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PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 6319 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 8176/09 (Presse 73) 1 DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION DE 8176/09 (Presse 73) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2935. Tagung des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie Brüssel, den 30./31. März 2009 Präsident Peter BENDL Minister für Verkehr der Tschechischen Republik Ivan LANGER Minister des Innern der Tschechischen Republik

MITTEILUNG AN DIE PRESSE Verkehr, Telekommunikation und ...europa.eu/rapid/press-release_PRES-09-73_de.pdf7.IV.2009 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen

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P R E S S E

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8176/09 (Presse 73) 1 DE

RAT DEREUROPÄISCHEN UNION DE

8176/09 (Presse 73)

(OR. en)

MITTEILUNG AN DIE PRESSE

2935. Tagung des Rates

Verkehr, Telekommunikation und Energie

Brüssel, den 30./31. März 2009

Präsident Peter BENDL Minister für Verkehr der Tschechischen Republik Ivan LANGER Minister des Innern der Tschechischen Republik

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 2 DE

Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung

Verkehr

Der Rat hat eine öffentliche Orientierungsaussprache über den Entwurf einer Eurovignette-Richt-linie geführt und seine Vorbereitungsgremien aufgefordert, mit der Prüfung dieses Vorschlags fort-zufahren.

Der Rat hat sich in öffentlicher Beratung auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der bestehenden Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, verständigt.

Der Rat einen Beschluss zur Billigung des europäischen Generalplans für das Flugverkehrs-management des Projekts SESAR angenommen und eine Entschließung zu bestimmten Aspekten der weiteren Gestaltung dieses Plans verabschiedet.

Ferner hat der Rat Schlussfolgerungen zu den nachstehenden Punkten angenommen:

– zur Mitteilung der Kommission "Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrs-systeme in Europa";

– zur Mitteilung der Kommission über die strategischen Ziele und Empfehlungen für die See-verkehrspolitik der EU bis 2018;

– zum europäischen Seeverkehrsraum ohne Grenzen.

Telekommunikation

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Eine barrierefreie Informationsgesellschaft" ange-nommen.

Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf die Informations- und Kommunikationstechnologien und die Möglichkeiten zur Ankurbelung der EU-Wirtschaft durch die IKT geführt.

7.IV.2009

1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.

Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.

Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich.

8176/09 (Presse 73) 3 DE

INHALT1

TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5

ERÖRTERTE PUNKTE

LAND TRANSPORT .......................................................................................................................... 7

Eurovignette ......................................................................................................................................... 7

Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben................................................................................................................................................. 8

INTERMODALER VERKEHR UND VERNETZUNG..................................................................... 9

Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa - Schlussfolgerungen des Rates .............................................................................................................................................. 9

LUFTVERKEHR............................................................................................................................... 18

SESAR - Generalplan für das Flugverkehrsmanagement – Schlussfolgerungen des Rates .............. 18

Luftverkehrsabkommen mit Kanada.................................................................................................. 22

SEEVERKEHR.................................................................................................................................. 23

Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr ........................................................................... 23

Seeverkehrspolitik der EU bis 2018 – Schlussfolgerungen des Rates ............................................... 24

EU-Seeverkehrsraum ohne Grenzen – Schlussfolgerungen des Rates .............................................. 31

TELEKOMMUNIKATION............................................................................................................... 36

"Eine barrierefreie Informationsgesellschaft" – Schlussfolgerungen des Rates ................................ 36

Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf die Informations- und Kommunikationstechnologien ........................................................................................................... 43

SONSTIGES ...................................................................................................................................... 44

VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG ........................................................ 47

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 4 DE

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE

VERKEHR

– Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge .......................................................................................... 48

– Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt mit Kanada.............................................................................. 48

– Abkommen über Luftverkehrsdienste mit Korea, Vietnam und der Mongolei ..................................................... 49

– Abkommen mit der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über Luftverkehrsdienste................... 49

– Technische Überwachung der Kraftfahrzeuge ...................................................................................................... 50

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

– Externer Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank ........................................................................................ 50

HAUSHALT

– Anpassungen der Finanzierung des EU-Haushalts................................................................................................ 51

WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

– Gefährliche Stoffe und Zubereitungen – Regelungsverfahren mit Kontrolle........................................................ 51

FORSCHUNG

– Abkommen EU–Russland über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit............................................ 52

– Abkommen EU–USA über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit .................................................. 52

BINNENMARKT

– Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge........................................................................................................ 52

LANDWIRTSCHAFT

– Für eine besondere Ernährung bestimmte Lebensmittel........................................................................................ 53

UMWELT

– Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen............................................... 53

IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFASSTER BESCHLUSS

– Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea........................................................................................ 53

ERNENNUNGEN

– Ausschuss der Regionen........................................................................................................................................ 54

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 5 DE

TEILNEHMER

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien: Vincent VAN QUICKENBORNE Minister für Unternehmung und Vereinfachung Etienne SCHOUPPE Staatssekretär für Mobilität, dem Premierminister

beigeordnet

Bulgarien: Petar Vassilev MUTAFCHIEV Minister für Verkehr Plamen VATCHKOV Präsident der Staatlichen Agentur für IKT

Tschechische Republik: Petr BENDL Minister für Verkehr Ivan LANGER Minister des Innern Lenka PTÁČKOVÁ MELICHAROVÁ Stellvertreterin des Ministers des Innern, zuständig für

europäische Angelegenheiten Pavel ŠKVÁRA Stellvertreter des Ministers für Verkehr Martin TLAPA Stellvertreter des Ministers für Industrie und Handel,

Abteilung Europäische Union

Dänemark: Lars BARFOED Minister für Verkehr

Deutschland: Engelbert LÜTKE DALDRUP Staatssekretär, Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung Bernd PFAFFENBACH Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie Estland: Gert ANTSU Stellvertreter des Ständigen Vertreters

Irland: Noel AHERN Staatsminister im Ministerium für Verkehr (mit

besonderer Zuständigkeit für Straßensicherheit)

Griechenland: Evripidis STYLIANIDIS Minister für Verkehr und Kommunikation Anastasios PAPALIGOURAS Minister für die Handelsmarine, das Ägäische Meer und

Inselpolitik

Spanien: Magdalena ÁLVAREZ ARZA Ministerin für Infrastrukturen und Verkehr Francisco ROS PERÁN Staatssekretär für Telekommunikation und für die

Informationsgesellschaft

Frankreich: Dominique BUSSEREAU Staatssekretär für Verkehr Nathalie KOSCIUSKO-MORIZET Staatssekretärin für Zukunftsfragen und die Entwicklung

der digitalen Wirtschaft

Italien: Altero MATTEOLI Minister für Infrastruktur und Verkehr

Zypern: Nicos NICOLAIDES Minister für Kommunikation und öffentliche Arbeiten

Lettland: Kaspars GERHARDS Minister für Verkehr und Kommunikation

Litauen: Eligijus MASIULIS Minister für Verkehr und Kommunikation

Luxemburg: Jean-Louis SCHILTZ Minister für Zusammenarbeit und humanitäre

Massnahmen, Minister für das Post- und Fernmeldewesen, Minister der Verteidigung

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 6 DE

Ungarn: Lajos CSEPI Unterstaatssekretär, Ministerium für Verkehr,

Kommunikation und Energie

Malta: Austin GATT Minister für Infrastruktur, Verkehr und Kommunikation

Niederlande: Camiel EURLINGS Minister für Verkehr, öffentliche Arbeiten und

Wasserwirtschaft

Österreich: BURES, Doris Bundesministerin für Verkehr, Innovation und

Technologie

Polen: Magdalena GAJ Stellvertretende Ministerin für Infrastruktur Maciej JANKOWSKI Unterstaatssekretär, Ministerium für Infrastruktur

Portugal: Mário LINO Minister für öffentliche Arbeiten, Verkehr und

Kommunikation José MARIANO GAGO Minister für Wissenschaft, Technologie und Hochschulen

Rumänien: Radu BERCEANU Minister für Verkehr und Infrastruktur Marius CONSTANTIN FECIORU Staatssekretär, Ministerium für Kommunikation und die

Informationsgesellschaft

Slowenien: Patrik VLAČIČ Minister für Verkehr Jozsef GYÖRKÖS Staatssekretär, Ministerium für Hochschulen,

Wissenschaft und Technologie

Slowakei: Ľubomír VÁŽNY Minister für Verkehr, Post und Telekommunikation

Finnland: Anu VEHVILÄINEN Ministerin für Verkehr

Schweden: Åsa TORSTENSSON Ministerin für Infrastruktur Leif ZETTERBERG Staatssekretär bei der Ministerin für Infrastruktur

Vereinigtes Königreich: Geoff HOON Minister für Verkehr Lord CARTER of BARNES Parlamentarischer Staatssekretär für Kommunikation,

Technologie und Rundfunk

Kommission: Antonio TAJANI Vizepräsident Viviane REDING Mitglied

7.IV.2009

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ERÖRTERTE PUNKTE

LAND TRANSPORT

Eurovignette

Der Rat hat in öffentlicher Beratung einen Sachstandsbericht des Vorsitzes über einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (7546/09) zur Kenntnis ge-nommen.

Der Rat hat sich ferner im Rahmen einer Orientierungsaussprache insbesondere mit der Staupro-blematik befasst und die Vorbereitungsgremien des Rates aufgefordert, mit der Prüfung des vorge-nannten Vorschlags fortzufahren. Die Vorbereitungsgremien des Rates werden sich vornehmlich mit folgenden noch offenen Fragen beschäftigen: Anwendungsbereich der Richtlinie, Staugebühren einschließlich Höchstbeträge, Aktionsplan, Zweckbindung und Gebiete in Randlage.

Unterschiedliche Standpunkte bezüglich der Staugebühren sind nach wie vor das größte Hindernis für eine Einigung. Auch wenn der tschechische Vorsitz Kompromissvorschläge wie die Verschie-bung der Einführung von Staugebühren vorgelegt hat (Einzelheiten finden sich in Dok. 7546/09), vertraten die Mitgliedstaaten dennoch nach wie vor divergierende Standpunkte. Vor einer endgülti-gen Entscheidung über den Richtlinienentwurf sind weitere Überlegungen darüber anzustellen, wie der komplexe Sachverhalt auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage am besten anzugehen wäre.

Ziel des Vorschlags der Kommission ist es, die Mitgliedstaaten zu einer differenzierten Gebühren-erhebung zu bewegen, um die Effizienz und die Umweltverträglichkeit des Güterkraftverkehrs zu erhöhen. Außerdem wird ein Gebührensystem vorgesehen, dem zufolge die Mitgliedstaaten die Straßenbenutzungsgebühren abhängig von den durch den Güterkraftverkehr verursachten externen Kosten in Bezug auf Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Staus berechnen und variieren kön-nen, indem das Nutzerprinzip ("Nutzer zahlt") und das Verursacherprinzip ("Verschmutzer zahlt") eingeführt werden. Mittels solcher Gebühren werden Transportunternehmer dazu angehalten, um-weltfreundlichere und kraftstoffsparende Fahrzeuge einzusetzen, Strecken mit einem geringeren Verkehrsaufkommen zu wählen, die Beladung ihrer Fahrzeuge zu optimieren und Infrastrukturen effizienter zu nutzen.

Die Kommission hat ihren Vorschlag im Juli 2008 vorgelegt (11857/1/08). Dieser Vorschlag ist auf der letzten Tagung des Rates (Verkehr) im vergangenen Dezember unter französischem Vorsitz er-örtert worden. Das Europäische Parlament hat im März 2009 in erster Lesung Stellung genommen (7419/09).

7.IV.2009

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Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben

Der Rat hat sich in öffentlicher Beratung auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Perso-nen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, verständigt (7577/09).

