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Fachinformation für Humanarzneimittel
Erläuterungen zu den Formatvorlagen
Blau und kursiv: Es handelt sich dabei um Erläuterungen, die nach Bearbeiten des
Dokuments gelöscht werden (Siehe Anleitung unten).
(falls zutreffend): Wenn vor einem Abschnitt ein „(falls zutreffend)“ steht, kann der
Abschnitt gelöscht werden.
GROSSBUCHSTABEN Text, der in Grossbuchstaben geschrieben ist, soll mit der
entsprechenden Information überschrieben oder kann, falls mit
einem „(falls zutreffend)“ versehen, gelöscht werden.
Kopf- und Fusszeilen In den Kopf- und Fusszeilen sollen keine Änderungen
vorgenommen werden.
Löschen der blauen InhalteBei den Formatvorlagen mit Rechtsklick die Formatvorlage „Blau“ anwählen; „Alle Instanzen von xxx markieren“ auswählen. Ausgewählte
Texte löschen.
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Fussnoten für wissenschaftliche Referenzen verwenden, Kommentare für Erläuterungen
(Falls zutreffend)
▼ Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle
Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind
aufgefordert, den Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung zu melden. Hinweise
zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Rubrik «Unerwünschte Wirkungen».
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
Die Bezeichnung des Arzneimittels darf nicht der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten widersprechen, irreführend sein oder zu
Verwechslungen führen können (Art. 9 Abs. 4 VAM). [VAM; SR 812.212.22]
(Für Komplementär- und Phytoarzneimittel)
Zutreffender Zusatz: z. B. Pflanzliches Arzneimittel, Homöopathisches Arzneimittel, Anthroposophisches Arzneimittel
(Falls zutreffend)
Untersteht dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe
Zusammensetzung
Wirkstoffe
Allgemeine Anforderungen
In diesem Kapitel muss die vollständige Zusammensetzung an Wirkstoffen qualitativ deklariert werden (die quantitative Wirkstoffdeklaration
erfolgt in der Rubrik «Darreichungsform und Wirkstoffmenge pro Einheit»).
Für die Bezeichnung der Wirkstoffe gelten folgende Prioritäten: der internationale Freiname der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
(DCI/INN), die Bezeichnung gemäss der europäischen Pharmakopöe (Ph.Eur.), die Bezeichnung gemäss der Schweizer Pharmakopöe
(Ph.Helv.), die Bezeichnung gemäss anderen Pharmakopöen, international anerkannte Namen (z.B. USAN, BAN, CTFA, etc.), allgemein
anerkannte oder gebräuchliche Kurzbezeichnungen, wissenschaftliche (systematische) Namen. Handelsnamen oder Abkürzungen sollen
dagegen nicht verwendet werden. Die Angabe muss in den Amtssprachen oder in Lateinisch erfolgen.
Synthetische Wirkstoffe
Sofern zutreffend muss bei synthetischen Wirkstoffen die Salzform und/oder der Hydratzustand angegeben werden.
Sind Lidocain oder andere Lokalanästhetika in pharmakologisch wirksamen Konzentrationen enthalten, so müssen diese als Wirkstoffe
deklariert werden. Wichtige Informationen zu diesen Wirkstoffen müssen zudem in den relevanten Rubriken (z.B. «Kontraindikationen»,
«Warnhinweise», «Unerwünschte Wirkungen» etc.) angegeben werden. Querverweise zu anderen Arzneimittelinformationen sind nicht
erlaubt, die Angaben zum betreffenden Wirkstoff müssen direkt integriert werden.
Biologische Wirkstoffe
Bei biologischen Wirkstoffen ist das Ausgangsmaterial zu bezeichnen.
Pflanzliche Wirkstoffe
Bei pflanzlichen Stoffen und pflanzlichen Zubereitungen sind der botanische Name der Stammpflanze sowie der verwendete Pflanzenteil
anzugeben.
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Platzhalter für
Textgenehmigungsstempel
Fachinformation für Humanarzneimittel
Bei pflanzlichen Extrakten ist zudem das Auszugsmittel und – ausser bei eingestellten Extrakten - das native Droge-Extrakt-Verhältnis
anzugeben.
Anthroposophische und homöopathische Wirkstoffe
Die Wirkstoffe sind in Analogie zu Anh. 1a Ziff. 1 Abs. 1 Bst. e Ziff. 1 und 2 sowie Anh. 1a Abs. 2 und 3 AMZV aufzuführen. Ergänzend zur
wissenschaftlichen Bezeichnung ist fakultativ die Nennung der in der betreffenden Therapierichtung gebräuchlichen Bezeichnung der
Wirkstoffe möglich.
Wirkstoffe asiatischer Arzneimitteln
Asiatische Wirkstoffe sind gemäss den Vorgaben in Anh. 1b AMZV mit der pharmazeutischen Bezeichnung und dem im betreffenden
Fachgebiet gebräuchlichen Namen (z.B. Pin-Yin-Name bei chinesischen Arzneimitteln) aufzuführen.
Stoffe aus gentechnisch veränderten Organismen
Sind in einem Arzneimittel gentechnisch veränderte Organismen an sich als Wirk- oder Hilfsstoff enthalten, muss dies in Anwendung von
Art. 27 Abs. 2 VAM mit dem Hinweis „enthält gentechnisch verändertes X“, „enthält genetisch verändertes X“, „besteht aus gentechnisch
verändertem X“ oder „besteht aus genetisch verändertem X“ deklariert werden. Dabei muss die Art des gentechnisch veränderten
Organismus (GVO) und der gentechnischen Veränderung angegeben werden.
Enthält ein Arzneimittel Wirk- oder Hilfsstoffe, die aus GVO hergestellt werden, muss dies in Anwendung von Art. 27 Abs. 3 VAM in
Verbindung mit Art. 7 VGVL deklariert werden.
Art. 7 Abs. 1 VGVL regelt den zur Kennzeichnung anzuwendenden Hinweis: „aus gentechnisch verändertem X hergestellt“ oder „aus
genetisch verändertem X hergestellt“ (X = Name des gentechnisch veränderten Organismus).
Art. 7 Abs. 4 VGVL bestimmt, dass die Kennzeichnung in Klammer direkt hinter dem betroffenen Stoff anzubringen ist. Eine Kennzeichnung
mit (*) als Fussnote in gleicher Schriftgrösse anschliessend an die Inhaltsstoffdeklaration wird auch akzeptiert.
In Art. 7 Abs. 9 VGVL ist festgehalten, dass kein anderer Hinweis zulässig ist.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind Wirk- bzw. Hilfsstoffe, welche zwar aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen
gewonnen wurden, jedoch von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind und deren Herstellung im
geschlossenen System gemäss Einschliessungsverordnung (ESV; SR 814.912) erfolgte (gemäss Art. 7 Abs. 7bis VGVL). Ebenfalls nicht
betroffen von der GVO-Kennzeichnungspflicht sind Stoffe aus GVO, deren Gehalt bezogen auf den einzelnen Hilfs- bzw. Wirkstoff (nicht auf
die Gesamtmenge des Arzneimittels) ≤ 0.9 % (m/m) beträgt und für welche bestätigt wird, dass geeignete Massnahmen ergriffen wurden,
um das Vorhandensein solchen Materials zu vermeiden (gemäss Art. 7 Abs. 7 VGVL).
TEXT
Hilfsstoffe
In diesem Kapitel muss die vollständige Zusammensetzung an Hilfsstoffen von besonderem Interesse nach Anh. 3a AMZV quantitativ
sowie die übrigen Hilfsstoffe qualitativ deklariert werden. Die Liste der Hilfsstoffe von besonderem Interesse nach Anh. 3a AMZV ist auf der
Swissmedic Homepage publiziert. Trifft der im Anh. 3a AMZV aufgeführte Applikationsweg nicht zu oder liegt der Gehalt unterhalb des dort
angegebenen Schwellenwerts, so gilt der betroffene Inhaltsstoff als normaler Hilfsstoff und nicht als Hilfsstoff von besonderem Interesse.
