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www.hansjoss.ch Ethik Richtlinien DGTA 1 ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95

ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95

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ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95. - PowerPoint PPT Presentation

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ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE

BERUFSPRAXISAUS: DGTA HANDBUCH V/95

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www.hansjoss.ch Ethik Richtlinien DGTA 2

Die Mitgliedschaft bzw. der Weiterbildungsvertrag eines Mitglieds kann von

der DGTA ausgesetzt werden, wenn dessen Verhalten nicht den in den Richtlinien

dargelegten Grundsätzen entspricht und der/die Betreffende auch nicht bereit ist, nach

entsprechender Konfrontation durch Kolleginnen oder den Fachverband, dieses Verhalten zu

ändern.

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A. Ein DGTA-Mitglied anerkennt die Würde eines jeden Menschen.

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B. Mitglieder der DGTA enthalten sich, im Bewusstsein ihrer Verantwortung

als Vertreter der DGTA und der Transaktionsanalyse, in ihren

öffentlichen Aussagen herabsetzender Äußerungen oder Anspielungen

bezüglich des Standes, der Qualifikation oder des Charakters

eines anderen Mitglieds. Hingegen ist direkte persönliche und sachliche Kritik

willkommen.

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C. Der Schutz des Klienten/der Klientin ist die vorrangige Verantwortung der DGTA-Mitglieder.

Darum sollen sie ihre bestmöglichen Dienste bereitstellen und so handeln, dass sie

niemandem absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügen.

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D. DGTA-Mitglieder suchen in ihren Klientinnen das Bewusstsein der Würde, Autonomie und

Verantwortung des Menschen zu wecken und ein Handeln aus diesem Bewusstsein zu fördern.

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E. Zu einer ethisch verantwortlichen Anwendung der Transaktionsanalyse gehört, daß ein DGTA-Mitglied mit seiner Klientel nach entsprechender Information eine vertraglich vereinbarte Arbeits-Beziehung eingeht, und beide die Fähigkeit und Absicht haben, den Inhalt dieses Vertrages zu

erfüllen. Sofern ein/e Klientln nicht in der Lage oder bereit ist, im Rahmen dieser vertraglichen Arbeits-Beziehung zu handeln, muß das DGT A-Mitglied

die Beziehung lösen, und zwar so, dass dem Klienten/der Klientin dadurch kein Schaden

zugefügt wird.

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F. Ein DGTA-Mitglied nützt Klientinnen in keiner Weise aus, insbesondere nicht in finanzieller und

persönlicher Hinsicht. Sexuelle Beziehungen zwischen DGTA-Mitgliedern und ihren

Klienten/Klientinnen sind untersagt.

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G. DGTA-Mitglieder gehen keinen professionellen Vertrag ein und erhalten keinen aufrecht, wenn andere Beziehungen oder Aktivitäten zwischen

DGTA Mitgliedern und Klientinnen diesen Vertrag gefährden könnten.

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H. Die berufliche Beziehung des DGTA-Mitglieds zur Klientel ist durch den Vertrag definiert und

endet mit der Beendigung des Vertrages. Jedoch bleiben gewisse professionelle Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. Sie beziehen sich unter anderem auf folgende

Punkte:

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-Aufrechterhaltung der vereinbarten Vertraulichkeit (Schweigepflicht),

- Vermeidung jeder Ausnutzung der früheren Beziehung,

- Bereitstellung etwa benötigter Nachsorge.

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I. DGTA-Mitglieder üben ihren Beruf in voller Verantwortung gegenüber den

Gesetzen des Staates oder Landes aus, in dem sie leben.

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J. Mit dem Eingehen einer beruflichen Beziehung

muß für den/die Klientinnen auch ein angemessenes Umfeld geschaffen werden.

Dazu gehören Vereinbarungen über die Schweigepflicht,

die Bereitstellung physischer Sicherheit während der Arbeit und

die Information der Klientlnnen über etwaige riskante Verfahren sowie deren Zustimmung dazu.

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K. Wenn persönliche Konflikte oder medizinische Probleme die Einhaltung der vertraglichen

Beziehung gefährden, müssen DGTA-Mitglieder entweder den Vertrag in verantwortlicher Weise

lösen oder aber gewährleisten, dass der/die Klientln alle Informationen erhält, die nötig sind,

um eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Vertrags treffen zu

können.

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L. DGTA-Mitglieder haben die Verantwortung, Kolleginnen zu konfrontieren, wenn sie Grund zu

der Annahme haben, dass diese sich nicht entsprechend dieser ethischen Richtlinien

verhalten, und - falls keine Lösung gefunden wird - ihren Fachverband darüber zu informieren.

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M.Mitglieder der DGTA, die Transaktionsanalyse in ihrem Berufsfeld anwenden, haben die

Verpflichtung, sich in ihrem Anwendungsgebiet durch Teilnahme an Konferenzen und Seminaren,

persönliches Studium und dergleichen über die Belange der TA-Fachverbände laufend zu

informieren.