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Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 1
Energieaudits
Erfüllung der Anforderungen des neuen EDL-G
Michael Adams Jülich, 19.08.2015
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)/ Energie- Audit- Pflicht für alle Unternehmen
Energieberater Michael Adams Jülich, den 19.08.2015
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 2
Agenda
Motivation, Ziele und Abgrenzung 1
Anforderungen an das Energieaudit und den Energieauditor 3
Durchführung eines Energieaudit 4
Wen betrifft die Umsetzung eines Energieaudits ? 2
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 3
Zweck eines EnMS bzw. eines Energieaudits ist es, den Energiehaushalt eines Unternehmens zu verbessern.
Wozu dient ein Energieaudit?
Energie- effizienz
Energie- verbrauch
Energie- einsatz
Energie- haushalt*
* Der Energiehaushalt wird in den Normen häufig als „Energiebezogene Leistung“ bezeichnet
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 4
Warum sollte ein Unternehmen ein EnMS/ Energieaudit überhaupt einführen?
Gründe für die Einführung eines Energieaudits
■ Energieverbrauchssenkung (Kostenvorteile und ökologischer Faktor)
■ Imagewirkung (Langfristige Wettbewerbsvorteile durch positiv besetztes Markenimage als nachhaltiges Vorbildunternehmen)
■ Vertriebsinstrument (Vermittlung von Know-How als Mehrwert- Dienstleistung und Instrument der Kundenbindung & -gewinnung)
■ Kundenzugang (Langfristigen Absicherung von Verträgen und Dienstleistungen durch Stellung eines Energiebeauftragten/ -auditor)
■ Erfüllung der Verpflichtung aus dem neuen EDL-G
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 5
Novellierung Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
• EU Energieeffizienzrichtlinie (Energieeffizienz-RL_2012-27-EU) • Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020 • Sanierungsquote für Gebäude der Zentralregierung von 3 % p.a. • Verpflichtung zur Energieeinsparung von in Summe 1,5% p.a. • Steigerung der Energieeffizienz bei Umwandlung, Übertragung und Verteilung • Information und Motivation der Verbraucher
Artikel 8 Absatz 4: • Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Nicht-KMU • spätestens erstmals bis zum 05.12.2015 • mindestens alle 4 Jahre
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 6
Was steht im EDL-G? Was ist umzusetzen?
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1
• Durchführung unabhängig, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral • Spez. Anforderungen an Ablauf und Dokumentation des Energieaudits, gewährleistet durch einen BAFA-zugelassenen Auditor • Kein Zertifizierungsunternehmen erforderlich
Frist erstmalige abgeschlossene Durchführung 05.12.2015 • Von Zeitpunkt des 1. Audits mind. alle 4 Jahre ein weiteres Audit • Pflichtbefreiung für Unternehmen mit Zertifikat - Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder - Umweltmanagementsystem gem. EU Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)
• Behördliche Überwachung: Nachweisprüfung durch BAFA
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 7
Systemwahl und Übergangsregelung
Unternehmen mit mehreren Unternehmensteilen oder Standorten • Mischsysteme aus Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 und/oder Umweltmanagementsystemen EMAS und Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind zulässig. Unternehmen die über die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits hinausgehen • Übergangsregelung für freiwillige Einführung der DIN EN ISO 50001 oder EMAS • Nachweis über Beginn der Einführung bis zum 05.12.2015 Verpflichtungserklärung GF zur Systemeinführung Nachweis des Einführung Beginns mit Bericht über Ergebnisse der DIN EN ISO 50001 Normanforderungspunkt 4.4.3a) Analyse und Bewertung des Energieeinsatzes • Nachweis über DIN EN ISO 50001 oder EMAS zu erbringen bis 31.12.2016
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 8
Das Energieaudit ist Teil des Energiemanagements
EnMS nach
DIN 50001
Energieaudit nach
DIN 16247
Aufgaben von Energieaudit und EnMS
■ IST-Analyse des Energiehaushaltes: ■ Bestimmung von Energiekennziffern ■ Definition möglicher
Effizienzmaßnahmen ■ Technische und wirtschaftliche
Bewertung möglicher Maßnahmen
Zusätzliche Aufgaben eines EnMS
■ Einführung des Managementsystems ■ Festlegung einer Energiepolitik ■ Wahl eines Energiebeauftragten ■ Kommunikation, Dokumentation ■ Einbeziehung des Top-Managements
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 9
Agenda
Motivation, Ziele und Abgrenzung 1
Anforderungen an das Energieaudit und den Energieauditor 3
Durchführung eines Energieaudit 4
Wen betrifft die Umsetzung eines Energieaudits ? 2
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 10
Wen betrifft es?
Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen („Nicht-KMU“) gemäß (2003/361/EG) sind. • Keine Ausnahme bei Branchen oder Energieintensität! • Industrie, Handwerk, Handel, Verkehrssektor, Dienstleistungssektor sind ebenfalls
betroffen • Zur Einordnung eines Unternehmens als Nicht-KMU sind die Mitarbeiterzahlen und
die finanziellen Schwellenwerte zu berücksichtigen. Ferner sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand zu unterscheiden. Ist das Unternehmen nicht eigenständig, sondern Partner oder Teil von anderen Unternehmen oder hält selbst Anteile, ist dies bei der Beurteilung der KMU Eigenschaft zu berücksichtigen. Es ist daher in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die Bewertung, ob ein Unternehmen ein sog. Nicht-KMU ist und damit zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet ist, obliegt den Unternehmen selbst.
» Quelle: Merkblatt für Energieaudits der BAFA
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 11
Was ist ein nicht KMU Unternehmen
KMU-Schwellenwerte: < 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. € Jahresumsatz oder < 43 Mio. € Jahresbilanzsumme Berücksichtigung von Mehr- oder Minderheitsbeteiligungen!
• Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen auch dann bereits, wenn 25 % oder mehr
seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
» Quelle: Merkblatt für Energieaudits der BAFA
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 12
Ausnahmen beim Energieaudit
Der Begriff des Unternehmens ist weit zu verstehen und umfasst: • Jede rechtlich selbständige Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die aus handels-
und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert und wirtschaftlich tätig ist.
• Öffentliche Unternehmen, soweit sie nicht überwiegend hoheitlich tätig sind. (hoheitliche Aufgaben können grundsätzlich nicht auf Privatunternehmen übertragen
werden) Keine der Energieauditpflicht unterliegenden Einrichtungen sind: • Kommunale Regiebetriebe • Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten
» Quelle: Merkblatt für Energieaudits der BAFA
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 13
Agenda
Motivation, Ziele und Abgrenzung 1
Anforderungen an das Energieaudit und den Energieauditor 3
Durchführung eines Energieaudit 4
Wen betrifft die Umsetzung eines Energieaudits ? 2
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 14
Begriffsdefinitionen, u.a. von „energiebezogene Leistung“, „Energierelevanz“
Prozess der Durchführung eines Energieaudits Anforderungen an den Energieauditbericht Anforderungen an Energieeinsparmaßnahmen
Welche weiteren Grundlagen gibt es?
Merkblatt des BAFA DIN 16247-1
Konkretisierung von Unternehmensbegriff (Ausnahme: Hoheitsbetriebe)
Erläuterung von Begriffen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“
Anforderungen für Filialisten und Abnahmestandorte geringerer Relevanz
90% des Gesamtenergieeinsatzes muss auditiert werden
Anforderungen an zu berücksichtigende Energiemengen und –träger
Anforderungen an Bewertungen von Gebäuden
Bestimmungen zur Nachweisführung
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 15
Qualifikation des Energieauditors
Qualifikation
Neutralität
Ein Energieauditor muss eine Ausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung nachweisen durch: Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums oder berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker /
Technikerin oder Meisterabschluss / gleichwertigen Weiterbildungsabschluss UND mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der
praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.
Die das Energieaudit durchführende Person muss hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten.
Unternehmensinterne Auditoren sind zulässig, wenn diese Personen nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sind,
die einem Energieaudit unterzogen wird sie der Leitung des Unternehmens unmittelbar unterstellt sind und in dieser Funktion weisungsfrei sind
Unabhängigkeit
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 16
Ein Energieaudit muss … •(1)… auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren. •(2)… eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie •einschließlich der Beförderung mit einschließen. •(3)… nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten basieren. •(4)… verhältnismäßig und so repräsentativ sein, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen. •(5)… 90 % des Energieverbrauchs des Unternehmens abdecken , hierbei wird „Energierelevanz“ von Unternehmensteilen oder -standorten bei einem Anteil am Verbrauch ab 5 % unterstellt
Es bestehen konkrete Anforderungen an das Energieaudit – Übersicht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 17
Agenda
Motivation, Ziele und Abgrenzung 1
Anforderungen an das Energieaudit und den Energieauditor 3
Durchführung eines Energieaudit 4
Wen betrifft die Umsetzung eines Energieaudits ? 2
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 18
Wie sieht der Ablauf eines Energieaudits aus?
Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz
Analyse Abschlussbesprechung Bericht
Die Teilverbrauchsdaten für das Energieaudit werden vom auditierten Unternehmen zur Verfügung gestellt.
■ Ermittlung der Bilanzgrenzen ■ Erläuterung der notwendigen
Daten ■ Beschreibung der Durchführung ■ Bestimmung von
Ansprechpartnern und Begleitpersonen, „Energiebeauftragte/er“
■ Erfassung der relevanten Energieverbrauchern
■ Messtechnische Erfassung des Energieeinsatzes
■ Aufstellung der Energieträgeranalyse anhand der Energierechnungen
■ Überprüfung der Dokumentation vor Ort
■ Einschätzung der Ist-Situation bezogen auf die energiebezogenen Leistung
■ Analyse der Ist-Situation und der energiebezogenen Leistung anhand der Ergebnisse der Datenerfassung und des Außeneinsatzes
■ Aufstellung von möglichen Energieeffizienzmaßnahmen
■ Dokumentation der Ergebnisse ■ Bewertung der vorhandenen
Daten ■ Bewertung der möglichen
Energieeffizienzmaßnahmen
■ Vorstellung der Ergebnisse ■ Übergabe des Berichts ■ Erstellung der
Durchführungsbestätigung
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 19
Ermittlung der Bilanzgrenzen* •Welche Standorte gibt es? •Welche verbundene Unternehmen sind zu berücksichtigen? • Standortliste (je Gesellschaft) ist zu erstellen Erläuterung der notwendigen Daten (Mustertemplates) •Energieträgerliste* (Strom, Erdgas, Heizöl, Benzin, Wärme, Holz, etc.) •Energieverbraucherliste (inkl. technischer Informationen der Verbraucher, z.B. Effizienzklasse, Leistung, Baujahr) Beschreibung der Durchführung •Bestimmung von Ansprechpartnern und Begleitpersonen •Erstellung eines Zeitplans
*: idealerweise vorab erstellt
Im Auftaktgespräch wird Ablauf und Anforderungen des Energieaudits besprochen
Auftakt-besprechung
Datenerfassung Außen-einsatz Analyse
Abschluss-besprechung Bericht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 20
Energieträgerliste •Aufstellung des Energieeinsatzes je Standort und je Energiemedium •Als Grundlage dienen Energierechnungen •Dokumentation des Messverfahrens (Zähler, Waage, Eichgrundlage, Messgenauigkeit) •Lastgänge falls vorhanden Energieverbrauchsliste •Technische Dokumentation der einzelnen Verbraucher oder Verbrauchergruppen •Messtechnische Erfassung des Energieverbrauchs, wenn notwendig •Erhebung der Daten zur Grundlage einer Hochrechnung oder Schätzung (z.B. Leistung, Anzahl, Betriebsstunden) •Erhebung für Daten als Grundlage der Energiekennziffern (Gebäudefläche, Durchflussmengen, Menge erzeugter Energie/ Produkte)
Die Datenerfassung dient als Grundlage der Analyse und der Maßnahmenableitung
Auftakt-besprechung Datenerfassung
Außen-einsatz Analyse
Abschluss-besprechung Bericht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 21
Überprüfung der Datenerfassung •Abgleich der Energieträger- und Energieverbrauchslisten mit den technischen Anlagen vor Ort •Überprüfung der eingesetzten Messtechnik Erhebung von möglichen Energieeinspar- oder Energieeffizienzmaßnahmen •Besprechung von möglichen technischen oder organisatorischen Maßnahmen •Beurteilung der technischen Gegebenheiten vor Ort
Im Außeneinsatz wird die Datenerfassung überprüft
Auftakt-besprechung Datenerfassung
Außen-einsatz Analyse
Abschluss-besprechung Bericht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 22
Anhand der Energieträgerliste •Gewichtung der eingesetzten Energiemedien •Visualisierung des Energieflusses (inputseitig) •Bestimmung der Energierelevanz Anhand der Energieverbrauchsliste •Analyse der eingesetzten Energie je Energiemedium •Visualisierung des Energieflusses (outputseitig) •Bestimmung der Energierelevanz •Erarbeitung von Energiekennziffern Anhand des Außeneinsatzes •Erarbeitung von möglichen Energieeinspar- und Energieeffizienzmaßnehmen •Technische und monetäre Bewertung der Maßnahmen
In der Analyse werden die Energiemaßnahmen erarbeitet
Auftakt-besprechung Datenerfassung
Außen-einsatz Analyse
Abschluss-besprechung Bericht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 23
Dokumentation der Ergebnisse •Dokumentation und Visualisierung der Ergebnisse der Analyse •Durchführungsdokumentation des Auftaktgesprächs und des Außeneinsatzes •Nachweisführung der Qualifikation des Energieaudits •Benennung/ Bestellung der verantwortlichen Person im Unternehmen •Beinhaltet den formalen Durchführungsnachweis des Energieaudits Grundlage der Stichprobenprüfung des BAFA •Anforderung des Durchführungsnachweises des Energieaudits •Anforderung des gesamten Energieauditberichts
Der Bericht dient der Nachweisführung Auftakt-
besprechung Datenerfassung Außen-einsatz Analyse
Abschluss-besprechung Bericht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 24
Vorstellung der Ergebnisse •Grundlage ist der Energieauditbericht •Hinweise auf besondere Ergebnisse oder Vorkommnisse •Wiedergabe des grundsätzlichen Eindrucks bezüglich der energiebezogenen Leistung des Unternehmens •Vorstellung der möglichen Energiemaßnahmen Bestätigung der Durchführung •Als Anlage zum Energieauditbericht
In der Abschlussbesprechung werden die Ergebnisse vorgestellt
Auftakt-besprechung Datenerfassung
Außen-einsatz Analyse
Abschluss-besprechung Bericht
Energieaudit DIN EN 16247-1
Vertrieb / Energieberatung | Michael Adams | 19.08.2015 | Seite 25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stadtwerke Jülich
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http://www.stadtwerke-juelich.de Michael Adams
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