Bei den Schwellenwerten handelt es sich jeweils um die maximale Tagesdosis, sofern nichts anderes angegeben ist (für Erwachsene kann
dabei mit einem Standardkörpergewicht von 70 kg gerechnet werden).
Als Hilfsstoffe gelten alle Inhaltsstoffe eines Arzneimittels, ausser den Wirkstoffen und den Materialien der Verpackung. Dies umfasst
insbesondere auch die Inhaltsstoffe in Überzügen und Kapselhüllen bei festen Darreichungsformen, Trägermaterialien bei Pflastern und
transdermalen Systemen, Säuren und Basen zur pH-Einstellung, Inhaltsstoffe von Drucktinten für Aufdrucke und in Wirkstoffvormischungen
oder -verdünnungen enthaltene Inhaltsstoffe. Nicht als Hilfsstoffe zählen hingegen Rückstände aus dem Produktionsprozess,
Verunreinigungen, Restlösungsmittel und Abbauprodukte. Bei homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln gelten die bei der
Herstellung /Potenzierung verwendeten Arzneiträger und sonstigen Stoffe dann als Hilfsstoffe, wenn sie im Fertigprodukt noch zu
mindestens 1 % enthalten sind. Ansonsten besteht die Deklarationspflicht unabhängig von der enthaltenen Menge.
Hilfsstoffgemische sind grundsätzlich als Einzelstoffe anzugeben. Eine Ausnahme davon stellen zusammengesetzte Geschmacks- und
Duftstoffe (Aromatika) dar, welche pauschal angegeben werden dürfen (z.B. „Himbeeraroma“ oder „Zitrusparfüm“); allfällige darin
enthaltene Hilfsstoffe von besonderem Interesse nach Anh. 3a AMZV müssen jedoch zusätzlich zumindest qualitativ deklariert werden (z.B.
„Zitrusparfüm (enthält Chlorocresol, Citral und Citronellol)“) und auch allenfalls bekannte Hauptbestandteile sollten zusätzlich angegeben
werden.
Für die Bezeichnung der Hilfsstoffe gelten folgende Prioritäten: der internationale Freiname der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
(DCI/INN), die Bezeichnung gemäss der europäischen Pharmakopöe (Ph.Eur.), die Bezeichnung gemäss der Schweizer Pharmakopöe
(Ph.Helv.), die Bezeichnung gemäss anderen Pharmakopöen, international anerkannte Namen (z.B. USAN, BAN, CTFA, etc.), allgemein
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Fachinformation für Humanarzneimittel
anerkannte oder gebräuchliche Kurzbezeichnungen, wissenschaftliche (systematische) Namen. Handelsnamen oder Abkürzungen sollen
dagegen nicht verwendet werden. Die Angabe muss in den Amtssprachen oder in Lateinisch erfolgen.
Für die in Anh. 3a der AMZV aufgeführten Hilfsstoffe von besonderem Interesse soll zusätzlich auch die E-Nummer (aus der Liste der in der
Europäischen Union und in der Schweiz zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe) angegeben werden, sofern eine solche existiert.
Bei Arzneimitteln mit einem Alkoholgehalt von mehr als 100 mg pro Einzeldosis, soll der Alkoholgehalt in Volumen-% angegeben werden.
Auch bei synthetischen Hilfsstoffen ist sofern zutreffend die Salzform und/oder der Hydratzustand zu benennen und bei biologischen
Hilfsstoffen ist das Ausgangsmaterial anzugeben.
Im Kapitel „Hilfsstoffe“ der Rubrik «Zusammensetzung» der Fachinformation sollen keine Unterkapitel wie z.B. „Hilfsstoffe von besonderem
Interesse“ oder „Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung“ erstellt werden.
Negativdeklaration
Negativdeklarationen, wie „lactosefrei“, „enthält kein Gluten“ usw. sind nicht erlaubt. Warnhinweise zu Gluten oder Lactose gemäss Anh. 3a
AMZV sind in der Rubrik «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen» zu ergänzen. Für weitere Informationen zur Negativ- und
Positivdeklaration siehe Swissmedic Journal Publikation 09/2018 "Negativ- und Positivdeklarationen: Neue Praxis Swissmedic".
Energiewert
Allfällige Angaben zum Energiewert sollen unter Zusammensetzung aufgeführt werden. Ein Hinweis betreffend „…g verwertbare
Kohlenhydrate pro Einzeldosis“ soll erst ab einem Gehalt von >5 g pro Einzeldosis aufgeführt werden und er sollte eine
Handlungsanweisung für Diabetiker einschliessen. Wenn der Hinweis auch bei einem geringen Gehalt an verwertbaren Kohlenhydraten
aufgeführt wird, so ist er mit dem Zusatz zu ergänzen, dass das Arzneimittel trotzdem für Diabetiker geeignet ist.
Zahnschonend/Zahnfreundlich
Die Bezeichnung „zahnschonend“ resp. „zahnfreundlich“ muss durch entsprechende Daten belegt werden (siehe WL „Packmittel für
Humanarzneimittel HMV4“).
Stoffe aus gentechnisch veränderten Organismen
Sind in einem Arzneimittel gentechnisch veränderte Organismen an sich als Wirk- oder Hilfsstoff enthalten, muss dies in Anwendung von
Art. 27 Abs. 2 VAM mit dem Hinweis „enthält gentechnisch verändertes X“, „enthält genetisch verändertes X“, „besteht aus gentechnisch
verändertem X“ oder „besteht aus genetisch verändertem X“ deklariert werden. Dabei muss die Art des gentechnisch veränderten
Organismus (GVO) und der gentechnischen Veränderung angegeben werden.
Enthält ein Arzneimittel Wirk- oder Hilfsstoffe, die aus GVO hergestellt werden, muss dies in Anwendung von Art. 27 Abs. 3 VAM in
Verbindung mit Art. 7 VGVL deklariert werden.
Art. 7 Abs. 1 VGVL regelt den zur Kennzeichnung anzuwendenden Hinweis: „aus gentechnisch verändertem X hergestellt“ oder „aus
genetisch verändertem X hergestellt“ (X = Name des gentechnisch veränderten Organismus).
Art. 7 Abs. 4 VGVL bestimmt, dass die Kennzeichnung in Klammer direkt hinter dem betroffenen Stoff anzubringen ist. Eine Kennzeichnung
mit (*) als Fussnote in gleicher Schriftgrösse anschliessend an die Inhaltsstoffdeklaration wird auch akzeptiert.
In Art. 7 Abs. 9 VGVL ist festgehalten, dass kein anderer Hinweis zulässig ist.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind Wirk- bzw. Hilfsstoffe, welche zwar aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen
gewonnen wurden, jedoch von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind und deren Herstellung im
geschlossenen System gemäss Einschliessungsverordnung (ESV; SR 814.912) erfolgte (gemäss Art. 7 Abs. 7bis VGVL). Ebenfalls nicht
betroffen von der GVO-Kennzeichnungspflicht sind Stoffe aus GVO, deren Gehalt bezogen auf den einzelnen Hilfs- bzw. Wirkstoff (nicht auf
die Gesamtmenge des Arzneimittels) ≤ 0.9 % (m/m) beträgt und für welche bestätigt wird, dass geeignete Massnahmen ergriffen wurden,
um das Vorhandensein solchen Materials zu vermeiden (gemäss Art. 7 Abs. 7 VGVL).
TEXT
Darreichungsform und Wirkstoffmenge pro Einheit
In dieser Rubrik sind die Darreichungsform und die Wirkstoffmenge pro Einheit anzugeben. Die Angabe der Wirkstoffmenge muss mit
derjenigen der Rubrik «Dosierung/Anwendung» übereinstimmen.
Die Bezeichnung der Darreichungsform hat nach den „Standard Terms“ der EDQM für Pharmaceutical Dose Forms zu erfolgen. Diese
Angaben müssen mit denjenigen in der Qualitätsdokumentation übereinstimmen.
Für Injektabilia sind Totalmenge des Wirkstoffes pro Behälter, Totalvolumen des Behälters, Konzentration der aktiven Substanz und
Applikationsweg (s.c., i.v., i.m., i.th.) anzugeben. Die Mengen, Volumina und Konzentrationen sollen dabei in international gebräuchlichen
Masseinheiten angegeben werden (z.B. mg, ml und mg/ml). Für Elektrolyte soll die Konzentrationsangabe in mmol erfolgen.
Bei transdermalen Pflastern ist der Gehalt an Wirkstoff pro Pflaster, die mittlere pro Zeit abgegebene Menge und die Grösse der
freisetzenden Oberfläche anzugeben.
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Angaben zum Aussehen der Darreichungsform sind fakultativ, sollen aber, wenn aufgeführt, auch in der Patienteninformation erscheinen.
Wenn eine Tablette teilbar und die Teilbarkeit zur Dosierung notwendig ist, muss dies erwähnt werden. Hat die Tablette eine Bruchrille zur
Teilung zur erleichterten Einnahme, die Teilbarkeit zur Dosierung einer Teildosis ist aber nicht belegt oder hat die Tablette lediglich eine
Zierrille, an welcher sie gar nicht geteilt werden kann, so muss ein entsprechender Hinweis in der Rubrik «Dosierung/Anwendung»
aufgenommen werden (siehe Präzisierungen zur Rubrik «Packungen»).
TEXT
Indikationen/Anwendungsmöglichkeiten
Die Indikation ist konzis zu formulieren und muss durch die Ergebnisse der klinischen Studien belegt sein.
Ist das Arzneimittel in Kombination mit einem anderen Arzneimittel indiziert, so ist der Kombinationspartner als Wirkstoff anzugeben und
nicht als Handelsname, sofern es sich beim Kombinationspartner um ein synthetisch hergestelltes Arzneimittel handelt.
Bei Altersangaben zu Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen muss die untere Altersgrenze klar definiert sein.
(Für Phytoarzneimittel, wenn pharmakologische Eigenschaften aufgezählt werden sollen und kein klinisch kontrollierter
Wirksamkeitsnachweis besteht:)
DIE ENTHALTENEN PFANZLICHEN STOFFE / PFLANZLICHEN ZUBEREITUNGEN werden
traditionsgemäss XY Eigenschaften zugeschrieben.
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS wird traditionsgemäss verwendet bei XY.
(Für Phytoarzneimittel, wenn ein klinisch kontrollierter Wirksamkeitsnachweis besteht, können die Eigenschaften der Pflanzen resp. des
Arzneimittels in folgender Weise erwähnt werden:
DIE ENTHALTENEN PFANZLICHEN STOFFE / PFLANZLICHEN ZUBEREITUNGEN wirkt / wirken
bei XY
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS wirkt bei XY
(Für Komplementärarzneimittel, bei denen das Anwendungsgebiet durch Belege der Therapierichtung festgelegt ist)
(nicht Zutreffendes löschen)
Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS bei/zur/für
XY angewendet werden.
Gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik kann BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS bei/zur/für
XY angewendet werden.
Gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis kann BEZEICHNUNG DES
ARZNEIMITTELS bei/zur/für XY angewendet werden.
Gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler kann BEZEICHNUNG DES
ARZNEIMITTELS bei/zur/für XY angewendet werden.
Nach den Therapieprinzipien der chinesischen Medizin kann BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
bei/zur/für XY angewendet werden.
Nach den Therapieprinzipien der tibetischen Medizin kann BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
bei/zur/für XY angewendet werden.
Nach den Therapieprinzipien der ayurvedischen Medizin kann BEZEICHNUNG DES
ARZNEIMITTELS bei/zur/für XY angewendet werden.
TEXT(Falls zutreffend: Für nach Art. 25 Abs. 2 KPAV zugelassene Arzneimittel)
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Dieser Fixtext ist ausschliesslich für Arzneimittel zu verwenden, die nach Art. 25. Abs. 2 KPAV zugelassen sind. Bei Arzneimitteln, die nach
Art. 25 Abs. 2 KPAV zugelassen sind, ist diese Vorlage nicht zu verwenden und es gilt der Fixtext gemäss Anh. 1a Ziff. 1 Abs. 1 Bst. h
AMZV.
Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild (gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik, gemäss der
anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, gemäss dem biochemischen Therapieprinzip
nach Dr. Schüssler) wird BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS individuell, d.h., auf die Bedürfnisse
des jeweiligen Patienten bzw. der jeweiligen Patientin abgestimmt, angewendet. Eine Angabe, bei
welchen Krankheiten und Beschwerden das vorliegende Arzneimittel angewendet werden kann, ist
daher nicht möglich.
TEXT
Dosierung/Anwendung
An erster Stelle sind in der Rubrik die speziellen Voraussetzungen für die Anwendung aufzuführen (z. B. nur durch spezialisierte
Fachpersonen anzuwenden).
Bei biotechnologischen Arzneimitteln muss am Ende der allgemeinen Einleitung folgender Satz aufgenommen werden: „Um die
Rückverfolgbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sicherzustellen, wird empfohlen, Handelsname und Chargennummer
bei jeder Behandlung zu dokumentieren.“
Hinweise zur Substitution sowie einer exklusiven Geltung der Fach- und Patienteninformation nur für das betreffende Arzneimittel werden
nicht akzeptiert.
Zur Dosierung oder Anwendung sind folgende Angaben zu machen (wo zutreffend und bekannt):
Empfohlene Dosierung für jede Indikation und Applikationsart. Bei mehreren Indikationen mit gleicher Dosierung können diese
zusammengefasst werden. Aufzuführen sind hier weiterhin: Maximale Einzel- und/oder Tagesdosis, Dosierungsintervalle, Therapiedauer,
Dosistitration und entsprechendes Vorgehen, Notwendigkeit einer langsamen Dosisreduktion beim Absetzen und entsprechendes
Vorgehen. Zur Angabe über die Häufigkeit der Verabreichung sind Abkürzungen wie OD, BID nicht erlaubt.
Anweisungen zur korrekten Applikation (z. B. i.v., s.c., i.m.). Hinweise zu Bruch- oder Zierrille. Angaben zum Applikationszeitpunkt, wie z. B.
„nüchtern“, „vor/während/nach der Mahlzeit" (mit Zeitangabe) oder „unabhängig von Mahlzeiten“.
Dosierungsanpassungen:
Aufgrund von Interaktionen
Aufgrund von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Spezielle Dosierungsanweisungen:
Patienten mit Leber- oder Nierenerkrankungen, resp. anderen Grunderkrankungen
Besondere Patientengruppen (z.B. ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, ältere Patienten, Genotyp)
Pädiatrie (immer erforderlich), Angabe zur Dosierungsempfehlungen pro Dosisintervall für jede Alterskategorie und Angaben der unteren
Altersgrenze
TEXT(Falls zutreffend)
Testphase
TEXT(Falls zutreffend)
Dosisanpassung/Titration
TEXT(Falls zutreffend)
Therapieeinleitung
TEXT
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Fachinformation für Humanarzneimittel
(Falls zutreffend)
Erhaltungstherapie
TEXT(Falls zutreffend)
Übliche Dosierung
TEXT(Falls zutreffend: Bei biotechnologischen Arzneimitteln)
Um die Rückverfolgbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sicherzustellen, wird
empfohlen Handelsname und Chargennummer bei jeder Behandlung zu dokumentieren.(Falls zutreffend)
Therapiedauer
TEXT(Falls zutreffend)
Dosisanpassung aufgrund unerwünschter Wirkungen/Interaktionen
TEXT(Falls zutreffend)
Umstellung von einem anderen XYZ-produkt auf Arzneimittel-XYZ
TEXT(Falls zutreffend)
Kombinationstherapie
TEXT(Falls zutreffend)
Spezielle Dosierungsanweisungen
TEXT(Falls zutreffend)
Patienten mit Leberfunktionsstörungen
TEXT(Falls zutreffend)
Patienten mit Nierenfunktionsstörungen
TEXT(Falls zutreffend)
Ältere Patienten
TEXTPädiatrie oder Kinder und Jugendliche (immer erforderlich, falls Angaben nicht bereits bei üblicher Dosierung aufgeführt sind)
(Falls zutreffend)
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Kinder und Jugendliche
TEXT(Falls zutreffend)
Genotyp/Genetische Polymorphismen
TEXT
(Falls zutreffend)
Verspätete Dosisgabe
TEXT(Falls zutreffend)
Verabreichungsschema
TEXT(Falls zutreffend)
Art der Anwendung
TEXT
Kontraindikationen
In dieser Rubrik sind, wo zutreffend und bekannt, folgenden Angaben zu machen:
Hinweis auf Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der Hilfsstoffe gemäss Zusammensetzung.
Situationen, in denen das Arzneimittel nicht verwendet werden darf (in Form von Stichworten z. B.: Leberinsuffizienz, Niereninsuffizienz,
Schwangerschaft/Stillzeit)
TEXT
Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen
Swissmedic kann die Aufnahme besonders hervorgehobener Warnhinweise (z.B. Fettschrift oder Einrahmung) in die
Arzneimittelinformation anordnen, sofern die sichere Anwendung des Arzneimittels dies erfordert (Art. 14a Abs. 4 AMZV).
Die Rubrik ist gemäss Risiko zu strukturieren.
Im Weiteren sind, wo zutreffend und bekannt, folgenden Angaben zu machen:
Angabe von Risikopopulationen, inklusive Erkennungsmerkmale; schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die Notfallinterventionen
erfordern; spezielle Gefahren zu Beginn oder am Ende der Behandlung; klinisch relevante Interaktionen.
Hinweis auf Populationen, die in den klinischen Studien nicht untersucht wurden.
Bei Arzneimitteln mit engem therapeutischem Fenster ist folgender Hinweis aufzunehmen: „Bei Umstellung der Therapie auf eine andere
Darreichungsform und/oder ein anderes Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff ist Vorsicht geboten. Der Patient sollte adäquat kontrolliert
werden.“
Enthält ein Arzneimittel Hilfsstoffe von besonderem Interesse gemäss Anh. 3a der AMZV, so sind die zugehörigen Warnhinweise
aufzuführen. Die zu verwendenden Texte richten sich nach den Vorschlägen im Kommentar zu den betreffenden Hilfsstoffen im Anh. 3a
AMZV oder nach den entsprechenden Textvorgaben für die Patienteninformation im Anh. 3a AMZV. Zusätzliche Hinweise können dabei
auch für andere Rubriken vorgeschrieben werden.
(Falls zutreffend)
TEXT
TEXT(Falls zutreffend: Bei Arzneimittel mit engem therapeutischem Fenster.)
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Bei Umstellung der Therapie auf eine andere Darreichungsform und/oder ein anderes Arzneimittel mit
gleichem Wirkstoff ist Vorsicht geboten. Der Patient sollte adäquat kontrolliert werden.
Interaktionen
Es sind folgenden Angaben zu machen (wo zutreffend und bekannt):
Interaktionen können unterteilt werden in pharmakokinetische und pharmakodynamische Interaktionen und Einflussnahme des
Arzneimittels auf andere Substanzen bzw. Einfluss anderer Substanzen auf das Arzneimittel. Angabe des Mechanismus, der relevanten
Einzelsubstanzen, der Auswirkungen und der erforderlichen Massnahmen.
Interaktionen mit Nahrungs- und Genussmitteln.
Neben beobachteten sind auch theoretisch zu erwartende Interaktionen aufzuführen.
Falls relevant, sind Hinweise auf Gruppeneffekte aufzuführen.
Sofern relevant, sind Hinweise auf fehlende Interaktionsstudien anzubringen.
Bei Interaktionen mit Wirkstoffen, zu denen in der Schweiz kein Arzneimittel zugelassen ist, ist in Klammern aufzuführen „in der Schweiz
nicht zugelassen“.
Es muss klar beschrieben sein, ob es sich um in vivo-, ex vivo- oder in vitro-Daten handelt.
TEXT(Falls zutreffend)
Pharmakokinetische Interaktionen
TEXT(Falls zutreffend)
In-vitro-Studien
TEXT(Falls zutreffend)
In-vivo-Daten
TEXT(Falls zutreffend)
Pharmakodynamische Interaktionen
TEXT(Falls zutreffend)
In-vitro-Studien
TEXT(Falls zutreffend)
In-vivo-Daten
TEXT(Falls zutreffend)
Enzyminduktoren
TEXT(Falls zutreffend)
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Enzyminhibitoren
TEXT(Falls zutreffend)
Andere Interaktionen
TEXT(Falls zutreffend)
Wirkung von BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS auf andere Arzneimittel
TEXT(Falls zutreffend)
Wirkung anderer Arzneimittel auf BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS
TEXT
Schwangerschaft, Stillzeit
Diese Rubrik soll den Medizinal- und Fachpersonen die notwendigen Informationen liefern, um bezüglich einer möglichen Gefährdung des
Ungeborenen oder Neugeborenen beraten zu können, wenn eine Frau
während einer Therapie schwanger werden könnte bzw. eine Schwangerschaft plant
während einer Therapie schwanger geworden ist
während einer Schwangerschaft eine Therapie benötigt, oder
eine Entscheidung bezüglich des Stillens treffen muss.
Es sind dabei, wo bekannt, die folgenden Angaben zu machen:
Konzise Beschreibung der Daten aus präklinischen Reproduktionsstudien, klinischer Erfahrung und/oder epidemiologischen Studien.
Beurteilung des Risikos während der Schwangerschaft, gegliedert nach Trimenon, sowie dem Geburtsvorgang (falls für die letztere Phase
eine Gefährdung vorliegt). Dabei sollen Daten aus tierexperimentellen Studien und klinischer Erfahrung berücksichtigt werden. Das
entsprechende Risiko ist wenn möglich anhand der unten vorgegebenen Textvorschläge zu kommunizieren.
Erforderliche Massnahmen bei unvorhergesehener Exposition.
Empfehlungen für die Verwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter.
Konzentration der Muttersubstanz und allfälliger Metabolite in der Muttermilch, mit entsprechenden Empfehlungen für die Stillperiode.
Angaben zur Beeinflussung der Fertilität gehören in die relevanten Rubriken («Kontraindikationen», «Vorsichtsmassnahmen»,
«Unerwünschte Wirkungen» oder «Eigenschaften/Wirkungen»). Detaillierte Angaben zu den tierexperimentellen Reproduktionsstudien
(Bsp. zu Spezies, Dosen) sind in der Rubrik «Präklinische Daten» aufzuführen.
(Falls zutreffend)
Schwangerschaft
(Falls zutreffend)
Bei Anwendung während der Schwangerschaft treten möglicherweise schwere kongenitale
Missbildungen auf oder sind aufgetreten.
Das Arzneimittel ist bei schwangeren Frauen kontraindiziert (siehe Rubrik Kontraindikationen), im
gebärfähigen Alter sollten falls eine Behandlung nicht vermeidbar ist, oder nicht verschoben werden
kann, während der Behandlung und bis zu x Wochen danach eine zuverlässige Verhütungsmethode
anwenden.
(Falls zutreffend)
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Das Arzneimittel hat schädliche pharmakologische Wirkungen auf die Schwangerschaft und/oder den
Föten bzw. das Neugeborenen.
Während der Schwangerschaft darf das Arzneimittel nicht verabreicht werden, es sei denn dies ist
eindeutig erforderlich (die Umstände sollten angegeben werden).
(Falls zutreffend)
Es gibt keine hinreichenden Daten zur Anwendung bei Schwangeren.
In tierexperimentelle Studien fand sich eine Reproduktionstoxizität (nähere Angaben unter dem
Kapitel „Präklinische Daten“).
Es liegen keine hinreichenden tierexperimentellen Studien zur Auswirkung auf Schwangerschaft,
Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und /oder die postnatale Entwicklung vor. Das
potentielle Risiko für den Menschen ist nicht bekannt.
Während der Schwangerschaft darf das Arzneimittel nicht verabreicht werden, es sei denn dies ist
eindeutig erforderlich (die Umstände sollten angegeben werden).
(Falls zutreffend)
Es liegen keine klinischen Daten mit Anwendung bei Schwangeren vor.
Tierexperimentelle Studien zeigten keine direkte oder indirekte Toxizität mit Auswirkung auf
Schwangerschaft, Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und/oder die postnatale
Entwicklung.
(Oder)
Es liegen keine hinreichenden tierexperimentellen Studien zur Auswirkung auf Schwangerschaft,
Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und/oder die postnatale Entwicklung vor. Das
potentielle Risiko für den Menschen ist nicht bekannt.
Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.
(Falls zutreffend)
Daten bei n (einer begrenzten Anzahl) von exponierten Schwangeren zeigten keine unerwünschten
Wirkungen auf die Schwangerschaft oder die Gesundheit des Föten oder Neugeborenen.
Erfahrungen aus epidemiologischen Studien sind nicht vorhanden. In tierexperimentellen Studien
zeigte sich eine Reproduktionstoxizität (Details).
(Oder)
Es liegen keine hinreichenden tierexperimentellen Studien zur Auswirkung auf Schwangerschaft,
Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und/oder die postnatale Entwicklung vor. Das
potentielle Risiko für den Menschen ist nicht bekannt.
Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.
(Falls zutreffend)
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Daten bei n (einer begrenzten Anzahl) von exponierten Schwangeren zeigten keine unerwünschten
Wirkungen auf die Schwangerschaft oder die Gesundheit des Föten oder Neugeborenen.
Erfahrungen aus epidemiologischen Studien sind nicht vorhanden.
Tierexperimentelle Studien zeigten keine direkte oder indirekte Toxizität mit Auswirkung auf
Schwangerschaft, Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und/oder die postnatale
Entwicklung.
Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.
(Falls zutreffend)
Daten bei n (einer grossen Anzahl) von exponierten Schwangeren zeigten keine unerwünschten
Wirkungen auf die Schwangerschaft oder die Gesundheit des Föten oder Neugeborenen.
Erfahrungen aus epidemiologischen Studien sind nicht vorhanden.
Bei der Anwendung in der Schwangerschaft ist Vorsicht geboten.
(Falls zutreffend)
Daten aus guten epidemiologischen Studien geben keinen Anhalt für unerwünschte Wirkungen auf
die Schwangerschaft oder Gesundheit des Föten/Neugeborenen.
Das Arzneimittel kann während der Schwangerschaft angewendet werden.
(Falls zutreffend)
TEXT(Falls zutreffend)
Erstes Trimenon
TEXT
(Falls zutreffend)
Zweites Trimenon
TEXT(Falls zutreffend)
Drittes Trimenon
TEXT(Falls zutreffend)
Stillzeit
TEXT(Falls zutreffend)
Fertilität
TEXT
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit und auf das Bedienen von Maschinen
Ist ein Einfluss vorhanden, muss dieser beschrieben werden, und es sind entsprechend weitere spezifische Warnhinweise und
Vorsichtsmassnahmen aufzunehmen. Treten unter der Anwendung eines Arzneimittels unerwünschte Wirkungen wie z.B. Schwindel,
Kopfschmerzen und Übelkeit auf, muss in dieser Rubrik immer auch ein entsprechender Hinweis angebracht werden.
Abhängig von der Sachlage ist einer der folgenden Texte zu verwenden:
(Falls zutreffend)
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS hat keinen (alternativ: einen vernachlässigbaren) Einfluss auf
die Fahrtüchtigkeit oder die Fähigkeit, Maschinen zu bedienen.(Falls zutreffend)
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS hat einen geringen (alternativ: mässigen) Einfluss auf die
Fahrtüchtigkeit oder die Fähigkeit, Maschinen zu bedienen.(Falls zutreffend)
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS hat einen ausgeprägten Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit oder
die Fähigkeit, Maschinen zu bedienen.(Falls zutreffend)
Es wurden keine entsprechenden Studien durchgeführt.(Falls zutreffend)
TEXT(Falls zutreffend: „Nicht zutreffend“ ist nur in Fällen zulässig, in denen das Führen von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen
ausgeschlossen werden kann)
Nicht zutreffend.
Unerwünschte Wirkungen
Einleitend sind folgende Punkte aufzuführen:
Das Profil der unerwünschten Wirkungen des Arzneimittels ist allgemein zu beschreiben.
Sehr häufige (mit Prozentangabe) und besonders schwerwiegende unerwünschte Wirkungen sind aufzuführen.
Hinweise auf mögliche Klasseneffekte oder theoretisch mögliche, aber bisher noch nicht beobachtete unerwünschte Arzneimittelwirkungen
sind aufzuführen.
Unterschiedliche Profile in verschiedenen Anwendungsgebieten sind aufzuführen, wenn dies für den Anwender relevant ist. Insbesondere
kann dies sinnvoll sein, wenn sehr unterschiedliche Dosen verwendet werden.
Abweichende Profile in verschiedenen Altersgruppen sind hier aufzuführen.
Allgemeine Bemerkungen wie z.B. „gut verträglich“, „sind in der Regel selten“, „der kausale Zusammenhang ist unklar“ sind nicht gestattet.
Im Anschluss an den allgemeinen Beschrieb sollen die unerwünschten Arzneimittelwirkungen (sowohl aus klinischen Studien wie auch aus
Daten nach Markteinführung), geordnet nach der international vereinbarten Ordnung der Systemorganklassen (System Organ Class; SOC)
gemäss „Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung (MedDRA®)“ und nach absteigender Häufigkeit
aufgeführt werden. In dieser Auflistung der unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind alle verfügbaren Daten zu berücksichtigen (klinische
und epidemiologische Studien, Postmarketing Surveillance (PMS)-Daten etc.).
Systemorganklassen ohne Inhalt sind nicht aufzuführen. Der Untertitel „Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort“
kann bei Injektionslösungen/Infusionen aufgeteilt werden.
Bei oraler Medikation kann „Beschwerde am Verabreichungsort“ entfallen. Bei topischer Applikation sind die Beschwerden am
Verabreichungsort beim entsprechenden Organsystem zuzuordnen, z.B. Haut bei Dermatika und Respirationstrakt bei Anti-Asthmatika.
Laborwerte sollten nicht unter „Untersuchungen“, sondern bei den entsprechenden Systemorganklassen aufgeführt werden.
