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FOKUS GESUNDHEIT Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung © Fotolia - janews094 Schwalm-Eder-Kreis

ESE · 5 VORWORT „Ärztliche Versorgung geht uns alle an“ – so könnte das Motto unserer Neuauflage von Fokus Gesundheit lauten. Auf die ärztliche Versorgung wirken vielfälti-

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FOKUS

GESUNDHEITFOKUS

GESUNDHEITAnalyse der ambulanten medizinischen Versorgung

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94

Schwalm-Eder-Kreis

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INHALT

VORWORT ....................................................................................................................................... 5

1 IM FOKUS ................................................................................................................................. 6

2 REGIONALE ENTWICKLUNG .................................................................................................. 7

2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................. 7

2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS ................ 9

3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN ............................................................................. 11

3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 11

3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ................................................ 12

3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................................... 13

3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG ......................................................... 13

3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG ...................................................... 14

4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG - WO STEHEN WIR HEUTE? .......................................... 15

4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG .................................................................... 15

4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG ...................................................... 18

4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG............................ 19

4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT ...................................................................... 19

4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................ 20

4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG ............................................................................. 20

4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG ...................................................................... 21

4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 21

4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 22

4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 22

4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG ...................................................................... 23

4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG ......................................................................... 23

4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG ..................................................... 24

4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG .......................................................................... 24

5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN ......................................................... 25

6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN .................................................................................... 26

7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT.................................................................................. 28

7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT .................................................................. 28

7.1.1 HAUSÄRZTE .............................................................................................................. 28

7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 29

7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT .............................................................. 31

7.2.1 HAUSÄRZTE .............................................................................................................. 31

7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 31

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8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT .......................................................................................... 34

9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG ............ 36

9.1 WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN ..................................................... 36

9.2 MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE ........................................... 37

9.3 FÖRDERUNG FAMULATUR ......................................................................................... 39

9.4 GRÜNDER- UND ABGEBERFORUM ........................................................................... 39

10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT ............................................................................... 39

10.1 MVZ SCHWARZENBORN ............................................................................................. 39

11 ANLAGE ............................................................................................................................. 40

11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................ 40

11.2 TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................. 41

11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................... 41

12 GLOSSAR .......................................................................................................................... 42

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VORWORT

„Ärztliche Versorgung geht uns alle an“ – so könnte das Motto unserer Neuauflage von Fokus Gesundheit lauten.

Auf die ärztliche Versorgung wirken vielfälti-ge Einflussfaktoren, die an vielen Stellen von der Kassenärztlichen Vereinigung Hes-sen (KV Hessen) nicht oder nur geringfügig beeinflussbar sind. Die KV Hessen hat zum Beispiel keinen Einfluss auf die Anzahl der Medizinstudenten und sie kann auch nicht beeinflussen, dass immer mehr Medizinerin-nen und Mediziner ‘nur’ in Teilzeit arbeiten wollen. Dabei gilt es bewusst, das ländliche Hessen in den Fokus zu nehmen: Dort, wo kein Metzger, kein Bäcker und keine Bank mehr ist und der Breitbandausbau hinterher-hinkt, ist auch die ärztliche Versorgungs-struktur ein großes Problem.

Verantwortung für die Daseinsvorsorge übernehmen

Wir glauben, dass wir längst über den Punkt hinaus sind, an dem eine Institution wie die Kassenärztliche Vereinigung das Problem der Sicherstellung der ambulanten medizini-schen Versorgung alleine bewältigen kann, ohne dass wir das als Offenbarungseid ver-standen wissen wollen.

Wir müssen das Problem der ambulanten Versorgung als das begreifen, was es ist: ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge, das Ärzte, Landes- und Kommunalpolitiker, Kos-tenträger und viele andere Player mehr nur gemeinsam lösen können.

Nach 2016 stellt die KV Hessen nun erneut eine detaillierte Analyse der ambulanten Versorgung zur Verfügung, die wir als Grundlage für einen gemeinsamen Diskus-sionsprozess verstanden sehen wollen. Da-bei richten wir den Blick nicht nur auf die aktuelle Versorgungslage, sondern ergän-zen diesen mittels demografischer Daten und den Ergebnissen der Prognos-Zukunftsatlanten.

Leuchtturm Sicherstellungsrichtlinie

Unverändert gilt für Hessen, dass der Bedarf an ärztlichem Nachwuchs insbesondere im

hausärztlichen- und grundversorgend fach-ärztlichen Bereich hoch, und die Suche nach Praxisnachfolgern nicht immer einfach ist. Die KV Hessen hat bereits aktiv gehandelt. Die Fördermaßnahmen der seit 1. Januar 2017 gültigen SicherstellungsRichtLinie (Si-RiLi) haben bundesweit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, das hessische Förderpa-ket gilt als Leuchtturm und Vorbild in der Förderlandschaft. Zu Beginn des Jahres 2018 erfolgten nun einige Anpassungen in den Förderbedingungen. Für den Nach-wuchs wurden zudem zwei neue Angebote auf dem Weg „Von der Uni in die Praxis“ aufgenommen, der Praxistrack und das Schwerpunkt-Curriculum Primärversorgung, beides in Kooperation mit den Abteilungen für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt und Marburg.

Viele unserer Maßnahmen aus dem umfang-reichen Angebot der Sicherstellungsrichtlinie richten sich an Nachwuchsmediziner, die sich für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor und vielleicht später eine Niederlassung in eigener Praxis begeistern können. Die KV Hessen versucht weiterhin verstärkt, Studie-rende an den Universitäten in Hessen und Nachwuchsärzte für die Allgemeinmedizin sowie den Raum außerhalb der großen, städtischen Zentren zu begeistern. Dazu haben wir bereits vor fünf Jahren die Kam-pagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen.

Spezialisten rücken in den Fokus

Gerade, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, sollte der Zugang zu Spezialisten möglich sein. Die KV Hessen hat daher ne-ben den Belegärzten auch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in die aktuelle Ausgabe aufgenommen um das Informationsangebot abzurunden.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektü-re,

Ihre KV Hessen

Frankfurt, im Februar 2018

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1 IM FOKUS

Der Schwalm-Eder-Kreis liegt im Regierungs-bezirk Kassel in Nordhessen. Die Kreisstadt ist Homberg (Efze). Flächenmäßig bildet er den zweitgrößten Landkreis Hessens, nach Wal-deck-Frankenberg. Im Norden im Uhrzeiger-sinn beginnend, grenzt der Schwalm-Eder-Kreis an die Landkreise Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Hersfeld-Rotenburg, Vogels-bergkreis, Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg.

Die beiden größten Städte im Landkreis sind Schwalmstadt (17.861 Einwohner) und Fritzlar (14.428 Einwohner). Im Schwalm-Eder-Kreis leben 180.310 Einwohner insgesamt (Stand: 31.12.2015).

Laut Feststellung des Landesausschusses vom 04.05.2017 waren hausärztliche Nieder-lassungen in den Planungsbereichen Borken, Kassel-Süd und Melsungen möglich. Eine rechnerische Überversorgung besteht in den Planungsbereichen Fritzlar, Homberg (Efze) und Schwalmstadt. Anders stellt sich dies in der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung dar. Hier zeigt sich der Trend des steigenden Nachfolgebedarfs. So sind im Landkreis für die Fachgruppen der Augenärzte, der HNO-Ärzte und der Frauenärzte freie Sitze ausgewiesen. Der höchste Versorgungsgrad ist mit ca. 189 % für die Psycho-therapeuten festzustellen.

Das Durchschnittsalter sowohl der Haus- als auch der Fachärzte liegt bei ca. 54 Jahren. Im Hinblick auf das Jahr 2030 ist mit einem erheb-lichen Nachbesetzungsdarf zu rechnen. Bei den grundversorgenden Fachärzten ist ein besonderes Augenmerk auf die Fachgruppe der Nervenärzte/Neurologen und der Chirur-gen zu richten.

Die Herausforderung wird darin bestehen, Nachwuchsärzte für eine Niederlassung im Landkreis zu gewinnen. Aufgrund der ländli-chen Infrastruktur können sich nach derzeiti-gen Trends Probleme außerhalb der Städte ergeben. Ein weiteres Augenmerk ist auf die Verteilung der hausärztlichen Sitze in der Flä-che zu richten.

Die KV Hessen bietet in Kooperation mit einer Vielzahl von verschiedenen Gesundheits-akteuren, unter anderem im Rahmen des Hes-sischen Pakts, Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung an. Hierbei zu nen-nen sind die Weiterbildungsverbünde, das Gründer- und Abgeberforum, sowie die An-siedlungsförderung und die Famulaturförde-rung speziell für ländliche Regionen.

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Quelle: Datenmaterial: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 – Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsent-wicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen; Diagramm: Eigendarstel-lung Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung

2 REGIONALE ENTWICKLUNG

2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG

Die Bevölkerungsentwicklung wird von sehr unterschiedlichen Einflüssen geprägt. Gebur-ten und Ster-befälle bestimmen die Einwoh-nerzahl ebenso wie die Wanderungsbewegun-gen, die über Landkreis- und Bundeslandgren-zen hinweg stattfinden (Zu- und Fortzüge).

Ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr 2014 wird nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Hessen die Bevölkerungszahl im Schwalm-Eder-Kreis langfristig abnehmen.

Wird bis zum Jahr 2020 noch eine Zunahme der Bevölkerung um 0,3% erwartet, weist die langfristige Prognose einen negativen Trend auf. Bis 2025 wird die Bevölkerungszahl um 1,7%, bis 2030 um 3,8% sinken.

Im Bundesland Hessen wird vergleichsweise bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Bevölke-rung um 4,4% erwartet. Dies entspricht in ab-soluten Zahlen einem Anstieg von 6.093.888 Einwohnern auf 6.363.757 Einwohner.

Die prognostizierte Abnahme der Bevölkerung im Schwalm-Eder-Kreis ist auf Geburtendefizi-te zu-rückzuführen (-9,1%), die auch durch die positiven Wanderbewegungen (5,2%) nicht ausgeglichen werden können (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 - Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen

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Bis 2020 wird im Vergleich zum Basisjahr 2014 in der Altersgruppe der Hochbetag-ten (Altersgruppe 80 oder älter) mit 35,6% der größte Zuwachs erwartet.

Ausgenommen der Hochbe-tagten sowie der Altersgruppe der 16 bis unter 40 Jährigen, für die bis 2020 ein Zuwachs um 2,4% prognostiziert wird, ist ein Rückgang in allen Al-tersgruppen zu verzeichnen.

Bis 2025 wird weiterhin ein starker Zuwachs der Alters-gruppe der über 80-Jährigen erwartet. Aber auch die Al-tersgruppe der über 65 bis 80- Jährigen wächst um 10,7% gegenüber dem Basisjahr 2014.

Die jungen Altersgruppen nehmen zunehmend ab. Der Trend der Überalterung der Bevölkerung wird sich im Landkreis bis zum Jahr 2030 weiter verstärken. So verrin-gern sich die jungen Alters-gruppen zunehmend.

Parallel hierzu steigt der Anteil der älteren Altersgruppen an der Bevölkerung im Landkreis und in Hessen kontinuierlich: Zwischen 2014 und 2030 um 23,4% bei den 65- bis unter 80-Jährigen und um 42,1 % bei den Personen, die 80 Jah-re oder älter sein werden. Der Anstieg der Altersgruppe der

Hochbetagten liegt damit noch unterhalb der für das gesamte Bundesland angenommenen Prognose.

Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung

Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung

Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung

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2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGI-ON: DER PROGNOS ZUKUNFTS-ATLAS

ERLÄUTERUNG UND ZUSAMMENSETZUNG

Der Prognos Zukunftsatlas ermittelt die Zu-kunftschancen und –risiken aller 402 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Zu-kunftsatlanten aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 stellen das einzige deutschlandweite Ranking dar, das regionale Entwicklungen über mehr als 10 Jahre konsis-tent sichtbar macht.

Die Zukunftsperspektiven der Regionen wer-den in Anlehnung an zahlreiche Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung anhand ei-nes Zukunftsindex bestimmt. Der Index beruht auf insgesamt 29 makro- und sozioökonomi-schen Indikatoren aus den vier Bereichen De-mografie, Wohlstand und Sozi-ale Lage, Ar-beitsmarkt, Wettbewerb und Innovation.

Im Prognos Zukunftsatlas 2016 wurde der Digitalisierungskompass neu eingeführt. Er misst den Stand der Digitalisierung von Wirt-schaft und Arbeitsmarkt anhand der folgenden drei Indikatoren: Anteil digitaler Impulsgeber an der Gesamtbeschäftigung, Anzahl der IT-Gründungen je 10.000 Erwerbstätige (2011-2014) und dem Anzeigenindex der digitalisie-rungsbezogenen Stellenausschreibungen.

Im Folgenden werden die Daten des Prognos Zukunftsatlas aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 für den Schwalm-Eder-Kreis sowie die Region Nordhessen dargestellt.

Stärke im Status-quo Dynamik

Demografie � Fertilitätsrate � Bevölkerungsentwicklung

� Anteil Junge Erwachsene � Wanderungssaldo Junge Erwachsene

Arbeitsmarkt

� Arbeitsplatzdichte � Veränderung Arbeitslosenquote

� Arbeitslosenquote � Veränderung Anteil Hochqualifizierter

� Anteil Tertiärbeschäftigung

� Anteil Hochqualifizierte

� Schulabbrecherquote

� Unbesetzte Ausbildungsstellen

Wettbewerb & � BIP je Beschäftigten � Veränderung BIP

Innovation � Gründungsintensität � Veränderung Gründungsintensität

� FuE-Personal in der Wirtschaft � Veränderung FuE-Personal

� Investitionsquote der Industrie � Veränderung Gesamtbeschäftigung

� Patentintensität

� Beschäftigte in den dt. Zukunfts-feldern

� Anzahl der Top 500 Unternehmen

Wohlstand & � Kaufkraft � Veränderung des Anteils der in Be-darfsgemeinschaften lebenden Perso-nen soziale Lage � Kriminalitätsrate

� Kommunale Schuldenlast

� Anteil der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen

Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas

Quelle: Prognos Zukunftsatlas 2016, www.prognos.com/zukunftsatlas

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SCHWALM-EDER-KREIS

PROGNOS ZUKUNFTSATLAS: ENTWICKLUNG ÜBER DIE ZEIT

Schwalm-Eder-Kreis

2004 2007 2010 2013 2016

Dynamik 292 147 262 273 270

Stärke 246 269 233 156 201

Demografie 273 327 324 298 360

Arbeitsmarkt 240 121 170 180 197

Wettbewerb & Innovation 317 328 298 161 151

Wohlstand & soz. Lage 232 148 174 157 205

Digitalisierung **

Gesamt 270 221 246 181 219

Zukunftschancen 5 5 5 5 5

Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung

NORDHESSEN

PROGNOS ZUKUNFTSATLAS 2016: ERGEBNISÜBERSICHT GESAMTRANKING (jeweiliger Rang von insgesamt 402 kreisfreien Städten und Kreisen)

Landkreis Kassel

Stadt Kassel

Schwalm- Eder-Kreis

Waldeck- Frankenberg

Werra-Meißner-Kreis

Dynamik 209 79 270 265 342

Stärke 100 172 201 254 262

Demografie 322 40 360 320 338

Arbeitsmarkt 121 48 197 150 112 Wettbewerb & Innovation 52 141 151 258 341 Wohlstand & soz. Lage 142 369 205 195 272

Digitalisierung ** *** ** ** *

Gesamt 111 145 219 258 280

Zukunftschancen 4 5 5 5 5

Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking

Regionen und ihre Zukunftschancen

Digitalisierung als Chance für die Regionen

1: beste Chancen 5: ausgeglichene Chancen/Risiken ******: hervorragend ***: gut 2: sehr hohe Chancen 6: leichte Risiken *****: ausgezeichnet **: weniger gut 3: hohe Chancen 7: hohe Risiken ****: sehr gut *: schlecht 4: leichte Chancen 8: sehr hohe Risiken Grüne Zahl: Höchstwert in Kategorie Rote Zahl: Tiefstwert in Kategorie

Für den Schwalm-Eder-Kreis lässt sich gegen-über dem Jahr 2013 eine leichte Verschlechte-rung im Hinblick auf die Zukunftschancen fest-stellen. Vom Jahr 2010 auf das Jahr 2013 war zunächst ein positiver Trend zu konstatieren, nun fällt der Landkreis wieder leicht zurück.

Im Vergleich der Landkreise der Raumord-nungsregion Nordhessen liegt der Schwalm-Eder-Kreis aktuell im Mittelfeld (im Gesamtran-king auf Rang 219 von 402).

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3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN

3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Eine Analyse der gewählten Praxisformen – unabhängig von der Teilnahmeform – inner-halb der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Hessen zeigt einen Trend zur Kooperation (Quelle: Landesarztregister Hessen). Die prozentuale Verteilung der Praxisformen für die Jahre 2007 bis 2016 ist in den folgenden Grafiken sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die

Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt, dargestellt. Trotz des Rückgangs zwischen den Jahren 2007 und 2016 um ca. 6% der Einzelpraxen ist sie jedoch noch immer die dominierende Praxisform. Aber nur noch 52% der Hausärzte arbeiten in einer Einzel-praxis (Stand 31.12.2016). Den höchsten An-teil der in Einzelpraxis Niedergelassenen bzw. Angestellten weisen die Psychotherapeuten mit 96% auf; den geringsten Anteil die Fach-ärzte (44%).

Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte

Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten

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3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLI-CHEN VERSORGUNG

In den letzten Jahren hat sich das Geschlech-terverhältnis für Vertragsärzte bzw. Psychothe-rapeuten sowie angestellten Ärzte bzw. Psy-chotherapeuten in Hessen verändert. Es zeigt sich, dass der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psychotherapeuten konstant ansteigt.

So lag der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psycho-therapeuten im Jahr 2007 bei 38,80% und ist im Jahr 2016 auf 47,39% gestiegen. Die Ent-wicklung der Geschlechterverteilung innerhalb der Facharztgruppen kann den folgenden Dia-grammen entnommen werden (Quelle: Lan-desarztregister Hessen; Beginndatum des Arztes entspricht Aufnahme-datum der Pra-xistätigkeit).

Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte

Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten

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3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLI-CHEN VERSORGUNG

3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTEL-

LUNG/ZULASSUNG

Neben dem Wandel im Bereich der Geschlech-teranteile hat sich die Art der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verändert. In den folgenden Grafiken wird die prozentuale Verteilung der Tätigkeitsformen (Anstellung und Zulassung) für die Jahre 2007 bis 2016

sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeu-ten getrennt, abgebildet. Dabei wird deutlich, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil des Angestelltenstatus prozentual enorm gestiegen ist. Insbesondere bei den Fachärzten aber auch bei den Hausärzten ist eine deutliche Zunahme der Anstellungen erkennbar. So lag bei den Fachärzten im Jahr 2007 der Anteil der Anstellungen bei 5%. Bis zum Jahr 2016 stieg der prozentuale Anteil auf 27% an.

Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten

Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte

Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten

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3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZU-

LASSUNG

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen nimmt immer mehr zu. Die folgenden Darstellungen bilden die prozentuale Verteilung der Teil- und Vollbeschäftigungen für die Jahre 2007 bis 2016 sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychothe-rapeuten getrennt, ab.

Im Jahr 2016 praktizieren bereits insgesamt 16% der Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit.

Den höchsten Anteil an Teilzeitarbeit weisen mit 35% die Psychotherapeuten auf. Bei den Haus- aber auch Fachärzten ist der Anteil deutlich geringer. Von 2007 bis 2016 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Fach-ärzten um 14%. Die geringste Entwicklung zeigen die Hausärzte. Hier stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen lediglich um 6% an. Nichtsdestotrotz zeigt die Entwicklung, dass Teilzeitangebote immer mehr in Anspruch genommen werden.

Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte

Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeu-ten

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4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG -

WO STEHEN WIR HEUTE?

4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFS-PLANUNG

Die Versorgungsdichte wird anhand vorgege-bener Verhältniszahlen (Arzt-Einwohner-Relation) je Arztgruppe gemessen. Die Haus-ärzte werden im Rahmen der Bedarfsplanung auf Mittelbereichsebene beplant. Eine Über-versorgung ist in einem Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110% gegeben. Die Grundlage bildet hierfür die Bedarfspla-nung.

Diese basiert auf der Bedarfsplanungs-Richtlinie, von deren Regelungen nur in be-gründeten Ausnahmefällen abgewichen wer-den darf. Am 04.05.2017 wurde auf Grundlage des Arztbestandes vom 01.03.2017 durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkas-sen in Hessen (LA) ein Beschluss zur Feststel-lung von Über- und Unterversorgung in Hes-sen gefasst.

HAUSÄRZTE

Tabelle 5 - Planzahlen Hausärzte

Bei einer Betrachtung der Planungsbereiche fällt auf, dass die Versorgungsgrade in den Bereichen Borken, Kassel-Süd und Melsungen unter 110 % liegen. Somit sind diese für Neu-zugänge partiell geöffnet. In den anderen Be-reichen ist nach aktuellem Stand eine Über-versorgung festzustellen und eine Neunieder-lassung kann nur im Rahmen einer Sitzüber-nahme erfolgen.

In der folgenden Tabelle ist die fiktive Versor-gungslage in den einzelnen Städten und Ge-

meinden des Landkreises Schwalm-Eder-Kreis dargestellt. Ausgehend von der allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einwohnern je Arzt, die im Rahmen der regulären Bedarfsplanung zu Grunde gelegt wird, ist erkennbar, dass im Schwalm-Eder-Kreis in einigen Städten und Gemeinden eine Eigenversorgung nicht statt-finden kann. So kommen in Willingshausen 4.872 Menschen auf einen Hausarzt. Es ist also davon auszugehen, dass die angrenzen-den Städte und Gemeinden eine Mitversor-gung übernehmen

_____________________________________

1 Als Anhaltspunkt für Unterversorgung gilt laut Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Hausärzten ein Versorgungsgrad von unter 75 % und bei Fachärzten ein Versorgungsgrad von unter 50 %. Jedoch bedarf es einer gesonderten Feststellung der Unterversor-gung durch den Landesausschuss.

04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015

14,5 106,34% 103,23% 106,93%

15,5 117,54% 114,97% 115,74%

12,5 111,08% 116,39% 108,02%

76,55 100,55% 100,70% 96,94%

30,5 108,39% 113,05% 113,45%

35,5 115,60% 118,87% 119,24%1 VA=Versorgungsaufträge; inklusive Übernahmepraxen2 LA=Landesausschuss

Verändeurng VG >= 15%

Veränderung VG < 15% und >= 5%

Verändeurng VG < 5% und >= -5%

Veränderung VG < -5% und >= -5%

Veränderung VG < -15%

VA1

(01.03.2017)Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA 2 vom

TendenzPlanungsbereich

Borken (Hessen)

Fritzlar

Homberg (Efze)

Kassel-Süd

Melsungen

Schwalmstadt

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ERMITTLUNG GEMEINDEBEZOGENER, FIKTIVER VERSORGUNGSGRADE

OrtEinwohner

je Ort 1 Anzahl VA 2 Verhältnis Arzt/Einwohner

VerhältniszahlAngepasste

Verhältniszahl 3

Fiktiver Versorgungsgrad

in %Schwalm-Eder-Kreis

Bad Zwesten 3.898 2 1.949 1.671 1.662 85,30

Borken (Hessen) 12.633 5 2.527 1.671 1.604 63,48Edermünde 7.218 6 1.203 1.671 1.628 135,30Felsberg 10.624 9 1.180 1.671 1.611 136,45Frielendorf 7.296 6 1.216 1.671 1.641 134,94Fritzlar 14.428 11 1.312 1.671 1.648 125,62Gilserberg 3.063 2 1.532 1.671 1.620 105,79

Gudensberg 9.532 5,75 1.658 1.671 1.674 101,01

Guxhagen 5.309 4 1.327 1.671 1.675 126,17Homberg (Efze) 13.907 8,5 1.636 1.671 1.642 100,34

Jesberg 2.347 3 782 1.671 1.572 200,96Knüllwald 4.508 3 1.503 1.671 1.621 107,85

Körle 2.911 2 1.456 1.671 1.658 113,91Malsfeld 3.964 1 3.964 1.671 1.644 41,47Melsungen 13.381 10,5 1.274 1.671 1.629 127,79Morschen 3.333 1 3.333 1.671 1.591 47,72Neuental 3.162 2,5 1.265 1.671 1.645 130,09Neukirchen 7.174 5 1.435 1.671 1.614 112,52Niedenstein 5.311 2,5 2.124 1.671 1.616 76,05

Oberaula 3.169 2 1.585 1.671 1.600 101,00

Ottrau 2.242 0 - 1.671 1.625 0,00Schrecksbach 3.104 3 1.035 1.671 1.611 155,70Schwalmstadt 17.861 12 1.488 1.671 1.637 110,00Schwarzenborn 1.408 1 1.408 1.671 1.726 122,60Spangenberg 6.329 3 2.110 1.671 1.625 77,03

Wabern 7.326 4 1.832 1.671 1.654 90,29

Willingshausen 4.872 1 4.872 1.671 1.670 34,27

1 Quelle: Statistisches Landesamt Hessen; Stand 31.12.20152 VA=Versorgungsaufträge, Stand 01.03.20173 = Ausgehend von der im Rahmen der Bedarfsplanung anzunehmenden allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einw ohnern je Versorgungsauftrag ergibt sich bei Multiplikation mit dem Demographiefaktor die dargestellte angepasste Verhältniszahl

Hinw eis: Die Angaben in dieser Tabelle w erden gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie, jedoch ohne Übernahmepraxen (=Praxen, die nicht besetzt sind und sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden) dargestellt.

Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade

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FACHÄRZTE

Die Versorgungslage in den Fachgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung im Schwalm-Eder-Kreis übersteigt in vielen Fällen die Grenze zur Überversorgung, die bei 110% festgelegt ist.

Bei den Augenärzten und HNO-Ärzten ist be-reits jetzt ein Versorgungsbedarf gegeben. Auch bei den Frauenärzten sind freie Sitze vorhanden.

Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ

04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015

9 105,29% 94,29% 95,18%

5 116,42% 117,02% 117,22%

15 107,58% 107,39% 92,49%

5 114,66% 115,29% 115,61%

5,5 100,25% 91,60% 73,38%

8 113,00% 113,18% 112,18%

6,7 117,21% 100,26% 111,10%

9 129,09% 129,82% 130,24%

39 189,53% 190,20% 189,01%

4,5 118,35% 119,20% 93,51%

Verändeurng VG >= 15%

Veränderung VG < 15% und >= 5%

Verändeurng VG < 5% und >= -5%

Veränderung VG < -5% und >= -5%

Veränderung VG < -15%

Kinderärzte

Nervenärzte

Orthopäden

Psychotherapeuten

Urologen1 VA=Versorgungsaufträge; inklusive Übernahmepraxen2 LA=Landesausschuss

ArztgruppeVA1

(01.03.2017)Versorgungsgrad (VG) gemäß Beschluss LA 2 vom

Tendenz

Augenärzte

Chirurgen

Frauenärzte

Hautärzte

HNO-Ärzte

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4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG

In der obenstehenden Karte werden anhand von Fähnchen die Praxisstandorte der niedergelassenen Hausärzte in den Städten und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises gekennzeichnet. Es wird deutlich, dass eine flächendeckende Versorgung gegeben ist. Die hausärztlichen Sitze verteilen sich in der Fläche, wobei Unterschiede in der Dichte erkennbar sind. Die Karte lässt den zunehmenden Trend zur Konzentration der Versorgung auf die Mittelzentren erkennen. Die untenstehende Tabelle beinhaltet darüber hinaus die Summe der Arztsitze pro Stadt/Gemeinde.

Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden

Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte

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4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSOR-GUNG

4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT

Die räumliche Verteilung der Praxisstandorte der zehn Facharztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene wird in der unten stehenden Grafik abgebildet.

Analog zur Verteilung der Hausarztpraxen wird auch bei den allgemeinen Fachärzten ersichtlich, dass ein Großteil der Fachärzte in den Mittelzentren des Landkreises, Borken, Fritzlar, Homberg (Efze), Melsungen und Schwalmstadt ansässig ist. In den südlichen und östlichen sich an der Landkreisgrenze befindlichen und auch von der Einwohnerzahl dünn besiedelten Gemeinden, sind keine Facharztpraxen ansässig. Insgesamt kann jedoch für den Schwalm-Eder-Kreis festgestellt werden, dass eine vergleichsweise flächendeckende fachärztliche Versorgung stattfindet.

Anhand der Detailkarten auf den folgenden Seiten wird eine Betrachtung der räumlichen Verteilung der fachärztlichen Praxen im Einzelnen vorgenommen.

Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte

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4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Insgesamt sind neun Augenärzte mit jeweils vollem Versorgungs-auftrag im Kreis tätig. Naturgemäß konzentrieren sich die Standorte der Fachärzte auf die Mittelzen-tren Borken, Fritzlar, Homberg, Melsungen und Schwalmstadt des Landkreises. Zudem sind Augen-ärzte im südlich gelegenen Neu-kirchen niedergelassen.

4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG

Im Schwalm-Eder-Kreis sind zehn Chirurgen, die insgesamt fünf Versorgungsaufträge ausfüllen, tätig. Diese verteilen sich auf vier Praxisstandorte. Zwei Praxen sind in Schwalmstadt ansässig, die beiden weiteren in Fritzlar und in Frielendorf.

Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte

Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen

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4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Die Standorte der 16 Frauenärzte im Schwalm-Eder-Kreis sind in den Mit-telzentren Borken, Fritzlar, Homberg, Melsungen und Schwalmstadt zu finden.

4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG

Im Schwalm-Eder-Kreis sind sechs Hautärzte mit insgesamt fünf Versor-gungsaufträgen tätig. Die Ärzte ver-teilen sich auf drei Praxisstandorte, die sich in Fritzlar, Melsungen und Schwalmstadt befinden.

Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte

Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte

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4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG

Derzeit sind im Kreis sieben HNO-Ärzte mit 5,5 Versorgungsaufträgen, verteilt auf sechs Praxisstandorte tätig. Auch die Praxen der HNO-Ärzte sind in den Mittelzentren des Kreises angesiedelt.

4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG

Die Standorte der acht Kinderärzte mit 7,25 Versorgungsaufträgen im Schwalm-Eder-Kreis konzentrieren sich vor allem auf die Städte Borken, Fritzlar, Homberg, Melsungen und Schwalmstadt. Es ist erkennbar, dass auch in der Gemeinde Schrecksbach eine kinderärztliche Versorgung gegeben ist.

Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte

Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte

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4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Im Schwalm-Eder-Kreis sind neun Nervenärzte mit 5,45 Ver-sorgungsaufträgen niedergelas-sen, welche sich im Wesentlichen auf die Städte Borken, Fritzlar, Melsungen und Schwalmstadt verteilen. Zusätzlich ist erkenn-bar, dass eine nervenärztliche Versorgung in den Gemeinden Bad Zwesten, Wabern, Frielen-dorf und Jesberg stattfindet.

4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG

Im Schwalm-Eder-Kreis sind 13 Orthopäden mit insgesamt neun Versorgungsaufträgen tätig. Die Ärz-te verteilen sich auf sieben Praxen. Durch die ausgewogene Verteilung der Praxisstandorte wird eine orthopädische Versor-gung in der Fläche gewährleistet.

Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte

Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden

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4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG

Die Standorte der 52 Psychotherapeuten mit 37,75 Versorgungsaufträgen konzen-trieren sich im Wesentlichen auf die Städte Borken, Fritzlar, Homberg, Melsungen und Schwalmstadt. Es ist ersichtlich, dass eine psychotherapeutische Versorgung zwar auch in der Fläche gegeben ist, analog der Betrachtung der gesamten Fachärzte im Kreis, in den Gemeinden an der südlichen und östlichen Landkreisgrenze jedoch keine Pschotherapeuten ansässig sind.

4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG

Im Schwalm-Eder-Kreis sind fünf Urologen, die insgesamt 3,5 Versorgungsaufträge ausfül-len, tätig. Diese verteilen sich auf vier Praxisstandorte.

Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten

Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen

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5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HES-

SEN

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen ist für Sie da, wenn Sie dringend medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechzeiten brauchen. Wenn die Arztpraxen in Hessen geschlossen haben, können Sie im Krankheitsfall die nächste geöffnete ÄBD-Zentrale besuchen (ohne telefonische Voranmeldung).

Adressen und Öffnungszeiten der ÄBD-Zentralen in Ihrer Nähe finden Sie über die ÄBD-Homepage der KV Hessen und über die unten stehende Karte. Im Schwalm-Eder-Kreis können sie außerhalb der regulären Praxissprechzeiten die ÄBD-Zentralen in 34613 Schwalmstadt, 34212 Melsungen und 34560 Fritzlar-Homberg aufsuchen.

Link zur ÄBD-Homepage der KV Hessen: http://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/startseite/

Abbildung 33 - ÄBD-Stanndorte Hessen

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6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN

Belegärzte sind an der vertragsärztlichen Ver-sorgung teilnehmende Ärzte (z.B. Vertragsärz-te, angestellte Ärzte in Praxen oder am Medi-zinischen Versorgungszentrum) mit der Be-rechtigung, Patienten bei Bedarf im Kranken-haus voll- oder teilstationär zu behandeln. Die dafür benötigten Dienste, Mittel und Einrich-tungen werden dem Arzt vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Vergütet werden die beleg-ärztlichen Leistungen von der Kassenärztli-chen Vereinigung.

Die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf jedoch nicht den Schwerpunkt der Gesamttä-tigkeit bilden. Er muss im erforderlichen Maße der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen.

Im Schwalm-Eder-Kreis sind aktuell fünf Be-legärzte, aus den Fachrichtungen Augen-, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Urologie an zwei Belegkrankenhäusern tätig. Die Kranken-häuser befinden sich in Fritzlar und Schwalmstadt.

Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte

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Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen

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Landkreis/OrtDurchschnittsalter in Jahren

Bad Zwesten 50,00

Borken (Hessen) 53,40

Edermünde 54,56

Felsberg 50,11

Frielendorf 54,71

Fritzlar 55,08

Gilserberg 51,00

Gudensberg 51,17

Guxhagen 59,00

Homberg 54,56

Jesberg 53,67

Knüllwald 61,33

Körle 43,50

Malsfeld 53,00

Melsungen 49,82

Morschen 60,33

Neuental 55,67

Neukirchen 60,00

Niedenstein 62,67

Oberaula 60,50

Schrecksbach 69,00

Schwalmstadt 52,07

Schwarzenborn 57,00

Spangenberg 55,67

Wabern 55,00

Willingshausen 51,00

Ø-Alter der Hausärzte im LK 54,51

Ø-Alter der Hausärzte in Hessen 55,101 Stand: 30.06.2017

Hausärzte 1

7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT

7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTE-SCHAFT

7.1.1 HAUSÄRZTE

Die prozentuale Altersverteilung innerhalb der einzelnen Fachgruppen lässt sich den Grafiken auf den nachfolgenden Seiten entnehmen. Die Grafiken stellen dabei sowohl die Zahlen aus dem Schwalm-Eder-Kreis als auch die Hes-senzahlen dar.

Neben der Abbildung zur Altersverteilung der Hausärzte im Landkreis ist hier eine Tabelle mit dem Durchschnittsalter in den Städten und Gemeinden des Landkreises Schwalm-Eder ersichtlich.

Die Hausärzte im Landkreis sind im Vergleich zu den Hausärzten in Hessen im Schnitt mar-ginal jünger. Das höchste Durchschnittsalter ist mit 69 Jahren in der Gemeinde Schrecksbach vorzufinden. Das niedrigste Durchschnittsalter wiederum besteht für die Arztgruppe der Hausärzte in der Gemeinde Melsungen.

Insgesamt liegen elf Städte und Gemeinden über dem Durchschnitt für den Landkreis Schwalm-Eder von 55,10 Jahren.

Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte

Ø-Alter liegt über dem Hessendurchschnitt

Ø-Alter liegt unter dem Hessendurchschnitt

kein Arzt/Psychotherapeut niedergelassenTabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde

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7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE

Unten stehend wird die Altersverteilung der im Landkreis Schwalm-Eder tätigen wohnortna-hen Fachärzte im Vergleich zu Hessen deut-lich.

Erfreulich ist die Zahl der Ärzte bis 40 Jahre, z.B. in den Arztgruppen der Frauenärzte, Uro-logen und Orthopäden. Fachübergreifend sind die Ärzte im Landkreis Schwalm-Eder durch-schnittlich im Hessenschnitt.

Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen

Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte

Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte

Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden

Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen

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Neben diesen Abbildungen ist nachfolgend das Durchschnittsalter der allgemeinen Fachärzte des Landkreises Schwalm-Eder aufgeschlüs-selt nach Arztgruppen dargestellt. Auffällig ist hier das Durchschnittsalter der Nervenärzte im Landkreis, welche hier als älteste Fachgruppe den Hessenschnitt stark übersteigen.

In der darauffolgenden Abbildung wird das Durchschnittsalter in Jahren der in den Städten

und Gemeinden des Landkreises Schwalm-Eder tätigen allgemeinen Fachärzten darge-stellt. Das höchste Durchschnittsalter der all-gemeinen Fachärzte liegt in der Gemeinde Morschen. Die Gemeinde Schrecksbach sticht als positiv mit einem Durchschnittsalter von 42,00 Jahren heraus. Felsberg, Fritzlar, Hom-berg, Melsungen, Neukirchen und Schwalmstadt liegen unter dem Durch-schnittswert im Landkreis.

Abbildung 47 – Durchschnittsalter nach Fachrichtungen

Abbildung 48 – Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden

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ArztgruppeNBB für 2030 in % für den LK

NBB für 2030 in % für Hessen

Hausärzte 57% 61%

Nachfolgebedarf für die Hausärzte bis 2030

7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT

7.2.1 HAUSÄRZTE

Die hier abgebildeten Grafiken beschäftigen sich mit dem Nachfolgebedarf für die Hausärzte im Landkreis Schwalm-Eder im Vergleich zu Hessen.

Anhand eines Szenarios wird simuliert, wie viele der heute tätigen Hausärzte – prozentual gesehen – in den Jahren 2020, 2025 und 2030 aus Alters-gründen eine Praxisnachfolge suchen werden. Ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren werden bis zum Jahr 2030 57% der heute tätigen Hausärzte ausscheiden. Der hessi-sche Nachfolgebedarf liegt mit 61% darüber.

7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE

Anhand der hier dargestellten Abbildungen wird der Nachfolgebedarf bis zum Jahr 2030 für die allgemeinen Fachärzte im Landkreis Schwalm-Eder im Vergleich zu Hessen deut-lich.

Tabelle 10 - Nachfolgeberarf Hausärzte

Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen

Abbildung 49 – Nachfolgebedarf Hausärzte

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Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte

Abbildung 54 – Nachfolgebedarf Frauenärzte Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte

Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden

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ArztgruppeNBB für 2030 in % für den LK

NBB für 2030 in % für Hessen

Augenärzte 44% 51%

Chirurgen 85% 60%

Hautärzte 50% 43%

Frauenärzte 60% 54%

HNO-Ärzte 55% 46%

Kinderärzte 41% 52%

Nervenärzte 91% 58%

Orthopäden 39% 46%

Psychotherapeuten 71% 64%

Urologen 71% 53%

Nachfolgebedarf für die allgemeinen Fachärzte bis 20 30

Der höchste Nachbesetzungsbedarf im Landkreis liegt bei der Fachgruppe der Nervenärzte vor. Hier liegt der Nachfol-gebedarf im Jahr 2030 bei 91%. Den geringsten Nachfolgebedarf weisen mit 39% die Orthopäden auf. Des Weiteren wird deutlich, dass insbesondere die Chirurgen, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Psychotherapeuten und Urologen deut-lich über dem hessischen Nachfolgebe-darf liegen.

Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt

Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen

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8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung stellt einen neuen Versorgungsbereich dar, in dem sowohl Vertragsärzte als auch Kranken-häuser bei entsprechender Qualifikation ambu-lant tätig werden können.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches Anfang 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Versorgungsstruk-turgesetz von 2012 wurde der Paragraf 116 b SGB V neu gefasst:

Entsprechend der neuen Rechtslage wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behand-lung im Krankenhaus in § 116 b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt.

Die ersten beiden Erkrankungen stellten die Anlage zur Tuberkulose (Start: 01. April 2014) und zu den gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (Start: 01. Juli 2014) dar. Das Inkrafttreten weiterer Anlagen kann der folgenden Darstellung entnommen werden:

In Hessen besitzen 20 Teams die Berechti-gung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der am-bulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Dazu gehören auch Karzinome der Schilddrü-se. Darüber hinaus besitzen zwei Teams in Hessen die Berechtigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit der Erkrankung Tuberkulose. In Hessen gibt es zum Stand 01.11.2017 ein ASV-Team, welches die Ge-nehmigung für die Behandlung von gynäkolo-

gischen Tumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung besitzt. Die Verteilung der Standorte der in Hessen tätigen ASV-Teams kann der folgenden Darstellung entnommen werden.

Weitere aktuelle Informationen zu den beste-henden ASV-Teams finden Sie auf:

www.asv-servicestelle.de

Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV

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Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen

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9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHER-

STELLUNG DER VERSORGUNG

9.1 WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN

Der Schwalm-Eder-Kreis ist in der Weiterbil-dung aktiv. So werden zum Stand November 2017 insgesamt drei Weiterbildungskandidaten für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin aus-gebildet und gefördert.

Ein Weiterbildungsverbund kümmert sich im Landkreis Schwalm-Eder um die Verknüpfung der Ausbildung zwischen ambulant und statio-när.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf:

www.allgemeinmedizinhessen.de

Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde

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9.2 MASSNAHMEN DER SICHER-STELLUNGS-RICHTLINIE

Die Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen wurde am 03.12.2016 beschlossen und ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

ZUM HINTERGRUND:

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versor-gung in Hessen einen Strukturfonds gebildet. Dieser Fonds wird finanziert durch 0,1 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 SGB V verein-barten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie durch einen zusätzlichen Betrag in glei-cher Höhe von den hessischen Krankenkassen und deren Verbänden.

Gemäß § 105 Abs. 1a SGB V in der Fassung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sol-len die Finanzmittel des Strukturfonds insbe-sondere verwendet werden für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlas-sung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien.

Mit Blick auf die erheblichen strukturellen Un-terschiede innerhalb Hessens und die demo-grafischen Herausforderungen verfolgt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs zu verbessern, die Attraktivität der ärztlichen Tä-tigkeit insbesondere in der Niederlassung zu steigern, neue Ärzte für die hessische Versor-gung zu gewinnen und dadurch eine ortsnahe medizinische Versorgung besonders in ländli-chen Regionen aufrecht zu erhalten.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztli-chen Vereinigung Hessen entscheidet über die Höhe der Zuführung zum und die Entnahme aus dem Strukturfonds. In der vorliegenden Richtlinie sind die Grundsätze zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds der Kassen-ärztlichen Vereinigung Hessen zusammenge-stellt.

ZU DEN FÖRDERMAßNAHMEN:

Die Sicherstellungs-Richtlinie unterscheidet in folgende vier große Förderschwerpunkte:

− FÖRDERUNG IN GEBIETEN MIT REGIONA-

LEM VERSORGUNGSBEDARF (Unterver-sorgung, Drohende Unterversorgung – besonderer Versorgungsbedarf)

− STÄRKUNG DER NIEDERLASSUNGSBE-REITSCHAFT

− STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSTRUKTU-REN

− FÖRDERUNG DES ÄRZTLICHEN NACH-

WUCHSES

Das Förderprogramm richtet sich an Ärzte in Weiterbildung, an Vertragsärzte und Praxisab-geber. Das Ziel besteht darin Ärzte in allen Berufs- und Lebensabschnitten zu unterstüt-zen. Auch Maßnahmen, um Medizinstudieren-de anzusprechen und für die Niederlassung zu begeistern werden im Rahmen der Sicherstel-lungs-Richtlinie gefördert.

Was sich genau hinter den einzelnen Förder-maßnahmen der Sicherstellungs-Richtlinie der KV Hessen verbirgt, können Sie gerne unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen:

https://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/recht-und-vertrag/land/sicherstellungsrichtlinie-der-kv-hessen/

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Abbildung 63 - Fördermaßnahmen

Entw. innovativer Versorgungs-projekte in Praxisnetzen

Stärkung der Neuropsychologie

Förderung praktisches Jahr/ “Start gut!“

Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hes-

sen!“

Studentenakademie

„Start gut!“ – Guthaben für spätere Zulassung im länd-

lichen Raum

Förderung Weiterbildung Neuropsychologie

Ansiedlungsförderung/ Honorarumsatzgarantie

„Sei mein Gast!! -Praxishospitationen

Förderung des verzögerten Praxisausstiegs

Erstattung „Umzugskos-ten“

Übernahme „Kinderbetreu-ungskosten“

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9.3 FÖRDERUNG FAMULATUR

Studien zeigen, dass entscheidende Weichen-stellungen für den späteren beruflichen Wer-degang von Medizin-Studierenden sehr früh im Studium erfolgen. In unserer Nachwuchskam-pagne wollen wir mit verschiedenen Veranstal-tungen, Aktionen und Informationsmaterialien die jungen Mediziner über die Situation in der Allgemeinmedizin aufklären und für eine späte-re vertragsärztliche Niederlassung gewinnen. Schon während des Studiums bieten wir An-reize, sich mit einer ärztlichen Tätigkeit in der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Ver-sorgung auseinander zu setzen. Angebote wie die Förderung von Famulaturen in Hausarzt-praxen, die Förderung des Wahlfaches Allge-meinmedizin im Praktischen Jahr oder das Doc’s Camp sollen ebenfalls dabei unterstüt-zen, dass insbesondere die allgemeinmedizini-sche Versorgung weiterhin überall gesichert ist.

Weitere Informationen, die Vereinbarungen und Antragsformulare finden Sie unter:

www.arzt-in-hessen.de und www.kvhessen.de/nachwuchs

9.4 GRÜNDER- UND ABGEBERFO-RUM

Mit dem zweimal jährlich stattfindenden Grün-der- und Abgeberforum hat die KV Hessen eine erfolgreiche Plattform zum direkten und ungezwungenen Austausch zwischen Praxis-abgebern und Niederlassungsinteressierten geschaffen. In der Praxisbörse können auch Städte und Landkreise Gesuche, Praxen, Ko-operationen, Anstellungen oder Weiterbil-dungsassistenten inserieren.

Im vergangenen Jahr gab es erstmalig beim Gründer- und Abgeberforum einen Überhang an Niederlassungsinteressierten im Verhältnis zu den Praxisabgebern. Ein erfreulicher, posi-tiver Trend.

Den nächsten Termin erfahren Sie bei unseren Mitarbeitern in den Beratungscentern: www.kvhessen.de/beratung

10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT

10.1 MVZ SCHWARZENBORN

Die Stadt Schwarzenborn hat entschieden, ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu errichten und kommunal zu betreiben. Seit Mai 2017 ist in dieser Einrichtung bereits eine Phy-sio- und Ergotherapeutische Praxis sowie ein ambulanter Pflegedienst tätig. Derzeit gilt die Einrichtung noch als Ärztehaus und beherbergt zusätzlich eine Praxisgemeinschaft eines All-gemeinmediziners und einer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Für die Zukunft wird die Anstellung weiterer Fachärzte angestrebt.

Das mit 1,0 Mio. € Kosten veranschlagte Ge-bäude wird zu einem Fünftel aus der Stadtkas-se von Schwarzenborn und 600.000 Euro durch Bankkredite finanziert. Die restlichen 200.000,00 € sind Fördermittel, insofern es als MVZ geführt würde.

Quelle: www.soziales.hessen.de, www.gesundheitsnetz-suedhessen.de

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11 ANLAGE

11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 7

Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8

Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8

Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8

Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten ....................................................... 11

Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte ...................................................................................... 11

Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte ....................................................................................... 11

Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten ........................................................................ 11

Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte .................................................................................................. 12

Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte ................................................................................................ 12

Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten ................................................................................. 12

Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten ................................................................ 12

Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten ............................... 13

Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte .............................................................. 13

Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte .............................................................. 13

Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten ............................................... 13

Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte ............................................... 14

Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte ................................................ 14

Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten ................................. 14

Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten ................ 14

Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte ............................................................................................ 18

Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte ......................................................................... 19

Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte .......................................................................................... 20

Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen ............................................................................................ 20

Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte ......................................................................................... 21

Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte ............................................................................................. 21

Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte ........................................................................................... 22

Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte .......................................................................................... 22

Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte ......................................................................................... 23

Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden ......................................................................................... 23

Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten ............................................................................. 24

Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen .............................................................................................. 24

Abbildung 33 - ÄBD-Stanndorte Hessen ............................................................................................... 25

Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte ................................................................................................ 26

Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen ....................................................................... 27

Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte ................................................................................................ 28

Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte .............................................................................................. 29

Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen ................................................................................................ 29

Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte ................................................................................................ 29

Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte .............................................................................................. 29

Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte ............................................................................................. 29

Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte .............................................................................................. 29

Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte ............................................................................................ 29

Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden ............................................................................................. 29

Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten ................................................................................. 29

Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen ................................................................................................. 29

Abbildung 47 – Durchschnittsalter nach Fachrichtungen ...................................................................... 30

Abbildung 48 – Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden ................................................................... 30

Abbildung 49 – Nachfolgebedarf Hausärzte .......................................................................................... 31

Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte ........................................................................................ 31

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Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen ........................................................................................... 31

Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte ........................................................................................... 32

Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte ......................................................................................... 32

Abbildung 54 – Nachfolgebedarf Frauenärzte ....................................................................................... 32

Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte ........................................................................................ 32

Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte ...................................................................................... 32

Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden ....................................................................................... 32

Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten ........................................................................... 33

Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen ........................................................................................... 33

Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV ............................................................................................................... 34

Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen ................................................................................. 35

Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde ............................................................................... 36

Abbildung 63 - Fördermaßnahmen ....................................................................................................... 38

11.2 TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 7

Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas ........................................................................................................... 9

Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung .................................................................................................. 10

Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking ................................................................ 10

Tabelle 5 - Planzahlen Hausärzte ......................................................................................................... 15

Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade .............................................................................. 16

Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ ........................................................................................................ 17

Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden ........................................................................................... 18

Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde ......................................................................... 28

Tabelle 10 - Nachfolgeberarf Hausärzte ............................................................................................... 31

Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt .................................................................. 33

11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

A

ÄBD Ärztlicher Bereitschaftsdienst

ASV Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

B

BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

G

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

H

HNO Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

L

LA Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen

V

VA Versorgungsauftrag

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12 GLOSSAR

BEGRIFF DEFINITION ERKLÄRUNG

BEDARFSPLANUNGS-RICHTLINIE Die Bedarfsplanungs-Richtlinie stellt die Grundlage für die bundesweite Beplanung der Ärzte und Psychotherapeuten dar. Der G-BA passte seine Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neufassung um-fassend an neue gesetzliche Vorgaben an. Die Bedarfspla-nung soll damit einen gleichmäßigeren Zugang zur ambulan-ten Versorgung ermöglichen um flexibler auf besondere Ver-sorgungsprobleme im ländlichen Raum reagieren können.

BEDARFSPLAN Die Bedarfsplanung bildet auf Grundlage der Bedarfspla-nungs-Richtlinie den Stand der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ab. Der Bedarfsplan für Hessen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufgestellt. Die Kas-senärztliche Vereinigung Hessen benötigt dafür die Zustim-mung der Landesverbände der Krankenkassen und der Er-satzkassen und muss das Einvernehmen mit dem Hessi-schen Ministerium für Soziales und Integration herstellen.

INDIKATOR Ein Merkmal, das als Anzeichen für eine bestimmte Entwick-lung, einen eingetretenen Zustand oder Ähnliches dient. (Quelle: Duden)

LANDESAUSSCHUSS FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN

Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden nach § 90 Abs. 1 SGB V für den Bereich ihres jeweiligen Landes einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Beide Inte-ressenverbände stellen dafür jeweils Ihre Vertreter zur Verfü-gung: die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertreter der Ärzte und die Landesverbände der Krankenkassen die Ver-treter der Krankenkassen. Der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen setzt sich wie folgt zusammen: ein un-parteiischer Vor-sitzender, zwei weitere unparteiische Mitglie-der, acht Vertreter der Ärzte, drei Vertreter der Ortskranken-kassen, zwei Vertreter der Ersatzkassen, je ein Vertreter der Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen. Der Landesausschuss tagt zwei Mal jährlich und hat zuletzt am 04.05.2017 einen Beschluss über die Anordnung und Auf-hebung von Zulassungsbeschränkungen bzw. der Feststel-lung von Über- und Unterversorgung basierend auf dem Arzt-stand 01.03.2017 gefasst.

PLANUNGSBEREICH Die Bedarfsplanung definiert vier Versorgungsebenen. Für jede Versorgungsebene gelten, je nach Spezialisierung, un-terschiedliche Planungsgrößen als Grundlage für die Pla-nung. Für die hausärztliche Versorgung gilt der Planungsbe-reich auf Ebene der Mittelbereiche. Der Planungsbereich der Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion ge-mäß dem Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung. Die Beplanung der Arztgruppen der spezialisierten fachärztli-

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chen Versorgung erfolgt auf Raumordnungsregionen. Der Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung stellt der Bezirk Hessen der Kassenärztlichen Vereinigung dar.

PLANUNGSBEREICH, GESPERRT Ist die allgemeine Verhältniszahl für eine konkrete Fachgrup-pe um 10% und mehr größer als die konkrete Einwohner-Arzt-Relation, besteht Überversorgung in einem definierten Planungsbereich (Überschreitung der 110%-Grenze). Daraus resultiert, dass ein entsprechender Planungsbereich gesperrt wird. Dies bedeutet: Die (Neu-) Zulassung ist, abgesehen von Sonderregelungen, nicht möglich.

PLANUNGSBEREICH, PARTIELL ENTSPERRT

Die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen ist in einem definierten Planungsbereich aufgehoben. Dies trifft ein, wenn in einem gesperrten Planungsbereich der allgemeine be-darfsgerechte Versorgungsgrad unter 110% sinkt. Der Aufhe-bungsbeschluss steht unter der Maßgabe, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die defi-nierte Arztgruppe wieder eine sogenannte Überversorgung eingetreten ist. Diese maximal mögliche Anzahl von Zulas-sungen wird vom Landesausschuss bestimmt.

PLANUNGSBEREICH, UNTER-VERSORGT

Wenn in einem Planungsbereich der Versorgungsgrad unter 75% in der hausärztlichen Versorgung oder unter 50% in der allgemeinen oder spezialisierten fachärztlichen Versorgung herabsinkt, liegt in einem bestimmten Planungsbereich Un-terversorgung vor. Weiterhin kann eine drohende Unterver-sorgung ermittelt werden, wenn insbesondere auf-grund der Altersstruktur der Ärzte eine Verminderung der Zahl von Ver-tragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung führen könnte.

RANKING Abstufung innerhalb einer festgelegten hierarchischen Ord-nung im Hinblick auf den Grad, die Bedeutung einer Person, Sache (Quelle: Duden).

ÜBERNAHMEPRAXEN Praxen, die aktuell nicht besetzt sind, jedoch in der Bedarfs-planung zählen. Darunter fallen z.B. Arztsitze/Praxen, die sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden.

VERHÄLTNISZAHLEN Die Verhältniszahl drückt aus, wie viele Einwohner ein Arzt einer Fachgruppe bedarfsgerecht versorgen soll. Für jede in der Bedarfsplanung beplante Facharztgruppe werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie Verhältniszahlen festgelegt. Die Verhältniszahl der Kinder-ärzte und der Kinder- und Jugend-psychiater bezieht sich auf die „bis unter 18-Jährigen“. Die Verhältniszahl der Frauenärzte bezieht sich auf die weibliche Bevölkerung.

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VERHÄLTNISZAHLEN, ANGE-PASST

Die angepasste Verhältniszahl ergibt sich aus der allgemei-nen Verhältniszahl der entsprechenden Facharztgruppe so-wie des entsprechenden Demografiefaktors des jeweiligen Planungsbereiches.

VERSORGUNGSGRAD Die Anzahl der Ärzte einer Arztgruppe innerhalb eines Pla-nungsbereichs wird mit der Anzahl der Einwohner im Pla-nungsbereich ins Verhältnis gesetzt. Daraus resultiert der sogenannte Versorgungsgrad. Dieser liegt bei 100%, wenn genauso viele Ärzte vorhanden sind, wie von der Verhältnis-zahl vorgesehen sind. Der Versorgungsgrad bildet das zent-rale Merkmal für die Öffnung oder Sperrung eines Planungs-bereichs und wird für die Feststellung von Über- und Unter-versorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Kran-kenkassen in Hessen zugrunde gelegt.

VERSORGUNGSGRAD, FIKTIV Der fiktive Versorgungsgrad drückt aus, wie hoch der Versor-gungsgrad der Hausärztlichen Versorgungsebene wäre, wenn die Planung auf Gemeindeebene anstatt auf Mittelbe-reichsebene stattfinden würde. Im Rahmen der Berechnung werden unter anderem die angepasste Verhältniszahl des maßgeblichen Mittelbereiches sowie die gemeindebezogenen Einwohner- und Arztzahlen berücksichtigt.

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Herausgeber:Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R.vertreten durch den VorstandEuropa-Allee 9060486 Frankfurt am Main

Redaktion:Ekaterini Berg, Andrea Hegemann, Anita Pfeiffer, Maja Zink (Sicherstellung/Bedarfsprüfung)Jutta Linnenbürger, Nicole Spur(Vorstandsreferat)

Titel-Gestaltung: Judith Scherer(Kommunkation)

Analyse und Kartografie:Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Datenbasis:Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen,soweit nicht anders angegeben

Kartengrundlage:© 2016, Lutum + Tappert

Hinweis:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.

Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder Kopie sowie Vervielfältigung auf Datenträger dürfen, auch auszugsweise, nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber erfolgen. Eine Weitervermarktung von Inhalten ist untersagt.

Erscheinungstermin: Februar 2018

Fokus Umschläge-Druck-Alle.indd 1 02.02.18 15:30

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FOKUS

GESUNDHEITFOKUS

GESUNDHEITAnalyse der ambulanten medizinischen Versorgung

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Die Versorgungsanalyse aller hessischen Landkreise finden Sie ab dem jeweiligen Erscheinen bei uns im Internet unter:

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