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ESF-OP / BAP 2014 - 2020 Die Bedeutung materieller Daten i.R. der Berichterstattung an die EU-KOM - Ausblick auf den ESF+ in der FP 2021-2027 „Europa nach Tisch“ 27.06.2019

ESF-OP / BAP 2014 - 2020 · 2019-06-28 · Update Mindestlohn Änderung des Bremischen Landes-Mindestlohngesetzes zum 01.07.2019: Es gibt wieder einen vom Mindestlohngesetz des Bundes

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ESF-OP / BAP 2014 - 2020

Die Bedeutung materieller Dateni.R. der Berichterstattung an die EU-KOM

-Ausblick auf den ESF+ in der FP 2021-2027

„Europa nach Tisch“

27.06.2019

TOP 1:

Die Bedeutung materieller Daten i.R. der Berichterstattung an die EU-Kommission

„Europa nach Tisch“ - 27.06.2019

ESF-Anforderungen

• Gemäß der EU VO 1303/2013 Artikel 50 müssen materielle Daten zu Projekten erfasst werden.

• Einmal jährlich erfolgt die Übermittlung der materiellen Daten an die EU-Kommission mittels „SFC“.

• Indikatoren im Leistungsrahmen sorgen für die Zielerreichung der Zwischenziele.

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ESF-Anforderungen

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• Die Indikatoren sind vorgegeben von der KOM :• Gemeinsame Output-Indikatoren• Gemeinsame Ergebnis-Indikatoren

• Einige Indikatoren sind durch das Operationelle Programm der Förderperiode für Bremen definiert:

• Programmspezifische Output-Indikatoren• Programmspezifische Ergebnis-Indikatoren

Berichterstattung an die KOM

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Berichterstattung an die KOM

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Von der Eingabe beim Trägerzur Berichterstattung an die KOM

Was fragen wir ab? (VERA online)

• Projekt-Stammblatt

• Teilnehmenden-Stammblatt

• Beratungserhebung

! Unterscheidung: Beratungs- oder Teilnehmenden-Projekt!

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Von der Eingabe beim Trägerzur Berichterstattung an die KOM

Projekt-Stammblatt

• Daten zum Projekt und Träger

• KOM-Abfrage; z.B.:Ist das Projekt eine „Transnationale Maßnahme“?(Nein - in Bremen werden im ESF keine transnationalen Maßnahmen umgesetzt!)

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Von der Eingabe beim Trägerzur Berichterstattung an die KOM

Teilnehmenden-Stammblatt

• Langzeitarbeitslose = länger als 1 Jahr arbeitslos und arbeitslos gemeldet

• Schulabschluss = nur der höchste

• Ausbildung = noch verwertbar?

• Definition „an-/ungelernt“

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Von der Eingabe beim Trägerzur Berichterstattung an die KOM

Beratungserhebung

• Status:

– An- und ungelernt*

– Migrationshintergrund (Merkmal I* und II*)

– Fluchtmigration*

– Alleinerziehend*

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* Definition „An- und ungelernt“:

„Personen, die über keinen oder nicht mehr hinreichend verwertbaren Berufsabschluss verfügen (Berufsabschlüsse, die veraltet sind oder die auf Dauer keine existenzsichernde Beschäftigung ermöglichen oder die seit über 4 Jahren nicht der Tätigkeit entsprechen oder verwertbar sind).“

Ausländische Abschlüsse, die in Deutschland nicht anerkannt sind, werden als „an- und ungelernt“ eingegeben.

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* Definition „Migrationshintergrund“:

Merkmal I:

„Mindestens ein Elternteil ist nicht in Deutschland geboren oder hat eine nichtdeutsche Nationalität oder ist einge-bürgert.“

Merkmal II:„Mindestens ein Elternteil hat eine nicht deutsche Mutter-sprache“

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* Definition „Fluchtmigration“:

Person im Kontext Fluchtmigration (PKF):

„Handelt es sich bei Eintritt in die Maßnahme um eine Aus-länderin / einen Ausländer mit einer ‚Aufenthaltsgestattung‘, einer ‚Aufenthaltserlaubnis Flucht‘ oder einer ‚Duldung‘?“

* Definition „Alleinerziehend“:„Ist der/die Teilnehmende alleinerziehend / -pflegend mit Kindern im betreuungspflichtigen Alter bzw. anderen betreuungsbedürftigen Personen?“

Von der Eingabe beim Trägerzur Berichterstattung an die KOM

• Wann fragen wir?