Bei Kombinationsarzneimitteln sind die unter der Behandlung mit dieser Kombination sowie alle mit den einzelnen Substanzen
beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen (in der höchsten beobachteten Häufigkeit) darzustellen. Es müssen alle
unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die zumindest in „möglichem“ Kausalzusammenhang („possibly related“) mit der Behandlung
stehen, aufgeführt werden, das heisst immer dann, wenn ein Kausalzusammenhang nicht klar ausgeschlossen werden kann. Sehr häufige
unerwünschte Wirkungen müssen mit Prozentangabe versehen sein.
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Die Häufigkeit ist wie folgt anzugeben:
„sehr häufig“ (≥1/10)
„häufig“ (≥1/100, <1/10)
„gelegentlich“ (≥1/1000, <1/100)
„selten“ (≥1/10‘000, <1/1000)
„sehr selten“ (<1/10‘000)
Die Häufigkeitsangaben aus klinischen Studien werden durch Daten des PMS nach Markteinführung nicht aufgehoben. PMS Angaben sind
nur anzuführen, wenn entsprechende unerwünschte Arzneimittelwirkungen nicht schon gelistet sind. Diese sind meist in der Häufigkeit sehr
selten angesiedelt. Sind bei einer sehr grossen Datenbasis (ca. >1‘000‘000 behandelte Patienten) nur wenige (1-5) Fälle einer spezifischen,
gut dokumentierten unerwünschten Arzneimittelwirkung beobachtet worden, so kann statt des Begriffs „sehr selten“ auch der Begriff
„Einzelfälle“ aufgeführt werden. Bezeichnungen wie "unbekannt" sind möglichst zu vermeiden.
Für die Auflistung ist eine Darstellung in Textform zu wählen.
In begründeten Fällen können unerwünschte Wirkungen im Vergleich zu Placebo oder zum in klinischen Studien verwendeten
Vergleichsarzneimittel (Nennung nur als Wirkstoff) aufgeführt werden.
Besonders schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen können zusätzlich detailliert beschrieben werden; dies aber nur, wenn sie
nicht schon im ersten Abschnitt der Rubrik «Unerwünschte Wirkungen» oder Rubrik «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen» aufgeführt
sind. Dies soll dem besseren Verständnis dieser unerwünschten Wirkung und zur Abgrenzung gegen vergleichbare Symptome dienen. Eine
Mehrfachbeschreibung ist nur in begründeten Fällen zulässig.
Ein Abschnitt „Unerwünschte Wirkungen nach Markteinführung“ ist nur sinnvoll, wenn wesentliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen
nach der Markteinführung auftraten, die auf Grund der geringen untersuchten Fallzahl in den klinischen Studien nicht beobachtet wurden.
Diese müssen aber zusätzlich in der vorgenannten Liste aufgeführt werden. In der Rubrik «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»
können sie detailliert beschrieben werden.
TEXT(Falls zutreffend)
Unerwünschte Wirkungen nach Markteinführung
TEXT(Falls zutreffend)
Beschreibung ausgewählter Nebenwirkungen
TEXT
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie
ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels.
Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder
schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System)
anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.
Überdosierung
Es sind die folgenden Angaben zu machen:
Falls zutreffend, folgenden Text verwenden: „Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.".
Wenn vorhanden, können Erfahrungen mit sehr hohen Dosierungen aus Phase I Studien beschrieben werden.
Sofern bekannt, sollen Symptome der Überdosierung, sowie wichtige Verhaltensempfehlungen, wie die unspezifische und/oder spezifische
Therapie bei akuten und chronischen Vergiftungen (inkl. nähere Angaben zum Antidot) aufgeführt werden.
(Falls zutreffend)
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.(Falls zutreffend)
TEXT
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Fachinformation für Humanarzneimittel
(Falls zutreffend)
Anzeichen und Symptome
TEXT(Falls zutreffend)
Behandlung
TEXT
Eigenschaften/Wirkungen
Kurze Darstellung der Wirkung bzw. des Wirkmechanismus, welche auf den eingereichten Studiendaten basiert. Die Rubrik soll wie folgt
gegliedert werden (wo zutreffend und bekannt; ggf. streichen oder ergänzen):
ATC-Code
TEXT(Falls zutreffend)
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS ist ein Biosimilar.
Wirkungsmechanismus
Die Angaben über die Eigenschaften des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination müssen konzis und belegt sein. Der Wirkmechanismus
ist zu beschreiben. Werbeaussagen und Vergleiche zu anderen Wirkstoffen sind zu unterlassen.
(Für Phytoarzneimittel mit traditionellen Verwendung und Komplementärarzneimittel, bei denen das Anwendungsgebiet durch Belege der
Therapierichtung festgelegt ist)
Die Anwendung dieses Arzneimittels im genannten Anwendungsgebiet beruht ausschliesslich aufFür Phytoarzneimittel mit traditioneller Verwendung:
der traditionellen Verwendung.Für homöopathische Arzneimittel:
den Prinzipien einer homöopathischen Therapierichtung.Für anthroposophische Arzneimittel:
den Prinzipien der anthroposophischen Menschen- und Naturkenntnis.Für asiatische Arzneimittel:
dem Verständnis der chinesischen Medizin / dem Verständnis der ayurvedischen Medizin / dem
Verständnis der tibetischen Medizin.
TEXT
Pharmakodynamik
Die Angaben über die Eigenschaften des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination müssen konzis und belegt sein. Der Wirkmechanismus
ist zu beschreiben. Es sind nur pharmakodynamische Wirkungen zu beschreiben, die für die Indikationen relevant oder zum Verständnis
von unerwünschten Wirkungen wichtig sind. Es ist deutlich zwischen experimentellen Befunden und nachgewiesenen therapeutischen
Wirkungen beim Menschen zu unterscheiden.
Werbeaussagen und Vergleiche zu anderen Wirkstoffen sind zu unterlassen.
TEXT(Falls zutreffend)
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Atypisches Ansprechen
TEXT
Klinische Wirksamkeit
Hier sind die wesentlichen Daten aus den zum Beleg der Wirksamkeit vorgelegten klinischen Studien zu erwähnen (z.B. Charakteristik der
Patientenpopulation, Effektgrösse, Statistik). Daten aus Studien für nicht-genehmigte Indikationen dürfen nicht aufgeführt werden. Der Text
sollte konzis sein, nur klinisch relevante Aussagen enthalten und auf die für den verschreibende/n Arzt/Ärztin wichtigen Informationen
konzentriert sein. Die Angaben zur Wirksamkeit beziehen sich auf den Primärendpunkt. Wenn relevant können dazu Details erwähnt
werden.
Sekundäre Endpunkte, wenn überhaupt relevant, sind ohne detaillierte Daten zu beschreiben. Tabellen und Graphiken sind im Allgemeinen
zu vermeiden, werden aber in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. Angaben zu vergleichbaren Studien sollen nur in
zusammengefasster Form erfolgen. Sätze wie beispielsweise „XY wurde gut toleriert und war von ausgezeichneter Wirksamkeit“ sind
generell zu streichen. Werbeaussagen werden nicht akzeptiert.
TEXT(Falls zutreffend)
Sicherheit und Wirksamkeit bei älteren Patienten
TEXT(Falls zutreffend)
Sicherheit und Wirksamkeit bei pädiatrischen Patienten
Gegebenenfalls die Genehmigung der Swissmedic, wonach die Gesuchstellerin von der Pflicht, Ergebnisse aus Studien in einer oder
mehreren pädiatrischen Altersklassen oder für eine oder mehrere Indikationen einzureichen, freigestellt ist oder einige oder alle
Massnahmen aus dem pädiatrischen Prüfkonzept zu einem späteren Zeitpunkt einleiten oder abschliessen kann.
TEXT(Falls zutreffend)
Langzeitdaten
TEXT(Falls zutreffend)
Befristete Zulassung
Gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass das Arzneimittel befristet und unter besonderen Auflagen zugelassen wurde.
TEXT(Falls zutreffend)
Weitere Informationen
TEXT
Pharmakokinetik
Hier sollen allgemeine Informationen zu Prodrug, Racemat, aktiven Metaboliten, Löslichkeit etc. gegeben werden. Wenn möglich, sind
Angaben zur Linearität/Nichtlinearität und zu pharmakokinetisch-pharmakodynamischen Zusammenhängen zu machen. Aufzuführen sind
jedoch nur die für die empfohlene Dosis und Applikationsart relevanten Daten.
Die Rubrik soll in die folgenden Abschnitte gegliedert werden (wo zutreffend und bekannt):
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Absorption
Komplette oder unvollständige Absorption, absolute und/oder relative Bioverfügbarkeit, First-Pass-Effekt, Tmax, Nahrungseinfluss, bei
lokaler Applikation systemische Bioverfügbarkeit
TEXT
Distribution
Plasmaproteinbindung, Verteilungsvolumen, Gewebs- und Plasmakonzentrationen, Blut-Liquorschranke
TEXT
Metabolismus
Grad der Metabolisierung, Metabolite und verantwortliche Enzymsysteme (z.B. CYP450 Isoenzyme, in vitro-Daten, ggf. in vivo Studien)
TEXT
Elimination
Eliminationshalbwertszeit, Clearance, renal und extrarenal eliminierter Anteil in Prozent der verabreichten Dosis, Elimination der
Muttersubstanz und der Metabolite (wenn relevant)
TEXT(Falls zutreffend)
Linearität/Nicht Linearität
TEXT(Falls zutreffend)
Kinetik spezieller Patientengruppen
Pharmakokinetik zu besonderen klinischen Situationen wie Alter (Kinder und ältere Patienten), Geschlecht, genetische Polymorphismen,
Leber- oder Niereninsuffizienz (mit Angabe des Schweregrades), Raucherstatus etc. Pharmakokinetische Daten in pädiatrischen
Populationen sind unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen aufzuführen.
Dabei sind die folgenden Altersgruppen zu berücksichtigen:
Frühgeborene: <36. SS-Woche
Neugeborene: 0 - 27 Tage
Kleinkinder: 28 Tage – 23 Monate
Kinder: 2 – 11 Jahre
Jugendliche: 12 – 18 Jahre
TEXT(Falls zutreffend)
Leberfunktionsstörungen
TEXT(Falls zutreffend)
Nierenfunktionsstörungen
TEXT(Falls zutreffend)
Ältere Patienten
TEXT
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Fachinformation für Humanarzneimittel
(Falls zutreffend)
Kinder und Jugendliche
TEXT(Falls zutreffend)
Genetische Polymorphismen
TEXT
Präklinische Daten
In dieser Rubrik sind sicherheitsrelevante präklinische Daten aufzuführen. Diese beinhalten Untersuchungen zur Sicherheitspharmakologie,
Langzeittoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität, Reproduktionstoxizität sowie ggf. Toxizitätsprüfungen mit juvenilen Tieren. Dabei sind u.a.
Spezies Behandlungsdauer. sowie die relevanten Befunde, Zielorgane und der Sicherheitsabstand (auf Basis der Exposition) aufzuführen.
Als relevante Befunde werden Beobachtungen eingestuft, die in den klinischen Studien nicht beobachtet wurden resp. werden konnten, und
für den Menschen eine Rolle spielen könnten.
Wurden keine relevanten Befunde in nicht klinischen Studien beobachtet, sind die Prüfungen trotzdem zu erwähnen. Alternativ kann auch
der folgende Textbaustein eingesetzt werden: „Basierend auf den konventionellen Studien zur Sicherheitspharmakologie, Toxizität bei
wiederholter Gabe, Reproduktions- sowie prä- und postnataler Entwicklungstoxizität lassen die präklinischen Daten keine besonderen
Gefahren für den Menschen erkennen.“
Wenn keine regulatorischen präklinischen Studien und Daten in Gebieten der Mutagenität, Kanzerogenität und Reproduktionstoxizität
vorliegen, ist dies entsprechend anzugeben, da in der Regel keine Daten aus kontrollierten klinischen Studien vorliegen.
Das Fehlen eigener Untersuchungen bedeutet nicht, dass auf die Angabe von präklinischen Daten verzichtet werden kann, wenn solche
aus anderen Quellen erhältlich und für die Risikoevaluation von Bedeutung sind. Es sind jedoch keine klinischen Daten zu beschreiben,
auch nicht, wenn diese als Substitut für nicht durchgeführte präklinische Daten dienen. Wenn eine topische Formulierung präklinisch nicht
untersucht wurde, soll folgender Textbaustein eingefügt werden: „Es sind keine für die Anwendung sicherheitsrelevanten
präparatespezifischen Daten bekannt.“
Bei fixen Kombinationen sind sowohl Angaben zu den einzelnen Wirkstoffen einzubringen, als auch die relevanten Untersuchungen mit der
Kombination selbst aufzuführen.
In diesem Kapitel beschriebene sicherheitsrelevante Risiken sind in den entsprechenden Rubriken zu reflektieren (Bsp.
«Kontraindikationen», «Unerwünschte Wirkungen»).
TEXT(Falls zutreffend)
Sicherheitspharmakologie
TEXT(Falls zutreffend)
Langzeittoxizität (bzw. Toxizität bei wiederholter Verabreichung)
TEXT(Falls zutreffend)
Mutagenität
TEXT(Falls zutreffend)
Karzinogenität
TEXT
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Fachinformation für Humanarzneimittel
(Falls zutreffend)
Reproduktionstoxizität
TEXT(Falls zutreffend)
Weitere Daten (Lokale Toxizität, Phototoxizität, Immunotoxizität)
TEXT
Sonstige Hinweise
Diese Rubrik soll in die folgenden Abschnitte gegliedert werden. Untertitel wie „Inkompatibilitäten“ und „Beeinflussung diagnostischer
Methoden“ können, wenn nicht relevant, entfallen:
(Falls zutreffend)
Inkompatibilitäten
Physikalische oder chemische Unverträglichkeiten. Je nach Sachlage ist eines der folgenden Textelemente aufzuführen:
(Falls zutreffend)
Nicht zutreffend.(Falls zutreffend)
Da keine Verträglichkeitsstudien durchgeführt wurden, darf das Arzneimittel nicht mit anderen
Arzneimitteln gemischt werden.(Falls zutreffend)
Das Arzneimittel darf nur mit den unter Hinweise für die Handhabung aufgeführten Arzneimitteln
gemischt werden.(Falls zutreffend)
TEXT(Falls zutreffend)
Beeinflussung diagnostischer Methoden
TEXT
Haltbarkeit
Zur Angabe der Haltbarkeit wird auf das Verfalldatum, welches auf den Packmitteln angebracht sein muss, verwiesen. Dazu soll folgende
Angabe gemacht werden:
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet
werden.(Falls zutreffend)
TEXT(Falls zutreffend)
Haltbarkeit nach Anbruch
Besondere Angaben zur Haltbarkeit nach Anbruch, der Aufbrauchfrist für (frisch) zubereitete Arzneimittel oder die Haltbarkeit nach
Rekonstitution müssen zusätzlich separat aufgeführt werden.
(Falls zutreffend)
Nach dem Öffnen/Anbruch XY Monate/Tage haltbar.
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Besondere Angaben für Parenteralia
(Falls zutreffend)
Die Zubereitung enthält kein Konservierungsmittel. Chemische und physikalische in-use Stabilität
wurde für XY Stunden / XY Tage bei XY °C gezeigt. Aus mikrobiologischen Gründen ist die
gebrauchsfertige Zubereitung unmittelbar nach Anbruch zu verwenden.(Falls zutreffend)
Die verdünnte/rekonstituierte Injektions- oder Infusionszubereitung ist nicht konserviert. Chemische
und physikalische in-use Stabilität wurde für XY Stunden / XY Tage bei XY °C gezeigt. Aus
mikrobiologischen Gründen sollte die gebrauchsfertige Zubereitung unmittelbar nach
Verdünnung/Rekonstitution verwendet werden. Falls dies nicht möglich ist, liegen Aufbrauchsfristen
und Lagerbedingungen in der Verantwortung des Anwenders und sollten normalerweise nicht länger
als 24 Std. bei 2 - 8°C betragen, ausser wenn die Verdünnung/Rekonstitution unter kontrollierten und
validierten aseptischen Bedingungen erfolgte.(Falls zutreffend)
Chemische und physikalische in-use Stabilität wurde für XY Stunden / XY Tage bei XY °C gezeigt.
Aus mikrobiologischen Gründen ist die gebrauchsfertige Zubereitung innerhalb von XY (≤ 28) Tagen
bei XY °C nach Anbruch/Verdünnung/Rekonstitution zu verwenden. Jede Restmenge soll nach XY (≤
28) Tagen verworfen werden.(Falls zutreffend)
TEXT
Besondere Lagerungshinweise
Der Text muss in jedem Fall den Kinderwarnhinweis enthalten (z.B. „Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.“).
Der Lagerungshinweis stützt sich auf präparatespezifische Stabilitätsdaten. Je nach Sachlage sind die nachfolgenden Textelemente
anzubringen. Der Lagerungshinweis muss in der Fach- und Patienteninformation sowie in Packmitteltexten übereinstimmen.
TEXT(Falls zutreffend)
Nicht über 25°C (resp. 30°C) lagern.(Falls zutreffend)
Bei Raumtemperatur (15-25°C) lagern.(Falls zutreffend)
Bei 15-30°C lagern.(Falls zutreffend)
Im Kühlschrank (2-8°C) lagern.(Falls zutreffend)
Tiefgekühlt (unterhalb von -15°C) lagern.(Falls zutreffend)
Nicht im Kühlschrank lagern.(Falls zutreffend)
Nicht einfrieren.(Falls zutreffend)
In der Originalverpackung aufbewahren.
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Fachinformation für Humanarzneimittel
(Falls zutreffend)
Den Behälter fest verschlossen halten.(Falls zutreffend)
Den Behälter im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht (und/oder Feuchtigkeit) zu schützen.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.(Falls zutreffend)
Hinweise für die Handhabung
Beispielsweise Angaben zur korrekten Zubereitung von Arzneimitteln, insbesondere zur parenteralen Verabreichung (Verdünnung, Solvens,
Applikationsart); bei Onkologika Hinweis auf Richtlinien für Zytostatika und Massnahmen bei Paravasaten (falls nicht unter «Warnhinweise
und Vorsichtsmassnahmen» aufgeführt)
Falls die Handhabung des Arzneimittels eine lange, ausführliche Beschreibung bzw. eine Gebrauchsanweisung erfordert (z. B. mit Bildern)
kann diese Beschreibung am Ende der Fachinformation, nach der letzten Rubrik aufgenommen werden. Unter Rubrik «Sonstige Hinweise»
soll darauf verwiesen werden. Ziel dieser Gebrauchsanweisung ist die korrekte Handhabung des Arzneimittels. Hinweise, welche bereits in
anderen Rubriken erwähnt sind (z.B.: Dosierungsempfehlungen, Warnhinweise, unerwünschte Wirkungen, Lagerungshinweise), dürfen
darin nicht aufgenommen werden.
TEXT
Zulassungsnummer
Zulassungsnummer, „Swissmedic“ in Klammern
TEXT
Packungen
Auflisten der pro Dosisstärke zugelassenen Packungsgrössen (inkl. Angabe der Abgabekategorie).
Sind einzelne Packungen nicht im Handel, kann in Eigenverantwortung in Klammer hinter der/den jeweiligen Packung/en der Hinweis
„zurzeit nicht im Handel“ aufgeführt werden.
Zusatz „mit Bruchkerbe/-rille“: Ist die Teilbarkeit der Tablette zur Dosierung einer Teildosis nicht belegt, die Tablette kann aber geteilt
werden, so muss in der Rubrik «Dosierung/Anwendung» ein Hinweis aufgenommen werden, dass die Tablette an der Bruchrille nur zur
erleichterten Einnahme geteilt werden darf, nicht aber zur Dosierung einer Teildosis.
Zusatz „teilbar“ oder „mit Bruchkerbe/-rille, teilbar“: Dieser Zusatz darf nur dann aufgeführt werden, wenn auch die Teilbarkeit der Tablette
zur Dosierung einer Teildosis in der Dokumentation zur Qualität belegt ist. Es muss kein weiterer Hinweis aufgenommen werden.
Zusatz „Zierrille/-kerbe“: Kann die Tablette nicht geteilt werden, ist aber mit einer (nicht funktionalen) Rille oder Kerbe versehen, soll der
Zusatz „mit Zierrille/-kerbe“ verwendet werden. Ein Hinweis, dass die Tablette an der Zierrille nicht geteilt werden darf, ist in der Rubrik
«Dosierung/Anwendung» aufzuführen.
Beigepackte Medizinprodukte (Applikationshilfen, Alkoholtupfer etc.) sind hier aufzulisten.
TEXT
Zulassungsinhaberin
Angabe der Firma (mit Sitz gemäss Handelsregisterauszug).
Die Angabe der Herstellerfirma ist fakultativ. Wird sie aufgeführt, hat dies im Anschluss an die „Zulassungsinhaberin“ unter dem separaten
Titel „Herstellerin“ zu erfolgen. Wenn alle Herstellungsschritte (inkl. Qualitätskontrollen) von derselben Firma ausgeführt werden, kann diese
als Herstellerin aufgeführt werden. Finden die Herstellungsschritte durch verschiedene Firmen statt, so darf nur diejenige Firma als
Herstellerin angegeben werden, welche das Chargenzertifikat ausstellt.
NAME DER FIRMA, ORT(Falls zutreffend)
Herstellerin
Angabe der Firma (mit Sitz gemäss Handelsregisterauszug).
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Fachinformation für Humanarzneimittel
Die Angabe der Herstellerfirma ist fakultativ. Wird sie aufgeführt, hat dies im Anschluss an die „Zulassungsinhaberin“ unter dem separaten
Titel „Herstellerin“ zu erfolgen. Wenn alle Herstellungsschritte (inkl. Qualitätskontrollen) von derselben Firma ausgeführt werden, kann diese
als Herstellerin aufgeführt werden. Finden die Herstellungsschritte durch verschiedene Firmen statt, so darf nur diejenige Firma als
Herstellerin angegeben werden, welche das Chargenzertifikat ausstellt.
NAME DER FIRMA, ORT
Stand der Information
Das Datum „Stand der Information“ wird bei der Überprüfung der Texte durch Swissmedic eingefügt und entspricht somit dem Datum der
Textprüfung und nicht dem Datum der Textgenehmigung.
MONAT JAHR(Fakultativ)
Revisions-Historie
Diese Revisions-Historie soll eine bessere Übersicht über die Versionen der Fachinformationen ermöglichen. Die Nutzung der Tabelle ist
fakultativ. Die Darstellung der Tabelle kann von der Zulassungsinhaberin angepasst werden. Diese Tabelle wird nicht publiziert.
Gesuchs ID Meilenstein Erstellt am Änderung Kürzel
TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
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TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
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TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
TEXT TEXT DATUM TEXT TEXT
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