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Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn dieses Jahres hatte ich es be- reits angekündigt: 2015 feiert die Ingeni- eurkammer Baden-Württemberg ihr 25- jähriges Jubiläum. Das Datum unserer Jubiläumsfeier steht nun fest. Am 18. No- vember 2015 wird es ein ganztägiges Ju- biläumsprogramm geben: Tagsüber findet der zweite Ingenieuretag Baden-Württ- emberg statt – in diesem Jahr zum Thema Export baden-württembergischer Ingeni- eurdienstleistungen. Im Anschluss an den Fachkongress im Kongress- und Kultur- zentrum der Liederhalle Stuttgart kom- men gleich nebenan in der Alten Stuttgar- ter Reithalle Vertreter aus Politik, Wirt- schaft und Hochschulen zur abendlichen Jubiläumsfeier zusammen. Baden-Württ- embergs stellvertretender Ministerpräsi- dent, Dr. Nils Schmid, wird unter anderen eine Festrede halten. Das nähere Pro- gramm beider Jubiläumsveranstaltungen werden wir in Kürze mitteilen. Alle Kam- mermitglieder sind dazu herzlich eingela- den. Die Kammer war auch im vergangenen Monat beim Austausch mit der Politik und Pflege ihrer Partnerschaften im In- und Ausland aktiv. Insbesondere die Debatte über die unklare Anwendung des Mindest- lohns für Studierende, die in Unternehmen eine Abschlussarbeit anfertigen möchten, hat uns sehr beschäftigt. Hier sind wir im engen Gespräch mit Finanz- und Wirt- schaftsminister Dr. Nils Schmid, der uns seine Unterstützung zugesichert hat. Empfehlen möchte ich Ihnen unser Inter- view mit dem EU-Abgeordneten und FDP- Landesvorsitzenden, Herrn Michael Theurer, mit dem die Kammer in engem Kontakt steht. Herzlichst Ihr Stephan Engelsmann, Präsident Herausgeber: Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann www.ingbw.de aktuell Offizielles Organ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg INGBWaktuell 05/2015 01 05/2015 Beilage zum Deutschen IngenieurBlatt 05/2015 Interview TTIP, Fachkräftemangel, Mindestlohn und Berufskammern Foto: Abgeordnetenbüro liegen seit Jahren auf Eis. Also sind regionale Freihandelsabkommen die zweitbeste Lösung – nichtsdestotrotz unverzichtbar. Denn wir im Exportland Baden-Württemberg wissen aus jahr- zehntelanger Erfahrung, dass freier Handel Fortschritt, Arbeitsplätze und Wachstum sichert, den Austausch der Kulturen fördert und Frieden und Rechtsstaatlichkeit schafft, fördert und erhält. Der Verbraucher erhält mehr Herr Theurer, das geplante transat- lantische Freihandelsabkommen TTIP erregt stark die Gemüter. Dabei weiß keiner so recht, was da kommt. Was sind Ihre Erwartungen und Befürch- tungen in Bezug auf TTIP? Eins vorweg: Es wäre am besten, im Rahmen der Welthandelsorganisation eine weitere Freihandelsrunde abzu- schließen. Das wird aber nicht passie- ren in absehbarer Zeit, die Gespräche Aktuell wird das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union, den USA und wei- teren Staaten ausgehandelt. Mit dem Abkommen sollen Handelshemmnisse ab- gebaut werden. Doch polarisiert es die öffentliche Meinung derzeit stark. Über TTIP und andere aktuelle politische Themen spricht EU-Abgeordneter und FDP- Landesvorsitzender Michael Theurer im Interview. Michael Theurer, Abgeordneter im Europäischen Parlament und Vorsitzender der FDP Baden- Württemberg »TTIP ist unverzichtbar«

Offizielles Organ Baden-Württembergden Hochschulen im Land, das Mindestlohngesetz zu überarbeiten. Hinter-grund ist die Tendenz, dass immer weniger Praktikumsplätze zur Verfügung

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Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu Beginn dieses Jahres hatte ich es be-reits angekündigt: 2015 feiert die Ingeni-eurkammer Baden-Württemberg ihr 25- jähriges Jubiläum. Das Datum unserer Jubiläumsfeier steht nun fest. Am 18. No-vember 2015 wird es ein ganztägiges Ju-biläumsprogramm geben: Tagsüber findet der zweite Ingenieuretag Baden-Württ-emberg statt – in diesem Jahr zum Thema Export baden-württembergischer Ingeni-eurdienstleistungen. Im Anschluss an den Fachkongress im Kongress- und Kultur-zentrum der Liederhalle Stuttgart kom-men gleich nebenan in der Alten Stuttgar-ter Reithalle Vertreter aus Politik, Wirt- schaft und Hochschulen zur abendlichen Jubiläumsfeier zusammen. Baden-Württ-embergs stellvertretender Ministerpräsi-dent, Dr. Nils Schmid, wird unter anderen eine Festrede halten. Das nähere Pro-gramm beider Jubiläumsveranstaltungen werden wir in Kürze mitteilen. Alle Kam-mermitglieder sind dazu herzlich eingela-den.

Die Kammer war auch im vergangenen Monat beim Austausch mit der Politik und Pflege ihrer Partnerschaften im In- und Ausland aktiv. Insbesondere die Debatte über die unklare Anwendung des Mindest-lohns für Studierende, die in Unternehmen eine Abschlussarbeit anfertigen möchten, hat uns sehr beschäftigt. Hier sind wir im engen Gespräch mit Finanz- und Wirt-schaftsminister Dr. Nils Schmid, der uns seine Unterstützung zugesichert hat.

Empfehlen möchte ich Ihnen unser Inter-view mit dem EU-Abgeordneten und FDP-Landesvorsitzenden, Herrn Michael Theurer, mit dem die Kammer in engem Kontakt steht.

Herzlichst

Ihr

Stephan Engelsmann, Präsident

Herausgeber:

Ingenieurkammer Baden-WürttembergKörperschaft des öffentlichen Rechts

Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann

www.ingbw.deUnterzeile 8/10 pt

aktuellOffizielles Organ

der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

INGBWaktuell 05/2015 01

05/2015Beilage zum DeutschenIngenieurBlatt 05/2015

InterviewTTIP, Fachkräftemangel, Mindestlohn und Berufskammern

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liegen seit Jahren auf Eis. Also sind regionale Freihandelsabkommen die zweitbeste Lösung – nichtsdestotrotz unverzichtbar. Denn wir im Exportland Baden-Württemberg wissen aus jahr-zehntelanger Erfahrung, dass freier Handel Fortschritt, Arbeitsplätze und Wachstum sichert, den Austausch der Kulturen fördert und Frieden und Rechtsstaatlichkeit schafft, fördert und erhält. Der Verbraucher erhält mehr

Herr Theurer, das geplante transat-lantische Freihandelsabkommen TTIP erregt stark die Gemüter. Dabei weiß keiner so recht, was da kommt. Was sind Ihre Erwartungen und Befürch-tungen in Bezug auf TTIP?Eins vorweg: Es wäre am besten, im Rahmen der Welthandelsorganisation eine weitere Freihandelsrunde abzu-schließen. Das wird aber nicht passie-ren in absehbarer Zeit, die Gespräche

Aktuell wird das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union, den USA und wei-teren Staaten ausgehandelt. Mit dem Abkommen sollen Handelshemmnisse ab-gebaut werden. Doch polarisiert es die öffentliche Meinung derzeit stark. Über TTIP und andere aktuelle politische Themen spricht EU-Abgeordneter und FDP-Landesvorsitzender Michael Theurer im Interview.

Michael Theurer, Abgeordneter im Europäischen Parlament und Vorsitzender der FDP Baden-Württemberg

»TTIP ist unverzichtbar«

02 INGBWaktuell 05/2015

InterviewFortsetzung – Interview mit dem EU-Abgeordneten Michael Theurer

Wahlmöglichkeiten. Außerdem: Die USA sind der größte Handelspartner der EU. Wenn Europäer und Amerikaner bei der Liberalisierung des globalen Freihandels die Reihen schließen, können sie ihre Standards erhalten und teilen und somit auf globaler Ebene festigen. Ansonsten werden das andere tun – und die derzeitigen Standards in China zum Beispiel kann niemand als globalen Maßstab wollen.

Wie beurteilen Sie die Debatte über TTIP?Leider werden bei TTIP in der öffentlichen Diskussion aus verquerer Ideologie und Verblendung irrationale Ängste ge-schürt, die mit der Realität nichts zu tun haben. Siehe die Panikmache vor Hormonfleisch: Das Hormonverbot der EU wird nicht an-getastet! Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen: Mit Angstmache-rei und Anprangerei lässt sich leider oft leichter Politik machen als mit Sachpolitik. Ziel und Zweck von TTIP sind glasklar, das Verhandlungs-mandat der EU-Kommission ist be-kannt und im Internet abrufbar. Während der laufenden Verhand-lungen wird größtmögliche Transparenz gewährleistet: Das EU-Parlament sowie die Mitgliedstaaten werden regelmä-ßig unterrichtet. Die Zivilgesellschaft wird vor und nach je-der Verhandlungsrunde eingehend informiert von den Chefunterhändlern. Die Kommission hat auch eine Berater-gruppe mit 15 Vertretern der Zivilgesellschaft eingesetzt. EU-Positionspapiere werden von der Kommission auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Freilich gilt auch, dass die USA ihre inakzeptablen Über-wachungsmaßnahmen im Zuge der NSA-Affäre in Deutsch-land einstellen und ein Rahmenschutzabkommen mit der EU für Datenschutz unterzeichnen müssen, bevor das Han-delsabkommen ratifiziert werden kann – und das Europa-parlament wird grünes Licht geben müssen. Für uns freie Demokraten ist dieses Junktim nicht verhandelbar. Die FDP ist auch der festen Überzeugung, dass das Freihandelsab-kommen die hohen Standards für Verbraucher-, Sozial- und Umweltschutz in Europa beibehält. Hiesiges Arbeits- und Umweltrecht sind durch das transatlantische Freihandels-abkommen genau so wenig tangiert wie durch die an die 30 Abkommen, die die EU bereits mit anderen Staaten ge-schlossen hat. Kein Kritiker konnte je konkret nachweisen, wie etwa das im Oktober 2014 geschlossene Abkommen mit Kanada (CETA) derartige Gefahren mit sich brächte!

Welche Vorteile könnten die Ingenieurinnen und Ingeni-eure und ihre Wirtschaftszweige daraus ziehen? Konkret: Die USA schottet ihren Markt systematisch gegenüber In-genieurleistungen aus den EU-Ländern ab. Die Hürden, um dort tätig werden zu können, sind extrem hoch. Wird man sich für eine Lösung einsetzen?Speziell zu TTIP haben Prognosen klar vorgerechnet, dass durch den Abbau von tarifären wie von nicht-tarifären Han-delshemmnissen das Wirtschaftswachstum auf beiden Sei-ten des Atlantiks gefördert werden wird. Das bedeutet einen Mehrwert für Ingenieursleistungen in mehrfacher Hinsicht: So kann davon ausgegangen werden, dass, wenn es bei-spielsweise eine gegenseitige Anerkennung von Standards beim Kraftfahrzeugbau gäbe, dies das Handelsvolumen stei-gern würde – sprich, mehr Jobs bei Fahrzeugbau- und Ma-

schinenbauunternehmen für Ingenieure. Bei einer Anglei-chung von Standards kann davon ausgegangen werden, dass sich die Beschäftigungsmöglichkeiten von Ingenieuren jen-seits des Atlantiks verbessern würden. Mehr Mobilität durch gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen ist auch ausdrückliches Ziel der EU-Kommission. Das Gleiche gilt bei verbessertem Zugang zu amerikanischen öffentli-chen Ausschreibungen zum Beispiel für Verkehrs- oder In-frastrukturprojekte. Denn generell herrscht auf dem ame-rikanischen Arbeitsmarkt Mangel an Ingenieuren. Bekannt sind aber die erschwerten Visa-Bedingungen. Visa-Fragen werden bei den TTIP-Verhandlungen nicht direkt behandelt,

sind am Rande aber durchaus The-ma.

Der Fachkräftemangel hat die Bran-che fest im Griff. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen außer-halb der Ballungsräume haben große Schwierigkeiten, Stellen zu besetzen. Tut die Politik genug, um die Lage zu entschärfen?Fachkräftemangel ist für mich ein

Riesenthema, vor dem die große Koalition die Augen ver-schließt. Wir brauchen dringend eine Bildungsoffensive so-wie die gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte. Es muss uns gelingen, Kinder für Technik zu begeistern. Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland zu wenig Fachkräf-te haben und in Südländern wie Spanien oder Griechenland jeder zweite Jugendliche ohne Job dasteht.

Der Mindestlohn und die Novelle des Erbschaftssteuerge-setzes bereiten ebenfalls Sorgen…Diese und andere Gesetze beziehungsweise Gesetzesvor-haben zeigen überdeutlich, wie sehr auf Bundesebene libe-rale Politik fehlt. Der Mindestlohn ist mit seinen Dokumen-tationspflichten ein Bürokratie-Monster, das vor allem dem Mittelstand und Kleinstunternehmen immense Zusatzko-sten aufbürdet und mit seiner Gleichmacherei Jobs kosten wird. Dass bei einer Novelle der Erbschaftsteuer auf Fami-lienunternehmen geachtet wird, kann ich nur hoffen.

Hat das deutsche System der Berufskammern in Europa aus Ihrer Sicht noch seine Berechtigung? Auf jeden Fall: Ich finde sogar, dass sich andere EU-Länder bei unserem System der Selbstverwaltung der Berufe und der zuverlässigen und selbstständigen Erledigung hoheit-licher Aufgaben durch die Kammern ein Stück abschneiden können. Die berufsständische Organisation in Kammern ist eine Erfolgsgeschichte, die ins Mittelalter zurückreicht und an der unbedingt festgehalten werden muss. Dafür spricht die Qualität der Waren und Dienstleistungen, die Expertise, die Berufsvertreter am besten haben, um ihre Profession zu verwalten, aber auch das Erfolgsmodell Duale Ausbil-dung, dem wir unsere extrem niedrige Jugendarbeitslosig-keit mit verdanken und das ohne die Kammern nicht denk-bar wäre.

Herr Theurer, wir danken Ihnen für das Gespräch! ■

EU-Verhandlungsmandat und EU-Positionspapiere zu TTIP: ➔ http://goo.gl/5RIIZd➔ http://goo.gl/Q03kf8

»Während der laufenden Verhandlungen wird größt

mögliche Transparenz gewährleistet.«

FDP-Landeschef Michael Theurer MdEP

INGBWaktuell 05/2015 03

Update mit der Politik

INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann und Hauptge-schäftsführer Daniel Sander trafen im April den neuen Staatssekretär im Finanz- und Wirtschaftsministe-rium, Peter Hofelich (SPD), um sich über die Anliegen der Kammer aus- zutauschen. Gespräche gab es eben-falls mit dem SPD-Fraktionsvorsit-zenden, Claus Schmiedel, sowie mit FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke und dem wissenschaftspoli-tischen Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger. Derzeit unter- nimmt die INGBW einen neuen An- lauf, zuständige Stelle für die Aner- kennung ausländischer Ingenieurab-schlüsse zu werden. Das Landesa-nerkennungsgesetz soll demnächst novelliert werden. Zudem will sie Änderungen am Mindestlohngesetz bewirken in Bezug auf Studierende (siehe Beitrag links). Nicht zuletzt fordert sie weiterhin eine gesetz-liche Grundlage für ihre Fachlisten.

Rückblick

Kritik an MindestlohnGDie INGBW fordert gemeinsam mit den Arbeitgebern Baden-Württemberg und den Hochschulen im Land, das Mindestlohngesetz zu überarbeiten. Hinter-grund ist die Tendenz, dass immer weniger Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind angesichts der unsicheren Rechtslage immer weniger Unternehmen bereit, Studierende zum Zweck der Anfertigung einer Bachelor- oder Masterarbeit in ihren Betrieb aufzunehmen.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es unter anderem: Die Regelungen

im Mindestlohngesetz zu Praktikanten mit Studierendenstatus gefährden auf-grund von unklaren Formulierungen und sehr eng definierten Vorausset-zungen bewährte Partnerschaften zwi-schen Hochschulen und Arbeitgebern. Darunter leiden werden vor allem die Studierenden, denen ein Einblick in die betriebliche Praxis verwehrt bleibt. (...) Denn in der Tendenz ist damit zu rech-nen, dass das Angebot an Praktika rückläufig sein wird – aufgrund der Un-sicherheiten bei der Einordnung des jeweiligen Praktikums als mindest-lohnpflichtig oder nicht. Bevor Unter-nehmen das Risiko eingehen, bei der Prüfung der Vorgaben der einzelnen Studien- oder Prüfungsordnung oder der gesetzlichen Einschränkungen ei-nen Fehler zu machen, werden sie ihr Praktikumsangebot im Zweifelsfall re-duzieren.

Professor Dr. Bastian Kaiser, Vorsit-zender der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissen-schaften: »Die HAW sehen es als eine Kernaufgabe an, ihre Studierenden praxisnah in Zusammenarbeit mit Ar-beitgebern in wissenschaftlichen Me-thoden und Kenntnissen auszubilden. Aus diesem Grund ist nicht nur ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum re-gulärer Bestandteil der HAW-Bache-lor-Studiengänge. Darüber hinaus er-mutigen wir unsere Studierenden, weitere Praxiserfahrungen in studien-begleitenden Praktika zu sammeln. Ein Rückgang des Angebots an Praktikum-splätzen, gerade im Bereich der frei-willigen Praktika von mehr als drei Mo-naten Dauer ist bereits zu erkennen. Das ist nicht im Interesse unserer Stu-dierenden.«

Die Arbeitgeber Baden-Württem-berg sehen bestehende und beliebte praxisintegrierte Studiengänge und Studiengänge, die eine berufliche Aus-bildung und ein Bachelorstudium mit-einander verzahnen, gefährdet. Haupt-geschäftsführer Peer-Michael Dick: »Anders als berufliche Ausbildungen

nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die eindeutig von der Mindestlohn-pflicht ausgenommen sind, hat man diese Modelle im Gesetzgebungsver-fahren – wie so vieles aus der Praxis – vergessen.«

Laut INGBW-Hauptgeschäftsführer Daniel Sander sind die Folgen für die Ingenieurbranche, die stark unter dem Fachkräftemangel leidet, schon jetzt katastrophal: »Die Möglichkeit, Prakti-ka zu absolvieren und Abschlussar-beiten in Unternehmen anzufertigen, ist nicht nur für Studierende essenti-ell. Für zahlreiche kleine und mittel-ständische Unternehmen ist diese Art der Nachwuchsförderung die einzige Chance, im Wettbewerb um die knap-pen Fachkräfte zu bestehen. Aufgrund der aktuell unsicheren Rechtslage se-hen sich aber immer mehr Unterneh-men gezwungen, dies im Hinblick auf die bestehenden Rechtsunsicherheiten vorerst einzustellen.«

Professor Dr. Hans-Jochen Schie-wer, Vorsitzender der Landesrektoren-konferenz der Universitäten, bedauert, dass Studierende der Universitäten vo-raussichtlich weniger freiwillige sechs-monatige Praxissemester in ihren in-dividuellen Studienplan einplanen können. »Freiwillige studienbegleiten-de Praktika sind nur dann vom Min-destlohngesetz ausgenommen, wenn sie nicht länger als drei Monate dauern. Dreimonatige Praktika werden jedoch zum einen von Unternehmen in der Re-gel nicht angeboten. Zum anderen sind sie auch für Studierende nicht attrak-tiv, da für freiwillige Praktikumsphasen ein Urlaubssemester genommen wer-den muss, und Urlaubssemester nur für das ganze Semester – also sechs Monate – gewährt werden können.«

(...) Die unterzeichnenden Organisa-tionen fordern die Bundesregierung auf, Praktika, die im Rahmen eines Stu-diums freiwillig oder verpflichtend ab-solviert werden, vorzugsweise ohne eine zeitliche Einschränkung, minde-stens aber für sechs Monate von der Mindestlohnpflicht auszunehmen. ■➔ www.ingbw.de/pm-mindestlohn/

Unklarheit für Nachwuchsförderung im Betrieb Rückblick

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Präsident Prof. Engelsmann und HGF Sander mit Staatssekretär Peter Hofelich MdL (links),

... mit SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel MdL

... sowie mit FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und Dr. Friedrich Bullinger MdL.

