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Erben & Schenken 2010
Agenda Erben & Schenken
Aktuelle Marktsituation
Änderungen der Erbschaft / Schenkungsteuer 2009 und 2010
Vermögensübertragung zu Lebzeiten mit doppeltem Steuervorteil
Presseartikel
„Erbengeneration- Geldregen für jeden Zweiten“ (n-tv.de)
„Babyleichter Reichtum-Erbengeneration kann sich auf eine Billion Euro freuen.“
„Bis zu 200 Milliarden Euro schüttet die Biolotterie per Erbschaft jährlich in Deutschland aus, Tendenz steigend.. “ (Neon)
Presseartikel
„Rettende Milliarden“Die Lebensversicherer profitieren von Sparverträgen mit reichen Kunden
Handelsblatt 17.08.2009
Deutsche Lebensversicherer:
Laufende Beiträge -26 %
Einmalbeiträge +44 %
Änderung der Erbschaft- / Schenkungsteuer ab 2009Alte Regelung laut BVerfG - Urteil wegen unterschiedlicher Bewertungen (z.B. Immobilien, Geldvermögen) nicht mehr verfassungskonform.
Dafür wurden die Freibeträge deutlich erhöht!
Altes Recht Neues Recht
Immobilienca. 60 % des Verkehrswertes
100 % des Verkehrswertes
Versicherungen:noch nicht fällige Renten
2/3-Regelung100% des Rückkaufswertes
Versicherungen:laufende Renten
Vervielfältiger alte Werte
Vervielfältiger neue Werte
Änderung der Erbschaft- / Schenkungsteuer ab 2009
Freibeträge
Erbe bis 2008 ab 2009
Ehegatte 307.000 Euro 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder 205.000 Euro
Enkel 51.200 Euro 200.000 Euro
Eltern und Großeltern51.200.Euro 100.000 Euro
Sonstige Erwerber, z.B. nicht eheliche Lebenspartner
5.200 Euro 20.000 Euro
400.000 Euro
Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Erbschaftssteuer? am liebsten keine!
Nutzung der Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahre möglich.
Durch Schenkung einer Versicherung statt einer Geldschenkung können erhebliche Steuervorteile genutzt werden:
Deutliche Reduzierung bzw. Befreiung von der Erbschaftsteuer!
Nur Ertragsanteilsbesteuerung der Rente!
Steuerfreiheit der Erträge aus der Sparphase bei Rente!
10 Jahre
Schenkung einer Versicherung
Vermögensübertragung zu LebzeitenAlter Mann Frau
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
7071
72
73
74
75
76
77
78
79
80
12,590
12,330
12,063
11,784
11,502
11,208
10,910
10,600
10,282
9,961
9,6339,298
8,960
8,621
8,282
7,942
7,603
7,272
6,938
6,613
6,279
13,706
13,469
13,223
12,966
12,700
12,418
12,130
11,825
11,513
11,187
10,855
10,508
10,155
9,796
9,427
9,053
8,675
8,287
7,902
7,514
7,125
Vervielfältiger für Kapitalwertberechnung (BMF – Schreiben vom 01.10.2009Bewertungsstichtag ab 01.01.2010)
www.bundesfinanzministerium.de
Berechnung Kapitalwert für Erbschaftsteuer
Jahresrente x Vervielfältiger
Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Beispiel: Vater, männlich 70 Jahre alt.
Freibetrag wird durch Schenkung der Police um ca. 64 % größer
Ziel: Maximale Schenkung an den Sohn ohne Erbschaftsteuer durch Nutzung der Freibeträge.
Beispiel: Schenkung einer SofortRente Tarif SR/P mit 655.000 Euro, Summe wird verrentet; Rente p.a. 41.466,36* Euro (garantiert 33.540,84 Euro).
Und das ist noch nicht alles!
Kapitalwertberechnung für ErbSt
41.466,36 Euro x 9,633 = 399.445,45 € (Freibetrag 400.000 Euro)
ohne
* Überschüsse nicht garantiert. Tarif SR/P 2010
Wussten Sie,
dass auch der Ertragsanteil von 15 % vom 70 jährigen Vater bei VN
Übertragung / Schenkung an den 37 jährigen Sohn mitverschenkt
wird!
(VP bleibt weiterhin der 70 jährige Vater)
Ertragsanteil wird mitverschenkt!
Ertragsanteil von 15 %
Einkommensteuer bei Sohn mehr als halbiert!
Ertragsanteil wird mitverschenkt!
Ersparnis: Jährlich 3.628,20 Euro
Doppeltes Steuersparen!
Ertragsanteil Vater 70 J. 15 %; Ertragsanteil Sohn 37 J. 40 %)
Bei 3.455,53 € monatlicher Rente*:
Ertragsanteilsbesteuerung Einkommenssteuer Steuerlast
40 % 35 % 483,77 € monatlich
15 % 35 % 181,42 € monatlich
► 302,35 € monatlich
* Überschüsse nicht garantiert. Tarif SR/P 2010
Beispiel: Vater, männlich 70 Jahre alt.
Und wenn der Vater nach 10 Jahren stirbt?
Tarifvariante mit 100 % BRG
Rente nach Steuern*) x 10 Jahre = 392.893,00 €
Beitragsrückgewähr im Jahre 2020 = 319.591,00 €(100 % steuerfrei)___________________________________________________________Gesamtsumme der Nettozahlungen (nach Steuern) = 723.670,00 €
*) inkl. nicht garantierter Überschussanteile, abzüglich Ertragsanteilsbesteuerung 15 %; pers. Steuersatz 35 %.
Highlight: Nur Abzug der bereits gezahlten garantierten Renten. Überschüsse bleiben somit erhalten.
712.484,00 €
garantierten
Und auch Enkel könnte diese Lösung glücklich machen!
Steuerfrei im Rahmen des Freibetragsvon 200.000 Euro
Beispiel: Großmutter 78 Jahre überträgt auf Enkel (28)Nutzen für den Enkel:
Laufende Rentenzahlung solange die Großmutter lebt 2.118.-- € *) pro Monat (*jährlich steigend um 0,45 % ab dem 2. Jahr des Rentenbezugs)
Steuerpflichtiger Ertragsanteil der Rente von nur 9 %, das entspricht einem steuerpflichtigen Anteil von nur ca. 191.-- € (91% der Rente bleibt steuerfrei).
Steuerfreie Beitragsrückgewähr im Todesfall der Großmutter (100% abzgl. bereits gezahlter garantierter Renten)
354.000 Euro!
Erben & Schenken mit doppeltem Steuervorteil!
Steuervorteil 1:
Erhöhung des Freibetrages bei Schenkung
Steuervorteil 2:
Senkung der Einkommenssteuer für den Beschenkten
Die perfekte Lösung!
Viel Erfolg!
www.wuerttembergische-makler.de
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