38
Walter Berroth für GA Baden 1 TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung

TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 1

TV Sozial- und ErziehungsdienstEntgeltordnung

Page 2: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 2

Entgeltordnung SuE

S 2

Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin(Protokollerklärung Nr. 1)

Page 3: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 3

Entgeltordnung SuEProtokollerklärung Nr. 1

Beschäftigte in Heimen erhalten eine monatliche Zulage in Höhevon 61,36 Euro, wenn in dem Heim überwiegend - behinderte Menschen i.S. des § 2 SGB IX, - Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeitenzum Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Pflege untergebrachtsind.Überwiegen diese Personen nicht beträgt die Zulage 30,68 Euro.

Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst in einem HeimErhalten eine Zulage von 40,90 Euro.

Page 4: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 4

Entgeltordnung SuE

S 3

Kinderpflegerinnen mit entsprechender Tätigkeit,sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrundgleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungenentsprechende Tätigkeiten ausüben.

(Protokollerklärung Nr. 1)

Page 5: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 5

Entgeltordnung SuES 4

1. Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit

(Protokollerklärungen Nrn. 1, 2)

2. B. im handwerklichen Erziehungsdienst mitabgeschlossener Berufsausbildung (Protokollerklärung Nr. 1)

3. B. in der Tätigkeit von Erzieherinnen(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3)

Page 6: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 6

Entgeltordnung SuEProtokollerklärung Nr. 2

Schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B.:

- Tätigkeit in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SBG IX

- alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen z.B. in Randzeiten

- Tätigkeit in Integrationsgruppen (mindestens 1/3 behinderte Menschen)

- Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen oder erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen

Page 7: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 7

Entgeltordnung SuE

Protokollerklärung Nr. 3

Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen giltauch die Tätigkeit in

- Schulkindergärten - Vorklassen - Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder- Betreuung über 18jähriger Personen

Page 8: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 8

Entgeltordnung SuE

S 5

1. B. im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter mitabgeschlossener Berufsausbildung als Leiter/innenvon Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten

(Protokollerklärung Nr. 1/ kirchl. Ergänzung)

2. B. wie oben als Stellvertreter/innen von Leiter/innender EG S 10 FG 3

(Protokollerklärungen Nrn. 1, 4/ kirchl. Ergänzung)

Page 9: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 9

Entgeltordnung SuE

S 5 – ausschließlich kirchliche Regelung

3. Erzieher/innen, sowie B. mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Tätigkeit einer Zweitkraft oder in der Tätigkeit einer Zusatzkraft mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten.(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5 / ergänzende kirchl.Erklärung)

Page 10: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 10

Entgeltordnung SuE

Protokollerklärung Nr. 4

Ständige Vertreter/innen sind nichtVertreter/innen in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen.

Page 11: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 11

Entgeltordnung SuEkirchl. Ergänzungen

1. Zweitkräfte sind Fachkräfte i.S. des Kinderbetreuungsgesetzes Ba-Wü, die in der Regel nicht die Verantwortung für die Gruppehaben und denen nicht die pädagogische Planung für die Gruppeobliegt.

2. Schwierige fachliche Tätigkeiten einer Zusatzkraft sind:- Hilfen für behinderte (auch seelisch behinderte) und erziehungsschwierige Kinder;- Sprachfördermaßnahmen.

3. Der hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Erziehungsdienstist dem handwerklichen Erziehungsdienst gleichgestellt.

Page 12: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 12

Entgeltordnung SuE

S 6

Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5)

Page 13: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 13

Entgeltordnung SuEProtokollerklärung Nr. 5 – zusätzlich kirchl. Ergänzung (kursiv)

Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch a) Kindergärtner/innen und Hortner/innen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfungb) Kinderkrankenschwestern/-pfleger in Kinderkrippen

eingruppiert.

Nach diesem Tätigkeitsmerkmal werden auch alle Fachkräfte eingruppiert, die nach § 7 Abs. 3 KindertagesbetreuungsgesetzBa-Wü zur Leitung einer Gruppe befugt sind.

Page 14: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 14

Entgeltordnung SuES 7

1. B. als Leiterinnen von Kitas(Protokollerklärung Nr. 8)

2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen

(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

Page 15: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 15

Entgeltordnung SuE

Protokollerklärung Nr. 8

Kindertagesstätten i.S.d. Tarifmerkmals sind- Krippen- Kindergärten- Horte- Kinderbetreuungsstuben- Kinderhäuser- Kitas der örtlichen Kindererholungsfürsorge

Page 16: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 16

Entgeltordnung SuEProtokollerklärung 9 – abweichende kirchl. Regelung für Kitas (kursiv)

Ermittlung der Durchschnittsbelegung:

- Zahl der vom 1.Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätzen

oder- Zahl wird in mindestens 6 Mon. des Kalenderjahres erreicht

oder- Zahl wird voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erreicht

Unterschreitungen bis 5 % sind unschädlich.

Page 17: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 17

Entgeltordnung SuEabweichende kirchl. Regelung fürKitas(kursiv)

Für die unterschiedlichen Betreuungsformen werden unterschiedliche Faktoren angesetzt: Betreuungsform Faktor

- Kinder von 3 bis 6 in Regelbetreuung 1,00- Kinder bei Betreuung von 6 bis 7 Std. 1,20- Kinder in Ganztagesbetreuung (mehr als 7 Std.) 1,33- Kinder nach Schuleintritt 1,33- Kinder bis zu 3 Jahren 2,65- Kinder mit Behinderungen/bes. erzieherischem Bedarf 3,00Der jeweils höchstmöglich Faktor kommt zur Anrechnung.

Page 18: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 18

Entgeltordnung SuEBeispielsrechnung

Kita mit Anrechnung- 25 Plätze in verlängerter Öffnung

25 x 1,2 30,00- 12 Plätze für Kinder unter 3 Jahren

12 x 2,65 31,80- 15 Plätze für Schulkinder

15 x 1,33 19,95- 3 Kinder mit Behinderungen

3 x 3,0 9,00____________

55 Plätze 90,75

Page 19: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 19

Entgeltordnung SuES 8

1. Erzieherinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten(Protokollerklärungen Nr. 1, 3, 5, 6)

2. Heilpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit(Protokollerklärungen Nr. 1, 7)

3. Meister/innen als Leiter/innen als Leiter von Ausbildungs- oder Berufs-förderungswerkstätten (Protokollerklärung Nr. 1)

4. Beschäftigte wie oben als Stellvertreter/innen von Leiter/innen der EG S 13 Fallgruppe 6(Protokollerklärungen Nr. 1, 4)

5. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen(Protokollerklärung Nr. 1)

Page 20: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 20

Entgeltordnung SuEProtokollerklärung Nr. 6

Besonders schwierig fachliche Tätigkeitensind z.B. Tätigkeiten

- in Integrationsgruppen (mindestens 1/3 behinderte Menschen);

- in Gruppen von behinderten Menschen oder erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen;

- in Jugendzentren;

- als Facherzieherinnen mit einrichtungsübergreifenden Aufgaben.

Page 21: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 21

Entgeltordnung SuE

Protokollerklärung Nr. 7

Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind Beschäftigte, die einenAusbildungsgang für Heilpädagogen / Heilpädagoginnen nach der Rahmenvereinbarung der Kultusminister-konferenz abgeschlossen haben und die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannteHeilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge“erworben haben.

Page 22: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 22

Entgeltordnung SuE

S 9

1. Erzieherinnen mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens 3 B. mindestens der Entgeltgruppe S 8(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5)

2. B. als stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte Menschen oder Kinder und Jugendlich mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten

(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8)

Page 23: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 23

Entgeltordnung SuES 10

1. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 40 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

3. Meister/innen als Leiter/innen von großen Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten

(Protokollerklärung Nr. 1- kirchl. Ergänzung)

Page 24: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 24

Entgeltordnung SuE

Kirchliche Ergänzung

Im Jugendhilfebereich ist eine Ausbildungswerkstätte als groß anzusehen, wenn sie etwa 20 Ausbildungs-plätze hat.

Page 25: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 25

Entgeltordnung SuES 11

*Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechenderTätigkeit , sowie sonstige B., die auf Grund gleichwertiger Fähigkeitenund ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben

(Protokollerklärung Nr. 1)

*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst

Page 26: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 26

Entgeltordnung SuE

S 12

*Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnenmit schwierigen Tätigkeiten

(Protokollerklärungen Nrn. 1, 11)

*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst

Page 27: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 27

Entgeltordnung SuEProtokollerklärung Nr. 11

Schwierige Tätigkeiten sind z.B. die

- Beratung von Suchtmittel-Abhängigen- Beratung von HIV-Infizierten- begleitende Fürsorge für Heimbewohner/innen- begleitende Fürsorge für (auch ehemalige) Strafgefangene- Koordinierung der Arbeiten von mehreren B.

mindestens der Entgeltgruppe S 9

Page 28: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 28

Entgeltordnung SuES 13

1. Leiter/innen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit 100 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

3. Leiterinnen von Kitas für behinderte odererziehungsschwierige Menschen (Protokollerklärung Nr. 8)

4. Stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte oder erziehungsschwierige Menschen

(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

Page 29: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 29

Entgeltordnung SuES 13

5. Stellvertretende Leiter/innen von Erziehungsheimen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 4, 10)

6. Meister/innen als Leiter/innen von großenAusbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten, diesich durch Umfang und Bedeutung ihres Aufgaben-gebietes wesentlich aus der EG S 10 Fallgruppe 3herausheben

(Protokollerklärung Nr. 1)

Page 30: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 30

Entgeltordnung SuE

Protokollerklärung Nr. 10

Erziehungsheime sind Heime, in denen überwiegend behinderte Kinder und Jugendliche i.S. des § 2 SGB IX oder Kinder und Jugendliche mit wesentlichenErziehungsschwierigkeiten ständig untergebracht sind.

Page 31: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 31

Entgeltordnung SuES 14

*Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen,- die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des

Kindeswohls oder- Entscheidungen zur zwangsweisen Unterbringung von

Menschen mit psychischen Krankheitenjeweils in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht treffen

(Protokollerklärung Nr. 12)

*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst

Page 32: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 32

Entgeltordnung SuE

Protokollerklärung 12

Unter die EG S 14 fallen auch B. mit dem AbschlussDiplompädagogen/Diplompädagoginnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten wie in S 14 eingruppierte Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagoginnen ausüben.

Page 33: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 33

Entgeltordnung SuES 15

1. Leiter/innen von Kitas mit 100 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

3 Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 40 Plätzen

(Protokollerklärung Nr. 8)

4. Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen

(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

Page 34: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 34

Entgeltordnung SuES 15

5. Leiter/innen von Erziehungsheimen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 10)

6. Stellv. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit mindestens 50 Plätzen

(Protokollerklärungen Nrn. 1,4, 9, 10)

7.* Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen mit Tätigkeiten die mindestens zu 1/3 von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung sind

(Protokollerklärung Nr. 1)

*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst

Page 35: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 35

Entgeltordnung SuES 16

1. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

3. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen

(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

4. Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 90 Plätzen

(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)

Page 36: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 36

Entgeltordnung SuES 16

4. Stellv. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 90 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 1, 4, 9, 10)

5. *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen-/pädagoginnen mit Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG S 12 herausheben

(Protokollerklärung Nr. 1)

6. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten-/therapeutinnen und Psychagogen/Psychagoginnen in entsprechender Tätigkeit

*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst

Page 37: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 37

Entgeltordnung SuE

S 17

1. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

2. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungs-schwierige Menschen mit 90 Plätzen

(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)

3. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 50 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 1, 9, 10)

Page 38: TV Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltordnung. Walter Berroth für GA Baden2 Entgeltordnung SuE S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin

Walter Berroth für GA Baden 38

Entgeltordnung SuES 18

3. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 90 Plätzen(Protokollerklärungen Nrn. 1, 9, 10)

5. *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/pädagoginnen mit einer Tätigkeit, die sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der EG S 17 Fallgruppe 5 heraushebt(Protokollerklärung Nr. 1)

*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst