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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG 538 Bayerisches Ärzteblatt 11/2001 Verbesserung des Katastrophenschutzes anlässlich der aktuellen politischen Lage Die Anschläge vom 11. Septem- ber 2001 in den USA haben überaus deutlich gemacht, wie verletzlich auch und gerade hoch entwickelte Gesellschaften nicht nur durch fahrlässig, sondern durch terroristisch herbeigeführ- te Katastrophen sind. Insbeson- dere bestehen erhebliche Mängel in der katastrophenmedizini- schen Versorgung bei atomaren, chemischen und biologischen Unfällen beziehungsweise An- griffen. In der Bevölkerung be- steht trotz aller Beschwichtigun- gen erhebliche Verunsicherung und Sorge. Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert daher von der Bundes- und den Landesregierungen eine bundeseinheitliche Rege- lung des Katastrophenschut- zes, die alle Bundesländer glei- chermaßen erfasst, um die erforderlichen Maßnahmen ef- fektiv gestalten zu können; • international geltende Stan- dards der katastrophenmedizi- nischen Präventions- und Ver- sorgungsmaßnahmen; • den Schutz der Bevölkerung bei kerntechnischen Unfällen durch Vorverteilung der Jodid- tabletten an besonders gefähr- dete Gruppen (Kinder, Jugend- liche, Schwangere, junge Er- wachsene), da nur so eine rechtzeitige Hilfe möglich ist; • den ärztlichen Bereitschafts- dienst und die Rettungsdienste zu verzahnen und durch den regelhaften Einsatz eines qua- lifizierten, erfahrenen ärztli- chen Rettungsdienstleiters, der die erforderlichen Kräfte und Maßnahmen koordiniert, effi- zienter zu gestalten. Aufwandsentschädigung für den „Helfer vor Ort“ Der 54. Bayerische Ärztetag ap- pelliert an die Kostenträger und die Politik, die Vergütung des „Helfer vor Ort“ so anzuheben, dass zumindest die Unkosten gedeckt sind. Angemessen wäre eine Entschädigung ähnlich dem Entgelt für den Einsatz von Ehrenamtlichen im Rettungs- dienst. Krankenhausalarmpläne Der 54. Bayerische Ärztetag ap- pelliert an die Träger und Verant- wortlichen der bayerischen Kran- kenhäuser, den im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (Arti- kel 8 Absatz 1 KASG) festgelegten Alarmplan zu sichern. Hierzu gehört neben einer jährlichen Aktualisierung auch seine Be- übung. Amtshaftpflicht Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert das Bayerische Staatsmini- sterium des Innern auf, für den Einsatz der Leitenden Notärzte und Notärzte eine Absicherung der aus ihrer Tätigkeit resultie- renden Haftung mittels der Amts- haftung sicherzustellen. Patientenverfügung Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert die behandelnden Ärzte, die mit Patienten und deren An- gehörigen eine Vereinbarung ge- troffen haben, im Falle eines Kreislaufstillstandes von einer Reanimation oder einer Intensiv- therapie abzusehen (Doc-not-re- suscitate – DNR-Order), auf, dies in schriftlicher Form für weiter- behandelnde Ärzte fest und ver- fügbar zu halten. Ärztliche Fortbildung Die Verdoppelung des medizini- schen Wissens innerhalb weniger Jahre macht Fortbildung im Sin- ne der Qualitätssicherung bei zu- nehmender Arbeitsbelastung im- mer schwieriger. Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert daher die Kostenträger auf, Ressourcen für die notwendige Fortbildung für Ärzte in Klinik und Praxis sicherzustellen. Von den Tarifpartnern fordert der Bayerische Ärztetag eine tariflich festgeschriebene Arbeitsbefrei- ung mit angemessener Kostener- stattung für Krankenhausärzte zur Fortbildung sicherzustellen. Fortbildungen und Richtlinien für die Begutachtung von traumatisierten Menschen wie zum Beispiel Flüchtlingen und Folteropfern Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert, zur Verbesserung der Un- tersuchung und Begutachtung von traumatisierten Menschen (Flüchtlinge, Folteropfer, aber auch Menschen nach Entführun- gen oder Großkatastrophen) re- gelmäßige Fortbildungen für Gutachter durchzuführen und Rahmenrichtlinien für die Begut- achtung einzuführen. Novellierung Muster- Weiterbildungsordnung Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert den Vorstand der Bayeri- schen Landesärztekammer auf, auf dem 105. Deutschen Ärztetag im Jahre 2002 einen Beschluss zur Neuordnung der Muster-Weiter- bildungsordnung herbeizufüh- ren. Nach jahrelanger intensiver Diskussion zwischen den chirur- gischen und orthopädischen Fachgesellschaften sowie deren Berufsverbänden haben sich die Chirurgen auf eine neue gemein- same Systematik der Weiterbil- dung (common trunk) geeinigt. Die Anträge hierzu liegen der Bundesärztekammer seit einem Jahr vor. Da die Diskussion öf- fentlich geführt wurde, setzen Krankenhausverwaltungen bei der Neustrukturierung von Ab- teilungen bereits diese noch nicht gültige Weiterbildungsord- nung um. Für die chirurgischen Fächer ist es dabei vital, dass die Novellierung der Muster-Weiter- bildungsordnung möglichst bald (105. Deutscher Ärztetag 2002) beschlossen und von den Landes- regierungen übernommen wird. Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer soll daher besonders darauf achten, dass Gebieten, die eine Änderungen der Muster-Weiterbildungsord- nung dringend benötigen, nicht dadurch geschadet wird, dass die- se Novellierung durch andere Ge- biete verzögert wird, die prinzi- piell keine Änderung wollen. Weiterbildung Der 54. Bayerische Ärztetag bittet den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer, einen Mo- dellversuch zu kombinierter Fach- arztweiterbildung in Klinik und Vertragsarztpraxis vorzulegen. Weiterbildung Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert den Vorstand der Bayeri- schen Landesärztekammer auf, Modelle zur Weiterbildung zu entwickeln, die grenzüberschrei- tend im ambulanten und sta- tionären Sektor angesiedelt wer- den. Für Krankenhausärzte werden Möglichkeiten geschaffen, Tei- le ihrer Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Ver- tragsärzte zu absolvieren. • Für niedergelassene Vertrags- ärzte werden im Gegenzug strukturierte Fortbildungsmög- lichkeiten in Krankenhäusern geschaffen. Zur Umsetzung solcher Modelle sind Möglichkeiten einer finan- ziellen Förderung zu prüfen. Änderung der Richtlinien zur Zuordnung von Zusatzbezeich- nungen zu Gebieten der Wei- terbildungsordnung Der 54. Bayerische Ärztetag bittet den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer, in den „Richtlinien über die Zuordnung von Zusatzbezeichnungen zu Ge- bieten“ unter „19. Sportmedizin“ die Gebiete „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ und „Urolo- gie“ aufzunehmen. Sicherstellung einer qualifizier- ten Pflege in Alten- und Pflege- heimen in Bayern Der 54. Bayerische Ärztetag for- dert die niedergelassenen Ärzte auf, sich vermehrt für die Situa- tion der älteren Menschen bezie- hungsweise der Pflegebedürfti- gen in Alten- und Pflegeheimen zu engagieren. Ohne Zweifel ist es primär Aufgabe der dort täti- gen Pflegekräfte, die eine schwe- re und anspruchsvolle Tätigkeit sowie persönliches Engagement erbringen, die Betreuung dieser Patienten zu gewährleisten. Dazu bedarf es entsprechender Ausbil- dung und Fortbildungsmöglich- keiten, eigener Möglichkeiten der Qualifizierung, aber auch ei- ner „angemessenen“ Ausstattung mit Sachmitteln und mit Perso- nal aus den unterschiedlichen Ebenen der Betreuungsqualifika- tion. Insbesondere die Hausärzte, die die ärztliche Betreuung über- nommen haben, sind aufgefor- dert, intensiv mit den Pflegenden zu kooperieren und die Träger entsprechender Häuser zu veran- lassen, die notwendigen Ressour- cen zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen kann es auch erfor- derlich werden, dass sich die Ärz- te hilfesuchend an ihre Kreisver- Entschließungen

Entschließungen - BLÄK Website · sterium des Innern auf, für den Einsatz der Leitenden Notärzte und Notärzte eine Absicherung der aus ihrer Tätigkeit resultie-renden Haftung

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

538 Bayerisches Ärzteblatt 11/2001

Verbesserung desKatastrophenschutzesanlässlich der aktuellenpolitischen Lage

Die Anschläge vom 11. Septem-ber 2001 in den USA habenüberaus deutlich gemacht, wieverletzlich auch und gerade hochentwickelte Gesellschaften nichtnur durch fahrlässig, sonderndurch terroristisch herbeigeführ-te Katastrophen sind. Insbeson-dere bestehen erhebliche Mängelin der katastrophenmedizini-schen Versorgung bei atomaren,chemischen und biologischenUnfällen beziehungsweise An-griffen. In der Bevölkerung be-steht trotz aller Beschwichtigun-gen erhebliche Verunsicherungund Sorge.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert daher von der Bundes- undden Landesregierungen

• eine bundeseinheitliche Rege-lung des Katastrophenschut-zes, die alle Bundesländer glei-chermaßen erfasst, um dieerforderlichen Maßnahmen ef-fektiv gestalten zu können;

• international geltende Stan-dards der katastrophenmedizi-nischen Präventions- und Ver-sorgungsmaßnahmen;

• den Schutz der Bevölkerungbei kerntechnischen Unfällendurch Vorverteilung der Jodid-tabletten an besonders gefähr-dete Gruppen (Kinder, Jugend-liche, Schwangere, junge Er-wachsene), da nur so einerechtzeitige Hilfe möglich ist;

• den ärztlichen Bereitschafts-dienst und die Rettungsdienstezu verzahnen und durch denregelhaften Einsatz eines qua-lifizierten, erfahrenen ärztli-chen Rettungsdienstleiters, derdie erforderlichen Kräfte undMaßnahmen koordiniert, effi-zienter zu gestalten.

Aufwandsentschädigungfür den „Helfer vor Ort“

Der 54. Bayerische Ärztetag ap-pelliert an die Kostenträger unddie Politik, die Vergütung des„Helfer vor Ort“ so anzuheben,dass zumindest die Unkostengedeckt sind. Angemessen wäreeine Entschädigung ähnlichdem Entgelt für den Einsatz vonEhrenamtlichen im Rettungs-dienst.

Krankenhausalarmpläne

Der 54. Bayerische Ärztetag ap-pelliert an die Träger und Verant-wortlichen der bayerischen Kran-kenhäuser, den im BayerischenKatastrophenschutzgesetz (Arti-kel 8 Absatz 1 KASG) festgelegtenAlarmplan zu sichern. Hierzugehört neben einer jährlichenAktualisierung auch seine Be-übung.

Amtshaftpflicht

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert das Bayerische Staatsmini-sterium des Innern auf, für denEinsatz der Leitenden Notärzteund Notärzte eine Absicherungder aus ihrer Tätigkeit resultie-renden Haftung mittels der Amts-haftung sicherzustellen.

Patientenverfügung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die behandelnden Ärzte, diemit Patienten und deren An-gehörigen eine Vereinbarung ge-troffen haben, im Falle einesKreislaufstillstandes von einerReanimation oder einer Intensiv-therapie abzusehen (Doc-not-re-suscitate – DNR-Order), auf, diesin schriftlicher Form für weiter-behandelnde Ärzte fest und ver-fügbar zu halten.

Ärztliche Fortbildung

Die Verdoppelung des medizini-schen Wissens innerhalb wenigerJahre macht Fortbildung im Sin-ne der Qualitätssicherung bei zu-nehmender Arbeitsbelastung im-mer schwieriger.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert daher die Kostenträger auf,Ressourcen für die notwendigeFortbildung für Ärzte in Klinikund Praxis sicherzustellen. Vonden Tarifpartnern fordert derBayerische Ärztetag eine tariflichfestgeschriebene Arbeitsbefrei-ung mit angemessener Kostener-stattung für Krankenhausärztezur Fortbildung sicherzustellen.

Fortbildungen und Richtlinienfür die Begutachtung vontraumatisierten Menschen wiezum Beispiel Flüchtlingen undFolteropfern

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert, zur Verbesserung der Un-tersuchung und Begutachtungvon traumatisierten Menschen

(Flüchtlinge, Folteropfer, aberauch Menschen nach Entführun-gen oder Großkatastrophen) re-gelmäßige Fortbildungen fürGutachter durchzuführen undRahmenrichtlinien für die Begut-achtung einzuführen.

Novellierung Muster-Weiterbildungsordnung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer auf,auf dem 105. Deutschen Ärztetagim Jahre 2002 einen Beschluss zurNeuordnung der Muster-Weiter-bildungsordnung herbeizufüh-ren. Nach jahrelanger intensiverDiskussion zwischen den chirur-gischen und orthopädischenFachgesellschaften sowie derenBerufsverbänden haben sich dieChirurgen auf eine neue gemein-same Systematik der Weiterbil-dung (common trunk) geeinigt.Die Anträge hierzu liegen derBundesärztekammer seit einemJahr vor. Da die Diskussion öf-fentlich geführt wurde, setzenKrankenhausverwaltungen beider Neustrukturierung von Ab-teilungen bereits diese nochnicht gültige Weiterbildungsord-nung um. Für die chirurgischenFächer ist es dabei vital, dass dieNovellierung der Muster-Weiter-bildungsordnung möglichst bald(105. Deutscher Ärztetag 2002)beschlossen und von den Landes-regierungen übernommen wird.

Der Vorstand der BayerischenLandesärztekammer soll daherbesonders darauf achten, dassGebieten, die eine Änderungender Muster-Weiterbildungsord-nung dringend benötigen, nichtdadurch geschadet wird, dass die-se Novellierung durch andere Ge-biete verzögert wird, die prinzi-piell keine Änderung wollen.

Weiterbildung

Der 54. Bayerische Ärztetag bittetden Vorstand der BayerischenLandesärztekammer, einen Mo-dellversuch zu kombinierter Fach-arztweiterbildung in Klinik undVertragsarztpraxis vorzulegen.

Weiterbildung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer auf,Modelle zur Weiterbildung zuentwickeln, die grenzüberschrei-tend im ambulanten und sta-

tionären Sektor angesiedelt wer-den.

• Für Krankenhausärzte werdenMöglichkeiten geschaffen, Tei-le ihrer Weiterbildung in denPraxen niedergelassener Ver-tragsärzte zu absolvieren.

• Für niedergelassene Vertrags-ärzte werden im Gegenzugstrukturierte Fortbildungsmög-lichkeiten in Krankenhäuserngeschaffen.

Zur Umsetzung solcher Modellesind Möglichkeiten einer finan-ziellen Förderung zu prüfen.

Änderung der Richtlinien zurZuordnung von Zusatzbezeich-nungen zu Gebieten der Wei-terbildungsordnung

Der 54. Bayerische Ärztetag bittetden Vorstand der BayerischenLandesärztekammer, in den„Richtlinien über die Zuordnungvon Zusatzbezeichnungen zu Ge-bieten“ unter „19. Sportmedizin“die Gebiete „Frauenheilkundeund Geburtshilfe“ und „Urolo-gie“ aufzunehmen.

Sicherstellung einer qualifizier-ten Pflege in Alten- und Pflege-heimen in Bayern

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die niedergelassenen Ärzteauf, sich vermehrt für die Situa-tion der älteren Menschen bezie-hungsweise der Pflegebedürfti-gen in Alten- und Pflegeheimenzu engagieren. Ohne Zweifel istes primär Aufgabe der dort täti-gen Pflegekräfte, die eine schwe-re und anspruchsvolle Tätigkeitsowie persönliches Engagementerbringen, die Betreuung dieserPatienten zu gewährleisten. Dazubedarf es entsprechender Ausbil-dung und Fortbildungsmöglich-keiten, eigener Möglichkeitender Qualifizierung, aber auch ei-ner „angemessenen“ Ausstattungmit Sachmitteln und mit Perso-nal aus den unterschiedlichenEbenen der Betreuungsqualifika-tion. Insbesondere die Hausärzte,die die ärztliche Betreuung über-nommen haben, sind aufgefor-dert, intensiv mit den Pflegendenzu kooperieren und die Trägerentsprechender Häuser zu veran-lassen, die notwendigen Ressour-cen zur Verfügung zu stellen. InEinzelfällen kann es auch erfor-derlich werden, dass sich die Ärz-te hilfesuchend an ihre Kreisver-

Entschließungen

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

Bayerisches Ärzteblatt 11/2001 539

bände wenden, damit von Seitender Heimaufsicht entsprechendeSchritte zur Verbesserung der Si-tuation erfolgen.

Versorgung psychisch Krankermit psychotherapeutischerKrankenbehandlung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bundesärztekammer auf,ihren Einfluss gegenüber den po-litisch Verantwortlichen dahin-gehend geltend zu machen, dassdie Versorgung psychisch Kran-ker mit psychotherapeutischerKrankenbehandlung auch wei-terhin zum Kernleistungskatalogder Gesetzlichen Krankenversi-cherung gehört.

Es ist ein Anliegen der Gesamt-ärzteschaft, die Versorgung psy-chisch Kranker in gleichem Maßezu garantieren wie die Versorgungsomatisch erkrankter Patienten.

Sondennahrungen sind keineArzneimittel

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Krankenkassen auf, dieKosten für Sondennahrung nichtden Arzneimitteln zuzurechnen.

Ärztemangel

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer auf,mit allen geeigneten Mitteln dieBundesregierung, die BayerischeStaatsregierung, den BayerischenLandtag und die Öffentlichkeitauf den bereits bestehenden undauf den zu erwartenden massivenMangel an Ärzten hinzuweisen.Aus den bayerischen Kranken-häusern und von niedergelasse-nen Kollegen wird berichtet, dassAiP-Stellen, aber auch Assistenz-arztstellen nicht mehr besetztwerden können. Stellen für eine

Weiterbildung zum Arzt für All-gemeinmedizin sind in großerZahl frei, es finden sich keine Be-werber. Auch in Krankenhausab-teilungen verschiedener Gebietesind Stellen für die Weiterbildungnicht mehr zu besetzen.

Die Organisationsstrukturen, diezu diesem Mangel an Ärzten ge-führt haben, sind nur sehr lang-fristig änderbar. Die Demotiva-tion junger Ärzte führt zu einerFlucht aus der Tätigkeit in Kran-kenhäusern und Arztpraxen.

Es muss alles getan werden, umdieser Entwicklung Einhalt zu ge-bieten.

Arbeitszeitgesetz

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bayerische Staatsregie-rung auf, die Einhaltung des Ar-beitszeitgesetzes in den bayeri-schen Krankenhäusern zu über-wachen. Insbesondere die Vor-schriften über die täglichen undwöchentlichen Höchstarbeits-grenzen werden missachtet, dadie Zeiten der Inanspruchnahmewährend der Bereitschaftsdienstein aller Regel nicht mit berück-sichtigt werden.

Dabei reicht es nicht aus, dass nurdie Dienstpläne überprüft wer-den, stattdessen muss die tat-sächliche Arbeitsleistung (Voll-dienst, Überstunden, Bereit-schaftsdienst) überprüft und be-wertet werden.

Qualitätsgesicherte ärztlicheund pflegerische Versorgungvon Kindern in Krankenhäu-sern ohne eigenständige Kin-derabteilungen

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Träger der Krankenhäu-ser in Bayern auf, die Forderun-

gen der UN-Kinderrechtskon-vention (UNESCO) von 1988, dieErklärung des Weltärztebundesvon Ottawa 1998 und den ein-stimmigen Beschluss der Deut-schen Gesundheitsminister-Kon-ferenz von 1997 zu beachtenund schnellstmöglich flächende-ckend umzusetzen.

Es sind dies:

1. Möglichkeit der Mitaufnahmeeiner Bezugsperson.

2. Pflege durch Kinderkranken-schwestern.

3. Anästhesie durch Fachärztemit nachgewiesenen Erfahrun-gen in der Kinderanästhesie.

4. Mitbehandlung durch denFacharzt für Kinder- und Ju-gendmedizin bei Bedarf.

Die „Arbeitsgemeinschaft Kran-kenhaus in Bayern“ (AKB) wirdaufgefordert, diese Voraussetzun-gen in Zusammenarbeit mit derBayerischen Landesärztekammer,der Kassenärztlichen VereinigungBayerns, dem Krankenhauspla-nungsausschuss und dem Berufs-verband der Kinder- und Jugend-ärzte zu unterstützen und zuerfüllen.

Psychosomatische Versorgungin Kinderkliniken

Der 54. Bayerische Ärztetag be-auftragt den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer, eineLösung folgender Problematik zuerarbeiten:

In den Kinderkliniken wird dienotwendige ganzheitliche Dia-gnostik und Behandlung der Kin-der und Jugendlichen durch dieEinführung der DRG erheblichgefährdet.

Dies betrifft vor allem alle psycho-somatische und psychosozialeDiagnostik und Behandlungs-maßnahmen, die anlässlich einersomatisch orientierten Aufnahmeder Kinder und Jugendlichen deut-lich wird (zum Beispiel bei Neuge-borenen aus Risikofamilien, nachMisshandlungen und Missbrauch,bei Somatisierungsstörungen,nach Entgiftung bei Selbstmord-versuchen, bei Pubertätsmager-sucht und vieles andere).

Hier sind durch relativ geringenzeitlichen Aufwand große Ent-scheidungen für die Kinder undJugendlichen möglich, bis hin zuder Frage, ob sie in Zukunft denWeg in die Gesundheit oder in dieKrankheit nehmen. Dies ist auchvon erheblicher gesundheitsöko-nomischer Bedeutung.

Umwandlung nicht mehr be-darfsnotwendiger Akutbetten

Der 54. Bayerische Ärztetag bittetdie Bayerische Staatsregierung imZusammenhang mit der Ein-führung der DRG, nicht mehr be-darfsnotwendige Akutbetten insogenannte Kurzzeitpflegebettenumzuwandeln.

Es erscheint sinnvoll, wenn inwirtschaftlichem und räumli-chem Zusammenhang mit denKrankenhäusern, insbesonderefür die Betreuung älterer Patien-ten nach einer Akutbehandlung,die in ihrem häuslichen Milieunicht ausreichend gepflegt wer-den können, Pflege- und Betreu-ungsmöglichkeiten unmittelbaram Krankenhaus zur Verfügungstehen. Die ärztliche Betreuungsollte von niedergelassenen Ärz-ten übernommen werden. Für diepflegerische Betreuung könntenaus dem Gesamtpool des Kran-kenhauses Pflegekräfte für Tage,Wochen oder Monate zur Verfü-

Niederbayerische Delegierte Schwäbische Delegierte

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

540 Bayerisches Ärzteblatt 11/2001

gung gestellt werden. Auf dieseWeise könnten für besonders be-lastende Pflegesituationen Entlas-tungszeiten organisiert werden.

Es ist in vermehrtem Umfang da-von auszugehen, dass ältere undmultimorbide Patienten bei ihrerEntlassung aus dem Kranken-haus nicht in der Lage sind, sichselbst zu versorgen. Auch nachambulanten Eingriffen bezie-hungsweise zur Entlastung vonhäuslicher Pflege wäre die Auf-nahme in solche Einrichtungenhilfreich.

Von Seiten des Bayerischen Staats-ministeriums der Finanzen sollteakzeptiert werden, dass für solcheFälle eine generelle Rückzah-lungsverpflichtung aus der Kran-kenhausfinanzierung entfällt.

Qualitätssicherung imKrankenhaus

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Qualitätssicherungsgre-mien der Landes- und Bundes-ärztekammer auf, dafür Sorge zutragen, dass die von externenQualitätssicherungsberatern inKrankenhäusern eingeführtenQualitätssicherungsmaßnahmennicht in den rechtlichen Verant-wortungsbereich der leitendenKrankenhausärzte eingreifen dür-fen.

Liquidationsrecht für speziali-sierte nachgeordnete Kranken-hausärzte

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bayerische Krankenhaus-gesellschaft und die Kranken-hausträger in Bayern auf, qua-lifizierten nachgeordneten Kran-kenhausärzten ein Liquidations-recht für Leistungen einzuräu-men, die sie selbst erbracht ha-ben. Damit wird der Rechtspre-

chung und den Forderungen derGOÄ Rechnung getragen. Die Ein-führung der DRG mit Dokumen-tation von speziellen Diagnosenund Prozeduren und die Zusam-menführung von verschiedenenAbteilungen zu größeren wirt-schaftlichen Einheiten machen ei-ne Anpassung der bisherigen Li-quidationsregelungen nötig.

Berufsordnung für die ÄrzteBayerns (Stand 8. Oktober 2000)

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer auf,dem 55. Bayerischen Ärztetag ei-ne Änderung des § 29 der Berufs-ordnung zur Abstimmung vorzu-legen.

Darin sollen die Sätze 2 + 3 um fol-genden Wortlaut ergänzt werden:

„Dies gilt auch dann, wenn das Li-quidationsrecht Dritten (zum Bei-spiel Krankenhausträger) zustehtund dieser die Ärzte am Liquidati-onserlös beteiligt.

Angemessen ist die Vergütung nurdann, wenn sie auf der Grundlageder tatsächlich erzielten Erlöse desLiquidationsberechtigten (Kranken-hausträger oder Arzt) dem Anteil derArbeitsleistung der ärztlichen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter an derabgerechneten Leistung entspricht.“

Ergänzung des BayerischenKrankenhausgesetzes

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bayerische Staatsregie-rung auf, dem Bayerischen Land-tag eine Gesetzesvorlage zur Be-schlussfassung vorzulegen, mitdem Ziel, das Bayerische Kran-kenhausgesetz um Regelungenzur finanziellen Beteiligung ärzt-licher Mitarbeiter zu ergänzen.Die Gesetzesvorlage könnte sich

an §§ 34 ff. des Landeskranken-hausgesetzes Baden-Württem-berg i. V. m. der Mitarbeiterbetei-ligungsverordnung orientieren,die eine Pflichtbeteiligung derärztlichen Mitarbeiter am Liqui-dationserlös liquidationsberech-tigter Krankenhausärzte regeln.

Korrektur desRegierungsentwurfs zumDRG-Einführungsgesetz

Der 54. Bayerische Ärztetag ap-pelliert an die Bayerische Staats-regierung, sich mit Nachdruckdafür einzusetzen, dass mit Ein-führung des Fallpauschalen-Ab-rechnungssystems in Form der„Diagnosis Related Groups“(DRGs) die Budgetierung im sta-tionären wie auch ambulantenBereich beendet wird.

DRGs

Die Einführung fallbezogenerVergütungssysteme im Kranken-haus (DRGs) kann durch die po-litisch gewollte Verkürzung derstationären Verweildauer bereitsin der Konvergenzphase (ab2005) zu einer Verschlechterungder Patientenversorgung führen.Um dies zu vermeiden, ist derAufbau von Versorgungsstruktu-ren erforderlich, die die stationä-re und ambulante Versorgung zu-sammenführen. Da dies für alleKrankheiten und Diagnosen gilt,soweit sie über DRGs abgerechnetwerden, müssen Versorgungs-strukturen unter Einbeziehungder Ärzteschaft in viel größeremUmfang erarbeitet werden, als diesbisher bei Disease Management-Programmen beabsichtigt ist.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Gesetzgeber auf, mit derendgültigen Einführung derDRGs solange zu warten, bisdiese Strukturen entwickelt sind.

„Diagnostis related Groups“ =„DRGs“

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Politik und die Kassenauf, der zu erwartenden Ver-schiebung der Finanzmittel beider Einführung der DRGs vomambulanten in den stationärenBereich bei gleichzeitiger Zunah-me der Arbeitsbelastung aller Be-teiligten (sowohl im Kranken-haus als auch der Praxen) wirk-sam entgegenzuwirken.

DRGs

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bundesregierung auf, beider Einführung der DRGs die be-sondere Situation der Univer-sitätskliniken zu berücksichtigen.

Die Krankenversorgung an Uni-versitätsklinika hat zusätzlichespezielle Aufgaben, die nicht überdie Budgets Forschung und Leh-re abgewickelt werden können.Auch in Zukunft müssen Univer-sitätsklinika Patienten zu jederZeit und ohne Einschränkungübernehmen. Diesen Patientensollten alle Chancen eröffnetwerden, auch neue Behand-lungsmethoden durch die Auf-nahme in die DRGs erhalten zukönnen.

DRGs

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Politik und die Kassenauf, bei der Einführung der DRGsdie notwendigen Kapazitäten beider zu erwartenden Reduzierungvon Krankenhausbetten und derMehrarbeit im ambulanten Be-reich diese auch zur Verfügung zustellen. Das gilt gleichermaßenfür die ärztliche und pflegerischeBehandlung (mehr Behandlungs-pflege durch Sozialstationen er-forderlich).

Oberbayerische Delegierte Oberfränkische Delegierte

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

Bayerisches Ärzteblatt 11/2001 541

DRGs – Ausbau der Nachsorge

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert von der Bayerischen Staats-regierung und den Vertragspart-nern nach § 17 b KHG dieBereitstellung ausreichender Mit-tel für einen frühzeitigen Ausbaueines ausreichenden, verzahntenund gestaffelten Nachsorgesys-tems. Dies soll gewährleisten,dass zukünftig Patientinnen undPatienten, die dann erwartungs-gemäß nach den Erfahrungen inanderen Ländern als Folge desDRG-Vergütungssystems früh-zeitiger als bisher aus den Klini-ken entlassen werden, auchanschließend individuell ange-passt und medizinisch angemes-sen versorgt werden können. Die-se stationäre und ambulanteNachsorge muss finanziell aus-reichend ausgestattet werden.Evaluierte Modellversuche sindzu fördern und bei guter Evidenzumzusetzen, um die Resultate derAkutbehandlung nicht durchfehlende oder mangelhafteNachsorge zu gefährden. Gleich-zeitig muss eine individuelle An-passung an die soziale Lebenssi-tuation möglich sein, um nichtdas familiäre oder nachbarschaft-liche Unterstützungssystemdurch Überforderung nachhaltigzu beeinträchtigen.

Ärztliche Mehrarbeitfür Dokumentation in Kliniken

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Krankenhausträger drin-gend auf, ärztlichen Arbeitsauf-wand für Dokumentation imZusammenhang mit DRG-Vorbe-reitung korrekt zu erfassen undbei der Stellenplanung zu berück-sichtigen. Diese Kosten müssenbei der Kalkulation der DRGsberücksichtigt werden.

Erhaltung der ärztlichenKörperschaften

Die Entscheidung über Art undUmfang der ärztlichen Versor-gung generell und im Einzelfall,sowie die Qualitätssicherung sollauch künftig Sache der Ärzte undihrer Selbstverwaltungskörper-schaften sein.

Der 54. Bayerische Ärztetagspricht sich deshalb nachdrück-lich gegen Gesetzesvorhaben aus,die der Ärzteschaft die Defini-tionsmacht in medizinischenFragen nehmen und den Bestandder Kassenärztlichen Vereinigun-gen als Garanten für eine umfas-sende und einheitliche Versor-gung der Versicherten gefährden.

Kooperation mitPsychotherapeutenkammer

Der 54. Bayerische Ärztetag be-auftragt den Vorstand und dieGeschäftsführung der Bayeri-schen Landesärztekammer, biszum nächsten Bayerischen Ärzte-tag eine Änderung der Satzungder Bayerischen Landesärzte-kammer vorzubereiten, die eineKooperationskommission zurBayerischen Landesärztekammerfür psychologische Psychothera-peuten und Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeuten vor-sieht.

Pressearbeit

Die Bemühungen des Präsidiumsund des Vorstandes der Bayeri-schen Landesärztekammer umintensive Pressearbeit wird aner-kannt.

Es erscheint aber in der heutigen„mediengeprägten“ Welt not-wendig, diese Arbeit zu intensi-vieren!

Der 54. Bayerische Ärztetag bittetdas Präsidium und den Vorstandder Bayerischen Landesärzte-kammer daher, diese Arbeit wei-ter zu intensivieren und sich„aggressiver“ in den Massenme-dien zu Wort zu melden.

Keine Verlagerung von Zustän-digkeiten der Landesärztekam-mern auf die Bundesärztekam-mer

Der 54. Bayerische Ärztetag bittetden Präsidenten der BayerischenLandesärztekammer nachdrück-lich, im Vorstand der Bundesärz-tekammer auch aus finanziellenGründen darauf hinzuwirken,dass nur diejenigen Aufgaben-stellungen im Bereich der Bun-desärztekammer verbleiben, dieauf Länderebene nicht sinnvollgelöst werden können. WeiterenZentralisierungsbestrebungenauch in diesem Bereich ist eineAbsage zu erteilen.

Übernahme zusätzlicher Auf-gaben durch die Bundesärzte-kammer und deren Finanzie-rung auf Landesebene

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bundesärztekammer ausgegebenen Anlässen nachdrück-lich auf, für neu von der Politikaufgezwungene Aufgabenstel-lungen die zur Durchführungnotwendige finanzielle Ausstat-tung über Staatsmittel einzufor-dern.

Arbeitsgemeinschaft der Lan-desärztekammern in Deutsch-land („Bundesärztekammer“)

Der 54. Bayerische Ärztetag er-mächtigt den Vorstand, die Mit-gliedschaft in der Bundesärzte-kammer zu kündigen. FolgendeGrundforderungen sollten erfülltwerden:

1. Es ist aus Sicht der Delegiertennicht hinzunehmen, dass dieBundesärztekammer nachGutdünken Finanzen von deneinzelnen Landesärztekam-mern in Höhe mehrerer Mil-lionen abfordern kann, ohneirgendwelche Einsparungs-möglichkeiten suchen zu müs-sen. Der Deutsche Ärztetagwird aufgefordert, in Zukunftdie Bundesärztekammer einerstärkeren Kontrolle durch dieLandesärztekammern zu un-terstellen. Die Finanzkommis-sion segnet nach hinreichendbewiesener Praxis lediglich denHaushaltsplan ab. Die frühergepflegte Methode, dass derHaushalt der Bundesärztekam-mer nur im Rahmen der Mög-lichkeiten der einzelnen Lan-desärztekammern gesteigertwerden darf, ist wieder in Kraftzu setzen. Anderenfalls bestehtkeinerlei Anreiz zu wirtschaft-lichem Finanzgebaren.

2. Die Delegierten des Bayeri-schen Ärztetages fordern ener-gisch eine bessere demokra-tisch legitimierte Stimmzahl-verteilung im Vorstand derBundesärztekammer. Diese istnach der Zahl der im jeweiligenKammerbereich tätigen bezie-hungsweise gemeldeten Ärztezu bestimmen.

3. Die seit vielen Jahren beob-achtete Entwicklung, dass derVorstand der Bundesärztekam-mer allen Wünschen der Poli-tik mit finanziellen Auswir-kungen auf die Haushalte derLandesärztekammern und da-mit auf die Beiträge jedes ein-zelnen Arztes ohne nennens-werten Widerstand Folge leis-tet, ist sofort abzustellen. So-fern Wünsche seitens der Poli-tik erhoben werden, muss auchdie Finanzierung durch die Po-

Münchner Delegierte Unterfränkische (1. Reihe) und Oberpfälzer Delegierte

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

542 Bayerisches Ärzteblatt 11/2001

litik geregelt werden. Dies darfaber nicht wieder zu Lasten derÄrzteschaft erfolgen.

An der Bereitschaft zur Diskus-sion, auch zum Disput mit der Po-litik ändert dies nichts. Die Ärz-teschaft ist nach wie vor bereit,ihren Sachverstand in die Dis-kussion einzubringen, sicherlichaber nicht nur in „beratender“Funktion, sondern auch mitStimmrecht! Eine im Konsens mitder Ärzteschaft geregelte Ge-sundheitspolitik wird damit aufbreiterem Fundament ruhen undauch von den Ärzten in den Pra-xen und den Krankenhäuserneher mitgetragen werden können.

Änderung der Satzung derBundesärztekammer

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert eine Änderung der Satzungder Bundesärztekammer, sodasskünftig über ein gewichtetesStimmrecht dem Vorstand derBundesärztekammer ein ernst zu nehmender Legitimitätsan-spruch zuwächst, für die Mehr-heit der deutschen Ärzte ent-scheiden und sprechen zukönnen.

Novellierung derMuster-Berufsordnung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bundesärztekammer auf,dem nächsten Deutschen Ärzte-tag einen Vorschlag zur Ände-rung der Muster-Berufsordnungvorzulegen, der hinsichtlich derAnkündigung des ärztlichenLeistungsangebotes

• dem gewachsenen Informati-onsbedürfnis der Öffentlich-keit Rechnung trägt,

• die neueste Rechtsprechungder obersten Bundesgerichtezum zulässigen Werbeverhal-

ten von Ärzten und anderenFreiberuflern berücksichtigt,

• die auf der Grundlage der Wei-terbildungsordnung erworbe-nen Qualifikationen deutlichmacht,

• Qualifikationsbezeichnungenund Zulassungen anderer Or-ganisationen unter Kenntlich-machung der Herkunft sowieTätigkeitsschwerpunkte auf al-len Medien ankündbar macht,sofern sie nicht berufswidrig,das heißt insbesondere irre-führend sind.

Nach wie vor muss gewährleistetsein, dass der Empfänger einerAnkündigung ärztlichen Leis-tungsangebotes klar erkennenkann, dass es sich um die Ange-bote persönlicher Dienstleistungeines Angehörigen eines freienBerufes handelt und nicht umInstitutionsleistungen irgend-welcher Art.

Bundesärztekammer

Der Haushalt der BayerischenLandesärztekammer steigt imJahr 2002 um 3,63 %.

Trotz der Beitragserhöhung wirdmit einem negativen Jahreser-gebnis und damit erneut mit ei-nem sinkenden Reinvermögengerechnet.

Eine Steigerung des Haushalts derBundesärztekammer für das Ge-schäftsjahr 2002/03 über diesenProzentsatz hinaus kann nichtakzeptiert werden.

Die Zustimmung der BayerischenLandesärztekammer zum Haus-haltsplan der Bundesärzte-kammer für das Geschäftsjahr2002/03 auf dem Deutschen Ärz-tetag 2002 darf nur dann erteiltwerden, wenn

• die Aufwendungen der Bun-desärztekammer um nichtmehr als 4 % und

• der Beitrag der BayerischenLandesärztekammer um nichtmehr als 3,63 %

steigen.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Präsidenten auf, sich imVorstand der Bundesärztekam-mer dafür einzusetzen, dass sichder Haushaltsvoranschlag an diedargestellten Eckwerte hält, wo-bei dazu echte Einsparungen undkein Rückgriff auf sonstige Fi-nanzierungsmöglichkeiten erfor-derlich ist.

Bundesärztekammer

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bundesärztekammernachdrücklich auf, im Gegensatzzu ihrer bisherigen Informations-politik bezüglich der Aktivitätenund Vertragsabschlüsse im Zu-sammenhang mit der Verlegungdes Sitzes der Bundesärztekam-mer nach Berlin (Bauherrenver-trag, Kaufvertrag) die mit denEntscheidungsvorbereitungenund Entscheidungen betrautenGremien (Vorstände, Finanzgre-mien) rechtzeitig und umfassendzu informieren und damit in dieMeinungsbildung und Entschei-dungsfindung einzubinden.

Um Probleme im Zusammen-hang mit dem Kauf einer Immo-bilie in Berlin nicht entstehen zulassen, fordert der Bayerische Ärz-tetag die Bundesärztekammerauf, dem Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer ab so-fort

1. sämtliche bisher vorhandenenVerhandlungsprotokolle zurVerfügung zu stellen, die sichmit dem Thema des Immobi-lienerwerbs beschäftigen,

2. sämtliche vorhandenen Ver-tragsentwürfe oder bereits ab-geschlossene Verträge mit demselben Themenbereich vorzu-legen,

3. auch zukünftige Vertragsent-würfe und Protokolle zeitnahzur Verfügung zu stellen.

Insbesondere unter Berücksichti-gung der bisherigen Anregungen,Vorschläge, Forderungen undAnträge in Bezug auf die finanzi-ellen Konsequenzen für dieBayerische Landesärztekammerbeim Erwerb einer Immobilie fürdie Bundesärztekammer in Berlinhält der Bayerische Ärztetag die-ses Anliegen für legitim undzwingend notwendig.

Der Erwerb einer Immobilie inBerlin muss auch unter den fi-nanziellen körperschaftlichenAspekten (zum Beispiel Haus-haltsrecht) der Landesärztekam-mern gesehen werden, und darfsich nicht allein auf Zahlungs-verpflichtungen auf Grund desVereinsrechts gründen.

Ärztemangel

Der 54. Bayerische Ärztetag ap-pelliert an seinen Präsidentenund an den Vorstand der Bun-desärztekammer, die Arbeitsbe-dingungen der Krankenhausärz-te (über die Arbeitszeitregelun-gen hinaus) als ein Schwerpunkt-thema des nächsten DeutschenÄrztetages vorzusehen.

Arzneimittelversorgung,aut idem-Regelung

Einer Erweiterung der „aut idem“-Regelung, nach der bei patent-freien Arzneimitteln der Arzt imRegelfall nur noch den Wirkstoffverordnen soll und die Auswahldes konkreten Medikamentes

Mittelfränkische Delegierte Delegierte bei der Arbeit

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

Bayerisches Ärzteblatt 11/2001 543

dem Apotheker überlassen wird,erteilt der 54. Bayerische Ärztetageine klare Absage.

Arzneimittelverordnung

Der 54. Bayerische Ärztetag lehntdie von Bundesgesundheitsmi-nisterin Ulla Schmid beabsichtig-te gesetzliche Regelung der gene-rellen „aut idem“-Verordnung vonGenerika ab, insbesondere wegender Gefährdung der Therapie-kontinuität und der Compliancebei den chronisch Kranken.

Absenkung der Mehrwertsteuerauf Arzneimittel

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bundesregierung auf,sich aktiv an Kostendämpfungs-maßnahmen im Gesundheitswe-sen zu beteiligen und den Mehr-wertsteuersatz auf Medikamentezu halbieren. Diese Reduzierungdes Steuersatzes, welche unter an-derem auch einer Anpassung desSteuersatzes auf Arzneimittel in-nerhalb Europas entspräche, wür-de das Gesundheitswesen um ca.2,5 Milliarden Mark entlasten.

Arbeitsteilung bei der am-bulanten pharmakologischenund medizinischen Versorgungunserer Bevölkerung zwischenOffizinapothekern/-innen undniedergelassenen Ärzten/-in-nen

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die bayerischen Apotheke-rinnen und Apotheker auf, diebisher zum Wohle unserer Pati-enten bestehende Partnerschaftbei der Versorgung unserer Be-völkerung in Form einer Arbeits-teilung entsprechend der jeweili-gen Berufsordnung und des Heil-berufekammergesetzes beizube-halten. Die bayerische Ärzteschaftist nicht bereit, eine zunehmendeEinmischung in Diagnostik undTherapie, welche immer häufigerin einzelnen Apotheken prakti-ziert wird, hinzunehmen.

Arzneimittel-Chipkarte

Der 54. Bayerische Ärztetag siehtin der von der Bundesgesund-heitsministerin geforderten Arz-neimittel-Chipkarte weder einegeeignete Maßnahme zur Steige-rung der Arzneimittelsicherheit,noch zur Verbesserung der Über-sicht über die von Patienten kon-sumierten Medikamente (verord-net und rezeptfrei!).

Ebenso lehnt der 54. BayerischeÄrztetag die Umkehrung des „autidem“-Systems ab. Es kann nichtsein, dass der Arzt die Verant-wortung und die Haftung für dieRezeptur und die Arzneimittel-anwendung übernimmt, wohin-

gegen die Auswahl des entspre-chenden Präparates dem Apo-theker überlassen wird.

Medikamenten-Chipkarte

Der 54. Bayerische Ärztetag lehntdie Einführung der sogenanntenPatienten-Chipkarte ab. Sie führtzu mehr Bürokratie und höherenKosten, ohne die Medikamenten-Sicherheit zu verbessern. Struk-turelle Mängel der Arzneimittel-sicherheit werden damit nichtbehoben.

Stattdessen fordert der 54. Bayeri-sche Ärztetag:

1. Die Zulassung neuer Arznei-mittel darf nicht überstürztdurchgeführt werden. Die Zeitder klinischen Prüfung darf inder Regel zwei Jahre nicht un-terschreiten.

2. Das Pharmakovigilanzsystemmuss verbessert werden. Bisherwerden den Aufsichtsbehör-den nur 5000 bis 7000 schwer-wiegende Nebenwirkungendurch die Ärzteschaft gemel-det, obwohl mit ca. 200 000krankenhauspflichtigen arz-neimittelbedingten Erkran-kungen pro Jahr zu rechnen ist.Die pharmakologische Aus-und Weiterbildung der Ärzte-schaft muss verbessert werden.

3. Abhängigkeiten müssen offen-gelegt werden: alle medizini-schen Referenten müssen ihreBeziehungen zu pharmazeuti-schen Firmen darlegen. In wis-senschaftlichen Veröffentli-chungen ist der Anteil derpharmazeutischen Firmen amStudiendesign, Auswertungenund der Darstellung der Ergeb-nisse anzugeben. Von der In-dustrie gesponserte Fortbil-dungsveranstaltungen müssendeklariert werden.

Pharmakologische Fortbildung

Der 54. Bayerische Ärztetag ist derAnsicht, dass das kritische Wis-sen über Arzneimittel, deren In-dikationen, Kontraindikationenund Wechselwirkungen in derbayerischen Ärzteschaft gestärktwerden muss. Der Vorstand solldeshalb die Möglichkeit prüfen,das in Berlin herausgegebene Arz-neimitteltelegramm als Beilagedes Bayerischen Ärzteblattes al-len bayerischen Ärzten zugäng-lich zu machen.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Vorstand weiter auf,durch intensive Fortbildung(zum Beispiel Nürnberger Fort-bildungskongress) die Ärzteschaftzu einer zurückhaltenderen Arz-neiverordnung anzuhalten.

Versorgung mit Kaliumjodid

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bayerische Staatsregie-rung auf, bezüglich der Gefähr-dung der Bevölkerung durch dasAtomkraftwerk in Temelin end-lich die Versorgung der Bevölke-rung mit korrekt dosiertem Kali-umjodid sicherzustellen.

Jodversorgung derBevölkerung

1. Der 54. Bayerische Ärztetagappelliert an das Problembe-wusstsein der Ärzteschaft, füreine Verbesserung der Jodver-sorgung, vor allem für Kinderund Schwangere, zu sorgen.Abgesehen von der Prophylaxevon Jodmangelschäden (Stru-ma, autonome Zellen) nimmteine mit Jod ausreichend ver-sorgte Schilddrüse weniger ra-dioaktives Jod auf als eine „Jod-mangel“-Schilddrüse.

2. Bevorratung und Verteilungvon Jod im Katastrophenfall istnicht gelöst. Die verantwortli-chen Stellen im BayerischenInnenministerium werdendringend aufgefordert, eineweitgehend dezentrale Bevor-ratung und Verteilung mit Ka-lium-Jodid sicherzustellen.

3. Die Rahmenrichtlinien für denKatastrophenfall sind nichtrealistisch (zum BeispielSchutzmaßnahmen nur bis 25 km, Verteilung von Jod prak-tisch erst bei Durchzug der ra-dioaktiven Wolke) und müssendringend überarbeitet werden.

4. Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Vorstand auf, die Fort-

bildung der bayerischen Ärz-tinnen und Ärzte in diesem Be-reich zu intensivieren.

Präoperative Eigenblutspende

Die präoperative Eigenblutspen-de ist eine der wirkungsvollstenMethoden zur Reduzierung desFremdblutverbrauchs. Diese Re-duzierung ist notwendig, umunerwünschte Nebenwirkungenvon Fremdbluttransfusionen zureduzieren, die Blutspende-dienste zu entlasten sowie be-rechtigte Ängste der Patientenvor Bluttransfusionen abzubau-en. Die Ärzteschaft macht bishervon dieser Möglichkeit zu wenigGebrauch. Der 54. Bayerische Ärz-tetag unterstreicht deshalb nocheinmal die Notwendigkeit, diepräoperative Eigenblutspende zufördern und weiter auszubauen.

Ziel des 1999 verabschiedetenTransfusionsgesetzes ist es, dasTransfusionsverhalten transpa-renter zu gestalten und durch ra-tionale Indikationsstellung denFremdblutverbrauch zu reduzie-ren. Die Kontrolle der Aus-führungsbestimmungen diesesGesetzes liegt bei den zuständi-gen Landesbehörden. Diese Über-wachung wird in Bayern zum Teilextrem bürokratisch durchgeführtund behindert damit die Durch-führung der präoperativen Eigen-blutspende, statt sie zu fördern.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Aufsichtsbehörden auf,ihren Aufsichtspflichten in kon-struktiver Weise nachzukommenund damit dem Ziel des Transfu-sionsgesetzes, nämlich der För-derung der präoperativen Eigen-blutspende, gerecht zu werden.

Seminareinladung für Mediziner

Praxisabgabe optimal gestalten und vorbereitenThemenübersicht:* Der Kaufpreis: Bewertungsmethoden, Vorgangsweise bei der Praxiswertbestimmung.* Vertragsgestaltung: Kaufpreissicherung, Arbeitsverhältnisse, Patientenkartei, Schiedsge-

richtsvereinbarung* Die Abwicklung und Gestaltung unter steuersparenden Aspekten* Praxisimmobilie oder Mietvertrag im Betriebsvermögen?Referenten: Ute Hermanns

Diplom-Finanzwirtin, Stb. Mit Tätigkeitsschwerpunkt MedizinerProf. Dr. Wolfgang Merk

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für PraxisbewertungenDr. Carsten Struve

Medizinerberater der MLP AGMichael Herrnböck

Dipl. Betriebswirt (FH), Medizinerberater der MLP AGMittwoch, 28. November 2001

MLP-München X, Frankfurter Ring 211, 80807 München, Tel. 0 89/32 47 41-0, 19.00 bis 21.30 UhrSeminargebühr incl. Getränken und Snacks: DM 75,00

Formlose Anmeldung per Fax oder e-mailFax: 0 89/32 47 41-10, e-mail [email protected]

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54. BAYERISCHER ÄRZTETAG

544 Bayerisches Ärzteblatt 11/2001

Tägliche Sportstunde an denBayerischen Schulen

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Bayerische Staatsregie-rung auf, den Sportunterricht anden Schulen Bayerns stärker alsbisher zu fördern mit dem Ziel, sobald wie möglich die täglicheSportstunde zu realisieren. Eswird weiter beantragt, auchaußerschulische sportliche Akti-vitäten unserer Kinder und Ju-gendlichen großzügig zu unter-stützen.

Kooperation bei Kindern vonDrogenabhängigen

Der 54. Bayerische Ärztetag be-auftragt den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer, dafürzu sorgen, dass in allen bayeri-schen Regionen Kooperations-maßnahmen bezüglich der Ver-sorgung der Kinder von Drogen-abhängigen ermöglicht werden.Ärztliche Kooperationsmaßnah-men müssen auch für Kinder vonAlkoholabhängigen ermöglichtwerden.

Leichenschau gemäß neuerBestattungsverordnung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert das Bayerische Staatsminis-terium für Gesundheit, Ernäh-rung und Verbraucherschutz auf,gemeinsam mit der BayerischenLandesärztekammer für eine an-gemessene Vergütung Sorge zutragen.

Vorläufige Todesbescheinigung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert das Bayerische Staatsminis-terium für Gesundheit, Ernäh-rung und Verbraucherschutz auf,gemeinsam mit der BayerischenLandesärztekammer für eine an-gemessene Vergütung Sorge zutragen.

Abrechnung der Leichenschaunach der Bestattungsverord-nung vom 1. März 2001

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Bundesärztekammer-Ausschuss „Gebührenordnung“auf, schnellstmöglich auf folgen-de Änderung der GOÄ hinzuwir-ken:

1. Einführung einer eigenen Be-suchsgebühr für die Durch-führung der Leichenschau ana-log der bestehenden Ziffernmit jedoch entsprechender Le-gende.

2. Einführung einer GOÄ-Zifferfür das Ausstellen eines vorläu-figen Leichenschauscheines,die die Durchführung beinhal-tet.

3. Anhebung der Gebühr für dieGOÄ-Nr. 100 auf Grund derAnforderungen nach §§ 3 und4 der Bestattungsverordnung.

Berichtsgebühr der Rentenver-sicherungen (BfA, LVAs)

Der 54. Bayerische Ärztetag be-auftragt den Vorstand der Bayeri-schen Landesärztekammer, alleHebel in Bewegung zu setzen,dass der vertragslose Zustand zwi-schen der Ärzteschaft und dengesetzlichen Rentenversicherun-gen zu einem befriedigendenAbschluss gebracht wird. Die alteRegelung darf auf keinen Fall fort-geschrieben werden.

Gesetz über die Entschädigungvon Zeugen und Sachverstän-digen (ZSEG)

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Politik auf, die längst fäl-lige Anhebung der Gebührengemäß ZSEG endlich zu realisie-ren.

Approbationsordnung

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert den Bundesrat auf, die neueApprobationsordnung noch indieser Legislaturperiode zu ver-abschieden. Seit Jahren liegt einevon allen zuständigen Gremienverabschiedete Approbations-ordnung der Bundesregierungzur Verabschiedung vor. Auch

von Gesundheitsministerin UllaSchmidt wurde eine schnelle Ver-abschiedung versprochen. DieAusbildung der Medizinstuden-ten nach dem aktuellen Stand derMedizin ist nur innerhalb einerneuen Approbationsordnungmöglich.

Ausufernde Verwaltungstätig-keit von Ärzten

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert die Politik und die Kassenauf, die zunehmende Verwal-tungstätigkeit, einzuschränkenund diese nicht durch Ein-führung von immer mehr Prüf-ebenen (Aufrüstung des MDK!)weiter zu vergrößern.

Katastrophenmedizin

Angesichts der aktuellen politi-schen Lage wird wieder der Rufnach Ausbau der Katastrophen-medizin und dem Abbau demo-kratischer Grundrechte laut. Der54. Bayerische Ärztetag betont,dass Ausbau von Katastrophen-medizin nicht die Ursachen vonTerror und Gewalt berührt, son-dern, wenn überhaupt, Sympto-me behandelt. Weltweite Sicher-heit kann nur erreicht werdendurch den Aus- und Aufbau sta-biler Sozialsysteme und gerechteVerteilung der Ressourcen dieserWelt. Ausreichende Gesund-heitsfürsorge ist eine Vorausset-zung dieses Zieles.

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert deshalb von der Bundesre-gierung einen massiven Ausbauder Hilfen zum Aufbau effektiverGesundheitswesen in Ländernder sogenannten Dritten Welt alsBeitrag zur Bekämpfung von Ge-walt und Ungerechtigkeit in derWelt.

Modellprojekt zum Gesamt-planverfahren nach § 46 BSHG:Aushebelung der ärztlichenSchweigepflicht und Weiterga-be sensibler ärztlicher Daten anSachbearbeiter der Sozialämterohne Vorschaltung eines medi-zinischen Dienstes

Das vom Verband der bayeri-schen Bezirke vorgesehene Mo-dellprojekt zur Umsetzung desGesamtplanverfahrens für psy-chisch Kranke und Suchtkrankenach § 46 BSHG, das ab Februar2002 im Landkreis Traunstein er-probt werden soll, bedeutet in derjetzt geplanten Form eine gravie-rende Gefährdung des Vertrau-ensverhältnisses von Arzt und Pa-tient und verletzt die ärztlicheSchweigepflicht. Der 54. Bayeri-sche Ärztetag appelliert daher: Esdarf deshalb in der jetzigen Formnicht umgesetzt werden.

UnerwünschteWerbefax-Zusendungen

Der 54. Bayerische Ärztetag for-dert

• den Gesetzgeber auf, mit ge-eigneten, unter anderem straf-rechtlichen Maßnahmen dasUnwesen der anonymen undunerwünschten Werbefax-Zu-sendungen einzudämmen;

• die Ärzteschaft auf, grundsätz-lich auf Werbefax-Angebote,die im Übrigen meist sehr teu-re Antwort-Faxnummern an-bieten, nicht einzugehen.

Schriftliches Einverständniszur Datenspeicherung inPraxisnetzen

Der 54. Bayerische Ärztetagmacht Ärztinnen und Ärzte da-rauf aufmerksam, dass im Zu-sammenhang mit Praxisnetzendie Zusammenführung von Pa-tientendaten der Zustimmungdes Patienten bedarf (§ 73 Absatz1 b SGB V). Der Patient ist um-fassend darüber zu informieren,dass Daten von einzelnen Mit-gliedern des Netzes an einer Stel-le – in der Regel beim Hausarzt –zusammengeführt werden. Inso-fern ist im Gegensatz zur geziel-ten Überweisung beziehungswei-se bei der Weiterbetreuung nacheinem Krankenhausaufenthaltnicht von einem konkludentenEinverständnis des Patienten aus-zugehen.

Quellen: BMG, VDAK Foto: ABDA 107 0901

4,- / 4,50/5,-je Packung(größenabhängig)

Arzneimittel

Verbandmittel

Heilmittel

Fahrkosten*

Hilfsmittel

Zahnersatz

Krankenhausbehandlung

Mütterkuren

Anschlussreha

Stationäre Vorsorge-und Rehamaßnahmen

Patienten-Zuzahlungen in EuroZuzahlungshöhe für Krankenkassenleistungen ab Januar 2002

4 je Mittel

15% der Kosten

13

20% der Kosten, diedie Kasse übernimmt

35% bis 50% der Kosten(je nach Bonus)

9 je Tag

9 je Tag

9 je Tag(max. 14 Tage)

9 je Tag

*nur für bestimmte Transporte, z.B. Rettungswagenvorläufige Angaben

Bundesregierung wirbt um Akzeptanz

Ab dem 1. Januar 2002 ist der Euro in Deutschland alleinigesgesetzliches Zahlungsmittel. Im Bereich des Gesundheitswe-sens heißt das unter anderem, dass die Versicherten ihre Zu-zahlungen künftig in Euro zu leisten haben. Wie die Nenn-werte dann aussehen, das ist im „Achten Euro-Einführungs-gesetz“ geregelt. Bei Beträgen, „die den Bürger direkt be-treffen“ heißt es da, wird grundsätzlich bei der Umrechnungdie Abrundung angestrebt, „um die Akzeptanz … zu erhöhen.“