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Fachtag „Fragen der Abgrenzung und Schnittstellen der Hilfen nach §§ §§ §§ §§ 53/54 und §§ §§ §§ §§ 67/68 SGB Potsdam 23.02.2017

Fachtag „Fragen der Abgrenzung und Schnittstellen der ... · Gesamtplanung §§67/68 SGB XII 2. Was erwartet Sie zu diesem Thema: 1. gesetzliche Regelungen 1.1 Regelungen zum Gesamtplan

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Fachtag „Fragen der Abgrenzung und Schnittstellen der Hilfen nach §§§§§§§§ 53/54 und §§§§§§§§ 67/68

SGB

Potsdam 23.02.2017

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Thema: Hilfe- Plan-Prozesse und

Gesamtplanung §§§§§§§§67/68 SGB XII

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Was erwartet Sie zu diesem Thema:

1. gesetzliche Regelungen1.1 Regelungen zum Gesamtplan1.2.Bespiele aus Hamburg

2. Der Hilfeplanprozess

3. Hilfeplanprozesse in der LHP

4. Klienten und Beratungsprozesse

5. Hinweise aus dem Vortrag von Gerald Hüther zur Potentialentfaltung

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1. Gesetzliche Regelungen

§ 67 LeistungsberechtigtePersonen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialenSchwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1

vor.§ 68 Umfang der Leistungen(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen , die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten , insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.

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1.2 Regelungen zum Gesamtplan- DVO§ 69

(1) Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel , die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen , die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern……. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Hilfesuchende verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken.

(3) Bei der Ermittlung und Feststellung des Hilfebedarfs sowie bei der Erstellung und Fortschreibung eines Gesamtplanes sollen die Hilfesuchenden unter Berücksichtigung der vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten beteiligt werden. Wird ein Gesamtplan erstellt, sind der ermittelte Bedarf und die dem Bedarf entsprechenden Maßnahmen der Hilfe zu benennen und anzugeben, in welchem Verhältnis zueinander sie verwirklicht werden sollen. Dabei ist der verbundene Einsatz der unterschiedlichen Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach anderen Leistungsgesetzenanzustreben. Soweit es erforderlich ist, wirkt der Träger der Sozialhilfe mit anderenam Einzelfall Beteiligten zusammen; bei Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Zusammenwirken mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich.

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1.3 Gesamtplan

Wird ein Gesamtplan erstellt, sind der ermittelte Bedarf und die den Bedarf entsprechenden Maßnahmen der Hilfe zu benennen und anzugeben in welchem Verhältnis zueinander sie verwirklicht werden sollen. Dabei ist der verbundene Einsatz unterschiedlicher Hilfen ..anzustreben.

Gesamtplan und Maßnahmen sind zu überprüfen, sobald Umstände die Annahme rechtsfertigen, dass die Hilfe nicht oder nicht mehr zielgerichtet ausgestaltet ist oder Hilfesuchende

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Gesamtplan (theoretisch) vorgesehen für mehrfache Problemlagen-besondere Soziale Schwierigkeiten und Alkohol-

und/oder psychische Erkrankungen-besondere soziale Schwierigkeiten bei jungen Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr-besondere soziale Schwierigkeiten bei älteren und/oder pflegebedürftigen

Es gibt bei mehrfachen Problemlagen keinen Vorrang oder Nachrang der Bedarfe. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor, wenn sie den konkreten Bedarf aus §§67 auch tatsächlich decken

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Bedarfe Leistungen

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Täglicher Lebens-bedarf

Dach über dem Kopf

Bedarfe nicht Leistungen

Besondere Lebensverhältnisse

verbunden mit sozialen schwierigkeiten

Erziehungsbedarf bei

Kindern und Jugendlichen

Bedarf bei Sucht und

Behinderung

Pflegerischer Bedarf

Hilfe nach SGB II/XII

Ordnungs

recht

LeistungenHilfen nach §§ 67-69

SGB XII

Jugendhilfe nach SGB VIII

Eingliede-rungshilfe

Hilfe zur Pflege

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Beispiel Gesamtplan Hamburgaus AA zur Umsetzung des §§ 67/69 SGB XIIEin Gesamtplan wird erstellt, wenn

-planvolles abgestimmtes Handeln mehrerer Stellen über einen längeren Zeitraum notwendig ist-vor Beginn der Maßnahme den Bedarf feststellen-alle Betroffenen beteiligen-Einbeziehung Jugendhilfeträger nach Ermessen-Instrument zur Dokumentation des bestehenden Hilfebedarfs-dient der Koordinierung -dient der Prüfung der Zielerreichung-Standardisierter Gesamtplan darin gibt es 9 Bereiche und pro Bereich wird ein Ziel, die Leistungen zur Zielerreichung erforderlich sind, sowie der Leistungserbringer und der Zeitraum benannt

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Einschätzungen aus der Praxis zum Gesamtplan

Im Land Brandenburg Anwendung in welcher Kommune?---In der Landeshauptstadt Potsdam wird ein Gesamtplan bisher nicht angewendet, weil:-Gewährung paralleler Hilfen i.d.R. wegen der Vorrangfestlegung nicht bewilligt wird-passgenaue Angebote fehlen, die Multiproblemlagen bedienen könnten-Klienten teilweise mit zu vielen Helfern/Hilfen überfordert sind-Eingliederungshilfe von Klienten abgelehnt wird, weil Eltern oder erwachsenen Kinder zu den Kosten herangezogen werden

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2- Der HilfeplanprozessDer Beginn des Prozesses bestimmt den Prozess..

Was ist hilfreich?Stabile BezugspersonenEntscheidend Erstkontakt

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Bedarfsklärung

Maßnahmen vereinbaren

Betroffene in jedem Schritt beteiligen

Ziele

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Beispiel eines Hilfeplanes

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bes. soz.

Schwierig-

keit

bes. LVMaßnahme Ziel Bis wann Wer/

wie

Schwierigk.-auf dem Wohnungs-markt

Keine gesicherte Unterkunft

WBS beantragenWohnraumsuche

Eigene gesicherte Unterkunft

Ende Bewilligungs-zeitraum

Schwierigk.-Ämter und Behörden

Ungesicherte Existenz

Beantragung Transferleistungen

Existenzsicherung

Schwierigk.Arp.platz-suche

Keine Ausbildung kein Arbeitsplatz

AusbildungssucheMinijob

Ausbildung/Arbeitsplatz vorhanden

Gewalt-prägende Umstände

GewaltätigenLG nach gewaltschutzGesetz der WE verweisen

Gesicherte Lebensumstände

Problem interaktionmit der sozialen Umwelt

Keine sozialen Bezüge

Mutter ausfindig mach und Kontaktaufbauen

Stabile familiäre Beziehung aufbauen und pflegen

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Sicht der Beteiligten auf den Hilfeplanprozess

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Klienten Leistungserbringer Kostenträger LHP

-sehen oft vordergründig Ziele Ruhe und materielle Absicherung - therapeutische Unterstützung und Reha auf dem letzten Platz

Steht zwischen den Anforderungen der Klienten und Kostenträger

Hilfe zur Selbsthilfe

-fühlen sich ausgegrenzt, als Objekte der Planung der Hilfen und als solche fühlen sie sich abhängig von Fremdhilfe

Einerseits konkrete Ziel/ und Zeitvorgaben- oder auch druck, wenn Bewilligungszeiträume starr

Nachhaltigkeit,

- Wünschen sich das der Helfer ihre Individualität akzeptiert und nicht als Symptom der sich bestätigen Defizite mit der Ziel der Veränderung auf der Agenda des Hilfplans setzen

Anderseits Kostendruck Existenzsicherung, Grundbedürfnisse sicherstellen

Kliententypen-aktiv fordernd-genügsam offen-Passiv misstrauisch

BewusstmachenMotivationsarbeitMitnehmen begleiten

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Klienten der Wohnungslosenhilfe brauchen nicht mehr Druck sondern mehr ZeitWer sind unsere Klienten? Menschen, die oft ihr Leben in Jugendhilfemaßnahmen begonnen haben, JVA Erfahrungen, gewaltprägende Umstände erlebten- wenig Vertrauen, Wertschätzung und gesehen werden und oft unzuverlässige Bindungen erlebt haben

-unangemessene und zur Unzeit formulierte Zielfestschreibungen führen zu Distanzierungen geben sich häufig mit der Sicherung der Grundbedürfnisse zufrieden-trauen sich weniger zu und leben die Differenz zum bürgerlichen Ideal in ihrer Realität als Außenseiter- Menschen auf dem Weg des Scheiterns-Diese Position des Außenseiters auf zu geben ist zweischneidigEmpfehlung-umfassende Akzeptanz-genauen Zeitpunkt abpassen um die Motivationsreife arbeiten zu können-kleinschrittige, selbstwerterhöhende Prozesses deren Ablauf und Geschwindigkeit sich an den Einzelnen Klient orientiert

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Überblick über die Aufgaben des Bereiches Wohnen in der LHP

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Wohnungssicherung

• Sozialarbeit

• Darlehensgewährung für Miet- und Energieschulden

• Ambulante und stationäre Hilfe § 67

• Obdachlosenunter-bringung

• Verwaltung WE LHP Unterbringung

Wohnungswesen

• WBS

• Benennung

• Einbindung Fördervorhaben

• Wohnungskataster

• Mietspiegel

• Wohnungsmarktbericht

Wohngeld

• Wohngeld

• Lastenzuschuss

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Gewährung der Hilfe nach § 67 in der LHP

-Erstgespräche finden grundsätzlich beim Sozialarbeiter statt ausführliche AnamneseAntrag selbst sehr niederschwellig-mit dem Klienten im Gespräch Ziele herausarbeiten -Ziele sind Gegenstand des Bewilligungsbescheides-Stunden werden im Block bewilligt, d.h. können je nach Bedarf im Bewilligungs-zeitraum verwendet werden

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Angebote der Hilfe nach § 67 in der LHP

Folgende Angebote:-3 Träger ambulante Beratung und Begleitung-1 Träger ambulant betreutes Wohnen für 18-27 jährige-in Kombination mit § 41 SGB VIII mit 16 Plätzen-1 Träger ambulant betreutes Wohnen nach § 53 und § 67 mit 9 Plätzen

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Hilfeplanvorgaben- gemäß SMART-Ziele

-kurz, mittel und langfristige Ziele-Zielbenennung-Bedarfsbeschreibung-Wer ist verantwortlich-bis wann-Hilfeplanfortschreibung mit Verlängerungsantrag bzw. Entwicklungsbericht, wo sind Defizite und was ist schon erreicht

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Beratungstypen

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Besucher Klagender Kunde

Ich will nichtZwangskontext

Typisches Opfer, Verbale /nonverbale Bereitschaft zur Problemlösung

Weigert sich Probleme einzugestehen

spricht viele Probleme an, will nichts zur Lösung beitragen

Kein Auftrag

Ich will nicht Ich kann nicht Ja, ich will

Kampfmuster Abgabemuster Ich brauche Hilfe

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Was ist hilfreich aus unserer Erfahrung?Bewusst machen, dass es um Verhaltensänderung bei den Klienten geht!-guter Erstkontakt- Zeit nehmen- gute Übergabe

-Ressourcen aufspüren- „Schatzsuche“

-Umgang mit Widerständen

-Klienten da abholen wo sie stehen

-Vorher klären, was sollte auf keinen Fall passieren?

-Wer erfährt von den Ergebnissen?

Ziele müssen dem Klienten wichtig sein

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Potentialentfaltung nach Gerald Hüther

-Erfahrungen- gehen unter die Haut und bilden die Haltung-ähnliche Erfahrungen führen zur inneren Überzeugung-Wenn Klienten ungünstige Erfahrungen haben- braucht es positive Erfahrungen um diese umzukoppeln-Begleiter sollten deshalb:. Einladen : d.h. dazu einladen eine andere

Lebenserfahrung zu machen- setzt mögen des Klienten voraus.Ermutigen : Mut haben daran zu glauben das es geht

(Helfer und Klient). Inspirieren - den anderen begeistern (Begeisterung ist Dünger fürs Gehirn)- setzt eigene Begeisterung des Begleiters voraus damit der Funke überspringt-Klient muss spüren, dass er gemeint ist

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Landeshauptstadt PotsdamBereich Wohnen0331/[email protected]

www.potsdam.de/wohnen

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich hoffe es hat

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