Mit ihren gemeinsamen Regeln sichert die bestehende Richtlinie einen Mindeststandard für die so-ziale Sicherheit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Straßenverkehr ausüben – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit des in diesem Sektor tätigen Fahrpersonals, aber auch zur Erhöhung der Straßensicherheit und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.

Bei der Verabschiedung der Richtlinie 2002/15/EG einigten sich Rat und Parlament darauf, dass sie ab dem 23. März 2009 grundsätzlich für selbständige Fahrer gelten sollte; die Kommission wurde aufgefordert, spätestens zwei Jahre vor diesem Termin beiden Organen einen Bericht und an-schließend einen Legislativvorschlag vorzulegen. Dementsprechend hat die Kommission im Okto-ber 2008 ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG unterbreitet (14461/08).

In dem vom Rat gebilligten Text ist im Einklang mit den im Kommissionsvorschlag enthaltenen Grundsätzen vorgesehen, dass selbständige Fahrer von der Anwendung der Richtlinie auszunehmen sind. Hierdurch sollte jedoch dem Recht der Mitgliedstaaten, die Richtlinie 2002/15/EG auch auf diese Kategorie von Kraftfahrern anzuwenden, nicht vorgegriffen werden.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat im März 2009 den Vorschlag der Kommission abgelehnt. Er wird auf der Plenartagung im Mai 2009 zur Abstimmung vorgelegt.

7.IV.2009

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INTERMODALER VERKEHR UND VERNETZUNG

Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa - Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

UNTER HINWEIS AUF

– die Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE),

– die Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft,

– die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo),

– die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen,

– die Mitteilung der Kommission "Ökologisierung des Verkehrs" vom 8. Juli 2008,

– die Mitteilung der Kommission "Für ein mobiles Europa – Nachhaltige Mobilität für unse-ren Kontinent – Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001" vom 22. Juni 2006,

7.IV.2009

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– die Mitteilung der Kommission "Aktionsplan Güterverkehrslogistik" vom 18. Oktober 2007,

– die Mitteilung der Kommission "Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative 'Intelligentes Fahrzeug'",

– die Mitteilung der Kommission "Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrs-sicherheit – Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe",

– die Mitteilung der Kommission "i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung",

– die Mitteilungen der Kommission "Zweite eSafety-Mitteilung – Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern" vom 14. September 2005 und "Neue Impulse für eCall – ein Aktionsplan (dritte eSafety-Mitteilung)" vom 23. November 2006,

– die Mitteilung der Kommission über die Initiative "Intelligentes Fahrzeug" – "Sensibilisie-rung für die Bedeutung der IKT für intelligentere, sicherere und sauberere Fahrzeuge" vom 15. Februar 2006,

– das Grünbuch der Kommission "Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt" vom 25. September 2007,

– die Entschließung 94/C 309/01 des Rates vom 24. Oktober 1994 zur Telematik im Ver-kehr, die Mitteilung der Kommission vom 4. November 1994 über Telematikanwendungen im Europäischen Verkehrswesen und die Entschließung 95/C 264/01 des Rates vom 28. September 1995 zum Einsatz der Telematik im Straßenverkehr,

– die Mitteilung der Kommission über eine Gemeinschaftsstrategie und Rahmenbedingungen für den Einsatz der Straßenverkehrstelematik in Europa und erste Aktionsvorschläge vom 20. Mai 1997 und die dazugehörigen Schlussfolgerungen des Rates (Verkehr) vom 17. Juni 1997,

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 11 DE

– die Empfehlung der Kommission vom 4. Juli 2001 zur Entwicklung rechtlicher und wirt-schaftlicher Rahmenbedingungen für die Beteiligung der Privatwirtschaft am Einsatz tele-matikgestützter Verkehrs- und Reiseinformationsdienste (VRI-Dienste) in Europa,

IN DER ERWÄGUNG, DASS

– Mobilität ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der europäischen Bürger und für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ist;

– die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit kontinuierlicher Anstrengungen bedarf;

– der Verkehrssektor die Verantwortung hat, einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten;

– eine stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung des Verkehrssektors weniger Umweltschäden, weniger Staus und weniger Verkehrsunfälle zur Folge hätte;

– intelligente Verkehrssysteme (IVS) wesentlich zum Erreichen der Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik auf kommunaler, nationaler und europäischer Ebene beitragen dürften, wobei Aspekten der Einbindung verschiedener Verkehrsträger ("Multimodalität") Rech-nung zu tragen ist;

– IVS einen Beitrag zur Entwicklung effizienter, sicherer und umweltfreundlicher Verkehrs-dienste leisten, Marktchancen für die europäische Wirtschaft eröffnen und deren Wettbe-werbsgrundlage verbessern dürften;

– die Einführung von IVS zu einer besseren Mobilität in den Städten und zu weniger Staus, niedrigeren CO2-Emissionen und geringerem Energieverbrauch führen kann, indem bei-spielsweise das Angebot an nachhaltigen Alternativen im Verkehr – Straßenbahnen, U-Bahnen, Zügen, Bussen, Oberleitungsomnibussen, Fahrgemeinschaften usw. – erweitert wird;

– es für die vollständige Ausschöpfung des Potenzials von IVS erforderlich ist, dass die ein-geführten Systeme und Anwendungen eine angemessene Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität der Dienste bewirken, die dem Nutzer auf europäischer Ebene angeboten werden;

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 12 DE

– die laufenden Arbeiten in den einschlägigen internationalen Foren berücksichtigt werden sollten;

– das derzeitige – überwiegend auf private Initiativen gestützte – Geschäftsmodell für die Einführung von IVS im europäischen Straßenverkehr seine Grenzen hat und daher eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor notwendig ist;

– ein integrierter gemeinschaftlicher Ansatz mit einer Kombination aus legislativen Maßnah-men, Normung und finanzieller Unterstützung bei ähnlichen IVS-Initiativen wie ERTMS, VTMIS/AIS und RIS erfolgreich angewandt wurde;

– Investitionen in die Einführung von IVS die Innovation fördern dürften sowie hochwertige Arbeitsplätze schaffen und kurzfristig soziale und wirtschaftliche Vorteile bewirken kön-nen, die angesichts der derzeitigen finanziellen und wirtschaftlichen Lage besonders wich-tig sind;

– die laufenden Arbeiten am transeuropäischen Straßennetz im Rahmen des Projekts Easy-Way eine Plattform für die koordinierte IVS-Einführung im Straßenverkehr der EU bieten;

– die Auswahl und Einführung von IVS-Anwendungen und -Diensten sich auf eine Bedarfs-analyse, in die erforderlichenfalls auch Pilotprojekte einzubeziehen sind, und auf die Grundsätze der Subsidiarität, Wirksamkeit, Rentabilität, geografischen Kontinuität, Intero-perabilität und Ausgereiftheit stützen müssen;

– der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum begrenzt werden sollte –

(1) BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 mit dem Titel "Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa" und NIMMT KENNTNIS von dem dazugehörigen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr;

7.IV.2009

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(2) ERSUCHT den Vorsitz, im Rahmen der Beratungen über den Vorschlag für eine IVS-Richtlinie eine spezielle Arbeitssitzung einzuberufen, damit alle konkreten Schritte, die in dem im Dezember 2008 vorgelegten Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrs-systeme in Europa genannt sind, erörtert werden können und Klarheit über diese Schritte geschaffen werden kann;

(3) UNTERSTÜTZT die von der Kommission dargelegten globalen Ziele und grundsätzlich auch die von ihr benannten Prioritäten für die Beschleunigung und Koordinierung der Ein-führung von IVS in der EU;

(4) BESTÄRKT die Kommission darin, für einen europaweiten Rechtsrahmen zu sorgen, der Spezifikationen in Bezug auf die Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität von IVS-Diensten und gegebenenfalls die Effizienz im grenzüberschreitenden Verkehr enthält. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sind Entscheidungen über die Einführung und den Ein-satz von IVS Angelegenheit der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Privatwirtschaft. Bei der weiteren Umsetzung von IVS sollte die in bestimmten Mitgliedstaaten bereits be-stehende IVS-Infrastruktur hinsichtlich des technologischen Fortschritts und des finanziel-len Aufwands berücksichtigt werden;

(5) BESTÄTIGT die Notwendigkeit, weiterhin bestehende und künftige Hindernisse für die Einführung von IVS in der EU zu ermitteln und eine kurz-, mittel- und langfristige Strate-gie zur Beseitigung dieser Hindernisse zu entwickeln, um die Kompatibilität, Interoperabi-lität und Kontinuität von IVS-Diensten gegebenenfalls durch Regulierung, Normung, For-schung und Entwicklung, Anreize sowie Fördermittel der Gemeinschaft nach Maßgabe des geltenden Finanzrahmens zu gewährleisten;

(6) HEBT HERVOR, dass für jeden einzelnen Verkehrsträger und verkehrsträgerübergreifend IVS entwickelt werden müssen, die zum Erreichen der Ziele einer nachhaltigen Verkehrs-politik beitragen, wobei Aspekten der "Multimodalität" Rechnung zu tragen ist;

7.IV.2009

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(7) ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihre Arbeit zur Ermittlung und Besei-tigung aller Hindernisse für die Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität von IVS-Systemen und -Diensten zu beschleunigen und die funktionalen Spezifikationen festzule-gen, um die Normung auf europäischer Ebene anzustoßen und voranzubringen und die Re-alisierung transeuropäischer Anwendungen zu erleichtern, und zwar im Hinblick auf fol-gende Ziele:

– optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reiseinformationen durch die ent-sprechenden Nutzer;

– Verkehrsverlagerung, Kombination von Verkehrsträgern und optimale Nutzung von IVS-Diensten für den intermodalen Verkehr;

– Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement auf den europäischen Verkehrskorridoren und in Ballungsräumen;

– mehr Sicherheit im Straßenverkehr;

– effektive Einbindung des Fahrzeugs in die Verkehrsinfrastruktur;

(8) BESTÄTIGT den von der Kommission im Aktionsplan dargelegten vorläufigen Zeitplan;

(9) ERSUCHT die Kommission zu sondieren, wie die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Mobilitätskomforts gefährdeter Straßenverkehrsteilnehmer und von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder eingeschränktem Orientierungssinn vorange-bracht werden können;

(10) IST in dieser Hinsicht DER AUFFASSUNG, dass insbesondere die folgenden Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden sollten, indem IVS verkehrsträgerübergreifend und gestützt auf die Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Sektor besser integriert und koordiniert werden:

(10.1) Definition der erforderlichen Anforderungen für folgende Zwecke:

i) grenzüberschreitende Bereitstellung korrekter Echtzeit-Verkehrs- und -Reiseinforma-tionen für die IVS-Nutzer;

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ii) Erhebung von Straßen- und Verkehrsdaten und deren Weiterleitung an die Anbieter von IVS-Diensten sowie entsprechende Maßnahmen für Veranstaltungen und Krisensituationen;

iii) im Rahmen des Möglichen Bereitstellung vorhandener, zugänglicher und korrekter Straßen- und Verkehrsdaten für digitale Karten für Hersteller digitaler Karten und für Dienstleister;

iv) möglichst kostenlose Bereitstellung von "allgemeinen Verkehrsnachrichten"

– insbesondere über Situationen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beein-trächtigen (beispielsweise Staus oder Unfälle),

– sowie Mindestinhalt dieser Nachrichten;

(10.2) Definition der Mindestanforderungen bzw. unverzichtbaren Anforderungen an die ver-kehrsträgerübergreifende Kontinuität der IVS-Dienste im Bereich des Güter- und des Personenverkehrs entlang den Verkehrskorridoren sowie in und zwischen Städten;

(10.3) Festlegung der erforderlichen Maßnahmen,

i) um innovative Technologien bei der Erstellung von IVS-Anwendungen für die Güterverkehrslogistik zu nutzen;

ii) um die harmonisierte Einführung eines interoperablen EU-weiten eCall-Systems auf der Grundlage von Zusammenarbeit und entsprechender Normung zu fördern;

iii) um die europäische Rahmenarchitektur für intelligente Verkehrssysteme zu ent-wickeln, bei der speziell die Interoperabilität von IVS, die Kontinuität der Dienste und verkehrsträgerübergreifende Aspekte berücksichtigt werden und die es den Mit-gliedstaaten und ihren zuständigen Behörden ermöglicht, in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft eine eigene IVS-Architektur für die Mobilität auf nationaler, regio-naler und kommunaler Ebene zu entwickeln;

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iv) um die Sicherheit der Straßennutzer in Bezug auf die im Fahrzeug befindliche Mensch-Maschine-Schnittstelle und die Verwendung mobiler Geräte sowie die Sicherheit der bordeigenen Geräte zu verbessern;

v) um für Lkws und Nutzfahrzeuge IVS-gestützte Reservierungs- und Informationssys-teme für sichere Rastplätze bereitzustellen;

vi) um unterschiedliche IVS-Anwendungen in einer offenen Plattform zu integrieren, die es ermöglicht, Fahrzeuge mit einem einzigen Bordgerät auszustatten;

vii) um die Einführung moderner Fahrerunterstützungssysteme mit einem größtmög-lichen Potenzial für die Reduzierung von Verletzungen und die Rettung von Men-schenleben zu fördern;

viii) um eine Norm für offene Schnittstellen vorzulegen und so die Kommunikationsab-läufe im Fahrzeug, zwischen Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeugen und straßen-seitiger Infrastruktur zu erleichtern;

ix) um die Entwicklung, das Testen und die Einführung kooperativer Systeme (Fahr-zeug–Fahrzeug und Fahrzeug–Infrastruktur) weiter voranzubringen;

(11) ERSUCHT die Kommission, sich bis spätestens Ende 2011 mit den Aspekten der Sicher-heit und des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Datenverar-beitung durch IVS-Anwendungen und -Dienste sowie mit Haftungsfragen bei der Nutzung von IVS-Anwendungen und insbesondere fahrzeuginternen Sicherheitssystemen zu befassen;

(12) FORDERT die Kommission AUF, ein Instrumentarium zur Unterstützung von Investi-tionsentscheidungen über IVS-Anwendungen und -Dienste zu entwickeln sowie Leitlinien für die Förderung von IVS-Einrichtungen und -Diensten mit öffentlichen Finanzmitteln zu erstellen;

(13) BESTÄRKT die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, unter umfassender Achtung des Subsidiaritätsprinzips und im Hinblick auf die Vermeidung von Funktionsstörungen eine spezielle IVS-Kooperationsplattform zu schaffen, an der sich je nach Sachlage natio-nale, regionale oder kommunale Behörden und die Privatwirtschaft beteiligen, um IVS-Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in Regionen und Städten Vorrang zu gewähren;

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(14) FORDERT die Kommission AUF, nötigenfalls einen Auftrag für die europäischen Nor-mungsorganisationen zu formulieren und zu erteilen, damit die Festlegung von Normen beschleunigt wird;

(15) ERSUCHT die europäischen Normungsorganisationen, zur Einführung von IVS beizutra-gen und ihre Arbeit zur Festlegung technischer Normen und Spezifikationen für europa-weit interoperable und kompatible IVS zu beschleunigen;

(16) ERSUCHT die Kommission, eine von verkehrspolitischen Zielen geleitete Methode zur Finanzierung von IVS-bezogenen Infrastrukturen, die auch eine Analyse der finanziellen Auswirkungen – sowohl insgesamt als auch für jede einzelne Maßnahme – umfasst, zu erarbeiten, z. B. im Rahmen einer IVS-Folgenabschätzung. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich an dieser Methode orientieren können, wenn sie neue IVS-Infra-strukturen oder die Nachrüstung bestehender Infrastrukturen finanzieren;

(17) ERSUCHT die Kommission, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft die bestehenden Rahmenbedingungen für eine sichere Mensch-Maschine-Schnittstelle zu stär-ken, insbesondere für fahrzeuginterne Informationsgeräte und mobile Geräte;

(18) BESTÄRKT die Kommission darin, die Zusammenarbeit zu IVS-Fragen auf internationa-ler Ebene zu fördern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

(19) BESTÄRKT den öffentlichen und privaten Sektor darin, satellitengestützte Infrastrukturen (beispielsweise Galileo und EGNOS) kosteneffizient für IVS-Anwendungen und -Dienste zu nutzen, für die eine globale, kontinuierliche, genaue und garantierte Zeitgebung und Positionsbestimmung erforderlich ist."

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LUFTVERKEHR

SESAR - Generalplan für das Flugverkehrsmanagement – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat einen Beschluss zur Billigung des europäischen Generalplans für das Flugverkehrs-management (ATM) des Projekts SESAR1 angenommen (Dok. 7119/09). Der europäische ATM-Generalplan dient als Fahrplan für die Entwicklungs- und die Errichtungsphase des SESAR-Projekts.

Darüber hinaus hat der Rat im Zusammenhang mit der Billigung des Generalplans die folgende Entschließung verabschiedet, in der bestimmte Aspekte der weiteren Ausgestaltung dieses Plans hervorgehoben werden:

"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

unter Hinweis auf

i) die Erklärung des Rates vom 9. Juni 2006 zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flug-verkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR),

ii) die Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung des ge-meinsamen Unternehmens SESAR (nachstehend "gemeinsames Unternehmen" genannt) und die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 219/2007,

1 Die EU soll durch das Projekt SESAR ("Single European Sky ATM Research") bis 2020 mit einem Hochleistungs-Flugsicherungssystem ausgestattet werden, das eine sichere und um-weltschonende Entwicklung des Luftverkehrs ermöglicht. SESAR stellt den technologie- und industriebezogenen Bestandteil des einheitlichen europäischen Luftraums dar. SESAR umfasst drei Phasen: die "Definitionsphase" (2005–2008), in der der SESAR-Masterplan zur Verwirklichung des künftigen Flugverkehrsmanagementsystems festgelegt werden konnte, die "Entwicklungsphase" (2008–2013), die von dem gemeinsamen Unternehmen überwacht werden soll, und die "Errichtungsphase" (2014–2020).

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iii) die Entschließung des Rates vom 8. Juni 2007 zur förmlichen Gründung des Gemeinsamen Unternehmens SESAR,

iv) die Entschließung des Rates vom 9. Oktober 2008 zur Einleitung der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts,

v) die Bedeutung des SESAR-Projekts für die Gewährleistung eines nachhaltigen Wachstums der europäischen Zivilluftfahrt,

vi) die mit dem SESAR-Projekt verbundenen Aussichten auf Verbesserungen für die Umwelt und auf Emissionsverringerungen,

vii) die öffentlich-private Partnerschaft als wesentlichen Faktor für eine erfolgreiche Weiter-entwicklung des künftigen Flugverkehrsmanagementsystems für Europa,

viii) die erheblich gestiegene Verantwortung der privaten Partner in Bezug auf die technische Grundlage für alle weiteren Maßnahmen im Rahmen des SESAR-Projekts und von dessen Definitionsphase entsprechend der gemeinsamen Grundauffassung der Mitgliedstaaten und der einschlägigen Interessenträger;

unter Berücksichtigung

des Entwurfs eines Beschlusses des Rates zur Billigung des europäischen Generalplans für das Flugverkehrsmanagement (ATM-Generalplan) des Projekts "Single European Sky ATM Research" (SESAR) –

1. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2008 mit dem Titel "Generalplan für das Flugverkehrsmanagement (ATM-Generalplan)";

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2. BETRACHTET den ATM-Generalplan als erste, fortzuschreibende Vorgabe für die Ent-wicklungs- und die Errichtungsphase des SESAR-Projekts und ERINNERT DARAN, dass erhebliche Änderungen des ATM-Generalplans in einem förmlichen Verfahren in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen einschlägigen Interessenträgern vorge-nommen und gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates dem Ausschuss für den einheitlichen Luftraum vorgelegt werden sollten, wobei die funktiona-len Luftraumblöcke und örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollten;

3. ERSUCHT die Kommission, dafür zu sorgen, dass das gemeinsame Unternehmen die erste Aktualisierung des ATM-Generalplans dem Verwaltungsrat vor Ende März 2010 zur An-nahme vorlegt;

4. BETONT, dass die Erforschung und Entwicklung neuer Technologien in der Entwick-lungsphase fortgesetzt werden muss und dass eine geeignete Methode (unter Einbeziehung von Grundsätzen für die Erhebung realistischer Daten) in Bezug auf die Leistungsziele sowie für die Verfolgung der Fortschritte gegenüber dem ATM-Generalplan festgelegt werden muss;

5. BETRACHTET den Risikomanagementplan, der vom gemeinsamen Unternehmen zu er-stellen ist, als kritischen Bestandteil des ATM-Generalplans und ERSUCHT die Kommis-sion, dafür zu sorgen, dass das gemeinsame Unternehmen den derzeitigen Risikomanage-mentplan weiter verfeinert und dabei die Abschätzungen der Hauptrisiken und entspre-chende Abfederungsmaßnahmen mit höchstem Vorrang aktualisiert;

6. WEIST DARAUF HIN, dass das gemeinsame Unternehmen nach Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 für die Durchführung des ATM-Generalplans zuständig ist, und BETONT, dass das gemeinsame Unternehmen die Gesamtaufsicht über alle Ar-beiten behält, die an Eurocontrol delegiert werden, sowie über die Durchführung der Ent-wicklungsphase einschließlich geeigneter Mechanismen für Finanzierung und Mittelaus-stattung;

7. ERINNERT DARAN, dass die Kommission den Ausschuss für den einheitlichen Luftraum regelmäßig über die Arbeit des gemeinsamen Unternehmens, auch über Risiken und Abfe-derungsmaßnahmen, zu unterrichten hat;

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8. ERSUCHT die Kommission, dem Rat erstmals im Jahr 2010 und anschließend jährlich über die Fortschritte bei der Durchführung des ATM-Generalplans durch das gemeinsame Unternehmen Bericht zu erstatten. Der betreffende Bericht sollte stets eine Aktualisierung des Risikomanagementplans und der Abfederungsmaßnahmen sowie Angaben zu erheb-lichen Folgen für den Haushalt enthalten;

9. WIEDERHOLT seine Aufforderung an die Kommission, nach angemessener Konsultation des Ausschusses für den einheitlichen Luftraum noch vor Ende 2010 genaue Vorschläge für die Vorbereitung der SESAR-Errichtungsphase und für den Übergang zu dieser Phase vorzulegen und dabei besonders auf die diesbezüglichen Entscheidungsstrukturen und die angemessenen und – falls für einige Interessenträger angezeigt – innovativen Finanzie-rungsmechanismen für diese Phase einzugehen;

10. ERSUCHT die Kommission, in Konsultation mit dem gemeinsamen Unternehmen und al-len Interessenträgern sowie in Zusammenarbeit mit dem Militär einen Regulierungsfahr-plan aufzustellen und fortzuschreiben. Ausgangpunkt hierfür ist der gemeinschaftliche Rechtsrahmen (Durchführungsvorschriften und Gemeinschaftsspezifikationen) zur Unter-stützung der Bereitstellung der SESAR-Implementierungspakete;

11. ERSUCHT die Kommission, dafür zu sorgen, dass das gemeinsame Unternehmen für alle Interessenträger einen umfassenden Kommunikationsplan aufstellt, der gegebenenfalls auf bestehenden Konsultationsmechanismen aufbaut und auch den funktionalen Luftraum-blöcken und örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt;