04 INGBWaktuell 05/2015

Wettbewerb

Ranking für 1.100 Aussichtstürme Die Aufgabe des diesjährigen INGBW-Schülerwettbewerbs war nicht einfach, wurde aber mit Begeisterung und Ein-fallsreichtum gelöst: Unter dem Motto »Weitblick« sollten die Schüler einen Aussichtsturm entwerfen und im Modell mit einfachen Baumaterialien wie Papier, Holz- oder Kunststoffstäbchen bauen. Rund 2.800 baden-württembergische Schülerinnen und Schüler haben knapp 1.100 Aussichtsturm-Modelle bei der INGBW eingereicht – so viele wie noch nie. Die Sieger stehen nun fest und werden auf Landespreisverleihung am 20. Mai 2015 im Europa-Park in Rust be-kanntgegeben. Jury-Mitglied, Dr.-Ing. Frank Breinlinger, Beratender Ingenieur und Landesverbandsvorsitzender Ver-einigung der Prüfingenieure für Bautechnik Baden-Württemberg (VPI) berichtet von den Eindrücken der Jury.

Herr Dr. Breinlinger, wie ist Ihr Ge-samteindruck vom zehnten Schüler-wettbewerb?Es sind sehr kreative Arbeiten dabei. Auch dieses Jahr ist uns wieder aufge-fallen, dass die jüngeren Jahrgänge mindestens so kreativ, wenn nicht kre-ativer als die älteren Jahrgänge sind. Was ist das Schwierige an der Aufga-be, einen Aussichtsturm zu bauen?Die Herausforderung liegt zum einen darin, etwas Kreatives, Neues und Ori-ginelles zu finden. Denn es gibt bei dieser Art Bauwerk nicht so viele Vor-bilder, bei denen man etwas »abspi-ckeln« kann. Die meisten Türme, die man kennt, sind Fernsehtürme oder Gittertürme. Ein weiterer Ansporn wa-

ren die Vorschriften zu den erlaubten Materialien und Abmessungen. Es durften zum Beispiel nur Papier, Holz oder Kunststoffstäbchen mit einem maximalen Durchmesser oder einer Kantenlänge von sieben Millimetern benutzt werden. Die Aussichtsplattform eines jeden Modells sollte einen ein Kilogramm schweren Sandsack aushalten kön-nen. Wie viele Modelle haben diesen Belastungstest bestanden?Der überwiegende Teil war schon funktionsfähig. Allerdings haben wir auch die Statik geprüft. Die Steifigkeit der Türme musste stimmen. Das heißt, eine Konstruktion muss sowohl verti-kale als auch horizontale Lasten ohne

Preisträger des Schülerwettbewerbs stehen fest

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große Verformungen tragen können. Denn es gibt ja bei Türmen auch La-sten zum Beispiel bei Wind. Das alles zu berücksichtigen, ist für die Schüler schwierig. Wie hat sich das Niveau der Wettbe-werbsbeiträge über die Jahre entwi-ckelt? Es gibt ein paar Spitzengruppen, die sich über die Jahre hinweg professio-nalisiert haben. Vieles hängt natürlich vom Engagement der Lehrer ab. Sinn und Zweck des Wettbewerbs ist, dass die Schüler verstehen, warum man na-turwissenschaftliche Fächer lernt und was man damit machen kann. Wenn man das schafft, ist auch die Begeiste-rung da. ■

Kammerintern

25 Jahre Ingenieurkammer Baden-WürttembergVor 25 Jahren ist die Ingenieurkammer Baden-Württemberg gegründet worden. Sie ist damit eine der jüngsten Kammern des Landes. Ihr Jubiläum feiert die Inge-nieurkammer mit einem großen Festakt am 18. November 2015 im Anschluss an ihren Ingenieuretag Baden-Württemberg.

Die Feierlichkeiten beginnen zunächst mit dem Ingenieuretag Baden-Württemberg. Thema des Fachkongresses wird der Ex-port baden-württembergischer Ingenieur-leistungen sein. Anschließend findet in der benachbarten Alten Stuttgarter Reit-halle ein abendlicher Festakt statt unter anderen mit dem stellvertretenden Mini-sterpräsidenten und Finanz- und Wirt-

schaftsminister von Baden-Württem-berg, Dr. Nils Schmid MdL, sowie mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Hoch-schulen. INGBW-Mitglieder erhalten rechtzeitig eine Einladung.

Vorläufiges Programm

Ingenieuretag Baden-Württemberg zum Export von IngenieurleistungenTermin: 18.11.2015 voraussichtlich von 10.00 bis 18.00 UhrOrt: Kultur- und Kongresszentrum der Liederhalle, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart

Festakt 25 Jahre Ingenieurkammer Ba-den-WürttembergTermin: 18.11.2015, ab 18.30 UhrOrt: Alte Stuttgarter Reithalle, Maritim Hotel Stuttgart, Seidenstraße 34, 70174 Stuttgart➔ www.ingbw.de/25-jahre/

Die Jury (v.l.): INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Andreas Nußbaum, Sandra Brenner und Beate Wieland aus dem Kultusministerium, Vorstandsmitglied Prof. Dr.-Ing. Klaus-Peter Meßmer und VPI-Präsident Dr.-Ing. Frank Breinlinger

INGBWaktuell 05/2015 05

AuslandIn Ägypten gibt es gut ausgebildete, deutschsprachige Ingenieurinnen und Ingenieure

Mit Hauptgeschäftsführer Pere Homs, Ehren-präsident Dr. Joan Vallvé, Präsident Jordi Re-nom und EIC-Direktor Josep Mouriño

Partnerschaft mit Katalonien ausgebaut

Über 500 Berufsschüler, Studierende, arbeitslose Fachkräfte, Vertreter

aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Ar-beitsverwaltung, Hochschulen und aus der Politik aus Katalonien informierten sich über Leben, Arbeiten und Studie-

ren in Baden-Württemberg. Auch die Partnerkammer der INGBW, die Asso-ciació d’Enginyers Industrials de Cata-lunya, nahm an der Veranstaltung teil. Die INGBW schloss mit ihr zudem ein Memorandum of Understanding über

Baden-Württemberg-Tag in BarcelonaDie INGBW hat sich am Baden-Württemberg-Tag der Landesregierung in Katalonien beteiligt. Auf dem Kongress am 22. April in Barcelona hatten sich in Foren Industrie, das Handwerk und die Dienstleistungswirtschaft Baden-Württem-bergs vorgestellt – darunter die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

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eine vertiefte Zusammenarbeit in Fra-gen der Ausbildung, Berufspraxis und Berufspolitik sowie in der Vermittlung von Fachkräften. Das nächste Treffen ist gemeinsam mit der Mailänder Kam-mer auf der Expo in Mailand geplant. ■

Sander mit Vertretern der Chamber of Engi-neering Industries Egypt und Engineering ETP Enterprise TVET Partnership Egypt

Sander nahm außerdem an der Job- und Praktikumsmesse der GUC teil

und stellte den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg vor.

GUC-Gründer Prof. Dr. Ashraf Man-sour will seine Universität im kommen-den Jahr auf der Hannover Messe prä-sentieren. Zudem vermittelt ihm die INGBW Kontakte zu weiteren Wirt-

schaftsverbänden im Land. Auch orga-nisiert sie für GUC-Studiengänge Prak-tiker, die am GUC-Campus in Ulm Vor- lesungen über Eurocodes halten.

Die GUC plant ein Weiterbildungs-programm für Absolventen – ähnlich dem Pilotprojekt in Beirut –, um mit-tels Sprachkurse den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die ersten Absolventen sollen im Herbst nach Baden-Württemberg kom-men.

Die Chamber of Engineering Indus-tries Egypt und die Engineering ETP Enterprise TVET Partnership Egypt wollen sich im Juni in Baden-Württ-emberg über die Duale Ausbildung in-formieren. ■

Sander mit GUC-Gründer Prof. Dr. Ashraf Man-sour und dessen Mitarbeiterinnen

Studenten der GUC auf der Job- und Prakti-kumsmesse

Fachkräfteallianz mit GUC und KammerDie INGBW vertieft ihre Zusammenarbeit mit der German University Cairo (GUC). Bei einem Besuch in Kairo Mitte April schloss Hauptgeschäftsführer Daniel Sander außerdem mit der ägyptischen Ingenieurkammer eine Vereinbarung zwecks Vermittlung ägyptischer Ingenieure nach Baden-Württemberg.

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Hauptgeschäftsführer Pere Homs und HGF Da-niel Sander nach der Unterzeichnung des Me-morandum of Understanding

Hauptgeschäftsführer Daniel Sander und Pres-sesprecherin Karoline v. Graevenitz auf dem Baden-Württemberg-Tag in Barcelona

06 INGBWaktuell 05/2015

GremienDank an die scheidenden Vorsitzenden

Stabwechsel in zwei INGBW-GremienDie Fachgruppe Brandschutz und der Arbeitskreis Tragwerksplanung haben im März jeweils einen neuen Vorsitz gewählt. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg bedankt sich bei den scheidenden langjährigen Vorsitzenden der beiden Gremien:

Fachgruppe Brandschutz

Die Fachgruppe Brandschutz hat in ih-rer Sitzung vom 20. März 2015 Dipl.-Ing. (FH) Ralf Galster zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Zu seinen Stell-vertretern wählte die Fachgruppe Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) MEng Michael Kuhn sowie Dipl.-Ing. (FH) Michael Kurz.

Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann und Hauptge-schäftsführer Daniel Sander dankten dem scheidenden Vorsitzenden, Dipl.-Ing.(FH) Dietmar Jentzsch, und sei-nem Stellvertreter, Dipl.-Ing. (FH) Ru-dolf Drescher, für ihr langjähriges Engagement für die Fachgruppe: »Un-ter Ihrer Leitung hat sich die Fach-gruppe zu einer der aktivsten Gremien unserer Kammer entwickelt. Entspre-chend seiner Bedeutung haben Sie dem Brandschutz in unserer Kammer und darüber hinaus Gehör verschafft«, hoben Engelsmann und Sander hervor. Insbesondere sei der Einsatz für die Stuttgarter Brandschutztage seit deren Gründung bis zur aktuellen zehnten Jubiläumsausgabe hervorzuheben. Die Stuttgarter Brandschutztage haben sich mittlerweile zu einer der größten Fachtagungen für Brandschutz in Deutschland entwickelt. »Das große Echo ist beeindruckend und beweist den Erfolg und die Qualität der fach-lichen Vorbereitung«, betonten Präsi-dent und Hauptgeschäftsführer.

Die Weiterbildung ihrer Mitglieder habe in der Fachgruppe stets eine große Rolle gespielt. Dies belegten zahlreiche Bildungsaktivitäten, etwa die Exkursionen nach Grafenau, Basel, Goslar oder Brüssel. Fachgruppen Vorsitzender Jentzsch habe außerdem der Kammer und ihrer Fachgruppe in den Medien ein Gesicht gegeben – un-ter anderem mit seinem Fernsehinter-view mit dem SWR nach der Schlie-ßung des Stuttgarter Fernsehturms in Zusammenhang mit dessen Brand-schutz.

Ein wichtiger Erfolg der Fachgruppe Brandschutz sei außerdem, dass nun die Brandschutzfachliste in den Ver-waltungsverordnungen zum Brand-

schutz mitaufgenommen wurde. Dies sei zwar nur ein Teilerfolg gegenüber der Politik, aber damit ist schon viel er-reicht.

Dietmar Jentzsch ist ebenfalls lang-jähriger ehrenamtlicher Kassenprüfer der Kammer und hat sich bereit erklärt, diese Funktion auch in diesem Jahr noch einmal zu übernehmen.

Arbeitskreis Tragwerksplanung

Der Arbeitskreis Tragwerksplanung hat in seiner Sitzung vom 23. März 2015 den früheren stellvertretenden Vorsit-zenden, Dipl.-Ing. Max Gölkel, zu sei-nem neuen Vorsitzenden gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist künf-tig Dr.-Ing. Ulrich Breuninger.

Dem scheidenden Vorsitzenden, Eh-renmitglied Dr.-Ing. Rainer Weiske, drückten Präsident Prof. Dr.-Ing. En-gelsmann und Hauptgeschäftsführer Sander den Dank der Kammer aus. Der Arbeitskreis habe einen wichtigen Bei-trag dazu geleistet, das Expertenwis-sen der Kammer bekannt zu machen, unterstrichen Engelsmann und Sander. Der vom Arbeitskreis organisierte Tragwerksplanertag Baden-Württem-berg gelte als wichtiger Treffpunkt von Praktikern und Vertretern von Behör-den, der nicht nur als Weiterbildungs-forum, sondern insbesondere zum ge-genseitigen Austausch genutzt wird. Er sei damit ein zentrales Aushänge-schild der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Der Arbeitskreis habe unter Weiske zudem wichtige Diskus-sionen angestoßen und Positionspa-piere entwickelt, etwa zum Thema »Wofür bekommt der Tragwerksplaner sein Honorar«.

Einsatz für Fritz-Leonhardt-Preis

Dr. Weiske ist weiterhin Vorsitzender des Arbeitskreises Fritz-Leonhardt-Preis. In diesem Jahr verantwortet der Arbeitskreis die sechste Preisverlei-hung an Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek am 4. Juli 2015 in der Stuttgarter Staatsgalerie. Kammer-mitglieder erhalten hierzu eine per-sönliche Einladung. ■ Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Drescher

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Dipl.-Ing.(FH) Dietmar Jentzsch

Ehrenmitglied Dr.-Ing. Rainer Weiske

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INGBWaktuell 05/2015 07

GastbeitragEU-Richtlinien zum Vergaberecht werden umgesetzt

Größte Veränderungen seit über 10 JahrenIm Frühjahr 2014 wurden die vom EU-Parlament beschlossenen neuen Richt-linien über die öffentliche Auftragsvergabe und die Aufhebung der alten Richt-linien veröffentlicht, darunter die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe. Diese wird sich insbesondere auf die VOF auswirken. Die Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus.

Das für die Umsetzung verantwort-liche Bundesministerium für Wirt-

schaft und Energie hat nun ein erstes Positionspapier herausgegeben, welches vom Bundeskabinett im Janu-ar beschlossen wurde (➔ http://goo.gl/5ptIOk). Für Ingenieurleistungen ist dabei Folgendes von Interesse:1. Zur Struktur:• Die bisherige Struktur der drei

Ebenen GWB, VgV (Vergabeverord-nung) und VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleis- tungen) wird aufgegeben (nur für Bauleistungen bleibt die VOB als dritte Ebene erhalten).

• Es gibt nur noch das GWB und die VgV; die VOF wird in die VgV inte-griert.

• Die VgV erhält einen eigenen neu-en Abschnitt für die spezifischenVergabevorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurlei-stungen sowie für Wettbewerbe (Auslobungsverfahren).

• Für Vergaben unterhalb der Schwelle wird »zeitnah« der An-passungsbedarf des bisherigen Vergaberechts geprüft (bisher gilt für Planungsleistungen der Grund-satz der freihändigen Vergabe mit der Maßgabe der Streuung von Aufträgen).

2. Zu den Inhalten:• Die Einheitliche Europäische Eige-

nerklärung wird eingeführt und soll die Pflicht, umfangreicheNachweise und Bescheinigungen bei jeder Bewerbung erneut vorle-gen zu müssen, ersetzen. Beste-hende Systeme der Präqualifizie-rung sollen damit ergänzt werden (z. B. PQ-VOF der INGBW).

• Die HOAI soll im Vergaberecht be-rücksichtigt bleiben.

• Qualitative Zuschlagskriterien sol-len ermöglicht werden.

3. Zeitplan:• Kabinettsbeschluss zur GWB-No-

velle im Frühjahr 2015• Gesetzgebung Bundestag und Bun-

desrat im Herbst 2015• Kabinettsbeschluss zu den Verord-

nungen im Herbst 2015• Bundesrat-Zustimmung im Winter

2015/2016• Inkrafttreten Umsetzung am 18.

April 2016Für das Vergaberecht wird es also ein spannendes Jahr. Die GHV wird den Prozess weiter beobachten und über Neuigkeiten informieren. Die Umset-zung wird »pünktlich« kommen. ■Autoren: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing. Arnulf Feller, GHV Gütestelle Honorar- und Vergabe-recht e. V.

Kongress zu ressourcen-schonendem Beton

Erfahrungen im Einsatz von R- Material als Gesteinskörnung (Typ 2) im Beton standen im Mittelpunkt des 2. Fachsymposiums des Landes für ressourcenschonende Bauwirtschaft. An dem von der INGBW unterstütz-ten Kongress am 23. März nahm auch INGBW-Vizepräsident Dr.-Ing. Klaus Wittemann teil. Umweltminister Franz Untersteller betonte, der Bausektor zähle bei einem Rohstoffverbrauch von 50 Prozent zu den ressourceninten-sivsten Wirtschaftssektoren. Die riesige bisher ungenutzte Menge an wiederverwertbaren Bau- und Abbruchabfällen sei eine unnötige Verschwendung wertvoller Roh-stoffe. »Wir können heute ohne Qualitätsverlust Beton herstellen, der bis zu einem Drittel aus wieder- verwertetem Bauschutt einschließ-lich Ziegelbruch besteht«, sagte er. Es gelte noch Vorbehalte und administrative Hürden zu überwin-den. Auf dem Symposium wurde u.a. ein vomUmweltministeriumfinan- ziertes Untersuchungs- und Demon- strationsvorhaben zur Intensivierung der Verwertung von aufbereitetem Bauschutt als Betonzuschlagstoff vorgestellt. Das damit beauftragte Institut für Energie- und Umweltfor-schung Heidelberg GmbH (IFEU) führte für die gesamte Prozesskette Akteure zusammen und begleitete deren Arbeit wissenschaftlich.

Tipps

Das PeP-Weißbuch »Die Planerbüro-Kenn-zahlen« ist in dritter vollständig überarbeiteter Auflage erschienen. Das PeP-7-Kennzahlensy-stemfürPlanerbüros,dasbeiPep-7zertifizierter Software automatisch implementiert ist, hat fol-genden Nutzen:

• DasPlanerbüroerhälteinbranchengerechtes betriebswirtschaftliches Mess- und Steuerungs-system.

• Die sieben branchenbezogenen PeP-Kenn-zahlen ermöglichen jederzeit ein Benchmarking eigener Werte mit Durchschnittswerten – seit 2015 durch eine programmgenerierte PeP-7Kennzahlenerhebung.• GroßenPlanerbürosmitNiederlassungenan

mehreren Standorten bieten die PeP-7-Kenn-zahlen darüber hinaus ohne Aufwand die Mög-lichkeit des Benchmarkings untereinander.DasWeißbucherläutertebenfalls,wiedie7PeP-Kennzahlen aus den Buchhaltungszahlen der Planerbüros ermittelt werden können und wie diese zur wirtschaftlichen Sicherung und Opti-mierung des eigenen Büros zu nutzen sind. Da-her ist dieses bewusst kurz und knapp gehaltene Heft auch für die Planerbüros wichtig, die (noch) keinePeP-zertifizierteSoftware imEinsatzha-ben. Hier ist es der Inhaber selbst oder der Steu-erberater, der anhand des Weißbuches bzw. des PeP-7-StandardsdieseKennzahlenzurLenkung und zum Vergleich des eigenen Planerbüros er-mitteln kann. Der Einsatz von einschlägigen Bü-romanagement-Softwareprogrammen (BMSP)

erhält somit neues Gewicht. Durch den Ver-gleich zu anderen Büros bzw. den chronolo-gischen Vergleich der eigenen Büroentwick-lung ist eine Analyse der Kennzahlen möglich. Somit kann der eigene Büroerfolg besser und effektiver gesteuert werden.

»Die Planerbüro-Kennzahlen« C. Schramm, D. Goldammer und L. Diesbach3.vollst.überarb.Auflage,40S.mitMuster-büro-Klapptafeln, 12,00 € zzgl. Versand

Bezugsquelle: PeP e.V. – Praxisinitiative er-folgreiches Planungsbüro, c/o Lutz Dies-bach, Adelheidallee 9, 13507 Berlin, [email protected],0171/7594295

Überarbeitete Neuauflage der »Planerbüro-Kennzahlen«

Vertreter der Bau- und Rohstoffwirtschaft mit Umweltminister Untersteller (Mitte) und IN-GBW-Vizepräsident Dr. Wittemann (rechts)

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08 INGBWaktuell 05/2015

In der Praxis häufig anzutreffen ist die Auffassung, für »verdeckte« Mängel,

also solche die erst spät oder bis zu-letzt gar nicht erkennbar sind, gelte eine verlängerte Haftungsfrist. Dies ist nicht nur missverständlich sondern schlicht unzutreffend, denn die im Zu-sammenhang mit Bauwerken geltende fünfjährige Verjährungsfrist trägt be-reits dem Umstand Rechnung, dass gerade bei Bauwerken Mängel häufig erst spät zu Tage treten. Die Recht-sprechung unterscheidet daher nicht zwischen »offenen« und »verdeckten« Mängeln.

Bei Arglist verlängerte Haftung

Eine verlängerte Haftung für Mängel besteht nur, wenn diese vom Werkun-ternehmer, hier also dem Architekten oder Ingenieur, arglistig verschwiegen werden, was voraussetzt, dass er die Mangelhaftigkeit seiner Leistung kennt, sich bewusst ist, dass sie hierdurch er-heblich beeinträchtigt ist und dennoch den Mangel nicht offenbart. In solchen Fällen läuft eine gesonderte Frist von drei Jahren ab Kenntnis des Geschä-digten vom Mangel, die aber keinesfalls vor der regulären fünfjährigen Frist en-det. Unabhängig von der Kenntnis des Geschädigten tritt Verjährung von An-sprüchen wegen eines arglistig ver-schwiegenen Mangels zehn Jahre nach dessen Entstehen ein.

Arglist des Architekten oder Ingeni-eurs wird selten bestehen. Noch sel-tener wird der Bauherr ihr Vorliegen nachweisen können. Nach der Recht-sprechung liegt ein arglistiges Ver-schweigen eines Mangels aber auch dann vor, wenn der mit der Bauüber-wachung beauftragte Architekt oder In- genieur verschweigt, dass er keine Bau- überwachung vorgenommen hat. Dabei kann sich die unterlassene Bauüber-wachung auf einen abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teil der Baumaßnahme beschränken. Nicht er-forderlich ist also für das Vorliegen von Arglist, dass der Auftragnehmer über-haupt keine Bauüberwachung vorge-nommen hat. Die Kenntnis eines einge-setzten Bauleiters wird zugerechnet.

Damit ist auch das sogenannte Or-ganisationsverschulden angesprochen: Einem arglistigen Werkunternehmer wird gleichgestellt, wer seinen Betrieb fehlerhaft organisiert und dadurch ei-gene Arglist vermeidet. Dann kann vom Vorliegen eines besonders augenfäl-ligen Mangels der Rückschluss auf eine mangelhafte Organisation gezogen werden, da unterstellt wird, dass derart gravierende Mängel bei hinreichender Organisation vorzeitig entdeckt wor-den wären. Dies hätte dann wiederum zu Kenntnis und Arglist des Auftrag-nehmers geführt und wird daher von der Rechtsprechung als solche behan-delt. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass am Bau in der Regel arbeitsteilig gearbeitet wird. Daher muss auch ein Unternehmer, der einen Auftrag arbeitsteilig ausführt, die or-ganisatorischen Grundvoraussetz- ungen schaffen, um einschätzen zu können, ob die von ihm geschuldete Leistung bei Abnahme mangelfrei ist.

Arglist ist schwer nachweisbar

Diese Rechtsprechung ist auf den Ar-chitekten- und jedenfalls bei der Ob-jektüberwachung auch auf den Ingeni-eurvertrag übertragbar. Treten an einem Bauvorhaben gravierende Män-gel auf, die durch eine ordnungsge-mäße Objektüberwachung hätten ver-mieden werden können, ist dies regel- mäßig Indiz für eine unzureichende Organisation. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Baumängel immer auftreten können und sich häufig auch nicht durch eine ordnungsgemäße Bauüberwachung vollständig verhin-dern lassen. Der Rückschluss von einem Mangel auf den wissentlichen Einsatz von zur Bauüberwachung un-geeigneten Personals kommt daher nur in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich dann, wenn der zugrundelie-gende Überwachungsfehler nicht auch einem sorgfältig ausgewählten und eingesetzten Bauleiter unterlaufen kann.

Die Anforderungen an eine verlän-gerte Haftungsfrist aufgrund von Arg-list oder der Arglist gleichgestellten

Architekten und Ingenieure haften für Mängel ihrer Leistung (ebenso wie ein mit der Ausführung beauftragtes Unter-nehmen außerhalb der VOB/B) regelmäßig für die Dauer von fünf Jahren ab Abnahme der vom Mangel betroffenen Leistung. Anderes gilt nur, wenn die Leistung nicht für oder im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht wird. Dann gilt eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren wiederum gerechnet ab Abnahme.

Die Haftung für »verdeckte« MängelExpertenbeitrag Recht Tipp

BRP Renaud & Partner Rechtsanwälte Notare PatentanwälteKooperationspartner der INGBWKönigstraße 28, 70173 StuttgartT +49 711 16445-201, F +49 711 16445-103➔ www.brp.de➔ www.ingbw.de/vernetzen/ kooperationinitiativen/

Dr. Andreas Digel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architekten- recht

Organisationsverschulden sind daher hoch und werden nur im Ausnahmefall einschlägig sein. Allein das Auftreten eines bislang unerkannten, das heißt »verdeckten« Mangels reicht hierfür also bei Weitem nicht. ■

Markterkundungsreise nach Mosambik und Angola

Termin: 20.09.2015 – 26.09.2015Anmeldefrist: 19.05.2015Mosambik und Angola zählen zu den am schnellsten wachsenden Ländern Subsa-hara-Afrikas. Neben Rohstoffvorkommen basiert das Wachstum auf zunehmender politischer Stabilität, verbesserter Infra-struktur, steigender Urbanisierung sowie einer konsumfreudigen Mittelschicht. Die angolanische Wirtschaft verzeichnet an-ziehende Wachstumsraten von 7-9%. In Angola wird dank einer bereits diversifi-zierten Wirtschaft die Nachfrage nach deutschen Produkten steigen. Aus dem vom Bürgerkrieg resultierenden Nachhol-bedarf eröffnen sich für deutsche Unter-nehmen umfassende Marktchancen. Die Regierung will stark in den Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur inve-stieren. Zu den staatlichen Aktivitäten ge-hören primär Straßen- und Brückenbau, sowie die Energie und Wasserversorgung. Die Wirtschaft von Mosambik steht unter Dampf und soll kontinuierlich um 8% wachsen. Das Land befindet sich im Auf-bruch von einem unterentwickelten Land zu einer dynamischen Volkswirtschaft mit einem attraktiven Investitionsklima und vielversprechenden Zukunftsaussichten. Gute Geschäftschancen gibt es in den Be-reichen Bauindustrie, Bergbau, Infrastruk-tur und der Landwirtschaft. Um die Ge-schäftspotenziale beider Länder zu er- schließen, lädt Baden-Württemberg In-ternational zu einer Markerkundungsrei-se nach Maputo und Luanda ein.

➔ www.bw-i.de/event/588

INGBWaktuell 11/2014 11

Intensive Bauüberwachung!

OLG Koblenz, 30.09.2014 – 3 U 413/14Aus dem Urteil: »Der die Bauaufsicht (Objektü-berwachung) führende Architekt hat dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht und frei von Mängeln errichtet wird. Der Architekt ist dabei nicht verpflichtet, sich ständig auf der Baustel-le aufzuhalten. Er muss allerdings die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise über-wachen und sich durch häufige Kontrollen ver-gewissern, dass seine Anweisungen sachge-recht erledigt werden (…). Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsge-mäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauauf-sicht verpflichtet (…). Besondere Aufmerksam-keit hat der Architekt auch solchen Baumaß-nahmen zu widmen, bei denen sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben. (…) Im Rahmen seiner Überwachungs-pflicht muss der Architekt vor allem sein Au-genmerk auf schwierige und gefahrträchtige Arbeiten richten, die typische Gefahrenquellen darstellen oder wenn sich im Verlaufe der Bau-ausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben (…).Die Abdichtungs- und Fliesenarbeiten in dem Nassbereich des Schwimmbades waren ein Bauabschnitt, dem zentrale Bedeutung zukam, gleichbedeutend mit dem Gelingen des gesam-ten Werkes. Bei dem Gewerk der Fliesen- und Abdichtungsarbeiten in den Nässebereichen des Schwimmbades, anders als in den Trockenbe-reichen, handelte es sich entgegen der Auffas-sung der Berufung nicht um handwerkliche Selbstverständlichkeiten (…). Daher war der Architekt zu einer besonderen Überwachung verpflichtet.«

GHV: Immer wieder gibt die Rechtsprechung vor, dass bei schwierigen oder gefahrenträchtigen Arbeiten, die typische Gefahrenquellen darstel-len, oder wenn sich Anhaltspunkte für Baumän-gel ergeben, eine besonders intensive Bauüber-wachung durch den Architekten erfolgen muss. Wann eine intensive Bauüberwachung erforder-lich ist, muss der Architekt aufgrund seiner Fach-kenntnisse erkennen, denn er ist als Experte dafür verantwortlich, dass der Bau planmäßig und mangelfrei hergestellt wird. Das OLG Ko-blenz urteilt dies unter Bezugnahme auf die alte BGH-Rechtsprechung von 1971 (VII ZR 132/69), 1978 (VII ZR 15/78), 1985 (VII ZR 50/84) und 1994 (VII ZR 20/93)! Ebenso regelmäßig ordnet die Rechtsprechung Abdichtungsarbeiten, unabhän-gig von der Art – wie hier bei einem Schwimmbe-cken im Gebäude, aber auch gegen Grundwasser – als besonders überwachungsbedürftige Arbei-ten ein, die eine intensive Bauüberwachung er-fordern. Die GHV verweist hier auf ihre Kommen-tierungen der Urteile des OLG Düsseldorf und des OLG Schleswig aus der Kammerbeilage April 2015.

Keine Mindestsatzunterschreitung wegen freundschaftlichem Umgangs!

OLG Düsseldorf, 23.10.2014 – 5 U 51/13Aus dem Urteil: »Soweit das Honorar unter den Mindestsätzen der HOAI liegt, wäre dies zudem nach § 4 Abs. 2 HOAI a.F. nur in einem hier nicht vorliegenden Ausnahmefall zulässig. Ein sol-

Interessante Entscheidungen im Honorar- und Vergaberecht

Immer wieder: Überwachung!cher Ausnahmefall kann nur entweder durch besonders enge Beziehung zwischen den Par-teien oder sonstige besondere Umstände be-gründet werden. Hierfür ist es nicht ausrei-chend, wenn sich – wie hier – im Laufe einer geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertrags-parteien Umgangsformen entwickelt haben, die als freundschaftliche zu bezeichnen sind (BGH BauR 1997, 1062), zumal der Beklagte zu 2) nach seinem eigenen Vorbringen (…) mit der Vergabe von Architektenaufträgen durch die Fa. M …-Werke GmbH nicht einmal befasst war. Die Vertragsverhandlungen und Auftragsertei-lungen sind danach allein durch die Proku-risten der genannten Firma erfolgt, so dass sich beim Beklagten zu 2) hier auch kein beson-deres Vertrauen in eine – wie auch immer ge-artete – Handhabung von Honorarfragen durch den Kläger bilden konnte.«

GHV: Dieses Urteil erfolgte noch zu § 4 Abs. 2 HOAI 1996/2002. Dessen Regelung wurde jeweils in § 7 Abs. 3 HOAI 2009/HOAI 2013 übernommen. Die amtliche Begründung (BR-Ds. 304/90) zu § 4 Abs. 2 HOAI 1996/2002 führt aus, dass nur Ver-wandtschaft und außergewöhnlich geringer Auf-wand als Ausnahmegründe in Betracht kom-men. Die amtliche Begründung (BR-Ds. 395/09) zu § 7 Abs. 3 HOAI 2009 führt weitergreifend aus, dass enge Bindungen rechtlicher, wirtschaft-licher, sozialer und persönlicher Art sowie stän-dige Geschäftsbeziehungen als Ausnahmefall in Betracht kommen. Gemäß vorliegendem Urteil des OLG Düsseldorf reichen freundschaftliche Umgangsformen im Rahmen einer allgemeinen Geschäftsbeziehung als Ausnahmefall nicht aus.

Wer plant haftet, auch ohne Auftrag!

OLG Brandenburg, 29.08.2014 – 11 U 170/11Aus dem Urteil: »In diesem Zusammenhang übersieht der Senat keineswegs, dass nicht ge-schuldete Zusatzleistungen eines Architekten, die sich der Bauherr erkennbar gefallen lässt, konkludent zum Vertragsbestandteil werden können und dass überobligatorische Leistun-gen, selbst wenn sie allein aus bloßer Gefällig-keit erbracht wurden, haftungsbegründend wirken können, insbesondere – aber nicht nur – dann, wenn so genannte Begleitschäden ent-stehen (…).(…) Obwohl keine Detailplanung im Rahmen der Leistungsphase 5 vorlag, (…) hat Letzterer (der Planer – Anmerkung der Autoren) – aus-gehend von seiner eigenen Auffassung – iso-liert eine Grundleistung aus der Phase 6 er-bracht, ohne die unter den gegebenen Umständen in besonderer Weise notwendigen Klarstellungen vorzunehmen. Lücken und Wi-dersprüche im Leistungsverzeichnis gehören zu den typischen Planungsfehlern im tech-nischen Bereich und machen das Werk des Ar-chitekten mangelhaft (…).«

GHV: Dem Planer waren nur die Leistungspha-sen bis zur Genehmigungsplanung beauftragt worden. Dennoch hatte er – ohne Auftrag und ohne Ausführungsplanung! – ein Leistungsver-zeichnis aus Gefälligkeitsgründen erstellt. Da die Erstellung des Leistungsverzeichnisses auch im Sinne des Auftraggebers war, wurde diese Leistung durch schlüssiges – konklu-dentes – Verhalten der beiden Vertragsparteien zum Vertragsbestandteil. Nach Fertigstellung des Daches kam es zu Feuchtigkeitsschäden aufgrund der fehlenden Hinterlüftung. Das vom Planer erstellte Leistungsverzeichnis war auf-grund der fehlenden Ausführungsplanung lü-ckenhaft, unklar und somit mangelhaft. Der Pla-ner kommt für die Schäden in Haftung.

Bietergemeinschaften sind zulässig!

OLG Karlsruhe, 05.11.2014 – 15 Verg 6/14Aus dem Beschluss: »Dahin gestellt bleiben kann dabei, ob der Senat die neue Rechtspre-chung des Kammergerichts (Beschluss vom 24.10.2013 – Verg 11/13) für tragfähig oder gar überzeugend hält und sich dieser anschließt, oder ob er an der eigenen Rechtsprechung festhält, wonach das Eingehen einer Bieterge-meinschaft eine grundsätzlich zulässige, weil vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit darstellt, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen, und die Eingehung einer Bietergemeinschaft nur dann ausgeschlossen ist, wenn besondere Umstände auf eine Absicht der beteiligenden Unternehmen schließen lassen, sich unberech-tigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (…). Denn die Vergabekammer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass selbst nach der neuen Recht-sprechung des Kammergerichts nicht zu bean-standen wäre, dass sich die Beigeladene in Form einer Bietergemeinschaft an dem vorlie-genden Vergabeverfahren beteiligt hat. Der Antragsgegner hat insoweit – (…) – nachvoll-ziehbar dargelegt, dass die Mitglieder der Bie-tergemeinschaft nur einen unerheblichen Marktanteil haben und dass diese erst durch das Eingehen der Gemeinschaft in die Lage versetzt wurden, ein Angebot abzugeben und am Wettbewerb teilzunehmen.«

GHV: Das Kammergericht Berlin hatte am 24.10.2013 – Verg 11/13 entschieden, dass Bie-tergemeinschaften im Regelfall eine Wettbew-erbseinschränkung gemäß § 1 GWB darstellen. Würde eine Bietergemeinschaft hingegen nur ei-nen geringen Marktanteil aufweisen und deren Mitglieder würden nur gemeinsam am Vergabe-wettbewerb teilnehmen, würde dies einen zuläs-sigen Ausnahmefall lt. Kammergericht darstel-len. Das OLG Karlsruhe sieht es hingegen als eine grundsätzlich zuzulassende Möglichkeit vor, dass Bietergemeinschaften an Vergabeverfahren teilnehmen. Das OLG Karlsruhe hält zudem Bie-tergemeinschaften immer für zulässig, wenn diese, wie hier nachgewiesen, nur über einen ge-ringen Marktanteil verfügen. Für Auftraggeber heißt das, dass sie die Marktsituation bei der Zu-lassung von Bietergemeinschaften prüfen müs-sen. Die Planer sollten beim Eingehen einer Bie-tergemeinschaft auf die Gründe hinweisen, um dem Vorwurf der Unzulässigkeit der Verbindung zu einer Bietergemeinschaft vorzubeugen.

Es berichten und stehen für Fragen zur Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV, Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Mannheim

➔ www.ghv-guetestelle.de

GHV

VOFHOAI

INGBWaktuell 05/2015 09

10 INGBWaktuell 05/2015

Seminare

Die Fachgruppe Energiewende der Ingenieur-kammer Baden-Württemberg bietet in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal eine umfassende Weiterbildung zum »Ingenieur der Energiewen-de« an. Das Weiterbildungskonzept, das im vergangenen Jahr mit großem Erfolg gestartet wurde, wird vom Ministerium für Umwelt, Kli-ma und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt. Der diesjährige zehntägige Lehr-gang umfasst noch mehr Fachgebiete als im vergangenen Jahr. Entlang dem Thema Ener-giewende werden Aspekte wie Energiestan-dards, vorbeugende Brandschutz, Schallschutz, Schnittstelle Immobilie und Automobile, Ther-mische Gebäudesimulation, BIM, Wohnungs-lüftungskonzepte, Förderprogramme, Bauther-mographie, Wärmebrücken und EnEV be- handelt. Die Seminare richten sich an alle Inge-nieure, die sich im Themenkomplex »Energie-wende« im Gebäudebereich praxisbezogen weiterbilden möchten. Der Lehrgang findet in der Kammergeschäftsstelle statt. Er kann als Gesamtpaket gebucht werden, auch einzelne Tage sind buchbar. Kammermitglieder werden ebenfalls per Rundmail über den Lehrgang in-formiert.

11.06.2015, 9.00–17.00 Uhr

BegrüßungIngenieurkammer Baden-Württemberg

Die Energiewende aus Sicht des Landes Baden-WürttembergMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirt-schaft Baden-Württemberg

Energiestandards / zukünftige Energiekon-zepteHans Erhorn, Abteilungsleiter Wärmetechnik, Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Integrale Planung am Beispiel Büro-Passiv-haus Kreativpark in KarlsruheIngo Höffle, Klaus Teizer, Vollack Gruppe, Karls-ruhe

Energiewende und der vorbeugende Brand-schutzPeter Mutscher, Beratender Ingenieur (BI), Kornwestheim

Energiewende und der SchallschutzRoland Kurz, Beratender Ingenieur, Winnenden

Elektromobilität – Schnittstelle Immobilie und AutomobileJochen Letsch, BI, Stuttgart

17.06.2015, 10.00–17.00 Uhr

Thermische Gebäudesimulation / Sommer-licher Wärmeschutz DIN 4108-2:2013-02Sylwia Marszalek, Fa. Hottgenroth, Köln

18.06.2015, 10.00-17.00 Uhr

Anlagentechnische Planung von Solarthermie, Photovoltaik, KWK und Wärmepumpen nach EnEV und mit SimulationsverfahrenSylwia Marszalek, Fa. Hottgenroth, Köln

25.06.2015, 10.00-17.00 Uhr

BIM Building Information Modeling – Die Zu-kunft der energetischen Gebäudeplanung, neue Anforderungen an IngenieureSven Kirchhoff, Fa. Solar-Computer, Göttingen

26.06.2015, 10.00-17.00 Uhr

Wohnungslüftungskonzepte nach DIN 1946-6 –Betätigungsfeld für IngenieureSven Kirchhoff, Fa. Solar-Computer, Göttingen

30.06.2015, 10.00-17.00 Uhr

Wohngebäude – Förderprogramme & Stolper-fallen (KfW)Rainer Feldmann, Energie & Haus, Darmstadt

1.07.2015, 10.00-17.00 Uhr

Bauthermografie für IngenieureFriedhelm Maßong, BI, Überlingen

14.07.2015, 10.00-17.00 Uhr

Wärmebrücken – Nachweisführung bei KfW Ef-fizienzhäusernFriedhelm Maßong, BI, Überlingen

16.07.2015, 10.00-17.00 Uhr

EnEV & DIN V 18599 in der Praxis – Optimie-rungspotentiale nutzenLutz Friederichs, BI, Stutensee

21.07.2015, 10.00-17.00 Uhr

EnEV 2016 – Praktische Bedeutung der Ver-schärfungen am Beispiel von Wohn- & Nicht-wohngebäudenLutz Friederichs, BI, Stutensee

Weitere INGBW-SeminareVermessung

Honorierung von Vermessungsleistungen21.05.2015, 16-19.00 Uhr, INGBW-Geschäfts-stelleReferent: Dipl.-Ing. Christoph Henn

Tragwerksplanung

Ausgewählte Kapitel der Tragwerksplanung 12.06.2015, 16–19.00 Uhr, Hochschule für Tech-nik, Wirtschaft und Gestaltung KonstanzReferent: Prof. Dr.-Ing. Andrej Albert

Management

Crash-Kurs Betriebswirtschaft18.06.15, 14-18.00 Uhr, INGBW-GeschäftsstelleEs reicht nicht mehr, technisch gut zu sein. Inge-nieure und Architekten müssen auch die Verant-wortung für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Projekte übernehmen. Büroführung, Controlling, Marketing und Personalmanagement müssen funktionieren. Die meisten Büros sind nicht groß genug, um sich einen Betriebswirt leisten zu können. Deshalb müssen sie sich dieses Know-how selbst aneignen. Das Seminar stellt zu die-sem Zweck die wichtigsten Stellschrauben für Planungsbüros in dreieinhalb Stunden vor. Die-ses Basiswissen wird in späteren Tagessemi-naren vertieft.Referent: Dr. Dietmar Goldammer, DG Unter-nehmensberatung

Controlling im Planungsbüro – Wirtschaftlich-keit messen, Erfolg steuern3.07.14, 10-17.00 Uhr, INGBW-RäumeOhne aktuelle Zeiterfassung, ohne Kalkulation individueller Stundensätze, ohne Projektorgani-sation, ohne Ermittlung der Produktivität und ohne ein Frühwarnsystem kommen heute auch kleinere Büros nicht mehr zurecht. Das Seminar

INGBW-Lehrgang »Ingenieur der Energiewende« – Weitere Seminareerläutert, wie ein Controlling-System funktio-niert, welche Einnahmen pro Tag und Monat er-zielt werden müssen, um kostendeckend zu ar-beiten und wie ein Büro seine wichtigsten Kennzahlen mit dem Durchschnitt der Branche vergleichen kann.Ref.: Dr. Dietmar Goldammer

Mitarbeiter bekommen behalten25.09.15, 10-17.00 Uhr, INGBW-RäumeLange ist das Personalmanagement in den Inge-nieur- und Architekturbüros vernachlässigt wor-den. Erste Büros müssen bereits Aufträge ableh-nen, weil sie keine qualifizierten Mitarbeiter mehr bekommen. Auch freie Mitarbeiter zu re-krutieren, wird schwieriger. Bei den Bruttogehäl-tern können die Planer mit den großen Unter-nehmen nicht konkurrieren. Dafür können sie mit anderen interessanten Vorteilen bei Bewerbern punkten. Das Problem ist nur, dass die meisten potentiellen Kandidaten dies nicht erfahren. Das Seminar arbeitet heraus, was Planungsbüros jungen Interessenten zu bieten haben: Vereinbar-keit von Familie und Beruf, Verzicht auf Hierar-chien, selbständige Bearbeitung von Projekten, direkter Kontakt zu Kunden, Freiheit der Gestal-tung des Arbeitsalltags und gezielte Fortbildung sind einige Beispiele.Ref.: Dr. Dietmar Goldammer

Organisation der Nachfolge im Planungsbüro16.10.15, 10.00-17.00 Uhr, INGBW-Räume»Ingenieurbüro zu verkaufen«, »Ingenieurgesell-schaft sucht Nachfolger«, »Verkauf eines Pla-nungsbüros in Norddeutschland«, drei von vier Anzeigen in den Fachzeitschriften beziehen sich auf die Unternehmensübergabe. Insgesamt 10.000 Planungsbüros brauchen in den nächsten Jahren einen Nachfolger. Ab wann sollte man darüber nachdenken? Welche Möglichkeiten der Übergabe gibt es? Warum entspricht der Unter-nehmenswert in den meisten Fällen nicht mit dem Kaufpreis? Wie kann der Nachfolger auf sei-ne Aufgabe vorbereitet werden? Wie kann man dafür sorgen, dass Kunden und Mitarbeiter er-halten bleiben? Welche typischen Fehler kann man vermeiden? Diese und mehr Fragen wer-den in diesem Seminar beantwortet. Dabei geht es mehr um allgemein gültige Anregungen und nicht um eine individuelle Beratung.Ref.: Dr. Dietmar Goldammer

➔ Alle Anmeldungen über Herrn Freier: [email protected], T 0711 6497-142

Kongress2. Aktivplus-Symposium: Wege zu einer nach-haltigen Gebäudequalität21.05.2015, ab 9.30 Uhr, Messe StuttgartAm 21. Mai 2015 findet in der Landesmesse Stuttgart im Rahmen der Kongressmesse CEB® Clean Energy Building unter dem Titel Wege zum kompromisslosen Qualitätsanspruch für nachhaltige Gebäude das 2. AktivPlus Symposi-um statt. Geladene Experten aus Wissenschaft und Industrie stellen laufende oder abgeschlos-sene Forschungsprojekte aus dem Bereich En-ergie, Nutzer, Gebäudelebenszyklus oder Ver-netzung vor. Darüber hinaus geben sie einen Überblick über den aktuellen Status-Quo und zeigen auf welche Herausforderungen es in Zu-kunft für Gebäude, Quartiere und ihre Nutzer gibt. Die Veranstaltung ist von der INGBW mit vier Fortbildungspunkten anerkannt.➔ www.cep-expo.de/kongressprogramm/ aktivplus-kongress.html

Seminare

Innendämmung im Bestand08.10.2015 in Künzelsau (1 Tag)

Barrierefreies Bauen

Fachplaner/-in Barrierefreies Bauenab 11.06.2015 in Ostfildern (6 Tage)03.-08.08.2015 in Germersheim (6 Tage)

Bau-, Vergabe- und Vertragsrecht

Nachträge im VOB-Vertrag08.06. + 22.06.2015 in Mainz (jeweils ½ Tag)

Brandschutz

SV Abwehrender Brandschutzab 17.04.2015 in Ostfildern (14 Tage; Einzelmodule buchbar)

Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS)ab 23.10.2015 in Ostfildern (16 Tage)

SV für vorbeugenden Brandschutz(in Kooperation mit EIPOS)ab 13.11.2015 in Ostfildern (18 Tage)

Konstruktiver Ingenieurbau

Fachplaner/-in für Fassadentechnik und Fassadengestaltungab 19.06.2015 in Ostfildern (24 Tage)

Sachverständigenwesen SV für Schall- und Wärmeschutzab 24.09.2015 in Koblenz (4 Tage)

SV für Grundstücksbewertungab 25.09.2015 in Ostfildern (16 Tage)

SV für die Analyse und Sanierung von Schimmelpilzschädenab 09.10.2015 in Ostfildern (6 Tage)

SiGeKo

SiGeKo gemäß RAB 30 Anlage Bab 16.10.2015 in Ostfildern (4 Tage)

SiGeKo gemäß RAB 30 Anlage C22.-24.10.2015 in Ostfildern (3 Tage)

Mediation

Mediator/-in (Grundlagen + Planen und Bauen - Gesamtlehrgang)ab 19.10.2015 in Ostfildern (27 Tage; Vormer-kung möglich)

Einführung in die Grundlagen der Mediation (Kompakt-Lehrgang)ab 19.10.2015 in Ostfildern (5 Tage; Vormerkung möglich)

Persönlichkeit

Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag)

Besprechungen und Meetingsstraff und effizient führen12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag)

Ergebnisorientiert kommunizieren24.09.2015 in Ostfildern (1 Tag)Psychologie und Rhetorik16.06.2015 in Koblenz (1 Tag)22.10.2015 in Ostfildern (1 Tag)

INGBWaktuell 05/2015 11

Neukundenakquise - Intensivtraining10.12.2015 in Mainz (1 Tag)

Projektsteuerung

Projektmanagement (jeweils 1 Tag)23.10.2015 in Koblenz13.11.2015 in Saarbrücken

➔ INGBW-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt auf das Angebot der AkadIng ➔ www.akademie-der-ingenieure.de

Akademie der Hochschule Biberach

Management

Kommunikation in Nachtragsverhandlungen18.-20.05.2015

Energieeffizienz

Lehrgang DIN V 18599 inkl. Softwareschulung15.-19.06.2015

➔ INGBW-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt auf das Angebot der Akademie der Hochschule Biberach ➔ www.akademie-biberach.de

SIA-ForbildungenDer Schweizerische Ingenieur- und Archi-tektenverein SIA bietet INGBW-Mitgliedern die Möglichkeit, an seinen Fortbildungen vergün-stigt teilzunehmen: INGBW-Mitgliedern wer-den hierzu die Tarife für SIA-Einzelmitglieder gewährt. Dazu müsste bei der Online-Anmel-dung unter Bemerkungen einfach der Hinweis »INGBW« notiert werden. Eine Übersicht über die Veranstaltungen und Fortbildung des SIA finden Sie in der Online-Agenda unter:

➔ www.sia.ch/de/agenda/

BIM-Tagung des SIA 11. und 12. Juni 2015, ETA ZürichBIM ist da! Und kann nicht mehr von der Hand gewiesen werden. Zunehmend etabliert sich der Begriff «erst digital - dann real». Wo stehen wir heute? Wie weit ist BIM in der Schweiz Alltag ge-worden? Wo liegen die Herausforderungen? Im Anschluss an die erste BIM-Tagung im Herbst 2013 will SIA und buildingSMART Schweiz, diese Frage im Beisein von Praktikern und Experten diskutieren und einen Impuls für eine koordi-nierte Einführung von BIM setzen. Programm und Anmeldung:

➔ www.sia.ch/de/dienstleistungen/sia-form/detail/event/2427/

Akademie der Ingenieure

Energieeffizienz

Energieaudit in Gewerbe, Handel, Dienstleis-tung/KMUIm harten industriellen Wettbewerb kommt der Energieeffizienz und dem Energiesparen eine zu-nehmende Bedeutung zu. Technische und wirt-schaftliche Vorzüge von effizienter Energienut-zung und Innovationen in diesem Bereich werden häufig immer noch unterschätzt oder sind zu we-nig bekannt sind. Energiekosten sind ein Stand-ort- und Wettbewerbsfaktor, dem sich Entschei-dungsträger und Gebäudebesitzer stellen müssen. Dazu brauchen Sie eine unabhängige fachliche Unterstützung. Der Fachlehrgang »En-ergieaudit in Gewerbe, Handel, Dienstleistung/KMU« zeigt die Vorgehensweise eines Energie-audits nach der DIN EN 16247 – von der Bestand-serfassung, über die Entwicklung von Energie-konzepten bis hin zur Ermittlung von Verbes- serungsmöglichkeiten.Die Teilnehmer erhalten die Befähigung, ein En-ergieaudit nach DIN EN 16247 in Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausführen zu kön-nen. Es wird gezeigt, wie die energetische Aus-gangsbasis ermittelt und dokumentiert wird, vorhandene wirtschaftliche Einsparpotenziale gefunden, Ansätze für Verbesserungsmöglich-keiten entwickelt und analysiert und gemeinsam mit dem Unternehmer oder Betreiber Systemlö-sungen gefunden werden. Ziel ist, eine systema-tische Vorgehensweise zur Verbesserung der En-ergieeffizienz und damit eine Senkung der Energiekosten zu erreichen. Der Lehrgang dient ferner als Nachweis für die Eintragung und den Verbleib in der BAFA bzw. ehem. KfW-Liste »En-ergieberatung Mittelstand« und als Weiterbil-dungsnachweis für die Energieeffizienz-Exper-tenliste. Der Start des Lehrgangs ist noch vor der Sommerpause geplant.

DIN 4108-2: Nachweisführung zum sommer-lichen Wärmeschutz (jeweils 1 Tag)19.05.2015 in Mainz09.06.2015 in Karlsruhe16.06.2015 in Saarbrücken23.06.2015 in Balingen

DIN V 18599 - die 60 häufigsten Eingabe- und Verständnisfehler (jeweils 1 Tag)20.05.2015 in Mainz10.06.2015 in Karlsruhe17.06.2015 in Saarbrücken24.06.2015 in Balingen

Energieeffiziente Gebäudeplanungab 19.06.2015 in Ostfildern (9 Tage Basis-Lehr-gang)

WDVS - Aus Schäden lernen 11.06.2015 in Künzelsau (1 Tag)

Gebäudesimulation in der Planungspraxis11.06.2015 in Ostfildern (1 Tag)16.09.2015 in Mainz (1 Tag)

SV für Energieeffizienzab 10.07.2015 in Ostfildern (2 Tage)

Wärmebrücken - erkennen, analysieren, berechnen (jeweils 2 Tage)ab 11.06.2015 in Ravensburgab 24.09.2015 in Kaiserlautern

Passivhausplaner/-in (plus)ab 17.09.2015 in Ostfildern (8/10 Tage)

Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude nach EWärmeG - Workshopab 18.09.2015 in Tübingen (2 Tage)

INGBWaktuell ist offizielles Organ derIngenieurkammer Baden-WürttembergKörperschaft des öffentlichen RechtsPostfach 102412, 70020 StuttgartT +49 711 64971-0, F -55, [email protected] i.S.d.P.: Daniel Sander M.A.Redaktion: Karoline v. Graevenitz M.A.Redaktionsschluss: 29.04.2015

Impressum

Unterzeile 8/10 pt

Dipl.-Ing. (FH) Peter-Michael LeuchtDipl.-Ing. (FH) Alfred MayerDipl.-Ing. Eberhard MeßmerProf. Dipl.-Ing. Matthias PfeiferDipl.-Ing. Wolfgang SchulerDipl.-Ing. (FH) Wolfgang Weber

65. GeburtstagDipl.-Ing. Manfred ErsingDipl.-Ing. (FH) Günther Christian Spathelf

70. GeburtstagDr.-Ing. Klaus BacherDipl.-Ing. Bernd Artur RaffDipl.-Ing. Peter SinglerBauing. Edgar Waszner

75. GeburtstagDipl.-Ing. Dieter LichtiDipl.-Ing. (FH) Hans-Peter MarksteinDipl.-Ing. (FH) Udo ReydaDipl.-Ing. Karlhans Schwarz

80. GeburtstagIng. Rolf Vogelgsang

85. GeburtstagDipl.-Ing. (FH) Erich BurgertDipl.-Ing. Karl Meier

Wir gratulieren allen Jubilaren, die im Mai Geburtstag haben, sehr herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg!

Jubilare

50. GeburtstagDipl.-Ing. Hartmut HäusslerDipl.-Ing. (FH) Johannes KlickDipl.-Ing. (FH) Jochen KrebsDipl.-Ing. Anette Leicht-HohlerDipl.-Ing. (FH) Hans-David RikerDipl.-Ing. Christine RuckDipl.-Ing. Thomas SchroersDipl.-Ing. Odette SplanemannDipl.-Ing. Stephan StammannDipl.-Ing. (FH) Michael Wurm

55. GeburtstagDipl.-Ing. (FH) Martin BeckDipl.-Ing.(FH) Jürgen BreyerDipl.-Ing. (FH) Andreas DaißProf. Dipl.-Ing. Achim HeidemannDipl.-Ing. (FH) Stefan KalmusDipl.-Ing. (FH) Dieter MerkleDipl.-Ing.(FH) Volker SeifferDipl.-Ing. (FH) Rudolf WeberDipl.-Ing.(FH) Gerald Wondratschek

60. GeburtstagDipl.-Ing. Harald AugensteinDipl.-Ing. Jürgen BaumgärtnerDipl.-Ing. (FH) Ralf BürgerDipl.-Ing. (FH) Martin HaasDipl.-Ing. (FH) Armin HeerDr.agr. Alois Kapfer

Neue Mitglieder

Selbstständige freiwillige Mitglieder (FU)M.Eng. B.Eng. René Haas, Mössingen-Tal-heimDipl.-Ing. (FH) Steffen Stüber, Pforzheim

Privatwirt. angestellte Mitglieder (FA)Dipl.-Ing. Oliver Gröning, Konstanzokleveles epitömernök Diana Krisztina Kellner, Leutkirch im AllgäuB.Eng. Daniel Mohr, Albstadt

Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit

Dipl.-Ing. (FH) Vitali Saar, EgenhausenMestre em Eng. Civil Lic. em Ciências da Eng. Civil Tiago Silva de Carvalho, StuttgartB.Eng. Leidy Flor Gabriela Soberon Alberca, Frankfurt am MainDipl.-Ing. David Sommer, Maulburgokleveles epitömernök László Imre Szabó, Leutkirch im AllgäuDipl.-Ing. (BA) Mathias Vollmer, Brigachtal

Öffentlich bed. freiwillige Mitglieder (FÖ)B.Eng. Kay Döz, Oberndorf am Neckar

Service

12 INGBWaktuell 05/2015

Gremien

Gemeinsame Sitzungen der FG Bauphysik, FG Energie, FG Energiewende und der FG Gesamt-energieeffizienz:17. Juli 2015, 13 bis 17 Uhr, IHK Ulm6. November 2015, 13 bis 17 Uhr in Karlsruhe, Raum wird noch bekannt gegeben

NachfolgeberatungDie INGBW bietet ihren Mitgliedern eine ko-stenlose Sprechstunde (45 Minuten) zu ver-schiedenen Beratungsthemen an. Diese wird von dem auf Architektur- und Ingenieurbüros spezialisierten Unternehmen Dr.-Ing. Preiß-ing AG durchgeführt. Mitglieder können hier ihre individuellen Fragen zu den Themen der Nachfolgeregelung, Existenzgründung, Per-sonalmanagement, Büroorganisation etc. an einen erfahrenen Berater richten und kon-krete Hinweise für strategische Entschei-dungen in ihrem Ingenieurbüro erhalten. Termine: 22.5.2015, 24.7.2015, 18.9.2015, 30.10.2015, 4.12.2015, jeweils von 14 bis 18.00 Uhr.Ort: Stuttgart, INGBW-Geschäftsstelle ➔ Ansprechpartner: Gerhard Freier [email protected], T 0711 64971-42➔ www.preissing.de

Wichtige TermineCEB 2015 zu Industrie und GewerbeTermin: 20. bis 22. Mai 2015Ort: Landesmesse StuttgartDie 8. CEB steht unter der Schirmherrschaft von Vizeministerpräsident Dr. Nils Schmid und Umweltminister Franz Untersteller. Die landesweit führende Fach- und Kongress-messe für energieeffiziente Gebäude, tech-nische Gebäudeausrüstung und dezentrale Energieerzeugung entwickelte sich mit zu-letzt 220 Ausstellern, rund 6.600 Besuchern und 1.240 Kongressteilnehmern auch zu einem internationalen Branchentreffpunkt und Innovationsmotor. In diesem Jahr setzt die CEB ihren Schwerpunkt auf Industrie und Gewerbe und wie deren Stromverbrauch ge-senkt und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden kann. ➔ www.cep-expo.de

6. Verleihung des Fritz-Leonhardt-Preises Termin: 4.07.2015 ab 16.00 Uhr Ort: Neue Staatsgalerie StuttgartDer 6. Fritz-Leonhardt-Preis (FLP) wird am 4. Juli 2015 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek feierlich überreicht. Der FLP

wird herausragen-den Bauingeni-euren verliehen, die in besonderer Wei-se Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbau-kunst vereinen. Eine Einladung zur Preisverle ihung geht allen Kam-mermitgliedern zu.➔ www.fritz-leon-hardt-preis.de

25-Jahr-Feier der INGBW mit Ingenieuretag Baden-Württemberg

Ingenieuretag Baden-Württemberg zu Ex-port von IngenieurleistungenTermin: 18.11.2015, voraussichtlich 10.00 Uhr bis 18.00 UhrOrt: Kultur- und Kongresszentrum Lieder-halle Stuttgart

Festakt zum 25. Jubiläum der INGBWTermin: 18.11.2015 ab 18.30 UhrOrt: Alte Reithalle, Hotel Maritim Stuttgart

10. Stuttgarter BrandschutztageTermin: 8.& 9.12.2015 Ort: Kongresszentrum der Landesmesse Stuttgart

Sitzungstermine der FG Geotechnik:10.062015, 14.30 bis 17.30 Uhr, INGBW-Räume

Sitzungstermine der FG Brandschutz: 9.10.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume