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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ Interreg B und Interreg Europe Niedersächsische Staatskanzlei Referat 404 - Interreg, Metropolregionen Monika von Haaren 2. EU-Fördermesse: ELER/PFEIL & Interreg (2014 – 2020)

Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ Interreg B und ... · Construction Authority, Programmsekretariat in Viborg (DK) Nationale Kontaktstelle (NCP): Freie und Hansestadt Hamburg

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Europäische Territoriale ZusammenarbeitETZ

Interreg B und Interreg Europe

Niedersächsische Staatskanzlei

Referat 404 - Interreg, Metropolregionen

Monika von Haaren

2. EU-Fördermesse: ELER/PFEIL & Interreg (2014 – 2020)

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Interreg in der Förderperiode 2014-2020

Die 2. Säule der EFRE-Förderung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)

Grundgedanke:

Zusammenarbeit „über Grenzen hinweg“ zur gemeinsamen Lösung gemeinsamer

Herausforderungen

Dadurch:

Überwindung nationalstaatlicher Grenzen

Ressourceneffizienz

Zusammenwachsen von Europa

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Entwicklung von INTERREG

INTERREG I 1990 – 1993 (rd. 1,1 Mrd. €)

INTERREG II 1994 – 1999 (rd. 3,3 Mrd. €)

INTERREG III 2000 – 2006 (rd. 5,8 Mrd. €)

INTERREG IV 2007 – 2013 (rd. 8,7 Mrd. €)

INTERREG V 2014 – 2020 (rd. 8,9 Mrd. €)

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Interreg in der Förderperiode 2014-2020

Die 2. Säule der EFRE-Förderung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)

Interreg A

Grenzübergreifende

Zusammenarbeit

Interreg B

Transnationale

Zusammenarbeit

Interreg Europe

Interregionale

Zusammenarbeit

6,6 Mrd. € 1,8 Mrd. € 0,35 Mrd. €

50% EFRE Kofi 50% EFRE Kofi 75% EFRE Kofi 75-85% EFRE Kofi

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

14 unterschiedliche Förderräume

Deutschland in 6 von 14 Programmen beteiligt

Bearbeitung regionsspezifischer gemeinsamer

Problemstellungen

Förderrate: 50% - 85%

Beteiligung NI in den Programmräumen

Nordsee

Ostsee

INTERREG B – Transnationale Zusammenarbeit

Förderrate 50 %

Förderrate 75 %

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Interreg B – Nordseeprogramm

Programmraum:

Schweden, Dänemark, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Niederlande, Belgien (Flandern) und Nachbarland Norwegen

Programmvolumen 328,7 Mio. €

167,3 Mio. € EFRE

Förderrate 50 % der förderfähigen Projektkosten

Beteiligung Deutsche Bundesländer:

Bremen, Hamburg, Niedersachsen,

Schleswig-Holstein

Programmverwaltung: Danish Enterprise and

Construction Authority,

Programmsekretariat in Viborg (DK)

Nationale Kontaktstelle (NCP):

Freie und Hansestadt Hamburg

Senatskanzlei, Referat Europapolitik

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Prioritätsachsen und Investitionsziele 2014-2020

Thinking Growth Eco-InnovationSustainable North

Sea Region

Green Transport

and Mobility

Entwicklung und

Vertiefung langfristiger

„Wissenspartner-

schaften“

Stärkung der

Leistungsfähigkeit

regionaler Förderung

Schaffung von

Anreizen für den

öffentlichen Sektor,

die Nachfrage

nach Innovationen zur

verbesserten

Daseinsvorsorge zu

fördern

Beschleunigung des

Übergangs zu einer

„grünen Ökonomie“ im

Nordseeraum

Verringerung des

ökologischen

Fußabdrucks

Methoden zur

Erhöhung der

Widerstandsfähigkeit

gegen den

Klimawandel

Langfristiges und

nachhaltiges

Management der

Ökosysteme im

Nordseeraum

Transport- und

Logistiklösungen, zur

Verlagerung von

Fernverkehrsgütern

weg von der Straße

Akzeptanz und

Anwendung

umweltverträglicher

Lösungen für

regionalen und

lokalen Güter- und

Personenverkehr

fördern

Interreg B – Nordseeprogramm

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Interreg B – Ostseeprogramm

Programmvolumen 323 Mio. €

263,8 Mio. € EFRE

Förderrate 75 % der förderfähigen Projektkosten (für D)

Beteiligung Deutsche Bundesländer:

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen

(Lüneburg), Schleswig-Holstein

Programmverwaltung: Investitionsbank

Schleswig-Holstein,

Programmsekretariat in Rostock (D)

Programmraum:

Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen,

Polen, Schweden, Deutschland (Nordosten),

Nachbarländer Norwegen, Nord-West-Regionen

von Russland und Weißrussland.

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Interreg B – Ostseeprogramm

Prioritätsachsen und Investitionsziele 2014-2020

Kompetenz für

Innovation

Effizienter Umgang

mit natürlichen

Ressourcen

Nachhaltiger

Verkehr

Verbesserung

institutioneller Kompetenz

für makroregionale

Kooperationen

Zusammenarbeit von

Forschungs- und

Innovationsträgern

Intelligente

Spezialisierung

Nicht-technologische

Innovation

Gewässerreinhaltung

Erneuerbare Energien

Energieeffizienz

Ressourceneffizientes

„blaues Wachstum“

(maritime

Wirtschaftszweige)

Interoperabilität von

Verkehrsmitteln

Erreichbarkeit von

abgelegenen und

vom

demographischen

Wandel betroffenen

Regionen

Maritime Sicherheit

Umweltfreundlicher

Seeverkehr

Umweltfreundlicher

Stadtverkehr

Seed Money

(Geld zur

Projektentwicklung)

Koordinierung

makroregionaler

Zusammenarbeit

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Durchschnittlich

• 3 - 9 Monate Vorbereitung

• 8 - 20 internationale Projektpartner

• Ausgewogene Partnerschaft

• Einreichung im Rahmen von sog. „Calls“, 1-2 x jährlich

• Laufzeit: 3 - 5 Jahre

• Gesamtvolumen: ca. 1- 5 M €

• Anteil je Partner: ca. 100 – 600 T €

INTERREG B Projekte

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

TransnationalitätEuropäischen Mehrwert;

ausschließlich lokale Aktivitäten sind nicht förderfähig

INTERREG Projekte und Prinzipien

Interdisziplinarität Beteiligung der relevanten Interessengruppen

(interdisziplinär, verschiedene Kompetenzebenen, geographisch)

Strategischer Ansatz Einbettung bzw. Ausrichtung auf

nationale und internationale Politikziele und Regelungen

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Was ist förderfähig?

Beispiel Kalkulation Partner „Health“ im INTERREG Projekt „Demographic Change“

Kostenlinie Budget 75 % Förderquote

Personal 50.000 € 37.500 €

Büro- und Verwaltungsausgaben 7.500 € 5.625 € 15% Pauschale

Reise- und Unterkunftskosten 10.000 € 7.500 €

Externe Expertise u. Dienstleistung 30.000 € 22.500 €

Ausrüstungskosten 2.500 € 1.875 €

Summe Projekt 100.000 € 75.000 € 25.000 € Eigenanteil

In dem kalkulierten Beispiel liegt der zu erbringende Eigenanteil bei 25.000,-€ und steht einem

Personaleinsatz (z.B. auch Stammpersonal) i.H.v. 50.000,-€ gegenüber.

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

30 Staaten:

• EU 28

• Norwegen

• Schweiz

INTERREG EUROPE - Interregionale Zusammenarbeit

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4 Themenfelder:

Forschung, technologische Entwicklung + Innovation

1.1 Stärkung der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und

Kapazitäten

1.2 Stärkung regionaler Innovationsprozesse

Umwelt und Ressourceneffizienz

4.1 Schutz und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes

4.2 Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft durch die

Förderung grünen Wachstums und von Öko-Innovationen

Wettbewerbsfähigkeit von KMU

2.1 Wachstum und Innovationsfähigkeit ansässiger KMU über den

gesamten Unternehmenszyklus hinweg

CO2-arme Wirtschaft

3.1 Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft über alle Sektoren hinweg,

z. B. Erhöhung der Energieeffizienz, Ausbau EE, multi-modale

Transportsysteme

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

359 Millionen EUR EFRE- Budget + Kofinanzierung Projektpartner

ca. 450 Millionen Programmvolumen

Programmüberblick 2014-2020:

Zielgruppen:

Verwaltungsbehörden und zwischengeschaltete Stellen der

EFRE-Programme für Wachstum und Beschäftigung

ETZ Programme

Schwerpunkt:

- Austausch von Instrumenten und Beispielen guter Praxis

- Lernen von Anderen

- Identifizieren und Entwickeln von Lösungen zur Verbesserung der

Regionalentwicklungsstrategien

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Interregionale Kooperationsprojekte

Förderschwerpunkt:

Projektbudget ca. 1 – 2 Mio. EUR

5-10 Partner aus mind. 3 Staaten, davon mind. 2 EU-Staaten

Einbindung der regionalen / nationalen Verwaltungsbehörden (VB) der EFRE-

Programme für „Wachstum und Beschäftigung“ ( auch zwischengeschaltete

Stellen)

Wenn keine direkte Beteiligung der VB möglich/gewünscht, ist ein

Unterstützungsschreiben Letter of Support (LoS) erforderlich

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Variante 1:

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Wie komme ich zum Projekt?

INTERREG Projekte

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 19

Freie und Hansestadt HamburgSenatskanzlei

Variante 2:

Vorab informieren, ...

• Problem definieren

• Projektidee entwickeln

• Projektidee diskutieren

• Kontakt zu INTERREG-Ansprechpartner(n)

• Projektidee überdenken

• Verhandlungen mit Projektpartnern

• Kontakt zu INTERREG-Sekretariat (JS)

Wie komme ich zum Projekt?

INTERREG Projekte

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Ansprechpartner /Partnersuche

Programmwebseiten + Sekretariate der Programme

– http://www.northsearegion.eu/

– http://www.interreg-baltic.eu/

– http://www.interregeurope.eu/

Interreg B Website des Bundes:

– http://www.interreg.de

Norddeutsches Beratungsnetzwerk mit den nationalen Kontaktstellen:

– http://www.interreg-nordsee.de/

– Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404

• Monika von Haaren, Ingrid Kürsten, Ingrid Möller

– Ämter für regionale Landesentwicklung

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

INTERREG - Was ist förderfähig?

1. Personalkosten

2. Büro- und Verwaltungsausgaben

3. Reise- und Unterbringungskosten

4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen

5. Ausrüstungskosten

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den 4.3.2014

C(2014) 1229 final

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION

vom 4.3.2014

zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und

des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für

Kooperationsprogramme

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den 4.3.2014

C(2014) 1229 final

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION

vom 4.3.2014

zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und

des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für

Kooperationsprogramme

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

1. Personalkosten

Pauschale von 20% der direkten Kosten ohne Personal

Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten (Nachweis durch Beschäftigungsdokument und Lohn-/Gehaltsabrechnungen) oder

Die Ausgaben für Personalkosten umfassen die Bruttoarbeitskosten des vom Begünstigten auf folgender Basis beschäftigten Personals:

(a) Vollzeit;

(b) Teilzeit mit fester Stundenzahl pro Monat;

(c) Teilzeit mit flexibler Stundenzahl pro Monat oder

(d) auf Stundenbasis.

für Variante (a) und (b) mit festem Prozentsatz

keine Timesheets erforderlich.

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1. Personalkosten

Bei teilzeitiger Abordnung ohne festem Stundensatz:

Dokumentation der auf Grundlage eines Zeiterfassungssystems, das 100 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters abdeckt

Division der monatlichen Bruttoarbeitskosten durch die monatliche Arbeitszeit in Stunden laut Beschäftigungsdokument oder

Division der zuletzt dokumentierten jährlichen Bruttoarbeitskosten durch 1720 Stunden

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2. Büro- und Verwaltungsausgaben

(a) Büromiete;

(b) Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist,

und für die Büroausstattung (z. B. Feuer-, Diebstahlversicherung);

(c) Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser);

(d) Büromaterial;

(e) allgemeine Buchführung innerhalb der Empfängereinrichtung;

(f) Archive;

(g) Instandhaltung, Reinigung und Reparatur;

(h) Sicherheit;

(i) IT-Systeme;

(j) Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten);

(k) Bankgebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung eines

Vorhabens die Eröffnung eines separaten Kontos erfordert;

(l) Gebühren für transnationale Finanztransaktionen.

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3. Reise- und Unterbringungskosten

Die Ausgaben für Reise- und Unterbringungskosten sind auf folgende Posten beschränkt:

(a) Reisekosten (z. B. Fahrkarten, Reise- und Autoversicherung,

Kraftstoff, Kilometergeld, Maut und Parkgebühren);

(b) Kosten von Mahlzeiten;

(c) Unterbringungskosten;

(d) Visagebühren;

(e) Tagegelder.

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4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen I

(a) Studien oder Erhebungen (z. B. Bewertungen, Strategien, Konzeptpapiere,

Planungskonzepte, Handbücher);

(b) berufliche Weiterbildung;

(c) Übersetzungen;

(d) Entwicklung, Änderungen und Aktualisierungen von IT-Systemen und

Websites;

(e) Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im

Zusammenhang mit einem Vorhaben oder einem Kooperationsprogramm;

(f) Finanzbuchhaltung;

(g) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung

von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering und

Dolmetschdienste);

(h) Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren);

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4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen II

(i) Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertise,

sonstige Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen;

(j) Rechte am geistigen Eigentum;

(k) Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU)

Nr. 1303/2013 und Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013;

(l) Bescheinigungs- und Prüfkosten auf Programmebene gemäß den Artikeln 126

und 127 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013;

(m) Übernahme einer Bürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut,

sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem

vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument

vorgeschrieben ist;

(n) Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten,

Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern;

(o) sonstige im Rahmen der Vorhaben erforderliche Expertise u. Dienstleistungen.

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

5. Ausrüstungskosten

Ausgaben für die Finanzierung des Kaufs, der Anmietung oder des Leasings von Ausrüstung, die nicht unter Büro-/Verwaltungsausgaben fallen:

(a) Büroausrüstung;

(b) IT-Hard- und Software;

(c) Mobiliar und Ausstattung;

(d) Laborausrüstung;

(e) Maschinen und Instrumente;

(f) Werkzeuge;

(g) Fahrzeuge;

(h) sonstige für die Vorhaben erforderliche besondere Ausrüstungen.

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

5. Ausrüstungskosten

Die Kosten für die Anschaffung gebrauchter Ausrüstung können unter folgenden Bedingungen förderfähig sein:

(a) Sie wurde nicht anderweitig aus den ESI-Fonds gefördert;

(b) ihr Preis übersteigt nicht den auf dem betreffenden Markt allgemein

üblichen Preis;

(c) sie weist die für das Vorhaben erforderlichen technischen

Eigenschaften auf und entspricht den geltenden Normen und

Standards.

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

nicht förderfähige Kosten

Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten

Kosten für Geschenke, ausgenommen solche im Wert von weniger als 50 EUR, im Zusammenhang mit Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information

Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen

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Steering Committee

7 Programm-Staaten

Joint Secretariat

Deutscher Ausschuss

Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern

gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den

Begleitausschüssen

Lead Beneficiary

CoordinatingPartner

• Federführung

• stellt Antrag

PROJEKT

Partner

Partner

2. Expression of

Interest

5. Bewilligung

3. Empfehlung

4. Entscheidung

1. Projektberatung

2. Vorbewertung von Anträgen

3. Ausstellung von Bewilligungs-oder Ablehnungsschreiben

4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary

Entscheidungen über Projektanträge

Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA

Co-Beneficiary

Co-BeneficiaryPartner

NCP +Beratungs-netzwerk

1. Beratung

1. Stufe: Expression of Interest

1. Beratung

bis Call öffnet

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Steering Committee

7 Programm-Staaten

Joint Secretariat

Deutscher Ausschuss

Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern

gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den

Begleitausschüssen

Lead Beneficiary

CoordinatingPartner

• Federführung

• stellt Antrag

PROJEKT

Partner

Partner

2. Vollantrag

5. Bewilligung

3. Empfehlung

4. Entscheidung

1. Projektberatung

2. Vorbewertung von Anträgen

3. Ausstellung von Bewilligungs-oder Ablehnungsschreiben

4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary

Entscheidungen über Projektanträge

Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA

Co-Beneficiary

Co-BeneficiaryPartner

NCP +Beratungs-netzwerk

1. Beratung

2. Stufe: Vollantrag

1. Beratung

bis Call öffnet

» nach Bewilligung der Expression of Interest

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Antragsbewertung in Interreg B

Nordseeprogramm

Jeder zu bewertende Unterpunkt des Projektantrags erhält das Ergebnis: sehr gut, gut, ausreichend oder mangelhaft.

Dabei definiert sich das Beurteilungsergebnis wie folgt:

sehr gut Der Antrag erfüllt überzeugend alle relevanten Aspekte des Kriteriums.

Die Antwort liefert alle erforderlichen Informationen und es gibt keine Bedenken oder Schwachstellen.

gut Der Antrag befasst sich gut mit dem Kriterium, obwohl einige kleine Verbesserungen gemacht werden

könnten.

Die Antwort gibt klare Informationen zu allen oder fast allen Bereichen.

ausreichend Der Antrag erfüllt das Kriterium weitgehend, aber es gibt Bereiche, die stärker sein könnten.

Es gibt mehrere Bereiche, in denen Details verbessert werden könnten oder die Information ist unklar.

mangelhaft Der Antrag trägt dem Kriterium nicht angemessen Rechnung und /

oder die Informationen stehen nicht im Einklang mit den Anforderungen des Programms.

Die Antwort trifft nicht die gestellte Frage.

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Expression of Interest / Qualitätsbewertung

! Die Interessenbekundung muss in allen Kategorien mit mindestens ausreichend bewertet worden sein,

um die Empfehlung zu erhalten, einen Vollantrag einzureichen.

Bewertungsfragen Bewertet *) wird die Interessensbekundung (Expression of Interest - EoI)in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen:

*) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend

Project - Kontext

Besteht Bedarf / Notwendigkeit für das Projekt?

Gibt es gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen

gemeinsame Stärke innerhalb des Programmraums? - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden?

Wird vorhandenes Wissen genutzt und auf vorhandene Ergebnisse sowie

Arbeitsweisen aufgebaut?

Kooperationscharakter

Welchen potenziellen

Mehrwert erbringt die Zusammenarbeit?

Wird die Bedeutung der transnationalen Annäherung an das Thema aufgezeigt?

Werden neue Lösungen entwickelt, die über die bestehende Praxis hinausgehen,

aufgezeigt bzw. bestehende Lösungen modifiziert oder implementiert?

Hat die Idee das Potenzial, mindestens drei Kooperationen zu erfüllen:

- gemeinsame Entwicklung (obligatorisch),

- gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und die

- gemeinsame Finanzierung oder gemeinsamer Personaleinsatz?

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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016

Projektbeitrag zu

Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen

Wird das Projekt dazu

beitragen, die Programmziele

umzusetzen?

Sind die Ergebnisse und Leistungen

- in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ausgewählten Zielgruppen?

- spezifisch, realistisch, langlebig, übertragbar?

Partnerschaft, Relevanz

Ist die Zusammensetzung der

Partnerschaft für das

vorgeschlagene Projekt

relevant?

Ist nachgewiesen, dass allen Partnern eine definierte Rolle innerhalb der

Partnerschaft zukommt und dass alle Partner tatsächlich Nutzen aus der

Partnerschaft ziehen?

Investitionen

Inwieweit sind die geplanten

Investitionen realistisch?

Wird der Mehrwert der Investitionen und Anschaffungen sowie deren grenzüberschreitende Bedeutung deutlich!

Budget

Inwieweit steht das

Projektbudget im Preis-

Leistungs-Verhältnis?

Steht das Projektbudget in einem angemessenen Verhältnis zu den wichtigsten angestrebten Ergebnissen?

! Bei positiver Bewertung kann der volle Antrag zu einem der nächsten beiden Calls eingereicht werden

(ca. 3 oder 9 Monate nach Entscheidung).

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1. Strategische Bewertungskriterien

Bewertungsfragen Bewertet *) wird der Vollantrag (Full Application - FA) in erster Linie nach den

Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen:

*) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend

im

Antrag

Ziff.

Project Kontext

(Relevanz und Strategie)

Wie gut ist der Bedarf dargestellt, um

das Projekt zu rechtfertigen?

Gibt es für das Projekt gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms

oder einen gemeinsamen Vorteil innerhalb des Programmraums?

- Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden?

C.1.1

Trägt das Projekt deutlich zu einer breiter angelegten Strategie innerhalb einer oder

mehrerer Politikebenen bei (EU / national / regional)?

C.3.1

Werden verfügbares Wissen, bestehende Ergebnisse und Arbeitsweisen genutzt? C.3.2

C.3.3

Leistet das Projekt einen positiven Beitrag zu den horizontalen Prinzipien -

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen

und nachhaltige Entwicklung?

C.4

Full Application / Qualitätsbewertung! Alle Anträge müssen in jeder strategischen und operativen Kategorie mindestens mit ausreichend bewertet

worden sein, um eine Empfehlung zur Genehmigung zu erhalten.

Qualitätsbewertung unterteilt in zwei Kategorien: strategische und operationelle Bewertung

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Kooperationscharakter/

Zusammenarbeit

Welchen Mehrwert erbringt die

Kooperation?

Wird klar, welche transnationale Bedeutung das Projekt innerhalb des angesprochenen

Themas hat?

- Die Ergebnisse können nicht ohne die Zusammenarbeit erreicht werden und / oder

die Zusammenarbeit hat einen erheblichen Mehrwert für die Partner.

- Es gibt einen klaren Nutzen aus der Zusammenarbeit für

die Projektpartner / Zielgruppen / das Projektgebiet / den Programmbereich.

B.1

C.1.3

Entwickelt das Projekt neue Lösungen, die über die bestehende Praxis in der Branche / dem

Programmbereich der teilnehmenden Länder bereits entwickelt oder umgesetzt wurden?

C.1.2

Erfüllt das Projekt die drei Kooperationskriterien: gemeinsame Entwicklung (obligatorisch),

gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und gemeinsamer Personal eindatz oder

Finanzierung?

C.1.4

und/oder

C.5, D

Beitrag des Projekts zu

Programmzielen, erwartete

Ergebnisse und Leistungen

Inwieweit wird das Projekt zur

Umsetzung der Programmziele

beitragen?

Stehen die Ergebnisse und wesentlichen Leistungen deutlich mit der Programm Priorität

und dessen Indikatoren in Verbindung?

- Das Gesamtziel des Projekts bezieht sich eindeutig auf eines der spezifischen

Programmziele.

- Die Ergebnisse des Projekts stehen in eindeutigem Bezug zu einem Ergebnis-Indikator .

- Die einzelnen Ziele des Projekts stehen deutlich in Verbindung mit den übergeordneten

Zielen des Projekts.

- Die wesentlichen Ergebnisse /Outputs des Projekts sind deutlich verknüpft mit seinen

detaillierten Zielen.

C.2.1

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… Beitrag des Projekts zu

Programmzielen, erwartete

Ergebnisse und Leistungen

Inwieweit wird das Projekt zur

Verwirklichung der

Programmziele beitragen?

Stehen die Ergebnisse und primären Leistungen im Einklang mit den Bedürfnissen der

ausgewählten Zielgruppe?

C.2.1,C.5

- Sind spezifische Ergebnisse angegeben? C.2.1

- Sind die angegebenen Ergebnisse und Ziele realistisch? Ist es möglich, sie mit

bestimmten Ressourcen wie Zeit, Partner, Budget umzusetzen?

C.2.1,C.5,

D

Das Projekt soll langfristige primäre Outputs identifizieren. (Der Antrag muss einen

signifikanten und langfristigen Beitrag zur Lösung der benannten Herausforderungen

leisten.)

- Wenn nicht, wird dies begründet?

C.5

Das Projekt soll Ergebnisse aufzeigen, die anwendbar und übertragbar sind für bzw. auf

andere Organisationen / Regionen / Länder außerhalb der aktuellen Partnerschaft!

- Wenn nicht, wird dies begründet?

C.5

Partnerschaft / Relevanz

Inwieweit ist die Partnerschaft für

das vorgeschlagene Projekt

relevant?

Bezieht das Projekt die relevanten Akteure ein in Bezug auf:

territoriale Herausforderung, gemeinsame Adressaten, angestrebte Ziele?

B

Zeigt sich die Projektpartnerschaft als:

- ausgewogen in Bezug auf die Ebenen, Sektoren, Territorien

- aus Partnern bestehend, die einander ergänzen?

B, C.5

Haben die Partnerorganisationen Erfahrung und Kompetenz in dem betreffenden

Themenfeld sowie die notwendigen Kapazitäten zur Umsetzung des Projekts (Finanzen,

Personal, etc.)?

B, C.5

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2. Operationelle Bewertungskriterien

Management

Inwieweit stehen

Verwaltungsstrukturen und -

verfahren im Einklang mit der

Projektgröße, -dauer und den

Bedürfnissen?

Stehen die Managementstrukturen (z. B. Projektlenkungsgruppe) in einem

angemessenen Verhältnis zur Projektgröße sowie den Bedürfnissen und wird es

ermöglicht, dass die Partner in Entscheidungsprozesse einbezogen werden?

Sind die Managementverfahren klar, transparent und wirksam?

Hat das Projektmanagement regelmäßigen Kontakt mit den Partnern und sorgt es für

Transfer von Know-how in die Partnerschaft (interne Kommunikation innerhalb der

Partnerschaft)?

Ist Vorsorge für Risiko- und Qualitätsmanagement gegeben?

C.5 WP 1

Gibt es einen federführenden Begünstigten mit nachgewiesener Kompetenz in der

Verwaltung von EU-kofinanzierten Projekten und anderen internationalen Projekten,

oder jemanden, der für angemessene Maßnahmen zur Management-Unterstützung

sorgen kann?

B.1

Kommunikation

Inwieweit sind

Kommunikationsmaßnahmen

angemessen und wirksam, um

die relevanten Zielgruppen und

Akteure zu erreichen?

Hat das Projekt Kommunikationsziele, die eindeutig mit den spezifischen Projektzielen

verlinkt sind?

Hat das Projekt einen Ansatz / eine Strategie, die passt, um die Kommunikationsziele zu

erreichen?

Werden Kommunikationsaktivitäten und Leistungen dargelegt, die für das Erreichen der

relevanten Zielgruppen und Stakeholder angemessen sind?

C.5 WP 2

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Arbeitsplan

Inwieweit ist der Arbeitsplan

realistisch, konsequent und in

sich schlüssig?

Werden Aktivitäten und Leistungen vorgeschlagen, die für die geplanten Ergebnisse und

Leistungen relevant sind und selbige befördern?

Sind die Aufgaben unter den geeigneten Partnern verteilt? (z. B. klare, logische

Aufgabenteilung, im Einklang mit der Partnerrolle im Projekt, etc.)

Ist der Zeitplan realistisch?

Ist der Arbeitsplan für die Tätigkeiten, Leistungen und Ergebnisse in einer logischen

Zeitfolge?

C.5

C.7

Ist der Mehrwert von Investitionen und der Anschaffung von Ausrüstungen sowie ggf.

deren transationale Relevanz nachgewiesen?

C.8

C.9

Budget

Inwieweit entspricht das

Projektbudget dem Preis-

Leistungs-Verhältnis?

Wird nachgewiesen, dass ausreichende und angemessene Ressourcen geplant sind,

um die Projektdurchführung zu gewährleisten?

Wird nachgewiesen, dass die Budgets der einzelnen Partner ihrer jeweiligen

tatsächlichen Beteiligung am Projekt entsprechen (ausgewogen und realistisch)?

B.1, C.5,

C.8, C.9,

Part D, Part

E

Inwieweit ist das Budget stimmig

und angemessen?

Ist die Notwendigkeit für die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen in Bezug

auf die vorgeschlagenen Maßnahmen begründet? Sind die vorgeschlagenen

Dienstleistungen und Aufträge förderfähig?

Gibt es einen begründete Notwendigkeit für den Erwerb von Ausrüstung?

Gibt es eine begründete Notwendigkeit für größere Investitionen?

Sind die gemeinsamen Kosten in einem nachvollziehbaren und realistischen Umfang

ausgewiesen?

Steigert das Projekt den Umsatz? Wenn ja, für was und für wie viel?

B.1, C.5,

C.8, C.9,

Part D, Part

E

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Staatliche Beihilfen Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfe erhält?

1) Wird das Projekt Waren oder Dienstleistungen für einen Markt entwickeln?

2) Gibt es bereits ähnliche Waren / Dienstleistungen auf dem Markt?

3) Wird das Projekt einem oder mehreren Begünstigten (wirtschaftliche oder anderweitige) Wettbewerbsvorteil bringen?

Fazit: Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfen erhält? ja / nein

Bei großer Wahrscheinlichkeit:

4) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projektes schon einmal von der

De Minimis-Option Gebrauch gemacht?

a. Ist die / sind alle Selbsterklärung(en) zusammen mit dem Antrag eingereicht?

b. Werden alle Schwellenwerte bezüglich der Förderung eingehalten?

c. Sind alle Kriterien erfüllt?

5) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projekts schon einmal von der Möglichkeit der

Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Gebrauch gemacht?

a. Erfüllt der / erfüllen die Begünstigte(n) alle Kriterien für die Teilnahme im Rahmen der GVO?

b. Handelt es sich bei allen beteiligten Begünstigte n um KMU?

c. Werden alle förderungsrelevanten Schwellenwerte eingehalten (insbesondere solche im

Bereich Verkehr)?