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Bundesförderung für Betriebe 1 Energieeffizienzförderungen für Betriebe Bundesförderung 2014 Informationen zu folgenden Themen finden Sie nachstehend: Energieversorgung Holzheizungen für Betriebe zur Eigenversorgung Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger Fernwärmeanschluss für Betriebe Wärmepumpe für Betriebe Thermische Solaranlagen für Betriebe Solare Großanlagen Photovoltaik 2014 Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung Landwirtschaftliche Biomasse Abwärmeauskopplung Energiesparen Thermische Gebäudesanierung Neubau in energieeffizienter Bauweise Energiesparen in Betrieben Programm Mustersanierung 2014 LED-Systeme im Innenbereich Klimatisierung und Kühlung für Betriebe Verkehr und Mobilität Förderungsoffensive „Klimafreundlich regionale Mobilität für Klima- und Energie- Modellregionen“ Förderungsoffensive - Sanierung Fahrradparken Förderungsoffensive - Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus Mobilitätsmanagement im Radverkehr Verkehrsmaßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland

Energieeffizienzförderungen für Betriebe … · und Treibstoffen (Biodiesel, Bioethanol, Pflanzenöl, Biomethan). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige

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Bundesförderung für Betriebe

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Energieeffizienzförderungen für Betriebe Bundesförderung 2014

Informationen zu folgenden Themen finden Sie nachstehend: Energieversorgung

⇒ Holzheizungen für Betriebe zur Eigenversorgung ⇒ Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger ⇒ Fernwärmeanschluss für Betriebe ⇒ Wärmepumpe für Betriebe ⇒ Thermische Solaranlagen für Betriebe ⇒ Solare Großanlagen ⇒ Photovoltaik 2014 ⇒ Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger ⇒ Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe ⇒ Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung ⇒ Landwirtschaftliche Biomasse ⇒ Abwärmeauskopplung

Energiesparen

⇒ Thermische Gebäudesanierung ⇒ Neubau in energieeffizienter Bauweise ⇒ Energiesparen in Betrieben ⇒ Programm Mustersanierung 2014 ⇒ LED-Systeme im Innenbereich ⇒ Klimatisierung und Kühlung für Betriebe

Verkehr und Mobilität

⇒ Förderungsoffensive „Klimafreundlich regionale Mobilität für Klima- und Energie-Modellregionen“

⇒ Förderungsoffensive - Sanierung Fahrradparken ⇒ Förderungsoffensive - Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität ⇒ Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber ⇒ Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus ⇒ Mobilitätsmanagement im Radverkehr ⇒ Verkehrsmaßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland

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ENERGIEVERSORGUNG

Holzheizungen für Betriebe zur Eigenversorgung Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung < 400 kW T: 01/31631-714 F: 01/31631-104 Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung < 400 kW

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter, die Erneuerung von Kesselanlagen in Biomasse- Nahwärmeanlagen, die Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen, die hydraulische Optimierung von Abnehmern, Biomasse- Kraft-Wärme-Kopplungen und Anlagen zur Nutzung geothermischer Energie. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

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Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Nahwärmeversorgung T: 01/31631-719 F: 01/31631-104 Serviceteam Nahwärmeversorgung

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Fernwärmeanschluss für Betriebe Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Fernwärmeanschluss < 400 kW thermisch T: 01/31631-714 F: 01/31631-104 Serviceteam Fernwärmeanschluss < 400 kW thermisch

Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 400 kW thermisch T: 01/31631-713 F: 01/31631-104 Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 400 kW thermisch

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Wärmepumpe für Betriebe Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen, die für die Erzeugung von Heizwärme oder Warmwasser verwendet werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr Bitte beachten Sie, dass bis zu einer Heizleistung von 100kW die eingesetzte Wärmepumpe nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß der Richtlinie 2007/742/EG zertifiziert (EU Ecolabel) sein muss bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entspricht. Bitte klären Sie diese Förderungsvoraussetzung vor Einreichung mit dem Hersteller Ihrer Wärmepumpe.

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Wärmepumpe < 400kW thermisch T: 01/31631-714 F: 01/31631-104 Serviceteam Wärmepumpe < 400kW thermisch

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 400 kW thermisch T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 Serviceteam Wärmepumpe ≥ 400 kW thermisch

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Thermische Solaranlagen für Betriebe Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Solaranlagen zur Versorgung von Betriebsgebäuden mit Wärme oder Kälte. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so-wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

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Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Solaranlage bis 100m² T: 01/31631-714 F: 01/31631-104 Serviceteam Solaranlage bis 100m²

Serviceteam Solaranlage ab 100m² und Anlagen für Kühlung T: 01/31631-713 F: 01/31631-104 Serviceteam Solaranlage ab 100m² und Anlagen für Kühlung

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Programm Solarthermie - Solare Großanlagen Ein Förderungsprogramm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung.

Das Programm Solarthermie dient als Initialzündung für eine breite Umsetzung von hocheffizienten Solarwärmeanlagen. Begleitet werden die eingereichten Förderungsprojekte durch eine Forschungsinitiative, die sich mit der kontinuierlichen Sammlung und Auswertung von Daten beschäftigt. Dadurch wird eine fundierte Wissensbasis über den optimalen Betrieb von großen Solaranlagen geschaffen.

Zielgruppen Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt):

• Produktionsbetriebe • Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe • Fernwärmenetzbetreiber • Energieversorgungsunternehmen • Tourismusbetriebe • Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit

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Förderungsgegenstand Der Klima- und Energiefonds fördert im Rahmen dieses Programms innovative solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100 und 2.000 m². Dabei werden Solaranlagen in folgenden Einsatzbereichen unterstützt:

• Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und

Fernwärmenetze) • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und

Dienstleistungsbetrieben • Solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer

Warmwasseraufbereitung und Heizung in Zeiten ohne Kühlbedarf • Neue Technologien und innovative Ansätze (besondere Förderungsvoraussetzungen)

Darüber hinaus bietet der Klima- und Energiefonds im Rahmen einer programmbegleitenden Forschungsinitiative (= Begleitforschung) allen Förderungswerbern und Anlagenbetreibern kostenlos einen Beratungstermin mit einschlägigen Expert/innen an. Hier besteht die Möglichkeit zur Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten bei der Projektentwicklung. Die Inanspruchnahme dieser kostenlosen Beratung stellt eine Voraussetzung für eine vollständige Einreichung im Rahmen des Programms Solarthermie dar.

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich und auf der Homepage des Klima- und Energiefonds.

Einreichfrist 29. April 2014 bis 25. September 2014

Kontakt Begleitforschung AEE - Institut für Nachhaltige Technologien (http://www.aee-intec.at/) Samuel Knabl, B.Sc. T: 03112/58 86 0 Förderungsabwicklung Kommunalkredit Public Consulting Serviceteam Solare Großanlagen T: 01/31 6 31-723 E-Mail: [email protected]

Eine Förderung des Klima- und Energiefonds

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Photovoltaik-Anlagen Eine Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Auch 2014 läuft die Antragstellung für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen" nach dem bereits bewährten Prinzip der Registrierung und anschließenden Antragstellung nach Fertigstellung der Anlage ab. Anders als bisher können heuer sowohl natürliche als auch juristische Personen einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen u.a. eine Förderung beantragen.

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Einreichen können natürliche und juristische Personen, gefördert werden max. 5 kWpeak einer Anlage.

Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskosten-zuschusses beträgt für freistehende/ Aufdachanlagen 275 Euro/kWpeak. Bei gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen liegt die Förderung bei 375 Euro/kWpeak. mehr

Weitere Informationen Weiterführende Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Download-Bereich rechts.

Serviceteam Photovoltaik T: +43 (1) 31 6 31-730 F: +43 (1) 31 6 31-99730 Serviceteam Photovoltaik

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen oder elektrische Energiespeicher zur Versorgung von Berghütten). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Kontakt

Serviceteam Stromerzeugung in Insellage T: 01/31631-713 F: 01/31631-104 Serviceteam Stromerzeugung in Insellage

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Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von biogenen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen (Biodiesel, Bioethanol, Pflanzenöl, Biomethan). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe T: 01/31631-719 F: 01/31631-104 Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe

Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil. Außerdem können Vergärungsanlagen gefördert werden, deren Produkte nicht zur Strom- oder Treibstoffherstellung verwendet werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Kontakt

Serviceteam Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe T: 01/31631-719 F: 01/31631-104 Serviceteam Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe

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Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erd- oder Flüssiggas zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Der produzierte Strom muss überwiegend innerbetrieblich genutzt werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Weitere Informationen Serviceteam Erdgas-KWK T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 Serviceteam Erdgas-KWK

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Landwirtschaftliche Biomasse-Bund Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fördert im Rahmen des "Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums" Maßnahmen in den Bereichen Biomasse, Biogas und andere Energiealternativen, die von landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden. Für alle Projekte mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro werden wird die Projektbeurteilung und das Fördergutachten von der Kommunalkredit Public Consulting durchgeführt.

Im Jahr 2009 wurden 30 solcher Projekte von der KPC beurteilt. Die Einreichung der Projekte erfolgt direkt bei den zuständigen Stellen in den Bundesländern.

Kontakt

Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse T: 01/31631-719 F: 01/31631-104 Serviceteam Landwirtschaftliche Biomasse

Eine Förderung des Lebensministeriums.

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Abwärmeauskopplung Holen Sie sich bis zu 10,5 Millionen Euro zur Nutzbarmachung von Abwärmepotentialen! Gefördert werden Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus Industrie- und Gewerbetrieben, Transportleitungen zur Einspeisung von Abwärme in neue und bestehenden Netze sowie Netzerweiterungen. Darüber hinaus werden Wärmepumpen zur Temperaturanhebung von Abwärme gefördert.

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt Wäremauskopplung

Serviceteam Energiesparen in Betrieben T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 Serviceteam Energiesparen in Betrieben

Kontakt Wärmeverteilung und Transport

Serviceteam Nahwärmeversorgung T: 01/31631-719 F: 01/31631-104 Serviceteam Nahwärmeversorgung

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ENERGIESPAREN

Thermische Gebäudesanierung im Rahmen der Sanierungsoffensive 2014 Thermische Gebäudesanierung für Betriebe im Rahmen der Sanierungsoffensive 2014 Die österreichische Bundesregierung stellt für 2014 Mittel für Förderungen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung für Betriebe in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Förderungsatkion sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt und damit ein wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet werden. Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können alle Betriebe, zwischen 03.03.2014 und 31.12.2014. mehr Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMWFJ und vom BMLFUW festgelegt werden

Weitere Informationen Deails zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Thermische Gebäudesanierung T: 01/31631-712 F: 01/31631-104 Serviceteam Thermische Gebäudesanierung

Eine Förderung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und des Lebensministeriums.

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Neubau in energieeffizienter Bauweise Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Kontakt

Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise T: 01/31631-712 F: 01/31631-104 Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Energiesparen in Betrieben Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnungen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen der Förderungsaktion "Klimaschutz in Gemeinden" finden Sie hier.

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam Energiesparen in Betrieben T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 Serviceteam Energiesparen in Betrieben

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Bundesförderung für Betriebe

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Programm Mustersanierung 2014 Das Programm Mustersanierung des Klima- und Energiefonds bereitet das Feld für eine möglichst rasche Verbreitung hoher Standards mit Hilfe von Vorzeigeprojekten aus der Praxis auf, unterstützt so die österreichische Wirtschaft und stärkt die österreichische Vorreiterrolle. Ein Gebäudesektor frei von CO2-Emissionen ist das mittelfristige Ziel des Förderprogramms. Zielgruppen

• Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt):

• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine, • Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, • Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten, • Contractoren

Förderungsgegenstand Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden. Dabei werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes auf Niedrigenergiestandard und ergänzend dazu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert.

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich bzw. unter www.mustersanierung.at

Einreichfrist 23. April 2014 bis 24. Oktober 2014

Kontakt

Serviceteam Energiesparen in Betrieben T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 Serviceteam Energiesparen in Betrieben

Eine Förderung des Klima- und Energiefonds.

LED-Systeme im Innenbereich in Betrieben Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen im Innenbereich. Einreichen können

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Bundesförderung für Betriebe

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alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

Kontakt

Serviceteam LED-Systeme T: 01/31631-714 F: 01/31631-104 Serviceteam LED-Systeme

Eine Förderung des Lebensministeriums.

Klimatisierung und Kühlung für Betriebe Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen bis zu einer Kälteleistung von 750 kW mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, industrieller Abwärme oder Fernwärme, Free Cooling-Systeme sowie Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Weitere Informationen Serviceteam Klimatisierung und Kühlung T: 01/31631-723 F: 01/31631-104 Serviceteam Klimatisierung und Kühlung

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Bundesförderung für Betriebe

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VERKEHR UND MOBILITÄT

Förderungsoffensive – Klimafreundlich regionale Mobilität für Klima- und Energie-Modellregionen Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten Gefördert werden Mobilitäts- und Verkehrsmaßnahmen in Klima- und Energie-Modellregionen, sofern diese Teil eines regionalen Maßnahmenkataloges „Mobilität" sind. Die Kombination von mindestens zwei aufeinander abgestimmten Mobilitäts- und Verkehrsmaßnahmen sowie das Involvieren von mindestens zwei Akteuren der Klima- und Energie-Modellregion bringt einen Förderungssatz von bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Einreichen können Klima- und Energie-Modellregionen bzw. regionale Gemeindeverbände, Gemeinden, Betriebe und Vereine. mehr

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiteführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

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Serviceteam Verkehr und Mobilität T: 01/31631-716 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr und Mobilität

Förderungsoffensive – Sanierung Fahrradparken Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 400 Euro pro Abstellplatz Gefördert wird die Errichtung von überdachten und versperrbaren Radabstellanlagen für bis zu 100 Fahrräder, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie öffentliche Gebietskörperschaften. mehr

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Serviceteam Verkehr und Mobilität T: 01/31631-716 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr und Mobilität

Förderungsoffensive - Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 4.000 Euro pro Fahrzeug! Gefördert wird die Anschaffung bzw. Umrüstung von bis zu 10 alternativ betriebenen Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen sowie die Anschaffung von bis zu 50 Elektrofahrrädern. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie öffentliche Gebietskörperschaften. mehr

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

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Serviceteam Verkehr T: 01/31631-714 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr

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Bundesförderung für Betriebe

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Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden betriebliche Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die Förderungsoffensiven des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

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Serviceteam Verkehr und Mobilität T: 01/31631-716 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr und Mobilität

Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden tourismusorientierte Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die Sonderaktionen des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Einreichen können sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die im Freizeit- und Tourismusbereich tätig sind. mehr

Weitere Informationen Serviceteam Verkehr und Mobilität T: 01/31631-716 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr und Mobilität

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Bundesförderung für Betriebe

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Mobilitätsmanagement im Radverkehr Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs, die über die Förderungsoffensiven des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie öffentliche Gebietskörperschaften. mehr

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität T: 01/31631-716 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr und Mobilität

Verkehrsmaßnahmen in Betrieben Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten! Gefördert werden Maßnahmen zur CO2-Reduktion im betrieblichen Verkehr durch Umrüstung von Fuhrparks, Umstellung von Transportsystemen oder Effizienzsteigerungen bei Transportleistungen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr

Weitere Informationen Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

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Serviceteam Verkehr und Mobilität T: 01/31631-716 F: 01/31631-104 Serviceteam Verkehr und Mobilität