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Entgeltordnung Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister

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Entgeltordnung Schulhausmeisterinnen und

Schulhausmeister

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• tarifliche Situation in der Bundesrepublik

• berufliche Situation

• Beschlüsse zur Eingruppierung

• Aktueller Sachstand

• Wie geht es weiter?

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Tarifliche Situation

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Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT

(Schulhausmeister) gültig ab 1.Nov. 1991

- ab Vergütungsgruppe IX

- bis Vergütungsgruppe VIb (65 UR)

- Bewährungsaufstiege 6 bzw. 12 Jahre

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Bezirkszusatztarifvertrag NRW

• Seit 1961 Tarifrecht für Schulhausmeister /-innen

• ständig angepasst, zuletzt nach TVöD

• Eingruppierung nach m² Reinigungsfläche

• bis 1.500 m² VG IX

• mehr als 10.250m² VG VI b + VG Zulage

• Bewährungszeiten jeweils 6 Jahre

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Weitere landesbezirkliche Regelungen

gibt es zur Eingruppierung nicht

allerdings gibt es noch in einigen

Landesbezirken bezirkliche Regelungen

zur Arbeitszeit

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Berufliche Situation

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- Kein Ausbildungsberuf

- stetige Veränderungen der Anforderungen

- von der Kohleheizung zur

computergesteuerte Heizanlage

- Verantwortung für Ausschreibungen,

Finanzen

- Betreuung mehrerer Gebäude, auch KITA,

Rathaus u.ä.

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- Arbeiten in Verbünden, Schichtsystemen

- Prinzip „ein Schulhausmeister - eine Schule“

wird durchbrochen

-Dienstwohnungsprinzip bröckelt

- Bildung neuer Betriebsformen

(Gebäudemanagement, ÖPP Strukturen)

-Bildungspolitische Entscheidungen führen zu

neuen Schulformen

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Beschlüsse zur Eingruppierung

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Bereits vor der Einführung des TVöD thematisierte

der Bundesfachgruppenvorstand die Eingruppierungen

von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern

und Beschäftigten im Schulsekretariat

2004 bei den Diskussionen um eine neue Entgeltordnung

wurde dies Schwerpunkt der Fachgruppenarbeit

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Flankierend entwickelt der BuFGVo

Qualifikationskonzepte für beide Berufsgruppen

Grundlage waren die Untersuchungen vom

Fraunhofer Institut

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ADeBar –

Arbeitsnahe Dauerbeobachtung mit dem Ziel der

Früherkennung von Qualifikationsentwicklungen in

der Arbeit und in den Betrieben

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Wandel der Arbeitsaufgabe

Altes Arbeitssystem Aktuelles Arbeitssystem Zukünftiges Arbeitssystem

Handwerkliche Tätigkeiten

klar definierte Aufgaben

Einige planerische Tätigkeiten

beginnende Technisierung

teilweise Kostenverantwortung

Planerische Tätigkeiten

hohe Technisierung

Kostenverantwortung

Handwerkliche Anteile überwiegen

eindeutige Zuständigkeiten

Anreicherung der Tätigkeit

Motivation und Zufriedenheit

Lernanreize im Arbeitssystem

Motivation, hohe Verantwortung

Nachteile Risiken

Wenig Gestaltungs-möglichkeiten

geringe Zufriedenheit, Motivation

Überforderung durch fehlende Qualifizierung

keine klaren Regelungen

Wegfallen der handwerklichen Kernkompetenz

hohe Belastung

Vorteile und Chancen

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Neue Organisation in der Schule

Eltern / private

Bezugspersonen

Schulorganisation

Lehrer

Schüler

Lehrer

Schüler

formal

(rechtlich,

finanziell,

übergeordnet)

inhaltlich

(curricular,

didaktisch,

qualitativ)

organisatorisch

(leitend,

verwaltend,

betreuend)

Gebäude-

bewirtschaftung

(Hausmeisterei)

Sekretariat

Ausdehnung der Betriebszeiten Informationstechnik/technische Infrastruktur Budgetbewirtschaftung Aufbau und Ausbau der internen Organisationsstruktur Definition von Qualitätsstandards

Adäquate Gestaltung und Professionalisierung einer schulinternen Dienstleistung?

Rekrutierung, Marketing,

Dokumentation,

Budgetverwaltung,

Schulkooperationen,

Qualitätsmanagement

Aufbau einer aktiven

schulinternen Dienstleistung:

zeitlich (Ganztagsschule),

technisch (Domotik, IT-Technik),

wirtschaftlich

(Budgetverwaltung),

organisatorisch (externe Dienste)

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Schule im Umbruch I – IV

- detailliertes Aufzeigen der Tätigkeiten,

- Erfassung des Qualifizierungsbedarfs

- Festschreibung in Qualifizierungskonzepten

- Gespräche mit Bildungsinstituten, IHK,

anderen Bildungsträgern

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Antrag zur Eingruppierung von Schulhausmeistern und Schulsekretärinnen in der neuen

Entgeltordnung Die BTK und die Projektgruppe Entgeltordnung wird aufgefordert, die Basiseingruppierung beider Berufsgruppen

in EG 6 vorzunehmen.

Für Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen werden zur weiteren Differenzierung folgende

Funktionsmerkmale berücksichtigt:

•Ständige Betreuung von mindestens 2 Objekten

•Einsatz in Verbünden

•Teamleitung/koordinierende Aufgaben

•Budgetverwaltung/-verantwortung

•Einsatz in Objekten mit Gebäudeleittechnik

•Springer mit Einarbeitungsauftrag

•Ständiger Einsatz in Förder-/Sonderschulen

Die Erfüllung eines dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 7, die Erfüllung von

2 und mehr der Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 8.

2007

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Betreff: Eingruppierung von Schulhausmeister/-innen und Schulsekretär/-innen

Die Bundesfachgruppenkonferenz beschließt:

•In den Verhandlungen zur Entgeltordnung im TVöD sind auch weiterhin die Ziele der

Diskriminierungsfreiheit und der Aufwertung von Tätigkeiten mit gestiegenen Anforderungen

beizubehalten.

•Für beide Berufsgruppen ist die EG 6 die Basiseingruppierung

Für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden zur weiteren Differenzierung folgende

Funktionsmerkmale berücksichtigt:

Ständige Betreuung von mindestens 2 Objekten

Einsatz in Verbünden

Teamleitung/koordinierende Aufgaben

Budgetverwaltung/-verantwortung

Einsatz in Gebäuden mit Gebäudeleittechnik

Springer/-in mit Einarbeitungsauftrag

Ständiger Einsatz in Förder- / Sonderschulen

Die Erfüllung eines dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 7, die Erfüllung von

zwei und mehr dieser Funktionsmerkmale führt zur Eingruppierung in EG 8

2011

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Sofern ein Rückgriff auf die alte Bewertungssystematik des BAT

erfolgen sollte,

ist für Schulsekretärinnen und – sekretäre die Herausnahme aus der

Anlage 1a durch die Bewertung über Funktionsmerkmale

vorzunehmen (siehe Ausführungen unter 2.)

ist für Schulhaumeisterinnen und –hausmeister die Bewertung über

Funktionsmerkmale vorzunehmen (siehe Ausführungen unter 2.) und

nicht nach den Regelungen des BAT bzw. der bezirklichen

Zusatztarifverträge

2011

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Aktueller Sachstand

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Fach - / Expertengespräch Verdi/VKA August 2013

Vorgehensweise Bundesfachgruppe Schulen und

Landesfachgruppen Schulen

Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister –

Innen ( Januar 2014 )

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Fachgespräch ver.di / VKA

Im August 2013 Fachgespräch mit ver.di und VKA,

Ziel war es, die vorhandenen Eingruppierungskriterien zu

überprüfen

Übereinstimmung, dass SchulhausmeisterInnen mit

mindestens dreijähriger Berufsausbildung ( noch festzu-

legender Beispielkatalog ) in EG 5 einzugruppieren sind

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Bei SchulhausmeisterInnen, die das persönliche Merkmal

der einschlägigen Berufsausbildung nicht erfüllen, soll die

Eingruppierung aus Sicht der VKA in der EG 3 beginnen.

ver.di forderte davon abweichend eine Einstiegseingrup –

pierung in der EG 4.

Ausgehend von EG 5 soll wie bisher eine Heraushebung

anhand von Schwellenwerten erfolgen, zudem Forderung

von ver.di auf Absenkung der Schwellenwerte

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Bei Schulhausmeistern, die aufgrund arbeitgeberseitiger

Organisationsentscheidung in sog. Pools (Definition noch

erforderlich) tätig sind, wäre in Bezug auf die verantwortlich

zu betreuenden Unterrichtsräume eine Berechnung

hinsichtlich der Schwellenwerte durchzuführen.

ver.di fordert bei der Berechnung der Schwellenwerte eine

Berücksichtigung der sich aus der Poolbildung ergebenden

Produktivität. Die VKA lehnte dies ab, da es sich hierbei

nicht um eine Eingruppierungsthematik handelt.

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Unter Berücksichtigung der noch festzulegenden Schwellen –

werte sollte aus Sicht von ver.di eine Eingruppierung von

SchulhausmeisterInnen in Einzelfällen bis zur Entgelt –

gruppe 9a (neu) möglich sein.

Die VKA lehnte dies unter Hinweis auf das Eingruppierungs –

gefüge insgesamt ab.

ver.di erklärt, dass davon ausgegangen werden kann, dass

der Bereich der SchulhausmeisterInnen zu verhandeln ist.

