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Existenzgründerseminar 2014 Existenzgründung und Finanzamt Erste Schritte in die Selbstständigkeit Referenten: Marianne Sander & Regina Junginger

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Existenzgründerseminar 2014

Existenzgründung und Finanzamt

Erste Schritte

in die

Selbstständigkeit

Referenten: Marianne Sander &

Regina Junginger

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Existenzgründerseminar 2014

Rechtsform

Wahl der Rechtsform

• Einzelunternehmen

• Personengesellschaft

• Kapitalgesellschaft z. B. GmbH, UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt )

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Unterscheidung

Gewerbebetrieb/freiberufliche Tätigkeit

Auswirkung dieser Unterscheidung

- Gewerbesteuerpflicht

- Gründungsformalitäten

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Existenzgründerseminar 2014

Anmeldungsverfahren

Gewerbebetrieb

Gewerbeanmeldung beim Ordnungs-, Gewerbe- bzw.

städtischen Steueramt, in dem der Betrieb eröffnet wird

Freiberufliche Tätigkeit

Information des zuständigen Finanzamts

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Gründungsformalitäten

Der Weg zum Ziel

Den neu gegründeten Betrieb müssen Sie bei verschiedenen Stellen anmelden und eintragen lassen. Der oft beschriebene Weg durch das „Labyrinth der Behörden“ ist aber gar nicht so lang.

Formalitäten planen:

Planen Sie alle Anmelde- und Gründungsformalitäten sorgfältig und bereiten Sie die notwendigen Formulare und Unterlagen vor. Sie vermeiden dadurch Unannehmlichkeiten (evtl. sogar Bußgelder).

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Gewerbeanmeldung

Gewerbeamt, Städtisches Steueramt, Ordnungsamt Gemeinde

Auf dem Gewerbeamt zeigen Sie die Eröffnung Ihres Betriebes an. Das Gewerbeamt bestätigt Ihnen die Anmeldung und informiert neben der ggf. zuständigen Kammer eine Reihe anderer Ämter und Institutionen wie

- das Finanzamt - die Berufsgenossenschaft - das statistische Landesamt - das Gewerbeaufsichtsamt.

Unabhängig davon sollten Sie die Betriebseröffnung noch bei anderen Behörden evtl. ergänzend anmelden.

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Erster Kontakt mit dem Finanzamt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Betriebseröffnungsbogen)

Festlegung welche Steuererklärungen, Voranmeldungen (USt),

Anmeldungen (LSt), Vorauszahlungen von Ihnen gefordert werden.

HinweisHinweis:: Anforderung beim Finanzamt Ulm oder Download unter

• www.fa-ulm.de >Formulare >Betriebseröffnung oder

• www.fa-baden-wuerttemberg.de >Formulare >Betriebseröffnung

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Was ändert sich ?

Pflichten gegenüber dem Finanzamt bzgl. der Einkommensteuer

31.05.

Sie müssen – wie bisher auch – am Jahresende eine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dazu gehört ( bei einer Einzelfirma ) auch das Betriebsergebnis des Unternehmens.

Abgabetermin des Folgejahres

Dieses Betriebsergebnis ist in die ESt-Veranlagung einzubeziehen.

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Was ändert sich ?

Pflichten gegenüber dem Finanzamt als Unternehmer

• Betriebsergebnis ermitteln (Grundlage zur Besteuerung) nach den handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften

• Umsatzsteuer anmelden und abführen - § 18 UStG

• Lohnsteuer anmelden und abführen - § 41a EStG

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Buchhaltung und Betriebsergebnis

Nutzen Sie die Aussagekraft Ihrer Buchführungszahlen als Kontroll- und Steuerungsinstrument - erstellen müssen Sie diese sowieso!Wichtig: Zeitnah!

Buchhaltung - Nur für das Finanzamt ?

Ermittlung BetriebsergebnisAuch wenn Sie nicht zum Bestandsvergleich verpflichtet sind, müssen Sie am Jahresende die Betriebseinnahmen / -ausgaben wie folgt nachweisen:

  vollständig

  geordnet

   katalogisiert

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Gewinnermittlungsarten

Hierzu ist verpflichtet, wer gewerblich mehr als 500.000 € Jahresumsatz oder mehr als 50.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr erwirtschaftet. (e-Bilanz für Jahresabschlüsse ab 2013 )

(

Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich)

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)Andere Gewerbetreibende unterhalb dieser Grenzen und Freiberufler erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).Vordruck und Anleitung finden Sie unter www.fa-ulm.de / www.formulare-bfinv.de >Formularcenter>Formulare A-Z>Anlage EÜR 2012

Im Einkommensteuerrecht gibt es im Wesentlichen folgende zwei Gewinnermittlungsarten:

.

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Aufbewahrungsfristen

- Bücher, Journale, Konten, Aufzeichnungen etc.

- Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte etc.

- Buchungsbelege (Rechnungen, Zahlungsanweisungen, Spesen,

Lohn- und Gehaltslisten etc.)

Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Fristen (§147 AO )

10 Jahre

6 Jahre- Sonstige Dokumente (z.B. Aufträge, Ein-/Ausfuhrunterlagen, Verträge)

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde bzw. der Beleg entstanden ist. Vernichtung erst dann zulässig, wenn Frist für die Steuerfestsetzung abgelaufen ist.

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Bestandteile einer Rechnung §§ 14, 14a UStG

• Name und Anschrift des Kunden (Rechnungsempfängers)

• Vollständiger Name + Anschrift Ihres Unternehmens

• Artikel- bzw. Leistungsbezeichnung / Menge und Preis / Zeitpunkt der Lieferung od. Leistung

• Ausstellungsdatum / Rechnungsnummer

• Netto- / Umsatzsteuer- und Bruttobetrag (sofern Bruttopreis über 150 € liegt) anzuwendender Steuersatz 19 % bzw. 7 %

• Seit 01.07.2002: Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer

HinweisHinweis: Die USt-IDNr. kann beim Finanzamt oder direkt beim : Die USt-IDNr. kann beim Finanzamt oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de ) beantragt werden.

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Kleinunternehmer-Regelung

Umsatzgrenze 17.500 €

kein Vorsteuerabzug

Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 Umsatz-steuergesetz (UStG) kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Jahr der Betriebseröffnung insgesamt 17.500 € nicht übersteigen (ggf. Umrechnung auf Jahresumsatz)

Im Fall der Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

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Umsatzsteuer abführen

Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer minus Vorsteuer = Zahllast an das Finanzamt

Vorsteuerausgewiesene MwSt in Eingangsrechnungen

(Einkauf)

Umsatzsteuerentstanden für Lieferungen /

Leistungen an Kunden

Vorsteuerwird vom

Finanzamtzurückerstattet

„Treuhänderisch“für das Finanzamt

vereinnahmt;muss an das Finanzamt

weitergeleitet werden

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Umsatzsteuervoranmeldung § 18 UStG

Seit 2002 müssen Existenzgründer in den ersten zwei Jahren monatlich die USt-Voranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer abführen.

Ist-Versteuerung       (Zahlungsdatum maßgeblich)

Eingenommene USt ./. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen  ______________________________     = Zahllast/Erstattung

Soll-Versteuerung (Leistungsdatum maßgeblich)

Entstandene USt  ./. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen  ______________________________     = Zahllast/Erstattung

Hinweis: Antrag auf Ist-Versteuerung prüfen!

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Abzugebende Steuererklärungen

Umsatzsteuer Voranmeldungen

Jahreserklärungen

Abgabefrist (im Jahr der Gründung und im Folgejahr) monatlich bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats gleichzeitig Vorauszahlung der selbsterrechneten USt (Dauerfristverlängerung um einen Monat ist auf Antrag möglich)

Hinweis:Hinweis: ab 01.01.2005 grundsätzliche Übermittlung der Voranmeldungen in elektronischer Form ( ELSTER )

• Abgabefrist     31.05. des Folgejahres• Selbstberechnung• Zahlung innerhalb eines Monats nach Abgabe

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Abzugebende Steuererklärungen

Lohnsteuer

monatlich

Hinweis:Hinweis: ab 01.01.2005 grundsätzliche Übermittlung der Voranmeldungen in elektronischer Form ( ELSTER )

• Steuerabzugsbeträge sind durch den Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt  abzuführen • Lohnsteueranmeldung und Abführung (es handelt sich nicht um Voraus-, sondern um  abschließende Zahlungen)

vierteljährlich jährlich

Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 4.000 €

 bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats

Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 1.000 €aber weniger als

4.000 €  

Lohnsteuer im Vorjahr

nicht mehr als 1.000 €

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Abzugebende Steuererklärungen

Einkommensteuer Grundlagen der Besteuerung

Abgabefrist

Ehegatten /eingetragene Lebenspartner

Hinweis linear-progressiver Tarif mit gestaffelten Tarifzonen

• 31. Mai des nachfolgenden Jahres

• Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Person anknüpft. • Ihre Höhe wird durch das zu versteuernde Einkommen bestimmt.

• Zusammenveranlagung

• Eingangssteuersatz ab 01.01.2009 14 % bis 42 % (über 250.730,-- € / 501.461,-- € Spitzensteuersatz 45 %)

• Grundfreibetrag 2013: 8.130 € / 16.260 € ab 2014: 8.354 € / 16.708 €

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Abzugebende Steuererklärungen

Gewerbesteuer Gewerbeertrag

Gewerbesteuermessbetrag

Freibetrag

Ermäßigung bei der Einkommensteuer

• je nach Gemeinde unterschiedlicher Hebesatz auf den Messbetrag

• Gewinn aus dem Gewerbebetrieb

• Einzelunternehmern und Personengesellschaften 24.500 € • Kapitalgesellschaften kein Freibetrag

• keine Betriebsausgabe nach dem 31.12.2007 • Ermäßigung 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages, max. die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer

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Betriebseinnahmen

Wertzugänge

Grundgeschäfte

Hilfs- und Nebengeschäfte

Einlagen

• Veräußerung von Waren eines Handelsbetriebs• Veräußerung der erzeugten Produkte eines Fabrikationsbetriebs• Erlöse aus Werk- und Dienstleistungen

• Betriebseinnahmen, betrieblich veranlasst

• keine Betriebseinnahmen sind Einlagen

• Veräußerung von Anlagevermögen

Steuerfreie Einnahmen• Gründungszuschuss• Existenzgründungszuschuss nach Sozialgesetzbuch oder

Arbeitsförderungsgesetz (Steuerfreiheit bei EU-Mitteln prüfen)

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Betriebsausgaben

betriebliche Veranlassung

sofort abziehbare Betriebsausgaben• Miet- und Zinszahlungen• Lohn- und Gehaltszahlungen• Reparaturkosten, die keine Herstellungskosten sind • Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschafts- beiträgen, betrieblichen Steuern, Gebühren etc.

• Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.• Wirtschaftsgut in Privatvermögen, anteilige Aufwendungen

Nicht sofort abziehbare Betriebsausgaben• Gebäude• Anlagevermögen: Maschinen Kraftfahrzeuge Einrichtung

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Betriebsausgaben

Gewinnminderung durch Abschreibung

• Methoden: - linear - degressiv - geringwertige Wirtschaftsgüter - Sonder-AfA - Ansparabschreibungen - Investitionsabzugsbetrag (Bildung ab 2007)

• Absetzung für Abnutzung (AfA) - Nutzungsdauer siehe AfA-Tabellen unter www.bundesfinanzministerium.de – unter Suche > AfA-Tabellen

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Steuervorauszahlungen

Auf die Steuer, die Sie voraussichtlich für das laufende Jahr insgesamt bezahlen müssen, sind Vorauszahlungen zu entrichten.  Einkommen- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag 10. März / 10. Juni / 10. September / 10. Dezember

Gewerbesteuer 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November

Umsatzsteuer 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums

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Steuervorauszahlungen

Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt

Vorauszahlungsbescheid von der Gemeinde

Das Finanzamt kann die Höhe der Vorauszahlungen anpassen, wenn die Steuerschuld wesentlich höher oder deutlich geringer ausfällt.

Einkommensteuer

Gewerbesteuer

Ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen ist jedoch ebenfalls beim Finanzamt zu stellen.

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Elektronische Steuererklärung

die Jahressteuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer nebst Bilanz mit Gewinn

und Verlustrechnung bzw. Anlage EÜR) sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer- Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungsdaten

in elektronischer Form am PC zu erstellen und dem Finanzamt unmittelbar über das Internet zur weiteren Bearbeitung authentifiziert zu übermitteln.

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist ein Verfahren, das es ermöglicht,

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Elektronische Steuererklärung

Kommerzielle Anbieter einer SteuersoftwareInzwischen bieten fast alle Programme kommerzieller Software-hersteller für den betrieblichen Bereich die Möglichkeit an, am PC eingegebene Steuererklärungsdaten mit ELSTER an das Finanzamt zu senden (zum Beispiel Buchhaltungsprogramme).

Kostenlose Steuersoftware der FinanzverwaltungFür die elektronische Datenübermittlung ist auch die kostenlose Software ElsterFormular erhältlich. Bei den Finanzämtern sind hierzu Informationsblätter und eine kostenlose CD mit der ElsterFormular-Software erhältlich. Außerdem steht die ElsterFormular-Software auch im Internet unter der Adresse www.elsterformular.de zum Download zur Verfügung. Weitere aktuelle Informationen zu den ELSTER-Verfahren können unter der Adresse www.elster.de abgerufen werden.

Nähere Hinweise siehe Info-Blatt