitel.
Bedingt durch erforderliche Korrekturbuchungen aus dem Jahr 2013 in Höhe von rd. 55.000
€, die vom RPA im Jahresabschluss 2013 zu beanstanden waren, hat sich das Ergebnis der
außerordentlichen Erträge im Jahresabschluss 2014 zusätzlich entsprechend verringert.
Bei den übrigen außerordentlichen Erträgen handelt es sich um periodenfremde Buchungen.
Den außerordentlichen Erträgen standen folgende außerordentliche Aufwendungen in
Höhe von rund 637.0000 € gegenüber:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Sachvermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Finanzvermögen
Sonstige periodenfremde Aufwendungen
Aufwendungen aus dem
Stromverbrauch für Betriebszwecke
Sonstige außerordentliche Aufwendungen
Zusammensetzung der Außerordentlichen Aufwendungen 2014
Als außerordentlicher Aufwand wurde im Haushalt ein Ansatz von 261.800 € gebildet, so
dass das negative Ergebnis um rd. 374.000 € höher ausfiel.
151
Den wesentlichen Posten der außerordentlichen Aufwendungen stellen die außerordentli-
chen Abschreibungen auf das Sachvermögen dar.
Im Wesentlichen resultieren die Änderungen aus einer Reduzierung von Festwerten, die
aufgrund einer Änderung der Vorschriften notwendig wurde und die Möblierung der Schulen
betreffen. Da diese Festwerte kurzfristig abgeschrieben sind, werden in den Folgejahren die
außerordentlichen Aufwendungen in diesem Segment geringer ausfallen und mittelfristig zu
einer Entlastung des städtischen Haushalts beitragen.
Die übrigen außerordentlichen Aufwendungen umfassten überwiegend periodenfremde
Zahlungen und Veräußerungsverluste aus der Veräußerung von Sachvermögen, bzw. Fi-
nanzvermögen unter dem Bilanzwert.
Hier ist jedoch prüfungsseitig darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der von der Kämmerei
vorgegebenen Zeiten für die jahresübergreifenden Buchungen diverse Rechnungen noch
periodengerecht im Jahr 2013 zu buchen gewesen wären. Das RPA empfiehlt diesbezüglich
im Sinne der Haushaltssystematik eine weitere Optimierung des Rechnungswesens.
13. Prüfung von ausgewählten ordentlichen Erträgen:
Aufgrund der bereits mehrfach thematisierten Liquiditätslage der Stadt im Haushaltsjahr
2014 hat das RPA bei der Prüfung des Jahresabschlusses erneut einen Schwerpunkt auf die
Prüfung der Ertragslage gelegt.
Nachfolgend werden aus Sicht der Prüfung einzelne, für die Stadt wesentliche, Ertragsarten
näher erläutert bzw. analysiert, inwieweit diese Erträge von der Stadt unmittelbar beeinflusst
und ggfs.erhöht werden können oder aber entsprechende Risiken für die künftige Haus-
haltswirtschaft darstellen können.
13.1 Dividenden:
Neben den Steuern stellen die jährlichen Dividendenzahlungen der städt. Gesellschaften -
bzw. Beteiligungen - einen wesentlichen Ertragsfaktor des Ergebnishaushaltes dar. Auf ein-
zelne wesentliche Bereiche wird nachfolgend aus Sicht der Prüfung näher eingegangen und
analysiert, inwieweit aus Gründen der Risikoabschätzung für zukünftige Haushaltsjahre Ver-
änderungen berücksichtigt werden müssten, bzw. inwieweit eine Optimierung im weiteren
Haushaltssicherungsprozess von der Stadt überhaupt beeinflussbar wäre.
152
13.1.1 Elektrizitätsversorgung:
Für den auf der Aktivseite der Bilanz unter Position 3 ausgewiesenen Wertpapierbesitz an
dem Versorgungsunternehmen erhält die Stadt jährlich eine Dividende.
Seit dem Jahr 2012 ist zu beachten, dass nach der Ausgliederung des BgA Parkeinrichtun-
gen auf die Holding Stadt Nienburg/W GmbH im Jahr 2011 die Dividendenzahlungen für die
dort eingelegten 58,01% der Anteile dem Kernhaushalt nicht mehr zur Verfügung stehen, so
dass von den rd. 2,2 Mio. € Dividende im Haushaltsjahr 2011 noch rd. 926.000 € im Kern-
haushalt der Stadt zu verbuchen waren.
Im Berichtsjahr 2014 betrug das Dividendenergebnis für den städtischen Kernhaushalt
821.912,63 €.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation der Versorger ist diese Ertragsart sowohl für die
Stadt, als auch für die Holding Stadt Nienburg/W GmbH –und somit mittelbar auch zusätzlich
wieder für die Stadt - zukünftig mit nicht unerheblichen Risiken hinsichtlich der Ertragshöhe
behaftet.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung im Kernhaushalt auf:
0,00 €
200.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
1.000.000,00 €
1.200.000,00 €
1.400.000,00 €
1.600.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung der Dividende des Elektrizitätsunternehmens im Kernhaushalt der Stadt 2008 - 2014
13.1.2 GBN:
Nach derzeitiger Beschlusslage zahlt die GBN nach einem Beschluss der Gesellschafterver-
sammlung jährlich eine Bardividende von 5,75 % auf das gezeichnete Kapital von 2,1 Mio. €,
so dass eine gleichbleibende Ausschüttung in Höhe von 120.750,00 € erfolgt. Aufgrund der
Ertragslage der GBN ist diese Ausschüttung derzeit sichergestellt.
Die Höhe der Ausschüttung ist von der Stadt grundsätzlich beeinflussbar. Hierfür bedürfte es
allerdings entsprechender politischer Beschlüsse.
153
13.1.3 Holding Stadt Nienburg/W GmbH:
Für das Haushaltsjahr 2014 ist eine Ausschüttung in Höhe von 370.000 € veranschlagt wor-
den. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 den Vertreter der Stadt in der
Gesellschafterversammlung angewiesen, dem Gewinnverwendungsvorschlag zuzustimmen.
Danach soll aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2013 in Höhe von 113.674,96 € keine
Ausschüttung an die Stadt Nienburg/W erfolgen, sondern auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Für das Jahr 2014 ist danach festzustellen, dass kein Ertrag entstanden ist.
Es wurden jedoch im Jahresabschluss 2014 500.000 € als Ertrag ausgewiesen. Diesbezüg-
lich handelt es sich jedoch um die im Jahr 2013 beschlossene Ausschüttung für den Jahres-
überschuss aus dem Jahr 2012. Das RPA hatte bereits in dem Schlussbericht 2013 festge-
stellt, dass diese Buchung periodengerecht für das Jahr 2013 vorzunehmen gewesen wäre.
Der Jahresabschluss 2014 weist somit einen zu hohen Ertrag in Höhe von 500.000 € aus.
Die künftigen Ausschüttungen der Holding Stadt Nienburg/W GmbH werden maßgeblich von
den Ergebnissen der in diesem Holdingverbund enthaltenen Gesellschaften abhängen -
siehe dazu auch die Ausführungen in dem Kapitel zu der künftigen finanzwirtschaftlichen
Entwicklung der Stadt.
13.1.4 Stadtwerke Nienburg GmbH
Bis zum Jahr 2011 haben die Stadtwerke eine gleichbleibende Dividende in Höhe von
800.000 € an den städtischen Kernhaushalt gezahlt. Aufgrund der Eingliederung der Stadt-
werke in den Holding Verbund 2011 fließen die Erträge aufgrund des steuerlichen Querver-
bundes und der geschlossenen Ergebnisabführungsverträge nicht mehr in den Kernhaushalt
der Stadt, sondern werden direkt in der Holding Stadt Nienburg/W GmbH ertragsmäßig ver-
bucht.
13.2 Konzessionsabgaben:
13.2.1 Elektrizitätsunternehmen und Stadtwerke
Wie die nachfolgende Grafik zeigt, bewegen sich die Zahlungen aus der Konzessionsabgabe
der Stadtwerke und des Elektrizitätsunternehmens in einem relativ konstanten Rahmen.
154
Die Berechnung erfolgt auf Basis der abgeschlossenen Konzessionsverträge nach den Vor-
gaben der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992.
Das Diagramm zeigt die erhebliche Bedeutung der Konzessionsabgaben als jährliche kon-
stante Erträge für den städt. Haushalt auf.
0,00 €
200.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
1.000.000,00 €
1.200.000,00 €
1.400.000,00 €
1.600.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung der Konzessionsabgaben Strom , Gas und Wasser
2008 - 2014
Strom Gas u.Wasser
Neben diesen Konzessionsverträgen nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist
es möglich, dass die Stadt auch für andere Zwecke der Wegenutzung einfache Wegenut-
zungsverträge schließen kann und hierfür ein gesondertes Entgelt verlangen kann.
Das RPA hat bereits im Vorjahr eine entsprechende Prüfung zwecks Ertragsoptimierung für
den städtischen Haushalt angeregt.
13.3 Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach dem NFAG:
Die Schlüsselzuweisungen stellen für die Stadt seit Jahren eine wesentliche Ertragsposition
dar. Die Höhe dieser Erträge kann jedoch von der Stadt nicht unmittelbar beeinflusst werden,
da die Berechnung nach Maßgabe der Regelungen des Nieders. Gesetzes über den Finanz-
ausgleich erfolgt.
Im Haushaltsjahr 2014 war ein Betrag in Höhe von 7.897.000,00 € veranschlagt worden, mit
Bescheid des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
wurde der Betrag auf 8.029.896,00 € festgesetzt, so dass die Veranschlagung zu 100 % er-
reicht werden konnte. Gegenüber dem Vorjahresergebnis war bei dieser Einnahmequelle
erneut eine Steigerung und zwar um rd. 750.000 € zu verzeichnen und zeigt die erhebliche
Bedeutung für die Finanzwirtschaft der Stadt auf.
155
Sollte sich jedoch die derzeit gute Konjunktur eintrüben, würde dies zu einem Risiko für den
städtischen Haushalt in diesem Segment führen. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft der
Stadt ist für das Jahr 2015 u.2016 mit einem erheblich geringeren Ertrag zu rechnen.
13.4 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
Gem. § 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformge-
setz) erhalten die Gemeinden 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Ein-
kommensteuer, sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer.
Aufgrund der weiterhin sehr guten konjunkturellen Lage konnten im Jahr 2014 rd. 9,807 Mio.
€ als Ertrag verbucht werden. Veranschlagt waren lediglich rd. 9,5 Mio. €, so dass ein Mehr-
betrag in Höhe von 304.000 € erzielt werden konnte. Gegenüber dem Vorjahresergebnis
konnten sogar rd. 678.000 € mehr verbucht werden.
Diese Zahlen dokumentieren sehr eindrucksvoll die stetige Einnahmekonstante für den städ-
tischen Ergebnishaushalt. Hier wirkt sich die extrem gute konjunkturelle Lage aktuell sehr
positiv für die Stadt aus. Umso größer sind demzufolge auch die Risiken bei einer Abschwä-
chung der Wirtschaftslage.
Trotz dieser sehr erfreulichen Entwicklung für den städtischen Haushalt ist aus Sicht der
Prüfung als zusätzlichen Risikofaktor auf folgendes hinzuweisen:
Die Verteilung der Einkommensteueranteile auf die Gemeinden richtet sich nach einer
Schlüsselzahl, die für jede Gemeinde auf Basis der jeweils neuesten verfügbaren Bundes-
statistiken über die veranlagte Lohn- und Einkommensteuer alle drei Jahre neu auf acht De-
zimalstellen berechnet wird und den Anteil der einzelnen Gemeinde an dem Gesamtauf-
kommen widerspiegelt.
Das Verfahren wird in Niedersachsen durch die Verordnung über den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage geregelt.
Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen werden die jährlich zu versteuernden Einkommen
aus den einzelnen Kommunen nur bis zur Höhe der im Gemeindefinanzreformgesetz ge-
nannten Höchstbeträge (aktuell 35.000 € bzw. 70.000 €) einbezogen, um übermäßige Ein-
kommensunterschiede zwischen Kommunen zu nivellieren.
Die für die Stadt Nienburg festgelegte Schlüsselzahl ist ab dem 01.01.2015 erneut für die
nächsten 3 Jahre von 0,0034453 auf jetzt 0,0034385 geringfügig verringert worden.
Diese erneute Absenkung der Schlüsselzahl führt auf der Basis der Abrechnung für das Jahr
2014 für die Stadt jedoch zu einer um rd. 60.000 € verringerten Zuweisung für die 3 Jahre
156
aus der für Niedersachsen zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse.
Da die Stadt die Höhe des Einkommensteueranteils nicht direkt, sondern nur mittelbar
über die Erhöhung der jährlich in Nienburg zu versteuernden Einkommen beeinflus-
sen kann, begrüßt das RPA, dass bereits entsprechende Maßnahmen, z. B: Neuan-
siedlung von Betrieben im Gebiet Schäferhof/Südring oder Standorterhalt von Betrie-
ben, bzw. eine Facharbeitskraftoffensive im Fokus der strategischen Haushaltspla-
nung stehen.
Damit stehen Handlungskonzepte zur Steuerung zur Verfügung, um künftig den Anteil
der Stadt an der zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse nicht weiter abschmelzen
zu lassen, sondern möglichst wieder zu optimieren. Dies kann sich frühestens im Jahr
2018 positiv auswirken.
13.5 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Der Bund hat per Verordnung nach § 5c Abs.2 S.1 und § 5e des Gemeindefinanzreformge-
setzes die Aufteilung der Umsatzsteuer auf die Länder festgelegt.
Für Niedersachsen gelten die unter 5. bereits genannten Regelungen.
Auch hier ist eine erneute Senkung der für die Stadt Nienburg maßgeblichen Schlüsselzahl
zum 01.01.2015 festzustellen. Seit dem 01.01.2015 gilt eine Schlüsselzahl von 0,004310778
(bis 2014: 0,004502310).
Diese Verringerung führt monetär zu einer Ertragsminderung in Höhe von rd.60.000 € oder
rd. 4,3 % p.A. für die Stadt auf Basis der Abrechnung 2014.
Die Ermittlung der Verteilungsmasse ist ungleich komplexer, als bei der Einkommensteuer,
jedoch ist grundsätzlich auf die Systematik nach Nr.13.4 zu verweisen.
Die nächste Anpassung der Schlüsselzahlen erfolgt erst wieder für das Jahr 2018, so dass
von einer verringerten Zuteilung für die Stadt für die nächsten 3 Jahre in Höhe von rd.
180.000 € ausgegangen werden kann.
13.6 Gewerbesteuer:
Nach der Haushaltsveranschlagung war für das Jahr 2014 ein Gewerbesteuerertrag in Höhe
von 12,315 Mio. € geplant, nach dem Rechnungsergebnis wurden rd. 13,979 Mio. € ver-
bucht. Somit war ein Mehrertrag in Höhe von rd. 1,66 Mio. € oder rd. 12 % über dem Ansatz
dieser für die Stadt wesentlichen Einnahmequelle zu verzeichnen.
157
Prüfungstechnisch wurde auch für das Haushaltsjahr 2014 die Veranschlagungssystematik
und die Gesamtstruktur der Gewerbesteuer im Jahresabschluss 2014 unter Risikoaspekten
einer erneuten detaillierten Analyse unterzogen.
Die nachfolgende Grafik zeigt sehr anschaulich die erheblichen Schwankungen der 13
Hauptgewerbesteuerzahler im Zeitverlauf der vergangenen 7 Jahre auf:
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Entwicklung von Gewerbesteuerzahlungen - bzw. Vorauszahlungen 2008 - 2014
Aus Datenschutzgründen wurde auf die Darstellung der Zahlungsbeträge in dieser Grafik
verzichtet. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Stadt insbesondere bei den oberen Bereichen
nach wie vor mit erheblichen Schwankungen leben muss, die eine verlässliche Haushalts-
veranschlagung auch künftig beeinflussen wird.
Weiter ist beachtenswert, dass einige im Jahr 2008/2009 noch eher im durchschnittlichen
Gewerbesteuersegment angesiedelte Betriebe erhebliche Steigerungsraten zu verzeichnen
haben. Hier wurde prüfungsseitig auf das Risiko hingewiesen, ob diese Entwicklung weiter-
hin so positiv verlaufen wird.
Entgegengesetzt verläuft die Kurve bei anderen Betrieben, die z.B. 2008 -2009 noch zu den
Hauptgewerbesteuerzahlern gehörten. Hier besteht für die Stadt Nienburg mittelfristig sicher-
lich wieder Erholungspotenzial.
Diese Chancen – und Risikeneinschätzung des RPA der vergangen Jahre scheint sich auf-
grund der Lage im Jahr 2014 bereits zu realisieren.
Für das Jahr 2014 ist festzustellen, dass der Gewerbesteueransatz von 12,315 Mio. € Mio.
€ bezogen auf die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorliegenden Vorauszahlungsbe-
scheide und die Ergebnisse des Jahres 2014 aus Sicht der Prüfung als realistisch eingestuft
werden konnte.
158
Prüfungsseitig ist auch darauf hinzuweisen, dass das Jahresergebnis 2014 um rd. 600.000 €
zu hoch ausgefallen ist, da am 22.12.2014 für einen Gewerbesteuerpflichtigen der Gewerbe-
steuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen für 2014 auf 0 € festgesetzt wurde.
Nach dem sog. Realisationsprinzip ist bei Abgaben entsprechend dem Grundsatz der Perio-
dengerechtigkeit der Ertrag dem Haushaltsjahr zuzuordnen, in dem er entsteht.
Gem. § 21 des Gewerbesteuergesetzes entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des Ka-
lendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d.h. zu Beginn des Ka-
lendervierteljahres ist der Steuerertrag aus der Gewerbesteuervorauszahlung jeweils zu rea-
lisieren. Da dieser Betrag für das Jahr 2014 vom Finanzamt auf 0 € festgesetzt wurde, wären
die bis dato erhobenen Vorauszahlungen für das Jahr 2014 ertragsmindernd zu buchen ge-
wesen und nicht erst im Haushaltsjahr 2015.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Grundstruktur der Gewerbesteuerzahler in Nienburg:
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Struktur der Gewerbesteuerpflichtigen:
TOP 101 -
TOP 31-100
TOP 1-30
Danach wird auch für das Jahr 2014 mit Ausblick auf das Jahr 2015 die langjährige Syste-
matik bestätigt, dass das Gewerbesteueraufkommen in Nienburg nicht homogen verteilt ist,
so dass sich Abweichungen bei den Gewebesteuermessbeträgen sofort deutlich in den be-
kannten Jahresergebnissen der Stadt widerspiegeln und auswirken.
Durch den geplanten Bau des Südringes wird stadtseitig weiterhin das Ziel verfolgt, durch die
Ansiedlung von mittelständischen Betrieben mittelfristig die Struktur der Gewerbesteuerzah-
ler sowohl zu verändern, als auch das Gesamteinnahmevolumen zu erhöhen.
Hier empfiehlt das RPA für künftige Veranschlagungen eine entsprechende Risikobewertung
und eine weitere Feinjustierung der Auswertung der Daten der wichtigsten Zahler und ggfs.
sollte von der Möglichkeit des § 19 Abs.3 Gewerbesteuergesetz Gebrauch gemacht werden,
die Vorauszahlungen der wesentlichen Zahler der Steuer anzupassen, die sich für den Erhe-
159
bungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Dies setzt jedoch aktuelle Informationen über
die Ertragslage seitens der Firmen voraus. Seitens der Verwaltung wurde in diesem Zusam-
menhang bereits Kontakt zu der Finanzverwaltung aufgenommen, um entsprechende Infor-
mationen zeitnah zu erhalten. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gewerbesteuerentwicklung der letzten Jahre auf.
Danach ist seit dem Jahr 2007 mit der zunehmenden Globalisierung zu erkennen, dass er-
hebliche jährliche Schwankungen auftreten, die in den Jahren 2000 - 2006 in dieser Form
nicht aufgetreten sind.
Beachtenswert ist dabei auch noch, dass im Jahr 2010 der Hebesatz der Gewerbesteuer von
360 v.H. auf 380 v.H. erhöht wurde.
Ziel war es danach, jährlich 500.000 € an Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer zu erzielen.
Ohne diese Hebesatzerhöhung wäre somit das Defizit der Jahre 2011, 2012 und 2013 noch
höher ausgefallen.
0,00 €
2.000.000,00 €
4.000.000,00 €
6.000.000,00 €
8.000.000,00 €
10.000.000,00 €
12.000.000,00 €
14.000.000,00 €
16.000.000,00 €
18.000.000,00 €
20.000.000,00 €
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Gewerbesteuerentwicklung seit 2000:
Allerdings sollte bei der Gewerbesteuerdiskussion auch berücksichtigt werden, dass Nien-
burg im Vergleich zu anderen Städten durchaus einen gehobenen Gewerbesteuerertrag er-
zielt, wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht:
0,00 €
5.000.000,00 €
10.000.000,00 €
15.000.000,00 €
20.000.000,00 €
25.000.000,00 €
30.000.000,00 €
35.000.000,00 €
40.000.000,00 €
2012 2013
Es handelt sich diesbezüglich nicht um
lediglich verdeutlicht werden, dass sich das Gewerbesteueraufkommen bei anderen Städten
tlw. auf einem erheblich niedrigere
Für die Haushaltskonsolidierung 2014 hat der Rat die Erhöhung d
satzes von 380 v.H. auf 390 v.H. beschlossen. Dies sollte Mehrerträge in Höhe von 315.000
€ gegenüber dem Vorjahr generieren und hat entsprechend zu dem guten Jahresergebnis
2014 mit beigetragen.
Ein Blick auf die Hebesätze von umlieg
dass Nienburg auch nach der Hebesatzerhöhung noch im eher unterdurchschnittlichen Be
reich angesiedelt ist.
350
360
370
380
390
400
410
420
430
440 Gewerbesteuerhebesätze 2014 im Vergleich
160
2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015
Nienburg/Weser
Neustadt am Rübenberge
Wunstorf
Verden
Stadthagen
Burgdorf
Cloppenburg
Seelze
Rinteln
Es handelt sich diesbezüglich nicht um eine repräsentative Übersicht. Prüfungsseitig soll
lediglich verdeutlicht werden, dass sich das Gewerbesteueraufkommen bei anderen Städten
auf einem erheblich niedrigeren Niveau bewegt.
Für die Haushaltskonsolidierung 2014 hat der Rat die Erhöhung des Gewerbesteuerhebe
satzes von 380 v.H. auf 390 v.H. beschlossen. Dies sollte Mehrerträge in Höhe von 315.000
€ gegenüber dem Vorjahr generieren und hat entsprechend zu dem guten Jahresergebnis
Ein Blick auf die Hebesätze von umliegenden Städten ähnlicher Größenordnung zeigt auf,
dass Nienburg auch nach der Hebesatzerhöhung noch im eher unterdurchschnittlichen Be
Gewerbesteuerhebesätze 2014 im Vergleich
Nienburg/Weser
Neustadt am Rübenberge
Wunstorf
Verden
Stadthagen
Burgdorf
Cloppenburg
Seelze
Rinteln
eine repräsentative Übersicht. Prüfungsseitig soll
lediglich verdeutlicht werden, dass sich das Gewerbesteueraufkommen bei anderen Städten
es Gewerbesteuerhebe-
satzes von 380 v.H. auf 390 v.H. beschlossen. Dies sollte Mehrerträge in Höhe von 315.000
€ gegenüber dem Vorjahr generieren und hat entsprechend zu dem guten Jahresergebnis
enden Städten ähnlicher Größenordnung zeigt auf,
dass Nienburg auch nach der Hebesatzerhöhung noch im eher unterdurchschnittlichen Be-
161
13.7 Friedhofsgebühren (Friedhöfe „Bollmannstraße“, „Kräher Weg“ und „Im Grunde“)
Produkte 70601, 70602 und 70603
Ansatz 2014 insgesamt: 91.000,00 €
Ergebnis 2014 insgesamt: 95.850,56 €
Gemäß § 5 NKAG i. V. mit der Friedhofssatzung der Stadt Nienburg und der Gebührensat-
zung für Friedhöfe der Stadt Nienburg erhebt die Stadt für die Inanspruchnahme ihrer ein-
heitlichen nicht rechtsfähigen öffentlichen Anstalt „Friedhöfe“ Benutzungsgebühren, die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in der Höhe so kalkuliert werden sollten, dass die ge-
samten Gebührenerlöse die Kosten der Friedhöfe, soweit sie durch den Gebührenzahler zu
tragen sind, decken.