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Vorgehensweise Bundesfachgruppe Schulen und

Landesfachgruppen Schulen

Diskussion des Ergebnisses innerhalb der Bundesfach –

gruppe unter Einbindung der Landesfachgruppen

Diskussion mit Achim Meerkamp, Bundesfachbereichsleiter

Gemeinden und Verhandlungsführer zur Entgeltordnung

im TVöD

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Erstellen eines Masterplanes um unsere Forderungen nach

Aufnahme von Verhandlungen für den Bereich der

SchulhausmeisterInnen Nachdruck zu verleihen

Gespräche mit Mitgliedern der Bundestarifkommision ( BTK )

zur besonderen Situation bei SchulhausmeisterInnen

Unterschriftenaktionen verschiedener Landesfachgruppen

für Verhandlungen zur Entgeltordnung im Bereich der

SchulhausmeisterInnen

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2 Tarifworkshops der Bundesfachgruppe Schulen mit Ver –

tretern aller Landesfachgruppen zum Thema Entgeltordnung

Beschluss der BTK, für 7 Bereiche im Geltungsbereich des

TVöD Verhandlungen aufzunehmen, darunter der Bereich

der SchulhausmeisterInnen

Bildung einer Verhandlungskommission Schulhausmeister –

Innen unter Beteiligung ehrenamtlicher Kollegen

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Verhandlungen Entgeltordnung Schulhausmeister –

Innen

1.Sitzung der Verhandlungskommission am 29.01.2014 in

Frankfurt/Main

Grundsätzliche Fragen müssen aus Sicht von ver.di vorab

geklärt werden, hierzu zählen die Niveaubestimmung sowie

Kriterien einer Differenzierung oberhalb der EG 5

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Bezüglich des Eingruppierungsniveaus haben sich die Tarifs-

vertragsparteien im gemeinsamen Papier vom Oktober 2013

auf eine Mindesteingruppierung der Beschäftigten mit

abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsausbildung

in EG 5 verständigt

Ebenfalls verständigt hat man sich darauf, dass Beschäftigte

ohne abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsaus –

bildung in der selben Tätigkeit in EG 4 einzugruppieren sind

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Aus unserer Sicht muss dieses auch für Schulhausmeister –

Innen gelten

Die Differenzierungskriterien oberhalb der EG 5 dürfen nicht

mehr ausschließlich auf die „alleinverantwortliche Betreuung“

anhand eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsräumen

abgestellt werden. Es müssen weitere Kriterien gefunden

werden, die die gestiegenen Anforderungen an die Tätig –

keiten von SchulhausmeisterInnen berücksichtigen

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Die Vertreter der VKA bestätigen die Eingruppierung von

SchulhausmeisterInnen mit einschlägiger, mindestens

dreijähriger Berufsausbildung in EG 5

Ergänzung, dass die einschlägige Berufsausbildung für

SchulhausmeisterInnen näher bestimmt werden muss

VKA verweist darauf, dass die momentane Eingruppierung

unabhängig von einer beruflichen Ausbildung in EG 2

bzw. EG 3 stattfindet

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Aus Sicht der VKA sollte daher die Einstiegseingruppierung

bei SchulhausmeisterInnen ohne einschlägige Berufs –

Ausbildung in EG 3 erfolgen

Kein zwingendes Festhalten der VKA an der bisherigen

Eingruppierungsdifferenzierung nach Unterrichtsräumen

Pauschale Behauptung der Beschäftigten zum Anstieg der

Anforderungen an die Tätigkeiten von Schulhausmeister –

Innen werden seitens der VKA nicht geteilt

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Einstiegseingruppierung unterhalb der EG 4 wird aus Sicht

der ver.di – Verhandlungskommission abgelehnt

Klärung dieser Frage notwendige Voraussetzung für

weitere Verhandlungen über Einzelheiten zur Entgeltordnung

SchulhausmeisterInnen

Im Rahmen der Verhandlungen kein Konsens zur Frage der

Einstiegseingruppierung für Beschäftigte ohne einschlägige

Berufsausbildung

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Aus Sicht der VKA wird eine Klärung dieser Frage im

Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung erachtet

Möglicher Terminrahmen bis Ende 2015, da Entgeltordnung

in allen Teilen zum 1.1.2016 in Kraft treten soll

Keine Verknüpfung der Verhandlungen zur Entgeltordnung

mit zukünftigen Tarifverhandlungen

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Wie geht es weiter?

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TVöD-VKA Besonderer Teil Schule

Qualifikation Stellenbemessung

Eingruppierung Rechtsstellung

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Umsetzungsschritte:

-Umfassende Diskussionen in Betriebsgruppen,

Landesfachgruppen

-Beschlussfassung durch den BuFGVo

- Angebot von regionalen Veranstaltungen

- Mitgliederbefragung

- Mobilisierungsphase

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Danke für Eure Aufmerksamkeit !

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Eure Fragen interessieren uns !