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ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS AUS: DGTA HANDBUCH V/95. - PowerPoint PPT Presentation
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ETHIK – RICHTLINIEN UND RICHTLINIEN FÜR DIE
BERUFSPRAXISAUS: DGTA HANDBUCH V/95
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Die Mitgliedschaft bzw. der Weiterbildungsvertrag eines Mitglieds kann von
der DGTA ausgesetzt werden, wenn dessen Verhalten nicht den in den Richtlinien
dargelegten Grundsätzen entspricht und der/die Betreffende auch nicht bereit ist, nach
entsprechender Konfrontation durch Kolleginnen oder den Fachverband, dieses Verhalten zu
ändern.
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A. Ein DGTA-Mitglied anerkennt die Würde eines jeden Menschen.
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B. Mitglieder der DGTA enthalten sich, im Bewusstsein ihrer Verantwortung
als Vertreter der DGTA und der Transaktionsanalyse, in ihren
öffentlichen Aussagen herabsetzender Äußerungen oder Anspielungen
bezüglich des Standes, der Qualifikation oder des Charakters
eines anderen Mitglieds. Hingegen ist direkte persönliche und sachliche Kritik
willkommen.
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C. Der Schutz des Klienten/der Klientin ist die vorrangige Verantwortung der DGTA-Mitglieder.
Darum sollen sie ihre bestmöglichen Dienste bereitstellen und so handeln, dass sie
niemandem absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügen.
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D. DGTA-Mitglieder suchen in ihren Klientinnen das Bewusstsein der Würde, Autonomie und
Verantwortung des Menschen zu wecken und ein Handeln aus diesem Bewusstsein zu fördern.
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E. Zu einer ethisch verantwortlichen Anwendung der Transaktionsanalyse gehört, daß ein DGTA-Mitglied mit seiner Klientel nach entsprechender Information eine vertraglich vereinbarte Arbeits-Beziehung eingeht, und beide die Fähigkeit und Absicht haben, den Inhalt dieses Vertrages zu
erfüllen. Sofern ein/e Klientln nicht in der Lage oder bereit ist, im Rahmen dieser vertraglichen Arbeits-Beziehung zu handeln, muß das DGT A-Mitglied
die Beziehung lösen, und zwar so, dass dem Klienten/der Klientin dadurch kein Schaden
zugefügt wird.
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F. Ein DGTA-Mitglied nützt Klientinnen in keiner Weise aus, insbesondere nicht in finanzieller und
persönlicher Hinsicht. Sexuelle Beziehungen zwischen DGTA-Mitgliedern und ihren
Klienten/Klientinnen sind untersagt.
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G. DGTA-Mitglieder gehen keinen professionellen Vertrag ein und erhalten keinen aufrecht, wenn andere Beziehungen oder Aktivitäten zwischen
DGTA Mitgliedern und Klientinnen diesen Vertrag gefährden könnten.
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H. Die berufliche Beziehung des DGTA-Mitglieds zur Klientel ist durch den Vertrag definiert und
endet mit der Beendigung des Vertrages. Jedoch bleiben gewisse professionelle Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrags bestehen. Sie beziehen sich unter anderem auf folgende
Punkte:
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-Aufrechterhaltung der vereinbarten Vertraulichkeit (Schweigepflicht),
- Vermeidung jeder Ausnutzung der früheren Beziehung,
- Bereitstellung etwa benötigter Nachsorge.
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I. DGTA-Mitglieder üben ihren Beruf in voller Verantwortung gegenüber den
Gesetzen des Staates oder Landes aus, in dem sie leben.
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J. Mit dem Eingehen einer beruflichen Beziehung
muß für den/die Klientinnen auch ein angemessenes Umfeld geschaffen werden.
Dazu gehören Vereinbarungen über die Schweigepflicht,
die Bereitstellung physischer Sicherheit während der Arbeit und
die Information der Klientlnnen über etwaige riskante Verfahren sowie deren Zustimmung dazu.
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K. Wenn persönliche Konflikte oder medizinische Probleme die Einhaltung der vertraglichen
Beziehung gefährden, müssen DGTA-Mitglieder entweder den Vertrag in verantwortlicher Weise
lösen oder aber gewährleisten, dass der/die Klientln alle Informationen erhält, die nötig sind,
um eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Vertrags treffen zu
können.
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L. DGTA-Mitglieder haben die Verantwortung, Kolleginnen zu konfrontieren, wenn sie Grund zu
der Annahme haben, dass diese sich nicht entsprechend dieser ethischen Richtlinien
verhalten, und - falls keine Lösung gefunden wird - ihren Fachverband darüber zu informieren.
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M.Mitglieder der DGTA, die Transaktionsanalyse in ihrem Berufsfeld anwenden, haben die
Verpflichtung, sich in ihrem Anwendungsgebiet durch Teilnahme an Konferenzen und Seminaren,
persönliches Studium und dergleichen über die Belange der TA-Fachverbände laufend zu
informieren.