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Informationen zum Abitur Prüfungstermine Regelungen Prüfungen

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Informationen zum Abitur

PrüfungstermineRegelungenPrüfungen

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Die nächstenTermine Rücktritt vom Abitur:

Spätestens am 17. März 2014Abgabe Abiturblatt Nr. 3: 06. März 2014Letzter Unterrichtstag: am 08. April 2014

Prüfungen zur 5. PK: Abgabe der 5 Seiten: 03. März 2014

Prüfungen: 09. – 11. April 2014

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Die Abiturklausuren (1) Di., 29.04.2014 3. Prüfungsfach Mo., 05.05.2014 LK Deutsch, Physik,

Chemie Mo., 07.05.2014 LK Englisch Fr., 09.05.2014 LK Mathematik Mo., 12.05.2014 LK Französisch,

Geschichte Mi., 14.05.2014 LK Biologie Fr., 16.05.2014 LK Geografie

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Die Abiturklausuren (2)

Eintreffen: 8:30 Uhr

Gesundmeldung: bis 8:50 Uhr

Beginn: 9.00 Uhr

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Die mündlichen Prüfungen 4. Prüfungsfach: Di. - Mi.,

03./04.06.2014

5. Prüfungs- komponente: Mi. – Fr., 09. – 11.

04. 2014

Bekanntgabe des Prüfungsplans jeweils einige

Tage vorher durch Aushang: 4. PF: 30. Mai ab 12:00 Uhr 5. PK: 07. April ab 12:00 Uhr

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Weitere Abiturtermine

Do., 19.06.2014 14:00 Uhr (Aula)

Mitteilung der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen und münd- lichen Abiturprüfungen

Do.-Fr. 19.-20.06. 2014, bis 10:00 Uhr

Meldung zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung

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Weitere AbiturtermineM0., 23. 06.2014 ab 12:00 UhrBekanntgabe des Zeitplans für die zusätzlichen mdl. PrüfungenDi. / Do., 24./26.06.2014 Zusätzliche mündliche PrüfungenFr., 27.06.2014, 18:00 UhrAusgabe der Abiturzeugnisse (Aula)

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Die schriftliche Prüfung Die Regeln für das Procedere:

1. nur von der Schule ausgegebenes und gekennzeichnetes Papier verwenden

2. nur die angegebenen Hilfsmittel verwenden

3. Konzeptblätter sind Bestandteil der Prüfungsunterlagen (abgeben)

4. Das Verlassen des Raums ist nur einzeln erlaubt

und nur zum Gang auf die Toilette (Fluraufsicht, Eintrag ins Protokoll).5. Nach Abgabe der Klausur müssen Sie das

Schulgelände umgehend verlassen.6. Bitte verhalten Sie sich ruhig auch vor

der Schule!

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Täuschung im Abitur (VoGo § 37) § 37 (Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe) Täuschungen und andere Unregelmäßigkeiten (1) Hat ein Prüfling bei einer Prüfungsleistung 1. getäuscht oder zu täuschen versucht oder 2. andere als zugelassene Hilfsmittel in den Vorbereitungs- oder Prüfungsraum

mitgebracht, so ist unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls nach

Maßgabe der folgenden Absätze zu verfahren. (2) Steht ein Prüfling in dem begründeten Verdacht, eine Täuschung begangen zu

haben, oder wird er beim Begehen einer Täuschung bemerkt, wird die Prüfung in diesem Fach bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses unterbrochen; die Entscheidung über die Unterbrechung trifft die aufsichtführende Lehrkraft, während des Verlaufs der mündlichen Einzelprüfung der Fachausschuss. Die oder der Prüfungsvorsitzende und die Schulleiterin oder der Schulleiter sind unverzüglich zu informieren.

(3) Ist die Täuschung von geringem Umfang und eindeutig zu begrenzen, so wird der unter Täuschung entstandene Teil der Leistung als nicht erbracht bewertet. Geht die Täuschung über die in Satz 1 genannten Voraussetzungen hinaus, so wird die gesamte Leistung mit ungenügend bewertet.

(4) Bei besonders schweren Fällen von Täuschung kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden.

(5) Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwerwiegend behindert, dass die ordnungsgemäße Durchführung der eigenen Prüfung oder die anderer gefährdet ist, kann von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden.

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Die mündlichen Prüfungen1. Gesundmeldung: 30 Minuten vor Beginn der

Prüfung (Fluraufsicht, 2. Stock)2. Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten

unmittelbar vor der Prüfung3. Beginn: nach Ablauf der Vorbereitungszeit

werden Sie vom Prüfer abgeholt und in den Raum begleitet

4. Prüfung: 20 Minuten lang, 2 Prüfungssemester (ein gewähltes, ein zugeteiltes)Das 4. Kurshalbjahr ist verpflichtender Bestandteil der Abiturprüfung in allen Fächern bis auf das

2. Aufgabenfeld (Ge, Geo, PW). In den Fächer setzt der/die Fachlehrer/in das zweite Prüfungssemester fest.

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Die Fünfte Prüfungskomponente (1)1. Kandidaten: möglichst als Partner- oder

Gruppen-prüfung, auf Themenblatt vermerken (Namen),

2. Prüfer: in der Regel die Fachlehrer, bei zu vielen Prüflingen eines Kollegen, entscheidet die Fachkonferenz (Reihenfolge nach Abgabedatum)

3. Inhalt: Schulaufsicht macht Vorgaben: Bezug zum Rahmenplan,

fächerübergreifender Aspekt, Problemorientierung

4. Bewertung: nach vorgegebenem Bewertungsraster,

individuelle Leistungsbeurteilung

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Die Präsentationsprüfung (2)

Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung:

1. ca. 5 Seiten lang2. Schriftgröße 11 pt3. 1,5-zeilig4. individuelle Leistungen müssen

erkennbar sein5. individuelle Reflexion von jedem

Mitglied

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Die Präsentationsprüfung (3)Inhalt der schriftlichen Ausarbeitung:1. Deckblatt (Name, Thema, Fächer, Prüfer)2. Darstellung des Arbeitsprozesses2.1 Themenfindung, Themenwahl, Gruppenfindung2.2 Fachliche Basis, Einordnung in übergeordneten

Zusammenhang, Zielsetzung3. Medienwahl4. Quellenverzeichnis 5. Tabellarischer Zeitplan zum Verlauf der

Vorbereitung s. Handout

Abgabe: 4 Wochen vor der Prüfung! 03.03.2014

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Die Präsentationsprüfung (4)

Präsentationsformen: Vortrag mit Thesenpapier, Experiment,

Foliendarstellungen, Plakate, Software-Präsentationen, Video-Präsentationen.

(Keine Präsentationen aus dem Internet !!)

Die Präsentation wird vom Prüfungskandidaten auf CD oder USB-Stick gespeichert und direkt nach der Prüfung abgegeben.

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Die Präsentationsprüfung (5)Beschriftung der

CD:Abitur 2014NameFächerPrüferThema

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Die Präsentationsprüfung (6)

Prüfungsdauer:

Präsentation

(Minuten)

Gespräch(Minuten)

insgesamt(Minuten)

Einzelprüfung 20 10 30

Partnerprüfung

25 15 40

drei Kandidaten

30 20 50

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Die Präsentationsprüfung (7)Gewichtung der Beurteilung:

Teile der PrüfungWertung

Präsentation: zweifachGespräch: einfachSchriftliche Ausarbeitung: einfach

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Die Fünfte Prüfungskomponente

Weitere Informationen zur Präsentationsprüfung auf

dem Handout und unter:

Die fünfte Prüfungskomponente im

Abitur – Eine HandreichungLISUM Berlin-Brandenburg

2012

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Prüfungsergebnisse- vierfache Wertung jeder Abiturprüfung- mindestens eine Klausur muss mit 5

Punkten oder mehr bewertet werden- wenn alle 3 Klausuren unter 5 Punkten

bewertet wurden, ist das Abitur nicht bestanden (keine weitere Prüfung)

- eine der beiden LK-Prüfungen muss mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden

- Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte in den fünf Abiturprüfungen erreicht werden (bei vierfacher Wertung)

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Zusätzliche mündliche Prüfung 1. Wenn die Ergebnisse der

Klausuren nicht zum Bestehen des Abiturs reichen, setzt der Prüfungsausschuss eine bzw. zwei zusätzliche mündliche Prüfung(en) an

(1. – 3. PF).2. Wer seine Ergebnisse verbessern

möchte, kann sich nach einer Beratung zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung melden.

(Man kann sich aber auch verschlechtern.)

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EinbringverpflichtungenDeutsch 4 Kurse 1. – 4. PF

je 4 KurseFremdsprache 4 Kurse 5. PK

4. Kurs Künstl. Fach 2 Kurse2. Aufgabenfeld 6 Kurse Mathematik 4 KurseNaturwissenschaft 4 Kurse eines Faches

(bei BI + 2 CH/PH)

Aus dem Einbringen der 32 Kurse errechnet sich der Notendurchschnitt im Abitur.Alle belegten 40 Kurse müssen auf dem

Abiturzeugnis ausgewiesen werden.

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Ende gut, alles gut

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!