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Erzeugung Erneuerbarer Energien in Nationalen Naturlandschaften, 6./7. März 2013, Leipzig
Begleitung des Ausbaus der Windenergienutzung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Installierte Leistung und Anzahl WEA in den Ländern (DEWI / EE in BW 2010)
Jahresmittel der Windgeschwindigkeit(DWD, 1981-2000, 80m über Grund)
Ziel der grün-roten Landesregierung (2011)
bis 2020 mind. 10% des Strom-verbrauchs aus heimischer Windenergie
-> 1.200 neue WEA mit je 3 MWLeistung
Ausbau Windenergie in Baden-Württemberg
Änderung des Landes-Planungsgesetzes
Regionalverbände-> Vorrangräume als Angebotsplanung-> keine Ausschlusswirkung mehr
Kommunen-> Konzentrationszonen über FNP mit
Ausschlusswirkung in der Restfläche-> FNP muss der Windenergie „in substanzieller
Weise“ Raum schaffen-> kein FNP: nur juristische Prüfung von
Bauanträgen (BImSch-Verfahren),keine planerische Steuerung Windatlas Baden-Württemberg
Von 20 Vorranggebieten in der Region Neckar-Alb
- 13 im BG oder haben Anteil daran
- 17 im BG inkl. Puffer von 1 km
- 1 komplett in Pflegezone, 4 weiterehaben Anteil daran
Region BG BG-Anteil
- Vorranggebiete: 20 13 65%
- Windkraftanlagen: 122 80 66%
- Flächenanteil: 22%
Kann / soll ein Biosphärenreservat ein „Schwerpunktraum“ für Windkraftnutzung sein?
Entwurf Regionalplan November 2011
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
Nabenhöhe 60m -
- Nabenhöhe 140m
Zusammenfassung Biosphärengebiet
- Kernzone (3%):200m-Umfeld:
- Pflegezone (42%):
- Entwicklungszone (55%):
Windenergieerlass Baden-Württemberg (05/2012)
TabubereichVorsorgeabstand mit Einzelfallprüfung
Einzelanlagen ggf. nach Befreiung möglich
keine besonderen Vorgaben für das Biosphärengebiet
• NSG + Vogelschutzgebiet: 67%• NSG + Vogelschutzgebiet + FFH-Gebiet: 74%
keine Vorranggebiete auf Ebene Regionalplan
Windenergieplanung im Biosphärengebiet
Beschlüsse der Sitzung des Lenkungskreises vom 21.02.2013
1. Das Biosphärengebiet soll kein „Schwerpunktraum“ für Windkraftnutzungaus regionaler Sicht sein
2. Das Biosphärengebiet soll kein Ausschlussgebiet für Windkraftnutzung sein
4. Es soll keine Gefährdung der UNESCO-Anerkennung riskiert werden, hierzuist eine enge Abstimmung mit dem MAB-Komitee notwendig
5. Es soll keine flächendeckende Überprägung durch Windkraftanlagenim Biosphärengebiet auftreten
3. Für die Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung in den Pflegezonengelten die Regelungen des Windenergieerlasses Baden-Württemberg
-> Regierungspräsidenten TÜ/S, Landräte, Bürgermeister, MLR
Artenschutz
Landschaftsbild/Tourismus
1. Flächendeckende Bewertung der Landschaftsbildqualität (partizipativer Ansatz)2. Sichtbarkeitsanalysen von Windparks
-> Berücksichtigung besonders attraktiver Landschaftsräume bzw. des natur-/landschaftsbezogenen Tourismus
-> ein „Motor“ der nachhaltigen Entwicklung in Biosphärenreservaten
rechtssichere und möglichst natur- und landschaftsverträgliche Windenergieplanung im Biosphärengebiet
Modellregion: „hohe Planungs- und Prüfqualität“ (MAB-Positionspapier)
1. Untersuchungen zum Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten2. Untersuchungen zum saisonalen Vogelzug (Herbst/Frühjahr)
-> Frühzeitige Identifizierung von Bereichen mit hohem artenschutzrechtlichemKonfliktpotenzial (laut Naturschutzgesetz)
-> „Dienstleistung“ für die Gemeinden, Finanzierung MLR
Untersuchungen zur Windenergieplanung
windkraftsensible Vogelarten , saisonaler Vogelzug
relevant für Schwäbische Alb- Rotmilan- Wespenbussard- Baumfalke- Wanderfalke- Uhu
ArbeitsgemeinschaftWanderfalkenschutz
Untersuchungen- Revierzentren / Brutwälder insb. von
Rotmilan, Baumfalke, Wespenbussard- Schlafplätze des Rotmilan
10 Beobachtungspunkte- Herbstzug 2011 + 2012- Frühjahrszug 2012
Fragestellungen- Räumliche Konzentrationen des Vogelzugs
auf der Albhochfläche?- Sind die Konzentrationen mehrjährig konstant?(Herbst 2011, Frühjahr 2012, Herbst 2012)
- Bewertung des Konfliktpotenzials mit WKA- Referenzsystem für weitere Erhebungen
saisonaler Vogelzug
„geleiteter Breitfrontenzug“
Quelle: Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt
Landschaftsbildbewertung
Flächendeckende Bewertung der Landschaftsbildqualität
Berücksichtigung besonders attraktiver Landschaftsräume bzw.des natur-/landschaftsbezogenen Tourismus bei der Windkraftplanung
Quelle:ILPÖ, Universität Stuttgart
hoch
gering
Landschaftsbildqualität
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
„ehrliche Fotos“, hohe Vergleichbarkeit- nur Sommerbilder- möglichst blauer Himmel, leichte Bewölkung- identische Brennweite (60 mm)- Horizont möglichst in gleicher Höhe- Bodenperspektive, kein Blick von Aussichtsturm o.ä.(Vorgaben des Bundesamts für Naturschutz)
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
Landschaftsbildbewertung
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
Auswahl der signifikanten Variablen aus insg. 35 Var.
Landschaftsbildbewertung
Regressionsmodell Schönheit
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
„Bei der Standortsuche für Windenergie-anlagen ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie seinen Erholungswert bewahrt werden soll.…Gewichtige Belange des Landschaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträch-tigung eines Landschaftsbilds von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würden.“
(Windenergieerlass BW, 19 f.)
Landschaftsbildbewertung
„Als erheblich beeinträchtigt sollte mindestens der Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe angesehen werden.“
(Planungshilfe Niedersächsischer Landkreistag)
Diplomarbeit: Befragung von Touristen
BR sind Modellregionen für nachhaltigeEntwicklung, daher sollten gerade dortund somit auch hier im BG SchwäbischeAlb WEA entstehen
In BR soll überwiegend die attraktive, durch traditionelle Nutzungen geprägte Kulturlandschaft geschützt und erhalten werden. Daher passen WEA nicht zu einem BR und somit auch nicht zum BG Schwäbische Alb
6,6 6,4 5,7
n=95
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
Quelle: Zierlein, K. (2013)
Steuerung der Windenergieplanung
AK „koordinierter Ausbau der Windenergie im Biosphärengebiet“Leitung RP Tübingen-> Planungsgemeinschaft aller 29 Kommunen?-> Planung nach einheitlichen, abgestimmten Kriterien im BG?
einheitliche Datengrundlagen zur Verfügung stellen-> Beauftragung Gutachterbüros (Brutvorkommen, Vogelzug, Landschaftsbild)-> Übergabe an die Planungsträger (Kommunen, Landkreis, Regionalverbände,
Planungsbüros)
Geschäftsstelle BG ist dem Regierungspräsidium Tübingen zugeordnet-> FNP-Windenergie: Kommunen, Genehmigungsbehörde: Landkreis-> RP: TÖB/Stellungnahmen, Befreiung Pflegezone, artenschutzrechtl. Ausnahmen
Stimmung in der Raumschaft?„Wie kann man nur in einem
Biosphärenreservat WEA zulassen?“
„Gerade in einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung
müssen doch WEA entstehen!“
Lenkungskreis des BG-> Regierungspräsidenten TÜ/S, Landräte, Bürgermeister, MLR-> gibt Empfehlungen zur Windenergieplanung
Vielen Dankfür Ihre
Aufmerksamkeit!
Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart