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Drucksache Nr. 40/2015 Erstellt von Wolfgang Grun Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29. Juli 2015 Tagesordnungspunkt 5 Evangelischer Kindergarten Kieselbronn Betriebsausgabenabrechnung 2014 Sachverhalt: Die Evangelische Kirchengemeinde Kieselbronn ist Trägerin der örtlichen Kindergärten in den Gebäuden „In den Essiggärten 20“ (Kindergarten Regenbogen) und „Im Reible 2“ (Kin- dergarten Sonnenschein). Rechte und Pflichten der Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde sind im Vertrag über die Förderung und den Betrieb des Evangelischen Kinder- gartens Kieselbronn vom 30. Dezember 2004 (Kindergartenvertrag) festgelegt. Gemäß § 8 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreu- ungsgesetz - KiTaG) sind den Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen für Gruppen von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) mindestens 63 % und für Grup- pen von Kindern unter 3 Jahren (U3) mindestens 68 % der Betriebsausgaben durch die je- weilige Standortgemeinde zu erstatten. In Ziffer 4.5 des oben genannten Vertrags wurde vereinbart, dass die bürgerliche Gemeinde über den gesetzlichen Mindestzuschuss hinaus alle nicht durch Elternbeiträge, zweckgebundene Zuweisungen der Landeskirche und even- tuelle weitere Betriebseinnahmen gedeckten Betriebsausgaben in voller Höhe trägt. Von den Kirchen und den kommunalen Landesverbänden in Baden-Württemberg werden in der Regel alle zwei Jahre gemeinsam neue Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträ- ge für Kindertagesstätten veröffentlich. Darin wird unterstellt, dass jährlich ca. 20 % der Be- triebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken sind. Der Begriff „Betriebsausgaben“ ist in Ziffer 4.2 ff. des Kindergartenvertrags definiert. Dem- nach gehören zu den Betriebsausgaben die „für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrich- tung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten [der kirchli- chen Rechnungsstelle]“. Innere Verrechnungen (z. B. kommunale Steuerungs- und Service- kosten) sowie kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalzinsen) bleiben dabei unberücksichtigt, da diese keine direkt zuordenbare Ausgaben darstellen. Die Betriebsausgabenabrechnung für das Kalenderjahr 2014 wurde durch das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt Bretten am 20. April 2015 und an die Gemeindeverwaltung übermittelt (Anlage 1). Aufgrund der Besonderheit, dass das eine Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinde und das andere im Eigentum der bürgerlichen Gemeinde steht, müssen der darin ausgewiesenen Summe der Ausgaben (840.561,93 €) noch die gebäudebezoge- nen Betriebsausgaben für den Kindergarten Sonnenschein hinzuaddiert werden. Insgesamt betrugen die Betriebsausgaben des Kindergartens Kieselbronn im vergangenen Jahr 847.216,93 €. Hiervon haben die Eltern 123.134,25 € (14,53 %) und die bürgerliche Gemeinde 646.005,77 € (76,25 %) getragen. Zur Finanzierung des Gemeindeanteils an den Betriebsausgaben standen Landeszuschüsse in Höhe von 271.515,00 € sowie Kostenerstat- tungen anderer Gemeinden von 18.306,42 € zur Verfügung, sodass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf „nur“ 356.184,35 € beziffert. Bei einer Splittung der Betriebsausgaben in die Bereiche Betreuung und Mittagessen (Anla- ge 2) wird deutlich, dass der Anteil der Elternbeiträge an den laufenden Betriebsausgaben - 1 -

Evangelischer Kindergarten Kieselbronn ... · bereinigte Betriebsausgaben Kirche 2014: 803.811,55 € Bewirtschaftunskosten Sonnenschein 2014: 6.655,00 € bereinigte Betriebsausgaben

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Drucksache Nr. 40/2015 Erstellt von Wolfgang Grun Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29. Juli 2015 Tagesordnungspunkt 5

Evangelischer Kindergarten Kieselbronn Betriebsausgabenabrechnung 2014 Sachverhalt: Die Evangelische Kirchengemeinde Kieselbronn ist Trägerin der örtlichen Kindergärten in den Gebäuden „In den Essiggärten 20“ (Kindergarten Regenbogen) und „Im Reible 2“ (Kin-dergarten Sonnenschein). Rechte und Pflichten der Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde sind im Vertrag über die Förderung und den Betrieb des Evangelischen Kinder-gartens Kieselbronn vom 30. Dezember 2004 (Kindergartenvertrag) festgelegt. Gemäß § 8 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreu-ungsgesetz - KiTaG) sind den Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen für Gruppen von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) mindestens 63 % und für Grup-pen von Kindern unter 3 Jahren (U3) mindestens 68 % der Betriebsausgaben durch die je-weilige Standortgemeinde zu erstatten. In Ziffer 4.5 des oben genannten Vertrags wurde vereinbart, dass die bürgerliche Gemeinde über den gesetzlichen Mindestzuschuss hinaus alle nicht durch Elternbeiträge, zweckgebundene Zuweisungen der Landeskirche und even-tuelle weitere Betriebseinnahmen gedeckten Betriebsausgaben in voller Höhe trägt. Von den Kirchen und den kommunalen Landesverbänden in Baden-Württemberg werden in der Regel alle zwei Jahre gemeinsam neue Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträ-ge für Kindertagesstätten veröffentlich. Darin wird unterstellt, dass jährlich ca. 20 % der Be-triebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken sind. Der Begriff „Betriebsausgaben“ ist in Ziffer 4.2 ff. des Kindergartenvertrags definiert. Dem-nach gehören zu den Betriebsausgaben die „für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrich-tung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten [der kirchli-chen Rechnungsstelle]“. Innere Verrechnungen (z. B. kommunale Steuerungs- und Service-kosten) sowie kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalzinsen) bleiben dabei unberücksichtigt, da diese keine direkt zuordenbare Ausgaben darstellen. Die Betriebsausgabenabrechnung für das Kalenderjahr 2014 wurde durch das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt Bretten am 20. April 2015 und an die Gemeindeverwaltung übermittelt (Anlage 1). Aufgrund der Besonderheit, dass das eine Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinde und das andere im Eigentum der bürgerlichen Gemeinde steht, müssen der darin ausgewiesenen Summe der Ausgaben (840.561,93 €) noch die gebäudebezoge-nen Betriebsausgaben für den Kindergarten Sonnenschein hinzuaddiert werden. Insgesamt betrugen die Betriebsausgaben des Kindergartens Kieselbronn im vergangenen Jahr 847.216,93 €. Hiervon haben die Eltern 123.134,25 € (14,53 %) und die bürgerliche Gemeinde 646.005,77 € (76,25 %) getragen. Zur Finanzierung des Gemeindeanteils an den Betriebsausgaben standen Landeszuschüsse in Höhe von 271.515,00 € sowie Kostenerstat-tungen anderer Gemeinden von 18.306,42 € zur Verfügung, sodass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf „nur“ 356.184,35 € beziffert. Bei einer Splittung der Betriebsausgaben in die Bereiche Betreuung und Mittagessen (Anla-ge 2) wird deutlich, dass der Anteil der Elternbeiträge an den laufenden Betriebsausgaben

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Drucksache Nr. 40/2015 Erstellt von Wolfgang Grun Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29. Juli 2015 Tagesordnungspunkt 5

mit 13,90 % auch im Jahr 2014 wieder deutlich unter dem Richtwert von 20 % lag. Zusätzlich wurde jedes Mittagessen zu mehr als 70 % durch die Gemeinde bezuschusst. Beschlussantrag: Kenntnisnahme Anlagen: Betriebsausgabenabrechnung 2014 - Evang. Kindergarten Kieselbronn Kosten-/Finanzierungsübersicht Kindergarten 2014 Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach § 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen.

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Betriebsausgabenabrechnung Kirche 2014 840.561,93 € abzgl. Vergütung Hauswirtschafterin (Essen) 31.750,49 €- abzgl. Lebensmittel 4.999,89 €- bereinigte Betriebsausgaben Kirche 2014 803.811,55 € Bewirtschaftunskosten Sonnenschein 2014 6.655,00 €

bereinigte Betriebsausgaben 2014 insgesamt 810.466,55 €

Elternbeiträge 2014 112.614,84 €

Anteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten 13,90%

Vergütung Hauswirtschafterin 31.750,49 € Lebensmittel 4.999,89 €

Betriebskosten des Mittagessenangebots 2014 36.750,38 €

Essensgelder 2014 10.742,20 €

Anteil der Essensgelder an den Verpflegungskosten 29,23%

Anzahl der durchschnittlich pro Monat betreuten Kinder 92,50

Betriebskosten 2014 incl. Verpflegung 847.216,93 € davon gedeckt durch Anteile pro Kind u. Jahr pro Kind u. Monat Beiträge der Eltern 123.357,04 € 14,56% 1.333,59 € 121,24 € Landeszuschüsse *) 271.515,00 € 32,05% 2.935,30 € 266,85 € Zuschüsse der Landeskirche 71.440,00 € 8,43% 772,32 € 70,21 € Sonstige Zuschüsse und Einnahmen 24.720,54 € 2,92% 267,25 € 24,30 € Zuschuss der bürgerlichen Gemeinde 356.184,35 € 42,04% 3.850,64 € 350,06 €

*) Die Höhe der Landeszuschüsse orientiert sich an der Zahl der zum Stichtag der Kindergartenstatistik des Vorjahres betreuten Kinder in Abhängigkeit der Betreuungsart.

Kosten- / Finanzierungsübersicht Kindergarten 2014

Beiträge der Eltern

Landeszuschüsse *)

Zuschüsse der Landeskirche

Sonstige Zuschüsse und Einnahmen

Zuschuss der bürgerlichen Gemeinde