Express - pwc.at · PDF Financial Services aktuell Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen Im Oktober 2013 hat die europä-ische Bankenaufsicht (EBA) den

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    Financial Services aktuellBanken, Fonds, Real Estate, Versicherungen

    Im Oktober 2013 hat die europ-ische Bankenaufsicht (EBA) den finalen Entwurf des technischen Durchfhrungsstandards zu Forbearance und non-performing Exposures (nachfolgend ITS)1 ver-ffentlicht. Davon betroffen sind alle FINREP-meldepflichtigen CRRIn-stitutsgruppen auf Basis des CRR-Konsolidierungskreises.2

    Unter Forbearance sind Zu-gestndnisse an den Schuldner aufgrund von finanziellen Schwie-rigkeiten zu verstehen. Der Begriff non-performing Exposures wird fr leistungsgestrte bzw. notlei-dende Exposures verwendet. Als performing werden Exposures (Kredite, Schuldverschreibungen und auerbilanzielle Positionen) bezeichnet, sofern diese nicht ber-fllig sind (not past due) und kein Risiko besteht, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

    Hintergrund ist die Unsicherheit, ob die Kriterien bei der Bewertung leistungsgestrter Portfolien europa-

    weit einheitlich angewendet werden. Es wird vermutet, dass die Begriffe impairment (IAS/IFRS) bzw. de-fault (Art. 178 CRR) bislang unter-schiedlich ausgelegt werden.

    Die EBA ist an vergleichbaren Infor-mationen interessiert und will eine europaweite Harmonisierung ber die neuen Definitionen von Forbe-arance und non-performing Expo-sures erreichen. Dies soll ermglichen, dass die Bewertung und Qualitt von finanziellen Vermgensgegenstnden besser beurteilt werden kann, Risiken frhzeitig erkannt werden und dadurch das gesamte europische Finanzsystem gestrkt und verbessert wird.

    Die Berichterstattung seitens der CRR-Institutsgruppen ber For-bearance-Manahmen und non-performing Exposures wurde in das Financial Reporting (FINREP-Mel-dewesen) integriert. Der Umfang der zustzlich zu meldenden Da-tenfelder beluft sich auf ca. 1.600 Einzelangaben und erstreckt sich auf zwei Haupttabellen und weitere Angaben verteilt auf fnf Tabellen.

    Forbearance und non-performing Exposures

    Express Ausgabe 22, 30. Jnner 2014

    Express

    1 EBA Final Draft Implementing Technical Standards on Supervisory reporting on forbearance and non-performing exposures under article 99(4) of Regulation (EU) No 575/2013; EBA/ITS/2013/03

    2 FINREP ist die in Art. 99 Abs. 2 CRR festgelegte Meldung fr alle IFRS anwendenden CRR-Institutsgruppen.

  • Financial Services aktuell Express Ausgabe 22, 30. Jnner 2014 2

    Die Angaben zu Forbearance und non-performing Exposures sind vierteljhrlich zu melden. Aktuell nennt der ITS noch den 30. Septem-ber 2014 als ersten Meldestichtag mit Abgabe der Meldung zum 31. Dezember 2014. Aufgrund der aktuellen Diskussionen knnte es aber zu einer Verschiebung kommen, so dass erstmals Angaben zu Forbe-arance und non-performing Expo-sures mit der FINREP-Meldung zum Meldestichtag 31. Dezember 2014 erfolgen mssen. Die Meldung wrde somit dann erst zum 11. Februar 2015 erfolgen mssen. Die EBA hat sich dazu noch nicht schriftlich geuert.

    Forbearance ExposuresForbearance Exposures3 sind Enga-gements, bei denen Zugestndnisse gegenber Schuldnern gemacht wurden, die Gefahr laufen, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu knnen.

    Unter diese Engagements (Expo-sures) fallen nicht nur Kredite, son-dern auch Schuldverschreibungen und widerrufbare sowie unwiderruf-liche Kreditzusagen. Ausgenommen sind Exposures, die im Handelsbe-stand gehalten werden.4

    Solche Zugestndnisse (concessi-ons) knnen z.B. Modifikationen von Vertrgen sein, fr die erwartet wird, dass der Schuldner seinen vertrag-lichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird, oder fr die Ma-nahmen zur Refinanzierung/Umschul-dung aufgrund finanzieller Schwie-rigkeiten des Schuldners getroffen wurden. Der ITS enthlt jedoch keine abschlieende Aufzhlung von Krite-rien. Vielmehr wird im Anhang5 eine Reihe von Begriffsdiskussionen abge-druckt. Dies stellt das Institut vor die Herausforderung, institutsspezifische Fachkonzepte und Arbeitsanwei-sungen zu entwickeln sowie prozessu-al die Aufdeckung und systemseitige Erfassung von Forbearance-Ma-nahmen sicherzustellen.

    Folgende Sachverhalte fhrt der ITS als Hinweise auf Zugestndnisse i. S. v. Forbearance auf: Vertragsklauseln, die zu Gunsten des

    Schuldners angepasst wurden Vertrag enthlt mehr begnstigende

    Klauseln als ein Schuldner mit einem hnlichen Risikoprofil erhalten wrde

    Institut stimmt der Ausbung von Rechten aus einem Kreditvertrag zu, die es einem Schuldner mit finanzi-ellen Schwierigkeiten ermglichen, einzelne Vertragsklauseln zu ndern (embedded forbearance clause)

    Konkret bedeutet dies, dass sobald eine Vertragsnderung bei einem Schuldner mit mglichen finanzi-ellen Schwierigkeiten durchgefhrt wurde, geprft werden muss, ob die Kriterien fr Forbearance vorlie-gen. Die Voraussetzungen sind also erstens das grundstzliche Vorliegen von finanziellen Schwierigkeiten und zweitens ob die Vertragsnderung auch ein Forbearance-Zugestnd-nis darstellt, denn eine Verlngerung zu gleichen Konditionen muss nicht zwingend ein Zugestndnis im Rah-men einer Forbearance-Manahme sein. Falls sich der Schuldner nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet, ist keine weitere Prfung notwendig (siehe dazu prozessuale Auswirkungen).

    Folgende Zugestndnisse sind stets als Forbearance-Manahme zu betrachten: Modifizierter Vertrag war zuvor

    non-performing oder wre es geworden

    Modifikation fhrt zur (anteiligen) Abschreibung der Forderung

    Institut stimmt einer embedded forbearance clause zu, wenn der Schuldner non performing ist oder droht es zu werden

    Refinanzierung/Umschuldung erfolgt im zeitlichen Zusammen-hang mit einer Zins- oder Til-gungszahlung des Schuldners fr einen anderen Kreditvertrag bei

    dem gleichen Institut, der non-performing ist oder es ohne diese Manahme wre

    Vertragsmodifikation erfolgt aufgrund von finanziellen Schwie-rigkeiten des Schuldners und beinhaltet Rckzahlungen aus der Sicherheitenverwertung

    Der Forbearance-Status liegt dann nicht mehr vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfllt sind: Der Kredit (Schuldverschreibung)

    wird als performing eingestuft Eine Analyse der wirtschaftlichen

    Verhltnisse fhrt zu der Einscht-zung, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nach-kommen kann

    Der Bewhrungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Weg-fall der Einstufung des Vertrages als Forbearance ist abgelaufen

    Der Schuldner ist seinen Zah-lungsverpflichtungen regelmig, in einem nicht unwesentlichen Umfang und ber mindestens den halben Bewhrungszeitraum nach-gekommen

    Smtliche Exposures des Schuld-ners sind am Ende des Bewh-rungszeitraumes weniger als 30 Tage berfllig

    Alle als Forbearance eingestuften Manahmen mssen nach Weg-fall der Forbearance-Kriterien (Gesundung) noch zwei Jahre im Forbearance-Bestand gefhrt wer-den. Diese zwei Jahre bezeichnet der ITS als Bewhrungszeitraum.

    Bis zur Erfllung aller Kriterien sind Exposures nach Ende des Bewh-rungszeitraumes als performing and forborne under probation (also auf Bewhrung) einzustufen.

    Der Forbearance-Status ist auf-grund des vierteljhrlichen Melde-erfordernisses mindestens quartals-weise zu berwachen.6

    3) Zu melden in Tabelle F 19.00 des FINREP-Meldewesens4) Exposures include loans, debt securities and revocable and irrevocable loan commitments given, but excludes exposures held for trading.5) EBA/ITS/2013/03, Summary of responses to the consultation and the EBAs analysis6) Vgl. EBA/ITS/2013/03

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    Im nachfolgend abgebildeten Ent-scheidungsbaum sind die Kriterien zur Bestimmung sowie zur Been-digung des Forbearance-Status zusammengefasst:

    Ein Forbearance Exposure kann sowohl performing als auch non-performing sein. In den FINREP-Tabellen wird eine Aufteilung in performing und non-performing verlangt. D.h. die Untersuchung erstreckt sich nicht nur auf die non-performing Exposures.

    Non-performing ExposuresNon-performing Exposures7 sind solche, die zumindest eines der bei-den folgenden Kriterien erfllen: Wesentliche Exposures sind mehr

    als 90 Tage in Verzug Risiko liegt vor, dass ohne Sicher-

    heitenverwertung keine voll-stndige Rckzahlung erfolgt unabhngig von eventuellen Zah-lungsverzgen und deren Dauer

    Der Begriff non-performing Expo-sures beinhaltet alle Schuldtitel (Kredite und Schuldverschrei-bungen)8 und auerbilanzielle Po-sten, ausgenommen Exposures, die im Handelsbestand gehalten werden. Auerbilanzielle Posten umfassen die folgenden widerrufbaren und unwiderruflichen Posten: Kredit-zusagen, Garantien und sonstige eingegangene Verpflichtungen.

    Nach dem Pulling-Effekt, ist das gesamte Exposure (on- and off-balance sheet exposure) eines Schuldners als non-performing zu behandeln, wenn 20 % des gesam-ten on balance sheet Exposures des Schuldners mehr als 90 Tage berfllig ist. Falls der Schuldner zu

    einem Konsolidierungskreis gehrt, muss die non-performing-Einstu-fung auch fr alle anderen Einheiten des IFRS-Konsolidierungskreises des Schuldners berprft werden. Das bedeutet fr die meldende CRR-Institutsgruppe, dass es fr die einzelnen Konzerneinheiten auf Einzelkreditebene die Zumeldung ber alle Kredite innerhalb der Gruppe bentigt, um dann entschei-den zu knnen, welche Exposure als non-performing eingestuft werden mssen. Der Schwellenwert ist auf kumulierter Ebene zu prfen.

    Bei Vorliegen von Default (Art. 178 CRR) oder Impairment (IFRS/IAS) ist immer eine Einstufung als non-performing vorzunehmen.

    7) Zu melden in Tabelle F 18.00 non-performing Exposures des FINREP-Meldewesens8) Loans and advances and debt securities

    Identifikation von debt with forbearance measure

    Forbearance liegt vor

    Kontrakt wird als performing eingestuf t

    Ein genderter Vertrag war leistungsgestrt (no