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International Enforcement of Human Rights. (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 93) by R. Bernhardt; J. A. Jolowicz Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 27. Bd., 2. H., EXTRATERRITORIALE ANWENDUNG NATIONALEN RECHTS / EXTRATERRITORIAL APPLICATION OF NATIONAL LAW (1989), pp. 233-234 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40798427 . Accessed: 16/06/2014 16:58 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.229.44 on Mon, 16 Jun 2014 16:58:40 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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International Enforcement of Human Rights. (Max-Planck-Institut für ausländischesöffentliches Recht und Völkerrecht, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht undVölkerrecht, Bd. 93) by R. Bernhardt; J. A. JolowiczReview by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 27. Bd., 2. H., EXTRATERRITORIALE ANWENDUNG NATIONALENRECHTS / EXTRATERRITORIAL APPLICATION OF NATIONAL LAW (1989), pp. 233-234Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40798427 .

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BESPRECHUNGEN

International Enforcement of Hu- man Rights. Edit, by R. Bernhardt and J. A. Jolowicz. (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Beiträge zum ausländi- schen öffentlichen Recht und Völker- recht, Bd. 93) Berlin/Heidelberg/New York/London/Paris/Tokio : Springer Verlag. 1987. VIII, 265 S.

Der Band enthält die auf einem im August 1985 in Heidelberg von der International Association of Legal Science veranstalteten Tagung disku- tierten Berichte zum internationalen Menschenrechtsschutz. Die „Berichte", die offenbar vorher schriftlich einge- reicht worden sind, sind in Wirklich- keit kleine Abhandlungen zu Einzel- themen. Nur diejenige von V. A. Tu- manov, die unter dem Generaltitel des Buches steht, wird im Untertitel noch- mals ausdrücklich als „Sowjetischer Be- richt" bezeichnet. Auch sie ist die Dar- stellung aus der Sicht eines einzelnen Wissenschaftlers. Man muß Tumanov zustimmen, wenn er feststellt, daß der zunehmende Einfluß des Völkerrechts in unserer Zeit nicht auf der Verbesse- rung von Vollzugsinstrumenten beruht, sondern auf der „zunehmenden mora- lischen und politischen Autorität" des Völkerrechts (S. 24).

Die übrigen Abhandlungen sind den folgenden Einzelfragen gewidmet: All- gemeine Erklärung der Menschenrechte und Menschenrechtspakte (Henkln); Wechselseitige Beziehungen zwischen der Durchsetzung der Menschenrechte und der Redite der Völker (Partsch); Die Europäische Menschenrechtskonvention (Jacobs); Das Inter- Amerikanische Men- schenrechtssystem (Buergenthal); Die

Afrikanische Menschenrechtskonvention (Mbaya - der einzige Beitrag in fran- zösischer Sprache); Die Behandlung der Menschenrechtsfrage in Asien (Yamane); Schutz der Menschenrechte in der Rechts- ordnung der Europäischen Gemeinschaf- ten (Weiler). Der Leser dieser interes- santen Einzeldarstellungen würde gern wissen, was in der mehrtägigen Dis- kussion hierzu gesagt worden ist. Ein wenig erfährt er darüber im General- bericht von Rudolf Bernhardt. Auch dieser Bericht war den Teilnehmern des Kolloquiums bereits vorher zugänglich gemacht worden. Dann wurde aber der Wunsch geäußert, daß der Generalbe- richt auch auf die Fragen eingehe, die während des Kolloquiums geäußert worden waren. Dieser Bitte ist Bern- hardt nachgekommen. Er betont jedoch in seinen einführenden Bemerkungen, daß er keineswegs beabsichtigt habe, die Diskussion zusammenzufassen. Seine weitere Bemerkung, in der Diskussion seien „wertvolle Ausführungen über die islamischen Vorstellungen von den Menschenrechten" von Professor Afchar gemacht worden (S. 143), befriedigt die Neugier der Leser allerdings nicht.

Eine der Hauptfragen, die auf der Tagung erörtert wurden, wird von Bernhardt wörtlich herausgestellt: „Ist es richtig, sich auf die Abwehrrechte des einzelnen gegenüber staatlichen Ein- griffen zu konzentrieren - wie es in diesem Bericht und im Laufe des gan- zen Kolloquiums im allgemeinen der Fall war - , und dabei die sozialen Rechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit, und auch die Rechte auf Frieden und auf eine saubere Umwelt zu vernach- lässigen?" (S. 156). Die Antwort hier- auf sei sowohl einfach als auch schwie- rig. Bernhardt faßt hier noch einmal

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die bereits aus der Literatur bekannten Gegeneinwände gegen die erwähnten Kollektivrechte zusammen und hebt die Schwierigkeit der Definition des Rechtsträgers und des Anspruchsgegners hervor. Aber man scheint weiter ge- bohrt zu haben; denn es wurde auch gefragt, ob nicht die individuellen Rechte überbetont und die Pflichten vernachlässigt würden. Wieder, so meint Bernhardt, sind Unterscheidungen und Differenzierungen notwendig. Und dann kommt die Kernfrage: Was bedeutet eigentlich „Durchsetzung" der Menschen- rechte? Bernhardt betont, daß man nicht an Zwangsgewalt denken solle. Unver- meidlich war schließlich die Frage, wel- che rechtsphilosophischen Grundvor- stellungen hinter den Menschenrechten stehen. Die einzige gemeinsame „Philo- sophie" scheine diejenige zu sein, daß der Einzelmensch Schutz benötigt, und daß die internationale Gemeinschaft zu diesem Schutz beitragen soll.

Mit 100 Seiten ist der Dokumenten- anhang relativ umfangreich. Die dort zum Abdruck gekommenen Texte sind zwar durchweg bereits anderweitig publiziert; aber zum Verständnis der Abhandlungen sind sie in diesem Band nicht nur hilfreich, sondern notwendig. Es handelt sich um die Allgemeine Er- klärung der Menschenrechte, die beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Na- tionen einschließlich des Zusatzproto- kolls zu Teil IV des Pakts für bürger- liche und politische Rechte, die Euro- päische Menschenrechtskonvention mit ihren Zusatzprotokollen, die Amerika- nische Menschenrechtskonvention und die Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker.

Kimminich

Inter-American Yearbook on Hu- man Rights - Anuário Inter- americano de Derechos Humanos 1985. Dordrecht: Martinus Nijhoff. 1987. XIII, 261 S.

Das Inter- Amerikanische Jahrbuch für Menschenrechte wird von der Inter- Amerikanischen Kommission für Men- schenrechte herausgegeben. Die Bände sind nicht numeriert, sondern nur mit den Jahreszahlen versehen. Der erste, 263 Seiten umfassende Teil des Jahr- buchs 1985 enthält die Darstellung des gesamten Menschenrechtsschutzsystems der amerikanischen Hemisphäre, begin- nend mit Ausführungen über die Or- ganisation der Amerikanischen Staaten (OAS), bald aber zugespitzt auf das Menschenrechtssystem dieser Organisa- tion, die in diesem Bereich geltenden Rechtsnormen und die für ihren Voll- zug zuständigen Organe, nämlich die Inter- Amerikanische Menschenrechts- kommission und den Inter-Amerikani- schen Menschenrechtsgerichtshof. Für beide enthält der Band eine Liste der Mitglieder (jeweils 7) mit biographischen Notizen, Angaben über das Sekretariat und Bericht über die Tätigkeit im Jahre 1985.

Die Tätigkeit der Kommision und des Gerichtshofs wird in den beiden weiteren Hauptteilen des Jahrbuchs do- kumentiert. Die Kommission behandelte elf Fälle. Ferner gehört es zu ihrem Auftrag, die Achtung und Verteidigung der Menschenrechte zu fördern. Zu die- sem Zweck untersucht sie die Menschen- rechtssituation in einzelnen Mitglied- staaten und veröffentlicht hierüber Be- richte. Der vorliegende Band enthält solche Berichte über Kuba, El Salvador, Guatemala, Haiti, Nicaragua und Pa- raguay. Die Berichte zeichnen sich durch eine erstaunlich offene Sprache aus. So enthält der Bericht über El Salvador genaue Angaben über die Zahl der ge- töteten Zivilisten in den Monaten vom September 1984 bis zum Juni 1985. Im Bericht über Guatemala wird be- klagt, daß das Verschwinden von Per- sonen zum traurigen Bild der Men- schenrechtssituation in der gesamten Hemisphäre gehört. Gerade deswegen aber sei es besonders scharf zu verur- teilen. Trotz der recht unterschiedlichen Situationen in einzelnen Ländern gebe

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