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Erben & Schenken 2010

Erben & Schenken 2010. Agenda Erben & Schenken Aktuelle Marktsituation Änderungen der Erbschaft / Schenkungsteuer 2009 und 2010 Vermögensübertragung zu

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Erben & Schenken 2010

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Agenda Erben & Schenken

Aktuelle Marktsituation

Änderungen der Erbschaft / Schenkungsteuer 2009 und 2010

Vermögensübertragung zu Lebzeiten mit doppeltem Steuervorteil

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Presseartikel

„Erbengeneration- Geldregen für jeden Zweiten“ (n-tv.de)

„Babyleichter Reichtum-Erbengeneration kann sich auf eine Billion Euro freuen.“

„Bis zu 200 Milliarden Euro schüttet die Biolotterie per Erbschaft jährlich in Deutschland aus, Tendenz steigend.. “ (Neon)

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Presseartikel

„Rettende Milliarden“Die Lebensversicherer profitieren von Sparverträgen mit reichen Kunden

Handelsblatt 17.08.2009

Deutsche Lebensversicherer:

Laufende Beiträge -26 %

Einmalbeiträge +44 %

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Änderung der Erbschaft- / Schenkungsteuer ab 2009Alte Regelung laut BVerfG - Urteil wegen unterschiedlicher Bewertungen (z.B. Immobilien, Geldvermögen) nicht mehr verfassungskonform.

Dafür wurden die Freibeträge deutlich erhöht!

Altes Recht Neues Recht

Immobilienca. 60 % des Verkehrswertes

100 % des Verkehrswertes

Versicherungen:noch nicht fällige Renten

2/3-Regelung100% des Rückkaufswertes

Versicherungen:laufende Renten

Vervielfältiger alte Werte

Vervielfältiger neue Werte

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Änderung der Erbschaft- / Schenkungsteuer ab 2009

Freibeträge

Erbe bis 2008 ab 2009

Ehegatte 307.000 Euro 500.000 Euro

Kinder, Stiefkinder 205.000 Euro

Enkel 51.200 Euro 200.000 Euro

Eltern und Großeltern51.200.Euro 100.000 Euro

Sonstige Erwerber, z.B. nicht eheliche Lebenspartner

5.200 Euro 20.000 Euro

400.000 Euro

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Vermögensübertragung zu Lebzeiten

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Erbschaftssteuer? am liebsten keine!

Nutzung der Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahre möglich.

Durch Schenkung einer Versicherung statt einer Geldschenkung können erhebliche Steuervorteile genutzt werden:

Deutliche Reduzierung bzw. Befreiung von der Erbschaftsteuer!

Nur Ertragsanteilsbesteuerung der Rente!

Steuerfreiheit der Erträge aus der Sparphase bei Rente!

10 Jahre

Schenkung einer Versicherung

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Vermögensübertragung zu LebzeitenAlter Mann Frau

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

7071

72

73

74

75

76

77

78

79

80

12,590

12,330

12,063

11,784

11,502

11,208

10,910

10,600

10,282

9,961

9,6339,298

8,960

8,621

8,282

7,942

7,603

7,272

6,938

6,613

6,279

13,706

13,469

13,223

12,966

12,700

12,418

12,130

11,825

11,513

11,187

10,855

10,508

10,155

9,796

9,427

9,053

8,675

8,287

7,902

7,514

7,125

Vervielfältiger für Kapitalwertberechnung (BMF – Schreiben vom 01.10.2009Bewertungsstichtag ab 01.01.2010)

www.bundesfinanzministerium.de

Berechnung Kapitalwert für Erbschaftsteuer

Jahresrente x Vervielfältiger

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Vermögensübertragung zu Lebzeiten

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Beispiel: Vater, männlich 70 Jahre alt.

Freibetrag wird durch Schenkung der Police um ca. 64 % größer

Ziel: Maximale Schenkung an den Sohn ohne Erbschaftsteuer durch Nutzung der Freibeträge.

Beispiel: Schenkung einer SofortRente Tarif SR/P mit 655.000 Euro, Summe wird verrentet; Rente p.a. 41.466,36* Euro (garantiert 33.540,84 Euro).

Und das ist noch nicht alles!

Kapitalwertberechnung für ErbSt

41.466,36 Euro x 9,633 = 399.445,45 € (Freibetrag 400.000 Euro)

ohne

* Überschüsse nicht garantiert. Tarif SR/P 2010

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Wussten Sie,

dass auch der Ertragsanteil von 15 % vom 70 jährigen Vater bei VN

Übertragung / Schenkung an den 37 jährigen Sohn mitverschenkt

wird!

(VP bleibt weiterhin der 70 jährige Vater)

Ertragsanteil wird mitverschenkt!

Ertragsanteil von 15 %

Einkommensteuer bei Sohn mehr als halbiert!

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Ertragsanteil wird mitverschenkt!

Ersparnis: Jährlich 3.628,20 Euro

Doppeltes Steuersparen!

Ertragsanteil Vater 70 J. 15 %; Ertragsanteil Sohn 37 J. 40 %)

Bei 3.455,53 € monatlicher Rente*:

Ertragsanteilsbesteuerung Einkommenssteuer Steuerlast

40 % 35 % 483,77 € monatlich

15 % 35 % 181,42 € monatlich

► 302,35 € monatlich

* Überschüsse nicht garantiert. Tarif SR/P 2010

Maria-Helena Scheffler
tabelle
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Beispiel: Vater, männlich 70 Jahre alt.

Und wenn der Vater nach 10 Jahren stirbt?

Tarifvariante mit 100 % BRG

Rente nach Steuern*) x 10 Jahre = 392.893,00 €

Beitragsrückgewähr im Jahre 2020 = 319.591,00 €(100 % steuerfrei)___________________________________________________________Gesamtsumme der Nettozahlungen (nach Steuern) = 723.670,00 €

*) inkl. nicht garantierter Überschussanteile, abzüglich Ertragsanteilsbesteuerung 15 %; pers. Steuersatz 35 %.

Highlight: Nur Abzug der bereits gezahlten garantierten Renten. Überschüsse bleiben somit erhalten.

712.484,00 €

garantierten

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Und auch Enkel könnte diese Lösung glücklich machen!

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Steuerfrei im Rahmen des Freibetragsvon 200.000 Euro

Beispiel: Großmutter 78 Jahre überträgt auf Enkel (28)Nutzen für den Enkel:

Laufende Rentenzahlung solange die Großmutter lebt 2.118.-- € *) pro Monat (*jährlich steigend um 0,45 % ab dem 2. Jahr des Rentenbezugs)

Steuerpflichtiger Ertragsanteil der Rente von nur 9 %, das entspricht einem steuerpflichtigen Anteil von nur ca. 191.-- € (91% der Rente bleibt steuerfrei).

Steuerfreie Beitragsrückgewähr im Todesfall der Großmutter (100% abzgl. bereits gezahlter garantierter Renten)

354.000 Euro!

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Erben & Schenken mit doppeltem Steuervorteil!

Steuervorteil 1:

Erhöhung des Freibetrages bei Schenkung

Steuervorteil 2:

Senkung der Einkommenssteuer für den Beschenkten

Die perfekte Lösung!

Maria-Helena Scheffler
anspringen lassen
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Viel Erfolg!

www.wuerttembergische-makler.de

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