Die Friedhofsgebühren teilen sich wie folgt auf die o. g. Friedhöfe auf:
Friedhof Produkt Ansatz Ergebnis Differenz
Bollmannstraße 70601 1.000,00 € 0,00 € -1.000,00 €
Kräher Weg 70602 60.000,00 € 66.956,56 € 6.956,56 €
Im Grunde 70603 30.000,00 € 28.894,00 € -1.106,00 €
91.000,00 € 95.850,56 € 4.850,56 €
Für das Friedhofswesen ergibt sich nach Gegenüberstellung der ordentlichen Erträge und
der ordentlichen Aufwendungen 2014 folgender Kostendeckungsgrad:
Bollmannstraße Kräher Weg Im Grunde Insgesamt
ordentliche Erträge
3.356,70 € 117.681,02 € 35.165,50 € 156.203,22 € ordentliche Aufwen-dungen
5.929,20 € 254.766,94 € 10.257,72 € 270.953,86 €
Ergebnis
-2.572,50 € -137.085,92 € 24.907,78 € -114.750,64 € Deckungsgrad
56,61% 46,19% 342,82% 57,65%
85.754,50 € 84.907,40 €
126.773,70 €
92.104,00 € 95.850,56 €
0,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
120.000,00 €
140.000,00 €
2010 2011 2012 2013 2014
Ergebnisentwicklung Friedhöfe insgesamt
Nach Auskunft des Fachbereiches 7 liegt für das Jahr 2014, wie auch 2013, keine Gebüh
renkalkulation vor. Nachkalkulationen (Bet
erstellt. Grund ist nach wie vor die Stellenvakanz im SG 71.
Grundlage für die derzeitigen Gebühren ist das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2011. Prü
fungsseitig ist festzustellen, dass für eine rechtmäßige, de
chende Gebührenerhebung, aktuelle Kalkulationen und Betriebsabrechnungen dringend er
forderlich sind.
13.8 Gebühren für Hilfeleistungen (öffentlich
Produkt: 30070 Konten:332100 und 332101
Ansatz 2014 insgesamt: 17.400,00
Ergebnis 2014 insgesamt: 21.402,94
Die Stadt Nienburg erhebt gem. § 1 ihrer
Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nien
burg/Weser außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehr
ersatz- und -Gebührensatzung) vom 27.02.1996 Kostenersatz und Gebühren für
-2.572,50 €
-137.085,92 €
-114.750,64 €
Friedhof Bollmannstr.
Friedhof Kräher Weg
Friedhof Im Grunde
Insgesamt
162
Nach Auskunft des Fachbereiches 7 liegt für das Jahr 2014, wie auch 2013, keine Gebüh
renkalkulation vor. Nachkalkulationen (Betriebsergebnisse) wurden bisher ebenfalls nicht
erstellt. Grund ist nach wie vor die Stellenvakanz im SG 71.
Grundlage für die derzeitigen Gebühren ist das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2011. Prü
fungsseitig ist festzustellen, dass für eine rechtmäßige, den gesetzlichen Vorgaben entspre
chende Gebührenerhebung, aktuelle Kalkulationen und Betriebsabrechnungen dringend er
Gebühren für Hilfeleistungen (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich)
:332100 und 332101
00,00 €
402,94 €
Die Stadt Nienburg erhebt gem. § 1 ihrer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nien
ßerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehr
vom 27.02.1996 Kostenersatz und Gebühren für
3.356,70 €
117.681,02 €
35.165,50 €
156.203,22 €
5.929,20 €
254.766,94 €
10.257,72 €
270.953,86 €
24.907,78 €
Nach Auskunft des Fachbereiches 7 liegt für das Jahr 2014, wie auch 2013, keine Gebüh-
riebsergebnisse) wurden bisher ebenfalls nicht
Grundlage für die derzeitigen Gebühren ist das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2011. Prü-
n gesetzlichen Vorgaben entspre-
chende Gebührenerhebung, aktuelle Kalkulationen und Betriebsabrechnungen dringend er-
rechtlich und privatrechtlich)
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nien-
ßerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehr-Kosten-
vom 27.02.1996 Kostenersatz und Gebühren für Einsätze
Ergebnis
ordentliche
Aufwendung
enordentliche
Erträge
der Feuerwehr als entgeltliche Pflichtaufgabe und für freiwillig auf Antrag erbrachte Leistun
gen.
Die Entwicklung dieser Gebühreneinnahmen im Verhältnis zum Haushaltsansatz stellte sich
in den letzten 5 Jahren wie folgt dar:
Die Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis resultieren aus der
Unvorhersehbarkeit der Anzahl der in ei
Haushaltsansatz 2014, aufgrund der erhöhten Anzahl von Hilfeleistungen erstmalig seit 2010
niedriger als das Ergebnis war.
Bereits in den Schlussberichten 2012 und 2013 wurde prüfungsseitig auf das Erford
einer Neufassung, bzw. Anpassung der o. g. städtischen Feuerwehr
bührensatzung hingewiesen. Obwohl der Rat der Stadt Nienburg im Rahmen der Haushal
konsolidierung für das Jahr 2014 die Neufassung der Satzung mit entsprechenden
renüberüberschüssen beschlossen hat, erfolgte eine Umsetzung auch im Jahr 2014 nicht.
Grund ist lt. Auskunft des zuständigen Fachbereiches die bisher nicht fertigstellte Gebühren
bedarfskalkulation, die als Grundlage der Neufassung der Satzung erford
liegen der Kalkulation erfolgt die Neufassung der Satzung.
13.9 Abwassergebühren:
Konto 332160 Produkt: 70100 Ansatz 2014: 972.000,00 € Ergebnis 2014: 645.023,71 € Produkt 70200 Ansatz 2014: 1.650.000,00 €
29.000,00
20.856,07
0,00 €
10.000,00 €
20.000,00 €
30.000,00 €
40.000,00 €
2010
Gebühren für Hilfeleistungen 2010
163
der Feuerwehr als entgeltliche Pflichtaufgabe und für freiwillig auf Antrag erbrachte Leistun
Die Entwicklung dieser Gebühreneinnahmen im Verhältnis zum Haushaltsansatz stellte sich
in den letzten 5 Jahren wie folgt dar:
Die Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis resultieren aus der
Unvorhersehbarkeit der Anzahl der in einem Jahr erforderlichen Hilfeleistungen, wobei der
Haushaltsansatz 2014, aufgrund der erhöhten Anzahl von Hilfeleistungen erstmalig seit 2010
Bereits in den Schlussberichten 2012 und 2013 wurde prüfungsseitig auf das Erford
bzw. Anpassung der o. g. städtischen Feuerwehr-Kostenersatz
bührensatzung hingewiesen. Obwohl der Rat der Stadt Nienburg im Rahmen der Haushal
konsolidierung für das Jahr 2014 die Neufassung der Satzung mit entsprechenden
schüssen beschlossen hat, erfolgte eine Umsetzung auch im Jahr 2014 nicht.
Grund ist lt. Auskunft des zuständigen Fachbereiches die bisher nicht fertigstellte Gebühren
bedarfskalkulation, die als Grundlage der Neufassung der Satzung erforderlich ist. Nach Vor
liegen der Kalkulation erfolgt die Neufassung der Satzung.
29.000,00 € 29.000,00 €24.000,00 €
19.000,00 20.856,07 €15.703,48 €
12.940,11 € 13.285,84
2011 2012 2013
Gebühren für Hilfeleistungen 2010 - 2014
Ansatz Ergebnis
der Feuerwehr als entgeltliche Pflichtaufgabe und für freiwillig auf Antrag erbrachte Leistun-
Die Entwicklung dieser Gebühreneinnahmen im Verhältnis zum Haushaltsansatz stellte sich
Die Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis resultieren aus der
nem Jahr erforderlichen Hilfeleistungen, wobei der
Haushaltsansatz 2014, aufgrund der erhöhten Anzahl von Hilfeleistungen erstmalig seit 2010
Bereits in den Schlussberichten 2012 und 2013 wurde prüfungsseitig auf das Erfordernis
Kostenersatz- und Ge-
bührensatzung hingewiesen. Obwohl der Rat der Stadt Nienburg im Rahmen der Haushalts-
konsolidierung für das Jahr 2014 die Neufassung der Satzung mit entsprechenden Gebüh-
schüssen beschlossen hat, erfolgte eine Umsetzung auch im Jahr 2014 nicht.
Grund ist lt. Auskunft des zuständigen Fachbereiches die bisher nicht fertigstellte Gebühren-
erlich ist. Nach Vor-
19.000,00 € 17.400,00 €13.285,84 €
21.832,73 €
2014
164
Ergebnis 2014: 1.590.494,14 € Produkt 70101 Ansatz 2014: 6.800,00 € Ergebnis 2014: 6.208,00 €
Die Stadt Nienburg erhebt nach Maßgabe ihrer Schmutzwasser-Abgabensatzung Gebühren
für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen zentrale Schmutzwasseranlage
Kanalnetz mit Pumpstationen und zentrale Schmutzwasseranlage Klärwerk Marschstraße.
Die Ermittlung der Gebührenhöhe erfolgt gem. § 5 NKAG nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen anhand von Kalkulationen. Der Kalkulationszeitraum der Stadt Nienburg be-
trägt 1 Jahr.
In den letzten 5 Jahren stellten sich die Ansätze und Ergebnisse der o. Produktkonten lt.
H+H pro Doppik-Programm insgesamt wie folgt dar:
Für das Jahr 2013 wurde eine Nachkalkulation (Betriebsabrechnung) durch die Fa. Comuna
erstellt, die zwischenzeitlich auch bei der Stadt Nienburg vorliegt. Die Fa. Comuna berech-
nete auch die Vorauskalkulation für das Jahr 2014, unter Einbeziehung der gebührenmin-
dernd zu berücksichtigen Kostenüberdeckungen in Höhe von rd. 500.000,00 €. Aufgrund
dieser Vorauskalkulation wurden die Abwassergebühren zum 01.01.2014 auf 1,10 €/cbm
gesenkt.
- €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2010 2011 2012 2013 2014
Produkt 70100
Ansatz
Ergebnis
- €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
2010 2011 2012 2013 2014
Produkt 70200
Ansatz
Ergebnis
165
Bedingt durch die Gebührensenkung blieben die Haushaltsergebnisse erheblich unter den
veranschlagten Haushaltsansätzen zurück. Diese Ertragsminderung hätte durch die gesetz-
lich vorgeschriebene Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich kompensiert
werden müssen (s. auch 1.4.3 Gebührenausgleich).
Eine Gebührenvorauskalkulation für das Jahr 2015 wurde lt. Auskunft des zuständigen
Fachbereiches bisher nicht erstellt. Da diese Kalkulation Grundlage für die Ermittlung und
Festsetzung der Schmutzwassergebühren ist, muss von Seiten der Prüfung festgestellt wer-
den, dass es bei der Stadt Nienburg derzeit keine rechtsgültige Kalkulation für die Erhebung
von Abwassergebühren gibt.
Transport und Verwertung von entwässertem Klärschlamm vom Klärwerk Nienburg
Produktkonto: 70200.424100:
Ansatz 2014: 330.000,00 €
Ergebnis 2014: 313.922,02 €
Nach einer beschränkten Ausschreibung im Jahr 1991 wurde der Auftrag über den Transport
und die Verwertung von entwässertem Klärschlamm vom Klärwerk Marschstraße erstmals
an den bisherigen Entsorger erteilt. Dieser Vertrag wird seit 1998 jährlich verlängert.
Die nachfolgende Grafik zeigt das jährliche Kostenvolumen seit 2010 auf:
Auch wenn die Argumente des FB 7 für eine jährliche Verlängerung des Vertrages durchaus
nachvollzogen werden können, wäre dennoch aus Sicht der Prüfung nach dieser langen
330.000,00 € 330.000,00 €
315.000,00 € 315.000,00 €
330.000,00 €323.484,35 €
343.540,70 €
329.627,84 €
326.233,33 €
313.922,02 €
295.000,00 €
300.000,00 €
305.000,00 €
310.000,00 €
315.000,00 €
320.000,00 €
325.000,00 €
330.000,00 €
335.000,00 €
340.000,00 €
345.000,00 €
350.000,00 €
2010 2011 2012 2013 2014
Ansatz Ergebnis
166
Vertragslaufzeit unter Wirtschaftlichkeitsaspekten eine Neuausschreibung dieser Leistungen
angezeigt.
13.10 Niederschlagswassergebühren: Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.07.1999 beschlossen, von den Grundstückseigentüme-
rinnen u. Grundstückseigentümern, deren Grundstücke an die öffentliche Einrichtung “Nie-
derschlagswasser“ unmittelbar angeschlossen sind, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein
Benutzungsentgelt i.S. des § 5 Abs.1 NKAG zu erheben. Die Beschlussfassung über eine
Gebührensatzung wurde politisch jedoch in den vergangenen Jahren zunächst zurückge-
stellt.
Mit der Vorlage Nr. 7/003/2013 vom 27.02.2013 wurde seitens des FB 7 ein Entwurf einer
Niederschlagswasser – Gebührensatzung in die Gremien eingebracht.
Abweichend von dem v.g. Ratsbeschluss wurde jedoch eine Regelung vorgelegt, die auch
die Gebührenpflicht für Grundstücke vorsieht, die lediglich mittelbar – z.B. über Überläufe –
das Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation einleiten.
Das RPA hat u.a. aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in einem Prüfbericht vom 12.03.2013
empfohlen, dem Rat die Vor – und Nachteile beider Systeme unter Einbeziehung des prog-
nostizierten Gebührenvolumens sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Personal -
und Sachkosten aufzuzeigen, um nach einer Kosten - Nutzen Analyse eine sachgerechte
Entscheidung treffen zu können.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2014 wurde mit
dem Haushalt die Einführung eines Niederschlagswasserentgelts vom Rat erneut grundsätz-
lich beschlossen und vom FB 7 ein Betrag in Höhe von 75.000 € an Gebühren für das III. u.
IV. Quartal 2014 in den Ergebnishaushalt eingestellt.
Zwar erfolgte im Berichtsjahr 2014 noch eine Beratung eines Satzungsentwurfes im Bauaus-
schuss, eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht mehr.
Es ist daher festzustellen, dass der vom FB 7 in den Haushalt eingestellte angestrebte Ertrag
in Höhe von 75.000 € nicht erzielt werden konnte und - wie in den Vorjahren - die auf die
Regenwasserkanalisation entfallenden Kosten im Rahmen der Gesamtdeckung des Haus-
haltes zu finanzieren waren. Somit wurden auch jene Bürgerinnen u. Bürger mit Kosten die-
ser öffentlichen Einrichtung belastet, die sie nicht nutzen, bzw. aufgrund der Versickerungs-
pflicht des Niederschlagswassers auf ihren Grundstücken aus rechtlichen Gründen auch gar
nicht nutzen durften.
Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seinem Kommunalbericht für das Jahr 2015 darauf
hingewiesen, dass die Kommunen gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern die Auf-
gabe haben, gerecht zu handeln.
Derjenige, der spezielle Leistungen und Ressourcen einer Kommune in Anspruch nimmt, soll
nach Darstellung des LRH dafür die angemessene monetäre Gegenleistung erbringen.
Deckungslücken, die dadurch entstehen, dass Kommunen die sog. speziellen Entgelte nicht
oder nicht vollständig erheben, müssen ergänzend aus allgemeinen Steuererträgen mitfinan
ziert werden und stehen somit für die Finanzierung anderer
gaben nicht zur Verfügung.
13.11 Straßenreinigungsgebühren
Ansatz 2014: 221.200,00 €
Ergebnis 2014: 220.857,01 €
Die Stadt Nienburg/Weser erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Straßen
reinigung Benutzungsgebühren nach § 5 NKAG.
der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nic
die Kosten der Einrichtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln
Im Jahr 2013 wurde die Straßenreinigungsgebühr von 1,04
Frontmeter und Einmalreinigung in 14
renvorauskalkulation 2013, die auf dem Betriebsergebnis „Straßenreinigung 2011“ basierte.
154.000,00
154.000,00
154.273,43
154.694,82
130.000,00 € 150.000,00 € 170.000,00
2010
2011
2012
2013
2014
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
167
ngen und Ressourcen einer Kommune in Anspruch nimmt, soll
nach Darstellung des LRH dafür die angemessene monetäre Gegenleistung erbringen.
Deckungslücken, die dadurch entstehen, dass Kommunen die sog. speziellen Entgelte nicht
n, müssen ergänzend aus allgemeinen Steuererträgen mitfinan
ziert werden und stehen somit für die Finanzierung anderer – freiwilliger – kommunaler Auf
Straßenreinigungsgebühren - Produkt: 70400.332150
Die Stadt Nienburg/Weser erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Straßen
reinigung Benutzungsgebühren nach § 5 NKAG. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten
der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen. Gem. § 5 Abs. 2 NKAG sind
ie Kosten der Einrichtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln
wurde die Straßenreinigungsgebühr von 1,04 € auf 1,20 € pro veranschlagtem
Frontmeter und Einmalreinigung in 14 Tagen angehoben. Grundlage hierfür war die Gebüh
renvorauskalkulation 2013, die auf dem Betriebsergebnis „Straßenreinigung 2011“ basierte.
154.000,00 €
154.000,00 €
190.000,00 €
218.000,00 €
221.200,00 €
154.273,43 €
154.694,82 €
191.478,18 €
221.214,58 €
220.857,01 €
170.000,00 € 190.000,00 € 210.000,00 € 230.000,00 €
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
ngen und Ressourcen einer Kommune in Anspruch nimmt, soll
nach Darstellung des LRH dafür die angemessene monetäre Gegenleistung erbringen.
Deckungslücken, die dadurch entstehen, dass Kommunen die sog. speziellen Entgelte nicht
n, müssen ergänzend aus allgemeinen Steuererträgen mitfinan-
kommunaler Auf-
Die Stadt Nienburg/Weser erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Straßen-
Das Gebührenaufkommen soll die Kosten
Gem. § 5 Abs. 2 NKAG sind
ie Kosten der Einrichtungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
€ auf 1,20 € pro veranschlagtem
Tagen angehoben. Grundlage hierfür war die Gebüh-
renvorauskalkulation 2013, die auf dem Betriebsergebnis „Straßenreinigung 2011“ basierte.
Ergebnis
Ansatz
168
Gebührenvorauskalkulationen für 2014 und 2015 konnten lt. Auskunft des zuständigen
Fachbereiches, aufgrund der Stellenvakanz im SG 71, nicht erstellt werden. Das letzte vor-
liegende Betriebsergebnis (Nachkalkulation) wurde für das Jahr 2011 ermittelt.
Da jährliche Voraus- und Nachkalkulationen Grundlage für die Ermittlung und Festsetzung
einer rechtmäßigen Straßenreinigungsgebühr sind, ist prüfungsseitig darauf hinzuweisen,
dass es derzeit keine rechtsgültige Kalkulation i.S. des § 5 NKAG gibt und somit auch der
Grad der Kostendeckung nicht bekannt ist.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof - Überörtliche Kommunalprüfung - empfahl be-
reits in seiner Prüfungsmitteilung „Organisation und Arbeitsweisen von gemeindlichen Bau-
höfen im Straßenbetriebsdienst“ vom 18.03.2013 die Einbeziehung der Kosten für die
Durchführung des Winterdienstes in die Gebührenkalkulation. Im Kommunalbericht 2015 des
Nds. Landesrechnungshofes wurde, Bezug nehmend auf das für die Kommunen geltende
Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot, noch einmal auf die Einbeziehung aller berück-
sichtigungsfähigen Kosten in die Gebührenvorauskalkulation hingewiesen, u. a. auch auf die
Kosten für die Durchführung des Winterdienstes. Der Empfehlung des Landesrechnungsho-
fes sollte gefolgt werden und somit die bisher noch nicht berücksichtigten Kosten für den
Winterdienst in die Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren einbezogen werden.
13.12 Mieten - Konto: 341100
Ansatz 2014 insgesamt: 304.300,00 €
Ergebnis 2014 insgesamt: 286.625,04 €
Die Stadt Nienburg erzielt Einnahmen auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen, u.
a. für die Vermietung von Büroflächen und Wohnungen, die Verpachtung des Ratskellers
und des Wesersaals, die Vermietung des Theaters, des Giebelsaals und des Jugendhauses
Nienburg.
Der Hauptanteil der Mieteinnahmen wird auf dem Produktkonto 80100.341100 gebucht. Hier
lag der Ansatz 2014 bei 219.300,00 € und das Ergebnis bei 218.763,24 €.
Auch 2014 wurde der Empfehlung aus dem Abschlussbericht der DKC Deka Kommunal
Consult GmbH aus dem Jahr 2012 nicht gefolgt, eine vollständige Umsetzung des „Vermie-
ter-Mieter-Modells“ fand nicht statt, kostendeckende Kalkulationen für die einzelnen Mietob-
jekte wurden auch im Jahr 2014 nicht erstellt.
169
Die Einnahmen aus Vermietung des Produkts 80100 teilten sich 2014 wie folgt auf:
Mietzuschüsse
Musikschule,
Museumsverein,
Nbg.Kulturwerk;
105.070,45 €
Miete Wohnungen/Garagen;
14.862,22 € Infrastrukturgesellschaft,
Bäder Stadt Nbg.,
Wirtschaftsbetriebe;
12.177,68 €
Miete IHK, Dtsch. RV,
Sparkasse Nienburg;
40.098,00 €
Miete Landkreis Nbg.,
Nds.Lds.Schulbeh.,
Mittelweser Touristik;
32.199,12 €
Miete Museumsverein,
Musikschule, Jazzclub;
7.055,77 €
Sonstige; 7.300,00 €
Andere; 91.530,57
€
Aufteilung Mieten (Produkt 80100), insgesamt: 218.763,24 €
Im Gebäude Celler Str. 165 befinden sich zwei städtische Wohnungen. Aufgrund des Sanie-
rungsbedarfs dieser Wohnungen gab es bei der einen schon einen längeren Leerstand, die
andere wurde zum 31.05.2014 frei. Bis dahin war sie für rd. 500,00 € monatlich vermietet.
Nach Auskunft des FBL 8 erfolgten nach dem Auszug die erforderlichen Umbauten und Re-
novierungen beider Wohnungen, mit dem Ziel der zeitnahen Neuvermietung. Da die Sanie-
rungsarbeiten aber erst Ende 2014 anliefen, konnten die Wohnungen im Jahr 2014 nicht
mehr vermietet werden.
Die Betriebskostenabrechnungen sind lt. Auskunft des zuständigen Fachbereiches aufgrund
personeller Engpässe immer noch nicht auf dem neuesten Stand. Prüfungsseitig wird hier
erneut auf die Ausschlussfristen gem. § 556 Abs. 3 BGB hingewiesen, die bei der Vermie-
tung von privatem Wohnraum zu beachten sind, mit der Folge, dass Nachforderungen an
private Mieter nach einer bestimmten Zeit ausgeschlossen sind.
Mit der Holding Stadt Nienburg/Weser GmbH wurde auch im Jahr 2014 kein Mietvertrag über
die anteilige Nutzung der Büroräume abgeschlossen. Der Abschluss soll lt. FBL 8 in 2015
erfolgen.
170
Der prüfungsseitigen Empfehlung aus den Schlussberichten 2012 und 2013, einheitliche
Richtlinien für die Vermietung städtischer Objekte aufzustellen, wurde auch im Jahr 2014
nicht gefolgt.
14. Einzelanalysen zur Haushaltswirtschaft:
14.1. Erstattung von Personalausgaben: Die Stadt erhält von städtischen Gesellschaften, anderen Gemeinden oder Vereinen, denen
die Stadt Personal zur Dienstleistung zur Verfügung stellt, entsprechende Erstattungen der
Personalkosten. Während dies für die Vergangenheit ausschließlich für die Wirtschaftsbe-
triebe Stadt Nienburg/Weser GmbH und die Infrastrukturgesellschaft Stadt Nienburg/Weser
mbH zutraf, haben sich seit der Neugründung der 3 neuen städtischen Gesellschaften ab
dem Jahr 2011:
Holding Stadt Nienburg/Weser GmbH, Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH und Stadtbus
Stadt Nienburg/Weser GmbH umfangreiche Personalverflechtungen ergeben, die sich in der
Höhe der vorgenommenen Personalkostenerstattung widerspiegeln und einer Prüfung unter-
zogen wurden.
Für Personalkostenerstattungen ist im Jahresabschluss 2014 ein Gesamtbetrag in Höhe von
rd. 587.000 € ausgewiesen.
Die nachfolgende Grafik zeigt den Gesamtertrag dieser Erstattungen, verteilt auf die einzelne
Gesellschaften, Gemeinden oder Vereine auf:
171
Bäder Stadt Nienburg/Weser
GmbH
Wirtschaftsbetriebe Nienburg/Weser
GmbH
Holding Stadt Nienburg/Weser
GmbHStadtbus
Nienburg/Weser
GmbHInfrastrukturgesellscha
ft Stadt
Nienburg/Weser mbHSamtgemeinde
Marklohe
Museumsverein Nienburg
Verein zur Förderung u. Erhaltung des
Freibades am Dobben e. V.
Erstattung von Personalausgaben 2014
Einen wesentlichen Anteil an den Personalkostenerstattungen haben wie im Jahr 2013 nach
dem v.g. Jahresergebnis die Erstattungen von der Bäder GmbH. Hier sind u.a. die Personal-
kosten erfasst, die für die Abstellung von städt. Verwaltungsmitarbeitern an die Bäder GmbH
für den Bau des Ganzjahresbades von dieser GmbH erstattet werden, sofern diese Mitar-
beiter nicht direkt von der GmbH beschäftigt werden.
Weiterhin sind in diesem Betrag auch Personalkostenerstattungen enthalten, die die Bäder
GmbH für den Einsatz von Badpersonal während der Bauphase des Bades von anderen
externen Einrichtungen z.B. Freibadverein Dobben, Samtgemeinde Marklohe etc. erhalten
hat.
Die Personalkostenerstattungen sind insgesamt vertraglich geregelt und werden anhand die-
ser Regelungen abgerechnet.
14.2 Abschluss von wichtigen Verträgen 2014:
Die Stadt hat im Jahr 2014 mit dem Landkreis Nienburg/W eine neue Vereinbarung zur
Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VIII in
Verbindung mit§ 13 Abs.1 des Nieders. Gesetzes zur Ausführung des Kinder – und Jugend-
hilfegesetzes geschlossen.
Diese Vereinbarung regelt u.a. die Betriebskosten – und Investitionsförderung des Landkrei-
ses für die von der Stadt Nienburg übernommen Aufgaben.
172
14.3 Schulkostenabrechnung mit dem Landkreis Nienburg/Weser nach § 118 NSchG:
Zu den nicht unter § 117 NSchG fallenden Kosten der Schulen der Sekundarbereiche ge-
währen die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden Zuweisungen
in Höhe von mindestens 50 und höchstens 80 von Hundert.
Das Kultusministerium wurde ermächtigt, durch Verordnung näher zu bestimmen, zu wel-
chen Kosten die Landkreise nach Satz 1 Zuweisungen zu gewähren haben. Dies wurde
durch die VO vom 18.06.1975 geregelt, die nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Auf Basis einer am 05.12.1979 zwischen der Stadt und dem Landkreis geschlossenen Ver-
einbarung beträgt die Zuweisungsquote zu den Schulkosten 70 %.
Aktuell beabsichtigt der Landkreis, die Quote künftig ggfs. zu Lasten der Stadt Nienburg/W
abzusenken. Die weitere Entwicklung und die Auswirkungen auf den städtischen Ergebnis-
haushalt bleiben hier abzuwarten.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Abrechnungssituation des Jahres 2014 auf:
0,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2.000.000,00 €
2.500.000,00 €
3.000.000,00 €
3.500.000,00 €
Abrechnung der Schulkosten nach § 118 NSchG
Der städtische Eigenanteil betrug somit im Jahr 2014 rund 914.000 €. Eine Erhöhung ge-
genüber dem Vorjahr um rd. 90.000,00 €.
Bei einer Absenkung der Quote um 5 % durch den Landkreis Nienburg würde sich
eine um rd.150.000 € höhere Belastung für den städtischen Haushalt ergeben.
173
Unabhängig von der Höhe der Zuweisungsquote erkannte das RPA, wie bereits im vorheri-
gen Schlussbericht erläutert, auch im Jahr 2014 Optimierungspotenzial hinsichtlich der Ab-
rechnung der Schulkosten im Sinne der Vollkostenrechnung.
Bei der vollständigen Erfassung der Kosten – auch der kompletten internen Leistungsbezie-
hungen – für das Produkt Schulen kann die Abrechnungsgrundlage gegenüber dem Land-
kreis erhöht werden. Hierfür ist über die Kosten und Leistungsrechnung eine vollständige
Erfassung der Produktkosten erforderlich. An einer Optimierung wird derzeit in den zuständi-
gen Fachbereichen noch gearbeitet.
14.4 Auswirkungen der Jahresabschlüsse der städtischen Beteiligungsgesellschaften auf den städtischen Kernhaushalt: Durch die zunehmende Ausgliederung städtischer Aufgaben auf städtische Eigengesell-
schaften bzw. Beteiligungen wird der städtische Kernhaushalt zwar finanziell entlastet, ande-
rerseits fließen dem städtischen Haushalt teilweise aber auch Erträge nicht mehr zu, weil
diese aufgrund der Ergebnisabführungsverträge an die Holding Stadt Nienburg/W fließen.
Seit dem Jahr 2012 gibt der gesondert zu erstellende konsolidierte Gesamtabschluss einen
umfassenden Überblick über die finanzielle Situation des Konzerns Stadt, so dass in diesem
Bericht darauf nicht näher einzugehen ist.
Für den hier in Rede stehenden Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes der Stadt Nien-
burg/W ist aus Sicht der Prüfung vielmehr zu erörtern, in welcher Höhe in der Haushaltspla-
nung Erträge aus der Ausschüttung der Gesellschaften veranschlagt wurden und inwieweit
das Jahresabschlussergebnis davon abweicht.
Nachfolgend werden daher die im Jahr 2014 beschlossenen Jahresabschlussergebnisse der
städtischen Gesellschaften für das Jahr 2013 aufgezeigt.
Die in diesem Zusammenhang beschlossenen Ausschüttungen fließen dem städtischen
Haushalt ein Jahr später, also 2014 zu.
174
-1.000.000 -800.000 -600.000 -400.000 -200.000 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000
Stadtwerke
GBN Wohnungsunternehmen
Nienburg Energie
Wirtschaftsbetriebe
Holding
Infrastrukturgesellschaft
GBN Kabelunternehmen
Bäder
Stadtbus
Ergebnisse der städtischen Beteiligungsgesellschaften 2013
Während danach die Bäder GmbH u. die Stadtbusgesellschaft Jahresverluste zu verzeich-
nen hatten, wiesen die übrigen städtischen Gesellschaften Jahresüberschüsse aus.
Bis auf die Infrastrukturgesellschaft und der GBN Wohnungsunternehmen/ GBN Kabelunter-
nehmen sind die übrigen Gesellschaften in den Holding Verbund mit Ergebnisabführungs-
verträgen integriert, so dass maßgeblich für eine mögliche Ausschüttung an den städtischen
Kernhauhalt die Jahresergebnisse der Holding GmbH und der GBN Wohnungsunternehmen
sind.
Für das Jahr 2014 ist folgendes festzustellen:
Von dem Jahresüberschuss der GBN in Höhe von rd.655.000 € wurde planmäßig der veran-
schlagte Ausschüttungsbetrag in Höhe von 120.750 € gezahlt und der Restjahresüberschuss
in Gewinnrücklagen der GBN eingestellt. Prozentual betrug die Ausschüttung für den städti-
schen Haushalt lediglich rd. 18,5%.
Der Jahresabschluss 2013 der Holding wies einen Jahresüberschuss in Höhe von
113.674,96 € auf. Hinsichtlich der möglichen Ausschüttung wird auf die Ausführungen in
dem Kapitel 13.1.3 verwiesen.
Kumuliert ist für die Jahre 2013 u. 2014 festzustellen, dass ein Dividendenertrag in Höhe von
713.000 € veranschlagt war. Vereinnahmt werden konnten 500.000 €, so dass das geplante
Ergebnis für 2013 u. 2014 um 213.000 € unterschritten wurde.
Da zum Zeitpunkt der Berichtserstellung erst teilweise die Jahresabschlüsse für das Jahr
2014 vorliegen, gibt die Prüfung unter dem Aspekt der Risikobewertung bereits einen Aus-
175
blick auf die mögliche Ausschüttung im Folgejahr:
-1.000.000,00 € -500.000,00 € 0,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 € 1.500.000,00 € 2.000.000,00 €
Stadtwerke
Nienburg Energie
GBN Wohnungsunternehmen
Wirtschaftsbetriebe
Infrastrukturgesellschaft
GBN Kabelunternehmen
Stadtbus
Bäder - Abschluss liegt noch nicht vor
Holding - Abschluss liegt noch nicht vor
Ergebnisse der städtischen Beteiligungsgesellschaften 2014
Die im Jahr 2014 durch Sondereffekte geprägten Ergebnisse der Stadtwerke dürften ausrei-
chen, um die in dem Holding Verbund enthaltenen Verlustträger zu kompensieren, so dass
das Ergebnis der Holding positiv ausfallen dürfte.
Dies ist insbesondere für eine mögliche Zuweisung aus dem städtischen Kernhaushalt von
erheblicher Bedeutung.
Ob im Jahr 2015 die im Haushalt der Stadt veranschlagte Dividende in Höhe von 500.000 €
verbucht werden kann, hängt von der Höhe des Überschusses der Holding und den Be-
schlüssen der Gremien ab.
Aus Sicht der Prüfung sollte daher aufgrund der nicht unerheblichen Auswirkungen
der Ergebnisse der städt. Gesellschaften - ob direkt oder indirekt – auf die Ertragslage
der Stadt im Rahmen des Beteiligungsmanagements bereits bei der Haushaltsplanung
geachtet werden.
14.5 Fortschreibung der Planung und der Kosten für das Ganzjahresbad Wesavi: Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 u.a. die Fortschreibung des jährlichen Zus-
chussbedarfs für das Ganzjahresbad in Höhe von 1.333.596,00 € beschlossen.
Aufgrund der städtischen Holding Struktur handelt es sich diesbezüglich lediglich um einen
Grundsatzbeschluss des Rates, da die Jahresdefizite der Bäder Stadt Nienburg/W GmbH im
Rahmen des steuerlichen Querverbundes mit den Gewinnen der übrigen städtischen Organ-
176
gesellschaften verrechnet werden, so dass neben einer damit verbundenen Steueroptimie-
rung für den Konzern Stadt auch keine direkten Zahlungen aus dem städtischen Kernhaus-
halt für das Bad geleistet werden müssen.
Ziel der Holding Struktur ist es darüber hinaus, auch noch Überschüsse aus der Holding an
den städtischen Kernhaushalt auszuschütten – s. entsprechendes Kapitel in diesem Bericht.
Das RPA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen der pro aktiven Prü-
fung vor einer Beschlussfassung über den Bau des Ganzjahresbades in einem Prüfungsbe-
richt vom 18.10.2011 darauf hingewiesen wurde, dass die seinerzeit vorliegenden Betriebs-
kostenkalkulationen noch einer kritischen Überprüfung bedürfen, da Abweichungen bei ein-
zelnen Kalkulationsbausteinen zu einer erheblichen Veränderung des städt. Zuschussbe-
darfs führen können. Entsprechende Risikofaktoren wurden in dem Bericht mit aufgezeigt.
Die Betriebskostenentwicklung bestätigt diese Ausführungen.
14.6 Bauliche Unterhaltung von Gebäuden und Grundstücken: Die Unterhaltung der Gebäude und Grundstücke wird zentral beim Produkt 80100 – Gebäu-
dewirtschaft – veranschlagt und gebucht, sofern diese nicht anderen Produkten zugeordnet
wurden.
Dabei handelt es sich um die Zusammenfassung von Bagatellreparaturen, die summenmä-
ßig nicht die Größenordnung einer haushaltstechnischen “Sondermaßnahme“ erreichen und
daher nicht separat im Haushalt veranschlagt werden.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden bei dem Produktkonto 375.000 € veranschlagt. Das Rech-
nungsergebnis weist einen Betrag in Höhe von 381.145,51 € aus. Die Überschreitung konnte
in dem entsprechenden Deckungskreis haushaltsrechtlich zulässig abgedeckt werden.
Die Vielzahl der Einzelrechnungen in diesem Produkt bewegen sich in einem Bereich zwi-
schen 1 € und rd. 5.900 € und werden daher vergaberechtlich dem Bagatellbereich zugeord-
net. Es ist jedoch festzustellen, dass sich die Rechnungen für verschiedene Firmen im Jah-
resverlauf auf nicht unerhebliche Gesamtbeträge summieren, wie die anliegende Grafik für
das Rechnungsergebnis 2014 veranschaulicht:
177
Firma A
B
C
D
EF
GH
Verschiedene
Rechnungsübersicht- Aufträge für den Bereich Gebäudeunterhaltung an verschiedene Firmen
Danach ist festzustellen, dass rd. 50 % der Aufwendungen = rd. 190.000 € auf lediglich 8
Firmen entfielen und insoweit eine Verdichtung der Auftragsvergabe festzustellen ist.
Das RPA hatte bereits in den vergangenen Schlussberichten zwecks Optimierung der Wirt-
schaftlichkeit empfohlen, Standardbagatellleistungen durch den Abschluss von zeitlich be-
fristeten Rahmenverträgen auszuschreiben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt.
Das RPA weist daher an dieser Stelle – sowohl unter Wirtschaftlichkeitsaspekten,
auch unter dem Aspekt der Vergaberechtssystematik – noch einmal explizit auf die
Möglichkeit der Ausschreibung von Rahmenverträgen hin.
14.7 Sanierungsmaßnahme Nienburg – Lehmwandlung “Die Soziale Stadt“: Die mit Mitteln des Bundes und des Landes geförderte Sanierungsmaßnahme wurde auch
im Jahr 2014 fortgesetzt. Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme wurde auf den
31.12.2015 terminiert.
Die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes, sowie der Wirtschaftsplan für das
Jahr 2014 wurden vom VA in seiner Sitzung am 26.05.2014 beschlossen.
Die Rechnungslegung für diese Maßnahme wird über das eingerichtete Treuhandkonto mit
dem beauftragten Sanierungstreuhänder BauBeCon abgewickelt und im Zusammenhang mit
der jährlich zu erstellenden Zwischenabrechnung für die Förderstelle NBank vom städtischen
RPA vorgeprüft. Die Zwischenabrechnung für 2014 wurde der NBank fristgerecht zum
30.06.2015 vorgelegt. Der letzte bei der Stadt vorliegende Prüfungsbericht der NBank datiert
vom 04.12.2013 und betrifft die Prüfung der Zwischenabrechnung für das Jahr 2012!
Die NBank ist jedoch nach den Förderbestimmungen zu einer unverzüglichen Prüfung der
178
Zwischenabrechnung verpflichtet, um rechtzeitige Mitteilungen an die Förderkommunen im
Falle der Nichtförderfähigkeit von Maßnahmen und der damit verbundenen Zinspflicht fest-
stellen zu können. Die Stadt sollte daher im Falle weiterer Zinsforderungen seitens der
NBank diese Thematik in das Verfahren mit einfließen lassen.
Im Jahr 2014 erhielt die Stadt Nienburg Zahlungen von der NBank in Höhe von 355.000 €.
Veranschlagt waren insgesamt 775.000 €.
An Ausgleichsbeträgen der Eigentümerinnen u. Eigentümer wurden zusätzlich rd. 35.500 €
über den Abschluss von Ablösungsverträgen vereinnahmt. Von der Möglichkeit der Erhe-
bung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausgleichsbetrag wurde auch im Jahr 2014
abgesehen.
Hier wird prüfungstechnisch darauf hingewiesen, dass die Stadt grundsätzlich Vorausleis-
tungen zu raschen Refinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen erhebt.
An den Sanierungstreuhänder wurden im Jahr 2014 insgesamt 761.500 € auf das Treuhand-
konto überwiesen. Im Haushalt 2014 waren diesbezüglich 844.500 € veranschlagt.
Das Konto wies zum Stichtag 31.12.2014 einen Stand von 14.120,62 € aus.
Es wurden demzufolge im Berichtsjahr 2014 weniger Fördermittel vereinnahmt, als nach der
Finanzplanung vorgesehen waren. Dies ist jedoch prüfungsseitig nicht zu beanstanden, da
es sich lediglich um einen Abbau eines im Berichtsjahr 2013 entstandenen Liquiditätsüber-
schusses handelt. Dies hängt mit einem Mittelabruf in Höhe von 280.000 € zusammen, der
von der NBank im Dezember 2013 für anfallende Zahlungen Anfang 2014 benötigt wurde.
Insoweit wiesen die liquiden Mittel der Stadt zum Jahresende 2013 eine kurzfristige positive
Spitze aus, die 2014 wieder aufgelöst wurde.
Die nachfolgende Grafik zeigt auf, für welche Maßnahmen die Mittel aus diesem Förderpro-
gramm im Jahr 2014 verwendet wurden:
179
Modernisierung u. Instandsetzung
Vergütungen Sanierungstreuhänder
Stadtteilzeitung/Internetauftritt etc.
Herstellung von Erschließungsanlagen
Stadtteilfest
Umsätze Soziale Stadt Lehmwandlung 2014rd. 747.000 €
Der überwiegende Teil der Mittel wurde für die verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen
der GBN aufgewendet.
Außerhalb der Umsetzung des Förderprogrammes waren jedoch auch noch Auswirkungen
auf den städtischen Haushalt zu verzeichnen:
Wie bereits im letzten Jahresabschluss erörtert wurde, sind die bisher als Anlage im Bau
gebuchten Aufwendungen für die Umgestaltung der Kattriedestraße im Jahresabschluss er-
gebniswirksam außerplanmäßig in Höhe von rd. 36.000 € abgeschrieben worden, weil die
Maßnahme nicht mehr umgesetzt wird und haben somit das Jahresergebnis entsprechend
belastet. Durch Ausbuchung des entsprechenden Sonderpostens wurden rd. 24.000 € als
Gegenposition als außerordentlicher Ertrag gebucht.
Sofern der Widerruf der Förderfähigkeit der Krippenbaumaßnahme Arche Noah auch
nach der gerichtlichen Klärung Bestand haben sollte, wären die als Sonderposten bi-
lanzierten rd. 190.000 € aufwandswirksam aus der Bilanz auszubuchen.
14.8 Budgetvereinbarung mit dem Sprotte Begegnungszentrum:
Zwischen der Stadt Nienburg/Weser und dem Sprotte-Begegnungszentrum für die Lehm-
wandlung e.V. (BGZ-Sprotte) wurde am 20.12.2012 auf Grund des Ratsbeschlusses vom
20.11.2012 ein Vertrag zur Gemeinwesensarbeit im Fördergebiet Lehmwandlung geschlos-
sen.
§ 7 des Vertrages sieht die Kostenerstattung durch einen jährlichen Zuschuss der Stadt an
das BGZ-Sprotte in Höhe von 245.000,00 € (Stand 2012) vor, der sich in den Folgejahren für
180
den Anteil der Personalkosten (140.600,00 €) entsprechend dem Tarifabschluss im öffentli-
chen Dienst verändert.
Im Jahr 2013 gab es eine zweimalige Tariferhöhung um insgesamt 2,8 %, so dass sich der
Personalkostenzuschuss auf 144.536,80 € erhöht hat.
Der Gesamtzuschuss an den Verein betrug danach im Jahr 2014 nach Berechnung der
Prüfung insgesamt 248.936,80 €. Ausgezahlt wurden 249.936,80 €, die überzahlten 1.000 €
sollen auf den nächsten Abschlag angerechnet werden.
Laut Vertrag hat das BGZ-Sprotte der Stadt Nienburg/Weser bis spätestens zum 31.03.2015
den jährlichen Tätigkeitsbericht über die geleistete Arbeit und bis zum 30.04.2015 die Mittel-
verwendung für das Haushaltsjahr 2014 vorzulegen.
Zum Zeitpunkt der Prüfung des Jahresabschlusses im August 2015 lag zwar der Mittelver-
wendungsnachweis vor, der Tätigkeitsbericht jedoch erst im Entwurf im FB 6.
Die nachfolgende Grafik zeigt auf, wie die Mittel von dem Sprotte Verein verwendet wurden:
Die Inhalte der zu leistenden Arbeit wurden in dem beschlossenen Konzept vertraglich ver-
ankert.
Das RPA empfiehlt erneut, dass der Sprotte Verein einmal jährlich in dem zuständigen Aus-
schuss der Stadt über die durchgeführten Maßnahmen des vergangenen Jahres berichtet.
Hinzuweisen ist zu der v.g. Übersicht noch, dass dem Verein das Grundstück und Gebäude
Lehmwandlungsweg 36 - 40 vertraglich für die Gemeinwesenarbeit kostenlos überlassen
wird. Dies betrifft sowohl den Mietzins, als auch die anfallenden Nebenkosten.
Bürobedarf BewirtschaftungskostenSteuerberatung,
Versicherungen etc.
Reinigung
Grünpflege
Personalkosten
Jugendarbeit
Hausaufgabenhilfe
Projektmittel Familienangebote
Zusammensetzung der Mittelverwendung für das BGZ-Sprotte im Fördergebiet Lehmwandlung im Jahr 2014
181
Im Jahr 2014 wurden aus dem städtischen Haushalt Unterhaltungskosten in Höhe von rd.
35.000 € gezahlt. Diesbezüglich handelt es sich um öffentliche Abgaben wie Grundsteuern,
bauliche Unterhaltung, aber auch Strom – u. Heizungskosten.
Aus Sicht der Prüfung sollten diese Kosten vertraglich auch in das Budget mit einkalkuliert
werden.
Eine fiktive Berechnung des Mietzinses zur transparenten Darstellung nach dem Vollkosten-
prinzip im städtischen Haushalt erfolgt noch nicht.
Nach § 5 Abs.1 des v.g. Überlassungsvertrages erstellt der Verein jährlich einen Haushalts-
plan. Dieser wird der Stadt als vorläufiger Entwurf bis spätestens zum 30.04. des vorange-
henden Jahres vorgelegt.
Der Verein ist nach § 5 Abs.2 dieses Überlassungsvertrages ebenfalls verpflichtet, bis spä-
testens zum 30.04. eines jeden Jahres der Stadt für das vorangegangene Jahr einen Bericht
über die durchgeführten Aktivitäten und die wirtschaftliche Entwicklung des Vereins vorzule-
gen. Über die Verwendung etwaiger Überschüsse aus dem Betrieb der Einrichtung wird nach
Prüfung entschieden. Die Stadt ist verpflichtet, Erträge (Überschüsse) aus der Bewirtschaf-
tung des überlassenen Grundstücks als zweckgebundene Einnahme der Sanierungsmaß-
nahme einzubringen.
Das RPA weist auf die Einhaltung dieser vertraglichen Regelungen hin.
14.9 Kostendeckung des Produktes Stadt –u. Kreisarchiv: Die Erträge und Aufwendungen des Stadt- und Kreisarchivs werden in dem Produkt 40010
nachgewiesen.
Für das Jahr 2014 wurden Erträge in Höhe von rd. 33.500 € erzielt, wobei der Anteil des
Landkreises an den Kosten dieses Archivs nach der Verwaltungsvereinbarung rd. 28.000 €
betrug. Das Ergebnis unter Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen für dieses
Produkt betrugen im Jahr 2014 rd. 395.000 €, so dass die Gesamtkostendeckung bei rd.
8,4% lag. Der Kostendeckungsanteil des Landkreises betrug rd. 7%.
Insgesamt hat sich das Defizit in diesem Produkt im Vergleich zum Jahr 2013 um rd. 35.000
€ erhöht. Dies hängt mit gestiegenen Aufwendungen für aktives Personal in Höhe von
rd.38.000 € zusammen. Zum 01.10.2013 erfolgte die Besetzung einer Archivarstelle, so dass
im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 für diese Stelle erheblich höhere Personalkosten
angefallen sind.
182
Ferner wurden noch 3 städtische Bäderfachkräfte für die Dauer von 8 Monaten bis zur Eröff-
nung des Wesavi im Archiv eingesetzt.
Angesichts der geringen Kostendeckungsanteile empfiehlt das RPA erneut, den prozentua-
len Anteil des LK entsprechend der Nutzung des Archives zu ermitteln und die Kostenbeteili-
gung nach Maßgabe der Grundsätze der Vollkostenrechnung zu ergänzen.
14.10 Kostendeckung des Produktes Kultur:
Das Produkt wird unterteilt in die 5 Bereiche Theater/Gastspielbetrieb, Kulturbüro, Kulturver-
anstaltungen, Musikveranstaltungen und Kunstausstellungen.
Der Bereich Kunstausstellungen konnte im Jahr 2014 nach dem Ergebnis des Jahresab-
schlusses 2014 kostendeckend gestaltet werden. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass
hier keine städtischen Personalkosten eingebucht wurden.
Die Musikveranstaltungen weisen mit ordentlichen Erträgen in Höhe von rd. 30.000 € und
Aufwendungen in Höhe von rd. 33.000 € im Jahresabschluss 2014 ein leicht defizitäres Er-
gebnis aus. Allerdings wurden auch hier keine städt. Personalkosten verbucht.
Die städtischen Personalkosten für den Bereich Kulturveranstaltungen werden – soweit sie
nicht direkt dem Theater zugerechnet werden – u.a. in dem Bereich 40020 Kulturveranstal-
tungen mit erfasst.
Da hier lediglich ordentliche Erträge in Höhe von rd. 1.600 € zu buchen waren, beträgt das
Defizit in diesem Bereich insgesamt rd. 100.000 €.
Das Theater/Gastspielbetrieb finanziert sich mit 804.925,32 € aus ordentlichen Erträgen.
Die ordentlichen Aufwendungen betragen 1.497.904,75 €. Einschl. des außerordentlichen
Ergebnisses, sowie den internen Leistungsbeziehungen beträgt das Defizit im Jahr 2014
insgesamt 829.335,37 €.
Der Deckungsgrad beträgt danach im Jahr 2014 rd. 49,4 % (Vorjahr: rd. 61,7 %).
Hauptursache für dieses Ergebnis stellt die außerplanmäßige Aufwendung für die vom Rat
beschlossene Zahlung für die Umlage an die Landesbühne Hannover aufgrund versorgungs-
rechtlicher Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführers in Höhe von rd. 188.000 € und die
Bildung einer Rücklage in Höhe von 110.000 € für spätere Investitionen dar. Ohne diese bei-
den außerordentlichen Positionen hätte der Deckungsgrad bei rd. 60 % auf dem Vorjahres-
niveau gelegen.
183
Der Produktbereich 40040 Kulturbüro weist ein Defizit in Höhe von 705.313,95 € aus. Da-
runter fallen insbesondere die an anderer Stelle in diesem Bericht bereits thematisierten
Transferaufwendungen in Höhe von rd. 489.000 € für die Zuschüsse an externe Träger wie
z.B. den Museumsverein oder das Kulturwerk.
Ferner sind hier Aufwendungen für aktives Personal in Höhe von rd. 189.000 € mit erfasst.
14.11 Kostendeckung Stadtbibliothek:
Die Erträge und Aufwendungen der Stadtbibliothek werden in dem Produkt 40030 nachge-
wiesen.
Im Jahr 2014 wurden ordentliche Erträge in Höhe von rd. 32.000 € verbucht.
Die Gesamtaufwendungen für dieses Produkt betrugen im Jahr 2014 rd. 418.000 €, so dass
die Gesamtkostendeckung bei rd. 7,7 % (Vorjahr 8,7 %) lag.
Der Präsident des Landesrechnungshofs hat in seinem Kommunalbericht für das Jahr 2014
einen Aufwandsdeckungsgrad der Bibliotheken in den geprüften Kommunen zwischen 4 %
und 12,3 % festgestellt. Es handelte sich dabei um 8 Kommunen mit 20.000 bis 30.000 Ein-
wohnern.
Nienburg liegt als größenmäßig vergleichbare Stadt mit der Aufwandsdeckungsquote von rd.
7,7 % somit noch in einem mittleren Bereich dieser Kennzahl.
Die Benutzungsgebühren der Stadtbibliothek Nienburg sind als Satzung in der Gebühren-
ordnung vom 17.02.2002 geregelt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.10.2013 eine mode-
rate Gebührenanpassung beschlossen, die sich nach den aktuellen Sätzen vergleichbarer
niedersächsischer Bibliotheken richtete.
Der v.g. Bericht des Landesrechnungshofes weist eine Spanne der Jahresgebühren für Er-
wachsene in den geprüften Kommunen zwischen 2,50 € bis 24 € aus.
Die Jahresgebühr in Nienburg bewegt sich mit jetzt 15 € in diesem Gebührenrahmen.
Eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades konnte durch die Gebührenanpassung im Jahr
2014 jedoch nicht erreicht werden.
14.12 Neuausrichtung der Sportförderung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.04.2010 den Beschluss gefasst, dass die seit dem
11.03.1975 bestehende Sportförderung dahingehend untersucht und ggf. verändert werden
184
soll, ob und in welcher Form Vereine an den von ihnen genutzten städtischen Sportanlagen
angemessen beteiligt werden können.
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft und bewertet werden, ob die Abgabe von Sport-
anlagen an Vereine nachhaltig und sinnvoll ist.
Dieser Ratsbeschluss wurde unter dem Hintergrund eines nachhaltigen Beitrages zur Haus-
haltskonsolidierung gefasst.
Aktuell liegen den Gremien neue Richtlinien über die Sportförderung der Stadt Nienburg/W
im Entwurf vor. Diese Richtlinien sehen eine Umverteilung der betreffenden Haushaltsmittel
vor. Eine Kostenbeteiligung der Vereine an der Nutzung von städtischen Sportanlagen ist
danach nicht vorgesehen. Das Ergebnis der Prüfung der Abgabe von Sportanlagen liegt
noch nicht vor.
Hinsichtlich der bestehenden Unterschiede der Beteiligung an den Unterhaltungskosten wird
in den Richtlinien ausgeführt, dass eine Gleichbehandlung aller Sportvereine bei einer Zus-
chussgewährung zu den Unterhaltungskosten, unabhängig davon, ob es sich um vereinsei-
gene oder um eine seitens der Stadt überlassene Sportanlage handelt, bis zum 31.12.2018
angestrebt wird.
Aus Sicht der Prüfung wäre eine Anpassung im Rahmen der jetzt vorgelegten Richtlinien
empfehlenswert.
Das RPA hat dem Ausschuss für Finanzen und Zentrale Dienste im Jahr 2015 über die der-
zeitige Bezuschussungspraxis berichtet.
Die Verteilung der Mittel im Jahr 2014 zeigt die nachfolgende Übersicht:
Konto 431861: Zuschüsse an Sportvereine mit eigenen Einrichtungen (Ansatz und Er-
gebnis: 23.600,00 €):
Konto 427147: Entgelte für die Sportanlagenbenutzung (Zahlungen an die Vereine für
die Nutzung der Sportanlagen durch die Schulen) (Ansatz: 274.800,00
285.000,00 €):
Der ursprünglich als Betriebskostenzuschuss an
des Freibades Dobben gezahlte Betrag
aus Mitteln der Sportförderung gezahlt, da die Stadt Nienburg seit der Ausgliederung des
Nienburger
Schützencorps;
Turnclub Weser von
1904 e. V.
Turnclub Weser von
1904 e. V.;
120.040,00
Sportvereinigung
Erichshagen e. V.;
16.457,00 €
185
Konto 427147: Entgelte für die Sportanlagenbenutzung (Zahlungen an die Vereine für
die Nutzung der Sportanlagen durch die Schulen) (Ansatz: 274.800,00 € - Ergebnis:
Der ursprünglich als Betriebskostenzuschuss an den Freibadverein Dobben für den Betrieb
des Freibades Dobben gezahlte Betrag – im Jahr 2014 : 80.000 €, wird seit dem Jahr 2012
aus Mitteln der Sportförderung gezahlt, da die Stadt Nienburg seit der Ausgliederung des
Nienburger
Schützencorps;
Bürgerschützen
verein Nienburg Holtorfer
Sportvereinigung .
Nienburger
Tennisclub
SCB Langendamm
Sportvereinigung
Erichshagen e. V.
Turnclub Weser von
1904 e. V.
MTV Nienburg e. V.;
142.580,00 €Turnclub Weser von
1904 e. V.;
120.040,00 €
SCB Langendamm e.
V.; 5.880,00 €
Förderverein
Freibad
Dobben;
486,00
Konto 427147: Entgelte für die Sportanlagenbenutzung (Zahlungen an die Vereine für
Ergebnis:
den Freibadverein Dobben für den Betrieb
€, wird seit dem Jahr 2012
aus Mitteln der Sportförderung gezahlt, da die Stadt Nienburg seit der Ausgliederung des
Nienburger
Tennisclub Ruder-
Verein
Nienburg
SBV Erichshagen .
SCB Langendamm €
Förderverein
Freibad
Dobben;
486,00 €
186
BgA Bäder - zunächst auf die Holding Stadt Nienburg/W GmbH und danach auf die Bäder
Stadt Nienburg/W GmbH - nicht mehr Eigentümerin des Bades ist und die Bäder GmbH in
die entsprechenden Verträge eingetreten ist.
Insoweit besitzt die Stadt Nienburg/W aufgrund der aktuellen Vertragslage einen Erstat-
tungsanspruch gegenüber der Bäder Stadt Nienburg/W GmbH, der jedoch bisher noch nicht
umgesetzt wurde.
14.13 Erträge aus der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung:
Hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung ist darauf hinzuweisen, dass der ehemalige BgA
Parkeinrichtungen, der die Parkhäuser (Schloßplatz, Burgmannshof, Rathaus, Am Hafen u.
Bahnhof) bewirtschaftet, im Jahre 2011 von der Stadt auf die Holding Stadt Nienburg GmbH
ausgegliedert wurde. Die Holding wiederum hat diese Parkhäuser an die Wirtschaftsbetriebe
Stadt Nienburg GmbH verpachtet.
Der Parkplatz Schloßplatz befindet sich im Eigentum der Stadt und ist zur Bewirtschaftung
an die Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg GmbH verpachtet worden.
Der Pachtzins wird nach § 3 Pachtvertrages vom 17.12.2003 berechnet. Danach beträgt die
Pacht jährlich 20% des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 21.000 €.
Aufgrund des guten Jahresergebnisses der Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg GmbH
konnte die Stadt nach der vorgenommenen Abrechnung im Jahr 2014 einen Pachtertrag in
Höhe von 55.787,36 € verbuchen. Die Buchung erfolgt im Produkt 80200 – Allgemeines
Grundvermögen.
Mit Vertrag vom 07.05.2014 wurden von der Stadt bisher als öffentliche Parkplätze genutzte
Grundstücke Mühlentorsweg u. Mindener Landstraße an die Wirtschaftsbetriebe Stadt Nien-
burg/W verpachtet.
Gemäß § 3 des Vertrages beträgt die Pacht jährlich 5 % der vereinnahmten Parkentgelte,
mindestens jedoch 3.000 € jährlich. Dieser Betrag wurde bis zum 31.12.2017 festgeschrie-
ben.
Im Haushalt der Stadt wurden in den vergangenen Jahresabschlüssen Erträge zwischen
35.000 € und 39.000 € jährlich für den bisherigen Theaterparkplatz verbucht. Aufgrund der
v.g. Pachtzinsregelung verringern sich die städtischen Einnahmen in den nächsten Jahren
187
nicht unerheblich. Zu berücksichtigen sind allerdings auch eingesparte städtische Personal –
u. Sachkosten für die Bewirtschaftung der Flächen.
Gemäß § 125 Abs.1 u.2 NKomVG dürfen Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem
vollen Wert zur Nutzung überlassen werden.
Da hier offensichtlich eine Nutzungsüberlassung unter dem vollen Wert erfolgt ist, hat das
RPA den zuständigen FB um eine dahingehende Mitteilung gebeten, nach welchen be-
triebswirtschaftlichen Kriterien die Berechnung des Pachtzinses erfolgt ist, bzw. nicht analog
der 20 % Regelungen für den v.g. Parkplatz Schlossplatz verfahren wurde. Konkrete Be-
rechnungen konnten jedoch nicht vorgelegt werden, so dass die Pachtvertragsregelung prü-
fungsseitig zu beanstanden ist.
Durch die feste Verpachtung bis zum 28.02.2034 ist das wirtschaftliche Eigentum an dem
Theaterparkplatz auf die Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg/W übergegangen.
Gemäß § 37 Abs.1 Ziff.1 GemHKVO in Verbindung mit § 39 Abs.2 Ziff.1 der Abgabenord-
nung ist der Theaterparkplatz nicht mehr im Vermögen der Stadt zu bilanzieren, da die Rest-
nutzungsdauer nur noch bis 2016 bilanziert ist.
Der zum 31.12.2014 noch vorhandene Bilanzwert in Höhe von 26.470,62 € wäre daher auf
die Wirtschaftsbetriebe Stadt Nienburg/W zu übertragen und von dort die Restabschreibun-
gen zu übernehmen.
Der anteilige Abschreibungsbetrag für das Jahr 2014 wäre ebenfalls noch zu ermitteln.