– Eintritt

– Austritt

– Verbleib 6 Monate nach Austritt

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Eingabe materieller Daten –was muss beachtet werden?

• Der Projektträger macht wahrheitsgemäße Angaben nach seinem Kenntnisstand (z.B.: Hat ein TN Migrationshintergrund?)

• Der Projektträger gibt alle Daten vollständig ein und erhebt sie gemäß den Fristen im BAP-Informationsblatt:https://www.esf-bremen.de/foerderung/bap_informationsblaetter-8932

• Der Projektträger übt Ermessen aus im Sinne des Projektes und dem erzielten Fortschritt der TN(Qualifizierung, Verbesserung Beschäftigungsfähigkeit)

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Bei Fragen oder Problemen zur Eingabe schreiben Sie einfach eine E-Mail an:

[email protected]

Das VERA-online-Handbuch ist auf der Website zu finden:https://www.esf-bremen.de/foerderung/datenbank_vera_online_2014-8930

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Datenschutz: Was muss beachtet werden?

Teilnehmenden-Projekte

• Die Abfragen sind geregelt und entsprechen dem Datenschutz, wenn die Vorgaben eingehalten werden.

• Information an Teilnehmende, dass Daten erhoben werden.

• Vernichtung der Erfassungs-Blätter nach erfolgter Eingabe in VERA online (Anforderung der KOM!)

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Datenschutz: Was muss beachtet werden?

Beratene

• Die Abfragen sind geregelt und entsprechen dem Datenschutz, wenn die Vorgaben eingehalten werden.

• Information an Beratene, dass Daten erhoben werden.

• Es dürfen keine systematischen Abfragen über die im Infoblatt angegebenen hinaus erfolgen! (Beispiel: Kinderbetreuung, Führerschein o.ä.)

• Vernichtung der Erfassungs-Blätter nach erfolgter Eingabe in VERA online (Anforderung der KOM!)

• BAP-Informationsblatt Datenschutz bei Beratungsprojekten:https://www.esf-bremen.de/foerderung/bap_informationsblaetter-8932

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TOP 2:

Ausblick auf den ESF+in der Förderperiode 2021 bis 2027

„Europa nach Tisch“ - 27.06.2019

Exkurs: Stand der Dinge in der Förderperiode 2014-2020

• Durchführungsbericht 2018 wurde der KOM übermittelt

• Ziele im Leistungsrahmen wurden erreicht

– finanziell

– materiell

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1. Leistungsrahmen Erreichung der finanziellen Zwischenziele

Prioritätsachse/ spez. Ziel

Indikator Einheit Ziel Zielerreichung

A (2018) Finanzind. € 4.116.000 4.350.000

33.080.000

B (2018) Finanzind. € 19.586.000 25.580.000

65.930.000

C (2018) Finanzind. € 11.304.000 11.653.000

47.220.000

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Prioritätsachse/ spez. Ziel

Indikator Einheit Ziel 2018 Zielerreichung 2018

A (2018) CO01 Langzeit ALO 651 1.222

2720

B (2018) B1210 Langzeit ALOniedrigschw. (B1)

486 902

2.030

C (2018) C006 TN (U25) 838 2.046

3500

2. Leistungsrahmen Erreichung der materiellen Zwischenziele

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Artikel 3 (ESF+-VO)

Allgemeine Ziele des ESF+:

• Säule sozialer Rechte (KOM und Rat)

– Hoher Beschäftigungsstand

– Fairer Sozialschutz

– Qualifizierte und resiliente Arbeitnehmer*innen

– Chancengleichheit

– Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen

– Sozialschutz

– Inklusion

– Hohes Gesundheitsschutzniveau

„Ein sozialeres Europa - Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“

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Spezifische Ziele des ESF+:

1. Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für Arbeitssuchende, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose.

2. Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienst-leistungen: Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, bei beruflichen Übergängen und bei der beruflichen Mobilität

3. Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen

4. Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarkt-relevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 4 (ESF+-VO)

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Spezifische Ziele des ESF+:

5. Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung zwecks Unter-stützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen.

6. Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen.

7. Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.

Artikel 4 (ESF+-VO)

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Spezifische Ziele des ESF+:

8. Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaats-angehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen.

9. Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienst-leistungen, Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

10. Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern.

11. Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung einschließlich flankie-render Maßnahmen für am stärksten benachteiligte Personen.

Artikel 4 (ESF+-VO)

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Querschnittsziele des ESF+:

• Gleichstellung von Männern und Frauen

• Chancengleichheit

– Migration

– Behinderung

– Diversität

Artikel 6 (ESF+-VO)

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Weitere Rahmenbedingungen des ESF +:

• Umsetzung/ Finanzierung:

– Bremen bekommt ein eigenes Operationelles Programm

– Weiterentwicklung und Anwendung von Vereinfachungs-optionen (VKO)

– 60% Kofinanzierng erforderlich (40% Strukturfondsmittel) je nach Regionen-Klassifizierung

– Keine Ex-ante-Evaluation oder sozioökonomische Analyse

– 4 mal jährlich Berichterstattung an die KOM; Durchführungsbericht entfällt

– Finanzindikator (Gesamtvolumen und Verteilung;„das Geld kommt ganz zum Schluss“ (KOM))

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Planung für den ESF+ in Bremen

So soll es weiter gehen:

• Nach der Sommerpause 2019:gemeinsamer Workshop (vorauss. September 2019)

• Oktober 2019: erste Kohärenzabstimmungen auf Bund-Länder-Ebene

• Ab (frühestens) 3. Quartal 2019: Finanzverhandlungen

TOP 3:

Klärung von Verfahrensfragen der Zuwendungsempfangenden

„Europa nach Tisch“ - 27.06.2019

TOP 4:

Verschiedenes

„Europa nach Tisch“ - 27.06.2019

Verschiedenes

Update Mindestlohn

Änderung des Bremischen Landes-Mindestlohngesetzeszum 01.07.2019:

Es gibt wieder einen vom Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) abgekoppelten Landes-Mindestlohn in Bremen!

Der Landes-Mindestlohn beträgt dann 11,13 € pro Stundeund gilt für alle AN bei allen öffentlichen Arbeitgebern sowie bei allen Zuwendungsempfangenden.

Änderung der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen zum 01.04.2019:

Das Mindeststundenentgelt (brutto) für pädagogisches Personal beträgt jetzt 15,72 € und ab dem 01.01.2020 dann 16,19 €!

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Verschiedenes

Update Vergaberecht (zu „Europa nach Tisch“ vom 25.04.2019):

Registerabfragen

Korruptionsregister:

Standardabfrage ab einem Auftragswert von 10.000 €,für alle Leistungen, per Mail beim Land (SF)[email protected]

Tariftreueregister:

Standardabfrage ab einem Auftragswert von 10.000 €, aber nur für Dienstleistungsaufträge, per Mail beim Land (SWAH)[email protected]

Gewerbezentralregisterauszug:

Standardabfrage ab einem Auftragswert von 30.000 €, für alle Leistungen, per Formular oder elektronisch beim Bund(Diese Anforderung gilt nur für öffentliche Auftraggeber!)

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Verschiedenes

Update Maßnahmebeginn (zu „Europa nach Tisch“ vom 28.02.2019):

Kein Maßnahmebeginn vor Erteilung des Zuwendungsbescheides:

• Keine Beschaffung von Geräten oder Materialien!

• Keine verbindlichen Bestellungen von Anlagegütern!

• Kein Abschluss von Dienstleistungsverträgen!

• Keine Einleitung von formalen Vergabeverfahren!

• Keine Einstellung von Personal, bei dem der Einsatz im beantragten Projekt im Arbeitsvertrag benannt ist.

=> Falls etwas davon zwingend erforderlich sein sollte, beantragenSie bitte rechtzeitig eine Zustimmung zum Maßnahmebeginn!

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Weitere Fragen oder Anmerkungen?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!