12. ERSUCHT die Kommission, dafür zu sorgen, dass das gemeinsame Unternehmen in der Entwicklungsphase die Regulierungsbehörden angemessen in den Konsultationsprozess einbindet;

13. ERSUCHT die Kommission, dem gemeinsamen Unternehmen und den einschlägigen Inte-ressenträgern konsequent folgende Schwerpunkte zu setzen: Realisierung frühzeitiger Nutzeffekte aus dem SESAR-Projekt unter Verwendung von validierten und standardi-sierten Technologien, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen ("Business Cases"), Kosten-Nutzen-Analysen und Konsultationsmechanismen;

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14. ERSUCHT die Kommission, alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um ein Höchstmaß an Interoperabilität zwischen SESAR und dem entsprechenden US-System NEXTGEN sowie anderen Projekten in ICAO-Gebieten zu gewährleisten und darüber hin-aus die notwendige Vereinbarkeit mit den ICAO-Gesamtkonzeptentwicklungen zu beach-ten und zu berücksichtigen;

15. ERSUCHT zu diesem Zweck die Kommission, dem Rat einen Vorschlag für eine Empfeh-lung vorzulegen, mit der die Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen über eine Ko-operationsvereinbarung mit der Luftfahrtbehörde (Federal Aviation Administration) der Vereinigten Staaten von Amerika aufzunehmen;

16. UNTERSTREICHT, dass bei der Ausarbeitung des ATM-Generalplans der Nachbarschaft von Drittländern als einem der außenwirksamen Bestandteile des einheitlichen europäi-schen Luftraums Rechnung getragen werden sollte, um auf diese Weise die Kommission bei der weiteren Verwirklichung des gemeinsamen Luftverkehrsraums zu unterstützen."

Luftverkehrsabkommen mit Kanada

Der Rat hat sich in einer politischen Stellungnahme positiv zu dem Entwurf eines Luftverkehrsab-kommens mit Kanada geäußert und die Erstellung der Endfassung des Textes gefordert, damit der Beschluss noch vor der Unterzeichnung des Abkommens, die für den Gipfel EU–Kanada im Mai vorgesehen ist, verabschiedet werden kann.

Das Abkommen wurde von der Kommission im Rahmen eines Mandats des Rates vom Okto-ber 2007 ausgehandelt und wird die von den Mitgliedstaaten mit Kanada geschlossenen bilateralen Abkommen ersetzen. Es regelt neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten Investi-tionsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luft-sicherheit, soziale Angelegenheiten, Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb. Durch das Abkommen werden nicht nur die Verbindungen zwischen den jeweiligen Märkten verbessert und persönliche Kontakte erleichtert, sondern auch neue Möglichkeiten im Bereich des Luftverkehrs geschaffen.

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SEEVERKEHR

Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr

Der Rat hat in öffentlicher Beratung den Sachstandsbericht des Vorsitzes (7141/09) zum Entwurf einer Verordnung über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr zur Kenntnis genom-men. Außerdem führte er auf der Grundlage eines Fragenkatalogs des Vorsitzes eine Orientierungs-aussprache, in deren Mittelpunkt der Geltungsbereich des Vorschlags stand.

Im Laufe der Beratungen begrüßten alle Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission und be-kräftigten ihren Willen, die Passagierrechte zu stärken.

Zur ersten Frage bezüglich der Art des Verkehrsdienstes vertrat eine Mehrheit der Delegationen die Auffassung, dass der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung alle Arten von Diensten mit Ausnahme von Rundfahrten und sonstigen Ausflugsfahrten umfassen sollte.

Was die zweite Frage betreffend den territorialen Geltungsbereich anbelangt, so vertrat eine Mehr-heit der Delegationen die Auffassung, dass die geplante Verordnung für Passagiere, die zwischen Gemeinschaftshäfen reisen, und Passagiere, die zwischen Gemeinschafts- und Drittlandshäfen reisen, gelten sollte.

Im Hinblick auf die dritte Frage zur Art der Schiffe sprachen sich die Delegationen mehrheitlich dagegen aus, die Verordnung auf Schiffe anzuwenden, die hauptsächlich für die Beförderung von Fracht eingesetzt werden.

Der Rat hat seine Vorbereitungsgremien aufgefordert, die Arbeit an diesem Vorschlag fortzusetzen, damit im Juni eine Einigung erzielt werden kann.

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Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil der allgemeinen Politik der EU, mit der sichergestellt wer-den soll, dass alle Passagiere – ungeachtet des von ihnen gewählten Verkehrsträgers – gleich be-handelt werden. Für den Luft- und Schienenverkehr wurden bereits vergleichbare Rechtsvorschrif-ten erlassen, und für den Kraftomnibusverkehr liegt ein entsprechender Vorschlag vor.

Der Verordnungsentwurf enthält Vorschriften über die Information und Unterstützung von Passa-gieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Er regelt zudem die Unterstützung, In-formation und Entschädigung aller Passagiere bei Annullierungen oder Verzögerungen ihrer Beförderung.

Die Kommission hat ihren Vorschlag im Dezember 2008 vorgelegt (11990/08). Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im April 2009 in erster Lesung Stellung nehmen.

Seeverkehrspolitik der EU bis 2018 – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

"Der Rat der Europäischen Union –

IN ANBETRACHT der wesentlichen Ziele der europäischen Politik für nachhaltigen Verkehr und der übergeordneten Ziele der integrierten Meerespolitik;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass mehr als 90 % des Welthandels über den Seeverkehr abge-wickelt werden, dass der Seeverkehr und die zugehörigen Seeverkehrsdienste einen wichtigen Bei-trag zur europäischen Wirtschaft leisten, dass der Seeverkehr und die zugehörigen Dienste in der Europäischen Union für die Wettbewerbsfähigkeit Europas unerlässlich sind, dass sich der Seever-kehr auf die Lebensqualität in Europa unmittelbar auswirkt und dass der Kurzstreckenseeverkehr ein wesentlicher Bestandteil des multimodalen europäischen Verkehrssystems und der Haus-zu-Haus-Logistik ist;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Europäische Union ein Interesse an der Förderung eines sicheren und effizienten Seeverkehrs auf saubereren Ozeanen hat und dass die europäischen See-verkehrsbehörden und die europäische Seeverkehrsbranche bedeutende Fortschritte bei der Sicher-heit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr und beim Schutz der Meeresumwelt erzielt haben;

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IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der europäische Seeverkehrssektor in den kommenden zehn Jahren vor großen Herausforderungen stehen wird; zu nennen wären hier unter anderem die Auswirkungen des gegenwärtigen Konjunkturrückgangs, die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Seeleuten innerhalb der Gemeinschaft, die strategische Bedeutung des Seeverkehrs für die Sicherung der Energieversorgung, die gravierenden Umweltprobleme einschließlich des Klimawandels, der un-lautere Wettbewerb aus Drittländern und die Gefahr der Piraterie und des Terrorismus;

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die geografische Lage und die besonderen Gegebenheiten der un-terschiedlichen Meeresgebiete in Europa hinsichtlich der Schiffe, des Verkehrs, der Erfordernisse in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr, der Erfordernisse der Eisschifffahrt und der vorherr-schenden Umweltbedingungen in der künftigen europäischen Meerespolitik angemessen berück-sichtigt werden sollten, weil sie besondere Anforderungen an die Eigenschaften und die Qualität der Schiffe, an die Infrastruktur und an die Befähigung der Besatzungen stellen;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass die EU mit der Annahme des dritten Maßnahmenpakets für die Seeverkehrssicherheit sowie mit den international vereinbarten Regeln nun über einen der weltweit umfassendsten Rechtsrahmen für die Schifffahrt verfügt; UNTER HINWEIS AUF die Rolle, die die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zur Unterstützung der Mitglied-staaten und der Kommission bei der Verwirklichung der einschlägigen Ziele der EU übernommen hat;

IN DER ERWÄGUNG, dass die Aufrechterhaltung und der weitere Ausbau attraktiver und nach-haltiger Rahmenbedingungen für eine qualitätsorientierte Schifffahrt im Rahmen eines liberalisier-ten internationalen Seeverkehrs notwendige Maßnahmen sind, um die Auslagerung europäischer Schifffahrtszentren in andere Teile der Welt zu verhindern und den Betrieb unternormiger Schiffe zu unterbinden, und dass sie daher Priorität genießen müssen;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass es für den gesamten maritimen Cluster und vor allem für die Sicherheit auf See von wesentlicher Bedeutung ist, dass gut ausgebildete Humanressourcen in aus-reichendem Maß zur Verfügung stehen; IN DER ERWÄGUNG, dass die Schlussfolgerungen des Rates von Juni 2003 und Dezember 2005 über die Verbesserung des Ansehens des Seeverkehrs in der Gemeinschaft und die Steigerung der Attraktivität der seemännischen Berufe für junge Men-schen1 deshalb weiterhin in jeder Hinsicht relevant sind;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass der internationale Charakter des Seeverkehrs Folgendes erfor-derlich macht: einheitliche Wettbewerbsbedingungen mit einer weltweiten, einheitlichen Anwen-dung und Durchsetzung international vereinbarter Regeln, eine kontinuierliche Unterstützung der Europäischen Union für die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der IMO, der IAO und der UNCITRAL, solche einheitlichen Wettbewerbsbedingungen zu erreichen, und ein starkes Interesse der Europäischen Union daran, dass offene Seeverkehrsmärkte und offener Handel sowie die Werte einer qualitätsorientierten Schifffahrt im Zusammenspiel mit den wich-tigsten Handels- und Seeverkehrspartnern gefördert werden;

1 Dok. 10737/03 vom 20. Juni 2003.

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UNTER HINWEIS DARAUF, dass Wissen, Innovation und modernste Technologien für die Ver-besserung der Effizienz des europäischen Seeverkehrssektors als Ganzes, für die Stärkung der Wett-bewerbsfähigkeit der europäischen Seeverkehrsbranche, für die Verbesserung der Energieeffizienz und für die Verringerung der Umweltauswirkungen unerlässlich sind, und IM HINBLICK AUF das langfristige Ziel eines abfall- und emissionsfreien europäischen Seeverkehrs ("Vision Zero") durch weitestmögliche Vermeidung von Abfällen und Emissionen –

1. WEIST DARAUF HIN, dass die Europäische Union ein zentrales strategisches Interesse daran hat, dass die Leistungsfähigkeit ihres Seeverkehrssystems in Bezug auf Versor-gungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Umweltverträglichkeit und seinen Beitrag zum Wirtschaftswachstum verbessert wird;

2. WEIST DARAUF HIN, dass sich die Finanzkrise und der Wirtschaftsabschwung erheblich auf die europäische Seeverkehrsbranche und die damit verbundenen Sektoren auswirken, dass protektionistische Praktiken, die den Seehandel beeinträchtigen, und unfairer Wett-bewerb auf den Seeverkehrsmärkten eine ernste Bedrohung für die Erholung der europäi-schen Wirtschaft und der Weltwirtschaft darstellen und dass schlechte Marktbedingungen dem Betrieb unternormiger Schiffe Vorschub leisten und somit eine nicht hinnehmbare Gefährdung von Menschenleben auf See und die Gefahr einer schweren Schädigung der Meeresumwelt mit sich bringen;

3. IST SICH DARIN EINIG, dass es entschlossener und gemeinsamer Bemühungen aller Wirtschaftsteilnehmer bedarf, um zu gewährleisten, dass Europa sein maritimes Fachwis-sen mit einer angemessenen Ausstattung an Human- und Technologieressourcen wahrt und dass die geeigneten Voraussetzungen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der euro-päischen Seeverkehrsbranche auf den Weltmärkten und für die vollständige Ausschöpfung des Potenzials des Kurzstreckenseeverkehrs gegeben sind;

4. BEGRÜSST die Überprüfung der Strategie, die die Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen Seeverkehrsbehörden und der europäischen Seeverkehrsbranche durch-geführt hat, und die daraus resultierende Mitteilung der Kommission über die strategischen Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2018 und IST DER AUF-FASSUNG, dass das mit dieser Überprüfung vorgelegte Konzept langfristige Zukunftsper-spektiven für eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere europäische Seeverkehrsindus-trie, besseres maritimes Know-how und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze im Seever-kehrssektor in Europa bietet und einen effizienten und zuverlässigen Seeverkehr innerhalb Europas sowie von und nach Europa gewährleistet;

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5. BETONT, dass auf internationaler Ebene innerhalb der Internationalen Seeschifffahrtsor-ganisation und der Welthandelsorganisation sowie gegebenenfalls durch bilaterale Dialoge und bilaterale Seeverkehrsabkommen mit Handels- und Seeverkehrspartnern Vertrauen aufgebaut werden muss und Partnerschaften gebildet werden müssen;

6. ANERKENNT die sechs strategischen Aktionsbereiche, die in der Mitteilung der Kommis-sion benannt wurden: europäischer Seeverkehr und Globalisierung, Humanressourcen, see-männische Praxis und maritimes Fachwissen, Förderung eines hohen Qualitätsniveaus im Seeverkehr, Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, Nutzung des vollen Potenzials des Kurzstreckenseeverkehrs und der Seeverkehrsdienste für Unternehmen und Bürger in Europa sowie Forschung und technologische Entwicklung;

7. ERSUCHT die Kommission, auf der Grundlage von Konsultationen mit allen relevanten Akteuren geeignete Maßnahmen in den strategischen Bereichen weiterzuentwickeln, und zwar insbesondere zu Folgendem:

a) Wahrung und gegebenenfalls Verbesserung klarer und global wettbewerbsfähiger EU-Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen und die Besteuerung von Tonnage und Einkommen;

b) Beobachtung der Marktbedingungen und Förderung eines fairen und effektiven Wettbewerbs für den Seeverkehr weltweit;

c) Erarbeitung zielgerichteter Maßnahmen, damit das Image der Seefahrt verbessert wird und die verschiedenen Berufe im Seeverkehrssektor stärker ins Blickfeld ge-rückt werden, um die Aus- und Fortbildung und die Beschäftigung europäischer Seeleute und gemischte Laufbahnen sowohl in Berufen auf See als auch in Berufen an Land zu fördern und so dem gesamten europäischen maritimen Cluster die erfor-derlichen Humanressourcen zuzuführen; Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Sozialschutzes und Anwendung der einschlägigen internationalen Rechtsinstru-mente, wie etwa des Seearbeitsübereinkommens der IAO;

d) Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Staaten, um eine kontinuier-liche Verbesserung der Sicherheit, der Gefahrenabwehr, der Umweltverträglichkeit und der Arbeitsbedingungen durch im Rahmen der IMO und der IAO vereinbarte internationale Regelwerke zu initiieren und zu fördern, gleichzeitig Sicherstellung der wirksamen Umsetzung der international vereinbarten Regeln durch sämtliche Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten der Welt;

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e) Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Nutzung des gesamten Potenzials des Kurzstreckenseeverkehrs und der Seeverkehrsdienste für Unternehmen und Bürger in Europa, Beaufsichtigung insbesondere der reibungslosen Entwicklung und Umset-zung bestehender oder neuer internationaler Übereinkünfte auf dem Gebiet des Um-weltschutzes und Vermeidung von Verzerrungen in der Logistikkette sowie anderer Auswirkungen – auch derjenigen, die zu einer Rückverlagerung von Beförderungen vom Kurzstreckenseeverkehr auf die Straße führen könnten;

f) Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, damit die Europäische Union aktiv zu den Bemühungen der IMO um die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines um-fassenden internationalen Rahmenwerks für die Schifffahrt beiträgt;

g) in Anbetracht der künftigen Herausforderungen Verbesserung der Arbeit der Euro-päischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Hinblick auf die technische und wissenschaftliche Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission;

h) Abbau unnötiger administrativer Hürden, Ermöglichung von e-Diensten, weiterer Ausbau der Hochgeschwindigkeitsseewege ("Meeresautobahnen") sowie weitere Förderung der Seeverbindungen und der Anbindung der Häfen an das Hinterland im Rahmen des TEN-V-Programms und des Marco-Polo-Programms;

i) Unterstützung von Forschung und Entwicklung im maritimen Bereich, insbesondere der "Waterborne-Plattform", und Verbesserung der Energieeffizienz und der Um-weltverträglichkeit, Nutzung der FTE-Anstrengungen und Förderung des Einsatzes hoch entwickelter Informations- und Kommunikationstechnologien zugunsten des europäischen Seeverkehrsystems und der europäischen Seeverkehrsbranche;

j) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des maritimen Clusters der EU in den Berei-chen Herstellung und Diensteerbringung, einschließlich seiner Beziehungen zum Schiffbausektor, durch Förderung hoch entwickelter technologischer Lösungen mit dem Ziel, sowohl ein hohes Beschäftigungsniveau als auch die Verwirklichung an-spruchsvoller Umweltziele zu gewährleisten;

k) umfassende Nutzung von AIS, LRIT und satellitengestützten Systemen (GMES) im umfassenderen Kontext der kommenden "e-Maritime"-Dienste zugunsten der Ziele der europäischen Seeverkehrspolitik;

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8. ERSUCHT die Mitgliedstaaten,

a) die globale Wettbewerbsfähigkeit der Seeverkehrsbranchen zu stimulieren und be-sondere Maßnahmen zur Durchführung der Maßnahmen zu ergreifen, die in den vor-stehend genannten Schlussfolgerungen des Rates von 2003 und 2005 aufgeführt sind, um das maritime Know-how zu verbessern und die Attraktivität von Berufslaufbah-nen im maritimen Bereich für Männer wie für Frauen auf See und an Land zu er-höhen, und gleichzeitig durch die Ratifizierung und Umsetzung des IAO-Seearbeits-übereinkommens zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord beizutragen;

b) für die Umsetzung und Durchsetzung internationaler und europäischer Sicherheits-, Gefahrenabwehr- und Umweltregelungen auf nationaler Ebene zu sorgen und im Rahmen der IMO aktiv daran zu arbeiten, dass die wirksame Umsetzung der inter-national vereinbarten Regeln durch sämtliche Flaggen-, Küsten- und Hafenstaaten sichergestellt wird;

c) aktiv darauf hinzuwirken, dass ein integriertes Informations- und Überwachungs-system der EU für den Seeverkehr entwickelt wird, für das die neuesten verfügbaren Instrumente, wie etwa AIS, LRIT, SafeSeaNet und CleanSeaNet, oder derzeit noch in Entwicklung befindliche Instrumente wie Galileo und GMES genutzt werden;

d) aktiv darauf hinzuwirken, dass unnötige administrative Hürden abgebaut und dop-pelte Grenzkontrollen abgeschafft werden und Dokumente innerhalb der EU und weltweit gegebenenfalls harmonisiert werden;

e) mit Entschiedenheit ihre Unterstützung für die Bemühungen der IMO zu bekräftigen, mit denen im Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung erreicht werden soll, und dabei zu zeigen, dass sie bereit und entschlossen sind, die Treibhausgasemissionen von Schiffen zu begrenzen und zu verringern, wobei das Ziel letztendlich darin be-steht, dass bis zum Jahr 2011 eine umfassende und verbindliche Übereinkunft ange-nommen wird, die für alle Schiffe ungeachtet ihrer Flagge gelten soll; 1

1 Siehe Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom 2. März 2009 (Dok. 7128/09).

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f) zu bekräftigen, dass sie entschlossen sind, alles in ihrer Macht Stehende zu unterneh-men, um die rasche Annahme eines Protokolls zum HNS-Übereinkommen von 1996 zur Regelung der Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung ge-fährlicher und schädlicher Stoffe auf See zu gewährleisten, so dass ein internatio-naler Regelungsrahmen so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden kann;

g) die Überarbeitung des STCW-Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten zu unterstützen und letztendlich für eine schnelle Ratifizierung dieses Übereinkommens zu sorgen, damit erhöhte Kompetenzanforderungen an Schiffsbesatzungen durchge-setzt werden können;

9. FORDERT alle Akteure NACHDRÜCKLICH AUF, aktiv daran mitzuwirken, dass ein hohes Qualitätsniveau im Seeverkehr gefördert wird und die übergeordneten Ziele eines effizienten und nachhaltigen europäischen Seeverkehrssektors bis 2018 erreicht werden, und zwar unter anderem durch Investitionen in Humankapital als entscheidenden Wettbe-werbsfaktor für die Spitzenposition des europäischen Seeverkehrssektors auf den Welt-märkten;

10. ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, den zuständigen internationalen Or-ganisationen sowie auch im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu gegebener Zeit die strategischen Ziele der Seeverkehrspolitik der EU bis 2018 vorzulegen und zu erläutern;

11. FORDERT die Kommission AUF, zusammen mit den Mitgliedstaaten und allen relevanten Akteuren so bald wie möglich, auf jeden Fall jedoch spätestens bis Ende 2009 einen detail-lierten Fahrplan auszuarbeiten und bis Ende 2013 eine Halbzeitüberprüfung der Verwirkli-chung der Europäischen Seeverkehrspolitik durchzuführen."

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EU-Seeverkehrsraum ohne Grenzen – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

"Der Rat der Europäischen Union –

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

– der Mitteilungen, Schlussfolgerungen, Entschließungen, Aktionspläne und spezifischen Maßnahmen zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs, die die Europäische Kommis-sion, das Europäische Parlament und der Rat seit 1999 angenommen haben;

– der auf der Ministerkonferenz über Hochgeschwindigkeitsseewege am 24. Januar 2006 in Ljubljana angenommenen Schlussfolgerungen;

– der Mitteilung der Kommission von 2006 über die Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch;

– der Kommissionsmitteilungen über eine integrierte Meerespolitik und über eine euro-päische Hafenpolitik;

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass der Handel im Binnenmarkt zu nahezu 40 % über den Kurz-streckenseeverkehr abgewickelt wird, der somit einen wichtigen Bestandteil der europäischen komodalen Verkehrsketten bei der innergemeinschaftlichen Frachtbeförderung darstellt;

IN ANERKENNUNG der Fortschritte, die beim Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs in den zu-rückliegenden Jahren erzielt wurden, insbesondere der Leistungen der nationalen Förderzentren für den Kurzstreckenseeverkehr, des Kurzstreckenseeverkehrsnetzes sowie der Hochgeschwindigkeits-seewege und Anlaufstellen für Kurzstreckenseeverkehr;

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IN DER ERWÄGUNG, dass der Kurzstreckenseeverkehr zur Verwirklichung der Ziele der Lissa-bon-Strategie beiträgt und eine wirksame Methode zur Entlastung der Verkehrswege und zur Ver-ringerung der umweltschädlichen Auswirkungen des Verkehrs und – im Zusammenhang mit dem Klimaschutz – zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen, zur Erhöhung und Verbesserung des Warenflusses innerhalb des europäischen Verkehrssystems und des Zusammenhalts in der Gemein-schaft sowie zur Förderung der Anbindung der Randregionen und Inseln sowie der Mitgliedstaaten, die vom Seeverkehr abhängen, ist;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Hauptverantwortung für den Ausbau des Kurzstrecken-seeverkehrs bei der Logistik- und Seeverkehrsbranche liegt, die EU-Organe aber einen entschei-denden Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und zur Schaffung eines Umfelds leisten können, das dem Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs förderlich ist;

UNTER HERVORHEBUNG der Tatsache, dass es nach wie vor eine Reihe administrativer Hin-dernisse für den Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs gibt, insbesondere die Hindernisse, auf die in der Kommissionsmitteilung hingewiesen wurde;

IN DER ERKENNTNIS, dass technische Initiativen, insbesondere die Kapazitäten der Küsten-, Hafen- und Zollbehörden für die Überwachung von Waren und Schiffen, einschließlich Satelliten (EGNOS/GALILEO und GMES), und auch die neuen elektronischen Systeme für den Seeverkehr ("e-Maritime") und den Güterverkehr ("e-Freight") eine wesentliche Rolle bei der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren spielen; und IN DER ERWÄGUNG, dass alle Möglichkeiten des See-verkehrsüberwachungsnetzes SafeSeaNet, des Automatischen Identifizierungssystems (AIS) und des Systems für die Fernidentifizierung und -verfolgung von Schiffen (Long-Range Identification and Tracking of Ships – LRIT) genutzt werden sollten, um unter anderem die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen –

1. IST SICH BEWUSST, dass der Kurzstreckenseeverkehr weiter gefördert werden muss und die Hochgeschwindigkeitsseewege weiter ausgebaut werden müssen, damit die allgemei-nen Umweltauswirkungen des Verkehrs reduziert werden und der europäischen Wirtschaft ein leistungsstarkes, wettbewerbsfähigeres, flächendeckendes und kosteneffizientes Ver-kehrssystem geboten wird, und VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass der derzeitige Wirt-schaftsabschwung den Initiativen zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs zusätzliches Gewicht verleiht;

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2. BEGRÜSST die Mitteilung und den Aktionsplan der Kommission zur Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen und UNTERSTÜTZT das Ziel, den Bin-nenmarkt auf den Seeverkehr zwischen im Hoheitsgebiet der EU liegenden Häfen auszu-dehnen und hierzu die Verwaltungsverfahren im innergemeinschaftlichen Seeverkehr zu vereinfachen und unter anderem durch den Einsatz der Informationstechnologie zu be-schleunigen, und auf diese Weise darauf hinzuwirken, Attraktivität, Effizienz und Wett-bewerbsfähigkeit dieses Sektors zu steigern;

3. HEBT HERVOR, wie wichtig die Strategie für eine bessere Rechtsetzung ist und dass die Kommission ihre Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen aufeinander abstimmen muss, um unnötige Bürokratie abzubauen und die Vorteile des europäischen Seeverkehrs-raums ohne Grenzen nicht durch die Einführung neuer Verwaltungslasten zunichte zu machen;

4. BETONT, dass der in der Mitteilung angekündigten Änderung der Verordnung mit Durch-führungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften unbedingt Vorrang eingeräumt werden muss, um die Hindernisse für Lösungen im innergemeinschaftlichen Seeverkehr abzubauen, und dass die Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Systemen für vereinfachte nationale Verwaltungsverfahren aufgefordert werden müssen;

5. BEGRÜSST den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie, mit der die in den See-verkehrsrichtlinien vorgesehenen Meldevorschriften und Formalitäten für Schiffe und Waren rationalisiert werden sollen und die Richtlinie 2002/6/EG über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen ersetzt werden soll; VER-PFLICHTET SICH, dieser Richtlinie in seinem Legislativprogramm Vorrang einzuräu-men, um die Verwaltungsverfahren für Schiffe, die einen EU-Hafen anlaufen oder aus einem EU-Hafen auslaufen, durch die Herstellung der Vereinbarkeit von IMO-FAL-Anfor-derungen und Gemeinschaftsvorschriften weiter zu rationalisieren;

6. ERSUCHT die Kommission, die Einführung vereinfachter Verwaltungsverfahren für Schiffe, die hauptsächlich zwischen EU-Häfen verkehren, aber einen Zwischenhafen in einem Drittland oder in einer Freizone anlaufen, zu prüfen, dabei aber auf die Beibehaltung hoher Standards bei der Bekämpfung von Betrug und Fälschung zu achten;

7. EMPFIEHLT, den Gedankenaustausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie fortzuführen, um den praktikabelsten Weg zu finden, den Wettbewerb in und zwischen den Häfen zugunsten des Kurzstreckenseeverkehrs zu fördern;

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8. ERSUCHT die Kommission, so rasch wie möglich Leitlinien vorzulegen, in denen im Interesse einer beschleunigten Abwicklung im Hafen im Einklang mit den Zollvorschriften eindeutig dargelegt wird, wie die Gemeinschaftsvorschriften für die Überprüfung der Do-kumente im Veterinärsektor und in den Bereichen Tierzucht und Pflanzenschutz sowie für Überprüfungen in etwaigen anderen Bereichen anzuwenden sind;

9. ERSUCHT die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten die vorbereitenden Arbeiten und Studien in Angriff zu nehmen, die erforderlich sind, damit sie 2010 weitere mittelfristige Maßnahmen vorschlagen kann;

10. BETONT, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um administrative Hürden für den Seeverkehr und insbesondere den Kurzstreckenseeverkehr auf der Grundlage be-stehender Systeme und bewährter Vorgehensweisen abzubauen und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter für den Kurzstreckenseeverkehr ohne Einbußen gegen-über dem derzeitigen Sicherheitsniveau zu straffen;

11. BETONT, dass der Seeverkehr in der Weise erleichtert werden muss, dass ein gewisses Maß an voll und ganz IT-gestützten Kommunikationen erreicht wird, einschließlich der Verbesserung der elektronischen Datenübermittlung auf der Grundlage bestehender oder eingerichteter Systeme, und zwar durch die Entwicklung von elektronischen Systemen für den Seeverkehr (e-Maritime) und Ein-Schalter-Lösungen; dafür ist gegebenenfalls im Rah-men der vom gegenwärtigen und vom zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen vorgegebe-nen Obergrenzen eine Unterstützung durch Gemeinschaftsmittel vorzusehen;

12. HEBT HERVOR, dass gemeinsam mit Drittstaaten in den geeigneten internationalen Gre-mien Initiativen zum Abbau der administrativen Hürden im internationalen Seeverkehr ergriffen werden müssen, damit im Seeverkehr faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden;

13. UNTERSTÜTZT die Kommission dabei, die Verwaltung und die Entwicklung des zentra-len SafeSeaNet-Systems auf Entscheidungsebene zu verbessern und die Möglichkeit zu prüfen, dass Hafeninformationen über das SafeSeaNet verarbeitet werden; IST SICH DARIN EINIG, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine rationale Weiterleitung von Informationen über Schiffe und Güter durch interoperable SafeSeaNet- und e-Zoll-Systeme organisieren sollten;

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14. IST ÜBEREINSTIMMEND DER AUFFASSUNG, dass die Mitgliedstaaten so weit wie möglich ihre Kontrollen in den Häfen koordinieren und die Einrichtung getrennter Be-reiche für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr prüfen, die Verwendung von elek-tronischen Manifesten und gegebenenfalls die Nutzung von Bescheinigungen über die Befreiung von der Lotsenpflicht fördern und die Kommunikation zwischen den Verwal-tungen durch den Abbau von Sprachbarrieren weiter erleichtern sollten;

15. BETONT, dass all diese Maßnahmen, mit denen der Kurzstreckenseeverkehr gefördert werden soll, durchgeführt werden müssen, ohne dass dabei der Schutz der Außengrenzen der EU eingeschränkt wird und die Umwelt, die Sicherheit und die Gefahrenabwehr oder die Zoll- und Steuereinnahmen und andere Warenbewegungen sowie der Seeverkehrs- und Hafenbetrieb beeinträchtigt werden;

16. ERSUCHT die Kommission, so rasch wie möglich die Zukunftsvision für die Verwirk-lichung und die Verzahnung moderner Initiativen des Informationsmanagements wie e-Freight, e-Maritime, SafeSeaNet und e-Customs vorzulegen;

17. ERSUCHT die Kommission, die Fortschritte beim Aufbau des europäischen Seeverkehrs-raums ohne Grenzen zu überwachen und erforderlichenfalls spätestens in dem für 2012 vorgesehenen regelmäßigen Bericht über den Kurzstreckenseeverkehr Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. "

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TELEKOMMUNIKATION

"Eine barrierefreie Informationsgesellschaft" – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

Der Rat der Europäischen Union

1. BEGRÜSST

a) die Mitteilung der Kommission vom 1. Dezember 2008 mit dem Titel "Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft" 1;

b) die Ergebnisse der Ministerkonferenz und der Ausstellung zur digitalen Integration, die vom 30. November bis 2. Dezember 2008 in Wien stattgefunden haben, und die Schlussfolgerungen dieser Veranstaltung;

2. VERWEIST AUF

a) die Ministererklärung zum Thema "IKT für eine integrative Gesellschaft", die am 11. Juni 2006 auf der Konferenz zur digitalen Integration in Riga angenommen wurde;

b) die Entschließungen des Rates von 2002 zu "eAccessibility für Menschen mit Behin-derungen" und zum "Zugang zu öffentlichen Webseiten – Zugang von Behinderten", die Entschließung des Rates von 2003 zu "'eAccessibility' – Verbesserung des Zu-gangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft", die Schlussfolge-rungen des Rates von 2005 zur "Barrierefreiheit (eAccessibility)", die Schlussfolge-rungen des Rates von 2007 zur "Verbesserung der Lebensqualität für ältere Men-schen in der Informationsgesellschaft" und die Entschließung des Rates von 2008 zur "Situation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union";

1 KOM(2008) 804.

7.IV.2009

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c) die europäische Initiative für umgebungsunterstütztes Leben (Programm AAL) nach Artikel 169 EGV;

d) die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2007 mit dem Titel "Europäische i2010-Initiative zur digitalen Integration 'An der Informationsgesellschaft teil-haben'" 1 und die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 mit dem Titel "Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts" 2;

e) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be-hinderungen, insbesondere auf seine Bestimmungen über den Zugang zu Techno-logien und Informationen;

3. STELLT FOLGENDES FEST:

a) Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind in der modernen Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung und können die Selbständigkeit und die Lebensqualität insbesondere von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen erheblich verbessern. E-Barrierefreiheit ist eine notwendige Vorausset-zung für die weitverbreitete Nutzung von IKT, und die diesbezüglichen Kosten kön-nen durch "Design for all"-Ansätze (Auslegung für jedermann) und durch mehr Interoperabilität zwischen Diensten und Geräten erheblich gesenkt werden.

b) Mehr e-Barrierefreiheit bewirkt einen erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Nut-zen für verschiedene Personengruppen und für Anbieter öffentlicher und gewerb-licher Dienstleistungen. Beispielsweise können Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sowie Menschen, die in abgelegenen Gebieten wohnen, und Men-schen, die aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von Bildungsdefiziten be-nachteiligt sind, eine aktivere Rolle als Arbeitnehmer oder Verbraucher spielen. Anbieter öffentlicher und gewerblicher Dienstleistungen können einen breiteren Kundenkreis ansprechen.

c) Die von einigen Regierungen ergriffenen Initiativen haben die e-Barrierefreiheit ver-bessert. In den vergangenen Jahren haben sich öffentliche Stellen auf allen Ebenen und viele andere Beteiligte zunehmend für die Verbesserung der e-Barrierefreiheit eingesetzt. Dennoch ist die e-Barrierefreiheit in Europa insgesamt unterentwickelt.

1 KOM(2007) 694. 2 KOM(2008) 412.

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d) In Europa gibt es immer noch viele Menschen, die IKT kaum oder gar nicht nutzen, was teilweise auf Mängel bei der Barrierefreiheit zurückzuführen ist. Mehrere Ziele der Ministererklärung von Riga sind noch nicht erreicht. Daher sind weitere Anstren-gungen aller Beteiligten erforderlich, um eine Fragmentierung aufgrund divergieren-der Ansätze zu vermeiden. Diese Anstrengungen sollten ein koordiniertes europäi-sches Vorgehen umfassen;

4. BETONT, DASS

a) jeder die Möglichkeit haben sollte, von öffentlichen Verwaltungen angebotene Dienstleistungen barrierefrei zu nutzen. Dies gilt auch für Nutzer mit Behinderungen und ältere Nutzer sowie für alle, denen es besonders schwerfällt, sich in die digitale Gesellschaft zu integrieren. Die Möglichkeit, von öffentlichen Verwaltungen ange-botene Dienstleistungen barrierefrei zu nutzen, sollte ungeachtet der eingesetzten Computerprogramme, Kommunikationskanäle oder technischen Geräte gegeben sein;

b) die staatlichen Stellen eine besondere Verantwortung für die Förderung des sozialen Zusammenhalts und somit für die e-Barrierefreiheit haben; sie sollten daher die ver-schiedenen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, z.B. Rechtsvor-schriften, Normung und Zertifizierung sowie das öffentliche Beschaffungswesen;

c) die Ministerialvertreter zahlreicher europäischer Länder in der Erklärung von Riga zugesagt haben, bis 2010 erhebliche Fortschritte zu erzielen;

d) mit der Annahme der zweiten Fassung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0 – Leitlinien für den Zugang zu Webinhalten) durch das World Wide Web Consortium (W3C) nun die erforderlichen technischen Spezifikationen vorliegen;

e) der Beitrag der europäischen Normungsgremien im Rahmen ihrer Arbeiten zu den Anforderungen für Barrierefreiheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Bezug auf Erzeugnisse und Dienstleistungen im IKT-Bereich weiterhin Bedeutung hat 1;

1 Durch den Normungsauftrag 376 der Kommission an CEN, CENELEC und ETSI.

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5. BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISSION,

a) im Rahmen der hochrangigen Gruppe "i2010" die Tätigkeiten zur e-Barrierefreiheit fortzusetzen;

b) den Dialog mit und zwischen den Beteiligten auf europäischer Ebene zu fördern und die Bemühungen gegebenenfalls zu koordinieren;

c) die Überwachung und Bewertung des Sachstands und der Entwicklung der e-Bar-rierefreiheit in Europa durch verschiedene Berichte fortzusetzen;

d) die Barrierefreiheit der Webseiten der Kommission zu verbessern;

6. ERSUCHT DIE KOMMISSION,

a) die digitale Integration im Allgemeinen und die e-Barrierefreiheit im Besonderen als wichtige Anliegen beizubehalten, um den Rat darin zu bestärken, dass diese Priorität auch in der EU-Politik für die Informationsgesellschaft im Anschluss an die i2010-Initiative und im nächsten EU-Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen ihren Niederschlag findet;

b) die e-Barrierefreiheit durch die einschlägigen EU-Programme, z.B. das Forschungs-rahmenprogramm, die Struktur- und Sozialfonds und das Förderprogramm für IKT-Politik im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, weiterhin finanziell zu unterstützen;

c) Beiträge in Bezug auf Leitlinien und den Austausch bewährter Praktiken auf euro-päischer Ebene zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web zu unterstützen; hierzu zählen auch technische Leitlinien zur Einführung moderner Spezifikationen für die Barrierefreiheit im Web und praxisorientierte Begleitmaßnahmen;

d) dem Rat über die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Erklärung von Riga Bericht zu erstatten;

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7. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

a) das Angebot öffentlicher Dienstleistungen über unterschiedliche Kanäle und den freien Zugang zu öffentlichen Informationen zu unterstützen;

b) IKT-Erzeugnisse und -Dienste für Endnutzer durch Nutzung der einschlägigen öffentlichen Finanzierungsmechanismen erschwinglicher zu machen;

c) bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Bezug auf Erzeugnisse und Dienstleistungen im IKT-Bereich Kriterien der Barrierefreiheit anzuwenden, darunter auch Anforde-rungen an die Barrierefreiheit im Web bei öffentlichen Aufträgen zur Einrichtung oder Neugestaltung von Websites, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden;

d) sich dem europäischen Forschungsprogramm für umgebungsunterstütztes Leben an-zuschließen oder eine Aufstockung ihres Beitrags zu diesem Programm zu erwägen;

e) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be-hinderungen, einschließlich seiner Bestimmungen über den Zugang zu Technologien und Informationen, umzusetzen;

f) die Bestimmungen des geltenden Gemeinschaftsrechts, in denen Fragen von IKT und Behinderungen entweder direkt oder indirekt behandelt werden, in vollem Umfang anzuwenden;

g) Maßnahmen zur Förderung der e-Barrierefreiheit zu erlassen und besser anzuwenden und insbesondere die WCAG-2.0-Leitlinien anzuwenden. Ein gemeinsamer Ansatz könnte durch eine Empfehlung der Kommission propagiert werden, um eine Frag-mentierung des europäischen Marktes zu vermeiden. Da die WCAG 1.0 demnächst veraltet ist, könnte mittels einer Empfehlung der Kommission außerdem vermieden werden, dass einige Mitgliedstaaten weiter andere Zertifizierungsstandards anwen-den, als sie vom W3C empfohlen werden;

h) die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen nationalen und regionalen Behörden sowie anderen Beteiligten zu fördern, um die genannten Maßnahmen durchzuführen;

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i) den Anwendungsbereich auszuweiten und nicht nur die e-Barrierefreiheit zu fördern, sondern auch andere zukünftige Dienste einzubeziehen. An erster Stelle stehen hier-bei die Barrierefreiheit des digitalen Fernsehens, der elektronischen Kommunikation (einschließlich der Erreichbarkeit der einheitlichen europäischen Notrufnummer), des mobilen Fernsehens und anderer mobiler Dienste. An zweiter Stelle kommen Selbstbedienungsterminals und elektronische Banksysteme;

8. RUFT ALLE BETEILIGTEN AUF,

a) mit der Kommission zusammen darauf hinzuwirken, den Dialog mit den Beteiligten und die Überwachung der Fortschritte zu unterstützen;

b) ihre Websites und Internet-Dienste entsprechend den Anforderungen an die Barriere-freiheit zu optimieren;

c) die Verfügbarkeit, die Interoperabilität, die Erschwinglichkeit und das Bewusstsein über die Existenz barrierefreier IKT-Lösungen zu verbessern; diese Lösungen sollten sich so eng wie möglich am "Design for all"-Ansatz orientieren und auf weitverbrei-tete Techniken wie Internet, Festnetz- und Mobiltelefonie, Fernsehen und Selbstbe-dienungsterminals sowie auf IKT-gestützte Haushalts- und Arbeitsplatzgeräte aus-gerichtet sein;

d) den für Entwicklung, Anwendung und Entscheidungen im IKT-Bereich zuständigen Personen im öffentlichen, privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Sektor Infor-mationen, Fortbildung und Unterstützung anzubieten;

die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern, indem IKT-Erzeugnisse und -Dienste angeboten werden, die ihren Fähigkeiten und ihrem Arbeitsrhythmus angepasst sind;

e) die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit IKT-gestützter Unterrichtsmaterialien und -methoden zu verbessern und dadurch die Bildungschancen von Personen mit gerin-geren IKT-Kenntnissen und von Menschen mit Behinderungen zu verbessern;

7.IV.2009

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f) die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit von öffentlichen und gewerblichen Online-Diensten zu fördern, die für die gesellschaftliche Teilhabe von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise in den Bereichen Sozial- und Gesundheitsfürsorge, Sozialhilfe, Notfalldienste, Bildung, Verkehr und Bankgeschäfte;

g) konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zugang zum digitalen Fernsehen und zu Bankterminals zu ergreifen, die von den Bürgerinnen und Bürgern im Rah-men der öffentlichen Anhörung in der Europäischen Union im Jahr 2008 als vorran-gig genannt wurden;

h) die europäischen Normungsarbeiten zu unterstützen, indem die europäischen Nor-mungsgremien darin bestärkt werden, den Normungsauftrag 376 für die barrierefreie Bereitstellung von IKT rasch zu bearbeiten."

7.IV.2009

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Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf die Informations- und Kommunikationstechnologien

Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf die Informations- und Kommunikationstechnologien und die Möglichkeiten der Ankurbelung der EU-Wirtschaft durch die IKT geführt. Der Vorsitz hat beschlossen, diesen Punkt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und des Europäischen Konjunkturprogramms1 auf die Tages-ordnung zu setzen, um den Ministern eine diesbezügliche Orientierungsaussprache unter dem be-sonderen Blickwinkel der IKT zu ermöglichen.

Zur Strukturierung der Aussprache hat der Vorsitz Leitfragen ausgearbeitet und Hintergrundinfor-mationen vorgelegt (siehe 7749/09).

Alle Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass aus der derzeitigen Lage nur dann ein Nutzen ge-zogen werden kann, wenn nach langfristigen Lösungen gesucht wird und Leitmärkte für zukunfts-weisende Technologien geschaffen werden, u.a. Satellitenlösungen für entlegene ländliche Gebiete und Intensivierung der Forschungs- und Innovationsanstrengungen im IKT-Bereich. Dies bedeutet mehr und intelligentere Investitionen auf allen Ebenen: im öffentlichen und im privaten Sektor, in Infrastrukturen, Forschung und Innovation sowie Investitionen in Menschen und Fertigkeiten.

In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner an die Einigung erinnert, die auf der Märztagung des Europäischen Rates über den Beitrag der Gemeinschaft zum Europäischen Konjunkturprogramm erzielt wurde, mit dem Vorhaben unter anderem im Bereich des Breitbandinternets unterstützt wer-den sollen (siehe Schlussfolgerungen des Rates 7880/09); ferner hat er bekräftigt, dass er alles daran setzen wird, damit dieser Plan so rasch wie möglich und noch vor der Parlamentspause vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni umgesetzt werden kann.

Im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Unterstützung des Wirtschaftswachs-tums hat die Kommission im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms ein Paket von 5 Mrd. EUR vorgeschlagen, das auf genau definierte Bereiche wie Energie und Breitband ausge-richtet ist. Ziel dieser Initiative im Bereich des Breitbandinternets ist es nicht nur, den Ausbau der Breitbandinfrastruktur insbesondere in ländlichen Gebieten zu unterstützen, sondern auch die bestehende Infrastruktur zu verbessern.

1 Das im November 2008 vorgelegte Europäische Konjunkturprogramm ist die Antwort der Kommission auf die derzeitige Wirtschaftslage (16097/08).

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 44 DE

SONSTIGES

Marco Polo II

Der Vorsitz hat den Rat über den Stand der laufenden Beratungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag der Kommission (17294/08) zum zweiten "Marco Polo"-Programm unter-richtet, über den eine Einigung in erster Lesung erzielt werden soll.

Galileo

Der Rat hat den Bericht der Kommission zum Stand der Arbeiten betreffend "Galileo" (insbeson-dere der Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 über die weitere Durch-führung der europäischen Satellitenprogramme) sowie die Ideen und die Vorstellungen der Kom-mission für die künftige Entwicklung und Durchführung der Programme zur Kenntnis genommen.

Begleitung und Überprüfung des Programms TEN-V

Der Rat hat die Informationen der Kommission zum Thema Begleitung und Überprüfung der Pro-gramme TEN-V und "erweitertes Europa" sowie der nationalen operationellen Programme im Ver-kehrsbereich zur Kenntnis genommen (8057/09).

Paket "Einheitlicher Luftraum"

Der Vorsitz hat den Rat über die mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung erzielte Eini-gung über das Paket "Einheitlicher Luftraum" informiert (Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems sowie Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste).

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 45 DE

Zeitnischen auf Flughäfen

Die Kommission hat die Grundzüge ihres Vorschlags zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (7500/09) dargelegt.

CERG: Programm für Luftverkehrssicherheit 2009

Der Rat hat Informationen der rumänischen Delegation über das CERG-Programm für Luftver-kehrssicherheit 2009 (7613/09 + 7613/09 COR 1) zur Kenntnis genommen.

Informelles Treffen des Rates der Verkehrsminister

Der Vorsitz hat den Rat über das kommende informelle Treffen des Rates der Verkehrsminister am 29. April 2009 in Litoměřice informiert (8177/09). Im Mittelpunkt des Treffens werden Fragen der Einführung intelligenter Verkehrssysteme stehen, die der tschechische Vorsitz insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise als wichtig erachtet.

Seeräuberei

Der Rat hat die Besorgnisse der griechischen Delegation, die von anderen Delegationen unterstützt wurde, angesichts der Aktivitäten von Seeräubern insbesondere am Horn von Afrika und im Golf von Aden zur Kenntnis genommen.

Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen

Der Rat hat die Informationen des Vorsitzes zum Stand des Vorschlags über Interoperabilitätslösun-gen für europäische öffentliche Verwaltungen zur Kenntnis genommen (13644/08).

Europäischer Tag der Rufnummer 112

Der Vorsitz hat den Rat über den unlängst eingerichteten Europäischen Tag der Rufnummer 112 unterrichtet.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 46 DE

Mobilisierung der IKT für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten Wirtschaft

Die Kommission hat dem Rat ihre Mitteilung über die Mobilisierung der Informations- und Kom-munikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlen-stoffarmen Wirtschaft dargelegt (7566/09).

Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Der Vorsitz hat den Rat über die laufenden Verhandlungen über dieses Paket von Legislativvor-schlägen unterrichtet.

Viertes Forum für das Fernmeldewesen (WTPF)

Der Rat nahm die Informationen der portugiesischen Delegation zum Vierten Forum für das Fern-meldewesen der Internationalen Fernmeldeunion zur Kenntnis, das vom 22. bis 24. April 2009 in Lissabon stattfinden wird (8048/09).

Ministerkonferenz über den Schutz kritischer IKT-Infrastrukturen

Die estnische Delegation hat den Rat über die Ministerkonferenz über den Schutz kritischer IKT-Infrastrukturen unterrichtet, die am 27./28.April in Tallinn stattfinden wird.

Schutz kritischer IKT-Infrastrukturen

Die Kommission hat dem Rat ihre Mitteilung zum Schutz kritischer IKT-Infrastrukturen vorgestellt.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 47 DE

VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG

Am Rande der Ratstagung wurde am 31. März ein Protokoll über die Ausdehnung des Seeverkehrs-abkommens EU/China auf Bulgarien und Rumänien unterzeichnet.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 48 DE

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE

VERKEHR

Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge

Der Rat hat eine Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (3711/08) angenommen. Der Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über diesen Rechtsakt in erster Lesung erzielt.

Ziel der Richtlinie ist es, die Markteinführung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge zu fördern und den Beitrag des Verkehrssektors zur Verwirklichung der umwelt-, klima- und energiepoliti-schen Ziele der EU zu stärken. Öffentliche Auftraggeber und bestimmte Betreiber werden durch die Richtlinie dazu verpflichtet, bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen deren Energie- und Um-weltauswirkungen – wie Energieverbrauch sowie Emissionen von CO2 und anderen Schadstoffen – während ihrer gesamten Lebensdauer Rechnung zu tragen.

Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag wurde in der neuen Richtlinie der Gel-tungsbereich neu festgelegt, und es wurde die Verpflichtung für Behörden und Betreiber aufgenom-men, bei der Beschaffung von Fahrzeugen die Energie- und Umweltauswirkungen zu berücksichti-gen, wobei verschiedene Möglichkeiten eingeräumt werden, wie dieser Verpflichtung nachgekom-men werden kann.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum ihres Inkraft-tretens umsetzen.

Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt mit Kanada

Der Rat hat einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada angenommen.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 49 DE

Das Abkommen ist das Ergebnis der Verhandlungen, die die Kommission auf der Grundlage eines Mandats des Rates von März 2004 geführt hat. Ziel des Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Effizienz in Fragen der Sicherheit der Zivilluftfahrt zu steigern und die Sicher-heit der Zivilluftfahrt und die Umweltqualität und -verträglichkeit zu fördern.

Abkommen über Luftverkehrsdienste mit Korea, Vietnam und der Mongolei

Der Rat hat Beschlüsse über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung von Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Re-publik Korea, der Sozialistischen Republik Vietnam und der Regierung der Mongolei angenommen.

Diese Abkommen wurden im Rahmen eines Mandats ausgehandelt, dem zufolge die Kommission mit jedem Drittland Verhandlungen aufnehmen kann, um bestehende bilaterale Luftverkehrsab-kommen zwischen den Mitgliedstaaten und diesem Land an das Gemeinschaftsrecht anzupassen.

Abkommen mit der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über Luftverkehrs-dienste

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem er die Unterzeichnung und vorläufige Anwen-dung eines Abkommens zwischen der EU und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungs-union über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten billigt.

Dieses Abkommen wurde im Rahmen eines Mandats ausgehandelt, dem zufolge die Kommission mit jedem Drittland Verhandlungen aufnehmen kann, um bestehende bilaterale Luftverkehrsab-kommen zwischen den Mitgliedstaaten und diesem Land an das Gemeinschaftsrecht anzupassen.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 50 DE

Technische Überwachung der Kraftfahrzeuge

Der Rat hat eine Richtlinie über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahr-zeuganhänger verabschiedet1; es handelt sich dabei um eine Neufassung der gegenwärtig geltenden Richtlinie 96/96/EG (3699/08).

Mit der vorliegenden Richtlinie werden die Vorschriften über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge harmonisiert und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Kraftverkehrsunternehmen verhindert, und es wird sichergestellt, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß geprüft und gewartet werden.

Mit der Richtlinie werden die geltenden Rechtsvorschriften kodifiziert und an das neue Ausschuss-verfahren mit Kontrolle2, das auf Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen eines im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Basisrechtsakts angewendet wird, angepasst. Der Rat beschloss ferner, in dem Richtlinienentwurf einem jüngst er-gangenen Urteil des Gerichtshofs über die Festlegung einer sogenannten abgeleiteten Rechtsgrund-lage Rechnung zu tragen. Alle Änderungen sind technischer Art und zielen darauf ab, das Gemein-schaftsrecht lesbarer zu machen.

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Externer Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Bestellung von Ernst & Young AG Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als externer Rechnungsprüfer der Deut-schen Bundesbank für die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 gebilligt wird (6813/09).

1 Die deutsche Delegation enthielt sich der Stimme. 2 Das Regelungsverfahren mit Kontrolle wurde mit dem Beschluss 2006/512/EG des Rates

vom 17. Juli 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/468/EG zur Festlegung der Modali-täten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse einge-führt.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 51 DE

HAUSHALT

Anpassungen der Finanzierung des EU-Haushalts

Der Rat hat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2009 aufgestellt, wobei er berücksichtigte, dass der unlängst verabschiedete Eigenmittelbeschluss 2007/436 rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist (7331/09). Vorbehaltlich der Annahme durch das Europäische Parlament ergibt sich aus dem Berichtigungshaushaltsplan eine Änderung bei der Verteilung der Eigenmittelbeiträge auf die Mitgliedstaaten für die Haushaltsjahre 2007, 2008 und 2009. Die Anpassungen der Finanzierung des EU-Haushalts resultieren aus dem neuen einheitlichen Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel, der Bruttokürzung der jährlichen BNE-Beiträge der Niederlande und Schwedens, der Neuberechnung des Korrekturmechanismus zuguns-ten des Vereinigten Königreichs sowie den Auswirkungen des neuen Abrufsatzes für die MwSt-Eigenmittel auf die BNE-Eigenmittelbeiträge.

WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Gefährliche Stoffe und Zubereitungen – Regelungsverfahren mit Kontrolle

Der Rat hat beschlossen, die Annahme einer Entscheidung zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwen-dung von zinnorganischen Verbindungen zwecks Anpassung ihres Anhangs I an den technischen Fortschritt durch die Kommission nicht abzulehnen.

Da festgestellt wurde, dass von zinnorganischen Verbindungen Risiken für die menschliche Ge-sundheit ausgehen, müssen für ihr Inverkehrbringen und ihre Verwendung strengere Beschrän-kungen zum Tragen kommen.

Nach dem EU-Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat den Erlass von Rechtsakten durch die Kommission ablehnen. Da der Rat dies nicht getan hat, kann die Kommission die Entscheidung annehmen, sofern das Europäische Parlament keine Einwände erhebt.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 52 DE

FORSCHUNG

Abkommen EU–Russland über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit

Der Rat hat einen Beschluss verabschiedet, mit dem die Verlängerung des Abkommens EU–Russ-land über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit um weitere fünf Jahre gebilligt wird (6691/09).

Abkommen EU–USA über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit

Der Rat hat einen Beschluss verabschiedet, mit dem die Verlängerung des Abkommens EU–Ver-einigte Staaten von Amerika über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit um weitere fünf Jahre gebilligt wird (6695/09).

Auch der Inhalt des bilateralen Abkommens wird dahin gehend geändert, dass die Liste der Be-reiche für Kooperationsmaßnahmen im Einklang mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU (2007-2013) um die Sicherheits- und Weltraumforschung erweitert wird.

BINNENMARKT

Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge

Der Rat hat sich auf eine gemeinsame Ausrichtung im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommis-sion der Vereinten Nationen für Europa (ECE) über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Nutzfahrzeuge hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrückwand geeinigt.

Die einheitlichen Vorschriften der UN/ECE-Regelung Nr. 61 sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen beseitigen und ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau bei der Ver-wendung dieser Fahrzeuge gewährleisten. Diese Regelung würde in das geltende Gemeinschafts-recht bezüglich des Typgenehmigungssystems für Kraftfahrzeuge aufgenommen.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 53 DE

LANDWIRTSCHAFT

Für eine besondere Ernährung bestimmte Lebensmittel

Der Rat hat eine Richtlinie über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, an-genommen; damit wird die Richtlinie 89/398/EWG im Anschluss an eine Einigung mit dem Euro-päischen Parlament in erster Lesung kodifiziert und an die neuen Regeln für das Ausschussverfah-ren angepasst (3697/08). Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag haben das Parla-ment und der Rat die Maßnahmen ausgeweitet, die nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle zu verabschieden sind. Dazu zählen die Zulassung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die nicht den Zusammensetzungsregeln entsprechen, für eine Dauer von zwei Jahren sowie verschiedene Ab-weichungen von den Kennzeichnungsvorschriften.

UMWELT

Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen

Der Rat hat im Anschluss an eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung eine Richtlinie über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen verabschiedet (3714/08). Mit der neuen Richtlinie soll die Richtlinie 90/219/EWG kodifiziert und an die neuen Regeln für das Ausschussverfahren angepasst werden.

IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFASSTER BESCHLUSS

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea

Der Rat hat am 23. März eine Änderung der Verhandlungsrichtlinien im Hinblick auf ein Freihan-delsabkommen mit Südkorea angenommen.

7.IV.2009

8176/09 (Presse 73) 54 DE

ERNENNUNGEN

Ausschuss der Regionen

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem

– Herr Javier VELASCO MANCEBO, Director de la Oficina de Representación del Principado de Asturias,

für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2010, zum Stellvertreter ernannt wird.