Die übrigen Parkplätze der Stadt befinden sich im hoheitlichen Bereich und werden von der
Stadt – FB 3 – bewirtschaftet.
Gegenüber dem Planansatz von 417.900 € ist das Rechnungsergebnis in Höhe von
374.226,95 € zwar leicht defizitär ausgefallen, im Vergleich zum Rechnungsergebnis von
2013 in Höhe von 322.751,08 € haben sich die Erträge jedoch um rd. 52.000,00 € erhöht.
Dies resultiert – trotz Wegfalls der v.g. Parkflächen auf dem Theaterareal- vor allem aus der
nachfolgend noch zu erörternden Gebührenerhöhung im Jahr 2014.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der noch im Kernhaushalt bewirtschafteten
Parkflächen auf:
188
200.000,00 €210.000,00 €220.000,00 €230.000,00 €240.000,00 €250.000,00 €260.000,00 €270.000,00 €280.000,00 €290.000,00 €300.000,00 €310.000,00 €320.000,00 €330.000,00 €340.000,00 €350.000,00 €360.000,00 €370.000,00 €380.000,00 €390.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Gesamteinnahmen 2008 - 2014
Der stetige Anstieg seit 2009 ist u.a. durch die 2009 erfolgte Gebührenanpassung hinsichtl.
der Erweiterung der gebührenpflichtigen Parkzeiten bedingt, ferner hat der Rat in seiner Sit-
zung am 27.05.2014 eine neue Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten
in der Stadt Nienburg/ beschlossen, mit der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sowohl
eine Erhöhung der Parkgebühren, als auch die Erweiterung der gebührenpflichtigen Park-
plätze geregelt wird.
In dem Haushaltskonsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2014 war ein Mehrbetrag
in Höhe von 85.000 € für ein halbes Jahr eingeplant worden. Dieses Ziel konnte 2014 noch
nicht erreicht werden, da nach dem Ratsbeschluss zunächst zusätzliche Parkscheinauto-
maten beschafft werden mussten.
Die erzielten Gebühren verteilen sich wie folgt:
0,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
120.000,00 €
Parkgebühren hoheitlicher Bereich 2008 - 2014
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
189
Im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen zeigt sich auf fast allen Parkplätzen eine leichte
Steigerung der Parkgebühren.
Beachtlich ist in diesem Zusammenhang noch, dass der Rat in seiner Sitzung am
20.11.2012 vorbehaltlich der noch mit der Bahn AG zu schließenden Nachtragsvereinbarung
die Verordnung über die 1. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkschein-
automaten in der Stadt Nienburg/W vom 23.07.2007 beschlossen hat.
Hier sollten die Pendlerparkplätze Dr. – Franck-Str. in die Gebührenpflicht mit einbezogen
werden. Der FB 3 hat hierfür ein jährliches Gebührenpotenzial in Höhe von rd. 28.000 € kal-
kuliert. Während die Bahn bereits 2008 Bereitschaft zu Überlassung der Parkgebühren an
die Stadt signalisiert hatte, hat sie der v.g. Vertragsänderung jedoch nicht zugestimmt, so
dass die geplante Änderung der Gebührenordnung nicht in Kraft treten konnte und mit dem
Ratsbeschluss vom 27.05.2014 aufgehoben wurde. Erträge für die Stadt können in diesem
Bereich aktuell daher nicht generiert werden. Die Stadt hat jedoch jährliche Aufwendungen
für die Unterhaltung dieser Flächen.
Bedingt durch den Bau des Ganzjahresbades haben sich im Jahr 2014 sukzessive die Park-
flächen auf dem ehemaligen Hallenbadparkplatz sowie auf dem Theaterparkplatz verringert,
was zu entsprechenden Einnahmeausfällen für den städtischen Haushalt geführt hat.
Eine entsprechende Vereinbarung mit der Bäder Stadt Nienburg/W GmbH wurde nach er-
folgter Prüfung noch nicht abgeschlossen. Es wird daher aus Sicht der Prüfung erneut emp-
fohlen, eine rückwirkende Vereinbarung zu schließen.
14.14 Produkt Straßenbeleuchtung - Rechnungslegung der Infrastrukturgesellschaft
Stadt Nienburg/Weser mbH:
Die Stadt hat am 23.12.2008 einen Dienstleistungsvertrag mit der Infrastrukturgesellschaft
hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Straßenbeleuchtung ge-
schlossen.
Nach § 12 Abs.1 des Vertrages zahlt die Stadt der Infrastrukturgesellschaft für ihre Leistun-
gen gem. § 1 Abs.3 ein Entgelt. Dieses Entgelt umfasst alle Kosten, welche der Gesellschaft
durch die Übernahme von Anlagen, die Vornahme von Investitionen und den Betrieb der
Anlagen einschl. der Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen entstehen.
Nach § 13 Abs.3 des Vertrages lässt die Gesellschaft im Rahmen der Prüfung des Jahres-
abschlusses die Endabrechnung des Jahresentgelts prüfen und legt dieses Testat spätes-
tens einen Monat nach Verabschiedung des Jahresabschlusses der Stadt vor. Auf dieser
190
Grundlage wird eine Endabrechnung der von der Stadt gem. § 13 Abs.1 vierteljährlich ge-
zahlten Abschläge vorgenommen.
Für das Jahr 2014 lag dieses Testat noch nicht vor, so dass eine vertragsgemäße Abrech-
nung im Jahresabschluss 2014 nicht geprüft werden konnte. Das RPA verweist zu dieser
Thematik auf vorangegangene Prüfungsberichte.
Zwar wird nach der Vertragslage die Straßenbeleuchtung von der Infrastrukturgesellschaft
betrieben, die Kosten belasten jedoch den Ergebnishaushalt der Stadt nach wie vor in er-
heblichem Maße.
Das Jahresdefizit des Produktes Straßenbeleuchtung betrug im Jahr 2014 rd. 642.000 €.
14.15 Optimierung des Fachbereiches 8:
Im Jahr 2012 hat die Fa. DKC ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Über-
tragung gebäudewirtschaftlicher Aufgaben der Stadt Nienburg/W erstellt und verschiedene
Optimierungspotenziale mit einem erheblichen finanziellen Volumen aufgezeigt.
Das RPA hat im Rahmen der beratenden und begleitenden Prüfung mit Bericht vom
26.03.2013 ebenfalls verschiedene Optimierungsmöglichkeiten dargelegt.
Als operatives Ziel des FB für das Jahr 2013 wurde der Beginn der Optimierung des FB auf
Grundlage der Ergebnisse dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgelegt und ein ent-
sprechender Ansatz für Gutachterkosten in den Haushalt 2013 eingestellt.
Aufträge wurden in den Jahren 2013 und auch 2014 jedoch nicht vergeben.
Das RPA empfiehlt erneut, die aufgezeigten Optimierungspotenziale für die Stadt sukzessive
umzusetzen.
14.16 CO² Minderungskonzept und Umsetzung des Umweltberichtes 2011:
In diesem Zusammenhang ist auch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem
Umweltbericht 2011 in Verbindung mit dem CO² Minderungskonzept 2009 zu betrachten.
Hier sollte u.a. ein nachhaltiges Energiemanagement für sämtliche städtische Gebäude ein-
geführt werden. Ziel sollte es sein, für jedes Gebäude die spezifischen Energieeinsparpoten-
ziale zu ermitteln und aufzuzeigen und Wege zur Ausnutzung dieser Potenziale zu entwi-
ckeln.
Steuerungsrelevante Kennzahlen gibt es in dieser Hinsicht bisher jedoch noch nicht.
191
Unter Aspekten der Haushaltskonsolidierung sollten die verschiedenen Einsparpotenziale für
die städtischen Gebäude zielgerichtet gebündelt und umgesetzt werden, dabei sollte auch
die Schnittstelle zwischen dem FB 6 und dem FB 8 neu justiert werden.
14.17 Gewerbesteuerumlage:
Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage ist das Istaufkommen der Gewer-
besteuer im Erhebungsjahr. Dieses wird gem. § 6 Abs.2 des Gemeindefinanzreformgesetzes
durch den von der Kommune für das betreffende Haushaltsjahr festgesetzten Gewerbesteu-
erhebesatz geteilt und anschließend mit einem im Gesetz festgelegten Faktor vervielfältigt.
Im Haushaltsjahr 2014 war ein Betrag in Höhe von 2.176 Mio. € als Umlagezahlung veran-
schlagt. Als Aufwand gebucht wurden 2.310 Mio. €, so dass sich ein Mehraufwand von rd.
135.000 € errechnete. Dieser Mehraufwand hing mit dem guten Gewerbesteuerergebnis zu-
sammen und wurde entsprechend durch die Anwendung der unechten Deckungsfähigkeit
durch diese Mehrerträge haushaltsrechtlich abgedeckt.
Prüfungstechnisch ist jedoch festzustellen, dass die für das Jahr 2014 berechnete Gewerbe-
steuerumlage insgesamt rd. 2,5 Mio. € betragen hat und die Restzahlung in Höhe von rd.
342.000 €, die im Haushaltsjahr 2015 gebucht wurde, periodengerecht nach Ziff. 3.4 des Rd.
Erl. d. MI vom 26.10.2012 zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes noch im
Jahr 2014 zu buchen gewesen wäre.
Der Jahresabschluss 2014 ist um diesen v.g. Betrag zu positiv ausgefallen.
192
15. Schlussbemerkung:
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer gesetzlichen Prüfungspflicht des Jahresab-
schlusses zum 31.12.2014, der vom Bürgermeister am 26.05.2014 i.S. des § 129 Abs.1
NKomVG festgestellt wurde, ist abschließend folgendes festzustellen:
“Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrech-
nung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung
der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nut-
zungsdauern der Vermögensgegenstände und den Rechenschaftsbericht der Stadt Nienburg
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft“.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vor-
schriften des NKomVG und der GemHKVO und den ergänzenden Bestimmungen der Sat-
zungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bür-
germeisters.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-
lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des In-
ventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegens-
tände nach Maßgabe der Regelungen des § 156 Abs.1 NKomVG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 155 und § 156 NKomVG und ergänzen-
den Vorschriften vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-
schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Re-
chenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögli-
che Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, In-
ventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jah-
resabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt.
193
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we-
sentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt, sowie die Würdigung der Gesamt-
darstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts.
15.1 Schlussvermerk:
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 156 Abs.1
NKomVG durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses
und der stichprobenweisen Prüfung des Verwaltungshandelns sind in diesem Schlussbericht
zusammengefasst.
Das festgestellte Jahresergebnis ist in Höhe der in diesem Bericht genannten Beträge in
dem nächsten Jahresabschluss 2015 zu korrigieren. Der zunächst festgestellte Jahresüber-
schuss konnte nach der Prüfung nicht bestätigt werden.
Unsere weiteren Prüfungsfeststellungen wirken sich insgesamt nicht so wesentlich auf den
Jahresabschluss aus, dass sie einem Beschluss und einer Entlastung des Bürgermeisters
gemäß § 58 Abs.1 Nr.10 NKomVG entgegenstehen.
Unter Beachtung der v.g. Ausführungen und Feststellungen vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, sowie der GoB im Wesentlichen ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Stadt Nienburg.
Eine Entlastungsemfehlung durch das RPA ist nach der Rechtslage in Niedersachsen zwar
nicht vorgesehen, jedoch hat das RPA nach den v.g. Feststellungen keine Bedenken gegen
die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG durch den Rat.
15.2 Ausblick:
Auch im Jahr 2014 war das Gesamtergebnis weitgehend von dem Ergebnis der Gewerbe-
steuer abhängig, wie die nachfolgende Grafik aufzeigt.
194
-15.000.000,00 €
-10.000.000,00 €
-5.000.000,00 €
0,00 €
5.000.000,00 €
10.000.000,00 €
15.000.000,00 €
20.000.000,00 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahresergebnisse 2008 - 2014 im Kontext der Gewerbesteuerergebnisse.
Aufgrund der auch in dem Rechenschaftsbericht prognostizierten weiteren finanziellen Ent-
wicklung der Stadt wird es für die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der
Stadt nach Maßgabe des § 23 GemHKVO auch in Zukunft erforderlich sein, jegliche finanzi-
ellen Aktivitäten unter dem Blickwinkel eines strategischen Handlungskonzeptes zu prüfen.
Hierzu verweist das RPA auf den nach wie vor aktuellen Diskussionsvorschlag zur systema-
tischen Strukturierung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vom 04.02.2008, der
nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Nienburg, den 07.09.2015
(Pielhop)
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes